DE9408119U1 - Alarmsystem für gefährdete Personen - Google Patents
Alarmsystem für gefährdete PersonenInfo
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- G08B—SIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
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- G08B25/01—Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems characterised by the transmission medium
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Description
Dipl. Ing. Christian Freese, Wömbrniiiierstr. 31* 9-^031 fjri|r^
Die Erfindung bezieht sich auf ein Alarmsystem gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Dabei ist im besonderen an alte oder geistig verwirrte Personen gedacht.
Viele ältere Menschen sind nach einem Herzanfall oder einem Schlaganfall auch weiterhin
gefährdet. Falls ein solcher Patient einen erneuten Anfall erleidet, hängt seine
Überlebenschance vor allem davon ab, wie schnell Hilfe herbeigerufen werden kann. Der
Idealfall ist: Der Patient kann selbst Hilfe herbeirufen oder schafft es sogar ins Krankenhaus
zu fahren. Das ist jedoch nicht immer möglich. Wenn sich der Patient weit von einem
Telephon entfernt befindet, dann ist es sehr unwahrscheinlich, daß noch rechtzeitig Hilfe
eintrifft.
Bekannt sind Alarmsysteme für gefährdete Personen wie zum Beispiel Alarmsysteme fürs
Haus, mit denen ein Patient Hilfe holen kann. Ein bekanntes Hausalarmsystem ruft zum
Beispiel auf Knopfdruck Hilfe herbei. Dieses System kann jedoch nur funktionieren, wenn
der Patient sich erstens im Haus und zweitens in der Nähe des Alarmgebers befindet.
Weiterhin muß man voraussetzen, daß er noch in der Lage ist einen Alarm auszulösen. Ein
solches System ist einem bekannten Telephon mit Kurzwahlfunktion nicht oder nur wenig
überlegen und bringt es mit sich, daß der Patient in seiner Beweglichkeit stark eingeschränkt
ist wenn er auf Optimale Sicherheit nicht verzichten will.
Die hier beschriebene Erfindung soll dem Abhilfe schaffen. Wünschenswert ist ein System,
das es dem Patienten erlaubt, sich frei zu bewegen und trotzdem immer die Sicherheit zu
haben, daß im Ernstfall Hilfe herbeigeleitet wird.
Diese Aufgabe wird durch ein System gemäß Anspruch 1 gelöst. Die Erfindung basiert auf
dem Grundgedanken, daß automatisch ein Alarm ausgelöst wird, wenn der Träger des
Gerätes sich in Gefahr befindet. Dieser Alarm kann optisch, akustisch oder auch per Funk
erfolgen. Eine Gefahr besteht zum Beispiel dann, wenn eine Körperfunktion unregelmäßig
ist. Der Aufenthaltsort des Patienten braucht der Hilfsmannschaft dabei zunächst nicht
bekannt zu sein, da der Standort des Patienten durch das vom Gerät abgegebene Alarmsignal
bestimmt werden kann. Vorteilhafte Ausführungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Beschreibung der Zeichnungen:
• Fig. 1: Eine Person, die das beschriebene Gerät trägt.
• Fig. 2: Eine Person, die das beschriebene Gerät trägt und von zwei
Sende-/Empfangsmasten aus angepeilt wird.
• Fig. 3: Eine Person, die das beschriebene Gerät trägt und von einem Satelliten aus
angepeilt wird.
• Fig. 4: Detaillierte Ansicht des Grundgerätes aus Fig. 1 und Fig. 2.
Wie in Fig. 1 zu sehen ist, trägt ein Patient 1 ein Grundgerät 6 zum Beispiel an einem
Tragegurt 12 um den Hals. Das Grundgerät 6 ist an einen externen Sensor 3 über ein Kabel 4
angeschlossen. Der Sensor 3 überwacht wenigstens eine lebenswichtige und leicht zu
messende Körperfunktion mit deren Verlauf man auf einfache Weise auf den Gesundheitszustand des Patienten schließen kann. Eine Möglichkeit ist, die Tätigkeit des
Herzens 2 des Patienten 1 zu überwachen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die
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Bewegung des Patienten 1 zu überwachen. Wieder eine andere Möglichkeit besteht darin, die
Atmung zu überwachen.
Fig. 2 zeigt den Patienten 1 mit dem Grundgerät 6. Außerdem sind zwei
Sende-/Empfangsstationen 8 und 9 zu sehen, die bevorzugt zu einem bestehenden
Kommunikations- oder Ortungsnetz gehören, aber auch zu einem speziell zu diesem Zweck
aufgebauten Netz gehören könnten. Bevorzugt soll ein Funktelefonnetz mitbenutzt werden.
