DE8605900U1 - Einlagestreifen für Aufnahmeschachteln von Tabletten od. dgl. - Google Patents
Einlagestreifen für Aufnahmeschachteln von Tabletten od. dgl.Info
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Die Neuerung bezieht sich auf Einlagestreifen für Aufnahmeschachteln
von Tabletten oder dgl., bei denen die Tabletten oder dgl. jeweils einzeln i
in den Vertiefungen von Blisterstreifenabschnitfen aufgenommen und zum f
Gebrauch durch deren dünne Rückenabdeckfolie durchdrückbar sind, und !
deren Abmessungen der Innenfläche der zuzuordnenden Aufnahme- |
schachtel so angepaßt sind, daß bei in die Aufnahmeschachtel Ü
eingeführtem Einlagestreifen dieser im wesentlichen in seiner Lage ;
festgelegt ist, sowie weiterhin auf ein Verfahren zur Herstellung solcher !
Einlagestreifen. '
Tabletten, Kapseln, Dragees, Zäpfchen oder dgl. werden üblicherweise in j
sogenannten Blisterstreifen verpackt, die jeweils aus einer Trägerfolie §
bestehen, in die napfartige Vertiefungen zur Aufnahme jeweils einer 1
Tablette oder eines solchen Gegenstandes ausgebildet sind. Die Rückseite I
der Trägerfolie, zu der die Vertiefungen hin offen sind, ist mit einer f
meist aus Aluminium hergestellten dünnen Rückenabdeckfolie versehen, |
die obernalb der Vertiefungen mit der Trägerfolie in geeigneter Weise f
verbunden ist. Das Material der Trägerfolie ist dabei verhältnismäßig *
steif, gestattet aber dennoch das Eindrücken der Vertiefungen und das '
Herausdrücken der Tabletten oder dgl. durch die Rückenabdeckfolie
hindurch zur Gebrauchsfreigabe.
hindurch zur Gebrauchsfreigabe.
Die Rückenabdeckfolie ist dabei so ausgebildet, daß sie die Vertiefungen
hermetisch abschließt, aber dann, wenn durch Eindrücken einer
Vertiefung der darin befindliche Gegenstand gegen sie angedrückt wird, '-
örtlich einreißt, so daß das einzelne Entnehmen der Tablette oder dgl. '
möglich ist.
Die Vertiefungen bei Blisterstreifen sind mit gegenseitigem Abstand
sowie mit Abstand zum Rand der Streifen hin angeordnet, damit oberhalb
der Öffnung jeder Vertiefung und vollständig um diese herum eine Verklebung der Rückenabdeckfolie mit der Trägerfolie möglich und damit
der hermetische Verschluß der Vertiefungen sichergestellt ist, auch wenn die Abdeckfolie an einer benachbarten Vertiefung durch Entnahme einer jjf
IG Tablette ucler uyl. aüfyepiääen ist.
In der Regel wird die Trägerfolie aus durchsichtigem Kunststoff gebildet,
so daß auf einen Blick erkennbar ist, ob aus einer Vertiefung die darin befindliche Tablette, Kapsel oder dgl. bereits entnommen ist oder nicht. ,
Demgegenüber ist die Rückenabdeckfolie dagegen in aller Regel
undurchsichtig und trägt auf ihrer freien Rückseite Beschriftungsfelder, die erkennen lassen, welche Tabletten oder Gegenstände eingelegt sind,
um damit Verwechslungen auszuschließen.
Tabletten, Kapseln oder dgl. werden jedoch nicht in Form reiner Blisterstreifen
vertrieben, sondern die Blisterstreifen vielmehr als Einlagestreifen für entsprechende Aufnahmeschachteln ausgebildet und in diese,
meist in mehreren Lagen übereinander, eingelegt. Dabei sind diese Einlagestreifen den Abmessungen der zugehörigen Aufnahmeschachteln so
angepaßt, daß die in die Aufnahmeschachteln eingeführten Einlagestreifen in diesen im wesentlichen in ihrer Lage festgelegt sind, wobei sie zwar
mühelos in die Aufnahmeschachtel eingebracht werden können, andererseits in der Aufnahmeschachtel jedoch möglichst wenig lose
beweglich sind. Sollen Blisterstreifen direkt als Einlagestreifen für
Aufnahmeschachteln benutzt werden, dacin ist es erforderlich, daß die betreffenden
Blisterstreifen nach Länge und Breite mit den entsprechenden Ausmaßen der Aufnahmeschachtel übereinstimmen, um zu verhindern, daß
ein unerwünschtes Herumrutschen der Einlagestreifen in den Schachteln
selbst bei vollständig und ordnungsgemäß gefüllter Schachtel auftreten könnte. Vielfach werden Blisterstreifen gleich in den entsprechenden, den
Aufnahmeschachteln angepaßten Größen hergestellt, so daß es nurmehr erforderlich
ist, diese Einlagestreifen in der gewünschten Anzahl in die
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-5-Aufnahmeschachteln einzulegen.
