DE9218290U1 - Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät - Google Patents
Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder ZeichengerätInfo
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Description
B 31 396-DE/70/hs
Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co. ,
Maxfeldstraße 3, 90409 Nürnberg
Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder
Zeichengerät
Die Erfindung betrifft ein Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Anspruchs 1.
Ein Nachfüllbehältnis zum Nachfüllen eines Schreib-, Mal- oder Zeichengerätes, eines kosmetischen Applikationsgerätes oder
dergleichen, ist aus der DE 4027751 Al der Anmelderin bekannt. Dieses bekannte Nachfüllbehältnis ist zum Befüllen eines
entsprechenden Gerätes von dessen Vorderseite her vorgesehen.
dergleichen, ist aus der DE 4027751 Al der Anmelderin bekannt. Dieses bekannte Nachfüllbehältnis ist zum Befüllen eines
entsprechenden Gerätes von dessen Vorderseite her vorgesehen.
Ein Nachfüllbehältnis zum Nachfüllen eines Schreib-, Mal- oder Zeichengerätes, das ebenfalls zum Nachfüllen des entsprechenden
Gerätes von dessen Vorderseite her vorgesehen ist, ist aus der DE 4 039 614 Al der Anmelderin bekannt.
Da bei diesen Geräten die Schreibspitze eine größere Kapillarität aufweist als der im Gehäuse des Gerätes
befindliche Speicher ergibt sich bei diesen durch die Schreibspitze hindurch zu befüllenden Geräten der Nachteil, daß
der Speicher nur sehr langsam und nur mit einer relativ geringen Flüssigkeitsmenge nachgefüllt werden kann. Besitzt der
originalbefüllte Speicher bei einem solchen Gerät z.B. größenordnungsmäßig 5 g Flüssigkeit, so kann ein solches Gerät
bei Befüllung von vorne nur bedingt wieder befüllt werden, d.h. es ist relativ viel Zeit nötig, um ein solches Gerät wieder zu
befüllen. Bis zu einer ausreichenden Wiederbefüllung können einige Stunden benötigt werden, was als nachteilig angesehen
werden muß.
Ein nachfüllbares Schreib- oder Markierungsgerät, insbesondere
ein Faser- oder Filzschreiber, mit einem Gehäuse, einem kapillaren Speicher zur Aufnahme einer Schreib- bzw.
Markierflüssigkeit und einer mit dem besagten Speicher verbundenen kapillaren Schreibspitze, ist aus der DE 3014761 C2
der Anmelderin bekannt. Bei diesem bekannten Gerät ist an das der Schreibspitze entgegengesetzte Ende des Speicherelementes
ein kapillarer Fülldocht angeschlossen, der nach außen vorsteht. Dieser kapillare Fülldocht ist zum Nachfüllen des
Gerätes von dessen Rückseite her vorgesehen.
Aus der DE 41 04 871 Al ist ein nachfüllbares Auftragsgerät,
insbesondere ein nachfüllbares Schreib-, Zeichen-, Mal- oder Markiergerät, bekannt, das zum Nachfüllen eines flüssigen
Auftragsmittels einen vom Gehäuse- bzw. Schaftende mindestens teilweise abnehmbaren Verschlußkörper aufweist. Das Schaftende
ist durch einen Abschlußkörper verschlossen, der im Schaft unlösbar befestigt oder einstückig mit diesem ausgebildet ist.
Dem Abschlußkörper ist ein Verschlußkörper zugeordnet, der mit diesem zusammenwirkend den Verschluß bildet. Dieses bekannte
Auftragsgerät ist also von seiner Rückseite her nachfüllbar, wobei konstruktionsbedingt eine Überfüllung des Gerätes nur
dann auszuschließen ist, wenn eine genau definierte Menge des flüssigen Auftragsmittels in das Gerät eingefüllt wird. Das
gilt auch für das aus der DE 4105185 Al bekannte nachfüllbare Auftragsgerät mit lösbarem Verschlußkörper, der zur Befüllung
mit flüssigem Auftragsmittel vom Schaft durch Verdrehen gelöst und abgenommen werden kann. Bei diesem Auftragsgerät ist das
Schaftende durch einen Abschlußkörper verschlossen, der im Schaft unlösbar befestigt oder einstückig mit diesem
ausgebildet ist. Dem Abschlußkörper ist ein von diesem lösbarer Verschlußkörper zugeordnet, der mit diesem zusammenwirkend den
Verschluß bildet. Der Abschlußkörper und -/oder Verschlußkörper weisen jeweils mindestens eine Entriegelungskurve und
mindestens einen komplementären Druckkörper auf.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Nachfüllbehältnis der eingangs genannten Art zu schaffen, mit welchem es möglich
ist, ein Gerät der eingangs genannten Art, d.h. von rückwärts innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne nachzufüllen, ohne
daß es zu einer unerwünschten Verschmutzung des rückseitigen Gehäuseendabschnittes des Gerätes kommt, wobei es möglich ist,
das Gerät bzw. seinen Speicher mit einer der Originalbefüllung entsprechenden Flüssigkeitsmenge zu befüllen und hierbei ein
Überfüllen des Gerätes zuverlässig zu verhindern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des
kennzeichnenden Teiles des Anspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Nachfüllbehältnisses sind in den
Unteransprüchen gekennzeichnet.
Zweckmäßig ist es, wenn beim erfindungsgemäßen Behältnis die
Öffnung mit einem Flaschenhals ausgebildet ist, in welchem die Hülse dicht anliegend angeordnet ist.
