Roboteranordnunq zum Einsatz in medizinischen Bereichen
Die Erfindung betrifft eine Roboteranordnung zum Einsatz in medizinischen Bereichen. Insbesondere ist die Roboteranordnung zum Einsatz in sterilen Bereichen, wie Operationssälen geeignet.
In der Chirurgie müssen Instrumente, die mit Patienten oder dem Patienteninneren in Kontakt treten, steril, also frei von lebenden Mikroorganismen, sein. Zur Sterilisierung von Geräten gibt es verschiedene Verfahren. Derartige Verfahren sind beispielsweise Dampfsterilisationen, Heißluftsterilisationen, fraktionierte Sterilisation, chemische Sterilisation, Strahlensterilisation oder Plasmasterilisation. Die Sterilisation findet zumeist außerhalb des Operationsbereichs statt, so dass die Geräte steril in diesen verbracht werden. Einige Geräte können jedoch aufgrund ihres Aufbaus oder ihrer Größe nicht sterilisiert werden. Beispielsweise weisen die heutzutage häufig in der Chirurgie verwendeten Medizinroboter Elektronikkomponenten auf, die bei den herkömmlichen Sterilisationsverfahren beschädigt werden können.
Um zu vermeiden, dass nicht sterile Oberflächen der Medizinroboter die sterilisierten Geräte oder Instrumente kontaminieren, werden Medizinroboter üblicherweise Vorort steril verpackt.
Als sterile Verpackung für die Geräte, wie beispielsweise Medizinroboter, dienen meist sterile Verpackungsmaterialien wie Folien, die auch als Drape bezeichnet werden. Im Allgemeinen handelt es sich bei einer Drape um einen sterilisierten Folienschlauch, welcher über das technische Gerät gezogen und fixiert wird . Dabei ist es besonders wichtig, dass während des Anlegens der Drape diese nicht beschädigt und die der sterilen Seite des Operationsfeldes zugewandte sterile Oberfläche der Drape nicht kontaminiert wird.
Ferner ist aus DE 696 35 050 ein chirurgischer Manipulator für Robotersysteme bekannt. Hierbei ist zwischen dem Instrument und dem Roboterarm ein Instrumentenhalter zum lösbaren Halten der Instrumente vorgesehen. Die Kraftübertragung erfolgt somit von dem Roboterarm bzw. den einzelnen Elementen des Roboterarms auf den Instrumentenhalter und von diesem auf das Instrument.
Generell besteht die Problematik, dass die Versorgungsleitungen wie elektrische Kabel, Datenübertragungsleitungen und Schläuche zur Mediumzu- und -abfuhr mit dem Instrument verbunden werden müssen. Über die Versorgungsleitungen können beispielsweise Medien wie Flüssigkeit und Gas zu- oder abgeführt werden. Auch können die Versorgungsleitungen Lichtleiter, Laserleiter, HF, Plasma, etc. aufweisen. Hierbei sind die entsprechenden Versorgungsleitungen entweder außerhalb des Roboterarms oder innerhalb des Roboterarms geführt. Das Führen der Leitungen innerhalb des Roboters hat den Nachteil, dass der vorhandene Raum begrenzt ist. Innerhalb des Roboterarms können daher nur eine begrenzte Anzahl an Versorgungsleitungen integriert werden. Bei der Führung der Versorgungsleitungen außerhalb des Roboters können die Versorgungsleitungen dauerhaft mit dem Instrument verbunden oder aber von diesem trennbar sein. Die Trennung kann sinnvoll sein, weil dadurch die Verbindungsleitungen wiederverwendet werden können, dauerhaft mit dem medizinischen Instrumentarium verbunden bleiben und im OP-Bereich weniger
Kabel vorhanden sind. Dazu muss die Verbindung zwischen den Versorgungsleitungen und dem Instrument trennbar sein und sodann das neue Instrument wiederum mit den Versorgungsleitungen verbunden werden können. Bei dem Lösen und erneuten Verbinden der Versorgungsleitungen mit den Instrumenten können Sterilitätsprobleme auftreten.
Aufgabe der Erfindung ist es eine Roboteranordnung zum Einsatz in medizinischen Bereichen zu schaffen, bei dem bei Einhaltung der geforderten Sterilitätsanforderungen und gegebenenfalls Wiederverwendung der Versorgungsleitungen auf einfache Weise ein Wechseln der Instrumente möglich ist.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1.