Das Funktelephonnetz ist flächendeckend installiert und es ist vorteilhaft die hier
beschriebene Erfindung mit einem im Handel erhältlichen handlichen Funktelefon zu
kombinieren. Mit Hilfe der beiden Stationen 8 und 9 kann der Patient im Notfall geortet
werden und schnell Hilfe herbeigeleitet werden.
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführung der Erfindung, die eine weltweite Ortung des Patienten
erlaubt. Der Patient 1 befindet sich an einem beliebigen Ort auf der Welt 11 und wird mit
Hilfe eines geostationären Satelliten geortet. Das Grundgerät 6 bestimmt mit Hilfe des
Funkfeuers von mehreren Satelliten den Standort des Patienten und übermittelt diese Position
an die Leitzentrale per Funk.
Eine Ortung mit welchem System auch immer soll ausreichend genau erfolgen, daß eine
eintreffende Notarztmannschaft den Patienten lokalisieren kann. Eine zentimetergenaue
Ortung ist nicht nötig.
Fig. 4 zeigt eine schematische Rißzeichnung des Grundgerätes 6. Das Grundgerät 6 enthält
eine Sendeeinheit 17, eine Empfangseinheit 18 und eine Überwachungseinheit 19, die Daten
von einer Auswerteeinheit 20 erhält. Die Sendeeinheit 17 sendet im Notfall ein Alarmsignal
über die Antenne 5 und erlaubt es so den Patienten zu orten. Das Alarmsignal enthält eine
Kennung, die es erlaubt, den Patienten eindeutig zu identifizieren. Der zentralen Leitstelle,
die den Notruf empfängt, steht dabei in weiterer Ausführung der Erfindung eine Datenbank
zur Verfugung, die wichtige medizinische Daten über den Patienten enthält, die die
Behandlung erleichtern.
Die Auswerteeinheit 20 empfängt Daten vom Sensor 3 und bereitet sie so auf (z.B.
D/A-Wandlung), daß sie von der Überwachungseinheit 19 verarbeitet werden können. Die
Überwachungseinheit 19 vergleicht z.B. die Herztätigkeit oder Atmungstätigkeit des
Patienten mit kritischen Mustern die gespeichert sind und gibt ein Alarmsignal ab wenn es
Unregelmäßigkeiten erkennt.
Weiterhin verfugt das Grundgerät 6 über eine Tastatur 15 zur Eingabe von Daten und zum
Einstellen des Betriebszustandes und ein Anzeigefeld 16, z.B. in Form einer LCD Anzeige
zur Ausgabe von Meldungen oder Daten. Der Lautsprecher 14 dient zur Ausgabe akustischer
Signale und die Dioden 13 zur Anzeige von Betriebszuständen (Batteriezustand, An/Aus,
Fehleranzeige, usw.). Ein besonders auffälliger Knopf 7 erlaubt es dem Patienten von sich
aus ein Notsignal zu senden unabhängig von den Daten die der Sensor 3 liefert. Der
Lautsprecher 14 kann z.B. ein akustisches Signal abgeben bevor ein Funkalarm ausgelöst
wird. Weiterhin kann der Lautsprecher auch ein lautes akustisches Signal gleichzeitig zum
Funkalarm abgeben. Der Träger des Grundgerätes 6 kann falls es sich um einen Fehlalarm
(z.B. wenn der Sensor 3 nicht richtig installiert ist) handelt mit dem Knopf 7 auch die
Aussendung des Funkalarmes verhindern. So werden teure Notarzteinsätze vermieden.
Dipl. ing. Christian Freese, Wörnbrüiinersö\ 3$&Ggr;&ogr;-&$31
Außer einem akustischen Signal ist auch ein optisches Signal durch eine Signallampe am
Grundgerät 6 denkbar. Das Grundgerät 6 muß dann jedoch gut sichtbar getragen werden
damit das Signal erkannt wird.
Wenn das Gerät in Verbindung mit einem Funktelephon verwirklicht wird kommt zu den
oben beschriebenen Einheiten natürlich noch die Telephoneinheit und ein Mikrophon dazu.
Die Sendeeinheit 17, der Lautsprecher 14, die Tastatur 15, das Anzeigefeld 16 und die
Dioden 13 werden dann vom Telephon und vom Alarmsystem gleichzeitig genutzt.
Es ist ein Sparbetrieb für das Grundgerät 6 vorgesehen. Die Sendeeinheit 17 wird von der
Überwachungseinheit 19 erst dann aktiviert, wenn diese eine Störung der Körperfunktionen
entdeckt. So wird eine lange Batterielebensdauer erreicht und das Sendesignal kann sehr
stark ausgesandt werden. Vorteilhafterweise wird das Notsignal in kurzen Abständen
mehrmals ausgestrahlt um die Ortung zu ermöglichen.
