DE9304119U1 - Steckverbindergehäuse - Google Patents
SteckverbindergehäuseInfo
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Description
K 38 190/6
STECKVERBMDERGEBAUSE
Die Erfindung betrifft ein Steckverbindergehäuse, das in zwei in Steckrichtung
längsgeteilte Gehäuseteile unterteilt ist, die mittels einer Befestigungseinrichtung
aneinander gehalten werden.
Steckverbinder mit derartigen Steckverbindergehäusen werden insbesondere als
Schnittstellenstecker für Computer verwendet. In manchen Fällen befinden sich die beiden zu verbindenden Steckverbinder je an einer Gehäusewand zweier zu
verbindender Geräte. In diesem Fall werden die beiden Steckverbinder über die beiden Geräte aneinandergehalten. In anderen Fällen wird ein Steckverbinder,
der ein Kabel abschließt, mittels Befestigungselementen an einem Gegensteckverbinder
oder einer Gerätewand festgelegt. Dies kann z.B. mittels Schraubbolzen erfolgen. Die Festlegung des Steckverbinders mittels der Befestigungselemente
soll einerseits verhindern, daß sich der Steckverbinder aus seiner Steckverbindung
löst, und soll andererseits eine mechanische Entlastung für die Steckkontakte des Steckverbinders bewirken.
Bei bekannten Steckverbindergehäusen der genannten Art werden die beiden
Gehäuseteile entweder anemandergeschraubt oder mittels Rastfingem aneinander
gehalten. Besonders bei kleinen Verbindergehäusen sind solche Rastfinger mitunter
kleine und zarte Elemente, die nicht besonders viel Haltekraft aufbringen und leicht abbrechen können. Zu den für das Aneinanderbefestigen der beiden
Gehäuseteile benötigten Einzelteilen kommen gegebenenfalls noch die Befestigungselemente
zum Befestigen des Steckverbindergehäuses an einem Gegensteckverbinder oder einer Gerätewand hinzu.
Bei derartigen Steckverbindergehäusen besteht nicht nur die Gefahr, daß lose
Einzelteile, wie Befestigungselemente in Form z. B. von Schraubbolzen, verlorengehen,
sondern der Montagevorgang wird auch relativ kompliziert. Am Einsatzort müssen zunächst die beiden Gehäuseteile positioniert und anschließend
miteinander verrastet oder verschraubt werden. Zur Festlegung eines derartigen Steckverbindergehäuses an einem Gegensteckverbinder oder einer Gerätewand
müssen dann gegebenenfalls noch die Schraubbolzen in Schraubbolzenaufhahmekanäle
eingeführt werden.
Mit der Erfindung wird ein Steckverbindergehäuse verfügbar gemacht, das einen
einfachen Montagevorgang für das Zusammenfügen der beiden Gehäuseteile zu dem Steckverbindergehäuse ermöglicht, einschließlich Positionierung der gegebenenfalls
benötigten Befestigungselemente wie Schraubbolzen, und bei dem die Gefahr des Ausfallens von die Gehäuseteile aneinanderhaltenden Rastfingern beseitigt
und das Risiko des Verlorengehens der gegebenfalls benötigten Befestigungselemente
wie Schraubbolzen stark vermindert ist.
Zu diesem Zweck ist ein Steckverbindergehäuse der eingangs angegebenen Art
erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung durch mindestens eine Federzwinge gebildet ist, die eine der beiden entgegengesetzten
Längsseiten des Verbindergehäuses übergreifend auf die aneinandergesetzten Gehäuseteile aufschnappbar ist.
Man braucht nun nicht mehr Schrauben, um die beiden Gehäuseteile aneinander
zu befestigen. Und es gibt nicht mehr das Problem, daß Rastfinger beschädigt
werden und die beiden Gehäuseteile auseinanderfallen.
