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DE9206368U1 - Aufhängbare Verkaufsaufmachung einer das Verkaufsgut aufnehmenden Packung - Google Patents

Aufhängbare Verkaufsaufmachung einer das Verkaufsgut aufnehmenden Packung

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DE9206368U1
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packaging according
sales packaging
slot
pack
carrier sheet
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE9206368U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
William Prym Werke GmbH and Co KG
Original Assignee
William Prym Werke GmbH and Co KG
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Publication date
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Priority to DE9206368U priority Critical patent/DE9206368U1/de
Publication of DE9206368U1 publication Critical patent/DE9206368U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D73/00Packages comprising articles attached to cards, sheets or webs
    • B65D73/0007Packages comprising articles attached to cards, sheets or webs the articles being attached to the plane surface of a single card
    • B65D73/0021Packages comprising articles attached to cards, sheets or webs the articles being attached to the plane surface of a single card by means of cut-out or marginal tabs, tongues or flaps

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE : i" 'S/
zugelassene Vertreter beim Europäischen Patentamt'' ■ c "'''^
BUSE ■ DiPLPHYS. MENTZEL ■ dipling. LUDEWIG
Unterdornen 114 Postlach 20 02 10 5600 Wuppertal 2 Telefon (02 02) 55 70 22/23/24 Telex 8 591606 wpat - Telefax (02 02) 5715
D-5600 Wuppertal 2, den
56 Kennwort: "Greiferkarte II"
William Prym-Werke GmbH. & Co. KG., Zweifaller Str. 130, 5190 Stolberg
Aufhängbare Verkaufsaufmachung einer das Verkaufsgut aufnehmenden Packung
Die Erfindung richtet sich auf eine Verkaufsaufmachung der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art. Um das Verkaufsgut in einer Selbstbedienungseinrichtung zum Kauf anbieten zu können, verwendet man ein aufhängbares Trägerblatt, in dessen unterem Bereich eine das Verkaufsgut beinhaltende Packung angebracht ist. Im oberen Blattbereich des Trägerblatts befindet sich ein Aufhängeloch, durch welches eine zur Selbstbedienungseinrichtung gehörende Aufhängestange od. dgl. hindurchgeführt wird. Man verwendet als Packung eine verschließbare Dose, wenn als Verkaufsgut Schüttware, wie Pulver, oder Einzelelemente, wie Kurzwarenartikel, z. B. Druckknöpfe, ösen od. dgl., oder Kleineisenwaren, wie Nägel, Schrauben, Dübel od. dgl., verwendet wird.
Bei den bekannten Verkaufsaufmachungen waren zusätzliche Anbringungsmittel erforderlich, um die das Verkaufsgut beinhaltende Packung an dem Trägerblatt befestigen zu können. Man verwendete beispielsweise Plastikfolien, welche über die auf das Trägerblatt aufgelegte Packung gezogen und dann auf der Schauseite der Verkaufspackung festgeschweißt wurden. Dies erforderte nicht nur zusätzlichen Material- und Arbeitsaufwand, sondern erschwerte vor allem die einwandfreie Entsorgung der verbrauchten Verkaufsaufmachung. Es bereitete große Schwierigkeiten, die aufgeschweißte Kunststoff-Folie von dem Trägerblatt restlos zu trennen, welches in der Regel aus Papiermaterial, wie Pappe, ausgebildet wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfache, preiswerte Ver-
kaufsaufmachung der im Oberbegriff genannten Art zu entwickeln, deren Bestandteile sich bequem und schnell restlos trennen lassen. Dies wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruches 1 angeführten Maßnahmen erreicht, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
Bei der Erfindung wird zur Anbringung der Packung eine zu einem Stufenprofil verkröpfte und stellenweise geschlitzte Randzone des Trägerblatts verwendet. Die Anbringungsmittel sind also materialidentisch mit dem Werkstoff des Trägerblatts. Damit vermeidet die Erfindung grundsätzlich das Entsorgungsproblem von zueinander unterschiedlichen Materialien im Bereich des Trägerblatts. Die Packung selbst, z. B. eine das Verkaufsgut aufnehmende Dose, ist zwar in der Regel aus anderem Werkstoff als das Trägerblatt ausgebildet, doch wegen des erfindungsgemäßen Eingriffs in der vom Schlitz erzeugten Aufnahme im Stufenprofil einfach restlos davon trennbar. Der angrenzende Bereich der Packung liegt lose an der dem Stufenprofil benachbarten unverkröpften Blattzone des Trägerblatts an. Diese Blattzone kann sich bis zum oberen Blattbereich unverkröpft erstrecken, wo sich das Aufhängeloch befindet. Der Schlitz erzeugt im Bereich der Aufnahme vorteilhaft auch noch einen Lappen aus unverkröpft bleibenden Teilstücken, welche die Packung auch schauseitig übergreifen.
Zur sicheren Halterung der Packung empfiehlt es sich, gemäß Anspruch 10, im Abstand von der verkröpften Randzone eine Gegenhalterung im Trägerblatt anzuordnen, die zur Befestigung eines weiteren Bereichs der Packung dient. Im einfachsten Fall verwendet man hierfür eine Lasche, die vorzugsweise einen Durchbruch aufweist, in welchen ein weiterer Bereich der Packung eingreift. Eine weitere Möglichkeit für die Gegenhalterung besteht, gemäß Anspruch 15, darin, hierfür eine weitere stufenförmig verkröpfte sowie stellenweise geschlitzte Randzone im Trägerblatt vorzusehen, deren Schlitz eine Aufnahme im dortigen Stufenprofil erzeugt und zum Eingriff der Packung mit einem gegenüberliegenden Bereich dient. In beiden Fällen entsteht zwischen der Gegenhalterung einerseits und der verkröpften Randzone andererseits ein Nest, in welche^ die Packung nur einfach eingelegt zu werden braucht. Das Ein- und Ausführen der Packung ist durch einfaches Zufalten oder Auffalten der stufenförmigen Randzonen bzw. der Lasche möglich. Die übergreifenden Lappen über der Schauseite der Packung können beim Anbringen der Packung einfach geschwenkt bzw. weggeklappt werden.
Bei der Faltung und Schwenkung des Stufenprofils an der Packung ergeben sich elastische Deformationen im Blattmaterial, die einen sicheren Eingriff der Packung im Stufenprofil gewährleisten. Weiterer Befestigungsmittel bedarf es in der Regel nicht mehr. Das Stufenprofil ist bereits herstellungsmäßig ein fester Bestandteil des originalen Trägerblatts. Es bedarf daher nicht mehr einer Befestigung zwischen den erfindungsgemäßen Haltemitteln und dem Trägerblatt.
