DE9490294U1 - Schutzhelm mit einer Verbindungsvorrichtung für eine Atemschutzmaske - Google Patents
Schutzhelm mit einer Verbindungsvorrichtung für eine AtemschutzmaskeInfo
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Description
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Die Erfindung betrifft einen Schutzhelm mit einer Verbindungsvorrichtung zur lösbaren
Befestigung einer bänderlosen Atemschutzmaske, wie er im Oberbegriff des Patentanspruches 1 beschrieben ist.
Es ist ein Schutzhelm für die lösbare Befestigung einer Atemschutzmaske mit einer
Verbindungsvorrichtung bekannt - gemäß DE-C3-26 40 701, bei dem beide Rastelement
der Verbindungsvorrichtung, die lösbar miteinander in Eingriff bringbar sind, innerhalb der Außenumgrenzung des Schutzhelms angeordnet sind. Diese Verbindungsvorrichtung
besteht beispielsweise aus einer Rastglocke, die über ein Haltelement in einer Ausnehmung des Schutzhelms gehaltert ist, in die ein an der Atemschutzmaske
befestigtes Rastelement einrasten kann, wobei durch entsprechende Verstellung eine
ausreichende Vorspannung zwischen der Atemschutzmaske und dem Gesicht des Benutzers
und der Abstützung der Gegenkraft über den Schutzhelm erzielbar ist. Nachteilig ist hierbei, daß die Feststellung bzw. Justierung der Anpreßkraft sowie das
Lösen der Befestigungsvorrichtung durch die den Schutzhelm durchdringende Lagervorrichtung
der Verbindungsvorrichtung erfolgt und demgemäß der Schutzhelm mit relativ großen Durchbrüchen und Ausnehmungen versehen sein muß.
Ein weiterer bekannter Schutzhelm - gemäß EP-Bl-O 105 813 weist eine starre Kalotte
und eine innere Haube aus schmiegsamen Transversalbändern auf, deren Seitenteile in
zur mittleren Längsebene des Schutzhelms symmetrischen und etwa in Höhe der Ohren
des Benutzers liegenden Punkten zusammenlaufen, wobei der Schutzhelm an der abnehmbaren
Atemschutzmaske durch wenigstens einen seitlichen Befestigungsarm einstellbarer Länge angelenkt ist. Die Kalotte des Schutzhelms ist außen an jeder ihrer
Seiten in Höhe der Ohren des Benutzers mit Verhakungskerben oder -schlitzen zum Anbringen von zwei seitlichen Befestigungsarmen versehen. Diese sind zu beiden Seiten
der Atemschutzmaske mit dieser verbunden. Jeder der seitlichen Befestigungsarme weist zwei teleskopartige Elemente auf, die durch federnde Elemente miteinander verbunden
und so vorgespannt sind, daß sie ineinander einzudringen versuchen. Ein mit der zugeordneten Verhakungskerbe der Kalotte zusammenwirkender Haken ist
schwenkbar an dem hinteren teleskopartigen Element des Befestigungsarms montiert.
An dem vorderen teleskopartigen Element des Befestigungsarms und an einer Verlängerung
des Hakens sind Anschlagmittel vorgesehen, durch die die beiden Elemente in
ausgezogener Position zeitweilig verriegelbar sind. Ferner sind Entriegelungsmittel für
diese Anschlagmittel vorgesehen, durch die das Abstützen der Befestigungsarme an
der Außenfläche des Schutzhelms beim Anlegen der Atemschutzmaske auslösbar ist. Mit einem derartigen Schutzhelm und einer mit diesem verbundenen Atemschutzmaske
konnte nicht in allen Einsatzfällen eine ausreichende Sicherhheit für die Benutzungsperson
einer derartigen Kombination aus Schutzhelm und Atemschutzmaske erreicht werden.
Es sind aber auch bereits andere aus dem Stand der Technik bekannte Verbindungsvorrichtungen
zwischen Schutzhelmen und Atemschutzmasken bekannt - gemäß DE-Cl
33 00 646 -, die derart aufgebaut sind, daß durch Betätigungsorgane an der Atemschutzmaske
die Vorspannung bzw. die Anpreßkraft der Atemschutzmaske am Gesicht des Benutzers festlegbar ist. Dabei erweist sich die Bedienung der Verbindungsvorrichtungen
insbesondere mit Handschuhen als schwierig.
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Ähnliche Konstruktionen derartiger Verbindungsvorrichtungen sind auch noch aus der
DE-Al 41 33 653 und der EP-Bl-O 236 240 bekannt.
Des weiteren ist auch bereits ein Schutzhelm mit einer lösbar an diesem befestigten
Atemschutzmaske bekannt - gemäß DE-C3-25 49 979, bei der die Verbindungsvorrichtung
in einer Ausnehmung der Kalotte des Schutzhelms angeordnet ist und in dem vom Schutzhelm umgebenden Innenraum vorragende Arretierungsteile aufweist, die direkt
in entsprechende Rastorgane der Atemschutzmaske eingreifen. Das Einrasten von in
der Verbindungsvorrichtung angeordneten senkrecht zur Schutzhelmwand verstellbaren
Arretierungsteile bzw. - stifte in den Rastorganen auf der Atemschutzmaske kann von außerhalb der Schutzhelms ebenso wie die Freigabe der Verrastung erfolgen.
Durch das Fehlen einer zugfesten Verbindung zwischen den beiden Arretierungsteilen
der Verbindungsvorrichtung im Schutzhelm und der Rastorganen an der Atemschutzmaske
können bei einem Verdrehen oder Verrutschen des Schutzhelms relativ zur Atemschutzmaske die beiden Rastelemente außer Eingriff kommen.
Der vorliegenden Erfindung liegt nunmehr die Aufgabe zugrunde, einen Schutzhelm
mit einer Verbindungsvorrichtung zur lösbaren Befestigung einer bänderlosen Atemschutzmaske
zu schaffen, bei der die schutzhelmseitigen Bauelemente der Verbindungsvorrichtung die Benutzung des Schutzhelms ohne Atemschutzmaske nicht
erschweren, eine gute Anpassung, einen dichten Sitz der Atemschutzmaske sowie eine
einfache Bedienung der Verbindungsvorrichtung ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale im Kennzeichenteil des Patentanspruches 1
gelöst. Vorteilhaft ist hierbei, daß ein Aufbau möglich ist, bei welchem keine Durchbrüche
im Schutzhelm notwendig sind, um entsprechende Vorrichtungsteile zu haltern.
Dazu kommt, daß durch die gelenkige Anordnung der Kupplungselemente eine gute
Anpassung und ein dichter Abschluß zwischen der Atemschutzmaske und dem Gesicht des Benutzers erreicht werden kann, da der Abstand zwischen dem Schutzhelm und
dem Gesicht in weiten Bereichen einstellbar ist. Dazu kommt, daß aufgrund der verwendeten
Verbindungselemente ein fester Sitz der Atemschutzmaske am Gesicht des Benutzers unter Abstützung über dem Schutzhelm erzielt wird, wobei bei Relativbewegungen
die Elastizität und Vorspannung der Atemschutzmaske in den Randbereichen relativ zum Gesicht ausgenützt wird, um den dichtenden Abschluß beizubehalten.
Durch die im Innenraum des Schutzhelms bzw. in der Außenseite des Schutzhelms versenkt
und/oder nach außen verstellbar bzw. hochklappbare Anordnung des helmseitigen Kupplungsteils wird die Sicherheitsfunktion des Schutzhelms auch bei
Verwendung ohne Atemschutzmaske nicht nachteilig beeinflußt und andererseits eine
einfache Bedienung und exaktere Verankerung der Atemschutzmaske bei gemeinsamer Verwendung von Schutzhelm und Atemschutzmaske erreicht. Damit ist es möglich,
drehbeweglich gelagerte Kupplungsteile helmseitig zu verwenden und damit eine entkupplungssichere
Verbindung beim Festspannen und Andrücken der Atemschutzmaske an das Gesicht zu erreichen, ohne daß die Kupplungsteile am Schutzhelm und auf der
Atemschutzmaske außer Eingriff kommen.
Vorteilhaft ist aber gemäß den Merkmalen im Patentanspruch 2 weiters, daß dadurch
in ihrer Länge zumindest bei den Zugbeanspruchungen zum festen Sitz der Atemschutzmaske
am Gesicht des Benutzers, die zwischen der Atemschutzmaske und dem Schutzhelm auftreten, in ihrer Länge nicht veränderbare, also Bauteile fixer Länge einzusetzen,
die zugfest ausgebildet sind, wodurch ein unwillkürliches Lösen der Atemschutzmaske durch ein Einhängen mit den Befestigungsteilen an Vorsprüngen,
herunterstürzenden Bauteilen oder dergleichen, zuverlässig vermieden wird. Außerdem
kann sich der Anpreßdruck der Maske durch die Ausschaltung von federnden Zwischengliedern
zwischen dem Schutzhelm und der Atemschutzmaske nicht verändern.