Allerdings gibt es auch Fälle, bei denen die Blisterstreifen nicht
unmittelbar als (Tinlagestreifen in Aufnahmeschachteln eingesetzt werden
können. Solche Fälle ergeben sich z.B. beim Import von Arzneimitteln, die für einen anderen Markt und damit auch für andere Packungsgrößen
hergestellt sind. Innerhalb des Arzneimittelmarktes haben sich nationale
Gebindegrößen entwickelt, die in dem jeweiligen Land üblich sind und von de? Arzneimittelindustrie $0 gill· wir ausnahmslos angeboten werden.
Wenn nun z.B. Tabletten aus einem anderen Land importiert werden, kann es geschehen, daß in diesem anderen Land andere Gebindegrößen als
im Importland angeboten werden, so daß die importierten Produkte aufgrund der im Importland andersartigen und der Ärzteschaft hier
vertrauten Gebindegrößen entsprechend umgepackt werden müssen. Dieses Umpacken ist in aller Regel jedoch nicht problemfrei möglich, da
vielfach die im Ausland in die Schachteln eingelegten Einlagestreifen eine solche Anzahl von Tabletten beinhalten, dergegenüber die im Inland
üblichen Gebindegrößen kein ganzzahliges Vielfaches mehr darstellen.
UO Dies bedeutet, daß ein einfaches Umpacken dieser aus dem Ausland
kommenden Einlagestreifen, vielleicht in größerer oder kleinerer Anzahl, in eine Aufnahmeschachtel noch immer nicht zu den im Inland üblichen
Gebindegrößen führt.
Ausgehend hiervon liegt der Neuerung die Aufgabe zugrunde, Einlagestreifen
für Aufnahmeschachteln von Tabletten oder dgl., deren Abmessungen der Innenfläche der Aufnahmeschachteln so angepaßt sind,
daß bei eingelegten Aufnahmestreifen diese im wesentlichen in ihrer Lage in der Schachtel festgelegt sind, vorzuschlagen, bei denen Blister-30
streifenabschnitte verwendet werden können, die nach ihren Abmessungen
wie auch nach der Anzahl der von ihnen aufgenommenen Tabletten oder
Λ dgL für das Format der zu ihrer Aufnahme bestimmten Aufnahme-
schachtel zu klein sind.
Neuerungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Einlagestreifen der
eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß der kleiner als die Außenabmessungen des Einlagestreifens ausgebildete, die Tabletten ent-
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-6-
haltende Blisterstreifenabsuhnitt auf einem steifen, dünnen, mit
mindsstens einer Aussparung versehenen Trägerstreifen derart befestigt
ist, daß der die Vertiefungen mit den Tabletten enthaltende Bereich des
Blisterstreifenabschnitts durch die Aussparung, die an seine Form im
wesentlichen angepaßt ist, hindurchragt und in einem über die Begrenzungslinien der Aussparung überstehenden ebenen Randbereich mit
der Rückseite des Trägerstreifens verbunden ist. Dabei bilden nunmehr Trägerstreifen und Blisterstreifenabschnitt gemeinsam einen Einlagestreifen
aus, dessen Gesamtabmessungen denen der Innenfläche der Aufnahmeschachtel entspricht, d.h. der für die Innenfläche der
Aufnahmtschachtel relativ zu kleine Blisterstreifenabschnitt wird durch
einen als zusätzlichen Haltestreifen ausgebildeten Trägerstreifen auf die entsprechende wünschenswerte Gesamtgröße des Einlagestreifens "ergänzt".
