Beleuchtbare Scheibenei nheit
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Scheibeneinheit zur Erzeugung eines homogenen Lichtfelds auf und/oder in einer beleuchtbaren Scheibe.
Aus dem Stand der Technik sind Scheibeneinheiten für Gebäude mit flächig beleuchtbaren Elementen in unterschiedlichen Ausführungsvarianten bekannt. So geht etwa eine aus mehreren transparenten Schichten gebildete Scheibeneinheit, bei der sich eine beleuchtbare Platte aus transparentem Material zwischen zwei voneinander beabstandet angeordneten Glasplatten befindet, aus der EP 2 852 855 B1 hervor.
Eine technische Weiterentwicklung einer solchen Scheibeneinheit ist durch die Isolierglaseinheit gemäß WO 2019 096 872 A1 offenbart. Die hier offenbarte Scheiben- oder Isolierglaseinheit umfasst mehrere voneinander beabstandete transparente
Schichten, von denen zumindest eine durch eine beleuchtbare Platte gebildet ist. Eine Randkante der beleuchtbaren Platte kann durch ein aktivierbares Beleuchtungselement angestrahlt werden, bzw. kann das aktivierbare Beleuchtungselement in die Randkante der beleuchtbaren Platte einstrahlen.
Bei vielen der bekannten beleuchtbaren Scheibeneinheiten muss ein hoher Aufwand betrieben werden, um eine homogene Lichtverteilung in der beleuchtbaren Platte sicherzustellen. Derartige aus dem Stand der Technik bekannte schaltbare Flächenleuchten sind oftmals in einer Weise ausgestaltet, dass sie im ausgeschalteten Zustand nicht transparent sind. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die gewünschte Homogenität der Helligkeit des emittierten Lichts, deren maximale Fläche und deren Leuchtdichte konstruktiv stark beschränkt und/oder generell den gestellten Anforderungen nicht genügen können. Außerdem hat sich gezeigt, dass sich die Flächenleuchten konstruktiv oftmals nur ungenügend gegen beispielsweise Verschmutzung, Verstaubung, Feuchtigkeit und oberflächliches Zerkratzen schützen lassen.
Ein weiteres praktisches Problem von aus dem Stand der Technik bekannten Flächenleuchten kann etwa darin bestehen, dass sich die beleuchtbaren Flächen oder Platten je nach konstruktiver Ausgestaltung nur mit gewissem Aufwand mit elektrischer Energie versorgen lassen. Hinzu kommt, dass die entstehende und teilweise erhebliche Ausmaße annehmende Wärmeentwicklung nur sehr aufwändig an die Umgebung abgeführt werden kann.
Die Praxis hat gezeigt, dass die Ausbildung eines homogenen Lichtfelds häufig nicht flächendeckend erzielt werden kann oder es zu unerwünschten Reflexionen bei der Beleuchtung der auszuleuchtenden Fläche kommt. Auch zeigt sich in vielen Fällen die Problematik, dass schaltbare Flächenleuchten im ausgeschalteten Zustand nicht in gewünschtem Maße transparent sind. Auch die maximale Fläche und Leuchtdichte ist konstruktiv stark beschränkt. Außerdem zeigen Flächenleuchten aus dem Stand der Technik Mängel gegen Verschmutzung, Verstaubung, Feuchtigkeit und/oder
oberflächliches Zerkratzen.
Eine Aufgabe der Erfindung kann aus diesem Grunde darin gesehen werden, eine variabel beleuchtbare Scheibeneinheit bereitzustellen, welche die oben genannten Nachteile zumindest teilweise vermeidet. Außerdem kann es als eine Aufgabe der Erfindung angesehen werden, eine Flächenleuchte mit einem homogenen Lichtfeld auf und/oder in einer Scheibeneinheit zur Verfügung zu stellen, welche bei nicht
eingeschaltetem Beleuchtungselement ein gewünschtes Maß an Transparenz bieten kann.
Diese Aufgaben werden mit dem Gegenstand des unabhängigen Anspruchs erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung finden sich in den abhängigen Ansprüchen.
