DE9410750U1 - Halterung für in Kapseln eingelegte Konfektstücke oder Kekse - Google Patents
Halterung für in Kapseln eingelegte Konfektstücke oder KekseInfo
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Description
Peter H. Meier
Adlerstraße 66
32049 Herford
Adlerstraße 66
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Die Erfindung betrifft eine Halterung zur Aufnahme von in
Kapseln eingelegten Konfektstücken, wobei die Kapseln einen nach oben über einen Boden überstehenden umlaufenden
Faltrand mit einem wellen- oder &zgr;ickzackförmigen Querschnitt
aufweisen.
Insbesondere in Verpackungen von teurem, qualitativ hochwertigem Konfekt, wie Pralinen oder dergleichen liegen
die Konfektstücke häufig einzeln in Kapseln aus Pergaminpapier, die aus der Verpackung entnommen werden
können, so daß das Konfekt mit der Kapsel ergriffen und zum Mund geführt werden kann, wodurch Schokoladenspuren an den
Fingerspitzen vermieden werden können. Auch Kekse werden in Kapseln liegend verpackt, wobei in diesem Fall zumeist
mehrere gleiche Kekse übereinander in einer Kapsel liegen, die hier zur Trennung dieser Kekse von einer benachbarten
Kekssorte dient.
Da bei der Verpackung von teurem Konfekt zumeist nur wenige Konfektstücke auf einer verhältnismäßig großen Fläche
ästhetisch ansprechend präsentiert oder dargeboten werden sollen, ist es erforderlich, die Kapseln in eine Halterung
einzusetzen, die zumeist als Schachteleinlage ausgebildet ist und verhindert, daß sich die einzelnen Kapseln während
des Transports gegeneinander verschieben, insbesondere falls
die Konfektschachtel gekippt oder versehentlich auf den Kopf
gestellt wird. Ähnliche Halterungen in Keksdosen erfüllen den gleichen Zweck und gestatten es, die Füllung nach
ästhetischen Gesichtspunkten und ohne Rücksichtnahme auf die Gefahr eines etwaigen Verschiebens einzelner Keksstapel zu
gestalten.
Gebräuchliche Halterungen bestehen zumeist aus einem Formkörper aus dünnem und relativ steifem
Kunststoffmaterial, in den zur Aufnahme der Kapseln mit
Konfekt oder Keksen einzelne Mulden eingeformt sind, deren Umriß im wesentlichen dem Umriß der Konfektstücke oder
Keksstapel entspricht. Derartige Halterungen sind jedoch unter Umweltgesichtspunkten nachteilig, da sie sich bei der
Entsorgung nur schlecht von den anderen, zumeist aus Karton oder wie die Kapseln aus Papier bestehenden Bestandteilen
der Konfekt- oder Keksverpackung trennen lassen, wodurch das Recycling der Verpackungen erschwert wird. Für den
Verbraucher bedeutet dies zudem nicht unerhebliche Mehrkosten, da die schlechte Recyclingfähigkeit ihren
Niederschlag in der Höhe eines vom Hersteller an die Entsorger abzuführenden &igr; Entsorgungskostenanteils findet.
Ausgehend hiervon liegt !der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine Halterung der eingangs genannten Art, insbesondere zur Verwendung als Konfektschachteleinlage zu schaffen, die aus
nachwachsenden Rohstoffen hergestellt und umweltfreundlich entsorgt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Halterung aus einem Papiermaterial ausgebildet ist und
mindestens eine Durchtrittsöffnung mit einem umlaufenden
Rand aufweist, welcher von außen her gegen den Faltrand einer in die Durchtrittsöffnung eingesetzten Kapsel anliegt.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, daß es durch Ausbildung der Halterung aus einem Papiermaterial möglich
ist, geleerte Konfektschachteln aus Karton einschließlich
der Kapseln und der als Einlage ausgebildeten Halterung vollständig dem Altpapierrecycling zuzuführen und damit
umweltfreundlich zu entsorgen, wobei zudem der Entsorgungskostenanteil sinkt, da Altpapier zumeist getrennt
gesammelt wird und somit eine aufwendige Sortierung durch den Entsorger entfällt. Die Durchtrittsöffnungen im
Papiermaterial übernehmen dabei im wesentlichen die Funktion der Mulden der Kunststoffeinlagen, indem sie ebenso wie
diese ein seitliches Verschieben der mit Konfekt oder Keksen gefüllten Kapseln verhindern.
