DE9309994U1 - Massagegerät - Google Patents
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Classifications
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Description
Michael Lenke M:LE1166B
8354 Metten
Die Erfindung betrifft ein Massagegerät nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Massagegeräte sind in einer Vielzahl von Ausgestaltungen
bekannt und dienen beispielsweise als sogenannte Massage- und Kosmetikroller. Das Massagegerät wird an einem
Griffteil gehalten und ein drehbar an dem Griffteil gelagertes Arbeitsteil wird mit Rollbewegungen über die zu massierende
oder behandelnde Körperpartie geführt. Eingesetzt werden derartige Massagegeräte zur Behandlung schwacher Bindegewebsstrukturen
bzw. Cellulite, zur Lymphdrainage, zum Einarbeiten von salben- oder pastenförmigen Pflege- oder Heilpräparaten,
zur Behandlung von Verspannungen, Muskelkater oder Ischiasleiden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Massagegerät nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 derart auszugestalten,
daß mit ihm das oben erwähnte Anwendungsspektrum noch erweiterbar ist und insbesondere die erzielbaren Massage- oder
Therapie-Effekte verbesserbar sind.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale.
Dadurch, daß an der Oberfläche des Arbeitsteils Saugnäpfe angeordnet sind, erfolgt bei einer Abrollbewegung des Arbeitsteils
auf der Hautoberfläche der betreffenden Körperpartie ein je nach Abrollgeschwindigkeit mehr oder weniger
schneller aufeinanderfolgendes Aufsetzen der Saugnäpfe auf der Haut, dortiges Festsaugen, Anheben der angesaugten Haut-
partie und schließlich im Zuge der weiteren Abrollbewegung
ein Ablösen oder Abreißen des Saugkontaktes zwischen Saugnapf und Hautoberfläche. Die Haut und auch darunterliegende
Gewebeschichten an der behandelten Körperpartie werden somit nach Art einer Zupfmassage behandelt, also einer Massageart,
welche sich insbesondere bei der Cellulite oder Orangenhaut oder bei Bxndegewebsschwächen allgemein als therapeutisch
sehr wirkungsvoll erwiesen hat. Gleichzeitig werden durch den kurzzeitig anliegenden Unterdruck unter den Saugnäpfen
abgestorbene oder sich abschilfernde Hautpartikel von der Hautoberfläche abgelöst, es tritt also ein sogenannter Peeling-Effekt
ein. Schließlich erfolgt aufgrund der kurzzeitigen Unterdruckwirkung auf die Hautpartien unter den Saugnäpfen
eine schonende aber intensive Anregung der Hautdurchblutung.
Insgesamt läßt sich mit dem erfindungsgemäßen Massagegerät
der Hauttonus erheblich verbessern.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Bevorzugt ist das Arbeitsteil zylinder- oder walzenförmig ausgebildet, wobei die Saugnäpfe im wesentlichen radial zur
Drehachse des Arbeitsteils von dessen Ümfangsoberfläche vorspringen.
Durch die zylinder- oder walzenförmige Ausgestaltung des Arbeitsteils lassen sich auch großflächige Körperpartien,
beispielsweise der Rücken oder die Oberschenkel rasch und wirkungsvoll behandeln. Weiterhin ist durch die
Zylinder- oder Walzenform die Drehrichtung des Arbeitsteils durch die Bewegungsrichtung des Griffteils eindeutig festgelegt,
so daß das Arbeitsteil gezielt auf der betreffenden Körperpartie bewegt werden kann.
Sind die Saugnäpfe im wesentlichen parallel zur Drehachse des Arbeitsteils in Reihen verlaufend an diesem angeordnet,
werden bei einer Bewegung des Arbeitsteils über die betreffende Hautpartie hinweg durch die reihenförmig angeordneten
Saugnäpfe die darunterliegenden Hautpartien und unter diesen Hautpartien liegenden Gewebeschichten im wesentlichen wellen-
oder streifenförmig angehoben. Hierdurch wird die Wirkung einer Lymphdrainage verbessert.
Bevorzugt sind zusätzlich zu den Saugnäpfen noppenartige Vorsprünge im wesentlichen radial zur Drehachse des Arbeitsteils
von dessen Umfangsoberfläche vorspringend vorgesehen. Zusätzlich zu der durch die Saugnäpfe erzeugten Zupfmassage
kann dann durch die noppenartigen Vorsprünge eine Druckmassage auf die betreffende Hautpartie bzw. das darunterliegende
Gewebe aufgebracht werden. Insbesondere die Lymphdrainage, aber auch die Behandlung von Bindegewebsschwächen wird
durch diese kombinierte Saug- und Druckmassage intensiviert. Zusätzlich lassen sich mit den noppenartigen Vorsprüngen
salben- oder pastenförmige Kosmetik- oder Heilpräparate intensiver
in die Haut bzw. das darunterliegende Gewebe einarbeiten oder- massieren.
