DE936515C - Achssteuerung fuer Schienengelenkzuege - Google Patents
Achssteuerung fuer SchienengelenkzuegeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Achssteuerung für Schienengelenkzüge, die beim Durchfahren von
Kurven das bogensenkrechte Einstellen der Achse gewährleistet.
Es sind Gelenkfahrzeuge bekannt, die aus zwei auf einem einachsigen Traggestell abgestützten
Gleisfahrzeughälften bestehen, die durch einen lotrechten Gelenkzapfen miteinander verbunden sind,
in dessen Nähe das Traggestell mit einer frei drehbare Räder (Losräder) tragenden Achse liegt, auf
dem das Hinterende jedes Einzelwagens abgestützt ist und an dem ein Gestänge angreift, das die Achse
senkrecht zum Bogen der Gleiskurve einstellt, wobei das Gestänge aus je zwei auf beiden Wagenlängsseiten
angeordneten, parallel zur Fahrtrichtung liegenden Lenkern besteht, die mit ihren voneinander
abgewandten Enden an dem jeweiligen Einzelwagen und mit ihren einander zugekehrten
Enden an den Enden von lotrecht drehbaren, am Traggestell angelenkten Doppelhebeln angelenkt
sind.
Bei einem bekannten Schienengelenkzug, dessen Einzelwagen die Last auf den benachbarten Einzelwagen
übertragen, ist für die Achssteuerung ein Gestänge vorgesehen, das benachbarte Einzelwagen
mit der Achse verbindet und unmittelbar an dieser angreift. Bei Änderung in dem Winkel der Längsmittellinie
der Einzelwagen wird dieses Gestänge betätigt und die Achse bogensenkrecht zur Gleiskurve
eingestellt. Die Achsen selbst liegen hierbei von den Wagenenden entfernt.
Es sind weiter Schienengelenkzüge bekannt, derenEinzelwagen sich durch waagerechte schwenkbare
Stützen aufeinander abstützen und bei denen
die gemeinsame Achse, auf der das Ende des einen Wagens durch eine als Federstrebe ausgebildete
federnde Stützvorrichtung allseitig beweglich abgestützt ist, etwa gleich weit von den Enden der
Einzelwagen entfernt ist.
Die vorliegende Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, bei Gelenkzügen der zuletzt genannten
Art die von Gelenkzügen, bei denen sich die Wagenenden auf einem gemeinsamen Traggestell abstützen,
bekannte Achssteuereinrichtung so anzuordnen, daß bei der Kurvenfahrt keine merkliche
Lageänderung der Enden der Einzelwagen eintritt. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst, daß die bekannten Doppelhebel, deren Arme nur einen kleinen Bruchteil so lang wie die Lenker
sind, auf den die Losräder tragenden Stummeln der an die unteren Enden der aufrecht stehenden
Federstreben angelenkten Achse sitzen.
In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Erfindung beispielsweise dargestellt, und zwar sind
Fig. ι a und 1 b eine schematische Seitenansicht
bzw. Draufsicht auf einen Teil des Gelenkzuges gemäß der Erfindung, der aus zwei kurzen Einzelwagen
A1, A2 und zwei langen Wagen A3, A1
besteht;
Fig;2 ist eine Seitenansicht der Verbindung
zwischen zwei Einzelwagen;
Fig. 3 ist eine Endansicht auf einen der Einzelwagen und veranschaulicht die Radachse und die
Verbindungen zwischen dieser Achse und dem Einzel wagen;
Fig. 4 ist eine Draufsicht auf die Radachse und deren Verbindung mit den beiden Einzelwagen,
deren nebeneinanderliegende Enden schematisch angedeutet sind;
Fig. 5 ist eine der Fig. 4 ähnliche Draufsicht, wobei einige Teile fortgelassen sind, und veranschaulicht
die Lage der beiden Einzelwagen und der Verbindungsteile beim Durchfahren einer Kurve;
Fig. 6 ist ein Diagramm und veranschaulicht einen Teil des Zuges beim Durchfahren einer Kurve,
deren Krümmung übertrieben dargestellt ist; Fig. 7 ist eine Seitenansicht eines Rades und
des einen Endes der Radachse, teilweise im Schnitt; Fig. 8 ist ein Schnitt nach der Linie 8-8 der
Fig. 7 und veranschaulicht den einen Hebel, welcher einen Teil des Führungsgestänges bildet;
Fig. 9 ist eine ähnliche Ansicht und veranschaulicht einen abgeänderten Hebel;
Fig. 10 ist eine schaubildliche Darstellung der Federeinrichtung und des Stoßdämpfers für die
Zentrierung der Räder.
