Verfahren zur Behandlung von bitumengebundenen Deckflächen von Verkehrsflächen mit einem mit Bindemittel umhüllten Abstreusplitt
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Behandlung von bitumengebundenen Deckflächen von Verkehrsflächen mit einem mit thermoplastischem Bindemittel umhüllten Abstreusplitt.
Beim Neubau und bei der Reparatur bzw. der Oberflächenbehandlung von bitumengebundenen Deckflächen von Straßen ist es üblich, die aufgebrachte oberste Schicht solcher Verkehrsflächen mit einem Abstreusplitt abzustreuen und diesen einzuwalzen. Der Splitt hat überwiegend die Aufgabe, die Griffigkeit der Verkehrsfläche zu verbessern. Ein anderer Aspekt besteht in der Möglichkeit, durch den Splitt die Helligkeit und/oder das farbliche Aussehen der Verkehrsfläche in einer gewünschten Richtung zu verändern. In manchen Fällen wird auch das Ziel verfolgt, mit dem Splitt einen Wirkstoff in die Deckfläche der Verkehrsfläche einzubringen, der beispielsweise den Gefrierpunkt von Oberflächenwasser herabsetzt. Die Herstellung eines hierfür in Frage kommenden synthetischen Splitts, der zur Gefrierpunktsabsenkung ein Salz enthällt, ist aus der DE 42 30 545 C1 bekannt. Dabei wird aus einer Mörtelmischung, die hydrophobiertes Salz, mineralische Feinstoffe, Zement und Wasser enthält ein künstliches Gestein erzeugt, das anschließend auf die gewünschte Korngröße gebrochen wird.
Um die Haftung eines Abstreusplitts in der Deckfläche zu verbessern, wird vielfach nicht ein einfaches auf die gewünschte Korngröße gebrochenes Gestein verwendet, sondern wird eine Umhüllung der einzelnen Splittkörner mit einem geeigneten Bindemittel (Bitumen oder ein thermoplastischer Kunststoff) vorgesehen, bevor der Abstreusplitt aufgebracht wird. Durch diese gegenüber einem unbehandelten Abstreusplitt zusätzliche Bindemittelmenge verbessert sich die Haftung der einzelnen Splittkörner in der Deckfläche deutlich.
Die Herstellung von mit Bindemittel umhülltem Abstreusplitt erfolgt in der Weise, daß das auf den Korngrößenbereich der gewünschten Splittklasse gebrochene Gestein auf die erforderliche Verarbeitungstemperatur vorgewärmt und in trockenem Zustand in eine Mischeinrichtung gegeben wird. Zur Entfernung unerwünschter Feinanteile kann z.B. eine Waschung des Splitts stattfinden. Bei der Verwendung von Bitumen als Bindemittel beträgt die Vorwärmtemperatur etwa 180 °C. In das Mischaggregat (z. B. Doppelschneckenzwangsmischer) wird dann das auf Verarbeitungstemperatur erwärmte Bindemittel in flüssiger Form eingetragen und mit dem Splitt intensiv vermischt. Bei Bitumen beträgt diese Verarbeitungstemperatur zweckmäßigerweise etwa 180 °C. Wenn die einzelnen Splittkörner in ausreichendem Maße mit dem Bindemittel benetzt sind, wird das Mischaggregat geleert, damit der Abstreusplitt auf Umgebungstemperatur abkühlen kann, denn die Aufbringung auf die Deckschicht der Verkehrsfläche erfolgt üblicherweise in kaltem Zustand des Abstreusplitts. Da der Abstreusplitt für seine Verarbeitbarkeit rieselfähig bleiben muß und eine Bildung größerer Agglomerate infolge eines Zusammenklebens von Splittkörnern vermieden werden muß, erfolgt die Abkühlung des umhüllten Splitts regelmäßig in der Weise, daß das erzeugte Gemisch in ein Wasserbad gegeben wird, um eine möglichst schnelle Absenkung der Temperatur zu erreichen. Ein solches Verfahren ist z.B. aus der DE 44 00 588 A1 bekannt.
