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DE9422165U1 - Integrationsmedium zum Erfassen, Aufbereiten, Übertragen und Archivieren von abrufbaren medizinischen Daten eines Individuums, die jederzeit an diesem verfügbar sind - Google Patents

Integrationsmedium zum Erfassen, Aufbereiten, Übertragen und Archivieren von abrufbaren medizinischen Daten eines Individuums, die jederzeit an diesem verfügbar sind

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Publication number
DE9422165U1
DE9422165U1 DE9422165U DE9422165U DE9422165U1 DE 9422165 U1 DE9422165 U1 DE 9422165U1 DE 9422165 U DE9422165 U DE 9422165U DE 9422165 U DE9422165 U DE 9422165U DE 9422165 U1 DE9422165 U1 DE 9422165U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
data
card
archive
pis
medical data
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE9422165U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
CSB System AG
Original Assignee
CSB System AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by CSB System AG filed Critical CSB System AG
Priority to DE9422165U priority Critical patent/DE9422165U1/de
Priority claimed from DE4440178A external-priority patent/DE4440178A1/de
Publication of DE9422165U1 publication Critical patent/DE9422165U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G16INFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR SPECIFIC APPLICATION FIELDS
    • G16HHEALTHCARE INFORMATICS, i.e. INFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR THE HANDLING OR PROCESSING OF MEDICAL OR HEALTHCARE DATA
    • G16H10/00ICT specially adapted for the handling or processing of patient-related medical or healthcare data
    • G16H10/60ICT specially adapted for the handling or processing of patient-related medical or healthcare data for patient-specific data, e.g. for electronic patient records
    • G16H10/65ICT specially adapted for the handling or processing of patient-related medical or healthcare data for patient-specific data, e.g. for electronic patient records stored on portable record carriers, e.g. on smartcards, RFID tags or CD

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Medical Informatics (AREA)
  • Primary Health Care (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Electrotherapy Devices (AREA)

Description

Integrationsmedium zum Erfassen, Aufbereiten, Übertragen und Archivieren von abrufbaren medizinischen Daten eines Individuums, die jeder Zeit an diesem verfügbar sind
Die Erfindung betrifft ein Integrationsmedium zum Erfassen, Aufbereiten, Übertragen und Archivieren von abrufbaren medizinischen Daten eines Individuums, die jeder Zeit an diesem verfügbar sind und es ist vorzugsweise einsetzbar zur digitalen Archivierung von Diagnosen und Befunden.
Nach der OfFenlegungsschrift DE OS 42 13 797 ist ein medizinisches Informationssystem bekannt, das aus einem Datenträger und aus einem Datenauswertungsgerät besteht, indem der Datenträger in Format von Scheckkarten, die vom Patienten mitgeführt werden, ausgebildet ist. Die auf dem Datenträger vorhandenen Daten werden über Datenauswertungsgeräte ausgewertet bzw. modifiziert. Die Datenträger haben Risikoanzeigen, die auch ohne Datenauswertungsgeräte, erkennbar sind. Desweiteren enthält der Datenträger sichtbare Informationen, die eine Zuordnung des Datenträgers zum Patienten ermöglicht. Weiterhin ist der Datenträger mit z. B. einem Halbleiterspeicher versehen, der einen batteriegepufferten Schreib-Lesespeicher (RAM) oder einen elektrisch löschbaren und wiederbeschreibbaren Lesespeicher (RAM) besitzt. Die Steuerung der Eingabe/Ausgabe von Daten erfolgt u. a. durch einen Prozessor, der dem Datenträger zugeordnet ist.
Auf dem Datenträger sind Code abgespeichert, die zur Abfrage geschützter Daten über das Datenauswertungsgerät eingegeben werden müssen, ehe die Daten freigegeben werden. Das Datenauswertungsgerät besitzt eine Schnittstelle zur Verbindung mit einem externen Computer.
