Vorrichtung zum Codieren, Beschriften und zum lagefixierten, lösbaren Aufbringen von Datenträgerkarten auf Trägerblätter
Die Erfindung bezweckt die Schaffung einer Vorrichtung zum lagefixierten und lösbaren Aufbringen von flachen Gebrauchsartikeln, insbesondere Datenträgerkarten, auf Trägerblätter, insbesondere Briefbögen, mit der die Datenträgerkarten im automatischen Arbeitsablauf von einer Bevorratung zum Trägerblatt bewegt und in der richtigen Zuordnung auf dieses Trägerblatt durch einfache Mittel fixiert werden können; die Vorrichtung soll dabei einfach aufgebaut sein, störungsfrei arbeiten und eine hohe Durchsatzleistung erbringen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst, wobei die in den Unteransprüchen 2 bis 19 aufgeführten Gestaltungsmerkmale vorteilhafte und förderliche Weiterbildungen der Aufgabenlösung darstellen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeigt bei einfachem Aufbau und störungsfreier Arbeitsweise eine automatische Bewegung der Datenträgerkarten von einer Bevorratung zum Trägerblatt und bewirkt im Bereich des Trägerblattes die genau zugeordnete und sicher lagefixierte Aufbringung der Karte auf das Trägerblatt.
In einem, einen Kartenstapel aufnehmenden Magazin als Bevorratung werden die geprägten oder bedruckten Karten durch wechselweise zusammenwirkende Mittel (Klauen und Exzenter) vereinzelt und über eine Ausförderung einer nachgeschalteten Lesestation übergeben, die die Daten der Karte erfaßt und dann einer Zuführung mit Steuerung weitergibt, von der aus die Karten der Fixierstation eingegeben werden, in der eine Durchlaufbahn für das Trägerblatt angeordnet ist und die einen Niederhalter mit Führung für die Datenträgerkarten und mehrere hδhenbewegliche Formstempel zum Herausformen von Haltelaschen aus dem Trägerblatt für die klemmende Fixierung der Datenträgerkarte auf dem Trägerblatt hat.
Die Datenträgerkarten werden quer zur Durchlaufrichtung des Trägerblattes diesem zugeführt und taktweise auf das stillstehende Trägerblatt aufgebracht.
Durch diesen Arbeitsablauf besitzt die Vorrichtung eine hohe Durchsatzleistung.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, als Bevorratung eine, aufgewickeltes Strangmaterial beinhaltende Rolle der Vorrichtung zuzuordnen, von dessen Strang die
Datenträgerkarten erstellt werden, indem zuerst der Strang mit den Daten für jede Karte bedruckt, anschließend die Karten vom Strang abgetrennt und dann über die Lesestation und Zuführung der Fixierstation weitergegeben werden.
Eine besondere konstruktive Ausgestaltung der Vorrichtung sichert, daß jeweils diejenige Datenträgerkarte an demjenigen Trägerblatt fixiert wird, das mit demjenigen Inhalt der Datenträgerkarte beschriftet ist, der in der Datenlesestation von dieser erfaßt wurde und der Trägerblattbedruckungsstation zugeführt und von dieser ausgedruckt wurde.
Diese Sicherstellung der Zuordnung ist insbesondere dann wichtig, wenn die Datenträgerkarten wichtige persönliche Daten, Kredite, Berechtigungen, usw. beinhalten und die Trägerblätter mit den postalischen Versandanschriften beschriftet werden. Diese Sicherstellung ist dadurch gegeben, daß die Anzahl der beschrifteten Trägerblätter, die sich als sogenanntes Endlosformularband aus dem Drucker bis in die Einsatzposition der Datenkarten erstreckt, gleich der Zahl der Datenkarten ist, die sich vom Ausgang der Lesestation bis zur Einsatzposition jeweils unmittelbar aneinander anschließend in der Zuführvorrichtung befinden. Die adressierten Blätter mit den fixierten Karten werden anschließend in bekannter Weise gefaltet, in Fensterumschläge kuvertiert oder eingefaltet verschlossen und zum Versand gebracht.
Die vertauschungssichere Zuordnung der Datenträgerkarten zu den Trägerblättern ist besonders einfach, unabhängig vom Positionierungsort der Datenkarte, auf dem jeweiligen Trägerblatt vorzunehmen, indem in einer vorteilhaften Ausgestaltung die gesamte Vereinzelungs-, Lese-, Zuführ- und Einsetzvorrichtung auf einem Träger verbunden ist, der relativ zu der Trägerblatt-Endlosfördervorrichtung in mindestens einer, vorzugsweise beiden, Transportrichtungen rastbar lageverstellbar ist.
Diese Vorrichtung ist insbesondere für Datenträgerkarten und diese lösbar aufnehmende Briefbögen gedacht, jedoch können auch mit dieser Vorrichtung und deren Arbeitsweise die verschiedensten flachen Gebrauchsartikel auf eine Trägerschicht aufgebracht und lösbar fixiert werden, wobei dann diese Trägerschicht mit dem Gebrauchsartikel eine Schau- und Verkaufsverpackung darstellt, so daß das Einsatzgebiet der erfindungsgemäßen Vorrichtung erweitert werden kann.