Der in der Zeichnung dargestellte Gelenkzug besteht aus einer Anzahl starrer Einzelwagen A,
die mit A1, A2, A3 usw. bezeichnet sind, und Verbindungen
c, von denen jede einen lotrechten Drehzapfen C1 (Fig. ι b und 4) aufweist. Diese Drehzapfen
C1 sind die Gelenkstellen der Wagen. Die Einzelwagen A sind durch gewichtsaufnehmende
seitliche Verbindungen d (Fig. 3 und 4) ausgerichtet. Diese Verbindungen d sind im wesentlichen
Gleitverbindungen, von denen jede aus einem gleitenden Teil U1 und einem Führungsteil d2 besteht,
in welchem der Teil dt gleitet. Der gleitende
Teil ^1 ist an einem lotrechten Lagerzapfen ds befestigt,
welcher in lotrechten Lagern d5 sitzt, die an dem Ende des einen Einzelwagens angebracht
sind. Der Führungsteil d2 ist an einem lotrechten
Lagerzapfen d} angebracht, welcher in aufrecht
stehenden Lagern de sitzt, die an dem Ende des anderen Einzelwagens angebracht sind (Fig. 4).
Ein Räderpaar 20 ist zwischen den angrenzenden Einzelwagen nahe einer der Gelenkstellen C1 angeordnet.
Die Räder 20 eines jeden Räderpaares sitzen auf Achsstumpfen 31, die einen Teil einer falschen
Achse 30 (Blindachse) bilden. Die Blindachse 30 ist ein starrer Bauteil, der aus den beiden Achsstumpfen
31 und einer Stange 32 besteht, welche durch Kniestücke 33 verbunden sind, die dazu
dienen, die Wellenstümpfe in einem gewissen Abstand von der Stange 32 zu halten-(Fig. 3 und 7).
Das Gewicht der Enden von zwei aneinandergelenkten Einzelwagen wird von der Achse 30
durch zwei lange, annähernd lotrecht verlaufende Federstreben 40 getragen.
Eine jede Federstrebe 40 besteht aus zwei Teleskoprohren 41, 42, die von einer Schraubendruckfeder
43 umgeben werden. Das obere Ende einer jeden Strebe 40 ist an einem Lagerbock 44
(Fig. 3) befestigt, der an einem der Einzelwagen A auf der einen Seite seines Endes und hinsichtlich
seiner Höhenlage wie bekannt in der Nähe von oder über der den Wagenschwerpunkt enthaltenden
Horizontalebene und dicht neben einer der seitlichen Verbindungen d angebracht ist. Das obere
Ende einer jeden Strebe 40 ist mit dem Lagerbock 44 durch ein Universalgelenk 45 in Gestalt eines
Kugellagers verbunden. Das untere Ende einer jeden Strebe 40 greift an einem der äußeren Enden
der Blindachse 30 mittels eines Universalgelenkes an, welches waagerechte und lotrechte Lagerzapfen
aufweist. Der waagerechte Lagerzapfen ist das Ende des Wellenstumpfes 31, auf welchem eine
Muffe 46 gelagert ist. Ein Ansatz dieser Muffe trägt ein Lager 47 für einen waagerechten Lagerzapfen
48 (Fig. 3 und 7), welcher in einer Gabel 49 an dem unteren Ende der Strebe angebracht ist.
Infolge der an ihren Enden vorgesehenen Universalverbindungen lassen die Federstreben 40
eine Bewegung der Achse 30 entweder seitlich oder in der Längsrichtung zu. Die Länge der Federstreben
ist so gewählt, daß kleine waagerechte Bewegungen der Achse 30 mit Bezug auf den Wagenkasten
keine merkbaren Änderungen in der Höhenlage des Wagenkastens über der Achse veranlassen.
Die seitlichen Bewegungen der Achse 30 aus ihrer Mittellage mit Bezug auf den Wagen werden
durch eine Federvorrichtung 60 und den teleskopartigen Stoßdämpfer 64 aufgenommen und beherrscht.