Der Nachteil dieser Lösung ist, daß die Daten auf dem Datenträger löschbar und somit nicht dokumentenecht sind. Dieses Löschen kann auch ungewollt durch äußere Einflüsse passieren. Eine intuitive Benutzerführung ist nicht gegeben, wobei das Auffinden von Daten durch den komplizierten Aufbau und durch die umständliche Bedienung des Datenauswertungsgerätes nicht leicht durchführbar ist.
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Eine eindeutige Zuordnung von medizinischen Daten nach Facharztsektionen und die Wiedergewinnung dieser Daten aus den Facharztsektionen ist nicht gegeben.
Eine Archivierung von Befunden, die noch nicht in digitaler Form vorliegen und von herkömmlichen analogen bildgebenden Untersuchungsgeräten stammen, kann mit diesem Datenauswertungsgerät nicht vorgenommen werden bzw. von den Datenträger somit nicht erfaßt werden.
Aufgrund der geringen Speicherkapazität der hier angegebenen Lösung zur Realisierung des Scheckkarten-Datenträgers sind sowohl Standbilder als auch Bewegtbilder wegen ihres hohen Speicherbedarfs nicht archivierbar.
Mit der OfFenlegungsschrift DE OS 35 34 638 ist eine Patientendatenkarte dargestellt, die aus einer Plastikhülle besteht, die in Personalausweisgröße ausgeführt ist und neben den Personendaten und Notfalldaten, die sofort lesbar angeordnet sind, einen Datenträger (z. B. eine Diskette) einsteckbar aufnimmt. Der Datenträger ist zur Sicherung der Identität des Patienten mit einem Laserstrahl codemäßig markiert. Die Patientendaten sind nach einem codierten System z. B.
Anamnese, Allergien, EKG, Diagnose, Therapie, Laboruntersuchungen etc. auf dem Datenträger abgelegt.
Der Nachteil dieser Lösung ist bei den Anwendungsbeispielen Magnetbandspeicher und Mikroprozessor der gleiche, wie schon bei der Offenlegungsschrift DE OS 42 13 797 geschildert.
Beim Anwendungsbeispiel "Diskette" gelten auch alle Nachteile von der Offenlegungsschrift DE-OS 4213797, außer der zu geringen Speicherkapazität. Ein weiterer Nachteil bei der Lösung nach OfFenlegungsschrift DE-OS 3534638 ist, daß der Datenträger nicht in Scheckkartenformat vorliegt.
In einer Literaturveröffentlichung "CANON EUROPA 1994" des Unternehmens Canon Europa N.V. Optikal Card Dept. Bovenkerkerweg 59-61 NL-1185 X B Amstelveen, Niederlande, ist eine Cardio Card dargestellt, auf der komplexe medizinische Informationen fur jeden Patienten, einschließlich der Ergebnisse präoperativer Untersuchungen, der Operation selbst und von Folgeuntersuchungen aufgezeichnet werden. Die Karte besteht aus vier Teilen, von denen drei paßwortgeschützt sind. Diese Teile sind weiter unterteilt in vordefinierte
Verzeichnisse je nach Art der Daten, wie Anamnese, Status, Befunde, Therapie, Angiogramme, SPECT-Bilder, Ultraschallbilder etc.
Es gibt zwei Versionen der Software, je nachdem, in welcher Umgebung die Karte benutzt wird. In den Hauptherzzentren die im allgemeinen ein hetrogenes PC/Mac-Netzwerk verwenden- wie die Karte als Speichermedium für das Krankenhausdatensystem Kor-Net benutzt. Auf der Karte wird IBM PC ASC II für alphanumerische sowie TIFF und JPEG für Bilddaten benutzt. Dadurch kann jeder Benutzer seinen Text- oder sein Bildverarbeitungsprogramm zum Schreiben und Lesen von Daten verwenden: Word Perfect, Photoshop etc.
