Vorrichtung zum Ausbessern von Schadstellen in Kanälen, Rohrleitungen oder dergleichen.
Es sind Vorrichtungen dieser Art bekannt, bei denen ein selbstfahrender oder mit Seilen im
Kanal verfahrbarer Kanalsanierungsroboter eine Tragvorrichtung für verschiedene
Sanierungswerkzeuge bildet. Diese Werkzeuge, insbesondere eine Spachteleinrichtung,
lassen sich nach Positionierung des Roboters im Schadstellenbereich vom Kanaläußeren aus
steuern.
Für die Reparatur von Schadstellen im Bereich des Anschlusses eines Nebenkanals an einen
Hauptkanal sind Kanalsanierungsvorrichtungen bekanntgeworden, bei denen der im
Hauptkanal verfahr- und positionierbare Kanalsanierungsroboter eine Tragvorrichtung für
einen im Bereich des Nebenkanalanschlusses an die Wandung des Hauptkanals anlegbaren
Schild bildet. Der Schild trägt seinerseits einen in den Nebenkanal einbringbaren,
aufweitbaren Dehnkörper. Im aufgeweiteten Zustand liegt dieser Dehnkörper gegen die
Wandung des Nebenkanals an und bildet dann zusammen mit dem Schild eine Schalung, die
eine in diese Schalung eingebrachte viskose Dichtmasse stützt, welche nach ihrem
Aushärten die wiederhergestellten, vorher schadhaften Kanal wandungsbereiche bildet.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die von Vorrichtungen der beschriebenen Art verwendete viskose aushärtbare Dichtmasse vom Kanaläußeren aus über Schläuche oder
andere bewegliche Leitungen dem Kanalsanierungsgerät zuzuführen. Diese Lösung ist aber
nicht nur aufwendig, sondern auch in vielerlei Hinsicht nachteilig. Das Nachziehen von
Leitungen schränkt die Manövrierfähigkeit des Roboters im Kanal erheblich ein. Da der
Roboter über eine beträchtliche Länge, beispielsweise 80 Meter, in den Kanal einfährt,
müssen die Zuführleitungen für die Spachtel- oder Dichtmasse sehr lang sein.
Die zähe Reparaturmasse durch derart lange Leitungen zu drücken bereitet erhebliche
Probleme. Zähe, insbesondere tixotrope Medien bewirken einen
geschwindigkeitsabhängigen Druckverlust bei jeder Bewegung in der Leitung.
Bingham'sche Flüssigkeiten - um solche handelt es sich bei den Reparaturmassen meist -
erfordern einen von Null verschiedenen Startdruck, um überhaupt Bewegungen zuzulassen.
Die Zahlenwerte für Viskosität und Schubspannung in der Reperaturmasse variieren stark
mit der Leitungsgeometrie, der Temperatur und dem genauen Zustand der oft körnige
Anteile enthaltenden Reparaturmasse. Bei diesen Unwägbarkeiten ist der Gerätebediener,
der oft 30 bis 80 Meter von der Schadstelle entfernt an den Steuergeräten sitzt, in der Regel
damit überfordert, den Förderdruck für die Reparaturmasse so einzustellen, daß diese
Masse mit dem erforderlichen Druck im Bereich der Spachteleinrichtung bzw. der mit
einem Schild und einem Dehnkörper gebildeten Schalung ankommt. Gerade bei den mit Schalungen arbeitenden Vorrichtungen ist die Einhaltung bestimmter Druckbereiche beim
Verpressen der Dichtmasse besonders wichtig. Der Druck muß wenigstens so hoch sein,
daß gewährleistet ist, daß die Dichtmasse alle schadhaften Kanalwandungsbereiche
vollständig ausfüllt. Der Druck darf aber nicht so hoch sein, daß er die schadhaften und
brüchigen Kanalwandbereiche zu hoch belastet.
Zum Stand der Technik gehören bereits Lösungen, bei denen auf Zuleitungen von außen
verzichtet und die Reparaturmasse am Kanalsanierungsgerät mitgeführt wird.
Aus der DE-OS 36 18 963 ist eine mit Schild und Dehnkörper ausgestattete
Kanalsanierungsvorrichtung bekannt, bei der die Reparaturmasse um den zunächst schlaffen
Dehnkörper herum angeordnet und dann zusammen mit diesem in den Nebenkanal
eingefahren wird. Beim Aufweiten des Dehnkörpers drückt dieser die Reparaturmasse radial
gegen die schadhafte Kanalwand. Hier wird also die Reparaturmasse offen am
Kanalsanierungsgerät mitgefühlt. Dies bietet den Nachteil, daß die Masse verschmutzen
kann, worunter möglicherweise die Qualität der Reparatur leidet. Ein weiterer Nachteil liegt
darin, daß nur Reparaturmasse für eine einzige Schadstelle mitgeführt werden kann.
