DE9400760U1 - Kombination eines Baggers mit einer Rütteleinrichtung - Google Patents
Kombination eines Baggers mit einer RütteleinrichtungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Kombination eines Baggers mit einer Rütteleinrichtung zur Fertigung von
Tragschichten oder dergl.
Im modernen Straßen- oder Gleisanlagenbau ist es bekannt, zur Fertigung von Tragschichten, wie z.B. hydraulich gebundene
Tragschichten (HGT-Schichten), Frostschutzschichten oder Planumsschichten, einen Tragschichtfertiger zu verwenden,
wie er z.B. aus der EP 0 335 339 Al bekannt ist. Dieser Tragschichtfertiger umfaßt ein Raupenkettenfahrwerk
und eine an der Vorderseite des Tragschichtfertigers angeordnete Rüttelbohle, welche durch eine Mehrzahl von
Zylindereinheiten in ihrer Höhe und Winkelstellung bezüglich des Tragschichtfertigers einstellbar ist. Um eine
geeignet komprimierte Tragschicht herzustellen, ist es bei dem bekannten Tragschichtfertiger möglich, die Rüttelbohle
schwimmend zu steuern, d.h., daß ihre Höhenposition im wesentlichen durch die von dem einzubauenden Material
erzeugten dynamischen Auftriebskräfte bestimmt ist* Vor der
Rüttelbohle ist ein in einer Seitenrichtung bewegbarer Verteilerarm vorgesehen, welcher eine Grobverteilung des
vor dem Tragschichtfertiger aufgeschütteten und zu komprimierenden Materials vornimmt.
Insbesondere beim Bau von Gleisanlagen besteht jedoch oftmals das Problem, daß der Schienenstrang durch unwegsames
Gelände geführt werden muß, und daß somit für die zum Bau der Gleisanlage erforderlichen Geräte nur wenig Platz
zur Verfügung steht. Das Fertigen einer Tragschicht mit dem aus der EP-A-O 335 339 bekannten Tragschichtfertiger erfordert
jedoch, daß zusätzlich zu den bereits an der jeweiligen Baustelle vorhandenen Gerätschaften, wie z.B. Bagger,
Lastkraftwagen und dergl., ein zusätzliches Baugerät in dem ohnehin beschränkten Raum untergebracht werden muß. Ferner
ist in manchen Fällen zum Fertigen einer Tragschicht mit diesem Tragschichtfertiger ein zusätzliches Gerät (z.B.
Seiten-Förderband) zum Herbeischaffen des einzubauenden Materials erforderlich, welches das z.B. auf einen Lastkraftwagen
herbeigeschaffte Material von dem Lastkraftwagen
ablädt und auf dem Untergrund vor dem Tragschichtfertiger verteilt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der
Lastwagen nur seitlich neben der zu fertigenden Schicht heranfahren kann insbesondere, um den vorbereiteten Untergrund
nicht zu beschädigen.
Der bekannte Tragschichtfertiger führt zu erheblichen Anschaffungs- bzw. Unterhaltskosten eines anderweitig nicht
verwendendbaren Baugeräts, welches zusätzlich immer dann, wenn eine Tragschicht gefertigt werden soll, zu der jeweiligen
Baustelle transportiert und anschließend wieder von dieser Baustelle abtransportiert werden muß.
Demgegenüber ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine kostengünstige Fertigungsmöglichkeit für Tragschichten
oder dergl. zu schaffen, bei der keine gesonderten Geräte zum Heranführen des einzubauenden Schichtmaterials vor die
Rütteleinrichtung erforderlich sind.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die im Anspruch 1
angegebene Kombination eines Baggers mit einer Rütteleinrichtung gelöst.
Da an jeder Gleis- bzw. Straßenbaustelle im allgemeinen ohnehin Bagger zur Bearbeitung des Untergrunds und zum
Durchführen einer Vielzahl weiterer Aufgaben vorhanden sind, kann durch das Vorsehen einer Halteeinrichtung an dem
Bagger, an welcher dann eine Rütteleinrichtung wahlweise anbringbar bzw. wieder entfernbar gehalten wird, auf einfache
Weise ein Arbeitsgerät zum Rütteln bzw. Fertigen von Tragschichten an der jeweiligen Baustelle bereitgestellt
werden. Das An- bzw. Abtransportieren eines zusätzlichen
Tragschichtfertigers, welcher an der Baustelle zusätzlichen
Platz in Anspruch nehmen würde, ist somit nicht mehr erforderlich.
Der bereits am Bagger vorgesehene Baggerarm kann zum einen dazu verwendet werden, die Rütteleinrichtung von einer
Ablagestellung, z.B. auf einem Lastkraftwagen oder am Rand der Baustelle, wegzuheben und an der Halteeinrichtung
anzubringen. Zum anderen kann der Baggerarm mit der am Baggerarm vorgesehenen Baggerschaufel dazu verwendet werden,
das z.B. auf einem Lastkraftwagen herbeigeschaffte Material von dem Lastkraftwagen abzuheben und dieses auf
dem Untergrund vor dem Bagger und vor der Rütteleinrichtung zu verteilen. Ein zusätzlicher Bagger, welcher dieses
Abladen und Verteilen durchführen müßte, und auf dem noch nicht verdichteten Untergrund vor der Rütteleinrichtung
fahren müßte, ist daher nicht erforderlich. Dies ist besonders daher vorteilhaft, da die von den Reifen des zusätzlichen
Baggers in dem vorbereiteten, jedoch noch nicht verdichteten Untergrund erzeugten Abdrücke das Fertigen einer
ebenen, gleichmäßig verdichteten Tragschicht stark erschweren.
Da der Bagger selbst ein sehr hohes Eigengewicht aufweist (bis zu 25 t), ist sichergestellt, daß die Rütteleinrichtung
mit einem sehr hohen Druck auf dem zu rüttelnden Material aufliegt, so daß eine gute Kopplung zur Übertragung
der durch die Rütteleinrichtung erzeugten Schwingungen von der Rütteleinrichtung auf das zu verdichtende Material
sichergestellt ist.
Zum Anbringen der Rütteleinrichtung an der Halteeinrichtung ist es besonders vorteilhaft, daß die Rütteleinrichtung
eine Montagebasis aufweist, die mit Hakenabschnitten an der Halteeinrichtung einhängbar ist. Es ist somit möglich, daß
der Baggerfahrer selbsttätig und ohne zusätzliche Hilfe die Rütteleinrichtung mit dem Baggerarm vom Boden abhebt und
durch Einhängen mit den Hakenabschnitten an der Halteeinrichtung am Bagger festlegt, wodurch die Zeit, welche
erforderlich ist, bis eine Rütteleinrichtung zum Fertigen einer Tragschicht bereitgestellt ist, verringert wird.
Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die erste Halteeinrichtung
eine an einer Vorderseite des Unterwagens angeordnete Halteplatte umfaßt, und wenn an der Rütteleinrichtung
eine Gegenplatte vorgesehen ist, welche bei montierter Rütteleinrichtung an der Halteplatte anliegt, wobei
im Bereich einer oberen Kante der Gegenplatte wenigstens ein hakenartiger Abschnitt vorgesehen ist, welcher eine
Oberkante der Halteplatte übergreift. Der Baggerfahrer
braucht somit beim Anbringen der Rütteleinrichtung am Bagger die Rütteleinrichtung mit Hilfe des Baggerarms
lediglich so weit auf die Halteplatte der Halteeinrichtung zu zu bewegen, bis die Gegenplatte an der Halteplatte
anliegt. Ein nachfolgendes Absenken der Rütteleinrichtung
mittels des Baggerarms führt zum Verhaken des wenigstens einen hakenartigen Abschnitts der Gegenplatte an der Halteplatte,
wodurch die Rütteleinrichtung am Bagger festgelegt ist.
Die Gegenplatte kann zusätzlich durch eine Mehrzahl von Schraubverbindungen an der Halteplatte befestigt werden, so
daß eine durch Krafteinwirkung von außen verursachte Verschiebung der Rütteleinrichtung relativ zum Bagger nach
oben verhindert wird.
Um sicherzustellen, daß in jeder Höhenstellung der Rütteleinrichtung
relativ zum Unterwagen die Rütteleinrichtung die gleiche Neigung relativ zum Unterwagen und somit zum
Boden aufweist, wird vorgeschlagen, daß die Rütteleinrichtung mit der Gegenplatte durch wenigstens zwei in seitlichem
Abstand zueinander angeordnete Paare übereinander angeordneter Schwenkarme verbunden ist, welche im Bereich
einer ihrer Enden an der Gegenplatte schwenkbar angebracht
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sind und im Bereich ihrer anderen Enden an der Rütteleinrichtung schwenkbar angebracht sind und eine Parallelogrammführung
für die Rütteleinrichtung vorsehen.
