Kunststoffausgießer (Spout) für Standbeutelverpackungen, Standbeutelverpackung sowie Herstellungsverfahren
Die Erfindung betrifft einen, insbesondere als Kunststoffspritzgussteil ausgebildeten, bevorzugt (abgesehen von einem fakultativen, integrierten o- der separaten Verschluss) einteiligen, Kunststoffausgießer (Spout) für Standbeutelverpackungen, insbesondere für Getränke gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung ge- mäß dem Oberbegriff des Anspruchs 10. Darüber hinaus betrifft die Erfindung einen Standbeutel mit einem solchen Spout sowie ein Verfahren zum Herstellen des Standbeutels gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 17. Standbeutel sind als Folienverpackungsbehälter für Getränke hinlänglich bekannt. Zum Ausgießen des bevorrateten Getränkes umfassen bekannte Standbeutel einen sogenannten Spout (Kunststoffausgießer), welcher an der Standbeutelfolie festgesiegelt ist, so dass der Kunststoffausgießer allseitig von der Standbeutelfolie umschlossen ist. Zur Ausleitung des Ge- tränks umfasst der Kunststoffausgießer ein einteilig angeformtes Ausgussrohr, welches auf der Außenseite des Standbeutels mit einem Verschluss, meist einem Drehverschluss oder einem Siegelverschluss, verschließbar ist. Zum Schutz des Getränkes vor Gasen, insbesondere Sauerstoff und/oder Feuchtigkeit weisen Standbeutelfolien meist eine Barriereschicht, beispielsweise aus Aluminium auf. Schwachstelle hinsichtlich der Gasdichtheit sind die Kunststoffausgießer (Spouts), die im Regelfall ohne Barriereschicht verwendet werden.
Dieses Problem wurde bereits in der JP 2009-0461 66 A beschrieben. Zur Lösung des Problems wird am Kunststoffausgießer eine im Vakuum auf-
gebrachte Barriereschicht aus SiOx aufgebracht, wobei sich die Barriereschicht gemäß der Lehre der Druckschrift zur Verbesserung der Haptik nicht an der Außenseite des Kunststoffausgießers befinden soll. Daher schlägt die japanische Druckschrift eine mehrteilige Ausbildung des Kunststoffausgießers vor, wobei ein ein Ausgussrohr umfassendes Hauptteil an seiner Außenseite mit der Barriereschicht versehen und dann die Barriereschicht durch ein weiteres, rohrförmiges Bauteil geschützt wird, welches auf die Barriereschicht des Hauptteils aufgeschoben wird. Im Ergebnis befindet sich dann die Barriereschicht nicht an der Außenseite des fertigen Kunststoffausgießers, sondern ist sandwichartig zwischen zwei Kunststoffschichten aufgenommen, wobei eine innere dieser Kunststoffschichten, nämlich die das Ausgussrohr des Hauptteils bildende Kunststoffschicht die unbeschichtete Innenoberfläche des Ausgussrohres bildet und mit dem Getränk beim Ausgießen unmittelbar in Kontakt kommt.
Der Nachteil an dem bekannten Spout ist dessen Mehrteiligkeit und die damit verbundene komplexe Fertigung bzw. Montage.
Aus dem Stand der Technik sind ferner Verfahren zur Herstellung von Kunststoffverpackungsbehältern bekannt, bei denen Kunststoffverpackungsbehälter durch Spritzgießen, Tiefziehen und/oder Blasformen geformt werden. Auch ist es aus dem Stand der Technik bekannt, an den Kunststoffverpackungsbehältern Siegelzonen vorzusehen, an die Verschlussmittel, insbesondere in Form von Siegelfolien, mit einem Siegelma- terial gesiegelt werden.
Insbesondere dann, wenn in zumindest einer der Kammern ein feuchtig- keits- oder sauerstoffempfindliches Füllgut, insbesondere ein Lebensmittel, ist es wünschenswert, dass der Kunststoffverpackungsbehälter eine Barriereschicht zur Erhöhung der Durchtrittsperrwirkung gegen Feuchtigkeit und/oder Gase aufweist. Solche im Vakuum aufzubringenden Barrie-
reschichten sind beispielsweise in der EP 1 048 746 A1 oder der WO2009/030425 A1 beschrieben.
Nachteilig bei den bekannten Barriereschichten ist es, dass herkömmliche Siegelmaterialien schlecht an diesen haften, was zu einem ungewollten Ablösen von Siegelfolien oder sonstigen Verschlussmitteln, die zum Siegeln an die Siegelzonen bestimmt sind, führen kann, weshalb unter Umständen auf eine solche Beschichtung wegen dieser Nachteile ganz verzichtet wird.
