Die Erfindung betrifft eine elektrische Wicklungsanordnung
mit einer Teilwicklung, die zumindest eine weitere Teilwicklung
unter Belassung eines Zwischenraums koaxial umgibt
und mit dieser elektrisch verbunden ist.
Eine solche Wicklungsanordnung ist durch offenkundige Vorbenutzung
bei einem Transformator mit der Produktbezeichnung
GEAFOL der Siemens AG bekannt.
Die bekannte Wicklungsanordnung weist drei Teilwicklungen
auf, die alle koaxial ineinander stehend angeordnet sind, so
dass eine der Teilwicklungen, nämlich die äußerste, zumindest
eine weitere Teilwicklung, nämlich die innerste, umgibt. Die
Teilwicklungen umgeben einen zentral angeordneten Kernschenkel
eines Transformatorkerns. Sie sind elektrisch miteinander
zu einer Wicklung verbunden, die eine Unterspannungswicklung
des Transformators bildet. Die Unterspannungswicklung
ist von einer Oberspannungswicklung koaxial umgeben,
wobei zwischen dieser und der einen Teilwicklung ein Ringkanal
belassen ist, damit die für den Betrieb des Transformators
erforderliche Spannungsfestigkeit zwischen der Unterund
der Oberspannungswicklung erreicht ist. Die Windungen der
Unterspannungswicklung sind weitgehend gleichmäßig auf die
Teilwicklungen aufgeteilt; die Gesamtwindungsanzahl ist jedoch
nicht ganzzahlig durch die Anzahl der Teilwicklungen
teilbar, wodurch eine der Teilwicklungen eine Windung mehr
aufweist als die beiden restlichen Teilwicklungen. Um den
fertigungstechnischen Aufwand zur Herstellung des Transformators
bzw. der Wicklungsanordnung möglichst gering zu halten,
sind alle Teilwicklungen - bis auf die Windungszahl - identisch
aufgebaut. Jede Teilwicklung ist gleichmäßig gewickelt,
und alle Teilwicklungen weisen eine gleiche axiale Länge auf.
Bei allen Teilwicklungen ist außerdem gleiches Material zur
Windungsisolation vorgesehen. Die Teilwicklungen sind dabei
jeweils so ausgelegt, dass im Betrieb mit der Nennleistung
ein Grenzwert für die Temperatur der Teilwicklungen nicht
überschritten wird, damit insbesondere die Windungsisolation
thermisch nicht überlastet wird.
Um unter Berücksichtigung der thermischen Belastung eine möglichst
hohe Nennleistung zu erreichen, ist zur Kühlung der
Teilwicklungen zwischen jeweils unmittelbar benachbarten
Teilwicklungen jeweils ein Zwischenraum zur Durchströmung mit
Kühlfluid, insbesondere Kühlluft, vorgesehen. Ebenso ist der
Ringkanal mit Kühlluft durchströmbar. Aufgrund der einzuhaltenden
Spannungsfestigkeit zwischen der Ober- und Unterspannungswicklung
weist der Ringkanal eine größere radiale Breite
auf als jeder der Zwischenräume zwischen den Teilwicklungen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Wicklungsanordnung der
eingangs genannten Art anzugeben, die für eine vergleichsweise
hohe Nennleistung ausgebildet ist.
Die Aufgabe wird bei einer Wicklungsanordnung der eingangs
genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Windungszahl
pro Längeneinheit bei den Teilwicklungen derart bemessen
ist, dass im Betrieb eine im Wesentlichen gleiche
thermische Belastung jeder Teilwicklung auftritt.