Bevorzugt ragen die Saugnäpfe radial über die noppenartigen Vorsprünge hinaus, so daß eine sichere Sauganlage der
Saugnäpfe mit den darunterliegenden Hautpartien möglich ist.
Die Anordnung der Saugnäpfe und der noppenartigen Vorsprünge auf der Umfangsober fläche des Arbeitsteils kann in einer
Vielzahl von Möglichkeiten geschehen. So können die noppenartigen Vorsprünge beispielsweise im wesentlichen parallel
zur Drehachse des Arbeitsteils in Reihen verlaufend an diesem angeordnet sein. Ähnlich der reihenartigen Anordnung der
Saugnäpfe erfolgt hierdurch eine reihen- oder wellentalförmige
Eindrückung der behandelten Hautpartie bzw. des darunterliegenden Gewebes. Speziell bei der Lymphdrainage sind
derartige, bei einer Rollbewegung des Massagegerätes wandernde Wellentäler besonders bevorzugt, da hierdurch die
Ausstreichwirkung bei der Lymphdrainage erheblich verbessert
wird.
Sind die parallel zur Drehachse des Arbeitsteils verlaufenden Reihen der noppenartigen Vorsprünge und Saugnäpfe in Umfangsrichtung
des Arbeitsteils alternierend angeordnet, ergibt sich bei einer Abrollbewegung des Arbeitsteils auf der
Hautoberfläche eine fortlaufende in Reihen- oder Linienform erfolgende Saugmassage mit einer Anhebung des Gewebes unmittelbar
gefolgt von einer Druckmassage mit einer Eindrückung des Gewebes ebenfalls in Reihen- oder Linienform. Die Ausstreichwirkung
bei einer Lymphdrainage oder auch die wirksame Behandlung von Bindegewebsschwächen ist hierdurch sehr
intensiv.
Bevorzugt sind die alternierend angeordneten einzelnen noppenartigen
Vorsprünge und die einzelnen Saugnäpfe jeweils auf Umfangskreisen des Arbeitsteils liegend angeordnet.
Hierbei können die noppenartigen Vorsprünge und die Saugnäpfe jeweils auf gemeinsamen Umfangskreisen liegen,
oder die noppenartigen Vorsprünge und die Saugnäpfe liegen jeweils auf eigenen Umfangskreisen. Abhängig von der Anordnung
der noppenartigen Vorsprünge und Saugnäpfe zueinander lassen sich unterschiedliche Massage- oder Therapie-Effekte
erzielen.
Bevorzugt sind die jeweiligen Umfangskreise zueinander gleich beabstandet, so daß eine gleichmäßige Massagewirkung
über die gesamte Breite des Arbeitsteils hinweg erzielbar ist.
Die Saugnäpfe und noppenartige Vorsprünge sind bevorzugt aus einem weichelastischen Material, insbesondere Silikongummi
gefertigt. Zum einen ergeben sich hierdurch befriedigende Ansaugwirkungen der Saugnäpfe und andererseits haben aus einem
weichelastischen Material gefertigte noppenartige Vor-
Sprünge bei ihrer Einwirkung auf die Haut eine Massagewirkung ähnlich der bei Bindegewebsschwächen besonders wirksamen
Fingerspitzenmassage. Weiterhin ist insbesondere Silikongummi hygienisch, da Rückstände wie beispielsweise Kosmetikmittel,
Massageöle oder dergleichen problemlos abgewaschen werden können.
Das weichelastische Material zumindest der Saugnäpfe hat eine Shore-Härte von etwa 20 bis 80, insbesondere von etwa
50. Die Einwirkung der Saugnäpfe auf die Hautoberfläche bzw.
auf darunterliegende Gewebeschichten kann durch die Einstellung der Shore-Härte variiert werden. Je härter das Material
der Saugnäpfe eingestellt wird, um so stärker wird der auf die Hautpartie einwirkende Saugeffekt und umgekehrt.
Bevorzugt haben die Saugnäpfe eine Wandstärke von etwa 0,1 bis 0,5 mm, insbesondere von etwa 0,2 bis 0,3 mm. Bei leichter
Verformbarkeit im Sinne eines Anschmiegens oder Ansaugens an die Hautoberfläche haben bei einer derartigen Wandstärke
die Saugnäpfe gleichzeitig genügend Widerstandskraft gegenüber den beim Ablös- oder Abreißvorgang von der angesaugten
Haut auftretenden Kräfte.