Weiterhin bezweckt die Erfindung die Schaffung einer einfach und kompakt aufgebauten, mit hoher Durchsatzleistung arbeitenden Vorrichtung (Gerätes) , mit der automatisch
Datenträgerkarten aus einem Stapel vereinzelt, beschrieben und kontrollgelesen und beschriftet sowie zu einem folgerichtigen Kartenstapel zusammengestellt werden können und die fehlerhafte Karten automatisch auswirft und das Codieren und Personalisieren von Plastikkarten direkt beim Kartenausgeber unter Ausschließung von Wartezeiten und Fehlerquellen ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 20 gelöst, wobei noch die in den ünteransprüchen 21 bis 28 aufgeführten Gestaltungsmerkmale vorteilhafte Weiterbildungen der Aufgabenlösung darstellen.
Die Codier- und Beschriftungsvorrichtung ist einfach und kompakt aufgebaut und ermöglicht bei hoher Durchsatzleistung ein automatisches Zuführen, Codieren, Beschriften und Stapeln sowie Auswerfen von fehlerhaften Datenträgerkarten.
Da die Plastikkarten nicht geprägt sind, können diese aus einem einfachen Vereinzelungsmagazin, bestehend aus einem Schacht, einem Transportriemen mit Mitnehmer und einem Vereinzelungsschlitz nacheinander herausgeschoben und der Codierstation zugeführt werden.
In der Codierstation erfolgt das Codieren und Kontrollesen und nach der erfolgreichen Codierung wird diese Karte der Beschriftungsstation zugeführt, die nach dem hochauflösenden Thermo-Sublimationsverfahren mit hoher Druckgeschwindigkeit die Plastikkarten beschriftet.
Dann werden die fertiggestellten Plastikkarten zu dem Stapelmagazin weitergefördert, in dem sie automatisch und folgerichtig übereinandergestapelt werden.
Bei Erkennung von Fehlern in der Codierstation arbeitet die Beschriftungsstation nicht und die fehlerhafte Plastikkarte wird durch das Stapelmagazin hindurch aus einem Auslaß herausgefördert.
Diese Vorrichtung bietet als kompaktes Gerät eine wirtschaftliche Lösung um Plastikkarten direkt beim Kartenausgeber zu bearbeiten und dabei Wartezeiten und eine Fülle von Unzulänglichkeiten auszuschließen.
Der wesentliche Vorteil der Vorrichtung liegt im direkten Codieren und Personalisieren von Plastikkarten und der Karteninhaber erhält dadurch eine Karte mit allen für ihn relevanten Daten sofort ausgehändigt.
Auf den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in Variation dargestellt, welches nachfolgend näher erläutert wird. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Vorderansicht einer Vorrichtung zum Aufbringen von flachen Gebrauchsartikeln auf Trägerblätter mit in Arbeitsrichtung hinter einem Magazin angeordneter Artikel-Lesestation, Artikel- Zuführung mit Steuerung und Fixierstation,
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf dieselbe Vorrichtung,
Fig. 3 eine Vorderansicht im teilweisen Schnitt des Magazins mit Transportriemen, Klauen und Steuerexzentern,
Fig. 4 eine Draufsicht im teilweisen Schnitt des Magazins,
Fig. 5 schematische Seitenansichten des Magazins mit zwei und 6 Stellungen der Klauen,
Fig. 7 einen Längsschnitt durch die Fixierstation mit Auf¬ lagebahn für die Trägerbläatter, Niederhalter und Formstempel,
Fig. 8 eine Draufsicht auf ein Trägerblatt mit durch Haltelaschen lagefixiert aufgenommener Daten¬ trägerkarte,
Fig. 9 einen Querschnitt durch das Trägerblatt mit Haltelaschen und Datenträgerkarte,
Fig. 10 eine Draufsicht auf die Anordnung der Haltelaschen im Trägerblatt mit in strichpunktierten Linien
dargestellter Datenträgerkarte,
Fig. 11 eine schematische Vorderansicht in Variation zu
Fig. 1 mit von einer Rolle als Strang herstellbaren Datenträgerkarten,
Fig. 12 eine schematische Draufsicht auf die gesamte Vor¬ richtung
Fig. 13 eine perspektivische Darstellung eines Codier- und Beschriftungsgerätes für Datenträgerkarten mit in einem Gehäuse angeordneter Codierstation und dahinter befindlicher Beschriftungsstation und einem Vereinzelungsmagazin sowie einem Stapelmagazin,
Fig. 14 einen Querschnitt durch dasselbe Gerät,
Fig. 15 eine Vorderansicht eines dem Magazin zugeordneten Kartenstaplers in weiterer Ausführung
Fig. 16 eine Seitenansicht des Kartenstaplers nach Fig. 15 in der eine zu stapelnde Karte aufnehmenden Stellung,
Fig. 17 eine schematische Darstellung der Gesamtvorrichtung mit ihren einzelnen Geräten und Stationen.
Die Vorrichtung zum lagefixierten und lösbaren Aufbringen von flachen Gebrauchsartikeln, insbesondere
Datenträgerkarten (Plastikkarten) (1), auf Trägerblätter (2), insbesondere Briefbögen, weist gem. Fig. 1 und 2 in Arbeitsrichtung "A" hintereinander ein Magezin (3) , eine Karten-Lesestation (4) , eine Karten-Zuführung (5) mit Steuerung und eine Fixierstation (6) auf, in der die Datenträgerkarten (1) auf dem Trägerblatt (2) , insbesondere dem Briefbogen, aufgebracht und lagefixiert werden.