Eine einfache und genaue Montage der besagten Hülse im Behältnis ist möglich, wenn die Hülse zu ihrer definierten
axialen Festlegung an der Öffnung des Behältnisses mit einem Anschlag ausgebildet ist. Bei diesem Anschlag kann es sich um
einen um die Hülse außenseitig umlaufenden Bund handeln, der zweckmäßigerweise an der ringförmigen Stirnfläche des
Flaschenhalses des Behältnisses eng und dicht anliegt, so daß sich nicht nur eine genau definierte axiale Festlegung der
Hülse im Behältnis, sondern gleichzeitig auch eine Flüssigkeitsdichtung ergibt. Zu diesem Zweck kann die
ringförmig umlaufende Stirnfläche des Flaschenhalses mit einem Dichtungswulst ausgebildet oder versehen sein. Es ist jedoch
auch möglich, die Hülse gleichsam kopfstehend im Flaschenhals anzuordnen und mit einem unterseitigen umlaufenden Wulst an
einem entsprechenden Anlageabschnitt des Flaschenhalses festzulegen.
Eine vollständige Entleerung des erfindungsgemäßen Behältnisses ist möglich, wenn die Hülse mit ihrem inneren Ende
nur bis in die Nähe des Bodens des Behältnisses reicht, um zwischen dem Inneren der Hülse bzw. dem darin angeordneten
Förderelement und dem Inneren des Behältnisses eine fluidische Verbindung herzustellen. Eine solche vollständige Entleerung
des erfindungsgemäßen Behältnisses ist auch dann möglich, wenn die Hülse mit ihrem inneren Ende am Boden des Behältnisses
anliegt, wobei das besagte Innenende mit mindestens einer Aussparung ausgebildet ist, um zwischen dem Inneren der Hülse
und dem darin angeordneten Förderelement und dem Inneren des Behältnisses eine fluidische Verbindung herzustellen. Bei der
Ausbildung der Hülse mit mindestens einer Aussparung hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die/jede Aussparung derartig
vorgesehen ist, daß durch den über den Flüssigkeitsspiegel überstehenden Endabschnitt der Aussparung zwischen dem über dem
Flüssigkeitsspiegel befindlichen Inneren des Behältnisses und dem Inneren der Hülse eine zu Entlüftungszwecken dienende
fluidische Verbindung gegeben ist. Auf diese Weise ergibt sich eine zuverlässige Förderung der Flüssigkeit vom Behältnis über
das Förderelement in den Speicher des von rückwärts nachzufüllenden Gerätes, weil ein Unterdruck im Inneren des
Behältnisses vermieden wird. Unabhängig davon, ob die Hülse mit ihrem inneren Ende nur bis in die Nähe des Bodens des
Behältnisses reicht oder am Boden anliegt, ist es zur vollständigen Entleerung des Behältnisses vorteilhaft, wenn das
in der Hülse festgelegte Förderelement mit seiner von der Berührungsfläche für den Speicher des Gerätes entfernten
unterseitigen Grundfläche ein vom Boden des Behältnisses nach oben ragendes Rippengebilde berührt. Dadurch ergibt sich
zwischen der unterseitigen Grundfläche des Förderelementes und dem Boden des Behältnisses ein definierter Spaltraum, so daß
auch noch die letzten verbleibenden Reste von im Behältnis befindlicher Flüssigkeit durch das Förderelement angesaugt
werden können, um im Bedarfsfall an den Speicher eines nachzufüllenden Gerätes übergeben zu werden, wenn das
nachzufüllende Gerät mit der rückseitigen Stirnfläche des Speichers eng an der vom Boden entfernten Berührungsfläche des
Förderelementes anliegt. Das Förderelement dient also primär zum zuverlässigen Nachfüllen eines nachzufüllenden
Schreibgerätes, gleichzeitig dient das Förderelement jedoch auch als Auslaufsperre, durch welche bei geöffnetem
Nachfüllbehältnis ein ungewolltes Ausfließen von im Behältnis befindlicher Flüssigkeit verhindert wird.
Eine genau definierte Befüllung eines Gerätes der genannten Art wird erreicht, wenn das Förderelement eine Kapillarität
aufweist, die geringfügig kleiner ist als die Kapillarität des Speichers des zu befüllenden Gerätes. Durch eine solche
Ausbildung wird eine unerwünschte Überfüllung eines
entsprechenden Schreibgerätes auf einfache Weise zuverlässig verhindert. Gleichzeitig ergeben sich hierdurch die Vorteile,
daß das Befüllen eines entsprechenden Gerätes von seiner Rückseite her in größenordnungsmäßig 2 bis 5 Minuten erfolgt,
wobei der Speicher mit ca. 98% der Originalbefüllmenge an Flüssigkeit befüllt wird.
Durch den die Einsteckbewegung des nachzufüllenden Gerätes definiert begrenzenden Anschlag des Gerätes und den zugehörigen
Gegenanschlag am Behältnis ergeben sich bezüglich der Einsteckbewegung eines nachzufüllenden Gerätes in das
Nachfüllbehältnis hinein genau definierte Verhältnisse, durch welche eine Beschädigung des rückseitigen Endabschnittes des
Speichers verhindert wird. Gleichzeitig wird hierdurch erreicht, daß der Speicher genau definiert am kapillaren
Förderelement des Nachfüllbehältnisses zur Anlage kommt, um im Behältnis befindliche Nachfüllflüssigkeit durch das
Förderelement zum kapillaren Speicher des nachzufüllenden Gerätes zu transportieren.