Die Saugglocken, also die aktiven Bereiche der Saugnäpfe haben bevorzugt einen Öffnungsdurchmesser von etwa 3 bis 20
mm, insbesondere von etwa 8 bis 15 mm. Öffnungsdurchmesser von unter 3 mm erscheinen aufgrund der minimalen oder gar
nicht mehr auftretenden Saugwirkung wenig praktikabel und Öffnungsdurchmesser von mehr als 20 mm erscheinen deshalb
nicht angezeigt, weil dann der Durchmesser des Arbeitsteils auf einen in der Praxis nicht mehr vorteilhaften Betrag erhöht
werden muß, um die Saugnäpfe mit einem derart großen Durchmesser noch auf der Umfangsoberflache des Arbeitsteils
anordnen zu können.
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Die Drehachse des Arbeitsteils kann entweder quer zur Längsachse des Griffteiles oder auch im wesentlichen parallel
hierzu verlaufen. Bei einer quer zur Längsache des Griffteils verlaufenden Drehachse des Arbeitsteils lassen
sich insbesondere großflächige Haut- oder Gewebepartien, also beispielsweise der Rücken, die Bauchdecke oder die
Oberschenkel rasch und gezielt behandeln. Bei einer im wesentlichen parallel zur Längsachse des Griffteils verlaufenden
Drehachse des Arbeitsteils können insbesondere Hautpartien im Gesicht, am Hals und an der Schulter in ergonomischer
Weise behandelt werden.
Es ist das Arbeitsteil entfernbar an dem Griffteil gelagert, ergibt sich der Vorteil, daß unterschiedlich ausgestaltete
Arbeitsteile an ein und demselben Griffteil verwendet werden können. Weiterhin können abgenutzte oder beschädigte Arbeitsteile
rasch und problemlos ersetzt werden.
In manchen Fällen bzw. bei manchen Therapieanwendungen kann es vorteilhaft sein, die Saugnäpfe vom Innenraum des Arbeitsteils
her mit einem zusätzlichen Unterdruck zu beaufschlagen. Insbesondere dann, wenn der durch die bloße Abrollbewegung
des Arbeitsteils erzielbare Unterdruck in den Saugnäpfen für den jeweiligen Therapiezweck nicht mehr ausreichend
erscheint, kann die zusätzliche Beaufschlagung des Saugnapfinnenraums mit Unterdruck von Vorteil sein.
Bevorzugt wird hierbei der zusätzliche Unterdruck von einer externen Saugpumpe erzeugt, welche an das Griffteil anschließbar
ist, wobei eine Unterdruckverbindung vom Griffteil zu dem Arbeitsteil und von dort zu den Saugnäpfen vorhanden
ist. Als externe Saugpumpe kommt beispielsweise eine Wasserstrahlpumpe in Frage, da hiermit ohne elektrische
Spannung und den damit einhergehenden Risiken in Feuchträumen, also insbesondere Badezimmern, ein ausreichend höhere
zusätzlicher Unterdruck erzeugbar ist. Durch die Unterdruck-
verbindung vom Griffteil zu dem Arbeit steil und von dort zu
den Saugnäpfen erfolgt eine gleichmäßige Verteilung des von der externen Saugpumpe erzeugten Unterdrucks an die einzelnen
Saugnäpfe.
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Weitere Einzelheiten, Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch vereinfacht eine Draufsicht auf
eine Ausgestaltungsmöglichkeit des erfindungsgemäßen Massagegerätes;
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Fig. 2 eine Seitenansicht des Massagegerätes von
Fig. 1;
Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung der Einwirkung eines Saugnapfes auf die darunterliegende
Hautpartie bzw. das unter der Hautpartie liegende Gewebe;
Fig. 4 eine Fig. 3 entsprechende Darstellung der Einwirkung eines noppenartigen Vorsprunges
auf die darunterliegende Hautpartie bzw. das unter der Hautpartie liegende Gewebe;
Fig. 5A bis 5D schematisch vereinfacht Abwicklungen des Arbeitsteils
des erfindungsgemäßen Massagege
rätes mit beispielhaften unterschiedlichen Anordnungsmöglichkeiten der Saugnäpfe und
der noppenartigen Vorsprünge;
Fig. 6 eine seitliche Schnittdarstellung durch eine
andere Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen
Massagegerätes; und
FIg. 7 eine Fig. 3 entsprechende Darstellung eines
Saugnapfes in der Ausgestaltungsform von Fig. 6.
Ein in der Zeichnung insgesamt mit 2 bezeichnetes Massagegerät weist gemäß Fig. 1 im wesentlichen ein Griffteil 4 und
ein Arbeitsteil 6 auf. Hierbei ist das Arbeitteil 6 um eine in Fig. 1 strichpunktiert dargestellte Achse drehbar an dem
Griffteil 4 gelagert.
Das Arbeitsteil 6 ist zylinder- oder walzenförmig ausgebildet mit zwei einander gegenüberliegenden Stirnseiten 8 und
10, in deren Bereich die Lagerung an dem Griffteil 4 erfolgt, sowie einer Umfangsoberf lache 12. Auf der Umfangsoberflache
12 des Arbeitsteils 6 sind Massageelemente 14 im wesentlichen radial zur Drehachse des Arbeitsteils 6
von dessen Umfangsoberflache 12 vorspringend angeordnet. Im
dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel umfassen die Massageelemente eine Mehrzahl von Saugnäpfen 16, sowie eine
Mehrzahl von noppenartigen Vorsprüngen 18.
