DE8712088U1 - Elektro-Kochplatte - Google Patents
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- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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Description
Die Erfindung betrifft eine Elektro-Kochpiatte nach dem
Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Herdplatten können z.B. für die Anordnung an einer Tischplatte nach Art eines Einbauherdes oder als Deckplatte
eines Herdgeha'uses verwendet werden. Meist werden die Kochplatten vor dar Montage der Einbauplatte an dem für diese
vorgesehenen Träger von der Unterseite der Einbauplatte her dadurch mit dieser bzw. gegen deren Oberseite verspannt, daß
von der Unterseite her in die Mittelzapfen Spannschrauben eingeschraubt werden. Diese Ausbildung läßt eine Montage «i«r
Kochplatte von der Oberseite der Einbauplatte her nicht zu, weshalb ein schnelles Auswechseln der Kochplatte &eegr; teßt
möglich ist, da zunächst die Einbauplatte ausgebaut bzw. von der Unterseite her zugänglich gemacht werden muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Elektro-Kochplatte der genannten Art zu schaffen, die auf einfache Weise
und mit geringem Werkzeugaufwand eine schnelle Montage von der Oberseite der Einbauplatte her zuläßt und sich gegebenenfalls auch schnell ausv/echseln läßt.
Diese Aufgabe wird bei einer Elektro-Kochplatte der beschriebenen Art erfindungsgemäß durch die Merkmale des
kennzeichnenden Teiles des Anspruches 1 gelöst. Durch die Schnei 1verschluß-Kupplung lassen sich auch die elektrischen
Anschlüsse für die Kochplatte von der Oberseite der Einbauplatte her, nämlich durch die Plattenöffnung hindurch,
einfach selbst dann herstellen, wenn die Anschlußverbindungen durch Punktschweißverbindungen oder Schraubverbindungen
gebildet sind. Die Anschlußleitungen können trotz Eigensteifigkeit beispielsweise durxh mindestens einen wendelförmig gebogenen Abschnitt derart flexibel sowie längendehnbar
ausgebildet sein, daß ihre Anschlußenden zur Verbindung mit den Anschlüssen der Kochplatte annähernd bis in den Bereich
der Plattenöffnung oder aber sogar durch diese hindurch an
die Oberseite der Einbauplatte gebracht werden können und dadurch zur Herstellung der Anschlußverbindungen sehr leicht
zugänglich sind. Die Anschlußenden der Anschlußleitungen
können aber auch zu einem Stecker zusammengefaßt sein, der zweckmäßig so an der Unterseite der Einbauplatte befestigt
ist, daß beim Einsetzen der Kochplatte in die Plattenöffnung gleichzeitig die elektrisch leitenden Steckverbindungen mit
dem Anschlußstück der Kochplatte hergestellt werden. Nach dem Herstellen der elektrischen Anschlußverbinduncen zwischen den Anschlüssen und den Anschlußleitungen kann der
Befestigungsbolzen zur Verspannung der Kochplatte gegenüber der Einbauplatte von deren Oberseite her betätigt werden.
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A 23 706
Trotz des den Kochplattenkörper durchsetzenden Befestigungsbolzens kann ein unterer Abschlußdeckel des Kochplattenkörpers im wesentlichen unmittelbar gegenüber dem Mittelzapfen
gesichert bzw. verspannt werden. Hierzu kann statt eines auch denkbaren, in den Außenumfang des Mittelzapfen eingreifenden Sicherungsgliedes ein solches verwendent werden, das
vom unteren Ende des Mittelzapfens her in dessen Innenvmfang, insbesondere in eine Innenprofilierung, wie ein Innengewinde eingreift und einen Durchlaß für den Befestigungsbolzen aufweist, welcher gleichzeitig so an den Innenumfang
des Sicherungsgliedes angepaßt sein kann, daß es dieses radial gegen Lösen aus der Eingriffslage sichert. Ist das
Sicherungsglied, wie auch denkbar, nicht einteilig mit dem
Abschußdeckel ausgebildet, beziehungsweise aus diesem herausgeformt, so ist es zweckmäßig durch eine hülsenförmige
Bundmuffe gebildet, deren Durchlaß so eng an den Außendurch- f messer des Befestigungsbolzens angepaßt sein kann, daß
dieser über das Sicherungsglied gegenüber dem Mittelzapfen
und damit gegenüber dem Kochplattenkörper zentriert ist.