In einer alternativen Ausgestaltung umfaßt die Halteeinrichtung wenigstens zwei sich von einer Vorderseite des
Unterwagens nach vorne erstreckende, seitlich voneinander beabstandete Trageplatten sowie einen jeweils an den Trageplatten über Schwenkverbindungen angelenkten, sich vor dem
Unterwagen und dem Fahrwerk in einer Richtung quer zum Unterwagen erstreckenden Rütteleinrichtungsträger, an
welchem die Rütteleinrichtung anbringbar ist. Alle zur Anlenkung der Rütteleinrichtung am Bagger erforderlichen
Elemente sind somit mit dem Bagger fest verbunden, so daß eine besonders stabile Anlenkung der Rütteleinrichtung am
Bagger vorgesehen werden kann. Ferner wird zum Transport lediglich die Rütteleinrichtung selbst vom Bagger entfernt,
so daß auch der separate Transport des Baggers und der Rütteleinrichtung erleichtert ist.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn am Rütteleinrichtungsträger jeweils den Trageplatten am Unterwagen zugeordnete, sich
vertikal und in Richtung auf den Unterwagen zu erstreckende Trägerplatten vorgesehen sind, und die Schwenkverbindungen
jeweils einen an einem unteren Abschnitt der Trageplatten und an einem unteren Abschnitt der Trägerplatten schwenkbar
angebrachten unteren Schwenkarm umfassen, sowie einen an einem oberen Abschnitt der Trageplatten und an einem oberen
Abschnitt der Trägerplatten schwenkbar angebrachten oberen Schwenkarm, welcher im wesentlichen parallel zum unteren
Schwenkarm angeodnet ist und mit diesem eine Parallelogrammführung
für den Rütteleinrichtungsträger bildet. Die Parallelogrammführung des Rütteleinrichtungsträgers und
somit der Rütteleinrichtung stellt sicher, daß beim Anheben oder Absenken der Rütteleinrichtung diese relativ zum
Bagger und somit relativ zum Untergrund nicht verschwenkt wird und somit in jeder Arbeitshöhe mit ihrer gesamten
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Arbeitsfläche auf dem Untergrund aufliegt.
Zum Anheben und Absenken der Rütteleinrichtung wird vorgeschlagen,
daß jede Schwenkverbindung ferner eine erste Zylindereinheit umfaßt, und daß die erste Zylindereinheit
mit einem ihrer Enden im Bereich der Anlenkung des unteren Schwenkarms an der Trageplatte an dieser schwenkbar angebracht
ist und mit ihrem anderen Ende am oberen Schwenkarm im Bereich dessen Anlenkung an der Trägerplatte schwenkbar
angebracht ist. Die gesamte Zylindereinheit erstreckt sich somit vollständig innerhalb des durch den oberen und den
unteren Schwenkarm gebildeten Anlenkungsparallelogramms, so daß keine Bauteile vorhanden sind, welche über die oberen
Schwenkarme bzw. über den oberen Abschnitt der Trageplatten hinausragen. Die Drehbewegung eines auf dem Unterwagen
angeordneten Oberwagens wird somit durch die Halteeinrichtung und die Rütteleinrichtung nicht beeinträchtigt.
Wenn die Länge des Rütteleinrichtungsträgers in Querrichtung des Unterwagens kleiner oder gleich der maximalen
Breite des Unterwagens ist, ist sichergestellt, daß keine Bauteile vorhanden sind, die seitlich über den Unterwagen
hervorragen, so daß ein Transport bzw. ein Bewegen des Unterwagens auf öffentlichen Straßen problemlos durchgeführt
werden kann.
Zum Koppeln der Rütteleinrichtung mit dem Rütteleinrichtungsträger
wird vorgeschlagen, daß im Bereich von in Querrichtung des Unterwagens äußeren Enden des Rütteleinrichtungsträgers
Kopplungselemente zum festen Koppeln des Rütteleinrichtungsträgers mit der Rütteleinrichtung vorgesehen
sind. Die Anlenkung der Rütteleinrichtung am Rütteleinrichtungsträger ist somit möglichst nahe im Bereich
der seitlichen Enden der Rütteleinrichtung vorgesehen, so daß die durch die Rütteleinrichtung auf den Rütteleinrichtungsträger
und die Halteeinrichtung übertragenen Drehmomente möglichst gering gehalten werden.
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In einer weiteren alternativen Ausgestaltung der Halteeinrichtung kann diese jeweils an Seitenflächen von Fahrwerkrahmen
des Fahrwerks angebrachte Schwenkeinrichtungen umfassen, welche mit der Rütteleinrichtung fest koppelbar
sind. Die Kopplung der Rütteleinrichtung mit dem Bagger jeweils seitlich am Unterwagen, d.h. außerhalb der Raupenfahrwerke,
ermöglicht eine starke Verringerung der von der Rütteleinrichtung auf die Unterwagen übertragenen Drehmomente,
insbesondere um eine Drehachse parallel zur Fahrtrichtung, wodurch eine besonders stabile Kopplung der Rütteleinrichtung
mit dem Bagger vorgesehen ist. Auch ergibt sich eine gute Zugänglichkeit zu den Schwenkeinrichtungen
zu Montage und Demontage sowie zu Wartungsarbeiten.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Schwenkeinrichtungen jeweils am Fahrwerkrahmen mit einem ihrer Enden angelenkte,
vertikal voneinander beabstandete obere und untere Schwenkarme umfaßt, welche im Bereich ihrer anderen Enden mit der
Rütteleinrichtung fest koppelbar sind zum Vorsehen jeweiliger Parallelogrammführungen für die Rütteleinrichtung. Die
Parallelogrammführung der Rütteleinrichtung stellt sicher, daß in jeder Schwenkposition die Rütteleinrichtung die
gleiche Winkellage relativ zum Bagger und somit relativ zum Untergrund einnimmt.
Zum Anheben der Rütteleinrichtung wird vorgeschlagen, daß jede der Schwenkeinrichtungen ferner jeweils eine erste
Zylindereinheit umfaßt, welche mit dem oberen oder dem unteren Schwenkarm einerseits und dem Fahrwerkrahmen
andererseits zum wahlweisen Anheben und Absenken der Rütteleinrichtung gekoppelt ist.
Wenn der obere Schwenkarm in einer Querrichtung des Unterwagens weiter vom Fahrwerkrahmen beabstandet ist, als der
untere Schwenkarm, und die erste Zylindereinheit mit dem unteren Schwenkarm gekoppelt ist, ist es möglich, eine
Zylindereinheit zu verwenden, deren Baulänge einen aus-
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reichenden Hub der Rütteleinrichtung gewährleistet.
reichenden Hub der Rütteleinrichtung gewährleistet.
Um sicherzustellen, daß einerseits die durch die erste Zylindereinheit aufbringbare Anhebekraft durch die durch
den Schwenkarm auf die erste Zylindereinheit übertragene Gewichtskraft der Rütteleinrichtung nicht überschritten
wird und andererseits der durch die Schwenkeinrichtung und die erste Zylindereinheit vorgesehene Hub der Rütteleinrichtung
für eine Vielzahl verschiedener Betriebe ausreichend ist, wird vorgeschlagen, daß die Zylindereinheit am
oberen oder unteren Schwenkarm in einem mittleren Abschnitt desselben angreift.
Um die Schwenkeinrichtungen mit den oberen und unteren Schwenkarmen und der Zylindereinheit jeweils einfach und
schnell am Fahrwerkrahmen des Baggers anbringen zu können, wird vorgeschlagen, daß der obere und der untere Schwenkarm
jeder Schwenkeinrichtung sowie die dazugehörige erste Zylindereinheit jeweils an einer am Fahrwerkrahmen anbringbaren
Montageplatte schwenkbar gelagert sind.
Um die Winkellage der Rütteleinrichtung relativ zum Unterwagen und somit relativ zum Boden einstellen zu können, und
somit Rüttelvorgänge verschiedener Art durchführen zu können, wird vorgeschlagen, daß der obere und/oder der
untere Schwenkarm in seiner Länge einstellbar ist zur Einstellung der Winkellage der Rütteleinrichtung relativ
zum Unterwagen.
Die Rütteleinrichtung umfaßt bevorzugterweise eine Rüttelbohle
mit einer Rüttelplatte und wenigstens einem Rüttler sowie eine erste Zylindereinheit, mittels welcher die vertikale
Stellung der Rüttelbohle relativ zum Bagger einstellbar ist. Es ist somit nicht nötig, am Bagger eine
Zylindereinheit vorzusehen, welche bei montierter Rütteleinrichtung mit dieser zum Einstellen der vertikalen Stellung
der Rütteleinrichtung gekoppelt werden muß. Die Rüt-
teleinrichtung stellt somit eine selbständige Einrichtung dar, die schnell und einfach am Bagger montierbar und vom
Bagger demontierbar ist und die nur geringe bauliche Veränderungen am Bagger erfordert.