Beim erfindungsgemäßen Behältnis kann das kapillare Förderelement mit seiner oberseitigen Berührungsfläche in die
Hülse hinein zurückversetzt sein, wenn der Speicher des Gerätes mit seinem rückseitigen Endabschnitt aus dem rückseitigen Ende
des Gehäuses vorsteht. Es ist jedoch auch möglich, daß das kapillare Förderelement mit seiner oberseitigen
Berührungsfläche aus der Hülse vorsteht, wenn der Speicher des Gerätes mit seiner rückseitigen Stirnfläche gegen das
rückseitige Ende des Gehäuses entsprechend zurückversetzt ist. In jedem Fall ist es vorteilhaft, wenn das Förderelement aus
dem Behältnis nicht frei übersteht, um Beschädigungen des Förderelementes sicher auszuschließen.
Zum abdichtenden Verschließen des Behältnisses kann dieses mit einer Verschlußkappe versehen sein, die mit einem
Dichtungsabschnitt ausgebildet ist.Dieser Dichtungsabschnitt kann an dem weiter oben erwähnten Gegenanschlag der Hülse
abdichtend zur Anlage gebracht werden. Der besagte Gegenanschlag an der Hülse dient also nicht nur dazu, die
axiale Bewegung eines nachzufüllenden Gerätes in das Behältnis hinein definiert zu begrenzen, sondern in der
Nichtgebrauchsstellung des Behältnisses auch dazu, für die zuletzt genannte Verschlußkappe bzw. deren Dichtungsabschnitt
eine Dichtungsfläche zu bilden. Gleichzeitig kann die Verschlußkappe in der Ruhe- bzw. Nichtgebrauchsstellung des
Nachfüllbehältnisses dazu dienen, auf der Flüssigkeitsoberfläche befindliche Blasen zu zerstören bzw. zu
zerschneiden, wenn die Verschlußkappe mit einer Innenstirnfläche versehen ist, die mit mindestens einer
Erhebung ausgebildet ist.
Eine gedrungene Ausbildung des Nachfüllbehältnisses mit einem relativ kleinvolumigen Förderelement und relativ großem Volumen
für eine entsprechende Nachfüllflüssigkeit ergibt sich, wenn das Behältnis mit im Vergleich zu seiner axialen Höhenabmessung
großen Boden- bzw. Grundflächenabmessungen ausgebildet ist.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen des erfindungsgemäßen Nachfüllbehältnisses jeweils in Verbindung mit einem
abschnittweise gezeichneten nachzufüllenden Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät. Es zeigen:
Fig. 1 längsgeschnitten einen rückseitigen Endabschnitt eines Gerätes, wobei auf die Darstellung des
kapillaren Speichers der Gerätes verzichtet worden ist,
Fig 2 halbseitig längsgeschnitten ein Nachfüllbehältnis
sowie ein in das Nachfüllbehältnis zum Nachfüllen eingestecktes Gerät, das nur abschnittweise
gezeichnet ist,
Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung des Details III in Fig.2 zur Verdeutlichung der Belüftung während des
Befüllvorgangs,
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Schnittlinie IV-IV in Fig.3,
Fig. 5 einen Abschnitt des Nachfüllbehältnisses halbseitig
geschnitten im verschlossenen
Nichtgebrauchszustand,
Nichtgebrauchszustand,
Fig. 6 eine der Fig. 2 ähnliche Darstellung eines Nachfüllbehältnisses mit einem abschnittweise
gezeichneten Schreibgerät in der Nachfüllstellung,
Fig. 7 teilweise aufgeschnitten eine andere Ausbildung des Nachfüllbehältnisses mit einem abschnittweise
gezeichneten nachzufüllenden Schreibgerät, und
Fig. 8 teilweise aufgeschnitten eine weitere Ausbildung
des Nachfüllbehältnisses mit einem abschnittweise gezeichneten nachzufüllenden Gerät.
Figur 1 zeigt ein nachfüllbares Schreibgerät 10 bzw. dessen rückseitigen Endabschnitt 12, wobei auf die Darstellung des im
Inneren 14 des Schreibgerätes 10 angeordneten kapillaren Speichers verzichtet worden ist. Das Schreibgerät 10 weist
einen Gehäuseschaft bzw. ein Gehäuse 16 auf, das an seinem rückseitigen Endabschnitt 12 mit einem Innengewindeabschnitt 18
ausgebildet ist. Eine Schutzkappe 20 ist mit einem dem Innengewinde 18 entsprechenden Außengewindeabschnitt 22
ausgebildet, um die Schutzkappe 20 am rückseitigen Endabschnitt 12 des Gehäuses 16 befestigen bzw. im Bedarfsfall vom Gehäuse
16 abschrauben zu können. Zu diesem Zweck ist die Schutzkappe 20 beispielsweise mit einer Aussparung 24 zum Einstecken eines
geeigneten Werkzeuges oder Hilfsmittels wie einer Münze oder dergleichen ausgebildet.
Die Schutzkappe 20 ist mit einem umlaufenden Bund 26 versehen, durch den die Einschraubbewegung in bezug auf das Gehäuse 16
dadurch definiert begrenzt wird, daß der besagte Bund 26 am rückseitigen Ende 28 des Gehäuses 16 zur Anlage kommt. Das
rückseitige Ende 28 bildet also für die Schutzkappe 20 einen Anschlag.
Das Gehäuse 16 weist an seiner Innenwand 30 Längsrippen 32 auf, die zum Festklemmen des (nicht gezeichneten) kapillaren
Speichers des Schreibgerätes 10 dienen.