Zur Erreichung des genannten Ziels schlägt die Erfindung eine Scheibeneinheit mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs vor, welche eine Rahmenkonstruktion umfasst, die insbesondere einer Rahmenkonstruktion einer herkömmlichen Scheibe entsprechen oder ähneln kann. Die Rahmenkonstruktion der erfindungsgemäßen
Scheibeneinheit kann bspw. rechteckförmig mit geradlinigen und rechtwinkelig
aufeinanderstoßenden Rahmenabschnitten, wahlweise auch mit abschnittsweise gekrümmt geformten Rahmenabschnitten ausgebildet sein außerdem umfasst die erfindungsgemäße Scheibeneinheit wenigstens eine beleuchtbare Scheibe. Die beleuchtbare Scheibe kann von der Rahmenkonstruktion getragen und/oder gehalten werden.
Die Scheibeneinheit verfügt zudem über wenigstens eine in die
Rahmenkonstruktion eingepasste Aufnahmemöglichkeit zur Aufnahme wenigstens eines Beleuchtungselements. Außerdem kann wenigstens ein insbesondere elektrisch betriebenes Beleuchtungselement beinhaltet sein, welches auf und/oder in die
beleuchtbare Scheibe strahlt, sobald es aktiviert ist. Vorzugsweise ist das wenigstens eine Beleuchtungselement sowie seine zugehörige Aufnahme in einer Weise ausgestaltet, dass das wenigstens eine Beleuchtungselement für ein zumindest näherungsweise homogenes Lichtfeld auf beziehungsweise in der beleuchtbaren Scheibe sorgen kann.
Die Anordnung oder Befestigung des wenigstens einen Beleuchtungselements kann in der eingepassten Aufnahmemöglichkeit an und/oder entlang der mindestens einen Schmalseite der beleuchtbaren Scheibe platziert sein.
Die Rahmenkonstruktion der Erfindung kann beispielsweise aus Metall und/oder Kunststoff und/oder Holz und/oder Verbundwerkstoffen etc. gefertigt sein. Ebenso ist es denkbar, dass die Rahmenkonstruktion beispielsweise auch eine Funktion bei der Montage übernehmen kann, so dass vorteilhafte Varianten der Scheibeneinheit beispielsweise als schaltbare Fenster, als Türe, als Wandelement, als Raumtrenner, als Deckenelement, als blendfreies Wandelement und aus Gründen der einfachen Reinigung und Sterilisation in Operationssälen zur Hintergrundbeleuchtung, als Element für
Raucherkabinen, als Element für Wartehäuschen, als Regalbrett, als Vitrinenelement, als Ladenbauelement, als Bühnenbauelement, als Dekorationselement, als Werbemittel (Plakate etc.), als Seilbahnelement (Boden, Wand oder Decke), als Tritt- und/oder Setzstufe oder im Möbelbau ermöglicht sind.
Eine besonders vorteilhafte optionale Ausführungsvariante der Scheibeneinheit ergibt sich, wenn die Rahmenkonstruktion eine gegebenenfalls verschließbare Führung, Aussparung oder Eckwinkelkonstruktion in einer Weise vorsieht, dass zumindest ein Beleuchtungselement zum Zwecke seiner Wartung aus der Scheibeneinheit entnommen und wieder eingesetzt werden kann. Ein für den Betrachter besonders interessantes Erscheinungsbild der Scheibeneinheit ergibt sich in optionalen Ausführungsvarianten, bei welchen nicht rechteckige oder runde Ausführungen der Gesamtkonstruktion zur
Anwendung kommen. Bei diesen nicht rechteckigen oder runden Ausführungen ist die Positionierung der Beleuchtungselemente entsprechend anzupassen.
Ein weiteres für den Betrachter besonders interessantes Erscheinungsbild der Scheibeneinheit ergibt sich in einer optionalen Ausführungsvariante der Erfindung, bei welcher die Gesamtkonstruktion gebogen ausgeführt wird. Bei diesen optionalen
Ausführungsvarianten sind die Biegeradien der Komponenten entsprechend anzupassen. Damit ist gemeint, dass die einzelnen Rahmensegmente, die normalerweise an ihren jeweiligen Enden rechtwinkelig aufeinanderstoßen und damit die Ecken der
Scheibeneinheit ausbilden, nicht geradlinig geformt sind, sondern gekrümmt oder gebogen, was zu gewünschten Konturen der Umrahmung der Scheibeneinheit führen kann, die keinen rechteckförmigen Grundriss ergeben.
