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Reibungsschutz für menschliche oder tierische Körperteile
Die Ertitdung
l)etrifft eine Vorrichtung zum Schutz von menschlichen und tierischen Körperteilen,
die einer ständigen dder vorübergehenden Reibung entweder untereinander oder an
anderen Körpern ausgesetzt sind.
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Die Vorrichtung besteht aus zwei aufeinanderliegenden, etwa gleich
großen und gleich geformten Lagen eines undurchlässigen, biegsamen Werkstoffes,
die an ihren Rändern miteinander verbunden sind utt(l eine TTiille l)ilden. Die
Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß sich in der Hülle ein das Gleiten der
aufeinanderliegenden Hüllenflächen begünstigendes Mittel befindet.
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Bei der Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung kommen ihre Außenflächen
jeweils an den Körpern bzw. Körperteilen, deren gegenseitige Reibung vermieden werden
soll, zum Anliegen, während i'hre Innenflächen mittels eines Schmiermittels aufeinandergleiten.
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Der nachgiebige Werkstoff für die Hülle wird zweckmäßig aus schemiegsamen
Stoffen ausgewählt; weil schmiegsatne Hüllenflächen ein gutes Anhaften und eine
genaue Anpassung an die anliegenden Körper gewährleisten, während ein schmiegsamer
Rand der Hülle ein leichtes Aufeinandergleiten der Flächen gestattet. Die Hülle
ist notwendigerweise an denjenigen Stellen, an denen die Lagen aufeinandergleiten
und sich den anliegenden Körpern anschmiegen, flächig gehalten; außerhalb dieser
Stellen. vornehmlich an den Rändern, kann die Hülle gewölbt sein und einen größeren
Vorrat des Schmiermittels aufnehmen. Das Schmiermittel kann
flüssig,
pasten- oder pulverförmig sein. Die Hüllenflächen können aber auch durch ein glattes
Futter, z.B. durch Metall- oder Kunststoffolie, gleitend gemacht werden.
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Zum besseren Verständnis der Erfindung stellt man sich vor, daß die
beiden Lagen der Hülle mit den Körpern oder Körperteilen, an denen sie anliegen,
jeweils ein Ganzes bilden und daß diese zwei relativ bewegten Ganzen miteinander
in eine gleitende Berührung kommen, wobei die Hülle an sich lediglich als Träger
des Gleitmittels dient.
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In der Zeichnung sind einige Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes
dargestellt.
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Fig. 1 ist eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Reibungsschutzes;
Fig. 2 ist ein Schnitt nach 2-2 der Fig. I; Fig. 3 ist ein Längsschnitt durch einen
als Däumling ausgebildeten Reibungsschutz; Fig. 4 zeigt einen Längsschnitt durch
eine Kappe zum Aufsetzen auf die Fußspitze; Fig. 5 zeigt einen Reibungsschutz zum
Überziehen über den ganzen Fuß, teilweise geschnitten; Fig. 6 ist ein Aufriß eines
Reibungsschutzes in Alanschettenform, teilweise geschnitten.
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Gleiche Bezugsziffern geben in der Zeichnung durchweg gleiche Teile
an.
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Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist jede der veranschaulichten
Ausführungsformen der Reibungsschutzvorrichtung eine Kissen'hülle aus unr durchlässigem
Werkstoff, z. B. aus dünnen Gummibahnen oder bieg- und schmiegsamen Folien, die
im wesentlichen gleiche Abmessungen und Form aufweisen. Die in geringem Abstand
voneinander angeordneten beiden Lagen der Hülle sind an den R ändern miteinander
verbunden, wobei die Ränder im wesentlichen nicht weniger schmiegsam sind als der
übrige Teil der Lagen.
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Nach Fig. I und 2 besteht die Reibungsschutzvorrichtung aus einem
Kissen von ovaler Form. Das Kissen wird durch zwei Lagen I, 2 einer Gummifolie mit
dazwischenliegendem Glycerin- oder Glycerin-WassenFilm 3 gebildet. Die Randteile
der Lagen sind zur Bildung einer hermetisch verschlossenen Hülle miteinander verbunden.
