[go: up one dir, main page]

DE9218290U1 - Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät - Google Patents

Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät

Info

Publication number
DE9218290U1
DE9218290U1 DE9218290U DE9218290U DE9218290U1 DE 9218290 U1 DE9218290 U1 DE 9218290U1 DE 9218290 U DE9218290 U DE 9218290U DE 9218290 U DE9218290 U DE 9218290U DE 9218290 U1 DE9218290 U1 DE 9218290U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
container
sleeve
container according
housing
reservoir
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE9218290U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schwan Stabilo Schwanhausser GmbH and Co KG
Original Assignee
Schwan Stabilo Schwanhausser GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Schwan Stabilo Schwanhausser GmbH and Co KG filed Critical Schwan Stabilo Schwanhausser GmbH and Co KG
Priority to DE9218290U priority Critical patent/DE9218290U1/de
Priority claimed from DE19924242103 external-priority patent/DE4242103A1/de
Publication of DE9218290U1 publication Critical patent/DE9218290U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
    • B43KIMPLEMENTS FOR WRITING OR DRAWING
    • B43K11/00Filling devices
    • B43K11/005Filling devices for refilling capillary reservoirs
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
    • B43LARTICLES FOR WRITING OR DRAWING UPON; WRITING OR DRAWING AIDS; ACCESSORIES FOR WRITING OR DRAWING
    • B43L25/00Ink receptacles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
    • B43LARTICLES FOR WRITING OR DRAWING UPON; WRITING OR DRAWING AIDS; ACCESSORIES FOR WRITING OR DRAWING
    • B43L25/00Ink receptacles
    • B43L25/002Caps or closure means for ink receptacles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
    • B43LARTICLES FOR WRITING OR DRAWING UPON; WRITING OR DRAWING AIDS; ACCESSORIES FOR WRITING OR DRAWING
    • B43L25/00Ink receptacles
    • B43L25/008Ink receptacles with wick feed
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
    • B43LARTICLES FOR WRITING OR DRAWING UPON; WRITING OR DRAWING AIDS; ACCESSORIES FOR WRITING OR DRAWING
    • B43L25/00Ink receptacles
    • B43L25/10Ink receptacles with means for holding objects

Landscapes

  • Inks, Pencil-Leads, Or Crayons (AREA)
  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Description

B 31 396-DE/70/hs
Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co. , Maxfeldstraße 3, 90409 Nürnberg
Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät
Die Erfindung betrifft ein Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Ein Nachfüllbehältnis zum Nachfüllen eines Schreib-, Mal- oder Zeichengerätes, eines kosmetischen Applikationsgerätes oder
dergleichen, ist aus der DE 4027751 Al der Anmelderin bekannt. Dieses bekannte Nachfüllbehältnis ist zum Befüllen eines
entsprechenden Gerätes von dessen Vorderseite her vorgesehen.
Ein Nachfüllbehältnis zum Nachfüllen eines Schreib-, Mal- oder Zeichengerätes, das ebenfalls zum Nachfüllen des entsprechenden Gerätes von dessen Vorderseite her vorgesehen ist, ist aus der DE 4 039 614 Al der Anmelderin bekannt.
Da bei diesen Geräten die Schreibspitze eine größere Kapillarität aufweist als der im Gehäuse des Gerätes befindliche Speicher ergibt sich bei diesen durch die Schreibspitze hindurch zu befüllenden Geräten der Nachteil, daß der Speicher nur sehr langsam und nur mit einer relativ geringen Flüssigkeitsmenge nachgefüllt werden kann. Besitzt der originalbefüllte Speicher bei einem solchen Gerät z.B. größenordnungsmäßig 5 g Flüssigkeit, so kann ein solches Gerät bei Befüllung von vorne nur bedingt wieder befüllt werden, d.h. es ist relativ viel Zeit nötig, um ein solches Gerät wieder zu befüllen. Bis zu einer ausreichenden Wiederbefüllung können einige Stunden benötigt werden, was als nachteilig angesehen werden muß.
Ein nachfüllbares Schreib- oder Markierungsgerät, insbesondere ein Faser- oder Filzschreiber, mit einem Gehäuse, einem kapillaren Speicher zur Aufnahme einer Schreib- bzw. Markierflüssigkeit und einer mit dem besagten Speicher verbundenen kapillaren Schreibspitze, ist aus der DE 3014761 C2 der Anmelderin bekannt. Bei diesem bekannten Gerät ist an das der Schreibspitze entgegengesetzte Ende des Speicherelementes ein kapillarer Fülldocht angeschlossen, der nach außen vorsteht. Dieser kapillare Fülldocht ist zum Nachfüllen des Gerätes von dessen Rückseite her vorgesehen.