Aus der EP 1 449 784 A1 ist ein Kunststoffausgießer (Spout) bekannt, dessen Ausgussrohr am Innenumfang mit einer in Vakuum hergestellten Barriereschicht versehen ist. Über die Beschaffenheit der Siegelzone des Spouts zum Fixieren desselben in einem Standbeutel schweigt sich das Dokument aus. Ist die Siegelzone bei der Bedampfung mit der Barriereschicht nicht maskiert, ist von einer schlechten Siegelbarkeit auszugehen, da die Barriereschicht dann die Oberfläche der Siegelzone bedeckt und somit den Siegelvorgang erschwert bzw. behindert. Aus der US 2009/0139993 A1 ist ein nicht mit einer Barriereschicht versehener Kunststoffausgießer (Spout) bekannt. Die Druckschrift offenbart das Vorsehen einer rauen Oberfläche der Siegelzone - barriereschichtbedingte Siegelprobleme bestehen mangels Barriereschicht nicht. Über die Beschaffenheit der Oberfläche des Ausgussrohres des Spouts schweigt sich die Druckschrift aus.
Ausgehend von dem vorgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Kunststoffausgießer (Spout) für Standbeutelverpackungen sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung anzugeben, wobei sich der Kunststoffausgießer durch eine Barriereschicht auszeichnen soll, die vor Beschädigungen optimal geschützt ist, ohne die Notwen-
digkeit den Kunststoffausgießer wie im Stand der Technik mehrteilig ausbilden zu müssen. Ferner besteht die Aufgabe darin, einen Standbeutel mit einem entsprechend verbesserten Kunststoffausgießer sowie ein Verfahren zur Herstellung eines entsprechend verbesserten Standbeutels anzugeben.
Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Kunststoffausgießers mit den Merkmalen des Anspruchs 1 , hinsichtlich des Standbeutels mit den Merkmalen des Anspruchs 9, hinsichtlich des Verfahrens zum Herstellen des Kunststoffausgießers mit den Merkmalen des Anspruchs 10 und hinsichtlich des Verfahrens zum Herstellen eines Standbeutels mit den Merkmalen des Anspruchs 17 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben. In den Rahmen der Erfindung fallen sämtliche Kombinationen aus zumindest zwei von in der Beschreibung, den Ansprüchen und/oder den Figuren offenbarten Merkmalen. Zur Vermeidung von Wiederholungen sollen verfahrensgemäß offenbarte Merkmale als vorrichtungsgemäß offenbart gelten und beanspruchbar sein. Ebenso sollen vorrichtungsgemäß offenbarte Merkmale als verfahrensgemäß offenbart gelten und beanspruchbar sein.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, das Kunststoffausgussrohr des bevorzugt einteiligen Kunststoffausgießers (Spout) zumindest abschnittsweise, bevorzugt axial durchgehend mit einer, bevorzugt im Vaku- um erzeugten Barriereschicht zu versehen, so dass die Barriereschicht oder eine fakultative Lackschicht unmittelbar den Fluidkanal an seinem Innenumfang begrenzt, also das Getränk beim Ausgießen entweder in unmittelbarem Kontakt mit der Barriereschicht oder einer fakultativen Lackschicht kommen kann, wobei es besonders bevorzugt ist, wenn auf vorerwähnte Lackschicht verzichtet wird. Durch das Vorsehen der Barriereschicht am Innenumfang des Ausgussrohres wird die Barriereschicht vor
Beschädigungen geschützt, das insofern vorteilhaft bzw. angezeigt ist, als dass Kunststoffausgießer üblicherweise als Schüttgut verarbeitet bzw. transportiert werden und es somit zu einem Abrieb einer etwaigen äußeren Barriereschicht kommen kann. Im Gegensatz zum Stand der Technik ist die Barriereschicht gemäß der Erfindung nicht sandwichartig zwischen zwei Bauteilen aufgenommen sondern befindet sich am Innenumfang des Ausgussrohres, entweder in unmittelbarem Kontakt zum Getränk oder zumindest in mittelbarem Kontakt, wenn die vorerwähnte fakultative Lackschicht vorgesehen werden sollte, was noch weiter bevorzugt nicht der Fall ist. Das erfindungsgemäße Vorsehen der Barriereschicht am Innenumfang des, bevorzugt einteiligen Ausgussrohres (Ausgusskanals) ist nicht trivial, da die hier interessierenden Spouts ein für eine Vakuumbar- rierebeschichtung äußerst ungünstiges Längen-/Durchmesserverhältnis von >1 , bevorzugt >2 aufweisen. Anders ausgedrückt ist die Länge des Ausgussrohres größer als der Durchmesser (Innendurchmesser) des, bevorzugt zumindest innenzylindrischen Ausgussrohres, wodurch das mindestens eine Beschichtungsgas, insbesondere ein Precurser-Gas nicht ausreichend tief in das Ausgussrohr eindringen kann. Erfindungsgemäß ist mit Vorteil vorgesehen, dass die Oberfläche, insbesondere der Großteil der Oberfläche, der Siegelzone des Spouts eine höhere mittlere Rauheit aufweist als die Innenoberfläche, vorzugsweise als der Großteil der Innenoberfläche, des (Kunststoff-) Ausgussrohres und dass die Oberfläche der Siegelzone eine mittlere Oberflächenrauheit von mindestens 200nm aufweist.