Figur 2 zeigt ein Nachfüllbehältnis 34 sowie abschnittweise ein nachzufüllendes Schreibgerät 10, das zum Nachfüllen mit seinem
rückseitigen Endabschnitt 12 in das Nachfüllbehältnis 34 eingesteckt ist. Aus dieser Figur ist auch abschnittweise der
kapillare Speicher 36 des Gerätes 10 zu erkennen, der mit einem rückseitigen Endabschnitt 38 über das rückseitige Ende 28 des
Gehäuses 16 des Gerätes 10 übersteht. Der rückseitige Endabschnitt 38 des kapillaren Speichers 36 des Gerätes 10 ist
durch eine rückseitige Berührungsfläche 40 begrenzt. Der
Speicher 36 ist durch die Längsrippen 32 im Gehäuse 16 derartig fixiert, daß die Berührungsfläche 40 des Speichers 38 um ein
definiertes Maß über das rückseitige Ende 28 des Gehäuses 16 übersteht. Mit der Bezugsziffer 18 ist auch in Figur 2 der
Innengewindeabschnitt im rückseitigen Endabschnitt 12 des Gehäuses 16 des Gerätes 10 bezeichnet.
Das Nachfüllbehältnis 34 weist einen Boden 42, eine vom Boden wegstehende umlaufende Seitenwand 44 und eine vom Boden 4 2
entfernte Öffnung mit einem Flaschenhals 46 auf. Der Flaschenhals 46 ist mit einem Außengewindeabschnitt 48
ausgebildet, der weiter unten in Verbindung mit Figur 3 beschrieben wird.
Im Flaschenhals 46 des Nachfüllbehältnisses 34 ist eine Hülse 50 angeordnet, die im Flaschenhals 46 abdichtend festgelegt
ist. Die Hülse 50 ist an ihrem aus dem Nachfüllbehältnis 34 herausstehenden Ende mit einem Anschlag 5 2 ausgebildet, bei dem
es sich beispielsweise um einen umlaufenden Bund mit einem dem Außendurchmesser des Flaschenhalses 46 entsprechenden
Außendurchmesser handeln kann. Die Hülse 50 weist derartige axiale Abmessungen auf, daß sie mit ihrem Innenende 54 bis in
die Nähe des Bodens 42 des Nachfüllbehältnisses 34 reicht. Auf diese Weise ist zwischen dem Inneren 56 des
Nachfüllbehältnisses 34 und dem Inneren 58 der Hülse 50 eine fluidische Verbindung gegeben. Die Hülse 50 ist mit einem
Gegenanschlag 60 ausgebildet, der von der Innenwand 62 der Hülse 50 in deren Innenraum 58 ragt. Der Gegenanschlag 60 kann
als umlaufender Wulst ausgebildet sein. Durch den Gegenanschlag 60 wird die Einsteckbewegung des Gerätes 10 dadurch genau
definiert begrenzt, daß das rückseitige Ende 28 des Gehäuses 16 des Gerätes 10 am Gegenanschlag 60 der Hülse 50 zur Anlage
kommt. Die Hülse 50 ist mit mindestens einer axial verlaufenden
länglichen Aussparung 63 ausgebildet. Sie weist solche Abmessungen auf, daß auch im maximal befüllten Zustand des
Nachfüllbehältnisses 34 zwischen dem über dem Flüssigkeitsspiegel 72 befindlichen Innenraum 56 des
Nachfüllbehältnisses 34 und dem Inneren 58 der Hülse 50 eine fluidische Verbindung gegeben ist. Das ist besonders deutlich
aus Fig. 3 ersichtlich, in welcher die fluidische Verbindung zwischen dem Inneren 56 des Nachfüllbehältnisses 34 über dem
Flüssigkeitsspiegel 72 und dem Inneren 58 der Hülse 50 durch einen geschwungenen Pfeil 88 verdeutlicht ist. Aus Fig. 3 ist
auch ersichtlich, daß von der Innenwand 62 der Hülse über dem wulstförmigen Gegenanschlag 60 Rippen 90 wegstehen, die mit
einer Abstufung 92 ausgebildet sind. Die Abstufung 92 jeder Rippe 90 weist von dem wulstförmig umlaufenden Gegenanschlag
einen definierten Abstand auf, so daß zwischen dem in die Hülse 50 eingesteckten nachzufüllenden Schreibgerät 10 bzw. dessen
Gehäuse 16 und der Hülse 50 ein Kanal vorhanden ist, durch den zwischen dem Inneren 56 und der Umgebung des
Nachfüllbehältnisses 34 eine durch den Pfeil 88 in Fig.3
angedeutete fluidische Verbindung gewährleistet ist. Durch diese fluidische Verbindung wird verhindert, daß sich während
des Nachfüllens eines Schreibgerätes 10 im Inneren 56 des Nachfüllbehältnisses 34 ein die Nachfüllung behindernder
Unterdruck aufbaut.
Fig. 4 zeigt einen Abschnitt des Schreibgerätes 10 bzw. des Gehäuses 16 des Schreibgerätes 10 und einen Abschnitt der im
abschnittweise gezeichneten Behältnis 34 angeordneten Hülse 50, von deren Innenwand 62 Rippen 90 nach innen stehen. In Fig. 4
ist nur eine Rippe 90 dargestellt. Die Rippen 90 sind am Umfang der Hülse 50 gleichmäßig verteilt. Sie dienen zum Zentrieren
des Gehäuses 16 des Schreibgerätes während des Nachfüllvorgangs und insbes. dazu, zwischen dem Gehäuse 16 und der Hülse 50
einen Belüftungskanal 94 auszubilden.