Wenn die Rüttelplatte unter Zwischenlagerung von gummielastischen Elementen an einem Rahmen der Rüttelbohle gehalten
ist, ist sichergestellt, daß die durch den wenigstens einen Rüttler erzeugten Vibrationen in erster Linie auf die
Rüttelplatte und nicht auf den Rahmen der Rüttelbohle und somit die Rütteleinrichtung und den Bagger übertragen
werden, wodurch die Effizienz der Rütteleinrichtung wesentlich verbessert wird.
Um eine besonders gleichmäßige Tragschicht fertigen zu können, wird vorgeschlagen, daß die Rütteleinrichtung einen
der Rüttelbohle vorgelagerten Dosierschieber umfaßt, welcher in seiner vertikalen Stellung relativ zur Rüttelbohle
durch eine zweite Zylindereinheit einstellbar ist, so daß
das vor dem Bagger bzw. der Rütteleinrichtung abgeladene Material in Abhängigkeit von der vertikalen Stellung des
Dosierschiebers dosiert unter die Rütteleinrichtung gelangt und eine Tragschicht mit gleichmäßiger Schicht-Dicke und
-Dichte erzeugt wird.
Eine Betätigung der ersten und zweiten Zylindereinheiten sowie des wenigstens einen Rüttlers in besonders einfacher
Weise ist dadurch möglich, daß die ersten und zweiten Zylindereinheiten sowie der wenigstens eine Rüttler hydraulisch
betätigbar sind.
Dazu wird vorgeschlagen, daß an einem am Oberwagen des Baggers angeordneten Baggermotor eine Nebenantriebswelle vorgesehen
ist, und daß durch die Nebenantriebswelle eine am Oberwagen vorgesehene Hydraulikpumpe zur hydraulischen
Betätigung der ersten und zweiten Zylindereinheiten und des wenigstens einen Rüttlers antreibbar ist. Es ist somit
nicht nötig, zusätzliche Antriebsaggregate am Bagger vorzusehen, so daß die Gesamtkosten der erfindungsgemäßen
Kombination verringert werden können.
Herkömmliche Bagger sind im allgemeinen nicht in der Lage, in einem Bereich niederer Geschwindigkeiten, d.h. in einem
Bereich von 1 bis 3 m/Min., mit derart gleichmäßiger Geschwindigkeit zu fahren, wie dies für die Fertigung von
Tragschichten erwünscht ist. Die Ursache liegt darin, daß herkömmliche Bagger für höhere Fahrgeschwindigkeiten von
beispielsweise mehr als 3 km/h (50 m/Min.) ausgelegt sind. Die zum Betrieb der Fahrmotoren vorgesehenen Ölpumpen sind
zwar bezüglich ihrer Förderleistung verstellbar, können jedoch im Bereich geringer Förderleistung keine gleichmäßige
Ölmenge abgeben, da sie dann bereits im Bereich des Leckölflusses arbeiten. Um diesen Nachteil zu beseitigen,
wird vorgeschlagen, daß die Hydraulikpumpe eine Dreifachpumpe ist, wobei ein Pumpenteil zur Betätigung der ersten
und zweiten Zylindereinheiten dient, ein Pumpenteil zum Antrieb des wenigstens einen Rüttlers dient, und ein Pumpenteil
zum Antrieb des Fahrwerks dient. Es ist somit durch entsprechende Auslegung des Antriebs-Pumpenteils für niedrige
Pumpleistung unter Verwendung des am Bagger ohnehin vorgesehenen Motors möglich, eine für den Antrieb des
Fahrzeugs mit sehr geringer und konstanter Geschwindigkeit geeignete Pumpölmenge zu liefern. Zusätzlich können durch
die gleiche Hydraulikpumpe die Zylindereinheiten und der wenigstens eine Rüttler betrieben werden, so daß auch
hierfür keine zusätzlichen Aggregate erforderlich sind.
Da die Rütteleinrichtung vorzugsweise an einer Vorderseite des Unterwagens angebracht ist, wird vorgeschlagen, daß
an einer Vorderseite des Oberwagens Hydraulikleitungsanschlüsse zur Verbindung der Hydraulikpumpe mit der ersten
und zweiten Zylindereinheit und dem wenigstens einen Rüttler vorgesehen sind, und daß am Oberwagen Schwenkwinkelbegrenzungseinrichtungen
vorgesehen sind, um den Schwenkwin-
kel des Oberwagens auf einen vorbestimmten Wert einzuschränken.
Das Vorsehen einer zusätzlichen Drehdurchführung durch den Drehkranz des Oberwagens in den Unterwagen kann
somit entfallen, was die Herstellungskosten der erfindungsgemäßen Kombination deutlich verringert. Durch das Vorsehen
der Schwenkwinkelbegrenzungseinrichtungen ist sichergestellt, daß beim Drehen des Oberwagens auf dem Unterwagen
eine Beschädigung bzw. ein Abreißen der Hydraulikverbindungen zwischen dem Oberwagen und der Rütteleinrichtung verhindert
wird.
Um vom Antriebsmotor des Baggers unabhängig zu sein, ist es alternativ hierzu möglich, am Unterwagen ein Dieselaggregat
und eine durch das Dieselaggregat angetriebene Hydraulikpumpe zur Betätigung der ersten und zweiten Zylindereinheiten
und des wenigstens einen Rüttlers vorzusehen. Es wird dadurch auch eine Unabhängigkeit vom Oberwagen des Baggers
erreicht, so daß dieser im vollen Drehbereich von 360° arbeiten kann.
In diesem Fall ist es vorteilhaft, wenn an einer Hinterseite des Unterwagens eine zweite Halteplatte vorgesehen
ist, an welcher ein Träger für das Dieselaggregat und die Hydraulikpumpe mit einer Gegenplatte anliegt und mit einem
hakenartigen Abschnitt eine Oberkante der zweiten Aufhängeplatte übergreift. Es ist somit wiederum möglich, das am
Unterwagen anzubringende Dieselaggregat und die Hydraulikpumpe mittels des Baggerarms am Bagger anzubringen und von
diesem wieder zu entfernen, ohne daß zusätzliches Hilfspersonal erforderlich ist, was wiederum zeit- und kostensparend
ist.
Wenn der Träger durch wenigstens eine Schraubverbindung an der zweiten Halteplatte festlegbar ist, ist sichergestellt,
daß der Träger auch bei starken Erschütterungen oder Krafteinwirkungen
von außen sich nicht vom Bagger löst.
Es wird vorgeschlagen, daß die Hydraulikleitungen von der Hydraulikpumpe zur ersten und zweiten Zylindereinheit und
zum Rüttler jeweils entlang der Unterseite des Unterwagens geführt sind, um eine Beschädigung der Hydraulikleitungen
durch den Drehkranz bzw. den Oberwagen zu vermeiden.
Das Anbringen der Rütteleinrichtung am Bagger mittels des Baggerarms wird erheblich erleichtert, wenn die Rütteleinrichtung
mit Kupplungselementen zur wahlweisen Kopplung mit dem Baggerarm versehen ist.
Um die durch die erfindungsgemäße Kombination gefertigte
Tragschicht durch nachträgliches Befahren möglichst wenig zu beeinträchtigen, wird vorgeschlagen, daß das Fahrwerk
ein Raupenkettenfahrwerk mit zwei jeweils an den Seiten des Unterwagens vorgesehenen Raupenketten umfaßt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer bevorzugten Ausführungsform mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen
beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Kombination eines Baggers mit einer Rütteleinrichtung;
Fig. 2 eine schematische Schnittansicht der erfindungsgemäßen Kombination entlang einer Linie
II-II in Fig. 4;
Fig. 3 eine Schnittansicht der Rütteleinrichtung entlang einer Linie III-III in Fig. 4;
Fig. 4 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Kombination eines Baggers mit einer Rütteleinrichtung.
Fig. 5 eine der Fig. 2 entsprechende schematische
Schnittansicht, wobei eine zweite Ausführungsform
der Halteeinrichtung für die Rütteleinrichtung dargestellt ist;
Fig. 6 eine Ansicht des Unterwagens und der Halteeinrichtung der Fig. 5 von vorne;
Fig. 7 eine Draufsicht auf eine dritte bevorzugte Ausführungsform der ersten Halteeinrichtung;
und
Fig. 8 eine Seitenansicht der ersten Halteinrichtung der dritten bevorzugten Ausführungsform.
Fig. 1 zeigt einen allgemein mit 10 bezeichneten Bagger, welcher einen Oberwagen 12 und einen Unterwagen
umfaßt. Der Oberwagen 12 ist auf dem Unterwagen 14 in
an sich bekannter Weise, z.B. mittels eines Drehkranzes, drehbar gelagert. Am Oberwagen 12 des Baggers 10
ist ein Baggerarm 16 vorgesehen, welcher einen ersten am Oberwagen 12 um eine im wesentlichen horizzontale
Achse schwenkbaren Armabschnitt 18 sowie einen am ersten Armabschnitt 18 ebenfalls um eine im wesentlichen
horizontale Achse schwenkbaren zweiten Armabschnitt 20 umfaßt. Die Armabschnitte 18 und 20 sind
durch an sich bekannte Zylindereinheiten (hier nur eine dargestellt) bewegbar.
