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DE8913992U1 - Vorrichtung zur Halterung von Wareneinheiten - Google Patents

Vorrichtung zur Halterung von Wareneinheiten

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DE8913992U1
DE8913992U1 DE8913992U DE8913992U DE8913992U1 DE 8913992 U1 DE8913992 U1 DE 8913992U1 DE 8913992 U DE8913992 U DE 8913992U DE 8913992 U DE8913992 U DE 8913992U DE 8913992 U1 DE8913992 U1 DE 8913992U1
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DE
Germany
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carrier
tongue
tongues
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goods
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DE8913992U
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English (en)
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Breitsamer & Ulrich & Co Kg 8000 Muenchen De GmbH
Original Assignee
Breitsamer & Ulrich & Co Kg 8000 Muenchen De GmbH
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Filing date
Publication date
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Priority to DE8913992U priority Critical patent/DE8913992U1/de
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D71/00Bundles of articles held together by packaging elements for convenience of storage or transport, e.g. portable segregating carrier for plural receptacles such as beer cans or pop bottles; Bales of material
    • B65D71/06Packaging elements holding or encircling completely or almost completely the bundle of articles, e.g. wrappers
    • B65D71/12Packaging elements holding or encircling completely or almost completely the bundle of articles, e.g. wrappers the packaging elements, e.g. wrappers being formed by folding a single blank
    • B65D71/14Packaging elements holding or encircling completely or almost completely the bundle of articles, e.g. wrappers the packaging elements, e.g. wrappers being formed by folding a single blank having the shape of a tube, without, or not being characterised by, end walls
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    • B65D71/18Tabs inwardly folded tabs from the upper or lower wall
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D2571/00246Locating elements for the contents
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D2571/00654Blanks
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D2571/00709Shape of the formed wrapper, i.e. shape of each formed element if the wrapper is made from more than one element
    • B65D2571/00716Shape of the formed wrapper, i.e. shape of each formed element if the wrapper is made from more than one element tubular without end walls

