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DE9116970U1 - Ketteltransporteur - Google Patents

Ketteltransporteur

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Publication number
DE9116970U1
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DE
Germany
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teeth
transport direction
transport
thread
row
Prior art date
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DE9116970U
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English (en)
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SCHIPS AG
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SCHIPS AG
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    • D05SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
    • D05BSEWING
    • D05B65/00Devices for severing the needle or lower thread
    • DTEXTILES; PAPER
    • D05SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
    • D05BSEWING
    • D05B73/00Casings
    • D05B73/04Lower casings
    • D05B73/12Slides; Needle plates

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Sewing Machines And Sewing (AREA)
  • Treatment Of Fiber Materials (AREA)
  • Devices For Conveying Motion By Means Of Endless Flexible Members (AREA)
  • Escalators And Moving Walkways (AREA)
  • Lubrication Of Internal Combustion Engines (AREA)

Description

Ketteltransporteur
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, auf einen Transporteur hiefür gemäss den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 5 sowie auf eine Stichplatte mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 8.
Vorrichtungen der eingangs genannten Art sind bereits in verschiedenen Ausführungen auf dem Markte. Die damit herstellbaren überdecknähte werden nach US-Normen beispielsweise mit den Nummern 402, 403, 405 bis 407 und 601 bis 604 bezeichnet. Für gewöhnlich wird so vorgegangen, dass ein Stoffstück nach dem anderen genäht wird, so dass sich in einer ununterbrochenen Aufeinanderfolge keine besonderen Probleme ergeben. Zuweilen ist es aber erwünscht, nach dem Nähen des Stoffes eine stabile und ununterbrochene Reihe von Kettmaschen aus den verwendeten Nähfaden, d.h. eine sog. Fadenkette, zu erhalten. Dies gelingt relativ gut, wenn zusätzlich zu den Nadelfaden und dem unterseitigen Deckfaden auch noch ein oberseitiger Legefaden verwendet wird, der auch an der Oberseite des Stoffes eine Uberdeckung schafft.
Allerdings ist damit ein erhöhter Fadenverbrauch verbunden, die Naht wird stärker (was oftmals nicht erwünscht ist) und die Uberdeckung kann gegebenenfalls den gewünschten äusseren Eindruck stören. Verwendet man dagegen Nähte ohne einen solchen Legefaden, wie die nach US-Norm mit 402 oder 406 bezeichneten Nähte, so Hess sich die an sich erwünschte stabile Fadenkette aus den verwendeten drei (allenfalls auch mehr Nadelfäden} Nähfaden bisher nicht erzielen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden, dass eine stabile
Fadenkette unter allen Umständen, d.h. auch bei Nähten ohne Legefaden gemäss den Nummern 4 02 und 406 der US-Norm erzielt wird.
In einem ersten Schritt geht die Erfindung von der Erkenntnis der besonderen Verhältnisse während des Nähvorganges aus, nämlich, dass durch die aufeinanderfolgende Bildung von Maschen bzw. Stichen bereits durch die Nadeln selbst ein nachteiliger Zug auf die eben erst gebildeten Maschen ausgeübt wird. Diese Erkenntnis lag deshalb nicht auf der Hand, weil die Maschen ja stets stabil blieben, solange ein zu nähender Stoff vorlag. Es erwies sich nur, dass der Grund für diese Funktionieren durch die Reibung der Fäden im Stoff bedingt war, die ein Aufziehen der Maschen verhinderte, wogegen bei fehlendem Stoffe eine solche, den Fadenzug vermindernde Wirkung nicht gegeben war.
Daher gelingt die Lösung obiger Aufgabe in einem zweiten erfindungsgemässen Schritt durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1, denn dadurch dass nun die Fäden während der Maschenbildung festgehalten werden, wird die bei vorhandenem Stoff zu beobachtende Wirkung auch dann erzielt, wenn dieser fehlt.
An sich kann die Festhalteeinrichtung auf die verschiedenste Weise gelöst sein, doch ergibt sich eine konstruktiv einfache Ausführung gemäss den Merkmalen des Anspruches 2, denn wenn eine weitere Zahnreihenfläche in Reihe mit der ersten liegt, kennen nun die an sich sich an der Unterseite bildenden Maschen zunächst ohne Spannungseinwirkung auf sie vor und hinter ihnen transportiert werden.
