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DE8700536U1 - Profilleiste, insbesondere Kantenleiste für die Möbelindustrie - Google Patents

Profilleiste, insbesondere Kantenleiste für die Möbelindustrie

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Publication number
DE8700536U1
DE8700536U1 DE8700536U DE8700536U DE8700536U1 DE 8700536 U1 DE8700536 U1 DE 8700536U1 DE 8700536 U DE8700536 U DE 8700536U DE 8700536 U DE8700536 U DE 8700536U DE 8700536 U1 DE8700536 U1 DE 8700536U1
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DE
Germany
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Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE8700536U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
W Doellken & Co 4300 Essen De GmbH
Original Assignee
W Doellken & Co 4300 Essen De GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by W Doellken & Co 4300 Essen De GmbH filed Critical W Doellken & Co 4300 Essen De GmbH
Priority to DE8700536U priority Critical patent/DE8700536U1/de
Publication of DE8700536U1 publication Critical patent/DE8700536U1/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B95/00Fittings for furniture
    • A47B95/04Keyplates; Ornaments or the like
    • A47B95/043Protecting rims, buffers or the like

Landscapes

  • Laminated Bodies (AREA)

Description

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Andrejewski, Honlce & Partner, Patentanwälte in Essen
Die Erfindung bezieht sich gattungsgemäß auf eine Profilleiste, insbesondere auf eine Kantenleiste für die Möbelindustrie, aus thermoplastischem Kunststoff, bestehend aus einem Leistenkern und einer auf zumindest eine Leistenfläche aufgebrachten Auflage, die eine Hclzrr;ascrung aufweist. Derartige Profilleiste^ werden im allgemeinen im Wege des Extrudierens hergestellt. Die Auflage wird aufgedruckt oder in Form einer Folie adhäsiv angeschlossen.
Profilleisten des beschriebenen Aufbaus werden im allgemeinen durch Kloben mit einem Möbel oder einem Möbel teil, z. B. mit einer Tischplatte verbunden. Die Profilleisten müssen dabei oder danach häufig aus Passungsgründen spanabhebend bearbeitet, beispielsweise beigehobelt werden. Wird dabei die Auflage, die eine Holzmaserung aufweist, bereichsweise abgetragen, so verschwindet hier die Holzmaserung und der nichtgemaserte Kunststoff wird störend sichtbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäfle Profilleiste so weiter auszubilden, daß bei bereichsweiser Abtragung der die Holzmaserung aufweisenden Auflage durch spanabhebende Bearbeitung in den bearbeiteten Flächen wiederum eine Holzmaserung v. erscheint, obgleich eine neue Auflage nicht aufgebracht wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung, daß der Leistenkern als marmorierter Kern ausgeführt ist, daß der marmorierte Kern von einer Umhüllung aus nichtmarmoriertem Kunststoff umgeben ist und daß die Auflage auf zumindest eine Fläche der Umhüllung aufgebracht ist. - Marmoriert besagt, daß der Kern wie Marmor unterschiedliche Schichten und Adern aufweist, die wie in einem Stück Marmor gleichsam miteinander verwachsen und durchwachsen sind. Erfolgt beim Abtragen der Auflage ein Freilegen des Kerns, so bildet sich eine Schnittfläche, die in der Marmorierung als Oberfläche eine Maserung bewirkt. Es versteht sich, daß der Kern mit einer entspre-
Andrejewski, Honke & Partner, Patentanwälte in Essen
chend dünnen Umhüllung versehen wird, so daß beim üblichen Abtragen durch Beihobeln od. dgl. die Umhüllung abgeschnitten und der marmorierte Kern freigelegt wird. Es versteht sich, daß die Marmorierung so eingerichtet ist, daß gleichsam im Abschnitt in der Oberfläche in bezug auf Farhp. iinri fifistalt. fsirip- Maserung erscheint-T die der in der Auflage dargestellten Holzmaserung so ähnlich wie möglich ist. Dazu lehrt die Erfindung, gebrauchsmusterrechtlich formuliert, daß der Leistenkern Farbstoffbeimengungen aufweist, die den Farbstoffen in der Auflage entsprechen.
Bei der erfindungsgemäßen Profilleiste ist die Umhüllung mit dem Kern stoffschlüssig verbunden. Das kann beispielsweise dadurch geschehen, daß die Umhüllung als mit dem Kern einheitliche Außenschicht des Kerns ausgeführt ist. Das kann aber auch dadurch geschehen, daß die Umhüllung als den Kern umschließende Schicht aus einem vom Kernkunststoff verschiedenen, z. B. mit unterschiedlichen Farbstoffen versehenen, Kunststoff ausgeführt ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert. Es zeigen in schematischer Darstellung
Fig. 1 perspektivisch eine erfindungsgemäße Profilleiste,
Fig. 2 den vergrößerten Ausschnitt A aus der Stirnfläche des Gegenstandes der Fig. 1.
Die in den Figuren dargestellte Profilleiste 1 ist beispielsweise eine Kantenleiste für die Möbelindustrie. Sie besteht aus thermoplastischem Kunststoff und wurde im Wege des Strangpressens, d. h. im Wege des Extrudierens hergestellt. Die Profilleiste 1 besteht aus einem Leistenkern 2, der im Ausführungsbeispiel auf einer Leistenfläche 3
Andrajewslri, Honice & Partner, Patentanwälte in Essen
eine Auflage 4 trägt, die eine Holzmaserung 5 aufweist. Die Auflage 4 mag aufgedruckt oder in Form einer entsprechend gedruckten Folie aufgebracht sein.
Der Leistenkorn ist als mairmorierter Kern 2 ausgeführt. In der Stirnfläche der Fig. 1 und in Fig. 2 erkennt man die Marmorierung 6. Der marmorierte Kern 2 ist von einer Umhüllung 7 aus nicht-marmoriertem Kunststoff umgeben, die so dünn wie möglich ausgeführt ist. Die Auflage 4 ist auf eine Leistenfläche 3 dieser Umhüllung 7 aufgebracht. Das hat zur Folge, daß bei einem Abtragen der Auflage 4, wie es in Fig. 1 vorn angedeutet worden ist, die Marmorierung 6 des Kerns 2 angeschnitten wird, was zu einer Schnittfläche 8 führt, die wiederum eine Maserung 9 aufweist. Es versteht sich, daß die Auslegung im einzelnen so getroffen ist, daß die Maserung 5 und die Marmorierung 6 die gleichen Grundfarben aufweisen und daß im Anschnitt folglich eine Maserung 9 erscheint, die der Maserung 5 der Auflage so ähnlich wie möglich ist. Umhüllung 7 und Kern 2 sind stoffschlüssig verbunden. Das kann, wie bereits erläutert, auf verschiedene Weise geschehen, - wobei alle Ausführungsformen sich unschwer mit den Hilfsmitteln der modernen Extrudertechnik verwirklichen lassen.

