DE9411278U1 - Dachfenster mit einer Feststellvorrichtung - Google Patents
Dachfenster mit einer FeststellvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Dachfenster mit einer Feststellvorrichtung
zur Arretierung in Öffnungsstellungen, wobei eine Ausstellhilfe in Form mindestens eines zumindest
im geschlossenen Zustand des Dachfensters in einem spitzen Winkel zum Futterkasten verlaufenden Federarms
vorgesehen ist, der im ausgestellten Zustand den Fensterflügel am Futterkasten abstützt.
Dachfenster müssen in ihrer geöffneten Stellung gehalten werden, damit sie nicht durch ihr Gewicht oder unter
Windeinwirkung in die geschlossene Stellung zurückgehen oder sich weiter öffnen. Als Lösungen für dieses Problem
wurden bisher einhakbare oder festklemmbare Stäbe sowie bewußt eingebaute Schwergängigkeit vorgeschlagen. Diese
für Dachluken entwickelten Lösungen sind jedoch zur Anwendung bei Wohndachfenstern nicht befriedigend.
Die DE-OS 2 422 328 schlägt daher die Anordnung zweier Stützhebel vor, welche das geöffnete Fenster durch Federkraft
in ihrer geöffneten Position halten. Diese Stützhebel mit Federn sind am Fensterflügel angeordnet und laufen
mit Rollen in Führungsschienen am Blendrahmen, wobei Rastschwellen einer Halterung des Fensters in einer gewünschten
Position dienen sollen. Bei diesem Fenster ist die Halterung jedoch, insbesondere bei stärkerem Wind,
nicht sicher. Die Haltepositionen sind auf die Rasten beschränkt und die Rasten führen beim Öffnen und Schließen
des Fensters zu ruckartigen Bewegungsabläufen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für ein Dachfenster der eingangs genannten Art eine Feststellvorrichtung
verfügbar zu machen, die in jeder Öffnungsstellung eine sichere Halterung des Fensterflügels garantiert.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
Federarm sowohl mit dem Futterkasten als auch mit dem Fensterflügel über Drehlager in Wirkverbindung steht,
wobei eines der Drehlager auf einem federkraftbeaufschlagten, in einer Führung verschiebbaren Gleiter liegt,
der mittels einer durch einen Handgriff betätigbaren Feststellvorrichtung arretierbar ist.
Ein Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung liegt in dem hohen Bedienkomfort. Das Fenster ist leicht offen- und
schließbar ohne eine Beeinträchtigung durch Schwergängigkeit oder ruckartige Bewegungsabläufe. Andererseits kann
das Fenster durch den Handgriff in jeder Stellung sicher arretiert werden. Die Mechanik ist vor Witterungseinflüssen
geschützt und unempfindlich gegen Verschmutzung. Es sind nur wenige Teile sichtbar, so daß das Aussehen des
Fensters nicht beeinträchtigt ist.
Die Feststellvorrichtung kann nur auf einer Seite des Dachfensters angeordnet sein, z. B. bei sehr kleinen
Dachfenstern, oder sie ist beidseitig angeordnet, wodurch eine höhere Stabilität erzielt wird.
Für die Anordnung des Gleiters sind verschiedene Ausführungsformen
denkbar, es ist möglich, in einem oder in beiden Seitenholmen des Futterkastens Führungen mit Gleitern
vorzusehen. Die Führungen mit Gleitern können jedoch auch in einem oder in beiden Seitenholmen des Fensterflügels
angeordnet werden oder sie können in Armen untergebracht sein, die ihrerseits den Fensterflügel tragen.
Selbstverständlich ist es auch möglich, daß der Fensterflügel durch Arme getragen wird und die Federarme an
diesen angelenkt sind, wobei sich die Gleiter in Führungen der Seitenholme des Futterkastens befinden.
Zweckmäßigerweise werden die Klemmkräfte der Arretierung derart limitiert, daß sie sich löst, bevor die auf den
Fensterflügel wirkenden Kräfte zu einer Zerstörung führen können.
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Eine einfache Ausführunsform der Feststellvorrichtung ist als Exzenter ausgeführt, durch den mittels eines Handgriffs
der Gleiter in der Führung arretiert werden kann.
Eine weitere Ausführungsform der Feststellvorrichtung weist einen Keil auf, mit welchem der Gleiter in der
Führung verklemmbar ist. Dabei ist es zweckmäßig zwischen dem Gleiter und dem Keil eine Zwischenlage einzufügen,
wobei diese derart ausgeführt sein kann, daß sie in ihrer Längsausdehnung den Bereich der Führung beidseitig überragt,
an einem Ende der Führung befestigt ist und am anderen Ende von dem Keil Untergriffen wird. Durch die
Längsverschiebung des Keils legt die Zwischenlage den Gleiter mit der vorgegebenen Bremskraft fest. Durch diese
Ausführungsform wird erreicht, daß der Keil den Gleiter in einer Vielzahl möglicher Stellungen innerhalb der
Führung festlegen kann. Dies bedeutet für das Fenster, daß es in allen Offnungspositionen arretierbar ist. Außerdem
ist es bei dieser Ausführungsform relativ einfach, die Kraft der Arrtierung vorzugeben.
Eine weitere zweckmäßige Ausbildung besteht darin, daß der Keil auf einer schiefen Ebene verschiebbar ist, wobei
der Keil eine Länge aufweist, die mindestens der Länge 0 der Führung entspricht, und die Steigung der schiefen
Ebene, wie die gegenläufige Steigung des Keils den gleichen Steigungswinkel aufweisen, so daß die als Klemmfläche
dienende Keilfläche durch Längsverschiebung des Keils bezüglich der Höhe parallel verstellbar ist. Durch das
Zusammenwirken von Keil und schiefer Ebene ist eine absolut parallele Verstellung der Klemmfläche auf einer
beliebigen Länge erzielbar, wobei gleichzeitig die Klemmkraft, unabhängig von der Position des Gleiters, exakt
einstellbar ist.
Bei allen Ausführungsformen können die Klemmkräfte dadurch erhöht werden, daß die Führung mindestens an einer
Seite eine Kunststoffschicht trägt.
