DE9407550U1 - Elektrische Sicherung - Google Patents
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Description
- 1 - 21.04.1994
Sicherung
Die Erfindung betrifft eine Sicherung, und zwar vor allem eine sogenannte SMD-Sicherung in Sandwich-Bauweise, die
primär zur Oberflächenmontage auf einer elektrischen oder elektronischen Schaltung geeignet ist.
Es sind bereits flache, quaderförmige Sicherungen bekannt,
die sich bereits aufgrund dieser Bauweise dafür eignen, auf Oberflächen von Schaltkreisen direkt aufgelötet
oder aufgeschweißt zu werden. Was bei diesen Sicherungen noch nicht ganz befriedigt, ist der relativ große
Herstellungsaufwand bzw. die noch nicht allen Anwendungszwecken gerecht werdende Schaltleistung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine insbesondere auch zur Oberflächenmontage geeignete Sicherung zu schaffen,
die kostengünstig zu fertigen ist und, auch im Vergleich mit herkömmlichen Sicherungen, ein hervorragendes Ansprechverhalten
und ein hohes Schaltvermögen aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Sicherung einen Körper aufweist, der aus zwei miteinander
verbundenen Teilen aus elektrisch isolierendem und hitzebeständigem Material wie Keramik gebildet ist,
welche einen Schmelzleiter zwischen sich einschließen, der sich von einem elektrischen Anschluß an einer ersten
Seite des Körpers zu einem elektrischen Anschluß an der zweiten, der ersten Seite entgegengesetzten Seite des
Körpers erstreckt.
Diese Anordnung zeichnet sich durch eine besondere Eignung für die automatische Fertigung aus. Die Basisbauteile
beispielsweise aus Keramik lassen sich heutzutage
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• ·
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preiswert und mit hoher Genauigkeit herstellen, so daß sich auch hohen Ansprüchen genügende Sicherungen kostengünstig
fertigen lassen. Die Anordnung des Schmelzleiters ist in fertigungstechnischer Hinsicht besonders günstig und
korrespondiert mit einer Reihe von Weiterbildungen, unter denen eine halbschalenförmige Ausbildung der beiden Teile
hervorzuheben ist, aufgrund derer der Schmelzleiter freiliegend durch den Körper verlaufen kann.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen 2-39.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsformen und
der Zeichnung zu entnehmen, auf die nachfolgend Bezug genommen wird.
Fig. 1 zeigt einen Schnitt durch eine von zwei identischen, halbschalenförmigen Teilen für eine bevorzugte
Ausführungsform;
Fig. 2 ist eine Draufsicht auf das in Fig. 1 dargestellte Teil ;
Fig. 3 ist das in Figur 1 dargestellte Teil entlang einer Schnittlinie III-III in Fig. 2 gesehen;
Fig. 4 ist eine Ansicht des in Fig. 1 und 2 gezeigten
Teils von rechts;
30
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Fig. 5 zeigt das Teil der Figuren 1 und 2 mit eingelegtem Schmelzleiter;
Fig. 6 zeigt eine Ausführungsform der Sicherung, bei
der zweii der zuvor dargestellten Teile mit Metall-
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klammern verbunden sind, die gleichzeitig die äußeren elektrischen Anschlüsse bilden;
Fig. 7 zeigt in einer der Fig. 4 entsprechenden Sicht eine alternative Ausführung mit einer Nut für den
Schmelzleiter;
Fig. 8 veranschaulicht eine Art der Befestigung der beiden Teile miteinander;
10
10
Fig. 9 dient zur Erläuterung einer Ausführungsform ohne
vorgefertigte Nuten für den Schmelzleiter und als Variante der Befestigung mit einer klebenden Folie;
Fig. 10 zeigt eine Seitenansicht eines von zwei identischen, halbschalenförmigen Teilen in seinem unbehandelten
