DE9202103U1 - Vorrichtung zum Erzeugen eines Schaumes aus einer Reinigungsflüssigkeit mit Niederdruck, insbesondere für Waschanlagen für Kraftfahrzeuge - Google Patents
Vorrichtung zum Erzeugen eines Schaumes aus einer Reinigungsflüssigkeit mit Niederdruck, insbesondere für Waschanlagen für KraftfahrzeugeInfo
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Description
DE505RÖ01
Vorrichtung zum Erzeugen eines Schaumes aus einer Reinigungsflüssigkeit
mit Niederdruck, insbesondere für Waschanlagen für Kraftfahrzeuge
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Erzeugen eines Schaumes aus einer Reinigungsflüssigkeit mit Niederdruck,
insbesondere für Waschanlagen für Kraftfahrzeuge, die eine Mischzone
zum Vermischen der Reinigungsflüssigkeit mit Luft aufweist und an die anschließend ein siebartig ausgebildeter Schäumkörper
zum Verschäumen des Gemisches angeordnet ist.
Es ist durch die DE-OS 3 247 645 bereits ein Schäumgerät für Reinigungsflüssigkeiten
bekannt. Dieses Schäumgerät weist eine Flüssigkeitspumpe, die mit mittlerem Druck (
< 5 bar) fördert, und eine Luftpumpe, die mit geringem Druck ( < 0,5 bar) fördert, auf,
wobei die Verschäumung in einem Schaumrohr erfolgt, das auch zum Ausbringen des Schaumes dient. Die Verschäumung erfolgt dabei
über eine erste Mischkammer mit im Verhältnis zum Schaumrohr
großem Durchmesser und eine zweite und eventuell weitere Mischkammern mit im Verhältnis zum Schaumrohr kleinem Durchmesser, wobei
die zweite und - falls vorgesehen - alle weiteren Mischkammern zur Trocknung des Schaumes dienen. Mit einem derartigen
Schäumgerät werden die bei Verwendung von Hochdruckreinigern bekannten Nachteile, wie eine mögliche Beschädigung des zu reinigenden
Gegenstandes, ein hoher Energieverbrauch sowie ein hoher Verbrauch an Reinigungsmitteln vermieden.
Jedoch ist der Aufbau dieses bekannten Schäumgerätes kompliziert und kostenaufwendig. Weiterhin ist zur Erzeugung eines trockenen
Schaumes, wie er vielfach erwünscht wird, die Anordnung von mehreren Mischkammern erforderlich.
Es ist weiterhin bekannt, zur Verschäumung von Reinigungsflüssigkeiten
Schäumkörper einzusetzen, durch die die Reinigungsflüssigkeit gepreßt und auf diese Weise ein Reinigungsschaum erzeugt
wird. Eine derartige Lösung ist durch die DE-OS 2 416 175 bekannt, in der ein Gerät zum Aufschäumen von Reinigungsflüssigkeit
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offenbart ist, in dem einem Mischkopf sowohl die Reinigungsflüssigkeit
als auch die Mischluft mittels Luftverdichter unter Druck zugeführt werden und an den sich ein siebartig durchlässiger
Sinterkörper zur Schaumerzeugung anschließt. Eine derartige Vorrichtung arbeitet jedoch mit relativ hohem Druck, wodurch die
damit vorstehend genannten, systembedingten Nachteile entstehen. Weiterhin ist der Aufbau dieses Gerätes ebenfalls relativ kompliziert.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Vorrichtung zum Erzeugen eines Schaumes aus einer Reinigungsflüssigkeit mit
Niederdruck, insbesondere für Waschanlagen für Kraftfahrzeuge, die eine Mischzone zum Vermischen der Reinigungsflüssigkeit mit
Luft aufweist und an die anschließend ein siebartig ausgebildeter Schäumkörper zum Verschäumen des Gemisches angeordnet ist, zu
schaffen, welche einen konstruktiv einfachen Aufbau besitzt und im Dauerbetrieb die Erzeugung eines feinporigen festen Schaumes
bei einem geringen Verbrauch an Reinigungsmitteln ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird das Problem dadurch gelöst, daß in dem vorderen
Teil eines Gehäuses eine Mischkammer angeordnet ist, in die ein zur Zuführung einer Reinigungsflüssigkeit dienendes Rohr hineinragt,
welches an seinem in der Mischkammer angeordneten vorderen Ende eine oder mehrere Öffnungen zum Austritt der
Reinigungsflüssigkeit in die Mischkammer aufweist, und das Gehäuse
mit einer Luftzufuhr verbunden ist, über die Luft in die Mischkammer eintritt, wobei der Druck der in die Mischkammer eintretenden
Luft niedriger als der Druck der Reinigungsflüssigkeit in dem Rohr ist sowie in dem Gehäuse anschließend an die Mischkammer
eine Schäumpatrone mit untereinander verbundenen Öffnungen relativ geringen Durchmessers und in der hinteren Seitenwand des
Gehäuses ein Schaumrohr angeordnet ist. Dabei ist unter dem Begriff Reinigungsflüssigkeit eine Mischung aus einem Reinigungsmittel,
welches schaumbildend ist, und Wasser zu verstehen.