Eine weitere Möglichkeit der Ausgestaltung der Fest-Stellvorrichtung
besteht darin, daß der Gleiter eine Zahnstange trägt, in die ein Halteelement mit mindestens
einem Zahn in und außer Eingriff bringbar ist. Dabei kann das Halteelement an einer Schubstange angeordnet sein.
Befindet sich die Führung in einem Rohr, so weist dieses, wenn die Schubstange außerhalb verläuft, eine Aussparung
auf, durch die das Halteelement bei Betätigung der Schubstange eintreten und wieder austreten kann, um in die
Zahnstange einzugreifen. Ist die Schubstange eine federnde Schubstange, so ist es möglich, sie mittels einer HaI-terung
in Richtung der Eingriffsposition zu drücken. Bei dieser Ausgestaltung ist für den Austritt des Halteelements
aus der Aussparung eine Schräge am Halteelement angeordnet, welche zweckmäßigerweise mit einer Anphasung
der Aussparung zusammenwirkt. Bei dieser Ausführungsform ist der Gleiter auf der ganzen Länge der Zahnstange arretierbar,
wodurch eine Arretiermoglichkeit in einem großen Verstellbereich des Fensters erzielt wird. Eine Limitierung
der Klemmkräfte kann dadurch erreicht werden, daß die Zahnflanken einen relativ flachen Winkel aufweisen.
Ein besonders hoher Bedienkomfort wird dadurch erzielt, daß von einem Handgriff aus sowohl die mindestens eine
Feststellvorrichtung betätigbar ist, als auch das Schließen und Öffnen des Fensterflügels vorgenommen werden
kann. Eine günstige Anordnung besteht darin, daß sich der Handgriff am unteren Querholm des Fensterflügels befin-
det. Die Kraftübertragung erfolgt dann über Eckumlenkungen
und Schubstangen, welche die Schließstücke betätigen und mit der mindestens einen Feststellvorrichtung in
Wirkverbindung stehen. Um das Fenster leicht bedienbar zu machen ist es zweckmäßig, wenn die Feststellvorrichtung
den Fensterflügel dadurch arretiert, daß der Handgriff bei geöffnetem Fensterflügel von seiner Klappstellungsposition
in seine Schließstellungsposition gebracht wird.
Die folgenden Weiterbildungen sind für ein Dachfenster von Vorteil, das außer der Klappbewegung noch Schwingbewegungen
ausführen kann, bei denen das Fenster um die Aufhängung an zwei ausgestellten Armen schwenkbar ist. Zu
diesem Zweck sind zwei Federarme an am oberen Ende des Futterkastens schwenkbar aufgehängten Armen gelagert,
wobei der Fensterflügel von den Armen drehbar gehalten und wahlweise mit diesen verbindbar ist. Die Arme sind
über die Federarme durch die Feststellvorrichtung arretierbar. Dabei kann der Fensterflügel gleichzeitig mittels
zweier Achszapfen in Nuten des Futterkastens geführt werden, um eine sichere Führung und Halterung des Fensterflügels
zu erzielen.
Eine Ausführungsform sieht vor, das Dachfenster derart
auszubilden, daß die Arretierung in dieser Schwingstellung nicht in Eingriff bringbar ist, sondern nur in der
Klappstellung. Eine solche Weiterbildung resuliert daraus, daß in den Klappöffnungsstellungen des Fensterflügels
dieser gegen auf ihn wirkende Kräfte wesentlich empfindlicher ist, als in der Schwingstellung, in der die
Achszapfen in den Nuten dem Fensterflügel eine zusätzliche Stabilität verleihen und eine Feststellvorrichtung
nicht mehr in jedem Fall erforderlich ist. Bei einem solchen Dachfenster, welches drehbar an Armen aufgehängt
ist und wahlweise in eine Klappöf fnungsstellung oder eine
Schwingstellung verbringbar ist, muß die Wirkverbindung
zwischen dem Handgriff und den Feststellvorrichtungen oder der Feststellvorrichtung hergestellt werden. Zur
Betätigung einer an oder in einem Arm angeordneten Feststellvorrichtung wird eine Kupplung zwischen Handgriff
und Feststellvorrichtung vorgeschlagen, die in der Schwingstellung ausgekuppelt ist. Die Kupplung ist als
Übertragungselement ausgestaltet, das eine U-förmige Einkerbung aufweist, in die ein mit der Schubstange verbundener
Zapfen dann eingreift, wenn der Fensterflügel mit den Armen verbunden ist. Wird der Fensterflügel in
die Schwingstellung verbracht, bewegt sich der Zapfen aus der U-förmigen Einkerbung des Übertragungselements heraus
und die Wirkverbindung ist ausgekuppelt.
Bei einem Fensterflügel, der in der Schwingstellung mittels
zweier Achszapfen in Nuten des Futterkastens geführt ist, können die obengenannten Zapfen mit den Achszapfen
identisch sein. Die Anordnung der Achszapfen und der Nuten erfolgt dann in der Art, daß sich die Achs zapfen in
der Klappstellung auf einem Kreisbogen befinden, der oberhalb einer oberen Öffnung der Nuten verläuft. Durch
die Verstellung der Achszapfen treten diese in der Schwingstellung in die Nuten ein. Beim Öffnen des Fensters
in dieser Stellung wird die Wirkverbindung, wie oben beschrieben, ausgekuppelt. Im geschlossenen Zustand
des Fensterflügels und in der Klappstellung ist dieser mit den Armen verbunden und die Wirkverbindung zwischen
Handgriff und Feststellvorrichtung ist hergestellt.
