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DE9490454U1 - Flexibles medulläres Frässystem - Google Patents

Flexibles medulläres Frässystem

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Publication number
DE9490454U1
DE9490454U1 DE9490454U DE9490454U DE9490454U1 DE 9490454 U1 DE9490454 U1 DE 9490454U1 DE 9490454 U DE9490454 U DE 9490454U DE 9490454 U DE9490454 U DE 9490454U DE 9490454 U1 DE9490454 U1 DE 9490454U1
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DE
Germany
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milling
shaft
bone
milling tool
flexible shaft
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE9490454U
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English (en)
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MTG Divestitures LLC
Original Assignee
Howmedica Inc
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Publication date
Application filed by Howmedica Inc filed Critical Howmedica Inc
Publication of DE9490454U1 publication Critical patent/DE9490454U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

(für die Eintragung des Gbm vorgesehene»ünter^ag^n) ;**··*"
PC 8351/ARWA
HOWMEDICA INC. 235 East 42nd Street New York, N.Y. 10017 USA
FLEXIBLES MEDULLÄRES FRÄSSYSTEM HINTERGRUND DER ERFINDUNG Gebiet der Erfindung
Diese Erfindung betrifft Instrumente zur Durchführung von orthopädischen Operationen, wie beispielsweise einer totalen Hüftgelenk-Arthroplastik. Diese Instrumente gestatten es, einen langen Knochen, wie beispielsweise einen Femur, für die Aufnahme einer Prothese, wie beispielsweise eines totalen Hüftgelenkersatzes, zu präparieren, indem unter Verwendung einer Reihe von Fräswerkzeugen auf einer flexiblen Welle eine laterale Bohrung im Knochen bis zum Isthmus ausgefräst und dann der Spornbereich des Knochens ausgefräst wird. Die Erfindung betrifft speziell eine Kombination von besonders geformten Fräswerkzeugen, welche der Prothesenforra entsprechen, und eine flexible Welle, welche für eine Steuerung sorgt und es gestattet, die Fräswerkzeuge in einer gesteuerten Weise anzuwinkeln, um den Knochenkanal so zu formen, daß sich die Prothese mit einer Linienberührung einpassen läßt.
Beschreibung des Standes der Technik
Chirurgen bemühen sich um genaue, wiederholbare chirurgische Techniken, so daß präzise Passungen zwischen der Prothese und dem Knochen erzielt werden können. Man nimmt an, daß eine präzise Passung bei einem unzementierten Anwendungsfall die Lebensdauer der Prothese verlängert. Man hat gezeigt, daß diese größere Berührungsfläche zwischen Knochen und Prothese
die Langzeitfixation verbessert. Eine genaue Knochenpräparation für einzementierte Prothesen sorgt aufgrund einer präzisen und optimalen Zementmanteldicke zwischen dem Knochen und der Prothese ebenfalls für eine verbesserte Langzeitfixation.
Unter den Orthopäden gibt es eine wachsende Bewegung dahingehend, sich von einer Knochenpräparation zu entfernen, welche das Einbringen von starken Schlagkräften aus Hammerschlägen einschließt. Eine gebräuchliche chirurgische Knochenpraparationstechnik beinhaltet eine Formgebung des Knochens durch Einführen einer Räumvorrichtung oder einer raspelartigen Vorrichtung mit einem Hammer. Dies kann zu großen dynamischen Beanspruchungen innerhalb des Knochens führen, von denen man weiß, daß sie den Knochen in einigen Fällen verformen oder zur Rißbildung führen. Trotz dieses Nachteils wird das Räumen in breitem Umfang angewandt, weil es die Ausbildung von sehr unregelmäßigen, asymmetrischen Formen für asymmetrische Prothesen im Knochen zuläßt. Die Räumvorrichtung ist der Prothese genau nachgeformt, wobei ein passender Zwischenraum oder ein Untermaß für eine Preßpassung berücksichtigt ist, und wird in eine Knochenhöhle eingeschlagen, welche ursprünglich mit geraden oder verjüngten Fräswerkzeugen geöffnet worden ist.
Der übliche oder gebräuchliche Ansatz zum Formen der Knochenhülle für einen totalen Gelenkersatz wird unter Ausschluß der Osteotomie allgemein als ein dreistufiges Verfahren mit mehrfachen Annäherungen pro Schritt bezeichnet. Als erstes wird eine Reihe von distalen Fräswerkzeugen in den Isthmus eingeführt, wobei bei jedem Hineinführen eine Vergrößerung erfolgt, bis man einen Kortikaliskontakt fühlt. Als nächstes wird eine Reihe von verjüngten Schaftmittenfräswerkzeugen oder konischen Fräswerkzeugen in schrittweise zunehmenden Größen eingeführt, um den Schaftmittenteil des Knochens zu formen und proximal-lateralen Knochen zu entfernen und den großen Trochanter einzukerben, um
eine neutrale Ausrichtung sicherzustellen. Zuletzt wird eine Reihe von schrittweise größer werdenden Räumvorrichtungen in den Knochen eingeschlagen, um proximal-medialen Knochen zu entfernen und jeglichen verbleibenden Knochen aus dem lateralen und distalen Bereich zu beseitigen. Ein Zurücklassen von soviel Knochen zum Entfernen mittels der Räumvorrichtungen hat ein starkes Hämmern und Schlagbeanspruchungen im Knochen zur Folge. Dies geschieht in einem solchen Umfang, daß einige Chirurgen eine prophylaktische Cerclage des proximalen Knochens entweder mit Draht oder einer Klammervorrichtung vornehmen, um ein Brechen zu verhindern, während sie die Räumvorrichtung einschlagen. Die für diese Technik erforderlichen Instrumente schließen zwei oder drei distale Fräswerkzeuge, zwei verjüngte Schaftmittenfraswerkzeuge, zwei Räumvorrichtungen - Räumvorrichtungsgriffe/Einschlag-/ Auszieh-Vorrichtungen sowie Hämmer und eine wahlweise verwendete prophylaktische Cerclage-Vorrichtung ein.
Im Handel erhältliche Bohrvorrichtungen zum Fräsen außerhalb der Achse sind nicht in der Lage, um Ecken herum Kurven statt Winkel zu fräsen, noch sind sie imstande, die Kalibrierung und Ausrichtung des medullären Kanals zu steuern.