Die Figuren 5A bis 5D zeigen schematisch vereinfacht Abwicklungen der Umfangsoberf lache 12 des Arbeitsteils 6 mit unterschiedlichen
Möglichkeiten der Anordnung bzw. Verteilung der Saugnäpfe 16 und noppenartigen Vorsprünge 18.
In der Anordnungsmöglichkeit gemäß Fig. 5A sind sowohl die Saugnäpfe 16 als auch die noppenartigen Vorsprünge 18 im wesentlichen
parallel zur Drehachse des Arbeitsteils 6 in Reihen verlaufend an dem Arbeitsteil 6 angeordnet. In Umfangs-
oder Drehrichtung des Arbeitsteiles 6 gesehen ergibt sich somit eine alternierende Anordnung von Reihen bestehend aus
Saugnäpfen 16 und Reihen bestehend aus noppenartigen Vorsprüngen 18. Die einzelnen Saugnäpfe 16 bzw. einzelnen noppenartigen
Vorsprünge 18 befinden sich hierbei ebenfalls in Umfangs- oder Drehrichtung des Arbeitsteiles 6 gesehen auf
gemeinsamen Umfangskreisen, welche in Fig. 5A bis 5D mit strichpunktierten Linien veranschaulicht sind.
Die Umfangskreise sind hierbei zueinander äquidistant, so daß auch die Abstände der Saugnäpfe 16 untereinander in den
jeweiligen Reihen und die Abstände der noppenartigen Vorsprünge 18 untereinander in den jeweiligen Reihen gleich
sind. Hierdurch kann eine über die gesamte Arbeitsbreite des Arbeitsteiles 6 im wesentlichen gleichmäßig verteilte Massagewirkung
erzielt werden.
Bei der Anordnungsmöglichkeit gemäß Fig. 5B sind die Saugnäpfe 16 und die noppenartigen Vorsprünge 18 sowohl in
Umfangs- oder Drehrichtung des Arbeitsteiles 6 gesehen, als auch parallel zur Drehachse des Arbeitsteiles 6 gesehen alternierend
angeordnet. Wie in der Ausgestaltungsform gemäß Fig. 5A befinden sich hierbei die Saugnäpfe 16 und noppenartigen
Vorsprünge 18 wieder auf gemeinsamen Umfangskreisen.
Die Anordnungsmöglichkeit gemäß Fig. 5C entspricht derjenigen
von Fig. 5A insofern, als hier wieder die Saugnäpfe 16 und die noppenartigen Vorsprünge 18 jeweils für sich im wesentlichen
parallel zur Drehachse des Arbeitsteils in Reihen verlaufend angeordnet sind. Der Unterschied zur Ausgestaltungsform
von Fig. 5A liegt bei Fig. 5C darin, daß in Umfangsrichtung des Arbeitsteiles 6 gesehen die Saugnäpfe 16
auf eigenen Umfangskreisen liegen und auch die noppenartigen Vorsprünge 18 auf eigenen Umfangskreisen liegen. Hierbei haben
die Umfangskreise gegenüber der Anordungsmöglichkeit gemäß Fig. 5A den halben Abstand zueinander. Die Umfangsoberfläche
des Arbeitsteiles 6 ist demzufolge dichter mit Saugnäpfen 16 und noppenartigen VorSprüngen 18 besetzt.
Bei der Anordnungsmöglichkeit der Saugnäpfe 16 und noppenartigen Vorsprünge 18 gemäß Fig. 5D besteht Übereinstimmung
mit der Anordnungsmöglichkeit von Fig. 5B dahingehend, daß die Saugnäpfe 16 und noppenartigen VorSprünge 18 sowohl parallel
zur Drehachse des Arbeitsteils 6 gesehen, als auch in ümfangsrichtung des Arbeitsteiles 6 gesehen alternierend angeordnet
sind. In Ümfangsrichtung des Arbeitsteiles 6 gesehen befinden sich somit die Saugnäpfe 16 und noppenartigen
Vorsprünge 18 alternierend oder abwechselnd auf jeweils gemeinsamen Umfangskreisen, welche jedoch gegenüber der Ausgestaltungsform
von Fig. 5B halben Abstand zueinander haben. Hierdurch ergibt sich der Effekt, daß in der Anordnungsmöglichkeit
gemäß Fig. 5D schräg zur Ümfangsrichtung des Arbeitsteiles 6 verlaufende Reihen aufeinanderfolgender
Saugnäpfe 16 und aufeinanderfolgender noppartiger Vorsprünge
18 ausgebildet sind, welche gegenüber der Anordnungsform von Fig. 5B eine erheblich höhere Packungsdichte haben. Es ergeben
sich somit in Richtung der Drehachse des Arbeitsteiles 6 gesehen spiralförmig umlaufende Reihen von Saugnäpfen 16 und
noppenartigen Vorsprüngen 18, wie in Fig. 5D durch die Strich-Doppelpunkt-Linien veranschaulicht. Bei einer Abrolloder
Abwälzbewegung des Arbeitsteiles 6 auf der Hautoberfläche
wird bei der Ausgestaltungsform gemäß Fig. 5D ein besonderer
Massageeffekt erzielt.