Zustand für eine weitere bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung;
Fig. 11 ist eine Draufsicht auf das in Fig. 10 dargestellte Teil ;
Fig. 12 ist eine Ansicht des in Fig. 10 und 11 dargestellten Teils von rechts;
25
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Fig. 13 zeigt die Seitenansicht des Teils von Fig. 11, nachdem es metallisiert ist;
Fig. 14 ist eine Draufsicht auf das in Fig. 13 dargestellte Teil;
Fig. 15 ist eine Ansicht des in Fig. 13 und 14 dargestellten Teils von rechts;
Fig. 16 zeigt eine Seitenansicht eines Paars von Teilen
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von Fig. 13 - 15, nachdem es metallisiert, zusammengefügt,
mit einem Schmelzleiter versehen und verlötet ist;
Fig. 17 ist eine Schnittansicht des in Fig. 16 dargestellten Teils;
Fig. 18 eine Ansicht des in Fig. 16 und 17 dargestellten
Teils von rechts;
10
10
Fig. 19 eine perspektivische Seitenansicht eines von
zwei identischen Teilen in seinem unbehandelten Zustand für eine weitere bevorzugte Ausführungsform;
und
15
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Fig. 20 eine perspektivische Seitenansicht eines von
zwei identischen Teilen in seinem unbehandelten Zustand für eine weitere bevorzugte Ausführungsform mit ähnlichem Aufbau wie in Fig. 10 - 12.
20
Das in den Ficjuren 1, 2 und 3 dargestellte Teil ist eine
Halbschale 1 aus einem elektrisch isolierenden, hitzebeständigen Keramikwerkstoff, der außerdem über eine geringe
Wärmeleitfähicfkeit verfügt. Die Halbschale 1 hat die
Form eines flachen Quaders und weist an ihrer Oberseite eine Mulde 2 auf, die sich innerhalb der äußeren Grenzen
der Halbschale 1 und bis in eine bestimmte Tiefe erstreckt. Zwischen der Mulde 2 und je einer Stirnseite der Halbschale
1 ist in ihrer Oberfläche je eine Nut 3 mit halbkreisförmigern Querschnitt ausgebildet, wobei die beiden Nuten 3
axial zueinander ausgerichtet sind.
Die Sicherung wird dadurch gebildet, daß man in die Nuten 3 einen Schmelzleiter 5 einlegt, wie in Fig. 5 gezeigt,
und anschließend eine weitere Halbschale 1 spiegelverkehrt
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darauflegt. Zur Befestigung der Halbschalen 1 miteinander dienen zwei U-förmige Metallklammern 6, welche die beiden
Halbschalen 1 an den Enden, an denen der Schmelzleiter austritt, umgreifen, so daß der in Fig. 6 gezeigte Gesamtaufbau
entsteht.
Die Metallklammern 6 dienen nicht nur zur Befestigung der beiden Halbschalen 1 miteinander, indem sie diese
federnd umklammern, sondern außerdem als äußere elektrisehe Anschlüsse der Sicherung. Dazu sind sie bei einer Ausführungsform
elektrisch mit dem Schmelzleiter 5 verbunden, indem der Schmelzleiter 5 unter der jeweiligen Metallklammer
6 ein- oder zweimal abknickt, wobei bei größeren Dicken des Schmelzleiters 5 eine nicht eingezeichnete Nut vorgesehen
sein sollte, in die er sich schmiegen kann. Der elektrische Kontakt kann rein mechanisch erfolgen. Bei
einer anderen Ausführungsform der elektrischen Verbindung
endet der Schmelzleiter 5 unmittelbar an seiner Austrittsstelle aus den Halbschalen 1, wobei eine zuverlässige
elektrische Verbindung durch Schweißen oder Löten erzielt wird, indem eine geeignet plazierte Schmelzperle oder
vorhandene Lötmittelstellen an den Enden des Schmelzleiters 5 oder an den Innenseiten der Metallklammern 6 durch
Erhitzen der Metallklammern 6 von außen zum Schmelzen gebracht werden. Durch Kombinieren der vorbeschriebenen
Verbindungsmöglichkeiten läßt sich, falls erforderlich, eine noch großflächigere und damit sicherere Verbindung
erzielen.
