DE8507843U1 - Gehäuse, insbesondere Spleißgehäuse für Kabel u. dgl. - Google Patents
Gehäuse, insbesondere Spleißgehäuse für Kabel u. dgl.Info
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Description
Dipl.-Ing. büschhoff
Dipl.-Ing. HENNICKE
DlPL- ING. VOLLBACH
S KOLN/RH.
KAISEIt-WIlHELM-IIINO 24
xkt.ni., G 85 07 843.3 | Pe 437 | KOLN1 den 9.1.1986 ka
Arm.: Preformed Line Products Co. b'"· <"1">b"
JßO Beta Drive, Cleveland, OH 44143 (USA)
Titel ^Gehäuse, insbesondere Spleißgehäuse für Kabel u.dgl.
Die Erfindung bezieht ει ich auf Gehäuse, insbesondere solche
Gehäuse, bei welchen zwei gegeneinandergerichtete Gehäuseteile an Flanschpaaren unter Verspannung der Flansche fest
miteinander verbunden werden. Insbesondere ist die Erfindung auf Spleißgehäuse für Kabel u.dgl. gerichtet, obwohl
sie breitere Anwendung hat und auch bei anderen Flanschgehäusen zur Anwendung kommen kann.
Bekannte Kabelspleißgehiiuse bestehen aus einem Paar Gehäuseteilen
bzw. Gehäusehälften, die an ihren gegenüberlieqrenden
Seiten nach außen gerichtete Flansche tragen. Die Gehäusateile
werden so zusammengesetzt, daß sich ihre Flansche gegeneinanderlegen und auf den gegenüberliegenden Gehäuseseiten
Flanschpaare bilden. Mit Hilfe von Befestigungsorganen werden dann die Gehäuseteile an den Flanschpaaren miteinander
verbunden und fest verspannt. Bei den bekannten Spleißgehäusen dieser Art werden für die Verbindung und
Verspannung der Flansche verschiedene Spann- und Befestigungselemente verwendet. In vielen Fällen wird eine große
Anzahl loser Befestigungselemente benötigt, was den Zeitaufwand für die Montage und Demontage des Spleißgehäuses
erhöht. Vielfach besteht hier auch der Nachteil, daß die Spannkräfte nicht gleichmäßicf über die Länge der Flanschpaare
verteilt werden können,, was zu Flanschdeformationen
führt, die die Lebensdauer der Spleißgehäuse herabsetzen.
Aufgabe der Erfindung ist es vor allem, ein Gehäuse, insbesondere ein Spleißgehäuse, zu schaffen, bei dem sich auch
hohe Spann- und Schließkräfte bei möglichst günstiger Verteilung
der Spann- bzw. Schließkräfte erreichen lassen.
Die Erfindung geht nach Vorstehendem von einem Gehäuse, insbesondere
einem Spleißgehäuse für Kabel u.dgl., aus, welches mit zwei gegeneinandergerichteten Gehäuseteilen versehen
ist, die jeweils in ihrer Längsrichtung verlaufende, nach außen gerichtete Flansche aufweisen, wobei die Gehäuseteile
an den auf ihren gegenüberliegenden Seiten liegenden Flanschpaaren mittels die Flansche gegeneinander verspannender
Spannglieder verbunden sind. Erfindungsgemäß ist jedes Flanschpaar zwischen einem Paar länglicher Spannstreifen
angeordnet, die zur Verspannung der Flanschpaare mit Hilfe der Spannglieder gegeneinander verspannbar sind. Die erfindungsgemäß
vorgesehenen Spannstreifen weisen mehrere verschiedene neue und vorteilhafte Gestaltungsmerkmale auf.
