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DE9410750U1 - Halterung für in Kapseln eingelegte Konfektstücke oder Kekse - Google Patents

Halterung für in Kapseln eingelegte Konfektstücke oder Kekse

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DE9410750U1
DE9410750U1 DE9410750U DE9410750U DE9410750U1 DE 9410750 U1 DE9410750 U1 DE 9410750U1 DE 9410750 U DE9410750 U DE 9410750U DE 9410750 U DE9410750 U DE 9410750U DE 9410750 U1 DE9410750 U1 DE 9410750U1
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/44Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
    • B65D5/50Internal supporting or protecting elements for contents
    • B65D5/5028Elements formed separately from the container body
    • B65D5/5035Paper elements
    • B65D5/5038Tray-like elements formed by folding a blank and presenting openings or recesses
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/60Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for sweets or like confectionery products

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Confectionery (AREA)

Description

Peter H. Meier
Adlerstraße 66
32049 Herford
Halterung für in Kapseln eingelegte Konfektstücke oder Kekse
Die Erfindung betrifft eine Halterung zur Aufnahme von in Kapseln eingelegten Konfektstücken, wobei die Kapseln einen nach oben über einen Boden überstehenden umlaufenden Faltrand mit einem wellen- oder &zgr;ickzackförmigen Querschnitt aufweisen.
Insbesondere in Verpackungen von teurem, qualitativ hochwertigem Konfekt, wie Pralinen oder dergleichen liegen die Konfektstücke häufig einzeln in Kapseln aus Pergaminpapier, die aus der Verpackung entnommen werden können, so daß das Konfekt mit der Kapsel ergriffen und zum Mund geführt werden kann, wodurch Schokoladenspuren an den Fingerspitzen vermieden werden können. Auch Kekse werden in Kapseln liegend verpackt, wobei in diesem Fall zumeist mehrere gleiche Kekse übereinander in einer Kapsel liegen, die hier zur Trennung dieser Kekse von einer benachbarten Kekssorte dient.
Da bei der Verpackung von teurem Konfekt zumeist nur wenige Konfektstücke auf einer verhältnismäßig großen Fläche ästhetisch ansprechend präsentiert oder dargeboten werden sollen, ist es erforderlich, die Kapseln in eine Halterung einzusetzen, die zumeist als Schachteleinlage ausgebildet ist und verhindert, daß sich die einzelnen Kapseln während des Transports gegeneinander verschieben, insbesondere falls
die Konfektschachtel gekippt oder versehentlich auf den Kopf gestellt wird. Ähnliche Halterungen in Keksdosen erfüllen den gleichen Zweck und gestatten es, die Füllung nach ästhetischen Gesichtspunkten und ohne Rücksichtnahme auf die Gefahr eines etwaigen Verschiebens einzelner Keksstapel zu gestalten.
Gebräuchliche Halterungen bestehen zumeist aus einem Formkörper aus dünnem und relativ steifem Kunststoffmaterial, in den zur Aufnahme der Kapseln mit Konfekt oder Keksen einzelne Mulden eingeformt sind, deren Umriß im wesentlichen dem Umriß der Konfektstücke oder Keksstapel entspricht. Derartige Halterungen sind jedoch unter Umweltgesichtspunkten nachteilig, da sie sich bei der Entsorgung nur schlecht von den anderen, zumeist aus Karton oder wie die Kapseln aus Papier bestehenden Bestandteilen der Konfekt- oder Keksverpackung trennen lassen, wodurch das Recycling der Verpackungen erschwert wird. Für den Verbraucher bedeutet dies zudem nicht unerhebliche Mehrkosten, da die schlechte Recyclingfähigkeit ihren Niederschlag in der Höhe eines vom Hersteller an die Entsorger abzuführenden &igr; Entsorgungskostenanteils findet.