Dieser Effekt wird aber auch durch eine Ausbildung nach Anspruch 3 erreicht bzw. unterstützt, da die so gebildeten aufeinanderfolgenden Stege zum Festhalten der eben sich bildenden Kettmaschen zusammen mit dem auf sie drückenden Kettelfuss beitragen bzw. diese Maschen im kritischen Bereiche spannungsfrei halten.
Wenn man die der Erfindung zugrunde liegende Erkenntnis betrachtet, so wird rasch klar werden, dass sich die Spannungsverhältnisse mit der Stichlänge, aber auch mit der Näh- bzw. Transportgeschwindigkeit verändern können. Deshalb ist eine Ausbildung gernass "Anspruch 4 besonders vorteilhaft, da durch diese Massnahmen die auf die einzelnen entstehenden Maschen wirkenden Spannungskräfte weiter herabgesetzt werden können.
Ein erfindungsgemässer Transporteur zeichnet sich durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 5 aus. Dabei wäre es an sich - je nach der dem Transporteur erteilten Bewegung - nicht unmöglich, die aufeinanderfolgenden Zahnreihenflächen in unterschiedlichen Ebenen anzuordnen, doch ist eine Ausbildung nach Anspruch 6 bevorzugt.
Ebenso könnten die beiden aufeinanderfolgenden Fortsätze - abhängig von der Ausbildung der Transporteuplatte und der dem Transporteur erteilten Bewegung - zueinander schief, z.B. divergierend, ausgebildet sein, doch ist es für den Bewegungsablauf günstiger, wenn der Transporteur im Sinne des Anspruches 7 ausgebildet ist, d.h. wenn die aufragenden Längsachsen der beiden Fortsätze wenigstens annähernd parallel zueinander liegen.
Aus dem oben Gesagten ergibt sich auch, dass eine Stichplatte mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 8 von besonderem Vorteil zur Erzielung der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe ist.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich an Hand der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles: Es zeigen die
Fig. 1 und 2 schematisch die das Problem ergebenden überdecknähte 402 und 406 nach US-Norm;
Fig. 3 eine explodierte Darstellung einer erfindungsgemässen
Vorrichtung, aus der auch der erfindungsgemässe Transporteur und die Oberseite einer erfindungsgeinässen Stichplatte ersichtlich sind, von welch letzterer die
Fig. 4 -ein Längsschnitt nach der Linie IV-IV der Fig. 3 veranschaulicht.
Bei Uberdeckähten geinäss den Fig. 1 und 2 laufen zwei Nadelfäden A und A' parallel nebeneinander, welche Fäden durch zwei (bei anderen Ausführungsformen können es auch mehr sein, um eine Überdecknaht zu erzeugen), hier nicht dargestellte Nadeln in üblicherweise durch den zu nähenden Stoff eingebracht werden. An der Unterseite {wobei dieser Ausdruck nicht unbedingt die Lage der Nadeln bezeichnet, die ja auch horizontal liegen könnten) bildet mindestens ein nicht dargestellter, an sich bekannter Greifer die die Nadelfäden A, A1 miteinander verbindenden Maschen mit Hilfe eines Kettelfadens B. Fehlt nun der Stoff dazwischen, so besteht im allgemeinen die Gefahr, dass sich die so gebildete Masche wieder auflöst, soferne nicht an der Oberseite zusätzlich ein Legefaden angebracht wird. Dies bedeutet, dass mangels Stabilität der so gebildeten Fadenkette die Gefahr besteht, dass sich die Naht beim Anbringen einer Spannung von selbst wieder auflöst.