An einem freien Ende 22 des zweiten Armabschnitts 20 ist eine Baggerschaufel 24 angebracht. Der zweite
Armabschnitt 2 0 weist eine Dreheinrichtung 26 auf, mittels welcher der mit der Schaufel 24 verbundene Teil
28 des zweiten Armabschnitts 20 um eine Längsachse des zweiten Armabschnitts 20 bezüglich dem am ersten Armabschnitt
18 schwenkbar gehaltenen Teil 30 um 360° drehbar ist. Da die Schaufel 24 am Ende 22 des zweiten
Armabschnitts 20 in bekannter Weise wiederum um eine im
wesentlichen horizontal verlaufende Achse schwenkbar gehalten ist, kann die Schaufel 24 durch den Baggerfahrer
praktisch in jede beliebige Arbeitsposition gebracht werden. An beiden Seiten des Unterwagens 14 sind
Raupenketten 32 vorgesehen, welche das Fahrwerk 31 des Baggers bilden, und welche durch einen (nicht dargestellten)
Motor des Baggers, der im Oberwagen 12 angeordnet ist, angetrieben werden.
Wie in Fig. 2 detaillierter dargestellt, ist am Bagger 10 eine Rütteleinrichtung 34 angebracht. Zu diesem
Zweck ist an einer Vorderseite 36 des Unterwagens 14 mittels einer Mehrzahl sich in Längsrichtung des Baggers
oder schräg zu dieser erstreckender Trageplatten 38 eine Halteplatte 40 befestigt. Die Halteplatte 40
erstreckt sich im wesentlichen parallel zur Vorderseite 3 6 des Unterwagens über im wesentlichen die gesamte
Breite des Unterwagens zwischen den Raupenketten 32. Eine Gegenplatte 42 der Rütteleinrichtung 34 weist in
einem oberen Endbereich 46 (s. Fig. 3) einen hakenförmigen Abschnitt 44 auf, welcher sich im wesentlichen
über die gesamte Breite der Gegenplatte 42 erstreckt. Mit dem hakenförmigen Abschnitt 44 wird die Gegenplatte
42 über eine obere Kante 48 der Halteplatte 40 gehängt, so daß die Rütteleinrichtung durch die Halteplatte 40
am Unterwagen 14 des Baggers 10 getragen ist.
Die Halteplatte 40 und die Gegenplätte 42 können zusätzlich
durch Schraubverbindungen 50, z.B. Schraubbolzen, miteinander verbunden werden, welche sowohl in der
Halteplatte 4 0 als auch in der Gegenplatte 42 ausgebildete Öffnungen durchsetzen. Ein ungewolltes Lösen der
Rütteleinrichtung 34 vom Bagger 10, z.B. durch Anheben der Rütteleinrichtung 34, kann somit verhindert werden.
Die in Fig. 3 detaillierter dargestellte Rütteleinrichtung 34 umfaßt eine an sich bekannte Rüttelbohle 52. An
einem Rahmenabschnitt 54 der Rüttelbohle 52 sind seitlich voneinander beabstandet jeweils Paare von Tragearmen
56 und 58 übereinander um im wesentlichen horizontal verlaufende Achsen mit ihren ersten Enden
64,65 schwenkbar festgelegt. Die beiden Tragearme 56 und 58 mit ihren zweiten Enden 72,73 sind an der Gegenplatte
42 an jeweiligen Trägern 60 und 62 ebenfalls um im wesentlichen horizontal verlaufende Achsen schwenkbar
gehalten.
Wie insbesondere in Fig. 4 zu erkennen ist, ist einer der seitlich voneinander beabstandeten oberen und/oder
unteren Arme 56,58 im wesentlichen A-förmig ausgebildet und weist einen sich vom Endabschnitt 64 des Tragearms
56, mit welchem der Tragearm 56 an der Rüttelbohle schwenkbar festgelegt ist, quer in Richtung auf den
Trageaufbau zu erstreckenden seitlichen Stützarm 66 auf. Der seitliche Stützarm 66 ist mit seinem freien
Ende 68 an einem Träger 70 an der Gegenplatte 42 ebenfalls um eine im wesentlichen horizontale Achse
schwenkbar festgelegt. Zwischen den beiden an der Gegenplatte 42 festgelegten Endabschnitten 68 und 72
des seitlichen Stützarms 66 und des Tragearms 56 ist ein sich im wesentlichen quer zur Längsrichtung des
Baggers erstreckender Stabilisator 74 vorgesehen, welcher sowohl am seitlichen Stützarm 66 als auch am
Tragearm 56 festgeschweißt ist.
Durch die oberen und unteren Tragearme 56 und 58 ist eine Parallelführung der Rüttelbohle 52 in einer Höhenrichtung
bezüglich des Baggers vorgesehen, welche durch den seitlichen Stützarm 66 und den Stabilisator 74
gegen durch seitliche Krafteinwirkung verursachte Verschiebungen der Rüttelbohle relativ zum Bagger
gesichert ist, so daß die Rüttelbohle 52 lediglich in einer vertikalen Richtung bewegbar ist.
Jeweils an den seitlichen Enden der Gegenplatte 42 ist ein Aufbau 76 vorgesehen, der im Bereich seines oberen
Endes 78 eine erste Zylindereinheit 80 trägt. Die erste
Zylindereinheit 80 ist an ihrem unteren Ende 82 am Rahmenabschnitt 54 der Rüttelbohle 52 schwenkbar festgelegt,
so daß durch eine Betätigung der Zylindereinheit 80, d.h. durch Einziehen bzw. Ausfahren der Kolbenstange
84 die Rüttelbohle 52 im wesentlichen vertikal angehoben und abgesenkt werden kann.
Der Aufbau 76 umfaßt jeweils aus zwei Armen 86 und 88 bestehende, im wesentlichen rechtwinklige Trägerteile
89, welche mit einem Endabschnitt 90 des Arms 88 am oberen Randabschnitt 46 der Gegenplatte 42 festgelegt
ist. Ein entgegengesetzter Endabschnitt 92 des Arms ist durch einen sich im wesentlichen schräg nach unten
erstreckenden Stützarm 94 mit einem unteren Randabschnitt 96 der Gegenplatte 42 fest verbunden und stützt
somit den Aufbau 76 an der Gegenplatte 42 ab. Zusätzlich erstreckt sich ein weiterer Stützarm 98 zwischen
dem Endabschnitt 90 des Arms 88 und dem oberen Ende des Arms 86 und dient somit zusätzlich zur Stabilisierung
des Aufbaus 76, da dieser bei angehobener Rüttelbohle 52 im wesentlichen das gesamte Gewicht der Rüttelbohle
52 trägt, und im abgesenkten Zustand der Rüttelbohle im wesentlichen den gesamten durch die
Gewichtsbelastung des Baggers auf die Rüttelbohle übertragenen Druck aufnimmt.
Die an beiden seitlichen Enden der Gegenplatte 42 angeordneten Aufbauten 76 sind durch ein Verbindungselement
77 fest miteinander verbunden. Das Verbindungselement 77 ist jeweils an den oberen Enden 78 der Arme 86
festgelegt. Ferner ist im Bereich der Enden 78 an jedem Aufbau 76 eine Lasche 79 vorgesehen, welche in einer
noch zu beschreibenden Weise zur Kopplung mit dem Baggerarm 16 dient.
Die an sich bekannte Rüttelbohle umfaßt einen sich quer zur Längsrichtung des Baggers erstreckenden Hauptrahmen,
welcher im wesentlichen aus zwei Trägerteilen 102 gebildet ist, die durch eine Mehrzahl von sich quer zu
den Trägerteilen erstreckenden und an diesen z.B. durch Schweißen befestigten Querplatten 104 miteinander
verbunden sind (s. Fig. 4). An dem der Gegenplatte 42 nahegelegenen Trägerteil 102 ist der Rahmenabschnitt
festgelegt, mit welchem die beiden oberen und unteren Tragearme 56 und 58 jeweils schwenkbar verbunden sind.
Über gummielastische Dämpfungselemente 104 ist an den Trägerteilen 102 eine Rüttelplatte 106 gehalten. Auf
der Rüttelplatte 106 sind eine Mehrzahl von Rüttlern 108 (vier in Fig. 4) angebracht. Das Vorsehen einer
Mehrzahl von gleichmäßig voneinander beabstandeten Rüttlern 108 stellt sicher, daß über die gesamte Breite
der Rüttelplatte 106 eine ausreichende Schwingungsenergie auf dem zu verfestigenden Boden übertragen
wird.
