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Die Erfindung betrifft eine Brückenuntersichtvorrichtung mit einem sich über* den Brückenrand nach unten erstreckenden heb- und senkbaren Hubturm, an dem ein unter die Brücke ausladender Arbeitssteg angebracht ist, und mit einem auf der Brücke befindlichen Fahrgestell, das ein in der Arbeitsstellung vertikales Tragelement aufweist, welches mittels über den Brückenrand kragender Arme mit dem Hubtürm verbunden ist.
Eine solche Vorrichtung ist beispielweise aus der europäischen O fenlegungsschrif 156 304 bekannt. Als vertikales Tragelement ist dort ein sogenannter Führungstürm beträchtlicher Höhe vorgesehen. Er hat an seiner in der Betriebsstellung zum Brückenrand weisenden Seite Führungsschienen, in denen ein mittels eines Hubzylinders auf und ab verfahrbarer Schlitten geführt ist. An dem Schlitten sind senkrecht zum Führungstürm, d. h. horizontal abstehende Kragarme befestigt, die mit dem Hubturm fest verbunden sind. Die starre Baueinheit aus Hubturm, Kragarmen und Schlitten ist somit-an dem Führungsturm geführt. Die Höhenlage der Kragarme bestimmt die Höhenlage des Arbeitsstegs.
Häufig ist es erforderlich, mit den Kragarmen am Brückenrand angeordnete hohe Hindernisse, wie z. B. Schutzzäune, Schallschutzwände oder Laternenmasten, zu übergreifen. Mit einem ausreichend hohen Führungsturm ist dies zwar möglich, jedoch kann der Hubtürm dann nicht mehr in Höhenrichtung bewegt werden, um den Arbeitssteg in den richtigen Abstand zur Unterseite des Brückentragwerks zu bringen.
Ein weiteres Problem stellt sich im Zusammenhang mit sogenannten Fachwerkbrücken, deren zu beiden Seiten der Fahrbahn befindliche Träger aus einander abwechselnden vertikalen Säulen und schrägen Streben bestehen, die oben durch horizontale Binder miteinander verbunden sind. Hier ist man gezwungen, mit den Kragarmen durch die aus Säule, Strebe und Binder gebildeten Fenster zu greifen, und zwar über oder unter der schrägen Strebe. Dies erzwingt in Abhängigkeit von dem Verlauf des Fachwerks an verschiedenen Standorten längs der Brücke unterschiedliche Höhen des Arbeitsstegs, was nicht hingenommen werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine selbstaufbauende Brückenuntersichtvorrichtung vorzuschlagen, welche hohe Hindernisse am Brückenrand und schräge Fachwerkstreben übergreift und trotzdem ein Verändern der Höhe des Arbeitssteges zuläßt, sowie einfach konstruiert und leicht zu bedienen ist.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Brückenuntersichtvorrichtung erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Hubturm von einem Führungsorgan aufgenommen und bezüglich dessen in Turmlängsrichtung verfahrbar ist und daß die Arme einenends an dem Tragelement und anderenends an dem Führungsorgan horizontalachsig angelenkt sind und ein Doppelparallelogramm bilden, und daß sich die Arme bezüglich einer zum Hubturm senkrechten Mittelstellung nach beiden Seiten ausschwenken lassen.
Anstelle eines Führungsturms ist ein verhältnismäßig niedriges Tragelement in Gestalt eines im wesentlichen rechteckigen Rahmens vorgesehen, an dem insgesamt
mindestens vier zueinander parallele Arme unmittelbar angelenkt sind. Auf der Hubturmseite sind die Arme an einem Führungsorgan angelenkt, an dem der Hubt rm hohenverfahrbar geführt ist. Die Arme sind vorzugsweise s lang, daß zwischen den nach unten und oben ausgelenkten Endstellungen des Führungsorgans ein Höhenunterschied von wenigstens etwa 1,5 m erreicht werden kann.
Somit läßt sich die Höhenlage des Hubturmes und des von ihm getragenen Arbeitssteges durch zwei voneinander unabhängige Mittel verändern, nämlich einerseits durch Verfahren des Hubturms bezüglich des Führungsorgans und andererseits durch Hoch- und Herabschwenken der Arme. Diese doppelte Hohenverstellbarkeit ermöglicht den Einsat der Vorrichtung bei Fachwerkbrücken, denn wenn die Arme nach unten geschwenkt werden müssen, kann der Hubturm entsprechend hochfahren und umgekehrt.
Da sich die Höhen-Verstellbereiche addieren, kann der Verstellbereich des Hubturms bezüglich des Führun sorgans verhältnismäßig klein sein, so daß mit erheblichem Kostenvorteil anstelle eines Teleskopzylinders ein einfacher Hubzylinder verwendet werden kann.
