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DE9407550U1 - Elektrische Sicherung - Google Patents

Elektrische Sicherung

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Publication number
DE9407550U1
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DE
Germany
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fuse according
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fuse
fusible conductor
central region
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DE9407550U
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English (en)
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Wickmann Werke GmbH
Original Assignee
Wickmann Werke GmbH
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Publication date
Application filed by Wickmann Werke GmbH filed Critical Wickmann Werke GmbH
Priority to DE9407550U priority Critical patent/DE9407550U1/de
Publication of DE9407550U1 publication Critical patent/DE9407550U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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  • Glass Compositions (AREA)
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Description

- 1 - 21.04.1994
Sicherung
Die Erfindung betrifft eine Sicherung, und zwar vor allem eine sogenannte SMD-Sicherung in Sandwich-Bauweise, die primär zur Oberflächenmontage auf einer elektrischen oder elektronischen Schaltung geeignet ist.
Es sind bereits flache, quaderförmige Sicherungen bekannt, die sich bereits aufgrund dieser Bauweise dafür eignen, auf Oberflächen von Schaltkreisen direkt aufgelötet oder aufgeschweißt zu werden. Was bei diesen Sicherungen noch nicht ganz befriedigt, ist der relativ große Herstellungsaufwand bzw. die noch nicht allen Anwendungszwecken gerecht werdende Schaltleistung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine insbesondere auch zur Oberflächenmontage geeignete Sicherung zu schaffen, die kostengünstig zu fertigen ist und, auch im Vergleich mit herkömmlichen Sicherungen, ein hervorragendes Ansprechverhalten und ein hohes Schaltvermögen aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Sicherung einen Körper aufweist, der aus zwei miteinander verbundenen Teilen aus elektrisch isolierendem und hitzebeständigem Material wie Keramik gebildet ist, welche einen Schmelzleiter zwischen sich einschließen, der sich von einem elektrischen Anschluß an einer ersten Seite des Körpers zu einem elektrischen Anschluß an der zweiten, der ersten Seite entgegengesetzten Seite des Körpers erstreckt.
Diese Anordnung zeichnet sich durch eine besondere Eignung für die automatische Fertigung aus. Die Basisbauteile beispielsweise aus Keramik lassen sich heutzutage
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preiswert und mit hoher Genauigkeit herstellen, so daß sich auch hohen Ansprüchen genügende Sicherungen kostengünstig fertigen lassen. Die Anordnung des Schmelzleiters ist in fertigungstechnischer Hinsicht besonders günstig und korrespondiert mit einer Reihe von Weiterbildungen, unter denen eine halbschalenförmige Ausbildung der beiden Teile hervorzuheben ist, aufgrund derer der Schmelzleiter freiliegend durch den Körper verlaufen kann.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen 2-39.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsformen und der Zeichnung zu entnehmen, auf die nachfolgend Bezug genommen wird.