Im Inneren 58 der Hülse 50 ist ein kapillares Förderelement 64 festgelegt, das mit seiner unterseitigen Grundfläche 66 den
Boden 4 2 des Nachfüllbehältnisses 34 berühren kann, und das auf der der Grundfläche 66 abgewandten Seite mit einer
Berührungsfläche 68 für die rückseitige Stirnfläche 40 des
kapillaren Speichers 36 ausgebildet ist. Bei dem kapillaren Förderelement 64 kann es sich um ein geeignetes Schwammaterial
handeln. Vorteilhaft ist es, wenn das Förderelement 64 eine Kapillarität aufweist, die kleiner ist als die Kapillarität des
Speichers 36 des nachzufüllenden Gerätes 10, weil dann eine Überfüllung des besagten Gerätes 10 verhindert wird.
Im Inneren 56 des Nachfüllbehältnisses 34 befindet sich eine Nachfüllflüssigkeit 70, deren Flüssigkeitsspiegel 72 im
ungebrauchten Originalzustand des Nachfüllbehältnisses 34 über das kapillare Förderelement 64 bzw. dessen Berührungsfläche 68
überstehen kann, wie aus Figur 2 ersichtlich ist.
Figur 5 zeigt abschnittweise das Nachfüllbehältnis 34 bzw. dessen Flaschenhals 46 mit dem Außengewindeabschnitt 48. Der
Außengewindeabschnitt 48 dient zum Aufschrauben einer Verschlußkappe 74 des Nachfüllbehältnisses 34, die zu diesem
Zweck mit einem an den Außengewindeabschnitt 4 8 angepassten Innengewindeabschnitt 76 ausgebildet ist. Die Verschlußkappe
ist zum abdichtenden Verschließen des Behältnisses 34 vorgesehen und zu diesem Zweck mit einem Dichtungsabschnitt 7 8
ausgebildet, der im verschlossenen Zustand des Nachfüllbehältnisses 34 am Gegenanschlag 60 der Hülse 50 dicht
anliegt. Eine zusätzliche Abdichtung ergibt sich durch einen umlaufenden Wulst 80, der von der außenseitigen Stirnfläche 82
der Hülse 50 bzw. des Anschlages 52 der Hülse 50 nach oben steht, und der an einer entsprechenden ringförmigen
Dichtungsfläche 84 der Verschlußkappe 74 dicht anliegt, wenn
die Verschlußkappe 74 auf das Nachfüllbehältnis 34 aufgeschraubt ist. In dieser Ruhe- bzw. Nichtgebrauchsstellung
des Nachfüllbehältnisses 34 liegt die Verschlußkappe 74 mit einem Anlageabschnitt 86 an der Berührungsfläche 68 des
kapillaren Förderelementes 64 an, so daß das Förderelement 64 zwischen dem Anlageabschnitt 86 der Verschlußkappe 74 und dem
Boden 42 des Nachfüllbehältnisses 34 (siehe Figur 2) genau definiert festgelegt ist. Das kapillare Förderelement 64 ist in
der Hülse 50 derartig festgelegt, daß die Berührungsfläche 68 des Förderelementes 64 von der Innenstirnfläche 86 der
Verschlußkappe 74 einen definierten Abstand aufweist. Von der Innenstirnfläche 86 der Verschlußkappe 64 steht mindestens eine
Erhebung 96 nach unten, die zum Zerschneiden bzw. Zerstören von möglicherweise auf der Berührungsfläche 68 des kapillaren
Förderelementes 64 vorhandenen Flüssigkeitsblasen dient.
Fig. 6 zeigt längsgeschnitten eine Ausbildung des Nachfüllbehältnisses 34 mit einem abschnittweise gezeichneten
nachzufüllenden Gerät 10, dessen rückseitiger Endabschnitt 12 mit einem Außengewinde 98 ausgebildet ist. Der
Außengewxndeabschnitt 98 dient im normalen Zustand des Schreibgerätes 10 zum Aufschrauben einer (nicht gezeichneten)
rückseitigen Verschlußkappe. Bei dieser Ausbildung steht der kapillare Speicher 36 mit einem rückseitigen Endabschnitt 38
über das rückseitige Ende 28 des Gehäuses 16 des Schreibgerätes 10 -wie bei dem in Fig.2 gezeichneten Ausführungsbeispielüber.
Das Nachfüllbehältnis 34 ist auch bei dem in Fig. 6 gezeichneten Ausführungsbeispiel mit einem Flaschenhals 46
ausgebildet, der mit einem Außengewxndeabschnitt 48 versehen ist. Im Flaschenhals 46 des Nachfüllbehältnisses 34 ist eine
Hülse 50 fixiert, die zur definierten Halterung des im Nachfüllbehältnis 34 vorgesehenen kapillaren Förderelementes
dient. Das Förderelement 64 ruht mit seiner Grundfläche 66 auf
einem Rippengebilde 100, das vom Boden 42 des
Nachfüllbehältnisses 34 nach oben steht. Durch das besagte
Rippengebilde 100 ergibt sich zwischen dem kapillaren
Förderelement 64 und dem Boden 42 des Nachfüllbehältnisses 34
ein definierter Spaltraum 102, so daß die
einem Rippengebilde 100, das vom Boden 42 des
Nachfüllbehältnisses 34 nach oben steht. Durch das besagte
Rippengebilde 100 ergibt sich zwischen dem kapillaren
Förderelement 64 und dem Boden 42 des Nachfüllbehältnisses 34
ein definierter Spaltraum 102, so daß die
Strömungsmittelverbindung in das kapillare Förderelement 64
hinein zuverlässig gewährleistet ist.
hinein zuverlässig gewährleistet ist.