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Unter Reinigungsmittel wird ein Mittel verstanden, welches gleichzeitig pflegende Eigenschaften aufweisen kann, wie beispielsweise
Wachse. Dabei ist es möglich, mehrere Reinigungsmittel vorher bzw. Reinigungs- und Pflegemittel zu mischen (beispielsweise
Zusatz von Wachsen). Durch den Eintritt der Reinigungsflüssigkeit über ein Rohr in die volumenmäßig größere Mischkammer
und ihren Austritt über Öffnungen in einem Raum geringen Druckes wird eine intensive Vermischung mit der Luft erreicht,
die eine wichtige Voraussetzung für einen geringen Verbrauch an Reinigungsmitteln bei der Erzeugung eines festen Schaumes bildet.
Zur Erreichung einer guten Vermischung ist es besonders zweckmäßig,
wenn das Rohr für die Reinigungsflüssigkeit durch die vordere Seitenwand in das Gehäuse eintritt und sich axial auf dessen
Längsachse erstreckt und vor dem Gehäuse das Rohr eine Abzweigung aufweist, über die ein Reinigungsmittel in das Wasser führende
Rohr eintritt und sich in diesem mit dem Wasser zu der Reinigungsflüssigkeit vermischt. Hierdurch erfolgt eine Vorvermischung
zwischen Wasser und Reinigungsmittel bereits vor der eigentlichen Mischkammer im Gehäuse. Hierbei kann das Rohr einen
mit Öffnungen versehenen vorderen Abschnitt aufweisen, wobei das vordere Ende des Rohres wenigstens teilweise verschlossen ist und
dabei ein annähernd gleicher Austritt an Reinigungsflüssigkeit aus dem vorderen Abschnitt erreicht wird. Dabei ist es möglich,
die öffnungen als Bohrungen oder als ein grobmaschiges Sieb auszubilden.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform besteht darin,
das vordere Ende als eine Düse auszubilden.
Zweckmäßigerweise ist dabei für die Luftzufuhr am Mantel des Gehäuses
ein Rohrstutzen vertikal zur Längsachse des Gehäuses angeordnet. Eine weitere zweckmäßige Ausbildung zur Erreichung einer
guten Durchmischung des Gemisches aus Reinigungsflüssigkeit und Luft besteht darin, daß in dem Gehäuse vor der Mischkammer eine
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mit der Luftzufuhr verbundene Luftkammer angeordnet ist, welche über in der vorderen Seitenwand des Gehäuses angeordnete Luftaustritte
mit der Mischkammer verbunden ist.
Zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Durchmischung sind die Luftaustritte dabei zweckmäßigerweise koaxial zu dem Rohr für die
Reinigungsflüssigkeit angeordnet.
Eine gute Vermischung im Niederdruckbereich und ein ausreichender Druck zum Eintritt in die Schäumzone werden erreicht, wenn die
Reinigungsflüssigkeit im Rohr einen Druck von < 0,5 bar und die
Luft am Eintritt in der Mischkammer einen Druck von < 1,5 bar aufweist.