Zusammenfassung der Erfindung
Die Instrumente der vorliegenden Erfindung bieten den Vorteil, daß die Knochenhöhle vollständig durch Fräsen gebildet werden kann. Es werden keine Schlagkräfte durch Räumen oder Raspeln in den Femur eingeleitet. Die Anzahl der Instrumente und der Arten von Instrumenten ist verkleinert worden, und die Anzahl von Schritten zur Präparation des Femurs ist ebenfalls verringert worden. Die Verwendung der neuen Instrumente der vorliegenden Erfindung reduziert die Präparation des Femur auf ein zweistufiges Verfahren. Instrumente, welche gegenüber der herkömmlichen Technik ausgeschlossen werden, umschließen Räumvorrichtungen, Räumvorrichtungsgriffe/Einschlag-/Auszieh-Vorrichtungen, Hämmer, sowie die Notwendigkeit einer
prophylaktischen Cerclage. Die neue Technik beinhaltet ein Unterteilen des Femurkanals in drei Bereiche (einsdistal/Isthmus, zwei-Schaftmitte/proximal-lateral, dreiproximal-medial). Jeder Abschnitt wird mit seinem eigenen speziell geformten Fräswerkzeug präpariert. Die Formgebungsfolge umfaßt zuerst ein distalen Ausfräsen bis zum Kontakt mit der Kortikalis, was der üblichen Vorgehensweise entspricht. Als nächstes erfolgt ein Ausfräsen der Schaftmitte und des proximal-lateralen Bereichs und das Einkerben des großen Trochanters mittels einer an einem distalen Abstandshalter angebrachten flexiblen Welle. Dies führt zu einem Einpassen des Abstandshalters und der flexiblen Welle. Das mediale Fräswerkzeug, welches sich verjüngt, so daß es genau mit der medialen Aufweitung der Prothese zusammenpaßt, wird unter einem Winkel bewegt, indem man die Welle über ein Kugelgelenk auf der flexiblen Welle biegt. Die flexible Welle sorgt für die notwendige Steuerung beim Fräsen, während das mediale Fräswerkzeug über einen 15° Bogen gelenkig bewegt wird.
Die flexible Welle kann entweder aus gewickeltem Metall oder einem Polymer bestehen und liefert die einzigartige Kombination einer Vielseitigkeit für Verengungsschritte und einer Steuerung zum Fräsen unter mehreren Winkeln in Abhängigkeit von der Prothesengröße und/oder dem Querschnitt, welcher in jedem einzelnen Knochen ausgefräst wird. Der Chirurg steuert das Maß der Biegung, die in der zentrierten Welle bewirkt wird, und folglich auch, wieviel Knochen mit jedem Biegen oder Hindurchführen entfernt wird. Auch wird der ganze Knochen von innen her entlang der neutralen Achse weggeräumt, was es gestattet, sämtliche der feinen Kurven des Knochenkanals zu formen, ohne sie durch Hindurchführen von geradlinigen oder verjüngten Fräswerkzeugen von außen mittels einer feststehenden Bohrvorrichtung auszubohren oder abzuflachen. Sämtliche Hüftgelenkprothesen sind gekrümmt, speziell medial. Somit bewahrt und verbessert die Technik der vorliegenden Erfindung die Kurven des medullären Kanals zur
Aufnahme der Hüftprothese.
Jedoch hat man weiter gefunden, daß man durch Verwendung einer Fräsvorrichtung, wie oben beschrieben, in Verbindung mit einer metaphysären Lehre, die als eine "hohle" Version der Prothese betrachtet werden kann, Vorteile erzielen kann. An einer von ihrem proximalen und distalen Ende entfernten Stelle ist die Lehre genauso geformt, wie ein Streifen aus dem proximalen Rand der Prothese. Je nach Art der verwendeten Fräsvorrichtung kann der distale Abschnitt der Lehre am Ende des Spornbereichs des Knochens enden oder kann ein dem distalen Teil der lateralen Bohrung 52 entsprechender röhrenförmiger Zylinder sein, welcher so bearbeitet ist, daß er denselben distalen Durchmesser wie das Implantat aufweist. Der Rest der Lehre ist hohl, was es gestattet, sie innerhalb der lateralen Bohrung einzupassen. Das flexible metaphysäre Fräswerkzeug wird dann in die Lehre (in die hohlen Abschnitte) eingeführt und um die proximale (wie das Implantat geformte) Lehre herumbewegt. Die flexible Einwirkung des Fräswerkzeug gestattet es, den zurückbleibenden Knochen so zu formen, daß er den Krümmungen der Prothese entspricht (medial & anterior-posterior).
Die kombinierte Verwendung der metaphysären Lehre und des metaphysären flexiblen Fräswerkzeugs gestattet es, den Femurkanal in erster Linie durch Fräsen auszubilden. Große dynamische Schlagkräfte, die während eines herkömmlichen Räumens auf den Knochen aufgebracht werden, werden wirkungsvoll vermindert oder beseitigt. Eine Präparation des intramedullären Kanals mit minimalen Schlagkräften (Fräsen) vermindert die Möglichkeit von Rissen und Verformungen.
Die metaphysäre Lehre besitzt auch die zusätzliche Fähigkeit, als Kalibriervorrichtung zu dienen. Nachdem der distale Kanal bis zur Kortikalis kalibriert und/oder ausgefräst worden ist, wird die Lehre intraoperativ in axialer Richtung in die laterale Bohrung des Knochens eingeführt (vgl. Figur 7) und der Umriß der Prothese (proximal) wird nach einem Einstellen
der Anteversion in den Osteotomieeinschnitt eingepaßt. Dies ermöglicht es, vor einer endgültigen Präparation des Kanals die proximale Passung medial & anterior-posterior zu überprüfen. Diese zusätzliche Information gestattet es, die endgültige proximale Passung zu beurteilen, ohne zunehmend größere Räumvorrichtungen/Raspeln einzuführen, bis die richtige Größe (enge Passung) erreicht ist. Eine Verwendung von Räumvorrichtungen oder Raspeln für die Kalibrierung erfordert eine ausgedehnte Erfahrung und Urteilskraft im Hinblick auf zementfreie Implantate. Es ist ein sehr geringer Unterschied zwischen einer engen proximalen Passung und einem Überschreiten der Grenzfestigkeit des Knochens, wenn er einer (zu Rissen führenden) keilartigen Umfangsbeanspruchung unterzogen wird.
