Verfahren zum Bereitstellen von Fernwärme sowie Vorrichtungen dazu
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bereitstellen von Fernwärmeenergie gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 und eine Latentwärme-Speichereinheit nach Anspruch 8 sowie eine Transporteinheit nach Anspruch 11.
Es sind Systeme zur Fernwärmeversorgung bekannt, bei denen Verbraucher beispielsweise zur Warmwasserversorgung bzw. Aufbereitung über ein Rohrleitungssystem mit
Wärmeenergie versorgt werden. Als Wärmeträgermedium wird hierbei in der Regel Wasser eingesetzt. Das über einen Wärmetauscher erhitzte Wasser transportiert die in einem thermischen Kraftwerk, beispielsweise in einem Blockheizkraftwerk, entstehende Wärme oder überschüssige industrielle Prozeßwärme über das Rohrleitungssystem zur Verbrauchereinheit. Grundsätzlich dient der Einsatz von Fernwärme zur Wärmerückgewinnung, d.h. er stellt eine Maßnahme zur Mehrfachnutzung der Enthalpie eines Gebäudes oder eines Prozesses dar und dient somit der effektiven Nutzung der eingesetzten Primärenergie.
Bei der Fernübertragung von Wärme insbesondere bei der Wärmerückgewinnung stellt sich mit Bezug auf die Wirtschaftlichkeit solcher Systeme stets die Problematik des Wärmetransports. Bisher verwendete Rohrleitungssysteme eignen sich nur für Transportentfernungen von etwa 40 Kilometer für Heißwasser oder Dampf, da dann der Aufwand für die notwendigen Isoliermaßnahmen zu groß werden würde oder entsprechend die Wärmeverluste anwachsen würden. Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
Fernwärmeenergie derart bereitzustellen, daß obige Nachteile vermieden und sowohl eine effektive wirtschaftliche als auch effektive energetische Nutzung von Fernwärme ermöglicht wird.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt auf höchst überraschende Weise bereits durch die Merkmale der Ansprüche 1, 8 und 11.
Indem ein Verfahren bereitgestellt wird, bei dem unmittelbar erzeugte und/oder mittelbar gebildete und speicherbare Wärmeenergie m einer mobilen, containerartig, lager- und verbringbaren Latentwärme-Speichereinheit gespeichert wird, wobei die Latentwärme-Speichereinheit mit einer Transporteinheit zu wenigstens einer Wärmeenergie- Aufnahmeeinheit transportiert wird und dort m geeigneter
Form an oder m der Wärmeenergie-Aufnähmeemheit angeordnet wird, besteht erstmals die Möglichkeit, Wärmeenergie flexibel und bedarfsgerecht aber auch höchst wirtschaftlich über größere Entfernungen zu verbringen. Ferner wird erfindungsgemäß eine Latentwärme-
Speichereinheit und eine Transporteinheit beansprucht, wobei die Latentwärme-Speichereinheit im Sinne eines Transportcontainers ausgestaltet ist und dabei sowohl Stehais auch Transportfunktionalität aufweist. Steh- und Transportfunktionalität bedeutet m diesem Zusammenhang, daß die erfindungsgemäße Latentwärme-Speichereinheit sowohl transportabel als auch stationär, d.h. im stehenden Speicherbetrieb oder Ladebetrieb, verwendbar ist.
Die Latentwärme-Speichereinheit und die erfindungsgemäße Transporteinheit dienen vorzugsweise zur Durchführung des oben benannten Verfahrens. Durch ihren Einsatz ist es erstmals möglich, potentielle Verbraucher mit Wärmeenergie nicht nur im regionalen Umfang zu versorgen. Damit ist es mit der erfindungsgemäßen Latentwärme-Speichereinheit, der Transporteinheit und vor allem durch die Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens erstmals möglich, die Monopolstellung lokaler Wärmeenergieversorger aufzubrechen und einen echten Markt für Wärmeenergie zu schaffen.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche .
Auf höchst vorteilhafte Weise hat es sich bei der Erfindung als besonders positiv herausgestellt, wenn zur Speicherung der Wärmeenergie ein Latentwärmespeicher besonderer Art verwendet wird, nämlich der eines dynamischen, anorganischen Latentwärmespeichers. Solche
Latentwärmespeicher sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt. Sie werden als dynamisch bezeichnet, da das Speichermedium entweder durch Drehung oder durch das Zuführen einer mit dem Speichermedium nicht vermischbaren Wärmeträgersubstanz im wesentlichen keine Anhydritbildung zeigt .