Bei Ausführungsformen mit Befestigungselement en zur Festlegung des Steckverbindergehäuses
an einem Gegensteckverbinder oder einer Gerätewand, beispielsweise in Form von Schraubbolzen, kann man jede Federzwinge mit einer
Befestigungselementhalterung bzw. einer Schraubbolzenhalterung versehe, mittels welcher das je zugeordnete Befestigungselement bzw. der je zugeordnete-
Schraubbolzen unverlierbar, aber bewegbar derart an der Federzwinge gehalten
wird, daß er bei auf das Steckverbindergehäuse aufgeschnappter Federzwinge in Ausrichtung mit dem je zugehörigen Befestigungselement- bzw. Schraubbolzenaufnahmekanal
gehalten und in Befestigungs- bzw. Schraubverbindung mit dem Gegensteckverbindergehäuse bzw. der Gerätewand bringbar ist.
Die beiden Gehäuseteile können an beiden Längsseiten mit je einer Federzwinge
aneinandergehalten werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, nur an einer Längsseite des Steckverbindergehäuses eine Federzwinge vorzusehen und die
beiden Gehäuseteile an der anderen Längsseite mittels eines Scharniers aneinander
zu halten. Bei Kunststoffgehäusen kann das Scharnier durch ein Filmscharnier gebildet sein.
Zum Zusammensetzen eines erfindungsgemäßen Steckverbindergehäuses brauchen
nur noch die beiden Gehäuseteile aneinandergehalten und die beiden Federzwingen aufgeschnappt zu werden. Die Befestigungselemente, z.B. in Form von
Schraubbolzen, falls vorhanden, befinden sich dann bereits in der Position, in
welcher die Verschraubung mit dem Gegensteckverbinder oder der Gerätewand möglich ist.
Bei einer Ausfuhrungsform der Erfindung ist jede Federzwinge an ihren beiden
Längsrändern mit je einem Rastfederteil versehen und das Steckverbindergehäuse weist an den beiden Längsrändern beider Längsseiten je eine komplementäre
Rastausnehmung oder einen komplementären Rastvorsprung auf. Dabei werden die Schraubbolzen entweder dadurch gehaltert, daß sie beim Verrasten der Federzwinge
mit dem Verbindergehäuse zwischen Federzwinge und Steckverbindergehäuse festgeklemmt werden, oder die Federzwingen werden je mit einer
Schraubbolzenhalterung ausgebildet, die den Schraubbolzen an der Federzwinge halten, unabhängig davon, ob die Federzwinge auf das Steckverbindergehäuse
aufgeschnappt ist oder nicht. Entsprechendes gilt bei der Verwendung von anderen
Befestigungselementen als Schrauben.
Besonders vorteilhaft ist eine Ausfuhrungsform, bei welcher jede Federzwinge an
je eines der beiden Gehäuseteile scharnierartig angelenkt ist. Dies erlaubt nicht
nur ein besonders einfach handhabbares Zusammensetzen der beiden Gehäuseteile zu dem Steckverbindergehäuse, sondern dies stellt auch in besonders hohem
Maße sicher, daß alle benötigten Teile verfügbar sind. Dabei braucht man lediglich
die beiden Gehäuseteile aneinanderzuhalten und die beiden Federzwingen in ihre jeweilige Schnapp- oder Verrastungsstellung zu verschwenken.
Eine besonders vorteilhafte und preiswerte Ausfuhrungsform ergibt sich dann,
wenn die Befestigungselement- bzw. Schraubbolzenhalterung mit der Federzwinge einstückig ausgebildet ist, beispielsweise in Form einer aus dem Material der
Federzwinge herausgeschlagenen und herausgebogenen Öse.