Weitere bedeutsame Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Erfindung in zwei Ausführungsbeispielen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 die Draufsicht auf ein vorbereitetes Trägerblatt einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verkaufsaufmachung in gestrecktem, ungefalteten Zustand vor Anbringung einer das Verkaufsgut aufnehmenden Packung,
Fig. 2, 3 und 4 die teilweise geschnittene Draufsicht, Seitenansicht und geschnittene Endansicht des Trägerblatts von Fig. 1 nach einer ersten Faltstufe, in welcher die Packung, wie strichpunktiert angedeutet, lose aufgelegt werden kann, wobei die Schnittlinien II—11 für die Draufsicht von Fig. 2 in Fig. 3 und die Schnittlinien IV-IV für die Endansicht von Fig. 4 in Fig. 2 veranschaulicht sind,
Fig. 5, 6 und 7 in entsprechender Draufsicht, Seitenansicht und geschnittener Endansicht die Endfaltstufe des Trägerblatts von Fig. 1, welches mit der umgriffenen Packung die fertige, aufhängbare Verkaufsaufmachung nach der Erfindung bildet, wobei die Schnittführung von Fig. 7 durch die Schnittlinie VII-VII in Fig. 5 gezeigt ist,
Fig. 8 die rückseitige Draufsicht auf die fertige Verkaufsaufmachung von Fig. 5,
Fig. 9 in einer der Fig. 1 entsprechenden Darstellung die Draufsicht
auf ein vorbereitetes Trägerblatt einer zweiten Ausführungsform,
Fig. 10 die Draufsicht auf eine ein Schüttgut aufnehmende Packung für das Trägerblatt von Fig. 9,
Fig. 11 einen Längsschnitt durch das in einer ersten Faltstufe befindliche Trägerblatt von Fig. 9 zusammen mit der dort zur Anlage gebrachten Packung gemäß Fig. 10,
Fig. 12 in einer der Fig. 5 analogen Draufsicht die Endfaltstufe des Trägerblatts von Fig. 9 zusammen mit der damit in Eingriff stehenden Packung von Fig. 10, und
Fig. 13 eine Seitenansicht der in Fig. 12 gezeigten fertigen Verkaufsaufmachung.
Die Verkaufsaufmachung gemäß Fig. 1 bis 8 benötigt für die Halterung einer das Verkaufsgut aufnehmenden Packung 50 lediglich ein besonders ausgebildetes Trägerblatt 10. Das Trägerblatt 10 besitzt in seinem oberen Blattbereich 11 ein geeignetes Aufhängeloch 12, um Aufhängestangen, Haken od. dgl. einer nicht näher gezeigten Selbstbedienungseinrichtung hindurchführen zu können. Auf diese Weise läßt sich die am Trägerblatt 10 positionierte Packung 50 in einer Selbstbedienungseinrichtung aufhängen, um von interessierten Kunden begutachtet und zum Kauf des Verkaufsgutes aus der Selbstbedienungseinrichtung entnommen werden zu können. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei der Packung 50 um eine aufklappbare Dose für Nähmaschinen-Nadeln. Es versteht sich, daß in analoger Weise beliebige Kleinwaren, wie Nägel, Schrauben od. dgl., z. B. in einer zweischaligen Dose mit der erfindungsgemäßen Verkaufsaufmachung dargeboten werden könnten oder Kurzwarenartikel, wie Druckknöpfe, Ösen od. dgl.. Dazu hat das Trägerblatt 10 folgenden besonderen Aufbau.
Wie aus dem gestreckten Zustand des Trägerblatts 10 in Fig. 1 zu ersehen ist, läßt sich dieses grundsätzlich in zwei Teilstücke 13, 14 gliedern, nämlich ein im Gebrauchsfall gemäß Fig. 5 bis 8 in besonderer Weise profiliertes unteres Teilstück 13 und ein stets eben bleibendes oberes Reststück 14. Der vorerwähnte Blattbereich 11 mit dem Aufhängeloch 12 bildet den
oberen Abschluß im Reststück 14. Die Profilierung im unteren Teilstück 13 vollzieht sich in zueinander spiegelbildlich gleicher Weise in den beiden seitlichen Randzonen 15, 15', weshalb zur Benennung entsprechender Bestandteile zwar die gleichen Bezugszeichen verwendet werden sollen, aber zu ihrer Unterscheidung die Bestandteile der linken Randzone 15' mit einem Strich (') versehen werden. Die beiden Randzonen 15, 15' sind gegenüber dem oberen Reststück 14 durch Randeinschnitte 16, 16' getrennt. Wegen der noch näher zu beschreibenden Profilierung sind die Längskanten 17, 17' im unteren Blatt-Teilstück 13 gegenüber den entsprechenden Längskanten 18, 18' im oberen Reststück 14 weiter nach außen gesetzt, weshalb an der Übergangsstelle, nämlich im Bereich der Randeinschnitte 16, 16' sich zunächst Absätze 19, 19' ergeben. Die Längskanten 17 bis 18' sind zueinander parallel und verlaufen bei dieser Verkaufsaufmachung vertikal, in Schwerkraftrichtung des aufgehängten Trägerblatts 10.
Parallel zur jeweiligen Längskante 17 bzw. 17' verlaufen, wie lediglich für die rechte Randzone 15 erläutert zu werden braucht, zwei Faltlinien 21, 22 sowie 23, 24 und 25, 26, die jeweils einen übereinstimmenden, definierten Abstand 27 zueinander einnehmen, aber in einem seitlichen Versatz 28 zueinander angeordnet sind. Dadurch ergeben sich drei Abschnitte 31, 32, 33 aus solchen Faltlinien-Paaren 21, 22 und 23, 24 und 25, 26. An der Übergangsstelle 34, 35 zwischen diesen Faltlinien-Abschnitten 31, 32 einerseits und 32, 33 andererseits befinden sich U-förmige Schlitze 40, die jeweils paarweise mit entsprechenden Schlitzen 40' an der gegenüberliegenden, spiegelbildlich ausgebildeten Randzone 15' ausgerichtet sind.
Die Faltlinien 21, 22 des oberen Abschnitts 31 sind mit dem entsprechenden Faltlinien-Paar 25, 26 des untersten Abschnitts 33 genau ausgerichtet, während die Faltlinien 23, 24 im mittleren Abschnitt 32 den erwähnten Versatz 28 aufweisen. Im vorliegenden Fall ist die innere Faltlinie 23 vom mittleren Abschnitt 32 jeweils mit den äußeren Faltlinien 22 bzw. 26 des oberen bzw. unteren Abschnitts 31, 33 ausgerichtet. Dies gilt sinngemäß für die Faltlinien der gegenüberliegenden Randzone 15'. Die dazwischen liegenden U-förmigen Schlitze 40 haben zueinander unterschiedlich lang ausgebildete Schenkel 42, 43. Beide Schenkel 42, 43 enden zwar jeweils an der äußeren Faltlinie 22, 24 bzw. 26 des angrenzenden Faltlinien-Paares,
aber in den zueinander versetzten Abschnitten 31, 32 bzw. 32, 33. Die U-Scheitel 41 sind dabei jeweils der Längsmitte des Trägerblatts zugekehrt.
