Sanitärreiniger
Die Erfindung betrifft einen Sanitärreiniger in fester Form mit einem Gehalt an üblichen kalklösenden, wasserlöslichen Substanzen, insbesondere üblichen kalklösenden, wasserlöslichen Säuren, an gegen die kalklösende, wasserlösliche Substanz beständigen keimfördernden organischen Stoffen in einer Menge von mindestens 10 mg/kg Sanitärreiniger und gegebenfalls an weiteren Additiven.
Der oben beschriebene Stand der Technik geht aus der internationalen Anmeldung WO 94/28100 hervor. Er zielt insbesondere darauf ab, die wünschenswerte keim- hemmende Funktion in der ersten Wirkungsphase eines Sanitärreinigers, so beispiels- weise in einem Toilettenbecken, beizubehalten und andererseits die Abbauleistung der Mikroflora des Abwassers (in der zweiten Wirkungsphase) zu verbessern. Es gelingt hiermit eine hygienische Reinigung von Sanitäranlagen, ohne den mikrobiellen Abbau der organischen Substanzen des Abwassers zu stören. Diese anscheinend widersprüchlichen Eigenschaften können verwirklicht werden, indem die beschriebenen keimhemmenden bzw. keimtötenden Wirkstoffe in einer derartigen Konzentration in den Sanitärreiniger eingebracht werden, dass ihre Konzentration bei der Anwendung in der hierfür vorgesehenen ersten Wirkungsphase, beispielsweise im Toilettenbecken, oberhalb der minimalen Hemmkonzentration (MHK) liegt. Die "minimale Hemmkonzentration" ist ein gängiger Fachausdruck. Gleichzeitig werden die keimförderden organischen Stoffe in einer solchen Konzentration bzw. Menge in das Produkt eingebracht, dass sie nach dem üblichen Verdünnen des Mediums der ersten Wirkungsphase bei Eintreten in das Abwasser dort auf die Mikroorganismen eine wachstumsfördernde Wirkung ausüben. Der besondere Vorteil dieses bekannten Vorgehens liegt auch darin, dass die Atmungsaktivität der Mikroflora in kommunalem Abwasser über- raschend stark gesteigert werden kann. Dies führt zu einer merklichen Reduzierung der Umweltbelastung, weil die desinfizierende Wirkung auf abbaubare Naturstoffe zurückzuführen ist, d.h., die kalklösende wasserlösliche Substanz, dort in Form einer
kalklösenden wasserlöslichen Säure, die keimhemmenden organischen Stoffe wie auch die keimfördernden organischen Stoffe können natürlichen Ursprungs sein. Dies ist für die Umwelt besonders günstig, erfüllt die gestellten Anforderungen und kommt bei steigendem Umweltbewusstsein den Wünschen der Verbraucher sehr entgegen. Dieser bekannte Vorschlag lässt sich demzufolge in vielfältigen Anwendungsbereichen nutzen, so im gesamten Sanitärbereich, wie insbesondere in Toilettenbecken, Urinbecken, Badewannen, Waschbecken, Duschwannen und dergleichen.
Bei dem aus der WO 94/28100 bekannten Sanitärreiniger hat es sich als wünschens- wert gezeigt, seine kalklösende Wirkung durch eine weitere schonende und untoxische Komponente, insbesondere in der ersten Wirkungsphase unter Erhalt der Abbauleistung der Mikroflora des Abwassers, sowie in der zweiten Wirkungsphase, zu verbessern. Hierauf stellt die Aufgabe der nachfolgend beschriebenen Erfindung ab.