Die Roboteranordnung zum Einsatz in medizinischen Bereichen, insbesondere sterilen Bereichen wie Operationssälen, weist einen, beispielsweise mehrere Gelenke aufweisenden, Roboterarm auf. An dem Roboterarm ist ein Instrumentenhalter zur Aufnahme eines medizinischen Instruments angeordnet. Die mit dem Instrument verbindbaren Versorgungsleitungen sind erfindungsgemäß nicht unmittelbar mit dem Instrument, sondern über ein Adapterelement mit dem Instrument verbunden. Gegebenenfalls ist erfindungsgemäß ein Teil der Versorgungsleitung unmittelbar und ein Teil der Versorgungsleitungen mittelbar über das Adapterelement mit dem Instrument verbunden. Vorzugsweise sind alle Versorgungsleitungen über das Adapterelement mit dem Instrument verbunden. Dies hat den erfindungsgemäßen Vorteil, dass zum Auswechseln des Instruments dieses im Wesentlichen lediglich von dem Adapterelement gelöst und das neue Instrument wieder an das Adapterelement angesetzt bzw. mit diesem verbunden werden muss. Eine gesonderte Verbindung insbesondere mehrerer Versorgungsleitungen, Steckverbindungen oder dergleichen mit dem
Instrument und die hiermit verbundene Sterilitäts- und Handhabungsnachteile sind durch das erfindungsgemäße Vorsehen des Adapterelements gelöst.
Die Kraftübertragung auf das Instrument wie die Übertragung von Kräften und Momenten zur Bewegung des Instruments mit Hilfe des Roboterarms kann unmittelbar vom Roboterarm auf dem Instrumentenhalter oder vom Roboterarm über das Adapterelement auf den Instrumentenhalter erfolgen. In besonders bevorzugter Ausführungsform werden die Kräfte und Momente unmittelbar von dem Roboterarm auf das Instrument übertragen. Das Adapterelement ist somit in bevorzugter Ausführungsform zumindest im Wesentlichen frei von Krafteinflüssen.
Um ein möglichst einfaches Auswechseln von Instrumenten zu ermöglichen, ist es besonders bevorzugt, dass sämtliche Instrumenten-Versorgungsleitungen mit dem Adapterelement verbunden sind.
Die Verbindung des Adapterelements mit dem Roboterarm kann über ein gemeinsames Halteelement zusammen mit dem Instrument an den Instrumentenhalter erfolgen. Hierbei ist eine Verbindung, wie beispielsweise ein Halten des Instruments und des Adapterelements mit Hilfe von Magneten möglich, wobei diese derart angeordnet sind, dass auf das Adapterelement keine oder allenfalls nur geringe Kräfte einwirken. Um eine ungewollte Kraftübertragung auf das Adapterelement weiter zu verringern und insbesondere vollständig auszuschließen, ist es besonders bevorzugt, dass das Adapterelement und das Instrument gesondert über insbesondere mechanische Halteelemente mit dem Instrumentenhalter verbunden sind .
Das Verbinden der Versorgungsleitungen mit dem Instrument, das über das Adapterelement erfolgt, kann hierbei dadurch erfolgen, dass beim Verbinden des Instruments mit dem Instrumentenhalter gleichzeitig ein Verbinden des Instruments mit dem Adapterelement und hierbei ein Verbinden der Versorgungsleitungen mit dem Instrument erfolgt. Es erfolgt somit beim
Ankoppeln des Instruments an den Instrumentenhalter gleichzeitig ein Verbinden mit den Versorgungsleitungen, beispielsweise durch eine Steckverbindung . Es kann jedoch auch eine räumliche/ zeitliche Trennung des Verbindungsvorgangs erfolgen, so dass das Instrument unabhängig mit dem Instrumentenhalter und mit dem Adapterelement verbunden werden kann. Hierdurch kann gegebenenfalls eine weitere Kraftentkoppelung sichergestellt werden. Selbst wenn bei dieser Ausführungsform beim Wechseln der Instrumente ein zusätzliches Verbinden wie Stecken der Versorgungsleitungen erforderlich ist, ist dies gegenüber dem Stand der Technik dennoch einfacher, da eine räumliche Nähe gewährleistet ist. Insbesondere können mehrere Versorgungsleitungen bzw. Anschlüsse des Instruments gleichzeitig mit dem Adapterelement und somit gleichzeitig mit mehreren Versorgungsleitungen verbunden werden. Des Weiteren wird ein Verhaken der Versorgungsleitungen vermieden, welches durch Verwendung von mehreren Instrumenten und Wechsel dieser entstehen könnte. Außerdem müssen die Versorgungsleitungen nicht neu in die Geräte gesteckt werden bzw. die Anzahl der Anschlüsse an den Geräten wird reduziert.