Gemäß einer weiteren Ausbildung nach Patentanspruch 3 wird erreicht, daß trotz der
zugfesten Verbindung aufgrund der biegeschlaffen Ausbildung eine optimale Anpassung
der Kupplungsteile an die unterschiedlichen Gesichtsformen erzielt wird. Dazu kommt, daß bei seitlichen Druckbeanspruchungen die Elemente leichter ausweichen
können und vor allem Verletzungen des Benutzers durch scharfkantige Teile vermieden
werden.
Es ist auch eine Ausgestaltung nach Patentanspruch 4 möglich, wodurch eine einfache
Anpassung der Kupplungsteile in ihrem Verlauf an unterschiedliche Gesichtsbreiten
möglich ist.
Eine andere Weiterbildung des Schutzhelms ist in Patentanspruch 5 gekennzeichnet,
da durch die schubfeste Anordnung der Kupplungsteile ein Ausweichen eines Kupplungsteils
in Aufschubrichtung der Atemschutzmaske während der Relativbewegung der Kupplungsteile zum Festsetzen der Atemschutzmaske am Gesicht des Benutzers
verhindert wird. Dies ermöglicht aber in besonders vorteilhafter Weise eine Einhand-Bedienung
beim Aufsetzen der Atemschutzmaske bzw. wird dadurch erreicht, daß der Benutzer einer derartigen Kombination aus Schutzhelm und Atemschutzmaske mit einer
Hand die Maske festdrücken und dadurch die Kupplungsteile in ihrer gewünschten Relativstellung zur Erzeugung einer ausreichenden Anpreßkraft verstellen kann, während
er die andere Hand frei hat, um die Position des Schutzhelms während der Verrastungsbewegung der Atemschutzmaske mit dem Schutzhelm zu fixieren. Damit
wird die Zeitdauer, die ein Benutzer dieser Kombination aus Schutzhelm und Atemschutzmaske
benötigt, um einsatzbereit zu sein, erheblich verkürzt.
Es ist aber auch eine Ausführungsvariante nach Patentanspruch 6 möglich, da eine unvorhergesehene
Entkupplung der Kupplungsteile durch die Feststellung derselben vor allem während der Benutzung der Atemschutzmaske mit Sicherheit vermieden ist, wobei
durch die bedarfsweise Lösbarkeit ein bewußter Lösevorgang notwendig ist und damit die Unfallgefahr bei Verwendung dieses Schutzhelms herabgesetzt wird.
Der Vorteil der Weiterbildung nach Patentanspruch 7 liegt darin, daß beim dichtenden
Aufsetzen der Atemschutzmaske auf das Gesicht eine Einhand-Bedienung möglich ist
und durch die Aufpreßbewegung der Atemschutzmaske auf das Gesicht gleichzeitig die Einstellung und Verriegelung der Kupplungsteile ermöglicht wird.
Bei einer anderen Ausführungsform nach Patentanspruch 8 werden die Befestigungskräfte
über eine größere Fläche verteilt, wodurch auch eine hohe Zugfestigkeit der Verbindung in den unterschiedlichen Stellungen sichergestellt ist.
Durch die weitere Ausgestaltung nach Patentanspruch 9 wird erreicht, daß der Kupp-
lungsteil zur Befestigung der Atemschutzmaske während der Benutzung des Schutzhelms
ohne Atemschutzmaske das Gesichtsfeld des Benutzers nicht nachteilig beeinflussen kann und außerdem ein Verhängen verhindert wird.
Bei einer weiteren Ausbildung nach Patentanspruch 10 wird ermöglicht, daß trotz nur
einer Verbindungsvorrichtung auf jeder Seite der Atemschutzmaske eine Mehrpunktabstützung
an der Atemschutzmaske erreicht wird, wodurch über den Umfangsbereich
ein dichterer Sitz erzielbar ist.
Vorteilhaft ist auch die Weiterbildung nach Patentanspruch 11, da dadurch mit zwei
Verbindungsvorrichtungen zwischen Schutzhelm und Atemschutzmaske eine Vier-Punkt-Abstützung
erzielt wird.
Durch die weitere Ausgestaltung nach Patentanspruch 12 kann auch ein Lösen der
Atemschutzmaske vom Gesicht des Feuerwehrmannes bzw. Benutzers bei von oben auf die Atemschutzmaske einwirkenden Zugbelastungen verhindert werden und in Verbindung
mit den im Flankenbereich des Schutzhelms angeordneten Verbindungsvorrichtungen mit einfachen Mitteln eine Fünf-Punkt-Abstützung ähnlich
der herkömmlichen Atemschutzmaske mit elastischen Befestigungsbändern erreicht werden.
Eine noch verbesserte Anpassung an unterschiedliche Gesichtslängen wird durch die
Ausgestaltung nach Patentanspruch 13 erreicht.
Ein geringes Gewicht und ein großer Verstellbereich kann aber auch durch die Ausgestaltung
der Kupplungsteile gemäß Patentanspruch 14 erreicht werden.
Der Einstellbereich und die Feineinstellung des Sitzes der Atemschutzmaske am Gesicht
des Benutzers, insbesondere unter voneinander unabhängiger Einstellung in den einzelnen Befestigungspunkten kann durch die Weiterbildung nach Patentanspruch
erreicht werden.
Durch die Ausgestaltung und Anordnung des Betätigungsorgans nach Patentanspruch
16 kann ein Verhängen oder ein Hängenbleiben mit dem Schutzhelm beim Durchschlupfen
durch Engstellen sicher vermieden werden.
Von Vorteil ist dabei auch eine Weiterbildung nach Patentanspruch 17, da die zur ver-
senkten Anordnung des Betätigungsorgans angeordneten Raumzonen gleichzeitig zur
Verriegelung gegen unerwünschte Verdrehungen verwendet werden können.
Bevorzugt ist auch eine Ausbildung des Betätigungsorgans als Kippklemmhebel nach
Patentanspruch 18 möglich, da damit mit dem Entriegeln des Kippklemmhebels dieser
gleichzeitig als Betätigungsorgan verwendet werden kann und somit mit einem Bauteil
die Nachstellungs- und Verriegelungsfunktion bewirkt werden kann.
Eine geschützte Anordnung und die Vermeidung einer Fehlbedienung wird durch die
Ausgestaltung der Rastschließe nach Patentanspruch 19 ermöglicht.
Durch die Weiterbildung nach Patentanspruch 20 kann auch bei einer unabsichtlichen
Druckausübung, beispielsweise beim Anschlagen mit dem Schutzhelm an einem Bauteil
an einer Wand oder einer Tür ein versehentliches Entriegeln der . Verbindungsvorrichtung zwischen Schutzhelm und Atemschutzmaske verhindert werden.
Die Ausgestaltung des Rastelementes nach Patentanspruch 21 ermöglicht gegebenenfalls
eine einfachere Bedienung durch die Benutzungsperson, wenn diese Handschuhe trägt.
Eine verbesserte Halterung und Anpassung der Atemschutzmaske an das Gesicht des
Benutzers kann auch die durch die Weiterbildung nach Patentanspruch 22 erreicht werden,
da die versteiften Zonen der Atemschutzmaske zum Ausüben der Druckkraft in Richtung des Gesichts des Benutzers genutzt werden können und die Zugänglichkeit
zur Betätigung der Rastschließe auch bei aufgesetztem Schutzhelm und Atemschutzmaske
besser ist.
Durch die Anordnung der Rastschließe am Halterahmen gemäß Patentanspruch 23 wird
auch eine ausreißfeste Halterung der Rastschließe sichergestellt, wobei eine großflächige
Krafteinleitung bevorzugt durch die Verbindung zwischen Rastschließe und Halterungsrahmen durch einen Anformungsvorgang möglich ist.
Vorteilhaft ist auch eine Anordnung gemäß Patentanspruch 24, da dadurch die Zugänglichkeit
zur Rastschließe noch verbessert werden kann.
Eine von den Bewegungen des Helms völlig entkoppelte Halterung der Atemschutzmas-
ke am Kopf des Benutzers wird in überraschend einfacher Weise durch die weitere
Ausbildung nach Patentanspruch 25 erreicht. Dadurch, daß die Verbindungselemente
direkt mit dem Nackenpolster bzw. dessen Halterung bewegungsverbunden sind, kann
sich der Schutzhelm relativ zu diesen bewegen, ohne daß die Lage der Atemschutzmaske
relativ zum Gesicht des Benutzers verändert wird.
Eine derartige Bewegungsentkopplung kann durch die Weiterbildung nach Patentanspruch
26 verbessert werden, da dadurch nicht nur Schläge, die von der Rückseite des Benutzers auf dem Schutzhelm auftreten, sondern auch schräg von oben kommende
Schlageinwirkungen den Sitz der Atemschutzmaske nicht negativ beeinflussen können.
