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DE9408180U1 - Vorrichtung zum Abdichten von Öffnungen, wie Kellerfenstern o.dgl. - Google Patents

Vorrichtung zum Abdichten von Öffnungen, wie Kellerfenstern o.dgl.

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Publication number
DE9408180U1
DE9408180U1 DE19949408180 DE9408180U DE9408180U1 DE 9408180 U1 DE9408180 U1 DE 9408180U1 DE 19949408180 DE19949408180 DE 19949408180 DE 9408180 U DE9408180 U DE 9408180U DE 9408180 U1 DE9408180 U1 DE 9408180U1
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DE
Germany
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plate
ogr
abutments
clamps
windows
Prior art date
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Application number
DE19949408180
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English (en)
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SCHLITTENBAUER ROBERT
Original Assignee
SCHLITTENBAUER ROBERT
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Publication date
Application filed by SCHLITTENBAUER ROBERT filed Critical SCHLITTENBAUER ROBERT
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Publication of DE9408180U1 publication Critical patent/DE9408180U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B2009/007Flood panels

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Gas Exhaust Devices For Batteries (AREA)

Description

Anmelder: Robert Schlittenbauer,
Regensburger Straße 7, 85088 Vohburg
Vorrichtung zum Abdichten von Öffnungen, wie Kellerfenstern od. dgl.
Die Neuerung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Abdichten von Öffnungen, wie Kellerfenstern od. dgl. bei Hochwassergefahr .
Bei unmittelbar zu befürchtendem Hochwasser oder bei nicht mehr zu übersehenden Hochwassergefahren ist es bekannt, insbesondere Kellerfenster mit Brettern und/oder Sandsäcken gegen Wassereinbruch zu sichern bzw. abzudichten, wenn man dabei überhaupt von einem Abdichten sprechen kann; denn es kann zwar mit Brettern oder Sandsäcken das Eindringen von größeren Wassermassen in Keller, Garagen, Wohnungen usw. verhindert werden, eine absolute Dichtigkeit läßt sich aber nicht erreichen, so daß bei über längere Zeit anhaltenden Hochwasserständen so viel Wasser in Kellerräume od. dgl.
gelangt, daß dort erhebliche Schaden unvermeidbar erscheinen Hinzu kommt auch noch, daß erfahrungsgemäß passende Holz-
Bankverbindung: Bayerische HypofceRärt-:un<J «tecjsselfanj-lijgftstfclt, Kto.-Nr. 6480225021 (BLZ 72120207)
bretter und gefüllte Sandsäcke nicht bzw. nicht schnell genug zur Verfügung stehen, um größere Wassereinbrüche zu vermeiden.
Demgegenüber liegt der vorliegenden Neuerung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, mit der sich Maueröffnungen, insbesondere Kellerfenster schnell, problemlos und sicher abdichten lassen, ohne untragbar hohe Kosten für die in Vorrat zu haltende Vorrichtung in Kauf nehmen zu müssen.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die Merkmale des kennzeichnenden Teiles des Hauptanspruches. Mit einer solchen Vorrichtung ist in wenigen Minuten ein Kellerfenster, der Unterbereich einer Tür, eine sonstige Maueröffnung usw. zu verschließen, wobei es besonders vorteilhaft erscheint, daß durch die Dichtungen ein tatsächliches Abdichten erfolgt und keine Gefahr besteht, daß Wasser auch in geringeren Mengen in Kellerräume gelangt und dort Schaden anrichtet.
Da die neuartige Vorrichtung im Aufbau einfach ist und darüber hinaus im Handel erhältliche Elemente Verwendung finden, fallen tragbare Herstellungskosten an, die einmal eine Mehrfach-Bevorratung zulassen und zum anderen auch bezüglich der Gesamtkosten bei Mehrfach-Beschaffung überhaupt nicht ins Gewicht fallen, wenn man sie mit den Kosten von Hochwasserschäden vergleicht.
Wenn man den Vorteil des Abdichtens noch vertiefen will, empfiehlt es sich, die Lehre des Anspruches 2 zur Anwendung
3ß ■ zu bringen. Eine Dichtung aus entsprechend elastische^ Material bietet eine Gewähr dafür, daß auch dann ein sicheres Abdichten zustande kommt, wenn die äußeren Randbereiche einer Öffnung nicht vollkommen plan sind bzw. Vertiefungen, Erhebungen, rauhe Stellen od. dgl. aufweisen. Durch die Auswahl eines mittelelastischen Materials entstehen keine erhöhten
Unkosten. Ebenso fallen verhältnismäßig geringe Mehrkosten an, wenn man die Dichtungen verhältnismäßig breit macht und so Toleranzen in den lichten Weiten von Öffnungen zu beherrschen vermag.