Die vorbeschriebenen Faltlinien 21 bis 26 gliedern das untere Teilstück 13 des Trägerblatts 10 in Längsstreifen, die im Gebrauchsfall gemäß Fig. 5 bis 8 in entsprechend unterschiedliche Winkel- und Höhenlagen zueinander gelangen. Die beiden vorbeschriebenen Randzonen 15, 15' erzeugen nämlich nach ihrer endgültigen Faltung ein zueinander spiegelbildliches Stufenprofil 30, 30' und gliedern das Trägerblatt-Teilstück 13 in entsprechend unterschiedliche Stufenteile. So grenzen die inneren Faltlinien 21, 23, 25 der verschiedenen Abschnitte 31, 32, 33 den untersten Stufenteil der beiden Stufenprofile 30, 30' ein, nämlich eine gemeinsame untere Basisfläche 20. Diese Basisfläche 20 entsteht in einer in Fig. 1 erkennbaren durchlaufenden Mittelzone 29 des Trägerblatts 10, die, auch im Endfaltzustand von Fig. 5 bis 8 in der Ebene des oberen Reststücks 14 vom Trägerblatt 10 verbleibt. Die Basisfläche 20 dient zur losen Anlage einer Packung 50, was noch näher beschrieben wird.
Wie bereits erwähnt wurde, sind zusammengehörige Faltlinien 21, 22 und 23, 24 sowie 25, 26 in einem definierten Abstand 27 voneinander beabstandet, der, wie der Gebrauchsfall von Fig. 7 am besten zeigt, der Höhe 51 der zu halternden Packung 50 entspricht. Die zwischen diesen Faltlinien-Paaren eingeschlossenen Längsstreifen bilden im fertig gefalteten Stufenprofil 30 bzw. 30' die weiteren Stufenteile, nämlich die anhand der Randzone 15 von Fig. 1 erkennbaren Stoßfläche 36, 37 bzw. 38, die in dem bereits erwähnten Ausmaß 28 zueinander seitlich versetzt sind. Wegen dieses Versatzes ergibt sich kein durchgehendes Stufenprofil 30 bzw. 30', sondern man findet, entsprechend der beschriebenen Gliederung der Faltlinien 21 bis 26 auch bei der damit erzeugten Stufung Stufenabschnitte 31, 32, 33 mit zueinander um das Ausmaß 28 versetzten Stoßflächen 36, 37, 38 vor, und zwar sind, wegen des übereinstimmenden Faltlinien-Verlaufs bei 21, 22 einerseits und 25, 26 andererseits die Stoßflächen 36 und 38 im oberen und unteren Stufenabschnitt 31, 33 weiter nach innen gesetzt als die entsprechende Stoßfläche 37 im mittleren Stufenabschnitt 32. Aus diesem Grunde ist es berechtigt, das Stufenprofil 30 in einen äußeren Stufenabschnitt 32 und in zwei innere Stufenabschnitte 31, 33 zu gliedern, denen im Gebrauchsfall noch näher zu beschreibende unterschiedliche Funktionen
zukommen. Ein ähnlicher, spiegelbildlicher Aufbau liegt bei der gegenüberliegenden anderen Randzone 15' vor.
Außerhalb der äußeren Faltlinien 22, 24 und 26 kommt die obere Trittfläche
39 des Stufenprofils 30 zu liegen, was sinngemäß auch für das spiegelbildliche Stufenprofil 30' an der gegenüberliegenden Randzone 15' gilt. Diese Trittfläche 39 ist im Bereich der Einschnitte 40 mit einem gestreckten ebenen Fortsatz weitergeführt, der einen in der Trittflächen-Ebene befindlichen Lappen 44 erzeugt. Weil im vorliegenden Fall der U-Scheitel 41 des den Lappen 44 erzeugenden Schlitzes 40 sich in Ausrichtung mit der inneren Faltlinie 21 befindet, springt der Lappen 44 mit seiner Vorderkante 41, bezogen auf den äußeren Stufenabschnitt 32, um die Höhensumme der beiden aneinander grenzenden Stoßflächen 36, 37 heraus. Der Schlitz
40 erzeugt außerdem an dieser Stelle des Stufenprofils 30 eine Aufnahme 65 zum Eingriff eines Eckbereiches 53 der Packung. Wie Fig. 7 verdeutlicht, übergreift der Lappen 44 zusammen mit dem spiegelbildlichen komplementären Lappen 44' des gegenüberliegenden Stufenprofils 30' die Schauseite 52 der Packung 50. Im vorliegenden Fall hat die Packung 50 Quaderform, die komplementären Lappen-Paare 44, 44' kommen dann in den in Fig. 2 angedeuteten vier Eckbereichen 53 der dort strichpunktiert veranschaulichten schauseitigen Rechteckfläche 52 der Packung 50 zu liegen und decken die erwähnten Aufnahmen 65, 65' ab. Zwischen den beiden Stufenprofilen 30, 30' entsteht in Verbindung mit den Lappen-Paaren 44, 44' ein Nest für eine steckbare Halterung der Packung 50 am Trägerblatt 10. Dazu geht man, ausgehend vom Vorprodukt gemäß Fig. 1 in folgender Weise vor.
Es empfiehlt sich zunächst, wie Fig. 2 bis 4 verdeutlichen, den Randstreifen 15 entlang der miteinander ausgerichteten, durchgehenden Faltlinien 22, 24, 26 zunächst einmal nach hinten zu klappen, also in Gegenrichtung zu ihrem späteren Winkelverlauf im endgültigen Stufenprofil 30. Dies gilt sinngemäß auch für den anderen Randstreifen 15' mit dessen Lappen 44'. Wie aus Fig. 3 hervorgeht, wird bei dieser Rückfaltung die Stoßfläche 37 des späteren äußeren Stufenabschnitts 32 zunächst in einer Vertikalebene zusammen mit der äußeren Trittfläche 39 gebracht. Die beiden hochgeklappten Lappen 44, 44' schließen zwischen sich einen aus Fig. 4 ersichtlichen Abstand 45 ein, der zwar größer/gleich sein kann, vorzugsweise
aber der aus Fig. 8 ersichtlichen Breite 55 der quaderförmigen Packung 50 angepaßt ist. Daher kann die Packung 50, wie strichpunktiert in den Fig. 2 bis 3 verdeutlicht ist, ohne weiteres mit ihrer Packungsrückseite 54 auf der von den Lappen 44, 44' ganz freigegebenen unteren Basisfläche 20 im Trägerblatt-Teilstück 13 aufgelegt werden. Aufgrund der Schlitze 40 entstehen dabei neben den hochgeklappten Lappen 44 bzw. 44' erkennbare Durchbrüche 46, 46' in der Basisfläche 20. Hier kommen, wie am besten Fig. 8 zeigt, die rückseitigen Eckbereiche 53 der Packung 50 zu liegen.