Eine erfindungsgemässe Ausführungsform besteht gemäss Fig. 3 im wesentlichen aus vier Teilen. Eine Stichplatte 1 liegt zwischen einem Transporteur 2 und einem aus zwei Abschnitten zusammengestellten Kettelfuss 3, 3'. Die Stichplatte 1 weist einen U-förmigen Schlitz 4, bestehend aus zwei Schenkeln 5 und einem den ü-Bügel bildenden Fadenkettenschlitz 6, zum Hindurchführen von Nadel- und Deckfäden auf. In den beiden Bereichen der geschlossenen U-Schenkelenden oder gegebenenfalls an einer beliebigen anderen Stelle der Schenkel befinden sich Durchstichlöcher 7 für wenigstens zwei die Nadelfäden führenden Nadeln. Die zwei Schenkel 5 und der Fadenkettenschlitz 6 des U-förmigen Schlitzes 4 bilden 3 Seiten einer in Transportrichtung weisenden Stichplat-
tenzunge 8, welche den Stoff vom Deckfaden trennt. Da Stoffe, die genäht werden, von den Durchstichlöchern 7 entlang der Schenkel 5 gegen den Eügel 6 transportiert werden, schliesst der Deckfaden im Bereich des Bügels 6 direkt an aen Stoff an.
In Transportrichtung an den Fadenkettenschlitz 6 anschliessend folgt ein Bereich der Stichplatte 1, der aufgrund einer wiederum in Transportrichtung anschliessenden Durchtrittsöffnung 9 als ein Quersteg 10 ausgebildet ist. Mindestens eine weitere Durchtrittsöffnung 11 und somit ein weiterer Steg 12 sind in Transportrichtung an die Durchtrittsöffnung 9 anschliessend vorgesehen. Die Stege 10, 12 und 8 dienen als feste Unterlage auf die der Stoff vom Kettelfuss 3, 31 gepresst und somit festgehalten wird, während die Nadeln den Stoff durchstechen.
Gemäss einer speziellen Ausführungsform sind mindestens eine vorzugsweise aber zwei weitere Durchtrittsöffnungen 13 bezüglich der Transportrichtung seitlich - im Falle von zwei Offnungen vorzugsweise beidseits - des U-förmigen Schlitzes 4 angebracht. Gegebenenfalls können in der der Transportrichtung entgegengesetzten Richtung des U-förmigen Schlitzes 4 weitere Durchtrittsöffnungen 14 vorgesehen sein. Die Stichplatte 1 weist Löcher 15 auf, die zu ihrer Befestigung an der Nähmaschine dienen.
Der Transporteur 2 weist mindestens zwei in Transportrichtung hintereinanderliegende Schiebeflächen in Form von reihenweise angeordneten Zähnen in je einer Zahnreihe 16 bzw. 17 auf, die üblicherweise mit in Transportrichtung weisenden Transportzähnen ausgebildet sind. Die Schiebeflächen müssen eine zum Transportieren des Stoffes genügend grosse Haftreibungskraft auf den an sie angepressten Stoff ausüben und können dazu eine ebene oder mit Rippen, Rillen oder Nocken versehene Oberflächenstruktur haben. Gegebenenfalls sind mindestens eine, vorzugsweise aber zwei weitere Zahnreihen 18 bezüglich der Transportrichtung seitlich - im Falle von zwei Flächen vorzugsweise beidseits - der Zahnreihe 16 vorgesehen. Die Zahnreihen 16, 17 bzw. 18 sind
Endflächen von Fortsätzen 16a, 17a des Transporteurs 2, deren Längsachsen bevorzugt zueinander parallel liegen, und passen in die Durchtrittsöffnungen 9, 11 bzw. 13 der Stichplatte 1, derart, dass die für den Stofftransport, nötige Schiebebewegung ausgeführt werden-kann. Beim Stoffvorschub treten die Zahnreihen 16, 17, 18 durch die Durchtrittsöffnungen hindurch und pressen den Stoff gegen den Kettelfuss 3, 3', sodass er genügend geklemmt wird, um der Bewegung des Transporteurs 2 in der Transportrichtung zu folgen. Die erfindungsgemässe Anordnung der Schiebeflächen ermöglicht ein spannungsfreies Transportieren der eben sich bildenden Kettmaschen. Da in der Stichplatte 1 weitere Durchtrittsöffnungen 14 vorgesehen sein können, können am Transporteur 2 weitere SchiebeflMchen angebracht werden, die in diese Offnungen 14 passen.