Dies geschieht vorzugsweise in der Form, daß der Trägerstreifen insgesamt Außenabmessungen der gewünschten Größe aufweist, wobei die
Aussparung zur Aufnahme des Blisterstreifens vorzugsweise im mittleren
Bereich des Trägerstreifens ausgestanzt wird. Vorzugsweise kann die Aussparung jedoch auch als einseitige Einbuchtung auf einer Seite des
Trägerstreifcns ausgebildet sein, wobei hier dann der Blisterstreifenabschnitt
mit den Vertiefungen formschlüssig an diese Einbuchtung angelegt und auf dem sich mit dem Trägerstreifen überdeckenden Randbereich mit
dem Trägerstreifen verbunden wird, sowie auf seiner der Einbuchtung gegenüberliegenden Seite über den Trägerstreifen so weit übersteht, daß
auch hier der Trägerstreifen und der an ihm einseitig anliegende und überstehende Blisterstreifenabschnitt insgesamt den Einlagestreifen der
gewünschten Größe ergeben. Hierfür ist es durchaus ausreichend, wenn der Trägerstreifen sich zwar über die volle Breite der Schachtel, jedoch
nur über einen Teil der Länge der Schachtel erstreckt, weil durch den dabei überstehenden Büsterstreifenabschnitt eine Ergänzung auf die volle
gewünschte Länge des Einlagestreifens stattfindet, was für einen nicht-lockeren Sitz innerhalb der Schachtel völlig ausreicht.
Durch die Neuerung wird also der an und für sich zu kleine Blisterstreifenabschnitt
über den Trägerstreifen so weit vergrößert, daß der so entstehende Einlagestreifen sauber in die zu seiner Aufnahme bestimmte
Aufnahmeschachtel paßt. Die Rückseite des Blisterstreifenabschnitts,
welche die zwingend erforderliche Beschriftung trägt, bleibt hierbei
völlig freiliegend und ist in der gewohnten Weise von der Rückseite her
stets lesbar, so daß auf eine zusätzliche Beschriftung des über den Rand
des Blisterstreifenabschnitts noch überstehenden Teiles des Trägerstreifens
verzichtet werden kann. Völlig ohne Beeinträchtigung können auch die Tabletten o.a. durch die Deckfolie des Blisterstreifens weiterhin
zur Gebrauchsentnahme durchgedrückt werden.
Die Neuerung erlaubt es, einen für die vorgesehene Verpackungsgröße zu
qroßen Blisterstreifen in kleinere Blisterstreifenabschnitte zu
zerschneiden, die dann ihrerseits jeweils in der neuerungsgemäßen Weise an einem Trägerstreifen befestigt und zu einem geeignet großen Einlagestreifen
ergänzt werden können. Andererseits ist es aber auch gleichermaßen möglich, Blisterstreifen, die von vorneherein für die vorgesehene
Aufnahmeschachtel viel zu klein sind, in Mehrzahl auf einem entsprechenden Trägerstreifen dadurch anzuordnen, daß in vorteilhafter
Ausgestaltung der Neuerung mehrere Aussparungen im Trägerstreifen ausgebildet sind, an deren jeder ein solcher eigener Blisterstreifenabschnitt
entsprechend vorgesehen und befestigt ist. Nur dann, wenn ein Blisterstreifenabschnitt so klein ausfallen sollte, daß er nicht
mehr in jedem Fall das volle Schriftbild für die Bezeichnung seines Inhalts trägt, ist es zusätzlich möglich, auch noch den Trägerstreifen auf
seiner Rückseite mit einer entsprechenden Beschriftung zu versehen.
Zusätzlich könnte vorteilhafterweise der Trägerstreifen insgesamt so
eingefärbt werden, daß er sich an die Farbgebung des Blisterstreifens anpaßt oder aber decsen Schriftfeld hervorhebt.
Soweit eine Kante des Blisterstreifenabschnitts oder eines Teiles
desselben eine Seitenkante oder einen Teil einer Seitenkante des Einlagestreifens
ausbilden sollte, ist es nicht mehr erforderlich, daß diese Kante geradlinig verläuft: sie kann dann auch Vorsprünge besitzen, solange diese
nur die angestrebte Abstützung des Γ . lagestreifens innerhalb der
Aufnahmeschachtel sicherstellen.
Der Trägerstreifen könnte z.B. aus einer Metallfolie bestehen, wird aber
vorzugsweise aus Karton oder Kunststoff gewählt. Hierbei sollte der
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Trägerstreifen mindestens so steif sein wie der Büsterstreifenabschnitt
selbst, da dessen Steifigkeit bereits hinsichtlich seiner Verpackung in einer Schachtel optimiert ist. Es wäre auch möglich, den Trägerstreifen
wesentlich steifer als den Blisterstreifenabschnitt auszubilden, so daß er
gewissermaßen einen den Blisterstreifen aufnehmenden "Halterahmen" ausbildet.
Beim neuerungsgemäßen Einlagestreifen wird bevorzugt der sich mit dem
Trägerstreifen überdeckende Randbereich des Blisterstreifenabschnitts mit der Rückseite des Trägerstreifens verklebt und/oder verschweißt.