Latentwärme-Speichereinheiten wurden bisher zur stationären Speicherung von Wärmeenergie aus Solaranlagen und zur Rückgewinnung von Prozeßwärme verwendet. In Bezug auf den stationären Einsatz besitzen Latentwärmespeicher den Nachteil, daß sie im realistischen Umfang maximal als Monatsspeicher oder auch als Wochenspeicher auslegbar sind. Es bedarf also der stetigen Ladung eines solchen Speichers, wenn er beispielsweise insbesondere zur
GanzJahreswärmeversorgung eines Hauses eingesetzt werden soll. Andererseits bietet der Latentwärmespeicher insbesondere gegenüber sensiblen Speichern, beispielsweise erwärmtem Wasser oder einem erwärmten Feststoff eine wesentlich größere Speicherkapazität, so daß ein anorganischer Latentwärmespeicher einen bis zu sechs mal größeren Wasserspeicher ersetzt.
Das erfindungsgemäße Verfahren nutzt zum einen den Vorteil der vergleichsweise hohen Speicherkapazität und überwindet den Nachteil des Latentwärmespeichers , daß seine Speicherkapazität dennoch nicht für einen Jahresspeicher oder länger ausreichend ist. Somit wird im Rahmen des
erfindungsgemäßen Verfahrens auch über größere Entfernungen eine dauerhafte und flexible Versorgung mit Wärmeenergie ermöglicht wird.
Hierzu kommen höchst vorteilhaft sogenannte autonome Latentwärme-Speichereinheiten zum Einsatz. In besonders vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung besitzt die erfindungsgemäße Latentwärme-Speichereinheit Mobilitätseigenschaften, die einem transportablen Container oder Silo gleichkommen. Dem Erfinder ist es nämlich erstmals gelungen, nachzuweisen, daß falls Speichermedien mit wenigstens den Speicherkapazitäten eingesetzt werden, wie sie bei Latentwärmespeichern vorzufinden sind, Wärmeenergie auf höchst vorteilhafte Weise über bestehende Transportmittel und Transportwege sowohl was die Energiebilanz betrifft als auch mit Bezug auf die wirtschaftliche Effizienz mit erheblichen Energieeinspareffekten verbringbar sind.
In weiterer vorteilhafter Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens bzw. der erfindungsgemäßen Latentwärme-Speichereinheit ist mit Vorteil ferner vorgesehen, daß als Speichermedium Metallhydrate, vorzugsweise Natriumacetat und/oder technisches Weißöl als Speichermedium zum Einsatz kommen. Es ist nämlich aus der einschlägigen Literatur bekannt, daß insbesondere das Salzhydrat Natriumacetat eine besonders hohe Umwandlungsenthalpie aufweist und ferner bei einer
Umwandlungstemperatur von ca. 58°C vorzugsweise in dem Temperaturbereich arbeitet, der für die Wärmerückgewinnung gut geeignet ist. Vergleichbares gilt beispielsweise auch für das Speichermedium Bariumhydroxid, wobei Bariumhydroxid gegenüber Natriumacetat eine noch größere
Umwandlungsenthalpie besitzt und sich somit für eine noch effizientere Speicherung der Wärme eignet.
Entgegen bisheriger Formen der Fernwärmeenergieversorgung ist es nach dem erfindungsgemäßen Verfahren auf einfache Art und Weise möglich, Wärmeenergie aus verschiedenen Wärmeenergiequellen aufzunehmen und dorthin zu transportieren, wo sie gebraucht wird. Auf diese Weise können auch die Energiereserven dezentraler Wärmeenergieerzeuger effektiv genutzt werden. Ferner fällt die bisher kostentreibende Monopolstellung lokaler Wärmeenergieversorger . Das erfindungsgemäß bereitgestellte Verfahren stellt damit erstmals auf höchst überraschend einfache Art und Weise die Möglichkeit vor, unmittelbar erzeugte Wärmeenergie oder mittelbar abgegebene Abwärme m vergleichbarer Form, wie z.B. die des elektrischen Stroms, zu nutzen bzw. dem Verbraucher zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Der rohrleitungsfreie Transport von Wärmeenergie gemäß der Erfindung kann somit einen nachhaltigen Beitrag zur effizienten Primärenergienutzung leisten.