Die Erfindung umfasst eine Scheibeneinheit, bei der das wenigstens eine
Beleuchtungselement in der eingepassten Aufnahmemöglichkeit an und/oder entlang der mindestens einen Schmalseite der beleuchtbaren Scheibe variabel positionier- und/oder entnehmbar sein kann.
Eine besonders vorteilhafte optionale Ausführungsvariante der Scheibeneinheit ergibt sich, wenn zumindest ein Beleuchtungselement mittig zur beleuchteten Scheibe mit paralleler Einstrahlung zur Scheibenoberfläche positioniert wird, da in diesem Fall die Lichtausbeute der Konstruktion besonders hoch ist. Mit einer solchen mittigen Anordnung ist insbesondere gemeint, dass das wenigstens eine Beleuchtungselement im Bereich einer Längskante der beleuchtbaren Scheibe angeordnet ist, und zwar in etwa im Bereich oder in Nähe einer Symmetrieebene, welche die Scheibenfläche in zwei (gedachte) Hälften unterteilt. Da das wenigstens eine Beleuchtungselement hierbei in günstiger Weise positioniert ist, können weitgehend alle Bereiche der Scheibe gleichmäßig mit Licht beaufschlagt werden, was eine angestrebte homogene Lichtverteilung begünstigt.
Ebenfalls besonders vorteilhaft ist eine optionale Ausführungsvariante der Scheibeneinheit, bei der ein optisches Element in der Rahmenkonstruktion positioniert wird, welches zumindest ein Beleuchtungselement optisch direkt mit der beleuchtbaren Scheibe koppelt. Diese Option ermöglicht eine besonders vorteilhafte Lichtausbeute, da durch die unmittelbare Einkoppelung des Lichts unter Vermeidung einer durch eine Lücke gebildete mehrfache Grenzschicht eine besonders geringe Dämpung gewährleistet und Brechungseffekte weitgehend vermieden werden können.
Alternativ kann die erfindungsgemäße Scheibeneinheit durch Verwendung geeigneter Beleuchtungselemente oder Rahmenkonstruktionen auch so ausgeführt werden, dass der entstehende Lichteindruck auf beiden Seiten der Scheibeneinheit in Helligkeit oder Farbe unterschiedlich ist.
Weiter umfasst die Scheibeneinheit ein Beleuchtungselement, welches aus zumindest einer einzelnen (punktuellen) und/oder aus einer mehrfach punktuell Licht emittierenden und/oder zumindest einer linienförmigen Leuchte ausgebildet sein kann.
Diese Leuchten können als Glühlampe, Gasentladungslampe, Leuchtstofflampe, LED, Kondensator-Leuchtfolie oder anderes Leuchtmittel ausgebildet sein und mit
unterschiedlichen Betriebsspannungen bzw. Netzfrequenzen betreibbar sein.
Das Beleuchtungselement kann die Fläche der wenigstens einen beleuchtbaren Scheibe vollständig oder teilweise beleuchten. Alternativ kann die erfindungsgemäße Scheibeneinheit durch Verwendung geeigneter Beleuchtungselemente oder
Rahmenkonstruktionen auch so ausgeführt werden, dass der entstehende Lichteindruck auf beiden Seiten der Scheibeneinheit in Helligkeit oder Farbe unterschiedlich ist.
Denkbar ist darüber hinaus, dass die Scheibeneinheit über ein schalt- und oder regelbares Beleuchtungselement verfügen kann.
Dadurch ergibt sich für den Anwender ein beliebig ein- und ausschaltbares beziehungsweise regelbares Beleuchtungselement. So ist es denkbar, das
Beleuchtungselement auch über eine App an- beziehungsweise fernzusteuern und nach den eigenen Bedürfnissen zu konfigurieren.
Weiter kann die Scheibeneinheit über ein Beleuchtungselement verfügen, welches in der Helligkeit und/oder in der Lichtfarbe variabel änderbar und/oder konstant ist.