Die Schraubbolzenau&ahmekanäle können bei zusammengefugten Gehäuseteilen
entweder geschlossen sein, wobei die Schraubbolzen und die Schraubbolzenhalterungen
der Federzwingen derart gestaltet sind, daß die in den Schraubbolzenhalterungen gehaltenen Schraubbolzen nicht nur zum Zweck des Verschraubens
verdrehbar, sondern zum Zweck des Einführens in den zugehörigen Schraubbolzenaufiiahmekanal
auch längsverschiebbar sind. Entsprechendes gilt wieder für andere Befestigungselemente als Schraubbolzen.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, jeden Schraubbolzenaufiiahmekanal zur
Längsaußenseite des Steckverbindergehäuses hin offen zu lassen, derart, daß der
zugehörige Schraubbolzen quer zur Steckrichtung in den Schraubbolzenaufiiahmekanal
einfuhrbar ist. Bei dieser Ausfuhrungsform wird der Schraubbolzen derart
in der Schraubbolzenhalterung seiner Federzwinge gehalten, daß er beim
Aufschnappen der Federzwinge auf die aneinandergesetzten Gehäuseteile automatisch
quer zur Steckrichtung in den Schraubbolzenaufiiahmekanal eingebracht
wird. D^r Schraubbolzen braucht dann nur noch so viel Längsbeweglichkeit innerhalb
der Schraubbolzenhalterung zu haben, daß der Schraubweg beim Festschrauben
des Schraubbolzens in dem Gegensteckverbinder oder der Geräte-
wand möglich ist. Entsprechendes gilt wieder für andere Befestigungselemente
als Schraubbolzen.
Bei einer besonders bevorzugten Ausfuhrungsform sind beide Gehäuseteile einerseits
und beide Federzwingen andererseits identisch ausgebildet. Es brauchen dann nur noch gleiche Gehäuseteile und Federzwingen bevorratet zu werden und
man muß nicht mehr darauf achten, daß von jedem der beiden Gehäuseteile eine
gleich große Stückzahl vorhanden ist. Solange nur eine gerade Anzahl solcher Gehäuseteile mit Federzwingen vorhanden ist, kann man sie zu Steckverbindergehäusen
zusammensetzen.
Weitere Ausfuhrungsformen der Erfindung sind in abhängigen Patentansprüchen
definiert, die durch diese Bezugnahme ausdrücklich zum Gegenstand der vorliegenden
Beschreibung gemacht werden.
Die Erfindung wird nun anhand von bevorzugten Ausführungsformen näher erläutert. In
den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Darstellung einer ersten Ausfuhrungsform eines erfindungsgemäßen Steckverbindergehäuses
mit Federzwinge und Schraubbolzen;
Fig. 2 einen Schraubbolzen in Seitenansicht;
Fig. 3 eine Federzwinge in Stirnansicht;
Fig. 4 eine Federzwinge mit daran gehaltert em Schraubbolzen in Seitenansicht;
Fig. 5 zwei aneinandergesetzte Gehäuseteile;
Fig. 6 eine zweite Ausfuhrungsform eines erfindungsgemäßen Steckverbindergehäuses
mit Federzwingen, aber noch ohne Schraubbolzen; und
Fig. 7 in vergrößerter Darstellung eine Federzwinge mit Schraubbolzenhalterung für die
zweite Ausführungsform.
In Fig. 1 ist dargestellt, wie eine Einheit aus einem Steckverbindergehäuse (11), zwei
Federzwingen (13) (von denen nur eine zu sehen ist) und zwei Schraubbolzen (15) (von
denen ebenfalls nur einer zu sehen ist) zusammengesetzt wird.
In Fig. 2 ist in Seitenansicht ein Schraubbolzen 15 dargestellt, der einen Bolzenkopf 17
mit einem Drehschlitz 19 für das Zusammenwirken mit einem Schraubendreher aufweist.
An dem dem Drehbolzen 17 entgegengesetzten Ende ist der Schraubbolzen 15 mit einem
Schraubgewinde 21 versehen. Zwischen Bolzenkopf 17 und Schraubgewinde 21 befindet
sich ein Kragen 23.
In Fig. 3 ist in Stirnansicht eine Federzwinge 13 gezeigt. An dem in dieser Stirnansicht
oberen Ende weist die Federzwinge 13 eine Scharnierhülse 25 auf. Am entgegengesetzten
Ende ist die Federzwinge 13 mit einem in Seitenansicht S-förmigen Rastfederteil 27
versehen. Zwischen Scharnierhülse 25 und Rastfederteil 27 befindet sich eine ösenförmige
Schraubbolzenhalterung 29. Diese ist aus dem flächigen Material der Federzwinge 13
herausgeschlagen und ösenförmig herausgebogen.