Fig. 1 zeigt einen Schnitt durch eine von zwei identischen, halbschalenförmigen Teilen für eine bevorzugte Ausführungsform;
Fig. 2 ist eine Draufsicht auf das in Fig. 1 dargestellte Teil ;
Fig. 3 ist das in Figur 1 dargestellte Teil entlang einer Schnittlinie III-III in Fig. 2 gesehen;
Fig. 4 ist eine Ansicht des in Fig. 1 und 2 gezeigten
Teils von rechts;
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Fig. 5 zeigt das Teil der Figuren 1 und 2 mit eingelegtem Schmelzleiter;
Fig. 6 zeigt eine Ausführungsform der Sicherung, bei der zweii der zuvor dargestellten Teile mit Metall-
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klammern verbunden sind, die gleichzeitig die äußeren elektrischen Anschlüsse bilden;
Fig. 7 zeigt in einer der Fig. 4 entsprechenden Sicht eine alternative Ausführung mit einer Nut für den Schmelzleiter;
Fig. 8 veranschaulicht eine Art der Befestigung der beiden Teile miteinander;
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Fig. 9 dient zur Erläuterung einer Ausführungsform ohne vorgefertigte Nuten für den Schmelzleiter und als Variante der Befestigung mit einer klebenden Folie;
Fig. 10 zeigt eine Seitenansicht eines von zwei identischen, halbschalenförmigen Teilen in seinem unbehandelten Zustand für eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 11 ist eine Draufsicht auf das in Fig. 10 dargestellte Teil ;
Fig. 12 ist eine Ansicht des in Fig. 10 und 11 dargestellten Teils von rechts;
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Fig. 13 zeigt die Seitenansicht des Teils von Fig. 11, nachdem es metallisiert ist;
Fig. 14 ist eine Draufsicht auf das in Fig. 13 dargestellte Teil;
Fig. 15 ist eine Ansicht des in Fig. 13 und 14 dargestellten Teils von rechts;
Fig. 16 zeigt eine Seitenansicht eines Paars von Teilen
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von Fig. 13 - 15, nachdem es metallisiert, zusammengefügt, mit einem Schmelzleiter versehen und verlötet ist;
Fig. 17 ist eine Schnittansicht des in Fig. 16 dargestellten Teils;
Fig. 18 eine Ansicht des in Fig. 16 und 17 dargestellten
Teils von rechts;
10
Fig. 19 eine perspektivische Seitenansicht eines von
zwei identischen Teilen in seinem unbehandelten Zustand für eine weitere bevorzugte Ausführungsform; und
15
Fig. 20 eine perspektivische Seitenansicht eines von
zwei identischen Teilen in seinem unbehandelten Zustand für eine weitere bevorzugte Ausführungsform mit ähnlichem Aufbau wie in Fig. 10 - 12. 20
Das in den Ficjuren 1, 2 und 3 dargestellte Teil ist eine Halbschale 1 aus einem elektrisch isolierenden, hitzebeständigen Keramikwerkstoff, der außerdem über eine geringe Wärmeleitfähicfkeit verfügt. Die Halbschale 1 hat die Form eines flachen Quaders und weist an ihrer Oberseite eine Mulde 2 auf, die sich innerhalb der äußeren Grenzen der Halbschale 1 und bis in eine bestimmte Tiefe erstreckt. Zwischen der Mulde 2 und je einer Stirnseite der Halbschale 1 ist in ihrer Oberfläche je eine Nut 3 mit halbkreisförmigern Querschnitt ausgebildet, wobei die beiden Nuten 3 axial zueinander ausgerichtet sind.
Die Sicherung wird dadurch gebildet, daß man in die Nuten 3 einen Schmelzleiter 5 einlegt, wie in Fig. 5 gezeigt, und anschließend eine weitere Halbschale 1 spiegelverkehrt
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darauflegt. Zur Befestigung der Halbschalen 1 miteinander dienen zwei U-förmige Metallklammern 6, welche die beiden Halbschalen 1 an den Enden, an denen der Schmelzleiter austritt, umgreifen, so daß der in Fig. 6 gezeigte Gesamtaufbau entsteht.
Die Metallklammern 6 dienen nicht nur zur Befestigung der beiden Halbschalen 1 miteinander, indem sie diese federnd umklammern, sondern außerdem als äußere elektrisehe Anschlüsse der Sicherung. Dazu sind sie bei einer Ausführungsform elektrisch mit dem Schmelzleiter 5 verbunden, indem der Schmelzleiter 5 unter der jeweiligen Metallklammer 6 ein- oder zweimal abknickt, wobei bei größeren Dicken des Schmelzleiters 5 eine nicht eingezeichnete Nut vorgesehen sein sollte, in die er sich schmiegen kann. Der elektrische Kontakt kann rein mechanisch erfolgen. Bei einer anderen Ausführungsform der elektrischen Verbindung endet der Schmelzleiter 5 unmittelbar an seiner Austrittsstelle aus den Halbschalen 1, wobei eine zuverlässige elektrische Verbindung durch Schweißen oder Löten erzielt wird, indem eine geeignet plazierte Schmelzperle oder vorhandene Lötmittelstellen an den Enden des Schmelzleiters 5 oder an den Innenseiten der Metallklammern 6 durch Erhitzen der Metallklammern 6 von außen zum Schmelzen gebracht werden. Durch Kombinieren der vorbeschriebenen Verbindungsmöglichkeiten läßt sich, falls erforderlich, eine noch großflächigere und damit sicherere Verbindung erzielen.