Aus der DE 41 04 871 Al ist ein nachfüllbares Auftragsgerät, insbesondere ein nachfüllbares Schreib-, Zeichen-, Mal- oder Markiergerät, bekannt, das zum Nachfüllen eines flüssigen Auftragsmittels einen vom Gehäuse- bzw. Schaftende mindestens teilweise abnehmbaren Verschlußkörper aufweist. Das Schaftende ist durch einen Abschlußkörper verschlossen, der im Schaft unlösbar befestigt oder einstückig mit diesem ausgebildet ist. Dem Abschlußkörper ist ein Verschlußkörper zugeordnet, der mit diesem zusammenwirkend den Verschluß bildet. Dieses bekannte
Auftragsgerät ist also von seiner Rückseite her nachfüllbar, wobei konstruktionsbedingt eine Überfüllung des Gerätes nur dann auszuschließen ist, wenn eine genau definierte Menge des flüssigen Auftragsmittels in das Gerät eingefüllt wird. Das gilt auch für das aus der DE 4105185 Al bekannte nachfüllbare Auftragsgerät mit lösbarem Verschlußkörper, der zur Befüllung mit flüssigem Auftragsmittel vom Schaft durch Verdrehen gelöst und abgenommen werden kann. Bei diesem Auftragsgerät ist das Schaftende durch einen Abschlußkörper verschlossen, der im Schaft unlösbar befestigt oder einstückig mit diesem ausgebildet ist. Dem Abschlußkörper ist ein von diesem lösbarer Verschlußkörper zugeordnet, der mit diesem zusammenwirkend den Verschluß bildet. Der Abschlußkörper und -/oder Verschlußkörper weisen jeweils mindestens eine Entriegelungskurve und mindestens einen komplementären Druckkörper auf.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Nachfüllbehältnis der eingangs genannten Art zu schaffen, mit welchem es möglich ist, ein Gerät der eingangs genannten Art, d.h. von rückwärts innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne nachzufüllen, ohne daß es zu einer unerwünschten Verschmutzung des rückseitigen Gehäuseendabschnittes des Gerätes kommt, wobei es möglich ist, das Gerät bzw. seinen Speicher mit einer der Originalbefüllung entsprechenden Flüssigkeitsmenge zu befüllen und hierbei ein Überfüllen des Gerätes zuverlässig zu verhindern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des kennzeichnenden Teiles des Anspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Nachfüllbehältnisses sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Zweckmäßig ist es, wenn beim erfindungsgemäßen Behältnis die Öffnung mit einem Flaschenhals ausgebildet ist, in welchem die Hülse dicht anliegend angeordnet ist.
Eine einfache und genaue Montage der besagten Hülse im Behältnis ist möglich, wenn die Hülse zu ihrer definierten axialen Festlegung an der Öffnung des Behältnisses mit einem Anschlag ausgebildet ist. Bei diesem Anschlag kann es sich um einen um die Hülse außenseitig umlaufenden Bund handeln, der zweckmäßigerweise an der ringförmigen Stirnfläche des Flaschenhalses des Behältnisses eng und dicht anliegt, so daß sich nicht nur eine genau definierte axiale Festlegung der Hülse im Behältnis, sondern gleichzeitig auch eine Flüssigkeitsdichtung ergibt. Zu diesem Zweck kann die ringförmig umlaufende Stirnfläche des Flaschenhalses mit einem Dichtungswulst ausgebildet oder versehen sein. Es ist jedoch auch möglich, die Hülse gleichsam kopfstehend im Flaschenhals anzuordnen und mit einem unterseitigen umlaufenden Wulst an einem entsprechenden Anlageabschnitt des Flaschenhalses festzulegen.
Eine vollständige Entleerung des erfindungsgemäßen Behältnisses ist möglich, wenn die Hülse mit ihrem inneren Ende nur bis in die Nähe des Bodens des Behältnisses reicht, um zwischen dem Inneren der Hülse bzw. dem darin angeordneten Förderelement und dem Inneren des Behältnisses eine fluidische Verbindung herzustellen. Eine solche vollständige Entleerung des erfindungsgemäßen Behältnisses ist auch dann möglich, wenn die Hülse mit ihrem inneren Ende am Boden des Behältnisses anliegt, wobei das besagte Innenende mit mindestens einer Aussparung ausgebildet ist, um zwischen dem Inneren der Hülse und dem darin angeordneten Förderelement und dem Inneren des Behältnisses eine fluidische Verbindung herzustellen. Bei der Ausbildung der Hülse mit mindestens einer Aussparung hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die/jede Aussparung derartig vorgesehen ist, daß durch den über den Flüssigkeitsspiegel überstehenden Endabschnitt der Aussparung zwischen dem über dem
Flüssigkeitsspiegel befindlichen Inneren des Behältnisses und dem Inneren der Hülse eine zu Entlüftungszwecken dienende fluidische Verbindung gegeben ist. Auf diese Weise ergibt sich eine zuverlässige Förderung der Flüssigkeit vom Behältnis über das Förderelement in den Speicher des von rückwärts nachzufüllenden Gerätes, weil ein Unterdruck im Inneren des Behältnisses vermieden wird. Unabhängig davon, ob die Hülse mit ihrem inneren Ende nur bis in die Nähe des Bodens des Behältnisses reicht oder am Boden anliegt, ist es zur vollständigen Entleerung des Behältnisses vorteilhaft, wenn das in der Hülse festgelegte Förderelement mit seiner von der Berührungsfläche für den Speicher des Gerätes entfernten unterseitigen Grundfläche ein vom Boden des Behältnisses nach oben ragendes Rippengebilde berührt. Dadurch ergibt sich zwischen der unterseitigen Grundfläche des Förderelementes und dem Boden des Behältnisses ein definierter Spaltraum, so daß auch noch die letzten verbleibenden Reste von im Behältnis befindlicher Flüssigkeit durch das Förderelement angesaugt werden können, um im Bedarfsfall an den Speicher eines nachzufüllenden Gerätes übergeben zu werden, wenn das nachzufüllende Gerät mit der rückseitigen Stirnfläche des Speichers eng an der vom Boden entfernten Berührungsfläche des Förderelementes anliegt. Das Förderelement dient also primär zum zuverlässigen Nachfüllen eines nachzufüllenden Schreibgerätes, gleichzeitig dient das Förderelement jedoch auch als Auslaufsperre, durch welche bei geöffnetem Nachfüllbehältnis ein ungewolltes Ausfließen von im Behältnis befindlicher Flüssigkeit verhindert wird.
Eine genau definierte Befüllung eines Gerätes der genannten Art wird erreicht, wenn das Förderelement eine Kapillarität aufweist, die geringfügig kleiner ist als die Kapillarität des Speichers des zu befüllenden Gerätes. Durch eine solche Ausbildung wird eine unerwünschte Überfüllung eines
entsprechenden Schreibgerätes auf einfache Weise zuverlässig verhindert. Gleichzeitig ergeben sich hierdurch die Vorteile, daß das Befüllen eines entsprechenden Gerätes von seiner Rückseite her in größenordnungsmäßig 2 bis 5 Minuten erfolgt, wobei der Speicher mit ca. 98% der Originalbefüllmenge an Flüssigkeit befüllt wird.
