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DE9408119U1 - Alarmsystem für gefährdete Personen - Google Patents

Alarmsystem für gefährdete Personen

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DE9408119U1
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alarm
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DE9408119U
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    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B25/00Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems
    • G08B25/01Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems characterised by the transmission medium
    • G08B25/016Personal emergency signalling and security systems

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Security & Cryptography (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Emergency Alarm Devices (AREA)
  • Fire Alarms (AREA)
  • Alarm Systems (AREA)

Description

Dipl. Ing. Christian Freese, Wömbrniiiierstr. 31* 9-^031 fjri|r^
Alarmsystem für gefährdete Personen
Die Erfindung bezieht sich auf ein Alarmsystem gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1. Dabei ist im besonderen an alte oder geistig verwirrte Personen gedacht.
Viele ältere Menschen sind nach einem Herzanfall oder einem Schlaganfall auch weiterhin gefährdet. Falls ein solcher Patient einen erneuten Anfall erleidet, hängt seine Überlebenschance vor allem davon ab, wie schnell Hilfe herbeigerufen werden kann. Der Idealfall ist: Der Patient kann selbst Hilfe herbeirufen oder schafft es sogar ins Krankenhaus zu fahren. Das ist jedoch nicht immer möglich. Wenn sich der Patient weit von einem Telephon entfernt befindet, dann ist es sehr unwahrscheinlich, daß noch rechtzeitig Hilfe eintrifft.
Bekannt sind Alarmsysteme für gefährdete Personen wie zum Beispiel Alarmsysteme fürs Haus, mit denen ein Patient Hilfe holen kann. Ein bekanntes Hausalarmsystem ruft zum Beispiel auf Knopfdruck Hilfe herbei. Dieses System kann jedoch nur funktionieren, wenn der Patient sich erstens im Haus und zweitens in der Nähe des Alarmgebers befindet. Weiterhin muß man voraussetzen, daß er noch in der Lage ist einen Alarm auszulösen. Ein solches System ist einem bekannten Telephon mit Kurzwahlfunktion nicht oder nur wenig überlegen und bringt es mit sich, daß der Patient in seiner Beweglichkeit stark eingeschränkt ist wenn er auf Optimale Sicherheit nicht verzichten will.
Die hier beschriebene Erfindung soll dem Abhilfe schaffen. Wünschenswert ist ein System, das es dem Patienten erlaubt, sich frei zu bewegen und trotzdem immer die Sicherheit zu haben, daß im Ernstfall Hilfe herbeigeleitet wird.
Diese Aufgabe wird durch ein System gemäß Anspruch 1 gelöst. Die Erfindung basiert auf dem Grundgedanken, daß automatisch ein Alarm ausgelöst wird, wenn der Träger des Gerätes sich in Gefahr befindet. Dieser Alarm kann optisch, akustisch oder auch per Funk erfolgen. Eine Gefahr besteht zum Beispiel dann, wenn eine Körperfunktion unregelmäßig ist. Der Aufenthaltsort des Patienten braucht der Hilfsmannschaft dabei zunächst nicht bekannt zu sein, da der Standort des Patienten durch das vom Gerät abgegebene Alarmsignal bestimmt werden kann. Vorteilhafte Ausführungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Beschreibung der Zeichnungen:
• Fig. 1: Eine Person, die das beschriebene Gerät trägt.
• Fig. 2: Eine Person, die das beschriebene Gerät trägt und von zwei Sende-/Empfangsmasten aus angepeilt wird.
• Fig. 3: Eine Person, die das beschriebene Gerät trägt und von einem Satelliten aus angepeilt wird.
• Fig. 4: Detaillierte Ansicht des Grundgerätes aus Fig. 1 und Fig. 2.
Wie in Fig. 1 zu sehen ist, trägt ein Patient 1 ein Grundgerät 6 zum Beispiel an einem Tragegurt 12 um den Hals. Das Grundgerät 6 ist an einen externen Sensor 3 über ein Kabel 4 angeschlossen. Der Sensor 3 überwacht wenigstens eine lebenswichtige und leicht zu messende Körperfunktion mit deren Verlauf man auf einfache Weise auf den Gesundheitszustand des Patienten schließen kann. Eine Möglichkeit ist, die Tätigkeit des Herzens 2 des Patienten 1 zu überwachen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die
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Dipl. Ing. Christian Freese, Wörnbrüiinersir. 32, 0-82031
Bewegung des Patienten 1 zu überwachen. Wieder eine andere Möglichkeit besteht darin, die Atmung zu überwachen.