Dabei ist unter "Großteil" jeweils ein Flächenanteil von mehr als 50% zu verstehen und als Oberflächenrauheit die mittlere Rauheit Ra der Oberfläche gemessen nach DIN EN ISO 4288:1998. Die Rauheitswerte beziehen sich, soweit nicht abweichend angegeben, auf den unbeschichteten Zustand des Kunststoffausgießers, also auf den Zustand vor dem Beschich-
ten bzw. auf die Rauheit der Oberfläche des Kunststoffverpackungsbehälters ohne Barriereschicht. Wie in der DIN EN ISO 4288:1998 beschrieben, wird zur Bestimmung der Rauheitswerte eine etwaige Welligkeit der Oberfläche auf übliche Weise, beispielsweise wie in der DIN EN ISO 1 1562:1998-09 beschrieben, gefiltert.
Die Siegelzone ist der Bereich des Kunststoffausgießers, der geeignet und bestimmt ist, mit der Standbeutelfolie, insbesondere einer Siegelfolie, durch ein Siegelmaterial, insbesondere ein Lacksystem oder Polyethylen oder Polypropylen, gesiegelt zu werden. Besonders bevorzugt ist es dabei, wenn sich die Siegelzone entlang von zwei einander gegenüberliegenden Seiten des Kunststoffausgießers erstreckt, so dass der Ausgießer sandwichartig entweder zwischen zwei Standbeutelfolien oder zwei Randseiten einer gefalteten Standbeutelfolie aufgenommen bzw. eingeschlos- sen werden kann, derart, dass das Ausgussrohr den Standbeutel nach außen überragt. Bevorzugt befindet sich die Siegelzone seitlich an einem verdickten Bereich des Ausgießers, der von dem Ausgussrohr überragt wird. Das Siegelmaterial kann an der Standbeutelfolie aufgebracht sein oder integrierter Bestandteil sein, insbesondere durch Ausbildung der Standbeutelfolie als Laminatfolie und/oder vor dem Versiegelungsschritt gesondert auf die Siegelzone und/oder die Standbeutelfolie aufgebracht werden. Der Rauheitsvergleich ist zwischen der Siegelzone und der zu beschichtenden Innenoberfläche des Ausgussrohres durchzuführen. Mit anderen Worten ist bevorzugt für den Fall der (späteren) Beschichtung der Innenoberfläche mit der Barriereschicht die Oberfläche der Siegelzone zur besseren Siegelbarkeit mit einem Siegelmaterial, vorzugsweise in einem Flä- chenanteil von mindestens 50%, mit einer höheren mittleren Rauheit als
die mittlere Oberflächenrauheit, vorzugsweise von mindestens 50% Flächenanteils der Innenoberfläche der Kavität herzustellen.
Wesentlich ist, dass die Rauheit der Siegelzone höher ist, als die Rauheit der sonstigen zu beschichtenden Fläche, insbesondere der Innenoberfläche und/oder der Außenoberfläche.
Wie erwähnt, wird die Messung der Oberflächenrauheit bevorzugt durchgeführt an einem noch nicht mit einer Barriereschicht beschichteten Kunststoffausgießer. Jedoch ist alternativ die Messung auch am mit der Barriereschicht versehenen Ausgießer möglich, da die Barriereschicht an die raue Oberfläche der Siegelzone anlegt und zudem sehr dünn bemessen ist. Daher kann notfalls eine Messung auch am beschichteten Kunststoffausgießer durchgeführt werden, für den Fall, da, beispielsweise für den Nachweis einer Verletzung, ein unbeschichteter Kunststoffausgießer nicht verfügbar ist.
Es hat sich herausgestellt, dass die erfindungsgemäße Ausbildung der Oberflächenrauheit nach dem Beschichten der Siegelzone dafür sorgt, dass die Barriereschicht im Bereich der Siegelzone beim Aufsiegeln der Standbeutelfolie durch einen gängigen Siegelprozess, insbesondere mit senkrecht zur Oberfläche wirkenden Flächendruck und/oder einer auf die Barriereschicht wirkenden Temperatureinwirkung, zumindest teilweise aufgebrochen wird, wodurch das Siegelmaterial in unmittelbaren Kontakt mit dem Kunststoffausgießer kommt, also die Barriereschicht nicht vollständig das Siegelmaterial von dem Kunststoffmaterial des Kunststoffausgießers trennt, was insgesamt die Siegelbarkeit verbessert. Der Aufbrecheffekt kann nach dem Verständnis der Anmelderin u.a. dadurch erklärt werden, dass die Barriereschicht extra so dünn aufgebracht wird, dass aufgrund der Rauheit die entstehende Schichtdicke nicht homogen ist, und/oder die Schicht nicht die komplette Oberfläche der Siegelzone be-
deckt. An den Stellen mit dünnerer Schicht kann diese durch die beim Siegeln wirkenden Kräfte aufgebrochen werden. Die dünnen Bereiche wirken demnach wie Sollbruchstellen. Insgesamt kann das Siegelmaterial durch das Aufbrechen in unmittelbaren Kontakt mit dem Kunststoffmaterial der Spouts kommen.
Durch die niedrigere Oberflächenrauheit der zu beschichtenden Innenoberfläche des Ausgussrohres wird der - bei der Siegelzone gezielt gewünschte - Effekt des Brechens der Barriereschicht vermieden.