Eine Option der Erfindung ergibt sich durch Ausführung zumindest eines
Beleuchtungselements mit variabler Helligkeit oder variabler Lichtfarbe. Mit dieser Option ist es beispielsweise besonders vorteilhaft möglich, die Scheibeneinheit zur
Passagierinformation in Personenförderanlagen, als leuchtende Hintergrundwand in Planetarien, als Personenleitsystem in der Architektur beispielsweise von Spitälern, Bahnhöfen oder Flughäfen einzusetzen. Alternativ können in die Rahmenkonstruktion der erfindungsgemäßen Scheibeneinheiten ergänzend infrarot, ultraviolett oder in
gesonderten Spektralbereichen abstrahlende Beleuchtungselemente eingebaut sein. Dies kann zur Simulation von Sonnenlicht oder für medizinische oder lichttherapeutische Zwecke dienen. Insbesondere die Verwendung von Beleuchtungselementen, welche den Tageslichtverlauf ganz oder teilweise nachbilden oder flickerfrei sind, ermöglichen eine optionale Ausführung der erfindungsgemäßen Scheibeneinheit, welche im Bereich „Human Centric Lighting“ zum Einsatz kommen kann. Damit können auch
unterschiedlichste Beleuchtungsszenarien, beispielsweise bei Schminkspiegeln, dargestellt werden.
Ein besonders vorteilhafter Anwendungsfall können auch arbeitsmedizinische Anwendungen, wie zum Beispiel die realistische Simulation von Tageslicht bei Arbeiten unter Tage sein. Ergänzend ist mit der Erfindung beispielsweise die Anzeige der aktuellen Windlast durch Färb- und Helligkeitsänderungen der Beleuchtungselemente bei Einsatz entsprechender Sensorik und Ansteuerung möglich.
Auch kann die Scheibeneinheit so ausgebildet sein, dass die wenigstens eine beleuchtbare Scheibe aus transparentem Material besteht. Eine vorteilhafte Lichtausbeute der Konstruktion ergibt sich beispielsweise durch die Verwendung von lichtstreuendem Kunststoff, bevorzugt Polymethylmethacrylat, oder lichtstreuendem Glas, gelasertem Kunststoff, gelasertem Glas oder anderem lichtstreuenden Material. Die transparenten Scheiben ermöglichen eine einfache und sichere Reinigung der Konstruktion.
Eine besonders vorteilhafte optionale Ausführungsvariante der Erfindung ergibt sich, wenn zumindest eine beleuchtbare Scheibe teilweise durch eine transparente Scheibe ersetzt wird. In diesem Fall durchdringt das von den Beleuchtungselementen emittierte Licht die transparente Scheibe mit nur sehr geringer Lichtstreuung und trifft dann auf die verbliebende beleuchtbare Scheibe. Diese emittiert das Licht der
Beleuchtungselemente dann aus der Konstruktion. Es entsteht beim Betrachter der optische Eindruck einer scheinbar schwebenden Lichtfläche in Form der verbliebenen beleuchtbaren Scheibe. Wird die Aufteilung zwischen beleuchtbarer Scheibe und transparenter Scheibe geeignet gewählt, ist es mit dieser optionalen Konstruktion beispielsweise möglich, Logos und andere Darstellungen scheinbar schwebend im Raum erscheinen zu lassen. Durch die Anwendung von Kunststoffgläsern ergeben sich bei Bestrahlung gegenüber Mineralgläsern auch unterschiedliche Brechungs- und
Reflexionseigenschaften
Es haben sich Ausführungsformen bewährt, bei welchen die Scheibeneinheit über eine beleuchtbare Scheibe mit schaltbarem und/oder tönbarem Material verfügt und unterschiedliche Lichtdurchdringungsverhältnisse abgebildet werden können.
Insbesondere bei der optionalen Ausführung zumindest einer beleuchtbaren Fläche oder einer transparenten Scheibe aus schaltbarem oder tönbarem Material, zum Beispiel als elektrochromes, thermochromes, photochromes, liquid crystal oder polymer dispersed liquid crystal Glas, ergibt sich beispielsweise ein Einsatz des
erfindungsgemäßen Flächenlichts als schaltbarer Raumtrenner.
In der Praxis haben sich außerdem Ausführungsformen bewährt, bei welchen der wenigstens einen beleuchtbaren Scheibe zumindest eine transparente Scheibe zugeordnet ist.