Fig. 4 zeigt in Seitenansicht eine Federzwmge 13 mit daran gehaltenem Schraubbolzen
15. Zur Montage des Schraubbolzens 15 an der Federzwinge 13 kann man so vorgehen,
daß man die Öse der Schraubbolzenhalterung 29 erst nach dem Auflegen des Schraubbolzens
15 auf die Federzwinge 13 um den Schraubbolzen 15 herumbiegt oder daß man die Öse zunächst nur mit einem solchen Durchmesser biegt, daß der Kragen 23 des
Schraubbolzens 15 hindurchpaßt, und man die Öse danach so weit zusammenbiegt, daß
einerseits noch eine Beweglichkeit des Schraubbolzens 15 innerhalb der Öse möglich ist,
daß aber andererseits der Kragen 23 und der Bolzenkopf 17 nicht durch die Öse passen.
Dadurch wird der Schraubbolzen 15 unverlierbar an der Federzwinge 13 gehaltert.
Fig. 5 zeigt ein Steckverbindergehäuse 11, das aus einem in dieser Teilansicht oberen
Gehäuseteil 31 und einem unteren Gehäuseteil 33 besteht. Bei der dargestellten Ausfuhrungsform
sind beide Gehäuseteile identisch, so daß man für die Herstellung des Steckverbindergehäuses
11 nur eine einzige Spritzform und die Bevorratung nur eines einzigen
Gehäuseteils benötigt. Jedes der beiden Gehäuseteile 31, 33 weist auf der einen
Längsseite eine in Gehäuselängsrichtung verlaufende Längsausnehmung 35 auf, über die
sich eine Scharnierwelle 37 erstreckt, die zusammen mit der Scharnierhülse 25 der Federzwinge
13 ein Schwenkscharnier bildet. An der der Längsausnehmung 35 entgegengesetzten
Längsseite weist jedes Gehäuseteil zwei Rastvorsprünge 39 auf, die mit dem S-förmigen Rastfederteil 27 der Federzwinge 13 zu einer Rast- oder Schnappverbindung
zusammenwirken.
Wenn zwei derartige Gehäuseteile 31 und 33 zu einem Steckverbindergehäuse 11 zusammengesetzt
sind, befinden sich an dessen beiden Längsseiten übereinander je eine
Scharnierwelle 37 und ein Paar Rastvorsprünge 39. Auf der in Fig. 5 linken Längsseite
ist dies ebenso, wenn dies in der Zeichnung auch nicht erkennbar ist.
An dem in Fig. 5 vorderen Längsende weist das Steckverbindergehäuse 11 beidseits je
einen quer zur Gehäuselängsachse abstehenden Schraubbolzenaufhahmevorsprung 41 auf. In der Ebene einer Gehäusenaht 43 zwischen oberem Gehäuseteil 31 und unterem
Gehäuseteil 33 ist jeder Schraubbolzenaufhahmevorsprung 41 von einem in Gehäuselängsrichtung
verlaufenden Schraubbolzenaufhahmekanal 45 durchsetzt.
Fig. 1 zeigt ein fertig montiertes Steckverbindergehäuse 11 mit Federzwingen 13 und
Schraubbolzen 15, wobei allerdings nur eine Federzwinge 13 und ein Schraubbolzen 15
zu sehen sind. Die dargestellte Federzwinge 13 befindet sich in Offenstellung.
Zur Montage eines derartigen Steckverbindergehäuses 11 geht man folgendermaßen
vor:
Zunächst werden zwei Schraubbolzen 15 in der Schraubbolzenhalterung 29 je einer Federzwinge
13 zur permanenten Halterung festgelegt. Die beiden so erhaltenen Untereinheiten
werden dann an je einem der beiden Gehäuseteile 31 und 33 montiert, indem die
Schamierhülsen 25 der beiden Federzwingen 13 mit den Schamierwellen 37 je eines der
beiden Gehäuseteile 31 und 33 zu einem Scharnier vereint werden. Hält man nun die beiden
Gehäuseteile 31 und 33 an der Gehäusenaht 43 zusammen, braucht man nur noch
die beiden Federzwingen 13 in ihre Rast- oder Schnappstellungen zu bringen, in welchen
die Rastfederteile 27 verriegelnd über die je zugehörigen Rastvorsprünge 39 schnappen.
