DE8811305U1 - Schneidvorrichtung zum Abtrennen von Schleppfäden von Spinnspulen - Google Patents
Schneidvorrichtung zum Abtrennen von Schleppfäden von SpinnspulenInfo
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Description
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W. Schlafhorst & G&: : *: : ··: · : :: : 05.09.198a
Blumenberg&r Straße 143&Pgr;45
4050 Mönchengladbach 1 "3 "
Die Erfindung betrifft eine Schneidvorrichtung zum Abtrennen von
Schleppfäden von Spinnspulen, die entlang eines Transportweges transportiert werden.
Beim Doffen von Spinnspulen von den Spindeln auf ein
Transportband wird der von der Spinnstelle zur Spinnspule verlaufende Faden gekappt. Da der Faden nicht direkt am
Spulenkörper geschnitten werden kann, verbleibt immer ein Fadenrest, der von der Spinnspule herunterhängt. Durch die
Transportbewegung, vor allem beim Verhaken des Fadens an Hindernissen, können sich Windungen des aufgewickelten Fadens vom
Spulkörper lösen und die sogenannten Schleppfäden bilden, die beim weiteren Handhaben und Transportieren der Spinnspulen einen
erheblichen Störfaktor darstellen.
So sind bereits Fadentrennvorrichtungen bekannt, die während des Doffens den Faden zwischen voller Spinnspule und Spinnstelle
möglichst kurz hinter der Spinnspule abschneiden sollen. Beispielsweise aus der JP-OS 61-47834 ist eine waagerecht
angeordnete, mechanisch betätigt? Schneidvorrichtung mit mehreren, scherenartigen Schneidmessern bekannt, die den Faden
beim Abheben der vollen Spinnspule von der Spindel abtrennen. Beim Abheben der Spinnspule von der Spindel und beim Wegbewegen
von der Spindel fängt sich der Faden in einer V-förmigen Nut, wird 1n eine sich daran anschließende Nut gezogen und von den
scherenartigen Trennmessern durchgetrennt.
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Eine solche Vorrichtung ist aber nur dann anzuwenden, wenn die Spinnspulen eine definierte Unterwindung erhalten und vor der
Spinnbank ein genügender Platz für die Schneideinrichtung ist, die für jede Spindel vorgesehen sein muß.
Eine solche Vorrichtung ist aufwendig und nur einsetzbar, wenn Spinnspulen mit Unterwindungen hergestellt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schneidvorrichtung zum Abtrennen von Schleppfäden von Spinnspulen vorzuschlagen, die
einfach im Aufbau und für unterschiedlich gewickelte Spinnspulen einsetzbar ist.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt eirfindungsgemäß mit Hilfe der
kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung läßt sich vorteilhaft für Spinnspulen verwenden, die aufrechtstehend auf Dornen
transportiert werden. Von ihren Spinnstellen kommend durchlaufen die fertigen Spinnspulen die erfindungsgemäße Schneidvotrichtung
nacheinander, so daß jeweils für eine Spinnmaschinenseite nur eine Schneidvorrichtung erforderlich ist.
Die Schneidvorrichtung steht neben dem Transportweg, und es können vorteilhafterweise alle Schleppfäden, gleichgültig, ob die
Spulen rechts- oder linksgewickelt sind, erfaßt werden, da Ia Höhe der Schneidvorrichtung, Ihr jjegenUber, ein Zubringer für die
Schleppfäden angeordnet 1st.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung kann dieser
Zubringer aus mindestens einer auf die Schneidvorrichtung gerichteten Luftdüse bestehen. Passiert eine Spinrnpula die
Schneidvorrichtung, kann durch einen kurzzeitigen Luftstoß aus der Lüftdüse jeder Schleppfaden In die Schneidvorrichtung
gebissen »erden.
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Eine Alternative zur Luftdüse stellt das mechanische Überbringen
des Schleppfadens zur Schneidvorrichtung dar. Dabei kann der Zubringer aus einem quer zum Transportweg der Spinnspulen, über
die Transportvorrichtung hinweg schwenkbaren, sich über die gesamte Länge der Spinnspulen erstreckenden Hebel bestehen.
