Verfahren und Anordnung zur dreidimensionalen Erfassung der Raumform eines
Fußes
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur dreidimensionalen digitalisierten Erfassung der Raumform wenigstens eines Fußes oder beider Füße einer Person für eine Auswahl oder individuelle Herstellung von Fußbekleidung. Die Erfindung betrifft ferner eine Anordnung, mit der ein Fuß oder beide Füße einer Person in eine Soll-Position gebracht wird, in der die Raumform des Fußes/der Füße dann vorwiegend berührungslos digitalisiert wird.
Die Erfassung der Raumform, d.h. der 3-dimensionalen Koordinaten der Oberfläche von Füßen zur Auswahl passender Produkte oder zur maßgenauen Herstellung dieser Produkte, zur Gewinnung anatomisch und medizinisch interessierender Daten und ähnlichen Anwendungen geschieht heute vorzugsweise mit optischen 3D-Scannem, welche auf der Grundlage der Lasertriangulation, der Projektion strukturierten Lichtes oder der Nahbereichs- Photogrammetrie arbeiten. Eine besonders kostengünstige Anordnung eines solchen Scanners ist der sog. „lightbeam® 3D Scanner" der Fa. corpus.e AG, Stuttgart (www.corpus-e.com). Hierbei wird der zu digitalisierende Fuß mit einem speziell markierten elastischen, eng anliegenden Überzug bekleidet und mit einer Digitalkamera aus mehreren sich überlappenden Ansichten photographiert. Die photogrammetrische Registrierung, d.h. die Zuordnung korrespondierender Marken aus den einzelnen Bilder erfolgt anhand der speziellen Codierung dieser Marken sowie einer ebenfalls photogrammetrisch markierten Bodenplatte, auf welcher der zu digitalisierende Kunde aufrecht steht. Dieses Verfahren ist in einer Reihe von erteilten Patenten und Patentanmeldung beschrieben, so z.B. in dem grundlegenden Patent EP 0 760 622: Verfahren und Anordnung zur dreidimensionalen digitalisierten Erfassung der Raumform von Körpern oder Körperteilen (Erfinder: Robert Massen).
Ein weiterer kommerziell von der Firma Shoemaster unter dem Namen
„INFOOT®" angebotener Fußscanner (siehe www.shoemaster.co.uk) benutzt das Laserlichtschnitt-Verfahren, wobei jeweils nur ein Fuß, welcher auf einer
Glasplatte steht, mittels einer Anordnung aus drei beweglichen Kamera/Laserlinienprojektor-Anordnungen abgetastet wird.
Nach dem Stand der Technik wird bei der dreidimensionalen Digitalisierung von den prinzipiell in erheblichem Maße form-instabilen Füßen ein nur wenig kontrollierter Ist-Zustand der Fußform vermessen: der Kunde steht aufrecht auf einer i. AIIg. flachen Bodenplatte (z.B. einer Glasplatte bei Lasertriangulations- Scannern, welche auch die Fußsohle mit digitalisieren oder einer photogrammetrisch markierten Fläche beim lightbeam® Scanner).
Der digitalisierte Fuß nimmt dabei unter dem Einfluss des Körpergewichtes und der Körperhaltung eine Raumform an, welche sich erheblich von der späteren Fußform im Inneren eines gut passenden Schuhs unterscheidet: die Fußsohle wird, je nach Körpergleichgewichtshaltung mehr oder weniger flach gedrückt, die Umfangsmaße und die Längenmaße sind deutlich verschieden von denjenigen eines Fußes in Gehbewegung.
Insbesondere bei Damenschuhen mit hohem Absatz ist die Fußform im normalen Gebrauch durch die steile Raumlage deutlich unterschiedlich von der Fußform, welche bei einem optischen Scanner nach dem beschriebenen Stand der Technik in flacher Grundstellung ermittelt wird. Die aus einem in dieser Position digitalisierten 3D Modelj eines Fußes extrahierten Daten sind daher u, U. wenig geeignet, um ein passendes Modell auszuwählen bzw. einen individuellen Schuh herzustellen. Diese Schwierigkeiten haben u. a. dazu geführt, dass bis dato im sog. mass-customization Geschäft praktisch keine mit Hilfe von 3D-Scan- Daten ausgesuchten oder individuell gefertigten Damenschuhe angeboten werden.