Ferner ist an der Rüttelbohle 52 ein sich in Herstellungsrichtung vor der Rüttelbohle 52 erstreckender Dosierschieber
110 vorgesehen. Der Dosierschieber 110 erstreckt sich im wesentlichen über die gesamte Breite
der Rüttelbohle 52 und ist an dieser mit einer Mehrzahl von seitlich voneinander beabstandeten Armen 112 um
eine im wesentlichen horizontale Achse schwenkbar festgelegt. Der Dosierschieber 110 ist mittels einer
zweiten Zylindereinheit 114 in seiner Höhenlage bezüglich der Rüttelbohle 52 höhenverstellbar. Im Betrieb
der Rüttelbohle 52 kann somit durch Einstellen der Höhenlage des Dosierschiebers 110 jeweils eine gewünschte
Menge von einzubauendem Material unter die Rüttelplatte 106 gebracht werden, so daß durch geeignetes
Einstellen der Höhenlage des Dosierschiebers eine im wesentlichen ebene Tragsicht mit gewünschter Dicke
gefertigt werden kann.
Zur Betätigung der ersten und zweiten Zylindereinheiten 80 und 114 sowie der auf der Rüttelplatte 106 angeordneten
Rüttler 108 ist am Unterwagen ferner ein Dieselaggregat 116 angeordnet (s.Fig. 2 und 4). Das Dieselaggregat
116 kann integral mit einer Hydraulikpumpe ausgebildet sein, welche das zur Betätigung der ersten
und zweiten Hydraulikeinheiten 80 und 114 sowie der Rüttler 108 erforderliche, unter Druck stehende Arbeitsfluid
liefert. Das Diesesaggregat 116 mit der Hydraulikpumpe 117 kann in einer Weise am Unterwagen 14'
angebracht sein, welche dem Anbringen der Rütteleinrichtung 34 am Unterwagen entspricht. An der Rückseite
118 des Unterwagens 14 ist eine Mehrzahl von seitlich beabstandeten, sich in Längsrichtung des Baggers 10
erstreckenden Platten 12 0 vorgesehen, welche wiederum eine Halteplatte 122 tragen. Ein Träger 125 für das
Dieselaggragat 116 und die Hydraulikpumpe 117 umfaßt ein im wesentlichen horizontal angeordnetes Bodenteil
124, an welchem das Dieselaggragat 116 und die Hydraulikpumpe 117 z.B. durch Schraubbolzen festgelegt sind,
sowie eine im wesentlichen vertikal angeordnete Gegenplatte 126. An der Gegenplatte 126 sind in seitlichem
Abstand zueinander zwei Plattenteile 128 vorgesehen, welche sich im wesentlichen in Höhenrichtung der Gegenplatte
126 erstrecken und an ihren oberen Enden jeweils hakenartige Abschnitte 13 0 aufweisen. Die Abschnitte
13 0 übergreifen eine Oberkante der Gegenplatte 122, so daß der Träger an der Halteplatte 122 eingehängt ist.
Die Plattenteile 13 0 sind sowohl an der Gegenplatte als auch am Bodenteil 124 z.B. durch Schweißen festgelegt
und erhöhen somit die Stabilität bzw. die Steifigkeit des Trägers 125 für das Dieselaggregat 116 und die
Hydraulikpumpe 117. Die Gegenplatte 126 ist wiederum durch eine Mehrzahl von Schraubverbindungen 132 mit der
Halteplatte 122 fest verbunden, so daß ein ungewolltes Lösen des Trägers von der Halteplatte 122 nicht möglich
Die Verbindungsleitungen (nicht dargestellt) zur Zufuhr des unter Druck stehenden Hydrauliköls zu den ersten
und zweiten Zylindereinheiten 80,114 und zu den Rüttlern 108 sind entlang der Unterseite des Unterwagens
114 geführt, um ein gegenseitiges Stören mit dem Oberwagen 12 beim Drehen des Oberwagens 12 zu vermeiden.
Alternativ zum Vorsehen eines zusätzlichen Dieselaggregats ist es jedoch auch möglich, an dem im Oberwagen
des Baggers vorgesehenen Baggermotor eine Nebenantriebswelle vorzusehen, durch welche eine Hydraulikpumpe
zur Betätigung der ersten und zweiten Zylindereinheiten sowie der Rüttler angeschlossen wird.
Da beim Antrieb des Baggerfahrwerks durch den Baggermotor eine Vorwärtsbewegung des Baggers mit sehr geringen
Geschwindigkeiten, d.h. im Bereich von 1 bis 3 m/Min, aufgrund der minimalen Förderkapazität der Hydraulikpumpen
und des in den Hydraulikpumpen auftretenden Leckölflusses oftmals nur schwer zu erreichen ist, kann
es zweckmäßig sein, die durch die Nebenantriebswelle des Baggermotors angetriebene Hydraulikpumpe so auszulegen,
daß sie drei Pumpenbereiche aufweist, welche jeweils zum Antrieb der ersten und zweiten Zylindereinheiten,
der Rüttler bzw. des Baggerfahrwerks dienen. Somit ist es möglich, ohne erheblichen Umbauaufwand und
ohne das Vorsehen eines zusätzlichen Dieselaggregats sowohl alle zur Betätigung der Rütteleinrichtung erforderlichen
Einheiten als auch das Fahrwerk des Baggers zu betreiben. Da jedoch in diesem Fall, z.B. an einer
Vorderseite des Oberwagens, eine Hydraulikleitungsverbindung zur Rütteleinrichtung vorgesehen sein muß, ist
es erforderlich, Schwenkwinkelbegrenzungseinrichtungen für den Oberwagen anzubringen, da durch die Leitungsverbindungen
der maximale Drehbereich des Oberwagens auf dem Unterwagen eingeschränkt ist. Um Beschädigungen
der Leitungsverbindungen zu vermeiden, werden die Schwenkwinkelbegrenzungseinrichtungen auf Werte eingestellt,
die ein Schwenken des Oberwagens nur in einem zulässigen Winkelbereich ermöglichen.
Wie bereits erwähnt, sind am Aufbau 76 der Rütteleinrichtung 34 Laschen 79 angebracht, welche zur Kopplung
der Rütteleinrichtung 34 mit dem Baggerarm dienen. Somit ist es möglich, daß: der Baggerfahrer ohne weitere
Hilfe die Rütteleinrichtung 34 z.B. von einem Lastkraftwagen abhebt und am Bagger 10 anbringt. Zu diesem
Zweck können am Baggerarm 16 bzw. an der Baggerschaufel 24 Stahltrossen angebracht werden, die dann jeweils in
die Laschen 79 eingehängt werden, so daß die Rütteleinrichtung 34 durch den Baggerarm angehoben werden
kann. Da zwei seitlich beabstandete Laschen 79 zum Anbringen jeweiliger Stahltrossen vorgesehen sind, ist
ein seitliches Abkippen der Rütteleinrichtung 34 nicht möglich. Zum Anbringen der Rütteleinrichtung 34 am
Bagger 10 braucht der Baggerfahrer die mittels der Stahltrossen mit dem Baggerarm 16 gekoppelte Rütteleinrichtung
lediglich in eine Stellung zu dirigieren, in welcher die Gegenplatte 42 an der Halteplatte 40
anstößt und durch nachfolgendes Absenken des Baggerarms 16 und somit der Rütteleinrichtung 34 wird die Rütteleinrichtung
34 mit dem hakenartigen Abschnitt 44 der Gegenplatte 42 an der Halteplatte 40 eingehängt.
Um die Rütteleinrichtung in einer korrekten seitlichen Stellung am Bagger anzubringen, können an der Gegenplatte
und/oder an der Halteplatte an sich bekannte Führungsmittel (nicht dargestellt) vorgesehen sein,
welche beim Absenken der Rütteleinrichtung die Gegenplatte, und somit die gesamte Rütteleinrichtung, in
eine korrekte seitliche Stellung bezüglich der Halteplatte bringen.
In gleicher Weise ist es möglich, Laschen (nicht dargestellt) am Träger für das Dieselaggregat und die
Hydraulikpumpe vorzusehen, so daß auch diese Zusatzeinheit selbsttätig vom Baggerfahrer ohne zusätzliche
Hilfe am Bagger angebracht und von diesem wieder entfernt werden kann.
In den Fig. 5 und 6 ist jeweils eine zweite bevorzugte Ausführungsform der Halteeinrichtung 152 für die Rütteleinrichtung
dargestellt. Die Halteeinrichtung 152 umfaßt jeweils paarweise in einem vorderen Abschnitt
154 des Unterwagens 150 angeordnete Trageplatten 156,158, wobei zwei Paare derartiger Trageplatten
156,158,156',158' am Unterwagen 150 seitlich voneinander
beabstandet angebracht sind, wie in Fig. 6 zu erkennen ist. Dabei sind die Paare von Trageplatten
156,158,156',158' jeweils am Unterwagen 150 derart
angebracht, daß sie möglichst nahe an dem jeweiligen Raupenkettenfahrwerk 160,162 liegen, um eine möglichst
stabile Halterung der Rütteleinrichtung am Unterwagen 150 zu gewährleisten.
