Die Erfindung betrifft ein Fenstersystem mit einer Fensterscheibe, die
mindestens zwei Glasscheiben, einen Trockenmassenhohlraum und eine
Beschlagnut aufweist und ein Stranggussprofilteil mit einer ersten Seite,
an der eine Beschlagnut angeordnet ist und zwei senkrecht dazu
angeordnete Seiten, die als Klebeflächen verwendbar sind.
Fensterscheiben mit mindestens zwei Glasscheiben werden auch als
Isolierglasscheiben bezeichnet. Diese Scheiben werden mittels eines
Randverbundes mit einer Trockenmasse miteinander verbunden und in
einem Fensterrahmen gehalten. Derartige Rahmen haben an ihrer einem
Blendrahmen zugewandten Seite eine Beschlagnut, in der ein Beschlag
mit Schließelementen angeordnet ist. Diese Schließelemente wirken mit
einem im Blendrahmen angeordneten Schließblech zusammen, um ein
Öffnen und Schließen eines in einem Blendrahmen angeordneten
Fensterrahmens zu ermöglichen.
Fensterrahmen und Blendrahmen sind häufig aus Kunststoffhohlprofilen
hergestellt, wobei diese Kunststoffhohlprofile Verstärkungsprofile aus
Metall aufweisen, die der Konstruktion einen besseren Halt geben.
Der beschriebene Aufbau eines Fenstersystems ist relativ
materialaufwendig. Außerdem entsteht im Bereich der metallverstärkten
Hohlkammerprofile ein unerwünschter Wärmeübergang.
Aus der DE 298 14 676 U1 ist ein gattungsgemäßes Fenstersystem
bekannt, das eine Fensterscheibe aufweist, die mindestens zwei
Glasscheiben, einen Trockenmassenhohlraum und eine Beschlagnut
aufweist. Der dort beschriebene Aufbau besteht jedoch aus vielen
kompliziert geformten Einzelteilen, die die Herstellung erschweren.
Außerdem ist das Bereitstellen und Zusammensetzen dieser Teile
kostenintensiv. Ein gattungsgemäßes Stranggussprofilteil ist ebenfalls der
DE 298 14 676 U1 zu entnehmen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein einfach und
kostengünstig herstellbares Fenstersystem und ein hierzu verwendbares
Stranggussprofilteil vorzustellen.
Diese Aufgabe wird mit einem gattungsgemäßen Fenstersystem gelöst, bei
dem die Beschlagnut und der Trockenmassenhohlraum als einstückiges
Einsatzelement ausgebildet sind, und sie wird durch ein gattungsgemäßes
Stranggussprofilteil gelöst, das einen Trockenmassenhohlraum aufweist,
der an der der Beschlagnut gegenüberliegenden Seite mindestens eine
Öffnung aufweist.
Die einstückige Ausbildung von Beschlagnut und
Trockenmassenhohlraum führt zu extrem niedrigen Herstellungskosten,
da beispielsweise ein Stranggussteil für beide Funktionen verwendet
werden kann, und außerdem wird der Zusammenbau des Fensters durch
die einstückige Ausführung wesentlich erleichtert. Letztlich wird auch
weniger Material benötigt, da der einstückige Aufbau es ermöglicht, auf
mehrere Wände zu verzichten um insgesamt materialsparend, leicht und
preisgünstig die Einsatzelemente bereitzustellen und einbauen zu können.
Vorteilhaft ist es, wenn die Beschlagnut zwischen den Glasscheiben
angeordnet ist. Das Anordnen der Beschlagnut zwischen den
Glasscheiben führt zu einem sehr kompakten Aufbau und erlaubt es,
durch die Verwendung größerer Glasscheiben den Rahmen kleiner
auszuführen. Die an der Glasscheibe vorzufindende Lichtdurchtrittsfläche
wird dadurch größer und der Rahmen kann auf das minimal Notwendigste
reduziert werden.
Während der Rahmen bei den bekannten Fenstersystemen durch sein
Material oder Verstärkungsprofile ausgesteift wurde, dient bei dem
erfindungsgemäßen Fenstersystem die Anordnung aus Glasscheiben als
Stützelement für die Rahmenkonstruktion. Das Glas trägt den Flügel. Das
heißt, die am Flügel angebrachten Beschläge, Dichtungen usw. werden
von den Glasscheiben der Fensterscheibe gehalten. Die Beschlagnut liegt
hierzu in einem die Glasscheiben verbindenden Verbindungselement, das
auch als Glasaufnahme bezeichnet werden kann.
Das erfindungsgemäße Fenstersystem kann daher preisgünstiger und
einfacher gestaltet werden. Die vergrößerte Glasscheibe führt zu
Einsparungen im Bereich des Rahmens und ermöglicht eine größere
Lichtdurchtrittsfläche. Dies ist vor allem für Fassadengestaltungen von
Vorteil, bei denen auf einen Blendrahmen möglichst weitgehend
verzichtet werden soll. Hierbei kann die Beschlagnut zur Aufnahme von
Verbindungselementen dienen, die direkt zwei erfindungsgemäße
Fensterscheiben miteinander verbinden.
Der Trockenmassenhohlraum dient dazu, den Raum zwischen den
Glasscheiben trocken zu halten. Diese Trockenmasse kann auch ein
Trockenpulver sein, das in einem Hohlraum mit einem luftdurchlässigen
Zugang zum Raum zwischen den Glasscheiben angeordnet ist.