Ein anderer zusätzlicher Nutzen der metaphysären Lehre ist deren Fähigkeit, als Ausrichtführung verwendet zu werden. Die lange axiale Form der Lehre gestattet es, den am weitesten proximal angeordneten Abschnitt als Visier zu verwenden, um die neutrale Lage in der medial-lateralen Ebene anzuzeigen. Dies ist möglich, weil der distale Zylinder dem Durchmesser des letzten in den Isthmus eingeführten Fräswerkzeugs entspricht. Diese distale Linienberührungspassung stellt sicher, daß sich die Lehre in derselben Weise wie das Implantat einpaßt. Die Lehre kann auch verwendet werden, um auch das richtige Maß an Anteversion einzustellen. Die Achse kann gedreht werden, um den proximalen Umriß des Implantats in die richtige Drehlage zu bewegen. Wenn diese eingestellt ist, kann der Umriß in der richtigen Lage fixiert werden, indem man ihn in die proximale Osteotomie einschlägt.
Die Kombination der metaphysären Lehre und des metaphysären flexiblen Fräswerkzeugs liefert ein sicheres, nicht auf Schlagen basierendes Verfahren zur Präparation des Knochenkanals. Ein Ausfräsen von asymmetrischen, außerhalb der Achse gekrümmten Formen in einer gesteuerten Weise ist nun möglich. Diese Technik stellt auch eine genaue Entsprechung
\ 1
&Lgr;.&Igr;
zwischen der proximalen und distalen Oberflächenbearbeitung sicher (obwohl sie unabhängig durchgeführt werden).
Die Krümmung des medullären Kanals, wie erfindungsgemäß ausgebildet, gestattet es eher als die gemäß dem Stand der Technik gebildeten Winkel, die Implantatform enger an die Krümmung der Anatomie anzupassen.
Andere Vorteile der Fräswerkzeug-Lehren-Kombination umfassen denjenigen, daß nur ein Fräswerkzeug mit einer Größe für einen ganzen Bereich von Implantatgrößen erforderlich ist; denjenigen einer Schneidstruktur auf der proximal/lateralen Seite der Lehre, um die Knochenentfernung in dieser Zone zu verbessern und die Fähigkeit zu schaffen, eine bessere (stabilere) Fixation zu erhalten, wenn sie eingepaßt ist. Die verjüngte Buchse auf dem proximalen flexiblen Fräswerkzeug gestattet es, daß sich das Fräswerkzeug ruhiger auf der Lehre bewegt. Die Buchse ist auch insofern eine Sicherheitsvorrichtung, als sich das Fräswerkzeug mit zunehmender Tiefe des medullären Kanals weiter in lateraler Richtung bewegt und das mediale Profil nicht verletzt (mit ihm zusammenstößt). Der kurze Fräswerkzeugabschnitt ist ebenfalls zur Sicherheit gestaltet worden, da er dazu neigt, das medial gekrümmte Profil eher in Segmenten auszubilden, als flache Flecken freizufrasen.
So ist es ein Ziel der Erfindung, einen Satz chirurgischer Instrumente bereitzustellen, der die Präparation eines Knochenkanals lediglich unter Verwendung von Frässchritten gestattet.
Es ist ein weiteres Ziel der Erfindung, einen Satz Instrumente zur Präparation eines Knochenkanals bereitzustellen, der die präzise Präparation des Kanals gestattet, so daß eine Prothese, welche hinsichtlich ihrer Größe und Form den Fräswerkzeugen entspricht, darin implantiert werden kann.
Es ist noch ein anderes Ziel der Erfindung, ein Instrumente zur Präparation eines Knochenkanals bereitzustellen, so daß sich die Präparation vom Chirurgen schneller durchführen läßt und den Knochen weniger stark beansprucht.
Diese Und damit im Zusammenhang stehende Ziele werden bei der vorliegenden Erfindung durch eine Vorrichtung zum Ausfräsen eines Knochenkanals erzielt, welche eine Einrichtung zum Bilden einer lateralen Bohrung in einem Knochen und zum Entfernen des Knochenmaterials aus dem Spornbereich eines Knochens einschließt.
Bei einer ersten Ausführungsform umfaßt die Vorrichtung eine flexible Welle mit einem ersten Ende für einen Eingriff mit einer Rotationsenergieübertragungsquelle, einem zweiten Ende, das starr mit einem ersten Fräselement für eine Drehung mit diesem verbunden ist, sowie ein zweites Fräselement mit einer durchgehenden Bohrung zum verschiebbaren Aufnehmen der flexiblen Welle und einem distalen Ende, welches an das erste Fräselement angrenzt, wenn es auf die flexible Welle aufgeschoben ist.
Bei einem Aspekt der obigen Ausführungsform umfaßt die Vorrichtung ein drittes Fräselement mit einer durchgehenden Bohrung zur verschiebbaren Aufnahme der flexiblen Welle, welches ebenfalls ein Ende für einen Eingriff mit einem zweiten Ende des zweiten Fräselements aufweist. Eine Kugelgelenkanordnung ist auf dem jeweiligen ersten Ende des dritten Fräswerkzeugs und dem zweiten Ende des zweiten Fräswerkzeugs ausgebildet, um eine universelle Bewegung des zweiten und dritten Fräswerkzeugs zu ermöglichen. Das zweite und dritte Fräswerkzeug schließen Kupplungselemente ein, so daß sie von der Rotationsenergieübertragungsquelle entweder direkt oder indirekt angetrieben werden können. Die Schneidoberfläche des dritten Fräselements kann zylindrisch oder konkav sein.
Vorzugsweise weist das zweite Fräswerkzeug eine allgemein konische Form auf, welche sich in Richtung von seinem zweiten Ende auf sein erstes Ende zu radial nach innen verjüngt. Das dritte Fräswerkzeug weist eine konkave Schneidoberfläche auf, um eine konvexe Form in den Knochen einzuschneiden, welcher den Kanal umgibt. Dies wird erreicht, indem die flexible Welle gebogen und gedreht wird, wobei sich das dritte Fräswerkzeug an seinem Platz befindet. Um das erste und zweite Fräswerkzeug genau zu positionieren, kann die flexible Welle ein daran angebrachtes oder als Teil des ersten Fräswerkzeugs ausgebildetes Anschlagelement aufweisen, welches an der Welle befestigt sein kann, um das erste Ende des zweiten Fräswerkzeugs zu berühren und bezüglich der axialen Länge zu positionieren.