5
Wenn man die Platte z.B. aus verhältnismäßig, dünnem Stahlblech herstellen will, empfiehlt es sich im Hinblick auf eine ausreichende Druckfestigkeit gegenüber dem angestauten Wasser, nach Anspruch 3 der Neuerung vorzugehen. Als Korrosionsschutz für Stahlblech empfiehlt sich eine Feuerverzinkung. Selbstverständlich sind auch andere Materialien denkbar, wie z.B. solche, die korrosionsfest sind.
Als Spanner, welche die Platten mit ihren Dichtungen gegen die äußeren Randbereiche pressen, bieten sich verschiedene Ausführungen an, wie solche in den Ansprüchen 4 bis 8 angegeben sind. Welche Art von Spannern zur Anwendung kommen, richtet sich in der Hauptsache nach der Fenstergestaltung, die für das Abdichten der Maueröffnung geöffnet sein müssen, wobei die geöffneten Fenster oder Fensterflügel ein mehr oder weniger störendes Hindernis darstellen, das gewissermaßen umfahren werden muß, es sei denn, daß die Fenster ausgehängt werden.
Wenn auch die Handhabung der neuerungsgemäßen Vorrichtung denkbar einfach ist, wird beim Abdichten einer Öffnung ein wesentlicher weiterer Handhabungsvorteil erzielt, wenn man sich die Lehre des Anspruches 9 zu Nutze macht. Es versteht sich dahezu von selbst, daß die neuartige Vorrichtung vorrätig sein muß, um sie schnell und erfolgversprechend zum Einsatz bringen zu können.
In der Zeichnung ist die Neuerung beispielsweise veranschaulicht; es zeigen:
35
&bull; &idigr; &diams; »
Fig. 1 eine neuerungsgemäße Vorrichtung von innen nach außen betrachtet;
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II der
Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III der
Fig. 1;
Fig. 4 eine gegenüber Fig. 1 abgeänderte Ausführungsform ;
Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie V-V der Fig. 4; Fig. 6 einen Schnitt längs der Linie VI-VI der
Fig. 4;
Fig. 7 eine der Fig. 4 ähnliche Bauart von innen nach außen betrachtet;
Fig. 8 einen Schnitt längs der Linie VIII-VIII der Fig. 7 und
Fig. 9 einen Schnitt längs der Linie IX-IX der Fig. 7.
In allen Figuren sind die Fensterflügel vernachlässigt und die Vorrichtung mit 1 bezeichnet. Die Vorrichtung 1 selbst besteht aus einer Blechplatte 2, die mit fest angesetzten Profilen 3, 4 versteift ist. Außerdem ist die Blechplatte 2 mit einer umlaufenden Dichtung 5 ausgestattet, die an einer Außenwandung 6 des Mauerwerkes 7 zur Anlage kommt, das eine Fensteröffnung 8 aufweist. Mit 9 ist in den Figuren 1, 2 und 3 ein Fenster angedeutet, das beim Ansetzen der Vorrichtung 1 geöffnet sein muß, wenn man es nicht vorzieht, die Flügel auszuhängen.
Zum Verspannen der Platte 2 kommen bei allen zeichnerisch dargestellten Ausführungen Bolzenschrauben oder Gewindebolzen mit Muttern zur Anwendung, die mit 10 bezeichnet sind. Diese Spanner 10 finden gemäß den Figuren 1 bis 3 ihr inneres Widerlager an Schienen 11, 12, welche die Maueröffnung 8 überspannen und an den Innenflächen 13 des Mauer-Werkes 7 zur Anlage kommen. Nach den Figuren 4 bis 9 kommen
als Widerlager Knotenbleche 14 zum Einsatz, die sich auf
Eckabsätzen 15 abstützen, die einem Lichtschacht 16 angehören, der auch die Maueröffnung 8 verändert, d.h. sie ist stufenförmig gestaltet. Für die Funktion der Vorrichtung 1 hat dies aber keine Bedeutung.
Aus den Figuren 8 und 9 ergibt sich, daß an der Außenseite der Maueröffnung 7 Z-förmige Leisten 17, 18 vorgesehen sein können, die eine Führung für eine von oben einzuschiebende Vorrichtung 1 bilden. Damit nach dem Einschieben der Vorrichtung 1 eine paßgerechte Lage gegenüber der Maueröffnung erreicht wird, sind die Leisten 17, 18, wie aus Fig. 8 ersichtlich, mit unteren Anschlägen 19 ausgestattet.
In Fig. 8 ist ferner ein Krallenhaken 20 angedeutet, für den kein Knotenblech 14 erforderlich ist, d.h., er findet sein Widerlager an einem Absatz 21 des Lichtschachtes 16 und er durchdringt mit seinem Gewindeende 22 die Platte 2 und mit einer Mutter 23 kann die Platte 2 gegen die Fläche 6 ver-
spannt werden. Mit 24 ist eine Quetschdichtung angedeutet, welche die Durchdringung der Platte abdichtet. Der Vorteil dieses Spanners besteht darin, daß er von außen gehandhabt werden kann und Fenster geschlossen bleiben können.
Die einzelnen Figuren lassen deutlich erkennen, wie einfach die Vorrichtung 1 zu handhaben ist und auch die Unkosten sich in tragbaren Grenzen bewegen.