Bei einer Ausführungsform ist jeder Spannstreifen mit mindestens
einem vorspringenden längsverlaufenden Schenkel versehen, wobei die Spannstreifen zu beiden Seiten des
Flanschpaares so positioniert sind, daß ihre Schenkel gegeneinandergerichtet sind. Diese Ausgestaltungsform der
Spannstreifen führt zu einer Aussteifung derselben und bewirkt eine weitgehend gleichmäßige Verteilung der Spannkräfte
an den Flanschen im Bereich zwischen den Schenkeln. Die Spannstreifen bestehen bevorzugt aus steifen leistenförmigen
Elementen, die zweckmäßig aus Metall gefertigt werden.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung weist jeder Flansch eine Rille oder Längsnut zur Aufnahme eines Schenkels des
zugeordneten Spannstreifens auf, wobei diese Längsnut vorzugsweise
im Bereich der freien äußeren Flanschkanten liegt. Diese Maßnahme trägt zur genauen Positionierung der Spann-
streifen an den Flanschen bei und begünstigt außerdem die gleichmäßige Lastverteilung über die Klemmschenkel auf die
Flansche.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen
die Spannglieder Bolzen auf, die in Nähe ihres einen Endes an dem einen Spannstreifen des jeweiligen Spannstreifenpaares
festgelegt sind und die in Nähe ihres anderen Endes eine Bolzenverbreiterung od.dgl. in Form einer Mutter, eines
Bolzenkopfes od.dgl, aufweisen. Die Flansche sind dabei mit Löchern versehen, durch die die Bolzenverbreiterungen
hindurchpassen. Der andere (lose) Spannstreifen eines jeden Spannstreifenpaares weist zumindest angenähert schlüssellochartig
geformte Öffnungen auf, die mit einem breitflächigen Lochabschnitt, durch den die Bolzenverbreiterung
hindurchpaßt, und einem engeren Lochabschnitt versehen sind, durch den die Bolzenverbreiterung nicht hindurchpaßt. Mit
dieser Anordnung wird die Montage und Demontage des Spleißgehäuses erheblich vereinfacht, da sämtliche Spannglieder
an einem der beiden Spannstreifen angebracht sind, was bereits bei der fabrikatorischen Herstellung der Spannstreifen
geschehen kann. Der Spannstreifen mit den angebauten Bolzen
und Bolzenmuttern läßt sich einfach handhaben, um die Bolzenverbreiterungen durch die Flanschlöcher hindurchzustecken
und diesen Spannstreifen in seine Lage am betreffenden Gehäuseflansch zu bringen. Der andere Spannstreifen
läßt sich dann in einfacher Weise gegen den anderen Flansch legen, wobei die Bolzenverbreiterungen durch die breitflächigeren Lochabschnitte der schlüssellochartigen Öffnungen
hindurchgeschoben werden. Anschließend kann dann dieser Spannstreifen in Längsrichtung verschoben werden, um die
Bolzen in die engeren Lochabschnitte der schlüssellochartigen Öffnungen zu bringen. Daraufhin können die Schraubenverbindungen
festgezogen werden, wodurch die beiden Flansche zwischen dem Spannstreifenpaar fest gegeneinander verspannt
werden.
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Nach einem weiteren vorteilhaften Gestaltungsmerkinal der Erfindung
sind die leistenförmigen Spannstreifen im wesentlichen U- bzw. rinnenförmig profiliert, wobei sie an beiden
Enden ihres Profilsteges jeweils einen Profilschenkel aufweisen. Vorzugsweise ist dabei der eine Schenkel des Schenkelpaars
deutlich länger als der andere Schenkel. Dies ermöglicht es, die Spannstreifen so an die Flansche anzusetzen,
daß ihre längeren Schenkel sich in Nähe der äußeren freien Flanschenden befinden, während ihre kürzeren Schenkel
in Nähe der Nahtstellen zwischen den Flanschen und den Hauptgehäuseteilen des Spleißgehäuses liegen. Dabei wird die Anordnung
zweckmäßig so getroffen, daß die längeren Schenkel der Spannelemente in die Nuten einfassen.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weisen die Gehäuseteile an ihrer Innenseite einschließlich ihrer
Flansche ein elastisch-nachgiebiges gummiartiges Material, vorzugsweise in Form einer Gehausebeschichtung, auf, dessen
Dicke an den Flanschen in Nähe der Nahtstelle zu dem Gehäusekörper etwas größer ist als auf dem übrigen Flanschbereich,
derart, daß zwischen jedem Flanschpaar eine Dichtzone in Nähe der Nahtstelle gebildet wird. Die kurzen Schenkel der Spannstreifen
werden dabei zweckmäßig so positioniert, daß sie sich in Ausfluchtung zu diesen Dichtzonen befinden. Beim
Verspannen der Spannglieder werden demgemäß die von der elastischen Beschichtung gebildeten Dichtzonen über ihre
gesamte Länge hinweg zwischen dem betreffenden Schenkelpaar der beiden Spannstreifen fest eingespamit, wodurch sich hohe
und gleichmäßige Dicht- und Schließkräfte erreichen lassen. Die Löcher in den Flanschen, welche die Bolzen aufnehmen,
werden zweckmäßig so gelegt, daß sie sich nur teilweise durch die Dichtzonen aus dem Elastomermaterial (Gummi- oder
Kunststoffmaterial) hindurcherstrecken, während sie sich
auf einem Teil ihres Umfangs außerhalb dieser Dichtzone durch den Flansch erstrecken.
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Es empfiehlt sich weiterhin, die Bolzen so an ihrem Spannstreifen zu befestigen, daß sie sich in geringerem Abstand
von dem kurzen Schenkel als von dem langen Schenkel des Spannstreifens befinden. Diese Anordnung ermöglicht eine
sehr hohe und gleichmäßige Klemmkrafterzeugung in den Dichtzonen zwischen den kurzen Schenkeln der Spannstreifen.