Kleinanwendungen zum Karteninitialisieren und -prüfen, Sammeln und Verteilen von Informationen im Netzwerk, zum Auswerten der Karte und um andere Kor-Net-Anwendungen über Aktivitäten hinsichtlich der Karte mitzuteilen sind inbegriffen. In kleineren Herzzentren kommt dann die Einzel PC-Version zum Einsatz. Auch hier kann die komplette Datenverwaltung verwendet werden, genauso wie separate Tools. Für die Multimediabearbeitung, wie bei MPEG-Daten, werden Elemente Dritter benutzt. Für die Diagnose- und Verfahrenskodierung werden ICD 9- und WHO-Kodierungen benutzt. Da die Kodierungen so umfangreich sind, wurden sie für die Kardiologie unterteilt.
Der Nachteil dieser Karte ist:
-daß Befunde, die im Ausland erstellt werden, nicht auf der Karte hinterlegt werden können,
-daß bei vererbbaren Krankheiten, die Vorfahren und Geschwister, die eine solche Karte besitzen, nicht auf in diesem Zusammenhang bestehenden Krankheiten überprüft werden können,
-daß die digitale Bildarchivierung für Ärzte nicht möglich ist, die bis jetzt nur mit herkömmlichen analogen bildgebenden Untersuchungsgeräten gearbeitet haben,
-daß diese Karte keine Einteilung der medizinischen Daten nach Facharztsektionen besitzt, somit ist keine intuitive Benutzerfuhrung vorhanden, die ein leichtes Auffinden dieser Daten ermöglicht,
-daß keine unterschiedlichen Datenformate in interne Formate umgewandelt und komprimiert auf der Karte hinterlegt werden und daß diese Daten auch nicht
wieder in andere externe Systeme, in das jeweils gewünschte Format, exportiert werden.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, ein Integrationsmedium zum Erfassen, Aufbereiten, Übertragen und Archivieren von abrufbaren medizinischen Daten eines Individuums, die jeder Zeit an diesem verfügbar sind, zu entwickeln, das die Nachteile des Standes der Technik beseitigt, und vorzugsweise die digitale Archivierung von Diagnosen und Befunden absichert, die nicht unbedingt in digitaler Form anliegen und deren wechselseitige Übertragung in andere Systeme ermöglicht, indem diese archivierten Diagnosen und Befunde nicht nur durch Bild und Textdaten ausgewiesen werden, sondern durch Tonsignale unterlegt sein sollen. Gleichzeitig muß eine intuitive Benutzerführung möglich sein.. Die archivierten Bilder sind als Stand- und Bewegtbilder zu hinterlegen und als solche sollen sie abrufbar sein, wobei sie den relativen Gesundheitszustand und den veränderten Gesundheitszustand ausweisen müssen. Weiterhin sind die Stand- und Bewegtbilder durch Vor- und Rücklaufdarstellungen abrufbar im Archiv zu hinterlegen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die in dem Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Die Vorteile der Erfindung bestehen darin,
-daß die digitale Archivierung von Diagnosen und Befunden ermöglicht wird, die nicht unbedingt in digitaler Form vorliegen müssen und deren wechselseitige Übertragung in andere externe Systeme möglich ist, -daß die Einteilung der medizinischen Daten nach standardisierten Facharztsektionen vorgenommen wird und dadurch eine intuitive Benutzerfuhrung vorhanden ist, und ein leichtes Ablegen und Auffinden der Daten möglich ist, -daß gleichzeitig eine eindeutige Zuordnung der medizinischen Daten nach Facharztsektionen gegeben ist,
-daß unterschiedliche Datenformate in interne Formate umgewandelt und komprimiert auf der Archivkarte hinterlegbar sind, die auch wieder in andere externe Systeme und in das jeweils gewünschte Format exportiert werden können, -daß durch die offene Architektur des Systems unterschiedliche Systeme miteinander kommunizieren können,