Für die Erzeugung eines feinporigen und festen Schaumes weist die Schäumpatrone vorzugsweise den gleichen Durchmesser wie die
Mischkammer auf und nimmt dabei annähernd 2/3 des Innenraumes des Gehäuses ein.
Für den Dauerbetrieb ist es vorteilhaft, die Schäumpatrone als ein grobmaschiges Kunststoffnetz auszubilden, da dieses nicht
verrottet und auch weitgehend beständig gegen Chemikalien ist. Außerdem kann dieses leicht durch Wasserspülung gereinigt werden.
Die Schäumpatrone kann an der Innenseite des Mantels des Gehäuses sowie an der hinteren, vertikal ausgebildeten Seitenwand
des Gehäuses anliegen.
Für einen kontinuierlichen Prozeß der Schaumerzeugung ist es auch möglich, daß zwischen der hinteren Fläche der Schäumpatrone und
dem Schaumrohr ein kegelstumpfförmiger Sammelraum für den gebildeten
Schaum angeordnet ist, wobei die Grundfläche desselben dem Durchmesser der Schäumpatrone und seine obere Fläche dem
Durchmesser des Schaumrohres entspricht und seine Seitenflächen durch die hintere Seitenwand des Gehäuses gebildet ist.
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Das Schaumrohr kann als ein Rohrstutzen zum Anschluß eines Reinigungsgerätes
oder eines Zwischenstückes zu diesem ausgebildet sein.
Die Erfindung wird an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
Fig. 1: die Vorderansicht der Vorrichtung zur Erzeugung eines Schaumes in schematischer Darstellung;
Fig. 2: die Vorderansicht einer weiteren Ausführung der Vorrichtung
in teilweiser Darstellung.
Das Gehäuse 1 der Vorrichtung ist als ein durch Seitenwände 2; 3 abgeschlossener Hohlzylinder ausgebildet. Durch die vordere Seitenwand
2 ist entsprechend Fig. 1 in seinen Innenraum, der in diesem Bereich eine Mischkammer 4 bildet, ein Rohr 5 eingeführt.
Dieses Rohr 5 weist in dem in die Mischkammer 4 hineinragenden Teil einen Abschnitt 5' mit einer größeren Anzahl von Öffnungen
auf. An seinem vorderen Ende ist das Rohr 5 ganz oder teilweise verschlossen, um einen annähernd gleichmäßigen Austritt einer in
ihm strömenden Reinigungsflüssigkeit über den gesamten vorderen
Abschnitt 51 zu ermöglichen. An dem außerhalb der Mischkammer 4
befindlichen Teil des Rohres 5 ist annähernd vertikal zu diesem eine Abzweigung 7 angeordnet. Das Rohr 5 ist mit einem Zufluß A
für Wasser verbunden, der in nicht dargestellter Form unmittelbar an einer Wasserleitung oder aber an einen Wassertank angeschlossen
ist, wobei die zugeführte Wassermenge über eine Regeleinrichtung, wie ein Durchlaßventil, einstellbar ist. In dem Zufluß
A kann eine Pumpe zur Förderung des Wassers sowie eine Heizeinrichtung für dessen Erwärmung vorgesehen sein. Die geeignete
Wassertemperatur für den Einsatz in Waschanlagen für Kraftfahrzeuge liegt bei etwa 30 - 45 °C.