Schließlich ist auch eine vorteilhafte Weiterbildung durch den Patentanspruch 27 möglich,
wodurch die Vorteile der starren Verbindung mit dem Schutzhelm und gegebenenfalls vereinfachter Bedienung der Verbindungsvorrichtung vor allem mit einer
behandschuhten Hand kombiniert werden, wobei in vorteilhafter Weise diese Rastschließe bzw. Klemmschließe und das bandförmige Verbindungselement in einem
versenkten Bereich der Schutzhelmschale angeordnet sind.
Die Erfindung wird im nachfolgenden anhand der in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsbeispiele
näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Feuerwehrmann mit einer erfindungsgemäßen Kombination aus einem
Schutzhelm und einer Atemschutzmaske in vereinfachter, schematischer Darstellung;
Fig. 2 den Schutzhelm mit der zugehörigen Verbindungsvorrichtung zur lösbaren
Befestigung der bänderlosen Atemschutzmaske an diesem in ihrer Relativlage vor der Befestigung der Atemschutzmaske am Schutzhelm in
Seitenansicht und vereinfachter, schematischer Darstellung;
Fig. 3 den Schutzhelm und die Atemschutzmaske nach Fig. 2 in Gebrauchslage bei
am Kopf eines Benutzers angelegter Atemschutzmaske in Seitenansicht, teilweise
geschnitten und vereinfachter, schematischer Darstellung;
Fig. 4 den Helm nach Fig. 2 oder 3 in Seitenansicht, geschnitten;
Fig. 5 die Verbindungsvorrichtung zwischen dem Schutzhelm und der Atemschutzmaske
in Seitenansicht, geschnitten, gemäß den Linien V-V in Fig. 3;
Fig. 6 eine andere Ausführungsvariante einer Kombination aus einem Schutzhelm
und einer Atemschutzmaske mit drei Verbindungsvorrichtungen zwischen diesen in Seitenansicht, teilweise geschnitten und stark vereinfachter, schematischer
Darstellung;
Fig. 7 eine andere Ausführungsvariante einer Verbindungsvorrichtung zwischen
dem Schutzhelm und der Atemschutzmaske in Seitenansicht und vereinfachter, schematischer Darstellung;
Fig. 8 die Verbindungsvorrichtung nach Fig. 7 in Stirnansicht, geschnitten, gemäß
den Linien VIII-VIII in Fig. 7;
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Fig. 9 eine andere Ausführungsvariante der Halterung des Kupplungsteils im
Schutzhelm mit einer Lagefixierung der Atemschutzmaske gegenüber dem Kopf eines Benutzers in Seitenansicht, geschnitten;
Fig. 10 eine andere Ausbildung des Schutzhelms mit einer zugehörigen Verbindungsvorrichtung
zur lösbaren Befestigung der bänderlosen Atemschutzmaske an diesem in ihrer Relativlage vor der Befestigung der
Atemschutzmaske am Schutzhelm in Seitenansicht und vereinfachter, schematischer Darstellung;
Fig. 11 eine andere Ausführungsvariante einer Verbindungsvorrichtung zwischen
einem Schutzhelm und einer Atemschutzmaske mit einem auf der Außenfläche des Schutzhelms angeordneten Kupplungsteil zum Einhängen eines an
der Atemschutzmaske befestigten, bevorzugt gegen Federvorspannung längenveränderbaren
Kupplungsteils in Seitenansicht und vereinfachter, schematischer Darstellung;
Fig. 12 einen Teil des Schutzhelms nach Fig. 11 in Stirnsicht, geschnitten, gemäß
den Linien XII-XII in Fig. 11.
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In Fig. 1 ist ein Feuerwehrmann 1 gezeigt, der als persönliche Schutzausrüstung einen
Schutzhelm 2 und eine Atemschutzmaske 3 eines Atemschutzgerätes 4 trägt, zu welchem
auch die Flaschen 5, in welchen unter hohem Druck die Atemluft gespeichert ist, gehören. Die persönliche Schutzausrüstung des Feuerwehrmanns 1 dient dazu, um ihn
von der Umluft unabhängig zu machen, sodaß, wie im vorliegenden Ausführungsbeispiel
gezeigt, die Bekämpfung eines Brandes mit einem Strahlrohr 6 auch in einer mit Giftgasen angereicherten und gegebenenfalls auch sauerstoffarmen Atmosphäre möglich
wird.
Die bänderlose Atemschutzmaske 3 ist über eine Verbindungsvorrichtung 7 mit einem
Flankenbereich 8 im Bereich der Ohren des Feuerwehrmannes 1 verbunden und besteht
aus zwei Kupplungsteilen 9 und 10, von denen einer am Schutzhelm 2 und der andere an der Atemschutzmaske 3 befestigt ist. Die Atemschutzmaske 3 umfaßt weiters
ein Sichtfenster 11, einen Halterungsrahmen 12 für dieses Sichtfenster 11 sowie
einen Dichtungsrand 13, mit welchem ein dichtender Abschluß zwischen der Atemschutzmaske
3 und einem Gesicht 14 des Feuerwehrmannes 1 hergestellt wird. Die Dosierung der Atemluft von den Flaschen 5 erfolgt über einen Lungenautomaten 15.
Die Beschickung des Lungenautomaten 15 mit Druckluft von den Flaschen 5 kann über ein Regelventil 16 gesteuert werden.
Selbstverständlich ist es möglich, daß der Feuerwehrmann 1 nur eine Flasche mit
Atemluft oder auch mehrere Flaschen mit Atemluft mit sich trägt. Des weiteren ist es
auch möglich, daß anstelle der Behältergeräte Regenerations- bzw. Kreislaufgeräte verwendet
werden. Auch ist es für die vorliegende Erfindung unerheblich, ob Normaldruckpreßluftatmer mit Lungenautomat oder Überdrucksysteme verwendet werden.
In den Fig. 2 bis 5 ist der Schutzhelm 2 und die über die Verbindungsvorrichtung 7 mit
diesem verbundene Atemschutzmaske 3 im Detail dargestellt.
Der Schutzhelm 2 umfaßt eine Schutzhelmschale 17, in der ein Traggestell 18 zur Anpassung
an die unterschiedlichen Kopfabmessungen der Benutzer angeordnet ist. Eine Kopfweite des Traggestells 18 kann mittels einer Einstellvorrichtung 19 eingestellt
werden. An dem Traggestell 18 ist im Flankenbereich 8 des Schutzhelms 2 eine Tragplatte
20, beispielsweise über Nieten 21 befestigt, die, wie besser aus Fig. 3 zu ersehen
ist, eine Schwenkachse 22 einer Gelenksanordnung 23 zur Halterung eines Kupplungsteils
24 der im vorliegenden Fall durch ein Rastband 25 gebildet ist, sowie eine Drehachse 26, um die ein Kinngurt 27 verdrehbar ist, lagert.
Um diese Schwenkachse 22 ist gleichzeitig auch ein Visier 28 aus einer, in Fig. 2 und
3 in vollen Linien dargestellt, Ruhestellung innerhalb eines Innenraums 29, der von
der Schutzhelmschale 17 umschlossen wird, in eine in strichlierten Linien dargestellte
Arbeitsstellung ausschwenkbar.
Dieses Visier 28 ist überwiegend zum Einsatz ohne der im Abstand vom Schutzhelm 2
dargestellten Atemschutzmaske 3 gedacht. Es ist jedoch auch möglich, bei entsprechender
Gestaltung des Visiers 28 sowie der Atemschutzmaske 3 diese gleichzeitig miteinander zu verwenden.
Die Atemschutzmaske 3 umfaßt das Sichtfenster 11, welches im Halterungsrahmen 12
gehaltert ist. An den Halterungsrahmen 12 schließt der Dichtungsrand 13 an, der zum
dichtenden Abschluß der Atemschutzmaske 3 zwischen dieser und dem Gesicht 14 eines
Benutzers dient. An diesem Dichtungsrand 13 ist ein Haltebügel 30 angeordnet, der an zwei Befestigungsstellen 31, 32 der Atemschutzmaske 3 am Dichtungsrand 13
eingreift. Über einen über den Haltebügel 30 in Richtung des Sichtfensters 11 vorragenden
Kragarm 33 ist ein weiterer Kupplungsteil 34, im vorliegenden Fall beispielsweise eine Rastschließe 35, angeordnet. Diese Rastschließe 35 besteht, wie
am besten aus Fig. 5 ersichtlich ist, aus einem U-förmigen Gehäuseteil 36, der aus einer
Basis 37 und zwei senkrecht dazu angeordneten Schenkeln 38 und 39 gebildet ist. Im Bereich eines stirnseitigen Endes 40 sind die beiden Schenkeln im Bereich ihres
oberen Randes 41 durch einen Quersteg 42 miteinander verbunden. Zwischen den beiden
Schenkeln 38 und 39 ist ein Drucktaster 43 eingesetzt, der mit einer Torsionsfeder
44 in Richtung der Basis 37 des Gehäuseteils 36 vorgespannt ist.