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

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BRU 7010
Vorrichtung zur Halterung von Wareneinheiten
Die Neuerung betrifft eine Vorrichtung zur Halterung von Wareneinheiten, insbesondere von Lebensmittelportionen, vorzugsweise Honigportionen.
Zur Halterung von Lebensmittelportionen, beispielsweise von Honigportionen, sind Vorrichtungen bekannt, die im wesentlichen aus einem langgestreckten, einmal in Längsrichtung gefalteten Träger aus Karton bestehen. Die in kleinen Bechern abgefüllten Honigportionen sind dabei mit ihrem Rand zwischen den beiden Teilen des gefalteten Trägers gehalten und ragen mit dem Hauptteil des Bechers durch eine entsprechende Ausnehmung in dem einen Teil des Trägers hindurch.
Nachteilig ist bei dieser bekannten Ausführung, daß der gefaltete Träger in Längsrichtung im wesentlichen vollständig aufgerissen werden muf>, um eine einzelne Portion zu entnehmen. Nach dem Aufreißen des Trägers und dem Entnehmen einer Portion sind dann jedoch die übrigen Portionen nicht mehr zuverlässig fixiert.
Ungünstig ist weiterhin bei den bekannten Halterungsvorrichtungen, daß die Lebensmittelportionen durch den Träger nicht gegen Beschädigung geschützt sind. Nachteilig ist fernerhin die verhältnismäßig umständliche Verpackung der Lebensmittelportionen in der Halterungsvorrichtung .
Der Neuerung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruches 1 vorausgesetzten Art so auszubilden, daß die Wareneinheiten auf besonders einfache, rationelle Weise in der Halte-
rungs vor richtung verpackt werden können, daß- sie für den Transport gut durch die Halterungsvorrichtung geschützt sind und aus der Halterungsvorrichtung einzeln entnommen werden können, ohne daß hierdurch die Fixierung der übrigen Wareneinheiten beeinträchtigt wird.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Zweckmäßige Ausgestaltungen der Neuerung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Zwei Ausführungsbeispiele der Neuerung sind in der Zeichnung veranschaulicht. Es zeigen
Fig.l eine Perspektivansicht eines ersten Ausführungsbeispieles der neuerungsgemäßen Vorrichtung,
Fig.2 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 1,
Fig.3 einen Schnitt längs der Linie III der Fig.2 (bei nach innen bewegten Zungen),
Fig.4 einen Schnitt längs der Linie III der Fig.2 (bei nach außen bewegten Zungen),
Fig.5 eine Aufsicht auf einen zur Herstellung der Vorrichtung gemäß den Fig.l bis 4 bestimmten Karton mit den die Zungen bildenden Stanzschnitten,
Fig. 6 eine Teilaufsicht auf einen zur Herstellung eines zweiten Ausführungsbeispieles bestimmten Karton,
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Fig.7 eine Teil-Seitenansicht des zweiten Ausführungsbeispieles.
Die in den Fig. 1 bis 4 veranschaulichte Vorrichtung | dient zur Halterung von Wareneinheiten, die bei dem | dargestellten Ausführungsbeispiel durch in Bechern 1 abgefüllte Honigportionen gebildet werden.
Die Vorrichtung enthält einen langgestreckten Träger 2, der als eine die Wareneinheiten (Becher 1) jeweils an vier Seiten umschließende, an ihren beiden Stirnseiten 2a, 2b offene Hülle ausgebildet ist.
Der Träger 2 weist einen rechteckigen Querschnitt auf, dessen Breite und Höhe den Abmessungen der zur halternden Wareneinheit (Becher 1) entsprechen.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Träger im Bereich der beiden unteren Längskanten 2c, 2d mit einer Anzahl von Zungen 3 versehen, die jeweils durch zwei quer zur Längsachse des Träger verlaufende Stanzschnitte 4 begrenzt sind. Bei diesem Ausführungsbeispiel verlaufen somit die beiden eine Zunge 3 begrenzenden Stanzschnitte 4 über ihre ganze Länge paral-IeI zueinander.
Diese Zungen 3 sind aus einer die benachbarte Wareneinheit (Becher 1) im Träger 2 fixierenden inneren Stellung (vgl. Fig. 3) in eine die benachbarte Wareneinheit zur Entnahme freigebende äußere Stellung (Fig. 4) und umgekehrt schnappartig bewegbar.
Die die Zungen 3 begrenzenden Stanzschnitte 4 verlaufen dabei über die zugehörige Längskante 2c bzw. 2d, wobei
die einzelnen Zungen 3 symmetrisch zu dieser Längskante liegen.
Die Stanzschnitte 4 weisen eine Länge auf, die etwa doppelt so groß wie der die Zungenbreite bestimmende Abstand der die Zungen 3 begrenzenden Stanzschnitte ist. In der Praxis beträgt die Zungenbreite zwischen 10 und 18 mm, vorzugsweise zwischen 12 und 16 mm.
Der Träger 2 wird zweckmäßig aus Karton hergestellt.
Fig. 5 zeigt dabei den für die Herstellung des Trägers 2 dienenden Haterialzuschnitt 2' mit den Stanzschnitten 4 zur Herstellung der Zungen 3.
Die Faltlinien, längs deren der Materialzuschnitt 2· zur Bildung des im Querschnitt rechteckigen Trägers 2 gefaltet wird, sind in Fig. 5 mit gestrichelten Linien angedeutet. Dabei entsprechen die Faltlinien 21C und 2'd den unteren Längskanten 2c, 2d des Trägers 2.