Es besteht jedoch für die verschiedenen Anwendungen der Fußdigitalisierung sowohl im Bereich der prothetischen Versorgung, im Bereich des sog. mass- customization sowie bei speziellen Schuhen wie Sportschuhen, Schutzschuhen, usw. ein hohes Interesse, den zu digitalisierenden Fuß vor der Vermessung in eine anatomisch gewünschte Position zu bringen, um dann den so fixierten Fuß in einem definierten Soll-Zustand zu digitalisieren. Dabei kann diese Soll-Position nicht nur durch eine bestimmte geometrische Raumlage definiert sein, beispielsweise durch einen bestimmten Winkel zwischen Fußsohle und Vorderzehen-Plateau, sondern auch durch das Erreichen bestimmter
physikalischer Merkmale wie z.B. einer bestimmten Druckverteilung des Fußsohlendrucks von Ferse zu Ballen.
Insbesondere bei prothetischen Schuhen, welche neben der eigentlichen
Fußbekleidung auch ein Hilfsmittel zur Korrektur nicht Fuß bezogener Krankheitsbilder wie z.B. einer Becken-Schiefstellung darstellen, ist es sehr wichtig, diesen Schuh aus einem Fußmodell abzuleiten, welches in der richtigen
Korrekturposition digitalisiert wird.
Es besteht daher ein erhebliches wirtschaftliches und technisches Interesse an einem Verfahren zur Gewinnung der Raumform von Füßen mit berührungslos arbeitenden 3D Scannern, bei welchem das entstehende Fußmodell an die auszuwählende oder herzustellende Fußbekleidung angepasst ist.
Dies wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit den Schritten des Anspruchs 1 erreicht. Es wird ferner durch eine Anordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 11 erreicht, mit der der zu digitalisierende Fuß in eine an die Fußbekleidung angepasste Soll-Position gebracht wird.
Durch die Digitalisierung des Fußes in einer Soll-Raumposition wird erreicht, dass das durch die 3D Digitalisierung erzeugte 3D Modell des Fußes die zur Auswahl eines best-fit Schuhs aus einer vorhandenen Kollektion oder zur Herstellung eines individuellen Maßschuhes benötigten Daten viel präziser liefert als dies aus dem 3D Modell eines Fußes, beispielsweise eines Damenfußes, welcher flach aufsteht und sich entsprechend unterschiedlich verformt, möglich ist. Da sich auch abgeleitete übliche Längen- und Umfangsmaße durch die mit der veränderten Raumposition einhergehenden Fußverformung sich um bis zu mehreren Schuhgrößen ändern können, ist es unmittelbar einsichtlich, dass eine Digitalisierung eines Fußes in einer solchen optimalen Raumposition zu wesentlich besser passenden Schuhen führt.
Diese Argumentation ist bei der Digitalisierung zum Zwecke der Herstellung von orthopädischen Schuhen ebenfalls entscheidend, so dass das erfindungsgemäße Verfahren auch hier wesentlich besser passende 3D Modelle sowie daraus abgeleitete Längen- und Umfangsmaße liefert, als dies bei
Fußscannern nach dem Stand der Technik geschieht.
Vorteilhafter Weise wird der Fuß bzw. werden die Füße nacheinander in verschiedene Soll-Positionen gebracht und die dreidimensionale Raumform in jeder dieser Positionen bestimmt. Damit können Verformungen des Fußes beispielsweise während des Gehens berücksichtigt werden. Vorzugsweise werden die Stützen, die den Fuß in die Soll-Position bringen, motorisch verstellt.
In der bevorzugten Ausführungsform umfasst die Anordnung, mit der der Fuß in die Soll-Position gebracht wird, Drucksensoren und die Soll-Position wird zumindest auch durch eine vorgegebene Druckverteilung bestimmt. Damit können z.B. vom Kunden gewünschte Soll-Positionen aus anatomischer Sicht bewertet und der Kunde entsprechend beraten werden.
Der Erfindungsgedanke sei beispielhaft aber nicht einschränkend anhand der Digitalisierung eines weiblichen Fußes dargestellt, wobei eine zweiteilige motorisch verstellbare Vorrichtung zur Anhebung des Fußgewölbes sowie der Fußferse eingesetzt wird, und der Auflagedruck an den drei Stellen: Vorderfuß, Fußgewölbe und Fußferse über in der Vorrichtung eingebaute Drucksensoren ermittelt wird. Hierbei wird auf folgende Abbildungen verwiesen:
Figur 1 zeigt eine erfindungsgemäße Anordnung bei der Digitalisierung eines ersten Fußes; und
Figur 2 zeigt die erfihdungsgemäße Anordnung aus Figur 1 bei der Digitalisierung eines zweiten Fußes.