Der Schmelzleiter 5 verläuft bei der bevorzugten Ausführungsform gerade und damit freischwebend zwischen den
beiden Halbschalen 1 hindurch. Die Tiefe der Mulde 2 ist so gewählt, daß der Schmelzleiter 5 auch bei Längung
durch Erhitzen bis zu seinem Schmelzpunkt den Boden der Mulde 2 nicht berühren kann, so daß eine vorausbestimm-
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bare Wärmeableitung und somit ein genau definiertes Ansprechen der Sicherung gewährleistet ist.
Die Metallklammern 6 sind vorzugsweise einfach durch Biegen hergestellt. Damit die Metallklammern 6 bündig
an den Halbschalen 1 anliegen, sind die von den Metallklammern 6 umgriffenen Kanten der Halbschalen 1 leicht
angefast bzw. abgerundet. Außerdem erstrecken sich die Metallklammern 6 bei der bevorzugten Ausführungsform
über die gesamte Breite der Schmelzleiter-Austrittsseiten der beiden Halbschalen 1.
Zu einem runden Schmelzleiter 5 passende Nuten 3 sind halbkreisförmig, wie in Fig. 4 gezeigt. Andererseits
kann es wünschenswert sein, für einen möglichst geringen Wärmetransport zwischen dem Schmelzleiter und den
Halbschalen 1 gemäß Fig. 7 V-förmige Nuten 7 vorzusehen, an denen der runde Draht nur linienförmig anliegt. Nuten
7 würden sich außerdem gut zur Aufnahme eines Drahts mit quadratischem Querschnitt eignen.
Anstelle separat vorgefertigter Metallklammern 6 ist bei einer anderen Ausführungsform, die in Figur 13 dargestellt
ist, eine Metallisierung der Schmelzleiter-Kontaktflächen und gegebenenfalls daran angrenzender
Bereiche der Halbschalen 1 vorgesehen. Diese dient sowohl zur elektrischen Kontaktierung mit dem Schmelzleiter 5 als
auch vorzugsweise zur Lötbefestigung der beiden Halbschalen 1 miteinander und gegebenenfalls auch zum Herstellen
der elektrischen Anschlüsse.
Zusätzlich zu der mechanischen Verbindung der beiden Halbschalen durch die Metallklammern 5 oder durch eine
entsprechende Metallisierung als Voraussetzung für eine Befestigung durch Verlöten oder auch statt dessen kön-
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nen die beiden Halbschalen 1 durch Kleben miteinander verbunden sein. Der Klebstoff befindet sich dann auf den
aneinander angrenzenden Flächen der beiden Halbschalen und gegebenenfalls zusätzlich unter den Metallklammern 6. Vorzugsweise
übernimmt der Klebstoff auch eine Abdichtfunktion, und er muß elektrisch gut isolieren. Darüber hinaus wäre es
auch günstig, wenn er einen Lichtbogen, der sich beim Durchschmelzen des Schmelzleiters 5 bildet, unterdrückt
bzw. seine Entwicklung hemmt. Geeignete Klebwerkstoffe finden sich als anorganische Klebstoffe unter Keramikklebstoffen
auf Basis verschiedener Metalloxide wie SiO-, ZrO2, Si°2' &Mgr;·?0 un(^ A"^2O3 oc^er a^-s a^-s organische
Klebstoffe in Form von Epoxidharzen, Silanen, Silikonelastomeren,
Silikonharz und Silikonkautschuk. Außerdem kommen verschiedene Spezialkleber wie Cyanacrylat, Metacrylat
oder Polyurethane und manche Thermoplaste oder Duroplaste in Betracht.