Trotz der gegenüber einem nicht umhüllten Abstreusplitts verbesserten Haftung der Splittkörner kommt es bei dem auf herkömmlichem Wege erzeugten umhüllten Abstreusplitt gelegentlich zu Problemen, weil die Verklebung einzelner Splittkörner in der Deckfläche nicht immer ausreichend ist.
Die DE 196 02 925 A1 offenbart ein Verfahren zur Herstellung eines Granulats aus einem feinteiligen eisbildungshemmenden Wirkstoff, dessen Primärkörper kleiner als 0,2 mm sind. Es handelt sich hierbei also nicht um die Herstellung eines mit einem Bindemittel umhüllten Abstreusplitts, dessen Einzelkorn aus einem Gesteinsmaterial besteht. Das Problem einer unzureichenden Haftung von Abstreusplitt im Oberflächenbereich wird nicht angesprochen.
Weiterhin ist aus der DE 41 38 068 A1 ein Verfahren bekannt, das sich auf die Verfestigung von schüttbaren Materialien (z. B. Schotter, Splitt) bezieht, die
insbesondere zu Zwecken der Geräuschdämpfung zur Füllung der Schwellenfelder von Gleisanlagen für Hochgeschwindigkeitszüge vorgesehen sind. Es soll verhindert werden, daß die Körner dieses Materials, das zu Gewährleistung der Geräuschdämpfungswirkung die Hohlräume einer losen Schüttung aufweisen muß, durch die Sogkräfte passierender Züge aufgewirbelt und weggeschleudert werden. Hierzu wird das Material mit einer möglichst dicken Schicht des Bindemittels in warmem Zustand umhüllt und anschließend z. B. mittels Wasser erwärmt, damit die einzelnen Körner punktuell miteinander verkleben. Das Problem einer mangelnden Haftfestigkeit eines auf eine Verkehrsflächendeckschicht aufgebrachten Abstreusplitts, der anders als eine Gleisbettabdeckung direkt mit den passierenden
Verkersobjekten in Kontakt kommt, wird nicht angesprochen. Das bekannte Verfahren sieht nicht vor, das mit Bindemittel umhüllte und beispielsweise splittförmige Material im Sinne eines Abstreusplitts auf eine Deckschicht einer Verkehrsfläche aufzubringen und in diese einzuwalzen.
Schließlich wird in der DE 2551 929 C2 die Herstellung eines mit Bindemittel umhüllten körnigen Steinmaterials beschrieben, wobei das körnige Steinmaterial in warmem Zustand mit einem Schwefel-Bitumen-Gemisch vermengt wird. Dieses Material wird noch vor dem Erkalten, also in warmem Zustand, eingebaut, so daß sich das Problem einer Abkühlung unter Vermeidung einer Agglomeratbildung dort nicht stellt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zur Behandlung von bitumengebundenen Deckflächen von Verkehrsflächen mit einem mit thermoplastischem Bindemittel umhüllten Abstreusplitt gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1 dahingehend zu verbessern, daß der Abstreusplitt eine gegenüber dem herkömmlichen umhüllten Abstreusplitt weiter verbesserte Haftung in der Deckschicht einer Verkehrsfläche aufweist.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung beruht zum einen auf der Erkenntnis, daß die Haftungsprobleme im wesentlichen zurückzuführen sind auf den Feuchtigkeitsgehalt des herkömmlichen
Abstreusplitts. Die Feuchtigkeit führt beim Kontakt mit dem heißen Asphalt zur Dampfbildung und reduziert damit die Bindefähigkeit. Zum anderen sieht die erfindungsgemäße Herstellung nicht, wie es zunächst naheliegend wäre, eine nachträgliche Trocknung des abgekühlten umhüllten Abstreusplitts vor, weil diese wegen der erforderlichen niedrigen Temperaturen sehr aufwendig wäre. Vielmehr wird durch die Erfindung im Hinblick auf die Abkühlung des verwendeten umhüllten Abstreusplitts ein neuer Weg gegangen. Es ist nämlich eine Abkühlung der Splittkörner auf trockenem Wege vorgesehen, d. h., daß die einzelnen Splittkörner auf keinen Fall durch ein flüssiges Kühlmittel benetzt werden. Dabei wird eine Verklebung der Splittkörner untereinander dadurch vermieden, daß diese während der Abkühlung zumindest wiederholt bewegt werden. Das bedeutet, daß ein Teil der Abkühlung auch in einer statischen Schüttung der Splittkörner stattfinden kann. Vorzugsweise werden die Splittkörner jedoch bei der Abkühlung einer ständigen Bewegung ausgesetzt.