Die Fixierstation (6) gem. Fig. 1,2 und 7 besitzt eine ebene Auflagebahn (7) für das taktweise bewegbare Trägerblatt (2) . Dieses Trägerblatt (2) ist mit mindestens einem, von mehreren aus dem Trägerblatt (2) durch Stanzschnitte (8) herausformbare, in der herausgeformten Stellung die Daten¬ trägerkarte (1) mindestens an zwei Kartenrändern (9) übergreifenden Haltelaschen (10) begrenzten Aufnahmefeld (11) ausgestattet.
In Fig.8 bis 10 ist das Trägerblatt (2) in Form eines Brief¬ bogens gezeigt, welches ein Anschriftenfeld (12) , ein Textfeld (13) und das Datenträgerkarten-Aufnahmefeld (11) zeigt. Dabei besitzt dieses Aufnahmefeld (11) fünf heraus¬ formbare Hältelaschen (10) , die die in der Grundform recht¬ eckige Datenträgerkarte (1) an drei Kartenrändern (9,14) übergreift und lagefixiert.
An den beiden sich gegenüberliegenden Längsseiten (9) des Aufnahmefeldes (11) und somit der Datenträgerkarte (1) sind jeweils zwei in Einführrichtung "A" der Datenträgerkarte (1) im Abstand hintereinander liegende Haltelaschen (10) vorgesehen und an der in Einführrichtung "A" hinteren Querseite (14) ist eine Haltelasche (10) angeordnet, die gleichzeitig als Einführbegrenzung für die Datenträgerkarte (1) dient.
Die an den gegenüberliegenden Feldseiten (9) und somit an den Kartenlängsseiten liegenden Haltelaschen (10) sind in Einführrichtung "A" trichterförmig zusammenlaufend angeord¬ net und bilden somit trichterförmige Einführkanten (15) , welche jeweils einen an der Karten-Längskante (9) anliegen¬ den Haltepunkt (15a) (Klemmpunkt) ergeben. Die Haltelaschen(10) haben eine Segment-Grundform, deren Sehne jeweils die Einführkante (15) bildet.
Durch die trichterförmige Anordnung der Haltelaschen (10) und deren Einführkanten (15) ist ein lagefixierendes Ein¬ schieben der Datenträgerkarte (1) quer zur Längsrichtung des Trägerblattes (2) möglich und die Haltepunkte (15a) der über die Karte (1) greifenden Haltelaschen (10) legen sich an die Längsränder (9) der Karte (1) klemmend an und die Sehne (15)
der querliegenden Haltelasche (10) bildet die Begrenzungkante (14) für den Einschub der Karte (1 ) .
In bevorzugter Weise sind die Trägerblätter (2) im abtrennbaren Endlosformular ausgeführt, und wie Fig. 2 zeigt, besitzt dieses Endlosformular längsseitige Lochreihen (16) für den Papiertransport. Durch einen Traktor und mindestens eine. Lochreihe (16) ist ein Markierungspunkt (nicht dargestellt) für den Stillstand des durchlaufenden Papieres während jedes Einschiebevor¬ ganges für die Datenträgerkarte (1) zugeordnet.
Der Stanzschnitt (8) jeder Haltelasche (10) bildet den Bogen der Haltelasche (10) und die Sehne (15) jeder Haltelasche (10) stellt eine mit dem Trägerblatt (2) verbundene Knickkante dar, so daß jede Haltelasche (10) als Teilkreisteil aus dem Trägerblatt (2) herausformoar ist und sich auf die Datenträgerkarte (1) auflegt, wodurch die Karte (1) zwischen Trägerblatt (2) und den Haltelaschen (10) klemmend festgelegt ist.
Die Fixierstation (6) weist oberhalb der Auflagebahn (7) einen Niederhalter (17) mit Führung für die Datenträgerkarte (1 ) auf, der höhenbewegbar ist und beim Einschieben der Datenträgerkarte (1) auf das stillstehende Trägerblatt (2) einwirkt.
Dieser Niederhalter (17) besitzt entsprechend der Anzahl an Haltelaschen (10) Aussparungen (18) , in die die herausformbaren Haltelaschen (10) hineingedrückt werden.
Unterhalb der Auflagebahn (7) sind mehrere durch die Auflagebahn (7) hindurch hönenverfahrbare und die Haltelaschen (10) aus dem Trägerblatt (2) heraus- und in die Niederhalter-Aussparungen (18) hineinάrückende und diese Haltelaschen (10) wahrend des Einschieoens der Datentragerkarte ( 1 ) auf das Aufnahmefeld (11) aufhaltende Formstempel (20) angeordnet.
In Zuführrichtung "A" ist vor dem Niederhalter (17) oberhalb der Auflagebahn (7) eine Führung (21) angeordnet, durch die die einzelnen Datenträgerkarten (1 ) guer zur Durchlaufrichtung "B" des Trägerblattes (2) taktweise dem Niederhalter (17) übergeben werden.