An der Abzweigung 7 ist ein Zufluß B für ein Reinigungsmittel angeschlossen. Dabei ist über eine an sich bekannte, nicht dargestellte
Verteilereinrichtung eine Verbindung zu mehreren,
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unterschiedliche Reinigungsmittel enthaltenden Behältern möglich. Unter Reinigungsmittel werden sowohl solche verstanden, die der
eigentlichen Reinigung dienen, wie Shampoos, oder auch Pflegemittel, wie flüssige Wachse. Diese Reinigungsmittel können dabei
in dem Zufluß B bereits gemischt werden. Ihre Förderung erfolgt durch eine im Zufluß B angeordnete Pumpe, wobei ebenfalls eine
Mengenregeleinrichtung vorgesehen ist. Es ist auch möglich, daß in dem Rohr 5 ein Injektor an sich bekannter Bauart angeordnet
ist und die Reinigungsmittel durch das Wasser mitgerissen und im Rohr 5 gleichzeitig mit dem Wasser zu einer Reinigungsflüssigkeit
gemischt werden. Diese Ausführung wird dann angewendet, wenn das Mischungsverhältnis der Reinigungsflüssigkeit sich nur gering
verändert.
Im vorderen Teil des Gehäuses 1 ist entsprechend Fig. 1 an seinem Mantel annähernd vertikal ein Rohrstutzen 8 vorzugsweise zwischen
der Seitenwand 2 und dem mit Öffnungen 6 versehenen Abschnitt 5'
des Rohres 5 angeordnet. Der Rohrstutzen 8 ist mit einer Luftzufuhr C verbunden. Die Luft wird mit einem recht niedrigen Druck
von annähernd 1,5 bar in den Innenraum des Gehäuses 1 gedrückt.
Durch Versuche wurde festgestellt, daß mit einem geringen Überdruck ein besonders stabiler Schaum erzeugt werden kann. Der
Überdruck liegt immer unter dem Druck der austretenden Reinigungsflüssigkeit,
deren Druck bei < 5 bar liegen kann. Hierzu ist die Luftzufuhr C mit einer Druckluftleitung oder einem Kompressor
verbunden. Dabei kann in der Luftzufuhr ein Druckminderer angeordnet sein. Der Zufluß A; B sowie die Luftzufuhr C können durch
ein Rohr oder aber auch durch eine Schlauchleitung gebildet sein.
In dem Innenraum des Gehäuses 1 ist im unmittelbaren Anschluß an die Mischkammer 4 eine Schäumpatrone 9 angeordnet. Hierbei kann,
wie in Fig. 1 dargestellt, sich zwischen dem Ende des Rohres 5 sowie der Schäumpatrone 9 ein vorbestimmter Abstand befinden.
Hierdurch wird eine bessere Vermischung zwischen Reinigungsflüssigkeit
und Luft in der Mischkammer 4 erreicht. Die Schäumpatrone 9 nimmt etwa 2/3 des Volumens des Innenraumes des Gehäuses 1 ein.
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Sie besteht aus einem für das Flüssigkeits-Luftgemisch durchlässigen
Stoff mit untereinander verbundenen Öffnungen, der gegen die eingesetzten Reinigungsmittel resistent ist. In bevorzugter
Weise wird die Schäumpatrone 9 durch ein Kunststoffnetz gebildet, wobei dessen öffnungen je nach Einsatzzweck unterschiedlich groß
sein können- Es ist auswechselbar.
Die Schäumpatrone 8 liegt an der Innenseite des Gehäuses 1 an. An der hinteren Seite kann sie in nicht dargestellter Weise an
einer senkrechten Seitenwand 3 anliegen. Wie in Fig. 1 dargestellt, kann auch ein Sieb aus einem festen Material angeordnet
sein. Die hintere Seitenwand 3 ist dabei kegelstumpfförmig ausgebildet,
wodurch ein Sammelraum 12 für den entstandenen Schaum entsteht. Die Grundfläche des Sammelraumes 12 entspricht dem
Durchmesser der Schäumpatrone 9. An dem vorderen Ende des Kegelstumpfes ist koaxial zu dem Gehäuse 1 ein Schaumrohr 11 angeordnet,
dessen Durchmesser dem oberen Ende des Sammelraumes 12 entspricht. Das Schaumrohr 11 kann auch als ein Rohrstutzen ausgebildet
sein, an dem unterschiedliche Geräte, wie beispielsweise eine Schaumlanze oder eine Düse, angeschlossen sind.
In Fig. 2 ist eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung dargestellt.
Diese unterscheidet sich von der Vorrichtung, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist, durch die Ausbildung im vorderen Teil.