Die Erfindung macht sich zunutze, dass die eine und die weitere
Teilwicklung im Betrieb aufgrund ihrer baulichen Anordnung
unterschiedlich stark gekühlt werden. Dadurch, dass die
weitere Teilwicklung von der einen Teilwicklung umgeben ist,
kann von ihr Wärme schlecht abgeführt werden, weil sie nur
mit schon durch die eine Teilwicklung erwärmter Kühlluft gekühlt
werden kann. Da die weitere Teilwicklung den Kernschenkel
umgibt, kann auch von innen her aus der weiteren Teilwicklung
Wärme nicht über Kühlluft abgeführt werden. Die eine
Teilwicklung ist zwar von der Oberspannungswicklung umgeben,
allerdings weist der dazwischenliegende Ringkanal im Vergleich
zum Zwischenraum zwischen der einen und der weiteren
Teilwicklung eine größere radiale Breite auf, so dass die
eine Teilwicklung von außen her sehr viel besser gekühlt
wird, als die weitere Teilwicklung. Die eine Teilwicklung
wird also mit einer höheren Kühlleistung gekühlt als die weitere
Teilwicklung, die also eine stärkere thermische Belastung
erfährt.
Erfindungsgemäß ist die Windungszahl pro Längeneinheit für
jede Teilwicklung daher so gewählt, dass der unterschiedlichen
Kühlung der Teilwicklungen jeweils Rechnung getragen
wird. Mit anderen Worten: Es wird im Vergleich zum Stand der
Technik in die Teilwicklung mehr Windungen gelegt, die besser
gekühlt wird. Die zur Verfügung stehende Kühlleistung wird
somit besser ausgenutzt und die Wicklungsanordnung ist mit
einer höheren elektrischen Nennleistung betreibbar.
Im Vergleich dazu ist bei dem Transformator nach dem Stand
der Technik die elektrische Nennleistung so gewählt, dass die
weitere Teilwicklung thermisch nicht überlastet wird; d.h.,
dass die Wicklungstemperatur der weiteren Teilwicklung den
Grenzwert nicht überschreitet. In diesem Betrieb liegt die
Wicklungstemperatur der einen Teilwicklung weit unter der
Grenztemperatur, weil sie besser gekühlt wird.
Die Ausbildung der erfindungsgemäßen Wicklungsanordnung ist
auch besonders gut bei einer Drossel anwendbar, die nur eine
einzige Wicklung mit zumindest den beiden Teilwicklungen aufweist.
In diesem Fall ist die eine Teilwicklung, die die äußere
der Teilwicklungen bildet, nach außen hin frei, so dass
ihr von dort stets frische und damit kühlere Kühlluft zugeführt
wird. Der Unterschied zwischen der Kühlung von der einen
und der Kühlung von der weiteren Teilwicklung ist dadurch
besonders ausgeprägt.
Um eine unterschiedliche Windungszahl pro Längeneinheit für
die eine und die weitere Teilwicklung zu erreichen, kann die
weitere Teilwicklung bei gleicher Windungszahl axial länger
sein als die eine Teilwicklung. Die weitere Teilwicklung ragt
in diesem Fall stirnseitig aus der einen Teilwicklung heraus.
Bei gleichmäßiger Wicklung der Windungen der weiteren Teilwicklung
ist aufgrund der größeren axialen Länge eine niedrigere
Windungszahl pro Längeneinheit erreicht, als bei der einen
Teilwicklung. Vorzugsweise weisen jedoch die Teilwicklungen
eine gleiche axiale Länge auf und die Windungszahl der
einen Teilwicklung ist größer als die Windungszahl der weiteren
Teilwicklung. Durch die gleiche axiale Länge ergibt sich
ein kompakter Aufbau der Wicklungsanordnung und es ergibt
sich ein geringerer Streufluss des im Betrieb ausbildenden
Magnetfeldes als bei einer Ausgestaltung der Teilwicklungen
mit unterschiedlicher axialer Länge.