Ausgehend hiervon liegt !der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Halterung der eingangs genannten Art, insbesondere zur Verwendung als Konfektschachteleinlage zu schaffen, die aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt und umweltfreundlich entsorgt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Halterung aus einem Papiermaterial ausgebildet ist und mindestens eine Durchtrittsöffnung mit einem umlaufenden Rand aufweist, welcher von außen her gegen den Faltrand einer in die Durchtrittsöffnung eingesetzten Kapsel anliegt. Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, daß es durch Ausbildung der Halterung aus einem Papiermaterial möglich ist, geleerte Konfektschachteln aus Karton einschließlich
der Kapseln und der als Einlage ausgebildeten Halterung vollständig dem Altpapierrecycling zuzuführen und damit umweltfreundlich zu entsorgen, wobei zudem der Entsorgungskostenanteil sinkt, da Altpapier zumeist getrennt gesammelt wird und somit eine aufwendige Sortierung durch den Entsorger entfällt. Die Durchtrittsöffnungen im Papiermaterial übernehmen dabei im wesentlichen die Funktion der Mulden der Kunststoffeinlagen, indem sie ebenso wie diese ein seitliches Verschieben der mit Konfekt oder Keksen gefüllten Kapseln verhindern.
Unter dem Begriff "Papiermaterial" werden in dieser Anmeldung faserhaltige, auf die für Papier und Karton bekannte Weise verarbeitete Materialien verstanden, deren Fasern insbesondere aus Holz, aber auch aus anderen pflanzlichen oder tierischen faserhaltigen Materialien (z.B. Wolle) gewonnen werden, wobei der Faseranteil bevorzugt aus Cellulose (gegebenfalls in Verbindung mit Hemicellulose und Lignin) besteht. Als Papiermaterialarten kommen vorwiegend Verpackungspapiere und Karton, gegebenenfalls aber auch Spezialpapiere, in Frage.
Um die Anlagefläche des wellen- oder zickzackförmigen Faltrandes am Rand der Durchtrittsöffnung zu vergrößern und gleichzeitig zu vermeiden, daß ästhetische Eindruck dadurch beeinträchtigt wird, daß der Faltrand im Bereich seiner Einbuchtungen ausknickt, sieht eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, daß der Rand der Druchtrittsöffnung nach innen überstehende Vorsprünge aufweist, die in die nach außen offenen Einbuchtungen des Faltrandes eingreifen und vorzugsweise gleichmäßig um den Rand herum verteilt sind. Dabei können die Vorsprünge zur weiteren Vergrößerung der Anlagefläche einen im wesentlichen an die Form der Einbuchtungen angepaßten Umriß aufweisen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die Durchtrittsöffnungen in einem horizontalen
Teilstück des Papiermaterials ausgebildet, das in einer zum Boden der Kapseln parallelen Ebene zwischen diesem und der Oberkante des Faltrandes angeordnet ist, vorzugsweise in dessen oberer Hälfte, wo die Einbuchtungen infolge der Faltung des Faltrandes tiefer sind und ein besserer Halt gewährleistet ist.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Kapseln mit ihrem Boden auf einer Unterlage aufliegen, die vorzugsweise vom Boden der Konfektschachtel oder Keksdose gebildet wird, in welche die Einlage als Halterung eingesetzt ist. Dadurch wird gewährleistet, daß sämtliche Kapseln um jeweils den gleichen Betrag in die Durchtrittsöffnungen eingreifen bzw. nach oben über diese überstehen.
Um zu verhindern, daß sich das mit den Durchtrittsöffnungen versehene Teilstück durchbiegt, falls es bei einer Entnahme der Kapseln oder ihres Inhalt etwas nach unten gedrückt wird, sieht eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung vor, daß die Vorsprünge einen horizontalen Abstand voneinander aufweisen, und daß zwischen benachbarten Vorsprüngen Stege angeordnet sind, weiche durch Schnittlinien von den Vorsprüngen getrennt und aus der Ebene der Durchtrittsöffnungen heraus nach unten gefaltet sind, wobei sie sich mit ihrem unteren Stirnende auf der Unterlage abstützen.