Zudem haben sich Ausführungsformen bewährt, bei welcher die mindestens eine beleuchtbaren Scheibe und/oder transparente Scheibe der Scheibeneinheit ein- oder mehrteilig ausgebildet sein kann und in einem definierten Abstand zueinander stehen.
Die zumindest eine transparente Scheibe ist bevorzugt aus klarsichtigem Glas ausgeführt und kann dem Schutz der zumindest einen beleuchteten Scheibe gegen beispielsweise Verschmutzung, Verstauben, Feuchtigkeit, Zerkratzen und ultraviolettes Licht dienen und ist ebenso leicht zu reinigen.
Bei der Ausführung der beleuchtbaren Scheibe aus Kunststoff ist eine Ausführung der zumindest einen transparenten Scheibe aus Mineralglas besonders vorteilhaft, da die beleuchtete Scheibe ergänzend gegen Verstauben durch elektrostatische Effekte des Kunststoffs geschützt ist.
Optional können sich vorteilhafte Ausführungen der Erfindung auch ergeben, wenn zumindest eine beleuchtbare und/oder transparente Scheibe teilweise oder ganz in Sonderqualitäten ausgeführt wird. Dies schließt beispielsweise die Verwendung von beschichteten Scheiben, undurchsichtigen Scheiben als Blickschutzfilter, hochklar ausgeführten Scheiben, kratzfesten Scheiben, vollverspiegelten Scheiben,
teilverspiegelten Scheiben, einwegverspiegelten Scheiben, reflexionsarmen Scheiben, ultraviolettes Licht filternden Scheiben oder die Verwendung von vandalensicheren Scheiben ein. Dadurch ist beispielsweise die Verwendung der Erfindung als
blickwinkelabhängiger oder nur in eine Richtung durchsichtiger Raumtrenner möglich.
Auch kann die beleuchtbare und/oder transparente Scheibe aus extra leichtem Material gefertigt sein. Diese Option kann beispielsweise als Boden-, Wand- oder Dachfläche in Personenförderanlagen wie Aufzügen eingesetzt werden, um Masse zu sparen.
Es ist weiter vorgesehen, dass die wenigstens eine beleuchtbare und/oder transparente Scheibe der Scheibeneinheit teil- oder ganzflächig farbig und/oder undurchsichtig sein kann.
Optional kann eine besonders hohe Homogenität der Farbe des von den beleuchteten Scheiben emittierten Lichtes durch Auswahl geeigneter, hochqualitativer Beleuchtungselemente erzeugt werden. Bei einer optionalen Ausführungsvariante kann zumindest eine der beleuchtbaren Scheiben oder eine der transparenten Scheiben der erfindungsgemäßen Scheibeneinheit ganz oder teilweise bunt ausgeführt werden. Diese Option kann beispielsweise in Form von durchgefärbten beleuchteten Scheiben beziehungsweise transparenten Scheiben oder alternativ durch aufgebrachte Folien oder durch Lackierungen erzeugt werden. Dies ermöglicht beispielsweise die Darstellung von Abbildungen beziehungsweise Silhouetten und kann zur künstlerischen Gestaltung und als Werbemittel eingesetzt werden.
Auch kann die beleuchtbare und/oder transparente Scheibe so gestaltet sein, dass sie der bildhaften Darstellung von Landschafts- oder Straßenbildern dient. Diese Option kann beispielsweise zur Simulation des Ausblicks aus Fenstern dienen.
Denkbar ist darüber hinaus, dass die wenigstens eine beleuchtbare Scheibe er Scheibeneinheit zumindest 100 cm2 Mindestfläche aufweist und/oder bei eingeschaltetem Beleuchtungselement zumindest annähernd 50 cd/m2 Leuchtdichte und/oder zumindest annähernd 55% Homogenität der Helligkeit aufweisen kann.
Optional kann eine besonders hohe Homogenität der Helligkeit des von den beleuchteten Scheiben emittierten Lichtes durch Erhöhung der Anzahl der verbauten Beleuchtungselemente pro Längeneinheit oder durch den Einsatz besonders geeigneter Materialen für die beleuchtbaren Scheiben erzeugt werden. Die Beleuchtungselemente können bevorzugt als lichtemittierende Diode für ein vorteilhaftes Verhältnis von
Lichtausbeute zu Wärmeentwicklung ausgeführt werden. Mögliche Einsatzzwecke der Optionen mit besonders hoher Homogenität der Helligkeit oder der Farbe des emittierten Lichts ergeben sich in der Qualitätssicherung, beispielsweise bei der Beurteilung von lackierten Oberflächen, Folien, Gläsern oder Textilien.
