DE9410330U1 - Schlegeltrommel für eine Zerkleinerungsmaschine - Google Patents
Schlegeltrommel für eine ZerkleinerungsmaschineInfo
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Description
Werner Doppstadt, Voßnackerstraße 67, 42555 Velbert
Schlegeltrommel für eine Zerkleinerungsmaschine
Schlegeltrommel für eine Zerkleinerungsmaschine
Die Neuerung betrifft eine Schlegeltrommel für eine Zerkleinerungsmaschine,
enthaltend Stirnwände an gegenüberliegenden Enden der Schlegeltrommel, mit den Stirnwänden fest verbundene
Wellenstümpfe zur drehbaren Lagerung der Schlegeltrommel, wobei ein Wellenstumpf zur Antriebsverbindung mit Antriebsmitteln
zum rotierenden Antrieb der Schlegeltrommel um ihre Achse vorgesehen ist, mindestens zwei axiale Reihen von
zwischen den Stirnwänden außermittig angeordneten Segmentscheiben, und zwischen benachbarten Segmentscheiben schwenkbar
gelagerte Schlegel, die zwischen einer über den Umfang der Schlegeltrommel hinausragenden Arbeitsstellung und einer zwisehen
die Segmentscheiben eingeschwenkten Stellung verschwenkbar sind.
Eine Schlegeltrommel dieser Art ist im Zusammenhang mit einer Zerkleinerungsmaschine bekannt, in der die Schlegeltrommel
zur Zerkleinerung von zugeführtem Abfallmaterial dient. Die bekannte Schlegeltrommel enthält eine Welle, deren Wellenstümpfe
drehbar gelagert sind, wobei einer der Wellenstümpfe mit einer Antriebsmaschine rotierend angetrieben wird. Auf der
Welle befindet sich eine Hohlachse, von der vier radial verlaufende Zwischenwände ausgehen, die sich axial über die Länge
der Hohlachse erstrecken und in Umfangsrichtung in Abständen von 90° angeordnet sind. Zwischen den Zwischenwänden verlaufen
radial angeordnete Kreis-Segmentscheiben, die sich am Umfang der Hohlachse abstützen und an dieser befestigt sind. Die
Kreis-Segmentscheiben haben Umfangskanten, die den Umfang der Schlegeltrommel bestimmen. Zwischen den Kreis-Segmentscheiben
erstrecken sich Schwenkachsen, auf denen Schlegel schwenkbar
gelagert sind; dabei können die Schlegel auf einer gemeinsamen Schwenkachse gelagert sein, die sich durch die Kreis-Segmentscheiben
hindurch erstreckt.
Insgesamt enthält die bekannte Schlegeltrommel vier außermittig angeordnete Reihen von Schlegeln, die in Ruhestellung
zwischen die Kreis-Segmentscheiben eingeschwenkt sind und in Arbeitsstellung beim Umlauf der Schlegeltrommel mit einer
Schneide über den Umfang der Schlegeltrommel vorstehen und einen Wirkungskreis bestimmen. Sie wirken dabei mit einer Zerkleinerungsleiste
unter Ausbildung eines Eintrittsspalts zusammen;, dabei findet eine erste Zerkleinerung des Materials
statt, das der Schlegeltrommel durch eine Fördereinrichtung zugeführt wird. Die schwenkbare Lagerung der Schlegel an der
Schlegeltrommel ermöglicht, daß die Schlegel in Anwesenheit von nicht oder nur schwer zerkleinerbarem Material zwischen
die Kreis-Segmentscheiben einschwenken und dadurch ausweichen können, sodaß es nicht zu einer Beschädigung der Schlegel oder
Zerkleinerungsleiste kommen kann (zum Beispiel Doppstadt Kompostiergerät AK 330).
Die vorbekannte Zerkleinerungsmaschine hat einen Nachteil insofern, als schwer zerkleinerbares Rundmaterial wie beispielsweise
ein Baumstamm mit einem Durchmesser, der den des Eintrittsspalts erheblich übersteigt, vor dem Eintrittsspalt
hängen bleibt und um seine Achse gerollt wird, wobei das Rundmaterial nur einer Reibeinwirkung, nicht aber einer zerschlagenden
Einwirkung der umlaufenden Schlegel ausgesetzt wird. Dadurch wird die Zerkleinerungsleistung der Maschine erheblich
verringert und durch die auftretende Reibungswärme kommt es zu unerwünschten Verkohlungen oder Verbrennungen des abgeschabten,
zerkleinerten Materials.