Um bei dieser Ausführungsform zu garantieren, daß bei der
Bewegung des Fensterflügels von der Schwingstellung heraus in die Klappstellung die Achs zapfen immer in die U-förmigen
Einkerbungen des Übertragungselements eingreifen, wird folgende Weiterbildung vorgeschlagen: Auf den
Handgriff wirkt eine Sperre, durch die der Handgriff bei einem in Schwingstellung geöffneten Fensterflügel blök-
kiert ist. Beim Schließen des Fensterflügels wird diese
Blockierung aufgehoben und der Handgriff kann erst in der geschlossenen Stellung des Fensterflügels von seiner
Schwingstellungsposition in die Klappstellungsposition oder die Verschlußposition verbracht werden.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand von in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele erläutert. Es
zeigen
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Fig. 1 das Prinzip der Erfindung am Beispiel eines ersten, einfachen Ausführungsbeispiels
einer Feststellvorrichtung,
Fig. 2 und 2a eine Teilansicht eines Dachfensters mit
einer zweiten Feststellvorrichtung,
Fig. 2b einen Ausschnitt aus einer entsprechenden Teilansicht einer dritten Feststellvorrichtung,
Fig. 3 eine vierte Feststellvorrichtung,
Fig. 4 ein möglicher WirkungsZusammenhang einer
Feststellvorrichtung mit weiteren Funk
tionselementen des Fensters,
Fig. 5 und 6 ein weiterer möglicher WirkungsZusammenhang,
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Fig. 7, 9, 10, 12, 13 und 15
eine Sperre in verschiedenen Funktionsstellungen des Handgriffs zur Verhinderung
von Fehlbedienungen und
• ·«
Fig. 8, 11, 14 und 16
Prinzipskizzen eines' Dachfensters mit
Funktionselementen, deren Stellungen den Funktionsstellungen des Handgriffs der obengenannten Figuren zugeordnet sind.
Fig. 1 zeigt ein Dachfenster in Seitenansicht, teilweise geschnitten. Das Prinzip der Erfindung wird an Hand dieses
ersten, einfachen Ausführungsbeispiels einer Fest-Stellvorrichtung erläutert.
Das Dachfenster besteht aus einem Futterkasten 3, der in eine nicht dargestellte Dachfläche eingebaut ist und an
dessen oberem Ende ein Fensterflügel 4 schwenkbar angelenkt ist. Diese Anlenkung kann direkt oder über Arme 31
erfolgen, welche an ihrem vorderen Ende eine Lagerung 32 des Fensterflügels 4 tragen. Im letztgenannten Fall kann
der Fensterflügel 4 außer der Klappbewegung eine Schwenkung um die Lagerung 3 2 ausführen, dies ist die Schwingsteilung
des Dachfensters. Sind solche Arme 31 vorgesehen, so ist der Fensterflügel 4 in der gezeichneten Klappstellung
mit den Armen 31 fest verbunden. Eine Ausstellhilfe in Form eines oder zweier Federarme 2 beaufschlagt den
Fensterflügel 4 mit einer Kraft in Öffnungsrichtung. Zu diesem Zweck weist ein Federarm 2 an seinen Enden Drehlager
5 und 6 auf, wobei sich das Drehlager 5 am Fensterflügel 4 oder an einem Arm 31 befindet und das andere
Drehlager 6 auf einem Gleiter 8 liegt. Der Federarm 2 kann in beiden Drehlagern 5 und 6 eine Schwenkbewegung
ausführen. Der Gleiter 8 ist in einer Führung 7 verschiebbar und wird durch eine Feder 10 mit einer Kraft
beaufschlagt, welche als Öffnungskraft dem Fensterflügel 4 vermittelt wird. Die Führung 7 mit dem Gleiter 8
und der Feder 10 sind im Seitenholm 11 des Futterkastens 3 untergebracht. Zweckmäßigerweise sind an beiden
Seiten des Fensterflügels 4 solche Federarme 2 mit den
genannten Elementen vorhanden. Mindestens einer der Gleiter 8 ist in seiner Führung 7 mittels einer Feststellvorrichtung
1 durch Betätigung eines Handgriffs 9 arretierbar. Im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 ist die Feststell-Vorrichtung
1 als ein Exzenter 12 ausgebildet, welcher im Seitenholm 11 des Futterkastens 3 gelagert ist und der
bei Bewegung des Handgriffs 9' in Pfeilrichtung den Gleiter 8 in der Führung 7 festklemmt.
Gegenüber der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform
kann der Federarm 2 selbstverständlich auch so angeordnet werden, daß der Gleiter 8 mit der Feder 10 im Fensterflügel
4 untergebracht ist und ein einfaches Drehlager des Federarms 2 am Futterkasten 3 angeordnet ist. Wesentlieh
ist, daß der Federarm 2 zumindest im geschlossenen Zustand des Fensters in einem spitzen Winkel zum Futterkasten
3 verläuft, damit durch Verschieben des Gleiters 8 - unter Veränderung dieser Winkelstellung - der Fensterflügel
4 mit einer Kraft in Öffnungsrichtung beaufschlagt werden kann. Erst in völlig geöffnetem Zustand des Fensterflügels
4 kann der Winkel des Feder arms 2 zum Futterkasten 3 auch im Bereich eines rechten Winkels sein.
Zweckmäßigerweise werden die Klemmkräfte der Feststell-Vorrichtung
1 derart limitiert, daß sich die Feststellvorrichtung 1 löst, und den Gleiter 8 freigibt, bevor die
auf den Fensterflügel 4 wirkenden Kräfte zu einer Zerstörung führen können. Dies gilt sowohl für die oben
beschriebene Feststellvorrichtung 1 als auch für weitere mögliche Ausführungsformen der Feststellvorrichtung 1.
Die Fig. 2 und 2a zeigen eine Teilansicht eines Dachfensters mit einer zweiten Ausführungsform der Feststellvorrichtung
l. Fig. 2 ist ein Schnitt längs eines Arms 31
5 und Fig. 2a der in Fig. 2 eingezeichnete Schnitt A-B. Bei dieser Ausführungsform der Feststellvorrichtung 1 ist der
Gleiter 8 mittels eines Keils 13 in der Führung 7 verklemmbar . Die Führung 7 befindet sich in einem Rohr 25
wobei dieses der wesentliche Bestandteil eines Arms 31 sein kann. Der Federarm 2 greift durch einen Schlitz 57
in das Rohr 25 ein und ist dort mittels eines Drehlagers 6 mit dem Gleiter 8 verbunden. Das Drehlager 6 befindet
sich in einer Ausfräsung 58 des Gleiters 8, in die der Federarm 2 eingreift. An dem Gleiter 8 ist eine Feder
10 eingehängt, die den Gleiter 8 mit der die Öffnung des Fensterflügels 4 unterstützenden Kraft beaufschlagt.