Der Schmelzleiter 5 verläuft bei der bevorzugten Ausführungsform gerade und damit freischwebend zwischen den beiden Halbschalen 1 hindurch. Die Tiefe der Mulde 2 ist so gewählt, daß der Schmelzleiter 5 auch bei Längung durch Erhitzen bis zu seinem Schmelzpunkt den Boden der Mulde 2 nicht berühren kann, so daß eine vorausbestimm-
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bare Wärmeableitung und somit ein genau definiertes Ansprechen der Sicherung gewährleistet ist.
Die Metallklammern 6 sind vorzugsweise einfach durch Biegen hergestellt. Damit die Metallklammern 6 bündig an den Halbschalen 1 anliegen, sind die von den Metallklammern 6 umgriffenen Kanten der Halbschalen 1 leicht angefast bzw. abgerundet. Außerdem erstrecken sich die Metallklammern 6 bei der bevorzugten Ausführungsform über die gesamte Breite der Schmelzleiter-Austrittsseiten der beiden Halbschalen 1.
Zu einem runden Schmelzleiter 5 passende Nuten 3 sind halbkreisförmig, wie in Fig. 4 gezeigt. Andererseits kann es wünschenswert sein, für einen möglichst geringen Wärmetransport zwischen dem Schmelzleiter und den Halbschalen 1 gemäß Fig. 7 V-förmige Nuten 7 vorzusehen, an denen der runde Draht nur linienförmig anliegt. Nuten 7 würden sich außerdem gut zur Aufnahme eines Drahts mit quadratischem Querschnitt eignen.
Anstelle separat vorgefertigter Metallklammern 6 ist bei einer anderen Ausführungsform, die in Figur 13 dargestellt ist, eine Metallisierung der Schmelzleiter-Kontaktflächen und gegebenenfalls daran angrenzender Bereiche der Halbschalen 1 vorgesehen. Diese dient sowohl zur elektrischen Kontaktierung mit dem Schmelzleiter 5 als auch vorzugsweise zur Lötbefestigung der beiden Halbschalen 1 miteinander und gegebenenfalls auch zum Herstellen der elektrischen Anschlüsse.
Zusätzlich zu der mechanischen Verbindung der beiden Halbschalen durch die Metallklammern 5 oder durch eine entsprechende Metallisierung als Voraussetzung für eine Befestigung durch Verlöten oder auch statt dessen kön-
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nen die beiden Halbschalen 1 durch Kleben miteinander verbunden sein. Der Klebstoff befindet sich dann auf den aneinander angrenzenden Flächen der beiden Halbschalen und gegebenenfalls zusätzlich unter den Metallklammern 6. Vorzugsweise übernimmt der Klebstoff auch eine Abdichtfunktion, und er muß elektrisch gut isolieren. Darüber hinaus wäre es auch günstig, wenn er einen Lichtbogen, der sich beim Durchschmelzen des Schmelzleiters 5 bildet, unterdrückt bzw. seine Entwicklung hemmt. Geeignete Klebwerkstoffe finden sich als anorganische Klebstoffe unter Keramikklebstoffen auf Basis verschiedener Metalloxide wie SiO-, ZrO2, Si°2' &Mgr;·?0 un(^ A"^2O3 oc^er a^-s a^-s organische Klebstoffe in Form von Epoxidharzen, Silanen, Silikonelastomeren, Silikonharz und Silikonkautschuk. Außerdem kommen verschiedene Spezialkleber wie Cyanacrylat, Metacrylat oder Polyurethane und manche Thermoplaste oder Duroplaste in Betracht.