Für das Zusammenkleben der Halbschalen bei der Fertigung kann es vorteilhaft sein, die Halbschalen 1 an ihren
jeweils benachbarten Kanten, die parallel zum Schmelzleiter 5 verlaufen, mit Fasen 8 zu versehen (Fig. 8).
Dadurch entstehen keilförmige Nuten, die ein Klebstoff ausfüllt.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann auf die Nuten
3 verzichtet werden, indem eine mindestens der Dicke des Schmelzleiters 5 entsprechende Zwischenlage 10 zwischen
den beiden Halbschalen 1 vorgesehen wird, wie in Fig.
gezeigt. Beim Zusammenfügen der beiden Halbschalen dringt der dazwischengelegte Schmelzdraht 5 in die nachgiebige,
vorzugsweise aus Kunststoff bestehende Zwischenlage 10 ein - oder ist bereits vorher in diese eingearbeitet - und
wird durch dass Kunsts to ff material fixiert, was nicht im
einzelnen darcjestellt ist. Das Kunststoffmaterial der
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Zwischenlage 10 kann außerdem wie der zuvor beschriebene Klebstoff klebende, abdichtende und einen eventuell auftretenden
Lichtbogen löschende Eigenschaften aufweisen. Bei der Ausführungsform nach Fig. 9 sind keine Mulden
2 vorgesehen, und der Schmelzleiter 5 ist auf seiner gesamten Lange in der Zwischenschicht 10 eingebettet.
Für einen gleichmäßigen Wärmeübergang entlang des Schmelzleiters 5 kann dieser hier wie auch in den übrigen
Ausführungsformen mit einem isolierenden Material
ummantelt sein.
Falls Mulden 2 vorgesehen sind, ist der entstehende Hohlraum zum Löschen von Lichtbogen vorzugsweise nicht mit
Luft, sondern mit einem geeigneten Gas oder anderen Medium ausgefüllt.
Die Metallklammern 6 müssen besonders federnde und gute Kontakteigenschaften besitzen. Messing und andere Kupferlegierungen
wie zum Beispiel Kupfer-Beryllium erfüllen diese Forderungen. Für einen guten Kontakt bzw. für ein
erleichtertes späteres Anlöten können die Metallklammern 6 bzw. die diesen entsprechenden Metallisierungen vernickelt
und/oder verzinkt sein. Falls man eine Ausführungsform
benötigt, die auch zur herkömmlichen Montage geeignet ist, lassen sich die Metallklammern 6 ohne weiteres mit entsprechenden
Anschlüssen versehen, indem Leitungsstücke aus
Draht, Flachdraht oder Metallband daran angeschweißt oder angelötet werden.
In den Figuren 10 bis 18 ist eine weitere Ausführungsform
der Erfindung dargestellt. Die Sicherung weist, wie auch die anderen Ausführungsformen, zwei halbschalenförmige
Teile 1 auf.
Das Teil 1 besteht dabei jeweils aus einem Mittenbereich
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12 und zwei Seitenbereichen 14 und 16, die in bezug auf die Höhe des Mittenbereichs 12 dünner ausgebildet sind.
Der Mittenbereich 12 wird jeweils durch eine am Längsrand angeformte Erhebung gebildet, die in der Art einer im
Querschnitt rechteckigen Leiste aus dem Teil 1 hervorsteht.
In den Teilen 1 ist jeweils auf der einander gegenüberliegenden Seite der beiden Teile 1 eine Mulde 2 eingearbeitet.
Im Gegensatz zu den oben erwähnten Ausführungsformen weist, das Teil 1 keine Nut 3 auf. Diese erübrigt
sich bei dieser Ausführungsform, da der Schmelzleiter
5 durch die dünner ausgebildeten Seitenbereiche 14 und 16 bzw. durch die Erhebung im Mittenbereich 12 ohne weiteres
zwischen den Teilen 1 angeordnet werden kann.