Die Fräswerkzeuge sind so gestaltet, daß an der Verbindungsstelle von mindestens zwei der Fräswerkzeuge eine kugelgelenkartige Verbindung vorgesehen ist, um eine universelle Bewegung zwischen den beiden Fräswerkzeugen zu ermöglichen, so daß dann, wenn die Welle von ihrem proximalen Ende aus gebogen wird, das proximale dritte Fräswerkzeug aus der Längsachse des Knochens heraus verschoben werden kann, um dadurch zum Beispiel im Spornbereich eines Femur die konvexe Form einzuschneiden. Falls eine derartige konvexe Form nicht erwünscht ist, könnte das dritte Fräswerkzeug selbstverständlich eine zylindrische Form aufweisen. Auf den Fräswerkzeugen der vorliegenden Erfindung können entweder schraubenförmige oder geradlinige Rillen ausgebildet sein, und es können Spanwinkel vorgesehen sein, die ein reibungsloses Schneiden von Kortikalisknochen hervorrufen, wobei diese Spanwinkel gewöhnlich positiv sind und im allgemeinen etwa 7° betragen.
Diese und andere Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung der begleitenden Zeichnungen ersichtlich, welche mehrere Ausführungsformen der Erfindung offenbaren. Es soll klar sein, daß die Zeichnungen
&iacgr;&ogr;
nur zu Veranschaulichungszwecken verwendet werden sollen und nicht als Definition der Erfindung.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
In den Zeichnungen, in denen entsprechende Bezugszeichen entsprechende Elemente über die mehreren Ansichten hinweg bezeichnen:
ist FIG. 1 eine auseinandergezogene Ansicht der Fräsvorrichtung der vorliegenden Erfindung, welche drei Fräswerkzeuge umfaßt.
FIG. 2 ist eine auseinandergezogene Ansicht ähnlich FIG. 1, außer daß das dritte Fräswerkzeug eine konkave Form aufweist und unabhängig von einer Energiequelle angetrieben werden kann.
FIG. 3 ist eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer innerhalb eines langen Knochens befindlichen Abwandlung der Fräsvorrichtung der FIG. 1.
FIG. 4 ist eine teilweise geschnittene Seitenansicht ähnlich den FIGUREN 2 und 3, in welcher ein drittes Fräswerkzeug mit einer konkaven Form drehbar auf dem zweiten Fräswerkzeug angebracht worden ist, wie in strichpunktierten Linien dargestellt.
FIG. 5 ist eine Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform der flexiblen Fräsvorrichtung der vorliegenden Erfindung.
FIG. 6A ist eine geschnittene Seitenansicht einer ersten Ausführungsform einer metaphysären Lehre zur Verwendung mit der Fräsvorrichtung der FIGUREN 1-4.
FIG. 6B ist eine geschnittene Draufsicht auf das langgestreckte Element der metaphysären Lehre entlang der
• ·
Linie A-A der FIG. 6A.
FIG. 7 ist eine geschnittene Seitenansicht der metaphysären Lehre der FIGUREN 6A und 6B bei einer Verwendung zusammen mit der Fräsvorrichtung der FIG. 4.
FIG. 8 ist eine geschnittene Seitenansicht einer Abwandlung der Fräsvorrichtung der FIG. 5.
FIG. 9A ist eine geschnittene Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform der metaphysären Lehre zur Verwendung mit der Fräsvorrichtung der FIGUREN 5 und 8.
FIG. 9B ist eine geschnittene Draufsicht auf das langgestreckte Element der metaphysären Lehre entlang der Linie B-B der FIG. 9A.
FIG. 10 ist eine geschnittene Seitenansicht der in die laterale Bohrung eines langen Knochens eingeführten metaphysären Lehre der FIGUREN 9A und 9B.
FIG. 11 ist eine geschnittene Seitenansicht einer Abwandlung der FIG. 10, bei welcher die Fräsvorrichtung nach einem Entfernen des proximalen Teils des Spornbereichs in die metaphysäre Lehre eingeführt worden ist.
FIG. 12 ist eine geschnittene Seitenansicht ähnlich FIG. 11, welche die Fräsvorrichtung in einem späteren Stadium zeigt.
FIG. 13 ist eine Draufsicht auf das hohle Element der metaphysären Lehren der FIGUREN 6A, 6B, 9A und 9B, welche eine Form einer Fräswerkzeugbewegung innerhalb der Lehre zeigt.
FIG. 14 ist eine Draufsicht auf das hohle Element der metaphysären Lehren der FIGUREN 6A, 6B, 9A und 9B, welche eine zweite Form einer Fraswerkzeugbewegung innerhalb der Lehre zeigt.
12
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
Bezug nehmend auf die FIGUREN 1 bis 4, ist dort eine erste Ausführungsform einer Fräsvorrichtung der vorliegenden Erfindung dargestellt, welche allgemein mit 10 bezeichnet ist. Die Fräsvorrichtung enthält eine flexible Fräserwelle 12, die entweder aus einem spiralförmig gewickelten Metallmaterial oder aus einem Verbundmaterial ausgebildet sein kann. Eine geeignete Welle aus Verbundmaterial ist im U.S. Patent 4,751,992 offenbart, welches am 21. Juni 1988 erteilt wurde. Eine andere geeignete flexible Welle ist im U.S. Patent 3,554,192 beschrieben, welches am 12. Januar 1971 erteilt wurde. Spiralförmig gewickelte flexible Wellen sind auf dem Fachgebiet wohlbekannt.
Die flexible Fräserwelle 12 umfaßt ein erstes Fräswerkzeug 14, welches für eine gemeinsame Drehung mit ihr starr an ihrem distalen Ende angebracht ist, sowie ein starres proximales Ende 16 zum Verbinden mit einer Drehantriebsguelle (nicht dargestellt). Das Fräswerkzeug 14 weist einen distalen Schneidkopf 18 mit einer beliebigen wohlbekannten Formgebung und einen Anschlagflansch 20 auf. Der Anschlagflansch 2 0 ist mit einem Paar Bolzen 21 und 23 versehen, welche sich allgemein parallel zur Welle 12 erstrecken.
Ein Fräswerkzeug 22 weist eine Bohrung 24 auf und ist so bemessen, daß es über die Welle 12 in die vorgesehene Lage geschoben werden kann, wie in den FIGUREN 3 und 4 dargestellt. Wie in den FIGUREN 1 und 2 dargestellt, verjüngt sich das Fräswerkzeug 22 von seinem ersten Ende 26 bis zu seiner Spitze 28. Ein erstes Paar Löcher 30 und 32 ist in einer am ersten Ende 26 angeordneten halbkugelförmigen Oberfläche 29 ausgebildet und ein zweites Paar Löcher 3 0 und 3 2 ist an der Spitze 28 angeordnet. Die Funktion dieser Löcher wird später beschrieben.