Um eine möglichst breite Verbindungszone zwischen Blisterstreifenabschnitt
und Trägerstreifen schaffen zu können, weist in weiterer vorzugsweiser Ausgestaltung der Neuerung die zur Aufnahme der Vertiefungen
des Blisterstreifenabschnitts ausgebildete Aussparung des Trägerstreifens mindestens eine zwischen jeweils zwei am Rande der
Aussparung angeordnete Vertiefungen hineinragende Zunge auf, wodurch einerseits eine möglichst großflächige Verklebungs- oder Schweißzone
zwischen Blisterstreifenabschnitt und Trägerstreifen gebildet wird, andererseits aber auch geradlinige, ein Abknicken fördernde Kanten der
Aussparung vermieden werden.
Falls die Unterseite des Blisterstreifenabschnitts mit den Vertiefungen
und den darin enthaltenen Tabletten oder dgl. aus einem durchsichtigen
Material bestehen sollte, wird in weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der
Neuerung zum Zwecke der Kindersicherung vorgesehen, daß die die Vertiefungen
enthaltende Unterseite des Blisterstreifenabschnitts mit einer undurchsichtigen dünnen Folie versehen ist, die in dem über die
Begrenzungslinien der Aussparung überstehenden Randbereich einerseits mit der Rückseite des Trägerstreifens und andererseits mit dem
Randbereich des Blisterstreifenabschnitts verbunden, vorzugsweise verklebt oder verschweißt ist. Besonders günntig ist es dabei, wenn die
Folie als eine der Form der Unterseite des Blisterstreifpnabsehnitts
entsprechend vörgeföfmte, vorgefertigte Tiefziehfölie ausgebildet ist, die
über die Unterseite des Blisterstreifenabschnitts übergestülpt und im Randbereich mit dem Blisterstreifenabschnitt einerseits sowie dem
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Trägerstreifen andererseits verbunden ist.
Zum Füllen einer Aufnahmeschachtel ist es durchaus nicht erforderlich,
daß alle Einlagestreifen in der Aufnahmeschachtel untereinander gleichartig ausgebildet sind. So ist es z.B. möglich, einen zu langen, etwa
zehn Tabletten in zwei Reihen zu jeweils fünf Tabletten aufweisenden Büsterstreifen durch Abtrennen eines jeweils zwei Tabletten
aufnehmenden Einzelabschnitts auf die gewünschte Länge eines Einlagestreirens
zu verkürzen, um den abgetrennten, nur zwei Tabletten enthaltenden Blisterstreifenabschnitt dann seinerseits auf einem
neuerungsgemäßen Einlagestreifen entsprechend angepaßter Größe zu be-Ij
festigen,. Damit liegen dann zwei gleich große, wenn auch in ihrem
Aufbau unterschiedliche Einlagestreifen vor, die probltmfrei in eine entsprechende
Aufnahmeschachtel eingelegt werden können. Wie dieses Beispiel zeigt, kann in Ausnahmefällen auch auf den Trägerstreifen völlig
verzichtet warden und zwar dann, wenn der vorhandene Blisterstreifen ohne weiteres und ohne Verletzung der Vertiefungen für die einzelnen
Tabletten oder dgl. auf das Format des vorgegebenen Einlagestreifens ' zugeschnitten werden kann und die Anzahl der dann vorhandenen
Tabletten mit der gewünschten Tablettenanzahl übereinstimmt, wc'iei der
abgetrennte Restabschnitt des Blisterstreifens seinerseits getrennt in
einem erfindungsgemäß entsprechend ausgebildeten Einlagestreifen angeordnet werden kann.
Die Neuerung wird nachfolgend anhand der Zeichnung im Prinzip beispielshalber
noch näher erläutert. Es zeigen:
30
Fig. 1 ein halbfertiges Produkt zur Erzeugung eines neuerungsgemäßen
Einlagestreifens;
Fig. 2 zwei neuerungsgemäße Einlagestreifen;
Fig. 3 ein Ausführungsbeispiel für eine weitere Form eines bei einem
neuerungsgemäßen Einlagestreifen verwendeten Tragerstreifens;
Fig. 4 einen aus dem Haltestreifen der Fig. 3 hergestellter Einlagestreifen;
-ID-
Fig. 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel für einen neuerungsgemäßen
Einlagestreifen;
Fig. 6 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer handelsüblichen Blister-Streifen-Verpackungseinheit
als Ausgangspunkt für die Herstellung eines neuerungsgemäßen Einlagestreifens;
Fig. 7 einen aus einem Abschnitt des Blisterstreifens der Fig. 6 hergestellten,
neuerungsgernäßen Einlagestreifen, sowie
Fig. 8 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines neuerungsgemäßen Einlage-Streifens
mit Kindersicherung, in Explosionsdarstellung.