Ausgehend von der in Fig. 2 bis 4 gezeigten ersten Faltstellung werden dann die beiden seitlichen Randzonen 15, 15' im Sinne der aus Fig. 4 erkennbaren Pfeile 47, 47' weiter verschwenkt. Bei dieser zweiten Schwenkbewegung 47, 47' kommt es, bezogen auf die Randzone 15, zu einer einfachen Abwinkelung der Stoßflächenabschnitte 36, 38 um die dann als Schwenkscharnier fungierenden, miteinander axial ausgerichteten Faltlinien 21, 25. Zugleich kommt es dabei zu einer doppelten Abwinkelung des mittleren Stoßflächenabschnitts 37 sowohl gegenüber der zugehörigen inneren Faltlinie 23 als auch gegenüber der äußeren Faltlinie 24. Der Stoßflächenabschnitt 37 beschreibt bezüglich der inneren Faltlinie 23 insgesamt einen Halbkreisbogen, also eine Bewegungsbahn von 180 ; der Stoßflächenabschnitt 37 kommt von seiner in Fig. 3 erkennbaren nach unten abgewinkelten Position schließlich in seine aus Fig. 7 ersichtliche, im wesentlichen rechtwinkelig nach oben weisenden Stufenposition. Der die spätere obere Trittfläche 39 bildende äußere Streifen im Trägerblatt-Teilstück 13 wird dagegen um die äußere Faltlinie 24 im mittleren Stufenabschnitt 32 nur um einen Viertelkreis, also rechtwinkelig, bezüglich seiner in Fig. 3 erkennbaren Stoßfläche 37 verschwenkt, um aus der dortigen Strecklage, wo der Stoßflächenteil 37 mit der späteren Trittfläche 39 in einer nach unten weisenden Ebene ausgerichtet ist, in die im wesentlichen rechtwinkelige Stufenlage gemäß Fig. 7 zu gelangen.
Dabei kommt es zu einer gewissen elastischen Deformation des Blattmaterials im Bereich des mittleren Stufenabschnitts 32, weil die beiden Lappen 44, 44', die stets eine gestreckte ebene Position bezüglich der Trittfläche 39 einnehmen und sich folglich über die aus Fig. 4 ersichtliche schauseitige Kante 57 der aufgelegten Packung 50 schieben müssen. Bei der Schwenkbewegung 47, 47' schieben sich die Lappen 44, 44* schließlich über die Schau-
seite 52 der Packung 50, wie aus Fig. 5 und 7 zu erkennen ist. Die Eckbereiche 53 der Packung 50 fahren dabei in die von den U-förmigen Schlitzen 40, 40' erzeugten Aufnahmen 65, 65' ein, an welchen sich auch die bereits erwähnten Durchbrüche 46, 46' befinden. Dies ist nicht nur aus Fig. 8, sondern auch aus den Seitenansichten und Endansichten von Fig. 6 und 7 zu entnehmen. Im Endfaltzustand gemäß Fig. 5 bis 8 liegt dann eine zuverlässige Halterung der Packung 50 am Trägerblatt 10 aus folgenden Gründen vor.
Die Packung 50 hat eine aus Fig. 5 ersichtliche Länge 56, die dem aus Fig. 1 entnehmbaren Längsabstand 60 der beiden äußeren Schnittschenkel 43 der beiden Schlitze 40 zweckmäßigerweise angepaßt ist. Wie aus Fig. 1 ersichtlich, ist in der Randzone 15 der untere Schlitz 40 in seinem unsymmetrischen U-Schenkel-Verlauf spiegelbildlich zu dem oberen U-Schlitz 40 ausgebildet, was natürlich sinngemäß auch für die beiden Gegenschlitze 40' in der anderen Randzone 50' gilt. Die kurzen U-Schenkel 43 bilden die äußeren Begrenzungen der beiden Schlitze 40 in der Randzone 15. Die Packung 50 wird daher, wie am besten aus den Strichelungen von Fig. 2 zu ersehen ist, mit ihrer Längendimension 56 in Ausrichtung mit diesem Längsabstand 60 gebracht. Dann kann das erwähnte Fertigfalten der Stufenprofile 30, 30' im Sinne der Schwenkbewegungspfeile 47, 47' ungestört ablaufen, wobei die Eckbereiche 53 der Packungen, wie schon mehrfach erwähnt wurde, in den Bereich der von den Schlitzen 40, 40' erzeugten Aufnahmen 65, 65' zu liegen kommen. In diesem Bereich kommt es zu einem wechselseitigen Eingriff. Dabei ist die Packung 50 allseitig formschlüssig von den Stufenprofilen 30, 30' umfaßt.
Wie aus Fig. 7 zu erkennen ist, liegt die Packung 50 mit ihrer Rückseite 54 lose an der Basisfläche 20 an, während, wie bereits mehrfach erwähnt wurde, die Lappen 44, 44' ihre Schauseite 52 übergreifen. Die beiden einander gegenüberliegenden längsgerichteten Schmalseiten 61 der Packung 50 liegen vollflächig an der Stoßfläche 37 des zugehörigen äußeren Stufenabschnitts 32 an. Aber auch die aus Fig. 6 und 7 ersichtliche obere und untere Seitenfläche 58, 59 der quaderförmigen Packung 50 finden eine Stütze an den gegeneinander weisenden Innenkanten 48, 49 der Stoßflächen 36, 38 im Stufenprofil 30 bzw. 30', welche im nach innen gesetzten oberen und unteren Stufenabschnitt 31 bzw. 33 von Fig. 1 entstehen. Dadurch
ist die Packung 50 allseitig gefangen und wegen der erwähnten Deformation in ihrer aus Fig. 5 bis 8 ersichtlichen Eingriffslage in den Aufnahmen 65, 65' gesichert. Auch bei heftiger Bewegung der erfindungsgemäßen Verkaufsaufmachung kann die Packung 50 aus ihrem formschlüssigen Nest im Trägerblatt 10 nicht herausfallen.
Wie ein Vergleich der Fig. 1 mit Fig. 8 lehrt, ist die von den beidseitigen Absätzen 19, 19' in Fig. 1 bestimmte Überbreite 62 des unteren Trägerblatt-Teilstücks 13 gegenüber der dort ersichtlichen Breite 63 des oberen Reststücks 14 so bemessen, daß sie durch die beidseitigen Faltungen der Randzonen 15, 15' kompensiert wird. Wenn nämlich, wie Fig. 8 zeigt, die fertig gefalteten Stufenprofile 30, 30' vorliegen, fällt im unteren Teilstück 13 des Trägerblatts 10 eine Faltungsbreite 64 an, die annähernd der Breite 63 des oberen Reststücks 14 entspricht. Dadurch erreicht man, daß im Gebrauchszustand der erfindungsgemäßen Verkaufsaufmachung die im Faltbereich vorgesehenen Längskanten 17, 17' des unteren Blatt-Teilstücks 13 annähernd in einer gemeinsamen Vertikalebene mit den Längskanten 18, 18' des oberen Blatt-Reststücks 14 liegen, wenn auch in zueinander höhenversetzten Ebenen aufgrund des Stufenprofils 30, 30', wie die Seitenansicht von Fig. 6 lehrt. Aufgrund dieser Bemessungen erhält die erfindungsgemäße Verkaufsaufmachung ein gleichförmiges attraktives Aussehen; die Bemessung der Breite 63 im oberen Reststück 14 setzt sich konform mit der Faltungsbreite 64 im unteren Teilstück 13 fort.