Es versteht sich, daß die Saugnäpfe 16 und die noppenartigen Vorsprünge 18 auf der Umfangsoberflache des Arbeitsteiles 6
auch noch anders als in den Figuren 5A bis 5D angeordnet werden können. Die Anordnungsmöglichkeiten gemäß dieser Figuren
sind als rein illustrativ zu verstehen.
Unabhängig von der Anordnung der Saugnäpfe 16 und der noppenartigen
Vor sprünge 18 auf der Umfangsoberf lache des Arbeitsteiles
6 ist gemäß Fig. 2 die radiale Erstreckung der Saugnäpfe 16 und noppenartigen Vorsprünge 18 so, daß die
Saugnäpfe 16 radial über die noppenartigen Vorsprünge 18 hinausragen, d. h. der von den Saugnäpfen 16 gebildete Umfangskreis
hat einen größeren Durchmesser als derjenige, der von den noppenartigen Vorsprüngen 18 gebildet wird. Hierdurch
wird sichergestellt, daß gemäß Fig. 3 im Zuge der Abroll- oder Abwälzbewegung des Arbeitsteiles 6 auf einer
Hautoberfläche 20 jeder der Saugnäpfe 16 bzw. jede der von den Saugnäpfen 16 gebildete Saugglocke 22 mit ihrem freien
Umfangsrand auf die Hautoberfläche 20 aufsetzen und sich dort festsaugen kann. Die Aufsetz- und Festsaugbewegung der
Saugglocken 22 wird durch die noppenartigen Vorsprünge 18 nicht behindert, da die Saugnäpfe 16 bzw. die offenen Ränder
der Saugglocken 22 radial über die noppenartigen Vorsprünge 18 hinausragen.
Im Zuge einer weiteren Abrollbewegung des Arbeitsteiles 6
auf der Hautoberfläche 20 wird die von der Saugglocke bzw. den Saugglocken 22 angesaugte Hautpartie im Zuge einer Mitnahmebewegung
leicht hochgezogen, wie in Fig. 3 schematisch veranschaulicht. Erst wenn die der Haut innewohnende Elastizität
eine Rückstellkraft aufgebaut hat, welche die Haltekraft durch den Unterdruck in der Saugglocke 22 übersteigt,
wird die angesaugte Hautpartie von der Saugglocke 22 freigegeben. Die gemäß Fig. 3 aufgrund des unter der Saugglocke 22
herrschenden Unterdrucks im Zuge der Mitnahmbewegung leicht
hochgezogene Hautpartie federt aufgrund der Elastizität des Gewebes zurück und "taucht" hierbei leicht unter das Ausgangsniveau
zurück. Diese Eintauchbewegung der Hautpartie, welche der durch die Saugnäpfe hervorgerufenen Hochziehbewegung
unmittelbar folgt, bewirkt zusammen mit der Hochziehbewegung einen intensiven Massageeffekt auf der behandelten
Hautoberfläche und in den darunterliegenden Gewebeschichten.
Verstärkt werden kann dieser Massageeffekt dadurch, daß gemaß
der bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung zusätzlich
zu den Saugnäpfen 16 noch die noppenartigen VorSprünge
18 vorgesehen sind. Gemäß Fig. 4 unterstützen die noppenartigen Vorsprünge 18 die Eintauchbewegung der Hautoberfläche
20, nachdem diese von den Saugnäpfen 16 bzw. den Saugglocken 22 freigegeben worden ist. Durch die alternierende Anordnung
von Saugnäpfen 16 und noppenartigen Vorsprüngen 18 ergibt sich somit eine kombinierte Saug- und Druckmassage, welche
insbesondere zur Behandlung von Cellulite und zur Lymphdrainage besonders wirkungsvoll ist.
Werden zeitgleich mit der Behandlung durch das erfindungsgemäße Massagegerät 2 geeignete Kosmetik- oder Heilpräparate
in Salben-, Pasten- oder ölform auf die zu behandelnde Hautoberfläche 20 aufgebracht, wird zunächst der Abdichtungseffekt
zwischen dem freien Rand der Saugglocken 22 und der Hautoberfläche 20 und damit der Ansaugeffekt gemäß Fig.