Die Formstempel (20) sind unter der Auflagebahn (7) festgelegt und von Druckmittelzylindern gebildet, deren Kolbenstangen (20a) als Druckelemente durch Öffnungen (22) der Auflagebahn (7) höhenverschiebbar sind und auf die Haltelaschen (10) einwirken.
Insgesamt sind fünf Formstempel (20) vorgesehen, die entsprechend der Haltelaschen (10) unter der Auflagebahn (7) angeordnet sind und zwar jeweils zwei beiderseits der Zuführrichtung "A" und einer quer zur Zuführrichtung "A". Alle fünf Formstempel (20) sind über Druckmittel¬ leitungen (23) mit einer Druckmittelverteilung (24) verbunden.
In bevorzugter Weise sind αie Formstempel (20) von Druckluftzylindern gebildet.
Der Niederhalter (17) ist als Platte ausgebildet und mit Höhenführungen (25) und einem Druckmittelzylinder (26) , vorzugsweise Druckluftzylinder, der ebenfalls über eine Druckmittelleitung (27) an die Druckmittelverteilung (24) angeschlossen ist, hohenbewegoar an einer Klappe (28) gehalten. Diese Klappe (28) ist um eine waagerechte Achse (29) höhenverschwenkbar am Gestell (30) der Fixierstation (6) gelagert und ermöglicht ein Hochschwenken des Niederhalters (17) und der diesem zugeordneten Führung (21) bei eventuell auftretendem Kartenstau.
Der Kartenführung (21) ist ein Steuerorgan (31) in Form einer Lichtschranke zur Positionserkennung der jeweils den Niederhalter (17) zuzuführenden Datenträgerkarte (1) zugeordnet.
In dem Magazin (3) sind geprägte oder bedruckte Datenträgerkarten (1) übereinandergestapelt bevorratet, wobei dieses Magazin (3) in Schachtform ausgebildet ist und vier aufrechte, den Datenträgerkartenstapel an den vier Ecken geführt umgreifende, winkelförmige Führungsprofile (32) aufweist, die mit Abstand oberhalb der Ausführebene (33) für die vereinzelten Karten (1) enden.
Die Ausführebene ist von einem in Kartenzuführrichtung "A" endlos umlaufenden motorisch angetriebenen Transportriemen (33) mit Mitnehmern (33a) gebildet.
Zwischen den Magazin-Führungsprofilen (32) ist beiderseits des Transportiemens (33) jeweils eine um eine waagerechte Achse (34) schwenkbare Klaue (35) angeordnet, und diese beiden Klauen (35) sind in die Schließstellung aufeinanderzu- und in die Freigabestellung auseinanderschwenkbar vorgesehen und mit ihren Schwenkachsen (34) am Vorrichtungsgestell (36) gelagert.
Die beiden Klauen (35) wirken mit den beiden sich gegen¬ überliegenden Längskanten der Datenträgerkarte ( 1 ) zusammen.
Beide Klauen (35) sind durch Zugfedern (37) , die in Befestigungspunkten (38) der Klauen (35) angreifen, verbunden und werden durch diese Zugfedern (37) aufeinanderzu geschwenkt und zusammengehalten.
Auf jede Klaue (35) wirkt ein Schwenkexzenter (39) kraftschlüssig ein, der die Klauen (35) entgegen der Federkraft auseinanderschwenkt.
Unterhalb des Kartenstapels sind mehrere Tragexzenter (40) für den Kartenstapel bzw. eine vereinzelte Karte (1) angeordnet, wonei in der auseinandergeschwenkten Stellung der Klauen (35) durch die mit ihrem Exzenterteil (39a) auf die Klauen (35) einwirkenden Schwenkexzenter (39) der Kartenstapel von den Klauen (35) freigegeben und von den mit ihren nach oben verschwenkten Exzenterteilen (40a) der Tragexzenter (40) getragen wird und beim Schließen der Klauen (35) durch Verdrehung der Schwenkexzenter (39) und gleichzeitiger Verdrehung der Tragexzenter (40) die unterste Karte (1) auf den Tragexzentern (40) aufliegend
abgesenkt wird und die zweite Karte ( 1 ) von unten und somit der gesamte Kartenstapel zwischen den geschlossenen Klauen (35) eingeklemmt gehalten wird.
In Fig. 5 ist die auseinandergeschwenkte Freigabestellung der Klauen (35) gezeigt, wobei die Exzenterteile (39a) der Schwenkexzenter (39) nach außen geschwenkt und die Exzenterteile (40a) der Tragexzenter (40) nach oben geschwenkt sind und den Kartenstapel tragen. Somit ist der Kartenstapel leicht angehoben.
In Fig. 6 ist die Schließstellung der Klauen (35) dargestellt, in der die Klauen (35) durch die Zugfedern (37) um die Achsen (34) aufeinanderzu geschwenkt sind, da die Schwenkexzenter (39) mit ihren Exzenterteilen (39a) nach innen verdreht wurden, so daß die Klauen (35) gegen die zweite Karte (1) von unten und somit auf den darüber- liegenden Kartenstapel einwirken können.
Gleichzeitig sind die Tragexzenter (40) mit ihren Exzenterteilen (40a) nach unten geschwenkt, so daß die unterste Karte (1) mit gewissem Abstand unterhalb der zweiten Karte (1 ) von unten liegt und vereinzelt worden ist.