Es versteht sich, daß Packungen auch anderer Dimensionen und Formen in analoger Weise in einem mit Einschnitten und Faltungen versehenen Trägerblatt 10 zuverlässig gehaltert werden könnten. Anstelle oder zusätzlich zu den seitlichen Stufenprofilen 30, 30' könnte ein Stufenprofil auch in der untersten Randzone des Trägerblatts 10 vorgesehen sein, was im zweiten Ausführungsbeispiel von Fig. 9 bis 13 gezeigt ist. Statt Z-förmige Stufenprofile könnte man auch andere Winkelprofile zur formschlüssigen Halterung einer Packung 50 am Trägerblatt 10 verwenden. Die Stufenprofile können auch in sich unterbrochen sein und nur aus Teilstücken des Trägerblatts bestehen.
In dem zweiten Ausführungsbeispiel der Verkaufsaufmachung gemäß Fig. 9 bis 13 ist ein Trägerblatt 10' verwendet, das einen analogen Aufbau
zum Trägerblatt 10 des ersten Ausführungsbeispiels von Fig. 1 bis 8 aufweist. Aus diesem Grunde werden zur Benennung entsprechender Teile die gleichen Bezugszeichen verwendet, weshalb insoweit die bisherige Beschreibung gilt. Es genügt, lediglich auf die Unterschiede einzugehen.
Beim Trägerblatt 10' befindet sich die zu einem Stufenprofil 30 verkröpfte Randzone 15 im unteren Bereich des Trägerblatts, welcher dem oberen, das Aufhängeloch 12 aufweisenden Blattbereich 11 gegenüber liegt. Dort befinden sich vorbereitete Faltlinien 21, 22, die hier quer zur vertikalen Aufhängerichtung des Trägerblatts 10' verlaufen und zwischen denen ein im wesentlichen ebenfalls U-förmiger Schlitz 40 angeordnet ist. Der geradlinig ausgebildete Schlitz-Scheitel 41 verläuft in Ausrichtung mit der inneren Faltlinie 21 und weist hier zwei zueinander gegensinnig geformte, etwa S-förmige Schlitz-Schenkel 66 auf. Die Schlitz-Schenkel 66 gehen in diesem Ausführungsbeispiel über die äußere Faltlinie 22 mit Endstücken 67 hinaus und bestimmen einen Lappen 44 entsprechenden Umrisses. Im Endfaltzustand, gemäß Fig. 12 und 13, entstehen auch hier drei Stufenteile 70, 71, 72 in diesem Stufenprofil 30, nämlich, als unterster Stufenteil 70, die zur losen Anlage der besonderen Packung 50' dienende Basisfläche 70, ferner die abgewinkelt dazu verlaufende Stoßfläche 71 und schließlich eine im wesentlichen wieder parallel zur Basisfläche 70 verlaufende Trittfläche 72 als oberster Stufenteil. Die Stoßfläche 71 entsteht durch die endgültigen Abwinkelungen an den erwähnten Faltlinien 21, 22 beidseitig des im mittleren Bereich der unteren Randzone 15 vorgesehenen Schlitzes 40. Dadurch entsteht eine in Fig. 11 in einem Vorfalt-Zustand befindliche und in Fig. 12 im Endfalt-Zustand befindliche Aufnahme 68, in welche bei der endgültigen Verkaufsaufmachung die Packung 50' mit ihrem unteren Bereich 69 haltewirksam eingreift und dabei schauseitig von dem Lappen 44 übergriffen wird.
In diesem zweiten Ausführungsbeispiel besteht die Packung 50' aus einem in Form einer flachen Flasche ausgebildeten Behältnisses, welche als zu verkaufende Ware ein Schüttgut beinhaltet, z. B. sogenanntes Kreidepulver zur Ausführung von Markierungen im Schneiderhandwerk. Daher umfaßt das Behältnis einen als Ein- und Ausführöffnung dienenden abgesetzten Hals 73, der über einen angeformten Stopfen 74 verschließbar ist. Dieses Behältnis 50' hat zwar im wesentlichen ebene Breitseiten, die eine aus
Fig. 11 ersichtliche definierte Bauhöhe 5&Ggr; aufweisen, aber konvergent zum Behälterboden 75 aufeinander zulaufende Seitenflächen 76 gemäß Fig. 10. Es bietet sich der Hals 73 als weiterer Eingriffsbereich dieses Behältnisses 50' an.
Für diesen Zweck ist das Trägerblatt 10' mit einer geeigneten Gegenhalterung 77 versehen, die hier anstelle des im vorausgehenden Ausführungsbeispiels beschriebenen gegensinnigen Stufenprofils 30' tritt. Dazu ist das Trägerblatt 10' mit einer bogenförmigen Schnittlinie 78 versehen, die aus dem Blattmaterial eine Lasche 77 entsprechenden Umrisses ausschneidet. Die Endpunkte der bogenförmigen Schnittlinie 78 bestimmen den Verlauf einer quer verlaufenden Faltlinie 89, welche im Gebrauchsfall, wie Fig. 11 verdeutlicht, zur Abwinkelung der Lasche 77 in eine zum Trägerblatt 10' senkrechte Ebene zuläßt. Die Lasche 77 ist schließlich mit einem mittigen Durchbruch 79 versehen, in welchen beim Zusammenbau des Behältnisses 50' mit dem Trägerblatt 10' der erwähnte abgesetzte Hals 73 im Sinne des aus Fig. 11 ersichtlichen Einfädelungspfeils 80 hindurchgeführt wird. Dabei nimmt das Trägerblatt mit seinem Stufenprofil zunächst folgende besondere Vorfaltstellung ein, die der vorbeschriebenen Faltstellung von Fig. 2 bis 4 des ersten Ausführungsbeispiels entspricht.