Claims (9)

  1. "··■ OTTO GLOSER
    EUROPEAN PATENT ATTORNEY
    Patentanwalt Otto Glöser · Sudetenstr. 6 · 85107 Baar-Ebenhausen
    Sudetenstraße &bgr; 85107 Baar-Ebenhausen Telefon (O8453) 7&Ogr;89 Telefax (OS453) 7466
    Allgemeiner Vertreter
    Dlpl.-Phys; HANS-J. NEUBAUER
    Fauststraße 30, 85&Ogr;51 Ingolstadt
    Telefon (&Ogr;841) 72412, Telefax (&Ogr;841) 76525
    Ihr zeichen
    Motn Zeichen
    745/94/01 Gl/S
    13.05.1994
    Anmelder: Robert Schlittenbauer,
    Regensburger Straße 7, 85088 Vohburg
    Vorrichtung zum Abdichten von Öffnungen, wie Kellerfenstern od. dgl.
    Schutzansprüche
    1. Vorrichtung zum Abdichten von Öffnungen, wie Kellerfenstern od. dgl. bei Hochwassergefahr, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (1) im wesentlichen aus einer Platte (2) besteht, die unter Zwischenschaltung von Dichtungen (5) mit Spannern (10) gegen die äußeren Randbereiche der jeweiligen Öffnung (8) verspannbar ist.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die aus mittelelastischem Material bestehenden Dichtungen * (5) unverlierbar und abdichtend mit der Platte (2) verbunden sind.
  3. 3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (2) mit Verstärkungen (3, 4) ausBankverbindung: Bayerische Hypoihei&n-tuni JVetJiselfcarfc iggpistjidt, Kto.-Nr. 6180225021 (BLZ 72120207)
    gestattet ist, die von Profilen, Sicken, von zur Platte senkrecht stehenden Stegen od. dgl. gebildet sind.
  4. 4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Spanner (10) von an der Platte (2) angreifenden Schraubbolzen gebildet sind, deren Köpfe oder Muttern sich an inneren Widerlagern (11, 12, 15) abstützen.
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Widerlager von die jeweilige Fensteröffnung (8) senkrecht überbrückenden U-Schienen (11, 12) od. dgl. gebildet sind.
  6. 6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Widerlager von Knotenblechen (14) gebildet sind, die sich in den Ecken von umlaufenden Absätzen (15) eines Lichtschachtes (16) abstützen.
  7. 7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Spanner (10) von Haken (20) gebildet sind, die innere Widerlager (21) übergreifen und mit einem Gewindeende (22) die Platte (2) abgedichtet (vgl. 24) durchsetzen .
  8. 8. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Spanner (10) verstellbare Schnellverschlüsse, wie Totpunktverschlüsse, Exzenterspanner od. dgl. zur Anwendung kommen.
  9. 9. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3 und mindestens einem der folgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im äußeren Bereich der jeweiligen Öffnung (8) Z-förmige Führungen (17, 18) mit Endanschlägen (19) für die Platte (2) vorgesehen sind.
    35
    &bull; *
DE19949408180 1994-05-18 1994-05-18 Vorrichtung zum Abdichten von Öffnungen, wie Kellerfenstern o.dgl. Expired - Lifetime DE9408180U1 (de)

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