Durch das hier beschriebene Gerät kann eine gefährdete Person, die ein erhöhtes Risiko für
Herzinfarkt, Astmaanfalle o. ä. trägt, auch wenn sie schon gebrechlich ist neue Beweglichkeit
erlangen. Auch wenn ein heftiger Anfall eintritt, ist sichergestellt, daß ein Alarm an die
Rettungsleitstelle abgegeben wird. Mit dem Alarm wird gleichzeitig der Standort der Person
auch außerhalb des Hauses hinreichend genau bestimmt.
Claims (14)
1. Ein Alarmsystem zum Auffinden gefährdeter Personen bestehend aus einer von der Person
am Körper zu tragenden Einheit, das im Notfall über ein Signal Alarm gibt dadurch
gekennzeichnet, daß die am Körper zu tragende Einheit Aumamemittd 3 zur Aufnahme von
wenigstens einer Körperfunktion enthält, die von Überwachungsmitteln 19 ständig auf
kritische Änderungen überprüft wird, wobei diese Überwachungsmittel 19 bei einer
Unregelmäßigkeit der Körperfunktion ein Alarmsignal derart abgeben, daß der Standort der
Person bestimmbar ist.
2. Ein Alarmsystem zum Auffinden gefährdeter Personen bestehend aus einem
Kommunikations- oder Ortungsnetz und einer von der Person am Körper zu tragenden Einheit,
das im Notfall über ein Funksignal Alarm gibt und ein Auf rinden der Person
erleichtert dadurch gekennzeichnet, daß die am Körper zu tragende Einheit Aufhahmemittel
3 zur Aufnahme von lebenswichtigen Körperfunktionen enthält, die von Überwachungsmitteln 19 ständig auf kritische Änderungen überprüft werden, wobei diese
Überwachungsmittel 19 bei einer kritischen Veränderung der Körperfunktionen automatisch
ein Alarmsignal abgeben mit Hilfe von Sendemitteln 17 und wobei dieses Alarmsignal
gleichzeitig eine Personenkennung enthält, die eine Identifizierung des Patienten ermöglicht
und es ermöglicht, den ungefähren Standort der Person zu bestimmen wenn es von einem
Kommunikations- oder Ortungsnetz empfangen wird.
3. Ein Alarmsystem nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, daß das am Körper zu
tragende Gerät einen Alarmknopf 7 enthält, der es ermöglicht, unabhängig von den
Überwachungsmitteln 19 ein Alarmsignal auszusenden.
4. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß
das am Körper zu tragende Gerät einen Alarmknopf 7 enthält, der es ermöglicht, das
Aussenden eines Fehlalarmes zu verhindern.
5. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß
das am Körper zu tragende Gerät eine Tastatur 15 enthält, mit der Daten eingegeben werden
können.,
6. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß
das am Körper zu tragende Gerät Dioden 13 enthält, die verschiedene Bertriebszustände
anzeigen.
7. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß
das am Körper zu tragende Gerät eine Anzeige 16 enthält, auf der Daten angezeigt werden
können.
8. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß
das am Körper zu tragende Gerät einen Lautsprecher 14 enthält, der ein akustisches
Alarmsignal von sich gibt.
9. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß
das am Körper zu tragende Gerät eine Signallampe enthält, die ein optisches Alarmsignal
abgibt.
Dipl. Ing. Christian Freese, Wörnbrüfinersfr. 32, Q-8Ä031 £jrbj)jvald
10. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet,
daß das am Körper zu tragende Gerät im Stromsparmodus betrieben werden kann und erst
bei kritischer Veränderung der Körperfunktionen voll eingeschaltet wird.
11. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet,
daß das am Körper zu tragende Gerät in Verbindung mit einem Funktelephon in einem
Gehäuse untergebracht ist.
Gehäuse untergebracht ist.
12. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet,
daß ein bestehendes Funktelephonnetz mit genutzt wird.
13. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet,
daß die Leitstelle eine Datenbank zur Verfugung hat, in der medizinisch relevante Daten der
zu überwachenden Person gespeichert sind.
14. Ein Alarmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet,
daß zur Positionsbestimmung der zu überwachenden Person durch das Grundgerät einer oder
mehrere Satelliten angepeilt werden und die ermittelte Position an die Rettungsleitstelle
übermittelt wird.
übermittelt wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9408119U DE9408119U1 (de) | 1994-05-17 | 1994-05-17 | Alarmsystem für gefährdete Personen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9408119U DE9408119U1 (de) | 1994-05-17 | 1994-05-17 | Alarmsystem für gefährdete Personen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9408119U1 true DE9408119U1 (de) | 1994-08-04 |
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ID=6908746
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9408119U Expired - Lifetime DE9408119U1 (de) | 1994-05-17 | 1994-05-17 | Alarmsystem für gefährdete Personen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9408119U1 (de) |
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