Transport- und Lagersystem
Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Transport- und Lagersystem nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Ein dem gattungsgemäßen Transport- und Lagersystem ent¬ sprechendes System ist aus der FR-A-2 123 455 bekannt. Bei diesem Transport- und Lagersystem handelt es sich um Pa¬ letten, die mit einer Mehrzahl von Füßen versehen sind. Die Füße können aufgrund ihrer Konstruktion nur von der Güter- aufnah efläche der Platte her in entsprechende Ausnehmungen eingesetzt werden, wozu zwei beabstandete Schultern vorge¬ sehen sind. Die untere der beiden Schultern weist eine Auf¬ laufschräge und eine Ausnehmung auf. Die obere der beiden Schultern, die in einem der Dicke der Palette entsprechenden Abstand zur unteren Schulter am oberen Rand des Fußes an¬ geordnet ist, ist ein geschlossen umlaufender Ring bzw. Flansch, der im montierten Zustand des Fußes auf der Aufla¬ gefläche der Palette aufliegt.
Im Rahmen der Erfindung durchgeführte Untersuchungen haben ergeben, daß das gattungsgemäße Transport- und LagerSystem an einer Reihe von Nachteilen leidet. Vor allem ist das bekannte System wenig flexibel, da es aufgrund seines Auf¬ baues schlecht an wechselnde Einsatzfälle und Randbedingun¬ gen anpaßbar ist. Ferner ist eine Demontage der Füße der Palette nicht möglich, da der geschlossene obere Flansch eine Entnahme eines beispielsweise beschädigten Fußes nicht zuläßt. Daher ergibt sich bei dem gattungsgemäßen Transport-
und LagerSystem eine Reihe von erheblichen Einschränkungen, insbesondere was die Materialien der Aufnahmeeinrichtung und die Konstruktion der Füße angeht. Eine Wiederverwertung der Füße ist daher nur durch eine Zerstörung des Palettendecks möglich.
Auf dem Transport- und Lagersektor besteht - besonders im Hinblick auf das neue Abfallbeseitigungsgesetz - ein stetig wachsender Bedarf nach Aufnahmeeinrichtungen insbesondere in Form von Paletten, die sowohl technisch, ökonomisch als auch ökologisch optimiert sind.
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Transport- und Lagersystem der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art zu schaffen, das auf einfache Weise an unterschiedlichste Einsatzbedingungen anpaßbar und damit vielseitig einsetzbar ist, und daß es vorzugsweise ermög¬ licht, vor allem alle Arten von Paletten wie auch Lager¬ systemen wirtschaftlich und umweltschonend herzustellen, zu nutzen und zu entsorgen.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruches 1.
Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen zum Inhalt.
Das erfindungsgemäße Transport- und Lagersystem gemäß den besonders bevorzugten Ausführungsformen zeichnet sich zu¬ nächst durch die Ausbildung des Fußes bzw. der Füße seiner Stützeinrichtung aus. Denn dadurch, daß die obere Schulter der Füße in einem oberhalb der Einführöffnung angeordneten Bereich zumindest eine flexible Lippe aufweist, die aus der Ebene der oberen Schulter nach oben oder nach unten heraus¬ gebogen werden kann, ergibt sich eine erhebliche Vereinfa¬ chung der Montage und Demontage.
Zu den weiteren besonderen Vorteilen des erfindungsgemäßen Transport- und Lagersystems zählt eine hohe Stabilität und Stoßabsorptionsfähigkeit. Ferner ist es möglich, das erfin¬ dungsgemäße System in kostengünstiger Massenherstellung zu produzieren. Es ist aufgrund seines Konzeptes wiederver¬ wendbar und bezüglich seiner einzelnen Komponenten und ihrer Materialien wiederverwertbar. Zu den weiteren Vorteilen zählt, daß das erfindungsgemäße Transport- und Lagersystem so ausgebildet ist, daß keine Verletzungsgefahr besteht und daß bedarfsgenaue Anpassungsfähigkeit im Hinblick auf die Belastungsanforderungen und die Anordnung der Füße gewähr¬ leistet ist.
Ferner ergibt sich der Vorteil, daß das erfindungsgemäße Transport- und Lagersystem in Verbindung mit verschieden ausgestalteten Palettendecks vielseitige Einsatzmöglich¬ keiten bietet, wie zum Beispiel als Flach- und Leichtpa¬ lette, Dispositions- oder wiederverwendbare Palette, Zwei¬ oder Vierwegepalette, Eindeck- oder Doppeldeckpalette sowie Box- oder Displaypalette.
Um die Montage so einfach wie möglich zu gestalten, kann die obere Schulter bzw. der obere Rand sehr dünn und damit flexibel gemacht werden, wobei sogar Wandstärken von einem Millimeter genügen können.
Weiterhin zeichnet sich das erfindungsgemäße Transport- und Lagersystem durch ein sehr geringes Gewicht aus, wozu vor allem das geringe Gewicht der Füße beiträgt, die ferner ein geringes Volumen haben.
Es ist vorzugsweise möglich, nahezu jegliche Art von Ma¬ terialien für die Aufnahmeeinrichtung zu verwenden, wie Preßspan, Holz, (Well-)Pappe, Preßpapier, Metall oder auch
geeignete recyclingfähige Kunststoffe. Vorteilhafterweise ist das erfindungsgemäße System stapelfähig und hat somit geringen Platzbedarf.
Ferner ergibt sich der Vorteil, daß aufgrund der einfachen Entfernbarkeit der Füße der Stützeinrichtung diese zeit¬ sparend und kostengünstig wiederverwendet werden können, wenn die Aufnahmeeinrichtung beschädigt oder gar zerstört ist. Die Füße sind vorzugsweise aus Recycling-Kunststoffma- terial herstellbar.
Sind beide Schultern mit zumindest je einer flexiblen Lippe versehen, kann die Montage und Demontage sowohl von der Lastaufnahmefläche der Aufnahmeeinrichtung als auch von der dieser gegenüber angeordneten unteren Fläche erfolgen. Dies ergibt zunächst den besonderen Vorteil, daß die Füße selbst dann von der Aufnahmeeinrichtung getrennt werden können, wenn diese mit Gütern bestückt ist. Dies kann beispielsweise dann erforderlich sein, wenn die Güter-Aufnahmeeinrichtung bestückt ist, und im Zuge der Handhabung eine Beschädigung eines oder mehrerer Füße stattfindet. Häufig ist es nicht möglich, die Güter-Aufnahmeeinrichtung, beispielsweise eine Flachpalette, zu entladen, um den oder die beschädigten Füße auszutauschen. Mit dem erfindungsgemäßen Transport- und Lagersystem ist es jedoch möglich, im beladenen Zustand den oder die beschädigten Füße schnell zu entfernen und durch neue Füße zu ersetzen, da diese von beiden Seiten der Güter-Aufnahmeeinrichtung her an dieser befestigt werden können.
Zur Ausbildung je einer Lippe in der oberen und unteren Schulter können diese radial geschlitzt und zur Bildung der jeweiligen Lippe in einem wählbaren Teilbereich des Umfanges umfangseitig geschlitzt werden.
Eine weitere Erleichterung der Montage und Demontage ergibt sich, insbesondere bei Aufnahmeeinrichtungen mit Befesti¬ gungswänden größerer Dicke, wenn die obere Schulter zwei flexible Lippen aufweist, die beide aus der Ebene der oberen Schulter nach oben und nach unten herausgebogen werden können.
Auf besonders einfache Art und Weise können die Zungen durch miteinander verbundene Schlitze gebildet werden. Hierzu wird ein Schlitz bei kreisringförmig ausgebildeter Schulter in Radialrichtung vom Außenrand der Schulter bis zum Innenrand geführt, von dem aus sich die beiden anderen Schlitze an den Radialschlitz anschließen und sich umfangsseitig entlang des Innenrandes der oberen Schulter erstrecken. Durch diese Schlitzanordnung werden vorzugsweise zwei nur noch an einem Ende mit der oberen Schulter verbundene Zungen bzw. Lippen gebildet, die sehr flexibel und damit einfach aus der Ebene der Schulter herausbiegbar sind. Im unbelasteten Zustand nehmen die Lippen ihre Neutralstellung wieder ein und liegen somit in der Ebene der oberen Schulter. Je nach Breite des radialverlaufenden Schlitzes kann somit eine geschlossene Fläche der oberen Schulter erhalten bleiben oder auch ein größerer segmentförmiger Ausschnitt gebildet werden, der dem radialverlaufenden Schlitz entspricht. Damit eine freie Beweglichkeit der Lippen selbst bei nur minimaler Schlitz¬ breite gewährleistet ist, werden die Ränder der Schlitze bzw. die Kanten der Lippen und des benachbarten Materials des Fußes vorzugsweise abgerundet.
Eine besonders bevorzugte Form der Füße stellt die Ausbil¬ dung in Form eines hohlen kegelstumpfförmigen Körpers dar. Die Schultern sind bei einer derartigen Ausbildung an dem im Einbauzustand oberen Rand des Körpers mit größerem Durch¬ messer angeordnet. Die hierbei obere Schulter endet bündig mit der oberen Kante des Fußes, während die darunter ange-
ordnete vorzugsweise parallel verlaufende Schulter in einem Abstand angeordnet ist, der vorzugsweise der Dicke der Wand der Aufnahmeeinrichtung entspricht, an der der Fuß lösbar fixiert wird.
Der obere Rand des Körpers mit größerem Durchmesser ist üblicherweise offen ausgebildet, so daß eine EinführÖffnung gebildet wird, die das Ineinanderstecken der Füße ermög¬ licht, wenn diese beispielsweise vor Montage an der Auf- nah eeinrichtung gestapelt und gelagert werden sollen.
Der untere kleinere Rand ist mittels einer Bodenwand ge¬ schlossen, die vorzugsweise zur Bildung von Flüssigkeits¬ ableitöffnungen gelocht ist.
Ferner kann bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform die Bodenwand des Randes mit kleinerem Durchmesser des Fu߬ körpers eine zentrische Einführungsöffnung aufweisen. Eine derartige Einführungsöffnung ist vor allem dann vorgesehen, wenn die Füße mit einem Verstärkungszapfen versehen werden sollen, der wahlweise durch die Einführöffnung von unten in den Fuß eingeführt werden kann. Hierdurch wird ein zentrisch angeordnetes Verstärkungsteil gebildet, das sich bis in die Ebene des oberen Randes des Fußkörpers erstreckt, so daß eine aufgebrachte Last, beispielsweise ein Karton, großflä¬ chiger und die Lastaufnahme erhöhend abgestützt werden kann.
Die Verstärkungszapfen können vorzugsweise mittels eines die Bodenwand hintergreifenden Haltewulstes fixiert werden. Hierbei rastet der Haltewulst nach dem Hindurchstecken des VerstärkungsZapfens elastisch ein, so daß der Verstärkungs¬ zapfen verliersicher im Fuß gehaltert ist. Diese Aus¬ führungsform ermöglicht ferner die zerstörungsfreie Ent¬ fernung des Verstärkungszapfens, sollte dies erforderlich sein.
Bei einer alternativen Ausführungsform ist es ferner mög¬ lich, den Stützfuß selbst in seiner Bodenwand mit einem zentrischen in den Innenraum ragenden, vorzugsweise zylin- derförmigen Vorsprung zu versehen. Dieser Vorsprung kann einen nach innen ragenden ringförmigen Haltewulst aufweisen. Bei dieser Ausführungsform kann ein Verstärkungszapfen, der vorzugsweise einstückig mit einer einstückigen Platte ver¬ sehen ist, mit einer Ringnut versehen sein, in die bei in den Stützfuß eingeführten Verstärkungszapfen der Ringwulst einrastet. Es ist selbstverständlich, daß bei dieser Aus¬ führungsform die Anordnung des Ringwulstes und der Ringnut so aufeinander abgestimmt sind, daß eine sichere Halterung und Ausrichtung des Verstärkungszapfens innerhalb des Fußes sichergestellt ist.
Bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform des Stützfußes ist es ferner vorzugsweise möglich, einen Befestigungszapfen beziehungsweise eine Befestigungshülse für Kufen oder Sta¬ bilisierungsplatten vorzusehen, die mit einer Mehrzahl von übereinander angeordneten ringförmigen Nuten versehen ist. Dies ermöglicht die Befestigung von Kufen oder Stabili¬ sierungsplatten mit unterschiedlicher Dicke unter Verwendung einer einzigen Befestigungshülse, deren Ringnuten je nach Dicke der Kufe oder Platte mit dem Ringwulst des Stützfußes zusammenwirken.
Bevorzugterweise sind die Oberflächen der oberen Schulter, bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform jedoch auch die Außenfläche der Bodenwand des Fußes mit einer rutsch¬ festen Oberflächenstruktur versehen.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform für eine derartige rutschfeste Oberflächenstruktur stellt zumindest ein Ring bzw. eine ringförmige Erhöhung dar, die sich aus der Ebene der oberen Schulter bzw. der Außenfläche der Bodenwand er¬ hebt. Weitere Verbesserungen lassen sich durch die Anordnung
einer Mehrzahl konzentrischer ringförmiger Erhöhungen er¬ reichen. Diese haben den weiteren besonderen Vorteil, daß sie beim Montieren bzw. Demontieren des Fußes selbst bei aufliegender Last keine Behinderung darstellen, da die kreisringförmige konzentrische Anordnung die erforderliche Drehung beim Montieren nicht behindert.
Weitere rutschfeste Oberflächenstrukturen in Form von Auf¬ rauhen, Noppen, der Fortführung der Verstärkungsrippen und ähnlichem sind jedoch ebenfalls denkbar.
Um die Montage weiter zu erleichtern, ist es ferner möglich, die Zunge an ihrem dem Körper des Fußes zugewandten Rand durch einen Schlitz vom Körper zu trennen. Hierdurch ent¬ steht eine freischwingende Zunge ähnlich der Anordnung der Lippen. Ferner kann die Zunge in ihrer Neigung relativ zur Längsachse des Fußkörpers und ihrer Lage zur Einführöffnung an die jeweiligen Einbauverhältnisse angepaßt werden, um eine problemlose Montage und Demontage des Fußes an der Aufnahmeeinrichtung zu erreichen.
Bei einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Transport- und Lagersystems weist der un¬ tere Rand des Stützfußes zwei Zungen auf. Eine der beiden Zungen ist hierbei die nach unten ragende Zunge, der gegen¬ über eine weitere nach oben ragende Zunge angeordnet ist. Beide Zungen sind in ihrer Länge und Biegung an die jeweili¬ gen Anwendungsfälle anpassbar. Die nach oben ragende gebo¬ gene Zunge der unteren Schulter endet in der Ebene der oberen Schulter. Sie kann bei einer weiteren besonders vor¬ teilhaften Ausführungsform einstückig mit dem oberen Rand verbunden sein, so daß sich eine durchgehende Fläche bzw. Bahn ergibt. Um beim Montieren ein Überdrehen des Fußes zu vermeiden, kann ein Stopper, vorzugsweise in Form eines Steges, vorgesehen sein, der auf dem unteren Rand, auf den oberen Rand zuweisend, in Drehrichtung vor der oberen Zunge,
angeordnet ist. Diese Ausführungsform ergibt den besonderen Vorteil, daß sowohl das Montieren wie das Demontieren des Stützfußes des erfindungsgemäßen Transport- und Lagersystems maschinell erfolgen kann. Denn die beiden Zungen bilden in Abhängigkeit von der Drehrichtung beim Montieren beziehungs¬ weise Demontieren Auflaufschrägen, die das "Einfädeln" des Stützfußes in die Einführöffnung der Aufnahmeeinrichtung er¬ möglichen. Die Ausführungsform mit zwei Zungen stellt somit gegenüber der Ausführungsform mit einer Zunge eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung dar, da beim Vorsehen nur einer Zunge nur die Montage mit einer geeigneten Montagemaschine durchgeführt werden kann.
Die Aufnahmeeinrichtung kann in einer Vielzahl von möglichen Bauarten ausgeführt werden. Denkbar sind, wie zuvor aufge¬ zählt, alle Arten von Paletten, wie Flachpaletten, Behälter¬ paletten, Boxpaletten oder auch Poolpaletten. Es ist jedoch auch möglich, die Füße der Stützeinrichtung an Bodenwänden von Kartons, Kisten oder sonstigen Behältern für Stückgut, Schüttgut oder flüssigem Gut zu fixieren, vorausgesetzt, daß bei der Aufnahme von flüssigem Gut eine Abdichtung vorge¬ sehen ist.
Die mit den Füßen zu versehende Wand (bei Flachpaletten üb¬ licherweise das Deck) der Aufnahmeeinrichtung ist mit Fi- xierungsausnehmungen versehen, die vorzugsweise als kreis¬ runde Ausnehmung mit einem kreissegmentförmigen Erweite¬ rungsausschnitt ausgebildet ist. Der Erweiterungsausschnitt kann beispielsweise durch eine Vergrößerung des Radius gegenüber der Basisausnehmung und Verbindungsabschnitten in Form von Tangenten an die Basisausnehmung gebildet werden. Die Größe des Erweiterungsaussschnittes bzw. des Einführbe¬ reiches kann hierbei in Abhängigkeit von der Dicke der Wand der Aufnahmeeinrichtung gewählt werden. Um eine verliersi¬ chere Halterung der Füße zu gewährleisten, sollte die Größe
jedoch einen Winkelbereich von 90° nicht überschreiten. Bei der Ausführungsform des Fußes mit durchgehender zweiter Zunge ist der Erweiterungsausschnitt Schwalbenschwanzförmig ausgebildet.
Um ein Durchbiegen der Wand der Aufnahmeeinrichtung bei¬ spielsweise bei der Lagerung in einem Palettengestell zu vermeiden bzw. zu minimieren, können die Füße untereinander mit Verstärkungskufen verbunden werden. Ferner ist es mög¬ lich, sämtliche Füße mit einer durchgehenden Verstärkungs¬ platte miteinander zu verbinden, so daß praktisch eine zwei¬ te Ebene parallel zu der Wand der Aufnahmeeinrichtung gebil¬ det wird, an der die Füße der Stützeinrichtung fixiert sind. Eine derartige Zusatzeinrichtung ergibt zum einen eine er¬ hebliche Erhöhung der Stabilität und verhindert beispiels¬ weise auf dem Transport auf einem Rollenförderer das Ver¬ klemmen der Aufnahmeeinrichtung dadurch, daß verhindert wird, daß die Füße zwischen die Rollen des Rollenförderers geraten.
Derartige Verstärkungskufen bzw. Stabilisierungsplatten kön¬ nen mittels Befestigungsbolzen bzw. -hülsen an der Bodenwand der Füße fixiert werden, wozu wiederum die zuvor erwähnte Einführöffnung dient. Die Befestigungsbolzen können hierbei ebenfalls einen die Bodenwand hintergreifenden Haltewulst aufweisen und zudem einen Stützflansch, der im Montagezu¬ stand die Kufe bzw. die Befestigungsplatte zur Fixierung am Fuß hintergreift.