Für das Zusammenkleben der Halbschalen bei der Fertigung kann es vorteilhaft sein, die Halbschalen 1 an ihren jeweils benachbarten Kanten, die parallel zum Schmelzleiter 5 verlaufen, mit Fasen 8 zu versehen (Fig. 8). Dadurch entstehen keilförmige Nuten, die ein Klebstoff ausfüllt.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann auf die Nuten 3 verzichtet werden, indem eine mindestens der Dicke des Schmelzleiters 5 entsprechende Zwischenlage 10 zwischen den beiden Halbschalen 1 vorgesehen wird, wie in Fig.
gezeigt. Beim Zusammenfügen der beiden Halbschalen dringt der dazwischengelegte Schmelzdraht 5 in die nachgiebige, vorzugsweise aus Kunststoff bestehende Zwischenlage 10 ein - oder ist bereits vorher in diese eingearbeitet - und wird durch dass Kunsts to ff material fixiert, was nicht im einzelnen darcjestellt ist. Das Kunststoffmaterial der
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Zwischenlage 10 kann außerdem wie der zuvor beschriebene Klebstoff klebende, abdichtende und einen eventuell auftretenden Lichtbogen löschende Eigenschaften aufweisen. Bei der Ausführungsform nach Fig. 9 sind keine Mulden 2 vorgesehen, und der Schmelzleiter 5 ist auf seiner gesamten Lange in der Zwischenschicht 10 eingebettet. Für einen gleichmäßigen Wärmeübergang entlang des Schmelzleiters 5 kann dieser hier wie auch in den übrigen Ausführungsformen mit einem isolierenden Material ummantelt sein.
Falls Mulden 2 vorgesehen sind, ist der entstehende Hohlraum zum Löschen von Lichtbogen vorzugsweise nicht mit Luft, sondern mit einem geeigneten Gas oder anderen Medium ausgefüllt.
Die Metallklammern 6 müssen besonders federnde und gute Kontakteigenschaften besitzen. Messing und andere Kupferlegierungen wie zum Beispiel Kupfer-Beryllium erfüllen diese Forderungen. Für einen guten Kontakt bzw. für ein erleichtertes späteres Anlöten können die Metallklammern 6 bzw. die diesen entsprechenden Metallisierungen vernickelt und/oder verzinkt sein. Falls man eine Ausführungsform benötigt, die auch zur herkömmlichen Montage geeignet ist, lassen sich die Metallklammern 6 ohne weiteres mit entsprechenden Anschlüssen versehen, indem Leitungsstücke aus Draht, Flachdraht oder Metallband daran angeschweißt oder angelötet werden.
In den Figuren 10 bis 18 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Die Sicherung weist, wie auch die anderen Ausführungsformen, zwei halbschalenförmige Teile 1 auf.
Das Teil 1 besteht dabei jeweils aus einem Mittenbereich
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12 und zwei Seitenbereichen 14 und 16, die in bezug auf die Höhe des Mittenbereichs 12 dünner ausgebildet sind. Der Mittenbereich 12 wird jeweils durch eine am Längsrand angeformte Erhebung gebildet, die in der Art einer im Querschnitt rechteckigen Leiste aus dem Teil 1 hervorsteht.
In den Teilen 1 ist jeweils auf der einander gegenüberliegenden Seite der beiden Teile 1 eine Mulde 2 eingearbeitet. Im Gegensatz zu den oben erwähnten Ausführungsformen weist, das Teil 1 keine Nut 3 auf. Diese erübrigt sich bei dieser Ausführungsform, da der Schmelzleiter 5 durch die dünner ausgebildeten Seitenbereiche 14 und 16 bzw. durch die Erhebung im Mittenbereich 12 ohne weiteres zwischen den Teilen 1 angeordnet werden kann.