-daß Befunde, die im Ausland erstellt wurden, in das Kartenarchiv hinterlegt werden können,
-daß in Fällen von vererbbaren Krankheiten auch Vorfahren und Geschwister, die ein solches personengebundenes Archiv besitzen, auf in diesem Zusammenhang bestehende Krankheiten überprüfbar sind,
-daß die archivierten Daten, insbesondere die medizinischen Daten, die in Form von Stand- und/oder Bewegtbildem den relativen Gesundheitszustand der Organe des Individuums anzeigen (der Ist-Zustand der einzelnen Organe, der dem Individuum eigen bzw. angeboren ist und nicht der, der vom Arzt als Ideal-Zustand (hypothetischer Zustand) vorgegeben wird) und im Vergleich mit Daten der Untersuchung und Analyse zur Feststellung von relativen Veränderungen (Erkrankungen) benutzt werden,
-daß diese Daten im Archiv nicht löschbar hinterlegt sind,
-daß die Stand- und Bewegtbilder durch Vor- und Rücklaufdarstellung vom Archiv abrufbar zur Verfugung stehen, wobei die Bewegtbilder auch in Zeitlupe bis hin zum Einzelbild darstellbar sind,
-daß die Bild-, Ton- und Textdaten entsprechend des Protokolls für Hochgeschwindigkeitsnetze absetzbar bzw. abforderbar sind,
-daß alle Bild-, Ton- und Textdatenübertragungseinheiten integrierbar sind,
-daß eine triggergesteuerte Bildarchivierung vorhanden ist,
-daß die Archivierung schon mit dem Untersuchungsvorgang beginnt,
-daß eine grafikfähige Text- und Layoutverarbeitung möglich ist,
-daß die Daten ausdruckbar sind.
Das Integrationsmedium wird anhand der Figur 1 erläutert.
Das Integrationsmedium besteht aus einer Patientenkartensystemaufbereitungseinheit 1, die ein Patienteninformations-ZKrankenhausinformationssystem (PIS-/KIS-System) 2 integriert und mit einer bekannten Karte 3, die in Scheckkartengröße ausgeführt ist und ein Archiv 4 besitzt, über eine bekannte Schreib- und Lesevorrichtung 5 in Wirkverbindung steht, indem
-die Karte 3 in bekannter Weise neben den persönlichen Daten des Individuums, die sichtbar sind, Notfalldaten, Risikofaktoren, die nicht geschützt sind und ein Archiv 4 für medizinische Daten, die geschützt sind, besitzt, wobei dem Archiv 4
Facharztsektionen 6 zugeordnet sind, die eine standardisierte Einteilung besitzen und das die hier hinterlegten medizinischen Daten unlöschbar sind,
-daß PIS-/KIS-System 2 aus einem Rechner 7 mit einem Arbeitsspeicher 8, aus einer Grabber-Karte 9 und aus einer eigens fur die Patientenkartensystemaufbereitungseinheit 1 entwickelte Software 10 besteht, dem ein PIS-/KIS-System -Archiv 11, eine Tonwiedergabeeinrichtung 12 und ein Bildschirm 13 zugeordnet sind, wobei die Schreib- und Lesevorrichtung 5 nicht integrierter Bestandteil des PIS-/KIS-System 2 ist,
- die Patientenkartensystemaufbereitungseinheit 1 die Schreib- und Leseeinrichtung 5 integriert und das PIS-ZKIS-System-Archiv 11 ausschließt und daß sie eine Fußtaste 14, ein Triggersystem 15, eine Signalwandlereinheit 16, eine Tonwandlereinheit 17, eine Bildwandlereinheit 18, einen Hochgeschwindigkeitsnetzanschluß 19 und einen Druckeranschluß 20 besitzt, indem ihr ein Signalgeber 21, der rückkoppelbar mit dem Triggersystem 15 ist und von dem medizinischen Signal z. B. EKG-Signal oder andere Signale übernommen werden können, ein bildgebendes Gerät 22, ein tongebendes Gerät 23, Hochgeschwindigkeitsnetze 24 und ein Drucker 25 zuordbar sind.