Auch wird einem ungewollten Durchdringen der Barriereschicht an der Innenoberfläche des Ausgussrohres entgegengewirkt, wodurch die Barriereeigenschaft erhalten bleibt. Bevorzugt wird die ein- oder mehrschichtige Barriereschicht so ausgebildet, dass diese eine Sperrvorrichtung gegen Gas und/oder Feuchtigkeit bildet.
Bevorzugt ist der Spout so hergestellt, dass die Siegelzone an der Innen- und/oder Außenseite des Spouts, sich umfangsgeschlossen um den Ausgießer, insbesondere einen verdickten Bereich herum erstreckt, wobei sich der verdickte Bereich bevorzugt zu zwei einander gegenüberliegenden Seiten verdünnt. Zur Realisierung der beanspruchten, bevorzugt axial durchgehenden Be- schichtung am Innenumfang des Ausgussrohres müssen die Kunststoffausgießer daher so in einer Vakuumbeschichtungskammer angeordnet werden, dass das mindestens eine Beschichtungsgas, insbesondere ein Gasgemisch in das Ausgussrohr einströmen kann, wobei bevorzugt hierzu eine der Öffnungen des Ausgussrohres in Richtung eines Gaseinlasses in die Vakuumkammer ausgerichtet wird. Ganz besonders bevorzugt ist es,
wenn eine Längsmittelachse des bevorzugt zylindrischen Ausgussrohres, die sich zwischen einer Einlassöffnung, insbesondere einem Zentrum der Einlassöffnung und einer Auslassöffnung, insbesondere einem Zentrum der Auslassöffnung des Ausgussrohres erstreckt zumindest näherungs- weise parallel zu einer Hauptströmungsrichtung des Beschichtungsgases in der Vakuumkammer zwischen einem Gaseinlass und einem Gasaus- lass ausgerichtet wird. Als Hauptströmungsrichtung wird dabei bevorzugt eine direkte, gedachte Verbindungslinie zwischen dem Gaseinlass, insbesondere einem Zentrum des Gaseinlasses, und der Auslassöffnung, ins- besondere einem Zentrum der Auslassöffnung, verstanden. Im Idealfall beträgt also der Winkel der Längsmittelachse des Ausgussrohres zur Hauptströmungsrichtung 0°. Jedenfalls sollte er bevorzugt nicht 90° betragen sondern aus einem Winkelbereich zwischen 0° und 85°, bevorzugt zwischen 0° und 45°, noch weiter bevorzugt zwischen 0° und 20°, ganz besonders bevorzugt zwischen 0° und 10° gewählt sein oder, wie erläutert, besonders bevorzugt 0° betragen. Besonders gute Beschichtungser- gebnisse werden erzielt, wenn ein verdicktes, die Siegelzone aufweisendes Ende des Spouts (ggf. unter einem zuvor angegebenen Winkel) in Richtung Gaseinlass orientiert ist. Für den bevorzugten Fall, dass das Ausgussrohr des Spouts während der Beschichtung nicht von einem Verschluss, beispielsweise einem Drehverschluss verschlossen ist, strömt das Beschichtungsgas bei einer vorbeschriebenen Anordnung, vorzugsweise zumindest näherungsweise parallel zur Hauptströmungsrichtung in der Kammer, durch das Ausgussrohr, wodurch eine axial durchgehende und umfangsgeschlossene Beschichtung im Inneren des Ausgussrohres erhalten werden kann. Denkbar ist auch eine Beschichtung von Spouts mit integriertem, beispielsweise angespritztem Verschluss, d.h. eine Beschichtung von während der Beschichtung bereits mit einem Verschluss versehenen Spouts, wobei hier durch die vorgenannte Ausrichtung hin zu einem Gaseinlass mit einer Einlassöffnung des Ausgussrohres eine möglichst tiefe, d.h. sich axial weit in das Ausgussrohr hinein erstreckende
Barriereschicht innerhalb des Ausgussrohres erhalten werden kann. Bevorzugt erstreckt sich die Beschichtung mit der Barriereschicht über 50%, bevorzugt über mindestens 60%, der Länge des Ausgussrohres in dieses hinein.
Wie eingangs erwähnt ist es besonders bevorzugt, wenn die an der Innenoberfläche des aus Kunststoff ausgebildeten Ausgussrohres vorgesehene Barriereschicht eine innerste Schicht des Ausgussrohres bildet, um somit in unmittelbarem Kontakt zu stehen mit dem im Standbeutel aufge- nommenen Fluid. Grundsätzlich ist jedoch eine alternative Ausführungsform möglich, bei der die innerste Schicht nicht von der Barriereschicht sondern von einer Schutzlackschicht gebildet ist, welche dann die innerste Oberfläche bildet. Wie ebenfalls eingangs erwähnt ist das Verhältnis zwischen der Länge des Ausgussrohres und dem Ausgussrohrinnendurchmesser >1 . Besonders bevorzugt ist das Verhältnis aus einem Wertebereich zwischen 1 ,1 und 5,0 noch weiter bevorzugt zwischen 2,0 und 4,0 gewählt. Als besonders zweckmäßig hat es sich erwiesen, wenn der Ausgussrohrinnen- durchmesser des bevorzugt zylindrischen Ausgussrohres zwischen 5mm und 18mm, vorzugsweise zwischen 7mm und 15mm gewählt ist und/oder die Länge des Ausgussrohres aus einem Wertebereich zwischen 20mm und 50mm, vorzugsweise zwischen 22mm und 40mm. Bevorzugt ist die Siegelzone so hergestellt, dass sie vor dem Beschichten in mindestens 60%, besonders bevorzugt in mindestens 75%, weiter bevorzugt mindestens 99,9%, ihrer Oberfläche eine mittlere Oberflächenrauheit Ra nach DIN EN ISO 4288:1998 von mindestens 200nm, bevorzugt mindestens 400nm, weiter bevorzugt mindestens 600nm, besonders be- vorzugt mindestens 800nm, noch weiter bevorzugt mindestens 1000nm, weiter bevorzugt mindestens 1200nm, besonders bevorzugt mindestens
1400nm, noch weiter bevorzugt mindestens 1 600nm, weiter bevorzugt mindestens 1800, besonders bevorzugt mindestens 2000nm aufweist. Bevorzugt ist die Oberflächenrauheit Ra aus einem Wertebereich zwischen 200nm und 2500nm, insbesondere zwischen 400nm und 2000nm, ge- wählt.