In diesem Zusammenhang steht insbesondere auch, daß nach dem Verfahren die Latentwärme-Speichereinheit im geladenen Zustand zu verschiedenen Versorgungseinheiten transportierbar ist, um an die dort eingerichteten Speichereinheiten die gespeicherte Wärmeenergie abzugeben. Eine weitere mögliche Form der Energieweitergabe besteht erfindungsgemäß allerdings auch darin, daß die Latentwärme-Speichereinheit derart als Modulspeicher an dem Versorgungsnetz eines Verbrauchers angeschlossen wird, daß der Modulspeicher bei Bedarf im entladenen Zustand durch eine mit Wärmeenergie befüllte Latentwärme-Speichereinheit ersetzt wird.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren und den Einsatz der er indungsgemäßen Modulspeicher wird daher erstmals der
Aufbau profitabler und einfach zu handhabender dezentraler Wärmenetze ermöglicht, die eine Bestückung der Gebäude mit Heizanlagen auf der Basis von Heizöl oder Gas überflüssig
machen. Eine solche dezentrale Wärmenutzung erweist sich m mehrerlei Hinsicht als vorteilhaft. Diesbezüglich kann beispielsweise angeführt werden, daß eine umfangreiche Energiebevorratung von beispielsweise mehreren tausend Litern Heizöl beim Abnehmer entfällt. Darüber hinaus werden komplexe Verbrenner von Heizöl oder Gas obsolet. Auch kann die Gefahr von Kontaminationen durch auslaufendes Heizöl oder die stets existierende Explosionsgefahr bei der Verwendung von Gas vermieden werden. Das erfindungsgemäße Verfahren bietet m diesem
Zusammenhang auch die Möglichkeit, den Verbrauch von fossilen Brennstoffen m erheblichem Umfang zu reduzieren. Demgegenüber können regenerative Energiequellen besser genutzt werden. Bisher ist man beispielsweise davon ausgegangen, daß eine dezentrale Energieversorgung durch den Einsatz eines regenerativen Energieträgers wie z.B. Holz auf entsprechende Weise wie vor allem mit Öl oder Gas nicht möglich ist. Die Ursache lag insbesondere darin, daß ein Transport von Holz sehr aufwendig ist, und Holz als Wärmeenergiequelle ein großes Speichervolumen einnimmt. Diese Nachteile können erfindungsgemäß dadurch vermieden werden, daß der regenerative Energieträger m optimierter Form n einem speziell eingerichteten thermischen Kraftwerk verbrannt wird und die daraus gewonnene Energie m einem erfindungsgemäßen Speichermodul abgespeichert wird. Die so erzeugte Wärmeenergie kann dann im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens bedarfsgerecht dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden.
Kommt im Rahmen des Verfahrens die erfindungsgemäße Speichereinheit bzw. das erfindungsgemäße Speichermodul zum Einsatz, so ist mit Vorteil vorgesehen, daß die Speichereinheit bzw. das Speichermodul mit einer Steuer- und Auswerteeinheit bestückt ist. Durch die Steuer- und
Auswerteeinheit wird unter anderem ein kontrolliertes Be- und Entladen der Latentwärme-Speichereinheit sichergestellt. Höchst vorteilhaft ist hierbei allerdings auch vorgesehen, bezüglich der Steuer— und Auswerteeinheit Schnittstellen bereitzustellen die eine Übertragung und/oder Fernübertragung der Funktionsdaten des Speichermoduls ermöglichen. In besonders vorteilhafter Weise kann so sichergestellt werden, daß ein entladenes Speichermodul rechtzeitig ausgewechselt werden kann. Eine besonders positive Weiterentwicklung des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht auch darin, daß eine Transporteinheit zum Einsatz kommt, auf der der erfindungsgemäße Latentwärmespeicher zum jeweiligen Verbraucher oder zur jeweiligen Energiequelle transportiert werden kann. Dabei ist in höchst vorteilhafter Weise vorgesehen, daß die verwendete Transporteinheit einen wärmegetriebenen Antrieb aufweist und der Antrieb durch den auf der Transporteinheit gelagerten Latentwärmespeicher gespeist wird. Wird ein konventioneller Antrieb, wie z.B. ein
Dieselmotor, bei der erfindungsgemaßen Transporteinheit eingesetzt, so ist mit Vorteil vorgesehen, daß die beim Betrieb des Dieselmotors erzeugte Wärme über einen Wärmetauscher abgefangen wird und zur Füllung und/oder zum Ausgleich eventueller Speicherverluste dem erfindungsgemäßen Latentwärmespeichermodul zugeführt wird.
Soll die Transporteinheit als autonome Transporteinheit ausgelegt werden, so kann ein Roots- oder Sterling-Motor im Rahmen der Transporteinheit eingesetzt werden. Dabei können als Transporteinheit sämtliche bekannten Transportmittel wie z.B. Lastkraftwagen, Züge, Schiffe, Luftschiffe etc. eingesetzt bzw. verwendet werden.