In dieser Stellung liegt auch die Karte (1 ) auf dem Transportriemen (32) auf.
Die Klauen (35) besitzen griffige, wie verzahnte, Klemmflächen (35a), und unterhalb dieser Klemmflächen (35a) ist ein Freischnitt (41) in Form einer Nut vorgesehen, so daß beim Zusammenschwenken der Klauen (35) und beim Absenken der untersten Karte ( 1 ) diese unterste Karte ( 1 ) freigegeben und vereinzelt wird.
Durch diesen Freischnitt (41) wird beim Zusammenschwenken der Klauen (35) und beim gleichzeitigen Verdrehen der Tragexzenter (40) mit ihren Exzenterteilen (40a) nach unten gewährleistet, daß die unterste Karte (1) nicht mehr von den Klauen (35) erfaßt wird.
Diese Vereinzelung der Karten (1) erfolgt taktweise und läßt sich sowohl für geprägte und somit ineinander¬ greifende Datenträgerkarten ( 1 ) als auch für bedruckte Datenträgerkarten (1) einsetzen.
Die vereinzelte Datenträgerkarte ( 1 ) wird dann durch den Transportriemen (33) in Zuführrichtung "A" unter dem Magazin (3) hinaus zu der Karten-Lesestation (4) transportiert.
In einem Lagerbock (42) des Vorrichtungsgestelles (36) sind zwei über ein Getriebe (43) verdrehbare Wellen (44) gelagert, und auf jeder Welle (44) sind zwei Tragexzenter (40) und ist ein Schwenkexzenter (39) verdrehfest gelagert, so daß die drei Exzenter (39, 40) jeder Welle (44) gemeinsam verdreht werden.
Die Wellen (44) werden durch das Getriebe (43) synchron verdreht und laufen parallel zueinander und beiderseits des Transportriemens (33) .
Die beiden Tragexzenter (40) sind in den beiden Längenend- bereichen der beiden Wellen (44) angeordnet und der Schwenkexzenter (39) erstreckt sich etwa auf der Längenhälfte der Wellen (44) und wirkt mittig auf die Klauen (35) ein.
Die Exzenterteile (39a) der Schwenkexzenter (39) sind gegenüber den Exzenterteilen (40a) der Tragexzenter (40) winkelversetzt, vorzugsweise um etwa 90 Grad winkel¬ verdreht, auf der Welle (44) angeordnet.
Der Transportriemen (33) ist ebenfalls in dem Lagerbock (42) endlos umlaufend gelagert.
Aus Fig. 3 und 4 ist die Lagerung der Exzenter (39, 40) und des Transportriemens (33) sowie die Klauenanordnung deutlich erkennbar.
Die vereinzelten Datenträgerkarten ( 1 ) werden durch den Transportriemen (33) unter dem Magazin (3) hinweg in die nachgeschaltete Karten-Lesestation (4) eingegeben, und die in Zu ührrichtung "A" hintereinander liegenden Datenträgerkarten (1) erhalten dann jeweils durch die vom Transportriemen (33) ausgeförderte Bewegung eine Verschiebung in Zuführrichtung "A" . In der Karten- Lesestation (4) erden die Daten der Karte (1) erfaßt und für die Beschriftung des Trägerblattes (2) an einen dern Trägerblatt (2) zugeordneten Drucker gegeben, so daß jede Karte (1) mit ihren Daten dem Trägerblatt (2) in richtiger Weise zugeordnet wird.
Die Karten (1) laufen dann aus der Karten-Lesestation (4) in die Zuführung (5) ein, die mit ihrer Steuerung die Bewegung des Niederhalters (17) steuert.
Durch die Lichtschranke (31 ) der Kartenführung (21 ) wird die Positionierung der Karte (1) erfaßt, so daß festge¬ stellt werden kann ob eine Karte (1) für die Einführung bereit liegt oder noch keine Karte (1) vorhanden ist.
T 6
Jede Karte (1) wird dann in ein Aufnahmefeld (11) des Trägerblattes (2) eingeschoben, wobei während dieser Einschiebung das Trägerblatt (2) stillsteht. Die Bewegung der Karte (1) und des Trägerblattes (2) sind taktweise aufeinander abgestimmt.
Beim Karteneinschieben ist der Niederhalter (17) über seinen Druckmittelzylinder (26) abgesenkt und drückt auf das Trägerblatt (2) und gleichzeitig sind die Stempel (20) hochgefahren und haben die Haltelaschen (10) aus dem Trägerblatt (2) nach oben in die geöffnete Stellung geformt, so daß die Karte (1) in das Feld (11) einfahren kann, und zwar bis zum Endanschlag der Querlasche (10).
Die Führung (19) innerhalb des Niederhalters (17) stellt gleichzeitig eine genaue Einführung der Karte (1) sicher.
Ist die Karte (1) eingeschoben worden, senken die Formstempel (20) ab, so daß die Haltelaschen (10) die Karte (1) klemmend übergreifen und auf dem Trägerblatt (2) fixiert festhalten.