Erfindungsgemäß wird die obige Aufgabe durch einen Sanitärreiniger gelöst, der dadurch gekennzeichnet ist, dass der Sanitärreiniger als keimfördenden organischen Stoff eine offenkettige oder cyclische Verbindung der Formel (I) R^N-CO-N-fy^ enthält, worin R„ bis R4 jeweils unabhängig voneinander offenkettig oder cyclisiert vorliegen und folgende Bedeutung haben können: Wasserstoff, eine niedere Alkyl- gruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, eine Cycloalkylgruppe mit 3 bis 6 Kohlenstoffatomen, eine Arly gruppe in Form eines Phenyl- oder Naphthyl-Restes, eine Aralkyl- gruppe mit 7 bis 18 Kohlenstoffatomen, eine Alkylarylgruppe mit 7 bis 18 Kohlenstoffatomen oder eine O-, S-, oder N-haltige heterocyclische Gruppe mit 2 bis 5 Kohlenstoffatomen, wobei die Verbindung der Formel (I) auch ganz oder teilweise in Form eines Salzes vorliegt und der Sanitärreiniger keimhemmende Stoffe in einer
Menge von weniger als etwa 0,5 g/kg Sanitärreiniger, insbesondere weniger als etwa 0,4 g/kg Sanitärreinger, enthält.
Es überrascht, dass die gestellte Aufgabe entgegen der richtungsweisenden Angaben des vorstehend geschilderten Standes der Technik gelöst wird, wenn die Menge an keimhemmenden organischen Stoffen pro kg Sanitärreiniger, bezogen auf Trocken-
substanz, weniger als etwa 0,5 g/kg, insbesondere weniger als etwa 0,4 g/kg beträgt und insbesondere der keimhemmende organische Stoff gänzlich ausgeschlossen ist. Dies ist der Kerngedanke der nachfolgend detailliert beschriebenen Erfindung.
Wenngleich nachfolgend auch auf die Zweiphasenwirkung, wie sie vorstehend im Zusammenhang mit dem relevanten Stand der Technik abgehandelt wurde, eingegangen wird, so sei hier bereits darauf hingewiesen, dass die Erfindung nicht allein diese Zweistufenwirkung nutzt, sondern grundsätzlich auch dort einsetzbar ist, wo die Zweistufenwirkung nicht erforderlich ist. Die nachfolgenden Schilderungen im Zu- sammenhang mit der Zweistufenwirkung sollen nicht beschränken, sondern lediglich als beispielhaft gelten.
Unter die obige Formel (I) sollen daher folgende Harnstoff-Derivate fallen:
In der Formel (I) sind die jeweiligen Reste Ri, R2, RJ und R4 vorzugsweise Wasserstoff, da die entsprechenden Ausgangsverbindungen handelsüblich bzw. leichter herstellbar sind. Geeignet sind im Rahmen der Erfindung insbesondere die Substituenten, die bei der vorstehenden Erfindungsdefinition angegeben sind. Als niedere Alkyl- gruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen kommen dabei die Methyl-, Ethyl-, n-Propyl-, i-Propyl- sowie die verschiedenen Isomeren der Butylgruppe in Frage. Unter die Cy- cloalkylgruppe mit 3 bis 6 Kohlenstoffatomen fallen insbesondere der Cyclopropyl-, Cyclobutyl-, Cyclopentyl sowie Cyclohexylrest, unter die Aralkylgruppe mit 7 bis 18 Kohlenstoffatomen insbesondere die Benzyl- und Phenethylgruppe, unter die Alkyl- arylgruppe mit 7 bis 18 Kohlenstoffatomen insbesondere die Tolylgruppe sowie unter die heterocyclische Gruppe mit 2 bis 5 Kohlenstoffatomen insbesondere solche, in deren heterocyclischem Ring sich mindestens ein Sauerstoff-, Schwefel- oder Stickstoff-Atom befindet, wobei als geeignete Beispiele die Radikale des Oxirans, Tetrahy- drofurans, Dioxans sowie Pyrans angegeben werden können.