Der Übergang von dem Seitenbereich 14, 16 zu dem Mittenbereich
12 ist für die Metallisierung als Fase 141 bzw. 161 ausgebildet, siehe insbesondere Fig. 10 und 11, wodurch
sie einfacher aufbringbar ist. Aus demselben Grund sind die Ecken 11 des die beiden Teile 1 umfassenden
Körpers der Sicherung jeweils abgeschrägt. Dies ist recht deutlich den Fig. 11, 14 und 17 zu entnehmen. Durch die
abgeschrägten Ecken 11 wird zudem verhindert, daß der Metallisierungswerkstoff seitlich über das Teil 1 hinaussteht.
In den Figuren 10 bis 12 ist das Teil unbehandelt und in den Figuren 13 bis 15 metallisiert dargestellt. Bei
dem Teil 1 werden dabei jeweils die Seitenbereiche 14 und 16 metallisiert. Entweder wird eine ablegierte Metalllegierung
verwendet, oder die Metallisierung wird anschließend mit einer Diffusionssperre versehen, die ein
Ablegieren der Metallisierung verhindert. Durch die gegenüber dem Mittenbereich 12 dünnere Ausbildung der Seitenbe-
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reiche 14 und 16 ist Raum für den Metallisierungswerkstoff
geschaffen, so daß die Teile 1 unmittelbar mit ihren Erhebungen aufeinanderliegen können. Beim Zusammendrücken
der beiden halbschalenformigen Teile 1 im Bereich des durch die Mulden 2 und die Erhebungen gebildeten Hohlraums
wird dieser somit vollständig abgeschlossen.
In den Figuren 16 bis 18 sind die beiden Teile 1 übereinander angeordnet und schließen den Schmelzleiter 5 ein,
der durch Hochtemperaturlot 18 an einem Teil 1 befestigt ist. Weiterhin sind die Teile 1 in den Seitenbereichen 14
und 16 insbesondere jeweils im mittleren Abschnitt, der den Schmelzleiter 5 trägt, durch das Hochtemperaturlot 18
miteinander verlötet. Die beiden halbschalenformigen Teile 1 werden also nur noch über das Lot 18 bzw. die Metallisierung
miteinander verbunden und nicht mehr geklammert, wodurch sich die Herstellungskosten weiter vermindern.
Statt Hochtemperaturlot kann ein leitfähiges Epoxydharz Verwendung finden, das bei niedriger Temperatur aushärtet.
Möglicherweise in den Hohlraum eindringende Waschflüssigkeiten
von Leiterplatten, die bei Undichtigkeit zwischen den Halbschalen beim Waschvorgang der Leiterplatten eindringen
können, beeinträchtigen das Abschaltverhalten der Sicherung nicht, so daß es ausreichend ist, daß die beiden
Teile 1 vorzugsweise nur noch über die Metallisierung und/ oder über das Lot 18 miteinander verbunden werden.
In einem in dein Figuren 10 bis 18 nicht dargestellten
Arbeitsschritt wird der Schmelzleiter 5 nahe an den Teilen
1 abgetrennt. Anschließend können die Stirnflächen für die äußeren Anschlüsse nachverzinnt werden. Dafür gibt es
verschiedene Möglichkeiten. Die Stirnflächen können in eine Lotpaste getaucht werden, um Lot durch Wärmezufuhr aufschmelzen.
Weiterhin können die Stirnflächen auch im Wellenlotbad bzw. in einem Schwallbad verzinnt werden. Die
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dafür benötigte Temperatur darf dabei die Schmelztemperatur des Hochtemperaturlotes 18 zum Befestigen des Schmelzleiters
5 und der beiden Teile 1 nicht erreichen.