Vorteilhaft ist es, wenn der Trockenmassenhohlraum neben der
Beschlagnut angeordnet ist. Die Anordnung der Trockenmasse zwischen
Beschlagnut und Glasscheibe ermöglicht eine optimale
Lichtdurchgangsfläche. Die Anordnung des Trockenmassenhohlraums
neben der Beschlagnut ist auch unabhängig von der einstückigen
Ausbildung des Einsatzelementes erfindungswesentlich, da diese
Anordnung auch bei einem mehrteiligen Einsatzelement vorgenommen
werden kann.
Sofern aus baulichen Gründen die Glasscheiben näher aneinander
angeordnet werden sollen, wird vorgeschlagen, dass der
Trockenmassenhohlraum auf der einem Blendrahmen abgewandten Seite
der Beschlagnut angeordnet ist. Die nach außen offene Beschlagnut hat
somit an der Basisfläche der Nut einen Raum für die Trockenmasse, der
es erlaubt, zwischen den Glasscheiben befindliche Feuchtigkeit
aufzunehmen.
Sowohl die Beschlagnut als auch die Trockenmasse kann an einer oder
mehreren Seiten der Fensterscheibe angeordnet werden. Während die
Trockenmasse vorzugsweise im unteren Bereich des Fensters angeordnet
wird, ist die Beschlagnut auf der Seite des Griffes oder in vielen Fällen
auch auf allen Seiten der Fensterscheibe angeordnet.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel sieht vor, dass die Beschlagnut in
eine Glasaufnahme integriert ist. Die Glasaufnahme kann beispielsweise
ein Strangpressprofil aus Kunststoff oder Aluminium sein. Sie kann
jedoch auch aus einem abgekanteten Metall oder glasfaserverstärkten
Kunststoff hergestellt sein. Eine vorteilhafte Glasaufnahme weist Nuten
für die Glasscheiben auf und zwischen diesen Nuten einen Kanal zum
Anbringen des Beschlages. Dieser als Beschlagnut bezeichnete Kanal
weist vorzugsweise eine Abstufung oder Hinterschneidungen auf, die das
Befestigen eines Fensterbeschlages erleichtern.
Die Glasaufnahme weist vorteilhafter Weise zwei Anlageflächen zum
Zusammenwirken mit einem Blendrahmen auf. Diese Anlageflächen
begrenzen zwischen der Fensterscheibe und dem Blendrahmen einen
Raum, der mit Luft gefüllt als Isolationsraum dient.
Eine einfache Ausführungsform sieht vor, dass das Fenstersystem einen
Griff aufweist, der mit einer Mechanik in Verbindung steht, die sich
durch eine Glasscheibe hindurch zur Beschlagnut erstreckt. Dies erlaubt
eine kompakte Bauform und eine kurze Verbindungsstrecke zwischen
Griff und Beschlagkanal.
Für nach innen oder außen öffnende Fenster wird vorgeschlagen, dass die
Fensterscheibe eine Abdeckung aufweist. Eine derartige Abdeckung ist
eine Verlängerung der Fensterscheibe, die eine Anlagefläche zur Anlage
an einen Blendrahmen aufweist.
Vorteilhafterweise ist die Abdeckung ein Teil einer Glasaufnahme. Das
heißt, die Abdeckung ist in die Glasaufnahme integriert. Sie legt sich
beim Schließen des Fensters unter Zwischenlegung einer Dichtung am
Blendrahmen an.
Eine andere Ausführungsform sieht vor, dass die Abdeckung einen Teil
einer der Glasscheiben aufweist. Das heißt, eine der Glasscheiben ist
etwas größer ausgeführt, so dass ihr Überstand über die andere
Glasscheibe eine Abdeckung bildet. Der als Abdeckung überstehende
Glasscheibenbereich dichtet mit einer vorzugsweise am Blendrahmen
angeordneten Anschlagdichtung ab.
Um die Fensterscheibe zu schützen, wird vorgeschlagen, dass mindestens
eine der Glasscheiben einen Kantenschutz aufweist. Dieser Kantenschutz
kann entweder nur in den Eckbereichen oder an bestimmten Seiten des
Fensters angeordnet werden, an denen mit einer Beschädigung der
Scheiben zu rechnen ist. Als Kantenschutz eignet sich ein extrudiertes
Winkelprofil aus Kunststoff oder Aluminium, das vorzugsweise auf die
Kante aufgeklebt wird.
Um die Abdichtung zwischen Fensterscheibe und Blendrahmen zu
verbessern und den Übergangsspalt zu kaschieren, wird vorgeschlagen,
dass der Kantenschutz eine Dichtlippe aufweist. Sofern der Kantenschutz
aus einem Kunststoffmaterial ist, ist diese Dichtlippe vorzugsweise
anextrudiert, um einfach herstellbar zu sein.
Zusammen mit den oben genannten Merkmalen oder unabhängig davon
wird vorgeschlagen, dass das Fenstersystem einen Blendrahmen aufweist.
Dieser Blendrahmen, der die im folgenden beschriebenen Merkmale hat,
ist jedoch auch unabhängig von dem bisher beschriebenen Fenstersystem
erfindungswesentlich.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung eines derartigen Blendrahmens sieht vor,
dass der Blendrahmen eine integrierte Rollladenführung aufweist. Sofern
die Rollladenführung einstückig mit dem Blendrahmen hergestellt wird,
ist sie kostengünstig anzubieten und bedarf keines zusätzlichen
Arbeitsschrittes für den Einbau. Die Rollladenführung kann eine einfache
Nut sein, die an den seitlichen Blendrahmen und vorzugsweise auch am
unteren Blendrahmen angeordnet ist. Sich gegenüber angeordnete in
hinterschnittene Nuten gepresste Bürsten sorgen für eine
geräuschreduzierte Führung des Rollladens.