Unter dem Begriff "Papiermaterial" werden in dieser Anmeldung faserhaltige, auf die für Papier und Karton
bekannte Weise verarbeitete Materialien verstanden, deren Fasern insbesondere aus Holz, aber auch aus anderen
pflanzlichen oder tierischen faserhaltigen Materialien (z.B. Wolle) gewonnen werden, wobei der Faseranteil bevorzugt aus
Cellulose (gegebenfalls in Verbindung mit Hemicellulose und Lignin) besteht. Als Papiermaterialarten kommen vorwiegend
Verpackungspapiere und Karton, gegebenenfalls aber auch Spezialpapiere, in Frage.
Um die Anlagefläche des wellen- oder zickzackförmigen
Faltrandes am Rand der Durchtrittsöffnung zu vergrößern und gleichzeitig zu vermeiden, daß ästhetische Eindruck dadurch
beeinträchtigt wird, daß der Faltrand im Bereich seiner Einbuchtungen ausknickt, sieht eine bevorzugte Ausgestaltung
der Erfindung vor, daß der Rand der Druchtrittsöffnung nach innen überstehende Vorsprünge aufweist, die in die nach
außen offenen Einbuchtungen des Faltrandes eingreifen und vorzugsweise gleichmäßig um den Rand herum verteilt sind.
Dabei können die Vorsprünge zur weiteren Vergrößerung der Anlagefläche einen im wesentlichen an die Form der
Einbuchtungen angepaßten Umriß aufweisen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung
sind die Durchtrittsöffnungen in einem horizontalen
Teilstück des Papiermaterials ausgebildet, das in einer zum Boden der Kapseln parallelen Ebene zwischen diesem und der
Oberkante des Faltrandes angeordnet ist, vorzugsweise in dessen oberer Hälfte, wo die Einbuchtungen infolge der
Faltung des Faltrandes tiefer sind und ein besserer Halt gewährleistet ist.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Kapseln mit ihrem Boden auf einer Unterlage aufliegen,
die vorzugsweise vom Boden der Konfektschachtel oder Keksdose gebildet wird, in welche die Einlage als Halterung
eingesetzt ist. Dadurch wird gewährleistet, daß sämtliche Kapseln um jeweils den gleichen Betrag in die
Durchtrittsöffnungen eingreifen bzw. nach oben über diese überstehen.
Um zu verhindern, daß sich das mit den Durchtrittsöffnungen versehene Teilstück durchbiegt, falls es bei einer Entnahme
der Kapseln oder ihres Inhalt etwas nach unten gedrückt wird, sieht eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der
Erfindung vor, daß die Vorsprünge einen horizontalen Abstand voneinander aufweisen, und daß zwischen benachbarten
Vorsprüngen Stege angeordnet sind, weiche durch Schnittlinien von den Vorsprüngen getrennt und aus der Ebene
der Durchtrittsöffnungen heraus nach unten gefaltet sind, wobei sie sich mit ihrem unteren Stirnende auf der Unterlage
abstützen.
Die Durchtrittsöffnungen werden bevorzugt durch Stanzen ausgebildet, wobei der Umriß der Vorsprünge und der Stege
zweckmäßig so gewählt wird, daß diese zusammen mit einem in der Mitte der Durchtrittsöffnung angeordneten größeren
Stanzrest eine geschlossene Fläche bilden. Dadurch kann die Bildung kleinstückiger Stanzreste vermieden werden, die zum
Anhaften an der Halterung neigen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der
Zeichnung
in schematischer Weise dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1: eine Draufsicht auf eine Konfektschachtel mit einer
als Einlage ausgebildeten erfindungsgemäßen Halterung und je einer in zwei der Durchtrittsöffnungen eingesetzten Kapseln;
Fig. 2a: eine vergrößerte Draufsicht auf einen Teil eines Halterungszuschnitts;
Fig. 2b: eine vergrößerte Draufsicht auf einen entsprechenden Teil eines abgewandelten
Halterungszuschnitts;
Fig. 3: eine perspektivische Ansicht eines Ausschnitts aus der Halterung mit einer Durchtrittsöfffnung;
Fig. 4: einen Querschnitt durch die Konfektschachtel der Fig. 1 entlang der Linie 4 - 4.