In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung kann das Adapterelement modular aufgebaut sein. Hierbei weist das Adapterelement mehrere, jeweils mit mindestens einer Versorgungsleitung verbundene Adaptermodule auf. Durch entsprechendes Zusammensetzen der Adaptermodule kann ein auf ein individuelles Instrument, eine Instrumentengruppe oder eine bestimmte Operation abgestimmtes Adapterelement auf einfache Weise zusammengestellt werden. Dies kann beispielsweise im Vorfeld einer Operation erfolgen, da aufgrund des Operationsplans die eingesetzten Instrumente bekannt sind .
Vorzugsweise kann das Adapterelement ein Standard-Adapterelement aufweisen, das mit einem oder mehreren Zusatz-Adapterelementen verbindbar ist. Durch einen derartigen modularen Aufbau können die üblicherweise stets erforderlichen Anschlüsse, wie die Verbindung mit einer
Datenübertragungsleitung, etc. über das Standard-Adapterelement realisiert werden. Die unterschiedlich ausgestalten Zusatz-Adapterelemente können sodann je nach aktueller Anforderung hinzugefügt werden. Hierbei kann das Standard-Adapterelement derart ausgebildet sein, dass es von dem Zusatz- Adapterelement zumindest teilweise umgeben ist. Das Zusatz-Adapterelement kann hierbei ringförmig oder teilringförmig ausgebildet sein, wobei das Zusatz- Adapterelement vorzugsweise um das Standard-Adapterelement drehbar ist. Durch diese insbesondere freie Drehbarkeit des Zusatz-Adapterelements um das Standard-Adapterelement ist vorzugsweise beim Drehen des Instruments kein Bewegen der Versorgungsleitungen erforderlich. Die Verbindung der Verbindungsleitungen kann hierbei durch Ringkanäle oder dergleichen realisiert werden. Generell kann eine Energieübertragung über Schleif-, Steckkontakte, Federkontakte induktiv oder optisch mit Hilfe von Spulen erfolgen. Die entsprechende Energieübertragung kann hierbei insbesondere zwischen dem Adapterelement bzw. einzelnen Modulen des Adapterelements und dem Instrument erfolgen.
Ferner ist es möglich, das Adapterelement derart modular auszubilden, dass einzelne Adaptermodule in axialer Richtung, d.h. scheibenförmig hintereinander angeordnet sind .
Aufgrund des erfindungsgemäßen Vorsehens eines Adapterelements ist eine gute Sterilisierbarkeit der Instrumente möglich. Ferner kann der Roboterarm sowie die mit dem Adapterelement verbundenen Versorgungsleitungen von gesonderten sterilen Drapen, d.h. sterilisierten Schlauchelementen umgeben sein. Auch können die Versorgungsleitungen und der Roboterarm eine gemeinsame Drape aufweisen, wobei das Vorsehen gesonderter oder doppel- lumiger Drapen bevorzugt ist, da hierbei beispielsweise beim Austreten von Flüssigkeiten aus Versorgungsleitungen ein Eintreten der Flüssigkeiten in Gelenke des Roboterarms vermieden ist. Die einzelnen Versorgungsleitungen können gesondert mit Drapen steril verpackt sein. Es können jedoch auch mehrere Gruppen von Versorgungsleitungen, insbesondere mehrere mit einem
Adaptermodul verbundene Gruppen von Versorgungsleitungen mit einer gemeinsamen Drape steril verpackt sein.