Grundsätzlich werden die Verbindungen der Formel (I) ganz oder teilweise in Form ihrer Salze oder sonstiger Vorstufen, was die Löslichkeit fördern kann, eingesetzt. In Einzelfällen kann dieses dann erst zu der gewünschten Löslichkeit im erfindungsgemäßen Sanitärreiniger führen. Es können also Verbindungen in Frage kommen, die die Verbindungen der Formel (I) erst im wässrigen Medium freisetzen bzw. ihre
Wirksamkeit dort entfalten lassen. Die nachfolgenden Mengenangaben beziehen sich stets auf die Verbindungen der Formel (I) als solche bzw. ihren Anteil innerhalb der geeigneten Derivate bzw. Verbindungen.
Im Rahmen der Erfindung lassen sich von den genannten Harnstoffen bzw. Harnstoffderivaten auch geeignete Salze einsetzen, sofern sie den gewünschten Wirkungsmechanismus nicht beeinträchtigen. Hierfür in Frage kommen beispielsweise Chloride, Sulfate, insbesondere Hydrogensulfat, Phosphate, insbesondere die Hydrogenphos- phate. Besondere Wirksamkeit zeigt das Harnstoffphosphat.
Demzufolge ist die Einverleibung von Harnstoffphosphat (Ureaphosphat) in den erfindungsgemäßen Sanitärreiniger von besonderem Vorteil. Harnstoffphosphat in reiner Form kristallisiert ist farblos, hat einen Schmelzpunkt von 118 bis 119°C, ist löslich in Wasser, Alkohol, Essigsäure, Glyzerin, Ethylenglykol und dergleichen. Die wäss- rige Lösung reagiert sauer. Außer in Kunstdüngern (als N/P-Quelle) erweist sich eine weitere vorteilhafte praktische Verwendung aufgrund seiner Säurewirkung in Lötmitteln, Schmelzflussmitteln, Beizen, Metall- und Rostentfernungsmitteln und als Katalysator für säurekatalysierte Kunstharze (vergl. S. 1723, Römpp Chemie-Lexikon, Thieme Verlag, Bd. 3, 9. Aufl. 1990).
Ein Vorschlag, diesen in Sanitärreinigern einzusetzen, findet sich in der Literatur nicht. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung hat es sich gezeigt, dass Harnstoffphosphat ein außergewöhnlich gutes Kalklösevermögen aufweist. Andererseits fördert es aufgrund des in Lösung freigesetzten Harnstoffs wünschenswerte Effekte in der zweiten Wirkungsphase. Sein Gefahrenpotential ist ebenso unbedenklich wie das von Zitronensäure einzustufen. Harnstoffphosphat genügt somit nicht nur der Forderung des postiv zu bewertenden Standes der Technik
nach der WO 94/28100 nach Zusatz von Harnstoff, sondern erfüllt darüber hinaus auch gleichzeitig die Forderung einer gefahrlosen und effektiven kalklösenden Wirkung, die zum Beispiel deutlich stärker als Zitronensäure ist. Daher kann die kalklösende, wasserlösliche Substanz, beispielsweise in Form einer Säure, wie insbesondere Zitronensäure, ganz oder teilweise durch die Monosubstanz
Harnstoffphosphat ersetzt werden. Daher ist Harnstoffphosphat sowohl für die verstärkte Reinigungswirkung in der ersten als auch für die Steigerung des mikrobiellen Abbaus organischer Substanzen in der zweiten Wirkungsphase vorteilhaft. Zudem hat es sich gezeigt, dass Harnstoffphosphat, anders als beispielsweise eine kalklösende organische Säure, wie Zitronensäure, beim Einsatz auf metallischen Flächen nicht korrodierend, sondern vielmehr schützend wirkt. Außerdem wirkt der in Lösung aus Harnstoffphosphat freigesetzte Harnstoff aufgrund seiner besonderen Lösungseigenschaften reinigungsfördernd. Unter den Salzen des Harnstoffs (bzw. Isoharnstoffs) mit Säuren in Form kristalliner Uroniumsalze zeichnet sich vor allem Harnstoffphosphat durch seine besonderen Eigenschaften als stabiles, nicht hygroskopisches, gut wasserlösliches saures Salz (Uroniumdihydrogenphosphat) aus. Wie bereits angesprochen, sind demzufolge im Rahmen der Erfindung auch solche Salze von Harnstoff bzw. der angesprochenen Derivate mit anderen physiologischen und nichtphysiologischen Säuren geeignet, wie z.B. Uroniumchlorid, -hydrogensulfat, -sulfat und dergleichen.