Die Schäumpatrone 9 sowie der hintere Teil des Gehäuses 1 entsprechen dem beschriebenen Aufbau.
Bei dieser Ausführungsform ist das vordere Ende des koaxial in
der Mischkammer 4 angeordneten Rohres 5 als eine Düse 10 ausgebildet. Vor der Mischkammer 4 weist das Gehäuse 1 eine Luftkammer
13 auf. In dieser ist der Rohrstutzen 8 für die Luftzufuhr C angeordnet. In diesem Fall sind in der Seitenwand 2 des Gehäuses
1 Luftaustritte 14 angeordnet, welche die Luftkammer 13 mit der Mischkammer 4 verbinden. Den vorderen Abschluß des
Gehäuses 1 bildet bei diesem Ausführungsbeispiel die vordere
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Kammerwand 15 der Luftkammer 13. Es ist auch möglich, in der in Fig. 2 dargestellten Weise eine Luftkammer 13 in dem Gehäuse 1
anzuordnen und das Rohr 5 mit einem vorderen Abschnitt 5' mit Öffnungen 6 zu versehen.
Die Arbeitsweise der Vorrichtung ist folgende:
Über den Zufluß A fließt Wasser in das Rohr 5, dem über den Zufluß
B durch den Abzweig 7 ein gewünschtes Reinigungsmittel zugesetzt wird. Bei der Anordnung eines Injektors in dem Rohr 5
reißt das Wasser das Reinigungsmittel mit. Die Vermischung beider Medien beginnt bereits in dem Rohr 5. Der Anteil an Wasser sowie
Reinigungsmittel kann dabei vorbestimmt werden. Er ist entsprechend dem Anwendungszweck unterschiedlich. Je trockener der
Schaum werden soll, desto geringer ist der Wasseranteil.
Bei der Ausführungsform, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist, tritt
durch die Öffnungen 6 des Abschnittes 51 die gebildete Reinigungsflüssigkeit
in die Mischkammer 4 des Gehäuses 1 der Vorrichtung aus. Der Austritt erfolgt hierbei in der Regel tropfenförmig.
Durch die mit einem Druck, der unter dem Druck der Reinigungsflüssigkeit
liegt, eintretende Luft werden die Tropfen, die bereits verteilt sind, verwirbelt und eine intensive Durchmischung
von Luft mit der Reinigungsflüssigkeit erzeugt. Dieses Flüssigkeits-/Luftgemisch durchströmt nunmehr die Schäumpatrone
9. Durch deren Öffnungen im Kunststoffnetz bildet sich der
gewünschte Schaum, der, wie in Fig. 1 dargestellt, in einen Sammelraum 12 eintreten kann und dann über das Schaumrohr 11 aus
der Vorrichtung austritt und auf die zu säubernde bzw. zu pflegende Oberfläche mit einem entsprechenden Gerät aufgetragen
werden kann. Bei der Ausführungsform, wie sie in Fig. 2 dargestellt
ist, wird die Reinigungsflüssigkeit über die Düse 10 in
die Mischkammer 4 gesprüht. Dabei kann sie gegen den Innenmantel des Gehäuses 1 prallen und zusätzlich zerstäuben, über die ebenfalls
koaxial aus der Luftkammer 13 über die Luftaustritte 14 in
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die Mischkammer 4 austretende Luft erfolgt die Verwirbelung der Flüssigkeitsteilchen, und es entsteht dadurch ein intensiv durchmischtes
Flüssigkeits-/Luftgemisch. Die Konsistenz und die Feinporigkeit des Schaumes werden im wesentlichen bestimmt durch
- die Art der zugeführten Reinigungsflüssigkeit, wobei die Zusammensetzung
des Reinigungsmittels, aber besonders auch der Anteil des zugeführten Wassers, von Bedeutung ist,
- die zugeführte Luftmenge und deren Druck,
- das Volumen und die Größe der Öffnungen in der Schäumpatrone 9. Dabei wird der Schaum bei einem relativ großen Volumen und
kleinem Durchmesser der Öffnungen feinporiger.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist einen einfachen Aufbau auf und ermöglicht dabei jedoch die Herstellung eines Schaumes sehr
unterschiedlicher Zusammensetzung.