Neben den zuvor beschriebenen besonders bevorzugten Aus¬ führungsformen des erfindungsgemäßen Transport- und Lager¬ systems ist ferner eine Ausführungsform möglich, die eine Aufnahmeeinrichtung und eine Stützeinrichtung umfaßt, die ebenfalls zumindest einen Stützfuß aufweist. Bei dieser be¬ sonders einfach aufgebauten Ausführungsform sind die beiden
Schultern des Stützfußes jeweils lediglich mit zumindest einer aus der Ebene der jeweiligen Schulter herausbiegbaren flexiblen Zunge versehen. Die Zungen können hierbei bei¬ spielsweise durch einen radialen und einen sich daran an¬ schließenden umfangsseitigen Schlitz gebildet werden. Eine derartige Ausführungsform eignet sich zwar nicht für eine maschinelle Montage und Demontage, ist jedoch als besonders kostengünstige Alternative für eine Montage und Demontage per Hand durchaus geeignet.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Trans¬ port- und Lagersystem der im Oberbegriff des Anspruchs 1 an¬ gegebenen Art zu schaffen, das vielseitig einsetzbar ist und kostengünstig den jeweiligen Anforderungen anpaßbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1.
Ist das erfindungsgemäße Transport- und Lagersystem mit einem Wechselrahmen versehen, zeichnet es sich durch den besonderen Vorteil aus, daß die Stützeinrichtung mit ihrem Wechselrahmen und den daran angebrachten Füßen ein von der Güter-Aufnahmeeinrichtung separates Teil darstellt. Die Stützeinrichtung kann somit ein Basisteil der modularen Ge¬ samtkonstruktion darstellen, das mit einer Vielzahl unter¬ schiedlicher Güter-Aufnahmeeinrichtungen kombiniert werden kann, ohne daß es erforderlich wäre, die Stützeinrichtung als solche zu verändern. Somit ist es beispielsweise mög¬ lich, mit einer einzigen Stützeinrichtung eine Mehrzahl un¬ terschiedlicher Aufnahmeeinrichtungen zu kombinieren, die beispielsweise aus unterschiedlichen Materialien bestehen können. Ferner ist es möglich, die Güter-Aufnahmeeinrichtung in ihrer Ausbildung zu verändern, um gewissen Lastanforde¬ rungen oder sonstigen besonderen Einsatzbedingungen Rechnung zu tragen, ohne daß sich diese Anpassungsarbeiten auf die Stützeinrichtung auswirken.
Ferner ergibt sich der Vorteil, daß zur Lagerung Stützein¬ richtung und Güter-Aufnahmeeinrichtung voneinander getrennt werden können, so daß die Stapelbarkeit der Einzelteile erhalten bleibt. Dies ergibt vor allem Vorteile beim Abstel¬ len oder beim Leertransport des erfindungsgemäßen Transport- und Lagersystems.
Für die Ausbildung des Wechselrahmens kommt eine Vielzahl von Konstruktionen in Frage. Es ist beispielsweise möglich, den Wechselrahmen als ebene Platte auszubilden. Eine derar¬ tige Konstruktion kann zur Erhöhung der Steifigkeit, bei¬ spielsweise mit randseitigen Sicken versehen werden.
Ferner ist es möglich, den Wechselrahmen mit einem sich über die Rahmenebene erhebenden erhöhten umlaufenden Rand zu ver¬ sehen. Es entsteht somit eine Aufnahmemulde für die Güter- Aufnahmeeinrichtung, die bei einer derartigen Konstruktion in die entstandene Aufnahmemulde lediglich eingelegt werden muß. Der erhöhte umlaufende Rand verhindert hierbei ein seitliches Wegrutschen der Güter-Aufnahmeeinrichtung. Der Wechselrahmen kann mit lösbar anbringbaren Stützfußen aus¬ gestattet sein, oder auch mit Füßen, die angeprägt oder bei einem Preßvorgang einstückig am Wechselrahmen selber ange¬ bracht werden. Sind lösbare Füße vorgesehen, weist der Wechselrahmen Montageöffnungen auf, in denen die Stützfüße montiert werden können. Hierfür bietet sich vor allem eine Stützfußkonstruktion an, bei der an einem Ende des Stütz¬ fußes eine Verbindungseinrichtung in Form zweier beabstan- deter Schultern vorgesehen ist, von denen die an dem Wech¬ selrahmen im fixierten Zustand untere Schulter eine Ein¬ führöffnung und eine nach unten ragende Zunge aufweist. Die obere Schulter kann bei dieser Stützfußkonstruktion in einem oberhalb der Einführöffnung angeordneten Bereich zumin- destens eine aus der Ebene der oberen Schulter herausbieg¬ bare flexible Lippe aufweisen. Hieraus ergibt sich der Vor¬ teil, daß die aus der Ebene der oberen Schulter nach oben
oder nach unten herausbiegbare flexible Lippe eine erheb¬ liche Vereinfachung der Montage und Demontage möglich macht.
Neben einer vollflächigen Ausbildung des Wechselrahmens ist es ferner möglich, den Wechselrahmen nach Art eines Gitters auszubilden. Hierbei weist der Wechselrahmen einen geschlos¬ senen äußeren umlaufenden Rahmensteg, beispielsweise zur Bildung eines Rechteckes, auf. Innerhalb der so gebildeten Umrandung können Quer- und/oder LängsVerstrebungen vorge¬ sehen sein, die das Gitter bilden. Im Randbereich wie auch im Innenbereich können hierbei in der GitterStruktur Anord¬ nungsmöglichkeiten für Montageöffnungen der Stützfüße gebil¬ det werden.
Es ist vorzugsweise ferner möglich, den Wechselrahmen mit Befestigungseinrichtungen für die Aufnahmeeinrichtung zu versehen. Neben dem bereits erwähnten umlaufenden erhöhten Rand können vorzugsweise bei ebenen Platten hierfür Klammern vorgesehen sein, die die aufgelegte Güter-Aufnahmeeinrich¬ tung und den Wechselrahmen umfassen und so die Güter-Aufnah¬ meeinrichtung verliersicher fixieren. Alternativ ist es mög¬ lich, Klebeverbindungen oder auch Schraubverbindungen vor¬ zusehen.
Grundsätzlich ist es möglich, sowohl den Wechselrahmen als auch die Güter-Aufnahmeeinrichtung aus jeglicher Art von ge¬ eignetem Material herzustellen. Bevorzugte Materialien sind Holz, Metall und Kunststoff. Ferner ist es möglich, sowohl den Wechselrahmen als auch die Güter-Aufnahmeeinrichtung für alle denkbaren Einsatzfälle in beliebigen Größen und Formen wie runde oder mehreckige Gestaltungen, herzustellen.
Um die Stabilität der Gesamtkonstruktion zu erhöhen, ist es ferner möglich, Verstärkungskufen vorzusehen, die die Stütz¬ füße miteinander verbinden.
Zur Fixierung der Kufen ist vorzugsweise eine Mehrzahl von Befestigungsbolzen vorgesehen, die in einer Einführöffnung der Stützfüße fixierbar sind.
Um eine einerseits hohe Stabilität und andererseits ein ge¬ ringes Gewicht möglich zu machen, sind die Kufen vorzugs¬ weise als Hohlprofile ausgebildet, die in ihrem Innenraum eine Stegstruktur zur Erreichung der erforderlichen Stabili¬ tät aufweisen.
Um den Befestigungsbolzen auf einfache Art und Weise an der Kufe fixieren zu können, weist diese vorzugsweise einen Ein¬ führschlitz auf, in den ein Kopf des Befestigungsbolzens eingesteckt werden kann.
Schließlich ist es möglich, die Hohlprofile endseitig mit¬ tels Abschlußteilen zu verschließen. Derartige Abschlußteile bzw. Verschlußkappen sind nach Art von Deckeln ausgebildet und weisen Halteelemente auf, die in entsprechende Ausneh¬ mungen des Hohlprofiles eingreifen und somit eine Lagefi¬ xierung des Deckels durch Reibschluß bewirken.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist das Abschlußteil eine Haltezunge auf, die sich zur Lagesicherung des Befestigungsbolzens an dessen Kopf anlegt.
Das erfindungsgemäße Transport- und LagerSystem gemäß den Ansprüchen 43 bis 57 stellt einerseits eine besonders be¬ vorzugte Ausführungsform des Systems nach Anspruch 1 dar, betrifft aber unabhängig von den Ausführungsformen gemäß den Ansprüchen 1 bis 42 ein Palettensystem mit einer Güter- Aufnahmeeinrichtung und mit einer Stützeinrichtung, an der die Güter-Aufnahmeeinrichtung anbringbar ist, wobei die Güter-Aufnahmeeinrichtung zumindest zwei in vorbestimmbaren Abstand übereinander angeordnete Aufnahmeflächen aufweist,
und wobei zur Einstellung und Aufrechterhaltung des Abstan- des eine montierbare/demontierbare Abstandshalteeinrichtung vorgesehen ist.
Dieses erfindungsgemäße Palettensystem zeichnet sich durch eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber dem Stand der Technik aus. Zunächst ist die Bildung einer Mehrzahl von Güter-Auf- nahmeflachen übereinander vorteilhaft, da die vom Paletten¬ system benötigte Grundfläche nicht verändert wird, die maxi¬ male Ladekapazität jedoch durch eine im Prinzip beliebige Anzahl übereinander anordenbarer Güter-Aufnahmeflächen vari¬ iert werden kann.
So ist es beispielsweise möglich, unterschiedliche Niveaus, die durch die jeweilige Anzahl von Aufnahmeflächen bestimmt werden, zu beladen oder auch zu entladen, als Transport¬ oder auch als Lagersystem zu verwenden und das ganze System je nach Bedarf zu montieren und zu demontieren. Die Demon¬ tagemöglichkeit ist insbesondere vorteilhaft, da damit das Palettensystem auf einen minimalen Stauraum für einen güter¬ freien Rücktransport minimiert werden kann.
Gemäß einem der besonders bevorzugten Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung weist die Abstandshalteeinrich¬ tung zumindest einen rohrförmigen Abstandshalter auf. Der Abstandshalter ermöglicht einerseits einen definierten Ni¬ veau-Unterschied zwischen zwei Aufnahmeflächen. Zudem sind rohrförmige Abstandshalter sehr einfach und kostengünstig durch herkömmliche Herstellungsverfahren als Massenartikel produzierbar.
Bevorzugt hat die Abstandshalteeinrichtung zumindest ein Verbindungselement zur Verbindung des Abstandshalters mit der Stützeinrichtung. Dieses Verbindungselement, welches beispielsweise durch Verklemmen, Verschrauben, usw. an dem
Abstandshalter befestigbar ist, stellt einen adäquaten Abschluß des Abstandshalters oder eine Verbindung von zwei Abstandshaltern sicher. Als Abschlußelement wird das Ver¬ bindungselement in Form einer Palettensystem-Auflagefläche auf einer Grundfläche oder einem Boden eingesetzt, so daß auch bei mehreren übereinander gelagerten und beladenen Aufnahmeflächen ein stabiler Stand des Palettensystems auf der Grundfläche bzw. dem Boden resultiert.
Um die Standstabilität des Palettensystems weiter zu verbes¬ sern, weist die Stützeinrichtung zumindest einen Palettenfuß auf, der mit einer Durchgangsausnehmung, die in Fußlängs¬ achse verläuft, versehen ist. Die Durchgangsausnehmung stellt gleichzeitig eine Führung für die Abstandshalteein¬ richtung dar.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Abstandshalter in einer seiner Stirnflächen eine Fixierungsausnehmung und auf der anderen Stirnfläche einen Fixierungszapfen auf. Die Kombination aus Fixierungszapfen und Fixierungsausnehmung an den jeweiligen Stirnflächen er¬ leichtert das Zusammenfügen zweier Abstandshalter oder auch des Abstandshalters mit einem Verbindungselement, so daß eine Montageerleichterung des kompletten Palettensystems resultiert.
Um zwischen zwei Auflageflächen einen definierten Abstand zu erzielen, hat der Abstandshalter einen Stützabschnitt zwi¬ schen seinen Stirnflächen und in ihrem Durchmesser gegenüber dem Stützabschnitt um das gleiche Maß verminderte Verbin¬ dungsabschnitte, die die Stirnflächen aufweisen. Die Verbin¬ dungsabschnitte durchgreifen im Montagezustand Aufnahme¬ flächen-Ausnehmungen. Die Stützabschnitte dienen als Auf¬ lage- und Gegenflächen für die Aufnahmeflächen bzw. Palet-
tendecks, so daß die Aufnahmeflächen im montierten Zustand des Palettensystems eine definierte Lage beibehalten.
Vorzugsweise sind der Stützabschnitt und die Verbindungs¬ abschnitte einstückig ausgebildet, um eine leichtere Her¬ stellbarkeit der Stütz- und Verbindungsabschnitte zu er¬ zielen.
Alternativ kann der Stützabschnitt als hohlzylindrische Hül¬ se und die Verbindungsabschnitte als durchgehendes Rohrstück ausgebildet sein, auf das die Hülse aufsetzbar ist. Dies ermöglicht eine Änderung der Abstände zwischen den Aufnahme¬ flächen bei der Palettensystemmontage, ohne daß bestehende Abstandshalterverbindungen wieder gelöst werden müssen. Le¬ diglich die (aufschiebbaren) hohlzylindrischen Hülsen müssen durch geeignete andere Hülsen ersetzt werden.
Bevorzugt sind die Fixierungsausnehmung und der Fixierungs¬ zapfen derart geformt und dimensioniert, daß sie ineinander steckbar sind, so daß eine einfache Verbindung zwischen zwei Abstandshaltern möglich ist.
Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel der Er¬ findung ist der Abstandshalter als Rohr ausgebildet, das in seinen Stirnenden Fixierungsausnehmungen aufweist. Durch diese alternative Ausbildung des Abstandshalters mit zwei Fixierungsausnehmungen, anstelle einer Fixierungsausnehmung und eines Fixierungszapfens an der jeweiligen Abstandshal¬ ter-Stirnfläche, können herkömmliche auf dem Markt befind¬ liche Rohre als Abstandshalter verwendet werden. Dies ver¬ ringert die Kosten für die Abstandshalter.
Da das Verbindungselement einerseits in den Abstandshalter eingefügt werden muß und andererseits als Standfläche für das Palettensystem dient, weist es bevorzugterweise zumin¬ dest einen Haltezapfen und eine Halteplatte auf.
Andererseits kann das Verbindungselement für die Verbindung zweier Abstandshalter (mit Ausnehmungen an den Stirnflächen) und als Auflage für Aufnahmeflächen eingesetzt werden. Hier¬ zu ist das Verbindungselement vorzugsweise kreuzförmig mit zwei voneinander wegweisenden Haltezapfen auf beiden Seiten der Halteplatte ausgebildet.
Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel der Er¬ findung sind an dem montierten Palettensystem kreuzförmige Stabilisierungselemente vorgesehen, welche eine weitere Sta¬ bilisierung des Palettensystems gegenüber auftretenden Quer¬ kräften gewährleisten.
Bevorzugt sind die Stabilisierungselemente an ihren Enden entweder mit Fixierungszapfen bzw. mit Fixierungsausnehmun¬ gen oder mit gabelförmigen Anschlußteilen versehen, so daß sie in Ausnehmungen der Abstandshalter einfügbar sind, an den Abstandshaltern angebrachte Zapfen aufnehmen oder mit den Abstandshaltern in Klemmverbindung treten können.
Die Erfindung betrifft ferner eine Kufe für ein Transport- und Lagersystem und insbesondere für Leichtpaletten nach dem Oberbegriff des Anspruchs 58.
Eine derartige Kufe ist aus der US-A-3,910,202 bekannt. Die¬ se Kufe weist einen sich längs erstreckenden Kanal auf, in dem eine Verbindungseinrichtung zum Verbinden des Kufenkör¬ pers mit einem Stützfuß einer Palette eingesetzt werden kann. Die Verbindungseinrichtung umfaßt eine elastische Kappe, ein Basisteil und einen Befestigungsstift, der sich aufwärts vom Basisteil durch eine Öffnung des Kanales auf die Oberfläche des Kufenkörpers erstreckt.
Die Konstruktion der bekannten Kufe und ihrer Befestigungs¬ einrichtung ist relativ kompliziert und teuer herzustellen, da es erforderlich ist, eine hohle Basisplatte der Kufe, die
den Kanal zur Aufnahme des Basisteils der Verbindungsein¬ richtung enthält, vorzusehen. Darüberhinaus fehlt es dem Aufbau der bekannten Kufe an Stabilität, da es erforderlich ist, eine sich längs erstreckende Öffnung bzw. einen Schlitz im Kufenkörper vorzusehen, durch den sich der Befestigungs¬ stift aufwärts vom Basisteil der Befestigungseinrichtung hindurcherstreckt, wenn diese im Kanal der Basisplatte der bekannten Kufe angeordnet ist. Ferner ist die bekannte Kufe insofern wenig stabil, als eine große Anzahl von Einzeltei¬ len verwendet werden muß, die bei Belastungen, wie bei¬ spielsweise beim Einfahren eines Gabelstaplers, Relativbe¬ wegungen zueinander zulassen. Insbesondere können Relativ¬ bewegungen zwischen der Kufe und der Palette auftreten, da die Verbindungseinrichtung mit ihrem Basisteil im Kanal der Kufe nur durch Druck- bzw. Reibungskräfte gehalten wird, wenn die Kufe am Palettenfuß montiert ist. Die Praxis zeigt jedoch, daß diese Haltekräfte häufig unzureichend sind.
Es ist daher insoweit eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kufe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 58 zu schaffen, die einfach und kostengünstig herzustellen ist und die eine Verbesserung der Stabilität von Leichtpaletten ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des An¬ spruchs 58.
Der Aufbau der erfindungsgemäßen Kufe ist einfach und billig herzustellen, da die einstückige Ausbildung der Befesti¬ gungseinrichtung und der Basisplatte bzw. des Basisteils der Kufe auf einfache Art und Weise durch verschiedenste Her¬ stellungsverfahren produziert werden kann, insbesondere durch Spritzguß-, Extrusions-, Warmverformungs- oder Preß- verformungsverfahren.
Ferner verbessert die erfindungsgemäße Kufe die Stabilität insbesondere von Paletten mit geringem Gewicht (Paletten in Leichtbauweise) , an denen die erfindungsgemäße Kufe fixiert werden kann, insbesondere zum Zwecke des Transportierens und des Lagerns. Daher kann die ebene Bodenfläche nach Befesti¬ gung der Kufe insbesondere an den Füßen einer Palette eine Auflagefläche bilden, die mit nahezu jeglicher Art von Transporteinrichtung problemlos zusammenwirken kann.
Die Unteransprüche 59 bis 68 haben vorteilhafte Weiterbil¬ dungen der erfindungsgemäßen Kufe zum Inhalt.
Da die meisten der weit verbreiteten tatsächlich benutzten Paletten zwei oder drei Reihen von jeweils drei Stützfüßen aufweisen, umfaßt eine besonders bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kufe eine Befestigungseinrichtung, die wiederum drei einstückig am Kufenkörper angeordnete Fixie¬ rungsbolzen aufweist, die fluchtend hintereinander auf der Basisplatte angeordnet sind. Die Abstände der Fixierungs¬ bolzen sind an die üblichen standardisierten Abstände der Füße der meisten praktisch benutzten Paletten angepaßt. Da¬ her kann die erfindungsgemäße Kufe an praktisch allen Standardpaletten befestigt werden.