Die in der Zeichnung dargestellte, als Einlage für eine sechseckige Konfektschachtel 2 ausgebildete Halterung 4
dient zur Aufnahme von sechs napfförmigen runden Kapseln 6 aus Pergaminpapier, in denen nach der Befüllung jeweils ein
Konfektstück 8 liegt.
Die Kapseln 6 bestehen jeweils aus einem kreisförmigen Zuschnitt mit einem ebenfals kreisförmigen Boden 10 und
einem einstückig mit dem Boden 10 verbundenen, unter einem stellen Winkel schräg nach oben überstehenden Faltrand 12,
der eine napfförmige Mulde 14 im Inneren der Kapsel 6
umschließt. Der umlaufende Faltrand 12 weist im horizontalen Schnitt ein wellenförmiges Profil auf, das infolge des
gegenüber der Oberkante 16 des Faltrandes 12 erheblich längeren äußeren Umfangs des Kapselzuschnitts zur
Unterbringung des überschüssigen Pergaminpapiers durch
Faltung gebildet wird. Das wellenförmige Profil setzt sich dabei aus einer Vielzahl nebeneinander angeordneter,
abwechselnd nach innen und außen offener Einbuchtungen 18 zusammen, deren Tiefe vom Boden 10 zur Oberkante 16 hin
zunimmt.
Um zu verhindern, daß sich die Kapseln 6 beim Kippen der Konfektschachtel 2 veschieben, weist die aus einem dünnen
Karton hergestellte Halterung 4 ein parallel zum Boden 22 der Konfektschachtel 2 verlaufendes und passend zur
Schachtel ausgebildetes horizontales Teilstück 24 auf, in dem zur Aufnahme der Kapseln 6 sechs Durchtrittsöffnungen
ausgestanzt sind, wobei fünf der Durchtrittsöffnungen 20 im Fünfeck um eine mittige Durchtrittsöffnung 20 gruppiert
sind. Das Abstand des Teilstücks 24 vom Schachtelboden 22 ist dabei so gewählt, daß er etwa zwei Drittel der Breite
des Faltrandes 12 der Kapsel 6 entspricht, so daß dessen oberes Drittel nach oben über das Teilstück 24 übersteht,
wenn die Kapsel 6 so in die Durchtrittsöffnung 20 eingesetzt ist, daß ihr Boden 10 auf der Oberseite des Schachtelbodens
22 aufliegt, welcher der Kapsel 6 als Unterlage dient.
Die Durchtrittsöffnungen 20 weisen einen dem Umriß der Kapsel 6 im wesentlichen entsprechenden kreisförmigen Umriß
auf, der vom umlaufenden Rand 26 der Durchtrittsöffnung 20 gebildet wird. Der Rand 26 weist nach innen überstehend
Vorsprünge 28 auf, die in einen Teil der nach außen offenen Einbuchtungen 18 des Faltrandes 12 eingreifen und eine der
Größe der Einbuchtungen 18 im wesentlichen entsprechende Größe aufweisen. Die Vorsprünge 28 können die Form eines
gleichschenkligen Dreiecks aufweisen, dessen Basis mit dem Teilstück 24 verbunden ist und dessen Spitze am Boden einer
Einbuchtung 18 anliegt, wie in Fig. 2a dargestellt. Alternativ dazu können die VorSprünge 28 oder deren vorderer
Teil zum Beispiel auch eine der Form der Einbuchtungen 18 entsprechende, sinus- oder halbkreisförmige Form aufweisen,
wie in Fig. 2b dargestellt, wodurch die Anlagefläche des
7
Randes 26 an der Kapsel 6 vergrößert wird.