Weitere vorteilhafte Anwendungsbereiche und Ausgestaltungsformen der Erfindung sind in den einzelnen Ansprüchen aufgeführt
und werden nachfolgend im Zusammenhang mit dem in der Zeichnung dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel
näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Spleißgehäuse in perspektivischer Ansicht;
Fig. 2 das Spleißgehäuse nach Fig. 1 in einem Sprengbild;
Fig. 3 das eine der beiden identisch ausgebildeten Gehäuseteile des Spleißgehäuses
nach den Fig. ?. und 2 in größerem Maßstab und im Querschnitt;
Fig. 4 in vergrößertem Querschnitt einen einzelnen Flansch des in Fig. 3 gezeigten
Gehäuseteils des Spleißgehäuses zur Darstellung der Position der Flanschlöcher in bezug auf die Flansch-Dichtzone;
Fig. 5 in Ansicht ein einzelnes Spannglied, welches bei dem Gehäuse nach den Fig.
1 bis 4 Verwendung findet;
Fig. 6 in einer Teilansicht eine Draufsicht
auf einen einzelnen Spannstreifen, der zusammen mit dem in Fig. 5 gezeigten
Spannstreifen zur Flanschverbindung bei dem erfindungsgemäßen Gehäuse verwendet
wird.
Das in Fig. 1 gezeigte längliche Gehäuse bildet ein Spleißgehäuse A für Kabel od.dgl. Spleiße in derartigen Linearelementen,
wie elektrischen oder optischen Kabeln, werden zu ihrem Schutz in einem Gehäuse, hier dem Spleißgehäuse A,
eingekapselt, wobei das Spleißge<iäuse an seinen Enden in bekannter
Weise mittels die Kabel umschließender Stirndeckel dicht verschlossen wird.
Das langgestreckte Gehäuse A besteht aus einem Paar gleich ausgebildeter Gehäusehälften in Gestalt der Gehäuseteile B,
die jeweils einen schalenförmig ausgebildeten Gehäusekörper 12 mit an dessen gegenüberliegenden Seiten angeordneten,
nach außen weisenden Flanschen 14 umfassen. In den Fig. 2, und 4 ist mit 16 die Nahtlinie, d.h. der Übergangsbereich
zwischen dem Flansch 14 und dem Gehäusekörper 12 und mit 18 das äußere freie Flanschende bezeichnet. Wie vor allem die
Fig. 3 und 4 zeigen, besteht jedes Gehäuseteil B aus einem äußeren Gehäuseteil aus einem festen, starren Werkstoff, wie
insbesondere rostfreiem Stahl, der mit einem Elastomermaterial, wie Gummi oder Kunststoff, insbesondere Neopren-Gummi
C od.dgl., beschichtet ist, wobei die Beschichtung sich auf der Gehäuseinnenfläche befindet.
Die Flansche 14 der Gehäuseteile B weisen im Bereich ihrer äußeren Enden eine in Längsrichtung veilaufende Rille oder
Nut 22 auf, die, wie die Fig. 3 und 4 zeigen, durch etwa U-förmige
Ausformung und Hochbiegen des äußeren Metallgehäuses bzw. seiner Flanschenden gebildet wird, wobei der das freie
Flanschende 18 bildende, aufragende Lappen an jedem Flansch 14 in einem erheblichen Abstand der Flanschoberseite liegt.
Das elastisch-nachgiebige Beschichtungsmaterial C weist im inneren Endbereich der Flansche 14, d.h. in Nähe der Nahtlinien
16 und des Übergangs zu dem Gehäusekörper 12, eine deutlich größere Dicke auf als im übrigen Bereich des Flansches
14. Die Materialbeschichtung C verläuft dabei zumindest
angenähert tangential zu der Innenfläche der aus dem metallenen Gehäusewerkstoff ausgeformten Nut 22. Die Unterseite
bzw. die Innenflächen 24 des sich über den Hauptteil der Flansche 14 erstreckenden elastischen Beschichtungsmaterials
C liegen an jedem Gehäuseteil B in einer gemeinsamen Ebene, wie Fig. 3 zeigt. Die Bereiche größerer Dicke
des elastischen Beschichtungsmaterials C an den Innenseiten
der Flansche 14 in Nähe der Nahtlinien 16 zu dem Gehäusekörper 12 bilden streifenförmige Dichtzonen 28, die an jedem
Gehäuseteil B ebenfalls in einer gemeinsamen Ebene liegen, die über die Ebene der Flächen 24 vorspringt. Die Tiefe der
Nut 22 zuzüglich der Dicke der Wandstärke des metallenen Gehäusemantels ist gleich der Dicke des elastischen Beschichtungsmaterials
C über den größeren Breitenbereich des jeweiligen Flansches 14, dessen Unterseite mit 24 bezeichnet ist,
während die Dicke der Beschichtung C in den Dichtzonen 28 demgegenüber etwas größer ist.