Um die Kompatibilität der Kufe weiter zu verbessern, umfaßt eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform Fixie¬ rungsbolzen, deren Köpfe mit einer Kreuzschlitzanordnung versehen sind. Diese Art von Konstruktion der Fixierungs¬ bolzen ermöglicht ihr Einsetzen in eine große Vielzahl von Fixierungsausnehmungen, die unterschiedliche Dimensionen haben können, da die Kreuzschlitzköpfe eine verbesserte Flexibilität aufweisen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Bodenfläche der Basisplatte eben, wohingegen die obere Fläche der Basisplatte mit verschiedenen Arten von Verstär-
kungseinrichtungen versehen sein kann, insbesondere mit Längs- und, falls erforderlich, zusätzlich mit einer Mehr¬ zahl von Querrippen zur Verstärkung.
Ferner sind die Fixierungsbolzen derart ausgebildet und dimensioniert, daß sie eine Schnapp-Rast-Verbindung in die Fixierungsausnehmungen von Fixierungsteilen der jeweiligen Paletten ermöglichen. Insbesondere haben die Fixierungsbol¬ zen eine zumindest leicht konische Form, welche mit einem Fixierungswulst versehen sein kann, der umfangsseitig um den Fixierungsbolzen nahe der oberen Fläche der Basisplatte der Kufe angeordnet ist. Dieser Fixierungswulst kann in die Aus¬ nehmung des Fixierungsteils der Palette einrasten, wodurch die Kufe sicher an der Palette befestigt werden kann. Die Fixierungsbolzen können ebenfalls mit einem zusätzlichen Halteteil (z.B. einer kugelartigen Verdickung) an ihrem oberen Ende versehen werden. Dieses Halteteil kann mit einem einzigen Schlitz oder einer Kreuzschlitzanordnung versehen sein.
Ferner können die Fixierungsbolzen bezüglich der Längsmit¬ telachse der Basisplatte versetzt angeordnet sein.
Die Erfindung betrifft weiterhin einen Befestigungsbolzen für Palettenfüße gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 69.
Ein derartiger Befestigungsbolzen ist aus der FR-A 2 160 442 bekannt. Der Befestigungsbolzen weist einen Schaft auf, an dem eine Stützplatte angebracht ist. Am Schaft ist eine Be¬ festigungseinrichtung vorgesehen, mittels der der Befesti¬ gungsbolzen in einer Ausnehmung des Palettenfußes fixierbar ist. Mittels derartiger Befestigungsbolzen können beispiels¬ weise Kufen an der Standfläche der Palettenfüße fixiert wer¬ den.
Der Nachteil des bekannten Befestigungsbolzens ist jedoch darin zu sehen, daß die Standfläche der Stützplatte eben ist, so daß sie einen relativ hohen Reibungswiderstand hat. Daher ist bei der bekannten Konstruktion in der Kufe eine Ausnehmung vorgesehen, in der die Stützplatte des Befesti¬ gungsbolzens versenkt werden kann, damit er die Gleitfähig¬ keit der Kufe nicht beeinträchtigt.
Es ist demgegenüber insoweit eine weitere Aufgabe der vor¬ liegenden Erfindung, einen Befestigungsbolzen der im Oberbe¬ griff des Anspruchs 69 angegebenen Art zu schaffen, der im am Stützfuß fixierten Zustand als Gleithilfe dienen kann.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruches 69.
Dadurch, daß die Stützplatte des Befestigungsbolzens eine konvex geformte Standfläche aufweist, ist der Reibungs¬ widerstand gegenüber einer planen Standfläche wesentlich vermindert. Daher kann der Befestigungsbolzen vor allem auch ohne die Verwendung weiterer Hilfsmittel, wie beispielsweise von Gleitkufen, als eine Gleithilfe fungieren, wenn er am Palettenfuß fixiert ist. Derartige Gleiteinrichtungen sind beispielsweise zum Transport von Paletten auf Fördermitteln äußerst hilfreich, da sie die Fortbewegung erheblich verein¬ fachen. Denn ohne einen derartigen als Gleithilfe fungie¬ renden Bolzen würde der Palettenfuß beim Schieben über eine Oberfläche mit hoher Wahrscheinlichkeit abbrechen, da die ebene Standfläche des Palettenfußes einen zu hohen Rei¬ bungswiderstand hat.
Ferner ergibt sich durch die Montage des erfindungsgemäßen Befestigungsbolzen der weitere besondere Vorteil, daß dieser einen temporären Eingriff mit den Ausnehmungen von Förder¬ mitteln, vor allem von Ketten, möglich macht. Beim Aufsetzen
der Palette mit Palettenfüßen, die mit dem erfindungsgemäßen Befestigungsbolzen versehen sind, greifen die konvexen Standflächen in die Ausnehmungen der Kette ein, so daß ein besonders effektiver Fördervorgang ohne Relativbewegungen zwischen Palette und Fördermittel durchgeführt werden kann.
Somit erfüllt der erfindungsgemäße Befestigungsbolzen mit dem einzigen Merkmal der konvex geformten Standfläche seiner Stützplatte auf besonders vorteilhafte Art und Weise je nach Anwendung zwei gegenläufige Aufgaben, einerseits die Aufgabe einer Gleithilfe und andererseits die Aufgabe einer tempo¬ rären Fixierung in einem entsprechenden Fördermittel.
Gemäß der Erfindung ist unter der konvex geformten Stand¬ fläche jeglicher Art von nach außen gewölbter Fläche zu verstehen.
Die Unteransprüche 70 bis 73 haben vorteilhafte Weiterbil¬ dungen des erfindungsgemäßen Befestigungsbolzens zum Inhalt.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Standfläche halbrund ausgebildet.
Der Befestigungsbolzen kann als Verstärkungszapfen ausge¬ bildet sein, der einen Schaft aufweist, dessen Länge der Pa- lettenfußhöhe entspricht. Ein derartiger Verstärkungszapfen dient zur Erhöhung der Stabilität des Palettenfußes.
Ferner kann der Befestigungsbolzen als Hülse ausgebildet sein, die aufgrund ihrer hohlen Schaftform insbesondere den Vorteil eines sehr geringen Gewichtes hat.
Bevorzugte Materialien für den Befestigungsbolzen stellen jegliche Art von Kunststoff dar. Grundsätzlich sind jedoch auch andere Materialien, wie beispielsweise Metall, denkbar.
Die Erfindung betrifft ferner eine Palettenumhüllung, die vorzugsweise für Holzpaletten vorgesehen ist, jedoch grund¬ sätzlich auch für zumindest die Ausführungsformen des Tran¬ sport- und Lagersystems nach einem der Ansprüche 1 bis 57 geeignet ist.
Paletten, die aus Holz hergestellt sind, bieten ein annehm¬ bares Kosten-Nutzverhältnis. Deshalb sind weltweit Milliar¬ den von Holzpaletten im Einsatz. Jährlich werden von diesen Paletten Hunderte von Millionen Paletten, die beschädigt, zerstört oder zumindestens unansehnlich geworden sind, ent¬ sorgt und mindestens ebenso viele Paletten neu gefertigt.
Diesen Paletten stehen eine Reihe erheblicher Nachteile ent¬ gegen. Dazu zählen insbesondere die hohe Bereitschaft zur Aufnahme von Feuchtigkeit, Verschmutzungen und Mikroorganis¬ men, die Harzabsonderungen, der Holzabrieb und die Verlet¬ zungsgefahr durch Splitter, Aststummel und herausragende Nägel oder Schrauben. Ferner ergeben sich aufgrund des hohen Bedarfs an Holzpaletten ökologische Probleme, da zur Her¬ stellung dieser Paletten ein enormer Holzbedarf besteht.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Palet¬ tenumhüllung vorzugsweise für Holzpaletten zu schaffen, die es ermöglicht, die materialspezifischen Nachteile vor allem von Holzpaletten zu eliminieren.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des An¬ spruchs 74.
Die erfindungsgemäße zumindestens einteilige vorzugsweise jedoch mehrteilige Palettenumhüllung, insbesondere aus Kunststoff oder Metall, gestattet eine optimale Verbindung der Vorteile des Holzes einerseits und des Kunststoffs bwz. Metalls andererseits und gleicht die eingangs erläuterten materialspezifischen Nachteile von Holzpaletten aus.
Die Unteransprüche 75 bis 83 haben vorteilhafte Weiterbil¬ dungen der erfindungsgemäßen Palettenumhüllung zum Inhalt.
Neben der zumindest vorgesehenen einteiligen Abdeckbeschich- tung für das Palettendeck können für die Seitenflächen, die Stirnflächen und sämtliche AufStellflächen der Palette eben¬ falls entsprechend ausgebildete Abdeckbeschichtungen vorge¬ sehen sein. Somit ist es möglich, die Palette wahlweise von allen Seiten mit Abdeckungen zu versehen, die vorzugsweise ein Abdeckteil bzw. eine Oberschale für das Palettendeck, eine gleichermaßen ausgebildete Unterschale (Abdeckteil) für die Unterseite der Palette, Kufenschalen, stirnseitige Scha¬ len und längsseitige Schalen bilden. Es ist somit möglich, zum wahlweisen Schutz der Palette von allen Seiten eine aus diesen Teilen ausgebaute Gesamtverschalung zu bilden. Beson¬ dere Vorteile werden hierbei durch das Vorsehen der Ober¬ schale erreicht, wenn das Palettendeck nicht als geschlos¬ sene Fläche sondern als eine Mehrzahl von Palettendecklatten ausgebildet ist, die vollständig von der Oberschale abge¬ deckt werden. Unter Beschichtung wird erfindungsgemäß sowohl eine Ausbildung in Form von abnehmbaren selbsttragenden Schalen als auch dauerhaft und allseitig aufgebrachte Be¬ schichtungen verstanden, die durch Streichen, Spritzen oder Tauchen hergestellt werden können. Allerdings ergeben sich gemäß den Prinzipien der Erfindung besondere Vorteile bei der Ausführung in Form der zuvor erläuterten Schalen.
Damit die Oberschale das Einfahren von Greifern von Flurför¬ dermitteln nicht behindert, ist die Höhe der Randleiste der Oberschale bzw. des Abdeckteils für das Palettendeck gleich der Stärke des Palettendecks gewählt.
Wahlweise können die Abdeckteile für die Seiten- und Stirn¬ flächen mit oder ohne Ausnehmungen für Gabelstaplergreifer versehen sein.
Die Abdeckteile der erfindungsgemäßen Palettenumhüllung kön¬ nen ferner ohne oder mit einer lösbaren Verbindungseinrich¬ tung an der Palette fixiert werden. Dadurch wird vorteilhaf¬ terweise die Möglichkeit geschaffen, zu Zwecken des Auswech¬ seins oder der Reinigung der Abdeckteile diese entweder völ¬ lig ohne Werkzeuge oder unter Zuhilfenahme einfacher Werk¬ zeuge zu entfernen. Sind die Abdeckteile zerstört, können diese auf einfache Art und Weise von der Palette entfernt und durch neue Teile ersetzt werden, wobei die auszuwech¬ selnden Abdeckteile der stofflichen Verwertung zugeführt werden können.
Als Befestigungseinrichtungen kommen Klammer-, Klebe-, Schweiß-, Aufsteck-, Klebeband-, Druckknopf-, Klettband- und Schachtelverbindungsvorrichtungen in Frage.
Die Abdeckteile können in ihrem Querschnitt leicht konisch ausgebildet sein, damit die Fixierung an den Palettenflächen ohne weitere Befestigungseinrichtungen verbessert werden kann.
Ferner ist es vorzugsweise möglich, das Abdeckteil bzw. die Oberschale für das Palettendeck mit einer Profil-Oberfläche zu versehen, damit das Verrutschen der Ladung verhindert werden kann.
Ferner ist es vorzugsweise möglich, die Abdeckteile in ver¬ schiedenen Farben, mit Firmenaufdrucken oder Firmeneinprä- gungen, in allen Maßen und verschiedenen Materialien (vor¬ zugsweise UV-beständig und schwer entflammbar) auszuführen.
Alles in allem ist hervorzuheben, daß die erfindungsgemäße Palettenumhüllung die Palette vor Nässe, Schmutz, Oberflä¬ chenschädigungen und gebrauchsbedingter Abnutzung schützt.
In gleichem Maße, wie die Palettenumhüllung die Palette schützt, ist sie auch Schutz für die zu transportierenden oder zu lagernden Güter, insbesondere wenn die Palette keine geschlossene Deckplatte hat. Schließlich wird durch die er¬ findungsgemäße Palettenumhüllung auch eine Schutzfunktion für die mit der Palette arbeitenden Personen als auch für die mit der Palette in Berührung kommenden Lager- und Trans¬ portflächen (Boden, Wände etc.) erfüllt.
Die zuvor erläuterten Funktionen der erfindungsgemäßen Pa¬ lettenumhüllung führen somit zu einer erheblichen Verlänge¬ rung der Palettenlebensdauer und zu einer deutlichen Erwei¬ terung der Einsatzmöglichkeiten bei gleichzeitiger Verbes¬
serung des Handlings und des Aussehens der Palette. Alles in allem werden mit der erfindungsgemäßen Palettenumhüllung erhebliche Kostenvorteile und eine dringend notwendige Scho¬ nung der Ressourcen erreicht.
Weist die Palettenumhüllung die zuvor erläuterten Abdecktei¬ le für sämtliche Flächen der Palette auf, werden diese zu¬ nächst an der Unterseite bzw. den Kufen angebracht. Danach werden die stirnseitigen und längsseitigen Abdeckteile und zum Schluß das Abdeckteil für das Palettendeck aufgesteckt. Somit ist es möglich, völlig ohne zusätzliche Befestigungs¬ einrichtungen eine Fixierung der Abdeckteile und eine all¬ seitige Verschalung der Palette zu erreichen.
Die Erfindung betrifft ferner eine Stützeinrichtung für ein Transport- und Lagersystem nach dem Oberbegriff des An¬ spruches 84.
Eine der gattungsgemäßen Stützeinrichtung entsprechende Einrichtung ist aus der DE-A-2 041 623 bekannt. Bei dem dort beschriebenen Transport- und Lagersystem handelt es sich um
Paletten, die mit einer Mehrzahl von Füßen versehen sind. Die Füße werden mit der Guteraufnahmeflache der Platte in entsprechenden Ausnehmungen mittels Klemmringen fixiert, wobei zwei beabstandete Schultern gebildet werden. Kufen oder Verstärkungsplatten werden mit Befestigungsköpfen am Boden der Füße befestigt.
Im Rahmen der Erfindung durchgeführte Untersuchungen haben ergeben, daß dieses gattungsgemäße Transport- und Lagersy¬ stem an einer Reihe von Nachteilen leidet.
So ergeben sich u.a. Einschränkungen, da unterschiedliche und damit aufwendige Befestigungseinrichtungen für die Pa¬ lettendecks und die Kufen nötig sind. Es ist somit bei dem gattungsgemäßen System nicht möglich, eine einfache und ein¬ heitliche Fußkonstruktion für eine Mehrzahl von verschieden¬ artigen Palettentypen bereitzustellen.
Auf dem Transport- und Lagersektor besteht - besonders im Hinblick auf das neue Abfallbeseitigungsgesetz - ein stetig wachsender Bedarf nach Aufnahmeeinrichtungen insbesondere in Form von Paletten, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch optimiert sind.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Stütz¬ einrichtung für ein Transport- und Lagersystem der im Ober¬ begriff des Anspruches 84 angegebenen Art zu schaffen, die es ermöglicht, vorzugsweise alle Arten von Paletten wirt¬ schaftlich und umweitschonend herzustellen, zu nutzen und zu entsorgen.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruches 84.
Dadurch, daß die Stützfüße der erfindungsgemäßen Einrichtung symmetrisch ausgebildet sind, ergeben sich eine Reihe von
erheblichen Vorteilen. Zunächst ist es möglich, für eine Vielzahl unterschiedlicher Paletten mit unterschiedlichen Dimensionierungen und Formen eine Konstruktion des Stütz¬ fußkörpers vorzusehen. Dieses stets gleichbleibende Basis¬ teil des Stützfußes kann mit einem oder einer Mehrzahl se¬ parater, untereinander jedoch identischer Verbindungsele¬ mente kombiniert werden. Hierbei ist es möglich, das Ver¬ bindungselement so auszulegen, daß Paletten und Kufen mit unterschiedlichen Dicken problemlos mit Stützfüßen versehen werden können, da auf konstruktiv einfache und kostengün¬ stige Art und Weise durch entsprechende Dimensionierung nur des Verbindungselementes eine Anpassung an die unterschied¬ lichen Dicken der Paletten vorgenommen werden kann.
Hieraus ergibt sich der besondere Vorteil einer großen Flexibilität, da Anpassungen an unterschiedlichste Paletten¬ konstruktionen auf einfache Art und Weise möglich sind.
Soll eine Aufnahmeeinrichtung, vorzugsweise eine Palette mit einem Stützfuß oder einer Mehrzahl von Stützfüßen versehen werden, müssen die Stützfußkörper beispielsweise lediglich in einem Gegenlager angeordnet werden, wonach dann die je¬ weilige Palette auf eine untere Schulter aufgelegt wird. Da¬ nach muß lediglich noch das Verbindungselement mit einer oberen Schulter mit dem Stützfußkörper verbunden werden, was durch die Verbindungseinrichtung erfolgt. Danach ist der Stützfußkörper verliersicher an der Palette fixiert. Auf gleiche Weise kann am anderen Ende eine Kufe o.a. fixiert werden.
Ein weiterer besonderer Vorteil ergibt sich dadurch, daß die Palette lediglich einfach geformte Aufnahmeausnehmungen aufweisen muß, die rund, eckig oder in sonstiger beliebiger Form ausgeführt werden können, da keine besonderen Öffnungs¬ formen zur Montage der Stützfüße nötig sind. Hieraus ergibt
sich der Vorteil, daß die Palette auf äußerst einfache und materialsparende Art und Weise hergestellt werden kann. Dies verbilligt die Herstellungskosten des Transport- und Lager¬ systems gemäß vorliegender Erfindung weiterhin erheblich.
Weitere Vorteile ergeben sich daraus, daß die Stützfüße des Systems maschinell montiert werden können.
Ferner ist es möglich, durch die erfindungsgemäße Stützfuß- konstruktion jegliche Art von Zusatzelementen mittels der Stützfüße an der Aufnahmeeinrichtung zu montieren. Denkbar sind hier Rahmen oder Bügel für die Palette, die in manchen Fällen zweckmäßig oder erforderlich sind. Die Montage der¬ artiger Zusatzeinrichtungen kann einfach im Zuge der Montage der Stützfüße erfolgen, wobei dann an der jeweiligen Zusatz¬ einrichtung lediglich Montageausnehmungen vorgesehen sein müssen, die in ihrer Dimensionierung an das Verbindungsele¬ ment des Stützfußes des erfindungsgemäßen Transport- und La¬ gersystems angepaßt sein müssen.