Um den Gleiter 8 innerhalb eines relativ großen Verstellwegs in der Führung 7 verklemmen zu können, ist eine Zwischenlage
14 angeordnet, welche den Bereich der Führung 7 beidseitig überrragt und an einem Ende, vorzugsweise am
Ende des Rohrs 25, durch eine Befestigung 27 mit dem Rohr 25 verbunden ist. Am entgegengesetzten Ende wird die
Zwischenlage 14 von dem Keil 13 Untergriffen. Die Zwischenlage 14 weist einen Schlitz auf, durch den der Arm 2
hindruchgreift. Je nach der Position, die der Keil 13 einnimmt, wird der Gleiter 8 durch die Zwischenlage 14
mit einer den Gleiter 8 festlegenden Kraft gegen die Rohrwandung gedrückt. Dadurch wird die Arretierung bewirkt.
Die Rohrwandung kann, um höhere Haltekräfte zu erzielen mit einer Kunststoffschicht 26 versehen sein.
Fig. 2a zeigt einen Schnitt A-B, der in der Fig. 2 eingezeichnet ist. Es ist aus diesen Figuren erkennbar, wie
der Keil 13 in dem Rohr 25 angeordnet ist und wie er die Zwischenlage 14 bei einer Bewegung nach links derart
gegen den Gleiter 8 drückt, daß dieser an der Rohrwandung festgelegt wird. Bei einer Bewegung nach rechts wird
diese Kraftbeaufschlagung der Zwischenlage 14 vermindert oder aufgehoben. Der Verschiebung des Keils 13 dient eine
Schubstange 19, welche in Wirkverbindung mit dem Handgriff 9 steht und durch einen Schlitz des Rohrs 25 hindurchgreifend
mit dem Keil 13 verbunden ist.
Die Ausführungsform der Fig. 2 und 2a hat den Vorteil, daß der Gleiter 8 in einem weiten Bereich seiner möglichen
Stellungen durch eine vorgebbare Klenumkraft beaufschlagbar
ist und dadurch der Fensterflügel 4 in verschiedenen Öffnungspositionen sicher festgestellt werden
kann.
Fig. 2b zeigt eine dritte Feststellvorrichtung, wobei ein Ausschnitt dargestellt ist, der dem unteren Teil des
Ausschnitts der Fig. 2 entspricht. Nur in diesem Teilbereich unterscheidet sich die dritte Feststellvorrichtung
von der zweiten. Der Keil 13 ist in einer Länge ausgebildet, die mindestens der Länge der Führung 7 entspricht.
Er ist derart auf einer schiefen Ebene 63 gelagert, daß sich die Schrägen bezüglich der Klemmfläche 64 gegenseitig
aufheben. Die Steigungen sind also bei gleichem Winkel gegenläufig. Dadurch ist durch Längsverschiebung des
Keils 13 die Klemmfläche 64 in der Höhe parallel verstellbar. Auf diese Weise läßt sich im Bereich der gesam-0
ten Führung 7 mit einer vorbestimmten Längsverschiebung des Keils 13 eine Festlegung des Gleiters 8 mit
einer bestimmten, von der Position des Gleiters 8 in der Führung 7 unabhängigen Klemmkraft erzielen.
Fig. 3 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel einer Feststellvorrichtung.
Der Gleiter 8 trägt eine Zahnstange 16, in die ein Halteelement 17, das ebenfalls Zähne 18 trägt,
in und außer Eingriff bringbar ist. Das Halteelement 17 ist mit einer Schubstange 19 verbunden, die über den
Handgriff 9 betätigbar ist. Um das Halteelement 17 in und außer Eingriff zu bringen, ist das Rohr 25 mit einer Aussparung
22 ausgestattet, in die das Halteelement 17 in einer Position eingreift und aus der es in einer zweiten
Position herausgleitet. Die zweite Position ist strichpunktiert dargestellt. Um diese Wirkungsweise zu erzielen
ist zumindest der an das Halteelement 17 angrenzende Teil
der Schubstange 19 federnd ausgebildet und durch eine Halterung 20 gehalten, die beispielsweise als eine in
einem Langloch 21 der Schubstange 19 geführter Niet oder eine Schraube ausgebildet sein kann. Um das Herausgleiten
des Halteelements 17 aus der Aussparung 22 zu ermöglichen, ist das Halteelement 17 mit einer Schräge 23 ausgestattet
und die Aussparung 22 trägt eine mit der Schräge 23 zusammenwirkende Anphasung 24. Die Zahnstange 16
und die Zähne 18 des Halteelements 17 können derart flach ausgebildet werden, daß das Halteelement 17 ab der Einwirkung
einer bestimmten Kraft nach außen gedrückt wird, wodurch sich der Gleiter 8 bewegen kann. Die übrigen Bauteile
entsprechen dem zu Fig. 2 Beschriebenen, wobei der Federarm 2 eine Schnittfläche aufweist, da die Feststellvorrichtung
1 der Fig. 3 von unten gezeigt ist. Durch diese Blickrichtung ist auch eine Ausfräsung 58 des Gleiters
8 von unten sichtbar, in die der Federarm 2 eingreift.
Fig. 4 zeigt ein Dachfenster, an dem ein möglicher Wirkungszusammenhang
einer Feststellvorrichtung 1 mit weiteren Funktionselementen des Fensters aufgezeigt ist. Der
Fensterflügel 4 ist mittels einer Aufhängung 3 3 mit dem
Futterkasten 3 schwenkbar verbunden. Der Federarm 2 - in der Regel zwei an beiden Seiten angeordnete Federarme 2 sind
gegenüber der Fig. 1 umgekehrt angebracht. Sie sind mittels Drehlager 5 schwenkbar mit dem Futterkasten 3
verbunden, bilden nach oben verlaufend mit diesem spitze Winkel und sind mittels Drehlager 6 an Gleitern 8
schwenkbar gelagert. Die Gleiter 8 sind in Führungen 7 verschiebbar, welche sich in Seitenholmen 15 des Fensterflügels
4 befinden. Die Gleiter 8 werden durch Federn 10 mit Kräften beaufschlagt, die den Fensterflügel 4 in Öffnungsrichtung
drücken. Die Feststellvorrichtungen 1 entsprechen der in den Fig. 2 und 2a beschriebenen.