Hierdurch wird ein großflächiges Durchbrechen der Barriereschicht beim Siegeln gewährleistet. Vorteilhaft ist die Innenoberfläche des Ausgussrohres so hergestellt dass sie, bevorzugt in mindestens 60%, besonders bevorzugt in mindestens 75%, weiter bevorzugt mindestens 99,9%, ihrer Oberfläche eine mittlere Oberflächenrauheit von weniger 200 nm, bevorzugt weniger als 1 50 nm, besonders bevorzugt weniger als 100 nm, bevorzugt weniger als 50 nm aufweist.
Weiter bevorzugt weist die Oberfläche der Siegelzone zumindest abschnittsweise eine Steigung von 1 /6 oder größer auf. Eine Steigung von z.B. 1/6 bedeutet, dass auf einer Messlänge von 6mm das Oberflächen- profil um 1 mm (also um 1/6 der Länge) ansteigt oder absinkt.
Anders ausgedrückt weist bei einer grafischen Darstellung der Messwerte die Verbindungsgerade zwischen zwei benachbarten Messpunkten eine Steigung von 1 /6 oder größer auf. Im (kartesischen) Koordinatensystem, das hier bevorzugt für die Erfassung der Steigung zugrunde gelegt wird, ist die Länge entlang der Messrichtung die Abszisse und die gemessene Höhe die Ordinate.
Bevorzugt ist die Oberflächenstruktur so beschaffen, dass bei einer Mes- sung, die ein konstantes Messintervall im Bereich von 0,1 μηπ bis 1 μηπ aufweist (ein Messintervall von z.B. 1 μηπ bedeutet, dass alle 1 μηπ ein Mess-
wert aufgenommen wird), zwischen mehreren jeweils benachbarten Messpunkten eine Steigung von über 1 /6 vorliegt, bevorzugt bei mindestens 6% aller benachbarter Messpunkte. Anders ausgedrückt sollten die summierten Abstände aller benachbarter Messpunkte mit einer Steigung größer 1 /6 mindestens 6% der Messlänge ausmachen.
Bei einer solchen Messung sollte die Oberflächenhöhe in äquidistanten Abständen entlang einer Messrichtung erfasst werden, bevorzugt auf einer Mindestlänge von 4,8mm.
Das Oberflächenprofil wird vorzugsweise mit einem Tastschnittgerät aufgenommen. Der Radius der Tastspitze ist dabei bevorzugt kleiner gleich 2,5 m. Bevorzugt wird das so gemessene Profil, bzw. die aus der Messung erhaltenen Messwerte, entsprechend der Norm DIN EN ISO 1 1562:1998 gefiltert. Damit erhält man das Rauheitsprofil der Oberfläche. Im Folgenden bezieht sich der Ausdruck„Profil" auf das gefilterte Profil, also das Rauheitsprofil.
Bei Erfüllung der vorgenannten Anforderungen an die Steilheit, weist die Oberfläche besonders gute Siegeleigenschaften auf.
Als Herstellungsverfahren für den Kunststoffverpackungsbehälters eignen sich insbesondere Spritzgießen, wobei die erwünschten Rauheiten der Oberflächen, insbesondere der Siegelzone, beispielsweise durch entsprechende Ausgestaltung der Negativform mit Unebenheiten und/oder durch einen nachgelagerten Abschleif- und/oder Abwetzprozess erreicht werden können. Bevorzugt erfolgt eine mechanische Bearbeitung zur Realisierung der Rauheit vor einer Beschichtung mit der Barriereschicht - eine nachträgliche mechanische, bevorzugt abrasive, Bearbeitung unter zumindest
teilweisem Abtragen der Barriereschicht in der Siegelzone ist ebenfalls realisierbar.