Die beiden Gehäuseteile 31 und 33 sind dann zu einem Steckverbindergehäuse 11 vereint
und die Längsachsen der Schraubbolzen 15 fluchten mit dem je zugehörigen Schraubbolzenaufhahmekanal 45.
Zur Montage des so erhaltenen Steckverbindergehäuses an einem Gegensteckverbinder
oder an einer Gerätewand braucht man dann lediglich die Schraubgewinde der Schraubbolzen
15 durch die Schraubbolzenaufhahmekanäle 45 hindurch und bis in das Gewinde
des Gegensteckverbinders bzw. der Gerätewand zu führen und die Schraubbolzen 15 in
dem Gewinde des Gegensteckverbinders bzw. der Gerätewand festzuschrauben.
Fig. 6 zeigt eine Ausfuhrungsform der Erfindung, bei welcher die beiden Gehäuseteile
31 und 33 mittels zwei Federzwingen 47 zusammengehalten werden, die an beiden
Längsenden je einen Rastfederteil 49 aufweisen. Die Gehäuseteile 31 und 33 sind an ihren
Längsseitenrändem mit je einer Rastnut 51 versehen, in welche die Federzwingen 47
einrasten oder eingeschoben werden können. In Fig. 6 ist ein Einschieben der Rastfederteile
49 in die Rastnuten 51 angedeutet. D.h., die Federzwingen werden von der Rückseite
aus auf das Steckverbindergehäuse aufgeschoben.
Nicht dargestellt sind in Fig. 6 die Schraubbolzen. Diese werden entweder zwischen
dem Steckverbindergehäuse 11 und den Federzwingen 47 festgeklemmt oder sie werden
mittels (in Fig. 6 nur für die rechte Federzwinge gezeigt) Schraubbolzenhalterungen 29
unverlierbar an den Federzwingen 47 gehalten. Eine Stimseitenansicht einer Federzwinge
47 mit Schraubbolzenhalterung zeigt Fig. 7 in vergrößerter Darstellung.
Claims (18)
1. Steckverbindergehäuse (11),
das in zwei in Steckrichtung iängsgeteilte Gehäuseteile (31,33) unterteilt
ist, die mittels einer Befestigungseinrichtung aneinander gehalten werden, dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungseinrichtung durch mindestens eine Federzwinge (13)
gebildet ist, die eine der beiden entgegengesetzten Längsseiten des Verbindergehäuses
(11) übergreifend auf die aneinandergesetzten Gehäuseteile (31,33) aufschnappbar ist.
2. Steckverbindergehäuse (11) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Befestigungselement (15) vorgesehen ist, das durch
einen Befestigungselementaufhahmekanal (45), der in eine Steckstirnfläche
des Steckverbindergehäuses (11) mündet, hindurchführbar und mit
einem Befestigungsteil (21) aus der Steckstirnfläche herausragbar gehalten ist und der Festlegung des Steckverbindergehäuses (11) an einem
Gegensteckverbinder oder einer Gerätewand dient,
und daß die Federzwinge (13) mit einer Befestigungselementhalterung (29) versehen ist, mittels welcher das Befestigungselement (15) unverlierbar aber bewegbar derart an der Federzwinge (13) gehalten wird, daß es bei auf das Steckverbindergehäuse (11) aufgeschnappter Federzwinge (13) in Ausrichtung mit dem Befestigungselementaufnahmekanal (45) gehalten und in B efestigungsverbindung mit dem Gegensteckverbindergehäuse bzw. der Gerätewand bringbar ist.
und daß die Federzwinge (13) mit einer Befestigungselementhalterung (29) versehen ist, mittels welcher das Befestigungselement (15) unverlierbar aber bewegbar derart an der Federzwinge (13) gehalten wird, daß es bei auf das Steckverbindergehäuse (11) aufgeschnappter Federzwinge (13) in Ausrichtung mit dem Befestigungselementaufnahmekanal (45) gehalten und in B efestigungsverbindung mit dem Gegensteckverbindergehäuse bzw. der Gerätewand bringbar ist.