3 verbessert. Weiterhin erfolgt durch die alternierende Saug- und Druckbeaufschlagung der Hautoberfläche 20 ein intensives
Einmassieren oder Einklopfen der jeweiligen Präparate sowohl in die Haut, als auch in darunterliegende tiefere
Gewebeschichten.
Eine weitere besonders vorteilhafte Eigenschaft des erfindungsgemäßen
Massagegerätes ist, daß durch die partielle Ansaugung der Hautoberfläche 20 abgestorbene oder sich abschilfernde
Hautpartikel bei dem Ablös- oder Abreißvorgang zwischen den Saugglocken 22 und der Hautoberfläche 20 mit
abgerissen werden. Neben einem intensiven Massage- oder Lymphdrainageeffekt läßt sich somit mit dem erfindungsgemäßen
Massagegerät gleichzeitig ein wirkungsvolles Peeling, also ein Entfernen abgestorbener Hautpartikel von der
Hautoberfläche 20 erzielen.
Schließlich erfolgt durch das Ansaugen der Hautoberfläche 20
und der darunterliegenden Gewebeschichten durch die Saugnäpfe 16 bzw. Saugglocken 22 eine Verbesserung der Blutzirkulation
in der Haut und den darunterliegenden Gewebe-
schichten. Durch die damit verbundene Gewebeerwärmung und aktivierung
werden Kosmetik- oder Heilpräparate noch besser von der Haut aufgenommen.
Durch die Verwendung des erfindungsgemäßen Massagegerätes
lassen sich somit in Kombination die folgenden kosmetischen und/oder therapeutischen Effekt erzielen: gleichzeitige
Saug- und Druckmassage der Haut und der darunterliegenden Gewebeschichten, Lymphdrainage, Einmassieren oder Einarbeiten
von kosmetischen oder medizinischen Präparaten und Peeling der Hautoberfläche. Durch die Zusammenwirkung all dieser
oder zumindest einiger dieser Effekte läßt sich unter anderem der Hauttonus wirkungsvoll verbessern, Verspannungen
lösen und dergleichen mehr.
Zumindest das Material der Saugnäpfe 16 und dasjenige der noppenartigen Vorsprünge 18, bevorzugt auch das Material des
Axbeitsteiles 6 ist aus einem hautfreundlichen und pflegeleichten Kunststoff. Weiterhin sollte zumindest das Material
der Saugnäpfe 16 und noppenartigen Vorsprünge 18 eine gewisse Elastizität haben, wobei insbesondere die Elastizität
der Saugnäpfe 16 für den erfindungsgemäßen Wirkmechanismus wesentlich ist. Als geeignetes Material für die
Saugnäpfe 16 und noppenartigen Vorsprünge 18 und gegebenenfalls auch für das Arbeitsteil 6 kommt Silicongummi in
Frage. Silicongummi ist ein hautfreundliches und pflegeleichtes und damit hygienisches Material, da sich Salbenoder
Cremereste oder dergleichen nach der erfolgten Massage mit warmen Seifenwasser und einer weichen Bürste oder dergleichen
problemlos entfernen lassen. Weiterhin ist Silicongummi hinreichend weichelastisch.
Das Material zumindest der Saugnäpfe 16 sollte bevorzugt eine Shore-Härte von etwa 20 bis 80, insbesondere von etwa
50 haben. Über die Shore-Härte läßt sich der mit den Saugnäpfen 16 bzw. Saugglocken 22 erzielbare Saugeffekt im
gewissem Maße einstellen. Generell kann gesagt werden, daß, je härter das Material der Saugnäpfe 16 eingestellt wird, um
so stärker der Ansaugeffekt zwischen Saugglocke 22 und Hautoberfläche 20 wird und umgekehrt.
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Die Saugnäpfe 16 haben bevorzugt eine Wandstärke von etwa 0,1 bis 0,5 und insbesondere von etwa 0,2 bis 0,3 mm. Wandstärken
unter 0,1 mm sind aufgrund der dann vorliegenden Reißempfindlichkeit der Saugnäpfe 16 nicht mehr praktikabel
und Wandstärken von oberhalb 0,5 mm machen die Saugnäpfe 16 in nachteiliger Weise unflexibel.
Der Öffnungsdurchmesser der Saugglocken 22 im Bereich des
freien Randes hiervon liegt bei etwa 3 bis 20 mm, insbesondere bei etwa 8 bis 15 mm. Öffnungsdurchmesser von unter 3
mm erzeugen keinen spürbaren Ansaugeffekt mehr und Öffnungsdurchmesser von mehr als 20 mm würden den Umfang und damit
Durchmesser des Arbeitsteils 6 in nachteiliger Weise groß machen.