Zu den weiteren besonderen Vorteilen zählt eine hohe Stabi¬ lität und Stoßabsorptionsfähigkeit. Ferner ist es möglich, das erfindungsgemäße System in kostengünstiger Massenher¬ stellung zu produzieren. Es ist aufgrund seines Konzeptes wiederverwendbar und bezüglich seiner einzelnen Komponenten und ihrer Materialien wiederverwertbar. Zu den weiteren Vorteilen zählt, daß das Transport- und Lagersystem so aus¬ gebildet ist, daß keine Verletzungsgefahr besteht und daß bedarfsgenaue Anpassungsfähigkeit im Hinblick auf die Be¬ lastungsanforderungen und die Anordnung der Füße gewähr¬ leistet ist.
Ferner ergibt sich der Vorteil, daß durch die erfindungs¬ gemäße Stützeinrichtung das Transport- und Lagersystem in Verbindung mit verschieden ausgestalteten Palettendecks
vielseitige Einsatzmöglichkeiten bietet, wie zum Beispiel als Flach- und Leichtpalette, Dispositions- oder wieder¬ verwendbare Palette, Zwei- oder Vierwegepalette, Eindeck¬ oder Doppeldeckpalette sowie Box-, Pool- oder Displaypa¬ lette.
Weiterhin zeichnet sich das mit der Stützeinrichtung ver¬ sehene Transport- und Lagersystem durch ein sehr geringes Gewicht aus, wozu vor allem das geringe Gewicht der Füße beiträgt, die ferner ein geringes Volumen haben.
Es ist vorzugsweise möglich, nahezu jegliche Art von Ma¬ terialien für die Aufnahmeeinrichtung zu verwenden, wie Preßspan, Holz, (Well-)Pappe, Preßpapier, Metall oder auch geeignete recyclingfähige Kunststoffe.
Ferner ergibt sich der Vorteil, daß aufgrund der einfachen Entfernbarkeit der Füße der Stützeinrichtung diese zeit¬ sparend und kostengünstig wiederverwendet werden können, wenn die Aufnahmeeinrichtung beschädigt oder gar zerstört ist. Die Füße sind vorzugsweise aus Recycling-Kunststoffma- terial herstellbar.
Die Unteransprüche 85 bis 100 haben vorteilhafte Weiterbil¬ dungen der Erfindung gemäß Anspruch 84 zum Inhalt.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist der Stützfußkörper einen oberen zylindrischen Abschnitt auf. Der zylindrische Abschnitt ist insbesondere für das problemlose Einführen des Verbindungselementes vorgesehen, das eine ge¬ wisse Längserstreckung aufweist, um Anpassungsmöglichkeiten an die Dicke der jeweiligen Aufnahmeeinrichtung zu schaffen.
Eine besonders einfache Ausführungsform für das Verbindungs¬ element stellt die Form als Hülse dar. Es kann sich hierbei um ein kreisrundes rohrförmiges Teil oder auch um recht-
eckige oder andere geeignete Konfigurationen handeln, die natürlich mit der jeweilig angepaßten Form des Stützfußkör¬ pers in Wirkverbindung treten können.
Weitere Vorteile ergeben sich, da die obere Schulter und das hülsenförmige Verbindungselement einstückig ausgebildet sind, so daß sich eine deckelartige Konstruktion ergibt, die auf einfache Art und Weise am Stützfußkörper fixiert werden kann.
Eine besonders einfache Ausbildung stellt die kreisringför¬ mige Konfiguration der Schultern dar.
Die Verbindungseinrichtung kann vorteilhafterweise auf un¬ terschiedliche Art und Weise ausgebildet werden. Zunächst ist es bei einer besonders einfachen Ausführungsform mög¬ lich, eine Mehrzahl von im Abstand übereinander angeordneter Nuten auf der nach außen weisenden Fläche des Verbindungs¬ elementes anzuordnen. Diese Nuten können im Montagezustand mit einem der Hülse ausgebildeten nach innen ragenden Wulst in Verbindung treten. Hierdurch ist es möglich, bereits al¬ lein durch das Vorsehen einer Mehrzahl von Nuten Anpassungs¬ möglichkeiten an unterschiedliche Palettendicken zu schaf¬ fen.
Ferner ist es möglich, ein Gewinde mit unterschiedlicher Steigung auf dem Verbindungselement anzubringen, das dann ebenfalls mit dem zuvor erwähnten Wulst oder einem Gegenge¬ winde in Wirkverbindung treten kann.
Grundsätzlich sind jedoch auch andere Verbindungseinrich¬ tungen, vorzugsweise Schnapp-Rast-Verbindungseinrichtungen denkbar. Selbstverständlich können die Verbindungseinrich¬ tungen mit die Montage und Demontage erleichternden Merk¬ malen, wie Auflaufschrägen und ähnlichem versehen sein.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Stützfußkörper aus zwei kegelstumpfförmigen Hälften zusam¬ mengesetzt.
Ferner kann bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform die Bodenwand des Fußkörpers ebenfalls eine Hülse mit einer zentrischen Einführungsöffnung aufweisen. Eine derartige Einführungsöffnung kann vor allem dann vorgesehen werden, wenn die Füße mit einem Verstärkungszapfen oder mit Kufen o.a. versehen werden sollen. Durch einen derartigen Zapfen wird ein zentrisch angeordnetes Verstärkungsteil gebildet, das sich bis in die Ebene des oberen Randes des Fußkörpers erstrecken kann, so daß eine aufgebrachte Last, beispiels¬ weise ein Karton, großflächiger und die Lastaufnahme er¬ höhend abgestützt werden kann.
Die Verstärkungszapfen können vorzugsweise mittels eines Haltewulstes fixiert werden. Hierbei rastet der Haltewulst nach dem Hindurchstecken des Verstärkungszapfens elastisch ein, so daß der Verstärkungszapfen verliersicher im Fuß ge¬ haltert ist. Diese Ausführungsform ermöglicht ferner die zerstörungsfreie Entfernung des Verstärkungszapfens, sollte dies erforderlich sein.
Bei einer alternativen Ausführungsform ist es ferner mög¬ lich, den Stützfuß an beiden Seiten mit den zuvor erwähnten zentrischen in den Innenraum ragenden, vorzugsweise zylin- derförmigen Hülsen zu versehen. Dieser Vorsprung kann einen nach Innen ragenden ringförmigen Haltewulst aufweisen. Bei dieser Ausführungsform kann ein Verstärkungszapfen, der vor¬ zugsweise einstückig mit einer einstückigen Platte versehen ist, mit einer Ringnut versehen sein, in die bei in den Stützfuß eingeführten Verstärkungszapfen der Ringwulst ein¬ rastet. Es ist selbstverständlich, daß bei dieser Ausfüh¬ rungsform die Anordnung des Ringwulstes und der Ringnut so
aufeinander abgestimmt sind, daß eine sichere Halterung und Ausrichtung des Verstärkungszapfens innerhalb des Fußes sichergestellt ist.
Bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform des Stützfußes ist es ferner vorzugsweise möglich, einen Befestigungszapfen beziehungsweise eine Befestigungshülse für Kufen oder Sta¬ bilisierungsplatten vorzusehen, die mit einer Mehrzahl von übereinander angeordneten ringförmigen Nuten (oder mit Ge¬ winde) versehen ist. Dies ermöglicht die Befestigung von Ku¬ fen oder Stabilisierungsplatten mit unterschiedlicher Dicke unter Verwendung einer einzigen Befestigungshülse, deren Ringnuten je nach Dicke der Kufe oder Platte mit dem Ring¬ wulst (oder den Gewinden) des Stützfußes zusammenwirken.
Bevorzugterweise sind die Oberflächen der oberen Schulter der Befestigungszapfen, bei einer besonders bevorzugten Aus¬ führungsform jedoch auch die Außenfläche der Bodenwand des Fußes mit einer rutschfesten Oberflächenstruktur versehen.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform für eine derartige rutschfeste Oberflächenstruktur stellt zumindest ein Ring bzw. eine ringförmige Erhöhung dar, die sich aus der Ebene der oberen Schulter bzw. der Außenfläche der Bodenwand er¬ hebt. Weitere Verbesserungen lassen sich durch die Anordnung einer Mehrzahl konzentrischer ringförmiger Erhöhungen errei¬ chen.
Weitere rutschfeste Oberflächenstrukturen in Form von Auf¬ rauhen, Noppen, der Fortführung der Verstärkungsrippen und ähnlichem sind jedoch ebenfalls denkbar.
Die Aufnahmeeinrichtung kann in einer Vielzahl von möglichen Bauarten ausgeführt werden. Denkbar sind, wie zuvor aufge¬ zählt, alle Arten von Paletten, wie Flachpaletten, Behälter-
Paletten, Boxpaletten oder auch Poolpaletten. Es ist jedoch auch möglich, die Füße der Stützeinrichtung an Bodenwänden von Kartons, Kisten oder sonstigen Behältern für Stückgut, Schüttgut oder flüssigem Gut zu fixieren, vorausgesetzt, daß bei der Aufnahme von flüssigem Gut eine Abdichtung vorgese¬ hen ist.
Um ein Durchbiegen der Wand der Aufnahmeeinrichtung bei¬ spielsweise bei der Lagerung in einem Palettengestell zu vermeiden bzw. zu minimieren, können die Füße untereinander mit Verstärkungskufen verbunden werden. Ferner ist es mög¬ lich, sämtliche Füße mit einer durchgehenden Verstärkungs¬ platte miteinander zu verbinden, so daß praktisch eine zwei¬ te Ebene parallel zu der Wand der Aufnahmeeinrichtung gebil¬ det wird, an der die Füße der Stützeinrichtung fixiert sind. Eine derartige Zusatzeinrichtung ergibt zum einen eine er¬ hebliche Erhöhung der Stabilität und verhindert beispiels¬ weise auf dem Transport auf einem Rollenförderer das Ver¬ klemmen der Aufnahmeeinrichtung dadurch, daß verhindert wird, daß die Füße zwischen die Rollen des Rollenförderers geraten.
Derartige Verstärkungskufen bzw. Stabilisierungsplatten kön¬ nen mittels Befestigungsbolzen bzw. -hülsen an der Bodenwand der Füße fixiert werden, wozu wiederum die zuvor erwähnte Einführöffnung dient. Die Befestigungsbolzen können hierbei ebenfalls einen die Bodenwand hintergreifenden Haltewulst aufweisen und zudem einen Stützflansch, der im Montagezu¬ stand die Kufe bzw. die Befestigungsplatte zur Fixierung am Fuß hintergreift.
Das mit der erfindungsgemäßen Stützeinrichtung versehene Transport- und Lagersystem ermöglicht ferner die Anbringung von Einrichtungen zum Schutz der Kanten der Aufnahmeeinrich¬ tung sowie zum Verhindern, daß auf der Aufnahmeeinrichtung
befindliches Gut von dieser herunterrutscht. Hierzu können entsprechende Vorrichtungen beispielsweise in Form von Plat¬ ten unterschiedlicher Form vorgesehen sein. Diese Platten weisen eine Befestigungsausnehmung auf und können beispiels¬ weise rechteckig oder seitlich abgerundet ausgebildet sein. In die Befestigungsausnehmung kann das Verbindungselement eingeführt werden, so daß die jeweilige Platte im Zuge der Anbringung des Stützfußes an der Aufnahmeeinrichtung mit fi¬ xiert wird. Derartige Platten können zur Erreichung einer Ladegutfixierung auf der Palette an allen Stützfüßen ange¬ bracht werden. Es ist hierzu möglich, die obere Schulter, vorzugsweise mit kreuzförmig angeordneten Stegen zu verse¬ hen, die jeweils im rechten Winkel zueinander stehen und sich aus der Ebene der Ladefläche erheben. Dadurch kann bei geeigneter Anbringung eine Unterteilung der Ladefläche der Palette in eine Mehrzahl von Teilflächen vorgenommen werden.
Die Platte kann an ihrem Rand mit einer die Plattenebene an beiden Flachseiten überragenden Leiste oder auch mit winklig zueinander angeordneten Leisten versehen sein, so daß bei¬ spielsweise Eckbereiche beim Anbringen derartiger Platten sowohl im Kantenbereich abgedeckt als auch mit der Anti- Rutscheinrichtung versehen werden können.
Ferner ist es bei einer alternativen Ausführungsform mög¬ lich, das Verbindungselement selbst einstückig mit einer derartigen Kantenschutz- und Anti-Rutscheinrichtung zu ver¬ sehen, wobei dann die entsprechende Leiste, die den Kanten¬ bereich der Aufnahmeeinrichtung abdeckt und über deren Lade¬ fläche hinausragt, direkt am Verbindungselement bzw. der jeweiligen nach außen vorragenden Schulter angeformt werden kann. Es ist selbstverständlich, daß zur Erreichung des Auf- liegens der Leiste an der nach außen weisenden Kante der Aufnahmeeinrichtung eine entsprechende Dimensionierung der Platte bzw. der Erstreckung der Schultern vorgenommen wird.
Die Erfindung gemäß den Ansprüchen 84 bis 100 verkörpert sich auch in einem mit der erfindungsgemäßen Stützeinrich¬ tung versehenen Transport- und Lagersystem.
Der Gegenstand der Ansprüche 58 bis 68 (Kufe) , der Ansprüche 29 bis 73 (Befestigungsbolzen) , der Ansprüche 74 bis 83 (Pa¬ lettenumhüllung) und der Ansprüche 84-100 (Stützfußkörper) stellt jeweils einerseits einen selbständig handelbaren Ge¬ genstand dar und ist dementsprechend in diesen Ansprüchen unabhängig von dem Transport- und Lagersystem gemäß den An¬ sprüchen 1 bis 27 definiert. Im Rahmen der Erfindung ist es jedoch möglich, die genannten Gegenstände (Kufe, Befesti¬ gungsbolzen, Palettenumhüllung und Stützfußkörper) mit zu¬ mindestens einem der vorangehenden Ansprüche betreffend das Transport- und Lagersystem zu kombinieren, so daß auch ent¬ sprechende Merkmalskombinationen als im Rahmen der vorlie¬ genden Gesamterfindung liegend angesehen werden können.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung von Ausführungs¬ beispielen der Erfindung anhand der Zeichnung.
Es zeigt:
Fig. 1 eine schematisch leicht vereinfachte Darstellung einer ersten Ausführungsform eines Teiles des erfindungsgemäßen Lager- und Transportsystems,
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende vereinfachte Dar¬ stellung einer Draufsicht auf den oberen Rand eines Fußes der Ausführungsform gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechenden Darstellung einer alternativen Ausführungsform des oberen Randes eines Fußes des Transport- und Lagersystems,
Fig. 4 eine teilweise Seitenansicht auf den oberen Rand des Fußes gemäß Fig. 3,
Fig. 5 eine der Fig. 1 entsprechenden Darstellung des Fußes des erfindungsgemäßen Transport- und Lager¬ systems mit angebrachter Stabilisierungskufe bzw. Stabilisierungsplatte,
Fig. 6A bis
6C schematisch vereinfachte Darstellungen von rutsch¬ festen Oberflächenstrukturen für den Fuß des er¬ findungsgemäßen Transport- und Lagersystems,
Fig. 7 eine Draufsicht auf eine Ausführungsform einer Aufnahmeeinrichtung in Form einer Flachpalette,
Fig. 8 eine schematisch vereinfachte Darstellung einer Ausführungsform einer Einführöffnung der Aufnahme¬ einrichtung des erfindungsgemäßen Transport- und Lagersystems,
Fig. 9 eine schematisch stark vereinfachte Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines Stützfußes des erfindungsgemäßen Transport- und Lagersystems,
Fig. 10 eine Draufsicht auf den Stützfuß gemäß Fig. 9,
Fig. 11 einen Längsschnitt durch eine weitere Ausführungs¬ form eines Stützfußes,
Fig. 12 eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform eines VerstärkungsZapfens für einen Stützfuß des erfindungsgemäßen Transport- und Lagersystems,
Fig. 13 eine der Fig. 12 entsprechende Darstellung einer Befestigungshülse für den Stützfuß des erfindungs¬ gemäßen Transport- und Lagersystems,
Fig. 14 eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines Stützfußes mit montiertem Verstärkungszapfen gemäß Fig. 12,
Fig. 15 eine auseinandergezogene Darstellung der Bestand¬ teile eines Teiles einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Transport- und Lagersystems,
Fig. 16 Draufsichten auf weitere Ausführungsformen der Auf- nahmeeinrichtung, und
Fig. 17 eine perspektivische Darstellung einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Transport- und Lagersystems,
Fig. 18 eine schematisch vereinfachte Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Transport- und Lagersystems,
Fig. 19 eine Draufsicht auf einen Wechselrahmen des Systems gemäß Fig. 18 nach dieser Ausführungsform,
Fig. 20 eine Schnittdarstellung entlang der Linie A-A in Fig. 19,
Fig. 21 eine perspektivische Darstellung einer Verstär¬ kungskufe des erfindungsgemäßen Transport- und La¬ gersystems,
Fig. 22 eine perspektivische Darstellung des Wechselrahmens gemäß Fig. 19,
Fig. 23 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsge¬ mäßen Palettensystems,
Fig. 24a eine Teilschnittansicht eines ersten Ausführungs¬ beispieles des Palettensystems,
Fig. 24b eine Modifikation der Fig. 24a,
Fig. 25 eine Teilschnittansicht eines zweiten Ausführungs¬ beispieles des Palettensystems,
Fig. 26a eine schematische Seitenansicht eines Stabilisie¬ rungselementes im montierten Zustand,
Fig. 26b eine schematische Seitenansicht eines alternativen Stabilisierungselementes im montierten Zustand,
Fig. 26c eine schematische Draufsicht auf die Anordnung der Fig. 26b,
Fig. 26d zwei aufeinandergesetzte Stabilisierungselemente gemäß Fig. 26a,
Fig. 27 eine perspektivisch leicht vereinfachte Darstellung einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kufe,
Fig. 28 eine Draufsicht auf die Kufe gemäß Fig. 27,
Fig. 29 eine leicht vereinfachte teilweise geschnittene Darstellung einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Befestigungsbolzens,
Fig. 30 eine der Fig. 29 entsprechende Darstellung einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Be¬ festigungsbolzens,
Fig. 31 eine schematisch vereinfachte auseinandergezogene Darstellung eines Teiles einer Palette, deren Kom¬ ponenten unter Verwendung des Befestigungsbolzens gemäß Fig. 30 miteinander verbunden werden können,
Fig. 32 eine schematisch leicht vereinfachte Darstellung einer erfindungsgemäßen Paletteunumhüllung,
Fig. 33A und
33B eine schematisch leicht vereinfachte Darstellung von Ausführungsformen erfindungsgemäßer Stützfüße,
Fig. 34 eine perspektivische Darstellung einer Ausführungs¬ form eines Elementes zum Kantenschutz und zum Verhindern des Herunterrutschens von Gegenständen von der Aufnahmeeinrichtung,
Fig. 35 eine Draufsicht auf ein Verbindungselement mit einem Anti-Rutsch-Element,
Fig. 36 eine Seitenansicht des Verbindungselementes des Stützfußes des erfindungsgemäβen Transport- und Lagersystems, das gemäß Fig. 3 mit einer Randleiste kombiniert ist,
Fig. 37 und
38 Seitenansichten von Befestigungselementen,
Fig. 39 und
40 perspektivische Darstellungen zweier Ausführungs¬ formen des erfindungsgemäβen Transport- und Lager¬ systems.