Des Weiteren ist es bevorzugt, dass das chirurgische Instrument angetrieben ist und daher mit entsprechenden Leitungen, insbesondere zur Kommunikation verbunden ist.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Roboteranordnung ist das medizinische Instrument angetrieben. Das Instrument ist somit zum Antreiben mit Energieversorgungsleitungen und/ oder Kommunikationsleitungen zur Datenübertragung verbunden. In dieser besonders bevorzugten Ausführungsform kann über das Adapterelement eine Verbindung des Instruments mit sehr unterschiedlichen Versorgungsleitungen erfolgen.
Besonders vorteilhaft ist, dass es mit Hilfe der erfindungsgemäßen Roboteranordnung möglich ist, eine variable Ankopplung von Versorgungsleitungen an das chirurgische Instrument zu realisieren. Insbesondere ist das Adapterelement von der Antriebseinheit abnehmbar, so dass verschiedene Ausführungsformen angekoppelt werden können. Des Weiteren kann das Adapterelement so ausgestaltet sein, dass unterschiedliche Zuleitungsmodule eingebaut werden können und somit das Adapterelement an die Anforderungen einer Operation anpassbar ist.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen :
Figur 1 eine schematische Darstellung einer bevorzugten
Ausführungsform einer Roboteranordnung,
Figuren 2 und 3 unterschiedliche Befestigungsmöglichkeiten des
Instruments sowie des Adapterelements an dem Instrumentenhalter und
Figuren 4 bis 8 unterschiedliche bevorzugte Ausführungsformen des
Adapterelements.
Eine Roboteranordnung weist einen Roboterarm 10 mit einem im dargestellten Ausführungsbeispiel stationären Fußelement 12 und mehreren mit Gelenken 14 verbundenen Armgliedern 16 auf. An dem freien Ende des Roboterarms 10 ist ein Instrumentenhalter 18 angeordnet. Der Roboterarm 10 ist mit einer Steuereinrichtung 20 über ein elektrisches Kabel 22 verbunden. Das Kabel 22 verläuft im Inneren des Roboterarms 10 und versorgt insbesondere die einzelnen Stellmotoren sowie die Elektronik mit Strom. Der gesamte Roboterarm 10 ist mit einer Drape 22, d .h. einer sterilen Hülle umgeben.
Unterschiedliche Versorgungsleitungen 24 sind zu einem Adapterelement 26 geführt. Bei den Versorgungsleitungen 24 kann es sich um Stromkabel, optische Leiter, Datenübertragungskabel sowie Schläuche zum Zu- und Abführen von Medium handeln. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind sämtliche Versorgungsleitungen 24 gemeinsam von einer Drape 25 umgeben.
Es ist ebenso möglich, dass eine gemeinsame Drape für die Versorgungsleitungen 24 und den Roboterarm 10 vorgesehen ist oder dass es sich um eine doppel-lumige Drape handelt. Ebenso können die Leitungen 24 einzeln jeweils von einer Drape umgebe sein.
Über die dargestellte Steuereinrichtung 20 oder eine gesonderte nicht dargestellte Steuereinrichtung kann ein Steuern des Instruments 28 erfolgen.
Mit dem Instrumentenhalter ist sowohl das Adapterelement 26 als auch ein Instrument 28 verbunden. Die Verbindung zwischen dem Instrumentenhalter
18, dem Adapterelement 26 und dem Instrument 28 kann gemeinsam erfolgen, wie in Figur 2 dargestellt. Hierzu kann zur gleichzeitigen Befestigung ein Magnet 30 vorgesehen sein, durch den sowohl das Instrument 28 als auch das Adapterelement 26 an dem Instrumentenhalter 18 fixiert ist. Hierbei kann unmittelbar beim Fixieren des Instruments 28 eine Verbindung mit den entsprechenden Anschlüssen des Adapterelements erfolgen, so dass unmittelbar eine Verbindung zwischen den Versorgungsleitungen 24 und dem Instrument 28 besteht.
Ferner ist es möglich, das Adapterelement 26 ringförmig auszubilden (Figur 3), wobei sodann eine gesonderte, insbesondere mechanische Verbindung zwischen dem Instrumentenhalter 18 und dem Adapterelement 26 sowie zwischen dem Instrumentenhalter 18 und dem Instrument 28 erfolgt.