Ausgehend von dem ebenen Ausgangsprodukt des Trägerblatts 10' gemäß Fig. 9 wird, wie bei 81 in Fig. 11 veranschaulicht ist, die beschriebene äußerste Trittfläche 72 der unteren Randzone 15' im Sinne des dortigen Schwenkpfeils 82 in Gegenrichtung zum späteren Winkelverlauf im Stufenprofil 30 von Fig. 12 zurückgeschwenkt. Die Verschwenkung erfolgt an der beschriebenen äußeren Faltlinie 22 im zum späteren Gebrauchsfall von Fig. 12 und 13 entgegengesetzten Sinne. Bei dieser Schwenkbewegung 82 wird der als gestreckter Fortsatz des Lappens 44 weiterlaufende Lappen 44 im Bereich des U-förmigen Schlitzes 40 natürlich mitgenommen und kann dabei in eine gegenüber Fig. 11 noch wesentlich flachere Position bezüglich der bereits erwähnten ebenen Basisfläche 70 gebracht werden. Die erwähnte Aufnahme 68 liegt dann frei. Das flaschenförmige Behältnis 50' kann daher nach Art einer Einrenk-Bewegung mit seiner ebenen Rückfläche 54' zunächst in Abstand zur abgewinkelten Lasche 77 auf die Basisfläche 70 aufgelegt und dann im Sinne des genannten Einfädelungspfeils 80 in Richtung der Lasche 77 bewegt werden, so daß der Flaschenhals 73,
gemäß Fig. 11, durch den Durchbruch 79 fährt. Dann kann die Endfaltung gemäß Fig. 12 und 13 in folgender Weise erfolgen.
Dazu wird die Trittfläche 72 vom Finger 81 freigegeben und eine zur vorbeschriebenen Schwenkbewegung 82 gegensinnige Klappbewegung der Trittfläche 72 im Sinne des in Fig. 12 angedeuteten Bewegungspfeils 83 ausgeführt. Dabei kommt es zu der für das erfindungsgemäße Stufenprofil 30 kennzeichnenden Knickung an den beiden Faltlinien 21, 22, die zu dem bereits beschriebenen Z-Verlauf führt. Bei dieser Klappbewegung 83 fährt das flaschenförmige Behältnis 50' mit seinem unteren Bereich 69 in die unterhalb des Lappens 44 vorgesehene Aufnahme 68 des Stufenprofils 30 ein und erfährt dort die aus Fig. 12 und 13 ersichtliche Haltwirksamkeit. Die von der Form des Schlitzes 40 bestimmte Umrißlinie schneidet einen Öffnungsquerschnitt 84 aus der Stoßfläche 71 des Stufenprofils 30 aus, der den Maßen des Behältnisses 50' an der Grenzstelle im gewünschten Einschnittbereich 69 angepaßt ist. So hat der Öffnungsquerschnitt 84 an wenigstens einer Stelle eine lichte Weite, die der in Fig. 10 ersichtlichen Breite 85 an dieser Stelle zwischen den beiden konvergierenden Seitenflächen 76 des Behältnisses 50' entspricht. Beim bestimmungsgemäßen Verkröpfen 83 des Stufenprofils 30 kommt daher das Behältnis 50 an dieser Stelle 65 klemmwirksam im Öffnungsquerschnitt 84 der Aufnahme 68 zu liegen. In Schwerkraftrichtung 86 kann folglich das an dem Trägerblatt 10' gehalterte Behältnis 50' nicht mehr nach oben durchrutschen.
Eine Bewegung in entgegengesetzter Richtung ist durch den oben beschriebenen Eingriff des Flaschenhalses 73 in der Lasche 77 ausgeschlossen. Die Lasche 77 befindet sich vom Fußpunkt des Stufenprofils 30 in einem aus Fig. 12 ersichtlichen Abstand 87, welcher der aus Fig. 10 erkennbaren Höhe 88 des Behältnisses 50' im an dem unteren Einsteckbereich 69 angrenzenden Bereich des Behältnisses 50' entspricht. Dieser angrenzende Bereich 88 liegt flächig an der bereits erwähnten Basisfläche 70 vor dem Stufenprofil 30 an.
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D-5600 Wuppertal 2, den
Kennwort: "Greiferkarte II"
Bezugszeichenliste:
Trägerblatt
oberer Blattbereich Aufhängeloch
unteres Teilstück von oberes Reststück von seitliche bzw. untere Randzone Randeinschnitt zwischen 14, 15 bzw. 14, 15' Längskante von 13 Längskante von 14 Absatz zwischen 17, 18 bzw. 17', 18' untere Basisfläche von 30, 30' innere Faltlinie von 31 äußere Faltlinie von 31 innere Faltlinie von 32 äußere Faltlinie von 32 innere Faltlinie von 33 äußere Faltlinie von 33 Abstand zwischen 23, seitlicher Versatz zwischen 21, Mittelzone von 10 für Stufenprofil aus 15 bzw. 15'
oberer Abschnitt von 21, 22, innerer Stufenabschnitt mittlerer Abschnitt von 23, 24, äußerer Stufenabschnitt mittlerer Abschnitt von 25, 26, innerer Stufenabschnitt Übergangsstelle zwischen 31, Übergangsstelle zwischen 32, Stoßfläche zwischen 21, 22 in Stoßfläche zwischen 23, 24 in Stoßfläche zwischen 25, 26 in obere Trittfläche von U-förmiger Schlitz für 44 bzw. 44' Schlitzscheitel von 40 langer U-Schenkel von kurzer U-Schenkel von Lappen
Abstand zwischen 44, 44' in Hochklapplage (Fig. 4) Durchbrüche bei 40, 40'
Schwenkbewegungspfeil von 15 bzw. 15' (Fig. 5, 7) Kante der Stoßfläche 36 (Fig. 6) Kante der Stoßfläche 38 (Fig. 6) Packung, Quader
flaschenförmiges Behältnis (Fig. 10 bis 13) Packungshöhe von 50 bzw. 50' Schauseite von 50; Rechteckumriß
10, 10'
11
12
13
14
15, 15'
16, 16'
17, 17'
18, 18'
19, 19'
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30, 30'
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40, 40'
41
42
43
44, 44'
45
46, 46'
47, 47'
48
49
50
50'
51, 51'
52
53 Eckbereich von 50
54 Packungsrückseite von 50 54' ebene Rückfläche von 50'
55 Packungsbreite von 50
56 Packungslänge von 50
57 schauseitige Kante von 50
58 obere Seitenfläche von 50
59 untere Seitenfläche von
60 Längsabstand von 43 (Fig. 1)
61 längsgerichtete Schmalflächen von 50 (Fig. 7)
62 Überbreite von 13 (Streckzustand von 15, 15')
63 Breite des Reststücks 14
64 Faltungsbreite von 13 (Faltzustand von 30, 30') 65, 65' Aufnahme bei 40 bzw. 40' (Fig. 5)
66 Schlitz-Schenkel von 40 (Fig.9)
67 Endstück von 66
68 Aufnahme (Fig. 11, 12)
69 unterer Einsteckbereich von 50'
70 erster Stufenteil, Basisfläche
71 zweiter Stufenteil, Stoßfläche
72 dritter Stufenteil, Trittfläche
73 Flaschenhals von 50'
74 Stopfen bei 73
75 Behälterboden von 50*
76 Seitenflächen von 50'
77 Gegenhalterung, Lasche
78 bogenförmige Schnittlinie bei
79 Durchbruch in 77
80 Einfädelungspfeil für 73
81 betätigender Finger
82 Schwenkbewegung von 72 (Vorfaltung)
83 endgültige Klappbewegung von 72 (Fig. 12)
84 Öffnungsquerschnitt von 68 (Fig. 13)
85 Breite von 50' bei 69
86 Schwerkraft-Richtung (Fig. 13)
87 Abstand zwischen 30, 77
88 angrenzender Bereich von 50', Höhe
89 Faltlinie von 77

Claims (31)

Schutzansprüche:
1. In Selbstbedienungseinrichtungen aufhängbare Verkaufsaufmachung einer das Verkaufsgut beinhaltenden Packung (50, 50'), insbesondere einer verschließbaren Dose zur Aufnahme einer Ware, wie von Kurzwarenartikeln, Kleineisenwaren od. dgl.,
mit einem zur Halterung der Packung (50, 50') dienenden Trägerblatt (10, 10'), das in seinem oberen Blattbereich (11) ein Aufhängeloch (12) für Aufhängemittel der Selbstbedienungseinrichtung besitzt,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine Randzone (15, 15') des Trägerblatts (10, 10') wenigstens bereichsweise stufenförmig verkröpft (Stufenprofil 30, 30') und stellenweise geschlitzt (Schlitz 40, 40') ist,
der Schlitz (40, 40') eine Aufnahme (65, 68) im verkröpften Stufenprofil (30, 30') erzeugt, in welche die Packung (50, 50') bereichsweise haltewirksam eingreift,
und die der Randzone (15, 15') benachbarte, unverkröpfte Blattzone eine Basisfläche (20; 70) zur rückseitigen losen Anlage des angrenzenden Bereiches (88) der Packung (50, 50') bildet.