Diese Federvorrichtung 60 weist eine Stange 61 (Fig. 4 und ro) auf, die an dem einen
Ende mit einem der Kniestücke 33 verbunden ist und an dem anderen Ende an einem Arm 62 angelenkt
ist. Das freie Ende der winkelförmigen,
unter dem Boden des Wagenkastens A2 in Lagerböcken
66a, 66b, 66C gelagerten Federstange 63 ist
drehbar. Eine Drehung der Federstange 63 wird an ihrem freien, im Lager 66a gehaltenen Ende
begrenzt, und demzufolge wird der Betrag der seitlichen (axialen) Bewegung der am Arm 62 mittels
der Stange 61 angeschlossenen Achse 30 zwangläufig begrenzt. Dies geschieht, indem der seitliche
Ausschlag des Armes 62 mittels der an den Armen 68 sitzenden Gummipuffer 67 begrenzt wird, welche
von dem Lagerbock 66a herabhängen. Das äußere
Ende des teleskopartigen Stoßdämpfers 64 (Fig. 10) greift an dem anderen Kniestück 33 an, und der
innere Teil dieses Stoßdämpfers ist an einem Lagerarm 65 angelenkt, welcher an dem Boden des
Wagenkastens A2 angebracht ist (Fig. 3, 4 und 10).
Die Bewegung der Achse 30 von vorn nach hinten, welche durch die Federstreben 40 ermöglicht
wird, wird durch ein Gestänge 70 (Fig. 2) begrenzt und beherrscht, welches die Achse mit den
beiden angrenzenden Einzelwagen A1 und A2 verbindet.
Das Gestänge 70 sichert die Achse 30 gegen jede Längsbewegung mit Bezug auf die Einzelwagen
A1, A2, so daß die Längenmitte 90 der Achse
30 stets in einer lotrechten Ebene 91 (Fig. 5) verbleibt, welche durch die oberen Enden der Federstreben
40 bestimmt wird, und veranlaßt solche Bewegungen der Achsenenden von vorn nach hinten, die notwendig sind, um die Achse stets
senkrecht zu dem gerade oder nach einer Kurve verlaufenden Gleis, auf dem sich der Zug fortbewegt,
zu halten.
Fig. 6 veranschaulicht schematisch die Lage von zwei benachbarten Einzelwagen A2, A3 von verschiedener
Länge, wenn der Zug eine Kurve durchfährt. Um das Räderpaar 20 zwischen diesen beiden
Wagen parallel zu dem Gleis zu halten, muß die Drehachse der Räder senkrecht zu einer an das
Gleis gelegten Tangente verlaufen, so daß diese Drehachse unter einem Winkel α zu einer zu der
Längsmittellinie des längeren Wagens As verlaufenden
Senkrechten und unter einem kleineren Winkel β zu einer zu der Längsmittellinie des
kürzeren Wagens A2 gerichteten Senkrechten liegt.
Aus dem Diagramm der Fig. 6 geht hervor, daß das Verhältnis zwischen den Sinussen der Winkel α
und β dasselbe ist wie das Verhältnis zwischen den Längen der beiden Einzelwagen. Da praktisch die
Winkel α und β sehr klein sein werden, wird das Verhältnis zwischen ihren Sinussen praktisch
gleich dem Verhältnis zwischen den erwähnten Winkeln sein. Demzufolge können die Räder
parallel zur Gleisstrecke gehalten werden, wenn ihre Drehachse so eingestellt wird, daß sie unter
Winkeln zu den Senkrechten der Längsmittellinien der beiden Wagen A2, Aa Hegt, welche dasselbe
Verhältnis zueinander wie das Verhältnis zwischen den beiden Wagenlängen aufweisen. Diese Einstellung
wird selbsttätig durch das Führungsgestänge 70 erzielt.
Bei der in der Zeichnung dargestellten Ausführung weist dieses Führungsgestänge 70 zwei in
einem seitlichen Abstand voneinander liegende zweiarmige Hebel 71 auf, die auf dein Achsstummel 31 der Räder 20 ihren Stützpunkt haben.