Ein solcher Hebel ist in der Lage, jeden Schleppfaden,
gleichgültig von welcher Stelle der Spinnspule er sich abwickelt, zu erfassen und der Schneidvorrichtung zuzuführen.
In einer Weiterbildung der Erfindung erstreckt sich die
Schneidvorrichtung über die gesamte Länge der Spinnspule. Die Schneidvorrichtung besteht dabei aus mehreren übereinander
angeordneten Scheren. Mit Hilfe dieser Mehrfachanordnung der Scheren ist es möglich, die Schleppfäden, gleichgültig in welcher
Höhe sie sich von dem Garnkörper der Spinnspule abwickeln, möglichst nahe am Garnkörper abzuschneiden. Dadurch wird die
Gefahr gebannt, daß sich der verbleibende, überstehende Fadenrest zu einem neuen Schleppfaden entwickelt.
In Weiterbildung der Erfindung bestehen die Scheren aus einem
grob sägezahnförmig profilierten Fangblech, das parallel zur Transportvorrichtung am Transportweg steht, wobei von den
Sägezähnsn jeweils eine Seite als Schneide ausgebildet ist, ccr
jeweils ein bewegliches Schneidmesser zugeordnet ist. Alle Schneidmesser sind mit einer geineinsagten Betätigungsvorrichtung
verbunden. Die Schneidvorrichtung erhält dadurch einen sehr einfachen Aufbau, weil jeweils nur eine der Scherenschneiden
bewegt wird. Eine Anordnung von Scheren mit zwei beweglichen Schneidmessern hinter dem Fangblech, jeweils zwischen zwei
Sägezähnen, ist ebenfalls denkbar.
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Schneidvorrichtung und Fadenzubringer stehen 1n Wirkverbindung mit der Transportvorrichtung, damit beide jeweils nur dann
betätigt werden, wenn die Spinnspulen zur Schneidvorrichtung die zum Abschneiden des Schleppfadens günstigtste Position
eingenommen haben.
Damit die abgeschnittenen Schleppfäden sich nicht in der Transportvorrichtung und an den nachfolgenden Spinnspulen
festsetzen, ist in vorteilhafter Weise der Schneidvorrichtung
eine Absaugeinrichtung für die abgeschnittenen Schleppfäden zugeordnet.
Eine optimale Anordnung der Schneidvorrichtung wird dadurch erreicht, daß die Schneidvorrichtung am Transportweg zwischen
Ringspinnmaschine und Spulmaschine angeordnet ist.
Anhand der zeichnerischen Darstellung der beiden Ausführungsbeispiele wird die erfindungsgemäße Schneidvorrichtung
näher erläutert.
Schneidvorrichtung mit einem Hebel als Zubringer der
Schleppfäden.
In Fig. 1 werden auf einem Dornenband 1 als Transportvorrichtung
auf den darauf befindlichen Dornen 2 Spinnspulen 3 aufrechtstehend in Pfeilrichtung von einer hier nicht
dargestellten Ringspinnmaschine zu einer hier nicht dargestellten
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Spulmaschine transportiert. Jeder übernächste Dorn der Dornen 1st
mit einer Spinnspule besetzt. Die zwischen den Spinnspulen
liegenden Dornen waren vor dem Doffen an einer Spinnmaschine mit leeren Hülsen besetzt.
Die Spinnspulen 3 bestehen aus einem Garnkörper 4, der auf einer Hülse 5 gewickelt wurde. Beim Doffen oder beim nachfolgenden
Transport entstand an der Spule 3 ein Schleppfaden 6, der bereits neben dem Dornenband 1 liegt und damit den Weitertransport der
Spinnspulen gefährden kann.
Die Spinnspulen 3 wandern taktweise zur Schneidvorrichtung 7, die
neben dem Dornenband angeordnet ist. Der Zubringer 8 der Schleppfäden liegt dieser Schneidvorrichtung gegenüber. Befindet
sich eine Spinnspule in einer vorgegebenen Position zur Schneidvorrichtung 7, wird ein Schneidvorgang für einen eventuell
vorhandenen Schleppfaden ausgelöst.