Durch den die Einsteckbewegung des nachzufüllenden Gerätes definiert begrenzenden Anschlag des Gerätes und den zugehörigen Gegenanschlag am Behältnis ergeben sich bezüglich der Einsteckbewegung eines nachzufüllenden Gerätes in das Nachfüllbehältnis hinein genau definierte Verhältnisse, durch welche eine Beschädigung des rückseitigen Endabschnittes des Speichers verhindert wird. Gleichzeitig wird hierdurch erreicht, daß der Speicher genau definiert am kapillaren Förderelement des Nachfüllbehältnisses zur Anlage kommt, um im Behältnis befindliche Nachfüllflüssigkeit durch das Förderelement zum kapillaren Speicher des nachzufüllenden Gerätes zu transportieren.
Beim erfindungsgemäßen Behältnis kann das kapillare Förderelement mit seiner oberseitigen Berührungsfläche in die Hülse hinein zurückversetzt sein, wenn der Speicher des Gerätes mit seinem rückseitigen Endabschnitt aus dem rückseitigen Ende des Gehäuses vorsteht. Es ist jedoch auch möglich, daß das kapillare Förderelement mit seiner oberseitigen Berührungsfläche aus der Hülse vorsteht, wenn der Speicher des Gerätes mit seiner rückseitigen Stirnfläche gegen das rückseitige Ende des Gehäuses entsprechend zurückversetzt ist. In jedem Fall ist es vorteilhaft, wenn das Förderelement aus dem Behältnis nicht frei übersteht, um Beschädigungen des Förderelementes sicher auszuschließen.
Zum abdichtenden Verschließen des Behältnisses kann dieses mit einer Verschlußkappe versehen sein, die mit einem Dichtungsabschnitt ausgebildet ist.Dieser Dichtungsabschnitt kann an dem weiter oben erwähnten Gegenanschlag der Hülse abdichtend zur Anlage gebracht werden. Der besagte Gegenanschlag an der Hülse dient also nicht nur dazu, die axiale Bewegung eines nachzufüllenden Gerätes in das Behältnis hinein definiert zu begrenzen, sondern in der Nichtgebrauchsstellung des Behältnisses auch dazu, für die zuletzt genannte Verschlußkappe bzw. deren Dichtungsabschnitt eine Dichtungsfläche zu bilden. Gleichzeitig kann die Verschlußkappe in der Ruhe- bzw. Nichtgebrauchsstellung des Nachfüllbehältnisses dazu dienen, auf der Flüssigkeitsoberfläche befindliche Blasen zu zerstören bzw. zu zerschneiden, wenn die Verschlußkappe mit einer Innenstirnfläche versehen ist, die mit mindestens einer Erhebung ausgebildet ist.
Eine gedrungene Ausbildung des Nachfüllbehältnisses mit einem relativ kleinvolumigen Förderelement und relativ großem Volumen für eine entsprechende Nachfüllflüssigkeit ergibt sich, wenn das Behältnis mit im Vergleich zu seiner axialen Höhenabmessung großen Boden- bzw. Grundflächenabmessungen ausgebildet ist.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen des erfindungsgemäßen Nachfüllbehältnisses jeweils in Verbindung mit einem abschnittweise gezeichneten nachzufüllenden Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät. Es zeigen:
Fig. 1 längsgeschnitten einen rückseitigen Endabschnitt eines Gerätes, wobei auf die Darstellung des kapillaren Speichers der Gerätes verzichtet worden ist,
Fig 2 halbseitig längsgeschnitten ein Nachfüllbehältnis sowie ein in das Nachfüllbehältnis zum Nachfüllen eingestecktes Gerät, das nur abschnittweise gezeichnet ist,
Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung des Details III in Fig.2 zur Verdeutlichung der Belüftung während des Befüllvorgangs,
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Schnittlinie IV-IV in Fig.3,
Fig. 5 einen Abschnitt des Nachfüllbehältnisses halbseitig geschnitten im verschlossenen
Nichtgebrauchszustand,
Fig. 6 eine der Fig. 2 ähnliche Darstellung eines Nachfüllbehältnisses mit einem abschnittweise gezeichneten Schreibgerät in der Nachfüllstellung,
Fig. 7 teilweise aufgeschnitten eine andere Ausbildung des Nachfüllbehältnisses mit einem abschnittweise gezeichneten nachzufüllenden Schreibgerät, und
Fig. 8 teilweise aufgeschnitten eine weitere Ausbildung des Nachfüllbehältnisses mit einem abschnittweise gezeichneten nachzufüllenden Gerät.
Figur 1 zeigt ein nachfüllbares Schreibgerät 10 bzw. dessen rückseitigen Endabschnitt 12, wobei auf die Darstellung des im Inneren 14 des Schreibgerätes 10 angeordneten kapillaren Speichers verzichtet worden ist. Das Schreibgerät 10 weist einen Gehäuseschaft bzw. ein Gehäuse 16 auf, das an seinem rückseitigen Endabschnitt 12 mit einem Innengewindeabschnitt 18 ausgebildet ist. Eine Schutzkappe 20 ist mit einem dem Innengewinde 18 entsprechenden Außengewindeabschnitt 22 ausgebildet, um die Schutzkappe 20 am rückseitigen Endabschnitt 12 des Gehäuses 16 befestigen bzw. im Bedarfsfall vom Gehäuse 16 abschrauben zu können. Zu diesem Zweck ist die Schutzkappe 20 beispielsweise mit einer Aussparung 24 zum Einstecken eines geeigneten Werkzeuges oder Hilfsmittels wie einer Münze oder dergleichen ausgebildet.