Nun fährt der Niederhalter (17) nach oben und gibt somit das Trägerblatt (2) mit der aufgebrachten Karte (1) frei und das Trägerblatt (2) wird in Durchlaufrichtung "B", die quer zur Zuführrichtung "A" liegt, um einen Takt weitertransportiert, bis das nächste Aufnahmefeld (11) in der Zuführrichtung "A" liegt.
In Fig. 11 ist eine Variation der Vorrichtung zu der Vorrichtung nach Fig. 1 dargestellt, wobei diese Vorrichtung unter Verwendung eines Materialstranges (45) zur Datenkartenherstellung arbeitet.
Die Datenträgerkarten (1) werden von einer, aufgewickeltes Kartenmaterial (45) beinhaltenden, Rolle (46) in Strangform abgewickelt und über eine Umlenkrolle (47) zu einer Bedruckstation (48) gebracht, in der auf dem Material¬ strang (45) jede Datenträgerkarte (1) mit ihren Daten aufgedruckt wird.
Der bedruckte Kartenstrang (45) durchläuft dann in Zuführrichtung "A" eine nachgeschaltete Schneidstation (41) , in der die einzelnen Karten vom Strang (45) abgetrennt werden.
Dann werden die einzelnen Karten (1) , wie in Fig. 1 und 2, der Kartenlese- und Zuführstation mit Steuerung (4, 5) übergeben und dann über die Kartenführung (21 ) in die Fixierstation (6) eingebracht, in der der gleiche Arbeitsablauf, wie vorher beschrieben, erfolgt.
Bei der in Fig. 12 in schematischer Darstellung gezeigten Gesamtvorrichtung ist das Magazin (3) mit seinem Vereinzier (33, 39, 40, 35) , die Lese¬ station (4) , die Zuführung (5) und die Fixier¬ station (6) mit der Kartenführung (21) durch das Trägergestell (30, 36) zu einer Baueinheit verbunden, die in und/oder quer zur Durchlauf¬ richtung "B" der Trägerblätter (2) stufenlos oder stufenweise lageveränderbar auf Führungen (73, 74) gelagert ist, wodurch die Platzierung der Daten¬ trägerkarte (1) auf dem Trägerblatt (2) wahlweise eingerichtet werden kann. Beispielsweise wird die verschiebbare Baueinheit (3, 4, 5 und 6) durch Rastmittel (75) in den Führungen (73, 74) in der eingestellten Lage fixiert. Die Trägerblätter (2) sind als Endlosformularband (72) ausgeführt und davon abtrennbar.
Mit (70) ist die Druckstation und mit (71) ein das Endlosformularband (72) transportierender Traktor bezeichnet.
Die Anzahl der bedruckten Trägerbläatter (2) , die sich zwischen der Druckstation (70) und der Fixierposition in der Fixierstation (6) auf dem Endlosformularband (72) erstrecken, entspricht der Anzahl der gelesenen Datenträgerkarten (1) , die sich jeweils unmittelbar aneinander anschließend hinter der Lesestation (4) mittels der Zuführung (5) über die Kartenzuführung (21) bis in die Fixierpostion in der Fixierstation (6) befinden.
In Fig. 12 ist diese gleiche Anzahl von Daten¬ trägerkarten (1) und Trägerblättern (2) aus Platzgründen nicht dargestellt, sondern weniger Trägerblätter (2) gezeichnet. Wenn eine Datenträgerkarte (1 in der Lesestation (4) nicht lesbar ist, dann wird auch das entsprechende Trägerblatt (2) in dem Drucker (70) nicht beschrieben.
Durch die Führungen (5, 21) ist gewährleistet, daß zwischen Lesestation (4) und Fixierstation (6) keine Manipulation durch Herausnehmen oder Austauschen oder Hinzufügen von Datenträgerkarteή (1) möglich ist. Außerdem besitzt die Gesamtvorrichtung ein alle Einrichtungen umgebendes Gehäuse (76) , so daß die Datenträgerkarten (1) vom Magazin (3) bis zur Ein- kuvertierstation (77) , die ebenfalls in diesem Gehäuse (76) untergebracht sein kann, gegen Zugriff gesichert sind und dadurch Manipulationen und Fehler vermieden werden.
Das Gerät (die Vorrichtung) zum Codieren und Beschriften von Datenträgerkarten, insbesondere Plastikkarten (1) gemäß Fig. 13 und 14, weist in einem Gehäuse (2) in Durchlaufrichtung "C" der Plastikkarten (1) hintereinander eine Codierstation (80) und eine Beschriftungsstation (81) auf.
Die Codierstation (80) ist als Magnetstreifen-Schreib-/Lese- station ausgeführt, in der die Plastikkarten (1) magnetisch geschrieben und kontrollgelesen werden. Die Beschriftungs¬ station (81) ist als Thermodrucker ausgebildet, der nach einem hochauflösenden Thermo-Sublimationsverfahren (Thermo- transferverfahren) arbeitet und eine hohe Druckgeschwindig¬ keit von bis zu 1.000 Karten pro Stunde ermöglicht.
Außen am Gehäuse (82) ist in Durchlaufrichtung "C" vor der Codierstation (80) ein die Plastikkarten (1) vereinzelt eingebendes Zuführmagazin (83) und hinter der Beschriftungs¬ station (81) ein die beschrifteten Plastikkarten (1) aufnehmendes Stapelmagazin (84) angeordnet.