Dieser Drucktaster ist um eine Drehachse 45 gegen die Wirkung der Torsionsfeder 44
im Bereich des Quersteges 42 auf die Basis 37 zu vorgespannt bzw. verschwenkbar.
Eine Rastnase 46 ist auf dem einem Druckknopf 47 gegenüberliegenden, vom Quersteg
42 abgewendeten Ende des Drucktasters 43 angeordnet.
Um eine optimale Anpassung der Atemschutzmaske 3 an den jeweiligen Benutzer zu
erreichen, ist der Kupplungsteil 34 ebenfalls um eine Schwenkachse 22 einer Gelenksanordnung
23 mit dem Haltebügel 30 bzw. dem Kragarm 33 gelenkig und somit drehbar verbunden.
Der diesem Kupplungsteil 34 zugeordnete gegengleiche Kupplungsteil 24 besteht im
vorliegenden Fall aus einem Rastband 25, welches zugfest, jedoch biegsam ist. In dem
dem Kupplungsteil 34 zugewandten Endbereich ist dieses Rastband 25 mit in geringem
Abstand hintereinander angeordneten Rasten 48 versehen. Diese weisen in Richtung
der Schwenkachse 22 eine schräg ansteigende Flanke 49 auf, während die der Schutzhelmschale
17 zugewandte Rastflanke 50 im wesentlichen senkrecht zu einer Oberfläche 51 des Rastbandes 25 ausgerichtet ist.
Wie besser aus Fig. 5 zu ersehen ist, ratscht der Drucktaster 43 beim Einschieben des
Rastbandes 25 zwischen diesem und der Basis 37 des Kupplungsteils 34 über die
schräg verlaufenden Flanken 49 nach oben und schnappt hinter der Rastflanke 50 ein.
Somit kann die Atemschutzmaske 3 entsprechend der jeweiligen Form des Gesichtes 14 mit ausreichendem Druck an das Gesicht 14 angepreßt werden, sodaß nach Beendigung
des in Richtung des Gesichtes 14 auf die Atemschutzmaske 3 ausgeübten Druckes zum Anpassen der Maske diese unter Abstützung über das Traggestell 18 des
Schutzhelms 2 fest und somit mit ihrem Dichtungsrand 13 dichtend am Gesicht 14 des
Feuerwehrmannes 1 anliegt, da aufgrund des Einschnappens der Rastnase 46 hinter einer
Rastflanke 50 die Atemschutzmaske 3 sich in der zum Schutzhelm 2 entgegengesetzten Richtung nicht von diesem wegbewegen kann. Hat der Feuerwehrmann
1 das Gefühl, daß die Maske zu locker sitzt, so braucht er lediglich die Maske noch stärker gegen den Schutzhelm 2 andrücken, um einen ausreichend festen Sitz zu
erreichen.
Gleichermaßen ist es auch möglich, die Atemschutzmaske 3 schnell vom Gesicht 14
des Feuerwehrmannes 1 zu entfernen, da lediglich durch gleichzeitigen Druck auf die
Drucktaste der auf beiden Seiten in den Flankenbereichen 8 des Schutzhelms 2 angeordneten
Kupplungsteile bzw. Rastschließen 35, der auch mit einem behandschuhten Finger einfach ausgeführt werden kann, die Rastverbindung zwischen der Rastschließe
35 und dem Rastband 25 aufgehoben und die Atemschutzmaske 3 in Richtung vom Schutzhelm 2 weg abgezogen werden kann.
Durch die Verwendung des Haltebügels 30 wird dabei gewährleistet, daß trotz der Verwendung
nur einer Verbindungsvorrichtung 7 im Bereich jeder der beiden Flankenbereiche 8 des Schutzhelms 2 aufgrund dessen Abstützung an zwei Befestigungsstellen
31 und 32 am Dichtungsrand 13 der Atemschutzmaske 3 im wesentlichen
eine 4-Punkt-Abstützung erzielt wird.
Durch die Lagerung des Kupplungsteils 24 bzw. Rastteils auf der Schwenkachse 22
kann die Lage der Atemschutzmaske 3 an die Länge des Gesichts 14 des Feuerwehrmannes
1 angepaßt werden, ohne daß es zu ungewollten Verspannungen zwischen dem Kinn des Benutzers und dem Schutzhelm 2 kommt.
Wie weiters der Darstellung insbesondere in Fig. 3 zu entnehmen ist, ist die Atemschutzmaske
3 so am Gesicht 14 des Feuerwehrmannes 1 angeordnet, daß der Dichtungsrand 13 zwischen dem Gesicht 14 und einem Helmband 52 des Traggestells
18 zu liegen kommt.
Über die Einstellvorrichtung 19 kann vor dem Aufsetzen der Atemschutzmaske 3 der
Durchmesser des Traggestells 18 vergrößert werden, sodaß der Dichtungsrand 13 zwischen
dem Helmband 52 eingeschoben werden kann, worauf zum festen Sitz des
Schutzhelmes 2 der Durchmesser des Traggestells 18 mit der Einstellvorrichtung 19
wieder soweit festgezogen werden kann, als dies zum festen Sitz des Schutzhelms 2
am Kopf des Feuerwehrmannes 1 notwendig ist.
Aus Fig. 4 ist weiters zu ersehen, daß die Innenausrüstung des Schutzhelms 2 ein Tragnetz
53 umfaßt, welches mittels Einstellbändern 54 der Höhe nach gegenüber dem Helmband 52 festlegbar ist.
20
20
Am Helmband 52 ist über die Tragplatte 20 der Kupplungsteil 24, nämlich das Rastband
25 um die Schwenkachse 22 verdrehbar gelagert.
Weiters ist am Helmband 52 des Traggestells 18 ein Nackenpolster 55 angeordnet, der
einen festen Sitz des Schutzhelms 2 ermöglichen soll und gleichzeitig die Verletzungswirkung
bei Schlägen auf den Schutzhelm 2 ausschalten soll.
In der Schutzhelmschale 17 ist im Scheitelbereich zugewandt ein Verstärkungselement
56 angeordnet, welches auch beispielsweise ein Körperschallmikrofon 57 einer Funkanlage
aufnehmen kann.
Wie besser aus Fig. 5 zu ersehen ist, ist der Haltebügel 30, der den Kupplungsteil 34,
der beispielsweise die Rastschließe 35 lagert, über Adapterbügel 58, z.B. aus Nirosterblech
oder Kunststoff mit dem Dichtungsrand 13 der Atemschutzmaske 3 verbunden. Dadurch können auch die zur Befestigung der Bänder an einer solchen Atemschutzmaske
3 üblicherweise vorgesehenen Verankerungselementen 59 der Atemschutzmaske 3 relativ zum Schutzhelm 2 benutzt werden.
Wesentlich ist bei dieser Art der Verbindungsvorrichtung, daß der helmseitige Kupplungsteil
9, 24 und der der Atemschutzmaske 3 zugeordnete Kupplungsteil 10, 34 schubfest am Schutzhelm 2 bzw. dem Traggestell 18 sowie der Atemschutzmaske 3 befestigt
sind. Der Vorteil dieser schubfesten Befestigung besteht darin, daß während des Einschiebens des Kupplungsteils 9 bzw. 24 in den Kupplungsteil 10 bzw. 34 auch bei
starker Druckausübung eine Relativbewegung zwischen den beiden Kupplungsteilen gesichert ist, ohne daß dabei die beiden Kupplungsteile außer Eingriff kommen können,
da außer der zum Einstellen der Entfernung der Atemschutzmaske 3 vom Schutzhelm 2 benötigten Relativbewegung zwischen den beiden Kupplungsteilen keine
Relativbewegung derselben gegenüber dem Schutzhelm 2 bzw. der Atemschutzmaske 3 möglich ist, wie dies beispielsweise bei bekannten Schutzhelmen,
bei welchen die gegeneinander verstellbaren Halteelemente des Kupplungsteils in eine
Öffnung bzw. eine Vertiefung der Schutzhelmschale 17 bzw. Schutzhelms 2 zur Aufnähme
von Zugkräften in Richtung der Atemschutzmaske 3 eingehängt sind, jedoch bei Druckkräften bzw. Schubkräften, die von der Atemschutzmaske 3 in Richtung des
Schutzhelms 2 wirken, aus diesen Vertiefungen bzw. Öffnungen aushaken können.
Neben der Zugfestigkeit, insbesondere des Kupplungsteils 24, also des Rastbandes 25
ist es in diesem Fall auch vorteilhaft, wenn dieser Kupplungsteil 24 druckfest ausgebildet
ist, um ein Durchschieben und Durchratschen dieses Rastbandes 25 durch die Rastschließe 35 bei einer Einhandbedienung zu ermöglichen.