Die Benutzung des aus den Fig.l bis 5 ersichtlichen Ausführungsbeispieles der neuerungsgemäßen Vorrichtung ist wie folgt:
Aus dem in Fig. 5 dargestellten ebenen Materialzuschnitt 2' wird durch Falten längs der gestrichelten Faltlinien der im Querschnitt rechteckförmige Träger 2 erzeugt. Zu diesem Zweck wird der gefaltete Materialzuschnitt im Bereich der Kanten 2'e, 2'f zu einer an vier Seiten geschlossenen, an den beiden Stirnseiten dagegen offenen Hülle geklebt. Die Zungen 3 befinden sich zunächst noch in ihrer äußeren Stellung (vgl. Fig. 4).
Das Befüllen des Trägers 2 mit den von den Bechern 1 gebildeten Wareneinheiten kann dann in besonders einfacher und rationeller Weise in der Weise erfolgen, daß die Becher 1 in Längsrichtung des Trägers 2 in den Träger 2 eingeschoben werden (oder indem umgekehrt der Träger 2 über die in einer Reihe stehenden Becher 1 geschoben wird).
Dann werden - was gleichfalls vollautomatisch erfolgen kann - die Zungen 3 aus ihrer äußeren Stellung (Fig. 4) in ihre innere Stellung (Fig. 3) bewegt bzw. geschnappt, womit die Becher 1 in ihrer Lage im Träger 2 fixiert sind. Die Becher 1 können infolgedessen auch dann nicht durch die offene Stirnseite des Trägers 2 herausfallen, wenn der Träger 2 beim Transport oder bei der Handhabung in eine mehr oder weniger vertikale Lage bewegt wird.
Um im Gebrauch einen Becher 1 zu entnehmen, werden die an die eine Stirnseite (z.B. 2a) angrenzenden beiden Zungen 3 in ihre äußere Stellung bewegt bzw. geschnappt, was durch einfaches Hineingreifen in den Träger mit einem Finger erfolgen kann. Der äußerste Becher 1 kann dann - wie Fig. 4 zeigt - auf einfache Weise dem Träger 2 entnommen werden. Die übrigen Becher 1 sind weiterhin zuverlässig in dem Träger 1 gehalten. Sie lassen sich einzeln dadurch entnehmen, daß die sie haltenden äußeren Zungen 3 aus der inneren Stellung in die äußere Stellung bewegt werden.
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Während bei dem in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispiel Zungen 3 über die gesamte Länge des Trägers 2 in gleichmäßiger Abstandsteilung (dem Durchmesser der Becher 1 entsprechend) angeordnet sind, ist
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es im Rahmen der Neuerung auch möglich, nur eine geringere Zahl von Zungen 3 vorzusehen.
So ist es möglich, nur im Bereich beider Enden des Trägers jeweils zwei im gleichen Abstand von der benachbarten Stirnseite 2a bzw. 2b des Trägers 2 einander gegenüberliegend angeordnete Zungen 3 vorzusehen. Diese Zungen verhindern ein Herausfallen der Becher 1 aus dem Träger 2, wobei nach Entnahme einzelner Becher 1 die noch im Träger befindlichen Becher eine gewisse Verschiebung in Längsrichtung ausführen können.
Bei einer weiteren Ausgestaltung der Neuerung sind im Bereich beider Enden des Trägers jeweils zwei hintereinander angeordnete Zungen vorgesehen, die in einem der Abmessung einer Wareneinheit (Becher 1) entsprechenden lichten Abstand voneinander angeordnet sind. Bei einer derartigen Ausführung sind somit die an die beiden Stirnseiten angrenzenden Becher 1 innerhalb des Trägers 2 gegen eine Relatiwerschiebung gesichert.
Zweckmäßig wird der Träger 2 bei dieser letztgenannten Ausführung im Bereich beider Enden jeweils mit vier Zungen 3 versehen, die paarweise einander gegenüberliegend derart angeordnet sind, daß die beiden Zungenpaare in Längsrichtung des Trägers 2 einen der Abmessung einer Wareneinheit (Becher 1) entsprechenden lichten Abstand voneinander aufweisen. Auf diese Weise sind die an die beiden offenen Stirnseiten des Trägers 2 angrenzenden Becher 1 jeweils durch vier Zung&n 3 in ihrer Lage gesichert.
Bei dem in den Fig.6 und 7 veranschaulichten weiteren Ausführungsbeispiel der Neuerung verlaufen die beiden
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eine Zunge 3! begrenzenden Stanzschnitte 4 · nur in einem Teilbereich ihrer Länge (nämlich im Bereich des späteren Bodens des Trägers 2) parallel zueinander und quer zur Längsachse des Trägers. Im übrigen Teil ihrer Länge (nämlich im späteren Bereich der Seitenwand des Trägers 2) divergieren die Stanzschnitte 41 dagegen nach außen.
Auf diese Weise erhalten die Zungen 3' insbesondere in dem Bereich, der zur Abstützung der Wareneinheiten (Becher 1) dient, eine vergrößerte Breite und damit eine verbesserte Stabilität. Zugleich wird bei nach innen bewegten Zungen (d.h. in der Lage, in der sich die zum Verkauf stehende Vorrichtung dem Kunden darbietet) der Einblick in das Innere des Trägers verbessert, und es werden die im Träger gehalterten Wareneinheiten besser sichtbar gemacht.
Aus Gründen der verbesserten Stabilität des Trägers verlaufen jedoch die den Stirnseiten (z.B. 2'a) des Trägers 2 bzw. des Materialzuschnitts 21 benachbarten Stanzschnitte 4' ■ über ihre ganze Länge parallel zu dieser Stirnseite 2'a.