Claims (5)

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    Patentanwälte
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    Andrejewsld, Honke & Partner
    Diplom-Physiker
    Dr. Vvarter Andrejewslei
    Dr.-Ing. Manfred Honice
    Diplom-Physiker
    Dr. Karl Gerhard Masch
    Anwab*ai*c·
    65 946/En-
    4300 Essen 1, Theateiplatz 3, Postf. 100254
    29. Dezember 1986
    Gebrauchsmusteranmeldung
    W. Doll ken &dgr; Co. GmbH
    Ruhrtalstraße 71
    4300 Essen 16
    "Profilleiste, insbesondere Kantenleiste für die
    Möbelindustrie"
    Schutzanspräche:
    1. Profilleiste, insbesondere Kantenleiste für die Möbelindustrie, aus thermoplastischem Kunststoff, - bestehend aus einem Leistenkern und einer auf zumindest einer Leistenfläche aufgebrachten Auflage, die eine Holzmaserung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Leistenkern (2) als marmorierter Kern ausgeführt ist, daß der marmorierte Kern (2) von einer Umhüllung (7) aus nichtmarmoriertem Kunststoff umgeben ist und daß die Auflage (4) auf zumindest eine Fläche (3) der Umhüllung (7) aufgebracht ist.
    Andrejewsld, Honlce & Partner, Patentanwälte in Essen
  2. 2. Profilleiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Leistenkern (2) Farbstoffbeimengungen aufweist, die den Farbstoffen in der Auflage (4) entsprechen.
  3. 3. Profilleiste nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (7) und der Kern (2) stoffschiüssig verbunden sind.
  4. ; 4. Profilleiste nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn- '■ zeichnet, daß die Umhüllung (7) als mit dem Kern (2) einheitliche Außenschicht des Kerns ausgeführt ist.
  5. 5. Profilleiste nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (7) als den Kern (2) umschließende Schicht aus einem vom Kernkunststoff verschiedenen, z. B. mit unterschiedlicher Färbung versehenen, Kunststoff ausgeführt ist.
DE8700536U 1987-01-13 1987-01-13 Profilleiste, insbesondere Kantenleiste für die Möbelindustrie Expired DE8700536U1 (de)

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Cited By (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3904967A1 (de) * 1988-07-27 1990-02-01 Nobilia Werke J Stickling Gmbh Verfahren zur herstellung von kantenleisten sowie damit ausgestattetes moebel- oder ausbauteil
DE9417972U1 (de) * 1994-11-10 1994-12-22 Roxan GmbH & Co. Veredelungen, 70469 Stuttgart Profil-Leiste, insbesondere Kantenleiste für Möbelplatten
WO2007093262A1 (de) * 2006-02-14 2007-08-23 Rehau Ag + Co Verfahren zur herstellung einer profilleiste
EP3365171B1 (de) 2015-10-22 2019-10-02 Fritz Egger GmbH & Co. OG Kantenprofil für einen plattenförmigen werkstoff und plattenförmiger werkstoff
EP3285986B1 (de) 2015-04-23 2020-07-22 SURTECO GmbH Verfahren zur herstellung eines dekorativen profilkörpers, insbesondere einer kantenleiste

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EP3365171B2 (de) 2015-10-22 2025-04-09 Fritz Egger GmbH & Co. OG Kantenprofil für einen plattenförmigen werkstoff und plattenförmiger werkstoff

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