Über das bisher Beschriebene hinaus eignet sich das erfindungsgemäße Verfahren und insbesondere auch die erfindungsgemäße Latentwärme-Speichereinheit nicht nur dazu, Warme bereitzustellen, sondern die zur Verfügung gestellte Wärme auch zur Herstellung von beispielsweise flüssigem Sauerstoff bzw. Kohlendioxid C02 zu verwenden. Im Rahmen dieser Herstellung ist insbesondere vorgesehen, das erfindungsgemäße Latentwärmespeichermodul mit Absorbertechnik zur Kühlung der Luft zu verwenden, um auf diese Weise das herzustellende C02 auf konventionellem Wege aus der Luft auszuscheiden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsformen und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen detailliert beschrieben, wobei sich in den einzelnen Bildern gleiche Bezugszeichen auf gleiche Teile beziehen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine stark schematisierte Darstellung einer transportablen Latentwärme-Speichereinheit ,
Fig. 2 eine ebenfalls stark schematisierte Darstellung einer erfindungsgemäßen Transporteinheit ,
Fig. 3 eine vereinfachte Darstellung des Ablaufs des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Aus Figur 1 ist eine Blockdarstellung zu entnehmen, die in grober Vereinfachung eine Latentw rme-Speichereinheit 1 bzw. ein Speichermodul zeigt.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Speichermodul 1 einen wärmeisolierten doppelwandigen 20 -Fuß-
Container 2 auf . Die Wandungen des Containers 2 bestehen vorzugsweise aus glasf serverstärktem Polyesterharz. Zwischen den Wandungen befindet sich ein Volumen, das als Konvektionsisolator dient. Die Wandungen sind zur Reflexion von Wärmestrahlung mit Aluminium beschichtet . Im Inneren ist der Container 2 mit einem Behälter 3 bestückt, der in einer bevorzugten Ausführungsform als perforierte, vorzugsweise elektrisch heizbare Teflonhalbschale 3 mit einem Fassungsvermögen von 20 m3 ausgebildet ist. In einer bevorzugten Ausführungsform befindet sich die
Teflonhalbschale 3 am Boden des Containers 2. Der übrige Innenraum des Containers 2 ist mit einem Speichermedium 2a, vorzugsweise zyklenfestes Natriumacetat ausgefüllt.
Zur Abfuhr und Zufuhr der Wärmeenergie bezüglich des Speichermediums, beinhaltet die Latentwärme-Speichereinheit 1 in bekannter Weise einen Ölkreislauf, in dem in Fig. 1 bei 4 gezeigtes wärmetauschendes Öl durch das Natriumacetat 2a gepumpt wird, wobei das Öl 4 , je nach Sichtweise, entweder vor oder nach dem Kontakt mit dem Speichermedium 2a beispielsweise an einem Öl -Wasser-Wärmetauscher 6 Wärme aufnimmt oder abgibt .
Nimmt das Öl 4 von dem Wärmetauscher 6 Wärme auf, so gelangt es durch poröse Wandungen der Teflonhalbschale 3 in das Natriumacetat und erwärmt diese, indem es das Natriumacetat im wesentlichen gleichmäßig durchsetzt. Teil der erfindungsgemäßen Latentwärme-Speichereinheit ist beispielsweise auch eine Steuer- und Auswerteeinheit 7, die derart eingerichtet ist, daß neben der Historie, d.h. unter anderem der mögliche Abnutzungsgrad des Speichers und der momentane Zustand angegeben werden sowie auch eine Prognose abgegeben wird, wie lange die momentane Speicherkapazität noch reicht oder welche Lebensdauer der Speicher noch
besitzt. Die Steuer- und Auswerteeinheit 7 dient somit der permanenten Überwachung der Latentwärme-Speichereinheit 1.
Die so gewonnenen Daten können extern über Schnittstellen 8 aus dem Datenspeicher des Speichermoduls 1 ausgelesen werden und zur Korrektur beispielsweise des Ladebzw. Entladeverhaltens des Speichermoduls verwendet werden. Allerdings ist auch vorgesehen, die Steuereinheit 7 mit einer selbstlernenden Prozessoreinheit auszustatten, die die Steuerung in die Lage versetzt, aus vorgegebenen Standardwerten oder aus Vergangenheitswerten eine
Eigenkorrektur vorzunehmen. Eine solche Korrektur kann beispielsweise auch darin bestehen, eine optimale Abstimmung zwischen Entlademenge und Ladezyklus herzustellen. Darüber hinaus kann so auch das Temperaturverhalten des Speichermoduls 1 optimiert werden.