Die Durchtrittsöffnungen werden bevorzugt durch Stanzen ausgebildet, wobei der Umriß der Vorsprünge und der Stege zweckmäßig so gewählt wird, daß diese zusammen mit einem in der Mitte der Durchtrittsöffnung angeordneten größeren Stanzrest eine geschlossene Fläche bilden. Dadurch kann die Bildung kleinstückiger Stanzreste vermieden werden, die zum Anhaften an der Halterung neigen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der
Zeichnung
in schematischer Weise dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1: eine Draufsicht auf eine Konfektschachtel mit einer als Einlage ausgebildeten erfindungsgemäßen Halterung und je einer in zwei der Durchtrittsöffnungen eingesetzten Kapseln;
Fig. 2a: eine vergrößerte Draufsicht auf einen Teil eines Halterungszuschnitts;
Fig. 2b: eine vergrößerte Draufsicht auf einen entsprechenden Teil eines abgewandelten Halterungszuschnitts;
Fig. 3: eine perspektivische Ansicht eines Ausschnitts aus der Halterung mit einer Durchtrittsöfffnung;
Fig. 4: einen Querschnitt durch die Konfektschachtel der Fig. 1 entlang der Linie 4 - 4.
Die in der Zeichnung dargestellte, als Einlage für eine sechseckige Konfektschachtel 2 ausgebildete Halterung 4 dient zur Aufnahme von sechs napfförmigen runden Kapseln 6 aus Pergaminpapier, in denen nach der Befüllung jeweils ein Konfektstück 8 liegt.
Die Kapseln 6 bestehen jeweils aus einem kreisförmigen Zuschnitt mit einem ebenfals kreisförmigen Boden 10 und einem einstückig mit dem Boden 10 verbundenen, unter einem stellen Winkel schräg nach oben überstehenden Faltrand 12, der eine napfförmige Mulde 14 im Inneren der Kapsel 6 umschließt. Der umlaufende Faltrand 12 weist im horizontalen Schnitt ein wellenförmiges Profil auf, das infolge des gegenüber der Oberkante 16 des Faltrandes 12 erheblich längeren äußeren Umfangs des Kapselzuschnitts zur Unterbringung des überschüssigen Pergaminpapiers durch
Faltung gebildet wird. Das wellenförmige Profil setzt sich dabei aus einer Vielzahl nebeneinander angeordneter, abwechselnd nach innen und außen offener Einbuchtungen 18 zusammen, deren Tiefe vom Boden 10 zur Oberkante 16 hin zunimmt.
Um zu verhindern, daß sich die Kapseln 6 beim Kippen der Konfektschachtel 2 veschieben, weist die aus einem dünnen Karton hergestellte Halterung 4 ein parallel zum Boden 22 der Konfektschachtel 2 verlaufendes und passend zur Schachtel ausgebildetes horizontales Teilstück 24 auf, in dem zur Aufnahme der Kapseln 6 sechs Durchtrittsöffnungen ausgestanzt sind, wobei fünf der Durchtrittsöffnungen 20 im Fünfeck um eine mittige Durchtrittsöffnung 20 gruppiert sind. Das Abstand des Teilstücks 24 vom Schachtelboden 22 ist dabei so gewählt, daß er etwa zwei Drittel der Breite des Faltrandes 12 der Kapsel 6 entspricht, so daß dessen oberes Drittel nach oben über das Teilstück 24 übersteht, wenn die Kapsel 6 so in die Durchtrittsöffnung 20 eingesetzt ist, daß ihr Boden 10 auf der Oberseite des Schachtelbodens 22 aufliegt, welcher der Kapsel 6 als Unterlage dient.