Vorzugsweise ist das von den Armen gebildete Doppelparallelogramm mittels wenigstens eines schräg an den Armen oder am Führungsorgan einerseits und am Tragelement andererseits angreifenden Hubzylinders betätigbar.
Zum Aufstellen ist es vorteilhaft, wenn das Fahrgestell einen um eine vertikale Achse schwenkbaren Drehtisch aufweist und das Tragelement an diesem um eine horizontal Achse schwenkbar und einstellbar gelagert ist. Durch ein geringfügiges Verändern der Winkelstellung des Tragelements läßt sich eine eventuelle Querneigung der
Fahrbahn ausgleichen oder auch eine durch ein Bankett o. dgl. verursachte Seitenneigung des Fahrgestells zur Fahrbahn.
Um bei Bedarf besonders breite Barrieren am Brückenrand übergreifen zu können und beim Auf- und Abschwenken der Arme noch größere Höhenunterschiede des Führungsorgans zu erzielen, können die Arme längenveränderbar ausgebildet sein.
Die Schwenkbarkeit der Arme hat auch den Vorteil, daß die Transporthδhe, d. h. die Höhe der für den Straßentransport auf ein Fahrzeug verladenen Brückenuntersichtvorrichtung, klein gehalten werden kann. In diesem Fall befindet sich das Tragelement in horizontaler Lage und der Hubturm mit dem Führungsorgan parallel darüber. Durch eine Neigung der Arme kann somit der Hubtürm abgesenkt und die Gesamthöhe verringert werden.
Die beschriebene Vorrichtung erlaubt einen besonders bequemen und sicheren Zustieg vom Fahrgestell zum Hubturm, indem die beiden unteren Arme durch einen Boden miteinander verbunden werden. Der Abstand zwischen diesem Boden und den oberen Armen, die miteinander quer verstrebt sind, kann z. B. 2 m betragen, so daß man auf der überstiegsbrücke aufrecht gehen kann. Seitlich können gelenkige Geländerstäbe angebracht sein.
Um in Einzelfällen noch einmal an Höhe zum übergreifen von Schallschutzwänden o. dgl. zu gewinnen, ist es zweckmäßig, wenn die unteren Arme am Tragelement und am Führungsorgan wahlweise in höher angeordnete Gelenkaugen versetzbar sind. Die gewonnene Höhe verringert allerdings die Stehhöhe auf der überstiegsbrücke. Dem kann durch eine
Verlängerung des Tragelements und durch eine V-förmige Anordnung der Querstreben zwischen den oberen Armen begegnet werden. Eine solche V-Anordnung verringert die Gefahr des Anstoßens mit dem Kopf.
Die beschriebene Brückenuntersichtvorrichtung ist außergewöhnlich flexibel im Einsatz. Sie läßt sich auch aufstellen, wenn der Raum über der Fahrbahn beispielsweise bei Autobahnkreuzungsbauwe'rken durch eine weitere überkreuzende Fahrbahn beschränkt ist. Es lassen sich hohe Hindernisse am Fahrbahnrad übergreifen, ohne daß dadurch die Höhenbeweglichkeit des Arbeitsstegs beeinträchtigt ist. Andererseits reicht der Hubturm, wenn die Arme nach unten geneigt sind, außerordentlich tief unter die Brücke, so daß auch sehr hohe Brückentragwerke vom Arbeltssteg aus von unten besichtigt werden können.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert. Im einzelnen zeigt
Fig. 1 die Ansicht der oberen Partie einer
Brückenuntersichtvorrichtung in Betriebsstellung in Längsrichtung der Brücke gesehen und
Fig. 2 die Draufsicht der Vorrichtung nach Fig. 1.
Die Brücke 1 hat im Beispiel ein Geländer 2. Als Fahrgestell dient ein LKW 3, der einen um eine vertikale Achse 4 drehbaren Drehschemel 5 aufweist. An diesem ist mit horizontaler Achse 6 ein Tragelement 7 schwenkbar gelagert, welches als viereckiger Rahmen ausgebildet ist, durch den das Bedienungspersonal in den Hubturm 8 übersteigen kann. Mittels eines Hubzylinders 9 , der bei 10 am Tragelement 7 angelenkt ist, wird das Tragelement 7 von
seiner horizontalen Transportstellung, in welcher es auf dem Drehschemel 5 aufliegt, in die gezeigte vertikale Arbeitsstellung geschwenkt.