Die Schutzkappe 20 ist mit einem umlaufenden Bund 26 versehen, durch den die Einschraubbewegung in bezug auf das Gehäuse 16 dadurch definiert begrenzt wird, daß der besagte Bund 26 am rückseitigen Ende 28 des Gehäuses 16 zur Anlage kommt. Das rückseitige Ende 28 bildet also für die Schutzkappe 20 einen Anschlag.
Das Gehäuse 16 weist an seiner Innenwand 30 Längsrippen 32 auf, die zum Festklemmen des (nicht gezeichneten) kapillaren Speichers des Schreibgerätes 10 dienen.
Figur 2 zeigt ein Nachfüllbehältnis 34 sowie abschnittweise ein nachzufüllendes Schreibgerät 10, das zum Nachfüllen mit seinem rückseitigen Endabschnitt 12 in das Nachfüllbehältnis 34 eingesteckt ist. Aus dieser Figur ist auch abschnittweise der kapillare Speicher 36 des Gerätes 10 zu erkennen, der mit einem rückseitigen Endabschnitt 38 über das rückseitige Ende 28 des Gehäuses 16 des Gerätes 10 übersteht. Der rückseitige Endabschnitt 38 des kapillaren Speichers 36 des Gerätes 10 ist
durch eine rückseitige Berührungsfläche 40 begrenzt. Der Speicher 36 ist durch die Längsrippen 32 im Gehäuse 16 derartig fixiert, daß die Berührungsfläche 40 des Speichers 38 um ein definiertes Maß über das rückseitige Ende 28 des Gehäuses 16 übersteht. Mit der Bezugsziffer 18 ist auch in Figur 2 der Innengewindeabschnitt im rückseitigen Endabschnitt 12 des Gehäuses 16 des Gerätes 10 bezeichnet.
Das Nachfüllbehältnis 34 weist einen Boden 42, eine vom Boden wegstehende umlaufende Seitenwand 44 und eine vom Boden 4 2 entfernte Öffnung mit einem Flaschenhals 46 auf. Der Flaschenhals 46 ist mit einem Außengewindeabschnitt 48 ausgebildet, der weiter unten in Verbindung mit Figur 3 beschrieben wird.
Im Flaschenhals 46 des Nachfüllbehältnisses 34 ist eine Hülse 50 angeordnet, die im Flaschenhals 46 abdichtend festgelegt ist. Die Hülse 50 ist an ihrem aus dem Nachfüllbehältnis 34 herausstehenden Ende mit einem Anschlag 5 2 ausgebildet, bei dem es sich beispielsweise um einen umlaufenden Bund mit einem dem Außendurchmesser des Flaschenhalses 46 entsprechenden Außendurchmesser handeln kann. Die Hülse 50 weist derartige axiale Abmessungen auf, daß sie mit ihrem Innenende 54 bis in die Nähe des Bodens 42 des Nachfüllbehältnisses 34 reicht. Auf diese Weise ist zwischen dem Inneren 56 des Nachfüllbehältnisses 34 und dem Inneren 58 der Hülse 50 eine fluidische Verbindung gegeben. Die Hülse 50 ist mit einem Gegenanschlag 60 ausgebildet, der von der Innenwand 62 der Hülse 50 in deren Innenraum 58 ragt. Der Gegenanschlag 60 kann als umlaufender Wulst ausgebildet sein. Durch den Gegenanschlag 60 wird die Einsteckbewegung des Gerätes 10 dadurch genau definiert begrenzt, daß das rückseitige Ende 28 des Gehäuses 16 des Gerätes 10 am Gegenanschlag 60 der Hülse 50 zur Anlage kommt. Die Hülse 50 ist mit mindestens einer axial verlaufenden
länglichen Aussparung 63 ausgebildet. Sie weist solche Abmessungen auf, daß auch im maximal befüllten Zustand des Nachfüllbehältnisses 34 zwischen dem über dem Flüssigkeitsspiegel 72 befindlichen Innenraum 56 des Nachfüllbehältnisses 34 und dem Inneren 58 der Hülse 50 eine fluidische Verbindung gegeben ist. Das ist besonders deutlich aus Fig. 3 ersichtlich, in welcher die fluidische Verbindung zwischen dem Inneren 56 des Nachfüllbehältnisses 34 über dem Flüssigkeitsspiegel 72 und dem Inneren 58 der Hülse 50 durch einen geschwungenen Pfeil 88 verdeutlicht ist. Aus Fig. 3 ist auch ersichtlich, daß von der Innenwand 62 der Hülse über dem wulstförmigen Gegenanschlag 60 Rippen 90 wegstehen, die mit einer Abstufung 92 ausgebildet sind. Die Abstufung 92 jeder Rippe 90 weist von dem wulstförmig umlaufenden Gegenanschlag einen definierten Abstand auf, so daß zwischen dem in die Hülse 50 eingesteckten nachzufüllenden Schreibgerät 10 bzw. dessen Gehäuse 16 und der Hülse 50 ein Kanal vorhanden ist, durch den zwischen dem Inneren 56 und der Umgebung des Nachfüllbehältnisses 34 eine durch den Pfeil 88 in Fig.3 angedeutete fluidische Verbindung gewährleistet ist. Durch diese fluidische Verbindung wird verhindert, daß sich während des Nachfüllens eines Schreibgerätes 10 im Inneren 56 des Nachfüllbehältnisses 34 ein die Nachfüllung behindernder Unterdruck aufbaut.