Vor allem bei der Verwendung der Kombination eines Rastbandes mit einer Rastschließe
ist es möglich, daß nach dem Einhängen der Atemschutzmaske 3 mit den Rastschließen 35 auf den Rastbändern 25 der beiden Verbindungselemente die Atemschutzmaske
mit einer Hand in Richtung des Gesichtes des Benutzers gedrückt werden kann, wobei gegebenenfalls abwechselnd in der linken und rechten Gesichtshälfte der
notwendige Vorspanndruck zur dichten Anlage der Atemschutzmaske 3 am Gesicht des Benutzers aufgebaut wird, wobei dazu die zweite Hand benutzt werden kann, um
auf den Schutzhelm 2 eine in Richtung der Atemschutzmaske 3 gerichtete Gegenkraft
aufzubauen, sodaß ein festes Aneinanderschieben und damit ein sicherer und dichter
Sitz der Atemschutzmaske 3 am Gesicht des Benutzers erreicht wird.
Damit ist es aber auch möglich, die Atemschutzmaske im losen Zustand, also noch
nicht festgespannt, am Gesicht 14 des Benutzers, aber bei bereits in Eingriff befindlichen
Kupplungsteilen 24 und 34 zu haltern, wodurch die Rüstzeit für das dichte
Aufsetzen der Atemschutzmaske 3 zusätzlich verringert werden kann.
Als vorteilhaft kann es sich auch erweisen, die Kupplungsteile 24, 34, insbesondere,
wenn einer dieser Kupplungsteile als Rastband 25 ausgebildet ist, auf eine gewisse Gesamtlänge
voreinzustellen, sodaß auch bei großen Unterschieden in den Abmessungen des Gesichtes eine rasche Anpassung der Atemschutzmaske 3 an das Gesicht 14 des
Benutzers möglich ist.
Weiters ist es vor allem von Vorteil, daß bei den Kupplungsteilen 9, 10 bzw. 24, 34
die Kupplungsteile in ihrer Eingriffstellung festgestellt sind und nur bedarfsweise, d.h.
durch eine bewußte Tätigkeit des Benutzers lösbar sind. Dadurch wird sowohl das Aufsetzen
der Atemschutzmaske 3 erleichtert, als auch ein versehentliches Lösen der Atemschutzmaske 3 vom Schutzhelm 2 sicher ausgeschaltet.
In Fig. 6 ist eine weitere Ausführungsvariante einer Verbindungsvorrichtung 7 zwischen
dem Schutzhelm 2 und der Atemschutzmaske 3 gezeigt.
Zusätzlich zu den jeweils in den einander gegenüberliegenden Flankenbereichen 8 des
Schutzhelms 2 angeordneten Verbindungselementen 60, 61, von welchen in den Fig. 1
bis 3 und 5 nur das Verbindungselement 61 und in der Fig. 4 nur das Verbindungselement
60 zu sehen ist, ist bei dem Schutzhelm 2 nach Fig. 6 ein weiteres Verbindungselement 62 vorgesehen. Dieses Verbindungselement 62 besteht aus einem
Halteband 63, in welchem eine Öffnung 64 in ein Verankerungselement 65, z.B. einen
Haken, der am Dichtungsrand 13 der Atemschutzmaske 3 befestigt bzw. angeformt ist,
vorgesehen ist.
Das Verankerungselement 65 ist hierbei beispielsweise in der Symmetrieebene der
Atemschutzmaske 3 am Dichtungsrand 13 angeordnet.
Das Halteband 63 ist im Inneren des Schutzhelms 2 beispielsweise mittels Laschen 66
geführt und an seinem von der Öffnung 64 abgewendeten Ende mit einem Seilzug 67 verbunden, der auf einer Spule 68 befestigt ist. Die Spule 68 ist in einer Öffnung 69
der Schutzhelmschale 17 über eine Antriebswelle 70 gelagert. Auf dieser Antriebswelle
ist auch im Innenraum 29 des Helms die Spule 68 und auf der Außenseite, also oberhalb der Außenfläche des Schutzhelms 2, ein Betätigungsorgan 71, beispielsweise
ein Kipphebel vorgesehen.
Dieses Betätigungsorgan ist um eine die Antriebswelle 70 durchsetzende Schwenkachse
72 aus einer an der Oberfläche des Schutzhelms 2 anliegenden verriegelten Ruhestellung - wie diese besser im nachfolgenden anhand der Darstellung in den Fig.
7 und 8 gezeigt werden wird - in die in Fig. 6 in vollen Linien gezeichnete Spannstellung,
in welcher z.B. durch Drehen des Betätigungsorgans 71 bzw. der Antriebswelle 70 im Sinne eines Pfeiles 73 durch Drehen entgegen dem Uhrzeigersinn das Halteband
63 in Richtung der Atemschutzmaske 3 aus dem Innenraum 29 des Schutzhelms 2 ausgefahren
werden kann und durch Drehen im Uhrzeigersinn in den Innenraum 29 eingezogen werden kann.
Durch diese Anordnung wird die Möglichkeit eröffnet, die Atemschutzmaske 3 nicht
nur in den beiden Flankenbereichen 8 des Schutzhelms 2 zu haltern, sondern zusätzlich
auch im Stirnbereich des Feuerwehrmannes 1. Damit kann ein dichterer Sitz des Dichtungsrandes 13 der Atemschutzmaske 3 erzielt werden bzw. wird das Risiko, daß
durch eine geringfügige Verlagerung des Schutzhelms 2 gegenüber dem Kopf des Feuerwehrmannes
1 eine Undichtheit entstehen kann, die vor allem bei Normaldruckatemschutzgeräten zu einer Gefahr für den Feuerwehrmann 1 beim Einatmen
der Atmungsluft und der durch die undichte Stelle in den Innenraum der Atemschutzmaske 3 eingedrungenen Giftstoffe führen kann.
Wird die Atemschutzmaske nicht benutzt, kann durch entsprechendes Aufwickeln des
Seilzuges 67 auf die Spule 68 das Halteband 63 in den Innenraum 29 des Schutzhelms
2 verbracht bzw. gegebenenfalls zwischen dem Visier 28 und der inneren Oberfläche
der Schutzhelmschale 17 gehaltert werden.
Die Details der Verbindungselemente 60 und 61 zwischen dem Schutzhelm 2 und der
Atemschutzmaske 3 entsprechen jenen, wie diese anhand der Fig. 1 bis 5 beschrieben
sind, sodaß hier auch für gleiche Teile auch die gleichen Bezugszeichen, wie beispielsweise
für den Kupplungsteil 24 und 34 sowie den Haltebügel 30 und für den durch die Rastschließe 35 gebildeten Kupplungsteil 34, verwendet werden.
In den Fig. 7 und 8 ist eine andere Ausführungsform für die Verbindungsvorrichtung 7
gezeigt, bei der die Verbindungselemente 60, 61 entsprechend der Ausbildung des dritten
Verbindungselementes 62 ausgeführt sind. Die Kupplungsteile 24 sind bei diesem Ausführungsbeispiel durch die Verbindungselemente 60 bis 62 gebildet.
In diesem Fall ist ein Haltebügel 30 vorgesehen, der über eine eigene Befestigungsvor-
richtung am Halterungsrahmen 12 der Atemschutzmaske 3 befestigt ist. Die Befestigung
kann beispielsweise über üblicherweise in diesem Bereich angeordnete Verbindungselemente zum Spannen des Halterungsrahmens 12 für das Sichtfenster 11
erfolgen. In dem Haltebügel 30 ist eine Halteöffnung 74 vorgesehen, in die ein an dem
Seilzug 67 befestigter Verriegelungshaken 75 eingehängt werden kann. Selbstverständlich
ist es auch möglich, den Haltebügel 30 auf dem mit dem Halterungsrahmen 12 befindlichen Befestigungselement, um eine in etwa senkrecht zum Sichtfenster verlaufende
Achse oder allseitig gelenkig verschwenkbar zu lagern. Darüber hinaus ist es auch möglich, auf diesem Haltebügel 30 eine Rastschließe 35 anzuordnen, um mit dem
weiteren Kupplungsteil 24 eine Verbindung ähnlich der Darstellung in Fig. 2 zwischen
der Atemschutzmaske 3 und dem Schutzhelm 2 zu ermöglichen.
Auch in diesem Fall kann der Haltebügel 30 und/oder die Rastschließe 35 gegenüber
dem Halterungsrahmen 12 um eine in etwa senkrecht zum Sichtfenster 11 verlaufende
Schwenkachse oder um eine räumliche Schwenkanordnung gegenüber dem Halterungsrahmen
12 verstellbar sein. Damit ist die Ausbildung und Anordnung der Rastschließe 35 am Halterungsrahmen 12 der Atemschutzmaske 3 auch in Verbindung mit den Kupplungsteil
24, wie er in Fig. 2 und 3 dargestellt ist, möglich.