In Fig. 1 befindet sich die Spinnspule 31 in einer solchen Position.
Die Positionierung erfolgt im vorliegenden Ausführungsbeispiel
über eine Leuchtdiode 9 als Emitter einer Strahlung und einer Fotozelle 10 als Empfänger dieser Strahlung. Wird der
Strahlengang unterbrochen, befindet sich die Spinnspule 31 in der richtigen Position und der Motor 15 der Antriebswalze 16 des
Dornenbandes 1 wird über die Steuerleitung 14 gestoppt. Die Leuchtdiode 9 ist über eine Signalleitung U1 die Fotozelle 10
über eine Signalleitung 12 mit einer Steuereinrichtung 13 verbunden, weiche ihre Steuerbefehle über eine Steuerleitung 14
an den Antriebsmotor 15 der Antriebswalze 16 des Dornenbandes 1 weitergibt.
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Die Steuereinrichtung 13 steuert außerdem Über eine Steuerleitung
17 ein Ventil 18 in einer Druckluftleitung 19, welche von einer hier nicht dargestellten Oruckluftquel Ie zum Zubringer 8 führt.
Mit einem kurzzeitigen Druckluftstrahl 20 aus den Luftdüsen 8 wird der Schleppfaden 61 der Spinnspule 31 in die
Schneidvorrichtung 7 geblasen.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, besteht die Schneidvorrichtung 7 aus einem sägezahnförmig profilierten Fangblech 21, das parallel zum
Dornenband 1 steht. Auf der dem Dornenband 1 abgewandten Seite befinden sich bewegliche Schneidmesser 22 übereinander
angeordnet. Die Schneidmesser 22 können um einen Drehpunkt 23 geschwenkt werden. Sie liegen in Ruhestellung jeweils parallel
einer Kante eines Sägezahns 24. Die den Schneidmessern gegenüberliegende Kante ist als Schneide 25 ausgebildet. Die
Schneidmesser 22 sind untereinander durch einen Hebel 26 verbunden, der wiederum mit einer Betätigungsvorrichtung 27 in
Verbindung steht.
Der Schleppfaden 61 der Spule 31 (Fig. 1) hat sich in einer besonders ausgearbeiteten Nut 28, die jeweils zwischen zwii
Sägezähnen 24 in das Fangblech 21 eingefräst wurde, gefangen. Über eine Steuerleitung 29 wird von der Steuereinrichtung 13 die
Betätigungsvorrichtung 27 angesteuert und die Schneidmesser 22 werden betätigt. Dabei wird der Schleppfaden 61 der Spule 31 naiie
am Garnkörper 4 durchgetrennt.
Das Fangblech 21 der Schneidvorrichtung 7 ist auf der Seite, auf der die Schneidmesser 21 angeordnet sind, mit einem Gehäuse .J
umgeben, wie aus Fig. 1 ersichtlich. Ein Absaugkanal 33 itr an
eine hier nicht dargestellte Unterdruckquelle angeschlossen ist,
saugt die abgeschnittenen Enden der Schleppfäden ab.
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In Förderrichtung des Dornenbandes 1, hinter der Schneidvorrichtung 7, ist die Spinnspule 32 zu sehen, deren
Schleppfaden 62 bereits durch die Schneidvorrichtung 7 gekürzt wurde. Das verbliebene Fadenende 62 ist jetzt so kurz, daß es
sich nicht mehr in Transportvorrichtungen verhaken und zu Störungen führen kann.
Die Fig. 2 zeigt eine Ansicht der erfindungsgemäßen Schneidvorrichtung. Zur Verdeutlichung des Aufbaus ist das
Gehäuse 30 fortgelassen. Die Spule 31 befindet sich nicht sichtbar hinter dem Fangblech 21. Nur der Schleppfaden 61 ist
sichtbar, wie er in der Nut 28 des sägezahnförmig profilierten Fangblechs 21 liegt.