Die Aufgabe der Neuerung besteht darin, eine Schlegeltrommel
der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der auch Rundmaterial von relativ großem Durchmesser wirksam zerkleinert
werden kann.
• · · t
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Diese Aufgabe wird nach der Neuerung dadurch gelöst, daß
Diese Aufgabe wird nach der Neuerung dadurch gelöst, daß
die mindestens zwei axialen Reihen von Segmentscheiben diametral gegenüberliegend angeordnet sind, und
zwischen benachbarten Reihen von Segmentscheiben Mantelflächen angeordnet sind, von denen Reißzähne in Umfangsrichtung
vorstehen und die von axial verlaufenden Kanten begrenzt sind.
Bei der neuerungsgemäßen Schlegeltrommel sind zusätzlich zu den einschwenkbaren Schlegeln starr mit einer Mantelfläche der
Schlegeltrommel verbundene Reißzähne vorhanden, die bewirken, daß beim Umlauf der Schlegeltrommel aus dem Rundmaterial, das
am Eintrittsspalt hängen geblieben ist, Stücke herausgeschlagen werden, die von der umlaufenden Schlegeltrommel mitgenommen
und weiter zerkleinert werden. Das Rundmaterial wird infolgedessen ständig und schließlich so weit im Durchmesser
verringert, daß es auch unter der Wirkung der umlaufenden Schlegel der Zerkleinerung unterliegt und durch den Eintrittsspalt hindurchtritt.
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Ausführungsbeispiele der neuerungsgemaßen Schlegeltrommel
sind in den Abbildungen dargestellt und werden nachfolgend an Hand der Bezugszeichen im einzelnen erläutert und beschrieben.
Es zeigen
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Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels
der Schlegeltrommel nach der Neuerung;
Figur 2 eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
der Schlegeltrommel nach der Neuerung;
und
Figur 3 eine abgebrochene, teilweise geschnittene Ansicht eines Zerkleinerungsmaschine, die mit einer Schlegeltrommel
nach Figur 2 ausgerüstet ist.
Die in Figur 1 perspektivisch dargestellte Sch lege ltrommel
1 ist an gegenüberliegenden Enden von zwei Stirnwänden 2 und 3 begrenzt, die jeweils mit einem Wellenstumpf 4 bzw. 5 fest
verbunden sind. Mit Hilfe der Wellenstümpfe 4 und 5 ist die Schlegeltrommel 1 in üblicher Weise drehbar gelagert, beispielsweise
in den Seitenwänden eines Gehäuses einer Zerkleinerungsmaschine, in dem sich die Spiegeltrommel befindet.
Einer der Wellenstümpfe, hier der Wellenstumpf 5, steht in bekannter Weise über einen Keilriementrieb mit einer Antriebsmaschine
in Antriebsverbindung (zum Beispiel Doppstadt Kompostiergerät AK 330).
Auf der in Figur 1 vorderen Seite der Schlegeltrommel 1 ist eine axiale Reihe von Segmentscheiben 6 gezeigt, die zwischen
den Stirnwänden 2 und 3 außermittig angeordnet sind. Eine achsparallele Schwenkachse 7 verläuft durch die Segmentscheiben
6 zwischen den Stirnwänden 2 und 3; auf der Schwenkachse 7 sind jeweils zwischen benachbarten Segmentscheiben 6 Schlegel
8 schwenkbar gelagert. Diese Schlegel 8 bestehen in an sich bekannter Weise (DE-PS 35 45 708.2; DE-Gbm 93 05 835.7) aus
einem Grundkörper 9 und einem Schneidkörper 10 mit einer Schneide 11, der auswechselbar in dem Grundkörper 9 gehaltert
ist. Die Darstellung von Figur 1 ist eine Momentaufnahme der in der Drehrichtung 12 umlaufenden Schlegeltrommel 1. Während
dieses Umlaufs (Umlaufgeschwindigkeit ca. 1000 Upm) sind die
Schlegel 8 in eine Arbeitsstellung ausgeschwenkt, in der die Schneidkörper 10 über den Umfang der Schlegeltrommel 1 vorstehen
und zerkleinernd auf eingebrachtes Material einwirken. Im Stillstand der Schlegeltrommel 1 bei entsprechender Drehstellung
der Schwenkachse 7 oder bei höheren Zerkleinerungswiderständen schwenken die Schlegel 8 eine Stellung ein, in der sie
zwischen den Segmentscheiben 6 unterhalb des Umfangs der Schlegeltrommel 1 eingeschwenkt sind.