Die Abkühlung des umhüllten Splitts kann zweckmäßig durch indirekten Wärmeaustausch, beispielsweise in einer Mischtrommel, erfolgen. Zur Beschleunigung der Abkühlung kann eine Kühlung der Mischtrommel vorgesehen sein, die durch ein flüssiges Kühlmittel bewirkt wird, das den Mantel der Mischtrommel auf der dem Splitt abgewandten Seite umströmt.
Der Begriff "Abkühlung auf trockenem Wege" ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht so eng zu betrachten, daß keinerlei direkter Kontakt zwischen einem flüssigen Kühlmittel mit den einzelnen Splittkörnern stattfinden darf. Vielmehr ist eine ganz besonders vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens darin zu sehen, daß eine Abkühlung mittels eines auf den Splitt gerichteten feinen
Kühlmittelsprühnebels (vorzugsweise Wassernebel, Aerosol) vorgesehen wird. Diese Art der Kühlung könnte auch in einer Mischtrommel angewendet werden. Als besonders vorteilhaft wird es jedoch erachtet, die Sprühnebelkühlung in Verbindung mit einem Kühlaggregat anzuwenden, die als kaskadenförmige Rutschbahn ausgebildet ist. Die einzelnen Splittkörner können auf einer solchen Rutschbahn durch ständiges Rutschen und stufenweises Fallen über die Gesamthöhe der Kaskade sehr effektiv abgekühlt werden, da sie nicht nur in ständiger Bewegung bleiben, sondern gleichzeitig auch eine Schüttung mit extrem geringer Schichtdicke bilden, so daß der Sprühnebel praktisch jedes Splittkorn erreichen kann. Aufgrund der Feinteiligkeit des Sprühnebels wird eine unmittelbare Benetzung, also die Ausbildung
eines Flüssigkeitsfilms auf den einzelnen Splittkörnern sicher vermieden. Es empfiehlt sich, auch die einzelnen Rutschflächen der Rutschbahn auf der dem Splitt abgewandten Seite von einem Kühlmittel umströmen zu lassen, so daß ein Teil der erforderlichen Wärmeabfuhr durch indirekten Wärmeaustausch erfolgt.
Besonders vorteilhaft ist es, einen entstaubten, insbesondere einen gewaschenen Splitt als Einsatzmaterial zu verwenden. Als Bindemittel kommt selbstverständlich in erster Linie Bitumen in Frage. Es sind aber auch thermoplastische Kunststoffe als Bindemittel verwendbar. Vorzugsweise sind dies farblose Thermoplaste. Letztere eröffnen nämlich Möglichkeiten zur Herstellung von speziellen Formen des
Abstreusplitts, die sich durch die Farbgebung auszeichnen. Es ist nämlich ohne weiteres möglich, der Mischung aus Splitt und Bindemittel zusätzlich einen feinteiligen Farbstoff zuzusetzen, um auf diese Weise beispielsweise eine rote, grüne oder blaue Oberfläche auf der Deckschicht der Verkehrsfläche zu erzeugen. Solche Farbgebungen wurden bisher üblicherweise entweder durch entsprechende
Farbanstriche auf der Verkehrsfläche mit dem Nachteil einer Beeinträchtigung der Griffigkeit oder durch Aufbringen eines nicht umhüllten Abstreusplitts realisiert, der aus einem entsprechend farbigen Gestein hergestellt wurde. Letzteres ist wegen der hohen Materialkosten vielfach unwirtschaftlich. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren läßt sich nun auf relativ einfache und kostengünstige Weise, insbesondere bei Verwendung eines farblosen Bindemittels, ein farbiger Abstreusplitt herstellen, der aufgrund seiner Umhüllung mit Bindemittel und wegen des Fehlens jeglicher Feuchtigkeit sehr gut in der Deckschicht einer Verkehrsfläche haftet . Es ist auch möglich, dem Abstreusplitt besondere reflektierende oder in der Dunkelheit leuchtende Stoff komponenten zuzusetzen.