Der Zubringer 8 ist eine neben dem Dornenband 1 stehende prismatisch geformte Säule, die mindestens so hoch ist wie die
größte Spinnspule. Auf der der Schneidvorrichtung gegenüberliegenden Schmalseite befinden sich übereinander
angeordnet eine Reihe von Luftdüsen 34. Aus diesen tritt der Druckluftstrahl 20 aus, der die Schleppfäden der
Schneidvorrichtung 7 zuführt.
Deutlich sichtbar ist der Unterschied hinsichtlich der Schleppfadenlänge bei einer Spinnspule 3 mit nicht gekapptem und
bei einer Spinnspule 32 mit gekapptem Schleppfaden.
Der Schleppfaden 6 der Spinnspule 3 1st so lang, daß er Ober das
Dornenband 1 hinausragt und sich an Maschinenteilen neben dem
Dornenband festhaken könnte. Der gekürzte Schleppfaden 62 der Spinnspule 32 dagegen birgt eine solche Gefahr nicht In sich.
Das zweite Ausführungsbeispiel, dargestellt 1n den Flg. 3 und 4,
unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel der Flg. 1 und
lediglich hinsichtlich des Zubringers. Anstelle des pneumatischen Zubringers, wie iss vorhergehenden Ausfilhrungsbeispiel, weist
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dieses Ausführungsbeispiel einen mechanischen Fadenzubringer auf. Der Aufbau der Schneidvorrichtung ist mit dem Aufbau der
Schneidvorrichtung aus dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel identisch. Aus diesem Grund sind für die gleichen konstruktiven
Merkmale dieselben Bezugsziffern wie im vorhergehenden Ausführungsbeispiel verwendet worden. Der Ablauf der Kürzung der
Schleppfäden läuft genauso ab, wie beim vorhergehenden Ausführungsbei spiel geschildert.
Der mechanische Zubringer 40 ist ein sich über die gesamte Länge der Spinnspule erstreckender Hebel, der sich quer zum
Transportweg der Spinnspulen schwenken läßt. Der Betätigungsmechanismus des Zubringers ist oberhalb des
Dornenbandes, außerhalb der Reichweite der Spinnspulen angeordnet. Das Dornenband 1 wird von einer Brücke 41 überspannt,
die sich einerseits auf dem Gehäuse 30 der Schneidvorrichtung 7 abstützt und andererseits auf einer Stütze 42 neben üem
Oornenband. In einem Gelenk 43 auf der Brücke 41 ist ein Schwenkhebel 44 gelagert, der an seinem einen Ende den
Zubringer 40 trägt. An seinem anderen Schenkel ist in einem Gelenkpunkt 45 eine Betätigungsvorrichtung 46, ein
elektromagnetisch betätigter Hubzylinder, angeschlossen. Ein Bolzen 47 trägt diese Vorrichtung verdrehfest und ist an einer
hier nicht näher dargestellten Stütze 48 befestigt.