Als Verfahren zum Aufrauen, insbesondere der Oberfläche der Siegelzone oder der Negativform, d.h. des Werkzeugs, hat sich Funkenerosion (EDM: electro discharge machining), insbesondere Drahterosion oder Senkerosion, oder Elektrochemisches Abtragen (ECM: electro chemical machining) als vorteilhaft herausgestellt. Hierdurch wird bevorzugt eine Oberfläche erhalten, die in der Norm VDI 3400 ("Elektroerosive Bearbeitung: Begriffe, Verfahren, Anwendung"; 1975) als Klasse 15 oder größer definiert ist. Dies entspricht einem Rauheitswert Ra von größer gleich 0,56μηπ.
Bevorzugt werden die Siegelzone und die Innenoberfläche des Ausgussrohres mit einer Barriereschicht gegen den Durchtritt mindestens einer chemischen Verbindung und/oder Elements beschichtet, bei der es sich weiter bevorzugt um eine funktionale Beschichtung handelt, die gegen den Durchtritt von Feuchtigkeit und/oder Gasen und/oder Wechselwirkungen zwischen Füllgut und dem Kunststoffmaterial des Kunststoffausgießers schützt. Bevorzugt ist die Beschichtung derart gewählt, dass sie Migrati- onserscheinungen von dem verpackten Produkt in die mindestens eine Kunststoffschicht reduziert. Ganz besonders bevorzugt ist die Barriereschicht zusätzlich oder alternativ derart ausgelegt, dass mit dieser der Eintritt von chemischen Substanzen und/oder Elementen aus der mindestens einen Kunststoffschicht in das verpackte Produkt minimiert wird.
Es ist bevorzugt, wenn die Barriereschicht eine Durchtrittssperrwirkung gegenüber Lösemitteln aufweist. Als mögliche Beschichtungsverfahren, die in einer Vakuumkammer zur Anwendung kommen können, kommen insbesondere CVD (Chemical Vapor Deposition) Verfahren wie Plasma- Enhanced Chemical Vapor Deposition (PECVD) oder PVD (Physical Vapor Deposition) Verfahren wie Sputtern in Betracht.
Als Kunststoffmaterial zur Herstellung des Kunststoffausgießers, beispielsweise durch Spritzgießen, Spritzblasen, Blasformen und/oder Tiefziehen, eignen sich insbesondere Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Cycloolefincopolymere (COC), Cycloolefinpolymer (COP), Polyvinylchlorid (PVC), Polyethylenterephthalat (PET), Polyamid (PA) oder Polysyrol (PS).
Auch ist es möglich, die Kunststoffausgießer aus kompostierbaren Polymeren, insbesondere auf erneuerbaren Rohstoffen basierenden Polyme- ren, wie stärkebasierende Polymere (stark blends, PLA (Polyazid), Polyester des Typs PAH (Polyhydroxyalkanoat), z.B. PHB (Polyhydroxybutyrat), PHV (Polyhydroxyvalerat), Cellulosematerialien aus chemisch modifizierter Cellulose hergestellte Materialien, auf erneuerbaren Rohstoffen basierende Polymere sind insbesondere spezifische Polymere, z.B. auf PDO (Biopropandiol) basierend, spezifische Polyamide, z.B. aus Rizinusöl hergestellte, sowie Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyvinylchlorid (PVC) auf Bio-Ethanol aus z.B. Zuckerrohr basierend, sowie spezifische, aus Rohöl oder natürlichem Gas hergestellte synthetische Polyester, oder aus den genannten Werkstoffen hergestellten Laminaten geformt sind.
Die Barriereschicht, insbesondere für Spritzgussteile, umfasst bevorzugt eine Vakuumbeschichtung mit Metalloxiden, insbesondere Aluminiumoxiden, und/oder Siliziumoxiden wegen ihrer guten Durchtrittssperrwirkun- gen. Bevorzugte Beschichtungsmittel sind so ausgebildet, dass die Barrie- reschicht (Vakuumbeschichtung) mittels eines Sputterverfahrens als oxidische, nitridische oder sulfidische Schicht aufgetragen wird. Auch kann mittels eines Plasma-CVD, bevorzugt einen PECVD (Plasma-Enhanced Chemical Vapor Deposition) Verfahrens mit einem Silizium Precursor, z.B. mit HMDSO (Hexamethyldisiloxan) oder mit TMDSO (Tetramethyldisilo- xan), insbesondere mit Plasma-Vorbehandlung mit Sauerstoff, Argon und/oder Stickstoff eine keramische Schicht als Beschichtung aufgetragen
werden. Weiter bevorzugt sind die Beschichtungsmittel so ausgebildet, dass sie eine Vakuumbeschichtung durch Sputtern oder Verdampfen, insbesondere von Metalloxiden, insbesondere Aluminiumoxiden, oder Siliziumoxiden, insbesondere SiOx, wobei x bevorzugt eine Zahl um 2, bevor- zugt 2,0 ist, oder durch Plasmapolymerisation von Organosilanen, insbesondere von Hexamethyldisiloxan (HMDSO) und Tetramethyldisiloxan (TMDSO) oder durch Plasmapolymerisation von hochvernetzten Kohlenwasserstoffschichten, insbesondere ausgehend von Ethin auf den Verpackungskörper aufbringen. Die Barriereschicht hat üblicherweise eine Dicke im Bereich von 50nm bis 200nm.
Vorteilhaft können die Beschichtungsmittel auch so ausgebildet sein, dass die Beschichtung eine Kohlenstoffschicht ist, insbesondere eine amorphe Kohlenstoffschicht (englisch„Diamond-Like Carbon" bzw. DLC).