Statt einer Gewindeverbindung zwischen dem Sicherungsglied und dem Mittelzapfen kann auch eine Verbindung durch bei- |
spielsweise krallenartig federndes Auf- beziehungsweise Einsprengen vorteilhaft sein.
Eine ähnliche Verbindung kann auch zwischen dem über das untere Ende des Mittelzapfens vorstehenden Ende des Befestigungsbolzens und einem Gegenglied vorgesehen sein, über
welches der Befestigungsbolzen gegenüber der Unterseite der
Einbauplatte abgestützt wird. Für diese Verbingung ist beispielsweise eine Schnellspannmutter denkbar, so daß der
Befestigungsbolzen zur Verspannung der Kochplatte nicht oder allenfalls höchstens eine bis wenige Drehungen gedreht
werden muß, und ein Drehen des Befestigungsbolzens vor allem
nur zum Losem der Kochplatte erforderlich ist.
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Die erfindungsgemäße Ausbildung ist insbesondere für solche Kochplatten geeignet, die einen Kochplattenkörper aus GuB-werkstoff mit einem äußeren, an der Unterseite vorstehenden
Flanschrand und einem inneren, weniger weit über die Unterseite vorstehenden Flanschrand aufweisen, der den Mittel -zapfen im Abstand umgibt, wobei zwischen dem äußeren und dem
inneren Flanschrand in der Unterseite des Kochplattenkörpers
mindestens eine Spiralnut vorgesehen ist, in welcher mindestens ein wendelförmiger Heizwiderstand in eine verpreßte
Isoliermasse eingebettet ist. Die im wesentlichen ebene Kochfläche ist zweckmäßig ringförmig, derart, daß der Kochplattenkörper in der zugehörigen Seite im Zentrum, nämlich
innerhalb der innersten Spiral windung der Heizwiderstände ein vertiefte unbeheizte Zone aufweist, in welcher der Kopf
des 3üfestigungsbolzens liegt. Bis auf die im Montagezustand
durch den Befestigungsbolzen bzw. dessen Kopf an der Oberseite des KochrTattenkörpers vollständig geschlossene Durchgangsbohrung ist der Kochplattenkörper an dieser Oberseite
bzw. im Bereich der Kochfläche durchgehend geschlossen.
Diese und weitere Merkmale von bevorzugten Weiterbildungen
der Erfindung gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen
Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen
können, für die hier Schutz beansprucht wird. Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt
und werden im folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
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Fig. 1 einen Ausschnitt einer erfindungsgemäßen,
eingebauten und elektrisch angeschlossenen Elektro-Kochplatte 1 im Axialschnitt,
Fig. 2 die Kochplatte gemäß Figur 1, jedoch in nicht
eingebautem Zustand und in vereinfachter Darstell ung,
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform in einer Darstellung
entsprechend Figur 2,
Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel in einer
Darstellung entsprechend Figur 2,
Fig. 5 eine weitere Ausführungsform in einer Darstellung
entsprechend Figur 1 und
Fig. 6 eine weitere Elektro-Kochplatte im Axialschnitt
und im eingebauten Zustand.