Die Segmentscheiben 6 erstrecken sich in Umfangsrichtung
über einen Umfangswinkel im Bereich von 90°; eine zweite axiale Reihe von in gleicher Weise ausgebildeten und ausgestatte-
ten Segmentscheiben 6 befindet sich auf der diametral gegenüberliegenden
Seite der Schlegeltrommel 6 und ist daher in der Darstellung von Figur 1 nicht sichtbar.
Zwischen den Segmentscheiben 6 der diametral gegenüberliegenden axialen Reihen von Segmentscheiben 6 ist eine Mantelfläche
13 der Schlegeltrommel 1 angeordnet. Diese Mantelfläche
13 ist an ihren Stirnseiten fest mit den Stirnwänden 2 und 3 der Schlegeltrommel 1 verbunden. Entlang ihrer axialen Kanten
14 sind die Mantelflächen 13 fest mit den anliegenden Rändern
der Segmentscheiben 6 verbunden. Entlang der Mitte ist auf der Mantelfläche 13 eine axiale Reihe von Haltern 15 starr angeordnet;
jeder Halter 15 besteht aus einem Paar paralleler, in Umfangsrichtung über einen Teil der Mantelfläche 13 verlaufenden
Halterteile, die zwischen sich einen Reißzahn 16 aufnehmen. Der Reißzahn 16 ist durch übliche Schraubbefestigungen 17
auswechselbar an dem Halter 15 angebracht.
Jeder Reißzahn 16 enthält eine in Figur 1 nur teilweise sichtbare Innenkante 18, die an den Umfang der Mantelfläche 13
angepaßt ist. Von dem in Drehrichtung 12 der Schlegeltrommel 1 hinteren Ende des Reißzahns 16 erstreckt sich eine bogenförmige
äußere Kante 19, die in der Drehrichtung 12 ansteigend verläuft und in einer Schneide 20 im Abstand von der Mantelfläche
13 endet. Von der Schneide 20 springt eine Vorderkante 21 zur Mantelfläche 13 zurück.
Eine weitere axiale Reihe von Reißzähnen 16 befindet sich in gleicher Anordnung auf einer weiteren, in Figur 1 nicht
sichtbaren Mantelfläche, die der gezeigten Mantelfläche 13 entspricht und diametral gegenüberliegend zwischen den beiden
axialen Reihen von Segmentscheiben 6 auf der anderen Seite der Schlegeltrommel 1 angeordnet ist.
Die Reißzähne 16 sind in der axialen Reihe so angeordnet,
daß sie in Umfangsrichtung wenigstens annähernd zu den Schlegeln
8 ausgerichtet sind. Vorzugsweise ist ein Reißzahn 16 für jeden Schlegel 8 (mit Ausnahme des einen äußersten Schlegels
8) vorhanden. Die Reißzähne 16 haben die vorstehend beschrie-
bene Wirkung, daß sie aus eingebrachtem Rundmaterial, das im Durchmesser zu groß ist, um den Eintrittsspalt der Zerkleinerungsmaschine
(s.w.u.) zu passieren, Teile herausschlagen, die den Eintrittsspalt passieren und weiterverarbeitet werden können,
und so dieses Material fortlaufend weiter zerkleinern bis es der Zerkleinerung durch die umlaufenden Schlegel 8 unterliegt
und durch den Eintrittsspalt hindurchtritt.
Ein zweites, in Figur 2 ebenfalls in perspektivischer Ansieht
gezeigtes Ausführungsbeispiel der Schlegeltrommel IA unterscheidet sich von dem in Figur 1 dargestellten Ausführungsbeispiel
nur durch die andere Anordnung der Reißzähne 16. Die Bauteile in Figur 2 sind daher mit den gleichen Bezugszeichen
wie in Figur 1 versehen. Man erkennt wiederum eine axiale Reihe von Segmentscheiben 6 zwischen den Stirnwänden 2 und 3
der Spiegeltrommel 1, die mit den Wellenstümpfen 4 und 5 drehbar gelagert ist und in der Drehrichtung 12 rotierend angetrieben
wird. Auf der Schwenkachse 7 sind Schlegel 8 aus dem Grundkörper 9 und dem Schneidkörper 10 mit der Schneide 11
schwenkbar gelagert. Zwischen den beiden axialen Reihen der Segmentscheiben 6, von denen nur eine in Figur 2 sichtbar ist,
erstrecken sich Mantelflächen 13, von denen ebenfalls nur eine in Figur 2 sichtbar ist. Auf der Mantelfläche 13 sind Paare
von Haltern 16 starr befestigt, zwischen denen Reißzähne 16 mit Schraubbefestigungen 17 auswechselbar gehaltert sind. Jeder
Reißzahn 16 enthält eine an den Umfang der Mantelfläche angepaßte Innenkante 18, eine vom in Drehrichtung 12 hinteren
Ende in Drehrichtung ansteigende äußere Kante 19, die in einer Schneide 20 endet, und eine Vorderkante 21, die von der
Schneide 20 zur Mantelfläche 13 zurückspringt.