Fig. 2 zeigt den Patienten 1 mit dem Grundgerät 6. Außerdem sind zwei Sende-/Empfangsstationen 8 und 9 zu sehen, die bevorzugt zu einem bestehenden Kommunikations- oder Ortungsnetz gehören, aber auch zu einem speziell zu diesem Zweck aufgebauten Netz gehören könnten. Bevorzugt soll ein Funktelefonnetz mitbenutzt werden. Das Funktelephonnetz ist flächendeckend installiert und es ist vorteilhaft die hier beschriebene Erfindung mit einem im Handel erhältlichen handlichen Funktelefon zu kombinieren. Mit Hilfe der beiden Stationen 8 und 9 kann der Patient im Notfall geortet werden und schnell Hilfe herbeigeleitet werden.
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführung der Erfindung, die eine weltweite Ortung des Patienten erlaubt. Der Patient 1 befindet sich an einem beliebigen Ort auf der Welt 11 und wird mit Hilfe eines geostationären Satelliten geortet. Das Grundgerät 6 bestimmt mit Hilfe des Funkfeuers von mehreren Satelliten den Standort des Patienten und übermittelt diese Position an die Leitzentrale per Funk.
Eine Ortung mit welchem System auch immer soll ausreichend genau erfolgen, daß eine eintreffende Notarztmannschaft den Patienten lokalisieren kann. Eine zentimetergenaue Ortung ist nicht nötig.
Fig. 4 zeigt eine schematische Rißzeichnung des Grundgerätes 6. Das Grundgerät 6 enthält eine Sendeeinheit 17, eine Empfangseinheit 18 und eine Überwachungseinheit 19, die Daten von einer Auswerteeinheit 20 erhält. Die Sendeeinheit 17 sendet im Notfall ein Alarmsignal über die Antenne 5 und erlaubt es so den Patienten zu orten. Das Alarmsignal enthält eine Kennung, die es erlaubt, den Patienten eindeutig zu identifizieren. Der zentralen Leitstelle, die den Notruf empfängt, steht dabei in weiterer Ausführung der Erfindung eine Datenbank zur Verfugung, die wichtige medizinische Daten über den Patienten enthält, die die Behandlung erleichtern.
Die Auswerteeinheit 20 empfängt Daten vom Sensor 3 und bereitet sie so auf (z.B. D/A-Wandlung), daß sie von der Überwachungseinheit 19 verarbeitet werden können. Die Überwachungseinheit 19 vergleicht z.B. die Herztätigkeit oder Atmungstätigkeit des Patienten mit kritischen Mustern die gespeichert sind und gibt ein Alarmsignal ab wenn es Unregelmäßigkeiten erkennt.
Weiterhin verfugt das Grundgerät 6 über eine Tastatur 15 zur Eingabe von Daten und zum Einstellen des Betriebszustandes und ein Anzeigefeld 16, z.B. in Form einer LCD Anzeige zur Ausgabe von Meldungen oder Daten. Der Lautsprecher 14 dient zur Ausgabe akustischer Signale und die Dioden 13 zur Anzeige von Betriebszuständen (Batteriezustand, An/Aus, Fehleranzeige, usw.). Ein besonders auffälliger Knopf 7 erlaubt es dem Patienten von sich aus ein Notsignal zu senden unabhängig von den Daten die der Sensor 3 liefert. Der Lautsprecher 14 kann z.B. ein akustisches Signal abgeben bevor ein Funkalarm ausgelöst wird. Weiterhin kann der Lautsprecher auch ein lautes akustisches Signal gleichzeitig zum Funkalarm abgeben. Der Träger des Grundgerätes 6 kann falls es sich um einen Fehlalarm (z.B. wenn der Sensor 3 nicht richtig installiert ist) handelt mit dem Knopf 7 auch die Aussendung des Funkalarmes verhindern. So werden teure Notarzteinsätze vermieden.
Dipl. ing. Christian Freese, Wörnbrüiinersö\ 3$&Ggr;&ogr;-&$31
Außer einem akustischen Signal ist auch ein optisches Signal durch eine Signallampe am Grundgerät 6 denkbar. Das Grundgerät 6 muß dann jedoch gut sichtbar getragen werden damit das Signal erkannt wird.
Wenn das Gerät in Verbindung mit einem Funktelephon verwirklicht wird kommt zu den oben beschriebenen Einheiten natürlich noch die Telephoneinheit und ein Mikrophon dazu. Die Sendeeinheit 17, der Lautsprecher 14, die Tastatur 15, das Anzeigefeld 16 und die Dioden 13 werden dann vom Telephon und vom Alarmsystem gleichzeitig genutzt.
Es ist ein Sparbetrieb für das Grundgerät 6 vorgesehen. Die Sendeeinheit 17 wird von der Überwachungseinheit 19 erst dann aktiviert, wenn diese eine Störung der Körperfunktionen entdeckt. So wird eine lange Batterielebensdauer erreicht und das Sendesignal kann sehr stark ausgesandt werden. Vorteilhafterweise wird das Notsignal in kurzen Abständen mehrmals ausgestrahlt um die Ortung zu ermöglichen.
Durch das hier beschriebene Gerät kann eine gefährdete Person, die ein erhöhtes Risiko für Herzinfarkt, Astmaanfalle o. ä. trägt, auch wenn sie schon gebrechlich ist neue Beweglichkeit erlangen. Auch wenn ein heftiger Anfall eintritt, ist sichergestellt, daß ein Alarm an die Rettungsleitstelle abgegeben wird. Mit dem Alarm wird gleichzeitig der Standort der Person auch außerhalb des Hauses hinreichend genau bestimmt.