In Fig. 1 ist eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Güter-Transport- und Lagersystems 1 in schematisch leicht
vereinfachter Weise dargestellt. Das Transport- und Lager¬ system 1 weist im Beispielsfalle eine Güter-Aufnahmeein¬ richtung in Form einer Flachpalette 2 auf, von der lediglich ein Teil dargestellt ist. Die Flachpalette 2 ist mit einer Stützeinrichtung versehen, die im Beispielsfalle aus einer Mehrzahl von in einem wählbaren Muster angeordneten Stütz¬ füßen besteht, von denen in Fig. 1 repräsentativ ein Stütz- fuß 3 dargestellt ist. Grundsätzlich ist es denkbar, daß je nach Art der Aufnahmeeinrichtung im Minimalfall auch nur ein Stützfuß 3 vorgesehen ist. Üblicherweise ist jedoch eine Mehrzahl von Stützfüßen 3 vorgesehen, die vor allem bei Pa¬ letten vorzugsweise in einem Abstand zueinander angeordnet sind, der problemlos den Einsatz von Gabelstaplern ermög¬ licht, also das Einfahren der Gabelstaplerzinken in die Zwischenräume zwischen den Stützfüßen 3.
Fig. 1 verdeutlicht, daß der Stützfuß 3 in seinem in Fig. 1 dargestellten Einbauzustand an seinem oberen Ende eine Verbindungseinrichtung in Form zweier beabstandeter Schul¬ tern bzw. Flansche 4 und 5 aufweist, die einen Ringraum 6 begrenzen, der innenseitig von einer Wandung 7 begrenzt ist, während er auf der radial äußeren Seite offen ist. Fig. 1 verdeutlicht hierbei, daß zur Festlegung des Stützfußes 3 an der Palette 2 diese in den Raum 6 eingreift.
Die im in Fig. 1 dargestellten Einbauzustand untere Schulter 5 weist eine Einführöffnung 8 auf, an deren einem Ende eine nach unten ragende Zunge 9 angeordnet ist. Wie Fig. 1 ver¬ deutlicht, ist die Zunge 9 in einem stumpfen Winkel zur Ebene der Schulter 5 angeordnet, so daß sich eine Auflauf- schräge ergibt, die in der Einführöffnung 8 mündet.
Die obere Schulter 4 weist in einem oberhalb der Einführ¬ öffnung 8 angeordneten Bereich im Beispielsfalle zwei Lippen 10 und 11 auf. Im unbelasteten Zustand sind die Lippen 10
und 11, die flexibel ausgestaltet sind, in der Ebene der oberen Schulter 4 angeordnet, liegen also im Einbauzustand auf der Oberfläche der Palette 2, wie auch der übrige Be¬ reich der oberen Schulter 4 auf.
Wie die Draufsicht der Fig. 2 verdeutlicht, werden die Lippen 10 und 11 durch die Anbringung dreier Schlitze 12, 13, 14 gebildet. Aufgrund der kreisringförmigen Ausgestal¬ tung der Schultern 4 und 5 erstreckt sich hierbei der Schlitz 12 radial vom Außenrand 15 der Schulter 4 bis in den Bereich des Innenrandes 16. Wie Fig. 2 verdeutlicht, schlie¬ ßen sich an den Schlitz 12 die Schlitze 13 und 14 an und verlaufen umfangsseitig entlang des Innenrandes 16. Hier¬ durch wird eine Konfiguration ähnlich dem Buchstaben Y ge¬ bildet. Die Lippen 10 und 11 gehen somit an ihren dem Schlitz 12 umfangsseitig gegenüberliegenden Enden in die Schulter 4 über, die bei der in Fig. 2 dargestellten Aus¬ führungsform in ihrer Erstreckung nur geringfügig durch den Schlitz 12 unterbrochen wird. Dennoch ergibt sich eine sehr flexible Ausgestaltung der Lippen 10 und 11, die ein pro¬ blemloses Herausbiegen aus der Ebene der Schulter 4 ermög¬ lichen. Diese Biegefähigkeit ist vor allem für die Montage und Demontage des Fußes 3 an der Aufnahmeeinrichtung 2 von vorteilhafter Wirkung. Die einander gegenüberliegenden Rän¬ der der Lippen 10, 11 sind abgerundet.
Eine besonders bevorzugte Form des Fußes stellt die in Fig. 1 dargestellte leicht konische kegelstumpfförmige Ausbildung seines Körpers 17 dar. Der Körper 17 weist hierbei einen hohlen Innenraum 18 auf, der an seiner Oberseite eine Öff¬ nung 19 aufweist. Durch die Öffnung 19 hindurch können die Füße ineinander gestapelt werden, wozu sie im Bereich ihrer Bodenwand 20 eine umlaufende Stützrippe 21 aufweisen, auf die jeweilige Außenfläche 22 der Bodenwand 20 zu liegen kommt.
Die Bodenwand 20 kann mit einer in Fig. 1 nicht sichtbaren Lochung versehen sein, durch die im Bedarfsfalle ein Ab¬ fließen von Flüssigkeit, wie beispielsweise Wasser, möglich ist. Die in Fig. 1 dargestellte Ausführungsform weist ferner eine zentrische Einführöffnung 23 auf, die in der Bodenwand 20 mittig angeordnet ist. Zur Stabilisierung des Körpers 17 des Fußes 3 ist bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungs¬ form ein vorzugsweise kegelstumpfförmiger Verstärkungszapfen 24 in den Innenraum 18 eingeführt, der bis in die Ebene des oberen Randes der Schulter 4 ragt. Daher kann ein auf die Schulter 4 aufgelegtes Gut zusätzlich durch den Verstär¬ kungszapfen 24 abgestützt werden.
Der Verstärkungszapfen 24 ist bei der in Fig. 1 dargestell¬ ten Ausführungsform mit einer Stützplatte 25 verbunden. Fer¬ ner weist der Verstärkungszapfen 24 einen Haltewulst 26 auf, der im Einbauzustand die Bodenwand 20 hintergreift und somit den Verstärkungszapfen 24 in der in Fig. 1 dargestell¬ ten Montagestellung verliersicher hält.
Ferner ist die Innenfläche des Körpers 17 des Fußes 3 mit einer Mehrzahl von die gesamte Höhe durchlaufenden Ver¬ stärkungsrippen 27 versehen.
Fig. 1 zeigt schließlich, daß die Aufnahmeeinrichtung zu¬ mindest eine Fixierungsausnehmung 28 pro Fuß aufweist. Die Form und Anordnung der Fixierungsausnehmung 28 wird nach¬ folgend im Zusammenhang mit den Fig. 7 und 8 im einzelnen erläutert werden.
Die Fig. 3 und 4 zeigen eine Draufsicht auf eine alternative Ausführungsform der Schulter 4 des Fußes 3. Der Unterschied besteht in einer Vergrößerung bzw. Verbreiterung des Schlit¬ zes 12 zu einer segmentförmigen Öffnung, die von Innenrand zu Innenrand vorzugsweise einen Winkelbereich von 35 ° um-
faßt. Ansonsten entspricht die Ausführungsform bezüglich der Anordnung weiterer Schlitze 13 und 14 derjenigen gemäß den Fig. 1 und 2, so daß diesbezüglich auf die voranstehenden Ausführungen verwiesen werden kann. Fig. 3 verdeutlicht fer¬ ner, daß auch die untere Schulter 5 eine flexible Lippe 10' aufweisen kann. Diese wird wie die Lippen 10, 11 durch eine Schlitzbildung hergestellt, wobei aufgrund der Einführungs¬ öffnung 8 nur noch ein zusätzlicher Schlitz 13 ' entlang der Fußaußenfläche nötig ist.
In Fig. 5 ist eine weitere Abwandlung dargestellt, bei der der Fuß 3 gemäß Fig. 1 mit einer Verstärkungskufe bzw. einer Verstärkungsplatte 28 versehen ist. Hierzu wird durch die zentrische Einführöffnung 23 ein Befestigungsbolzen 29 ein¬ geführt, der ebenfalls einen Haltewulst 30 aufweist, der im Montagezustand die Bodenwand 20, wie in Fig. 5 dargestellt, hintergreift. Der Befestigungsbolzen 29 weist ferner einen überstehenden Randflansch 31 auf, der zur Fixierung der Kufe bzw. Stabilisierungsplatte 28 diese hintergreift, und somit diese an der Außenfläche der Bodenwand 20 des Fußes 3 fi¬ xiert. Derartige Kufen bzw. Stabilisierungsplatten dienen zur Erhöhung der Gesamtfestigkeit des Transport- und Lager¬ systems 1 zur Vermeidung von Durchbiegungen im Hochregal¬ lager für Paletten oder zur Vermeidung eines Hineinrutschens der Füße 3 zwischen die Rollen von Rollenförderern.
In den Fig. 6A bis 6C sind unterschiedliche Ausführungs¬ formen für rutschfeste Oberflächenstrukturen der Schulter 4 dargestellt. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 6A handelt es sich um eine kreisringförmig umlaufende Erhöhung 31, die am inneren Rand der Schulter 4 im Übergangsbereich zum In¬ nenraum 18 des Fußes 3 angeordnet ist.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 6B sind zur Bildung der rutschfesten Oberflächenstruktur drei derartige ringförmige
Erhebungen 31 bis 33 vorgesehen, die konzentrisch zueinander angeordnet sind. Diese Anordnung bietet den Vorteil, daß die rutschfeste Oberflächenstruktur ein Hinein- bzw. Heraus¬ drehen des Fußes 3 zur Montage an der Aufnahmeeinrichtung nicht behindert.
In Fig. 6C ist eine alternative Ausführungsform einer ring¬ förmigen Erhebung 31' dargestellt, die in ihrem an dem In¬ nenraum 18 angrenzenden Abschnitt abgeschrägt ist.
Grundsätzlich sind weitere Ausführungsformen wie sternför¬ mige oder spiralförmige Anordnungen von Erhöhungen bzw. Rip¬ pen oder auch Noppen denkbar. In ähnlicher Weise kann die Außenfläche 22 der Bodenwand 20 des Fußes 3 ausgestaltet werden.
In jedem Falle ergibt sich beim Aufsetzen beispielsweise eines Kartons auf die Aufnahmeeinrichtung 2 im Bereich der Schulter 4 eine leichte Eindrückung des Kartons bzw. Gutes, die ein unerwünschtes Verrutschen verhindert.
In Fig. 7 ist eine Draufsicht auf die Aufnahmeeinrichtung in Form der in Fig. 1 dargestellten Palette 2 wiedergegeben. Die Palette 2 weist bei dieser Ausführungsform insgesamt neun Fixierungsausnehmungen 28 auf, die in ihrer Konfigu¬ ration alle gleich ausgestaltet sind. Es sind jedoch andere Anordnungsmuster je nach Anwendungsart und Ausbildungsform der Aufnahmeeinrichtung 2 denkbar.
In Fig. 8 ist die Konfiguration der Fixierungsausnehmung 28 im einzelnen dargestellt. Die Fixierungsausnehmung 28 weist einen halb- oder dreiviertelkreisförmigen Abschnitt 34 auf, an den sich zwei Tangenten 35 und 36 anschließen, die in einem Kreissegmentabschnitt 37 enden, der einen größeren Durchmesser als der Abschnitt 34 aufweist. Hierdurch ergibt
sich die aus Fig. 8 ersichtliche birnenähnliche Ausbildung, mit einem Einführbereich 38, der je nach Plattendicke einen Segmentbereich bis zu maximal 90° überdecken kann.
Zur Fixierung eines oder mehrerer Füße 3 an der Aufnahme¬ einrichtung 2 wird entweder die Einführöffnung 8 mit der Zunge 9 oder der Bereich der Lippen 10 und 11 verwendet. Dies ermöglicht sowohl eine Fixierung von der Lastaufnahme¬ fläche oder von der Unterseite der Palette 2 her. Durch die flexible Ausgestaltung der Zunge 9 und der Lippen 10 und 11 ist sowohl die Montage als auch die Demontage selbst im be¬ ladenen Zustand der Last-Aufnahmeeinrichtung 2 problemlos möglich.
In den Fig. 9 und 10 ist eine weitere alternative Ausfüh¬ rungsform eines Stützfußes des erfindungsgemäßen Transport- und Lagersystems dargestellt. Der Stützfuß gemäß der Fig. 9 und 10 ist ebenfalls mit dem Bezugszeichen 3 gekennzeichnet. Alle mit den vorherigen Ausführungsformen übereinstimmenden Teile sind in den Fig. 9 und 10 mit den gleichen Bezugszei¬ chen versehen.
Die Ausführungsform gemäß den Fig. 9 und 10 unterscheidet sich von den vorangehenden Ausführungsformen durch das Vor¬ sehen einer zweiten Zunge 40. Die zweite Zunge 40 ist eben¬ falls an der Schulter 5, also der unteren Schulter, ausge¬ bildet. Sie ragt, wie Fig. 9 verdeutlicht, in die Ebene der oberen Schulter 4. Die zweite Zunge 40 ist wie die erste Zunge 9 gebogen und flexibel, wozu sie, wie die erste Zunge 9, an dem der Außenfläche des Körpers des Stützfußes 3 be¬ nachbarten Rand geschlitzt ausgeführt ist. Fig. 10 verdeut¬ licht die Lage des Schlitzes, der mit dem Bezugszeichen 41 gekennzeichnet ist. Durch die aus Fig. 9 ersichtliche Bie¬ gung der Zungen wird eine ungefähr parallel verlaufende Anordnung ihrer Endbereiche geschaffen, zwischen denen bei
der dargestellten Ausführungsform die Einführöffnung 8 liegt. Ansonsten verdeutlichen die Fig. 9 und 10, daß diese Ausführungsform des Stützfußes in besonders bevorzugter Aus¬ bildung zwei Lippen 10 und 11 der oberen Schulter 4 mit einer relativ breiten Schlitzausbildung des Schlitzes 12 aufweist.
Die in den Fig. 9 und 10 dargestellte Ausführungsform eignet sich aufgrund des Vorsehens zweier Zungen 9, 40 sowohl beim Montieren als auch beim Demontieren für den Einsatz einer geeigneten Montagemaschine. Hierbei wirken je nach Dreh¬ richtung entweder die Zunge 9 oder die Zunge 40 als Auflauf¬ schräge, auf die beispielsweise das Deck einer Palette im Bereich der Einführöffnung aufläuft.
In Fig. 11 ist eine weitere alternative Ausführungsform ei¬ nes Stützfußes des erfindungsgemäßen Transport- und Lager¬ systems dargestellt, der ebenfalls mit der Bezugsziffer 3 bezeichnet ist. Der Stützfuß 3 gemäß der Ausführungsform der Fig. 11 weist einen Sockel 45 auf, der im Beispielsfalle einstückig mit der Bodenwand 20 verbunden ist. Der Sockel 45 ragt als zentrisch angeordnetes Teil in den Innenraum 18 des Stützfußes 3. Der Sockel 45 ist im wesentlichen hohl-zylin¬ drisch aufgebaut und weist zur Erhöhung der Flexiblität sei¬ ner Wände eine Schlitzanordnung 46 auf, die beispielsweise als Kreuzschlitz ausgebildet sein kann. An seiner Innenwand 47 ist der Sockel 45 mit einem umlaufenden Ringwulst 48 ver¬ sehen. Die Höhe des Ringwulstes 48 kann je nach Fußausbil¬ dung gewählt werden. Im Bedarfsfall ist es möglich, den Innenraum 18 mit einem an die Maße und Kontur des Innenraums 18 angepaßten entfernbaren Stopfen vollständig auszufüllen.
Die Fig. 12 verdeutlicht eine alternative Ausbildung eines Verstärkungszapfens 24• , der im wesentlichen wie der Ver¬ stärkungszapfen 24 ausgebildet ist und dementsprechend auch
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mit einer Stützplatte 25' versehen sein kann. Im Unterschied zum Verstärkungszapfen 24 weist der Verstärkungszapfen 24' der Ausführungsform gemäß Fig. 12 eine Ringnut 49 auf. Wie die Fig. 14 verdeutlicht, wirkt die Ringnut 49 mit dem Wulst 48 zusammen, um den Verstärkungszapfen 24' verliersicher, jedoch demontierbar im Stützfuß 3 zu fixieren. Die Anbrin¬ gungsstelle der Ringnut 49 ist selbstverständlich an die Lage des Wulstes 48 angepaßt, wie dies im einzelnen aus der Darstellung der Fig. 14 hervorgeht.
In Fig. 13 ist schließlich eine Befestigungshülse 50 darge¬ stellt, die mit einer Mehrzahl von übereinander angeordneten Ringnuten 51 versehen ist, die ebenfalls mit dem Wulst 48 zusammenwirken können. Die Befestigungshülse 50 kann zur Befestigung von Kufen oder Befestigungsplatten, wie sie be¬ reits im Zusammenhang mit der Fig. 5 (dortiges Bezugszeichen 28) erwähnt wurden, verwendet werden. Der Vorteil der Befe¬ stigungshülse 50 besteht darin, daß aufgrund der Mehrzahl von Ringnuten 51 unterschiedliche Plattendicken problemlos am Sützfuß 3 befestigt werden können, wobei je nach Plat¬ tendicke eine der Ringnuten 51 mit dem Wulst 48 zusammen¬ wirkt.
In Fig. 14 ist eine weitere besonders bevorzugte Ausfüh¬ rungsform eines Stützfußes 3 der Stützeinrichtung des erfin¬ dungsgemäßen Transport- und Lagersystems dargestellt. Alle mit den vorhergehenden Ausführungsformen übereinstimmenden Teile des Stützfußes sind mit den gleichen Bezugsziffern versehen. Demgemäß weist der Stützfuß 3 zwei voneinander beabstandete Schultern 4, 5 auf, von denen die obere Schul¬ ter 4 in einem oberhalb der Einführöffnung 8 angeordneten Bereich im Beispielsfalle 2 aus der Ebene der oberen Schul¬ ter 4 herausbiegbare flexible Lippen 10, 11 aufweist. Zu erwähnen ist, daß die Lippe 10 im dargestellten Ausführungs¬ beispiel zur Erreichung der Flexibilität vom Rand der oberen
Öffnung des Stützfußes 3 durch einen Schlitz getrennt ist. Es ist jedoch grundsätzlich auch möglich, diesen Schlitz an der Lippe 10 wegzulassen. Die Ausführungsform gemäß Fig. 14 ähnelt in ihrem wesentlichen Aufbau der Ausführungsform ge¬ mäß Fig. 9. Demgemäß ist bei dieser Ausführungsform eine zweite Zunge 40 vorgesehen, die der ersten Zunge 9 gegenüber angeordnet ist und die nach oben in die Ebene der oberen Schulter 4 ragt. Im Gegensatz zur Ausführungsform gemäß Fig. 9 ist die zweite Zunge 40 jedoch einstückig mit der Lippe 11 der oberen Schulter 4 verbunden, so daß sich ausgehend von der Lippe 10 der oberen Schulter 4 über die Lippe 11, die Zunge 40 und die Schulter 5 bis hin zur Zunge 9 eine ein¬ stückige und durchgehende Bahn ergibt. Diese Ausführungsform ermöglicht auf besonders einfache Art und Weise das Befe¬ stigen des Stützfußes 3 durch Drehung an der Aufnahmeein¬ richtung 2, die hierzu mit den zuvor bereits erläuterten Einführöffnungen 28 versehen ist, die beim Verwenden des Stützfußes 3 gemäß Fig. 14 mit einem Schwalbenschwanzför- migen Einführbereich 38 versehen sind (siehe Fig. 15) .