Die Funktion der Patientenkartensystemaufbereitungseinheit 1 ist dadurch charakterisiert, daß im Archiv 4 der Karte 3 abrufbare medizinische Daten gesichert und unlöschbar hinterlegt werden können. Durch die standardisierte Einteilung der Facharztsektionen 6 ist eine eindeutige Zuordnung der abrufbaren medizinischen Daten zu den Facharztsektionen 6 gegeben und es ist eine intuitive Benutzerfuhrung gewährleistet, wobei die medizinischen Daten vorzugsweise Stand- und Bewegtbilder vom ursprünglichen relativen Gesundheitszustand des Individuums und Befunde über dessen Veränderungen beinhalten, die vom Arzt von dem PIS-/KIS-System 2 erfaßt werden, die entweder dem Arbeitsspeicher 8 mit dem bildgebenden Gerät 22, direkt digital oder vom dazu gehörenden jeweiligen PIS-/KIS-System-Archiv 11 direkt digital in bekannter Weise über die Schreib- und Leseeinheit 5 in die entsprechenden Facharztsektionen 6 des Archivs 4 übertragbar sind und bei nicht vorhandenem PIS-/KIS-System 2 vom bildgebenden Gerät 22 die analogen Daten, nach Umwandlung dieser in digitale Daten, in unterschiedlichen Datenformaten vorliegend, in interne Formate
umgewandelt und komprimiert auf der Karte 3 im Archiv 4 hinterlegbar sind, die wiederum in andere externe Systeme, in das jeweilige gewünschte Format, exportiert werden können.
Bei einer Verknüpfung des Rechners 7 mit dem bildgebenden Gerät 22 werden alle Bilder, die digitalisiert im PIS-/KIS-System-Archiv 11 in unterschiedlichen Formaten anliegen, in interne Formate, den Facharztsektionen 6 zuordbar, umgewandelt.
Bei nicht vorhandener Verknüpfung des Rechners 7 mit dem bildgebenden Gerät 22 wird diese mit einer Grabber-Karte 9 hergestellt und die digitalisierten Bilder werden direkt in interne Formate, den Facharztsektionen 6 zuordbar, umgewandelt.
Durch den Einsatz der eigens entwickelten Software 10 im Rechner 7 wird die Schreib- und Lesevorrichtung 5 mit dem Rechner 7 in der Weise integriert, daß die Karte 3 als ein fachübergreifendes Archiv nutzbar ist. Befunde, die im Ausland erstellt wurden, sind in das medizinische Archiv aufnehmbar. In Fällen von vererbbaren Krankheiten können Vorfahren und Geschwister, die ein solches medizinisches Archiv besitzen, auf die in diesem Zusammenhang bestehenden Krankheiten des Individuums überprüft werden.
Weiterhin sind die medizinischen Daten, insbesondere die Daten, die in den Facharztsektionen 6 archiviert sind, nicht löschbar.
Die medizinischen Daten, die als Stand- und/oder Bewegtbilder abrufbar archiviert sind, können durch Vor- und Rücklaufdarstellungen am Bildschirm 13 zur Verfügung gestellt werden, wobei die Bewegtbilder auch in Zeitlupe bis hin zur Einzelbildpräsentation darstellbar sind.
Nach Bedarf und Erfordernis können parallel zur Aufnahme von Stand- und Bewegtbildern als medizinische Daten Tondaten (BIO-Signale und/oder Kommentare des Fachmannes) durch das dafür bestimmte tongebende Gerät 23 bzw. Textdaten durch die Tastatur des Rechners 7 gemeinsam und zeitgleich mit den Bildern aufgenommen werden und in den Arbeitsspeicher 7 zwischengespeichert werden.
Anschließend wird über die Bedienung der Fußtaste 14 die Ablage der medizinischen Ton-, Bild- und/oder Textdaten in die entsprechenden
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Facharztsektionen 6 auf der Karte 3 vorgenommen, wobei diese auch parallel und zeitgleich mit der Aufnahme der Bilder auf der Karte 3 archiviert werden können. Durch die Bedienung der Fußtaste 14 sind diese medizinischen Daten wieder abrufbar und können auf dem Bildschirm 13 angezeigt werden, wobei die Tondaten an der Tonwiedergabeeinrichtung 12 anliegen.