Ein drittes Fräswerkzeug 3 4 enthält eine halbkugelförmige
Ausnehmung, welche an seinem distalen Ende eine Pfanne 3 6 zur Aufnahme der halbkugelförmigen Oberfläche 29 des Fräswerkzeugs 22 bildet. Das distale Ende des Fräswerkzeugs 34 umfaßt weiter ein Paar Bolzen 38 und 40, welche sich zum Einführen in die proximalen Löcher 30 bzw. 32 des Fräswerkzeugs 22 in distaler Richtung erstrecken. Die Bolzen 38 und 40 dienen dazu, eine Drehbewegung vom Fräswerkzeug 22 auf das Fräswerkzeug 34 zu übertragen. Das Fräswerkzeug 34 umfaßt eine halbkugelförmige Oberfläche 42, so daß ein zusätzliches Fräswerkzeug mit einer Pfanne ähnlich wie 36 darauf angebracht werden kann, falls erforderlich.
Bezug nehmend auf FIG. 2 ist dort eine auseinandergezogene Ansicht des Frässystems der FIG. 1 dargestellt, bei welchem das dritte Fräswerkzeug 34, welches eine zylindrische Form aufweist, durch ein Fräswerkzeug 44 mit einer konkaven Schneidoberfläche 46 ersetzt worden ist. Das Fräswerkzeug 44 enthält eine hohle Ausnehmung 49 zur Aufnahme des proximalen Endes der flexiblen Welle 12, so daß das Fräswerkzeug 44 über eine Antriebsverbindung 48 unabhängig angetrieben werden kann. So kann das Fräswerkzeug 44 auf der Oberfläche 2 9 des Fräswerkzeugs 22 gedreht werden, indem man eine Antriebsquelle mit dem Ende 48 verbindet, während die Welle 12 stehenbleibt.
Die FIGUREN 3 und 4 zeigen das in einen langen Knochen 50, wie beispielsweise einen Femur eingeführte Frässystem 10. FIG. 3 zeigt das proximal vom Fräswerkzeug 22 angeordnete Fräswerkzeug 34. Der Flansch 20 dient dazu, die Fräswerkzeuge 34 und 22 in Bezug zum Fräswerkzeug 18 zu positionieren. Nachdem die laterale Bohrung 52 durch Ausfräsen mit dem System 10 der FIG. 1 gebildet worden ist, wird das Fräswerkzeug 3 4 entfernt und das Fräswerkzeug 44 über der flexiblen Welle angebracht, so daß es unabhängig angetrieben und zusammen mit der Welle in die in strichpunktierten Linien dargestellte und in FIG. 4 mit 54 bezeichnete Position gebogen werden kann. Dies gestattet es, im Spornbereich 62 des resezierten langen Knochens 50 einen Bogen zu fräsen.
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Das chirurgische Verfahren mit der Vorrichtung 10 der vorliegenden Erfindung schließt ein anfängliches Ausfräsen des lateralen Knochenkanals 52 mit dem Fräswerkzeug 18 ein. Ein Führungsdraht 59, wie in FIG. 3 dargestellt, kann verwendet werden, um das Fräswerkzeug 18 und die Welle 12 zu Beginn innerhalb des Kanals zu positionieren und zu führen. Die Verwendung eines Führungsdrahtes 59 erfordert es, daß die Welle 12 und das Fräswerkzeug 18 in einer wohlbekannten Weise kanülenförmig ausgebildet sind. Der Knochen wird zum Ausfräsen vorbereitet, indem man die obere Cortex an der Fossa trochanterica mit bekannten Einrichtungen, wie beispielsweise einem Pilotbohrer oder einem Kastenmeißel durchdringt. Falls ein Führungsdraht 59 verwendet wird, wie in FIG. 3 dargestellt, wird mit Hilfe bekannter Einrichtungen auch eine Bohrung zur Aufnahme desselben im lateralen Teil des Knochens bis zum Isthmus gebildet. Der Führungsdraht kann vor dem Einführen der Welle 12 und des Fräswerkzeugs 18 im langen Knochen 50 positioniert werden, um den Kanal 52 zu bilden. Das Fräswerkzeug 22 wird dann über die flexible Welle 12 geschoben, wie in FIG. 3 dargestellt. Das Fräswerkzeug 22 formt den distalen Bereich des Knochens in eine Form, welche derjenigen eines Implantats oder einer Prothese entspricht, welches Implantat innerhalb des Kanals 52 durch eine "Preßpassung" dauerhaft angebracht werden soll. Das Fräswerkzeug 34 wird dann auf dem Fräswerkzeug 22 angebracht, um den proximal-lateralen Teil des Knochenkanals wieder in eine Form zu fräsen, welche der proximalen Implantatform im lateralen Bereich entspricht. Die Fräswerkzeuge 22 und 34 werden über eine von den Löchern 3 0 und 32 im Fräswerkzeug und den Bolzen 21-23, 3 8 und 40 auf das Fräswerkzeugen 18 bzw. 34 gebildete Antriebskupplung angetrieben. Nachdem der laterale Knochenkanal 52 gebildet worden ist, wird das Fräswerkzeug 34 durch das Fräswerkzeug 44 ersetzt. Die flexible Welle 12 kann dann gebogen werden, wie in FIG. 4 dargestellt, um den Spornbereich 62 unter Verwendung des Fräswerkzeugs 44 auszufrasen. Diese Form entspricht der konkaven Form der typischen zu implantierenden Prothese (nicht
dargestellt). Eine Probeprothese kann verwendet werden, um die Kanalform zu überprüfen.
Das Fräswerkzeug 44 kann über die Antriebswelle 12 angetrieben werden, wie dies bei das Fräswerkzeugen 32 und 34 der Fall war, jedoch wird das Fräswerkzeug 44 bei einer bevorzugten Ausführungsform unabhängig von der Welle 12 angetrieben und ist daher an seinem zweiten Ende mit einer massiven Welle 48 versehen, wobei die Welle 48 an ihrem proximalen Ende einen Verbinder 48a zum Verbinden mit einer Rotationsenergieübertragungsquelle umfaßt. Die Ausnehmung 49 ist im Fräswerkzeug 44 vorgesehen, so daß das zweite Ende der Welle 12 einschließlich des massiven Teils 16 darin aufgenommen und angeordnet werden kann, um es zu ermöglichen, daß sich das Fräswerkzeug 44 um die Welle 12 dreht, wenn es mit Hilfe des Verbinders 48 an seinem zweiten Ende unabhängig angetrieben wird, welches über den Verbinder 48a mit einer Rotationsenergieübertragungsquelle (nicht dargestellt) verbunden ist.