Der konstruktive Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann
dabei auch entsprechend dem Einsatzzweck von dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
abweichen.
So ist es möglich, daß das Gehäuse 1 eine rechteckige oder eine annähernd kugelförmige Ausbildung erhält. Speziell bei Einsatz
von Gemischen mit sehr niedriger Kohäsion kann der vordere Abschnitt 5' des Rohres 5 entsprechend Fig. 1 als ein grobmaschiges
Sieb ausgebildet sein, im Rahmen des Erfindungsgedankens sind
auch noch entsprechende weitere Varianten möglich.
Die Vorrichtung kann sowohl senkrecht als auch waagerecht in eine Reinigungsanlage eingebaut werden. Eine Verwendung in einem Handgerät
ist ebenfalls möglich, wobei sie dann jede beliebige Lage einnimmt.
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Der erzeugte Schaum ist sehr beständig und haftet gut an der zu reinigenden Oberfläche. Besonders günstig ist dabei, daß der
Schaum im Niedrigdruckbereich erzeugbar ist; dadurch wird es auch möglich, mit Flüssigkeit von relativ geringer Kohäsion einen
steifen Schaum zu erzeugen. Weiterhin verringern sich durch den Einsatz niedriger Drücke insbesondere die Energiekosten. Es ist
auch nicht erforderlich, das Gehäuse 1 als einen Druckbehälter auszubilden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist vielseitig für Reinigungsund Pflegearbeiten einsetzbar. Besonders vorteilhaft ist ihr Einsatz
im Niedrigdruckbereich einer Selbstbedienungswaschanlage, da sie robust ist und eine ausreichende Schaumbildung gewährleistet.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird ein sehr niedriger
Verbrauch an Reinigungsmitteln erreicht.
Es ist auch möglich, die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Erzeugung
eines Schaumes für die Reinigung und Pflege von Fußböden oder Wänden und dabei aufgrund seiner guten Haftung auch für geflieste
Flächen einzusetzen.
Claims (15)
1. Vorrichtung zum Erzeugen eines Schaumes aus einer Reinigungsflüssigkeit
mit Niederdruck, insbesondere für Waschanlagen für Kraftfahrzeuge, die eine Mischzone zum Vermischen der Reinigungsflüssigkeit
mit Luft aufweist und an die anschließend ein siebartig ausgebildeter Schäumkörper zum Verschäumen des Gemisches
angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß in dem vorderen Teil eines Gehäuses (1) eine Mischkammer (4) angeordnet
ist, in die ein zur Zuführung einer Reinigungsflüssigkeit dienendes Rohr (5) hineinragt, welches an seinem in der
Mischkammer (4) angeordneten vorderen Ende eine oder mehrere Öffnungen zum Austritt der Reinigungsflüssigkeit in die Mischkammer
(4) aufweist, und das Gehäuse (1) mit einer Luftzufuhr (C) verbunden ist, über die Luft in die Mischkammer (4) eintritt,
wobei der Druck der in die Mischkammer (4) eintretenden Luft niedriger als der Druck der Reinigungsflüssigkeit in
dem Rohr (5) ist sowie in dem Gehäuse (1) anschließend an die Mischkammer (4) eine Schäumpatrone (9) mit untereinander verbundenen
Öffnungen relativ geringen Durchmessers und in der hinteren Seitenwand (3) des Gehäuses (1) ein Schaumrohr (11)
angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (5) für die Reinigungsflüssigkeit durch die vordere
Seitenwand (2) in das Gehäuse (1) eintritt und sich axial auf dessen Längsachse erstreckt und vor dem Gehäuse (1) das Rohr
(5) eine Abzweigung aufweist, über die ein Reinigungsmittel in das Wasser führende Rohr (5) eintritt und sich in diesem
mit dem Wasser zu der Reinigungsflüssigkeit vermischt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Rohr (5) einen mit Öffnungen (6) versehenen vorderen Abschnitt (51) aufweist, wobei das vordere Ende des Rohres
(5) wenigstens teilweise verschlossen ist.