Fig. 4 zeigt einen Abschnitt des Schreibgerätes 10 bzw. des Gehäuses 16 des Schreibgerätes 10 und einen Abschnitt der im abschnittweise gezeichneten Behältnis 34 angeordneten Hülse 50, von deren Innenwand 62 Rippen 90 nach innen stehen. In Fig. 4 ist nur eine Rippe 90 dargestellt. Die Rippen 90 sind am Umfang der Hülse 50 gleichmäßig verteilt. Sie dienen zum Zentrieren des Gehäuses 16 des Schreibgerätes während des Nachfüllvorgangs und insbes. dazu, zwischen dem Gehäuse 16 und der Hülse 50 einen Belüftungskanal 94 auszubilden.
Im Inneren 58 der Hülse 50 ist ein kapillares Förderelement 64 festgelegt, das mit seiner unterseitigen Grundfläche 66 den Boden 4 2 des Nachfüllbehältnisses 34 berühren kann, und das auf der der Grundfläche 66 abgewandten Seite mit einer Berührungsfläche 68 für die rückseitige Stirnfläche 40 des kapillaren Speichers 36 ausgebildet ist. Bei dem kapillaren Förderelement 64 kann es sich um ein geeignetes Schwammaterial handeln. Vorteilhaft ist es, wenn das Förderelement 64 eine Kapillarität aufweist, die kleiner ist als die Kapillarität des Speichers 36 des nachzufüllenden Gerätes 10, weil dann eine Überfüllung des besagten Gerätes 10 verhindert wird.
Im Inneren 56 des Nachfüllbehältnisses 34 befindet sich eine Nachfüllflüssigkeit 70, deren Flüssigkeitsspiegel 72 im ungebrauchten Originalzustand des Nachfüllbehältnisses 34 über das kapillare Förderelement 64 bzw. dessen Berührungsfläche 68 überstehen kann, wie aus Figur 2 ersichtlich ist.
Figur 5 zeigt abschnittweise das Nachfüllbehältnis 34 bzw. dessen Flaschenhals 46 mit dem Außengewindeabschnitt 48. Der Außengewindeabschnitt 48 dient zum Aufschrauben einer Verschlußkappe 74 des Nachfüllbehältnisses 34, die zu diesem Zweck mit einem an den Außengewindeabschnitt 4 8 angepassten Innengewindeabschnitt 76 ausgebildet ist. Die Verschlußkappe ist zum abdichtenden Verschließen des Behältnisses 34 vorgesehen und zu diesem Zweck mit einem Dichtungsabschnitt 7 8 ausgebildet, der im verschlossenen Zustand des Nachfüllbehältnisses 34 am Gegenanschlag 60 der Hülse 50 dicht anliegt. Eine zusätzliche Abdichtung ergibt sich durch einen umlaufenden Wulst 80, der von der außenseitigen Stirnfläche 82 der Hülse 50 bzw. des Anschlages 52 der Hülse 50 nach oben steht, und der an einer entsprechenden ringförmigen Dichtungsfläche 84 der Verschlußkappe 74 dicht anliegt, wenn
die Verschlußkappe 74 auf das Nachfüllbehältnis 34 aufgeschraubt ist. In dieser Ruhe- bzw. Nichtgebrauchsstellung des Nachfüllbehältnisses 34 liegt die Verschlußkappe 74 mit einem Anlageabschnitt 86 an der Berührungsfläche 68 des kapillaren Förderelementes 64 an, so daß das Förderelement 64 zwischen dem Anlageabschnitt 86 der Verschlußkappe 74 und dem Boden 42 des Nachfüllbehältnisses 34 (siehe Figur 2) genau definiert festgelegt ist. Das kapillare Förderelement 64 ist in der Hülse 50 derartig festgelegt, daß die Berührungsfläche 68 des Förderelementes 64 von der Innenstirnfläche 86 der Verschlußkappe 74 einen definierten Abstand aufweist. Von der Innenstirnfläche 86 der Verschlußkappe 64 steht mindestens eine Erhebung 96 nach unten, die zum Zerschneiden bzw. Zerstören von möglicherweise auf der Berührungsfläche 68 des kapillaren Förderelementes 64 vorhandenen Flüssigkeitsblasen dient.
Fig. 6 zeigt längsgeschnitten eine Ausbildung des Nachfüllbehältnisses 34 mit einem abschnittweise gezeichneten nachzufüllenden Gerät 10, dessen rückseitiger Endabschnitt 12 mit einem Außengewinde 98 ausgebildet ist. Der Außengewxndeabschnitt 98 dient im normalen Zustand des Schreibgerätes 10 zum Aufschrauben einer (nicht gezeichneten) rückseitigen Verschlußkappe. Bei dieser Ausbildung steht der kapillare Speicher 36 mit einem rückseitigen Endabschnitt 38 über das rückseitige Ende 28 des Gehäuses 16 des Schreibgerätes 10 -wie bei dem in Fig.2 gezeichneten Ausführungsbeispielüber.
Das Nachfüllbehältnis 34 ist auch bei dem in Fig. 6 gezeichneten Ausführungsbeispiel mit einem Flaschenhals 46 ausgebildet, der mit einem Außengewxndeabschnitt 48 versehen ist. Im Flaschenhals 46 des Nachfüllbehältnisses 34 ist eine Hülse 50 fixiert, die zur definierten Halterung des im Nachfüllbehältnis 34 vorgesehenen kapillaren Förderelementes
dient. Das Förderelement 64 ruht mit seiner Grundfläche 66 auf
einem Rippengebilde 100, das vom Boden 42 des
Nachfüllbehältnisses 34 nach oben steht. Durch das besagte
Rippengebilde 100 ergibt sich zwischen dem kapillaren
Förderelement 64 und dem Boden 42 des Nachfüllbehältnisses 34
ein definierter Spaltraum 102, so daß die
Strömungsmittelverbindung in das kapillare Förderelement 64
hinein zuverlässig gewährleistet ist.