Über die vorgesehenen Schnittstellen 8, z.B. Infra-Rot- Schnittstellen, ist auch eine Fernübertragung der über die Steuerung bzw. Auswerteeinrichtung 7 gewonnenen Daten möglich. Die Informationen können so beispielsweise an ein beauftragtes Logistikunternehmen weitergegeben werden, welches dann bei Bedarf einen Austausch des Speichermoduls 1 vornehmen kann oder andere notwendige Maßnahmen, wie zum Beispiel Reparaturen, einleitet.
Figur 2 zeigt, ebenfalls in schematischer Blockdarstellung, eine im Rahmen des erfindungsgemäßen
Verfahrens höchst effizient einsetzbare Transporteinheit 9. Die Transporteinheit 9 dient im Zusammenhang mit dem Verfahren zum Transport der Latentwärme-Speichereinheit 1 von der Ladestelle bei z.B. einem Blockheizkraftwerk bzw. bei einem thermischen Kraftwerk zu einem Verbraucher 11 (vgl. hierzu auch die Ausführungen zu Fig. 3) . In idealer Ergänzung zum zu transportierenden Latentwärmespeicher 1 besitzt die schematisch dargestellte Transporteinheit 9 zum Eigenantrieb
einen Sterlingmotor 10, der zum Betrieb direkt auf die in der Latentwärme-Speichereinheit 1 gespeicherte Wärme zurückgreifen kann. Dies erlaubt auf sehr vorteilhafte Weise einen besonders umweltschonenden Transport der Wärmespeichereinheit bzw. der in ihr gespeicherten Energie. Der Austausch der Wärme erfolgt hierbei auf konventionelle Weise, bevorzugt über einen Öl -Wasser-Wärmetauscher .
Wird kein Sterling- oder Rootsmotor 10 eingesetzt, sondern ein üblicher Benzinmotor, so ist vorgesehen, die vom Motor in Form von Wärme abgegebene überschüssige Energie über einen Wärmetauscher zum Ausgleich von eventuellen Verlusten oder zum zusätzlichen Aufspeichern des Wärmespeichers 1 zu nutzen.
In Fig. 3 ist ein Kreislauf dargestellt, der das erfindungsgemäße Verfahren in vereinfachter Form wiedergibt. Dabei wird über Wärmetauscher, vorzugsweise von einer regenerativen Energiequelle oder einem thermischen Kraftwerk erzeugte Wärme an eine Latentwärme-Speichereinheit 1 abgegeben und die Speichereinheit auf eine geeignete Transporteinheit 9 geladen. Sämtliche Arten von
Transporteinheiten sind hierbei denkbar. So z.B. auch Luftschiffe, Heißluftballons, Züge, Lastkraftwagen etc., sofern sie wirtschaftlich einsetzbar sind. Mit der Transporteinheit 9 wird der Speicher 1 zur Wärmeenergie- Aufnahmeeinheit 11, in der Regel ein Verbraucher, transportiert, dort aufgestellt und mit der Wärmeenergie- Aufnähmeeinheit 11 gekoppelt.
Der Verbraucher teilt dem Versorgungsunternehmen mit, wann der Speicher abgeholt bzw. ersetzt werden soll. Wie bereits oben beschrieben kann dies auch automatisiert erfolgen. Die Speichereinheit 1 wird dann wiederum mit einem geeigneten Transportmittel 9 abgeholt und zum erneuten Aufspeichern zum thermischen Kraftwerk 13, welches
beispielsweise mit einer regenerativen Energiequelle 12 gespeist werden kann, transportiert und mit diesem energetisch gekoppelt.
Selbstverständlich ist es möglich, den Latentwärmespeicher 1 nicht nur mit Wärmeenergie nur eines thermischen Kraftwerkes 13 zu versorgen. Vielmehr können auch mehrere schwächere Wärmeenergiequellen 12, 13 angezapft werden, so daß auch deren Wärmeenergie noch nutzbringend verwendet bzw. wiederverwendet werden kann. Ähnliches gilt auch für die zu versorgenden Verbraucher. Diese können beispielsweise ihrerseits mit Speichereinheiten ausgestattet sein, die im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens jeweils befüllt werden. Ein längeres Lagern der erfindungsgemäßen Latentwärme-Speichereinheit vor Ort beim Verbraucher entfällt dann.
Es versteht sich, daß die Erfindung auch das Betrieben von Klimageräten über von der Latentwärme-Speichereinheit bereitgestellten Wärmeenergie beinhaltet. So ist es inbegriffen, die Wärmeenergie zum Antrieb von Klimaanlagen für Gebäude insgesamt bzw. Büroeinheiten in Gebäuden zu benutzen.