Diese beiden Hebel sind auf inneren Verlängerungen der Achsstummel 31 gelagert, welche also
über die Kniestücke 33 hinaus nach innen hervorragen. Der eine Arm 72 eines jeden Hebels 71 ist
mit dem Einzelwagen A1 durch Stangen J2a (Fig. 2)
verbunden, während der andere Arm 73 eines jeden Hebels 71 an dem anderen Wagen A2 durch
Stangen 73a angreift. Die beiden Stangenpaare verlaufen
gewöhnlich parallel zur Längsmittellmie der Einzelwagen A1, A2. Sie können, wie dargestellt,
in der lotrechten Ebene abgebogen sein, um einen störenden Eingriff mit anderen ortsfesten Teilen
der Einzelwagen zu vermeiden. Die erwähnten Stangen J2a und 73a sind an den Hebeln 71 und an
Lagerböcken 74 angelenkt, welche an den Böden der Einzelwagen A1, A2 befestigt sind. Während
die Lagerzapfen 75 an den Enden der Stangen 72ß
und 73a hauptsächlich dazu bestimmt sind, eine
Schwenkbewegung in einer lotrechten Ebene zu ermöglichen, weist ein jeder Lagerzapfen 75 eine
Kugelfläche auf, welche eine Bewegungsfreiheit in der waagerechten Ebene zuläßt, so daß diese
Stangen eine geringe seitliche Verschiebung der Achse 30 nicht verhindern.
Die Stangen 72a, 73a sind mehrmals so lang wie
die Arme 72, 73 der Hebel 71, so daß seitliche Wagenbewegungen mit Bezug auf die Gleisstrecke
die Lage der erwähnten Hebel nicht merklich beeinflussen. Das Verhältnis der Längen der beiden
Arme 72, 73 eines jeden Hebels 71 ist gleich dem Verhältnis zwischen den Längen der beiden Einzelwagen
A1, A2, an denen diese Arme über die
Stangen 72a und 73,, angreifen. Wenn also das
Gestänge 70 zwischen zwei Einzelwagen A1, A2
von gleicher Länge eingeschaltet ist, haben die beiden Arme J 2, 73 eines jeden Hebels 71 die
gleiche Länge (Fig. 2, 7 und 8). Wenn sich andererseits das Gestänge 70 zwischen einem Einzelwagen
A2 und einem Einzelwagen A%, welcher
I1AnIaI so lang wie' der Einzelwagen A2 ist (Fig. 1),
befindet, so ist die Länge des Armes 73^ eines jeden
Hebels 7 Ix, welcher an dem längeren Wagen As
angreift, I1AnIaI so lang wie der Arm 72 dieses
Hebels 71^, welcher mit dem kürzeren Einzelwagen
A2 verbunden ist (Fig. 1 und 9). Die Länge
eines jeden Einzelwagens A1, A2, A3 wird hierbei
zwischen den an seinen Enden befindlichen Radachsen 30 gemessen.
Die Wirkungsweise des Gestänges 70 beim Durchfahren einer Kurve geht aus der Draufsicht
der Fig. 5 hervor, die mit der Seitenansicht von Fig. 2 zu vergleichen ist. Aus Fig. 5 geht hervor,
daß auf der Außenseite der Kurve, an der die Ecken der Wagen A1, A2 auseinandergezogen sind,
die Stangen J2a und 73a den Hebel 71 in der Uhrzeigerrichtung
verschwenken (Fig. 2). Zu derselben Zeit verschwenken die Stangen 72a, 73a auf der
Innenseite der Kurve den Hebel 71 auf dieser Seite in einer der Bewegungsrichtung des Uhrzeigers
entgegengesetzten Richtung. Da die beiden Hebel 71 dieselben Abmessungen haben und symmetrisch
angeordnet sind, so wird die Drehung des einen Hebels in der Uhrzeigerrichtung und die Drehung
des anderen Hebels in der entgegengesetzten Richtung gleich sein. Dies hat zur Folge, daß das
äußere oder rechtsseitige Ende der Blindachse 30 sich von dem Einzelwagen A1 bzw. Aj, entfernt und
daß das linksseitige Ende dieser Blindachse sich um denselben Betrag auf den Einzel wagen A1
bzw. A2 hin bewegt. Da die Bewegungen der beiden
Enden der Blindachse 30 gleich sind, so wird die Längenmitte 90 dieser Achse in einer lotrechten
Ebene verbleiben, welche durch die Universalgelenke 45 an den oberen Enden der Federn 40
bestimmt wird. Diese Ebene 91 ist in-Fig. 5 durch
eine gestrichelte Linie angedeutet. Dieses Ergebnis ist wichtig, da aus ihm hervorgeht, daß bei der
Steuerung der Blindachse 30 die beiden Federstreben 40 zu der lotrechten Ebene 9.1 von ihren
oberen Enden aus in entgegengesetzten Richtungen geneigt werden, so daß sich nur eine sehr geringe
Schräglage einer jeden Federstrebe ergibt, die keine merkbare Abwärtsbewegung des Einzelwagens
zu veranlassen vermag.