Randes 26 an der Kapsel 6 vergrößert wird.
Die Vorsprünge 28 sind gleichmäßig um den Umfang der der
Durchtrittsöffnung 20 herum verteilt und weisen jeweils den gleichen Abstand voneinander auf, wobei die Teilung
zweckmäßig so gewählt ist, daß die Anzahl der Einbuchtungen 18 einer Kapsel 6 ein ganzzahliges Vielfaches der Anzahl der
Vorsprünge 28 einer Durchtrittsöffnung 20 ist, z.B. bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel das Doppelte.
Zwischen zwei benachbarten Vorsprüngen 28 ist jeweils ein Steg 30 angeordnet, der beim Zuschnitt durch Schnitt- oder
Stanzlinien 32 von den Vorsprüngen 28 getrennt ist (Fig. 2a
und b). Die Stege 30 sind aus der Ebene des Teilstücks 24 heraus vertikal nach unten umgefaltet, wobei ihr oberes Ende
34 jeweils im Bereich einer Falzlinie 36 mit dem Teilstück
24 verbunden ist, während sich ihr unteres Ende 38 auf dem Schachtelboden 22 abstützt (Fig. 3).
Die Stege 30 weisen einen solchen Umriß auf, daß sie vor dem Ausstanzen der Durchtrittsöffnung 20 zusammen mit den
Vorsprüngen 28 und einem im Bereich der Mitte der Durchtrittsöffnung 20 angeordneten kreisförmigen Stanzrest
40 eine geschlossene Fläche bilden. Das heißt, daß sie im Bereich der Schnitt- oder Stanzlinien 32 eine zur Form der
Kanten der Vorsprünge 28 komplementäre Form aufweisen und durch radiale Schnitt- oder Stanzlinien 42 voneinander
getrennt sind, wobei benachbarte Schnitt- oder Stanzlinien
42 jeweils einen Winkel einschließen, der zu 360 Grad in einem Verhältnis steht, das der Anzahl der Stege 30
entspricht. Das freie Ende der Stege 30 ist komplementär zum Umriss des Stanzrestes 40 etwas gekrümmt.
Zum Einsetzen in die Konfektschachtel weist die Halterung 4 sechs an den Seiten über das sechseckige Teilstück 24
überstehende Randlappen 50 auf, die jeweils an einer Faltlinie 52 mit dem Teilstück 24 verbunden und gegen einen
Rand 54 der Konfektschachtel 2 anliegend nach unten gefaltet sind, so daß sich ihre äußere Begrenzungskante 56 auf dem
Schachtelboden 22 abstützt. Die Breite der Randlappen 50 entspricht der Länge der Stege 30.
Um eine unbeabsichtigte Entnahme der Halterung 4 aus der Konfektschachtel 2 zu verhindern, ist der Zuschnitt der
Halterung 4 im Bereich zweier gegenüberliegender Randlappen 50 jeweils mit einem Einschnitt versehen, der geringfügig
innerhalb der Faltlinie 52 und parallel zu dieser verläuft und an seinen Stirnenden bis zur Faltlinie 52 geführt ist,
so daß ein zwischen der Verlängerung der Faltlinie 52 und dem Einschnitt gelegenes, mit dem Randlappen 50 verbundenes
und als Rast dienendes Teilstück 60 nach dem Umfalten des Randlappens 50 nach oben über die äußere Kante des
Teilstücks 24 übersteht. Nach dem Einsetzen der Halterung liegt die Rast 60 von unten her gegen eine entsprechende
Rast 58 des Schachtelrandes 54 an, die auf ähnliche Weise mittels eines parallelen Einschnitts in einem nach innen
umgefalteten Lappen 62 des Randes 54 gebildet wird.