Der Übergang von dem Seitenbereich 14, 16 zu dem Mittenbereich 12 ist für die Metallisierung als Fase 141 bzw. 161 ausgebildet, siehe insbesondere Fig. 10 und 11, wodurch sie einfacher aufbringbar ist. Aus demselben Grund sind die Ecken 11 des die beiden Teile 1 umfassenden Körpers der Sicherung jeweils abgeschrägt. Dies ist recht deutlich den Fig. 11, 14 und 17 zu entnehmen. Durch die abgeschrägten Ecken 11 wird zudem verhindert, daß der Metallisierungswerkstoff seitlich über das Teil 1 hinaussteht.
In den Figuren 10 bis 12 ist das Teil unbehandelt und in den Figuren 13 bis 15 metallisiert dargestellt. Bei dem Teil 1 werden dabei jeweils die Seitenbereiche 14 und 16 metallisiert. Entweder wird eine ablegierte Metalllegierung verwendet, oder die Metallisierung wird anschließend mit einer Diffusionssperre versehen, die ein Ablegieren der Metallisierung verhindert. Durch die gegenüber dem Mittenbereich 12 dünnere Ausbildung der Seitenbe-
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reiche 14 und 16 ist Raum für den Metallisierungswerkstoff geschaffen, so daß die Teile 1 unmittelbar mit ihren Erhebungen aufeinanderliegen können. Beim Zusammendrücken der beiden halbschalenformigen Teile 1 im Bereich des durch die Mulden 2 und die Erhebungen gebildeten Hohlraums wird dieser somit vollständig abgeschlossen.
In den Figuren 16 bis 18 sind die beiden Teile 1 übereinander angeordnet und schließen den Schmelzleiter 5 ein, der durch Hochtemperaturlot 18 an einem Teil 1 befestigt ist. Weiterhin sind die Teile 1 in den Seitenbereichen 14 und 16 insbesondere jeweils im mittleren Abschnitt, der den Schmelzleiter 5 trägt, durch das Hochtemperaturlot 18 miteinander verlötet. Die beiden halbschalenformigen Teile 1 werden also nur noch über das Lot 18 bzw. die Metallisierung miteinander verbunden und nicht mehr geklammert, wodurch sich die Herstellungskosten weiter vermindern. Statt Hochtemperaturlot kann ein leitfähiges Epoxydharz Verwendung finden, das bei niedriger Temperatur aushärtet.
Möglicherweise in den Hohlraum eindringende Waschflüssigkeiten von Leiterplatten, die bei Undichtigkeit zwischen den Halbschalen beim Waschvorgang der Leiterplatten eindringen können, beeinträchtigen das Abschaltverhalten der Sicherung nicht, so daß es ausreichend ist, daß die beiden Teile 1 vorzugsweise nur noch über die Metallisierung und/ oder über das Lot 18 miteinander verbunden werden.
In einem in dein Figuren 10 bis 18 nicht dargestellten Arbeitsschritt wird der Schmelzleiter 5 nahe an den Teilen 1 abgetrennt. Anschließend können die Stirnflächen für die äußeren Anschlüsse nachverzinnt werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Stirnflächen können in eine Lotpaste getaucht werden, um Lot durch Wärmezufuhr aufschmelzen. Weiterhin können die Stirnflächen auch im Wellenlotbad bzw. in einem Schwallbad verzinnt werden. Die
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dafür benötigte Temperatur darf dabei die Schmelztemperatur des Hochtemperaturlotes 18 zum Befestigen des Schmelzleiters 5 und der beiden Teile 1 nicht erreichen.