Mit der EP-PS 211 825 ist eine Kanalsanierungsvorrichtung bekannt geworden, bei der
Spachtelmasse in einem am Sanierungsfahrzeug abnehmbar befestigten Rohr aufgenommen
ist, das durch einen in seinem Inneren frei beweglichen, über eine Leitung mit Druckluft
beaufschlagbaren Kolben in die Spachtelvorrichtung hinein entleerbar ist.
Die DE-OS 42 04 174 offenbart eine als sogenannter Packer ausgebildete
Sanierunsvorrichtung, bei der dem Packer zum Einbringen der aushärtbaren Dichtmasse in den Schalungsraum ein diese Masse aufnehmender Zylinder zugeordnet ist, der einen zum
Ausbringen der Dichtmasse beweglichen Kolben aufweist, welcher durch eine zweite
Kolben-Zylindereinheit kraftbeaufschlagbar ist.
Schließlich ist aus der EP-OS 621 434 ein Kanalsanierungsgerät bekannt, bei dem die
Spachtelmasse in einer Kartusche am Sanierungsfahrzeug mitgeführt wird.
Alle diese Lösungen weisen Nachteile auf. Die Bevorratung in einer Kartusche mit direkt
pneumatisch oder hydraulisch angetriebenem Ausdruckzylinder kann durch Leckage zu
einer Vermischung des Antriebsmediums (Luft, Hydraulikflüssigkeit) mit der
Reparaturmasse führen. Ein kontrolliertes Ausbringen der reinen Dichtmasse wird hierdurch
zumindest erschwert.
Die Mitführung der Reparaturmasse in einem Zylinder mit Antrieb über eine Pumpe
vermeidet die Probleme der Leckage zwischen Antriebsmedium und Dichtmasse, bedingt aber große Baulängen. Angesichts des knappen Platzes im Kanal sind hier Zugeständnisse
beim mitgeführten Volumen der Reparaturmasse unumgänglich.
Bei der Ausbringung von Reparaturmasse durch Kolbendruck ist in jedem Fall, unabhängig
davon, ob der Kolben direkt oder indirekt angetrieben wird, eine erhöhte Reibung oder
sogar Beschädigung der Zylinderlaufbahn durch körnige Reparaturmassen, z.B. sandhaltiger
Mörtel, zu erwarten.
Von diesem Stand der Technik ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, für
ein mit Schild und Dehnkörper bzw. mit einer Spachteleinrichtung ausgestattetes
Kanalsanierungsgerät eine Lösung für die Versorgung des Geräts mit Reparaturmasse aufzufinden, die die aufgezeigten Nachteile nicht aufweist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß für eine mit Schild und Dehnkörper
ausgestattete Vorrichtung mit den im Anspruch 1 , für eine mit einer Spachteleinrichtung
ausgestattete Vorrichtung mit den im Anspruch 2 angegebenen Maßnahmen und
Merkmalen.
Vorteilhafte weitere Ausbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtungen sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Die wesentlichen Vorteile der Vorrichtungen nach der Erfindung liegen in folgendem:
Die Ausbildung des Behälters mit einem von zwei Halbkugelschalen begrenzten Innenraum
- im Sonderfall ist das eine Kugel - ermöglicht ein maximales Verhältnis von Nutzvolumen
zur Außenabmessung des Behälters. Der kompakt bauende und dennoch großvolumige
Behälter läßt sich dicht am Verbrauchsort der Reparaturmasse anordnen. Damit sind in
vorteilhafter Weise extrem kurze Leitungswege möglich. Bei der mit Schild und
Dehnkörper ausgestatteten Vorrichtung ist die Leitungslänge sogar nahezu Null, denn der
oder die Behälter können unmittelbar am Schild befestigt und durch einen Durchgang im
Schild unmittelbar in den Schalungsraum hinein entleert werden. Die Verwendung einer
Membran führt dazu, daß keine gleitenden Dichtungen benötigt werden. Undichtigkeiten
oder Vermischungen des antreibenden Druckmediums mit der Reparaturmasse können nicht
auftreten. Es findet praktisch kein Verschleiß mehr im Behälter statt. Jeglicher für eine
Kolben-Zylinder- Anordnung typische stick-slip-Effekt ist vermieden. Der Ausbringdruck
auf der Druckseite der Membran läßt sich exakt und optimal einstellen. Die bis an Null
heranreichende kurze Leitungslänge zwischen Behälter und Verbrauchsort der Reparaturmasse ermöglicht niedrige Ausbringdrücke. Besonders bei stark geschädigten
Kanälen kann diese schonende Reparatur für den Gesamterfolg entscheidend sein.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnung im Rahmen eines
Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Die einzige Figur zeigt in schematischer Darstellung einen Teilschnitt durch eine mit einem
Schild und einem Dehnkörper ausgestattete Kanalsanierungsvorrichtung.