In dem Ausführungsbeispiel nach Figur 2 sind zwei parallele, axiale Reihen 22 und 23 von Reißzähnen 16 vorhanden. Die
Reihen 22 und 23 sind an der Mantelfläche 13 in Umfangsrichtung gegeneinander versetzt, und die Reißzähne 16 der beiden
Reihen 22 und 23 sind in axialer Richtung gegeneinander versetzt, derart, daß die Reißzähne 16 in der axialen Reihe 23
auf Lücke zu den Reißzähnen 16 in der axialen Reihe 22 angeordnet sind. Die Anordnung der Reißzähne 16 in den beiden axialen
Reihen 22 und 23 ist daher so getroffen, daß der axiale Abstand zwischen den Reißzähnen 16 innerhalb jeder Reihe 22
bzw. 23 dem axialen Abstand zwischen zwei Schlegeln 8 entspricht; die Reißzähne 16 sind daher nach wie vor in Umfangsrichtung
zu den Schlegeln 8 ausgerichtet, jedoch die Reißzähne 16 in den verschiedenen axialen Reihen 22 und 23 zu verschiedenen
Schlegeln 8. Eine solche Anordnung erhöht die Zerkleinerungswirkung dadurch, daß die Reißzähne 16 zu verschiedenen
Zeiten zur Einwirkung auf benachbarte Stellen des Rundmaterials gebracht werden.
Die vorstehend in Figuren 1 und 2 gezeigten Schlegeltrommein
1 können in konventioneller Weise ausgebildet sein. Bei einer solchen Ausbildung sind die Wellenstümpfe 4 und 5 an die
Enden einer Welle geformt, die sich durch die Spiegeltrommel
1 bzw. IA hindurch erstreckt und von einer Hohlachse umgeben
ist. Von den axialen Kanten 14 der Mantelflächen 13 erstrecken sich (nicht gezeigte) Zwischenwände in radialer Richtung zu
der Hohlachse und in axialer Richtung zwischen den Stirnwänden
2 und 3 der Schlegeltrommel 1. Die Segmentscheiben 6 bilden Kreis-Segmentscheiben, die zwischen den Zwischenwänden angeordnet
und an ihren radialen Kanten mit den Zwischenwänden verbunden sind.
Die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele sind so konstruiert, daß der eigentliche Trommelkörper der Schlegeltrommel
1 bzw. IA, der aus den Segmentscheiben 6 und den Mantelflächen 13 gebildet ist, an der inneren Hohlachse abgestützt
ist. Die Segmentscheiben 6 mit den Schlegeln 8 und die Mantelflächen 13 mit den Reißzähnen 16 sind so ausgebildet und
angeordnet, daß an der mit hoher Geschwindigkeit rotierenden Schlegeltrommel 1 bzw. IA keine Unwucht entsteht.
Eine vom Gewicht her günstigere Konstruktion der Schlegeltrommel ist im Zusammenhang mit einer Zerkleinerungsmaschine
in Figur 3 im Querschnitt dargestellt. Die Schlegeltrommel 24 enthält wie die Schlegeltrommel 1 oder IA im Querschnitt nicht
sichtbare Stirnwände; jede Stirnwand ist fest mit einem Wellenstumpf 4 bzw. 5 verbunden, der drehbar in der zugehörigen
Seitenwand eines Gehäuses 25 gelagert ist, von dem eine Seitenwand 26 in Figur 3 zu sehen ist. Einer der Wellenstümpfe
ist mit Antriebsmitteln für die Zerkleinerungsmaschine verbunden. Die Antriebsmittel können beispielsweise entsprechend DE-PS
36 44 210.0 zusammen mit der Zerkleinerungsmaschine auf einem eigenen Fahrgestell angebracht sein.