Die Hülse 50 ist mit einem Innengewindeabschnitt 104
ausgebildet, der an den Außengewindeabschnitt 98 am
rückseitigen Endabschnitt 12 des Gehäuses 16 des Schreibgerätes 10 angepaßt ist. Der Außengewindeabschnitt 98 und der daran
angepaßte Innengewindeabschnitt 104 sind mit Längsrinnen 106
ausgebildet, die im Nachfüllzustand, d.h. wenn das Gehäuse 16
mit seinem Anschlag 108 am Anschlag 52 der Hülse 50 anliegt,
zwischen der Umgebung des Nachfüllbehältnisses 34 und dem
Inneren 58 der Hülse 50 eine fluidische Verbindung herstellen.
Diese fluidische Verbindung setzt sich von hier durch einen
Kanal 110, der in der Hülse 50 ausgebildet ist, in das über dem Flüssigkeitsspiegel 72 befindliche Innere 58 des
Nachfüllbehältnisses 34 fort. Der in der Hülse 50 ausgebildete
Kanal 110 weist eine umlaufende Aussparung 112 auf, in die eine Ausnehmung 114 und eine Ausnehmung 116 einmünden, die auf axial entgegengesetzten Seiten der umlaufenden Aussparung 112
vorgesehen sind.
ausgebildet, der an den Außengewindeabschnitt 98 am
rückseitigen Endabschnitt 12 des Gehäuses 16 des Schreibgerätes 10 angepaßt ist. Der Außengewindeabschnitt 98 und der daran
angepaßte Innengewindeabschnitt 104 sind mit Längsrinnen 106
ausgebildet, die im Nachfüllzustand, d.h. wenn das Gehäuse 16
mit seinem Anschlag 108 am Anschlag 52 der Hülse 50 anliegt,
zwischen der Umgebung des Nachfüllbehältnisses 34 und dem
Inneren 58 der Hülse 50 eine fluidische Verbindung herstellen.
Diese fluidische Verbindung setzt sich von hier durch einen
Kanal 110, der in der Hülse 50 ausgebildet ist, in das über dem Flüssigkeitsspiegel 72 befindliche Innere 58 des
Nachfüllbehältnisses 34 fort. Der in der Hülse 50 ausgebildete
Kanal 110 weist eine umlaufende Aussparung 112 auf, in die eine Ausnehmung 114 und eine Ausnehmung 116 einmünden, die auf axial entgegengesetzten Seiten der umlaufenden Aussparung 112
vorgesehen sind.
Während die Figuren 2 und 6 Schreibgeräte 10 zeigen, bei
welchen der Speicher 36 aus dem Gehäuse 16 rückseitig vorsteht, zeigen die Figuren 7 und 8 abschnittweise Schreibgeräte 10, bei welchen der kapillare Speicher 36 gegen das rückseitige Ende 28 des Gehäuses 16 des Schreibgerätes 10 in das Innere des Gerätes 10 hinein zurückversetzt ist.
welchen der Speicher 36 aus dem Gehäuse 16 rückseitig vorsteht, zeigen die Figuren 7 und 8 abschnittweise Schreibgeräte 10, bei welchen der kapillare Speicher 36 gegen das rückseitige Ende 28 des Gehäuses 16 des Schreibgerätes 10 in das Innere des Gerätes 10 hinein zurückversetzt ist.
Fig. 7 zeigt hierbei ein Nachfüllbehältnis 34 mit einem Flaschenhals 46, in dem eine Hülse 50 fixiert ist, die nicht
nur mit einem am Flaschenhals 4 6 eng anliegenden Befestigungsabschnitt 118 sondern außerdem auch mit einem
hierzu konzentrischen Befestigungsabschnitt 120 ausgebildet
ist, der zum Festlegen des im Nachfüllbehältnis 34 vorgesehenen kapillaren Förderelementes 64 dient.
Zwischen dem äußeren und dem inneren Befestigungsabschnitt 118 und 120 verlaufen radiale Rippen 122, die zum definierten
Begrenzen der Einsteckbewegung des nachzufüllenden Schreibgerätes 10 in das Nachfüllbehältnis 34 hinein dienen,
wobei in der Nachfüllstellung der kapillare Speicher 36 mit seiner rückseitigen Stirnfläche 40 eng an der Berührungsfläche
68 des kapillaren Förderelementes 64 anliegt, so daß der Speicher 36 mittels des Förderelementes 64 mit der im
Nachfüllbehältnis 34 befindlichen Flüssigkeit 70 befüllt werden kann.
Auch bei der in Fig. 7 gezeichneten Ausbildung des Nachfüllbehältnisses 34 ist der Boden 42 mit einem
Rippengebilde 100 versehen, um zwischen dem kapillaren Förderelement 64 und dem Boden 42 des Nachfüllbehältnisses 34
einen definierten Spaltraum 102 festzulegen, durch den hindurch das kapillare Förderelement 64 mit Flüssigkeit 70 befüllt wird,
die durch das kapillare Förderelement 64 dann in den Speicher 36 des nachzufüllenden Schreibgerätes 10 hineingesaugt wird. Um
während dieses Einsaugens einen Unterdruck im Inneren 56 des Nachfüllbehältnisses 34 über dem Flüssigkeitsspiegel 72 zu
verhindern, welcher die Flüssigkeitsförderung beeinträchtigen bzw. im Extremfall unterbrechen würde, ist die Hülse 50 auch
bei dieser Ausbildung mit einem Kanal 110 ausgebildet, der wiederum aus einer umlaufenden Aussparung 112 und zwei
Ausnehmungen 114 und 116 besteht. Die Hülse 50 ist an der
Innenseite ihres kragenförmigen äußeren Befestigungsabschnittes
118 mit Rippen 124 ausgebildet, die zur Zentrierung des Gehäuses 16 des nachzufüllenden Schreibgerätes 10 und
gleichzeitig dazu dienen, zwischen der Umgebung des Nachfüllbehältnisses 34 und seinem Inneren 56 die besagte
fluidische Verbindung zur Belüftung auszubilden.