Um ein zu weites Eindrehen des Stützfußes 3 in die Fixie¬ rungsausnehmungen 28 der Aufnahmeeinrichtung 2 zu verhin¬ dern, ist ein Steg 40' vorgesehen, der auf der unteren Schulter 5 vor der oberen Zunge 40 angeordnet ist. Der Steg 40' bildet einen Stopper, der sich in Richtung auf die obere Schulter 4 von der unteren Schulter 5 aus erhebt. Die Anord¬ nung und Ausbildung dieses Stopp-Steges 40 ergibt sich aus der Darstellung der Fig. 14 und 15, auf die diesbezüglich explizit Bezug genommen wird.
Bei der in Fig. 14 dargestellten Ausführungsform ist ferner der in Fig. 12 dargestellte Verstärkungszapfen 24' im Innen¬ raum des Stützfußes 3 angeordnet.
Bei dieser Ausführungsform weist der Verstärkungszapfen 24' eine kreisringförmige Standplatte 24'' auf, die mit Verstär¬ kungsrippen 241'' und einem Randflansch 24' • • ' versehen ist. Die Verstärkungsrippen 24''' sind dreieckformig ausgebildet und fallen auf den äußeren Rand der Platte 24' ' hin ab. Be¬ züglich der Ausgestaltung und Ausbildung dieser Teile wird ebenfalls explizit zur Offenbarung auf die Darstellung der Fig. 14 Bezug genommen.
In Fig. 15 ist eine auseinandergezogene Darstellung eines Teiles des erfindungsgemäßen Transport- und Lagersystems zur Verdeutlichung seiner wichtigsten Komponenten dargestellt. Der Stützfuß 3 entspricht der Ausführungsform gemäß Fig. 14 (ohne Versteifungszapfen) , so daß auf die vorangehenden Er¬ läuterungen Bezug genommen werden kann. Die Aufnahmeeinrich¬ tung 2 in Form einer Palette weist die zuvor erwähnten Fi¬ xierungsausnehmungen 28 mit schwalbenschwanzförmigen Ein¬ führbereichen 38 auf.
Es ist zusätzlich eine fixierbare Kantenschutz- und Anti- Rutscheinrichtung 60 vorgesehen. Die Einrichtung 60 weist eine Platte 61 mit einer Ausnehmung 62 und einem schwalben¬ schwanzförmigen Bereich 63 auf, die mit einer Randleiste 64 versehen ist. Die Randleiste 64 erhebt sich, wie das im ein¬ zelnen aus Fig. 15 hervorgeht, aus der Ebene der Platte 61 beiderseits heraus. Dadurch ist es möglich, daß bei montier¬ ter Einrichtung 60 sowohl die Kanten der Palette 2 geschützt werden als auch der dann über die Ebene der Palette 2 hinausragende Teil der Randleiste 64 ein Herunterrutschen von auf der Palette 2 aufgebrachten Gütern verhindert. Fer¬ ner zeigt die Ausführungsform gemäß Fig. 15 eine Verstär¬ kungskufe 65, die die aus der Aufnahmeeinrichtung 2 und den Stützfüßen 3 gebildete Einheit verbindet. In der dargestell¬ ten Ausführungsform ist die Verstärkungskufe 65 leisten- för ig ausgebildet und weist eine Öffnung 67 auf, durch die ein Zapfen eines Befestigungsbolzens 66 hindurchgesteckt
werden kann. Im montierten Zustand fixiert der Befestigungs¬ bolzen 66 die Verstärkungskufe 65 an der Palette 2, wozu er mit dem Randwulst 48 des Sockels 45 (siehe Fig. 11) zusam¬ menwirkt. Gleichzeitig wird durch Befestigung des Stützfußes 3 die Kantenschutz- und Anti-RutScheinrichtung 60 an der Pa¬ lette 2 fixiert.
Während in Fig. 16 unterschiedliche Anordnungsmuster der Fi¬ xierungsausnehmungen 28 verdeutlicht sind (zur Offenbarung dieser Anordnungsmuster wird explizit auf Fig. 16 Bezug ge¬ nommen) , zeigt Fig. 17 beispielhaft eine fertig montierte besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Transport- und Lagersystems 1 mit den im Zusammenhang mit Fig. 15 erläuterten Einzelkomponenten in montiertem Zustand.
Bei allen zuvor beschriebenen Ausführungsformen kann die Aufnahmeeinrichtung vorzugsweise in Form einer Palette, als Aluminium-Palette ausgebildet sein. Vorzugsweise weist eine derartige Aluminium-Palette eine Stärke von 1 bis 5 mm auf. Sie ist üblicherweise mit einer Profilierung zu ihrer Stabi¬ lisierung versehen. Im Bereich der Fixierungsausnehmungen ist eine derartige Aluminium-Palette nach unten aus der Ebene ihrer Tragfläche herausgebogen, so daß sich eine Aus- nehmungslänge ergibt, die dem Abstand der oberen und unteren Schulter der jeweils zu montierenden Stützfüße 3 entspricht. Die Randbereiche der Aluminium-Palette können ebenfalls ab¬ gekröpft sein, wobei das Maß der Abkröpfung ebenfalls dem Abstand der oberen und unteren Schulter der Stützfuße 3 entspricht.
In Fig. 18 ist eine erste Ausführungsform eines erfindungs¬ gemäßen Transport- und Lagersystems 100 in leicht verein¬ fachter perspektivischer Darstellung verdeutlicht. Das Transport- und Lagersystem 100 weist eine Güter-Aufnahmeein¬ richtung 102 auf, die in Fig. 18 strichliert dargestellt
ist. Im Beispielsfalle handelt es sich um eine ebene Platte, die auf eine Stützeinrichtung 103 aufgelegt werden kann.
Die Stützeinrichtung 103 des erfindungsgemäßen Transport- und Lagersystems 100 weist einen Wechselrahmen 105 auf. Im Beispielsfalle ist der Wechselrahmen 105 als vollflächige Platte ausgebildet, die einen umlaufenden erhöhten Rand beziehungsweise Steg 106 aufweist, so daß eine Aufnahmemulde für die Platte 102 gebildet wird.
An dem Wechselrahmen 105 sind im Beispielsfalle lösbar eine Mehrzahl von Stützfüßen 104 angebracht. Da in Fig. 18 nur ein Teil der Gesamtanordnung dargestellt ist, sind lediglich sechs Stützfüße 104 zu sehen. Es ist jedoch möglich, auch eine größere Anzahl von Stützfüßen vorzusehen, je nachdem wie groß die Gesamtanordnung ausgelegt ist.
Die in Fig. 18 vorderen drei Stützfüße 104 sind zur Erhöhung der Stabilität mit einer Verstärkungskufe 107 untereinander verbunden, deren Aufbau und Befestigung nachfolgend anhand der Fig. 21 erläutert werden wird.
In den Fig. 19 und 22 ist eine zweite Ausführungsform des Wechselrahmens 105 dargestellt, die anstelle der vollflä¬ chigen Platten gemäß Fig. 18 beim erfindungsgemäßem Transp¬ ort- und Lagersystem 100 verwendet werden kann.
Bei der in den Fig. 19 und 22 dargestellten Ausführungsform handelt es sich um eine Gitterstruktur, die im Beispiels¬ falle rechteckförmig ausgebildet ist. Hierzu weist der Wech¬ selrahmen 105 einen äußeren umlaufenden Randsteg 108 auf, der die Umrandung des Wechselrahmens 105 bildet. Innerhalb des Randsteges 108 sind im Beispielsfalle untereinander verbundene diagonal verlaufende Verstrebungen 109 und 110 vorgesehen. Wie sich aus der Darstellung der Fig. 19 und 22
ergibt, auf die aus Offenbarungsgründen explizit Bezug ge¬ nommen wird, ergibt sich durch die Gitterstruktur eine Mehr¬ zahl von Freiräumen, von denen in den Fig. 19 und 22 ein Freiraum mit dem Bezugszeichen 11 kenntlich gemacht ist. Die Gitterstruktur hat den besonderen Vorteil, daß sie ein sehr leichtes Gewicht bei hoher Stabilität verwirklichen läßt.
Aus den Fig. 19 und 22 wird ferner deutlich, daß der Wech¬ selrahmen 105 mit einer Mehrzahl von Montageöffnungen ver¬ sehen ist, von denen repräsentativ eine Montageöffnung mit dem Bezugszeichen 112 gekennzeichnet ist. Die Fig. 19 und 22 verdeutlichen hierbei, daß die Montageöffnungen an Schnitt¬ punkten der Verstrebungen 109 und 110 vorgesehen sind, die hierzu einen Abschnitt bilden, der in seiner Fläche groß genug ist, um die jeweilige Montageöffnung 112 anzubringen.
Alternativ ist es jedoch auch möglich, den in den Fig. 18 beziehungsweise 19 und 22 dargestellten Wechselrahmen mit einstückig angeformten Füßen zu versehen, so daß das Anbrin¬ gen von Montageöffnungen 112 nicht erforderlich ist. Der¬ artige Wechselrahmen können beispielsweise gepreßt werden. Ferner ist es grundsätzlich ebenfalls möglich, die Stützfüße an den Wechselrahmen auf andere Art und Weise, beispielswei¬ se durch eine Klebung zu fixieren.
Die Schnittdarstellung der Fig. 20 entlang der Linie A-A in Fig. 19 verdeutlicht nochmals die randseitige Erhöhung 106 zur Bildung einer Aufnahmemulde für die Güter-Aufnahmeein¬ richtung 102.
Bei dieser Konstruktion ist es möglich, die Güter-Aufnahme¬ einrichtung 102 lediglich auf den Wechselrahmen 105 aufzu¬ legen, ohne zusätzliche Fixierungen vorzunehmen, da der Rand 106 ein seitliches Herunterrutschen der Aufnahmeeinrichtung 102 verhindert. Ein Abheben der Aufnahmeeinrichtung 102 vom Wechselrahmen 105 wird durch das aufgelegte Gut verhindert.
Die in Fig. 18 schematisch vereinfacht dargestellte Verstär¬ kungskufe 107 ist im Detail nochmals in Fig. 21 dargestellt. Zur Offenbarung der Ausbildung der Verstärkungskufe 107 wird explizit auf diese Darstellung Bezug genommen.
Fig. 21 verdeutlicht, daß die Verstärkungskufe 107 als Hohl¬ profil ausgebildet ist, das in seinem Inneren eine Mehrzahl von VerstärkungsStegen aufweist, von denen einer repräsen¬ tativ mit dem Bezugszeichen 113 gekennzeichnet ist. Durch die Hohlprofilstruktur wird ein Einführschlitz 114 gebildet, in den der Kopf 115 eines Befestigungsbolzens 116 eingeführt werden kann, wie sich das im einzelnen aus Fig. 21 ergibt. Der Befestigungsbolzen 116 wiederum kann auf geeignete Art und Weise mit dem jeweiligen Stützfuß 104 verbunden werden, so daß die Verstärkungskufe 107, wie in Fig. 18 dargestellt, mehrere Stützfüße 104 zur Erhöhung der Stabilität unterei¬ nander verbinden kann.
Um das Hohlprofil der Verstärkungskufe 107 schließen zu kön¬ nen, ist ein Abschlußteil 117 in Form eines Deckels vorge¬ sehen. Das Abschlußteil 117 weist eine Mehrzahl von Befesti¬ gungselementen 118 und 119 auf, die in zugeordnete Ausneh¬ mungen des Hohlprofiles der Verstärkungskufe 107 eingreifen können und sich in diesen reibschlüssig verhaken, so daß der Deckel beziehungsweise das Abschlußteil 117 verliersicher an der Verstärkungskufe 107 angebracht werden kann.
Fig. 21 verdeutlicht ferner, daß das Abschlußteil 117 eine Haltezunge 120 aufweist, die sich im montierten Zustand an den Kopf 115 des Befestigungsbolzens 116 anlegt und diesen somit führt und lagesichert. Die Haltezunge 120 ist hierzu flächig ausgebildet, so daß sie in den Schlitz 114 einge¬ steckt werden kann. Ferner weist sie eine konkav geformte Stirnfläche 121 auf, die in ihrer Rundung an die Rundung des Kopfes 115 des Befestigungsbolzens 16 angepaßt ist.
Das erfindungsgemäß Transport- und Lagersystem 100 ergibt den besonderen Vorteil einer großen Vielfalt von Kombina¬ tionsmöglichkeiten zwischen der Stützeinrichtung 103 und der Güter-Aufnahmeeinrichtung 102. Ferner ergibt sich der Vor¬ teil einer sehr einfachen Montage bei gleichzeitiger Erhal¬ tung der Stapelbarkeit, da im Lagerzustand die Güter-Auf¬ nahmeeinrichtung 102 problemlos von der Stützeinrichtung 103 getrennt werden kann, so daß beide Einheiten separat aufbe¬ wahrt und gestapelt werden können.
In der folgenden Beschreibung werden die Begriffe "links, rechts, oben, unten, vorne und hinten" in Bezug auf die Zei¬ chenebene verwendet. Diese Terminologie dient lediglich der besseren Verständlichkeit der Erfindung, ist jedoch nicht als Einschränkung des Schutzumfanges der Erfindung zu wer¬ ten.
Fig. 23 zeigt eine perspektivische Ansicht des erfindungsge¬ mäßen Palettensystems 201. Das Palettensystem 201 hat eine Güter-Aufnahmeeinrichtung 202 mit Palettendecks 203-205. Diese Palettendecks 203-205 sind plattenförmig, mit Ausneh¬ mungen ausgebildet und werden im folgenden auch als Auf¬ nahmeflächen bezeichnet. In dieser perspektivischen Ansicht wird die unterste Aufnahmefläche 203 durch Stützeinrich¬ tungen 206 gegen die Grundfläche bzw. den Boden abgestützt. Von diesen Stützeinrichtungen 206 sind gemäß Fig. 23 nur drei Stützeinrichtungen 206 komplett sichtbar. Die vierte Stützeinrichtung 206 (rechts hinten) ist durch die perspek¬ tivische Darstellung verdeckt.
Die Stützeinrichtung 206 weist eine Mehrzahl von Stützfüßen auf, von denen in Fig. 23 die Füße 207, 208 repräsentativ für alle Füße bezeichnet sind. In diesen Stützfüßen 207, 208 sind Abstandshalteeinrichtungen 209 aufgenommen. An den Unterseiten der Stützfüße 208 der zweiten Aufnahmefläche 204 sind Kufen befestigt, welche herkömmlicherweise zur Auflage
auf einer Grundfläche bzw. einem Boden dienen. Außerdem hat die Kufen-Stützfuß-Verbindung auf die Aufnahmeflächen eine stabilisierende Wirkung.
Gemäß Fig. 23 sind zwar nicht alle Aufnahmeflächen 203-205 mit Kufen ausgebildet, jedoch soll dies nicht als Einschrän¬ kung verstanden werden, sondern die Kufen wurden lediglich zur Vereinfachung der Fig. 23 weggelassen. Zudem können pro Aufnahmefläche 203-205 auch mehr als vier Stützfüße ange¬ ordnet sein, wie dies beispielsweise in der Aufnahmefläche 204 dargestellt ist. Vorzugsweise sind neun Stützfüße pro Palette oder Aufnahmefläche vorgesehen.
Obwohl dies aus Fig. 23 nicht ersichtlich ist, laufen die Abstandshalter 210 durch die Stützfüße 207, 208 hindurch, wobei die Verbindungsstelle zweier Abstandshalter 210 sich jeweils innerhalb der Stützfuße befindet. Die Abstandshalter 210 sind in diesem Ausführungsbeispiel rohrförmig aufgebaut, können jedoch auch andere geometrische Formen, entsprechend den praktischen Anwendungen, aufweisen. Verschiedene Stütz¬ füße und Abstandshalter sowie deren Verbindungsarten werden im Folgenden mit Bezug auf die Fig. 24 und 25 detaillierter beschrieben.
Fig. 24a zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer Ab¬ standshalteeinrichtung 209. Von unten nach oben umfaßt die Abstandshalteeinrichtung 209 gemäß Fig. 24a ein Verbindungs¬ element 214, welches eine Halteplatte 235 und einen Halte¬ zapfen 234 aufweist. Die Halteplatte 235 kann auf einer Grundfläche oder einem Boden aufliegen, wohingegen der Haltezapfen 234 in eine Fixierungsausnehmung 219 in einem Abstandshalter 211 eingreift bzw. eingefügt ist. Die Verbin¬ dung zwischen Haltezapfen 234 und der Fixierungsausnehmung 219 des Abstandshalters 211 kann beispielsweise durch Ver-
klemmen, Verschrauben, usw. bewirkt werden. Hierzu weist der Haltezapfen 234 beispielsweise Schnapp-Rast-Nasen oder ein Gewinde auf.
Der Abstandshalter 210 verläuft durch eine Durchgangsaus¬ nehmung 216 eines Stützfußes 207, entlang dessen Längsachse L. Der Stützfuß 207 weist im Beispielsfall eine doppel¬ konische Außenform auf und hat in dessen Durchgangsausneh- mungen 216 nach innen weisende, radial umlaufende Rast- oder Klemmelemente. Wird ein Abstandshalter 211 entlang der Fu߬ längsachse L durch die Durchgangsausnehmung 216 in den Stützfuß 207 eingefügt, so bewirken diese Rast- oder Klemm¬ elemente in den Durchgangsausnehmungen 216 eine Klemmver¬ bindung mit dem Abstandshalter 207. Diese Rast- oder Klemm¬ elemente sind jedoch für die Funktionsweise des erfindungs¬ gemäßen Palettensystems nicht wesentlich, sondern stellen lediglich eine vorteilhafte Weiterbildung dar.
Die beiden Stirnflächen des Stützfußes 207 sind als Auflage¬ flächen ausgebildet. Auf der in Fig. 24a unteren Auflage¬ fläche liegt die Halteplatte 235 auf, wogegen die obere Auf¬ lagefläche eine Aufnahmefläche 203 bzw. ein Palettendeck ab¬ stützt. Der Abstandshalter 211 läuft mit seinem Rohrstück 229 durch das Palettendeck 203 hindurch und setzt sich nach oben bis zum nächsten Stützfuß 208 fort. Zwischen Palet¬ tendeck 203 und der unteren Stirnfläche des zweiten Stützfußes 208 ist eine Hülse 228, das Rohrstück 229 umge¬ bend, angeordnet. Diese Hülse 228 bildet (mit dem Rohrstück 229) einen Stützabschnitt 223. Zudem definert die Hülse 228 zusammen mit dem zweiten Stützfuß 208 den Abstand zwischen den beiden Aufnahmeflächen 203 und 204, wie aus Fig. 24a ersichtlich ist. Das Rohrstück 229 wird an beiden Enden durch Verbindungsabschnitte 224 und 225 begrenzt, welche die Fixierungsausnehmung 219 bzw. den Fixierungszapfen 221 auf¬ weisen.