An dem Tragelement 7 sind Arme 11, 12 angelenkt, die als Doppelarme oder Rahmen (in der Seitenansicht nicht sichtbar) ausgebildet sind. Mit ihren linken Enden sind die Arme 11, 12 an einem Führungsorgan 13 angelenkt. Die jeweils horizontalen Gelenkachsen des oberen Armes 11 sind mit 14 und 15 und diejenigen des unteren Armes 12 mit 16 und 17 bezeichnet. Zur Betätigung der Arme bzw. des von ihnen gebildeten Doppelparallelogramms dienen zwei Hubzylinder 18 die bei 19 und 20, d. h. oben am Führungsorgan und knapp unterhalb der Mitte des Tragelements angelenkt sind. Der Führungsturm 8, an dessen unterem drehbaren Teil ein Arbeitssteg angebracht ist, ist nur mit seinem oberen Teil dargestellt. Seine beiden der Brücke 1 benachbarten Eckholme 21 sind verstärkt und als Führungsschienen ausgebildet, in welchen die Rollen 22 oder entsprechende Gleitelemente des Führungsorgans 13 sich entlangbewegen können. Der Hubzylinder, welcher den Hubturm bezüglich des Führun sorgans bewegt, ist nicht dargestellt.
Aus der Draufsicht nach Fig. 2 ist insbesondere die gegenseitige Verstrebung der beiden oberen Arme 11 erkennbar, nämlich eine Querstrebe 23 und je zwei V-förmig angeordnete Streben 24. Die vertikalen Holme des Tragelements 7 sind oben durch ein Querhaupt 25 miteinander verbunden. Auch das Führungsorgan 13 ist zweischenklig ausgebildet und quer verstrebt. Der Drehschemel 5 ist in der Draufsicht nur bruchstückhaft gezeigt.
Wird der Hubzylinder 18 ausgefahren, so schwenken die Arme 11 und 12 nach oben und entsprechend nach unten, wenn der Hubzylinder 18 ganz eingefahren wird. Diese Endstellungen sind jeweils strichpunktiert angedeutet. Bei dieser Schwenkbewegung verändert sich vorteilhafterweise nicht nur die Höhe des Führungsorgans 13 und des von ihm getragenen Hubturms, sondern auch dessen Abstand von der Brücke. Eine Querneigung der Brückenoberfläche kann durch Nachstellen des Hubzylinders 9 ausgeglichen werden, d. h. der Hubturm steht auch in einem solchen Fall vertikal.
Ausgehend von der gezeigten Betriebsstellung erfolgt der Abbau der Vorrichtung in die Transportstellung wie folgt: Zunächst wird der nicht gezeigte Arbeitssteg nach außen geschwenkt und dann an den Hubturm herangeklappt. Der Hubturm 8 fährt dann auf etwa halbe Höhe hoch, d. h. etwa in seine Gleichgewichtslage bezüglich der Arme 11 und 12. Jetzt klappt das Tragelement 7 mittels Einziehens des Hubzylinders 9 auf das Fahrzeug; die Arme 11 und 12 stehen in ihrer Mittellage rechtwinklig zum Tragelement 7 und zum Hubturm 8. Infolge der Schwenkbewegung des Tragelements 7 hebt sich der Turm und schwenkt mit seinem unteren Ende von der Brücke weg und mit dem oberen Ende auf die Brücke herein. Schon während der Schwenkbewegung beginnt der Drehschemel 5 sich zu drehen, wobei das obere Hubturmende immer noch eine Höhe von etwa vier Meter über der Fahrbahn hat, so daß auf der neben dem LKW 3 verlaufenden Fahrspur die Fahrzeuge darunter durchfahren können. Nach Erreichen der Parallelstellung zum Fahrzeug werden die Arme 11 und 12 leicht geschwenkt und das Führungsorgan 13 dadurch etwas abgesenkt. Der Hubturm 8 ruht jetzt auf festen Halterungen auf dem Fahrerhausdach und an der Heckseite des Fahrzeugs.
Es ist als besonderer Vorteil der beschriebenen Vorrichtung anzusehen, daß die durch Verschwenken der Arme 11 und 12 erreichbare Hubbewegung nur durch Ansteuern der Hubzylinder 18 in exakt vertikaler Richtung erfolgt. Der Zustieg zum Hubturm 8 ist unproblematisch. Der Arm 12 dient dabei als Brücke oder Rampe, die auch in Schräglage ohne weiteres begangen werden kann, wenn ein entsprechend griffestes Gitter verwendet wird. Bei noch größeren Neigungen kann auch eine Treppe mit Schwenkstufen verwendet werden.
Durch die Verkürzung und Verkleinerung des Tragelements 7 im Vergleich zu dem bekannten Hubturm wird in der Transportstellung vor und hinter dem Tragelement und den Armen 11 und 12 auf der Ladebene des Fahrzeugs erheblich an Platz gewonnen. Insbesondere ist es möglich, an diesen Stellen Kabinen einzubauen, welche dem an der Brücke arbeitenden Personal während der Arbeiten als Aufenthaltsräume dienen können.
Bezugs zeichenliste
1 Brücke