. IL.
3. Steckverbindergehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß an zwei entgegengesetzten, an der Längsteilung beteiligten Längsseiten des Steckverbindergehäuses (11) je einBefestigungselementaufhahmekanal (45)
vorgesehen ist und an jeder der beiden entgegengesetzten Längsseiten des Verbindergehäuses (11) eine Federzwinge angeordnet ist.
4. Steckverbindergehäuse nach einem der Ansürüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Befestigungselement durch eien Schraubbolzen (15) mit einem Befestigungsteil
in Form eines Schraubgewindeteils (21) gebildet ist und jeder Befestigungselementaufhahmekanal einen Schraubbolzenaufhahmekanal (45)
und jede Befestigungselementhalterung eine Schraubbolzenhalterung bildet.
5. Steckverbindergehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Federzwinge (47) an ihren beiden Längsrändern mit je einem Rastfedeteil
(49) versehen ist und das Steckverbindergehäuse (11) an beiden Längsrändern
beider Längsseiten je eine komplementäre Rastausnehmung (51) oder einen
komplementären Rastvorsprung aufweist.
6. Steckverbindergehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungselementhalterung durch eine Klemmung gebildet wird, derart, daß das mindestens eine Befestigungselement (15) beim Aufschnappen der
mindestens einen Federzwinge (13;47) zwischen der zugehörigen Längsseite des
Steckverbindergehäuses (11) und der zugehörigen Federzwinge (13;47) festgeklemmt
wird.
7. Steckverbindergehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
. 12,.
daß jedes Befestigungselement (15) mittels einer an der zugehörigen Federzwin-,
ge (13;47) angebrachten Befestigungselementhalterung (29) festgehalten ist.
8. Steckverbindergehäuse (11) nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede Federzwinge (13) mit der Befestigungselementhalterung (29) einstückig
ausgebildet ist.
9. Steckverbindergehäuse (11) nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungselementhalterung (29) durch eine aus der Federzwinge (13)
herausgeschlagene und herausgebogene Öse gebildet ist.
10. Steckverbindergehäuse (11) nach einem der Ansprüche 1 bis 4 und 6 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Längsrand einer jeden Federzwinge (13) an einen der beiden Gehäuseteile
(31,33) scharnierartig angelenkt ist und deren anderer Längsrand mit einem Rastfederteil (27) versehen ist, der in Rastverbindung mit dem je anderen Gehäuseteil
(31,33) bringbar ist.
11. Steckverbindergehäuse (11) nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eines der beiden Gehäuseteile (31,33) an der einen Längsseite
mit einer Scharnierwelle (37) für eine Scharnierhülse (25) der zugehörigen Federzwinge
(13) und mindestens das andere Gehäuseteil (31,33) an der auf derselben
Längsseite des Verbindergehäuses (11) befindlichen Längsseite mit mindestens
einem Rastvorsprung (39) für das Zusammenwirken mit dem Rastfederteil (27) der an dem einen Gehäuseteil (32,33) angelenkten Federzwinge (13) versehen ist.
12. Steckverbindergehäuse (ll)nacAnspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Gehäuseteil (31,33) an der einen Längsseite mit einer Scharnierwelle
(37) und an der entgegengesetzten Längsseite mit mindestens einem Rastvorsprung (39) versehen ist.
13. Steckverbindergehäuse (11) nacAnspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Gehäuseteile (31,33) an einer Längsseite des Steckverbindergehäuses
(11) mittels eines Scharniers, bei Gehäuseteilen aus Kunststoff insbesondere eines Filmscharniers, aneinandergehalten sind und die beiden Gehäuseteile
(31,33) an der anderen Längsseite des Steckverbindergehäuses (11) mittels einer
Federzwinge (13) aneinandergehalten werden.