Mit 1 ist der Schild angedeutet, der sich an die Wand eines nicht gezeigten Hauptkanals
anlegen läßt. Von diesem Schild 1 steht der Dehnkörper 2, wenn er in geeigneter Weise mit
einem Innendruck beaufschlagt wird, radial ab und ragt in einen nicht gezeigten Nebenkanal
hinein. Zum Einbringen der Reparaturmasse in den von dem Schild 1 und dem Dehnkörper
2 einerseits, und den Wandungen des Hauptkanals und des Nebenkanals andererseits gebildeten Schalungsraum ist wenigstens ein die Reparaturmasse aufnehmender Behälter 3
vorgesehen. Der Behälter 3 weist einen Durchgang 5 auf, durch den hindurch er in dem
gewünschten Maße, je nach Größe der Schadstelle, entleerbar ist. Dazu ist in dem
Behälterinnenraum eine in der Zeichnung nicht dargestellte Membran vorgesehen, die in an
sich bekannter Weise mit hydraulischem oder pneumatischem Druck beaufschlagbar ist. Der
Druck kann über nicht gezeigte Druckleitungen von einem Druckdepot am Sanierungsgerät
in den Behälter 3 hinter die Membran eingebracht werden. Es ist aber auch denkbar, im
Behälter 3 selbst ein Druckmedium zu speichern und durch insbesondere ferngesteuertes
Öffnen eines Ventils in den Raum hinter der Membran zu entspannen.
In der Zeichnung rechts ist ein lösbar am Schild 1 befestigter Behälter 3 gezeigt. Die
Befestigungsstelle befindet sich im Bereich der Behälteröffnung 5. Die Befestigung erfolgt
mit einem Schnell Verschluß, zum Beispiel mittels einer Klauenkupplung oder mittels eines
Bajonettverschlusses. Aus der Zeichnung ist ersichtlich, daß die Behälteröffnung 5 direkt
mit einem Durchgang 4 im Schild 1 kommuniziert, der seinerseits direkt in den Schalungsraum hinter dem Schild 1 mündet. Die Länge der Zuführleitung für die
Reperaturmasse von dem Behälter 3 zum Verbrauchsort ist daher nahezu Null.
In der Zeichnung links ist ein teilweise fest im Schild 1 integrierter Behälter 3 dargestellt,
der aber sonst dieselben Merkmale wie der rechts dargestellte Behälter aufweist.
Die Behälter 3 sind in allen Fällen so gestaltet, daß ihr Innenraum im wesentlichen von
zwei Halbkugelschalen begrenzt wird. Zwischen den Halbkugelschalen kann ein schmaler
zylindrischer Mittenbereich vorgesehen sein. Der so gestaltete Behälter 3 verbindet die
arteile einer kompakten Bauweise und eines großen Innenvolumens, das je nach Größe der
Schadstellen in den Kanalwandungen durchaus für die Aufnahme von Reparaturmasse für
mehrere Reparaturstellen ausreichen kann.
Die Halbkugelschalen können, gegebenenfalls mit dem schmalen zylindrischen
Mittenbereich, als getrennte, lösbar miteinander verbindbare Bauteile ausgebildet sein. Der
Behälter 3 kann aber auch einstückig vorgesehen sein.
Der Behälter 3 kann wiederbefüllbar sein. Die Wiederbefüllung kann durch die
Behälteröffnung 5 erfolgen. Es kann aber auch eine gesonderte Befüllöffnung am Behälter 1
vorgesehen sein.
Es versteht sich, daß in gleicher Weise wie bei einer Vorrichtung mit Schild und
Dehnkörper die mit einer druckbeaufschlagbaren Membran entleerbaren, mit einem im
wesentlichen von zwei Halbkugelschalen begrenzten Innenraum ausgebildeten
Aufnahmebehälter mit allen Vorteilen entsprechend bei einer Kanalsanierungsvorrichtung
mit einer Spachteleinrichtung eingesetzt werden können.
Bezugszeichenliste
1 Schild
2 Dehnkörper
3 Behälter
4 Durchgang
5 Behälteröffnung