Bewegt sich das Dornenband 1 In Pfeilrichtung, 1st der
Zubringer 40 außerhalb des Bandes geschwenkt. Befindet sich eine
Spinnspule, beispielsweise die Spinnspule 31, 1n einer Position, die ein Abschneiden der Schleppfäden ermöglicht, das heißt, wird
die Leuchtdiode 9 gegenüber der Fotozelle 10 durch die Spule 31
verdeckt, wird das Oornenband 1 gestoppt. Dazu wird von der Steuereinrichtung 13 über die Steuerleitung 14 der Antriebsmotor
15 der Antriebswalze 16 des Dornenbandes 1 gestoppt. Die
Spinnspule 31 1st für den Schneidvorgang richtig positioniert, über die Steuereinrichtung 13 wird über die Steuerleitüng 49 die
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Betätigungsvorrichtung 46 eingeschaltet und durch Anziehen des
Ankers der Schwenkhebel 44 mit dem Zubringer 40 aus seiner Ruheposition über das Dornenband hinweg in die gestrichelte
Position 40* geschwenkt. Am Fuße des Zubringers 40 befindet sich ein betätigbarer Fadengreifer 50. Mit diesem können auf dem
Dornenband 1 liegende Schleppfäden, beispielsweise der Schleppfaden 61, ergriffen werden. Ist der Zubringer 40 in die
gestrichelte Position 40' geschwenkt, das heißt, liegt der Fadengreifer 50 in Position 50' hinter dem Fangblech 21, ist der
Schleppfaden, hier der Faden 61, sicher in eine Nut 28 des Fangblechs 21 eingelegt worden. Der Fadengreifer 50 wird von der
Steuereinrichtung 13 über eine Steuerleitung 51 geschlossen. Jetzt wird über die Steuerleitung 29 von der Steuereinrichtung 13
die Betätigungsvorrichtung 27 der Schneidmesser 22 betätigt und
der Schleppfaden 61 abgeschnitten. Ober die Steuerleitung 51 wird der Fadengreifer '0 wieder geöffnet und gleichzeitig an den
Abzugskanal 33 kurzzeitig Saugluft gelegt, um das abgeschnittene Ende des Schleppfadens abzusaugen. Daraufhin schaltet die
Steuereinrichtung 13 die Saugluft wieder ab, läßt über die Betätigungsvorrichtung 46 den Zubringer 40 in seine
Ausgangsposition schwenken, schaltet den Antriebsmotor 15 des Dornenbandes ein und läßt es um zwei Dornenabstände weiterlaufen,
bis wieder eine neue Spinnspule vor der Schneidvorrichtung positioniert wird. Danach wiederholt sich der Schneidvorgang aufs
Neue.
Die Spinnspule 32 weist einen bereits beschnittenen Schleppfaden 62 auf, der so kurz 1st, daß er nicht mehr an der
Transporteinrichtung verhaken, hängenbleiben und den Kops abwickeln kann.
Claims (8)
1. Schneidvorrichtuno zum Abtrennen von Schleppfäden von
Spinnspulen, die entlang eines Transportweges transportiert werden,
dadurch gekennzeichnet,
daß neben dem Transportweg (1) von aufrechtstehend auf Dornen
(2) transportierten Spinnspulen (3) eine Schneidvorrichtung (7) und auf der gegenüberliegenden Seite der
Transportvorrichtung (1), in Höhe der Schneidvorrichtung (7),
ein Zubringer (8; 40) für die Schleppfäden (6; 61) zur Schneidvorrichtung (7) angeordnet ist.
2. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Zubringer (8) aus mindestens einer auf die Schneidvorrichtung (7) gerichteten LuftdUse (34) besteht.
3. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Zubringer (40) aus einem quer zur Transportvorrichtung (1) der Spinnspulen (3) schwenkbaren,
sich über die gesamte Länge der Spinnspule (3) erstreckenden
Hebel besteht.
4. Schneidvorrichtung nach einem der Anspruch 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schneidvorrichtung (7) sich aber die
gesamte Länge der Spinnspulen (3) erstreckt und daß dazu die
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Schne1dvorr1chtung (7) aus mehreren übereinander angeordneten
Scheren (21, 22) besteht.
5. Schneidvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Scheren aus einem grob sägezahnförmig profilierten
Fangblech (21), das parallel zur Transportvorrichtung (1) steht und bei dem jeweils eine Seite eines Sägezahns (24) als
Schneide (25) ausgebildet ist und jeweils einem zugeordneten beweglichen Schneidmesser (22) gebildet sind und daß die
Schneidmesser (22) mit einer gemeinsamen Betätigungsvorrichtung (27) verbunden sind.
6. Schneidvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schneidvorrichtung (7) und der Fadenzubringer (8; 40) über eine Steuereinrichtung (13) in
Wirkverbindung mit der Transportvorrichtung (1) stehen.
7. Schneidvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an der Schneidvorrichtung (7) eine
Absaugeinrichtung (33) für die abgeschnittenen Schleppfäden angeordnet ist.
8. Schneidvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schneidvorrichtung (7) an der Transportvorrichtung (1) zwischen Ringspinnmaschine und
Spulmaschine angeordnet ist.
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|---|---|---|---|
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