Die Trageplatten 156,158,156',158' sind, wie in Fig. 5
zu erkennen ist, am Unterwagen 150, z.B. durch Schweißen oder dergl., derart angebracht, daß sie den Unterwagen
150 mit verlängerten Abschnitten 164,166 umgreifen und somit eine möglichst große Kopplungsfläche
zwischen Trageplatten 156, 156' und 158,158' und Unterwagen 150 bilden.
In einem oberen Abschnitt 168 der jeweiligen Paare von Trageplatten 156,158,156',158' ist jeweils ein oberer
Schwenkarm 170 um eine sich im wesentlichen quer zum Unterwagen 150 erstreckende Schwenkachse schwenkbar
gelagert. Wie insbesondere in Fig. 6 zu erkennen ist, ist auch jeder der oberen Arme 170 jeweils durch zwei
Armplatten 172,174 gebildet. Ein vorderes Ende 176 der
oberen Schwenkarme 170 ist jeweils an einer Trägerplatte 178,178' durch einen Bolzen 182 um eine sich
ebenfalls in Querrichtung des Unterwagens 150 erstreckkende Achse schwenkbar gelagert.
An einem unteren Abschnitt 184 der jeweiligen Paare von Trageplatten 156,158,156',158' ist jeweils durch einen
Bolzen 186 ein unterer Schwenkarm 188 um eine sich quer zum Unterwagen 150 erstreckende Achse schwenkbar gelagert.
Entsprechend den oberen Schwenkarmen 170 ist auch jeder der unteren Schwenkarme 188 aus zwei Armplatten
(in den Fig. nicht einzeln erkennbar) aufgebaut und ist im Bereich eines vorderen Endes 190 an der jeweiligen
Trägerplatte 178,178' an einem unteren Abschnitt 194 derselben schwenkbar gelagert.
Eine Zylindereinheit 196, welche bei jedem Paar von Trageplatten 156,158,156',158' vorgesehen ist, ist mit
einem ihrer Enden ebenfalls an dem Bolzen 186, an welchem die unteren Arme 188 an den Trageplatten
156,158,156',158' schwenkbar gelagert sind, schwenkbar
gelagert, und ist mit ihrem anderen Ende im Bereich des vorderen Endes 176 des jeweiligen oberen Schwenkarms
170 durch einen Bolzen 198 schwenkbar angebracht. Durch Betätigung der Zylindereinheit 196, d.h. durch Verändern
der Länge der Zylindereinheit 196, kann somit das durch die oberen und unteren Schwenkarme 170,188
gebildete Anlenkparallelogramm bewegt werden, so daß insbesondere die Höhe der Trägerplatten 178, 178'
relativ zum Unterwagen 150 verändert werden kann, ohne dabei die Winkellage der Trägerplatten 178,178' relativ
zum Unterwagen 150 zu verändern.
Die Trägerplatten 178,178' sind, z.B. durch Schweißen oder dergl., an einem Rütteleinrichtungsträger 180
festgelegt. Der Rütteleinrichtungsträger 180 erstreckt sich vor den Raupenfahrwerken 160,162 quer zum Unter-
wagen 150. Im Bereich von äußeren Enden 200,202 sind am Rütteleinrichtungsträger 180 jeweils Paare von Aufhängungslaschen
204,206 bzw. 208,210 angebracht, an welchen die Rütteleinrichtung durch jeweilige Gegenlaschen
212 (s. Fig. 5) und Bolzen 214 anbringbar ist.
In Fig. 5 ist von der Rütteleinrichtung lediglich ein Trägerteil 216 dargestellt, an dem jeweils in einem den
Paaren von Laschen 204,206 bzw. 208,210 entsprechenden Abschnitt ein Laschenträger 218, z.B. durch Festschrauben
oder dergl., angebracht ist. Der Rest der Rütteleinrichtung ist in Fig. 5 aus Gründen der zeichnerischen
Klarheit nicht dargestellt, die Rütteleinrichtung entspricht jedoch im wesentlichen der mit Bezug auf die
in den Fig. 1-4 beschriebenen Rütteleinrichtung.
Die Anbringung des Laschenträgers 218 durch Schrauben oder dergl. am Trägerteil 216 hat den Vorteil, daß bei
Veränderung der Länge der Rütteleinrichtung quer zum Unterwagen 150, z.B. durch Einfügen von Zwischenelementen,
der Laschenträger 218 jeweils wieder in einer den Paaren von Laschen 204,206 bzw. 2 08,210 entsprechenden
Position an der Rütteleinrichtung angebracht werden kann.
Die mit Bezug auf die Fig. 5 und 6 beschriebene Ausführungsform der Halteeinrichtung 152 hat den Vorteil,
daß keine über den Oberrand des Unterwagens 150 hinausragende Bauteile vorhanden sind. Somit ist die Bewegungs-
bzw. Drehfreiheit eines auf dem Unterwagen angeordneten Oberwagens nicht eingeschränkt, und der
Oberwagen kann z.B. um 180° nach hinten verschwenkt werden, so daß mit dem Bagger auch Arbeiten im Bereich
hinter dem Bagger durchgeführt werden können. Dadurch, daß einerseits die Lagerpunkte des Rütteleinrichtungsträgers
am Unterwagen möglichst weit nach außen verlagert sind, d.h. möglichst weit in Richtung der Rau-
penfahrwerke 160 und 162, und daß andererseits die Lagerpunkte der Rütteleinrichtung am Rütteleinrichtungsträger
180 möglichst weit nach außen verlagert sind, d.h. in den Bereich der äußeren Enden 200,202 des
Rütteleinrichtungsträgers 180, ist eine stabile Halterung der Rütteleinrichtung am Unterwagen 150 sichergestellt.
Die von der Rütteleinrichtung auf den Unterwagen 150 übertragenen und die einzelnen Lagerpunkte
belastenden Drehmomente sind möglichst gering gehalten sind. Ferner sind bei demontierter Rütteleinrichtung
keine Bauteile vorhanden, welche seitlich über die Raupenfahrwerke 160,162 des Baggers hinausragen, so daß
zum Transport des mit der Halteeinrichtung 152 ausgestatteten Baggers keine weiteren Vorkehrungen getroffen
werden müssen bzw. keine Bauteile vom Bagger demontiert werden müssen. Dies verringert die Montagezeit der
Rütteleinrichtung an der Halteeinrichtung 152 erheblich.
Mit Bezug auf die Fig. 7 und 8 wird nachfolgend eine dritte bevorzugte Ausführungsform der Halteeinrichtung
der vorliegenden Erfindung beschrieben. In Fig. 7 ist eine Draufsicht auf einen vorderen Abschnitt eines
rechten Raupenkettenfahrwerks 240 dargestellt, wobei ein oberer Teil der Raupenkette 242 teilweise weggebrochen
ist. Das Raupenkettenfahrwerk 240 läuft auf einem Fahrwerkrahmen 244, welcher mit dem Unterwagen des
Baggers fest verbunden ist. An einer äußeren Seitenfläche 246 des Fahrwerkrahmens 244 ist eine Verstärkungsplatte
248 z.B. durch Schweißen fest angebracht. An der Verstärkungsplatte 248 ist durch eine Mehrzahl
von Schraubbolzen 250 eine Montageplatte 252 wiederentfernbar festgelegt. An der Montageplatte 252 sind
ein oberer Schwenkarm 254 und ein unterer Schwenkarm 256 jeweils im Bereich ihrer ersten Enden 258,260 um
eine sich im wesentlichen quer zum Unterwagen erstreckende Horizontalachse schwenkbar gelagert. Zu
diesem Zweck sind, wie insbesondere in Fig. 8 zu erkennen ist, an der Montageplatte 252 eine Montagebasis 2
für den oberen Schwenkarm und eine Montagebasis 264 für den unteren Schwenkarm fest angebracht.
Im Bereich der zweiten Enden 266,268 des oberen Schwenkarms 254 und des unteren Schwenkarms 256 sind diese
mit einer an einem Trägerteil 270 einer ansonsten nicht dargestellten Rütteleinrichtung festgelegten Verbindungsplatte
272 schwenkbar verbunden. An der Verbindungsplatte 272 sind jeweils für den oberen und den
unteren Schwenkarm 254,256 Paare von Befestigungsplatten
274 vorgesehen. Zwischen den Befestigungsplatten 274 bzw. 276 ist jeweils ein Endabschnitt des unteren
Schwenkarms 256 bzw. des oberen Schwenkarms 254 angeordnet. Ein Bolzen 278 für den unteren Schwenkarm und
ein Bolzen 280 für den oberen Schwenkarm durchsetzt jeweils Öffnungen in den Befestigungsplatten 274 bzw.
276 und dem unteren Schwenkarm 256 bzw. dem oberen Schwenkarm 254 und stellt somit eine Schwenkverbindung
zwischen den Schwenkarmen 254,256 und der Rütteleinrichtung (nicht als Ganzes dargestellt) her.
Die Verbindung der Verbindungsplatte 272 mit dem Trägerteil 270 ist, wie bei der Ausführungsform der Fig.