Die Teilwicklungen können in beliebiger Art und Weise mit einem
flüssigen oder gasförmigen Kühlmittel gekühlt werden;
beispielsweise können sie mit Öl gekühlt werden, wobei sie
innerhalb eines ölgefüllten Kessels angeordnet sind. Das
Kühlmittel kann mittels einer Pumpe oder einer gleichwirkenden
Einrichtung in eine Strömung versetzt werden, die entlang
der Teilwicklungen verläuft, so dass die Teilwicklungen besonders
gut gekühlt werden. Die Strömung des Kühlmittels kann
sich aber auch von selbst ohne äußere Einwirkung allein aufgrund
der Anordnung der Teilwicklungen und der im Betrieb von
den Teilwicklungen abgegebenen Wärme einstellen. Bevorzugt
sind die Teilwicklungen mittels Luftkühlung kühlbar und dazu
stehend angeordnet, wobei der Zwischenraum von Kühlluft
durchströmbar ist. Bei dieser Anordnung der Teilwicklungen
ergibt sich eine Strömung der Kühlluft im Zwischenraum von
selbst allein aufgrund der Abgabe der Wärme durch die Teilwicklungen.
Die Strömung kann mit einem Ventilator/Gebläse
unterstützt werden. Die Kühlung mit Luft bietet im Vergleich
zu anderen Kühlmitteln, beispielsweise Öl den Vorteil eines
geringen Wartungsaufwands und eines geringeren Aufwands an
Sicherheitsmaßnahmen.
Bei einer weiteren Ausgestaltung sind zusätzlich weitere
Teilwicklungen zwischen der einen Teilwicklung und der einen
weiteren Teilwicklung angeordnet, die jeweils untereinander
gleiche Windungszahl pro Längeneinheit aufweisen. Diese Anordnung
mit fünf Teilwicklungen ist insbesondere von Vorteil,
wenn die Wicklungsanordnung als Drosselwicklung einer elektrischen
Drossel vorgesehen ist. Bei dieser Anordnung erfahren
die zusätzlichen Teilwicklungen im Betrieb eine weitgehend
gleich starke thermische Belastung, so dass sie hinsichtlich
der Windungsanzahl pro Längeneinheit nahezu gleich ausgebildet
sein können.
Die Isolation der Windungen kann mit einem beliebigen dazu
geeigneten Material ausgebildet sein. Beispielsweise kann als
Isolationsmaterial eine Flüssigkeit, insbesondere Transformatoröl,
oder Gas, insbesondere SF6, zum Einsatz kommen, wobei
die Wicklungsanordnung in einem Kessel angeordnet ist. Vorzugsweise
ist jedoch jede Teilwicklung trockenisoliert. Zur
Trockenisolation kommt als Material beispielsweise Papier
oder Kunststoff in Betracht; die Windungen können auch mit
Gießharz oder mit einem Klebharz, beispielsweise in Form von
Klebharzbändern oder Folien, isoliert sein. Die Trockenisolation
bietet im Vergleich zu einer Isolation mit Öl oder Gas
den Vorteil eines geringeren Wartungsaufwandes und geringerer
Sicherheitsanforderungen.
Die Erfindung wird anhand eines in der Figur gezeigten Ausführungsbeispiels
näher erläutert.
In der Figur ist eine Wicklungsanordnung 1, insbesondere für
eine Drossel, im Längsschnitt dargestellt. Die Wicklungsanordnung
1 weist fünf Teilwicklungen 2-6 auf, die koaxial ineinander
stehend angeordnet sind und sich entlang einer gemeinsamen
Achse 7 erstreckt. Dabei bildet die Teilwicklung 2
die äußerste Teilwicklung und die Teilwicklung 6 die innerste
Teilwicklung der Wicklungsanordnung 1. Zwischen jeweils zwei
unmittelbar benachbarten der Teilwicklungen 2,3; 3,4; 4,5;
5,6 ist jeweils ein Zwischenraum 8, 9, 10 bzw. 11 belassen.
Zentral von allen Teilwicklungen 2-6 umgeben ist ein Kernschenkel
22 angeordnet, der sich entlang der Achse 7 erstreckt.
Bei einer Ausführung der Drossel als "eisenlose
Drossel" ist bei Kernschenkel 22 vorhanden.