Alternativ oder zusätzlich zu der Zumischung eines Farbstoffs kann in die Umhüllung der Splittkörner auch ein feinteiliger Wirkstoff in Form eines Füllers eingebracht werden. Vorzugsweise handelt es sich bei einem solchen Wirkstoff um ein hydrophobiertes Feinkorngemisch aus einem den Gefrierpunkt des Wassers herabsetzenden Material, insbesondere um ein Salz oder Salzgemisch (z. B. NaCI, KCI oder Sulfate, Acetate oder Harnstoff). Bei einem Herstellverfahren, das in der hergebrachten Weise eine Abkühlung des umhüllten Splitts in einem Wasserbad vorsieht, wäre die Einbringung von Salzen wegen ihrer Wasseriöslichkeit nicht
möglich gewesen oder zumindest mit erheblichen Nachteilen hinsichtlich der Größe des einbringbaren Salzanteils verbunden gewesen.
Ein besonders zweckmäßiger Verfahrensweg der Erfindung sieht vor, den auf die gewünschte Korngröße gebrochenen Splitt bis auf eine Temperatur vorzuwärmen, die etwa 10 - 30 K, insbesondere etwa 20 K, oberhalb der Verarbeitungstemperatur des Bindemittels liegt. Der in dieser Weise vorgewärmte trockene Splitt wird dann in einen Zwangsmischer (z.B. Trommelmischer) gegeben, dem auch das plastifizierte Bindemittel zugeführt wird. Beide Komponenten werden in dem Zwangsmischer intensiv miteinander vermischt. Erst wenn die Splittkörner zumindest teilweise mit dem Bindemittel umhüllt sind, wird unter Fortführung des Mischvorgangs je nach Bedarf ein Farbstoff und/oder ein feinteiliger Wirkstoff in den Zwangsmischer gegeben. Nach einer ausreichenden Vermischung wird das heiße Gemisch aus dem Mischer abgezogen und in eine Kühlvorrichtung umgefüllt, um darin bis auf eine Temperatur unter 50 °C, insbesondere unter 40 °C, auf trockenem Wege abzukühlen. Es ist vorteilhaft, die insgesamt für die gewünschte gleichmäßige Verteilung des Bindemittels erforderliche Mischarbeit nicht allein im Mischaggregat auszuführen, das die heiße Mischung umwälzt. Es empfiehlt sich, einen wesentlichen Teil dieser Mischarbeit, vorzugsweise mindestens 20 % der Mischarbeit, in dem Kühlaggregat zu leisten, das vorzugsweise ebenfalls als Mischtrommel ausgebildet ist. Der Anteil des Wirkstoffs am umhüllten Abstreusplitt liegt zweckmäßigerweise im Bereich von 2 - 30 Masse-%, bevorzugt im Bereich von 5 - 15 Masse-%. Dies hängt stark von der Korngröße des Splitts ab: Je größer das Korn, umso geringer der Anteil des Wirkstoffs. Der Anteil des Bindemittels am umhüllten Abstreusplitt sollte unter 8 Masse-%, vorzugsweise im Bereich von 1 - 5 Masse-%, gehalten werden. Bei Verwendung von Bitumen als Bindemittel wird dessen Verarbeitungstemperatur zweckmäßig im Bereich von 170 - 190 °C, vorzugsweise bei ca. 180 °C, eingestellt. Bei einem thermoplastischen Kunststoff liegt die zweckmäßige Verarbeitungstemperatur im Bereich von 140 - 160 °C.