Die erfindungsgemäße Elektro-Kochpl atte 1 ist zum Einbau in
eine beispielsweise als profilierte Platte aus rostfreiem Stahl ausgebildete Einbauplatte 2 bestimmt, die zweckmäßig
zwei oder mehr benachbart zueinander liegende Kochplatten unterschiedlicher Größe und/oder Leistung aufnimmt und im
Bereich der jeweiligen Kochplatte 1 zu einer höckerartigen Erhebung verformt ist, in wäl^har eine Plattenöffnung zum
Einsetzten der Kochplatte 1 vorgesehen ist. An der Unterseite der die Einbauplatte 2 durchgreifenden Kochplatte 1 sowie
an der Unterseite der Einbauplatte 2 liegt mindestens ein bUgel- oder deckeiförmiger Spannteil 3, welcher zur Verspannung
der Kochplatte 1 derart dient, daß diese benachbart zur fr Begrenzung der Plattenöffnung an der Oberseite der Erhebung
&Iacgr; der Eiiibäuplatte 2 unter Spannung mit einem Profilring
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anliegt* der Über den Außenurnfäng eines Köchplättenkörpers 4
der Kochplatte 1 vorsteht Und die sichtbare Umfängsbegrenzung der Kochplatte 1 bildet«
Der aus Gußwerkstoff bestehende Kochplattenkörper 4, der in
Draufsicht rund, beispielsweise kreisrung, viereckig bzw«
quadratisch oder ähnlich ausgebildet sein kann* weist einen
mit geringem Radiälabstand zu seinem Außenumfang an der '
dessen Außenumfang der Profilring nahe benachbart zur Ober- |
seite des Kochplattenkörpers 4 derart befestigt ist* daß er I
sich an einer über diesen Außenumfang vorstehenden Ring- I
schulter des Kochplattenkörpers 4 abstützt. Mit radialem |
rand 5 ist ein innerer Flanschrand 6 vorgesehen, der weniger J
weit nach unten als der Flanschrand 5 vorsteht. Wiederum iii >
radialem Abstand innerhalb dieses inneren Flänschrandes 6 &iacgr;
ist ein etwa gleich weit wie der äußere Flänschrand 5 nach
unten vorstehender und achsgleich zum Flanschrand 5 stehen- ,
der Mittelzapfen 7 des Kochplattenkörpers 4 vorgesehen. f
Zwischen den Flanschrändern 5, 6 ist in der Unterseite des |
Kochplattenkörpers 4 mindestens eine Spiralnut vorgesehen, |
wobei in der jeweiligen Spiralnut ein langgestreckter, durch &iacgr; eine Drahtwendel gebildeter Heizwiderstand 8 angeordnet und
in eine verpreßte Isolierinasse eingebettet ist. Die Obersei- j. te des Kochplattenkörpers 4 bildet eine annähernd bis zu
dessen Außenumfang reichende, ringförmige, ebene und zur >
Mittelachse 10 des Kochplattenkörpers 4 achsgleiche Köchfläche 9, deren Innenumfang etwa der Weite des inneren
Flanschrandes 6 entspricht. Innerhalb dieser Kochfläche 9
bzw. des oder der Heizwiderstände 8, also sozusagen im
unbeheizten Bereich, weist der Kochplattenkörper 4 an der
Oberseite eine zu ihrem Zentrum geringfügig tiefer werdende
flache Vertiefung 11 auf.
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Die Unterseite des Kochplättenkb'rpers 4 ist mit einem durch
einen tiefgezogenen Blechteil o.dgl. gebildetetn Abschlußdeckel 12 Verschlüssen, der an die untere Stirnfläche des
äußeren Flanschrandes 5 oder, wie dargestellt, an dessen innenumfang anschließen kann und durch eine Befestigungsverbindung mit dem Mittelzäpferi 7 gegenüber dem Kochplattenkörper 4 axial gesichert ist.
Zwischen den beiden Flanschringen 6, 6 ist der Abschlußdeckel 12 von einer an ihm befestigten isoliermuffe 13 aus
keramischem Werkstoff durchsetzt, die in Durchgangsöffnungen von zwei oder mehr nebeneinander liegenden Anschlußdrähten
14 durchsetzt ist, deren innere Enden mit Anschlußstiften des oder der Heizwiderstände 8 verbunden sind* Die äußeren*
unmittelbar unterhalb der Isoliermuffe 13 in Richtung zum Außenumfang des Kochplättenkörpers 4 abgewinkelten Enden der
Anschlußdrähte 14 bilden eine entsprechende Anzahl von Anschlüssen 15 für den elektrisch leitenden Anschluß des
oder der Heizwiderstände 8 der Kochplatte 1. Im dargestellten Ausführungsbeispiel bilden die Anschlüsse 15 nicht, wie
auch denkbar, frei ausragende Einzel-Anschlüsse, sondern sie
sind elektrisch leitend beispielsweise durch Punktschweißung
mit einem Anschlußstück 16 verbunden, welches einen gemeinsamen Steckerteil für alle Anschlüsse 15 bildet.