In jedem Flansch 14 befinden sich über die Länge verteilt Löcher 34 für Spannglieder. Wie Fig. 4 zeigt, sind die Löcher
34 so an den Flanschen 14 angeordnet, daß sie sich mit einem Teil ihrer Querschnittsfläche durch denjenigen Bereich des
Flansches 14 hindurcherstrecken, an dem die gummiartige Beschichtung
C die größere Dicke hat und die Dichtzone 28 bildet, während sie sich mit dem übrigen Querschnittsbereich
außerhalb der Dichtzone 28 durch den Flansch 14 und die darunterliegende dünnere Beschichtung C erstrecken. Dabei ergeben
sich im Übergangsbereich zwischen den unterschiedlich
dicken Abschnitten des Beschichtungsmaterials C Abstufungen
bzw. Schultern 38 zwischen den Flächen 28 und 24, wie Fig. 4 zeigt. Demgemäß ist die Anordnung so getroffen, daß sich an
jedem Flansch 14 jedes Loch 34 teils durch die Dichtzone 28 und teils durch den danebenliegenden Bereich erstreckt, an
welchem das Beschichtungsmaterial C die geringere Dicke mit. der Fläche 24 aufweist. Der letztgenannte Bereich ist vor-
~.,~~,.,,^i „y. erheblich "röSer als der Lochbereich; de*" inner—
halb der Dichtzone 28 liegt.
Die Gehäuseteile B werden mit ihren Öffnungen gegeneinandergerichtet
zu einem im wesentlichen zylindrischen Spleißgehäuse A zusammengesetzt und an den Flanschen 14 miteinander
verbunden. Es versteht sich, daß die Gehäuseteile B auch eine andere Formgebung erhalten können, so daß das Gehäuse eine
von der zylindrischen Querschnittsform abweichende Querschnittsform
erhält. Beim Zusammensetzen der beiden Gehäuseteile B werden die Flansche 14 gegeneinandergelegt, so daß
sich an den beiden gegenüberliegenden Gehäuseseiten jeweils ein Flanschpaar befindet, an dem die Gehäuseteile miteinander
verbunden und verspannt werden. Es versteht sich, daß bei zusammengesetzten Gehäuseteilen 12 die Löcher 34 in den aufeinanderruhenden
Flanschen 14 der beiden Flanschpaare zueinander ausgerichtet sind, sich also in Überdeckung befinden.
Die Verbindung dar Gehäuseteile 12 an den vorgenannten Flanschpaaren erfolgt mit Hilfe von leistenartigen Spannstreifen
D und E, die, wie vor allem die Fig. 1 und 2 zeigen, von beiden Seiten gegen die Flansche 14 der Flanschpaare angesetzt
und mit Hilfe von Spanngliedern F gegeneinander verspannt werden, wobei die Flansche 14 der beiden Flanschpaare
zwischen den Spannstreifen D und E eingeklemmt und mit Klemmung gegeneinandergedrückt werden.
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Wie insbesondere Fig. 5 zeigt, besteht der Spannstreifen D
aus einer länglichen Leiste oder Schiene, die vorzugsweise aus einem starren Metall gefertigt ist und die einen zumindest
angenähert U- bzw. rinnenförmigen Querschnitt mit einem
Profilsteg 40 und Profilschenkeln 42 und 44 aufweist, die sich von den beiden Enden des Steges 40 etwa senkrecht zur
gieichen Seite hin erstrecken, wobei der innenliegende Schenkel 42 eine deutlich kleinere Länge hat·, als der außenliegende
Schenkel 44. Das Maß, um welches der äußere Schenkel 44 länger ist als der innere Schenkel 42, entspricht zumindest angenähert
der Tiefe der Nut 22 (Fig. 4), gemessen von der Flanschoberfläche bis zum Nutboden. Der gegenseitige Abstand
der Schenkel 42 und 44 ist etwa gleich dem Abstandsmaß zwischen der Mitte der Flanschnut 22 und einer Stelle, die in
Nähe der Nahtlinie 16 zwischen der Flanschinnenseite und dem Gehäusekörper 12 liegt. Der Spannstreifen D läßt sich daher
so an einem Flansch 14 positionieren, daß sein außenliegender Schenkel 44 mit seinem Ende in die Nut 22 einfaßt, während
sein innenliegender Schenkel 42 sich dicht bei der Nahtlinie 16, also am Übergang zwischen Flansch 14 und Gehäusekörper
befindet.
Der Spannstreifen D weist an seinem Steg 40 eine Anzahl an
Löchern für den Durchgriff der Spannglieder auf. Die Anzahl und verteilung dieser Löcher entspricht derjenigen der Löcher
34 der Flansche 14, so daß sich bei richtiger Positionierung des Spannstreifens D dessen Löcher mit den Flanschlöchern 34
überdecken.