14. Steckverbindergehäuse (11) nach einem der Ansprüche 3 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß am steckseitigen Ende des Steckverbindergehäuses (11) von jeder der beiden
entgegengesetzten Längsseiten des Steckverbindergehäuses (11) quer zur Steckrichtung
seitlich ein Befestigungselementaufhahmevorsprung (41) absteht, der von einer den Befestigungselementaufiiahmekanal (45) bildenden, in Steckrichtung
verlaufenden Durchgangsöffhung durchsetzt ist, und daß die mindestens eine Federzwinge (13) an den in Steckrichtung auf die Befestigungselementaufhahmevorsprünge
(41) folgenden Steckverbindergehäusebereich angelenkt sind.
15. Steckverbindergehäuse (11) nach einem der Ansprüche 4 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schraubbolzen (15) in der Schraubbolzenhalterung (29) der zugehörigen
Federzwinge (13) verdrehbar und in Steckrichtung des Steckverbindergehäuses
(11) verschiebbar gehalten ist, so daß bei auf das Steckverbindergehäuse (11) aufgeschnappter Federzwinge (13) der Schraubbolzen (15) einerseits in Steckrichtung durch den Schraubbolzenaufnahmekanal (45) hindurchbewegbar und andererseits zum Festschrauben in dem Gegensteckverbinder bzw. der Gerätewand verdrehbar ist.
(11) verschiebbar gehalten ist, so daß bei auf das Steckverbindergehäuse (11) aufgeschnappter Federzwinge (13) der Schraubbolzen (15) einerseits in Steckrichtung durch den Schraubbolzenaufnahmekanal (45) hindurchbewegbar und andererseits zum Festschrauben in dem Gegensteckverbinder bzw. der Gerätewand verdrehbar ist.
16. Steckverbindergehäuse (11) nach einem der Ansprüche 2 bis 15,
.H.
dadurch gekennzeichnet,
daß der mindestens eine Befestigungselementaufhahmekanal (45) zur Längsseite
des Steckverbindergehäuses (11) hin offen ist, derart, daß das zugehörige Befestigungselement
(15) quer zur Steckrichtung in den Befestigungselementaufnahmekanai
(45) einfuhrbar ist, so daß das an der zugehörigen Federzwinge (13) gehaltene Befestigungselement (15) durch den Vorgang des Aufschnappens der
Federzwinge (13) auf das Steckverbindergehäuse (11) in den Befestigungselementaufhahmekanal
(45) einfuhrbar ist und danach nur noch mit dem Gegensteckverbinder bzw. der Gerätewand verschraubt zu werden braucht.
17. Steckverbindergehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß beide Gehäuseteile (31,33) einerseits und beide Federzwingen (13) andererseits
identisch ausgebildet sind.
18. Steckverbindergehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede Federzwinge (13) im wesentlichen plattenförmig ausgebildet ist und sich
über einen wesentlichen Längsseitenteil des Verbindergehäuses (11) erstreckt.
Priority Applications (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9304119U DE9304119U1 (de) | 1993-03-19 | 1993-03-19 | Steckverbindergehäuse |
| EP94104113A EP0616390A3 (de) | 1993-03-19 | 1994-03-16 | Steckverbindergehäuse. |
| US08/214,898 US5480329A (en) | 1993-03-19 | 1994-03-17 | Plug connector housing |
| JP6048689A JPH0757812A (ja) | 1993-03-19 | 1994-03-18 | 差込みコネクタハウジング |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9304119U DE9304119U1 (de) | 1993-03-19 | 1993-03-19 | Steckverbindergehäuse |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9304119U1 true DE9304119U1 (de) | 1994-07-21 |
Family
ID=6890897
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9304119U Expired - Lifetime DE9304119U1 (de) | 1993-03-19 | 1993-03-19 | Steckverbindergehäuse |
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Families Citing this family (8)
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