Es bieten sich insbesondere folgende amorphe Kohlenstoffschichten an, die nach der Richtlinie VDE 2840 wie folgt unterteilt sind:
Wasserstofffreie amorphe Kohlenstoffschichten „a-C" bestehen überwiegend aus sp2-hybridisierten Bindungen und werden deshalb auch als Graphitartige Kohlenstoffschichten bezeichnet.
Tetraedrische wasserstofffreie amorphe Kohlenstoffschichten „ta-C" bestehen aus sp3-hybridisierten Bindungen, weshalb sie den Diamantschichten gleichzusetzen sind.
Metallhaltige wasserstofffreie amorphe Kohlenstoffschichten,
- Wasserstoffhaltige amorphe Kohlenstoffschichten, „a-C:H" (H-Anteil > 35%)
- Tetraedrische wasserstoffhaltige amorphe Kohlenstoffschich- ten, „ta-C:H" (H-Anteil >25%) mit überwiegend sp3- hybridisierten Kohlenstoffatomen
Metallhaltige wasserstoffhaltige amorphe Kohlenstoffschichten,„a-C:H:Me". Durch Dotieren mit Metallen bildet sich ein Verbund aus einer „a-C:H" Matrix und Metallkarbiden. Schichten aus diesem Material besitzen hohe Verschleißfestigkeiten, geringe Reibkoeffizienten sowie bessere Haftung der Schichten. Durch Veränderung des Metallgehaltes lassen sich die Materialeigenschaften stark beeinflussen.
Modifizierte wasserstoffhaltige amorphe Kohlenstoffschichten,„a-C:H:X". Durch Dotierung mit Elementen wie Si, O, N, F und B können amorphe Kohlenstoffschichten je nach gewünschten Eigenschaften stark modifiziert werden. Silizium beispielsweise erhöht die Temperaturbeständigkeit in sauerstoffhaltiger Umgebung. Eine Dotierung mit Silizium und Sauerstoff kann die Oberflächenspannung stark herabsetzen (bis hin zu Werten in der Größenordnung von PTFE). Außerdem lassen sich transparente und äußerst kratzfeste Schichten herstellen.
Insbesondere für die Aufnahme von medizinischen und/oder biologischen Materialien, insbesondere Flüssigkeiten, bietet sich eine, bevorzugt fluoridierte, Kohlenstoffschicht an, da hierdurch unter anderem durch die gute Abbaubarkeit im Körper eine hohe biologische Verträglichkeit gegeben ist.
Hier sei angemerkt, dass die Aufnahme auch lediglich kurzzeitig erfolgen kann, beispielsweise in einem Blutbeutel und/oder einer Durchflusskanüle.
Auch bei der Aufnahme von Lebensmitteln können durch die Beschich- tung mit Kohlenstoffschichten die Vorteile der hohen biologischen Verträglichkeit mit einer erhöhten Durchtrittssperrwirkung gegen Gase und/oder Feuchtigkeit vereint werden.
Teil des Verfahrens kann auch das Befüllen des Kunststoffverpackungs- behälters mit mindestens einem Füllgut sein, wobei die Verschlussmittel an die mindestens eine Siegelzone gesiegelt wird, bevor oder nachdem mindestens eine der Kammer mit Füllgut gefüllt wurde.
Das Siegeln kann durch einen Heißsiegelprozess und/oder durch einen Kaltsiegelprozess erfolgen.
Als Siegelmaterial können alle gängigen Siegelmaterialien, beispielsweise auf Basis von Polyethylen, Polypropylen und/oder Polyurethan zum Einsatz kommen.
Ganz besonders zweckmäßig hat es sich herausgestellt, wenn der zu beschichtende Kunststoffausgießer inline hergestellt wird - es werden dann Ausgießer aus einer Formeinrichtung, insbesondere einer Spritzgusseinrichtung entnommen und dann auf Transportmittel aufgesetzt, mit denen der zu beschichtende Kunststoffausgießer zu Beschichtungsmitteln gefördert und dort dann beschichtet wird.
Bevorzugt sind die Ausgießer beim Beschichten dabei horizontal ausgerichtet, d.h. die Längsmittelachse des Ausgussrohres erstreckt sich in ei- ner Horizontalrichtung.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnungen. Diese zeigen in:
Fig. 1 bis 3: unterschiedliche, teilweise geschnittene Ansichten eines
Kunststoffausgießers (Spout), Fig. 4: eine Anordnung von Kunststoffausgießern in einer Vakuumkammer zum Aufbringen einer Barriereschicht, und
Fig. 5 eine Darstellung eines aus einer Messung eines Verlaufs eines Oberflächenprofils erhaltener Messpunkte.
In den Figuren sind gleiche Elemente und Elemente mit der gleichen Funktion mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
In den Fig. 1 bis 3 ist ein Kunststoffausgießer (Spout) zur Integration bzw. zum Einsiegeln in einen Standbeutel gezeigt.