Wie bereits anhand des Verbindungselementes 62 beschrieben, kann dann durch Drehen
des Betätigungsorganes 71 in der in strichlierten Linien gezeichneten
hochgeschwenkten Stellung, in der die Drehung desselben freigegeben ist, die Distanz
zwischen der Atemschutzmaske 3 und dem Schutzhelm 2 so verringert werden, bis die
Atemschutzmaske 3 mit ihrem Dichtungsrand 13 dicht und fest am Gesicht 14 des Feuerwehrmannes
1 anliegt. In dieser Position wird dann das Betätigungsorgan 71 aus der
in Fig. 8 in strichlierten Linien gezeichneten Stellung in die in dieser Figur in vollen
Linien gezeichnete fixierte Ruhestellung umgeschwenkt. Dadurch, daß sich das Betätigungsorgan
71 in einer an dessen Außenform angepaßten Vertiefung befindet, kann trotz einem Zug in Richtung eines Pfeils 76 über den Seilzug 67 der Seilzug sich nicht
von der Spule 68 abrollen und ist in seiner Position gegenüber der Schutzhelmschale
17 fixiert. Der Aufbau bzw. die Anordnung und Lagerung des Betätigungsorgans 71 ist
gemäß der Darstellung in Fig. 6, wobei die Spule 68 auf der Antriebswelle 70 ebenso
befestigt ist, wie das um die Schwenkachse 72 aus der in vollen Linien in die in strichlierten
Linien gezeichnete Stellung verschwenkbare Betätigungsorgan 71 gemäß Fig.
8. Selbstverständlich ist die Lagerausbildung beliebig wählbar, und es können die die
Verdrehung des Betätigungsorgans 71 bewirkenden Anschläge 77 auf der Außenseite
der Schutzhelmschale 17 vorragend angeordnet sein.
Vorteilhaft ist jedoch eine versenkte Ausbildung und Anordnung des Betätigungsorgans
71, da dabei während der Benutzung des Schutzhelms 2 bei Bergungseinsätzen,
insbesondere bei Feuerwehr- oder Rettungseinsätzen, ein unvorhergesehenes Öffnen
des Verschlußelementes und somit ein Lösen der Atemschutzmaske 3 vom Gesicht des Feuerwehrmannes 1 bzw. des Benutzers zuverlässig verhindert werden kann.
Es ist aber auch möglich, das Betätigungsorgan 71 in Form eines Kippklemmhebels
auszubilden, da dadurch sowohl eine einfache Bedienung als auch eine einwandfreie
Fixierung des Seilzugs 67 mit der Spule 68 erreicht wird.
In Fig. 9 ist ein Schutzhelm 2 gezeigt, der eine direkte Befestigung der Atemschutzmaske
3 über die Verbindungsvorrichtung 7 ermöglicht.
Die Ausbildung des Schutzhelms 2 bzw. der Atemschutzmaske 3 und der Verbindungsvorrichtung
7 entspricht dabei beispielsweise der zuvor gemäß den Fig. 2 bis 5 beschriebenen Ausführungsform, wobei auch jede andere Ausführungsform des Helms
verwendet werden kann.
Die Tragplatte 20 zur Lagerung des Kupplungsteils 24, nämlich des Rastbandes 25, im
Inneren des Schutzhelms 2 ist über eine Achse 78, beispielsweise eine entsprechend
ausgebildete Niete auf einem Querbügel 79, der das Helmband 52 in den beiden Flankenbereichen
8 des Schutzhelms 2 miteinander verbindet, drehbar gelagert.
Auf dieser Tragplatte 20 ist, wie bereits vorstehend beschrieben, neben dem Kupplungsteil
24 auch der Kinngurt 27 gelenkig verstellbar gelagert.
Da sich der Schutzhelm 2 aus der in vollen Linien gezeichneten in die in strichlierten
Linien gezeichnete Stellung, beispielsweise bei Schlageinwirkung verschieben kann,
besteht nun die Gefahr, daß über die Kupplungsteile 24 bzw. 34 die Atemschutzmaske
3 vom Gesicht 14 des Feuerwehrmannes 1 in zu diesem entgegengesetzter Richtung wegbewegt wird und Undichtheiten zwischen dem Dichtungsrand 13 und dem Gesicht
14 des Feuerwehrmannes 1 entstehen.
Um dies zu verhindern, ist die schwenkbare Tragplatte 20 über einen zugfesten
Distanzhalter 80 mit dem Nackenpolster 55 bewegungsverbunden, der wiederum bewegungsfest mit dem Helmband 52 verbunden ist.
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Dies bewirkt, daß trotz der Bewegung der Tragplatte 20 aus der in vollen Linien in
Richtung der in strichlierten Linien gezeichneten Position 81 bei einer Schlageinwirkung
auf den Schutzhelm 2 in Richtung eines Pfeils 82 eine Distanz 83 zwischen dem Nackenpolster 55 und der Befestigungsstelle des Distanzhalter 80 auf der Tragplatte
20 konstant bleibt, d.h. die Tragplatte 20 wird in einer der Schlageinwirkung gemäß
Distanz 83 entgegengesetzten Richtung verschwenkt, und es bleibt daher die Relativlage
der Schwenkachse 22 und damit auch des Kupplungsteils 24 gegenüber dem Gesicht 14 des Feuerwehrmannes 1 unverändert.
Damit können sich aufgrund der verschwenkbaren Lagerung dieser Tragplatte 20 auf
dem Schutzhelm 2 beispielsweise in Richtung des Pfeiles 82 einwirkende Schläge bzw. Zug- oder Druckbewegungen, die zu einer Relativverlagerung der Schutzhelmschale
17 gegenüber dem Gesicht 14 des Feuerwehrmannes 1 führen, zu keinen Undichtheiten zwischen dem Gesicht 14 und der Atemschutzmaske 3 führen.
In Fig. 10 ist eine weitere Ausführungsvariante gezeigt, bei der ein Verbindungselement
84 vorgesehen ist, bei welchem der Kupplungsteil 34, beispielsweise die Rastschließe 35 außen, beispielsweise in einer Vertiefung der Schutzhelmschale 17,
am Schutzhelm 2 angeordnet ist.
Neben der Vertiefung zur Aufnahme des Kupplungsteils 34 kann auch eine weitere
Vertiefung 85 vorgesehen sein, in welcher sich das durch das Rastband 25 gebildete,
gelenkig am Haltebügel 30 befestigte Verbindungselement 84 vom Rand der Schutz helmschale
17 bis zur Rastschließe 35 erstreckt.
Um ein Anpassen der Atemschutzmaske 3 an verschiedene Gesichtsformen bzw. Gesichtslängen
einfach durchführen zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Vertiefung vom Kupplungsteil 34, welcher gelenkig um die Schwenkachse 22 an der Schutzhelmschale
17 gelagert ist, in Richtung des Helmrandes bzw. der Atemschutzmaske 3
konisch erweiternd ausgebildet ist. Dadurch ist es möglich, daß das in der Rastschließe
35 gehaltene Rastband 25 in Bezug auf den Schutzhelm 2 verschiedene Winkelstellungen
einnehmen kann.
Weiters ist in Fig. 10 noch eine Ausführungsvariante für die Ausbildung von Rastelementen
86 an Schmalseitenkanten 87 des Verbindungselements 84 des Kupplungsteils 24 für das Rastband 25 in strichlierten Linien gezeigt. Die Form der
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Rastelemente 86 entspricht im Querschnitt gesehen der Form der Rasten 48 mit ihrer
Flanke 49 und Rastflanke 50. Die Stärke der Rastelemente 86 entspricht dabei einer
Dicke des Rastbandes 25. Das nur an den Schmalseitenkanten 87 mit Rastelementen 86
ausgeführte Rastband 25 wirkt mit einer eigens dafür ausgebildeten Rastschließe 35
zusammen, wobei die Antriebsverbindung zwischen der hohlquaderförmig ausgebildeten
Rastschließe und den Rastelementen durch in Richtung des Rastbandes 25 vorgespannte Federarme erfolgt. Die Entriegelung der vorgespannten Federarme kann
bevorzugt durch eine in Richtung des Rastbandes 25 aufgebrachte Druckbewegung erfolgen,
wobei die Federarme ausschwenken und so eine freie Bewegung des Rastbandes 25 in der Rastschließe 35 in Richtung des Rastbandes gegeben ist. Eine
Arretierung erfolgt erst bei Wegnahme des Druckes auf die Feder arme. Um eine sichere
Verbindung zwischen den beiden Kupplungsteilen zu erreichen, ist es zweckmäßig, die Rastelemente sowie Federarme beidseitig auszubilden. Es ist jedoch auch möglich,
nur eine einseitige Rastenanordnung vorzusehen.
Selbstverständlich ist auch bei dieser Ausführung die Verwendung der Ausführungsvariante
der Verbindungselemente, wie sie in Fig. 7 und 8 dargestellt ist, möglich.