Zusätzlich zu den angesprochenen Verbindungen der Formel (I) können keimfördernde organische Stoffe herangezogen werden, die aus der internationalen Anmeldung PCT/EP 90/01718 bekannt sind. Die darüber hinaus bekannten keimfördernden und keimhemmenden organischen Stoffe haben gewisse Gemeinsamkeiten. So sind sie, wie im übrigen insbesondere auch Harnstoff und die im Rahmen der Erfindung geeigneten Harnstoffderivate, gegen organische Säuren bzw. deren Salze im gebräuchlichen Temperatur- und pH-Bereich genügend beständig.
Wie bereits angesprochen, kann die vorliegende Erfindung auf keimhemmende organische Stoffe gänzlich verzichten. Mit dem Erfindungsgedanken steht es jedoch noch im Einklang, die Höchstmenge auf weniger als 0,5 g/kg Sanitärreiniger, insbesondere
weniger als etwa 0,4 g/kg und ganz besonders auf weniger als 0,2 g/kg zu beschränken und/oder diese Stoffe sogar auszuschließen. Die nachfolgenden Schilderungen zu den keimhemmenden organischen Stoffen müssen demzufolge diese quantitativen Rahmenbedingungen der Erfindung einhalten:
Als keimhemmende organische Stoffe kommen insbesondere saure organische Stoffe bzw. deren Salze oder geeignete Derivate sowie etherische Öle in Frage. Bevorzugt werden solche keimhemmenden organischen Stoffe, die in der Natur vorkommen. Die angesprochenen sauren organischen Stoffe stellen insbesondere aromatische, aliphati- sehe, alicyclische und/oder heterocyclische Carbonsäuren bzw. deren Salze, insbesondere in Form der Alkali- oder Erdalkalisalze, oder auch geeignete Derivate hiervon dar. Darüber hinaus sollten die sauren organischen Stoffe zur Entfaltung der wünschenswerten Keimhemmung genügend wasserlöslich sein. In Einzelfällen kann die Carbonsäure selbst wenig wasserlöslich, jedoch das geeignete Salz hiervon gut was- serlöslich und geeignet sein. Zu den besonders geeigneten aliphatischen Carbonsäuren zählen insbesondere niedere Carbonsäuren mit 1 bis 7 Kohlenstoffatomen, wie insbesondere Ameisensäure, Essigsäure, Propionsäure, Capronsäure und Malonsäure, sowie auch verschiedene Fettsäuren mit 6 bis 12 Kohlenstoffatomen, wie z.B. Sorbinsäure oder Undecensäure, sofern sie in Form geeigneter wasserlöslicher Salze einsetz- bar sind. Fettsäuren mit mehr als 12 Kohlenstoffatomen sind im allgemeinen nicht geeignet, da sie selbst nicht wasserlöslich sind und darüber hinaus auch die Mehrzahl ihrer Salze das Erfordernis der Wasserlöslichkeit nicht erfüllen. Die Buttersäure, die den niederen Fettsäuren zuzuordnen ist, ist im Hinblick auf ihren unangenehmen Geruch nicht empfehlenswert. Geeignete Derivate der obigen Carbonsäuren sind Hy- droxysäuren, wie die Glycolsäure, Weinsäure und Zitronensäure, sowie Oxosäuren, wie die Acetessigsäure sowie Brenztraubensäure. Besonders geeignet sind hinreichend wasserlösliche aromatische Carbonsäuren, wie insbesondere die Benzoesäure, Salicyl- säure und auch andere Phenolcarbonsäuren.