Fig. 8 zeigt eine Ausbildung des Nachfüllbehältnisses 34 teilweise aufgeschnitten, in das ein abschnittweise
gezeichnetes Schreibgerät 10 zum Nachfüllen mit seinem rückseitigen Endabschnitt 12 eingesteckt ist. Das
Nachfüllbehältnis 34 ist mit einem Flaschenhals 46 ausgebildet, der einen Außengewindeabschnitt 48 aufweist. Im Flaschenhals 46
des Nachfüllbehältnisses 34 ist eine Hülse 50 kopfstehend festgelegt, die zum Flaschenhals 46 konzentrisch vorgesehen
ist. Zur Festlegung im Flaschenhals 46 ist die Hülse 50 mit einem umlaufenden Fixierbund 126 ausgebildet. Von der Hülse 50
steht außenseitig eine Gewinderippe 128 weg, die in den Innengewindeabschnitt 18 am rückseitigen Endabschnitt 12 des
Gehäuses 16 eingreift.
Der Flaschenhals 46 ist innenseitig mit Längsrippen 124 ausgebildet, die zur Zentrierung des Gehäuses 16 dienen. Die
Rippen 124 sind mit einer Abstufung 92 ähnlich wie in Fig.3 gezeichnet ausgebildet, wodurch die Einsteckbewegung des
nachzufüllenden Schreibgerätes 10 in das Nachfüllbehältnis 34 hinein genau definiert begrenzt wird, so daß der Speicher 36
des Schreibgerätes 10 mit seiner Stirnfläche 40 genau an der Berührungsfläche 68 des kapillaren Förderelementes 64 anliegt.
Das Förderelement 64 wird bei dieser Ausbildung des Nachfüllbehältnisses 34 durch einen Bund 130 des
Nachfüllbehältnisses 34 sowie durch die im Flaschenhals 46 fixierte Hülse 50 passend festgelegt. Das Nachfüllbehältnis 34
ist auch bei dieser Ausbildung mit einem Belüftungskanal 110
ausgebildet, durch welchen zwischen dem über dem Flüssigkeitsspiegel 72 der im Behältnis 34 befindlichen
Flüssigkeit 70 vorhandenen Innenraum 56 und der Umgebung des Nachfüllbehältnisses 34 eine fluidische Verbindung hergestellt
ist, die sich durch die Ausbildung des Flaschenhalses 46 mit den Rippen 124 an diesen Rippen 124 vorbei zwischen dem
Flaschenhals 46 und dem in diesen eingesteckten nachzufüllenden Schreibgerät 10 entlang erstreckt.
Beim oben beschriebenen Nachfüllbehältnis ist der Innenraum mit der Umgebung strömungsmittelmäßig verbunden. Versuche haben
jedoch gezeigt, daß eine solche Strömungsmittelverbindung nicht zwingend notwendig ist. Es ist nämlich auch möglich, daß der im
Schreibgerät befindliche Speicher von Luft umströmt wird. Damit stellt das Behältnis mit aufgesetztem nachzufüllendem
Schreibgerät ein in sich geschlossenes System dar, in welchem ein entsprechender Druckausgleich stattfinden kann.
Einströmende Flüssigkeit verdrängt hierbei das entsprechende Luftvolumen, so daß diese Luftmenge in den Innenraum des
Behälters gelangt. Ein Kontakt zur Außenumgebung ist deshalb nicht zwingend erforderlich. Notwendig ist jedoch der
Druckausgleich zwischen dem Innenraum des Behältnisses und dem Innenraum der Hülse über den mindestens einen in der Hülse
ausgebildeten Spalt 63, weil sonst die Gefahr besteht, daß Flüssigkeit 70 ausläuft, oder es zu einer sonstigen
Fehlfunktion kommen kann.
Das Nachfüllbehältnis ist insbes. dafür vorgesehen, ein
Schreibgerät von der Rückseite her über seinen Speicher nachzufüllen. Es ist jedoch auch möglich, ein entsprechendes
Schreibgerät mit seiner Spitze voran in das Nachfüllbehältnis einzustecken, um das besagte Schreibgerät nachzufüllen.
Claims (14)
1. Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät, das in einem Gehäuse (16) einen kapillaren
Speicher (36) aufweist, wobei das Gehäuse (16) zum Schutz des rückseitigen Endabschnittes (38) des Speichers (36)
eine Schutzkappe (20) aufweist, die zum Befüllen des Speichers (36) vom Gehäuse (16) entfernbar ist, um das
Gerät (10) zum Nachfüllen mit seinem rückseitigen Gehäuseendabschnitt (12) durch eine Öffnung des
Behältnisses (34) in dieses einzustecken, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung des Behältnisses (34) mit einer
rohrförmigen Hülse (50) versehen ist, die zum Festlegen eines kapillaren Förderelementes (64) vorgesehen ist, das
oberseitig eine Berührungsfläche (68) aufweist, an welcher der Speicher (36) mit der rückseitigen
Stirnfläche (40) seines rückseitigen Endabschnittes (38) eng anliegt, wenn das Gerät (10) bei entfernter
Schutzkappe (20) mit seinem rückseitigen Gehäuseendabschnitt (12) in die Hülse (50) eingesteckt
wird, wobei zur definierten Begrenzung der Einsteckbewegung des Gerätes (10) in das Behältnis (34)
hinein das Gerät (10) und das Behältnis (34) mit einem Anschlag und einem Gegenanschlag ausgebildet sind.