Bei der Herstellung von Gelenkzügen ist es zweckdienlich, Wagen von verschiedenen Längen
zu benutzen, so wie beispielsweise Wagen von einer Länge von 6 m und Wagen von 9 m Länge. Um
das Zusammenkuppeln solcher Wagen ohne Änderung der Hebel 71 zu erleichtern, besteht ein Merkmal
der Erfindung darin, einen Hebel Jix (Fig. 9)
mit einem Arm JZx vorzusehen, welcher zwei ver-_
schiedene Bohrungen 76, j6a für die Anbringung
der Lagerzapfen der Stangen 73a hat, so daß die
Wagen A2, A5 von zwei verschiedenen Längen in
jeder beliebigen Weise miteinander gekuppelt werden können, indem man lediglich die Lagerzapfen
für die an den längeren Wagen A3 angreifenden Stangen 73^ in den äußeren Bohrungen
76a der Hebelarme JSx einsetzt, während die Lagerzapfen,
die an den kürzeren Wagen A2 angreifen, in die inneren Bohrungen 76 der Hebelarme 73^
eingesetzt werden (Fig. 1).
Als Sicherheitsmaßnahme zur Verhinderung '''_ eines Entgleisens, im Fall eine der Stangeny2a, J3a
+5 des Gestänges 70 brechen sollte, und um auch eine
Bewegung der Wagen A1, A2, A3 im entkuppelten
Zustand zu erleichtern, ist eine Einrichtung vorgesehen, um die waagerechte Drehung der Blindachse
30 zu begrenzen. Diese Einrichtung besteht aus einer Anschlagvorrichtung, mittels deren die
Schwenkbewegung der Hebel 71 um die Längsachsen der Achsstummel 31 begrenzt wird. Hierzu
ist ein jeder Hebel mit einem seitlichen Vorsprung
JJ (Fig. 7, 8 und 9) versehen, der zwischen zwei Gummipuffern 34 liegt, die auf dem Kniestück 33
der Blindachse 30 angebracht sind. Der Abstand zwischen diesen Puffern 34 ist hierbei so, daß,
wenn eine der an dem Hebel 71 angreifenden . Stangen J2a, J2,a versehrt bzw. gebrochen ist, die
Blindachse 30 sich nicht von einer senkrecht zur Längsmittellinie des Wagens verlaufenden Lage
hinweg um einen Winkel bewegen kann, der größer ist als derjenige, der erforderlich ist, um die Blindachse
30 senkrecht zu dem" Schienenstrang in den schärfsten Kurven zu bringen, die bei der normalen
Fahrt des Zuges auftreten. Es genügt hierzu, die Blindachsen 30 sich frei um einen Bruchteil eines
Grades aus dieser senkrechten Stellung heraus in beiden Richtungen bewegen zu lassen. Dies bedeutet,
daß die Verschwenkung eines jeden Hebels Ji oder Jix durch die "Puffer 34 um den Bereich
von wenigen Graden begrenzt werden kann.
Für die Räder 20 sind Bremsen, vorzugsweise von hydraulischer Bauart, vorgesehen. Diese
Bremsen weisen Bremsschuhe 80 (Fig. 7) auf, die auf den Achsstummeln 31 der Blindachse 30 angebracht
sind"und hydraulisch betätigt werden, um mit der Innenfläche der Bremstrommeln 81 in Eingriff
zu gelangen, die von den Rädern 20 getragen werden. Wenn die Bremsen angezogen werden, so
ist die Bremswirkung bestrebt, die ganze Blindachse 30 um die Drehachse des Rades 20 herum zu
drehen. Diese Drehung wird durch eine Stange 83 verhindert, die sich zwischen der Mitte der Stange
32 der Blindachse 30 und einem an dem Boden eines der Einzelwagen A befestigten Lagerbockes
84 erstreckt. Infolge ihrer zentralen Lage und der Tatsache, daß die an ihrem Ende vorhandenen
Lagerzapfen eine Universalbewegung gestatten, behindert diese Stange nicht das Arbeiten der
Stangen J2a, Jj,a bei der Steuerung der Blindachse
30 noch deren seitliche Bewegung, welche durch die waagerechte Federvorrichtung 60 ermöglicht wird.