Im Fensterbau ist es üblich, dass an der Abdeckung eine Dichtung
vorgesehen ist. Erfindungsgemäß weist bei dem beschriebenen
Fenstersystem der Blendrahmen eine mit einer Abdeckung der
Fensterscheibe zusammenwirkende Dichtung auf. Das Verlegen der
Dichtung in den Bereich des Blendrahmens erlaubt eine weitere
Vereinfachung des Aufbaus der Fensterscheibe und ermöglicht es, die
ebene Fläche einer Glasscheibe als Abdeckung zu verwenden.
Die beschriebenen Merkmale des neuen Fenstersystems zielen alle darauf
ab, die Fensterscheibe, die meist als bewegter Fensterflügel ausgebildet
ist, möglichst leicht und unkompliziert auszubilden. Bauraumbenötigende
Elemente werden eher vom Blendrahmen aufgenommen, da dieser nicht
bewegt ist und in den meisten Fällen als tragendes Element dient.
Vorteilhaft ist es, wenn der Blendrahmen ein Profil aufweist, das mit
einer Abdeckung eine im wesentlichen ebene Abschlussfläche bildet.
Dieses Profil kann einstückig mit dem Blendrahmen ausgebildet sein oder
an diesen angeklebt oder angesteckt oder angerastet sein. Die Stufe
zwischen der Anlagefläche der Abdeckung am Blendholm und der
gegenüberliegenden Seite einer als Abdeckung dienenden Glasscheibe
wird somit von diesem Profilteil überbrückt.
Um eine als Fensterflügel ausgebildete Fensterscheibe am Blendrahmen
zu verankern, wird vorgeschlagen, dass der Blendrahmen einen Absatz
zur Aufnahme eines Schließblechs aufweist. Dieser Absatz kann als Stufe,
Nut oder ähnliches ausgebildet sein und ermöglicht es, ein Schließblech
formschlüssig mit dem Blendrahmen zu verbinden, um die Position des
Schließblechs relativ zum Blendrahmen festzulegen. Die Befestigung des
Schließblechs erfolgt zwar mittels Schrauben, der Absatz kann jedoch
auch dazu dienen, einem gewaltsamen Herausreißen des Schließblechs
einen Widerstand entgegenzusetzen.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des Fenstersystems sieht vor, dass der
Absatz ein Füllprofil aufweist, das den Raum oberhalb und/oder unterhalb
des Schließblechs ausfüllt. Insbesondere bei einer Gestaltung des Absatzes
mit Hinterschneidungen, Nuten oder Stegen ist der Absatz sehr
verschmutzungsanfällig und optisch unaktraktiv. Daher wird
vorgeschlagen, ein Füllprofil in den Bereichen des Absatzes anzuordnen,
in denen ein Schließblech vorliegt. Das Füllprofil ist vorzugsweise so
geformt, dass die Linienführung des Blendrahmens aufgenommen wird
und Nuten und Stege kaschiert werden.
Eine universelle Befestigungsmöglichkeit für Beschläge oder Profilteile
entsteht, wenn die der Fensterscheibe zugewandte Seite des Blendrahmens
eine Führung, vorzugsweise mit Hinterschneidung aufweist. Diese
Führung erlaubt es, Adapter zur Verbindung von Blendrahmenelementen
im Bereich der Blendrahmenecken anzubringen. Dies erlaubt es, die
Blendrahmen sogar stumpf - das heißt ohne Gerung - miteinander zu
verbinden. Die Führung erlaubt die Aufnahme von Winkeln oder speziell
geformten Adaptern, die eine derartige Verbindung senkrecht
aufeinanderstehender Rahmenelemente ermöglicht. Diese Adapterführung
kann jedoch auch zur Anbringung weiterer individueller Formteile, wie
elektrischer Türschlossüberwachungssystemen, oder zur Verstärkung des
Schließblechanlagebereichs dienen.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindungsbeschreibung werden alle um die
Fensterscheibe angeordneten Rahmenelemente als Blendrahmen
bezeichnet. Wenn die Fensterscheibe ein Element einer Türe ist, wird
somit die untere Seite des Blendrahmens von einer Türschwelle gebildet.
Das heißt, der Blendrahmen ist in seinem unteren waagerechten Bereich
als Türschwelle ausgebildet oder es wird eine herkömmliche Türschwelle
verwendet, die zur Verbindung mit einem Blendrahmen gegebenenfalls
über Adapterstücke ausgebildet ist.
Die Verwendung der zuvor beschriebenen Führung an der der
Fensterscheibe zugewandten Seite des Blendrahmens dient bei einem
Einsatz im Bereich der Türschwelle vorzugsweise zur Befestigung eines
Adapters, der es ermöglicht, die Türschwelle mit den senkrechten
Blendrahmenholmen zu verbinden. Diese Führung kann jedoch auch als
Dichtungsaufnahme, für die Aufnahme einer Schwellenerhöhung, zur
Aufnahme von Elementen des Schließsystems oder zur Befestigung von
Alarmanlagensystemen zur Überprüfung der Tür- oder Fensteröffnung
verwendet werden.