Die Hülse 50 ist mit einem Innengewindeabschnitt 104
ausgebildet, der an den Außengewindeabschnitt 98 am
rückseitigen Endabschnitt 12 des Gehäuses 16 des Schreibgerätes 10 angepaßt ist. Der Außengewindeabschnitt 98 und der daran
angepaßte Innengewindeabschnitt 104 sind mit Längsrinnen 106
ausgebildet, die im Nachfüllzustand, d.h. wenn das Gehäuse 16
mit seinem Anschlag 108 am Anschlag 52 der Hülse 50 anliegt,
zwischen der Umgebung des Nachfüllbehältnisses 34 und dem
Inneren 58 der Hülse 50 eine fluidische Verbindung herstellen.
Diese fluidische Verbindung setzt sich von hier durch einen
Kanal 110, der in der Hülse 50 ausgebildet ist, in das über dem Flüssigkeitsspiegel 72 befindliche Innere 58 des
Nachfüllbehältnisses 34 fort. Der in der Hülse 50 ausgebildete
Kanal 110 weist eine umlaufende Aussparung 112 auf, in die eine Ausnehmung 114 und eine Ausnehmung 116 einmünden, die auf axial entgegengesetzten Seiten der umlaufenden Aussparung 112
vorgesehen sind.
Während die Figuren 2 und 6 Schreibgeräte 10 zeigen, bei
welchen der Speicher 36 aus dem Gehäuse 16 rückseitig vorsteht, zeigen die Figuren 7 und 8 abschnittweise Schreibgeräte 10, bei welchen der kapillare Speicher 36 gegen das rückseitige Ende 28 des Gehäuses 16 des Schreibgerätes 10 in das Innere des Gerätes 10 hinein zurückversetzt ist.
Fig. 7 zeigt hierbei ein Nachfüllbehältnis 34 mit einem Flaschenhals 46, in dem eine Hülse 50 fixiert ist, die nicht nur mit einem am Flaschenhals 4 6 eng anliegenden Befestigungsabschnitt 118 sondern außerdem auch mit einem hierzu konzentrischen Befestigungsabschnitt 120 ausgebildet ist, der zum Festlegen des im Nachfüllbehältnis 34 vorgesehenen kapillaren Förderelementes 64 dient.
Zwischen dem äußeren und dem inneren Befestigungsabschnitt 118 und 120 verlaufen radiale Rippen 122, die zum definierten Begrenzen der Einsteckbewegung des nachzufüllenden Schreibgerätes 10 in das Nachfüllbehältnis 34 hinein dienen, wobei in der Nachfüllstellung der kapillare Speicher 36 mit seiner rückseitigen Stirnfläche 40 eng an der Berührungsfläche 68 des kapillaren Förderelementes 64 anliegt, so daß der Speicher 36 mittels des Förderelementes 64 mit der im Nachfüllbehältnis 34 befindlichen Flüssigkeit 70 befüllt werden kann.
Auch bei der in Fig. 7 gezeichneten Ausbildung des Nachfüllbehältnisses 34 ist der Boden 42 mit einem Rippengebilde 100 versehen, um zwischen dem kapillaren Förderelement 64 und dem Boden 42 des Nachfüllbehältnisses 34 einen definierten Spaltraum 102 festzulegen, durch den hindurch das kapillare Förderelement 64 mit Flüssigkeit 70 befüllt wird, die durch das kapillare Förderelement 64 dann in den Speicher 36 des nachzufüllenden Schreibgerätes 10 hineingesaugt wird. Um während dieses Einsaugens einen Unterdruck im Inneren 56 des Nachfüllbehältnisses 34 über dem Flüssigkeitsspiegel 72 zu verhindern, welcher die Flüssigkeitsförderung beeinträchtigen bzw. im Extremfall unterbrechen würde, ist die Hülse 50 auch bei dieser Ausbildung mit einem Kanal 110 ausgebildet, der wiederum aus einer umlaufenden Aussparung 112 und zwei Ausnehmungen 114 und 116 besteht. Die Hülse 50 ist an der
Innenseite ihres kragenförmigen äußeren Befestigungsabschnittes 118 mit Rippen 124 ausgebildet, die zur Zentrierung des Gehäuses 16 des nachzufüllenden Schreibgerätes 10 und gleichzeitig dazu dienen, zwischen der Umgebung des Nachfüllbehältnisses 34 und seinem Inneren 56 die besagte fluidische Verbindung zur Belüftung auszubilden.
Fig. 8 zeigt eine Ausbildung des Nachfüllbehältnisses 34 teilweise aufgeschnitten, in das ein abschnittweise gezeichnetes Schreibgerät 10 zum Nachfüllen mit seinem rückseitigen Endabschnitt 12 eingesteckt ist. Das Nachfüllbehältnis 34 ist mit einem Flaschenhals 46 ausgebildet, der einen Außengewindeabschnitt 48 aufweist. Im Flaschenhals 46 des Nachfüllbehältnisses 34 ist eine Hülse 50 kopfstehend festgelegt, die zum Flaschenhals 46 konzentrisch vorgesehen ist. Zur Festlegung im Flaschenhals 46 ist die Hülse 50 mit einem umlaufenden Fixierbund 126 ausgebildet. Von der Hülse 50 steht außenseitig eine Gewinderippe 128 weg, die in den Innengewindeabschnitt 18 am rückseitigen Endabschnitt 12 des Gehäuses 16 eingreift.