In den Figuren 19 und 20 sind zwei weitere Ausführungsformen der Erfindung dargestellt, die im wesentlichen
die Merkmale der Ausführungsform der Figuren 10 bis 18
aufweisen. Die Teile 1 sind nämlich mit den zwei in bezug auf den Mittenbereich 12 dünneren Seitenbereichen
14 und 16 versehen. Zudem sind die Seitenbereiche 14 und 16 gegenüber dem Mittenbereich 12 in bezug auf ihre
Breite schmaler ausgebildet. Beide Ausführungsformen
zeichnen sich durch eine symmetrische Ausbildung aus, so daß sowohl die Oberseite als auch die Unterseite den
Schmelzleiter 5 einschließen kann. Dies hat den Vorteil, daß nicht darauf geachtet werden muß, ob bei der Herstellung
die richtige Seite des Teils 1 dem Schmelzleiter 5 zugewandt ist, d. h. es muß also nicht mehr zwischen einer Oberseite
und einer Unterseite unterschieden werden, wodurch sich der Fertigungssprozeß vereinfacht. Somit werden die Produktionskosten
weiter vermindert.
Bei der Ausführungsform gemäß Figur 19 ist jeweils der
Übergang zwischen der Stirnseite und dem Seitenbereich 14, 16 als Fase 20 und der Übergang zwischen dem Seitenbereich
14, 16 und dem Mittenbereich 12 als Fase 22 ausgebildet .
Die Ausführungsform des Teils 1 gemäß der Figur 20 verjungt
sich von der Erhebung des Mittenbereichs 12 jeweils in Richtung auf die Stirnseite des Teils 1.
Wie in den vorhergehenden Ausführungsformen werden die
Teile 1 metallisiert, der Schmelzleiter 5 mittels Hochtemperaturlot
befestigt und die beiden Teile 1 gleichzeitig
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'J 12 &Iacgr; · ·· · 21.04.1994
oder anschließend durch Verlöten fest miteinander verbunden.
Es wurde insbesondere eine Ausführungsform verwirklicht,
die bei einer anliegenden Spannung von 63 Volt und bei einem Strombereich von 0,1 bis 2,5 A ein Schaltvermögen
von mehr als 50 A aufweist. Diese Sicherung mißt in einem praktischen Ausführungsbeispiel von Anschlußende zu Anschlußende
5,1 mm, ist 3,5 mm breit und einschließlich der in Fig. 6 gezeigten möglichen U-förmigen Anschlüsse 2,9 mm
hoch. Diese Maße führen im Vergleich zu herkömmlichen Röhrchensicherungen zu einer erheblichen Platzersparnis.
Diese Platzersparnis sowie die automatisierbare Fertigung aus preiswerten Bauteilen gehen unmittelbar auf die beschriebene
Schichtbauweise zurück. Der Einsatzbereich der Sicherung läßt sich durch entsprechende Wahl des Schmelzleitermaterials
und der Schmelzleitergeometrie über einen weiten Bereich variieren, wobei jeweils die gleichen
Grundbauteile Verwendung finden können. Auch kann man gleiche Halbschalen 1 mit jeweils vorgegebenen Nuten 3 für
verschieden dicke Schmelzleiter 5 verwenden, indem die verschiedenen Schmelzleiter mit einem konstanten Außendurchmesser
z. B. kunststoffummantelt sind. Wenn der Schmelzleiter 5 in einer Zwischenschicht 10 eingebettet
ist, sind verschiedene Durchmesser ohnehin unproblematisch.
Die freiliegenden Außenflächen der Halbschalen 1 eignen sich gut zur Kennzeichnung der Sicherung. Eine Kennzeichnung
läßt sich entweder vor dem Brennen im "grünen Zustand" der Keramik in die Halbschalen einprägen oder am Ende
des Fertigungsprozesses der Sicherung mit Hilfe einer Drucktechnik farbig aufbringen. Eine Kennzeichnung läßt
sich außerdem in eine Kunststoffumspritzung' einprägen, die
die Sicherung teilweise umgibt und die beiden Halbschalen 1 neben den zuvor beschriebenen Maßnahmen zusammenhält.
• · It
■ ·· ti· * * &psgr;
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a. 13"«' : ··' 5 21.04.1994
Der Aufbau des Sicherungskörpers aus zwei Halbschalen ermöglicht außerdem eine einfache automatische Fertigung.