Der Abstandshalter 211 verläuft entlang der Fußlängsachse L in den zweiten Stützfuß 208 hinein (kann dort im unteren Teil der Durchgangssausneh ung vorzugsweise durch Klemmele¬ mente festgeklemmt werden) und verbindet sich gleichzeitig mit einem zweiten Abstandshalter 211. Der zweite Abstands¬ halter 211 ist von oben in den zweiten Stützfuß 208 einge¬ fügt und an seiner unteren Stirnfläche 218 mit einer Fixie¬ rungsausnehmung 219 ausgebildet. In diese Fixierungsaus¬ nehmung 219 greift der Fixierungszapfen 221 an der oberen Stirnfläche 220 des Abstandshalters 210 ein. Somit wird zwi¬ schen den beiden Abstandshaltern 210, 211 eine (feste aber lösbare) Verbindung geschaffen. Das Auseinandergleiten der Fixierungsausnehmung 219 und des Fixierungszapfens 221 der beiden Abstandshalter 210, 211 wird durch die Klemmwirkung des Stützfußes 8 unterdrückt.
Obwohl in Fig. 24a eine Stützeinrichtung 206 für zwei Palet¬ tendecks 203, 204 dargestellt ist, kann dieses System nach oben beliebig fortgesetzt werden.
In Fig. 24a ist die Hülse 228 als separates Bauteil gezeigt. Hierdurch bietet sich die Möglichkeit bei bestehenden Sys¬ temen defekte Hülsen 228 einfach auszutauschen. Gleichzeitig können auch längere oder kürzere bzw. Hülsen mit einer grö¬ ßeren oder kleineren Wandstärke verwendet werden, um vari¬ ierenden Anforderungen, wie etwa größeren Abständen zwischen Palettendecks oder höheren Palettenbelastungen und somit höheren Krafteinwirkungen auf die Hülsen, zu entsprechen.
Alternativ zum Abstandshalter 211 mit aufgeschobener Hülse 228 kann gemäß Fig. 24b der Abstandshalter 210 auch einstük- ckig mit einem Stützabschnitt 223 ausgebildet sein. Hierbei sind die Verbindungsabschnitte 224, 225 in ihrem Durchmesser um das gleiche Maß wie der Abstandshalter gegenüber dem Stützabschnitt 223 vermindert.
Bei der Ausgestaltungsform des Abstandshalters 210 gemäß Fig. 24b müssen jedoch oberhalb und unterhalb des Stütz¬ abschnittes 222 in der Länge, einerseits auf die Länge des Stützfußes 207 plus der Stärke der Palette 203 und anderer¬ seits auf die Länge des Stützfußes 208, abgestimmte Verbin¬ dungsabschnitte 224 und 225 vorgesehen sein, um im montier¬ ten Zustand des Abstandhalters 210 eine adäquate Verbindung zwischen Führungsausnehmung 219 und Haltezapfen 234 einer¬ seits und Führungszapfen 221 und Führungsausnehmung 219 an¬ dererseits zu ermöglichen. Das gleich trifft für die Verbin¬ dungsabschnitte 226 und 227 des Abstandhalters 211 gemäß Fig. 24a mit separater Hülse 228 zu. Jedoch besteht bei der Anordnung von Fig. 24a eine gewisse Variabilität, da die Hülse 228 gegebenenfalls am Montageort verkürzt werden kann. Zudem kann die Hülse 228 längenverstellbar ausgebildet wer¬ den, etwa durch zwei ineinanderschraubbare Rohre.
In Fig. 25 wird nunmehr ein alternatives Ausführungsbeispiel der Stützeinrichtung 206 dargestellt. Diese Stützeinrichtung 206 umfaßt Stützfüße 207*, 208', welche Durchgangsausneh- mungen 217 aufweisen, durch welche jeweils Abstandshalter 212, 213 hindurchlaufen. Der unterste Fuß 207' steht wie¬ derum auf einem Verbindungselement 214 mit Haltezapfen 234 und Halteplatte 235 auf. Der Abstandshalter 212 läuft durch die Durchgangsausnehmung 217 im Stützfuß 207' entlang dessen Längsachse und umschließt mit einer an der unteren Stirn¬ fläche 218 ausgebildeten Fixierungsausnehmung 233 den Halte¬ zapfen 234 des Verbindungselementes 214. Die Verbindung zwi¬ schen Haltezapfen 234 und Fixierungsausnehmung 233 kann wiederum durch ein Gewinde, Schnapp-Rast-Nasen, usw. bewirkt werden.
Der modifizierte Stützfuß 207' gemäß Fig. 25 ist an seinem oberen Ende mit zwei im Abstand zueinander angeordneten, um¬ laufenden Schultern ausgebildet, welche den oberen und un¬ teren Randbereich einer Palettendeckausnehmung radial um-
geben. Der Abstandshalter 212 setzt sich nach oben fort und ist im Gegensatz zum Ausführungsbeispiel der Fig. 24a und 24b an seiner oberen Stirnfläche 30 mit einer Fixierungsaus¬ nehmung 232 ausgebildet. In diese Fixierungsausnehmung 232 greift ein Verbindungselement 215 ein, welches kreuzförmig ausgebildet ist.
Das Verbindungselement 215 weist zwei voneinander wegwei¬ sende Haltezapfen 236 und 237 auf gegenüberliegenden Seiten 239 und 240 der Halteplatte 238 auf. Somit unterscheidet sich dieses Verbindungselement 215 von dem Verbindungsele¬ ment 214 gemäß den Fig. 24a und 24b dadurch, daß es einen weiteren Zapfen 237 an der Unterseite hat. Dieser Zapfen 237 greift in die Fixierungsausnehmung 232 am oberen Ende 230 des Abstandshalters 212 ein, so daß die Unterseite 240 der Halteplatte 238 am Stirnende 230 des Abstandshalters 212 zur Anlage kommt. Der andere Haltezapfen 236 greift wiederum in eine Fixierungsausnehmung 233 am unteren Stirnende 231 eines Abstandshalters 213 ein, dessen Stirnende 231 auf der Ober¬ fläche 239 der Halteplatte 238 aufliegt. Auf der Oberseite 239 der Halteplatte 238 kommt auch die Unterseite des Stütz¬ fußes 208' zur Anlage, so daß der Stützfuß 208' nicht ent¬ lang der Abstandshalter-Mittelachse nach unten rutschen kann. Somit definieren bei diesem Ausführungsbeispiel der Stützeinrichtung 206 der Abstandshalter 212, das Verbin¬ dungselement 215 und der Stützfuß 208• den Abstand zwischen dem ersten Palettendeck 203 und dem zweiten Palettendeck 204.
Wie in Fig. 25 mit dem dritten Palettendeck 205 dargestellt ist, kann das Palettendeck 205 anstelle der Stützfüße 207', 208' auch auf der Oberseite 239 der Halteplatte 238 eines zweiten Verbindungselementes 215 aufliegen. Hierbei weist die Palettendeck-Ausnehmung, im Vergleich mit Ausnehmungen der Palettendecks 203 und 204, einen kleineren Durchmesser
auf. Zusätzlich ist zu beachten, daß bei dieser Modifikation ein ausreichender Eingriff des oberen Zapfens 236 in die Fixierungsausnehmung 233 eines dritten Abstandshalters 213' gewährleistet wird.
Bevorzugt wird sowohl zwischen den Abstandshaltern 210 und 211, gemäß den Fig. 24a und 24b, als auch zwischen den Abstandshaltern 212, 213, 213' und den Verbindungselementen 215 eine Klemmverbindung ausgebildet, so daß auch im unbe¬ lasteten Zustand der Palettendecks ein ungewolltes Heraus¬ gleiten der verschiedenen Zapfen aus den verschiedenen Aus¬ nehmungen vermieden wird.
Auch die Stützeinrichtung 206 gemäß der Fig. 25 läßt sich beliebig nach oben fortsetzen. Der Abstandshalter von Fig. 25 kann entweder als hohles Rohr oder als Vollmaterialrohr mit Ausnehmungen an beiden Enden ausgebildet sein. Die Ver¬ wendung eines hohlen Rohres ist insbesondere dadurch be¬ vorzugt, daß am Montageort der Abstand zwischen zwei Palet¬ tendecks variierbar bzw. vorgebbar ist, indem das Rohr auf die gewünschte Länge abgeschnitten wird. Dies ist bei Voll¬ material-Rohren mit Ausnehmungen an beiden Enden als auch bei Vollmaterial-Rohren mit Zapfen und Ausnehmungen an den jeweiligen Enden nicht möglich. Andererseits ist bei stan¬ dardisierten Formen eine Anpassung auch nicht erforderlich.
Die Abstände zwischen den Palettendecks 203 und 204 - Ab¬ stand A - sowie zwischen den Palettendecks 204 und 205 - Abstand B - sind in Fig. 25 unterschiedlich, können aber auch gleich sein. Dies hängt in Fig. 25 als auch in den Fig. 24 von den Längen der einzelnen Abstandhalter 210 bis 213 ab.
In der Fig. 26a ist ein Stabilisierungselement 241 darge¬ stellt, welches insbesondere bei Palettensystemen mit mehre-
ren belasteten Ebenen eine aufgrund von Querkräften auftre¬ tende Instabilität des Systems verhindert. Dieses Stabi¬ lisierungselement 241 ist kreuzförmig und gemäß dem Ausfüh¬ rungsbeispiel von Fig. 26a einstückig mit den Abstands¬ haltern 211 ausgebildet.
Alternativ können die Stabilisierungselemente 241 mit Enden 242, 243 ausgestaltet sein, welche in die Abstandshalter 210-213 eingreifen. Hierzu sind die Enden 242, 243 mit nicht dargestellten Fixierungszapfen 244, 245 ausgeformt, welche in den Abstandshaltern vorgesehenen (nicht dargestellten) Ausnehmungen klemmend oder verschraubend eingreifen. Andere Befestigungsverfahren sind auch möglich. Beispielsweise können auch die Enden 246, 247 der Stabilisierungselemente 241 mit Fixierungsausnehmungen 248, 249 ausgebildet sein, wohingegen die Abstandshalter mit Zapfen ausgeformt sind, so daß wiederum ein fest verbindender Eingriff der Zapfen in die Führungsausnehmungen 248, 249 des Stabilisierungselemen¬ tes 241 stattfindet.
Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel des Stabilisierungs¬ elementes 242 - Fig. 26b und 26c - können an den Enden 250-253 des Stabilisierungselementes 42 auch gabelförmige Anschlußteile 254-257 ausgebildet sein, welche die Abstands¬ halter gabelförmig bzw. zangenförmig klemmend umgeben. Dies ist insbesondere aus Fig. 26c ersichtlich. Auch das Stabi¬ lisierungselement 242 ist kreuzförmig ausgebildet.
Die Stabilisierungselemente 241 und 242 können je nach An¬ wendungsfall entweder gelenkig oder starr ausgebildet wer¬ den.
Die Fig. 26d zeigt schließlich noch zwei übereinander ange¬ ordnete und mit den Abstandshaltern einstückig ausgebildete Stabilisierungselemente 241, 242. Hierbei sind die Fixie-
rungszapfen 221 der unteren Abstandshalter 211 in die Fixie¬ rungsausnehmungen 219 der oberen Abstandshalter 211 einge¬ fügt. Gleichzeitig ist zwischen den übereinander positio¬ nierten Abstandshaltern 211, 211 kein Palettendeck angeord¬ net, so daß der Abstand zwischen zwei (aufeinanderfolgenden) Palettendecks die Summe der beiden Abstandshalter-Längen be¬ trägt. Da die Abstandshalter-Länge variierbar ist, können die verschiedensten Abstände zwischen zwei Palettendecks durch einzelne Abstandshalter oder durch Abstandshalter-Kom¬ binationen aus zwei oder mehr Abstandshaltern erzielt wer¬ den. Der Einsatz von Stabilisierungselementen 241 oder 242 hängt hierbei vom jeweiligen Anwendungsfall ab. Mit anderen Worten, es können zwischen zwei übereinander angeordneten Palettendecks auch zwei oder mehr Abstandshalter ohne Stabi¬ lisierungselement aufeinander gesetzt werden.
Das in Fig. 26d dargestellte übereinander Anordnen zweier oder mehrerer Abstandshalter 211 läßt sich natürlich in analoger Form auf die Abstandshalter 212 und 213 mit Verbin¬ dungselemente 215, gemäß Fig. 25, übertragen.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß die verschie¬ denen Ausführungsbeispiele der Stützeinrichtung 206 aus jedem geeigneten Material, wie etwa Kunststoff, Aluminium, Stahl, usw. ausgebildet werden können. Das gleiche trifft für die Palettendecks zu.
Fig. 27 zeigt eine etwas vereinfachte perspektivische Darstellung einer Ausführungsform einer Kufe 301 gemäß vor¬ liegender Erfindung. Die Kufe 301 ist insbesondere für Leichtbaupaletten geeignet, um deren Stabilität und Hand¬ lingeigenschaften vor allem zum Transportieren und Lagern zu verbessern. Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Kufe ist die Möglichkeit, sie an Fixierungsteilen, insbeson-
dere den Füßen bzw. Stützbeinen der Palette, ohne die Not¬ wendigkeit der Verwendung von irgendwelchen Werkzeugen zum Befestigen bzw. Entfernen der Kufe anzubringen.
Die Ausführungsform der Kufe 301, die in Fig. 27 dargestellt ist, weist eine rechteckige Basisplatte 302 auf, deren Län¬ ge, Breite und Dicke an den jeweiligen Einbaufall angepaßt werden kann. Die Basisplatte 302 ist mit einer Fixierungs¬ einrichtung 303 zum Befestigen der Basisplatte an einer Palette versehen, die in der Zeichnung nicht dargestellt ist.
Gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Fig. 27 und 28 weist die Befestigungseinrichtung 3 drei Befestigungsbolzen 304, 305 und 306 auf, die einstückig an der Basisplatte 302 derart befestigt sind, daß die Basisplatte 302 und die Be¬ festigungseinrichtung 303 eine einteilige Konstruktion dar¬ stellen.
Die Befestigungsbolzen 304, 305 und 306 sind auf der oberen Fläche 311 der Basisplatte 302 in vorbestimmten Abständen D*L, D2 zueinander angeordnet, wie sich dies aus Fig. 28 er¬ gibt. Die Abstände D-^ und D2 sind derart gewählt, daß die Kufe 1 gemäß der vorliegenden Erfindung an praktisch allen Arten von standardisierten Paletten befestigt werden kann, die eine Mehrzahl von Reihen von Stützfüßen aufweist.
Wie aus Fig. 27 ersichtlich ist, sind die Befestigungsbolzen 304, 305 und 306 fluchtend hintereinander angeordnet. Gemäß der in Fig. 27 dargestellten besonders bevorzugten Ausführungsform sind die Befestigungsbolzen 304, 305 und 306 um einen Betrag 0 versetzt zur Längsmittelachse C^L angeord¬ net. Es ist jedoch auch möglich, die Befestigungsbolzen 304, 305 und 306 auf der Längsmittelachse C^ anzuordnen.
Vorzugsweise sind die Befestigungsbolzen 304, 305 und 306 mit Kreuzschlitzköpfen 307, 308 und 309 versehen, die kreuzende Schlitze aufweisen, welche die Elastizität der Befestigungsbolzen 304, 305 und 306 verbessern. Ferner weisen die Befestigungsbolzen 304, 305 und 306 vorzugsweise eine konische Form mit einem Fixierwulst 315 auf, der nahe dem Basisabschnitt der Fixierungsbolzen 304, 305 und 306 angeordnet ist. Mit anderen Worten ist der Fixierungswulst 315 nahe der oberen Fläche 311 der Basisplatte 302 angeord¬ net, was insbesondere aus Fig. 27 ersichtlich ist. Alterna¬ tiv können die Köpfe 307, 308 und 309 der Befestigungsbolzen ebenso mit lediglich einem Schlitz in einer beliebigen Rich¬ tung relativ zur Längsachse der Befestigungsbolzen 304, 305, 306 versehen sein.
Wie aus Fig. 27 ferner ersichtlich ist, ist die Bodenfläche 310 der Basisplatte 302 eben ausgebildet, während die obere Fläche 311 der Basisplatte 302 mit einer Verstärkungsein¬ richtung 312 versehen ist. Es ist auch möglich, die Verstär¬ kungseinrichtung auf beiden Flächen 310 und 311 vorzusehen.
Gemäß der in den Fig. 27 und 28 dargestellten besonders be¬ vorzugten Ausführungsform weist die Verstärkungseinrichtung 312 lediglich eine Längsrippe 313 auf, die sich parallel zur Längsmittelachse C^L der Basisplatte 302 erstreckt. Es ist jedoch auch möglich, eine Mehrzahl von Längsrippen 313 vor¬ zusehen. Ferner kann die Längsrippe 313 auch entlang der Längsmittelachse CAL der Basisplatte 302 angeordnet sein.
Darüberhinaus ist bei der in Fig. 28 dargestellten bevorzug¬ ten Ausführungsform die Verstärkungseinrichtung 312 mit ei¬ ner Mehrzahl von Querrippen 314 versehen, die sich rechtwinklig zur Längsmittelachse C^ der Basisplatte 302 erstrecken.
Wie aus Fig. 28 ersichtlich ist, sind die Befestigungsbolzen 304, 305 und 306 in diesem Falle auf der Linie der Längs¬ rippe 313 angeordnet, sie sind also mit anderen Worten um den gleichen Betrag O wie die Verstärkungsrippe 313 bezüg¬ lich der Längsmittelachse CAL versetzt. Es ist jedoch auch möglich, die Befestigungsbolzen 304, 305 und 306 auf der Längsmittelachse CAL anzuordnen, was auch für die Verstär¬ kungsrippe 313 gilt.
In Fig. 29 ist eine erste Ausführungsform eines Befesti¬ gungsbolzens 401 für einen in Fig. 31 dargestellten Pa¬ lettenfuß 402 verdeutlicht. Der Befestigungsbolzen 401 weist einen Schaft 403 auf, der im Beispielsfall einen hohlen Innenraum 408 umfaßt. Der Schaft 403 ist bei der in Fig. 29 dargestellten Ausführungsform vorzugsweise in seiner Höhe der Höhe des Palettenfußes 402 angepaßt, so daß der Be¬ festigungsbolzen gemäß der Ausführungsform der Fig. 29 als Verstärkungszapfen dienen kann.
Am Schaft 403 ist im Beispielsfalle einstückig eine Stütz¬ platte 404 angebracht. Die Stützplatte 404 weist eine gemäß der in Fig. 29 gewählten Darstellung nach unten weisende konvex geformte Standfläche 405 auf. Die Standfläche 405 ist mithin die Fläche, die im Montagezustand den jeweiligen Un¬ tergrund berührt.