In Fig. 1 ist eine Platine 4 für einen Trägerstreifen gezeigt, deren Breite
mit jener des gewünschten Einlagestreifens 6 (vgl. Fig. 2) übereinstimmt und die zwei in Längsrichtung hintereinanderliegende, sich nahezu über
die gesamte Breite erstreckende, gegeneinander und zur Außenseite des Trägerstreifens 4 hin getrennte, ausgestanzte Aussparungen 7 aufweist.
Die Konturen dieser Aussparungen 7 sind so bemessen, daß sich die Blisterstreifen-Verpackungseinheit 1 (deren Breite mit jener des Trägerstreifens
4 übereinstimmt) genau mit ihren Vertiefungen 7 in diese Konturen einsetzen läßt.
Die beiden einander gleichen Konturen der Aussparungen 7 sind, wie aus
Fig. 2 ersichtlich, so ausgebildet, daß jede derselben jeweils eine Gruppe von zehn Vertiefungen 7 passend umgreift, wobei zwischen einigen
zueinander benachbarten, am Rand der Aussparung 7 angeordneten Vertiefungen 2 jeweils eine Zunge 8 ausgebildet ist, die zwischen diese
Vertiefungen in Richtung zur Mitte der Aussparung 7 eingreift.
Die beiden Aussparungen 7 sind über einen Trennsteg voneinander
3Q getrennt. Die Konturen der Blisterstreifen-Verpackungceinheit 1 sind von
der Trägerstreifen-Platine 4 abgedeckt und in Fig. 2 strichpunktiert dargestellt.
Die Träqerstreifen-Platine 4 besteht aus verhältnismäßig steifer, aber
biegsamer Kunststoffolie, bevorzugt aus PVC, einer Dicke von vorzugsweise 0,1 mm bis 0,25 mm.
· · * III
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Nachdem die Blisterstreifen-Verpackungseinheit 1 mit der Trägerstreifen-Platine
4 fest verklebt, schmelzverklebt oder verschweißt wurde, wird sie längs der in Fig. 2 gezeigten Schnittlinie 10 auseinandergetrennt,
so daß zwei Einlagestreifen 6 entstehen, die jeweils einen Trägerstreifen 5 aufweisen.
Die eine Schmalseite der beiden Einlagestreifen 6 wird jeweils durch die
Schnittlinie 10 gebildet; der Trägerstreifen 5 und der zugehörige Blister-
^Q ätrci iGnaböCi iPiitt 1 haben äöfTiit, WiB SUS Fiy. 2 Ersichtlich, ubsT dsi"!
größten Teil ihrer Längsseiten sowie über die bereits genannte
Schmalseite hinweg die gleichen Schnittkanten. Nur an der
gegenüberliegenden Schmalseite steht der Trägerstreifen 5 über den
Blisterstreifenabschnitt 1' über.
Die Schnittlinie verläuft inmitten des Trennsteges 9 mit Abstand zu den
einzelnen Vertiefungen 2, wobei ein Teil des Randes 3 zu jeder der Vertiefungen 2 hin verbleibt, der, gefördert durch die Verklebung oder Verschweißung
mit dem Trennsteg 9, ausreicht, um zu den benachbarten Vertiefungen 2 hin hermetisch abzudichten.
Die beiden Einlagestreifen 6 weisen jeweils die Länge L auf (Fig. 2),
wobei die eine, von der Schnittlinie 10 gebildete Schmalseite nicht durch eine gerade Kante, sondern vielmehr durch eine wellenförmige Kante
gebildet wird. Da diese wellenförmige Kante aber zwei bzw. drei Vorsprünge aufweist, ist sie geeignet, gegenüber der geraden Innenwand
einer Aufnahmeschachtel eine definierte Abstützung zu liefern, so daß der Trägerstreifen 5 beim Einschieben in eine Aufnahmeschachtel dort
ausreichend lagefixiert ist.
In Fig. 3 ist ein Trägerstreifen 5 gezeigt, der bereits die Länge und
Breite des angestrebten Einlagestreifens aufweist. Länge und Breite des Trägerstreifens 5 sowie die Kontur der Aussparung 7 stimmen mit den
entsprechenden Abmessungen des Einlagestreifens 6 aus Fig. 2 überein.