An den nachfolgenden Ausführungsbeispieien wird die Erfindung näher erläutert.
In einem als Drehtrommel ausgebildeten Zwangsmischer wurden verschiedene Sorten von Abstreusplitt hergestellt. Der Zwangsmischer hatte einen Durchmesser von ca. 2 m und wurde mit einer Drehzahl von ca. 10 U/min betrieben.
Beispiel 1
Ein Splitt im Korngrößenbereich von 5 bis 8 mm wurde nach Entstaubung und Erwärmung auf 200 °C in den Zwangsmischer gegeben. Anschließend wurden je t Splitt etwa 15 kg Bitumen B45 in den Mischer mit einer Temperatur von etwa 180 °C eingespritzt. Nachdem sich das Bitumen weitgehend gleichmäßig verteilt hatte, wurden je t Splitt 80 kg eines gemäß EP 0602 116 B2 hydrophobierten Salzes (Natriumchlorid) bei Raumtemperatur ebenfalls in die Mischtrommel gegeben. Das Salz hatte die Feinkörnigkeit eines Füllers und verteilte sich gleichmäßig bei Fortführung des Mischens in der Mischung. Danach wurde das erzeugte heiße Gemisch mit einer Temperatur von etwa 150 °C zur Kühlung in einen üblichen Betonmischer eingefüllt. Nach jeweils einer Stunde Standzeit wurde das Gemisch durch Ausführung von 10 Umdrehungen des Betonmischers, dessen Trommel keine besonderen Kühleinrichtungen aufwies (d.h. normale Abkühlung an Umgebungsluft), durchmischt und anschließend wiederum im Ruhezustand weiter abgekühlt. Nach etwa 10 Stunden war das auf diese Weise intermittierend bewegte Gemisch bis auf eine Temperatur von etwa 40 °C abgekühlt. Anschließend wurde der Betonmischer entleert. Das auf diese Weise erzeugte Produkt war ein rieselfähiger Abstreusplitt, der keine größeren Agglomerate enthielt. Nach dem Einbau in die Deckfläche einer Straße zeigte dieser Splitt eine ausgezeichnete Verankerung. Die Griffigkeit der
Deckschicht war sehr gut. Unter winterlichen Bedingungen ergab sich eine erhebliche Verzögerung der Eisbildung gegenüber einer Vergleichsfläche ohne Wirkstoffzusatz; bei leichtem Schneefall blieb die Oberfläche schneefrei und ließ sich bei stärkerem Schneefall erheblich besser räumen.
Beispiel 2
Ein Splitt im Korngrößenbereich von 2 bis 5 mm wurde nach Entstaubung und Erwärmung auf 180 °C in den Zwangsmischer gegeben. Anschließend wurden je t Splitt etwa 25 kg eines farblosen thermoplastischen Kunststoffs (Mexphalt der Fa. Shell) in den Mischer mit einer Temperatur von etwa 150 °C eingespritzt. Nachdem sich das Bindemittel weitgehend gleichmäßig verteilt hatte, wurden je t Splitt 15 kg eines roten Farbstoffs (Eisenoxid des Typs Bayferrox-Rot 130 C der Fa. Bayer) bei Raumtemperatur ebenfalls in die Mischtrommel gegeben. Der Farbstoff hatte die Feinkörnigkeit eines Füllers und verteilte sich gleichmäßig bei Fortführung des Mischens in der Mischung. Danach wurde das erzeugte heiße Gemisch mit einer
Temperatur von etwa 160 °C in eine Kühltrommel, deren Mantel durch Wasser gekühlt wurde, eingefüllt und unter ständiger Drehung der Kühltrommel bis auf eine Temperatur von etwa 50 °C abgekühlt. Anschließend wurde die Kühltrommel entleert. Das auf diese Weise erzeugte Produkt war ein rieselfähiger Abstreusplitt, der keine größeren Agglomerate enthielt. Nach dem Einbau in die Deckfläche einer Straße zeigte dieser Splitt eine ausgezeichnete Verankerung. Die Griffigkeit der Deckschicht, die eine optisch ansprechende rote Oberfläche aufwies, war sehr gut.