2. Behältnis nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das über dem Flüssigkeitsspiegel (72) befindliche
Innere (56) des Behältnisses (34) durch einen Belüftungskanal mit der Umgebung des Behältnisses
strömungsmittelmäßig verbunden ist.
3. Behältnis nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung des Behältnisses (34) mit einem Flaschenhals (46) ausgebildet ist, in dem die Hülse (50) dicht anliegend angeordnet ist.
dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung des Behältnisses (34) mit einem Flaschenhals (46) ausgebildet ist, in dem die Hülse (50) dicht anliegend angeordnet ist.
4. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet,
daß die Hülse (50) zu ihrer definierten axialen Festlegung an der Öffnung des Behältnisses (34) mit einem
Anschlag (52) ausgebildet ist.
5. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülse (50) mit ihrem Innenende (54) nur bis in die Nähe des Bodens (42) des Behältnisses (34) reicht, um
zwischen dem Inneren (58) der Hülse (50) bzw. dem darin angeordneten Förderelement (64) und dem Inneren (56) des
Behältnisses (34) eine fluidische Verbindung herzustellen.
6. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülse (50) mit ihrem Innenende (54) am Boden (42) des Behältnisses (34) anliegt, wobei das besagte
Innenende (54) mit mindestens einer Aussparung ausgebildet ist, um zwischen dem Inneren (58) der Hülse
(50) und dem darin angeordneten Förderelement (64) und dem Inneren (56) des Behältnisses (34) eine fluidische
Verbindung herzustellen.
7. Behältnis nach Anspruch6,
dadurch gekennzeichnet, daß die/jede Aussparung (63) derartig vorgesehen ist, daß
durch den über den Flüssigkeitsspiegel (72) überstehenden Endabschnitt der Aussparung (63) zwischen dem über dem
Flüssigkeitsspiegel (72) befindlichen Inneren (56) des Behältnisses (34) und dem Inneren (58) der Hülse (50)
eine zu Belüftungszwecken dienende fluidische Verbindung
gegeben ist.
8. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das in der Hülse (50) festgelegte Förderelement (64) mit seiner vor der Berührungsfläche (68) für den Speicher
(36) des Gerätes (10) entfernten unterseitigen Grundfläche (66) ein vom Boden (42) des Behältnisses (34)
nach oben ragendes Rippengebilde (100) berührt.
9. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Förderelement (64) eine Kapillarität aufweist, die kleiner ist als die Kapillarität des Speichers (36)
des zu befüllenden Gerätes (10).
10. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das kapillare Förderelernent (64) mit seiner
oberseitigen Berührungsfläche (68) in die Hülse (50) hinein zurückversetzt ist, wenn der Speicher (36) des
Gerätes (10) mit seinem rückseitigen Endabschnitt (38) aus dem rückseitigen Ende (28) des Gehäuses (16)
vorsteht.
11. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das kapillare Förderelement (64) mit seiner oberseitigen Berührungsfläche (68) aus der Hülse (50)
vorsteht, wenn der Speicher (36) des Gerätes (10) mit seiner rückseitigen Stirnfläche (40) gegen das
rückseitige Ende (28) des Gehäuses (16) entsprechend zurückversetzt ist.
12. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zum abdichtenden Verschließen des Behältnisses (34) eine Verschlußkappe (74) vorgesehen ist, die mit einem
Dichtungsabschnitt (78) ausgebildet ist.
13. Behältnis nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußkappe (74) mit einer Innenstirnfläche (86) versehen ist, die mit mindestens einer Erhebung (96) ausgebildet ist.
dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußkappe (74) mit einer Innenstirnfläche (86) versehen ist, die mit mindestens einer Erhebung (96) ausgebildet ist.
14. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Behältnis (34) mit im Vergleich zu seiner axialen Höhenabmessung großen Boden- bzw. Grundflächenabmessungen
ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9218290U DE9218290U1 (de) | 1992-12-14 | 1992-12-14 | Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19924242103 DE4242103A1 (de) | 1992-12-14 | 1992-12-14 | Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät |
| DE9218290U DE9218290U1 (de) | 1992-12-14 | 1992-12-14 | Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9218290U1 true DE9218290U1 (de) | 1993-01-20 |
Family
ID=25921312
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9218290U Expired - Lifetime DE9218290U1 (de) | 1992-12-14 | 1992-12-14 | Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9218290U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19936508A1 (de) * | 1999-08-05 | 2001-03-15 | Amphenol Tuchel Elect | Steckverbinder |
| DE4410919C3 (de) * | 1994-03-29 | 2002-08-08 | Schwan Stabilo Schwanhaeusser | Nachfüllbehältnis für Schreib-, Mal-, Zeichen- bzw. Markiergeräte |
-
1992
- 1992-12-14 DE DE9218290U patent/DE9218290U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4410919C3 (de) * | 1994-03-29 | 2002-08-08 | Schwan Stabilo Schwanhaeusser | Nachfüllbehältnis für Schreib-, Mal-, Zeichen- bzw. Markiergeräte |
| DE19936508A1 (de) * | 1999-08-05 | 2001-03-15 | Amphenol Tuchel Elect | Steckverbinder |
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