Wie aus der Schnittansicht gemäß Fig. 1 zu erkennen ist, ist der Kunststoffausgießer einteilig ausgebildet, hier als Kunststoff-Spritzgussteil und umfasst einen verdickten Abschnitt 2, der von einer Siegelzone 3 um- geben ist bzw. den eine Siegelzone 3 vollumfänglich umschließt. Der verdickte Abschnitt 2 wird durchsetzt von einem Ausgussrohr 4 bzw. anders ausgedrückt umfasst der Kunststoffausgießer einen Ausgussrohrabschnitt, der teilweise von dem verdickten Bereich 2 gebildet ist und der den verdickten Abschnitt 2 nach außen überragt. Das Ausgussrohr 4 weist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel ein Außengewinde 5 zum Festlegen eines Verschlusses auf, wobei auch andere Fixiermittel realisierbar sind. Auch
ist es denkbar, dass ein Verschluss unmittelbar angespritzt, d.h. einteilig mit dem Ausgussrohr 4 ausgebildet ist.
Der Kunststoffausgießer 1 , genauer das Ausgussrohr 4 weist eine aus Kunststoff ausgebildete Innenoberfläche 7 auf, die in dem gezeigten Beispiel an ihrem Innenumfang vollumfänglich und axial durchgehend, d.h. von einer Einlassöffnung 8 bis zu einer Auslassöffnung 9 mit einer im Vakuum aufgebrachten Barriereschicht 10 beschichtet ist, die in dem gezeigten Ausführungsbeispiel eine innerste Schicht bildet und somit unmittelba- ren Kontakt zu dem das Ausgussrohr 4 durchströmenden Fluid hat.
Zudem ist eine (Kunststoff-)Oberfläche 1 1 der Siegelzone 3 mit einer Barriereschicht 10 versehen, die bevorzugt identisch ausgebildet ist wie die Barriereschicht 10 innerhalb des Ausgussrohres 4.
Die Oberfläche 1 1 der Siegelzone 3 weist eine mittlere Oberflächenrauheit Ra (ermittelt nach DIN EN ISO 4288:1998) von über 200nm auf. Diese Rauheit kann dadurch erzeugt werden, dass in einer Spritzgussvorrichtung eine entsprechende Negativform verwendet wird, die Unebenheiten aufweist, oder alternativ durch eine mechanische Nachbearbeitung des Rohlings nach dem Spritzgießen, nach oder bevorzugt vor dem Beschichten mit der Barriereschicht 10.
Die Oberflächenrauheit der Innenoberfläche 7 des Ausgussrohres 4 weist hingegen eine mittlere Oberflächenrauheit von weniger als 200nm auf.
Als mögliche Beschichtungsverfahren, die in einer Vakuumkammer zur Anwendung kommen, kommen insbesondere CVD (Chemical Vapor DePosition) Verfahren wie Plasma-Enhanced Chemical Vapor Deposition (PECVD) oder PVD (Physical Vapor Deposition) Verfahren wie Sputtern in Betracht.
In Fig. 4 ist eine für ein Beschichtungsverfahren bevorzugt zur Anwendung kommende Vakuumkammer 12 gezeigt. Diese umfasst einen Gaseinlass E und einen Gasauslass A, die in dem gezeigten Ausführungsbeispiel ein- ander gegenüberliegend angeordnet sind. Die zu beschichteten Kunststoffausgießer 1 sind so ausgerichtet, dass sich deren zentrisch durch das Ausgussrohr 4 erstreckende Längsmittelachse 1 1 parallel erstreckt zu einer Hauptströmungsrichtung des Beschichtungsgases, insbesondere des Beschichtungsgasgemisches vom Gaseinlass E zum Gasauslass A, so dass die Ausgussrohre 4 der einteiligen Kunststoffausgießer optimal in ihrer Gesamtlänge durchströmt werden, um somit eine axial durchgehende und vollumfängliche Beschichtung auf der Innenoberfläche zu erreichen. Fig. 5 veranschaulicht eine Abbildung eines aus einer Messung ermittelten Verlaufs eines Oberflächenprofils zur Berechnung der Steilheit. Die Abbildung zeigt die gemessenen Punkte, die jeweils durch Verbindungslinien mit einander verbunden wurden, wodurch insgesamt das gemessene Profil wiedergegeben wird.
Die Messpunkte wurden mit einem Tastschnittgerät entlang der Messrichtung äquidistant im Abstand Δ aufgenommen und anschließend, bevorzugt entsprechend der DIN EN ISO 1 1562:1998-09, gefiltert. Die Steilheit berechnet sich aus der Höhenänderung δ des Profils zwischen zwei Messpunkten zu σ = | δ / Δ |. Steilheit von 1/6 bedeutet, demnach, dass auf eine Länge von Δ = 6 mm das Oberflächenprofil um 5 = 1 mm ansteigt oder absinkt.
Bezugszeichen
1 Kunststoffausgießer
2 verdickter Abschnitt
3 Siegelzone
4 Ausgussrohr
5 Außengewinde
7 Innenoberfläche
8 Einlassöffnung
9 Auslassöffnung
10 Barriereschicht
1 1 Oberfläche der Siegelzone
12 Vakuumbeschichtungskammer
Gaseinlass
Gasauslass
Längsmittelachse
H Hauptströmungsrichtung