2. Verkaufsaufmachung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (40, 40') aus unverkröpft bleibenden Teilstücken der Randzone (15, 15') zugleich einen Lappen (44, 44') ausformt, welcher die in der Aufnahme (65, 68) steckende Packung (50, 50') schauseitig (52) übergreift.
3. Verkaufsaufmachung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Randzone (15), wenigstens bereichsweise (13), zwei zueinan-
der parallele Faltlinien (21, 22; 23, 24) besitzt, (Faltlinien-Paar), die nach der Verknüpfung ein Z-förmiges Stufenprofil (30) aus drei Stufenteilen erzeugen,
wobei der erste, unterste Stufenteil die Basisfläche (20, 70) zur Anlage der Packung (50, 50') ist, die mit Blatt-Teilstücken (14) bis zum aufhängewirksamen oberen Blattbereich (11) gestreckt weiterläuft,
der mittlere, zweite Stufenteil eine von dieser Basisfläche (20, 70) zur Schauseite hin abgewinkelte Stoßfläche (35 - 38; 71) im Z-förmigen Stufenprofil (30) erzeugt, die den Schlitz (40) aufweist und am Umriß (61, 59, 58; 76) der eingesteckten Packung (50, 50') angreifende Stützstellen bildet,
und der dritte, oberste Stufenteil eine von der Stoßfläche abgewinkelte obere Trittfläche (39; 72) erzeugt, die zwar im Höhenabstand (51, 51') zur unteren Basisfläche (20; 70) weiterläuft, aber in einer Parallelebene dazu angeordnet ist.
4. Verkaufsaufmachung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen den beiden Faltlinien (21, 22; 23, 24) im wesentlichen der Höhe (51, 51') der in die Aufnahme (65, 68) eingreifenden Packung (50, 50') entspricht.
5. Verkaufsaufmachung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der vom Schlitz (40) gebildete schauseitige Lappen (44) aus einem gestreckten, ebenen Fortsatz der oberen Trittfläche (39; 72) des Z-förmigen Stufenprofils (30) gebildet ist.
6. Verkaufsaufmachung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der den Lappen (44) bildende Schlitz (40) im wesentlichen eine U- bzw. V-Form aufweist, dessen Schlitz-Scheitel (41) der zur Anlage der Packung (50, 50') dienenden Basisfläche (20; 70) zugekehrt ist.
7. Verkaufsaufmachung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz-Scheitel (41) des U- bzw. V-förmigen Schlitzes (40) im wesentlichen mit der inneren Faltlinie (21) des das Z-förmige Stufenprofil (30) erzeugenden Faltlinien-Paares ausgerichtet ist.
8. Verkaufsaufmachung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (40) aus der Stoßfläche (71) des Z-förmigen Stufenprofils (30) einen zur Aufnahme (68) der Packung(50') dienenden Öffnungsquerschnitt (84) ausschneidet, der wenigstens stellenweise dem Außenmaß (65) des in die Aufnahme (68) eingreifenden Bereichs
(69) der Packung (50') entspricht, (vergl. Fig. 10, 13).
9. Verkaufsaufmachung nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der U- bzw. V-förmige Schlitz (40) mit seinen Schlitzschenkeln (66) über die äußere Faltlinie (22) des Faltlinien-Paares hinaus bereichsweise (67) in der äußeren Trittfläche (72) des Z-förmigen Stufenprofils weiterläuft, (vergl. Fig. 9).
10. Verkaufsaufmachung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß im Abstand (45; 87) von der verkröpften Randzone (15) eine Gegenhalterung (30'; 77) im Trägerblatt (10, 10') angeordnet ist, die zur Befestigung eines weiteren Bereichs (53; 73) der Packung (50, 50') dient, (vergl. Fig. 2, 9).
11. Verkaufsaufmachung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenhalterung aus wenigstens einer aus dem Trägerblatt (10') ausgeschnittenen (78) Lasche (77) besteht, (vergl. Fig. 9 bis 13).
12. Verkaufsaufmachung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (77) zwar aus dem unverkröpft bis zum aufhängewirksamen oberen Blattbereich (11) weiterlaufenden Blattzone (87) ausgeschnitten ist, aber gegenüber der zur Anlage dienenden Basisfläche
(70) abgewinkelt verläuft, (vergl. Fig. 11 bis 13).
13. Verkaufsaufmachung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeich-
net, daß die Lasche (77) einen Durchbruch (79) aufweist, in welchen ein weiterer Bereich (73) der Packung (501) eingreift, (vergl. Fig. 11 bis 13).
14. Verkaufsaufmachung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die abgewinkelte Lasche (77) der Aufnahme (68) in der Stoßfläche (71) des Z-förmigen Stufenprofils (30) gegenüber liegt und zwischen der Lasche (77) und der Stoßfläche (71) die zur Anlage der Packung (50') dienende Basisfläche (70) angeordnet ist.