Insbesondere zur Anordnung im unteren Bereich des Blendrahmens wird
vorgeschlagen, dass die der Fensterseite zugewandte Seite des
Blendrahmens eine Dichtung mit Auflauffunktion aufweist. Diese
Dichtung wird vorzugsweise von Hinterschneidungen im Bereich des
Blendrahmens gehalten und ihre wirksame Oberfläche ist so ausgebildet,
dass beim Schließen einer als Fensterflügel ausgebildeten Fensterscheibe
eine Flächenpressung entsteht. Vorzugsweise gleitet ein Element der
Fensterscheibe heim Schließen des Fensters derart über die Dichtung,
dass die Dichtung zusammengedrückt wird. Beim Einsatz einer derartigen
Dichtung im waagerechten Bereich eines Tür- oder Fensterflügels müssen
die sich abdichtend gegenüberliegenden Flächen im unkomprimierten
Zustand der Dichtung einen spitzen Winkel miteinander bilden. Beim
Schließen des Fensters oder der Türe wird die Dichtung derart
komprimiert, dass die sich gegenüberliegenden Flächen aneinander
anliegen.
Im senkrechten Bereich des Blendrahmens kann eine derartige Dichtung
allein durch den auf einer Kreislinie herangeführten Tür- oder
Fensterflügel komprimiert werden, so dass eine Anlagefläche der
Fensterscheibe zunächst über die Dichtung gleitet und dabei die Dichtung
auf einer Seite komprimiert, so dass im geschlossenen Zustand die
Oberseite der Dichtung und die Anlagefläche der Fensterscheibe plan
aufeinander liegen. Die Dichtung ist dann zumindest auf einer Seite
komprimiert.
Die erfindungsgemäße Ausbildung des Fenstersystems erlaubt es,
zwischen Fensterscheibe und Blendrahmen nur einen Abstand von
weniger als 6 mm, vorzugsweise maximal etwa 4 mm, vorzusehen.
Gerade dieser geringe Abstand zwischen Blendrahmen und Fensterscheibe
erschwert den Einbruch, da hier üblicherweise mit Hebelwerkzeugen
angesetzt wird. Der gegenüber bekannten Fenstersystemen eingesparte
Luftraum zwischen Fensterscheibe und Blendrahmen kann somit
entfallen, wodurch die durchsichtigen Bereiche der Fensterscheiben näher
aneinander angeordnet werden können. Die zwischen den Fensterscheiben
angeordneten Stege können besonders schmal ausgebildet werden,
wodurch die durchsichtige Sichtfläche des Scheibenbereichs größerer
Fassadenelemente erhöht wird.
Erfindungsgemäße Ausführungsbeispiele des Fenstersystems sind in der
Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. Es zeigt
- Figur 1
- einen Schnitt durch ein Fenstersystem mit breiter
Fensterscheibe,
- Figur 2
- einen Schnitt durch ein Fenstersystem mit dünner
Fensterscheibe,
- Figur 3
- einen Schnitt durch ein Fenstersystem mit dünner
Fensterscheibe und Rollladenführung,
- Figur 4
- einen Schnitt durch ein Fenstersystem im Bereich des
Fenstergriffes,
- Figur 5
- einen Schnitt durch ein Fenstersystem im Bereich der
Türschwelle,
- Figur 6
- einen Schnitt durch ein Fenstersystem mit einer speziell
ausgebildeten Glasaufnahme im Bereich des Schließblechs,
- Figur 7
- einen Schnitt durch ein Fenstersystem nach Figur 6 im
Bereich außerhalb des Schließblechs und
- Figur 8
- einen Schnitt durch ein Stülpfenster mit einer
erfindungsgemäßen Glasaufnahme.
Das in Figur 1 gezeigte Fenstersystem 1 besteht im wesentlichen aus der
Fensterscheibe 2 und dem Blendrahmen 3. Die Fensterscheibe 2 besteht
aus zwei Glasscheiben 4 und 5, die mittels einer Glasaufnahme 6
miteinander verbunden sind. Die Glasaufnahme 6 hat hierzu zwei
umlaufende Nuten 7, 8 in denen die Scheiben mit Kitt oder Kleber
befestigbar sind. Außerdem weist die Glasaufnahme 6 eine Abdeckung 9
auf, die über eine Dichtung 10 mit dem Blendrahmen 3 zusammenwirkt.
Im Bereich der Abdeckung 9 ist zwischen den Glasscheiben 4 und 5 eine
Beschlagnut 11 vorgesehen, die sich in den Raum zwischen den
Glasscheiben 4 und 5 erstreckt. Diese Beschlagnut 11 hat einen Absatz,
der die Befestigung unterschiedlichster Beschläge erleichtert.
Auf der der Abdeckung 9 gegenüberliegenden Seite der Beschlagnut 11
ist ein Raum 12 für eine Trockenmasse 13 vorgesehen. Dieser Raum 12
weist Luftöffnungen 14 auf, die es erlauben, mittels der Trockenmasse 13
den zwischen den Glasscheiben 4 und 5 gebildeten Raum 15 zu trocknen.
Die Trockenmasse 13 kann auch ein Pulver, ein Gel oder ähnliches sein.
Während die eine Seite der Glasaufnahme 6 mittels der Dichtung 10 an
einer Seite 16 des Blendrahmens 3 anliegt, liegt die andere Seite der
Glasaufnahme 6 an einer Dichtung 17 an, die an einer Innenseite 18 des
Blendrahmens 3 befestigt ist.