5, jeweils durch am Trägerteil 270 festgelegte Winkelelemente 282 gebildet. Dabei durchsetzen Schraubbolzen
284 Öffnungen in den Winkelelementen 282 und der Verbindungsplatte 272 und legen somit das Trägerteil 270
an der Verbindungsplatte 272 fest.
An der Montageplatte 252 ist ferner eine Zylindereinheit 286 über einen Zylinderträger 288 mit einem ihrer
Teile, z.B. dem Zylinderteil, schwenkbar gelagert. Mit einem anderen Teil, z.B. einem Kolbenstangenteil 290,
ist die Zylindereinheit 286 mit dem unteren Schwenkarm 256 schwenkbar verbunden. Wie insbesondere in Fig. 7 zu
erkennen ist, ist zu diesem Zweck der obere Schwenkarm 254 in seitlicher Richtung weiter von der Montageplatte
252 und somit vom Fahrwerkrahmen 244 beabstandet, als der untere Schwenkarm 256. Daher ist zwischen dem
oberen Schwenkarm 254 und der Montageplatte 252 ausreichend Platz zum Anordnen der Zylindereinheit 286
vorgesehen.
Die Zylindereinheit 286 ist z.B. eine Hydraulikzylindereinheit zum Anheben und Absenken der durch die
Schwenkarme 254,256 und die Verbindungsplatte 272 vorgesehenen Parallelogrammführung für die Rütteleinrichtung.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn, wie in den Fig. 7 und 8 dargestellt, die Zylindereinheit 286 im
Bereich eines mittleren Abschnitts 257 des unteren Schwenkarms 256 an diesen angreift. Somit ist einerseits
sichergestellt, daß die zum Anheben der Rütteleinrichtung durch den unteren Schwenkarm 256 vorgesehene
Hebelwirkung mit Belastung durch die Rütteleinrichtung die durch die Zylindereinheit 286 aufgebrachte
Kraft nicht überschreitet, und andererseits der durch die Zylindereinheit 286 vorgesehene Hebeweg durch die
Gesamtlänge des unteren Schwenkarms 256 entsprechend vergrößert wird. Die Zylindereinheit 286 kann eine
entsprechend kurze Baulänge aufweisen, so daß sie diese nicht zu weit über das Raupenfahrwerk 240 nach oben
hervorsteht und die Schwenkbewegung eines auf dem Unterwagen montierten Oberwagens nicht einschränkt.
Zum Transport des mit der Halteeinrichtung der dritten bevorzugten Ausführungsform ausgestatteten Baggers
werden jeweils bei den an beiden Seiten des Unterwagens vorgesehenen oberen und unteren Schwenkarmen die Bolzen
278 und 280 gelöst, so daß die Verbindung der oberen und unteren Schwenkarme 254,256 jeweils mit der Verbindungsplatte
272 und somit der Rütteleinrichtung gelöst wird. Es ist somit sichergestellt, daß keine
sich über den oberen Schwenkarm seitlich hinausragenden Bauteile, z.B. der Rütteleinrichtung, mit dem Bagger
verbunden sind, so daß die Gesatntbreite des Baggers einen Transport auf öffentlichen Straßen gestattet.
Wie in den Fig. 7 und 8 ferner zu erkennen ist, ist der obere Schwenkarm 254 in einem seiner Endbereiche durch
an sich bekannte Schraubelemente in seiner Länge verstellbar, so daß bei an den Bagger montierter Rütteleinrichtung
die Winkellage der Rütteleinrichtung relativ zum Bagger einstellbar ist.
Die in den Fig. 7 und 8 nicht dargestellte Rütteleinrichtung entspricht im Aufbau im wesentlichen der mit
Bezug auf die in den Fig. 1-4 beschriebenen Rütteleinrichtung. Auch die in diesen Figuren nicht dargestellte
bzw. mit Bezug auf diese Figuren nicht beschriebene Versorgung der Zylindereinheit 286 mit
Hydraulikfluid entspricht im wesentlichen der Versorgung der in den Fig. 1-4 dargestellten Zylindereinheiten
zum Anheben und Absenken der Rütteleinrichtung.
Durch die erfindungsgemäße Kombination eines Baggers
mit einer Rütteleinrichtung wird eine kostengünstige Möglichkeit zur Fertigung von Tragschichten geschaffen.
Da an Straßen oder Gleisbaustellen immer Bagger vorhanden sind, welche zur Bearbeitung des Untergrunds und
für eine Vielzahl weiterer Aufgaben verwendet werden, können diese Bagger auch durch das Anbringen einer
Rütteleinheit daran zum Fertigen der Tragschichten verwendet werden. Es müssen somit keine zusätzlichen
Baugeräte bereitgestellt werden, welche dann zur Fertigung der Tragschichten zur Baustelle transportiert
werden müssen und nach Beenden des Arbeitsvorgangs wieder von der Baustelle abtransportiert werden müssen.
Die Gesamtkosten zur Fertigung einer derartigen Tragschicht bzw. die gesamten Baukosten sowie die Unter-
haltskosten des Baugeräteparks werden somit erheblich
verringert.
Auch sind keine zusätzlichen Geräte, wie z.B. ein zusätzlicher Bagger, der das einzuarbeitende Material
vor dem Fertigen der Tragschicht von einem Lastkraftwagen ablädt und dieses Material bereits auf dem Untergrund
verteilt, erforderlich, was eine zusätzliche Kostenverringerung bedeutet.
Aufgrund seines hohen Eigengewichts ist der in der erfindungsgemäßen Kombination verwendete Bagger dazu
geeignet, einen sehr hohen Druck über die Rütteleinrichtung auf den zu bearbeitenden Untergrund auszuüben,
so daß mit der erfindungsgemäßen Kombination gleichmäßige und hoch verdichtete Tragschichten hergestellt
werden können.
Claims (30)
1. Kombination eines Baggers (10) mit einer Rütteleinrichtung (34) zur Fertigung von Tragschichten
oder dergl., umfassend:
- einen Bagger (10) mit einem ein Fahrwerk (31) umfassenden Unterwagen (14;150) und einem auf dem
Unterwagen (14;150) angeordneten Oberwagen (12) mit Baggerarm (16) und Baggerschaufel (24),
- eine am Unterwagen (14;150) vorgesehene erste Halteeinrichtung (38,40;152;239), und
- eine an der ersten Halteeinrichtung
(38 , 40 ; 152 ; 239) wahlweise anbringbare und von dieser entfernbare Rütteleinrichtung (34).
2. Kombination nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rütteleinrichtung (34) eine Montagebasis (42) aufweist, die mit Hakenabschnitten (44) an der
Halteeinrichtung (38,40) einhängbar ist.
3. Kombination nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Halteeinrichtung (38,40) eine an einer Vorderseite (3 6) des Unterwagens angeordnete
Halteplatte (40) umfaßt, und daß an der Rütteleinrichtung (34) eine Gegenplatte (42) vorgesehen ist,
welche bei montierter Rütteleinrichtung (34) an der Halteplatte (40) anliegt, und daß im Bereich einer
oberen Kante (4 6) der Gegenplatte (42) wenigstens ein hakenartiger Abschnitt (44) vorgesehen ist,
welcher eine Oberkante (48) der Halteplatte übergreift
.
: ■'
4. Kombination nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenplatte (42) durch eine Mehrzahl von
Schraubverbindungen (50) an der Halteplatte (40) festlegbar ist.
5. Kombination nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rütteleinrichtung (34) mit der Gegenplatte
(42) durch wenigstens zwei in seitlichem Abstand zu einander angeordnete Paare übereinander angeordneter
Schwenkarme (56,58) verbunden ist, welche im Bereich einer ihrer Enden (72,73) an der Gegenplatte
(42) schwenkbar angebracht sind und im Bereich ihrer anderen Enden (64,65) an der Rütteleinrichtung
(34) schwenkbar angebracht sind und eine Parallelogrammführung für die Rütteleinrichtung
(34) vorsehen.
6. Kombination nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Halteeinrichtung umfaßt:
- wenigstens zwei sich von einer Vorderseite des Unterwagens (150) nach vorne erstreckende, seitlich voneinander
beabstandete Trageplatten (156,156',158,158')
- einen jeweils an den Trageplatten (156,156',158,158')
über Schwenkverbindungen angelenkten, sich vor dem Unterwagen (150) und dem Fahrwerk (150,162) in einer
Richtung quer zum Unterwagen (150) erstreckenden Rütteleinrichtungsträger (180), an welchem die Rütteleinrichtung
wahlweise anbringbar ist.