Nachdem das Fräswerkzeug 44 den Spornbereich 62 des Knochens geformt hat, wird die Welle 12 zusammen mit das Fräswerkzeugen 18, 22 und 44 aus der nunmehr vollständig präparierten lateralen Bohrung 52 entfernt. Das Implantat kann nun mit einer Preßpassung in den korrekt geformten Kanal eingepaßt werden.
Eine allgemein mit 60 bezeichnete zweite Ausführungsform des Frässystems der vorliegenden Erfindung ist in FIG. 5 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform weist eine flexible Welle 62 einen starr an ihrem ersten Ende angebrachten ersten Kopf 61 und ein starr an ihrem zweiten Ende angebrachtes Fräswerkzeug 63 auf. Das zweite Ende des Fräswerkzeugs 63 ist am ersten Ende einer massiven Welle 66 angebracht, die an ihrem zweiten Ende einen Verbinder 65 zum Verbinden mit einer Rotationsenergieübertragungsquelle (nicht dargestellt) aufweist. Das Fräswerkzeug 63 weist eine konkave
Schneidoberfläche 64 auf, welche der Oberfläche 46 des Fräswerkzeugs 44 ähnlich ist. Bei einer Verwendung zum Ausfräsen des Spornbereichs 62 des Knochen wäre der Verbinder 65 so gelegen, daß die konkave Schneidoberfläche 64 dem proximalen Teil des Spornbereichs des Knochens benachbart ist.
Der Kopf 61, welcher eine glatte äußere Oberfläche umfaßt, dient dazu, das Fräswerkzeugsystem 60 zu positionieren und zu zentrieren und dient als Lager, um das Drehmoment zu verringern, welches erforderlich ist, um das Fräswerkzeug 63 anzutreiben, wenn der Spornbereich geformt wird. Während bei der bevorzugten Ausfuhrungsform der Kopf 61 und das Fräswerkzeug 63 an der Welle 62 befestigt sind, könnte das Fräswerkzeug 63 zudem so ausgebildet sein, daß es leicht abnehmbar wäre.
Die Verwendung des Fräswerkzeugsystems 60 gestattet die Präparation des medullären Kanals in weniger Schritten und mit höherer Genauigkeit als mit früheren Frässystemen. Der Kopf 61 wird bis zu der Stelle in den distalen Kanal eingeführt, an der sich die konkave Oberfläche 64 an der richtigen Stelle im lateralen Knochen befindet. Das Fräswerkzeug 63 wird dann durch Biegen der flexiblen Welle 62 in Richtung des Spornbereichs bewegt. Der Chirurg fährt damit fort, das Fräswerkzeug 63 in Kontakt mit dem Knochen zu bewegen, bis man eine korrekte Passung für die Prothese erhalten hat.
Bei einer in den FIGUREN 6A bis 7 dargestellten dritten Ausführungsform der Erfindung ist eine metaphysäre Lehre 70 vorgesehen, welche einer hohlen Version der Prothese entspricht, um das proximale Fräswerkzeug beim Formen des verbleibenden Knochens so zu führen, daß er der medialen und anterior-posterioren Krümmung der Prothese entspricht, und zwar für eine Verwendung mit den in den FIGUREN 2 bzw. 5 dargestellten Fräswerkzeug 44 oder 63' bei der Formgebung des Spornbereichs 62 des Femur. Die metaphysäre Lehre 70, wie in den FIGUREN 6A und 6B dargestellt, umfaßt ein langgestrecktes
Element 76, umfassend eine teilkreisförmige Ausnehmung 77, deren Rückwand teilweise Schneidzähne 71 umfaßt, ein elliptisches hohles Element 73, das von den Seitenrändern des langgestreckten Elements und unter einem Winkel in Bezug zur Längsachse in medialer Richtung ausstrahlt, wobei seine Rückwand einen Teil der Wand des langgestreckten Elements 76 umfaßt, zwei Vorsprünge 78, welche sich an ihren hinteren Enden von dem besagten Ring aus in distaler Richtung erstrecken, wobei sie in Messerkanten 74 enden; eine Schlagaufnahmeeinrichtung 72, welche sich an der Oberkante des langgestreckten Elements 76 in seitlicher Richtung und senkrecht zu diesem erstreckt, sowie eine Anteversion-Steuereinrichtung 75, die sich in lateraler Richtung und senkrecht zur Längsachse des langgestreckten Elements 76 erstreckt.
Das langgestreckte Element 76 umfaßt einen Halbzylinder (offen), dessen Krümmungsradius dem Radius der lateralen Bohrung 52 entspricht. Das elliptische hohle Element 73 ist so geformt wie der am weitesten proximal angeordnete Rand der Prothese. Der anteriore Teil des hohlen Elements 73 umfaßt einen Teil des langgestreckten Elements 76, wobei der Winkel zwischen dem hohlen Element 73 und dem langgestreckten Element 76 dem Winkel zwischen der proximalen Oberfläche der Prothese und der Längsachse der lateralen Bohrung 52 entspricht. Zwei Vorsprünge 78, die dazu beitragen, die Lehre in den Knochen einzupassen, erstrecken sich von den unteren Oberflächen des posterior- und anterior-lateralen Teils des hohlen Elements aus in distaler Richtung. Die VorSprünge 78 enden in Messerkanten 74. Die Schlagaufnahmeeinrichtung 72 erleichtert das Einsetzen der Lehre im Osteotomieeinschnitt.