Das Anschlußstück 16 weist in einem Isolierkörper 17 aus
keramischem Werkstoff, beispielsweise Steatit, Steckbuchsen
18 auf, von denen jeweils eine über eine Anschlußfahne an
einen zugehörigen Anschluß 15 angeschlossen ist und die im Abstand nebeneinander liegen, wobei ihre Stecköffnungen an
der von der Mittelachse 10 abgekehrten Seite des Anschlußstückes 16 vorgesehen sind. Die äußeren, eigensteifen Enden
der Anschlußdrähte 14 können einen Tragarm für die lagestabile Halterung des Anschlußstückes 16 bilden. Eine besonders
sicher Halterung für das Anschlußstück 16 ergibt sich jedoch
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st,*tt dessen bzw. zusätzlich hierzu durch einen Tragarm 19,
der im Bereich der Isöliermuffe 13 am Boden des Abschlußdeckels 12 befestigt ist und von dieser Befestigungsstelle
etwa radial zur Mittelachse 10 nach außen vorsteht. Der beispielsweise durch eine Blechprofil gebildete Tragarm 19
umgreift den Isolierkörper 17 des Anschlußstückes 16 von de?'
Oberseite her, so daß dieses hängend am äußeren Ende des oberhalb der Anschlüsse 15 liegenden Tragarmes 19 gehaltert
1st und in Draufsicht außerhalb des Außenumfanges der übrigen Kochplatte 1 liegt.
Das Anschlußstück 16 bildet einen Steckerteil einer Schnell-Hnschluß-Kupplung 2Oj über welche die Anschlüsse 15 der
Kochplatte 1 mit dem bzw. den Gegensteckern 22 einer entsprechenden Anzahl von Anschlußleitungen 21 elektrisch
leitend verbunden werden können, die die Heizwiderstände 8 ium Zwecke der Leistungssteuerung mit einem von Hand zu
betätigenden Schalter verbinden. Die Anschlußleitungen 12
können ebenfalls eingensteife, zweckmäßig durch geflochtene
ilmmantelungen isolierte Leitungen sein und weisen Dehnabschnitte 23 auf, welche es erlauben, sie im wesentlichen
•lastisch rückfedernd so in der Länge zu dehnen, daß die fiegenstecker 22 wenigstens in die Nähe der Plattenöffnung
der Einbauplatte 2 gezogen werden können. Die Dehnabschnitte 2.3 können beispielsweise jeweils durch mindestens einen
schlaufen- bzw. wendelförmig gebogenen Längsabschnitt der Arvschlußleitung 21 gebildet sein. Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist jede Anschlußleitung 21 einen gesonder-
ten, mit den übrigen Anschlußleitungen nicht unmittelbar
&iacgr; verbundenen Gegenstecker 22 auf, der beispielsweise durch
eine Aderendhülse gebildet sein kann und an die jeweils zugehörige Steckbuchse 18 des Anschlußstückes 16 angepaßt
ist.
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Der deckeiförmige Spannteil 3 liegt mit einem äurßeren*
ringförmig ebenen Abschnitt seines Bodens mit geringem Abstand unterhalb des Anschlußstückes 16, das einschließlich
des Tragarmes 19 vollständig innerhalb des Spannteiles 3 liegt und von innen bis nahe· an dessen Mantel reicht. In
diesem Mantel ist eine Öffnung für den Durchtritt der Anschlußleitung Zl bzw. des vollständig innen liegenden
Segensteckefs 22 vorgesehen. Dsr Monte &igr; ySnt sni Owsrsn u"uG
'sti einen nach außen gerichteten, ringscheibenförmigen Kanal
über, mit welchem der Spannteil 3 an der Unterseite der Einbauplatte 2 radial außerhalb der Erhebung abgestützt ist.