Von besonderem Vorteil sind auch etherische Öle. Als mikrobiozid wirksame etherische Öle kommen insbesondere in Frage: Thymianöl, Citrusschalenöl, Eukalyptusöle, Nelkenöl, Origanumöl, Rosmarinöl, Zimtöl, Alantöl, Campferöl, Koniferenöle und
Fenchenöle. Das Thymianöl ist besonders bevorzugt. Eingesetzt werden können an deren Stelle auch die darin enthaltenen wirksamen Inhaltsstoffe. Beispiele für keimhemmend wirkende Inhaltsstoffe etherischer Öle sind: Thymol, Carvacrol, Terpineol, Cineol und Fenchon. Die etherischen Öle sind wasserunlöslich, können aber ebenso wie die wasserunlöslichen Vitamine mit geeigneten, insbesondere umweltfreundlichen Emulgatoren bzw. Lösungsvermittlern als keimhemmende Stoffe in Sanitärreinigern verwendet werden.
Von besonderem Vorteil haben sich als keimhemmende organische Säuren auch Ameisensäure, Essigsäure, Propionsäure, Benzoesäure bzw. einfache Derivate der
Benzoesäure, Sorbinsäure, auch in Form geeigneter wasserlöslicher Salze hiervon, wie die Natrium- und Kaliumsalze erwiesen.
Als Lösungsvermittler für die oben bezeichnete Stoffgruppe können praktisch alle oberflächenaktiven Stoffe ("Tenside") dienen. Die Auswahl der am besten geeigneten
Lösungsvermittler für wässrige Systeme geschieht nach dem HLB-System und muss für jedes einzelne etherische Öl experimentell ermittelt werden. Für etherische Öle in wässrigen Systemen sind Lösungsvermitttier mit HLB-Werten von 12 bis 18 besonders geeignet. Es kommen insbesondere solche Lösungs Vermittler in Frage, die in Römpp Chemie-Lexikon, 8. Aufl., Bd. 3, S. 2399, beschrieben sind. Grundsätzlich eignen sich folgende in Gruppen eingeteilte Tenside: anionische Tenside: Fettalkohol- sulfonate, z.B. Na-Laurylethersulfat; kationische Tenside: quaternäre Ammonium- Verbindungen, z.B. Didecyldimethylammoniumchlorid, Betainderivate, z.B. Fett- säureamidopropyldimethylaminoessigsäure-betain; nicht-ionogene Emulgatoren bzw. Lösungs Vermittler: Fruchtsäureester der Mono- und Diglyceride, z.B. Zitronensäureester, Polyoxyethylen-Glycerin-Fettsäure-Ester, z.B. Polyoxyethylen-Glycerin-mo- nolaurat mit 30 mol ÄO.
Es ist ersichtlich, dass sich die kalklösenden organischen Säuren, wie die Zitronen- säure, und die keimhemmenden organischen Säuren im allgemeinen bezüglich der unterschiedlichen Effekte in einem geeigneten Sanitärr einiger voneinander abheben. In
Einzelfällen kann eine organische Säure einerseits kalklösend sein und darüber hinaus
auch noch die keimhemmende Wirkung entfalten. Im allgemeinen wird es bevorzugt, einerseits eine solche Säure, die ein besonderes Kalklösevermögen hat, und andererseits eine solche saure organische Verbindung, die eine besonders wirksame Keimhemmung zeigt, einzusetzen. Die keimhemmenden organischen Stoffe liegen in dem erfindungsgemäßen Sanitärreiniger, unabhängig davon, ob er in pulvriger, granulierter oder flüssiger Form vorliegt, in dem vorstehend bezeichneten quantitativen Rahmen vor.