Die Durchtrittsöffnungen 20 weisen einen dem Umriß der Kapsel 6 im wesentlichen entsprechenden kreisförmigen Umriß auf, der vom umlaufenden Rand 26 der Durchtrittsöffnung 20 gebildet wird. Der Rand 26 weist nach innen überstehend Vorsprünge 28 auf, die in einen Teil der nach außen offenen Einbuchtungen 18 des Faltrandes 12 eingreifen und eine der Größe der Einbuchtungen 18 im wesentlichen entsprechende Größe aufweisen. Die Vorsprünge 28 können die Form eines gleichschenkligen Dreiecks aufweisen, dessen Basis mit dem Teilstück 24 verbunden ist und dessen Spitze am Boden einer Einbuchtung 18 anliegt, wie in Fig. 2a dargestellt. Alternativ dazu können die VorSprünge 28 oder deren vorderer Teil zum Beispiel auch eine der Form der Einbuchtungen 18 entsprechende, sinus- oder halbkreisförmige Form aufweisen, wie in Fig. 2b dargestellt, wodurch die Anlagefläche des
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Randes 26 an der Kapsel 6 vergrößert wird.
Die Vorsprünge 28 sind gleichmäßig um den Umfang der der Durchtrittsöffnung 20 herum verteilt und weisen jeweils den gleichen Abstand voneinander auf, wobei die Teilung zweckmäßig so gewählt ist, daß die Anzahl der Einbuchtungen 18 einer Kapsel 6 ein ganzzahliges Vielfaches der Anzahl der Vorsprünge 28 einer Durchtrittsöffnung 20 ist, z.B. bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel das Doppelte.
Zwischen zwei benachbarten Vorsprüngen 28 ist jeweils ein Steg 30 angeordnet, der beim Zuschnitt durch Schnitt- oder Stanzlinien 32 von den Vorsprüngen 28 getrennt ist (Fig. 2a und b). Die Stege 30 sind aus der Ebene des Teilstücks 24 heraus vertikal nach unten umgefaltet, wobei ihr oberes Ende 34 jeweils im Bereich einer Falzlinie 36 mit dem Teilstück 24 verbunden ist, während sich ihr unteres Ende 38 auf dem Schachtelboden 22 abstützt (Fig. 3).
Die Stege 30 weisen einen solchen Umriß auf, daß sie vor dem Ausstanzen der Durchtrittsöffnung 20 zusammen mit den Vorsprüngen 28 und einem im Bereich der Mitte der Durchtrittsöffnung 20 angeordneten kreisförmigen Stanzrest 40 eine geschlossene Fläche bilden. Das heißt, daß sie im Bereich der Schnitt- oder Stanzlinien 32 eine zur Form der Kanten der Vorsprünge 28 komplementäre Form aufweisen und durch radiale Schnitt- oder Stanzlinien 42 voneinander getrennt sind, wobei benachbarte Schnitt- oder Stanzlinien 42 jeweils einen Winkel einschließen, der zu 360 Grad in einem Verhältnis steht, das der Anzahl der Stege 30 entspricht. Das freie Ende der Stege 30 ist komplementär zum Umriss des Stanzrestes 40 etwas gekrümmt.
Zum Einsetzen in die Konfektschachtel weist die Halterung 4 sechs an den Seiten über das sechseckige Teilstück 24 überstehende Randlappen 50 auf, die jeweils an einer Faltlinie 52 mit dem Teilstück 24 verbunden und gegen einen
Rand 54 der Konfektschachtel 2 anliegend nach unten gefaltet sind, so daß sich ihre äußere Begrenzungskante 56 auf dem Schachtelboden 22 abstützt. Die Breite der Randlappen 50 entspricht der Länge der Stege 30.
Um eine unbeabsichtigte Entnahme der Halterung 4 aus der Konfektschachtel 2 zu verhindern, ist der Zuschnitt der Halterung 4 im Bereich zweier gegenüberliegender Randlappen 50 jeweils mit einem Einschnitt versehen, der geringfügig innerhalb der Faltlinie 52 und parallel zu dieser verläuft und an seinen Stirnenden bis zur Faltlinie 52 geführt ist, so daß ein zwischen der Verlängerung der Faltlinie 52 und dem Einschnitt gelegenes, mit dem Randlappen 50 verbundenes und als Rast dienendes Teilstück 60 nach dem Umfalten des Randlappens 50 nach oben über die äußere Kante des Teilstücks 24 übersteht. Nach dem Einsetzen der Halterung liegt die Rast 60 von unten her gegen eine entsprechende Rast 58 des Schachtelrandes 54 an, die auf ähnliche Weise mittels eines parallelen Einschnitts in einem nach innen umgefalteten Lappen 62 des Randes 54 gebildet wird.