Im Zentrum weist der Boden eine domartige Erhebung für die Verspannung gegenüber dem Mittelzäpfen 7 auf.
Der Spannteil 3 weist einen aus ihm herausgeformten Käfig
für die axialgesicherte Aufnahme eines in der Mittelachse 10 liegenden Gegengliedes 24 in Form einer Schraubenmutter auf,
die im lichten Abstand unterhalb der Kochplatte 1 liegt und für den Eingriff eines den Kochplattenkörper 4 im Mittelzapfen
7 durchsetzenden Befestigungsbolzen 25 dient, dessen als
Schlitzkopf ausgebildeter, kegelstumpfförmiger Kopf 26
gegenüber der Kochfläche 9 versenkt derart bündig mit der Bodenfläche der Vertiefung 11 abschließend liegt, daß er zur
Betätigung mit einen Werkzeug, wie einem Schraubenzieher, von der Oberseite der Kochplatte 1 her zugänglich ist. Der
Kopf 26 liegt Ii* einem als Senkbohrung 27 ausgebildeten
Abschnitt einer Durchgangsbohrung 28, welche den Mittelzapfen 7 von der Oberseite des Kochplattenkörpers 4 bis zum
unteren Ende des Mittelzapfens 7 durchsetzt und im Durchmesser verhältnismäßig eng an den Außendurchmesser des Gewindeschaftes
des Befestiqungsbolzens 25 angepaßt ist.
Die Durchgangsbohrung 28 weist, wie insbesondere Figur 2 zeigt, einen unmittelbar an die Senkbohrung 27 anschließenden,
verhältnismäßig kurzen Bohrungsabschnitt 29 auf, der
mit nur geringem radialem Bewegungsspiel eng an den Außendurchmesser des Schaftes des Befestigungsbolzens 25 angepaßt
ist und an dpn sich nach unten ein geringfügig weiterer Bohrungsabschnitt 30 anschließt, der bis zum unteren Ende
des Mittelzapfens 7 reicht. Auf einem bis an sein unteres Ende reichenden Teil seiner Länge ist dieser Bohrungsabschnitt 30 mit einer Innenprofi 1ierung 31 in Form eines
Innengewindes versehen.
In dieses Innengewinde ist ein ein ensprechendes Außengewinde aufweisender Hülsenteil 33 einer Sicherungsmuffe 32
eingeschraubt, die eine Durchgangsbohrung des Bodens des Abschlußdeckels 12 durchsetzt und diesen mit einem an ihrem
unteren Ende vorgesehenen Ringbund 34 ggf. unter Zwischenlage einer Unterlegscheibe gegen die untere Stirnfläche des
Mittelzapfens 7 spannt. Der Außendurchmesser des Ringbundes 34 entspricht etwa dem Außendurchmesser des unteren Endes
des Mittelzapfens 7, so daß die Sicherungsmuffe 32 praktisch eine lösbare untere Fortsetzung des Mittelzapfens 7 bildet.
Die am unteren Ende erweiterte Bohrung 35 der Sicherungsmuffe 32 ist im wesentichen in gleicher Weise wie der Bohrungsabschnitt 29 an den Schaft des Befestigungsbolzens 26 angepaßt und reicht nur über einen unteren Teil der Länge des
Bohrungsabschnittes 30.
Die Kochplatte 1 kann zur Montage von oben her an die in
Gebräuchslage liegende Einbauplatte 2 herangebracht und dann im Bereich von deren Plattenöffnung mit Hilfe der Schnellanschluß-Kupplung 20 an dia Ansdhlußleitungen 21 eleKtrisch
angeschlossen werden. Danach wird der Kochplattenkörper 4 in die Plattenöffnung eingesetzt und der Befestigiingsbolzen 25
1n das Gegenglied 24 des gegenüber der E1nbaup1atte 2 lagegesicherten Spannteiieö 3 eingeschraubt, bis ein ausreichende* Verspannufig erreicht ist. Entsprechend einfach kann die
Kochplatte 1 äuöh ausgebaut bzw* 0egen eine ändere Koch-*
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platte ausgewechselt werden, die z.B. eine andere Nennleistung, jedoch gleich Größe hat. Durch den Eingriff des
Tragarmes 19 in die Öffnung bzw. den Ausschnitt des Spannteiles 3 ist auch ein Verdrehsicherung der Kochplatte 1 in
Bezug auf Drehbewegungen um ihre Mittelachse 10 gegenüber
der Einbauplatte 2 gewährleistet.