Auf der der Standfläche 405 gegenüberliegenden Seite ist eine Anschlagfläche 406 vorgesehen, die eben ausgebildet ist. Die Anschlagfläche 406 legt sich im Montagezustand beispielsweise an die Standfläche des Palettenfußes 402 an. Ferner dient die Anschlagfläche 406 bei der Montage weiterer Elemente am Palettenfuß 402 als Stützfläche, mittels der die weiteren Elemente an der Standfläche des Palettenfußes 402 gehalten werden.
Fig. 29 verdeutlicht ferner eine Befestigungseinrichtung 407, die bei dieser Ausführungsform als Ringnut ausgebildet ist. Die Ringnut kann mit einem Wulst zusammenwirken, der beispielsweise an einem in den Innenraum des Palettenfußes 402 ragenden Sockel angebracht ist. Somit wird die Möglich¬ keit einer Schnapp-Rast-Verbindung geschaffen, die einfach montiert, jedoch auch auf einfache Art und Weise wieder de¬ montiert werden kann.
In Fig. 30 ist eine zweite Ausführungsform eines Befesti¬ gungsbolzens 411 dargestellt. Die Merkmale, die der Ausfüh¬ rungsform gemäß Fig. 29 entsprechen, sind mit um die Zahl "10" erhöhten Bezugsziffern versehen. Fig. 30 verdeutlicht demgemäß, daß auch bei dieser Ausführungsform eine konvex geformte Standfläche 415 vorgesehen ist, wobei im Unter¬ schied zur Ausführungsform der Fig. 29 die Stützplatte 414 geringfügig dünner ausgebildet ist.
Ferner ist eine Fixierungseinrichtung 417 in Form einer Mehrzahl von Gewindegängen vorgesehen, die mit einem Gegen¬ gewinde oder einem Ringwulst im Innenraum des Palettenfußes 402 zusammenwirken können.
Die auseinandergezogene Darstellung der Fig. 31 zeigt neben der zweiten Ausführungsform des Befestigungsbolzens 411 den Palettenfuß 402, einen Kantenschutz 419 für eine Palette 420 sowie eine Kufe 421. Durch Einschrauben des Palettenfußes 402 in eine Einführausnehmung 422 des Kantenschutzes 419 und eine Halteausnehmung 423 der Palette 420 kann der Paletten¬ fuß an der Palette 420 fixiert werden. In diesem Zustand ragt der becherförmige untere Abschnitt durch die Halteaus¬ nehmung 423, und kann mit der Kufe 421 durch Fixieren des Befestigungsbolzens 411 verbunden werden. Die Kufe 421 dient üblicherweise zu einer Erhöhung der Stabilität der Palette 420, da diese stets eine Mehrzahl von beabstandet zueinander angeordneten Palettenfüßen 402 aufweist.
Aufgrund der konvex geformten Standfläche 415 des Befesti¬ gungsbolzens 411 wird die Gleitfähigkeit durch Verminderung der Reibungswiderstände erheblich verbessert.
Grundsätzlich ist es möglich, auch ohne das Anbringen von Kufen 421 die Gleitfähigkeit durch den Befestigungsbolzen 401 bzw. 411 allein zu erhöhen, beispielsweise in Fällen, in denen auf die Anbringung zusätzlicher Kufen verzichtet werden kann.
In Fig. 32 ist in auseinandergezogener Darstellung eine Pa¬ lettenumhüllung 1 für eine Palette 502 dargestellt, die im Beispielsfalle als Holzpalette ausgebildet ist. Diese Kom¬ bination stellt eine besonders bevorzugte und vorteilhafte Ausführungsform dar.
Die Palettenumhüllung 501 weist im dargestellten Beispiels¬ falle zumindestens ein kastenförmiges (quaderförmiges) Ab¬ deckteil bzw. eine Oberschale 503 auf, die in Richtung der in Fig. 32 eingezeichneten Pfeile auf das Palettendeck 504 aufgesetzt werden kann.
Es ist möglich, eine in gleicher Weise wie die Oberschale 503 ausgebildete Unterschale vorzusehen, die von unten an der Unterseite der Palette 502 befestigt werden kann.
Bei der dargestellten besonders bevorzugten Ausführungsform weist die Palettenumhüllung 501 neben der Oberschale 503 ferner kastenförmige Abdeckteile 505, 506 und 507 für die Seitenflächen, die Stirnflächen und die AufStellflächen der Palette 502 auf. Für eine vollständige Verschalung der Pa¬ lette 502 sind folglich zwei Abdeckteile 505 für die Seiten¬ flächen, zwei Abdeckteile 506 für die Stirnflächen und eine entsprechende Anzahl von Abdeckteilen 507 (im Beispielsfalle zwei) für die Aufstellflächen der Palette 502 erforderlich, je nachdem wieviele AufStellflächen die Palette entsprechend
der Anzahl ihrer Kufen hat. Die zuvor erläuterten Abdeck¬ teile 505, 506 und 507 bilden somit Längsseiten-, Stirnsei¬ ten-, und Kufenschalen.
Die Höhe H der Randleiste 508 der Oberschale 503 ist gleich der Stärke S des Palettendecks 504, damit Gabelstaplerzin¬ ken, die in Gabelstapler-Einführöffnungen 509, 510 bzw. 514 einfahren, nicht behindert werden.
Um ein derartiges Einfahren von Gabelstaplerzinken ermögli¬ chen zu können, weisen die Abdeckteile 505 und 506 entspre¬ chend dimensionierte und angeordnete Ausnehmungen 511, 512 bzw. 513 auf. Die Abdeckteile 503, 505, 506 und 507 können aus Kunststoff oder Metall bestehen und werden jeweils in Pfeilrichtung an der Palette 502 montiert.
In Fig. 39,40 sind Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Güter-Transport- und Lagersystems 601 in schematisch leicht vereinfachter Weise dargestellt. Das Transport- und Lager¬ system 601 weist im Beispielsfall eine Güter-Aufnahmeein¬ richtung in Form einer Flachpalette 602 auf, von der ledig¬ lich ein Teil dargestellt ist. Die Flachpalette 602 ist mit einer Stützeinrichtung versehen, die im Beispielsfalle aus einer Mehrzahl von in einem wählbaren Muster angeordneten Stützfüßen besteht, von denen in Fig. 39,40 repräsentativ sechs Stützfüße 603 dargestellt sind. Grundsätzlich ist es denkbar, daß je nach Art der Aufnahmeeinrichtung im Minimal¬ fall auch nur ein Stützfuß 603 vorgesehen ist. Üblicherweise ist jedoch eine Mehrzahl von Stützfüßen 603 vorgesehen, die vor allem bei Paletten, vorzugsweise im Abstand zueinander angeordnet sind, der problemlos den Einsatz von Gabel¬ staplern ermöglicht, also das Einfahren der Gabelstapler¬ zinken in die Zwischenräume zwischen den Stützfüßen 603.
Die Zusammenschau der Fig. 33A,B und 37,38 verdeutlicht, daß der Stützfuß 603 eine Verbindungseinrichtung in Form zweier
im Montagezustand beabstandeter Schultern bzw. Flansche 604 und 605 aufweist, die im montierten Zustand einen Ringraum begrenzen, der innenseitig von einer Wandung 621 begrenzt ist, während er auf der radial äußeren Seite offen ist. Die Fig. 39,40 verdeutlichen hierbei, daß zur Festlegung des Stützfußes 603 an der Palette 603 diese in den nach Montage zu bildenden Ringraum eingreift.
Wie sich aus Fig. 33A, B ferner ergibt, ist der Stützfuß 603 des erfindungsgemäßen Transport- und Lagersystems 601 symme¬ trisch ausgebildet und aus zwei identischen Hälften 603 ' und 603'' zusammengesetzt.
Der Stützfuß 603 weist hierbei einen (den Hälften 603, 603' entsprechenden) im Einbauzustand unteren bzw. oberen Stütz- fußkörper 617 bzw. 611 und zugeordnete Verbindungselemente 607, 607' auf.
Der Stützfußkörper 617 ist mit der unteren Schulter 620 ver¬ sehen, die an einer zylindrischen Hülse 611' anschließt. Die Schulter 620 liegt hierbei unterhalb des oberen Randes einer Öffnung 616 jeder Hülse 611', die in den Innenraum 18 des hohl ausgebildeten Stützfußes 603 führt.
Die seitliche Erstreckung der Schulter 605 kann grundsätz¬ lich unterschiedlich gewählt werden, so daß eine ausrei¬ chende Auflagefläche 622 für die Palette 602 gebildet wird.
Wie Fig. 33A zeigt, ist die vom Stützfußkörper 611 gebildete zweite Hälfte 603' identisch (leicht kegelstumpfförmig) zur ersten Hälfte 603• • ausgebildet. Die Hälften 603', 603'' können z.B. miteinander verklebt oder verschweißt werden.
Als zweites bzw. drittes Teil des Stützfußes 603 ist das Verbindungselement 607, 607' , das im Beispielsfalle als Hülse ausgebildet ist.
Es wird mithin ein rohrförmiges Element 607, 607' gebildet, auf dessen Außenfläche bzw. Wand 621 eine erste Komponente 608, 608' einer Verbindungseinrichtung angeordnet ist, die ferner einen Wulst 610, 610» umfaßt.
Bei der dargestellten Ausführungsform der Fig. 37 stellt die erste Komponente 608 ein Gewinde 609 und diejenige der Fig. 38 die Zusammenfassung einer Mehrzahl übereinander beabstan¬ det angeordneter Nuten 612 bis 615 dar, während der Wulst 610, 610' im Bereich des oberen Randes der Hülsen in den Innenraum 618 ragend angeordnet ist.
Aus Fig. 39 bzw. 40 wird deutlich, daß zur Festlegung der Palette 602 (diese ist zur Verdeutlichung unterschiedlicher Dicken im oberen Teil gestrichelt angedeutet) das Verbin¬ dungselement 607 bzw. 607', an dessen einem Endbereich die obere Schulter 604 im Beispielsfalle einstückig angeformt ist, durch die Einführungsöffnung der Palette 602 hindurch geführt wird, wonach die erste Komponente 608, 608' mit der zweiten Komponenten 610, 610' der Verbindungseinrichtung in Wirkverbindung tritt. Im vorliegenden Falle bedeutet dies, daß der Wulst 610, 610' je nach Dicke der Palette 602 in eine der Nuten 612 bis 615 einrastet und damit den Stützfuß 603 verliersicher an der Palette 602 festlegt. Entsprechen¬ des gilt, wenn eine Gewindepaarung vorgesehen ist.
Die Verbindungseinrichtung 609 ermöglicht mithin eine Mon¬ tage von Stützfüßen 603 an Paletten unterschiedlicher Dicke, wobei je nach Palettenstärke entweder die in Fig. 33 darge¬ stellte Ausführungsform mit vier übereinander angeordneten Nuten ausreicht, oder wahlweise ein bzw. mehrere zusätzliche Verbindungselemente 607 zur Verfügung gestellt werden kön¬ nen, die dann in ihrer Dimensionierung an die jeweilige Plattendicke angepaßt sind.
Ergänzend ist zur Ausbildung des Stützfußes 603 hervorzuhe¬ ben, daß dieser bei der dargestellten Ausführungsform die zwei kegelstumpfförmigen Hälften 603', 603'' aufweist. Die Bodenwand 620 ist mit einer mittigen Ausnehmung 612' ' ver¬ sehen, die der Ausnehmung 612' entspricht und mit ihr fluch¬ tet. Ferner kann ihre Außenfläche 622 mit einem Anti-Rutsch¬ belag versehen werden.
Die Ausführungsform der Fig. 33B unterscheidet sich von der der Fig. 33A nur durch die Verwendung von Vollmaterial für den Stützfuß 603 und die Anordnung eines Verbindungsrohres 623 zwischen den Hülsen 611', 611'', so daß eine zylindri¬ sche Durchgangsausnehmung 624 zwischen den Wänden 605, 620 gebildet wird. Beide Ausführungsformen können mit L-förmigen Verstärkungselementen in den vier Eckbereichen versehen sein.
In Fig. 34 ist eine perspektivische Darstellung einer Aus¬ führungsform einer Kantenschutz- und Anti-Rutscheinrichtung 630 dargestellt, die mittels des Verbindungselementes 607 am Stützfußkörper 617 und damit an der Palette 602 fixiert wer¬ den kann.
Bei der dargestellten Ausführungsform der Einrichtung 630 handelt es sich um eine Platte 631 mit rechteckigem Quer¬ schnitt. Die Platte 631 weist mittig eine Fixierungsausneh¬ mung 632 auf, deren Dimensionierung an die Form und Dimen¬ sion des Verbindungselementes 607 angepaßt ist.
Die dargestellte Ausführungsform weist an zwei Kanten 633 und 634 jeweils Leisten 636 bzw. 637 auf. Die Leisten 636 und 637 erstrecken sich über die gesamte Kantenlänge und sind somit im Winkelbereich miteinander verbunden und stehen im rechten Winkel zueinander.
Fig. 34 verdeutlicht, daß die Leisten 636 und 637 die Fläche der Platte 631 beidseits überragen. Der Bereich, der im mon¬ tierten Zustand die jeweils anstoßende Stirnfläche der Pa¬ lette 602 zum Kantenschutz abdecken soll, entspricht in sei¬ ner Dimensionierung, also dem Maß, in dem es über die jewei¬ lige Plattenfläche hinausragt, der Dicke der Palette 602.
Der andere Bereich der jeweiligen Leiste 636 und 637 kann in seiner Höhe grundsätzlich beliebig ausgestaltet sein, da er über die Ladefläche der Palette 602 hinausragt und damit ein Herunterrutschen von Gütern, die auf der Palette 602 aufge¬ legt sind, verhindert.
Es ist hierbei grundsätzlich möglich, die in Fig. 34 darge¬ stellte Konfiguration vorzusehen, oder auch nur eine der Kanten der Platte 631 mit einer jeweiligen Leiste zu ver¬ sehen.
Ferner ist es grundsätzlich möglich, die Leisten nicht nur im Eckbereich sondern auch an Zwischenbereichen anzubringen, wobei dann eine größere Sicherheit gegen ein Herunterrut¬ schen von Gütern erreicht wird.
Grundsätzlich ist es schließlich auch möglich, die Leisten so zu dimensionieren, daß sie sich über die gesamte Länge der jeweiligen Palettenkante erstrecken.
In den Fig. 35 und 36 ist eine zweite Ausführungsform einer derartigen Kantenschutz- und Anti-Rutscheinrichtung darge¬ stellt, die sich im Beispielsfalle in einer Leiste 640 ver¬ körpert, die einstückig mit dem Verbindungselement 607 ver¬ bunden ist. Hierzu ist an einem Rand der Schulter 604 die Leiste 640 in der aus Fig. 36 ersichtlichen Art und Weise angebracht, während der gegenüberliegende Rand der Leiste eine Abrundung 641 aufweist, was zur Materialersparnis bei¬ trägt.
Wie gesagt, kann die in Fig. 34 dargestellte Anordnung mit¬ tels des Verbindungselementes 607 im Zuge der Montage des Stützfußes 603 an der Palette 602 fixiert werden.
Ferner ist es möglich, mittels des Verbindungselementes 607 auch andere als in den Fig. 34 bis 36 dargestellte Einrich¬ tungen an der Palette im Bedarfsfalle festzulegen.
Die Fig. 39,40 zeigen zwei Ausführungsformen des Transport- und Lagersystems 601 mit an den Füßen 603 angebrachten Kufen 665 (Fig. 39) bzw. eine Platte 665» (Fig. 40).
Zusammenfassend ist festzuhalten, daß der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Stützfußes 603 darin zu sehen ist, daß er eine symmetrisch aufgebaute, aus zwei identischen Hälften bestehende Konstruktion darstellt, die sowohl für die Fixie¬ rung der Palettendecks wie auch die Fixierung von Kufen, Platten oder ähnlichen Zusatzeinrichtungen die Verwendung identischer Befestigungsmittel ermöglicht. Dies macht den universellen Einsatz des Stützfuβes und die Erreichung äußerst niedriger Herstellungskosten möglich.
Ferner ergibt sich der Vorteil, daß die Füße der Stützein¬ richtung des erfindungsgemäßen Systems äußerst kostengünstig hergestellt werden können. Zunächst bieten sich eine Viel¬ zahl unterschiedlicher Materialien an, und zudem können die Stützfüße entweder aus zwei Hälften zusammengesetzt werden oder als einteilige Konstruktion, beispielsweise durch Spritzgießen oder auch durch bahnabhebende Verfahren, be¬ stehen. Besonders vorteilhaft ist eine Ausbildung der Stütz¬ füße aus zwei symmetrischen kegelstumpfförmigen Hälften, wie sie in den Fig. 33A und 33B dargestellt sind. Hierbei werden die Hälften 603' und 603'' durch geeignete Verfahren herge¬ stellt und dann an ihrem Kegelstumpfbasisrand, also dem Rand
mit dem größeren Durchmesser miteinander verbunden. Hierfür können beispielsweise Schweiß- oder Klebeverfahren verwendet werden.
Ferner ist es möglich, in den in den Fig. 37 und 38 darge¬ stellten Befestigungselementen Durchgangsausnehmungen 659 vorzusehen, so daß die in den Fig. 37 und 38 dargestellte hohle hülsenartige Konfiguration entsteht. Diese Durchgangs¬ ausnehmungen fluchten im montierten Zustand der Befesti¬ gungselemente mit den Durchgangsausnehmungen der Füße, so daß eine durchgehende Verbindung geschaffen wird, die bei¬ spielsweise als Ableitöffnung für Flüssigkeiten benutzt wer¬ den kann. Der Querschnitt dieser Durchgangsausnehmungen 659 in den Hülsen kann rund oder eckig sein, beispielsweise rechteckförmig, und wird insbesondere an evtl. erforderliche Werkzeugformen (z.B. Montagehilfswerkzeuge o.a.) angepaßt.
Ferner ist es möglich, im Zuge der Herstellung der Füße diese mit Verstärkungsrippen auf der Außenfläche oder auch der Innenfläche zu versehen, falls es nötig ist, die Stabi¬ lität der Füße zu erhöhen.
Sollen die Füße besonders leicht ausgebildet sein, ist es möglich, sämtliche Wände der Füße mit Perforationen zu ver¬ sehen, um das Gewicht zu senken.
Zu den besonderen Vorteilen des erfindungsgemäßen Transport- und Lagersystems zählt weiterhin, daß es möglich wird, frü¬ her nur als Einwegpaletten nutzbare Palettensysteme zu Mehr¬ wegpaletten zu machen. Denn es ist selbst während der Be¬ nutzung der Paletten gemäß vorliegender Erfindung auf ein¬ fache Art und Weise möglich, Montage- oder Demontagevorgänge durchzuführen, wenn beispielsweise Beschädigungen an den Füßen oder Kufen oder sonstigen Einrichtungen der Palette aufgetreten sind. Diese können erfindungsgemäß auf einfache Art und Weise schnell und kostengünstig durch Austausch der entsprechenden Teile repariert werden.