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Entlang der Seitenholme 15 des Fensterflügels 4 verlaufen
Schubstangen 19, die mittels Schubstangenführungen 28 geführt sind. Im vorderen Bereich der Schubstangen 19
sind Schließzungen 29 angeordnet, welche mit am Futterkasten 3 angeordneten Schließstücken 3 0 zusammenwirken,
um das Fenster zu verschließen. Am vorderen Ende der Seitenholme 15 befinden sich nicht näher dargestellte
Eckumlenkungen 59, die für die Verbindung der Schubstangen 19 mit dem Handgriff 9 sorgen. Am Handgriff 9 befindet
sich ein Spreizgetriebe, welches dafür sorgt, daß die beschriebenen Teile, an beiden Seitenholmen synchron
betätigt werden. Soll dieses Fenster geöffnet werden, so treten durch die Verstellung des Handgriffs 9 in seine
Öffnungsposition die Schließzunge 29 aus den Schließstücken 3 0 aus und gleichzeitig geben die Keile 13 die
Gleiter 8 frei, wodurch diese in den Führungen 7 verschiebbar sind.
Zur Arretierung wird bei geöffnetem Fenster der Handgriff 9 wieder in die Schließstellungsposition bewegt,
wodurch die Keile 13 die Zwischenlagen 14 nach oben drükken und dabei die Gleiter 8 in den Führungen 7 festlegen.
Damit ist der Fensterflügel 4 sicher in der gewünschten Stellung arretiert. Selbstverständlich ist diese Ausbildung
auch mit weiteren Ausführungsformen der Feststellvorrichtung
1 möglich.
Die Fig. 5 und 6 zeigen einen weiteren möglichen Wirkungszusammenhang
einer Feststellvorrichtung 1 mit Funk-0 tionselementen eines Fensters, das sowohl in Klappstellung
als auch in Schwingstellung geöffnet werden kann. Im Unterschied zu dem in Fig. 4 beschriebenen Fenster verfügt
ein solches, das in Schwingstellung gebracht werden kann, über zwei Achszapfen 34, die an den Seitenholmen 15
des Fensterflügels 4 angeordnet sind. Diese Achszapfen 34 treten in der Schwingstellung in Nuten 35 ein, welche
- 14 -
sich am Futterkasten 3 befinden und die an ihrem oberen Ende Öffnungen 39 aufweisen. Für die Erzielung der dazu
erforderlichen Schwenkbewegung ist es desweiteren erforderlich, daß der Fensterflügel 4 an am Futterkasten 3
angelenkten Armen 31 aufgehängt ist. Dazu dienen die Lagerungen 32 an den vorderen Enden der Arme 31. Außerdem
sind zwei Riegel 55 vorhanden (siehe Fig. 11, 14 und 16), die den Fensterflügel 4 mit den Armen 31 fest verbinden,
wenn das Fenster in Klappstellung geöffnet werden soll. Zweckmäßigerweise werden solche Riegel 55 am oberen Ende
des Fensters angeordnet und sind ebenfalls durch die Schubstangen 19 mittels des Handgriffs 9 in und außer
Eingriff bringbar.
Die Achszapfen 34 sind beim dargestellten Fenster derart angeordnet, daß sie bei geschlossenem Fenster, wenn der
Handgriff 9 in die Klappstellungsposition verbracht ist, oberhalb der oberen Öffnungen 39 der Nuten 35 liegen. Um
das Fenster in die Schwingstellung zu bringen, werden die Achszapfen 34 durch den Handgriff 9 in eine Stellung
verbracht, in der sie in die oberen Öffnungen 39 der
Nuten 35 eintreten. Zu diesem Zweck sind die Achszapfen 3 4 mit den Schubstangen 19 verbunden.
Die Achszapfen 34 dienen im beschriebenem Ausführungsbeispiel gleichzeitig dazu, die Feststellvorrichtung 1 zu
betätigen. Als Beispiel für eine solche Feststellvorrichtung 1 wurde die der Fig. 3 dargestellt, wobei selbstverständlich
auch eine Feststellvorrichtung entsprechend der Fig. 2, der Fig. 2b oder eine andere Ausführungsform
Anwendung finden kann. Im geschlossenen Zustand des Fensters oder in der Klappstellung, die in Fig. 5 dargestellt
ist, greifen die Achszapfen 34 in U-förmige Einkerbungen 3 8 von Übertragungselementen 37 ein. Die Übertragungselemente
37 sind mittels Führungen 40 an der Außenseite der Rohre 25 verschiebbar gelagert. Die Roh-
- 15 -
re 25 bilden im wesentlichen die Arme 31, die den Fensterflügel 4 tragen.
Die in den Fig. 5 und 6 dargestellte Ausführungsform weist folgende Funktionen auf: befindet sich der Handgriff
9 bei geschlossenem Fensterflügel 4 in Schließstellungsposition, so greifen die Schließzungen 39 in die
Schließstücke 30 ein, wie dies bereits an Hand der Fig. 4 erläutert wurde. (Die entsprechenden Teile sind in den
Fig. 5 und 6 nicht zu sehen.) Soll der Fensterflügel 4 in
die in Fig. 5 dargestellte Klappstellung bewegt werden, so werden durch Verstellung des Handgriffs 9 in seine
Klappstellungsposition (Fig. 10) die Schließzungen 39 aus den Schließstücken 3 0 herausbewegt und der Fensterflügel
14 kann aufgeklappt werden, wobei er durch die bereits erwähnten Riegel 55 mit den Armen 31 verbunden ist.
Wird in der in Fig. 5 dargestellten Klappstellung der Handgriff 9 in die Schließstellungsposition bewegt,
(Fig. 13) , so übertragen die Achszapfen 34 diese Bewegung mittels der Übertragungselemente 37 auf die Feststellvorrichtungen
1, welche in der bereits zu den Fig. 3 und 4 beschriebenen Weise die Gleiter 8 festlegen und dadurch
den Fensterflügel 4 feststellen.