In den Figuren 19 und 20 sind zwei weitere Ausführungsformen der Erfindung dargestellt, die im wesentlichen die Merkmale der Ausführungsform der Figuren 10 bis 18 aufweisen. Die Teile 1 sind nämlich mit den zwei in bezug auf den Mittenbereich 12 dünneren Seitenbereichen 14 und 16 versehen. Zudem sind die Seitenbereiche 14 und 16 gegenüber dem Mittenbereich 12 in bezug auf ihre Breite schmaler ausgebildet. Beide Ausführungsformen zeichnen sich durch eine symmetrische Ausbildung aus, so daß sowohl die Oberseite als auch die Unterseite den Schmelzleiter 5 einschließen kann. Dies hat den Vorteil, daß nicht darauf geachtet werden muß, ob bei der Herstellung die richtige Seite des Teils 1 dem Schmelzleiter 5 zugewandt ist, d. h. es muß also nicht mehr zwischen einer Oberseite und einer Unterseite unterschieden werden, wodurch sich der Fertigungssprozeß vereinfacht. Somit werden die Produktionskosten weiter vermindert.
Bei der Ausführungsform gemäß Figur 19 ist jeweils der Übergang zwischen der Stirnseite und dem Seitenbereich 14, 16 als Fase 20 und der Übergang zwischen dem Seitenbereich 14, 16 und dem Mittenbereich 12 als Fase 22 ausgebildet .
Die Ausführungsform des Teils 1 gemäß der Figur 20 verjungt sich von der Erhebung des Mittenbereichs 12 jeweils in Richtung auf die Stirnseite des Teils 1.
Wie in den vorhergehenden Ausführungsformen werden die Teile 1 metallisiert, der Schmelzleiter 5 mittels Hochtemperaturlot befestigt und die beiden Teile 1 gleichzeitig
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oder anschließend durch Verlöten fest miteinander verbunden.
Es wurde insbesondere eine Ausführungsform verwirklicht, die bei einer anliegenden Spannung von 63 Volt und bei einem Strombereich von 0,1 bis 2,5 A ein Schaltvermögen von mehr als 50 A aufweist. Diese Sicherung mißt in einem praktischen Ausführungsbeispiel von Anschlußende zu Anschlußende 5,1 mm, ist 3,5 mm breit und einschließlich der in Fig. 6 gezeigten möglichen U-förmigen Anschlüsse 2,9 mm hoch. Diese Maße führen im Vergleich zu herkömmlichen Röhrchensicherungen zu einer erheblichen Platzersparnis. Diese Platzersparnis sowie die automatisierbare Fertigung aus preiswerten Bauteilen gehen unmittelbar auf die beschriebene Schichtbauweise zurück. Der Einsatzbereich der Sicherung läßt sich durch entsprechende Wahl des Schmelzleitermaterials und der Schmelzleitergeometrie über einen weiten Bereich variieren, wobei jeweils die gleichen Grundbauteile Verwendung finden können. Auch kann man gleiche Halbschalen 1 mit jeweils vorgegebenen Nuten 3 für verschieden dicke Schmelzleiter 5 verwenden, indem die verschiedenen Schmelzleiter mit einem konstanten Außendurchmesser z. B. kunststoffummantelt sind. Wenn der Schmelzleiter 5 in einer Zwischenschicht 10 eingebettet ist, sind verschiedene Durchmesser ohnehin unproblematisch.
Die freiliegenden Außenflächen der Halbschalen 1 eignen sich gut zur Kennzeichnung der Sicherung. Eine Kennzeichnung läßt sich entweder vor dem Brennen im "grünen Zustand" der Keramik in die Halbschalen einprägen oder am Ende des Fertigungsprozesses der Sicherung mit Hilfe einer Drucktechnik farbig aufbringen. Eine Kennzeichnung läßt sich außerdem in eine Kunststoffumspritzung' einprägen, die die Sicherung teilweise umgibt und die beiden Halbschalen 1 neben den zuvor beschriebenen Maßnahmen zusammenhält.