Die Blisterstreifen-Verpackungseinheit ist, ohne in eine Trägerstreifen-Platine
eingesetzt zu werden, durch einen Schnitt längs der
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Schnittlinie 10, wie in Fig. 2 gezeigt, in zwei Abschnitte aufgotrennt,
von denen jeder in den Trägerstreifen 5 der Fig. 3 einführbar und dort anklebbar bzw. anschweißbar ist. Hierdurch wird der in Fig. 4 gezeigte
Einlagestreifen 6 gebildet. In Fig. 4 sind ferner die Konturen des Blisterstreifenabschnitts
1' gestrichelt gezeigt, soweit sie nicht sichtbar sind. Hierbei ist erkennbar, daß der Trägerstreifen 5 zu seinen beiden Schmalseiten
hin über den Blisterstreifenabschnitt übersteht. Lediglich längs
eines Teiles der Längsseiten weisen der Blisterstreifenabschnitt 1' und
"C!" TrDgsrstrsifsn 5 eins gemeinsame Kontur auf;
Die Schnittlinie 10 verläuft quer zur Längsmitte mittig durch die Blisterstreifen-Verpackungseinheit
1 und trennt diese in zwei Abschnitte auf, die jeweils zehn Vertiefungen 2 aufweisen. Es ist nun möglich, jeden
dieser Blisterstreifenabschnitte 1' nochmals durch eine mittige, gleich- »
artige Schnittlinie in jeweils zwei weitere Abschnitte aufzutrennen, die
jeweils fünf Vertiefungen 2 aufweisen, falls dies gewünscht ist (vgl. Fig. 5).
I In F"ig· 5 ist nun ein Einlagestreifen 6 gezeigt, in dem ein solcher |
Unterabschnitt in einen gegenüber den vorherigen Ausführungsbeispielen
verkleinerten Trägerstreifen 5 eingesetzt ist, dessen Aussparung 7 eine solche Kontur aufweist, daß sie die fünf Vertiefungen 2 umgreift, wobei
zwischen einigen zueinander benachbarten Vertiefungen zwei zungenartige Vorsprünge 8 gebildet sind.
Bei der in Fig. 6 gezeigten Blisterstreifen-Verpackungseinheit 1 sind zwei
nebeneinanderliegende Reihen von jeweils fünf Vertiefungen 2 vorgesehen. Diese Blisterstreifen-Verpackungseinheit 1 soll nun z.B. zum
Füllen einer Aufnahmeschachtel (nicht gezeigt) verwendet werden, deren Innenkontur zur Aufnahme von Einlagestreifen 6 eingerichtet ist, wie
einer derselben in Fig. 7 gezeigt ist. Die Breite dieses Einlagestreifens 6 stimmt mit jener der Blisterstreifen-Verpackungseinheit 1 aus Fig. 6
überein, ist dieser gegenüber jedoch verkürzt.
Hier wird nun zunächst die Blisterstreifen-Verpackungseinheit 1 längs der
in Fig. 6 gestrichelt gezeigten Schnittlinie 10 unterteilt in einen
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passenden Blisterstreifenabschnitt 6', der seinerseits bereits die
angestrebten Abmessungen eines Einlagestreifens 6 aufweist, und in einen nur zwei nebeneinanderliegende Vertiefungen 2 aufnehmenden Blisterf
5 streifenabschnitt 1'. Ein in Fig. 7 gezeigter Trägerstreifen 5, dessen
Konturen mit jenen des gewünschten Einlagestreifens 6 übereinstimmen,
weist zwei so nebeneinanderliegende und bemessene Aussparungen 7 auf, daß diese zur Aufnahme der Vertiefungen 2 des Blisterstreifenabschnitts
I1 geeignet sind. In Fig. 7 ist der Blisterstreifenabschnitt 1' mit dem
Trägerstreifen ^ 7\\ pinnm Einlanestreifen 6 verklebt; die Schnittlinie 10
ist dabei gestrichelt gezeigt.
Fig. 8 stellt ein weiteres Ausführungsbeispiel für einen Einlagestreifen 6
in Explosionsdarstellung dar.
16
Eine Blisterstreifen-Verpackungseinheit 1 wurde durch eine längs ihrer
Längsmitte verlaufende Schnittlinie 10 in einen Blisterstreifenabschnitt 1' und einen zweiten Abschnitt aufgetrennt, der in Fig. 8 nur gestrichelt
angedeutet ist. Ein Trägerstreifen 5, der die gewünschten Außenabmessungen des Einlagestreifens aufweist, ist mit einer Reihe von
Aussparungen 7 versehen, die komplementär zur Größe und Anordnung der Vertiefungen 2 im Blisterstreifenabschnitt 1' ausgebildet und
angeordnet sind. Diese Aussparungen 7 sind unter Bildung von Zungen 8 jeweils miteinander über ausgestanzte Zwischenstege verbunden.