Im Rahmen der Erfindung können neben den bezeichneten Verbindungen der Formel (I) bzw. der Salze hiervon als keimfördernde organische Stoffe zusätzlich und vorzugsweise Aminosäuren und/oder Orotsäure bzw. geeignete Salze oder Derivate hiervon sowie Vitamine eingesetzt werden. Die erwähnte Derivatisierung darf nicht so weit gehen, dass der angestrebte Effekt der Keimförderung beeinträchtigt wird. Besonders geeignete Aminosäuren sind: Alanin, Arginin, Asparagin, Asparaginsäure, Citrullin, Cystein, Cystin, Glutamin, Glutaminsäure, Glycin, Histidin, Hydroxypro- lin, Isoleucin, Leucin, Methionin, Ornithin, Phenylalanin, Prolin, Serin, Threonin, Tryptophan, Tyrosin sowie Valin. Zu den besonders geeigneten Vitaminen, einschließlich deren Provitaminen, zählen: L-Ascorbinsäure, Salze der Ascorbinsäure, insbesondere das Ca-Salz, L-Ascorbylpalmitat, (+)-Biotin, beta-Carotin, Cholecalci- ferol, Cyanocobalamin, Dihydrofolsäure, Dehydroascorbinsäure, Ergocalciferol, Folsäure, Hydroxocobalamin, Niacinamid, Nikotinsäure (Niacin), D-Panthenol, D- Pantothensäure, Pyridoxal, Pyridoxal-5'-phosphat, Pyridoxamin, Pyridoxamin-5- phosphat, Pyridoxin, Pyridoxinphosphat, Riboflavin, Riboflavin-5'-phosphat, Rutin, Rutin-Salz, insbesondere das Rutin-Sulfat, Tetrahydrofolsäure, Thiamin, Thiamin- nitrat, Thiaminphosphorsäureester, Thiaminpyrophosphat, alpha-Tocopherol, delta- Tocopherol, alpha-Tocopherylacetat, alpha-Tocopherylchinon, alpha-Tocopheryl- phosphat, alpha-Tocopherylsuccinat, Vitamin-A-acetat, Vitamin-A-aldehyd, Vitamin- A-alkohol, Vitamin-A-säure, Vitamin-B4 (Ademin), Vitamin Ki, Vitamin K., Vitamin P und Vitamin U (Methionin-S-methylsulfoniumchlorid). In dem Fall, dass die Vit- amine saure oder basische Gruppen aufweisen, können im allgemeinen auch geeignete Salze hiervon herangezogen werden.
Bei der Anwendung des erfindungsgemäßen Sanitärreinigers, der z.B. in pulvriger, granulierter Form oder in wässriger Form bzw. wässriger Dispersion vorliegen kann, wird dieser z.B. in der Toilettenschlüssel mit wenig Wasser verdünnt. Dort kommen die Hygienewirkstoffe keimhemmend bzw. keimtötend zur Wirkung, sodass die keim- fördernden Stoffe zunächst wirkungslos bleiben. Nach dem Spülen des Toilettenbeckens im Anschluss an die Einwirkung des Sanitärreinigers werden die keimhemmen- den organischen Stoffe in ihrer Konzentration unter den MHK-Wert gesenkt und damit wirkungslos. Die keimfördernden organischen Stoffe sind in ihrer Konzentration in dem erfindungsgemäßen Sanitärreiniger so bemessen, dass sie auch nach dem Spülen bzw. einem starken Verdünnen die Tätigkeit der Abwasserkeime, die die organische Substanz abbauen, fördern und so die biologische Abwasserreinigung beschleunigen bzw. zumindest nicht stören.
Die Menge an keimfördernden organischen Stoffen in Form der Verbindungen der Formel (I) im erfindungsgemäßen Sanitärreiniger ist nicht kritisch. Im Einzelfall muss getestet werden, welche Mindestkonzentration jeweils eingesetzt wird. Als quantitiver Mindestrahmen gilt eine Menge von etwa 10 mg/kg Sanitärreiniger, als Höchstrahmen vorzugsweise 150 g/kg Sanitärreiniger, vorzugsweise liegt der Rahmen bei etwa 10 mg/kg bis etwa 80 g/kg Sanitärreiniger, insbesondere etwa 0,05 g bis 60 g/kg Sanitärreiniger. Demzufolge beziehen sich die Mengenangaben im Zusammenhang mit dem keimfördernden organischen Stoff der Formel (I) auf diesen als solchen und nicht auf dessen Salz.