In den Figuren 3 bis 6 sind für einander entsprechende Teile die gleichen Bezugszeichen wie in den übrigen Figuren,
jedoch mit unterschiedlichen Buchstabenindizes verwendet.
Während bei der Ausführungsform nach den Figuren 1 und 2 die
Steckbuchsen 18 des Anschlußstückes 16 als widerhakenartig
sich verkrallende Klemmbuchsen ausgebildet sind, sind die Steckanschlüsse 18a bei der Ausführungsform nach Figur 3 als
Schraubbuchsen ausgebildet, welche jeweils mindestens eine Klemmschraube zur Festlegung der eingesteckten Gegenstecker
22a der Anschlußleitungen 21a aufweisen. Auch die Anschlüsse 15a können jeweils durch eine Klemmschraube o.dgl. festgelegt sein, so daß das Anschlußstück 16a als gesonderter
Bauteil von der Kochplatte la abnehmbar ist.
Im Falle der Ausführungsform nach Figur 4 weist die Kupplung 20b ein Anschlußstück 16b auf, dessen den Isolierkörper 17b
durchsetzende Anschlußleiter mit den Anschlüssen 15b und/- oder mit den Gegengliedern 22b durch Punktschweißung o.dgl,
verbunden sein können, was insbesondere für eine voll mechanisierte Montage durch Handhabungsautomaten zweckmäßig sein
kann. Das Anschlußstück 16b liegt in diesem Fall an der Unterseite des Flanschrandes 5b bzw. der Kochplatte Ib an
und wird im wesentlichen unmittelbar von den Anschlußdrähten 14b getragen.
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Wie Figur 5 zeigt, können auch alle Anschlußleitungen 21c in
einem gemeinsamen Gegenstecker 22c zusammengefaßt sein, der
zweckmäßig gegenüber der Einbauplatte 2c lagefest an der Unterseite des Spannteiles 3c im Bereich von dessen Öffnung
derart befestigt ist, daß er diese Öffnung überbrückt. Dieser Gegenstecker 22c kann auf einfache Weise dadurch
gebildet sein, daß die zugehörigen Enden der Anschlußleitungen 21c in einem Isoliergehäuse derart festgelegt sind, daß
ihre Aderendhülsen parallel zueinander und in den vorbestimmten Abständen nebeneinander liegend über die der Mittelachse
10c zugekehrte Seite des Isoliergehäuses vorstehen. Der Spannteil 3c ist dabei zweckmäßig so ausgebildet,, daß er
bzw. die Randzonen seiner Öffnung eine zur Steckrichtung der Schnellanschuß-Kupplung 20c parallele Führung für das Anschl
-ßstück 16c bilden, die vorteilhaft an dem Tragarm 19c
angreift u>id btim Einsetzen der Kochplatte Ic in die Einbauplatte
2c das A"ochlußstück 16c so ausgerichtet führt, daß
es von selbst in den vorbestimmten Steckeingriff mit dem Gegenstecker 22c gelangt. Für diese Art der Steckverbindung
sind auch Ausbildungen nach der südafrikansichen Patentschrift
86/6439 in vorteilhafter Weise denkbar, auf die
wegen weiterer Einzelheiten und Wirkungen Bezug genommen wird.
Der deckeiförmige, in einer Öffnung von dem unteren Ende der
Isoliermuffe 13c durchsetzte und den Tragarm 19c seitlich
geführt aufnehmende Spannteil 3c liegt in diesem Fall mit seinem im wesentlichen ebenen Boden mit geringem Abstand
unterhalb des Abschlußdeckels 12c bzw. des Kochplattenkörpers
4c und geht am oberen Ende seines den Flanschrand 5 umgebenden Mantels in einen nach außen gerichteten,
ringscheibenförmigen Rand über, mit welchem er an der Unterseite der Einbauplatte 2c radial außerhalb der die
Plattenöffnung aufweisenden Erhebung abgestützt ist.