Das Arbeitsteil 6 kann an dem Griffteil 4 entfernbar gelagert sein. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit, an den jeweiligen
Massage- oder Therapieeffekt besonders gut angepaßte Arbeitsteile etwa gemäß den Ausgestaltungsformen der
Figuren 5A bis 5D wahlweise einzusetzen und darüber hinaus können beschädigte oder abgenutzte Arbeitsteile durch neue
ersetzt werden.
In dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Drehachse des Arbeitsteils 6 im wesentlichen quer
zur Längsachse des Griffteiles 4 verlaufend. Mit einer derartigen
Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Massagegerätes 2 ist es möglich, großflächigere Hautpartien, also beispielsweise
den Rücken oder die Oberschenkel zu behandeln. In einer alternativen Ausführungsform kann die Drehachse des Arbeitsteils
6 auch im wesentlichen parallel zur Längsachse
des Griffteiles 4 verlaufend sein. Bei einer derartigen Anordnung
des Arbeitsteils 6 am Griffteil 4 lassen sich speziell Gesichts- und Halspartien behandeln, wobei das Führen
des Massagegerätes 2 über die betreffenden Hautpartien auch vom ergonomischen Gesichtspunkt her angenehm ist/ da das Arbeitsteil
6 im wesentlichen parallel zum Griffteil 4 verlaufend angeordnet ist. Für die Behandlung von Gesichts- und
Halspartien kann auch der Durchmesser und/oder die axiale Länge des Arbeitsteils 6 verringert werden.
Falls gewünscht kann der von den Saugnäpfen 16 erzeugbare, auf die Hautoberfläche 20 einwirkende Unterdruck dadurch
verstärkt werden, daß die Saugnäpfe 16 vom Innenraum des Arbeitsteil 6 her mit einem zusätzlichen Unterdruck beaufschlagbar
sind. Die Figuren 6 und 7 zeigen schematisch eine mögliche Ausgestaltungform eines derartigen Massagegerätes
2. Hierbei ist gemäß Fig. 6 am hinteren, dem Arbeitsteil 6 abgewandten Ende des Griffteils 4 ein Anschluß 24 vorgesehen.
Der Anschluß 24 steht mit einer Leitung 26 in Verbindung, welche das Griffteil 4 der Länge nach durchsetzt und
über einen der in Fig. 1 dargestellten seitlichen Lagerbügel für das Arbeitsteil 6 in das Innere des Arbeitsteiles 6 geführt
ist. Die Leitung 6 mündet im Inneren des Arbeitsteils 6 in einer dortigen Vorlegekammer 28, von der eine Vielzahl
von Leitungen 30 abzweigt, wobei die Anzahl der Leitungen 30 der Anzahl der an dem Arbeitsteil 6 angeordneten Saugnäpfe
16 entspricht. Die Leitungen 30 münden gemäß Fig. 7 im Bodenbereich der Saugnäpfe 16. An dem Anschluß 24 kann dann
eine externe Saugpumpe angeschlossen werden, insbesonder eine Wasserstrahlpumpe oder dergleichen, mit der ohne elektrische
Energie ein zusätzlicher Unterdruck erzeugbar ist, der dann über die Leitung 26 und die Vorlegekammer 28 auf
die einzelnen Saugnäpfe 16 wirkt. Der Ansaugeffekt zwischen den Saugnäpfen 16 bzw. Saugglocken 22 und der Hautoberfläche
20 kann hierdurch intensiviert werden.
Ib
Die Verwendung einer Wasserstrahlpumpe oder einer sonstigen, ohne elektrische Energie arbeitenden externen Säugpumpe ist
vom sicherheitstechnischen Standpunkt her besonders vorteilhaft, da erfahrungsgemäß Massagegeräte auch in Feuchträumen,
also Badezimmern, zur Anwendung gelangen, wobei hierbei die betreffende Person sich auch in der Badewanne befinden kann,
wo der Umgang mit elektrischen Geräten äußerst riskant ist.
Es sei jedoch festgehalten, daß auch ohne die Verwendung einer zusätzlichen externen Saugpumpe gemäß den Figuren 6 und
7 der Massage- und Therapieeffekt, der mit dem erfindungsgemäßen
Massagegerät 2 erzielbar ist, äußerst hoch ist.
Es versteht sich, daß im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine Vielzahl von Modifikationen und Abwandlungen denkbar
ist. So sind unter anderem die in den Figuren 5A bis 5D dargestellten Anordnungsmöglichkeiten der Saugglocken 16 und
noppenartigen Vorsprünge 18 in keiner Weise als einschränkend zu verstehen. Beispielsweise können in Umfangsrichtung
des Arbeitsteils 6 gesehen auch zwei Reihen von Saugnäpfen 16 im wesentlichen parallel zur Drehachse des Arbeitsteiles
6 vorgesehen werden, welche dann von einer oder auch zwei Reihen der noppenartigen Vorsprünge 18 gefolgt werden. Weiterhin
ist die Formgebung der noppenartigen Vorsprünge 18 nicht auf die in den Figuren dargestellte Formgebung mit der
abgerundeten, annähernd halbkugelförmigen Oberfläche beschränkt, wenngleich diese Formgebung sich in der Praxis als
am besten verträglich während des Massagevorgangs herausgestellt hat.