Optional ist es möglich, dass die wenigstens eine beleuchtbare und/oder transparente Scheibe der Scheibeneinheit als Sicherheitsglas ausführbar ist.
Optional kann bei der Erfindung zumindest eine transparente Scheibe als
Einscheiben- oder Verbundsicherheitsglas ausgeführt werden. Dies ist beispielsweise für einen Einsatz als homogen leuchtende Brüstung oder Geländer vorteilhaft. Insbesondere
die optionale Verwendung von hurrikansicherem Glas als transparente Scheibe der erfindungsgemäßen Scheibeneinheit ermöglicht den Einsatz im Außenbereich auch bei sehr hohen Windstärken.
Bei einer weiteren Option der erfindungsgemäßen Scheibeneinheit wird zumindest eine beleuchtbare Scheibe oder eine transparente Scheibe als Panzerglas
(schusssicheres Glas), einbruchsicheres oder durchwurfhemmendes Glas ausgeführt. Beispielsweise ist ergänzend in Verbindung mit entsprechender Sensorik und
Ansteuerung der Beleuchtungselemente die Anzeige einer beschossenen Fläche durch Färb- und Helligkeitsänderungen der Beleuchtungselemente möglich. Ergänzend kann die Scheibeneinheit in Richtung des Beschusses durch Einsatz von elektrochromes, thermochromes, photochromes, liquid crystal oder polymer dispersed liquid crystal Glas als beleuchtbare Scheibe oder als transparente Scheibe undurchsichtig geschaltet werden.
Auch ist es möglich, dass die Scheibeneinheit so gestaltet ist, dass die wenigstens eine beleuchtbare und/oder transparente Scheibe mit externen elektronischen
Komponenten versehbar und/oder ansteuerbar und/oder regelbar sein kann. Optional kann der Erfindungsgegenstand mit Sensorik, Steuerungselektronik, Messgeräten oder Software so verbunden werden, dass sich beispielsweise statusanzeigende
Brandschutztüren, Blinklichtern von Fahrzeugen, Stopp-Lichtern und Anwendungen im automotiven, maritimen, militärischen, Bahn- oder Flugbereich realisieren lassen. #
Eine besonders vorteilhafte optionale Ausführungsvariante der Erfindung ergibt sich, wenn mehrere Scheibeneinheiten zu einem Display für Medienfassaden, interaktive Fassaden, intelligente Fassaden welche auf Sensorik oder Aktionen reagieren,
Schaufenster, Auslagen oder Leitsysteme verbunden werden.
Optional ermöglicht die Erfindung die Befestigung eines technischen Moduls an zumindest einer beleuchtbaren und/oder transparenten Scheibe. Mit dieser Option kann die erfindungsgemäße Scheibeneinheit als Technikwand mit vorteilhafter gestalterischer Optik eingesetzt werden. Bei diesem technischen Modul kann es sich zum Beispiel um einen Monitor oder eine Projektionsfläche handeln. In beiden Beispielen ist für einen Betrachter die Darstellung von bewegten Bildern innerhalb der beleuchtbaren Scheibe möglich. Das technische Modul kann dabei auch teilweise in zumindest eine beleuchtbare Scheibe oder eine transparente Scheibe eingefräst sein.
Weiter kann die Scheibeneinheit so konstruiert sein, dass zwischen mindestens zwei beleuchtbaren und/oder transparenten Scheiben Hohlräume ausgebildet sein können, welche mit Gasen befüllbar und diffusionsdicht verschließbar sind.
Eine Ausführungsvariante mit einer Gasbefüllung ermöglicht beispielsweise optische Effekte durch das Gas. Eine besonders vorteilhafte optionale
Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Flächenlichts ergibt sich, wenn
transparente Scheiben über die Rahmenkonstruktion gasdiffusionsdicht als Isolierglas ausgeführt werden. Dadurch kann das erfindungsgemäße Flächenlicht besonders einfach als homogen leuchtendes Außenfenster, Außentüre, Fassadenelement, Dachelement oder Brückenbodenelement eingesetzt werden.