Jede der Teilwicklungen 2-6 weist eine Anzahl von Windungen
12,13,14,15 bzw. 16 auf. Die Windungen 12-16 sind elektrisch
gegeneinander mit einer jeweiligen Isolation 17,18,19,20 bzw.
21 isoliert.
Die Teilwicklungen 2-6 sind elektrisch miteinander verbunden,
so dass sie gemeinsam eine Wicklung mit Wicklungsanschlüssen
23 und 24 bilden.
Schematisch angedeutet ist ein Gehäuse 25, das die Wicklungsanordnung
1 zum Schutz gegen Staub und Feuchtigkeit umgeben
kann.
Zur Kühlung der Wicklungsanordnung im Betrieb sind die Zwischenräume
8-11 von Kühlluft 26 durchströmbar. Zusätzlich
kann zwischen der innersten Teilwicklung 6 und dem Kernschenkel
22 ein ebenfalls mit Kühlluft 26 durchströmbarer Zwischenraum
vorgesehen sein; hier jedoch liegt die innerste
Teilwicklung 6 unmittelbar am Kernschenkel 22 an. Weiterhin
ist zwischen dem Gehäuse 25 und der äußersten Teilwicklung 2
ebenfalls ein Zwischenraum 27 zur Durchströmung mit Kühlluft
26 belassen sein; das Gehäuse 25 kann aber auch unmittelbar
an der äußeren Teilwicklung 2 anliegen. Die Teilwicklungen 2-6
können beispielsweise selbstragend ausgebildet sein. Entsprechende
Vorrichtungen zur Abstützung der Teilwicklungen 2-6,
sei es gegen ein Rahmengestell oder gegeneinander, sind
der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt. Die Teilwicklungen
2-6 können auch fortlaufend mit einem gemeinsamen
Wicklungsleiter gewickelt sein, wobei die Zwischenräume 8-11
durch freihaltende Einlagen gebildet sein können.
Aufgrund ihrer baulichen Anordnung ist die Teilwicklung 2 im
Betrieb besser gekühlt als alle anderen Teilwicklungen 3-6.
Dies ergibt sich daraus, dass die Teilwicklung 2 nicht von
einer anderen Teilwicklung umgeben ist. Von der äußeren Teilwicklung
2 kann also Wärme besonders gut nach außen, also in
Richtung zum Gehäuse 25 hin, abgegeben werden. Dies ist insbesondere
dann der Fall, wenn das Gehäuse 25 aus einem gut
wärmeleitenden Material ausgebildet ist. Die innerste Teilwicklung
6 ist zwar von der Teilwicklung 5 umgeben, umgibt
allerdings selbst keine weitere Teilwicklung und kann daher
gut Wärme nach innen, also in Richtung zum Kernschenkel 22,
abgeben. Daher ist die innerste Teilwicklung 6 am zweitbesten
kühlbar. Der Kernschenkel 22 ist in der Regel aus Transformatorblech
oder anderen magnetisierbaren Materialien ausgeführt,
die in der Regel gleichzeitig gute Wärmeleiter sind.
Die Teilwicklungen 3-5 hingegen sind jeweils von einer Teilwicklung
umgeben und umgeben selbst ebenfalls eine andere
Teilwicklung. Beispielsweise wird die Teilwicklung 3 von der
Teilwicklung 2 umgeben und umgibt selbst die Teilwicklung 4.
Durch ihre bauliche Anordnung Dadurch sind also die Teilwicklungen
3-5 jeweils zwischen im Betrieb ebenfalls wärmeerzeugenden
Teilwicklungen angeordnet, so dass aus diesen Teilwicklungen
3-5 die Wärme am schlechtesten abgeführt werden
kann.
Die äußere Teilwicklung 2 und die innere Teilwicklung 6 sind
also allein aufgrund ihrer baulichen Anordnung jeweils mit
einer höheren Kühlleistung kühlbar als die Teilwicklungen 3-5.