Die beiden Magazine (83, 84) sind in Schachtform ausgebildet und jeweils von einem Magazinunterteil (85,86) getragen, welches an das Gehäuse (82) angesetzt bzw. in das Gehäuse (82) integriert ist.
In dem Magazinunterteil (85) ist für die Kartenvereinzelung ein endlos umlaufender Transportriemen (87) angeordnet, der von einem Antrieb (88) bewegt wird. Dieser Transportriemen (87) hat mindestens einen Mitnehmer (89) , der in der Höhe kleiner als die Stärke der Plastikkarte (1) ausgeführt ist. Weiterhin besitzt das Vereinzelungsmagazin (83) einen der Stärke der Plastikkarten (1) entsprechenden Vereinzelungsschlitz (90) , so daß die im Magazin (83) übereinandergestapelten Karten (1) durch den Mitnehmer (89) einzeln unter dem Kartenstapel weggezogen und durch den
Vereinzelungsschlitz (90) vereinzelt werden und durch einen weiteren Schlitz (91) im Gebhäuse (82) der Codierstation (80) zugeführt werden.
Die Plastikkarten (1) werden in einer waagerechten Kartenbahn (92) vom Magazin (83) durch das Gehäuse (82) bis zum Magazin (84) bewegt.
Für den Kartentransport durch das Gehäuse (82) sind der Codierstation (80) und der nachgeschalteten Beschriftungs¬ station (81) motorisch angetriebene Transportriemen und/oder Transportrollen (94) angeordnet und im Stapelmagazin (84) ist ebenfalls ein endlos umlaufender Transportriemen (95) vorgesehen, der im Magazinunterteil (86) lagert und von einem Antrieb (96) angetrieben ist.
Im Übergang zwischen Gehäuse (82) und Stapelmagazin (84) läßt sich eine Druckrolle (97) anordnen, die die Plastik¬ karten (1) auf der Kartenbahn (92) hält.
Das Stapelmagazin (84) besitzt in seiner in Durchlaufrichtung "C" hinteren Schachtwand (84a) einen Durchlaß (98) in Schlitzform für Ausschußkarten.
Das Gehäuse (82) ist in Längsrichtung mit einer Trennwand (99) ausgestattet, die einen von der Codierstation (80) und der Beschriftungsstation (81) abgeteilten Aufnahmeraum (100) im Gehäuse (82) bildet, in dem die elektronische Steuerung untergebracht ist.
Weiterhin besitzt das Gehäuse (82) eine schwenkbare Haube (101), die in der hochgeschwenkten Stellung gemäß Fig. 13 einen leichten Zugang zu der Codierstation (80) und der Beschriftungsstation (81) ermöglicht.
Die vier Baueinheiten, nämlich das Magazin (83) , die Codier-
Station (80) , die Beschriftungsstation (81) und das Magazin (84) sind auf einer Basisplatte (102) auswechselbar angeordnet.
Der Antrieb (88) für das Vereinzelungsmagazin (83) , die Antriebe für die Codierstation (80) und die Beschriftungs¬ station (81) und der Antrieb (96) für das Magazin (84) sino jeweils durch eigene Lichtschranken in der Kartenbahn gesteuert.
Zwischen Vereinzelungsmagazin (83) und der Codierstation (80) ist eine Lichtschranke (103) für die Kartenübergabe angeordnef.
In dem Magazinunterteil (86) des Stapelmagazines (84) ist ein Kartenstapler (104) angeordnet, der die beschrifteten, fertiggestellten Plastikkarten (1) nacheinander nach oben in das Magazin (84) einstapelt.
Dieser Kartenstapler (104) entspricht in seinem Aufbau und in seiner Funktion dem im Magazin (3) nach Fig. 3 bis 6 und arbeitet ebenfalls mit Transportriemen (33) , Exzentern (39,40) und Klauen (35), jedoch werden hierbei in umgekehrter Weise die einzeln ankommenden Karten (1) gestapelt.
Da die Karten (1) im Vereinzelungsmagazin (83) nicht geprägt sind, können sie durch den Transportriemen (87) mit Mitnehmer (89) und durch den Vereinzelungsschlitz (90) einzeln unter dem Kartenstapel weggezogen und der nachgeschalteten Codierstation (80) übergeben werden.
In dieser Codierstation (80) wird jede vereinzelte Plastik¬ karte (1) auf bis zu drei Spuren gleichzeitig codiert und kontrollgelesen.
Nach der Codierung wird die Plastikkarte (1) an die Beschriftungsstation (81) weitergegeben und entsprechend der
eingegebenen Daten beschriftet.
Bei dieser Beschriftung wird eine zugehörige Information, z.B. Schrift, Bild und/oder Barcode aufgebracht, und zwar nach dem Thermostransferverfahren und danach wird die beschriftete Plastikkarte (1) in den Kartenstapler (104) des Magazins (84) gefördert.
In der auf dem Transportriemen (33) liegenden Endposition der Plastikkarte (1) öffnen die Klauen (35) des Staplers (104) und die Tragexzenter (40) heben die eingebrachte Karte (1) an und somit den gesamten vorhandenen Kartenstapel.