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Bei der Ausführungsform nach Figur 6 ist auch für die Verbindung des Befestigungsbolzens 25d mit dem Gegenglied 24d
ein leicht lösbarer Schnellverschluß, z.B. ein bajonettverschlußartiger
Verschluß nach Art einer Schnei!verschraubung vorgesehen, die zur Verspannung der Kochplatte Id weniger
als eine Umdrehung des Befestigungsbolzens 25d benötigt. Das Gegenglied 24d ist als Hülse ausgebildet,, die den Boden des
Spannteiles 3d durchsetzt und an dessen Unterseite mit einem Ringbund abgestützt ist. Im Hülsenmantel sind mit Steigung
Schlitze für die Aufnahme von Zapfen vorgesehen, die über den Außenumfang des Befestigungsbolzens 25d vorstehen, wobei
ein Ende des jeweiligen Schlitzes über einen etwa axialen Einführabschnitt bis zur oberen Stirnfläche des Gegengliedes
24d reicht. Der Spannteil 3d umschließt zweckmäßig einen
leeren Hohlraum, kann aber auch zur Aufnahme eines wärmeisolierenden Werkstoffes dienen, welcher im wesentlichen
den Raum zwischen dem Abschlußdeckel 12d und dem
Spannteil 3d ausfüllt. Die Unterlegscheibe für die Sicherungsmuffe 32d kann auch durch das Befestigungsende einer
Erdungs-Anschlußfahne gebildet sein, die gemäß Figur 6 die
Wärmeisolierung durchsetzt ur.d nach unten über die Unterseite des Spannteiles 3d vorsteht.
Um trotz der Durchgangsbohrung eine besonders bzw. vollständig dicht geschlossene Oberseite des Kochplattenkörpers 4 zu
gewährleisten, kann zwischen dem Kopf 26 des Befestigungsbolzens 25 und dem zugehörigen Bohrungsabschnitt, nämlich
der Senkbohrung 27, eine Dichtung bzw. ein Dichtwerkstoff vorgesehen werden, der auch eine Selbstsicherung des Bef^-
stigungsbolzens 25 gegen versehentliches Lösen gewährleistet.
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Claims (1)
1. Elektro-Kochplatte mit einem eine Kochfläche (9) aufweisenden Kochplattenkörper (4) und mindestens einem an
diesem angeorndeten Heizwiderstand (8), mit dem von der Unterseite der Kochplatte (1) wegführende Anschlüsse
(15) für Anschlußleitungen (21) verbunden sind, sowie
mit einem im Zentrum des Kochplattenkörpers (4) an dessen Unterseite vorstehenden Mittelzapfen (7) mit
einer Bohrung für die Aufnahme eines Befestigungsbolzens (25) zur Verspannung der Kochplatte (1) gegenüber einer
Einbauplatte (2) im Bereich einer Plattenöffnung, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung als den Mittelzapfen (7) durchsetztende Durchgangsbohrung (28) für die
Aufnahme eines mit einem Kopf (26) versenkt gegenüber der Kochfläche (9) liegenden* von der Kochfläche (9) her
zu betätigenden Befestigungsbolzens (25) ausgebildet ist und daß die Anschlüsse (15) mit mindestens einem An-
Zuoelasson vor dem Europäischen Patentamt · European Patent Attorneys
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A 23 706 - 2 -
j ' schlußstück (16) einer elektrischen Schnellanschluß-
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Kupplung (20) zum Anschluß von der Oberseite der Einbau-
platte (2) her versehen sind.
2. Kochplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
\ mindestens zwei, insbesondere alle Anschlüsse (15) mit
einem gemeinsamen Anschlußstiick (16) der elektrischen
f
Kupplung (20) verbunden sind.
3. Kochplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußstück (16) im wesentlichen
lagestabil an der Kochplatte (1) angeordnet, vorzugsweise am Ende eines Tragarmes (19) vorgesehen ist, der an
der Unterseite der Kochplatte (1) liegt und insbesondere über deren Außenumfang vorsteht.
4. Kochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußstück (16) als
Steckerteil ausgebildet ist und insbesondere Stecköffnungen aufweist,
5. Kochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite der Einbauplatte (2c) ein mit den Anschlußleitungen (21c)
verbundener Gegenstecker (22c) für das Anschlußstück (16c) derart befestigt istj daß das Anschlußstück (16c)
bei Einsetzen der Kochplatte (Ic) in die Plattenöffnung
der Einbauplatte (2c) selbstätig in Steckeingriff mit dem Gegenstecker (22c) gelangt«
6. Kochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite rie-s Kochplattenkörpers (4) ein insbesondere an der Stirnfläche
des Mittelzapfens (7) abgestützter ADschlußdeckel (12)
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vorgesehen 1st, der vorzugsweise mit einer In die Dürchgangsbohrung (28) eingreifenden, für die Durchführung
des Befestigungsbolzens (25) ausgebildeten Sicherungsmuffe (32) gegenüber dem Mittelzapfen (7) festgelegt
ist.
7. Kochplatte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet * daß
die Sicherungsmuffe (32) ein im wesentlichen formschlüssig 1n eine innere Profilierurtg (31) der Durchgangsbohrung (30) eingreifendes Verbindungsglied* insbesondere
einen mit einem Außengewinde versehenen Hülsenteil (33) aufweist, der in ein Innengewinde" der Durchgangsbohrung
(28) eingreift.
8. Kochplatte nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungsmuffe (32) durch einen von
dem Abschlußdeckel (12) gesonderten Bauteil gebildet ist, der vorzugsweise einen Ringbund (34) zur Abstützung
an der Unterseite des Abschlußdeckels (12) aufweist.
9. Kochplatte nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenprofilierung (31) nur über einen
Teil der Länge der Durchgangsbohrung (28) reicht und insbesondere unmittelbar an das untere Ende des Mittelzapfens (7) anschließt.
1Ö. Kochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgangsbohrung (28)
einen engeren und/oder kürzeren Bohrungsabschnitt (29) und einen weiteren Bohrungsabschnitt (30) aufweist, der
vorzugsweise an das untere Ende des Mittelzapfens (7) anschließt und mit der Innenprofilierung (31) versehen
ist.
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&Idigr;1. Kochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgangsbohrung (28) an ihrem der Kochfläche (9) zugekehrten Ende als insbesondere kegelstumpfförmige Senkbohrung (27) und vorzugsweise für die bündig versenkte Aufnahme des Kopfes (26)
des Üef-esti gungsboizens (25) ausgebildet ist.
12* Kochplatte nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Weite des engeren Bohrungsabschnittes
(29) und die Innenweite der im Abstand davon liegenden Sicherungsmuffe (32) im wesentlichen gleich groß sind.
13. Kochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsbolzen (25) zum Eingriff in ein unterhalb der Kochplatte (1) liegendes, beispielsweise durch eine Schnellspannmutter gebildetes Gegenglied (24) ein Außengewinde, Bajonett-Verschlußzapfen o.dgl. aufweist.
14. Kochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß für die Anordnung unterhalb der Kochplatte (1) bzw. der Einbauplätte (2) ein sich an
der Unterseite der Einbauplatte (2) abstützender bzw. an dieser befestigter, insbesondere das Gegenglied (24)
aufweisender Spannteil (3) aus Blech o.dgl. vorgesehen ist, der vorzugsweise eivie Öffnung für die seitlich
geführte Aufnahme des Anschlußstückes (16) bzw* des Tragarmes (19) aufweist.
15. Kochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kochplattenkörper (4)
aus einem Gußwerkstoff besteht, eine im wesentlichen ringförmige ebene sowie geschlossene Kochfläche (9)
aufweist und an der Oberseite mit einer innerhalb der
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Kochfläche (9) liegenden Vertiefung (11) versehen ist,
in welcher vorzugsweise der Kopf (26) des Befestigungsbolzens (25) liegt.
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