Um den Fensterflügel 4 in die Schwingstellung zu bringen, muß er geschlossen und der Handgriff 9 in die Schwingstellungspositon
(Fig. 9) bewegt werden, wodurch die Achszapfen 34 in die oberen Öffnungen 39 der Nuten 35
eintreten. Gleichzeitig geben die Riegel 55 die Verbindung zwischen dem Fensterflügel 4 und den Armen 31 frei,
wodurch der Fensterflügel 4 um die Lagerungen 32 schwenkbar ist. Wird numehr der Fensterflügel 4 geöffnet,
schwenkt er um die Lagerung 32 und gleichzeitig gleiten die Achszapfen 34 in den Nuten 35 abwärts. Gleich am
Anfang dieses Vorgangs treten die Achszapfen 34 aus den U-förmigen Einkerbungen 38 der Übertragungselemente 37
- 16 -
aus (Fig. 6 und 8). Die Feststellvorrichtung 1 ist daher in der Schwingbewegung nicht mehr mittels des Handgriffs
9 betätigbar. Um beim Schließen des Fensters ein Eintreten der Achszapfen 34 in die U-förmigen Einkerbungen
38 der Übertragungselemente 37 zu gewährleisten, ist es zweckmäßig, eine Sperre 43 anzuordnen, die auf den
Handgriff 9 derart wirkt, daß dieser bei einem in Schwingstellung geöffneten Fenster nicht mehr betätigbar
ist.
Die Fig. 7, 9, 10, 12, 13 und 15 zeigen die Sperre 43 zur
Verhinderung von Fehlbedienungen in verschiedenen Funktionsstellungen des Handgriffs 9 sowie in verschiedenen
Stellungen des Fensterflügels 4. Diesen Handgriffstellungen entsprechen die in den Fig. 8, 11, 14 und 16, dargestellten
Stellungen der Funktionselemente des Dachfensters. Es handelt sich dabei um Prinzipskizzen.
Die Fig. 7 zeigt einen Ausschnitt aus dem unteren Querholm 41 des Fensterflügels 4 sowie den gegenüberliegenden
Ausschnitt aus dem unteren Querholm 42 des Futterkastens 3. Am unteren Querholm 41 des Fensterflügels 4
befindet sich der Handgriff 9 mit einem Spreizgetriebe 46. Das Spreizgetriebe 46 kann aus einem Zahnrad
gebildet sein, welches in Zahnstangen der weiteren Schubstangen 44 und 45 eingreift. Diese weiteren Schubstangen
44, 45 führen zu den vorderen Ecken des Fensterflügels 4 und sind dort mit Eckumlenkungen 59 verbunden,
welche die Stellbewegungen an die Schubstangen 19 beiderseits des Fensterflügels 4 weitervermitteln. Eine der
weiteren Schubstangen 44 weist ein Ende auf, welches über das Spreizgetriebe 4 6 hinausragt und dort mittels einer
Kerbe 48 einen Haken 54 bildet, in den je nach Stellung der Sperre 43 eine Raste 53 eingreift. Bei der Darstellung
in Fig. 7 ist der Fensterflügel 4 geschlossen, wodurch der untere Querholm 41 des Fensterflügels 4 auf dem
unteren Querholm 42 des Futterkastens 3 liegt. In dieser Stellung befindet sich die Sperre 43 außer Eingriff, da
der untere Querholm 42 eine Abwinklung 52 des Sperrglieds 49 gegen die Kraft einer Feder 50 nach oben
drückt. Die Feder 50 stützt sich auf einer Haltenase 51 ab, welche am unteren Querholm 41 des Fensterflügels 4
angeordnet ist. Die gezeichnete Position entspricht einem geschlossenen Fensterflügel 4, wobei der Handgriff 9 sich
in der Position befindet, in der der Fensterflügel 4 beim Öffnen in die Schwingstellung bewegt wird, welche in
Fig. 6 dargestellt ist.
Fig. 8 zeigt eine Prinzipskizze des Fensters in einer Seitenansicht, wobei die Stellung des Handgriffs 9 und
des Fensterflügels 4 der Darstellung in Fig. 7 entsprechen. In dieser Position befinden sich die mit den Schubstangen
19 in Verbindung stehenden Schließzungen 29 außerhalb der Schließstücke 30, wodurch der Fensterflügel 4
offenbar ist. Durch die Verstellung des Handgriffs 9 in die in Fig. 7 dargestellte Schwingstellungsposition wurden
die Riegel 55 aus den Schließblechen 56 herausgezogen und auf beiden Seiten des Fensterflügels 4 die Achszapfen
34 in die oberen Öffnungen 39 der Nuten 35 eingeführt. In der geschlossenen Stellung des Fensters befinden
sich die Achszapfen 3 4 noch in den U-förmigen Einkerbungen 38 der Übertragungselemente 37. Das Halteelement
17 ist mit einem Zahn 18 symbolisch dargestellt, um zu zeigen, daß es von der Zahnstange 16 entfernt ist und
daher keine Festlegung der Gleiter 8 stattfindet. Wird in dieser Position das Fenster geöffnet, wie dies in Fig. 6
dargestellt ist, treten die Achszapfen 34 aus den U-förmigen Einkerbungen 3 8 heraus, sind also außer Eingriff,
und dürfen nicht mehr durch Verstellung des Handgriffs 9 verschoben werden, da sie sonst beim erneuten Schließen
des Fensterflügels 4 nicht mehr in die U-förmigen Einkerbungen 38 der Übertragungselemente 37 eingreifen. Eine
solche Fehlbedienung würde dazu führen, daß die Feststellvorrichtung
1 nicht mehr bedienbar ist. Aus diesem Grund greift bei der Öffnung des Fensterflügels 4 die
Sperre 43 ein und blockiert damit den Handgriff 9, wie dies in Fig. 9 dargestellt ist. Dies geschieht dadurch,
daß die Feder 50 durch die Fensteröffnung das Sperrglied 49 nach unten drückt, wodurch die Raste 53 in die
Kerbe 48 eingreift und dadurch die weitere Schubstange 44 festhält. Über das Spreizgetriebe 46 ist damit auch die
andere weitere Schubstange 45 blockiert.
Fig. 10 zeigt den Handgriff 9 in der Position, in der der Fensterflügel 4 bei Öffnung die Klappstellung einnimmt.
Das über das Spreizgetriebe 46 hinausragende Schubstangenende 47 befindet sich in einer Position, in der der
Haken 54 nicht mehr von der Sperre 43 ergriffen werden kann, wenn der Fensterflügel 4 geöffnet wird. Dieser
Position entspricht die Darstellung der Seitenansicht des Fensters in Fig. 11, in der sich die Schließzungen 29 gegenüber
den Schließstücken 30 außer Eingriff befinden. Die Achszapfen 34 sind außerhalb der Nuten 35 und die
Riegel 55 sind in die Schließbleche 56 eingefahren, wodurch der Fensterflügel 4 mit den Armen 31 verbunden ist.