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Der Aufbau des Sicherungskörpers aus zwei Halbschalen ermöglicht außerdem eine einfache automatische Fertigung. Beispielsweise können in einer Reihe mit oder ohne Abstand hintereinander angeordnete Halbschalen 1 fortlaufend mit einem langen Schmelzleiter 5 bestückt werden, wobei der Schmelzleiter 5 zwecks einfacher Handhabung erst nach dem Anheften auf der betreffenden Halbschale 1 oder nach dem Aufbringen der jeweils zweiten Halbschale 1 auf die passende Länge abgeschnitten wird.

Claims (1)

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    Schutzansprüche
    1. Elektrische Sicherung in Sandwichbauweise mit einem Schmelzleiter, gekennzeichnet durch einen Körper, der aus zwei miteinander verbundenen Teilen (1) aus elektrisch isolierendem und hitzebeständigem Material wie Keramik gebildet ist, welche einen Schmelzleiter (5) zwischen sich einschließen, der sich von einem elektrischen Anschluß an einer ersten Seite des Körpers zu einem elektrischen Anschluß an einer zweiten, der ersten Seite entgegengesetzten Seite des Körpers erstreckt.
    2. Sicherung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß der Körper und seine Teile (1) im wesentlichen quaderförmig sind.
    3. Sicherung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g e kennzeichnet, daß der Körper in Querrichtung zu der Verbindungsebene der Teile (1) relativ flach ist.
    4. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß mindestens eines der Teile (1) schalen- bzw. muldenförmig ausgehöhlt und mit seiner ausgehöhlten Seite dem anderen zugewandt ist.
    5. Sicherung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet , daß beide Teile schalen- bzw. muldenförmig ausgehöhlt sind.
    6. Sicherung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch g e kennzeichnet, daß der durch das Aus-
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    höhlen entstandene Hohlraum (2) gegenüber der Außenseite der Sicherung dicht abgeschlossen und gegebenenfalls mit einem lichtbogenlöschenden Medium gefüllt ist.
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    7. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß das Material der Teile (1) Keramik mit einer geringen Wärmeleitfähigkeit ist.
    8. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß wenigstens eines der Teile (1) wenigstens eine Nut (3) zur Aufnahme des Schmelzleiters (5) aufweist.
    9. Sicherung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß eine oder mehrere der Nuten (3) einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweisen.
    10. Sicherung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß eine oder mehrere der Nuten (3) einen V-förmigen Querschnitt aufweisen.
    11. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die beiden Teile (1) mit einem Keramikklebstoff auf Metalloxidbasis, einem Epoxidklebstoff, einem Klebstoff auf der Basis von Acrylaten oder Polyurethanen oder einem Thermo- oder Duroplastklebstoff zusammengeklebt sind.
    12. Sicherung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet , daß der Klebstoff elektrisch isoliert, abdichtet und lichtbogenlöschende Eigenschäften aufweist.
    - 3 ··:. " "21.04.1994
    13. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die beiden Teile (1) mittels zweier U-förmiger Metallklammern (6), die jeweils an der ersten und an der zweiten Seite angebracht sind, miteinander verbunden sind.
    14. Sicherung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die U-förmigen Metallklammern
    (6) die beiden Teile (1) federnd umgreifen.
    15. Sicherung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet , daß die beiden Teile (1) an den Kanten, die die Metallklammern (6) umgreifen, abgerundet oder mit Fasen versehen sind.
    16. Sicherung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet , daß die beiden Teile (1) durch Metallisierung der ersten und der zweiten Seite und durch Lot insbesondere Hochtemperaturlot miteinander verbunden sind.
    17. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß der Schmelzleiter
    (5) ein Draht mit rundem oder mit rechteckigem Querschnitt ist.
    18. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß der Schmelzleiter (5) eine Isolierhülle aufweist.
    19. Sicherung nach einem der Ansprüche 4 bis 17, dadurch gekennzeichnet , daß der Schmelzleiter (5) längs einer Strecke freitragend durch den Körper verläuft.