Das in Figur 1 gezeigte Fenstersystem ist so ausgebildet, dass
herkömmliche Blendrahmen verwendet werden können. Anstelle des
üblicherweise als Rahmen eingesetzten Hohlkammerkunststoffprofils ist
jedoch bei dem neuen Fenstersystem nur eine Glasaufnahme 6 eingesetzt,
die besonders einfach im Aufbau gestaltet ist und daher auch als
Strangpressprofil aus Kunststoff oder Aluminium herstellt werden kann.
Während in Figur 1 das Fenstersystem an einem öffenbaren Tür- oder
Fensterflügel gezeigt ist, zeigt Figur 2 das Fenstersystem an einer
Festverglasung einer Fensterscheibe 20 in einem Blendrahmen 21. Die
Fensterscheibe 20 besteht wie bei dem in Figur 1 gezeigten
Ausführungsbeispiel aus zwei Glasscheiben 22, 23 die über eine
Glasaufnahme 24 miteinander verbunden sind. Zwischen den
Glasscheiben 22, 23 ist in der Glasaufnahme 24 eine Beschlagnut 25
angeordnet und hinter dieser Beschlagnut 25 liegt eine Kammer 26 zur
Aufnahme einer Trockenmasse 27. Da die Beschlagnut. 25 und die
Kammer 26 zur Aufnahme der Trockenmasse 27 hintereinander
angeordnet sind, können die Glasscheiben 22 und 23 relativ nahe
nebeneinander angeordnet werden. Die Glasscheibe 20 hat somit eine
relativ geringe Dicke und kann in herkömmliche oder leicht modifizierte
Blendrahmenprofile 21 eingesetzt werden.
Das gezeigte Blendrahmenprofil 21 besteht aus einem Grundkörper 28,
der einen Überschlag 29 aufweist. Im Bereich des Überschlags 29 ist eine
Dichtung 30 vorgesehen, die in einer Nut des Überschlags angeordnet ist
und mit der Glasaufnahme 24 zusammenwirkt. Auf der dem Überschlag
29 gegenüberliegenden Seite ist eine Glasleiste 31 mittels eines
Rastmechanismus 32 am Grundkörper 28 befestigt. Diese Glasleiste 31
weist ebenfalls eine Dichtung 33 auf, die mit der Glasaufnahme 24
zusammenwirkt. Die Scheibe 20 ist somit mittels der Dichtungen 30 und
33 fest zwischen dem Überschlag 29 und der Glasleiste 31 eingespannt.
Die Beschlagnut 25 wird bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel
nicht benötigt. Sie kann jedoch beispielsweise zur Befestigung eines
Isolationskörpers verwendet werden, um den Raum 34 zwischen der
Fensterscheibe 20 und dem Blendrahmen 21 zu isolieren.
Die in Figur 2 gezeigte Ausführungsvariante wurde zu der in Figur 3
gezeigten Ausführungsform weiterentwickelt. In Figur 3 ist wieder
entsprechend Figur 1 eine öffenbare Fensterscheibe 40 dargestellt, die
durch das Hintereinanderlegen der Beschlagnut 41 und der Trockenmasse
42 relativ schmal ausgebildet sein kann. Die Glasaufnahme 43 weist eine
Abdeckung 44 auf, die über eine Dichtung 45 an der Innenseite 46 eines
Blendrahmens 47 anliegt. Der Blendrahmen 47 weist an seiner Oberseite
eine als Steg ausgebildete Anlage 48 auf, an der eine Dichtung 49 zum
Zusammenwirken mit der Glasaufnahme 43 vorgesehen ist.
Der Steg 48 bildet mit einem parallelen Steg 50 eine Nut 51, die als
Aufnahme für ein Rollladenprofil dient und somit eine Rollladenführung
bildet. Der Darstellung des Rollladenelementes 52 ist zu entnehmen, dass
das abgebildete Blendrahmenelement 47 den unteren waagerechten
Blendrahmenteil bildet. Das abgebildete Blendrahmenelement kann jedoch
in entsprechender Weise auch als senkrecht verlaufendes
Blendrahmenelement dienen, um den Rollladen 52 seitlich zu führen. Für
eine sanfte Führung des Rollladenelementes 52 in der Nut 51 sind
Bürstenelemente 53 und 54 vorgesehen, die gegeneinander gerichtet
zwischen sich das Rollladenelement 52 aufnehmen.
Das in Figur 4 gezeigte Fenstersystem zeigt einen im Bereich des
Fenstergriffes 60 gelegenen Ausschnitt eines Schnittes durch eine
Fensterscheibe 61 und einen Blendrahmen 62.
Die Fensterscheibe 61 besteht aus zwei Glasscheiben 63 und 64, zwischen
denen nebeneinander ein Raum 65 für die Trockenmasse 66 und eine
Beschlagnut 67 angeordnet sind. Die zwischen den Scheiben 63 und 64
gelegene Glasaufnahme 68 weist keine Nuten mehr zur Aufnahme der
Scheiben auf, sondern hat nur noch zwei parallel liegende Flächen 69 und
70, an denen die Glasscheiben 63 und 64 angeklebt sind. Die
Glasaufnahme 68 wirkt somit als Abstandselement zwischen den
Glasscheiben 63 und 64 und dient der Aufnahme der Beschlagnut 67 und
der Aufnahmekammer 65 für die Trockenmasse.
Aus dem zuvor Beschriebenen ist ersichtlich, dass die
Trockenmassenkammer 65 je nach Ausführungsform des Fensters auch
weggelassen werden kann oder hinter der Beschlagnut wie beispielsweise
in Figur 3 gezeigt angeordnet werden kann.