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4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen im vorderen Abschnitt (51) des Rohres (5) als Bohrungen
ausgebildet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Abschnitt (51) des Rohres (5) als ein grobmaschiges
Sieb ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Ende des Rohres (5) als eine Düse (10) ausgebildet
ist.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß für die Luftzufuhr (C) am Mantel
des Gehäuses (1) ein Rohrstutzen (8) vertikal zur Längsachse des Gehäuses (1) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Gehäuse (1) vor der Mischkammer
(4) eine mit der Luftzufuhr (C) verbundene Luftkammer (13) angeordnet ist, welche über in der vorderen Seitenwand
(2) des Gehäuses (1) angeordnete Luftaustritte (14) mit der Mischkammer (4) verbunden ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftaustritte (14) koaxial zu dem Rohr (5) angeordnet sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Reinigungsflüssigkeit im Rohr (5) einen Druck von
<5 bar und die Luft am Eintritt in der Mischkammer (4) einen Druck von
< 1,5 bar aufweist.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schäumpatrone (9) den gleichen
Durchmesser wie die Mischkammer (4) aufweist und dabei annähernd 2/3 des Innenraumes des Gehäuses (1) einnimmt.
• ■? 1 ".
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12. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schäumpatrone (9) als ein grobmaschiges Kunststoffnetz ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schäumpatrone (9) an der Innenseite des Mantels des Gehäuses (1) sowie an der hinteren, vertikal ausgebildeten
Seitenwand (3) anliegt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der hinteren Fläche der Schäumpatrone (9) und
dem Schaumrohr (11) ein kegelstumpfförmiger Sammelraum (12) für den gebildeten Schaum angeordnet ist, wobei die Grundfläche
desselben dem Durchmesser der Schäumpatrone (9) und seine obere Fläche dem Durchmesser des Schaumrohres (11)
entspricht und seine Seitenflächen durch die hintere Seitenwand (3) des Gehäuses (1) gebildet sind.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaumrohr (11) als ein Rohrstutzen
zum Anschluß eines Reinigungsgerates oder eines Zwischenstückes zu diesem ausgebildet ist.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE9202103U DE9202103U1 (de) | 1992-02-14 | 1992-02-14 | Vorrichtung zum Erzeugen eines Schaumes aus einer Reinigungsflüssigkeit mit Niederdruck, insbesondere für Waschanlagen für Kraftfahrzeuge |
| DE4204906A DE4204906A1 (de) | 1992-02-14 | 1992-02-14 | Vorrichtung zum erzeugen eines schaumes aus einer reinigungsfluessigkeit mit niederdruck, insbesondere fuer waschanlagen fuer kraftfahrzeuge |
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| DE9202103U DE9202103U1 (de) | 1992-02-14 | 1992-02-14 | Vorrichtung zum Erzeugen eines Schaumes aus einer Reinigungsflüssigkeit mit Niederdruck, insbesondere für Waschanlagen für Kraftfahrzeuge |
| DE4204906A DE4204906A1 (de) | 1992-02-14 | 1992-02-14 | Vorrichtung zum erzeugen eines schaumes aus einer reinigungsfluessigkeit mit niederdruck, insbesondere fuer waschanlagen fuer kraftfahrzeuge |
Publications (1)
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| DE9202103U1 true DE9202103U1 (de) | 1992-04-16 |
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ID=25911969
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE9202103U Expired - Lifetime DE9202103U1 (de) | 1992-02-14 | 1992-02-14 | Vorrichtung zum Erzeugen eines Schaumes aus einer Reinigungsflüssigkeit mit Niederdruck, insbesondere für Waschanlagen für Kraftfahrzeuge |
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1992
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE9414822U1 (de) * | 1994-09-13 | 1994-12-15 | Happy Car Wash GmbH, 89264 Weißenhorn | Niederdruck-Schaumbürsten-Anordnung |
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Also Published As
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