Die Achszapfen 34 befinden sich in den U-förmigen Einkerbungen 38 der Übertragungselement 37, wobei die Halteelemente
17 eine Position einnehmen, bei der sie gegenüber den Zahnstangen 16 außer Eingriff sind. Dadurch sind
die Gleiter 8 frei bewegbar, was für die Öffnung des Fensterflügels 4 erforderlich ist. Eine Unterstützung der
0 Öffnungsbewegung wird dadurch erzielt, daß die Federn 10 die Gleiter 8 mit Kraft beaufschlagen und dadurch die
Federarme 2 den Fensterflügel 4 nach oben drücken. Findet aus dieser in Fig. 11 gezeichneten Position der Funktionselemente
eine Öffnung des Fensterflügels 4 statt, so tritt im Bereich der Sperre 43 die in Fig. 12 aufgezeichnete
Situation ein.
Fig. 12 zeigt den der Fig. 10 entsprechenden Bereich der unteren Querholme 41 und 42 bei Öffnung des Fensterflügels
4. Durch diese öffnung wird das Sperrglied 49 wiederum durch die Feder 50 nach unten bewegt, wodurch die
Raste 53 sich unmittelbar vor den Haken 54 legt. Dadurch ist eine Verstellung des Handgriffs 9 in Pfeilrichtung
möglich, wodurch die weiteren Schubstangen 44 und 45 ebenfalls in Pfeilrichtung bewegbar sind. Diese Verstellung
entspricht der Verbringung des Handgriffs 9 von der Klappstellungsposition (Fig. 12) in die Schließstellungsposition
(Fig. 13). Der Handgriff 9 kann jedoch nicht in die Schwxngstellungsposition (Fig. 9) bewegt werden, da
eine solche Verstellung dadurch blockiert ist, daß der Haken 54 gegen die Raste 53 der Sperre 43 stößt.
Fig. 13 zeigt die erwähnte Verstellung des Handgriffs 9 in seine Schließstellungsposition bei geöffnetem Fensterflügel
4. Diese Verstellung des Handgriffs 9 führt zur Aktivierung der Feststellvorrichtungen 1, die an Hand der
0 Fig. 14 erläutert wird. Bei Öffnung des Fensterflügels 4 kommt es zunächst zu einer Verschiebung der Gleiter 8 in
Richtung auf die Halteelemente 17 (Pfeil 60) . Wird nun bei geöffnetem Fensterflügel 4 der Handgriff 9 in seine
Schließstellungsposition gebracht, so werden über die Schubstange 19 die Achszapfen 34 verschoben. Dabei erfolgt
eine Mitnahme der Übertragungselemente 37 und der Halteelemente 17 in Richtung der Gleiter 8, wie dies
Pfeil 61 zeigt. Es kommt zum Eintritt der Halteelemente 17 in die Aussparungen 22 (Fig. 3) sowie zum Einrasten
0 der Zähne 18 der Halteelemente 17 in die Zahnstangen 16 der Gleiter 8. Damit ist der Fensterflügel 4 arretiert.
Diese Arretierung kann aufgehoben werden, indem der Handgriff 9 zurück in seine Klappstellungsposition gebracht
wird und dadurch die Halteelemente 17 aus den Aussparun-5 gen 22 und somit aus den Zahnstangen 16 der Gleiter 8
wieder ausrasten.
- 20 -
Die Fig. 15 und 16 zeigen den verschlossenen Fensterflügel, wobei die Schließzungen 29 in die Schließstücke 30
eingreifen. Ob in dieser Position die Halteeleinente 17 in die Zahnstangen 16 eingreifen oder nicht spielt keine
Rolle, es kann der jeweiligen Konstruktion überlassen werden.
Für die Darstellung und Erörterung der Erfindung an Hand der Fig. 7 bis 16 wurde eine Feststellvorrichtung 1 gemäß
der Ausführungsform der Fig. 3 gewählt. Selbstverständlich
sind diese Ausgestaltungen auch mit anderen Ausführungsformen der Feststellvorrichtung 1 möglich, beispielsweise
mit der Feststellvorrichtung 1, wie sie in den Fig. 2 und 2a oder in Fig. 2b dargestellt wurden.
Diese Ausführungsformen haben gegenüber der Ausführungsform der Fig. 3 den Vorteil, daß ein Lösen der Gleiter 8
infolge zu starker Krafteinwirkung nicht zu einer ruckweisen Bewegung des Fensters führt, da sich diese Gleiter
8 infolge einer solchen Krafteinwirkung kontinuierlieh in den Führungen bewegen.
Die Darstellungen in den Figuren haben lediglich beispielhaften Charakter, andere Ausführungsformen und insbesondere
andere Kombinationen der einzelnen Elemente sind denkbar.
Claims (23)
1. Dachfenster mit einer Feststellvorrichtung (1) zur
Arretierung in Öffnungsstellungen, wobei eine Ausstellhilfe in Form mindestens eines zumindest im ge
schlossenen Zustand des Dachfensters in einem spitzen Winkel zum Futterkasten (3) verlaufenden Federarms
(2) vorgesehen ist, der im ausgestellten Zustand den Fensterflügel (1) am Futterkasten (3)
abstützt, dadurch gekennzeichnet, daß der Feder
arm (2) sowohl mit dem Futterkasten (3) als auch mit dem Fensterflügel (4) über Drehlager (5, 6) in Wirkverbindung
steht, wobei eines der Drehlager (6) auf einem federkraftbeaufschlagten, in einer Führung (7)
verschiebbaren Gleiter (8) liegt, der mittels einer
durch einen Handgriff (9, 9') betätigbaren Feststellvorrichtung
(1) arretierbar ist.
2. Dachfenster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Führung (7) mit dem Gleiter (8) in
mindestens einem der Seitenholme (11) des Futterkastens (3) befindet.
3. Dachfenster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führung (7) mit dem Gleiter (8) an mindestens einem der Seitenholme (15) des Fensterflügels
(4) angeordnet ist.
4. Dachfenster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils Führungen (7) mit Gleitern (8) in zwei
Armen (31) angeordnet sind, die den Fensterflügel (4) tragen, wenn dieser geöffnet ist.