Zuletzt kann es sein, dass die Rahmenkonstruktion der Scheibeneinheit zur Aufnahme der Energieversorgung und/oder eines Wärmeableitungselements des wenigstens einen Beleuchtungselements ausgelegt sein kann. Eine besonders vorteilhafte optionale Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Scheibeneinheit ergibt sich durch die Aufnahme der Energieversorgung in die Rahmenkonstruktion, da der optisch flächige Eindruck der beleuchtbaren Scheiben in diesem Fall nicht gestört wird.
Im Folgenden sollen Ausführungsbeispiele die Erfindung und ihre Vorteile anhand der beigefügten Figuren näher erläutern. Die Größenverhältnisse der einzelnen Elemente zueinander in den Figuren entsprechen nicht immer den realen Größenverhältnissen, da einige Formen vereinfacht und andere Formen zur besseren Veranschaulichung vergrößert im Verhältnis zu anderen Elementen dargestellt sind.
Figur 1 zeigt eine schematische Frontansicht der erfindungsgemäßen
Scheibeneinheit
Figur 2 zeigt eine schematische Schnittdarstellung der einteiligen beleuchteten Scheibe
Figur 3 zeigt eine schematische Schnittdarstellung der Rahmenkonstruktion
Für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung werden identische Bezugszeichen verwendet. Ferner werden der Übersicht halber nur Bezugszeichen in den einzelnen Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind. Die dargestellten Ausführungsformen stellen lediglich Beispiele dar, wie der
erfindungsgemäße Gegenstand ausgestaltet sein kann und stellen keine abschließende Begrenzung dar.
Figur 1 zeigt eine schematische Frontansicht einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Scheibeneinheit 1. Die Rahmenkonstruktion 2 umfasst eine einteilige transparente Scheibe 3 und hält diese in der gewünschten Position. In diesem Ausführungsbeispiel wird die beleuchtbare Scheibe 4 von der transparenten Scheibe 3 verdeckt, wobei alle Elemente der Scheibeneinheit 1 rechteckig konstruiert sind. In weiteren Ausführungsformen ist es jedoch möglich, dass die Scheibeneinheit auch durch andere Formen ausgebildet sein kann. Ebenso ist es möglich, dass die die transparente Scheibe 3 in unterschiedlichen Größen, Formen, Farben etc. ausgebildet ist und/oder mehrteilig ausgeführt wird.
Figur 2 zeigte eine schematische Schnittdarstellung einer bevorzugten
Ausführungsform der einteiligen beleuchteten Scheibe 4 der Scheibeneinheit 1. Die Schnittdarstellung verdeutlicht die Anordnung von Beleuchtungselementen 5 an der beleuchtbaren Scheibe 4. Die Rahmenkonstruktion 2 umfasst eine beleuchtbare Scheibe 4, welche von den in der Rahmenkonstruktion 2 angeordneten Beleuchtungselementen 5 von allen vier Schmalseiten 7 der beleuchtbaren Scheibe 4 beleuchtet wird. Dabei sind die Beleuchtungselemente 5 so in die Rahmenkonstruktion 2 integriert und angeordnet, dass ein gleichmäßiges Lichtbild in der beleuchtbaren Scheibe 4 erzeugt wird. Die einzelnen Beleuchtungselemente 5 sind in der Figur 2 regelmäßig voneinander beabstandet, um ein gleichmäßiges Lichtbild zu erzeugen, können aber in weiteren Ausführungsformen auch unregelmäßig zueinander beabstandet sein und/oder paarweise und/oder als durchgehend leuchtende Leiste etc. ausgebildet sein. Die in der Abbildung dargestellten vereinzelten Beleuchtungselemente 5 können als einzelne oder paarweise Einzelleuchten, als Leuchtröhren, leuchtende Bänder etc. ausgebildet sind. Die in Figur 2 abgebildete rechteckige Ausführung ist nicht zwingend und kann ebenso rund, oval oder dergleichen ausgeführt sein. Der beleuchtbaren Scheibe 4 kann eine oder mehrere transparente Scheiben 3 zugeordnet sein, welche mit in die Rahmenkonstruktion eingepasst sein können.