Claims (18)

Schutzansprüche
1. Halterung zur Aufnahme von in Kapseln eingelegte Konfektstücke, wobei die Kapseln einen nach oben über einen Boden überstehenden umlaufenden Faltrand mit einem wellen- oder zickzackförmigen Querschnitt aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (4) aus einem Papiermaterial ausgebildet ist und mindestens eine Durchtrittsöffnung (20) mit einem umlaufenden Rand (26) aufweist, welcher von außen her gegen den Faltrand (12) einer in die Durchtrittsöffnung (20) eingesetzten Kapsel (6) anliegt.
2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtrittsöffnung (20) in einem horizontalen Teilstück (24) des Papiermaterials ausgebildet ist.
3. Halterung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtrittsöffnung (20) in einer Ebene zwischen dem Boden (10) der Kapsel (6) und einer Oberkante (16) des Faltrajndes (12) angeordnet ist.
4. Halterung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtrittsöffnung (20) in einer Ebene in der oberen Hälfte des Faltrandes (12) angeordnet ist.
5. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtrittsöffnung (20) aus dem Papiermaterial ausgestanzt ist.
6. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (26) nach innen überstehende Vorsprünge (28) aufweist, die in nach außen offene Einbuchtungen (18) des Faltrandes (12) eingreifen.
7. Halterung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorsprünge (28) gleichmäßig um den Rand (26) verteilt sind.
8. Halterung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (28) einen dem Querschnittsprofil der Einbuchtungen (18) im wesentlichen entsprechenden Umriß aufweisen.
9. Halterung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (28) einen dreieckförmigen Umriß aufweisen.
10. Halterung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (28) in Umfangsrichtung einen Abstand voneinander aufweisen.
11. Halterung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, gekennzeichnet durch mindestens einen zwischen zwei benachbarten VorSprüngen (28) angeordneten, durch Schnittoder Stanzlinien (32) von den Vorsprüngen (28) getrennten Steg (30) , der aus der Ebene der Durchtrittsöffnung (20) heraus nach unten umgefaltet oder umgebogen ist.
12. Halterung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (30) einen solchen Umriß aufweisen, daß sie vor einem Ausstanzen der Durchtrittsöffnung (20) zusammen mit den Vorsprüngen (28) und einem in der Mitte der Durchtrittsöffnung (20) angeordneten Stanzrest (40) mit rundem, elliptischem oder polygonalem Umriß eine geschlossene Fläche bilden.
13. Halterung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwei benachbarte, die seitlichen Begrenzungen eines Stegs (30) bildende Schnitt- oder Stanzlinien (42) einen Winkel miteinander einschließen, der durch Division von 360 Grad durch die Anzahl der Stege (30) gebildet wird.
14. Halterung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Stege (30) auf einer Unterlage (22) abstützen.
15. Verpackungsbehälter für Konfekt oder Kekse oder dergleichen, gekennzeichnet durch eine Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 13.
16. Verpackungsbehälter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (4) eine Einlage für den Verpackungsbehalter (2) bildet.
17. Verpackungsbehälter nach Anspruch 15 oder 16, daß sich die Stege (30) mit ihrem unteren Ende (38) auf einem Boden (22) des Vepackungsbehälters (2) abstützen.
18. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (4) mindestens einen nach unten umgefalteten und gegen einen Boden (22) des Verpackungsbehälters (2) anliegenden Randlappen (50) aufweist.
DE9410750U 1994-07-05 1994-07-05 Halterung für in Kapseln eingelegte Konfektstücke oder Kekse Expired - Lifetime DE9410750U1 (de)

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