Claims (1)

  1. Vorrichtung zur Halterung von Wareneinheiten (Becher 1), enthaltend einen langgestreckten Träger (2) aus flexiblem Material, in dem die Wareneinheiten in Reihe hintereinander liegend einzeln entnehmbar angeordnet sind,
    gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
    a) der Träger (2) ist als eine die Wareneinheiten (Becher 1) jeweils an vier Seiten umschließende, an ihren beiden Stirnseiten (2a, 2b) offene Hülle ausgebildet;
    b) der Träger (2) ist zumindest im Bereich seiner an die offenen Stirnseiten (2a, 2b) angrenzenden Enden mit mindestens je einer Zunge (3) versehen, die jeweils durch zwei Stanzschnitte (4) begrenzt ist und aus einer die benachbarte Wareneinheit im Träger (2) fixierenden, inneren Stellung in eine die benachbarte Wareneinheit zur Entnahme freigebenden äußeren Stellung und umgekehrt schnappartig bewegbar ist.
    2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) einen rechteckigen Querschnitt aufweist, dessen Breite und Höhe den Abmessungen der zu halternden Wareneinheit (Becher 1) entsprechen.
    3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wareneinheiten durch Lebensmittelportionen, vorzugsweise Honigportionen, gebildet werden.
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    4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die die Zungen (3) begrenzenden Stanzschnitte (4) über eine Längskante (2c, 2d) des Trägers (2) verlaufen.
    5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich beider Enden des Trägers (2) jeweils wenigstens zwei im gleichen Abstand von der benachbarten Stirnseite (2a, 2b) des Trägers (2) einander gegenüberliegend angeordnete Zungen (3) vorgesehen sind.
    Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest im Bereich beider Enden des Trägers
    (2) jeweils zwei hintereinander angeordnete Zungen
    (3) vorgesehen sind, die in einem der Abmessung einer Wareineinheit (Becher 1) entsprechenden lichten Abstand voneinander angeordnet sind.
    Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) im Bereich beider Enden jeweils mit wenigstens vier Zungen (3) versehen ist, die paarweise einander gegenüberliegend derart angeordnet sind, daß die beiden Zungenpaare in Längsrichtung des Trägers (2) einen der Abmessung einer Wareneinheit (Becher 1) entsprechenden lichten Abstand voneinander aufweisen.
    8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden eine Zunge (3) begrenzenden Stanzschnitte (4) zumindest in einem Teilbereich der Zunge parallel zueinander und quer zur Längsachse des Trägers (2) verlaufen.
    9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden eine Zunge (3) begrenzenden Stanzschnitte (4) über ihre ganze Länge parallel zueinander und quer zur Längsachse des Trägers {2) verlaufen.
    10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden eine Zunge (31) begrenzenden Stanzschnitte (41) nur im Bereich des Bodens des Trägers
    (2) parallel zueinander und quer zur Längsachse des
    Trägers (2) verlaufen, im Bereich der Seitenwände des Trägers dagegen nach außen divergieren.
    11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die den Stirnseiten (z.b. 2'a) des Trägers
    (2) benachbarten Stanzschnitte (411) über ihre ganze Länge parallel zur Stirnseite verlaufen.
    12. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stanzschnitte (4) eine Länge aufweisen, die
    etwa doppelt so groß wie der die Zungenbreite bildende Abstand der die Zunge (3) begrenzenden Stanzschnitte ist.
    13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Zungenbreite zwischen 10 und 18 mm, vorzugsweise zwischen 12 und 16 rom beträgt.
    14. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) aus Karton besteht.
DE8913992U 1989-11-28 1989-11-28 Vorrichtung zur Halterung von Wareneinheiten Expired - Lifetime DE8913992U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1772388A1 (de) * 2005-10-07 2007-04-11 Graphicsleader Packging S.A. Bandähnliche Verpackung

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP1772388A1 (de) * 2005-10-07 2007-04-11 Graphicsleader Packging S.A. Bandähnliche Verpackung

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