Die Fensterscheibe 64 ist etwas größer ausgebildet als die Fensterscheibe
63 und der Überstand der Fensterscheibe 64 über die Scheibe 63 dient als
Abdeckung 71. Zum Schutz der Abdeckung 71 ist ein Kantenschutzprofil
72 vorgesehen, das sich L-förmig um die Kante der Glasscheibe 64
erstreckt. Auf der gegenüberliegenden Seite der Fensterscheibe 61 ist an
der Glasscheibe 63 ein L-förmiges Kantenschutzprofil 73 vorgesehen, das
den Rand der Glasscheibe 63 schützt.
Der Blendrahmen 62 weist eine erste Dichtung 74 auf, die mit der
Abdeckung 71 zusammenwirkt und eine zweite Dichtung 75, die mit dem
L-förmigen Kantenschutzprofil 73 zusammenwirkt. Somit entsteht eine
doppelte Abdichtung des zwischen der Fensterscheibe 61 und dem
Blendrahmen 62 gebildeten Raumes 76.
Durch die spezielle Ausbildung der Fensterscheibe 61 und des
Blendrahmens 62 wird es möglich, diesen Raum 76 mit einer Spaltbreite
von 4 mm auszubilden.
Der Blendrahmen 62 weist einen als U-förmige Nut ausgebildeten Absatz
77 auf, in dem ein Schließlech 78 angeordnet ist. Dieses Schließblech 78
wirkt mit einem gestrichelt gezeichneten Beschlag 79 zusammen, der
durch eine Mechanik 80 und den Griff 60 bewegt wird.
Die Mechanik 80 erstreckt sich durch die Glasscheibe 64 hindurch und
verbindet somit den Griff 60 mit dem Beschlag 79. Hierzu ist in der
Scheibe 64 eine Bohrung (nicht gezeigt) vorgesehen.
Um einen flächenbündigen Abschluss zwischen der Innenseite 81 und dem
Blendrahmen 62 zu erzielen, ist am Blendrahmen 62 ein Profilteil 82
vorgesehen, das im vorliegenden Beispiel einstückig mit dem
Blendrahmen ausgebildet ist, aber auch angeklebt werden kann oder
vollständig entfallen kann.
Der Spalt 83 zwischen dem Kantenschutzprofil 72 und dem Profilteil 82
wird durch eine am Kantenschutzprofil 72 anextrudierte Weichlippe 84
überbrückt. Um zwischen den Glasscheiben 63 und 64 möglicherweise
kondensierendes Wasser zur Trockenmasse 66 zu führen, ist die
Oberseite 85 der Glasaufnahme 68 mit einem Gefälle ausgebildet, das zu
einem Kanal 86 in der Glasaufnahme 68 führt.
In Figur 5 ist ein Schnitt durch den unteren Bereich eines
erfindungsgemäßen Fenstersystems dargestellt. Das Fenstersystem besteht
wiederum aus einer Fensterscheibe 90, die aus zwei Glasscheiben 91 und
92 und einer dazwischen angeordneten Glasaufnahme 93 aufgebaut ist.
Diese Fensterscheibe 90 ist im wesentlichen wie die in Figur 4 gezeigte
Fensterscheibe 61 aufgebaut und auch hier sind Kantenschutzprofile 94
und 95 vorgesehen.
Das Kantenschutzprofil 95, das an der Abdeckung 96 angebracht ist, hat
eine einem Blendrahmen zugewandte Seite 97, die mit einer im
Blendrahmen angeordneten Dichtung 98 zusammenwirkt. Der
Blendrahmen 99 ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel als Türschwelle
ausgebildet und das Ausführungsbeispiel zeigt den Einsatz des
erfindungsgemäßen Fenstersystems an einer nach innen öffnenden Türe.
Das als Türschwelle ausgebildete Blendrahmenteil 99 hat an seiner
Oberseite eine Wasserablauffläche 100 und unterhalb der Fensterscheibe
90 eine Dichtung 101, die in eine Öffnung 102 mittels
Hinterschneidungen 103 und 104 befestigt ist.
Die Dichtung 101 hat auf ihrer Oberseite eine schräge Fläche 105, die mit
einem waagerechten Schenkel des Kantenschutzes 94 zusammenwirkt. Im
Bereich zwischen dem waagerechten Schenkel des Kantenschutzes 94 und
der Oberseite 105 der Dichtung 101 ist die Figur nur schematisch
dargestellt. Bei dem erfindungsgemäßen Türsystem berührt der
waagerechte Schenkel des Kantenschutzes 94 während des Schließens der
Fenster- oder Türscheibe 90 die Dichtung 101 und durch die
Schrägstellung der Oberseite 105 der Dichtung 101 wird die Dichtung vor
allem auf der äußeren Seite der Türschwelle komprimiert. Die Dichtung
101 hat somit eine Auflauffunktion, die dafür sorgt, dass beim Schließen
der Fenster-/Türscheibe eine gute Abdichtung zwischen der Türschwelle
99 und dem Kantenschutzprofil 94 gewährleistet wird.
An der Oberseite der Türschwelle ist darüber hinaus eine
Hinterschneidung 106 vorgesehen, die es ermöglicht, mittels eines
Adapters die Türschwelle 99 mit seitlichen Blendrahmenholmen über
einen Adapter zu verbinden. Letztlich ist noch ein Schließblech 107 an
der Oberseite der Türschwelle 99 vorgesehen, das es erlaubt, mit einem
in der Beschlagnut 108 geführten Riegel (nicht gezeigt)
zusammenzuwirken.