Die Schlegeltrommel 24 enthält jedoch in Abweichung von der im Zusammenhang mit Figuren 1 und 2 beschriebenen Ausführung
keine durchgehende Welle, sondern lediglich die Wellenstümpfe 4 bzw. 5 in den Stirnwänden 2 und 3. Weiterhin ist die Schlegeltrommel
24 selbsttragend aus axialen Reihen von Segmentscheiben 27 und Mantelflächen 28 so zusammengesetzt, daß der
eigentliche Trommelkörper keine durchgehende Welle und keine Hohlachse mehr enthält, an der die Segmentscheiben abgestützt
sind. Dies wird dadurch erreicht, daß die Segmentscheiben 27 und die Mantelflächen 28 umfangsmäßig fest verbunden, zum Beispiel
an ihren Umfangskanten 32 bzw. 33 verschweißt sind. Die Segmentscheiben 27 und Mantelflächen 28 sind wiederum so ausgebildet
und angeordnet, daß an der mit hoher Geschwindigkeit rotierenden Schlegeltrommel 24 keine Unwucht entsteht.
Die Segmentscheiben 27 sind identisch ausgebildet. Wie der Schnitt in Figur 3 zeigt, enthält jede Segmentscheibe 27 einen
beispielsweise kreissektorförmigen Innenteil 29, der eine
Schwenkachse 30 beispielsweise halbkreisförmig umgibt. Die Schwenkachse 30 verläuft durch die Innenteile 29 der Segmentscheiben
27 zwischen den Stirnwänden der Schlegeltrommel 24. Wie in den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen sind
auf der Schwenkachse 30 zwischen benachbarten Segmentscheiben 29 Schlegel 8 angebracht, die einen auf der Schwenkachse 30
schwenkbar gelagerten Grundkörper 9 und einen darin auswechselbar befestigten Schneidkörper 10 mit einer Schneide 11 ent-
halten. Der Innenteil 29 der Segmentscheibe 27 ist an seinem Umfang durch eine Umfangskante 31 begrenzt.
Die Mantelfläche 28 ist wie die Mantelfläche 13 der vorigen Ausführungsbeispiele mit Halterungen 15 versehen, an denen jeweils
ein Reißzahn 16 durch eine Schraubbefestigung 17 auswechselbar gehaltert ist. Die Reißzähne 16 sind in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel in axialen Reihen entsprechend Figur 2 angeordnet, können aber auch in einer axialen Reihe
wie in Figur 1 angeordnet sein.
Jede Segmentscheibe 27 bestimmt an den Schnittstellen ihrer Umfangskanten 31 mit den Innenteilen 29 Verbindungsstellen 32,
die auf Verbindungsstellen an den axial verlaufenden Umfangskanten 33 der jeweiligen Mantelflächen 28 stoßen. Die Segmentscheiben
27 und die Mantelflächen 28 sind an diesen Verbindungsstellen
unter Ausbildung der selbsttragenden Struktur fest verbunden, die ihrerseits an ihren gegenüberliegenden
axialen Enden fest mit den Stirnwänden der Schlegeltrommel 24 verbunden ist.
Die Zerkleinerungsmaschine enthält weiterhin in dem Gehäuse 25, in dem die Schlegeltrommel 24 untergebracht ist, mit der
Schlegeltrommel 24 zusammenwirkende Bauteile, die an sich bekannt sind und in dem dargestellten Ausführungsbeispiel entsprechend
DE-Gbm 93 05 854.6 ausgebildet sind. Man erkennt, daß die Schlegel 8 beim Umlauf der Schlegeltrommel 24 einen
Wirkungskreis 34 beschreiben; dabei nehmen die umlaufenden Schlegel 8 das in Figur 3 von links herangeförderte, zu zerkleinernde
Material auf. Im Weg dieses Materials, das über den Wirkungskreis 34 vorsteht, liegt zunächst ein Träger 35 mit
einer Zerkleinerungsleiste 36, die zusammen mit dem Wirkungskreis 34 einen Eintrittsspalt 37 bestimmt, durch den das Material
unter Einwirkung der umlaufenden Schlegel 8 und der Reißzähne 16 hindurchgetrieben und einer ersten Zerkleinerung unterworfen
wird.