Der Abschnitt 3 des Kettelfusses liegt in Transportrichtung mehrheitlich hinter dein Abschnitt 3' und weist einen Befestigungs- und Führungsteil 19 auf. Der Teil 19 wird von einem Halterungsloch 20 für eine Eefestigungsstange zum Befestigen des Kettelfusses an der Nähmaschine durchdrungen. Ein weiteres Loch 21 im Teil 19 führt zum Loch 20 und dient zur Aufnahme einer Schraube, die den Teil 19 an der Befestigungsstange festklemmt.
An einer Fläche 21 des Teils 19, die im an der Befestigungsstange montierten Zustand vertikal zur Stichplatte 1 steht - vorzugsweise an der in Transportrichtung gesehenen Endfläche des Teils 19 ist eine Führungsvorrichtung 22 zur Ermöglichung einer Bewegung eines Fussteils 23 senkrecht zur Stichplatte 1, vorgesehen. Gemäss einer erfindungsgemässen Ausführungsform liegt der längere Schenkel eines L-förmigen Profilstückes des Fussteils 23 zwischen der Fläche 21 des Teils 19 und einer am Teil 19 befestigten Führungsplatte 22. Zur Befestigung dieser Platte dienen vorzugsweise mindestens 2 Schrauben, die relativ zur Stichplatte 1 senkrecht übereinander liegen und für welche im längeren Schenkel des L-förmigen Stück des Fussteils 23 ein Führungsschlitz als Durchtrittsöffnung vorgesehen ist.
Aus einer gegen die Stichplatte 1 gerichteten und zu ihr parallelen Fläche des Teils 19 ragt eine'Pressvorrichtung, vorzugsweise eine Feder 24, hervor, welche den kürzeren Schenkel des L-förmigen Stücks des Fussteils 23 und somit den ganzen Fussteil 23 gegen die Stichplatte 1 drückt. Die Vorspannung der Feder 24 kann mittels einer in einem Loch 25 des Teils 19 liegenden Schraube eingestellt werden. Eine Drückerfussohle 26 des Fussteils 23 übt den Anpressdruck im Bereich der Stege 10 und 12 sowie der Durchtrittsöffnungen 9 und 11 und somit der Schiebeflächen 16 und 17 aus. Der Fussteil 23 ist zusammen mit den entsprechenden Schiebeflächen für den verzugsfreien Transport der fertigen Maschen verantwortlich. Bei sich ändernder Stoffdicke kann sich der federnd geführte Fussteil 23 den jeweiligen Stoffdicken anpassen. Damit wird aber, wie gefunden wurde, auch gesichert, dass die Maschen gerade während ihrer Entstehung spannungsfrei bleiben, und dies führt dazu, dass die erhaltene Fadenkette auch ohne Stoff stabil bleiben.
Der Fussteil 23 weist im der Transportrichtung entgegengesetzten Endbereich einen Anschlussteil 27 mit einem etwas schmaleren und dünneren Querschnitt auf. Dieser Anschlussteil kommt in eine Aussparung in einer Drückerfussohle 28 des Kettelfuss-Abschnittes 3' zu liegen. Im mittleren Bereich der Drückerfussohle 28 befinden sich zwei Durchtrittsöffnungen 29 für die die Nadelfaden führenden Nadeln. Die Drückerfussohle 28 ist die um eine Achse 30, welche parallel zur Stichplatte 1 und senkrecht auf der Transportrichtung steht, schwenkbare Fortsetzung der Drückerfussohle 26 des Kettelfuss-Abschnittes 3. Die Schwenkbarkeit ist bei sich ändernden Stoffdicken von Vorteil. In ihrem Anfangsbereich, bezüglich der Transportrichtung, ist die Drückerfussohle 28 von der Stichplatte 1 weg angewinkelt, sodass der zugeführte Stoff an der Stirnseite der Drückerfussohle nie ansteht sondern immer unter letztere geführt wird. Muss über eine zunehmende Anzahl von Stofflagen genäht werden, so schwenkt der, im Bereich der Nadeln liegende Teil des Kettelfusses nämlich die Drückerfussohle 28 so
aus, dass die Stofflagen richtig unter die Durchtrittsöffnungen 29 geführt und genügend zusammengepresst werden. Die Drückerfusssohle 26 bleibt parallel zur Stichplatte 1 und gewährleistet einen von der Zunahme der Stoffdicke unbeeinträchtigten Anpressdruck und Transport.