Auf der dem Blendholm 99 abgewandten Seite der Beschlagnut 108 ist
eine Hohlkammer 109 vorgesehen. Diese Hohlkammer 109 reduziert den
Materialaufwand zur Herstellung der Glasaufnahme 93 und ermöglicht
den Einbau eines Getriebeschlosskastens im Bereich der Beschlagnut 108
und der Hohlkammer 109, wenn der diese Bereiche trennende Steg 110
bereichsweise durchstoßen wird. Der Einbau eines Getriebeschlosskastens
ist in Figur 4 mit gestrichelten Linien dargestellt.
Die Figuren zeigen, dass die Glasaufnahme so ausgebildet werden kann,
dass sie ohne Veränderung ihrer Form auf allen vier Seiten eines Fensters
gleichermaßen verwendet werden kann.
Die Figuren 6 bis 8 zeigen, wie die Glasaufnahme als einstückiges
Einsatzelement sowohl als Flügelrahmenprofil im Übergangsbereich zum
Blendrahmenprofil als auch als Flügelrahmenprofil an einem Stülpfenster
eingesetzt werden kann. Für alle Einsatzbereiche wird das gleiche Profil
eines Einsatzelementes verwendet, so dass das erfindungsgemäße Profil in
großer Stückzahl preisgünstig hergestellt und für verschiedene
Anwendungen eingesetzt werden kann.
Das in Figur 6 gezeigte Fenstersystem 120 besteht aus einem
Blendrahmen 121 aus PVC und einer Fensterscheibe 122. Der
Blendrahmen hat eine Hohlkammer 123, in der ein Verstärkungsprofil
124 aus Aluminium oder Stahl angeordnet ist. Die spezielle, an die Form
der Hohlkammer angepasste Form des Verstärkungsprofils dient der
Erhöhung der Stabilität des Profils und der ordnungsgemäßen
Positionierung des Verstärkungsprofils 124 im Hohlraum 123. Der
Blendrahmen 121 hat einen äußeren Anschlag 125 mit einer Dichtung 126
und einen inneren Anschlag 127 mit einer Dichtung 128 sowie mehrere
Hohlkammern 129 bis 133 zur Verbesserung der thermischen
Eigenschaften und zum Einsparen von Material.
Eine gute Wasserführung wird am Blendrahmen durch eine
Wasserablaufkehle 134 und eine Wasserstopkante 135 erzielt. Die
Wasserablaufkehle Liegt auf der der Dichtung 126 gegenüberliegenden
Seite des Anschlags 125 und die Wasserstopkante liegt zwischen der
Wasserablaufkehle 134 und einem Schließblech 136 bzw. dem in Figur 7
gezeigten Füllprofil 137.
Das Schließblech 136 ist für einen Rollzapfen oder eine Pilzverriegelung
ausgebildet und ist der Stirnseite 138 der Fensterscheibe 122
gegenüberliegend angeordnet. Der Blendrahmen 121 hat im Bereich des
Schließblechs 136 eine spezielle Formgebung aus Nuten und Zapfen 139,
140, die eine sichere und positionsgenaue Befestigung des als Gegenstück
ausgebildeten Schließblechs 136 am Blendrahmen 121 erlauben.
Zwischen dem Blendrahmen 121 bzw. dem Schließblech 136 und der
gegenüber angeordneten Fensterscheibe 122 bzw. deren Stirnseite 138 ist
ein Spalt von 4 mm Breite vorgesehen.
Die Fensterscheibe 122 besteht aus zwei Glasscheiben 141, 142, zwischen
denen ein Einsatzelement 143 angeordnet ist. Dieses Einsatzelement 143
dient einerseits als Glasaufnahme, da es über Klebeflächen 144, 145 die
Glasscheiben 141 und 142 hält, und andererseits als Distanzprofil, da es
die Scheiben 141 und 142 auf einem gleichmäßigen Abstand zueinander
hält. In das Einsatzelement 143 sind ein Trockenmassenhohlraum 146 und
eine Beschlagaufnahmekammer bzw. Beschlagaufnahmenut 147 integriert.
Dem Anschlag 125 des Blendrahmens 121 gegenüberliegend ist der
Trockenmassenhohlraum 146 vorgesehen und auf der gegenüberliegenden
Seite des Einsatzelementes 143 ist eine Schlagleiste 148 einstückig mit
dem Einsatzelement 143 ausgebildet.
Bei geschlossenem Fenster schlägt die Schlagleiste 148 an der Dichtung
128 an, während die Glasscheibe 141 an der Dichtung 126 anschlägt.
Hierzu ragt die Anschlagfläche 125 nur soweit in das Fenster hinein, wie
sich das Einsatzelement 143 in den Zwischenraum zwischen den Scheiben
141 und 142 hineinerstreckt. Dies hat zur Folge, dass die Anschlagfläche
125 den Klebebereich 145 voll abdeckt, aber die freie Durchsichtfläche
der Fensterscheibe 122 nicht einschränkt. Es ist auch möglich, dass die
Anschlagfläche 125 nur einen Teil der Klebefläche 145 abdeckt.