Die Spannglieder F bestehen bei dem dargestellten, bevorzugtem
Ausführungsbeispiel aus mit Muttern versehenen Bolzen, obwohl für diese Zwecke auch Spannglieder anderer Art oder
in anderer Anordnung verwendet werden können. Bei der dargestellten Ausführungsform weisen die Löcher im Steg 40 des
Spannstreifens D einen Durchmesser auf, der etwa gleich dem Durchmesser der Bolzen 46 oder geringfügig größer als dieser
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ist. Die Bolzen 46 durchfassen Bolzenlöcher im Steg 40, wobei ihr Bolzenkopf 48 auf der den Schenkeln 42 und 44 gegenüberliegenden
Seite des Steges 40 liegt. Zwischen jedem Bolzenkopf 48 und dem Steg 40 befindet sich eine Unterlegscheibe
50. Eine Gegenmutter 52 ist von der Schenkel Seite her auf das Gewinde des Bolzens 46 aufgeschraubt und fest gegen den Steg
40 angezogen, wodurch der Bolzen 46 am Steg 40 und damit am Spannstreifen D festgelegt wird. Diese Ausgestaltung ermög-1icht
es, sämtliche Bolzen 46 bereits bei der Fertigung des Spannstreifens D an diesem zu montieren und festzulegen. Es
ist erkennbar, daß sich die Bolzen 46 mit den Muttern in einem Abstand zu dem inneren Schenkel 42 befinden, der kleiner
ist als ihr Abstand zu dem äußeren Schenkel 44. Wenn für die Gegenmutter 52 eine Sechskantmutter verwendet wird, befindet
sich eine ebene Sechskantfläche dieser Mutter in unmittelbarer Nähe der Innenfläche des inneren Schenkels 42, wie Fig.
erkennen läßt. Die Bolzen 46 sind erheblich länger als die Schenkel 44. Sie erstrecken sich durch die aufeinanderliegenden
Flansche 14 und durch den anderen Spannstreifen E.
Auf das äußere, freie Ende der Bolzen 46 ist jeweils eine Kiemmutter 54 aufgeschraubt, mit deren Hilfe das ein Flanschpaar
zwischen sich einschließende Spannstreifenpaar zur Herstellung
der Flanschverbindung verspannt werden kann. Nachdem die Kiemmuttern 5 4 bereits im Fertigungsbetrieb auf die
Bolzen 46 aufgeschraubt worden sind, können die freien Enden dieser Bolzen, wie bei 56 angedeutet, angestaucht oder in
anderer Weise so hergerichtet werden, daß sich die Klemmmuttern
54 nicht mehr von den Bolzen 46 abdrehen lassen. Die Muttern 52 und 54 weisen dieselben Abmessungen auf. Die Löcher
34 in den Flanschen 14 sind so ausgebildet, daß sie die Muttern mit geringem Spiel aufnehmen können. Die Muttern 54
lassen sich demgemäß durch die Löcher 34 der Flansche 14 hindurchführen. Die Kiemmuttern 54 bilden Verbreiterungen
der Bolzen 46.
Abweichend von der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung der Befestigungsmittel F wäre es auch möglich, am Steg 40 des
Spannstreifens D Muttern durch Punktschweißen oder in anderer Weise zu befestigen, so daß sich die mit Gewinde versehenen
Bolzen 46 durch Einschrauben in diese Muttern an dem Spannstreifen D festlegen lassen. Die Bolzenköpfe 48 der Bolzen
befinden sich hierbei an einer Stelle, an der in Fig. 5 die Muttern 54 liegen. Die Bolzenverbreiterung 5 4 kann demgemäß
also entweder durch einen Bolzenkopf 48, oder, wie dargestellt, durch eine Mutter, oder aber auch durch irgendein
anderes Teil gebildet werden, wenn Spannglieder anderer Arten zur Verwendung kommen.
Der andere Spannstreifen E stimmt in der Querschnittsform und -größe mit dem Spannstreifen D überein, so daß von einer ausführlichen
Erläuterung dieses Spannstreifens abgesehen werden kann. Der Spannstreifen E weist demgemäß an seinem Schenkel
60 einen kürzeren inneren Schenkel 62 und einen längeren äußeren Schenkel 64 auf, wobei beide Schenkel 62 und 64 sich
in gleicher Weise und im gleichen Abstand zueinander am Steg 60 befinden wie die Schenkel 42 und 44 bei dem Spannstreifen
D. Im Schenkel 60 des Spannstreifens E befindet sich über
dessen Länge verteilt eine Mehrzahl an zumindest angenähert schlüssellochartigen Löchern 66 für die Spannglieder F. Jedes
schlüssellochartige Loch 66 umfaßt einen breiten Lochabschnitt 68 und einen demgegenüber engeren, länglichen bzw.