Claims (18)
1. Halterung zur Aufnahme von in Kapseln eingelegte Konfektstücke, wobei die Kapseln einen nach oben über einen
Boden überstehenden umlaufenden Faltrand mit einem wellen- oder zickzackförmigen Querschnitt aufweisen, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halterung (4) aus einem Papiermaterial ausgebildet ist und mindestens eine
Durchtrittsöffnung (20) mit einem umlaufenden Rand (26) aufweist, welcher von außen her gegen den Faltrand (12)
einer in die Durchtrittsöffnung (20) eingesetzten Kapsel (6) anliegt.
2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtrittsöffnung (20) in einem horizontalen Teilstück
(24) des Papiermaterials ausgebildet ist.
3. Halterung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtrittsöffnung (20) in einer Ebene zwischen dem
Boden (10) der Kapsel (6) und einer Oberkante (16) des Faltrajndes (12) angeordnet ist.
4. Halterung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtrittsöffnung (20) in einer Ebene in der oberen
Hälfte des Faltrandes (12) angeordnet ist.
5. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtrittsöffnung (20) aus dem
Papiermaterial ausgestanzt ist.
6. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (26) nach innen überstehende
Vorsprünge (28) aufweist, die in nach außen offene Einbuchtungen (18) des Faltrandes (12) eingreifen.
7. Halterung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorsprünge (28) gleichmäßig um den Rand (26) verteilt
sind.
8. Halterung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorsprünge (28) einen dem Querschnittsprofil der Einbuchtungen (18) im wesentlichen entsprechenden Umriß
aufweisen.
9. Halterung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorsprünge (28) einen dreieckförmigen Umriß aufweisen.
10. Halterung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (28) in Umfangsrichtung
einen Abstand voneinander aufweisen.
11. Halterung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, gekennzeichnet durch mindestens einen zwischen zwei
benachbarten VorSprüngen (28) angeordneten, durch Schnittoder Stanzlinien (32) von den Vorsprüngen (28) getrennten
Steg (30) , der aus der Ebene der Durchtrittsöffnung (20) heraus nach unten umgefaltet oder umgebogen ist.
12. Halterung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (30) einen solchen Umriß aufweisen, daß sie vor
einem Ausstanzen der Durchtrittsöffnung (20) zusammen mit den Vorsprüngen (28) und einem in der Mitte der
Durchtrittsöffnung (20) angeordneten Stanzrest (40) mit rundem, elliptischem oder polygonalem Umriß eine
geschlossene Fläche bilden.
13. Halterung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwei benachbarte, die seitlichen
Begrenzungen eines Stegs (30) bildende Schnitt- oder Stanzlinien (42) einen Winkel miteinander einschließen, der
durch Division von 360 Grad durch die Anzahl der Stege (30) gebildet wird.
14. Halterung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Stege (30) auf einer Unterlage
(22) abstützen.
15. Verpackungsbehälter für Konfekt oder Kekse oder dergleichen, gekennzeichnet durch eine Halterung nach einem
der Ansprüche 1 bis 13.
16. Verpackungsbehälter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (4) eine Einlage für den
Verpackungsbehalter (2) bildet.
17. Verpackungsbehälter nach Anspruch 15 oder 16, daß sich die Stege (30) mit ihrem unteren Ende (38) auf einem Boden
(22) des Vepackungsbehälters (2) abstützen.
18. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (4) mindestens
einen nach unten umgefalteten und gegen einen Boden (22) des Verpackungsbehälters (2) anliegenden Randlappen (50)
aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9410750U DE9410750U1 (de) | 1994-07-05 | 1994-07-05 | Halterung für in Kapseln eingelegte Konfektstücke oder Kekse |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9410750U DE9410750U1 (de) | 1994-07-05 | 1994-07-05 | Halterung für in Kapseln eingelegte Konfektstücke oder Kekse |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9410750U1 true DE9410750U1 (de) | 1994-09-01 |
Family
ID=6910657
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9410750U Expired - Lifetime DE9410750U1 (de) | 1994-07-05 | 1994-07-05 | Halterung für in Kapseln eingelegte Konfektstücke oder Kekse |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9410750U1 (de) |
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