Figur 3 zeigt eine schematische Schnittdarstellung einer bevorzugten
Ausführungsform von der Rahmenkonstruktion 2 der Scheibeneinheit 1. Die
Rahmenkonstruktion 2 fixiert die transparenten Scheiben 3, die beleuchtbaren Scheiben 4 und die Beleuchtungselemente 5 in der dafür vorgesehenen Position und in einem
definierten Abstand. Dabei sind die beleuchtbaren Scheiben 4 jeweils zu beiden Seiten von den transparenten Scheiben 3 abgeschirmt, wobei der Abstand der Scheiben zueinander nicht festgelegt ist und variiert werden kann. Die transparenten Scheiben 3 dienen dem Schutz der beleuchtbaren Scheiben 4 vor Witterungseinflüssen,
Beschädigungen etc. Die Beleuchtungselemente 5 befinden sich jeweils an den
Schmalseiten 7 der beleuchtbaren Scheiben 4 in einer dafür vorgesehenen
Aufnahmemöglichkeit und können in weiteren Ausführungsvarianten fest mit der Scheibe fixiert sein, oder aber zugänglich und entnehmbar sein. Bei eingeschalteten
Beleuchtungselementen 5 leuchten diese die beleuchtbaren Scheiben 4 an und erzeugen ein homogenes Lichtfeld. Bei ausgeschalteten Beleuchtungselementen ist es in einer bevorzugten Ausführungsform möglich, durch die beleuchtbaren Scheiben und
transparenten Scheiben hindurchzusehen. Der in der Figur 3 durch die Anordnung der mehreren Scheiben ausgebildete Hohlraum 6 kann gasdicht verschlossen sein, so dass dieser eine Isolierfunktion erfüllen kann. Auch kann der Hohlraum 6 mit diversen Gasen, Flüssigkeiten etc. befüllt werden, wodurch sich weitere Nutzungsmöglichkeiten und Anwendungsgebiete ergeben.
Die Ausführungsformen, Beispiele und Varianten der vorhergehenden Absätze, die Ansprüche oder die folgende Beschreibung und die Figuren, einschließlich ihrer verschiedenen Ansichten oder jeweiligen individuellen Merkmale, können unabhängig voneinander oder in beliebiger Kombination verwendet werden. Merkmale, die in
Verbindung mit einer Ausführungsform beschrieben werden, sind für alle
Ausführungsformen anwendbar, sofern die Merkmale nicht unvereinbar sind.
Wenn auch im Zusammenhang der Figuren generell von„schematischen“
Darstellungen und Ansichten die Rede ist, so ist damit keineswegs gemeint, dass die Figurendarstellungen und deren Beschreibung hinsichtlich der Offenbarung der Erfindung von untergeordneter Bedeutung sein sollen. Der Fachmann ist durchaus in der Lage, aus den schematisch und abstrakt gezeichneten Darstellungen genug an Informationen zu entnehmen, die ihm das Verständnis der Erfindung erleichtern, ohne dass er etwa aus den gezeichneten und möglicherweise nicht exakt maßstabsgerechten
Größenverhältnissen der Scheibeneinheit und/oder Teilen des Gegenstands oder anderer gezeichneter Elemente in irgendeiner Weise in seinem Verständnis beeinträchtigt wäre. Die Figuren ermöglichen es dem Fachmann als Leser somit, anhand der konkreten erläuterten Umsetzungen des erfindungsgemäßen Gegenstands ein besseres
Verständnis für den in den Ansprüchen sowie im allgemeinen Teil der Beschreibung allgemeiner und/oder abstrakter formulierten Erfindungsgedanken abzuleiten.
Die Erfindung wurde unter Bezugnahme auf eine bevorzugte Ausführungsform beschrieben. Es ist jedoch für einen Fachmann vorstellbar, dass Abwandlungen oder Änderungen der Erfindung gemacht werden können, ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
Bezuqszeichenliste
1 Scheibeneinheit
2 Rahmenkonstruktion
3 transparente Scheibe
4 beleuchtbare Scheibe
5 Beleuchtungselement
6 Hohlraum
7 Schmalseite
8 Aufnahmemöglichkeit