Beispielsweise können in einer Reihe mit oder ohne Abstand hintereinander angeordnete Halbschalen 1 fortlaufend mit
einem langen Schmelzleiter 5 bestückt werden, wobei der Schmelzleiter 5 zwecks einfacher Handhabung erst nach
dem Anheften auf der betreffenden Halbschale 1 oder nach dem Aufbringen der jeweils zweiten Halbschale 1 auf die
passende Länge abgeschnitten wird.
Claims (1)
- 21.04.1994Schutzansprüche1. Elektrische Sicherung in Sandwichbauweise mit einem Schmelzleiter, gekennzeichnet durch einen Körper, der aus zwei miteinander verbundenen Teilen (1) aus elektrisch isolierendem und hitzebeständigem Material wie Keramik gebildet ist, welche einen Schmelzleiter (5) zwischen sich einschließen, der sich von einem elektrischen Anschluß an einer ersten Seite des Körpers zu einem elektrischen Anschluß an einer zweiten, der ersten Seite entgegengesetzten Seite des Körpers erstreckt.2. Sicherung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß der Körper und seine Teile (1) im wesentlichen quaderförmig sind.3. Sicherung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g e kennzeichnet, daß der Körper in Querrichtung zu der Verbindungsebene der Teile (1) relativ flach ist.4. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß mindestens eines der Teile (1) schalen- bzw. muldenförmig ausgehöhlt und mit seiner ausgehöhlten Seite dem anderen zugewandt ist.5. Sicherung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet , daß beide Teile schalen- bzw. muldenförmig ausgehöhlt sind.6. Sicherung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch g e kennzeichnet, daß der durch das Aus-• ·- 2 '- 21.04.1994höhlen entstandene Hohlraum (2) gegenüber der Außenseite der Sicherung dicht abgeschlossen und gegebenenfalls mit einem lichtbogenlöschenden Medium gefüllt ist.
057. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß das Material der Teile (1) Keramik mit einer geringen Wärmeleitfähigkeit ist.8. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß wenigstens eines der Teile (1) wenigstens eine Nut (3) zur Aufnahme des Schmelzleiters (5) aufweist.9. Sicherung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß eine oder mehrere der Nuten (3) einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweisen.10. Sicherung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß eine oder mehrere der Nuten (3) einen V-förmigen Querschnitt aufweisen.11. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die beiden Teile (1) mit einem Keramikklebstoff auf Metalloxidbasis, einem Epoxidklebstoff, einem Klebstoff auf der Basis von Acrylaten oder Polyurethanen oder einem Thermo- oder Duroplastklebstoff zusammengeklebt sind.12. Sicherung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet , daß der Klebstoff elektrisch isoliert, abdichtet und lichtbogenlöschende Eigenschäften aufweist.- 3 ··:. " "21.04.199413. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die beiden Teile (1) mittels zweier U-förmiger Metallklammern (6), die jeweils an der ersten und an der zweiten Seite angebracht sind, miteinander verbunden sind.14. Sicherung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die U-förmigen Metallklammern(6) die beiden Teile (1) federnd umgreifen.15. Sicherung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet , daß die beiden Teile (1) an den Kanten, die die Metallklammern (6) umgreifen, abgerundet oder mit Fasen versehen sind.16. Sicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet , daß die beiden Teile (1) durch Metallisierung der ersten und der zweiten Seite und durch Lot insbesondere Hochtemperaturlot miteinander verbunden sind.17. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß der Schmelzleiter(5) ein Draht mit rundem oder mit rechteckigem Querschnitt ist.18. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß der Schmelzleiter (5) eine Isolierhülle aufweist.19. Sicherung nach einem der Ansprüche 4 bis 17, dadurch gekennzeichnet , daß der Schmelzleiter (5) längs einer Strecke freitragend durch den Körper verläuft.