Claims (14)

Dipl. Ing. Christian Freese, WörnbfOnnes^r. 32, DiS2O313C}röitwald Ansprüche:
1. Ein Alarmsystem zum Auffinden gefährdeter Personen bestehend aus einer von der Person am Körper zu tragenden Einheit, das im Notfall über ein Signal Alarm gibt dadurch gekennzeichnet, daß die am Körper zu tragende Einheit Aumamemittd 3 zur Aufnahme von wenigstens einer Körperfunktion enthält, die von Überwachungsmitteln 19 ständig auf kritische Änderungen überprüft wird, wobei diese Überwachungsmittel 19 bei einer Unregelmäßigkeit der Körperfunktion ein Alarmsignal derart abgeben, daß der Standort der Person bestimmbar ist.
2. Ein Alarmsystem zum Auffinden gefährdeter Personen bestehend aus einem Kommunikations- oder Ortungsnetz und einer von der Person am Körper zu tragenden Einheit, das im Notfall über ein Funksignal Alarm gibt und ein Auf rinden der Person erleichtert dadurch gekennzeichnet, daß die am Körper zu tragende Einheit Aufhahmemittel 3 zur Aufnahme von lebenswichtigen Körperfunktionen enthält, die von Überwachungsmitteln 19 ständig auf kritische Änderungen überprüft werden, wobei diese Überwachungsmittel 19 bei einer kritischen Veränderung der Körperfunktionen automatisch ein Alarmsignal abgeben mit Hilfe von Sendemitteln 17 und wobei dieses Alarmsignal gleichzeitig eine Personenkennung enthält, die eine Identifizierung des Patienten ermöglicht und es ermöglicht, den ungefähren Standort der Person zu bestimmen wenn es von einem Kommunikations- oder Ortungsnetz empfangen wird.
3. Ein Alarmsystem nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, daß das am Körper zu tragende Gerät einen Alarmknopf 7 enthält, der es ermöglicht, unabhängig von den Überwachungsmitteln 19 ein Alarmsignal auszusenden.
4. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das am Körper zu tragende Gerät einen Alarmknopf 7 enthält, der es ermöglicht, das Aussenden eines Fehlalarmes zu verhindern.
5. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das am Körper zu tragende Gerät eine Tastatur 15 enthält, mit der Daten eingegeben werden können.,
6. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das am Körper zu tragende Gerät Dioden 13 enthält, die verschiedene Bertriebszustände anzeigen.
7. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das am Körper zu tragende Gerät eine Anzeige 16 enthält, auf der Daten angezeigt werden können.
8. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das am Körper zu tragende Gerät einen Lautsprecher 14 enthält, der ein akustisches Alarmsignal von sich gibt.
9. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das am Körper zu tragende Gerät eine Signallampe enthält, die ein optisches Alarmsignal abgibt.
Dipl. Ing. Christian Freese, Wörnbrüfinersfr. 32, Q-8Ä031 £jrbj)jvald
10. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das am Körper zu tragende Gerät im Stromsparmodus betrieben werden kann und erst bei kritischer Veränderung der Körperfunktionen voll eingeschaltet wird.
11. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das am Körper zu tragende Gerät in Verbindung mit einem Funktelephon in einem
Gehäuse untergebracht ist.
12. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß ein bestehendes Funktelephonnetz mit genutzt wird.
13. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Leitstelle eine Datenbank zur Verfugung hat, in der medizinisch relevante Daten der zu überwachenden Person gespeichert sind.
14. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß zur Positionsbestimmung der zu überwachenden Person durch das Grundgerät einer oder mehrere Satelliten angepeilt werden und die ermittelte Position an die Rettungsleitstelle
übermittelt wird.
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