schlitzartigen Lochabschnitt 70, dessen Breite erheblich kleiner ist als diejenige des Lochabschnitts 68 und der sich
von diesem Lochabschnitt 68 aus etwa in Längsrichtung des Spannstreifens E erstreckt. Der breitere Lochabschnitt 68
hat eine Kreisform und weist int wesentlichen dieselbe Abmessung auf wie die Löcher 34 in den Flanschen 14, so daß die
Bolzenverbreiterungen 54 an den Bolzen 46 der Befestigungsmittel
F durch diese Bolzenabschnitte 68 hindurchpassen. Es versteht sich, daß die Anzahl der Löcher 66 gleich der Anzahl
der Flanschlöcher 34 ist. Die breiteren Lochabschnitte 68
sind so angeordnet, daß sie sich im Montagezustand bei übereinstimmenden
Lochmittelpunkten mit den Flanschlöchern 34 überdecken. Die engeren Lochabschnitte 70 erstrecken sich von
dem breiteren Lochabschnitt 68 in Längsrichtung des Spannstreifens E, wobei sie aber gemäß Fig. 6 dichter zu dem inneren
Schenkel 62 hin liegen als zu dem äußeren Schenkel 64. Infolgedessen befindet sich ein wesentlich größerer QueT-schnittsbereich
des breiteren Lochabschnitts 68 an derjenigen Seite des schmaleren Lochabschnitts 70, die dem längeren
Schenkel 64 zugewandt ist. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel liegen die Mittelpunkte der breiteren Lochabschnitte
68 mittig zwischen den Innenflächen der Schenkel 62 und 64. Die engeren Lochabschnitte 70 sind demgegenüber so zu dem
Schenkel 62 hin versetzt, daß die Längsachse des in diesem engeren Lochabschnitt 70 befindlichen Bolzens 46 sich angenähert
in gleichem Abstand zu der Innenfläche des Schenkels 62 wie zu der Innenfläche des Schenkels 42 des anderen Spannstreifens
D befindet.
Die Breite des engeren Lochabschnitts 70 ist etwa gleich dem Durchmesser der Bolzen 46 oder geringfügig größer als dieser.
Wie Fig. 6 zeigt, ist der engere Lochabschnitt 70 an seinem Ende gerundet, während er im Übergangsbereich zu dem breiteren
Lochabschnitt 68 mit Rundungen in diesen Lochabschnitt übergeht. Die schlüssellochartigen Löcher 66 in dem Spannstreifen
E sind demgemäß so angeordnet, daß sich dip Enden der Spannstreifen E und D in Flucht gegenüberstehen, wenn
sich die Bolzen 46 in den engeren Lochabschnitten 70 und in Anlage an den gerundeten Enden dieser Lochabschnitte befinden.
Zum Zusammenbau des Spleißgehäuses A wird ein Paar der Gehäuseteile
B mit ihren Flanschen 14 gegenexnandergesetzt, wobei sich an den gegenüberliegenden Gehäuseseiten Planschpaare
bilden. Anschließend wird ein Spannstreifen D von Hand gegen die eine Seite des Flanschpaares angesetzt, wobei die Bolzenverbreiterungen
bzw. Muttern 54 durch die Flanschlöcher 34
so weit hindurchgeschoben werden, bis die Schenkel 42 und 44
sich gegen die Außenfläche des einen Flansches 14 legen. Dabei greift der längere Schenkel 44 mit seinem Schenkelende
in die Nut 22 dieses Flansches 14 ein, während sich der kürzere Schenkel 42 mit seinem Ende an einer Stelle gegen den
Flansch 14 legt, die an oder in Nähe der Nahtlinie 16 liegt. Der Bolzen 46 mit der Bolzenverbreiterung bzw. Mutter 54
ragt hierbei aus dem Flanschpaar zur gegenüberliegenden Seite hin heraus. Anschließend wird von Hand der leistenförmige
Spannstreifen E von der gegenüberliegenden Seite/her an das
Flanschpaar angesetzt, wobei sich die Bolzenverbreiterungen 54 durch die breiteren Flächenbereiche 68 der Löcher 66 hindurchschieben.
Sobald die Schenkel 62 und 64 sich gegen den betreffenden Flansch 14 des Flanschpaares legen, wird der
Spannstreifen E in seiner Längsrichtung und parallel zur Längsachse de«* Spleißgehäuses A verschoben, wobei sich die
Bolzen 46 in die engeren Lochabschnitte 70 schieben. Dabei werden die Bolzenverbreiterungen bzw. die Muttern 54 gegenüber
den engeren Lochabschnitten 70 ausgerichtet. Die Bolzenverbreiterungen bzw. die Muttern 54, welche nicht durch die
engeren Lochabschnitte 70 hindurchpassen, können dann festgezogen werden, wodurch d;:.e leistenförmigen Spannstreifen D
und E unter fester Einklemmung der Flansche 14 gegeneinandergezogen werden. Der längere Schenkel 64 des Spannstreifens E
faßt in die Nut 22 des betreffenden Flansches 14, während sich der kürzere Schenkel 62 in oder in unmittelbarer Nähe
der Nahtlinie 16 dieses Flansches zum Gehäusekörper 12 hin befindet.