Um eine entsprechende seitliche Zugbelastung bzw. radiale Zugbelastung auf die
Atemschutzmaske 3 zu verhindern, ist es auch möglich, beispielsweise mit dem Halterungsrahmen
12 Metallteile oder Kunststoffhalteteile miteinzuspritzen, die seitlich
über die Begrenzung der Atemschutzmaske 3 vorstehen und an welchen die Schwenkachse
22 für das Rastband 25 gelagert ist. In diesem Fall kann dann der Haltebügel 30 entfallen.
25
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In Fig. 11 und 12 ist eine andere Ausführungsform der Verbindungsvorrichtung 7 zwischen
dem Schutzhelm 2 und der Atemschutzmaske 3 gezeigt.
Ein Verbindungselement 88 der Verbindungsvorrichtung 7 besteht aus einem Kupplungsteil
89 am Schutzhelm 2 und einem Kupplungsteil 90, der mit der Atemschutzmaske 3 bewegungsverbunden ist.
Der Kupplungsteil 89 ist wie auch insbesondere aus Fig. 12 besser zu ersehen ist, auf
einer Außenseite der Schutzhelmschale 17 in einer Vertiefung angeordnet und besteht
aus einem schwenkbaren Klapparm 91, der um eine in etwa parallel zur Außenfläche
des Schutzhelms 2 ausgerichtete Achse 92 aus einer in vollen Linien gezeichenten, innerhalb
einer Vertiefung 93 der Oberfläche der Schutzhelmschale 17 liegenden
-20-
Ruhestellung in die in strichlierten Linien gezeichnete ausgeschwenkte Stellung verstellbar
ist. Die Achse 92 ist ihrerseits in einem Tragteil 94 gelagert, der über ein Befestigungselement 95, dessen Längsachse 96 in etwa senkrecht zur Schutzhelmschale
17 ausgerichtet ist und um die der Tragteil 94 mit dem Klapparm 91 auch verschwenkbar sein kann, aber nicht muß, am Schutzhelm 2 befestigt ist.
Durch eine unterschiedliche Distanz 97 und 98 einer Anlagefläche 99 des Klapparms
91 und der Achse 92 sowie der Achse 92 und einem Vorsprung 100 kann unter Ausnutzung
des Federweges eines Federelementes 101, z.B. einer Blattfeder oder einer Schraubendruckfeder, zwischen einem Ansatz des Befestigungselementes 95 und einer
Innenseite 102 der Schutzhelmschale 17 eine Relativbewegung des Klapparmes 91, aus
der innerhalb der Vertiefung 93 liegenden Ruhestellung in die Einhakstellung zum Einhängen
eines Hakens 103, dies beispielsweise gegen die Federwirkung des teleskopisch verstellbaren Kupplungsteils 90, der auf der Atemschutzmaske 3 starr
bzw. verschwenkbar befestigt ist, erreicht werden.
In der Ruhestellung des Klapparms 91 befindet sich dieser innerhalb der Vertiefung
93, sodaß ein Verhaken bzw. Einhängen des Schutzhelms 2 an vorstehenden Teilen verhindert wird.
Ist dagegen die Atemschutzmaske 3 mit dem Schutzhelm 2 zu verbinden, so wird der
Klapparm 91 aus der in vollen Linien in die in strichlierte Linien gezeichnete Stellung
nach außen geschwenkt und der Haken 103 des Kupplungsteils 90 in eine Öffnung 104
eingehängt. Der Kupplungsteil 90 kann beispielsweise jeder beliebigen, aus dem Stand
der Technik bekannten Bauart entsprechen. So kann er aus zwei teleskopartigen, entgegen
einer Federwirkung in Längsrichtung verschiebbaren Teilen bestehen. Der feste Sitz der Atemschutzmaske 3 am Gesicht des Benutzers wird dadurch erreicht, daß die
Atemschutzmaske über am Kupplungsteil 90 vorgesehene, zwischen den beiden relativ
zueinander verstellbaren Teilen angeordneten Rasten verankert werden kann, sodaß die
Teleskopwirkung des Kupplungsteils 90 nach dem festen Andrücken der Atemschutzmaske
3 am Gesicht des Benutzers aufgehoben ist und eine starre Verbindung zwischen dem Schutzhelm 2 und der Atemschutzmaske 3 gegeben ist.
Die übrigen Teile des Schutzhelms 2 bzw. der Atemschutzmaske 3 können bei dem
Ausführungsbeispiel nach den Fig. 11 und 12 entsprechend den zuvor beschriebenen
Ausführungsbeispielen ausgebildet sein, weshalb für gleiche Teile auch die gleichen
Bezugszeichen eingetragen wurden und auf eine nähere Erläuterung und Beschreibung
-21-
dieser Teile in diesem Ausführungsbeispiel verzichtet wird.
Der Vorteil dieser Lösung liegt darin, daß bei Nichtbenutzung der Verbindungsvorrichtung
7 zwischen Schutzhelm 2 und Atemschutzmaske 3 eine nahezu glatte bzw. ebenflächige Außenfläche der Schutzhelmschale 17 ohne vorstehende Teile erzielt
wird und beim Ausschwenken des den Kupplungsteil 89 bildenden Klapparms 91 dieser
sich bei entsprechender Gestaltung von seitlichen, beispielsweise wulstförmigen Vorsprüngen 105 auch noch im wesentlichen innerhalb der Außenumgrenzung der
Schutzhelmschale 17 befindet, wobei jedoch durch die drehbare Lagerung des Klapparms
91 um die Achse 92 eine von Höhenbewegungen des Schutzhelms unabhängige
Halterung der Atemschutzmaske 3 erzielt und eine exaktere Anpassung an unterschiedliche
Gesichtslängen des Benutzers zwischen Schutzhelm 2 und Atemschutzmaske 3 erzielbar ist.
Abschließend sei erwähnt, daß teilweise zum besseren Verständnis der erfindungsgemäßen
Lösung einzelne Teile rein schematisch oder maßstäblich verzerrt bzw. unproportional vergrößert oder verkleinert sind.
Es können auch einzelne Merkmale der in den Ausführungsbeispielen gezeigten Ausführungsvarianten
für sich eigenständige, erfindungsgemäße Lösungen bilden, und es können auch einzelne Merkmale der unterschiedlichen Ausführungsbeispiele nach Fig.
1; 2 bis 5; 6; 7, 8; 9; 10; 11,12 miteinander kombiniert bzw. zum Gegenstand eigener
Schutzansprüche gemacht werden.
&lgr; 1977^3
Bezugszeichenaufstellung
1 Feuerwehrmann
2 Schutzhelm
3 Atemschutzmaske
4 Atemschutzgerät
5 Flasche
6 Stahlrohr
7 Verbindungsvorrichtung
8 Flankenbereich
9 Kupplungsteil
10 Kupplungsteil
11 Sichtfenster
12 Halterungsrahmen
13 Dichtungsrand
14 Gesicht
15 Lungenautomat
16 Regelventil
17 Schutzhelmschale
18 Traggestell
19 Einstellvorrichtung
20 Tragplatte
21 Niete
22 Schwenkachse
23 Gelenksanordnung
24 Kupplungsteil
25 Rastband
26 Drehachse
27 Kinngurt
28 Visier
29 Innenraum
30 Haltebügel
31 Befestigungsstelle
32 Befestigungsstelle
33 Kragarm
34 Kupplungsteil
35 Rastschließe
36 Gehäuseteil
37 Basis
38 Schenkel
39 Schenkel
40 Ende
41 Rand
42 Quersteg
43 Drucktaster
44 Torsionsfeder
45 Drehachse
46 Rastnase
47 Druckknopf
48 Raste
49 Flanke
50 Rastflanke
51 Oberfläche
52 Helmband
53 Tragnetz
54 Einstellband
55 Nackenpolster
56 Verstärkungselement
57 Körperschallmikrofon
58 Adapterbügel
59 Verankerungselement
60 Verbindungselement
61 Verbindungselement
62 Verbindungselement
63 Halteband
64 Öffnung
65 Verankerungselement
66 Lasche
67 Seilzug
68 Spule
69 Öffnung
70 Antriebswelle
71 Betätigungsorgan
72 Schwenkachse
73 Pfeil
74 Halteöffnung
75 Verriegelungshaken
76 Pfeil
77 Anschlag
78 Achse
79 Querbügel
80 Distanzhalter
-23-
81 Position
82 Pfeil
83 Distanz
84 Verbindungselement
85 Vertiefung
86 Rastelement
87 Schmalseitenkante
88 Verbindungselement
89 Kupplungsteil
90 Kupplungsteil
91 Klapparm
92 Achse
93 Vertiefung
94 Tragteil
95 Befestigungselement
96 Längsachse
97 Distanz
98 Distanz
99 Anlagefläche
100 Vorsprung
101 Federelement
102 Innenseite
103 Haken
104 Öffnung
105 Vorsprung
Claims (27)
1. Schutzhelm mit einer Verbindungsvorrichtung zur lösbaren Befestigung einer
bänderlosen Atemschutzmaske, die zwei Verbindungselemente aufweist, wovon
jedes im Bereich einer der beiden jeweils den Ohren eines Benutzers zugewandten Flankenbereiche des Schutzhelms sowie in einem der beiden Seitenbereiche der Atemschutzmaske
befestigt ist und jedes Verbindungselement durch zwei ineinandergreifende, voneinander lösbare Kupplungsteile gebildet ist, von welchen der
eine Kupplungsteil am Schutzhelm, bevorzugt an einer Schutzhelmschale und ein weiterer
Kupplungsteil der Verbindungsvorrichtung an der Atemschutzmaske befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der helmseitige Kupplungsteil (9; 24, 34; 89) über eine,
zu den Flankenbereichen (8) der Schutzhelmschale (17) etwa senkrecht ausgerichtete
Schwenkachse (22) in der Schutzheimschale (17) und/oder einem Traggestell (18) und/oder einem Innenhelm gelagert ist und daß der helmseitige Kupplungsteil (9, 24;
34; 89) im Innenraum (29) des Schutzhelms (2) oder gegenüber einer Außenseite der
Schutzhelmschale (17) versenkt und/oder in Richtung der Schwenkachse (22) relativ
zur Außenseite der Höhe nach verstellbar angeordnet ist.