Der Flaschenhals 46 ist innenseitig mit Längsrippen 124 ausgebildet, die zur Zentrierung des Gehäuses 16 dienen. Die Rippen 124 sind mit einer Abstufung 92 ähnlich wie in Fig.3 gezeichnet ausgebildet, wodurch die Einsteckbewegung des nachzufüllenden Schreibgerätes 10 in das Nachfüllbehältnis 34 hinein genau definiert begrenzt wird, so daß der Speicher 36 des Schreibgerätes 10 mit seiner Stirnfläche 40 genau an der Berührungsfläche 68 des kapillaren Förderelementes 64 anliegt. Das Förderelement 64 wird bei dieser Ausbildung des Nachfüllbehältnisses 34 durch einen Bund 130 des Nachfüllbehältnisses 34 sowie durch die im Flaschenhals 46 fixierte Hülse 50 passend festgelegt. Das Nachfüllbehältnis 34 ist auch bei dieser Ausbildung mit einem Belüftungskanal 110
ausgebildet, durch welchen zwischen dem über dem Flüssigkeitsspiegel 72 der im Behältnis 34 befindlichen Flüssigkeit 70 vorhandenen Innenraum 56 und der Umgebung des Nachfüllbehältnisses 34 eine fluidische Verbindung hergestellt ist, die sich durch die Ausbildung des Flaschenhalses 46 mit den Rippen 124 an diesen Rippen 124 vorbei zwischen dem Flaschenhals 46 und dem in diesen eingesteckten nachzufüllenden Schreibgerät 10 entlang erstreckt.
Beim oben beschriebenen Nachfüllbehältnis ist der Innenraum mit der Umgebung strömungsmittelmäßig verbunden. Versuche haben jedoch gezeigt, daß eine solche Strömungsmittelverbindung nicht zwingend notwendig ist. Es ist nämlich auch möglich, daß der im Schreibgerät befindliche Speicher von Luft umströmt wird. Damit stellt das Behältnis mit aufgesetztem nachzufüllendem Schreibgerät ein in sich geschlossenes System dar, in welchem ein entsprechender Druckausgleich stattfinden kann. Einströmende Flüssigkeit verdrängt hierbei das entsprechende Luftvolumen, so daß diese Luftmenge in den Innenraum des Behälters gelangt. Ein Kontakt zur Außenumgebung ist deshalb nicht zwingend erforderlich. Notwendig ist jedoch der Druckausgleich zwischen dem Innenraum des Behältnisses und dem Innenraum der Hülse über den mindestens einen in der Hülse ausgebildeten Spalt 63, weil sonst die Gefahr besteht, daß Flüssigkeit 70 ausläuft, oder es zu einer sonstigen Fehlfunktion kommen kann.
Das Nachfüllbehältnis ist insbes. dafür vorgesehen, ein Schreibgerät von der Rückseite her über seinen Speicher nachzufüllen. Es ist jedoch auch möglich, ein entsprechendes Schreibgerät mit seiner Spitze voran in das Nachfüllbehältnis einzustecken, um das besagte Schreibgerät nachzufüllen.

Claims (14)

B 31 396-DE/70/hs Schwan-STABILO Schwanhäußer GmbH & Co., Maxfeldstraße 3, 90409 Nürnberg Ansprüche;
1. Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät, das in einem Gehäuse (16) einen kapillaren Speicher (36) aufweist, wobei das Gehäuse (16) zum Schutz des rückseitigen Endabschnittes (38) des Speichers (36) eine Schutzkappe (20) aufweist, die zum Befüllen des Speichers (36) vom Gehäuse (16) entfernbar ist, um das Gerät (10) zum Nachfüllen mit seinem rückseitigen Gehäuseendabschnitt (12) durch eine Öffnung des Behältnisses (34) in dieses einzustecken, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung des Behältnisses (34) mit einer rohrförmigen Hülse (50) versehen ist, die zum Festlegen eines kapillaren Förderelementes (64) vorgesehen ist, das
oberseitig eine Berührungsfläche (68) aufweist, an welcher der Speicher (36) mit der rückseitigen Stirnfläche (40) seines rückseitigen Endabschnittes (38) eng anliegt, wenn das Gerät (10) bei entfernter Schutzkappe (20) mit seinem rückseitigen Gehäuseendabschnitt (12) in die Hülse (50) eingesteckt wird, wobei zur definierten Begrenzung der Einsteckbewegung des Gerätes (10) in das Behältnis (34) hinein das Gerät (10) und das Behältnis (34) mit einem Anschlag und einem Gegenanschlag ausgebildet sind.
2. Behältnis nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das über dem Flüssigkeitsspiegel (72) befindliche Innere (56) des Behältnisses (34) durch einen Belüftungskanal mit der Umgebung des Behältnisses strömungsmittelmäßig verbunden ist.
3. Behältnis nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung des Behältnisses (34) mit einem Flaschenhals (46) ausgebildet ist, in dem die Hülse (50) dicht anliegend angeordnet ist.
4. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurchgekennzeichnet, daß die Hülse (50) zu ihrer definierten axialen Festlegung an der Öffnung des Behältnisses (34) mit einem Anschlag (52) ausgebildet ist.
5. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (50) mit ihrem Innenende (54) nur bis in die Nähe des Bodens (42) des Behältnisses (34) reicht, um
zwischen dem Inneren (58) der Hülse (50) bzw. dem darin angeordneten Förderelement (64) und dem Inneren (56) des Behältnisses (34) eine fluidische Verbindung herzustellen.
6. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (50) mit ihrem Innenende (54) am Boden (42) des Behältnisses (34) anliegt, wobei das besagte Innenende (54) mit mindestens einer Aussparung ausgebildet ist, um zwischen dem Inneren (58) der Hülse (50) und dem darin angeordneten Förderelement (64) und dem Inneren (56) des Behältnisses (34) eine fluidische Verbindung herzustellen.
7. Behältnis nach Anspruch6,
dadurch gekennzeichnet, daß die/jede Aussparung (63) derartig vorgesehen ist, daß durch den über den Flüssigkeitsspiegel (72) überstehenden Endabschnitt der Aussparung (63) zwischen dem über dem Flüssigkeitsspiegel (72) befindlichen Inneren (56) des Behältnisses (34) und dem Inneren (58) der Hülse (50) eine zu Belüftungszwecken dienende fluidische Verbindung gegeben ist.
8. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das in der Hülse (50) festgelegte Förderelement (64) mit seiner vor der Berührungsfläche (68) für den Speicher (36) des Gerätes (10) entfernten unterseitigen Grundfläche (66) ein vom Boden (42) des Behältnisses (34) nach oben ragendes Rippengebilde (100) berührt.
9. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Förderelement (64) eine Kapillarität aufweist, die kleiner ist als die Kapillarität des Speichers (36) des zu befüllenden Gerätes (10).
10. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das kapillare Förderelernent (64) mit seiner oberseitigen Berührungsfläche (68) in die Hülse (50) hinein zurückversetzt ist, wenn der Speicher (36) des Gerätes (10) mit seinem rückseitigen Endabschnitt (38) aus dem rückseitigen Ende (28) des Gehäuses (16) vorsteht.
11. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das kapillare Förderelement (64) mit seiner oberseitigen Berührungsfläche (68) aus der Hülse (50) vorsteht, wenn der Speicher (36) des Gerätes (10) mit seiner rückseitigen Stirnfläche (40) gegen das rückseitige Ende (28) des Gehäuses (16) entsprechend zurückversetzt ist.
12. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum abdichtenden Verschließen des Behältnisses (34) eine Verschlußkappe (74) vorgesehen ist, die mit einem Dichtungsabschnitt (78) ausgebildet ist.
13. Behältnis nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußkappe (74) mit einer Innenstirnfläche (86) versehen ist, die mit mindestens einer Erhebung (96) ausgebildet ist.
14. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (34) mit im Vergleich zu seiner axialen Höhenabmessung großen Boden- bzw. Grundflächenabmessungen ausgebildet ist.
DE9218290U 1992-12-14 1992-12-14 Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät Expired - Lifetime DE9218290U1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE9218290U DE9218290U1 (de) 1992-12-14 1992-12-14 Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE19924242103 DE4242103A1 (de) 1992-12-14 1992-12-14 Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät
DE9218290U DE9218290U1 (de) 1992-12-14 1992-12-14 Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE9218290U1 true DE9218290U1 (de) 1993-01-20

Family

ID=25921312

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE9218290U Expired - Lifetime DE9218290U1 (de) 1992-12-14 1992-12-14 Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE9218290U1 (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE19936508A1 (de) * 1999-08-05 2001-03-15 Amphenol Tuchel Elect Steckverbinder
DE4410919C3 (de) * 1994-03-29 2002-08-08 Schwan Stabilo Schwanhaeusser Nachfüllbehältnis für Schreib-, Mal-, Zeichen- bzw. Markiergeräte

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE4410919C3 (de) * 1994-03-29 2002-08-08 Schwan Stabilo Schwanhaeusser Nachfüllbehältnis für Schreib-, Mal-, Zeichen- bzw. Markiergeräte
DE19936508A1 (de) * 1999-08-05 2001-03-15 Amphenol Tuchel Elect Steckverbinder

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE102004003439B4 (de) Farbbechersystem für eine Farbspritzpistole
DE4323458B4 (de) Vorrichtung zum Füllen von Schreib-, Zeichen-, Druck- oder Malgeräten
DE4115275C2 (de) Vorrichtung zum Füllen von Schreib-, Zeichen-, Druck- oder Malgeräten
EP0969972A1 (de) Flüssigkeitsregler zur versorgung eines verbrauchers mit flüssigkeit aus einem flüssigkeitsvorrat
EP0655350B1 (de) Schreibgerät, insbesondere Füllhalter
DE102007040108A1 (de) Vorrichtung zur Wiederbefüllung einer Tintenpatrone für einen Tintenstrahldrucker
EP0673322B1 (de) Nachfüllbehältnis für ein schreib-, markier-, mal- oder zeichengerät
EP0398936A1 (de) Gerät zum abspeichern und auftragen einer flüssigkeit
DE9218290U1 (de) Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät
EP0711673B1 (de) Schreib-, Mal-, Zeichen- bzw. Markiergerät
EP0545963B1 (de) Nachfüllbehältnis zum nachfüllen eines schreib-, mal- oder zeichengerätes
DE4410919C3 (de) Nachfüllbehältnis für Schreib-, Mal-, Zeichen- bzw. Markiergeräte
DE4242103A1 (de) Nachfüllbehältnis für ein Schreib-, Markier-, Mal- oder Zeichengerät
DE3940534A1 (de) Fluessigkeits-dosiervorrichtung
EP1218204B1 (de) Gerät zum auftragen von schreib-, zeichen-, druck-, malflüssigkeit oder dergleichen auf einen untergrund
DE19703853A1 (de) Nachfüllbares Schreibgerät, insbesondere Füllhalter, und Nachfüllbehälter
DE4039614C2 (de) Nachfüllbehältnis zum Nachfüllen eines Schreib-, Mal- oder Zeichengerätes
EP2682275A1 (de) Auftraggerät für ein flüssiges Auftragmedium
DE10108486A1 (de) Abgabevorrichtung für Fluide
EP0691216B1 (de) Vorrichtung zum Nachfüllen eines Schreib-, Zeichen- oder Malgeräts
DE4438590A1 (de) Füllvorrichtung für eine Flüssigkeit, insbesondere zum Nachfüllen eines Schreib-, Mal- oder Zeichengerätes
DE9310468U1 (de) Vorrichtung zum Füllen von Schreib-, Zeichen-, Druck-, oder Malgeräten
DE9101824U1 (de) Nachfüllbares Auftragsgerät, insbesondere nachfüllbares Schreib-, Zeichen-, Mal- oder Markierungsgerät
DE4027751A1 (de) Nachfuellbehaeltnis zum nachfuellen eines schreib-, mal- oder zeichengeraetes
EP2022637B1 (de) Vorrichtung zur Wiederbefüllung einer Tintenpatrone für einen Tintenstrahldrucker