Die Drückerfussohle 28 weist in ihrem Endbereich in Transportrichtung zwei von der Stichplatte 1 wegstehende Seitenplatten auf, in denen die Achse 30 gehalten wird. Zwischen den Seitenplatten 31 befindet sich der Fuss 33 einer Befestigungsvorrichtung 32. Die Drückerfussohle 28 ist lediglich mittels der Achse 3O7 welche im Anfangsbereich des Fusses 33 gelagert ist, mit der Befestigungsvorrichtung 32 verbunden. Die Befestigungsvorrichtung weist einen Befestigungsflansch auf, der am unteren Ende einer durch das Loch 20 im Befestigungsteil 19 geführten Befestigungsstange festgeschraubt werden kann.
An mindestens einer Seite der Drückerfussohle 28 ist ein senkrecht zu ihrer Auflagefläche verschiebbarer Fussohlenteil 34 befestigt. Um die Verschiebbarkeit zu ermöglichen, ist eine Führungsvorrichtung vorgesehen, die vorzugsweise aus einem senkrecht auf dem Fussohlenteil 34 angebrachten Führungsstift 35 und einem ihn formschlüssig umgebenden Führungsmantel besteht. Der Führungsmantel ist aussen an einer der Seitenplatten 31 befestigt. Eine Feder 36 ist so am Führungsstift 35 und an der Seitenplatte 31 befestigt, dass der Fussohlenteil 34 von der Ebene der Drückerfussohle 28 weg gegen die Stichplatte 1 gedrückt wird. Indem der Fussohlenteil 34 teils auf eine Durchtrittsöffnung 13 resp. eine Schiebefläche 18 - und teils auf den an diese enschliessenden Teil der Stichplatte 1 bzw. den sich über diesen Bereichen befindenden Stoff druckt, wird gewährleistet, dass der Stoff sowohl beim Stechen der Nadeln, wie auch beim Transportieren im Bereich der Nadeln gut gehalten wird. Um nun die zum Aufziehen der Maschen führende Fadenspannung bei fehlendem Stoff weiter zu vermindern, kann gemäss einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ein Stoffendesensor, z.B. ein
mechanischer Fühler, kapazitiver Fühler od.dgl., hier aber ein licht-elektrischer Sensor mit einer Quelle 37 für elektro-magnetische Strahlung {sichtbares oder unsichtbares Licht) und (wenigstens) einem licht-elektrischen Wandler 38 vorgesehen. Ein solcher Stoffendesensor kann an sich an beliebiger Stelle, aber nahe der Stichplatte 1, vorgesehen sein, um zur rechten Zeit die Endkante des Stoffes zu melden und ein Stoffende-Signal abzugeben.
Diese Stoffende-Signal wird über eine Leitung 39 einer, an sich bekannten und daher hier nicht näher dargestellten Antriebseinrichtung d für den Antrieb des Transporteurs 2 zugeführt, um diesen Antrieb d im Sinne einer Verminderung der Geschwindigkeit und/oder im Sinne der Vergrösserung der Stichlänge zu steuern. Es hat sich nämlich erwiesen, dass mit grösserer Stichlänge eine stabilere Fadenkette auch ohne Stoff erhalten werden kann. Daher versteht es sich, dass eine solche Steuerung auch ohne die erfindungsgemässe Festhalteeinrichtung zur Lösung der Aufgabe geeignet sein kann.
Wie Fig. 4 veranschaulicht, ist es zusätzlich vorteilhaft, die Stichplatte 1 an ihrer dem Kettelfuss 3 abgewandten bzw. dem Transporteur 2 zugewandten Fläche mit Vertiefungen 4 0 und Vorsprüngen 41 zu versehen, die ebenfalls zum Abbremsen bzw. Auffangen unerwünschter Fadenspannungen beitragen mögen.