Die Erfindung wird ausschließlich in der Gesamtkombination aller Merkmale des Anspruches 1 gesehen;
die Unteransprüche sollen ausschließlich in Verbindung mit Anspruch 1 gelten.
Claims (6)
- Patentansprüche: 1o°i. Achssteuerung für Schienengelenkzüge, deren Einzelwagen die Last auf den benachbarten Einzelwagen übertragen und durch einen lotrechten Gelenkzapfen miteinander verbunden sind, in dessen Nähe eine frei drehbare Räder (Losräder) tragende Achse liegt, auf der das Hinterende jedes Einzelwagens durch eine federnde Stützvorrichtung (Federstrebe) allseitig beweglich abgestützt ist und an der ein Gestänge angreift, das die Achse senkrecht zum Bogen der Gleiskurve einstellt, wobei das Gestänge aus je zwei auf beiden Wagenlängsseiten angeordneten, parallel zur Fahrtrichtung liegenden Lenkern besteht, die mit ihren voneinander abgewandten Enden an dem jeweiligen Einzelwagen und mit ihren einander zugekehrten Enden an den Enden von lotrecht drehbaren Doppelhebeln angelenkt sind, dadurch gekennzeichnet, daß bei Schienengelenkzügen mit Einzelwagen (A1, A2, A3 usw.), die sich durch waagerecht schwenkbare Stützen (d) . aufeinander abstützen und von deren Enden die Achse (Blindachse 30) etwa gleich \veit entfernt ist, die Doppelhebel (71), deren Arme (72, 73)nur einen kleinen Bruchteil so lang wie die Lenker (72a, 73a) sind, auf den die Losräder (20) tragenden Stummeln (31) der an die unteren Enden der aufrecht stehenden Federstreben (40) angelenkten Achse sitzen.
- 2. Achssteuerung für Schienengelenkzüge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Blindachse (30) in der lotrechten Ebene des Drehzapfens (C1) der Einzelwagen (A1, A2 bzw. A2, A3) angeordnet ist und daß das Gestänge (70) die Blindachse um die Längsachse des Drehzapfens verschwenkt.
- 3. Achssteuerung für Schienengelenkzüge nach den Ansprüchen 1 und 2 mit einer Blindachse, die aus einem starren, U-förmig gestalteten Rahmen gebildet ist, von dessen aufrechten Schenkeln die Achsstummel der Losräder getragen werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (33) der Blindachse (30) An-ao schlage (34) tragen, die den Schwenkwinkel der Blindachse begrenzen.
- 4. Achssteuereinrichtung für Schienengelenkzüge nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Enden (45) deras Federstreben (40) bei der Fahrt im geraden Gleis in ein und derselben lotrechten Querebene (91 in Fig. 5) mit der Blindachse (30) liegen, so daß bei ihrem Ausschwenken während der Kurvenfahrt die Mitte (90) der Blindachse in derselben Ebene (91) bleibt.
- 5. Achssteuerung für Schienengelenkzüge nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Universalgelenke (45) an den Enden der Federstreben (40) eine relative, waagerechte Seitenbewegung zwischen der Blindachse (30) und den Einzelwagen zulassen, während eine zusätzliche Einrichtung (60) die seitliche Bewegung der Blindachse mit Bezug auf die Einzelwagen begrenzt.
- 6. Achssteuerung für Schienengelenkzüge nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß bei Einzelwagen (A1, A2, A3 usw.) verschiedener Länge, bei denen die Länge der Arme (72, 73) der Doppelhebel (71) der Länge der Einzelwagen angepaßt ist, der eine Lenker (72J den kürzeren Hebelarm (72) mit dem kürzeren Einzelwagen (A2) verbindet und der andere Lenker (73e) den längeren Hebelarm (73 bzw. 73X) mit dem längeren Einzelwagen (A3) verbindet.Angezogene Druckschriften:
Schweizerische Patentschriften Nr. 139 626, 860;deutsche Patentschriften Nr. 552538, 690247; USA.-Patentschrift Nr. 2 557 354.Hierzu 2 Blatt Zeichnungen© 509601 12.55
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| US233515A US2746399A (en) | 1951-06-26 | 1951-06-26 | Articulated railway trains |
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