Dem Träger 35 folgt in der Drehrichtung 12 eine Prallplatte 38, die an ihrer dem Träger 35 zugekehrten Seite eine Schwenkachse
39 enthält, die in den Seitenwänden des Gehäuses 25 schwenkbar gelagert ist. Die dem Träger 35 abgewandte Seite
der Prallplatte 38 liegt (nicht gezeigten) Anschlägen an den gegenüberliegenden Seitenwänden des Gehäuses 25 auf. In dem
dargestellten Ausführungsbeispiel ist diese Seite der Prallplatte 38 bei 40 an einen Nachzerkleinerungskorb 41 angelenkt,
der über hochstehende Arme 42, von denen nur einer gezeigt ist, an den Kolben 43 eines druckmittelbetätigten Zylinders 44
angelenkt ist, der außenseitig an einem Träger 45 auf der Prallplatte 38 angebracht ist und bei Anwesenheit von nicht
zerkleinerbarem Material ein Ausschwenken des Nachzerkleinerungskorbes 41 ermöglicht. Dem Nachzerkleinerungskorb 41 folgt
in der Drehrichtung 12 eine ebenfalls zerkleinernd wirkende Siebvorrichtung 46, die unterhalb der Schlegeltrommel 24 angeordnet
ist. Anstelle des Nachzerkleinerungskorbes 41 kann auch eine mit einer Zähnung versehene Nachzerkleinerung nach DE-Gbm
93 05 840.3 vorgesehen werden; anstelle des Nachzerkleinerungskorbes
41 und der Siebvorrichtung 46 kann auch nur eine mit einer Zähnung versehene Nachzerkleinerung nach DE-Gbm 93
05 838.1 vorgesehen werden; die Nachzerkleinerung kann aber auch entfallen und eine Auswurföffnung in der Rückseite des
Gehäuses 25 mit einer ausschwenkbaren Heckplatte versehen sein.
Die Prallplatte 38 ist, wie gezeigt, oberhalb der Schlegeltrommel 24 angeordnet. Sie ist bogenförmig ausgebildet und
trägt innenseitig eine Zähnung 47, vgl. DE-Gbm 93 05 306.1, die zusammen mit den umlaufenden Schlegeln 8 einen Durchtrittsspalt
48 bestimmt, durch den das durch den Eintrittsspalt 37 hindurchgetretene Material mittels der Schlegel 8
vorgetrieben wird und dabei durch die Zusammenwirkung der Zähnung 47 mit den Schlegeln 8 und den Reißzähnen 16 weiterer
Zerkleinerung unterworfen wird.
Claims (18)
1. Schlegeltrommel (1;1A;24) für eine Zerkleinerungsmaschine,
enthaltend Stirnwände (2,3) an gegenüberliegenden Enden der Schlegeltrommel (1;1A), mit den Stirnwänden (2,3) fest
verbundene Wellenstümpfe (4,5) zur drehbaren Lagerung der Schlegeltrommel (1;1A), wobei ein Wellenstumpf (4;5) zur
Antriebsverbindung mit Antriebsmitteln zum rotierenden Antrieb der Schlegeltrommel (1;1A) um ihre Achse vorgesehen
ist, mindestens zwei axiale Reihen von zwischen den Stirnwänden (2,3) außermittig angeordneten Segmentscheiben (6;
27), und zwischen benachbarten Segmentscheiben (6;27) schwenkbar gelagerte Schlegel (8), die zwischen einer über
den Umfang der Schlegeltrommel (1;24) hinausragenden Arbeitsstellung und einer zwischen die Segmentscheiben (6;
27) eingeschwenkten Stellung verschwenkbar sind,
dadurch gekennzeichnet, daß
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die mindestens zwei axialen Reihen von Segmentscheiben (6;27) diametral gegenüberliegend angeordnet sind, und
zwischen benachbarten Reihen von Segmentscheiben (6;27)
Mantelflächen (13;28) angeordnet sind, von denen Reißzähne
(16) in Umfangsrichtung vorstehen und die von axial verlaufenden Kanten (14;33) begrenzt sind.
2. Schlegeltrommel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Reißzähne (16) auswechselbar in Haltern (15) an
der Mantelfläche (13;28) gehaltert sind.
3. Schlegeltrommel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Reißzähne (16) mindestens in einer axial verlaufenden Reihe angeordnet sind.
4. Schlegeltrommel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Reißzähne (16) in Umfangsrichtung zu den Schlegeln (8) ausgerichtet sind.