Danach schließen die Klauen (35) wieder und fassen mit ihren Tragstücken (35a) unter die unterste Karte (1) , wobei die Trag- und Schwenkexzenter (39,40) nach innen bzw. unten verdrehen.
Dieses Stapeln erfolgt nach jeder eingebrachten Karte (1), so daß im Stapelmagazin (84) dann die beschrifteten Plastik¬ karten (1) folgerichtig gestapelt sind.
Ist die Lesung der Plastikkarte (1) in der Codierstation
(80) nicht erfolgreich, indem die Karte (1) fehlerhaft ist, dann wird diese Karte (1) durch die Beschriftungsstation
(81) hindurchgefördert, ohne daß die Beschriftungsstation (81) arbeitet. Diese fehlerhafte Karte (1) läuft dann unter dem Stapel fertiggestellter Karten (1) im Magazin (84) hindurch und aus dem endseitigen Auslaß (98) aus dem Magazin
(84) heraus.
Der Kartenstapel wird dabei von den zusammengeschwenkten Klauen (35) getragen und die fehlerhafte Karte (1) kann durch die Freischnitte (41) zwischen den Klauen (35) und unter dem Kartenstapel hindurchlaufen, wobei sie vom Transportriemen (95) gefördert wird.
Der Kartenstapler (104) nach Fig. 15 und 16 in weiterer Aus-
führung für das Magazin (3) bzw. (84) weist unter dem Magazinschacht (32) einen Antrieb (105) wie Motor mit Um- schlingungstrieb (105 a) für endlos in waagerechter Ebene umlaufende Transportriemen (33) zum Kartentransport unter den Schacht (32) und einen zweiten Antrieb (106) , wie Motor mit Getriebe (106a) zum Antrieb von Stapelwalzen (107) auf.
Es sind zwei jeweils auf einer Antriebswelle (108) , die beide über das Getriebe (106a) angetrieben werden, sitzende Stapelwalzen (107) vorgehen und jede Stapelwalze (108) hat einen mantelseitigen Stapelausschnitt (109) in Form einer Eckaussparung oder einer Spiralabflachung.
Oberhalb der Transportriemen (33) ist eine Andruckwelle (110) im Karteneinlauf für die einzuführenden einzelnen
Karten (1) angeordnet. Eine Lichtschranke (111) meldet eine ankommende Karte (1) und schaltet den Getriebemotor (105,105a) für den Kartentransport ein und nach dem die
Karte (1) ihre Position unter dem Schacht (32) erreicht hat, wieder aus.
Ein Melder (112) registriert die unter dem Schacht (32) liegende Karte (1) und schaltet den Antrieb (106) für die Stapelwalzen (107) ein. Die Stapelwalzen (107) liegen mit ihren Stapelausschnitten (109) in der in Fig. 16 verdrehten Stellung, so daß die Karte (1) ungehindert zwischen beide Stapelwalzen (107) einlaufen kann. Nun werden beide Stapelwalzen (107) in Pfeilrichtung gem. Fig. 16 verdreht, so daß die Stapelausschnitte (109) mit ihrer Stapelkante (109a) unter die Karte (1) fassen und diese bei Verdrehung nach oben anheben. Bei der weiteren Verdrehung der Stapelwalzen (107) in gleicher Richtung drehen dann die Stapelausschnitte (109) unter der Karte (1) weg und die Karte (1) wird dann vom vollen Walzenumfang getragen; die Walzen (107) drehen dann weiter in die in Fig. 16 gezeigte Stellung, so daß sich die Stapelausschnitte (109) wieder gegenüberliegen und zueinander und nach unten zeigen. Der
gebildete Kartenstapel wird vom vollen Umfang der Stapelwalzen ( (107) getragen und liegt mit Abstand oberhalb der neu ankommenden Karte (1) . Mit diesem Kartenstapler (104) ist auch eine Kartenvereinzelung möglich, wobei diese umgekehrt zur Stapelung erfolgt, wobei dann dem Kartenstapel die Klauen (35) zur Höhenfesthaltung zugeordnet sind. In die Stapelausschnitte (109) fällt dann immer die unterste Karte (1) und die Ausschnitte (109) geben dann bei entgegen der Stapelfunktion erfolgender Drehrichtung die Karte (1) nach unten auf die Transportriemen (33) ab (frei) .
In Fig. (17) ist Geräte-Anordnung einer Doppel-Vorrichtung gezeigt, bei der in einem Präger (113) zwei Karten (1) mit unterschiedlicher Beschriftung und Codierung erstellt werden, die dann wahlweise auf ein Trägerblatt (2) (Brief) aufgebracht werden können.
Dabei ist dem Präger (113) für die eine Karte (A) ein Zubringer (Feeder) (114) , eine Lesestation (115) und ein Kartentransport (116) und der anderen Karte (B) eine Lese¬ station (123) , ein Magazin (117) mit Auswerfer (118) für fehlerhafte Karten und ein Kartentransport (119) zugeordnet. In Papier-Transportrichtung "D", die quer zur Karten- Transportrichtung "A" erfolgt, sind den beiden Kartentransportern (116, 119) gemeinsam ein Drucker (120) vorgeschaltet und eine Schneidestation (121) sowie eine Falzstation (122) nachgeschaltet.