In der Praxis dieser Ausführungsform der Erfindung wird der distale Kanal unter Verwendung des Frässystems der ersten Ausführungsform mit Ausnahme des gekrümmten Fräswerkzeugs 44 der FIG. 2 bis zur Kortikalis ausgefräst. Das langgestreckte Element 76 der Lehre 70 wird in axialer Richtung in die
laterale Bohrung 52 eingeführt, die Anteversion wird mit Hilfe der Anteversions-Steuerung 75 eingestellt, und das hohle Element 73 wird im Osteotomieeinschnitt eingepaßt, indem man auf die Schlagaufnahmeeinrichtung 72 schlägt. Die Ausrichtung der lateralen Bohrung 52 und des Osteotomieeinschnitts werden überprüft und falls erforderlich durch Einstellen der Anteversion und Drehen der Achse verändert, um den Umriß der Prothese in die richtige Drehlage zu bewegen. Ein Fräswerkzeug 45, dessen größter Außendurchmesser kleiner ist als der Innendurchmesser der lateralen medullären Bohrung 52, das jedoch in jeder anderen Hinsicht dem Fräswerkzeug 44 entspricht, wird durch die Öffnung im hohlen Element 73 in die laterale Bohrung 52 eingeführt. Der Spornbereich 62 des Knochens wird dann durch Manipulieren des Fräswerkzeugs 45 in einer medialen Richtung im hohlen Teil des Rings 73 mittels einer Reihe von Bewegungen, posterior-anterior, wie in FIG. 13 dargestellt, oder lateral-medial, wie in FIG. 14 dargestellt, entsprechend der proximalen Oberfläche des Implantats geformt. Die Lehre und die Fräswerkzeuge werden dann entfernt und die Prothese in die Osteotomie eingesetzt.
Eine in den FIGUREN 8-12 dargestellte vierte Ausführungsform der Erfindung umfaßt eine Lehre 8 0 zur Verwendung mit einer Fräsvorrichtung, wie beispielsweise denjenigen, die in den FIGUREN 5 und 8 dargestellt sind. Die in den FIGUREN 9A und 9B dargestellte Lehre 80 umfaßt die Lehre 70 der obigen Ausführungsform, wobei sie weiter einen geschlossenen röhrenförmigen Zylinder 81 am distalen Ende des langgestreckten Elements 76 umfaßt. Bei dieser Ausführungsform umfaßt die in FIG. 8 dargestellte Fräsvorrichtung 90 einen glatten distalen Kopf 91, der starr am ersten Ende einer flexiblen Welle 92 angebracht ist, und ein konkaves Fräswerkzeug 93, das starr am zweiten Ende der Welle 92 und am ersten Ende einer massiven Welle 94 angebracht ist, welche einen Verbinder 96 zum Verbinden mit einer Rotationsenergieübertragungsquelle (nicht dargestellt) aufweist. Die Fräsvorrichtung 90 umfaßt weiter einen gekehlten
19 - '
Teil 95, der proximal vom Fräswerkzeug 93 entlang der starren Welle 94 angeordnet ist. Der gekehlte Teil 95 sorgt für eine Einrichtung zum Führen das Fräsvorrichtung innerhalb des hohlen Elements 73 der Lehre 80.
In der Praxis dieser Ausführungsform der Erfindung wird die Lehre 80 mit Hilfe von Schneidzähnen 71 auf der Rückseite des langgestreckten Elements 76 und der Messerkanten 74 auf dem hohlen Element 73 in die Osteotomie eingesetzt. Der glatte Kopf 91 das Fräsvorrichtung 90 wird durch die laterale Bohrung 52 in den Zylinder 81 eingeführt. Der Spornbereich 62 des Knochens wird dann durch Verbiegen der flexiblen Welle 92 und Manipulieren des Fräswerkzeugteils 93 in einer medialen Richtung in den hohlen Teilen des hohlen Elements 73 (entsprechend der proximalen Oberfläche des Implantats) mittels einer Reihe von Bewegungen geformt, wie denjenigen, die in FIG. 13 und 14 dargestellt sind. Die Lehre und die Fräswerkzeuge werden dann entfernt, und die Prothese in die Osteotomie eingesetzt. Die Ausrichtung der lateralen Bohrung 52 und des Osteotomieeinschnitts werden überprüft und falls erforderlich durch Einstellen der Anteversion und Drehen der Achse manipuliert, um den Umriß der Prothese in die richtige Drehlage zu bewegen.
Während mehrere Beispiele der vorliegenden Erfindung beschrieben worden sind, ist es offensichtlich, daß viele Änderungen und Abwandlungen daran vorgenommen werden können, ohne den Geist und die Reichweite der Erfindung zu verlassen.

Claims (14)

SCHUTZANSPRÜCHE
1. Vorrichtung (10) zum Ausfräsen eines medullären Kanals in einem Knochen, umfassend:
eine flexible Welle (12) mit einem massiven Teil (16) an ihrem proximalen Ende für einen Eingriff mit einer RotationsenergieübertragungsquelIe;
einen Kopf (14) an ihrem distalen Ende, umfassend ein erstes Fräselement (18), das an seinem proximalen Ende mit einem zweiten Ende der besagten flexiblen Welle (12) für eine Drehung zusammen mit dieser verbunden ist;
ein zweites Fräselement (22) mit einer durchgehenden Bohrung (24), um die besagte flexible Welle (12) verschiebbar aufzunehmen, und mit einem ersten Ende (28), welches dem besagten Kopf (14) benachbart ist, wenn es auf die besagte flexible Welle (12) geschoben ist;
eine dritte Fräseinrichtung (34) oder (44) zum Ausfräsen des proximalen Teils (50) eines Knochens, welches das besagte dritte Fräswerkzeug aufweist, das an seinem ersten Ende eine Ausnehmung (36) bzw. (47) für einen Eingriff eines zweiten Endes (26) des besagten zweiten Fräswerkzeugs aufweist;
Einrichtungen (21, 23, 30 und 32) zum Verbinden des ersten (14) und zweiten (22) Fräselements und, wenn die dritte Fräseinrichtung aus der Fräseinrichtung (34) besteht, zum Verbinden der zweiten und dritten Einrichtung.