Als quantitative Richtlinie für die weiteren keimfördernden organischen Stoffe, die neben den bezeichneten keimfördernden organischen Stoffen in Form der Verbindung der Formel (I) herangezogen werden können, könnte eine Mindestmenge von 10 mg/kg und insbesondere von etwa 10 bis 1000 mg/kg genannt werden. Als keimfördernde weitere organische Stoffe kommen die genannten Substanzen in Frage, vorzugsweise Aminosäuren, Vitamine, Orotsäure und p-Aminobenzoesäure. Von prakti- scher Bedeutung ist ein Gemisch aus etwa 2 mg Biotin, etwa 20 mg Nikotinsäureamid, etwa 10 mg Thiamin, etwa 2 mg Cyanocobalamin (Vitamin B12), 300 mg Harnstoffphosphat und etwa 10 mg Orotsäure, wobei dieses Gemisch vorzugsweise in etwa 1 kg
Sanitärreiniger vorliegt. Zur Optimierung der angestrebten Effekte der keimfördernden organischen Stoffe werden diese, wenn sie im Gemisch eingesetzt werden, qualitativ und quantitativ im Hinblick auf das jeweilige Milieu ausgewählt.
Im Rahmen der Erfindung ist es besonders vorteilhaft, wenn im Falle eines festen Sanitärreinigers diesem wasserfreies Magnesiumsulfat als Füll- und Neutralsalz (ohne den pH-Wert zu beeinflussen), insbesondere in einer Menge von vorzugsweise etwa 10 Gew.-% bis 85 Gew.-% , insbesondere etwa 30 Gew.-% bis 60 Gew.-% zugesetzt wird. Dieser Zusatz führt aufgrund starker positiver Wärmetönung beim Lösen des Sanitärreinigers in Wasser zu einer deutlichen Temperatursteigerüng mit den nachfolgend noch angesprochenen Vorteilen. Selbstverständlich ist es dem Fachmann ersichtlich, dass das wasserfreie Magnesiumsulfat auch durch andere wasserfreie Neutralsalze ersetzt werden kann, die dessen Eigenschaftsprofil entsprechen und dass derartige Salze somit in festen Sanitärreinigern ein neuartiges Wirkprinzip entfalten, das sich im Stand der Technik bisher nicht findet. Aufgrund der angesprochenen starken positiven Wärmetönung beim Lösen des erfindungsgemäßen Sanitärreinigers in Wasser infolge Einverleibung der bezeichneten Neutralsalze, insbesondere des wasserfreien Magnesiumsulfats, stellen sich folgende Vorteile ein: 1. allgemein ein besseres Ab- und Auflösen von Schmutzresten, 2. die emulgierende Wirkung von zugesetzten Tensiden sowie Harnstoff (bzw. seiner Salze) wird beschleunigt und somit werden Fett-/Ölfιlme rascher gelöst, 3. die keimfördernde Wirkung im Rahmen der zweiten Wirkphase wird infolge der Temperaturoptimierung begünstigt und 4. die Freisetzung (Flüchtigkeit) zugesetzter Duftstoffe (z.B. auch in Sanitärreinigungssteinen, -gelen, u.a.) wird infolge der Temperaturerhöhung wirkungsvoll gefördert. Im Gegensatz zu dem ebenfalls positive Lösungswärme aufweisenden, aber stark alkalisch-ätzenden Natriumhydroxid bei zahlreichen bekannten Sanitärabflußreinigern ist insbesondere wasserfreies Magnesiumsulfat ein völlig gefahrloses, Verbraucher- sowie umweltfreundliches Neutralsalz.