Nachteilhaft ist es jedoch, wenn die Anschlagfläche 125 in die freie
Durchsichtfläche der Fensterscheibe 145 hineinragt und somit den
Lichteinfall bzw. die Durchsicht durch die Scheibe behindert,
An der Stelle, an der in Figur 6 das Schließblech 136 vorgesehen ist, ist
in Figur 7 ein Füllprofil 137 dargestellt, das den Raum oberhalb und
unterhalb des Schließblechs, in dem kein Schließblech angeordnet ist,
ausfüllt. Dieses Füllprofil hat eine glatte Außenkontur 149 und eine an
den Steg 140 und die Nut 139 des Blendrahmens angepasste Innenkontur
150, so dass der Steg 140 und die Nut 139 durchgehend über die gesamte
Höhe des Blendrahmens abgedeckt sind.
Dem Schließblech 136 bzw. dem Füllprofil 137 gegenüberliegend ist die
Beschlagaufnahmenut 147 vorgesehen, deren Seitenflächen 151 und 152
abgestuft sind, während die Grundfläche 153 von einem
Beschlagverschraubungssteg 154 gebildet wird, der mittig eine Kerbe 155
zur Positionierung einer Schraube (nicht gezeigt) aufweist.
Der Trockenmassenhohlraum 146 hat auf seiner der Beschlagnut 147
gegenüberliegenden Seite eine Öffnung 156, die sich zu dem zwischen
den Seiten gebildeten Hohlraum 157 hin öffnet (141, 142).
Die Figur 8 zeigt ein Stülpprofil 160, das fest mit einem ersten
Fenstersystem 161 verbunden ist und an dem der Gangflügel eines
zweiten Fenstersystems 162 anschlägt. Das erste Fenstersystem 161 und
das zweite Fenstersystem 162 haben hierbei das identische Einsatzstück
163, 164 wie das in Figur 7 gezeigte Einsatzstück. Dies hat den Vorteil,
dass diese Einsatzstücke als Strangpressprofile in großen Stückzahlen
gefertigt werden können. Die spezielle Formgebung des Stülpprofils
erlaubt es, dieses Einsatzstück 163 bzw. 164 auch für Stülpfenster zu
verwenden.
Das Stülpprofil 160 ist mit einer gestrichelt angedeuteten Schraube 165
am Einsatzelement 163 angeschraubt. Hierbei überbrückt eine Dichtung
166 an der Außenseite den Zwischenraum zwischen dem Stülpprofil 160
und dem ersten Fenstersystem 161. An der Innenseite liegt ein Steg 167
an der Leiste 168 des Einsatzelementes 163 an. Im Bereich dieser
Anlagefläche ist eine Abdichtung mit Silikon vorgesehen.
Etwa in der Mitte des Stülpprofils 160 ist eine Hohlkammer 169
angeordnet, in die Stege 170 bis 173 hineinragen. Auf die dadurch
entstehende Form abgestimmt ist die Außenkontur einer Armierung 174
aus Stahl oder Aluminium. Um einem auf die Außenseite 175 des
Stülpprofils 160 wirkenden Winddruck entgegenzuwirken, sind die Stege
170 bis 173 parallel zur Außenseite 175 angeordnet. Dadurch wird einer
Längsverbiegung der Armierung 174 infolge eines auf die Außenseite 175
des Stülpprofils 160 wirkenden Winddrucks entgegengewirkt.
Auf der der Außenseite 175 des Stülpprofils gegenüberliegenden Seite 176
wirkt der Steg 167 über die Silikonabdichtung mit der Leiste 168
zusammen und daneben ist in einer Nut 177 eine Steckdichtung 178
eingesteckt, die gegen die Leiste 179 des Einsatzprofils 164 abdichtet. Die
Steckdichtung 178 ist hart oder weich und vorzugsweise aus zwei
verschiedenen koextrudierten Materialien hergestellt, so dass ein härterer
Part in die Nut 177 einsteckbar ist, während ein weicherer Part mit der
Leiste 179 abdichtend zusammenwirkt.
Während die Steckdichtung 178 als innere Dichtung zwischen dem ersten
Fenstersystem 161 des Standflügels und dem zweiten Fenstersystem 162
des Gangflügels wirkt, bildet eine am Stülpprofil 160 befestigte weitere
Dichtung 180 eine äußere Dichtung zwischen dem zweiten Fenstersystem
162 und dem Stülpprofil 160.
Die erfindungsgemäße Konstruktion führt dazu, dass auf der Innenseite
des Fensters die Leisten 168 und 179 der Einsatzelemente 163 und 164
mit einem Spalt 181 dazwischen etwa auf einer Linie angeordnet sind.
Zum Abdecken dieses Spaltes 181 ist an der Leiste 179 des zweiten
Fenstersystems, das heißt des Gangflügels, eine innere Schlagleiste 182
aufgeklebt oder aufgeschraubt. Diese Schlagleiste ist ein Kunststoff- oder
Aluminiumprofil, das die gesamte Breite der Leisten 168 und 179 abdeckt
und somit den Zwischenraum zwischen den Scheiben 183 und 184
abdeckt. Die Schlagleiste 182, die fest mit dem Einsatzelement 164
verbunden ist, überlappt die Leiste 168 des anderen Einsatzelementes
163, so dass von der Innenseite vom gesamten Fenstersystem nur die
Schlagleiste 182 und die danebenliegenden Klebeflächen 185 und 186
zwischen den Scheiben 183 und 184 und den Einsatzelementen 163 und
164 zu sehen sind. In dem Bereich, in dem die Scheiben 183 und 184 mit
den Klebeflächen 185 und 186 zusammenwirken, kann auf den Scheiben
183 und 184 ein Aufdruck vorgesehen werden, wie er aus dem Bereich
der aufgeklebten Scheiben im Automobilhau bekannt ist.