5. Dachfenster nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmkräfte
der Feststellvorrichtung (1) derart limitiert sind,
- 22 -
daß sich die Arretierung des Fensterflügels (l)
löst, bevor die auf den Fensterflügel (1) wirkenden Kräfte zu einer Zerstörung führen können.
6. Dachfenster nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Feststellvorrichtung
(1) ein Exzenter (12) ist.
7. Dachfenster nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Feststellvorrichtung (1) ein Keil (13) ist, mit welchem der
Gleiter (8) in der Führung (7) verklemmbar ist.
8. Dachfenster nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen Gleiter (8) und Keil (13) eine Zwischenlage (14) eingefügt ist.
9. Dachfenster nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenlage (14) in ihrer Längsausdehnung den Bereich der Führung (7) beidseitig überrragt, an
einem Ende befestigt ist und am anderen Ende von dem Keil (13) Untergriffen wird, und daß durch Längsverschiebung
des Keils (13) die Zwischenlage (14) den Gleiter (8) mit vorgegebener Kraft arretiert.
10. Dachfenster nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Keil (13) auf einer schiefen Ebene (63) verschiebbar ist, wobei der Keil (13) eine Länge aufweist,
die mindestens der Länge der Führung (7) entspricht und die Steigung der schiefen Ebene (63),
wie die gegenläufige Steigung des Keils (13) den gleichen Steigungswinkel aufweisen, so daß die als
Klemmfläche (64) dienende Keilfläche durch Längsverschiebung des Keils (13) bezüglich der Höhe parallel
verstellbar ist.
• ·
23 -
11. Dachfenster nach Anspruch 8, 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (7) mindestens an
einer Seite eine Kunststoffschicht (26) trägt.
12. Dachfenster nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da durch gekennzeichnet, daß der Gleiter (8) eine Zahnstange
(16) trägt, in die ein Halteelement (17) mit mindestens einem Zahn (18) in und außer Eingriff
bringbar ist.
10
10
13. Dachfenster nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich
net, daß das Halteelement (17) an einer Schubstange (19) angeordnet ist, daß ein die Führung (7)
enthaltendes Rohr (25) eine Aussparung (22) aufweist und daß das Halteelement (17) durch Betätigung der
Schubstange (19) in die Aussparung (22) eintreten und aus ihr austreten kann.
14. Dachfenster nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich-0
net, daß das Halteelement (17) mittels einer federnden Schubstange (19) und einer die Schubstange (19)
führenden Halterung (20) eine Kraftbeaufschlagung in
Richtung der Eingriffsposition erfährt und daß für den Austritt aus der Aussparung (22) letztere eine
Anphasung (24) aufweist, welche mit einer Schrä
ge (23) des Halteelements (17) zusammenwirkt.
15. Dachfenster nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß von einem Handgriff (9) sowohl die mindestens eine Feststellvor
richtung (1) betätigbar ist als auch das Schließen und Öffnen des Fensterflügels (4) erfolgen kann.
16. Dachfenster nach Anspruch 15, dadurch gekennzeich-
net, daß der Handgriff (9) am unteren Querholm des
Fensterflügels (4) angeordnet ist und über Eckumlen-
- 24 -
klingen (59) und Schubstangen (19) mit Schließstükken (30) und mindestens einer Feststellvorrichtung
(1) in Wirkverbindung steht.
17. Dachfenster nach Anspruch 15 oder 16, dadurch ge kennzeichnet, daß die mindestens eine Feststellvorrichtung
(1) den Fensterflügel (4) dadurch arretiert, daß der Handgriff (9) bei in Klappstellung
geöffnetem Fensterflügel (4), in der dieser mit den Armen (31) verbunden ist, in die Schließstellungs-
position gebracht wird.
18. Dachfenster nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
und 4 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Fensterflügel
(4) von Armen (31) drehbar gehalten und
wahlweise mit diesen verbindbar ist.
19. Dachfenster nach Anspruch 18, dadurch gekennzeich
net, daß der in der Schwingstellung befindliche,
0 also in Lagerungen (32) gegenüber den Armen (31)
gedrehte Fensterflügel (4) gleichzeitig mittels
zweier Achszapfen (34) in Nuten (35) des Futterkastens (3) geführt ist.
20. Dachfenster nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Federarme
(2) an am oberen Ende des Futterkastens (3) schwenkbar aufgehängten Armen (31) gelagert sind,
wobei der Fensterflügel (4) von den Armen (31) drehbar gehalten und wahlweise mit diesen verbindbar
ist, daß der Fensterflügel (4) in der Schwingstellung gleichzeitig mittels zweier Achszapfen (34) in
Nuten (35) des Futterkastens (3) geführt ist und daß eine Kupplung (36) die Wirkverbindung zwischen Handgriff
(9) und Feststellvorrichtung (1) in der
Schwingstellung unterbricht.
21. Dachfenster nach Anspruch 20, dadurch gekennzeich net, .. daß die mindestens eine Feststellvorrichtung
(1) durch ein Übertragungselement (37) mit der Schubstange (19) in Wirkverbindung steht, wobei die
Kupplung (36) aus einer U-förmigen Einkerbung (38) des Übertragungselements (37) besteht, in die ein
mit der Schubstange (19) verbundener Zapfen dann eingreift, wenn der Fensterflügel (4) mit den Armen
(31) verbunden ist, und daß der Zapfen bei der Verbringung in die Schwingstellung aus der Einker
bung (38) austritt.
22. Dachfenster nach Anspruch 21, dadurch gekennzeich net, daß der in die U-förmige Einkerbung (38) eingreifende
Zapfen der Achszapfen (34) ist, wobei
dieser durch den Handgriff (9) derart verstellbar ist, daß er sich im verschlossenen Zustand des Fensterflügels
(4) und in der Klappstellung auf einem Kreisbogen (62) oberhalb der oberen Öffnung (39) der
Nut (35) befindet und in der Schwingstellung in die
Nut (35) eingetreten ist.
23. Dachfenster nach Anspruch 21 oder 22, dadurch ge kennzeichnet, daß auf den Handgriff (9) eine Sperre
(43) wirkt, durch die der Handgriff (9) bei einem
in Schwingstellung geöffneten Fensterflügel (4) blockiert ist.
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