Dem erfindungsgemäßen Sanitärreiniger können weitere bekannte Additive einverleibt werden, so beispielsweise Duftstoffe, Farbstoffe, biologische Schäumer. Als Schäumer hat sich besonders ein wasserlöslicher Eiweißstoff mit gleichzeitiger keimför-
dernder Wirkung erwiesen, wie insbesondere wasserlösliches Molkeeiweiß. Vorzugsweise entfallen bei Einsatz eines wasserlöslichen Eiweißstoffes hiervon etwa 2 bis 30 g, insbesondere etwa 5 bis 10 g auf etwa 1 kg pulverförmigen Sanitärreiniger oder auch auf etwa 1000 ml flüssigen Sanitärreiniger. Selbstverständlich schließt es die Erfindung nicht aus, dass auch im Stand der Technik bekannte weitere Stoffe hinzugegeben werden, bei deren Auswahl die angestrebten Vorteile der Umweltfreundlichkeit etc. möglichst bewahrt bleiben sollen.
Die wirkungsvolle Reinigung, also An- und Ablagerungen sowie Ansammlungen an- organischer und organischer Schmutzteile von Oberflächen abzulösen und zu entfernen, stellt an die Hauptwirkstoffe dafür geeigneter Produkte oftmals die gleichen Anforderungen, wenn es um den Sanitärbereich, Küchen- und Lebensmittelbetriebe sowie die jeweiligen Abflüsse geht. Zum Sanitärbereich zählen in diesem Zusammenhang Waschbecken, Duschbecken, Badewannen, Bidets, Urinale, Toiletten, Boden- und Wandfliesen und andere Oberflächen. In Küchen, Kantinen, Restaurants, Imbissständen, Lebensmittelbetrieben (Produktions-, Be- und Verarbeitungseinrichtungen sowie Lager-, Transport- und Verkaufseinrichtungen) geht es hier ebenfalls um spezifische Objekte, Wand- und Bodenbeläge. Stationäre oder mobile Einrichtungen sollen diesbezüglich nicht unterschieden werden. Die zuvor erwähnten Anforderungen bezie- hen sich auf anorganische Teile, insbesondere Kalk aus dem Trinkwasser, Abwasser oder Prozesswasser, und organische Teile biologischer oder abiologischer Herkunft. Stellvertretend zu den organischen Teilen seien im Sanitärbereich hauptsächlich Seifenreste, Tenside, Körperfett und -abschuppungen, Cremes, Pflegeöle, Haare, Urin und Kot genannt, während es in den anderen oben angegebenen Bereichen, je nach Einrichtung mehr um Fette, Öle, Schmalz, Butter, Gemüseschnitzel, Kaffee- und Teereste sowie diverse kleine Brot- und Essensreste geht. In allen Bereichen kommt es häufig zu Ansammlungen der jeweiligen Teile in den wasserführenden Becken und Rohren, wie denen in Syphons oder an anderen Krümmungen und Verengungen. Werden die Ansammlungen zu Ablagerungen und erreichen nachfliessende Abwässer, routinemäßig durchgeführte Spülungen, mechanische oder chemische Entfernungen nicht aus, resultieren komplette Verstopfungen. Der erfindungsgemäße Sanitärr einiger
kann für alle obigen Anwendungszwecke mit besonderem Vorteil genutzt werden. Diese Anwendungs fälle liegen demzufolge im Rahmen der vorliegenden Erfindung.
Nachfolgend soll die Erfindung anhand von vier Rezepturbeispielen noch näher er- läutert werden:
Beispiele
Es wurde anhand der nachfolgenden Rezepturen sowohl eine flüssige als auch eine pulvrige Variante des erfindungsgemäßen Sanitärreinigers hergestellt:
Tabelle
*) jeweils wasserlöslich **) APG's (Alkylpolyglykoside, wie Marlinat ®, Handelsprodukt der Firma Hüls AG)
Sämtliche Rezepturen führen bei ihrer Anwendung zu einer wirkungsvollen Reinigung von Oberflächen mit anorganischen oder organischen Schmutzteilen, insbesondere im Sanitärbereich in Toiletten (auch als spezielle Zubereitungsformen wie z.B. Sanitär- steine bzw. -gele).
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