Wie veranschaulicht, sind die Ränder der Lagen an der Verbindungsstelle zu einem
das Mittelstück umgebenden hohlen Wulst 4 ausgebildet, der ebenfalls Schmiermittel
enthält und als Schmierstoffspeicher dient. Gleichzeitig bewirkt der Wulst eine
Verminderung des Widerstandes, den der Rand der Hülle normalerweise einer gegenseitigen
Verschiebung der Lagen entgegensetzen würde. Ein derartiges Kissen kann zur Verhinderung
einer gegenseitigen Reibung zwischen die Zehen des Fußes oder zwischen schwielige
Haut an anderen Stellen des Fußes und einen Schuh oder Socken eingelegt werden.
Die Vorrichtung kann, wenn gewünscht, mittels eines Klebestreifens od. dgl. am Fuß
angeheftet werden.
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Fig. 3 zeigt die Reibungsschutzvorrichtung in Form eines Däumlings
(für Finger oder Zehen), bei dem die beiden Gummilagen I, 2 im wesentlichen zylindrische
-Form aufweisen und an einem F.llde mit einer halbkugeligen Kappe 5 versehen sind.
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Die Ränder der beiden Lagen 1, 2 sind durch einen ringförmigen Teil
aus dünnem Gummi von halbkreisförmigem Querschnitt vollständig miteinander verbunden,
so daß sich eine hermetisch verschlossene Hülle mit dazwischenliegender dünner Sehmierschicht
3, bestehend z. B. aus Glycerin oder einem Glycerin-Wasser-Gemisch, ergibt.
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Fig. 4 zeigt eine der Fig. 3 ähnliche Ausfu hrung, jedoch als Kappe
ausgebildet und für die Aufnahme einer Fußspitze bestimmt.
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Fig. 5 zeigt die Reibungsschutzvorrichtung in Schuhform, die zum
Überziehen über den ganzen Fuß bzw. über den Fußteil des Sockens oder Strumpfes
bestimmt ist, wobei die Außenlage I mit dem Innern des Schuhes in Berührung und
der obere Rand 7 gerade unter den Fußknöchel zu liegen kommt.
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Nach Fig. 6 besitzt die Reibungsschutzvorrichtung die Form einer
Manschette. Derartige Manr schetten können beispielsweise am Ende eines Auskultationsrohres,
an Federhaltern, an Griffen von Rudern und Tennis- oder sonstigen Schlägern, an
von Hand zu betätigenden Hebeln, an Wagendeichseln und Geschirrteilen für Zugtiere
oder an sonstigen Geräten, an denen eine Reibungsverminderungwünschenswert erscheint,
angebracht werden.
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Bei den nachstehenden Beispielen haben die Lagen die Form desjenigen
Körperteils, den sie mehr oder weniger bedecken und den sie vor Reibung schützen
sollen. Dabei weisen die Ränder einen Wulst auf (wie in Fig. I und 2 dargestellt),
der zur Aufnahme eines Vorrates an Schmierstoff dient und zur Erhöhung der Schmiegsamkeit
beiträgt.
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Auf einer als flaclle Unterlage ausgebildeten Kissenhülle von beispielsweise
kreisrunder Gestalt, die zwischen dem Gesäß und dem Sitz eines Stuhles angeordnet
ist, läßt sich auch während längerer Zeit bequem sitzen. In diesem Fall erscheint
es angebracht, die Ränder zu wellen oder zu falten, um ein leichtes Gleiten der
Lagen nach allen Seiten zu gewährleisten, wobei die Wellungen oder Falten auf die
Außenseite der Lagen zu liegen kommen.
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Ein Lehnstuhl oder sonstiger Sitz kann mit einer erfindungsgemäßen
Kissenhülle versehen werden, indem die eine Lage auf dem Sitz des Stuhles festgemacht
und die andere an ein gewöhnliches Kissen geklebt wird, so daß ein Gleiten im angestrebten
Sinn eintritt.