7. Kombination nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß am Rütteleinrichtungsträger (180) jeweils den
Trageplatten (156,158,156',158') am Unterwagen (150)
zugeordnete, sich vertikal und in Richtung auf den Unterwagen (150) zu erstreckende Trägerplatten
(178,178') vorgesehen sind, und daß die Schwenkverbindungen jeweils einen unteren an einem unteren Abschnitt
(184) der Trageplatten (156;156',158,158') und
an einem unteren Abschnitt (194) der Trägerplatten
(178) schwenkbar angebrachten unteren Schwenkarm (188) umfassen, sowie einen an einem oberen Abschnitt (168)
der Trageplatten (156) und an einem oberen Abschnitt der Trägerplatten (178) schwenkbar angebrachten oberen
Schwenkarm (170), welcher im wesentlichen parallel zum unteren Schwenkarm (188) angeordnet ist und mit diesem
eine Parallelogrammführung für den Rütteleinrichtungsträger (180) bildet.
8. Kombination nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede Schwenkverbindung ferner eine erste Zylindereinheit (196) umfaßt, und daß die erste Zylindereinheit
(196) mit einem ihrer Enden im Bereich der Anlenkung des unteren Schwenkarms (188) an der Trageplatte (156)
an dieser schwenkbar angebracht ist und mit ihrem anderen Ende am oberen Schwenkarm (170) im Bereich
dessen Anlenkung an der Trägerplatte (178) schwenkbar angebracht ist.
9. Kombination nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge des Rütteleinrichtungsträgers (180) in Querrichtung des Unterwagens (150) kleiner oder gleich
der maximalen Breite des Unterwagens (150) ist.
10. Kombination nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich von in Querrichtung des Unterwagens (150) äußeren Enden (200,202) des Rütteleinrichtungsträgers
(180) Kopplungselemente (204,206,208,210) zum
festen Koppeln des Rütteleinrichtungsträgers (180) mit der Rütteleinrichtung vorgesehen sind.
11. Kombination nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Halteeinrichtung jeweils an vom Unterwagen (150) abgewandten Seitenflächen (246) von Fahrwerkrahmen
(244) des Fahrwerks angebrachte Schwenkeinrichtungen umfaßt, welche mit der Rütteleinrichtung
wahlweise fest koppelbar sind.
12. Kombination nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkeinrichtungen jeweils am Fahrwerkrahmen (244) mit einem ihrer Enden angelenkte, vertikal voneinander
beabstandete obere (254) und untere (256) Schwenkarme (254,256) umfaßt, welche im Bereich ihrer
anderen Enden mit der Rütteleinrichtung wahlweise fest koppelbar sind zum Vorsehen jeweiliger Parallelogrammführungen
für die Rütteleinrichtung.
13. Kombination nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede der Schwenkeinrichtungen ferner jeweils eine erste Zylindereinheit (286) umfaßt, welche mit dem
oberen oder dem unteren Schwenkarm (254,256) einerseits und dem Fahrwerkrahmen (244) andererseits zum wahlweisen
Anheben und Absenken der Rütteleinrichtung gekoppelt ist.
14. Kombination nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der obere Schwenkarm (254) in einer Querrichtung des Unterwagens weiter vom Fahrwerkrahmen (244) beabstandet
ist, als der untere Schwenkarm (256), und daß die erste Zylindereinheit (286) mit dem unteren
Schwenkarm (256) gekoppelt ist.
15. Kombination nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zylindereinheit (286) am oberen oder unteren Schwenkarm (254,256) in einem mittleren Abschnitt (257)
desselben angreift.
16. Kombination nach Anspruch 13,14 oder 15, dadurch gekennzeichnet,
daß der obere und der untere Schwenkarm (254,256) jeder Schwenkeinrichtung sowie die dazugehörige erste Zylindereinheit
(286) jeweils an einer am Fahrwerkrahmen (244) anbringbaren Montageplatte (252) schwenkbar
gelagert sind.
17. Kombination nach einem der Ansprüche 15 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß der obere und/oder der untere Schwenkarm (254,256) in seiner Länge einstellbar ist zur Einstellung der
Winkellage der Rütteleinrichtung relativ zum Unterwagen .
18. Kombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rütteleinrichtung (34) eine Rüttelbohle (52) mit einer Rüttelplatte (106) und wenigstens einem
Rüttler (108) umfaßt, sowie eine erste Zylindereinheit (80), mittels welcher die vertikale Stellung der Rüttelbohle
(52) relativ zum Bagger (10) einstellbar ist.
19. Kombination nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rüttelplatte (106) unter Zwischenlagerung von gummielastischen Elementen (104) an einem Rahmen (102)
der Rüttelbohle (52) gehalten ist.
20. Kombination nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rütteleinrichtung (34) einen der Rüttelbohle (52) vorgelagerten Dosierschieber (110) umfaßt, welcher
in seiner vertikalen Stellung relativ zur Rüttelbohle (52) durch eine zweite Zylindereinheit (114) einstellbar
ist.
21. Kombination nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die ersten und zweiten Zylindereinheiten (80,114) sowie der wenigstens eine Rüttler (108) hydraulisch
betätigbar sind.
22. Kombination nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß an einem am Oberwagen des Baggers angeordneten Baggermotor eine Nebenantriebswelle vorgesehen ist, und
daß durch die Nebenantriebswelle eine am Oberwagen vorgesehene Hydraulikpumpe zur hydraulischen Betätigung
der ersten und zweiten Zylindereinheiten und des wenigstens einen Rüttlers (108) antreibbar ist.
23. Kombination nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hydraulikpumpe eine Dreifachpumpe ist, wobei ein Pumpenteil zur Betätigung der ersten und zweiten Zylindereinheiten
dient, ein Pumpenteil zum Antrieb des wenigstens einen Rüttlers dient, und ein Pumpenteil zum Antrieb
des Fahrwerks dient.
24. Kombination nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet,
daß an einer Vorderseite des Oberwagens Hydraulikleitungsanschlüsse
zur Verbindung der Hydraulikpumpe mit der ersten und zweiten Zylindereinheit und dem wenigstens
einen Rüttler vorgesehen sind, und daß am Oberwagen Schwenkwinkelbegrenzungseinrichtungen vorgesehen
sind, um den Schwenkwinkel des Oberwagens auf einen
• ·
• ·
• *
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vorbestimmten Wert einzuschränken.
25. Komination nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Unterwagen (14) ein Dieselaggregat (116) und eine durch das Dieselaggregat (116) angetriebene Hydraulikpumpe
(117) zur Betätigung der ersten und zweiten Zylindereinheiten (80,114) und des wenigstens einen
Rüttlers (108) vorgesehen sind.
26. Kombination nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß an einer Hinterseite (118) des Unterwagens (14) eine zweite Halteplatte (122) vorgesehen ist, an welcher
ein Träger (125) für das Dieselaggregat (116) und die Hydraulikpumpe (117) mit einer Gegenplatte (126)
anliegt und mit einem hakenartigen Abschnitt (13 0) eine Oberkante der zweiten Aufhängeplatte (122) übergreift
ist.
27. Kombination nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Träger (125) durch wenigstens eine Schraubverbindung (132) an der zweiten Halteplatte (122) festlegbar
ist.
28. Kombination nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hydraulikleitungen von der Hydraulikpumpe zur ersten und zweiten ZyIindereinheit (80,114) und zum
Rüttler (10 8) jeweils entlang der Unterseite des Unterwagens (14) geführt sind.
29. Kombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rütteleinrichtung (34) mit Kopplungselementen (79) zur wahlweisen Kopplung mit dem Baggerarm (16)
• · * · · Ii &ugr; *
versehen ist.
30. Kombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Fahrwerk (31) ein Raupenkettenfahrwerk
(14;160,162;242) mit zwei jeweils an den Seiten des Unterwagens (32;150) vorgesehenen Raupenketten umfaßt,
(14;160,162;242) mit zwei jeweils an den Seiten des Unterwagens (32;150) vorgesehenen Raupenketten umfaßt,
Priority Applications (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9400760U DE9400760U1 (de) | 1994-01-18 | 1994-01-18 | Kombination eines Baggers mit einer Rütteleinrichtung |
| EP94119853A EP0663478B1 (de) | 1994-01-18 | 1994-12-15 | Kombination eines Baggers mit einer Rütteleinrichtung |
| DE59408175T DE59408175D1 (de) | 1994-01-18 | 1994-12-15 | Kombination eines Baggers mit einer Rütteleinrichtung |
| HK98110491.6A HK1009706B (en) | 1994-01-18 | 1998-09-07 | Combination of a digger with a vibrating device |
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| DE9400760U DE9400760U1 (de) | 1994-01-18 | 1994-01-18 | Kombination eines Baggers mit einer Rütteleinrichtung |
Publications (1)
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| DE9400760U1 true DE9400760U1 (de) | 1994-03-31 |
Family
ID=6903342
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| DE59408175T Expired - Lifetime DE59408175D1 (de) | 1994-01-18 | 1994-12-15 | Kombination eines Baggers mit einer Rütteleinrichtung |
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| DE59408175D1 (de) | 1999-06-02 |
| EP0663478A1 (de) | 1995-07-19 |
| EP0663478B1 (de) | 1999-04-28 |
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