Wenn die Spannstreifen D und E auf den gegenüberliegenden Seiten der Flansche 14 des Flanschpaares positioniert sind,
befinden sich die kürzeren Schenkel 42 und 62 ebenso wie die längeren Schenkel 44 und 64 in Ausrichtung zueinander. Auf
diese Weise wird eine zuverlässige Klemmkraft entlang der gesamten Länge des Flanschpaares zwischen den Schenkeln 42
und 62 und zwischen den Schenkeln 44 und 64 erreicht. Die
kurzen Schenkel 42 und 62 befinden sich in Flucht mit den Dichtzonen 28 des elastischen Beschichtungsmaterials C, so
daß zwischen den gegeneinandergerichteten und zueinander sowie gegenüber den Dichtzonen 28 ausgerichteten Schenkeln 62
und 64 sich eine konzentrierte Klemmkraft über die gesamte Länge erreichen läßt. Da die Spannglieder F sich in kleinerem
Abstand zu den kürzeren Schenkeln 42 und 62 befinden, stellt sich die größte Klemm- und Schließkraft entlang der
vollen Länge der Dichtzonen 28 ein. Der Eingriff der Schenkel 44 und 64 in die Nuten 22 unterstützt die Positionierung
der kurzen Schenkel 42 und 62 in ihrer Ausrichtung gegenüber den Dichtzonen 28 und trägt dazα bei, die Spannstreifen während
der Montage und auch anschließend an den Gehäuseflanschen zu halten. Die Breite jeder Nut 22 ist nicht wesentlich
größer als die Dicke des langen Schenkels 44 bzw. 64, so daß sich die Spannstreifen D und E nicht nennenswert quer
zu ihrer Längsrichtung verschieben können, wenn sie mit ihren längeren Schenkeln in die Nuten einfassen.
Es versteht sich, daß nach Lösen der Muttern 54 die Spannstreifen E und D von dem Gehäuse bzw. dem Spleißgehäuse A
abgenommen werden können. Die Demontage vollzieht sich sinngemäß in umgekehrter Weise wie die Gehäusemontage. Wie in
den Fig. 1 und 2 dargestellt ist, sind an den Stegen 40 und 60 der Spannstreifen D und E Griffstücke H befestigt, welche
die Handhabung erleichtern. Die Griffstücke bestehen aus
Flachstücken aus Kunststoff od.dgl., die sich von den Stegen 40, 60 über die längeren Schenkel 44,64 hinaus nach außen erstrecken.
Die Griffstücke H liegen etwa mittig zwischen den Enden der Spannstreifen; sie können an diesen z.B. mittels
Sährauben 80 (Fig. 2) oder in jeder anderen geeigneten Weise befestigt werden. Wie Fig. 2 zeigt, können in dem Spannstreifen
E kleine Löcher 82 vorgesehen werden, die deif Befestigung
eines Erdungsbandes, eines Kabel- oder Drahtaufhängers od.dgl. dienen.
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.1.5 ,4
Mit der Erfindung wird auch die Anzahl der für die Klemmflanschverbindung
bei einem Spleißgehäuse benötigten losen Teile im Vergleich zu solchen Gehäuse-Flanschverbindungen,
die keine durchgehenden Spannstreifen verwenden, erheblich vermindert. Damit ergeben sich auch Vereinfachungen und Erleichterungen
bei der Montage und Demontage. Die Spannkräfte der Spannbolzen werden mit der Erfindung wirksamer über die
T.ängenbereiche der Dichtzonen des Spleißqehäuses verteilt, wodurch ein wesentlich verbesserter Gehäuseverschluß erreicht
wird. Die U- bzw. rinnenförmig profilierten Spannstreifen ermöglichen eine weitgehend gleichmäßige Kraftverteilung
über die Flanschlänge zwischen den Schenkeln, wodurch Verformungen und Verwindungen der Flansche, die die
Standzeit des Spleißgehäuses herabsetzen, vermieden werden.
Claims (15)
- Neue Schutzansprüche:Gehäuse, insbesondere Spleißgehäuse iür Kabel u.dgl., mit zwei gegeneinandergerichteten Gehäuseteilen, die jeweils in ihrer Längsrichtung verlaufende, nach außen gerichtete Flansche aufweisen, wobei die Gehäuseteile an den auf ihren gegenüberliegenden Seiten liegenden Flanschpaaren mittels die Flansche gegeneinander verspannender Spannglieder verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Flanschpaar zwischen einem Paar länglicher Spannstreifen (D, E) angeordnet ist, die zur Verspannung der Flanschpaare mit Hilfe der Spannglieder (F) gegeneinander verspannbar sind, wobei jeder Spannstreifen (D, E) mindestens einen vorspringenden längsverlaufenden Schenkel (42, 44; 62, 64) aufweisit und die Schenkel der paarweise zusammenwirkenden Spannistreifen gegeneinandergerichtet sind.