Weiterhin ist, wie bereits erwähnt, die Verwendung einer zusätzlichen
Unterdruckquelle gemäß den Figuren 6 und 7 zwar möglich, aber nicht unbedingt nötig, um die gewünschte Wirkung
zu erzielen.
Claims (20)
1. Massagegerät mit einem Griffteil (4) und einem am
Griffteil (4) drehbar gelagerten Arbeitsteil (6),
dadurch gekennzeichnet, daß
an der Oberfläche des Arbeitsteils (6) Saugnäpfe (16) angeordnet sind.
2. Massagegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Arbeitsteil (6) zylinder- oder walzenförmig
ausgebildet ist, wobei die Saugnäpfe (16) im wesentlichen radial zur Drehachse des Arbeitsteils (6) von dessen
Umfangsoberflache (12) vorspringen.
3. Massagegerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugnäpfe (16) im wesentlichen parallel
zur Drehachse des Arbeitsteils (6) in Reihen verlaufend an diesem angeordnet sind.
4. Massagegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zu den Saugnäpfen (16)
noppenartige Vorsprünge (18) im wesentlichen radial zur Drehachse des Arbeitsteils (6) von dessen Umfangsoberfläche
(12) vorspringen.
5. Massagegerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugnäpfe (16) radial über die noppenartigen
Vorsprünge (18) hinausragen.
6. Massagegerät nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die noppenartigen Vorsprünge (18) im we-
sentlichen parallel zur Drehachse des Arbeitsteils (6)
in Reihen verlaufend an diesem angeordnet sind.
7. Massagegerät nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Reihen der noppenartigen Vorsprünge
(18) und die Reihen der Saugnäpfe (16) in Umfangsrichtung des Arbeitsteils (6) alternierend angeordnet
sind.
8. Massagegerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß in ümfangsrichtung des Arbeitsteils (6) gesehen die
alternierend angeordneten einzelnen noppenartigen Vorsprünge (18) und einzelnen Saugnäpfe (16) jeweils auf
Umfangskreisen des Arbeitsteils (6) liegen.
9. Massagegerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die noppenartigenden Vorsprünge (18) und die
Saugnäpfe (16) jeweils auf gemeinsamen Umfangskreisen liegen.
10. Massagegerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die noppenartigenden Vorsprünge (18) und die
Saugnäpfe (16) jeweils auf eigenen Umfangskreisen liegen.
11. Massagegerät nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangskreise zueinander gleichen
Abstand aufweisen.
12. Massagegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Saugnäpfe (16) und noppenartigen Vorsprünge (18) aus einem weichelastischen Material,
inbesondere Silicongummi gefertigt sind.
13. Massagegerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß das weichelastische Material zumindest der
Saugnäpfe (16) eine Shore-Härte von etwa 20 bis 80, insbesondere von etwa 50 hat.
14. Massagegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Saugnäpfe (16) eine Wandstärke von etwa 0,1 bis 0,5 mm, insbesondere von etwa 0,2 bis
0,3 mm haben.
15. Massagegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugglocken (22) der Saugnäpfe
(16) einen öffnungsdurchmesser von etwa 3 bis 20 mm,
insbesondere von etwa 8 bis 15 mm haben.
16. Massagegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse des Arbeitsteils (6)
quer zur Längsachse des Griffteils (4) verläuft.
17. Massagegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse des Arbeitsteils (6)
im wesentlichen parallel zur Längsachse des Griffteils (4) verläuft.
18. Massagegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Arbeitsteil (6) entfernbar an
dem Griffteil (4) gelagert ist.
19. Massagegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugnäpfe (16) vom Innenraum
des Arbeitsteils (6) her mit einem zusätzlichen Unterdruck beaufschlagbar sind.
20. Massagegerät nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Unterdruck von einer externen Saugpumpe
erzeugt wird, an welche das Griffteil (4) anschließbar ist, wobei eine Unterdruckverbindung (24,
26, 28, 30) vom Griffteil (4) zu dem Arbeitsteil (6) und von dort zu den Saugnäpfen (16) vorhanden ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9309994U DE9309994U1 (de) | 1993-04-30 | 1993-04-30 | Massagegerät |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19934314362 DE4314362A1 (de) | 1993-04-30 | 1993-04-30 | Massagegerät |
| DE9309994U DE9309994U1 (de) | 1993-04-30 | 1993-04-30 | Massagegerät |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9309994U1 true DE9309994U1 (de) | 1993-10-07 |
Family
ID=25925453
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9309994U Expired - Lifetime DE9309994U1 (de) | 1993-04-30 | 1993-04-30 | Massagegerät |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
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