Ein Adapterelement 26 ist vorzugsweise mit mehreren Versorgungsleitungen 24 verbunden, die von einer Drape 25 umhüllt sind . Das Adapterelement kann ringförmig (Figur 4) ausgebildet sein, so dass durch eine zylindrische, mittige Öffnung 34 ein Ansatz 32 (Figur 3) des Instrumentenhalters 18 ragt. Ein Teil des Ansatzes 32 dient somit zum Verbinden mit dem Instrument 28. Das Adapterelement 26 umgibt den Ansatz 32 ringförmig . Das Adapterelement weist unterschiedliche Verbindungsstellen 36, 38, 40 auf. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Steckverbindungen. Diese werden je nach Art des verwendeten Instruments 28 mit dem Instrument, insbesondere unmittelbar beim Befestigen des Instruments verbunden .
Eine weitere Ausführungsform des Adapterelements (Figur 5) ist ebenfalls ringförmig ausgebildet und weist eine entsprechende Öffnung 34 auf. Das in Figur 5 dargestellte Adapterelement ist jedoch modular ausgebildet. Einzelne einen z. B. ringsegmentförmigen Querschnitt aufweisende Adaptermodule 42 können auf einfache Weise ausgetauscht werden, so dass unterschiedliche an die entsprechenden Anforderungen einfach anpassbare Adapterelemente 26 zusammengesetzt werden können. Die einzelnen Adaptermodule 42 weisen
sodann wieder unterschiedliche Steckverbindungen 36, 38, 40 auf. Hierbei können die Zuleitungen zu den Adaptermodulen in eine oder mehreren Drapen verpackt werden.
Ferner ist ein modularer Aufbau des Adapterelements 26 auch derart möglich, dass ein Standardmodul 44 (Figur 6) vorgesehen ist, das in dem dargestellten Ausführungsbeispiel kreisringförmig ausgestellt ist. Dieses ist mit den entsprechenden Versorgungsleitungen 24 verbunden und mit Steckverbindungen 36 versehen. Ein zusätzliches im dargestellten Ausführungsbeispiel ringsegmentförmiges Adaptermodul 46 ist ebenfalls mit Versorgungsleitungen 24 versehen und weist im dargestellten Ausführungsbeispiel die Steckverbindungen 36, 38 auf. Ebenso ist es möglich, dass mehrere kreisringsegmentförmige Adaptermodule 46 um ein inneres kreisringförmiges Adaptermodul 44 angeordnet sind.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform (Figur 7) des Adapterelements 26 weist dieses ein inneres kreisringförmiges Adaptermodul 48 auf, das sämtliche Steckverbindungen 36, 38, 40 umfasst. Das innere kreisringförmige Adaptermodul 48 ist von einem weiteren Kreisring umgeben, der mit den Versorgungsleitungen 24 verbunden ist. Vorzugsweise ist der äußere Kreisring 50 gegenüber dem inneren kreisringförmigen Adaptermodul 34 drehbar. Insbesondere ist der äußere Kreisring 50 frei drehbar. Die Verbindung zwischen den Versorgungsleitungen und den Steckverbindungen 36, 38, 40 kann durch Schleifringe, Ringleitungen oder dergleichen realisiert werden. Aufgrund der freien Drehbarkeit des äußeren Ringelements 50 ist es möglich, das Instrument 28 in dem Ring 50 zusammen mit dem Adaptermodul 48 zu drehen, so dass bei dem Drehen kein Bewegen der Versorgungsleitungen 24 erfolgen muss.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform (Figur 8) sind wiederum identische oder ähnliche Bauteile mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet. Die Besonderheit dieser Ausführungsform besteht darin, dass
Adaptermodule 52 in das Adapterelement 26 eingelegt sind. Hierzu weist das Adapterelement 26 entsprechend ausgebildete Ausnehmungen 54 auf. Hierbei kann eine mit dem Adaptermodul 52 verbundene Zuleitung 24 gesondert in einer Drape verpackt sein. Eine gegebenenfalls nicht sterilisierbare Oberfläche 56 kommt nicht mit dem den Patienten berührenden Werkzeug bzw. Instrument in Kontakt. Mit dem Instrument bzw. dem Patienten kommt nur die Außenseite 58 des sterilisierbaren Adapterelements 26 in Kontakt.