- 2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Flansch (14) eine lär.gsverlaufende Nut (22) zur Aufnahme eines Schenkels (44, 64) des zugeordneten Spannstreifens (D1, E) aufweist.
- 3. Gehäuse nach Ansprach 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannglieritsr (F) Bolzen (46) aufweisen, die in Nähe ihres einen lündes an dem einen Spannstreifen (D) des jeweiligen Spannstreifenpaares festgelegt sind und die in Nähe ihres anderen Endes eine Bolzenverbreiterung(54) in Form einer Mutter, eines Bolzenkopfes od.dgl. aufweisen, daß die Flansche (14) mit Löchern (34) versehen sind, durch die die Bolzenverbreiterungen (54) hindurchpassen,- und daß der andere Spannstreifen (E) in jedem Spannstreifenpaar zumindest angenähert schlüssellochartig geformte Löcher (66) aufweist, die einen breitflächigen Lochabschnitt (68), durch den die Bolzenverbreiterung (54) hindurchpaßt, und einen engeren Lochabschnitt (70) umfassen, durch den die Bolzenverbreiterung (54) nicht hindurchpaßt.
- 4. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,, dciß die Spannstreifen (D, E) im Querschnitt jeweils etv*a U- bzw. rinnenförmig ausgebildet sind und ein Paar in die gleiche Richtung vorspringender längsverlaufender unterschiedlich langer Schenkel (42, 44; 62, 64) aufweisen, wobei innerhalb jedes Spannstreifenpaares jeweils die langen Schenkel (44, 64) und die kurzen Schenkel (42, 62) gegeneinandergerichtet sind.
- 5. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die, vorzugsweise von Bolzen (46) und Muttern gebildeten Spannglieder (F) näher zu den kurzen Schenkeln (42, 62) hin liegen als zu den langen Schenkeln (44, 64).
- 6. Gehänse nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bolzien (46) der Spannglieder (F) in kleinerem Abstand zu dem kürzeren Schenkel (42) an dem einen Spannstreifen (D) befestigt sind, und daß zumindest der engere Lochabschnitt (70) der schlüssellochartigen Löcher (66) der anderen Spannstreifen (E) in wesentlich kleinerem Abstand zu dem kürzeren Schenkel (62) als zu dem längeren Schenkel (64) dieser Spannstreifen angeordnet ist.
- 7. Gehäuse nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannstreifen (D, E) so positioniert sind, daß ihre kürzeren Schenkel (42, 62) sich in größerem Abstand von den freien Flanschenden (18) befinden als ihre längeren Schenkel (44, 64).
- 8. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Gehäuseteil (B) an seiner Innenseite einschließlich seiner Flansche (14) ein elastisch-nachgiebiges, gummiartiges Material (C), vorzugsweise in Form einer Beschichtung, aufweist, dessen Dicke an den Flanschen (14) in Nähe der Nahtstelle (16) zu dem Gehäusekörper (12) größer ist als auf dem übrigen Flanschbereich, derart, daß zwischen jedem Flanschpaar eine Dichtzone (28) in Nähe dieser Nahtstelle (16) vorhanden ist.
- 9. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Flansch (14) an seinem außenliegenden freien Flanschende eine längsverlaufende Nut (122) aufweist.
- 10. Gehäuse nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die der Aufnahme der Bolzen (46) der Spannglieder (F) dienenden Löcher (34) in den Flanschen (14) jeweils so positioniert sind, daß sich lediglich ein Teil dieser Löcher durch die Dichtzone (28) erstreckt.
- 11. Gehäuse nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die längeren Schenkel (44, 64) der Spannstreifen (D, E) in die Nuten einfassen.
- 12. Gehäuse nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die gegeneinandergerichteten kürzeren Schenkel (42, 62) in Flucht zu der Dichtzone (28) liegen.
- 13. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 b:.s 12/ dadurch gekennzeichnet, daß die Spannstreifen (D, Γ.) aus Profilleisten, vorzugsweise aus Metall, bestehen.
- 14. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannglieder (F) aus Schrauben- bzw. Gewindebolzen (46) und die Bolzenverbreiterung bildenden Muttern oder Schraubenköpfen bestehen.
- 15. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannstreifen (D, E) im Querschnitt etwa. U- bzw. rinnenförmig ausgebildet sind und zur selben Seite weisende Schenkel (42, 44; 62, 64) aufweisen, wobei die Schenkel der Spannstreifen (D, E) gegeneinandergerichtet sind und das eine Schenkelpaar (42, 62) sich entlang der innenliegenden Flanschbegrenzungsbereiche (Nahtlinie 16) erstreckt, während das andere Schenkelpaar (44, 64) sich in Nähe der freien Flanschenden erstreckt.
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