- 4#Ä·' 21.04.199420. Sicherung nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet , daß die Metallklammern (6) bzw. die Metallisierung die äußeren Anschlüsse der Sicherung bilden.21. Sicherung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmelzleiter (5) unter den Metallklammern (6) an die erste und an die zweite Seite angelegt ist.22. Sicherung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet , daß der Schmelzleiter dort endet, wo er aus dem Körper austritt und die Anschlüsse mit elektrischer Verbindung berührt.23. Sicherung nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet , daß die Anschlüsse in Form der Metallklammern (6) und der Schmelzleiter (5) durch Federkraft elektrisch miteinander verbunden sind.24. Sicherung nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet , daß die Metallklammern (6) und der Schmelzleiter (5) miteinander verlötet oder verschweißt sind.25. Sicherung nach einem der Ansprüche 20 bis 24, dadurch gekennzeichnet , daß die Metallklammern (6) aus Messing bestehen.26. Sicherung nach einem der Ansprüche 20 bis 25, dadurch gekennzeichnet , daß die Metallklammern (6) vernickelt sind.• &ogr; · ·- 5 ·* ·21.&Oacgr;4.199427. Sicherung nach einem der Ansprüche 20 bis 26, dadurch gekennzeichnet , daß die Metallklammern (6) verzinnt sind.28. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine nachgiebige Zwischenlage (10), etwa aus Kunststoff, zwischen den beiden Teilen (1) des Körpers.29. Sicherung nach Anspruch 18 oder 28, dadurch gekennzeichnet , daß die Isolierhülle bzw. die Zwischenlage (10) aus einem klebenden, abdichtenden und lichtbogenlöschenden Kunststoff besteht.30. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß sie als Ganzes mindestens teilweise kunststoffummantelt ist.31. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß an den Anschlüssen bzw. Metallklammern (6) biegsame Leitungsstücke aus Draht, Flachdraht oder Metallband angeschweißt oder angelötet sind.32. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß sie bei einer anliegenden Spannung von 63 V und einem Strombereich von 0,1 bis 2,5 A ein Schaltvermögen von mindestens 50 A aufweist.33. Sicherung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet , daß sie eine Länge einschließlich der Anschlüsse von etwa 5 mm, eine Breite von etwa 3,5 mm und eine Höhe von weniger als 3 mm auf-- 6« · "21.04.1994weist.34. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine symmetrische Ausbildung zumindest eines Teils (1), so daß seine Oberseite als auch seine Unterseite zum Einschließen des Schmelzleiters (5) geeignet sind.35. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß zumindest ein Teil (1) mit einem Mittenbereich (12) und zwei Seitenbereichen (14, 16) neben dem Mittenbereich (12) versehen ist, wobei jeweils der Seitenbereich (14, 16) in bezug auf die Höhe des Mittenbereichs (12) dünner ausgebildet ist.36. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil (1) mit einem Mittenbereich (12) und zwei Seitenbereichen (14, 16) neben dem Mittenbereich (12) versehen ist, wobei jeweils der Seitenbereich (14, 16) in bezug auf die Breite des Mittenbereichs (12) schmäler ausgebildet ist.37. Sicherung nach Anspruch 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet , daß der Seitenbereich (14, 16) sich von dem Mittenbereich (12) zur Stirnseite verj üngt.38. Sicherung nach Anspruch 35, 36 oder 37, dadurch gekennzeichnet , daß der Übergang von dem Seitenbereich (14, 16) zur Stirnseite und/oder der Übergang von dem Seitenbereich (14, 16) zum Mittenbereich (12) als Fase (20, 22) ausgebildet ist.- 7 „7 «.. .. ·. · "21.t)4.199439. Sicherung nach Anspruch 2 und insbesondere einem der Ansprüche 3 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Ecken (11) des quaderförmigen Körpers abgeschiragt sind.
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|---|---|---|---|
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| DE9407550U DE9407550U1 (de) | 1993-04-21 | 1994-04-21 | Elektrische Sicherung |
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