Mit Hilfe des Hochgeschwindigkeitsnetzanschlusses 19 sind Voraussetzungen für die Patientenkartensystemaufbereitungseinheit 1 gegeben, die gespeicherten medizinischen Bild-, Ton- und/oder Textdaten entsprechend des Protokolls für Hochgeschwindigkeitsnetze extern abzusetzen bzw. extern abzufordern. Somit besteht die Möglichkeit auf der Karte 3 medizinische Daten eines Individuums, von einem externen PIS- oder KIS-System 2, die dort vorliegen, noch nachträglich dem Archiv 4 der Karte 3 zuzuordnen.
Weiterhin ist durch das Trigger-System 15 der Patientenkartensystemaufbereitungseinheit 1 die Möglichkeit gegeben, eine triggergesteuerte Bildspeicherung und somit dessen Archivierung auf der Karte 3 abrufbar abzusichern.
Desweiteren können, wenn notwendig, gleichzeitig oder zeitversetzt über den Drucker 25 ein oder mehrere Bilder oder Bilder mit Text nach Facharztsektionen ausgedruckt werden.
Verwendete Bezugszeichen
1 Patientenkartensystemaufbereitungseinheit
2 PIS-/KIS-System
3 Karte
4 Archiv
5 Schreib- und Lesevorrichtung
6 Facharztsektionen
7 Rechner
8 Arbeitsspeicher
9 Grabber-Karte
10 Software
11 PIS-/KIS-System-Archiv
12 Tonwiedergabeeinrichtung
13 Bildschirm
14 Fußtaste
15 Triggersystem
16 Signalwandlereinheit
17 Tonwandlereinheit
18 Bildwandlereinheit
19 Hochgeschwindigkeitsnetzanschluß
20. Druckeranschluß
21 Signalgeber
22 bildgebendes Gerät
23 tongebendes Gerät
24 Hochgeschwindigkeitsnetz
25 Drucker

Claims (1)

Schutzanspruch
1. Integrationsmedium zum Erfassen, Aufbereiten, Übertragen und Archivieren von medizinischen Daten eines Individuums, die jeder Zeit an diesem verfügbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß eine Patientenkartensystemaufbereitungseinheit (1) ein PIS-/KIS-System (2) integriert und mit einer bekannten Karte (3), die in Scheckkartengröße ausgeführt ist und ein Archiv (4) besitzt, über eine bekannte Schreib- und Lesevorrichtung (5) in Wirkverbindung steht, indem
- die Karte (3) in bekannter Weise neben den persönlichen Daten des Individuums, die sichtbar sind, Notfalldaten, Risikofaktoren, die nicht geschützt sind und ein Archiv (4) für medizinische Daten, die geschützt sind, besitzt, wobei einem Archiv
(4) Facharztsektionen (6) zugeordnet sind, die eine standardisierte Einteilung besitzen und daß die hier hinterlegten medizinischen Daten unlöschbar sind,
- daß PIS-/KIS-System (2) aus einem Rechner (7) mit einem Arbeitsspeicher (8), aus einer Grabber-Karte (9) und aus einer eigens für die Patientenkartensystemaufbereitungseinheit (1) entwickelte Software (10) besteht, dem ein PIS-/KIS-System-Archiv (11), eine Tonwiedergabeeinrichtung (12) und ein Bildschirm (13) zugeordnet ist, wobei die Schreib- und Lesevorrichtung (5) nicht integrierter Bestandteil des PlS-/KlS-System (2) ist,
- die Patientenkartensystemaufbereitungseinheit (1) die Schreib- und Lesevorrichtung (5) integriert und das PIS'/KIS-System-Archiv (11) ausschließt und daß sie eine Fußtaste (14), ein Triggersystem (15) eine Signalwandlereinheit (16), eine Tonwandlereinheit (17), eine Bildwandlereinheit (18), einen Hochgeschwindigkeitsnetzanschluß (19) und einen Druckeranschluß (20) besitzt, indem ihr ein Signalgeber (21), der rückkoppelbar mit dem Triggersystem (15) ist und von dem medizinische Signale z. B. EKG-Signale oder andere Signale übernommen werden können, ein bildgebendes Gerät (22), ein tongebendes Gerät (23), Hochgeschwindigkeitsnetze (24) und ein Drucker (25) zuordbar sind.
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