5. Schlegeltrommel nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Reißzähne (16) zwei parallele, axiale Reihen (22,23) bilden, die in Umfangsrichtung im Abstand
voneinander angeordnet sind, und daß die Reißzähne (16) der beiden Reihen (22,23) in axialer Richtung gegeneinander
versetzt sind.
6. Schlegeltrommel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß benachbarte Reißzähne (16) innerhalb jeder Reihe (22,
23) um zwei Schlegelabstände gegeneinander versetzt sind.
7. Schlegeltrommel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Reißzahn (16) eine innere Kante
(18), die an den Umfang der Mantelfläche (13;28) angepaßt ist, und eine äußere Kante (19) hat, die bogenförmig in
Drehrichtung (12) der Schlegeltrommel (1;1A;24) ansteigend zu einer Schneide (20) verläuft.
8. Schlegeltrommel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Reißzahn (16) eine von der Schneide (20) zur
Mantelfläche (13;28) zurückspringende Vorderkante (21) enthält.
9. Schlegeltrommel nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Halter (15) für die Reißzähne (16)
jeweils aus zwei parallelen Halterteilen bestehen, die an der Mantelfläche (13;28) im Abstand voneinander befestigt
sind und zwischen sich einen Reißzahn (16) aufnehmen.
10. Schlegeltrommel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mantelflächen (13;28) stirnseitig
mit den Stirnwänden (2,3) der Schlegeltrommel (1; IA;24) und die Segmentscheiben (6;27) mit den axial ver-
laufenden Kanten (14;33) der Mantelflächen (13;28) fest
verbunden sind.
11. Schlegeltrommel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Segmentscheiben (27) und die Mantelflächen (28)
zusammen mit den Stirnwänden eine selbsttragende Struktur der Schlegeltrommel (24) bilden.
12. Schlegeltrommel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Segmentscheiben (27) und Mantelflächen (28)
über vorgegebene Umfangswinkel der Schlegeltrommel (24)
erstrecken und daß die Mantelflächen (28) und Umfangskanten (31) der Segmentscheiben (27) den Umfang der Schlegeltrommel
(24) bestimmen.
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13. Schlegeltrommel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Umfangskanten (31) der Segmentscheiben (27) an ihren in Umfangsrichtung gegenüberliegenden Enden mit den
zugehörigen axialen Kanten (33) der Mantelflächen (28) fest verbunden sind.
14. Schlegeltrommel nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Umfangskanten (31) der Segentscheiben (27) an ihren in Umfangsrichtung gegenüberliegenden Enden mit den
zugehörigen axialen Kanten (33) der Mantelflächen (28) verschweißt sind.
15. Schlegeltrommel nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangskante (31) jeder Segmentscheibe
(27) ein kreissektorformiges Innenteil (29) der Segmentscheibe (27) begrenzt.
16. Schlegeltrommel nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Segmentscheiben (6;27)
und die Mantelflächen (13;28) jeweils über einen Umfangswinkel
der Schlegeltrommel (1;1A;24) von 90° erstrecken.
17. Schlegeltrommel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Stirnwänden (2,3) der Schlegeltrommel (1)
eine Hohlachse verläuft, durch die sich eine die Wellenstümpfe (4,5) verbindende Welle der Schlegeltrommel (1)
erstreckt, und daß die Segmentscheiben (6) als Kreissegmentscheiben ausgebildet sind, deren innere Umfangskanten
an der Hohlachse befestigt sind und deren äußere Umfangskanten zusammen mit den Mantelflächen (13) den Umfang der
Schlegeltrommel (1;1A) bestimmen.
10
10
18. Schlegeltrommel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß sich eine gemeinsame Schwenkachse (7;30) für die Schlegel (8) durch die Segmentscheiben
(6;27) erstreckt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19949410330 DE9410330U1 (de) | 1994-06-27 | 1994-06-27 | Schlegeltrommel für eine Zerkleinerungsmaschine |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19949410330 DE9410330U1 (de) | 1994-06-27 | 1994-06-27 | Schlegeltrommel für eine Zerkleinerungsmaschine |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9410330U1 true DE9410330U1 (de) | 1994-09-15 |
Family
ID=6910353
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19949410330 Expired - Lifetime DE9410330U1 (de) | 1994-06-27 | 1994-06-27 | Schlegeltrommel für eine Zerkleinerungsmaschine |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9410330U1 (de) |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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