Beispiel 3 Ein Splitt im Korngrößenbereich von 1 bis 3 mm wurde nach Entstaubung und
Erwärmung auf 180 °C in den Zwangsmischer gegeben. Anschließend wurden je t Splitt etwa 55 kg eines farblosen thermoplastischen Kunststoffs (Mexphalt der Fa. Shell) in den Mischer mit einer Temperatur von etwa 150 °C eingespritzt. Nachdem sich das Bitumen weitgehend gleichmäßig verteilt hatte, wurden je t Splitt 15 kg eines roten Farbstoffs (Eisenoxid des Typs Bayferrox-Rot 130 C der Fa. Bayer) bei
Raumtemperatur ebenfalls in die Mischtrommel gegeben. Der Farbstoff hatte die Feinkörnigkeit eines Füllers und verteilte sich gleichmäßig bei Fortführung des Mischens in der Mischung. Außerdem wurden, wiederum mit Raumtemperatur, je t Splitt 300 kg eines Wirkstoffs in Form von hydrophobiertem NaCI zugegeben. Danach wurde das erzeugte heiße Gemisch mit einer Temperatur von etwa 140 °C in eine Kühltrommel eingefüllt und unter ständiger Drehung der Kühltrommel bis auf eine Temperatur von etwa 50 °C abgekühlt. Anschließend wurde die Kühltrommel entleert. Das auf diese Weise erzeugte Produkt war ein rieselfähiger Abstreusplitt, der keine größeren Agglomerate enthielt. Nach dem Einbau in die Deckfläche einer Straße zeigte dieser Splitt eine ausgezeichnete Verankerung. Die Griffigkeit der Deckschicht, die eine ansprechende rote Oberfläche aufwies, war sehr gut. Unter winterlichen Bedingungen ergab sich eine erhebliche Verzögerung der Eisbildung gegenüber einer Vergleichsfläche ohne Wirkstoffzusatz; bei leichtem Schneefall blieb die Oberfläche schneefrei und ließ sich bei stärkerem Schneefall erheblich besser räumen.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist die Verwendung von mit Bindemittel umhülltem Abstreusplitt vorgesehen, der ganz besonders gute Haftungseigenschaften gewährleistet. Das Herstellverfahren des Splitts ermöglicht es, diesem Abstreusplitt zusätzliche vorteilhafte Eigenschaften zu verleihen im Hinblick auf das farbliche Aussehen und auch im Hinblick auf seine Eigenschaft als Träger von besonderen
Wirkstoffen. Der besondere Vorteil liegt darin, daß die Eigenschaften, die durch den Abstreusplitt positiv beeinflußt werden sollen und regelmäßig nur an der Oberfläche einer Verkehrsfläche benötigt werden, wegen des Einwalzens des erfindungsgemäß verwendeten Abstreusplitts lediglich in die Oberfläche systembedingt auf diese konzentriert sind und bleiben. Anders ausgedrückt bedeutet dies, daß gegenüber der herkömmlichen Vorgehensweise, bei der etwa gefrierpunktsabsenkende Mittel über die gesamte Dicke des Materials einer Deckschicht verteilt werden, nunmehr erhebliche Einsparungen an den einzusetzenden Wirkstoffmengen je m2 Verkehrsfläche möglich sind. Hinzu kommt, daß durch vergleichsweise wenig aufwendige Maßnahmen der Oberflächenbehandlung diese positiven Eigenschaften nach einigen Jahren leicht wieder aufgefrischt werden können.