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Eine vorgeformte, formstabile und undurchsichtige PVC-Tiefziehfolie 11
! einer Dicke von 0,15 mm wird zwischen den Trägerstreifen 5 und den
- Blisterstreifenabschnitt I1 eingelegt und ist mit ihren Außenabmessungen
so groß wie der Blisterstreifenabschnitt I1 ausgeführt. Auf der Tiefziehfolie
11 sind, völlig der Lage der Vertiefungen 2 auf dem Blisterstreifenabschnitt
1' entsprechend, passende Vertiefungen 2' ausgewölbt. Die Größe und Lage der Vertiefungen 21 in der vorgeformten Tiefziehfolie ist
dabei so gewählt, daß die Tiefziehfolie gleichsam als eine "Kappe" zum
festen Abdecken des Blisterstreifenabschnitts 1 (bei der in Fig. 8
gezeigten Darstellung: von oben her) zur Abdeckung des Blisterstreifenabschnitts
1' eingesetzt werden kann, wobei sich die ebenen Abschnitte der Tiefziehfolie 11 an die entsprechenden ebenen Abschnitte
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des Blisterstreifenabschnitts I1 anlegen, während die Vertiefungen 2 des
Blisterstreifenabschnitts 1' genau von den entsprechend vorgeformten Vertiefungen V der Tiefziehfolie 11 aufgenommen und überdeckt werden.
Hat man die Tiefziehfolie 11 und den Blisterstreifenabschnitt 1' in dieser
Weise aufeinandergelegt, dann läßt sich (bei der in Fig. 8 gezeigten Darstellung:
von oben her) der Trägerstreifen 5 überstülpen, so daß genau
die von den Vertiefungen 21 abgedeckten Vertiefungen 2 des Blister-Streifenabschnitts
1 durch die entsprechenden Aussparungen 7 im Trägerstreifenabschrütt:
^ hinriurchragen. Anschließend wird dann in geeigneter
Weise längs des ebenen Randbereiches des Blisterstreifenabschnitts I1
eine Verbindung, vorzugsweise ein Verschweißen, Klebschweißen und/oder Verkleben der dort übereinander angeordneten drei Schichten, so
ausgeführt, daß insgesamt der gewünschte Einlagestreifen entsteht.
Material und Dicke der Tiefziehfolie 11 sind dabei so gewählt, daß sie
das Eindrücken der jeweiligen Vertiefung 2 und das Durchdrücken einer in
dieser befindlichen Tablette durch die (in den Figuren nicht gezeigte) Abdeckfolie
keinesfalls behindert, sondern weiterhin ein leichtes Ausdrücken von Hand ermöglichen. Wenn die Verklebung der Folie 11 mit dem
Trägerst>-cifen 5 und dem Blisterstreifenabschnitt 1' bis in den Bereich
der Zungen 8 des Trägerstreifens 5 und in dem Bereich des Randes 3 des Blisterstreifenabschnitts 1' erfolgt, bleibt voll gewährleistet, daß eine
Vertiefung 2 durch die undurchsichtige Tiefziehfolie 11 auch dann abgedeckt bleibt, wenn benachbarte Tabletten herausgedrückt wurden.
Die in den Ausführungsbeispielen gezeigten Einlagestreifen 6 bzw. 61
können einzeln oder zu mehreren in eine (nicht gezeigte) Aufnahmeschachtel
eingepackt werden, wobei erforderlichenfalls auch Einlagestreifen mit einer ungleichen Anzahl von Vertiefungen in ein und
derselben Schachtel zusammengepackt werden können, um eine Verpackungseinheit zu bilden, die eine gewünschte Anzahl von Vertiefungen
und somit Tabletten oder dgl. enthält.
Claims (8)
1. Einlagestreifen für Aufnahmeschachteln von Tabletten oder dgl., bei
dem die Tabletten oder dgl. jeweils einzeln in den Vertiefungen eines
Blisterstreifenabschnitts aufgenommen und zum Gebrauch durch dessen dünne Rückenabdeckfolie durchdrückbar sind, und dessen Abmessungen
der Innenfläche der Aufnahmeschachtel so angepaßt sind, daß bei in die
Aufnarimeschachtel eingeführtem Einlagestreifen dieser im wesentlichen in seiner Lage festge.egt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der kleiner als
die Außenabmessungen des Einlagestreifens (6) ausgebildete, die Tabletten enthaltende Blisterstreifenabschnitt (I1) auf einem steifen, dünnen,
[ mit mindestens einer Aussparung (7) versehenen Trägerstreifen (5) derart
! befestigt ist, daß der die Vertiefungen (2) mit den Tabletten enthaltende
Bereich des Blisterstreifenabschnitts (I1), an den die Form der
Aussparung (7) angepaßt ist, durch die Aussparung (7) hindurchragt und in einem über die Begrenzungslinien der Aussparung (7) überstehenden
ebenen Randbereich mit der Rückseite des Trägerstreifens (5) verbunden
ist.
2. Einlagestreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Trägerstreifen (5) aus Karton oder Kunststoff besteht.
3. Einlagestreifpn nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der überstehende Randbereich des Blisterstreifenabschnitts (Γ) mit der
Rückseite des Trägerstreifens (5) verklebt oder versehweißt ist.
4. Einlagestreifen nach einem der Ansprüche i bis 3, dadurch
ta » ι . t
gekennzeichnet, daß die zur Aufnahme der Vertiefungen (2) des Blister-Streifenabschnitts
(I1) ausgebildete Aussparung (7) des Trägerstreifens (5)
mindestens eine zwischen zwei jeweils am Rand der Aussparung (7) angeordnete Vertiefungen (2) hineinragende Zunge (8) aufweist.
5. Einlagsstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die die Vertiefungen (2) enthaltende Unterseite des Blisterstreifenabschnitts (I1) mit einer undurchsichtigen dünnen Folie (11)
versehen ist, die in dem über die Begrenzungslinien der Aussparung (7) überstehenden Randbereich einerseits mit der Rückseite des Träger-Streifens
(5) und andererseits mit dem Randbereich des Blisterstreifenabschnitts (I1) verbunden, vorzugsweise verklebt oder verschweißt \>t.
6. Einlagestreifen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Folie als eine der Form der Unterseite der. Blisterstreifenabschnitts (I1)
entsprechend vorgeformte Tiefziehfolie ausgebildet ist, die über die
Unterseite des Blisterstreifenabschnitts (I1) übergestülpt ist.
7. Einlagestreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (7) als Einbuchtung auf einer Seite
des Trägerstreifens (5) ausgebildet ist und der Blisterstreifenabschnitt (I1)
auf seiner der Einbuchtung gegenüberliegenden Seite über den Trägerstreifen
(5) übersteht.
8. Einlagestreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Aussparungen im Trägerstreifen (5)
ausgebildet sind, a~\ deren jeder ein eigener Blisterstreifenabschnitt (I1)
entsprechend vorgesehen und befestigt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19868605900 DE8605900U1 (de) | 1986-03-04 | 1986-03-04 | Einlagestreifen für Aufnahmeschachteln von Tabletten od. dgl. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19868605900 DE8605900U1 (de) | 1986-03-04 | 1986-03-04 | Einlagestreifen für Aufnahmeschachteln von Tabletten od. dgl. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE8605900U1 true DE8605900U1 (de) | 1986-06-12 |
Family
ID=6792350
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19868605900 Expired DE8605900U1 (de) | 1986-03-04 | 1986-03-04 | Einlagestreifen für Aufnahmeschachteln von Tabletten od. dgl. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE8605900U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2608136A1 (fr) * | 1986-12-11 | 1988-06-17 | Emain Jean | Emballage distributeur de granules notamment de granules homeopathiques |
| DE3840080A1 (de) * | 1988-11-28 | 1990-05-31 | Hans Lobermeier | Verpackung fuer kleindimensionierte waren, wie tabletten, pillen, bonbons und dergleichen |
| EP0788979A4 (de) * | 1995-09-13 | 1999-07-14 | Dainippon Printing Co Ltd | Verpackung, verfahren zu deren herstellung sowie kombination aus verpackungsvorrichtung und aufbewahrungsbox |
-
1986
- 1986-03-04 DE DE19868605900 patent/DE8605900U1/de not_active Expired
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2608136A1 (fr) * | 1986-12-11 | 1988-06-17 | Emain Jean | Emballage distributeur de granules notamment de granules homeopathiques |
| DE3840080A1 (de) * | 1988-11-28 | 1990-05-31 | Hans Lobermeier | Verpackung fuer kleindimensionierte waren, wie tabletten, pillen, bonbons und dergleichen |
| EP0788979A4 (de) * | 1995-09-13 | 1999-07-14 | Dainippon Printing Co Ltd | Verpackung, verfahren zu deren herstellung sowie kombination aus verpackungsvorrichtung und aufbewahrungsbox |
| US6244442B1 (en) | 1995-09-13 | 2001-06-12 | Dai Nippon Printing Co., Ltd. | Package, method of manufacturing the package and packet of the package |
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