Um dieser unterschiedlichen Kühlbarkeit der Teilwicklungen 2-6
Rechnung zu tragen, ist die Anzahl der Windungen pro Längeneinheit
ΔL für jede der Teilwicklungen 2-6 derart bemessen,
dass im Betrieb bei allen Teilwicklungen 2-6 eine im Wesentlichen
gleiche thermische Belastung auftritt. Dadurch
wird im Betrieb jede der Teilwicklungen 2-6 auf eine nahezu
gleiche Wicklungstemperatur erwärmt. Die geeignete Windungszahl
pro Längeneinheit für jede der Teilwicklungen 2-6 kann
experimentell ermittelt oder mittels Berechnungen bestimmt
werden. Im vorliegenden Fall weist die Teilwicklung 2 eine
Windungszahl von 3 pro Längeneinheit auf, die Teilwicklungen
3-5 weisen jeweils eine Windungszahl von 2 pro Längeneinheit
ΔL auf und die Teilwicklung 6 weist eine Windungszahl von
2,5 pro Längeneinheit ΔL auf. Durch diese Bemessung der Windungszahl
pro Längeneinheit ΔL für jede der Teilwicklungen,
wird berücksichtigt, dass die äußerste Teilwicklung 2 am
besten gekühlt wird, die innerste Teilwicklung 6 am zweitbesten
gekühlt wird und die Teilwicklungen 3-5 gleichermaßen
am schlechtesten gekühlt werden. Die Teilwicklungen 2 und 6
sind also mit einer höheren Windungsanzahl pro Längeneinheit
ΔL ausgestattet.
Da die Teilwicklungen 2-6 alle eine gleiche axiale Länge aufweisen,
ergeben sich unterschiedliche Windungszahlen für die
Teilwicklungen 2-6. Teilwicklung 2 weist insgesamt 14 Windungen
12 auf, die Teilwicklung 6 weist 12 Windungen 16 auf, und
die Teilwicklungen 3-5 weisen jeweils 10 Windungen 13,14 bzw.
15 auf. Hierbei ergibt sich eine Gesamtwindungszahl von 56.
Bei einer Gesamtwindungszahl von 228 könnte die Teilwicklung
2 insgesamt 57 Windungen 12, die Teilwicklung 6 insgesamt 51
Windungen 16 und die Teilwicklungen 3-5 jeweils 40 Windungen
13, 14 bzw. 15 aufweisen. Eine solche Wicklungsanordnung ist
der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt.
Die Teilwicklungen 2-6 könnten auch eine gleiche Anzahl von
Windungen 12,13,14,15 bzw. 16 aufweisen, allerdings würde die
Teilwicklung 6 dann eine größere axiale Länge aufweisen als
die Teilwicklung 2. Ebenso würden in diesem Fall die Teilwicklungen
3-6 eine größere Länge als die Teilwicklung 2 und
als die Teilwicklung 6 aufweisen. Die Teilwicklungen 3-5 würden
also stirnseitig aus der Teilwicklung 2 herausragen.
Ebenso kann die Wicklungsanordnung 1 - wie auch schon oben
erwähnt - eine Drosselwicklung einer elektrischen Drossel
bilden, ebenso kann sie als Transformatorwicklung, insbesondere
eines elektrischen Transformators, die Unterspannungswicklung
ausgeführt sein. In diesem Fall weist die Wicklungsanordnung
1 beispielsweise nur zwei Teilwicklungen auf, die
beide gemeinsam unter Belassung eines Ringkanals von der
Oberspannungswicklung umgeben sind oder zwischen denen koaxial
die Oberspannungswicklung angeordnet ist.
Die Teilwicklungen 2-6 können, wie dargestellt, als Drahtwicklungen
ausgebildet sein. Die Teilwicklungen 2-6 können
allerdings auch als Bandwicklungen ausgeführt, wobei die Windungen
mit einem Band aus einem Metall gebildet sind. Speziell
kommen bei einer Bandwicklung Aluminiumbänder für die
Bildung einer Teilwicklung 2-6 in Betracht.