    - 4·' 21.04.1994
    20. Sicherung nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet , daß die Metallklammern (6) bzw. die Metallisierung die äußeren Anschlüsse der Sicherung bilden.
    21. Sicherung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Schmelzleiter (5) unter den Metallklammern (6) an die erste und an die zweite Seite angelegt ist.
    22. Sicherung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet , daß der Schmelzleiter dort endet, wo er aus dem Körper austritt und die Anschlüsse mit elektrischer Verbindung berührt.
    23. Sicherung nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet , daß die Anschlüsse in Form der Metallklammern (6) und der Schmelzleiter (5) durch Federkraft elektrisch miteinander verbunden sind.
    24. Sicherung nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet , daß die Metallklammern (6) und der Schmelzleiter (5) miteinander verlötet oder verschweißt sind.
    25. Sicherung nach einem der Ansprüche 20 bis 24, dadurch gekennzeichnet , daß die Metallklammern (6) aus Messing bestehen.
    26. Sicherung nach einem der Ansprüche 20 bis 25, dadurch gekennzeichnet , daß die Metallklammern (6) vernickelt sind.
    • &ogr; · ·
    - 5 ·* ·21.&Oacgr;4.1994
    27. Sicherung nach einem der Ansprüche 20 bis 26, dadurch gekennzeichnet , daß die Metallklammern (6) verzinnt sind.
    28. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine nachgiebige Zwischenlage (10), etwa aus Kunststoff, zwischen den beiden Teilen (1) des Körpers.
    29. Sicherung nach Anspruch 18 oder 28, dadurch gekennzeichnet , daß die Isolierhülle bzw. die Zwischenlage (10) aus einem klebenden, abdichtenden und lichtbogenlöschenden Kunststoff besteht.
    30. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß sie als Ganzes mindestens teilweise kunststoffummantelt ist.
    31. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß an den Anschlüssen bzw. Metallklammern (6) biegsame Leitungsstücke aus Draht, Flachdraht oder Metallband angeschweißt oder angelötet sind.
    32. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß sie bei einer anliegenden Spannung von 63 V und einem Strombereich von 0,1 bis 2,5 A ein Schaltvermögen von mindestens 50 A aufweist.
    33. Sicherung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet , daß sie eine Länge einschließlich der Anschlüsse von etwa 5 mm, eine Breite von etwa 3,5 mm und eine Höhe von weniger als 3 mm auf-
    - 6« · "21.04.1994
    weist.
    34. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine symmetrische Ausbildung zumindest eines Teils (1), so daß seine Oberseite als auch seine Unterseite zum Einschließen des Schmelzleiters (5) geeignet sind.
    35. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß zumindest ein Teil (1) mit einem Mittenbereich (12) und zwei Seitenbereichen (14, 16) neben dem Mittenbereich (12) versehen ist, wobei jeweils der Seitenbereich (14, 16) in bezug auf die Höhe des Mittenbereichs (12) dünner ausgebildet ist.
    36. Sicherung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil (1) mit einem Mittenbereich (12) und zwei Seitenbereichen (14, 16) neben dem Mittenbereich (12) versehen ist, wobei jeweils der Seitenbereich (14, 16) in bezug auf die Breite des Mittenbereichs (12) schmäler ausgebildet ist.
    37. Sicherung nach Anspruch 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet , daß der Seitenbereich (14, 16) sich von dem Mittenbereich (12) zur Stirnseite verj üngt.
    38. Sicherung nach Anspruch 35, 36 oder 37, dadurch gekennzeichnet , daß der Übergang von dem Seitenbereich (14, 16) zur Stirnseite und/oder der Übergang von dem Seitenbereich (14, 16) zum Mittenbereich (12) als Fase (20, 22) ausgebildet ist.
    - 7 „
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    39. Sicherung nach Anspruch 2 und insbesondere einem der Ansprüche 3 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Ecken (11) des quaderförmigen Körpers abgeschiragt sind.
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