Die erfindungsgemäße Anordnung in Figur 1 umfasst eine Bodenplatte 10, eine erste Stütze 12 und eine zweite Stütze 14. Die Stützen und die Bodenplatte sind vorzugsweise aus transparentem Material gefertigt, so dass sie bei der optischen Erfassung der Raumform einen möglichst geringen Störeinfluss haben und den Digitalisierbereich nicht oder nur wenig einschränken. Je nach verwendetem Digitalisierungsverfahren weist die Bodenplatte photogrammetrische Marken auf. Der Erfindungsgedanke ist unabhängig von dem eingesetzten, vorwiegend berührungslosen optischen Digitalisierverfahren, sei es auf der Grundlage der Lasertriangulation, der Musterprojektion, der Photogrammetrie, der Silhouettenerfassung oder sonstiger, dem Fachmann der 3D Digitalisierung bekannten Verfahren.
Der zu digitalisierende Fuß 16 ruht mit dem Vorderfuß auf einer Auflagefläche 17, mit dem Fußgewölbe 20 auf der ersten Stütze 12 und mit der Ferse 22 auf der zweiten Stütze 14. Die Stützen sind vorzugsweise pneumatisch oder hydraulisch, bzw. motorgesteuert zu verändern. Im Ausführungsbeispiel sind die Stützen 12 und 14 so markiert (nicht dargestellt), dass sie vom Digitalisierungssystem identifiziert werden können. Dies kann beispielsweise durch eine optische Codierung mit einem barcode, mit einem RFID chip oder einem ähnlichen Markierverfahren, aber auch durch eine Formerkennung der mitdigitalisierten Stützen selbst geschehen.
Denkbar ist auch, den Fuß durch mechanische Positionierungsvorrichtungen in Soll-Position zu bringen, welche nicht aus diskreten Vertikalachsen wie in Figur 1 dargestellt bestehen, sondern flächig die Fußsohle im Raum positionieren. Solche Positionierungsvorrichtungen können beispielhaft aus aufblasbaren flexiblen Hohlkörpern bestehen. Auch vereinfachte Ausführungen der Vorrichtungen, z.B. in Gestalt einer Sammlung von unterschiedlichen Fußstützen, welche den unterschiedlichen Raumpositionen entsprechen, sind denkbar.
Im Ausführungsbeispiel ist in der Auflagefläche 16 ein Drucksensor 24, in der ersten Stütze 12 ein Drucksensor 26 und in der zweiten Stütze 14 ein Drucksensor 28 vorgesehen. Die Stützen 12 und 14 sind vertikal bewegbar. Sie sind in Figur 1 so eingestellt, dass der Damenfuß in eine Soli-Position gebracht ist, die sowohl einer dem gewünschten modischen Schuhstil entsprechenden Fußhaltung entspricht, als auch anatomisch gewünschte Druckverhältnisse zwischen dem Auflagedruck des Vorderfußes 18 (beispielhaft an der Stelle des Ballens), dem Fußgewölbe 20 und der Ferse 22 vorliegen. Es können vorteilhafter Weise auch Sensoren für statische und/oder dynamische Druckwerte und/oder Temperaturwerte und/oder elektrodynamische Werte an unterschiedlichen Stellen der Fußsohle vorgesehen werden. Die Stützen 12 und 14 werden motorisch vertikal bewegt aber auch eine mechanische Verstellung ist denkbar, um in die Soll-Position zu kommen.
Vorzugsweise umfasst jede der Stützen 12 und 14 zwei nebeneinander liegende getrennt bewegbare Vorrichtungen, wodurch durch unterschiedliche Höhen der linken und der rechten Vorrichtung eine Kippung des Fußes um seine Längsachse erreicht wird. Solche Fußpositionen sind beispielsweise bei der
Herstellung von orthopädischem Schuhwerk erwünscht, welches eine Beckenschräglage korrigieren soll.
Figur 1 zeigt ebenfalls schematisch eine Auswerteeinheit 30, wobei die Auswerteeinheit eine Datenbank enthält, in der abhängig von verschiedenen SoII- Positionen Sollbereiche für die Messwerte der Drucksensoren gespeichert sind. Bei der Auswerteeinheit kann es sich beispielsweise um einen Rechner handeln.
Die Anordnung umfasst ferner ein vorzugsweise mit der Auswerteeinheit gekoppeltes graphisches Ausgabegerät, auf dem abhängig von den Messwerten der Sensoren, der Daten der Raumform des Fußes/der Füße und anatomischen und/oder medizinischen Daten des Kunden Vorschläge für einen best-passenden
Schuh und/oder für einen individuell hergestellten Schuh gemacht werden.
Die Sensormesswerte können der Auswerteeinheit entweder direkt über eine Verbindung übermittelt werden oder vom Nutzer über eine Mensch/Maschine- Schnittstelle eingegeben werden.