2. Schutzhelm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsteil
(9, 10; 24, 34; 89) in Längsrichtung eine vorgegebene gegebenenfalls voreinstellbare Länge aufweist und zugfest ausgebildet ist.
3. Schutzhelm nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest
einer der zugfesten Kupplungsteile (9, 24) biegeschlaff ist.
4. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest einer der Kupplungsteile (9, 24) um quer zu seiner Längerstreckung verlaufende Achsen verformbar ausgebildet ist.
5. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder der Kupplungsteile (9, 10; 24, 34; 89, 90) auf der Atemschutzmaske (3) und/oder dem Schutzhelm (2) bzw. dem Traggestell (18) oder
dem Innenhelm in Längsrichtung des Verbindungselementes schubfest abgestützt ist.
6. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge-
kennzeichnet, daß die beiden Kupplungsteile (9, 10; 24, 34; 89, 90) in ihrer Eingriffstellung
bedarfsweise lösbar festgestellt sind.
7. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Kupplungsteil (9, 24) durch ein Rastband (25) und der andere Kupplungsteil (10, 34) der Verbindungsvorrichtung (7) durch eine Rastschließe (35)
gebildet ist.
8. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rasten (48) des Rastbandes (25) senkrecht zur Längserstreckung des Kupplungsteils (9, 24) ausgerichtet sind und in etwa senkrecht zu einer Längsachse
des Kupplungsteils (9, 24) ausgerichtete Rastflanken (50) der Rasten (48) dem Schutzhelm (2) zugewandt sind.
9. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der am Schutzhelm (2) gelagerte Kupplungsteil (9, 24) eine innerhalb einer Umgrenzungslinie des Schutzhelms (2) liegende Ruhestellung aufweist.
10. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der insbesondere durch die Rastschließe (35) gebildete Kupplungsteil (10, 34) auf einem in Längsrichtung des Dichtungsrandes (13) der
Atemschutzmaske (3) verlaufenden Haltebügel (30) befestigt ist.
11. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltebügel (30) über zwei in Längsrichtung des Dichtungsrandes voneinander distanzierte Befestigungsstellen (31, 32) mit der Atemschutzmaske
(3) verbunden ist.
12. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß ein weiteres Verbindungselement (62) bevorzugt in einer symmetrisch zwischen den Flankenbereichen (8) des Schutzhelms (2) angeordneten,
senkrecht zu den Schwenkachsen (22) der Kupplungsteile (9, 24) verlaufenden Symmetrieebene zwischen einem dem Stirnbereich des Benutzers zugewandten Teil
der Atemschutzmaske (3) und dem Schutzhelm (2) angeordnet ist (Fig. 6).
13. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch ge-
kennzeichnet, daß der der Atemschutzmaske (3) zugeordnete Kupplungsteil (10, 34)
über zumindest eine im wesentlichen parallel zur Schwenkachse (22) des Kupplungsteils
(9, 24) angeordneten Schwenkachse (22) aufweisende Gelenksanordnung (23) an der Atemschutzmaske (3) befestigt ist.
5
5
14. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kupplungsteil (24) mit einem insbesondere längenveränderbaren, biegeschlaffen, zugfesten Zugelement, z.B. einem Seilzug (67)
verbunden ist und das Zugelement mit seinem vom Kupplungsteil (24) abgewendeten Ende mit einer bedarfsweise verriegelbaren Spannvorrichtung, z.B. einer Spule (68)
angeordnet ist.
15. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannvorrichtung eine die Schutzhelmschale (17) im Flankenbereich (8) des Schutzhelms (2) in etwa senkrecht durchdringende Antriebswelle
(70) aufweist, auf der in dem vom Schutzhelm (2) umschlossenen Innenraum (29) eine Spule (68) und auf der Außenseite des Schutzhelms (2) ein Betätigungsorgan (71)
angeordnet ist, welches um eine zur Antriebswelle (70) senkrechte Schwenkachse (72)
gegenüber der Antriebswelle (70) aus einer am Schutzhelm (2) anliegenden zwischen
Anschlägen (77) fixierten Arretierstellung in eine zum Verdrehen der Spule (68) geeignete,
winkelig zur Schutzhelmschale (17) angeordnete Betätigungsstellung verstellbar ist.
16. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß das Betätigungsorgan (71) in einer gegenüber der Oberfläche der
Schutzhelmschale (17) in Richtung des vom Schutzhelm (2) umschlossenen Innenraums
(29) versetzten Vertiefung angeordnet ist.
17. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschläge (77) für ein Betätigungsorgan (71) durch Kanten bzw. Randzonen der Vertiefung gebildet sind.
18. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß das Betätigungsorgan (71) als Kippklemmhebel ausgebildet ist.
19. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rastschließe (35) einen Gehäuseteil (36) aufweist, der mit dem
Haltebügel (30) verbunden ist und einen etwa U-förmigen Querschnitt aufweist, wobei
die beiden aufragenden Schenkel (38, 39) des Gehäuseteils (36) zumindest an einem
Ende (40) längs der Mittelängsebene desselben die beiden von der Basis (37) distanzierten
Ränder (41) der beiden Schenkel (38, 39) quer zur Längsachse des profilförmigen Gehäuseteils (36) verbindet.
20. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gehäuseteil (36) einen Drucktaster (43) lagert, der in seinem in die Rasten (48) des Rastbandes (25) eingreifenden Raststellung mit dem oberen Rand
(41) der Schenkel (38, 39) und/oder des Quersteges (42) fluchtet.
21. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rastelemente (86) auf den Schmalseitenkanten (87) eines zugfesten Bandes angeordnet sind und die als Hohlquader ausgebildete Rastschließe
(35) in den den Schmalseitenkanten (87) zugewandten Wandbereichen mit elastisch
verformbaren, in Richtung des Rastbandes (25) vorgespannten Federarmen versehen sind.
22. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltebügel (30) bzw. ein Halteelement der Rastschließe (35) im Übergangsbereich zwischen dem Halterungsrahmen (12) und einem Sichtfenster der
Atemschutzmaske angeordnet ist.
23. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rastschließe (35) an einem Halterungsrahmen (12) eines Sichtfenster (11) der Atemschutzmaske (3) z.B. durch einen Formgebungsvorgang befestigt
ist.
24. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rastschließe (35) auf einem vom Haltebügel (36) vorkragend befestigten Kragarm (33) angeordnet ist.
25. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkachse (22) des Kupplungsteils (24) auf einer Tragplatte
(20) angeordnet ist, die am Traggestell (18) und/oder einem Innenhelm und/oder der
Schutzhelmschale (17) um eine distanziert von der Schwenkachse (22) angeordente Achse (78) schwenkbar ist und daß diese Tragplatte (20) mit einem dehnungssteifen
Distanzhalter (80) mit dem Nackenpolster (55) bzw. dessen Halterung bewegungsverbunden
ist (Fig. 9).
26. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragplatte (20) in mehreren radial zur Achse (78) verlaufenden Richtungen über zugsteife Distanzhalter (80) mit Kopfauflagestützen verbunden ist.
27. Schutzhelm nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Kupplungsteil (10, 34) insbesondere eine Rastschließe (35) bzw. eine Klemmschließe für ein bandförmiges Verbindungselement (60, 61) über eine zumindest
eine Schwenkachse (22) aufweisende Gelenksanordnung (23) auf der Außenseite des Schutzhelms (2) im Flankenbereich (8) angeordnet bzw. gelagert ist
(Fig. 10).
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