15. Verkaufsaufmachung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenhalterung aus einer weiteren, stufenförmig (30() verkröpften sowie stellenweise geschlitzten (40') Randzone (15') des Trägerblatts (10) besteht, deren Schlitz (40') eine weitere Aufnahme (65') im dortigen Stufenprofil (30') erzeugt, in welche die Packung (50) mit einem gegenüberliegenden Bereich (53) haltewirksam eingreift, (vergl. Fig. 5).
16. Verkaufsaufmachung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Randzonen (15, 15') zueinander gegensinnig verkröpft sind, vorzugsweise ein spiegelbildlich gleiches Stufenprofil (30, 30') aufweisen, und die Mittelzone (29) des Trägerblatts (10) zwischen den beiden randseitigen Stufenprofilen (30, 30') die in der Blattebene gestreckt weiterlaufende Basisfläche zur Anlage der Packung (50) bildet.
17. Verkaufsaufmachung nach Ansprüche 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden randseitigen Stufenprofile (30, 30') sich lediglich über ein unteres Teilstück (13) des Trägerblatts (10) erstrecken und durch einen Randeinschnitt (16, 16') von dem oberen Reststück (14) des Trägerblatts (10) getrennt sind.
18. Verkaufsaufmachung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das mit den randseitigen Stufenprofilen (30, 30') ausgerüstete untere Teilstück (13) des Trägerblatts (10) - im ungefalteten, gestreckten Zustand gesehen - eine größere Blattbreite (62) als das obere Reststück (14) aufweist, (vergl. Fig. 1).
19. Verkaufsaufmachung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß bei umgriffener Packung (50) die Längskanten (17, 17') der beiden verkröpften Stufenprofile (30, 30') im unteren Teilstück (13) des Trägerblatts (10) annähernd fluchtend mit den Längskanten (18, 18') des ebenen Reststücks (14) vom Trägerblatt (10) verlaufen, (vergl. Fig. 8).
20. Verkaufsaufmachung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltlinien-Paare (21, 22; 23, 24; 25, 26) der beiden Z-förmigen Stufenprofile (30, 30') vertikal, in Schwerkraftrichtung des in der Selbstbedienungseinrichtung aufgehängten Trägerblatts (10) verlaufen.
21. Verkaufsaufmachung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß ein Faltlinien-Paar aus wenigstens zwei in seitlichem Versatz (28) zueinander verlaufenden Abschnitten (21, 22; 23, 24; 25, 26) besteht, wobei an der Übergangsstelle zwischen den beiden Abschnitten Schlitze (40, 40') angeordnet sind, die zum Ausformen des schauseitigen Lappens (44, 44') dienen.
22. Verkaufsaufmachung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß - bei ungefalteten, gestreckten Trägerblatt (10) gesehen - die innere Faltlinie (23) des nach außen gesetzten einen Faltlinien-Paar-Abschnitts im wesentlichen mit der äußeren Faltlinie (22, 26) des nach innen versetzten anderen Abschnitts ausgerichtet ist, (vergl. Fig. 1).
23. Verkaufsaufmachung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der lappenbildende Schlitz (40, 40') das Stufenprofil (30, 30') in zwei Stufenabschnitte (31, 32, 33) mit zueinander randseitig versetzten Stoßflächen (36, 37, 38) gliedert (innerer Stufenabschnitt 31, 33, äußerer Stufenabschnitt 32), welche die gehalterte Packung (50) an zueinander richtungsunterschiedlichen Umrißstellen (58, 59, 61) abstützen.
24. Verkaufsaufmachung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Stoßflächen (36, 37, 38) des inneren und äußeren Stufenabschnitts (31, 32, 33) zwar im wesentlichen parallel verlaufen, aber in seitlichem Abstand (28) zueinander angeordnet sind.
25. Verkaufsaufmachung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß die gehalterte Packung (50) zwar in Flächenkontakt mit der Stoßfläche (37) des äußeren Stufenabschnitts (32) ist, aber in Punkt- oder Linienberührung mit derjenigen Kante (48, 49) des inneren Stufenabschnitts (31, 33) steht, die vom lappenbildenden Schlitz (40, 40') am inneren Stufenabschnitt (31, 33) erzeugt ist.
26. Verkaufsaufmachung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß das Stufenprofil (30, 30') durch zwei in Abstand (60) zueinander angeordnete lappenbildende Schlitze (40) in drei Stufenabschnitte (31, 32, 33) aufgeteilt ist, von denen der mittlere (32) einen äußeren Stufenabschnitt mit gegenüber den beiden anderen, inneren Stufenabschnitten (31, 33) weiter nach außen gesetzten Stoßfläche (37) bildet, wobei die den beiden lappenbildenden Schlitzen (40) zugekehrten Kanten (48, 49) der Stoßflächen (36, 38) von den beiden inneren Stufenabschnitten (31, 33) an den voneinander weggerichteten Umrißkanten (58, 59) der gehalterten Packung (50) sich abstützen, wie der oberen und der unteren Seitenfläche (58, 59) eines die Packung bildenden Quaders.
27. Verkaufsaufmachung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Lappen (44) aus unabgewinkelt gebliebenen Bereichen desjenigen Längsstreifens im Trägerblatt gebildet ist, der, daran angrenzend, die beiden zueinander versetzten Stoßflächen (36, 37, 38) des inneren und äußeren Stufenabschnitts (31, 32, 33) bildet.
28. Verkaufsaufmachung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhen-Summe (27, 28) der beiden zueinander versetzten Stoßflächen (36, 37, 38) des inneren und äußeren Stufenabschnitts (31, 32, 33) die vorspringende Dimension des Lappens (44) bestimmt.
29. Verkaufsaufmachung nach einem oder mehreren der Ansprüche 15 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die beidrandseitigen Stufenprofile
(30, 30') jeweils zwei einander paarweise gegenüberliegende Lappen (Lappen-Paar 44, 44') aufweisen und die vorspringenden Scheitel (41) eines Lappen-Paares (44, 44') gegeneinander gerichtet sind.
30. Verkaufsaufmachung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Lappen-Paare (44, 44') auf die vier Eckbereiche eines Rechtecks (52) verteilt angeordnet sind und das Rechteck (52) die Schauseite einer quaderförmigen, eingesteckten Packung (50) bestimmt.
31. Verkaufsaufmachung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß der U-bzw. V-förmige Schlitz (40) zueinander unterschiedlich lange Schlitz-Schenkel (40, 43) aufweist, die im wesentlichen jeweils bis zur äußeren Faltlinie des das Stufenprofil (30, 30') erzeugenden Faltenlinien-Paares (21, 22; 23, 24; 25, 26) gehen, und zwar der kurze (43) Schlitz-Schenkel bis zu derjenigen des inneren Stufenabschnitts (31, 33) und der lange Schlitz-Schenkel (42) bis zu derjenigen (24) des äußeren Stufenabschnitts (32).
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