2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, bei welcher
die besagte dritte Fräseinrichtung eine Fräseinrichtung (34) mit einer durchgehenden Bohrung (43) umfaßt, um die besagte flexible Welle (12) verschiebbar aufzunehmen, wobei das besagte dritte Fräswerkzeug (34) ein erstes Ende (41) aufweist, welches eine Ausnehmung (36) für einen Eingriff des zweiten Endes (26) des besagten zweiten Fräswerkzeugs (22) umfaßt;
Einrichtungen (30, 32, 38 und 40), die mit dem besagten ersten Ende (41) des besagten dritten Fräswerkzeugs und dem
besagten zweiten Ende (26) des besagten zweiten Fräswerkzeugs verbunden sind, um eine universelle Bewegung zwischen dem besagten zweiten und dritten Fräswerkzeug zu gestatten; und
Einrichtungen (21, 23, 30, 32, 38 und 40) zum Drehen des besagten ersten, zweiten und dritten Fräswerkzeugs.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, zum Fräsen der lateralen Bohrung (52) des Kanals, bei welcher das zweite Fräswerkzeug (22) einen allgemein konisch geformten Schneidteil aufweist, welcher sich von seinem besagten zweiten Ende (2 6) aus zu seinem besagten ersten Ende (28) hin in radialer Richtung nach innen zu verjüngt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei welcher die besagte flexible Welle (12) ein Anschlagelement (20) aufweist, das zwischen dem Kopf (14) und dem zweiten Fräswerkzeug (22) angebracht ist, um das besagte erste Ende (28) des besagten zweiten Fräswerkzeugs (22) zu berühren und bezüglich der axialen Länge der Welle (12) zu positionieren.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei welcher die besagten Einrichtungen, welche mit dem besagten ersten Ende des besagten dritten Fräswerkzeugs (34) und dem besagten zweiten Ende des besagten zweiten Fräswerkzeugs (22) verbunden sind und welche bewirken, daß sich die besagten Fräswerkzeuge gemeinsam bewegen, Bolzen (38) und (40) und komplementäre Löcher (30) und (32) umfassen, die auf sich berührenden Enden eines jeweiligen der besagten zweiten und dritten Fräswerkzeuge angebracht sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei welcher das besagte dritte Fräswerkzeug (34) eine allgemein zylindrische Schneidform aufweist.
7. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, bei welcher
die besagte dritte Fräseinrichtung eine Fräseinrichtung (44) umfaßt, umfassend eine konkave Schneidoberfläche (46) und
eine Ausnehmung (49) an ihrem ersten Ende zur Aufnahme des proximalen Endes der flexiblen Welle (12) sowie eines massiven Teils (16) derselben, wobei eine massive Welle (48) an ihrem ersten Ende am zweiten Ende der Fräseinrichtung (44) angebracht ist, bei welcher das zweite Ende der Welle (48) einen Verbinder (48a) für einen Eingriff mit einer Rotationsenergieübertragungsquelle umfaßt.
8. Vorrichtung (60) zum Ausfräsen des medialen Teils eines medullären Kanals im Spornbereich (62) einen langen Knochens, umfassend:
eine flexible Welle (62) mit einem ersten Element (61), umfassend eine glatte oder Schneidoberfläche, welches starr am ersten Ende der Welle (62) angebracht ist, und dessen Außendurchmesser etwa gleich dem Innendurchmesser der lateralen Bohrung (52) des Knochens ist;
eine starr am zweiten Ende der flexiblen Welle (62) angebrachte Fräseinrichtung (63) mit einer konkaven Schneidoberfläche (64) zum Ausfräsen einer konvexen Form im Spornteil (62) des besagten Knochens; und eine massive Welle (66), deren erstes Ende starr am zweiten Ende der Fräseinrichtung (63) angebracht ist;
eine Kupplungseinrichtung (65) am zweiten Ende der massiven Welle (66) für einen Eingriff mit einer Rotationsenergieübertragungsquelle.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, bei welcher das besagte erste Element (61) eine glatte Oberfläche umfaßt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8, bei welcher das besagte erste Element (61) eine Schneidoberfläche umfaßt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 7, weiter umfassend eine Lehre (70), um das dritte Fräselement (44) bei der Entfernung von Knochenmaterial aus dem Spornbereich (62) eines langen Knochens mit einer langgestreckten lateralen Bohrung (52) darin zu führen, wobei die besagte Lehre ein langgestrecktes
Element (76) umfaßt, umfassend eine teilkreisförmige Ausnehmung (77), deren Rückwand teilweise Schneidzähne (77) umfaßt, ein elliptisches hohles Element (73), welches im Abstand vom proximalen und distalen Ende angeordnet ist und unter einem Winkel in Bezug zur Längsachse von den Seitenrändern des langgestreckten Elements (76) ausstrahlt, wobei die Rückwand des hohlen Elements (73) einen Teil (79) der Wand des langgestreckten Elements (76) umfaßt, zwei Vorsprünge (78), welche sich von dem besagten hohlen Element (73) aus in distaler Richtung erstrecken und an ihren hinteren Enden in Messerkanten (74) enden; eine Schlagaufnahmeeinrichtung (72), welche sich an der Oberkante des langgestreckten Elements (76) in lateraler Richtung und senkrecht dazu erstreckt, sowie eine Anteversion-Steuereinrichtung (75), welche sich von der Längsachse des langgestreckten Elements (76) in lateraler Richtung und senkrecht zu dieser erstreckt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 8, weiter umfassend eine metaphysäre Lehre (80), welche eine metaphysäre Lehre (70) umfaßt, weiter umfassend einen geschlossenen röhrenförmigen Zylinder (81) am distalen Ende des langgestreckten Elements (76), bei welcher der Außendurchmesser des röhrenförmigen Zylinders ungefähr gleich dem Innendurchmesser der lateralen Bohrung (52) des Knochens am Isthmus ist, und der Außendurchmesser des Elements der Fräsvorrichtung (60) ungefähr gleich dem Innendurchmesser des röhrenförmigen Zylinders (81) ist.
13. Vorrichtung (90) zum Ausfräsen des medialen Teils eines medullären Kanals im Spornbereich (62) eines langen Knochens, enthaltend eine laterale Bohrung (52), welche umfaßt:
eine flexible Welle (92), welche an ihrem ersten distalen Ende aufweist:
ein erstes Element (91), umfassend eine glatte oder Schneidoberfläche und starr am ersten Ende der Welle (92) angebracht, mit einem Außendurchmesser, der gleich dem
Innendurchmesser des röhrenförmigen Zylinders (81) der Lehre (80) ist;
eine starr am zweiten Ende der flexiblen Welle (92) angebrachte Fräseinrichtung (93) mit einer zylindrischen Schneidoberfläche (94) zum Ausfräsen einer konvexen Form im Spornteil (62) des Knochens; und
eine starre Welle (94) mit einem starr am zweiten Ende des besagten Fräselements (93) angebrachten ersten Ende, wobei das zweite Ende (96) der besagten Welle (94) eine Einrichtung (96) umfaßt, um die Welle (94) mit einer Rotationsenergieübertragungsquelle in Eingriff zu bringen; sowie eine glatte verjüngte Buchseneinrichtung (95), welche an der starren Welle (94) angebracht ist und im Abstand zwischen deren erstem und zweitem Ende angeordnet ist, um die besagte Welle innerhalb des hohlen Teils (73') der Lehre (80) zu führen.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei welcher die besagte Vorrichtung (10) kanülenförmig (67) ausgebildet ist, um einen Führungsdraht (59) hindurchzuführen.
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