Erfindungsgemäß wird zunächst mit dem Kunden eine Soll-Position festgelegt, die durch die auszuwählende oder herzustellende Fußbekleidung vorgegeben ist. Im Ausführungsbeispiel werden daher der Kundin eine Reihe von Vorschlägen anhand einer ersten Datenbank unterbreitet, welche Informationen über die lieferbaren oder herstellbaren Schuhformen und die abhängig von der individuellen Anatomie des Kunden wünschenswerte Druckverteilungen enthalten. Der Zugriff über diese Datenbank erfolgt erfindungsgemäß über alle oder eine Auswahl der folgenden Kriterien:
das Geschlecht des Kunden
eine Vorselektion der gewünschten Schuhformen durch den Kunden
mögliche vom Kunden benannte Gebrauchseinschränkungen wie
Laufschuh, Tanzschuh, Straßenschuh, Sportschuh usw
anatomische Messwerte wie Gesamt-Körpergewicht, generelle Fußgeometrie,
wobei letztere über ein Eingabemedium wie Tastatur oder Tastfeld eingegeben oder aus einer 3D Digitalisierung des Fußes selbst in einer Grundposition automatisch ermittelt werden. Nachdem so die Soll-Position oder
die Soll-Positionen bestimmt ist/sind, wird der Fuß des Kunden sodann in die aus der Datenbank ermittelten passende(n) Position(en) gebracht und die zur Selektion eines best-fit Schuhes bzw. der Herstellungen eines Individualschuh erforderliche Digitalisierung des Fußes in dieser vom Schuhstil und der Anatomie her optimalen Position digitalisiert.
Die Soll-Position kann dabei durch geometrische Vorgaben oder durch Sensor-Messwerte vorgegeben sein. Bevorzugterweise werden beide Vorgaben beachtet. Es wird in der Regel häufig nicht möglich sein, anatomisch gewünschte Druckverhältnisse für alle möglichen modischen Schuhstile zu erreichen. Daher wird der Kundin bei Nicht-Erreichen der vorgegebenen Sensor-Messwerte bei einer bestimmten geometrischen Position eine andere, den individuellen anatomischen Gegebenheiten besser angepasste Fußbekleidung vorgeschlagen.
In einer Ausführungsform wird der Fuß während der Digitalisierung in unterschiedliche Raumpositionen gebracht und jeweils ein Ausschnitt der Raumform für die jeweilige Fußposition bestimmt. Hierdurch kann z.B. der Fuß in einer linken und einer rechten Seitenaufnahme in unterschiedlicher Raumposition erfasst werden und dadurch beispielsweise die Veränderung der Fußlänge als Funktion der Raumposition aus einem einzigen Digitalisierungsvorgang ermittelt werden, welches einen Zeitgewinn bedeutet.
Figur 2 zeigt die Anordnung gemäß Figur 1 , wenn sie an einen kleineren
Damenfuß 16' angepasst ist. Hierfür wurden die Stützen 12 und 14 wie durch Pfeile 32 und 34 angedeutet parallel zur Bodenplatte 10 verschoben. Vorzugsweise erfolgt dieses Verschieben motorisch.
Die Beschreibung der Erfindung erfolgte anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels. Diese Anwendung der Digitalisierung eines Damenfußes ist lediglich beispielhaft zu verstehen und stellt keine Einschränkung des
Erfindungsgedanken ein. Ein Einsatz von mehr als zwei vertikalen Stützen, eine unterschiedliche mechanische Auslegung der Vorrichtung zum Ändern der
Fußposition, Anwendungen in den Bereichen der orthopädischen Schuhe und Stiefel, der sportlichen Fußbekleidung sowie der medizinischen Diagnose und
Forschung auf dem Gebiet der Fußmedizin sind vom Erfindungsgedanken umfasst.
Wesentlich für den Erfindungsgedanken gegenüber dem Stand der Technik der optischen 3D Digitalisierung von Füßen ist, dass der Fuß vor der
Digitalisierung in eine gewünschte Raumposition gebracht wird, welche sich aus der gewünschten geometrischen Stellung und/oder physikalischen Messwerten, insbesondere Druckwerten, ergibt.
Ein weiterer Erfindungsgedanke ist es, insbesondere für die individuelle Fertigung oder best-fit Selektion von orthopädischem Schuhwerk, aus einer Serie von in unterschiedlichen Soll-Positionen ermittelten Raumformen diejenige auszuwählen, welche einen optimalen Kompromiss zwischen anatomisch/therapeutisch wünschenswerter Form, Verfügbarkeit und Herstellungskosten darstellt.