Claims (1)

  1. SCHUTZANS PR Ü C H E
    !.Vorrichtung zum Herstellen einer Überdecknaht aus zwei nebeneinander laufenden Nadelfaden (A,A') und mindestens einem· an der Nahtunterseite die Nadelfaden (A,A') miteinander verbindenden Deckfaden (B) an einem zu nähenden Stoff, mit einem durch mindestens eine Durchtrittsöffnung (9,11,13,14) einer Stichplatte (1) hindurch greifenden, mit wenigstens einer Zahnreihe (16,17,18) an einem Fortsatz (16a) versehenen Transporteur (2), dem an der anderen Seite ein Kettelfuss (3,3') gegenüberliegt, der zumindest zwei relativ zueinander in Richtung zur Stichplatte (1) bewegliche Abschnitte (3,3') aufweist, von denen mindestens einer durch Belastungseinrichtung gegen die Stichplatte (1) hin beaufschlagt ist und jeweils mindestens einer eine Verbindungsanordnung (20,32) zur Anbringen an einer Nähmaschine bzw. eine wenigstens zwei Durchstichlöcher (29) für die die Nadelfäden einbringende Nadeln besitzende Drückerfussohle (28) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß bei Mehrnadel-Kettelbetrieb der Vorrichtung, bei fehlendem Stoff, zum Erhalt einer stabilen'Fadenkette, eine soeben gebildete Masche, während der Bildung der nächsten Masche, "durch eine^Festhalteeinrichtung (10,12,16,17) fixiert wird.
    I. vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Festhalteeinrichtung am Transporteur (2) mindestens eine - gesehen in Vorschubrichtung - nach der ersten Zahnreihe {16} gelegene weitere Zahnreihe (17) an einem gesonderten, durch die Stichplatte (1) hindurch ragenden Fortsatz (17a) aufweist.
    3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Festhalteeinrichtung an der Stichplatte (1) mindestens einen zwischen den aufeinanderfolgenden Zahnreihen (16, 17) gelegenen Steg (12) aufweist, vorzugswei-
    " se zusätzlich zu einem vor der ersten Zahnreihe (16) , im Anschluss an einen etwa ü-förmigen Schlitz (4) zum Hindurchführen von Nadel- (A,A') und Deckfäden (B) mit gegen die Transportrichtung gewandten ü-Schenkeln (5) gelegenen ersten Steg (10).
    4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Sensoreinrichtung zur Abgabe eines Stoffendesignales vorgesehen ist, und dass der Transporteurantrieb bei auftretendem Stoffendesignal im Sinne einer Vergrösserung der Stichlänge und/oder einer Verminderung der Transportgeschwindigkeit steuerbar ist.
    5. Transporteur (2) für eine Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einem aufragenden Fortsatz (16a) für den Durchtritt durch eine Stichplatte (1) , an dessen Oberseite eine Zahnreihenfläche (16) mit in Transportrichtung weisenden Transportzähnen vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass er in Transportrichtung nach diesem aufragenden Fortsatz (16a) mindestens einen beabstandeten weiteren, ebenfalls aufragenden Fortsatz (17a) mit einer weiteren Zahnreihe (17) aufweist.
    6. Transporteur (2) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die aufeinanderfolgenden Zahnreihen (16,17) in derselben Ebene liegen.
    7. Transporteur (2) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekenn-
    ?alinypi'hpn M fi f 1 7 ) /
    zeichnet, dass dieVaufeinanderrolgender Fortsätze (16a, 17a) zueinander wenigstens annähernd parallel ausgerichtet sind.
    8. Stichplatte (1) für eine Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit mindestens einer Durchtrittsöffnung (9) für den Durchtritt eines eine Zahnreihenfläche (16) für den Stofftransport aufweisenden
    " Fortsatzes eines Transporteurs (2), dadurch gekennzeichnet, dass sie - gesehen in Transportrichtung - nach dieser Durchtrittsöffnung (9) mindestens eine weitere Durchtrittsöffnung (11) besitzt, wobei sich zwischen diesen Offnungen (9,11) ein sie voneinander trennender Steg (12) zusätzlich zu einem weiteren, in Transportrichtung vor diesem Steg (12) gelegenen ersten Steg (10) ergibt, der einerseits durch die erste Durchtrittsöffnung (9) und anderseits durch einen eine in Transportrichtung weisende Stichplattenzunge berandenden U-Förmigen Schlitz (4) begrenzt ist.
    9. Stichplatte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass sie an der dem Kettelfuss (3) abgekehrten Seite wenigstens eine Vertiefungen (40) und Vorsprünge (41) aufweisende, insbesondere gewellte, Fläche besitzt (Fig. 4).
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