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Gleichermaßen kann der Erfindungsgegenstand auch auf den Achselteilen
von Krücken, an den Enden von künstlichen Gliedern, an dem Kinnstück einer Violine,
am Nasenflügel und an den Seitenstangen eines Brillengestelles usw. als Polster
Verwendung finden.
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Andere Ausführungsformen könnten Kranken, die sich durch längeres
Liegen wundscheuern, sowie solchen mit entzündeten oder verletzten Hautgeweben (Abszessen,
Verbrennutigen) Linderung bringen. Der Erfindungsgegenstand kann allgemein iiberall
dort verwendet werden, wo es angebracht erscheint, eine Berührung mensclllischer
Geweteteile mit dem Bett oder einem dazwischenliegenden Körper zu verhindern. In
diesem Fall,
1. 11. beim Einlegen der Unterlagen zwischen Bett und
Verwundung oder der durch Verwundung gefährdeten Hautpartie verhindert die Unterlage
Störungen oder trägt zur besseren Heilung verlettzter Hautgewebe bei, indem sie
die durch die Bewegunggen des Patienten verursachte Reibung und den dynamischen
Druck verringern, obschon sie den vom Körpergewicht herrührenden statischen Druck
nicht heral>setzen.
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Die Hülle kann, wenn große Dehnbarkeit verlangt wird, aus Gummi hergestellt
sein, sie kann aber auch aus Nylon oder einem anderen schmiegsamen Kunststoff oder
aus mit Leder oder Gewebe verstärktem Material bestehen.
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Das Gleitmittel kann flüssig sein, z. B. Paraffinöl, Glycerin, Wasser,
Glycerin mit Wasser vermischt. Es kann auch halbfest sein, z. B. Gallertmasse aus
Petroleum oderSohmierseife. Auch kann ein fester Stoff in pulverförmigem Zustand,
z. B.
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Talkum, verwendet werden. In jedem Fall wird für die Llülle ein undurchlässiger
Werkstoff benutzt.
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I)as gewählte Reil)ungsmittel soll möglichst geringe oder gar keine
physikalische oder chemische Affinität mit dem undurchlässigen Werkstoff, aus dem
die Hülle besteht, aufweisen. So dringt z. B. Ül in Naturgummi in der Regel ein
oder greift ihn an, wohingegen Glycerin und Wasser eine derartige Wirkung nicht
ausüben.
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Bei einer anderen Ausführungsart der Erfindung enthält die Hülle
an Stelle einer Flüssigkeit bzw. eines halbfesten oder pulverförmigen Schmiermittels
eine glatte dünne Metall- oder Kunststoffolie, die als Flutter der Hülle dient und
im Inneren derselben Kontaktflächen schafft, die geeignet sind, die relative Cjleitl,ewegung
der Inillenlagen zu begünstigen.
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Bei diesem Ausführungsbeispiel kann die Hülle wiederum hermetisch
abgedichtet werden, sollte aber nicht so viel Luft enthalten, daß hierdurch l,eim
G.el)rauch der Unterlage eine Berührung der Metallauskleidungen und damit deren
relative Gleitbewegung verhindert wird. Auch kann das Innere der Kissenhülle mit
der Außenluft in Verbindung gebracht werden, indem z. 13. durch Anbringen einer
oder mehrerer Öffnungen in der einen oder in beiden Lagen ein Luftdurchtritt geschaffen
wird, so daß ein gegenseitiges Berühren der Metallauskleidung beim Gebrauch der
Unterlage unbedingt gewährleistet ist. Die Randteile der aus undurchlässigem Werkstoff
bestehenden Lagen können auch lösbar miteinander verbunden werden.
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Auf der Außenseite der Hülle, d. h. an den Rändern der Lagen können
Wellen oder Falten vorgesehen sein, die gleich dem hohlen Randwulst dazu dienen,
den Widerstand gegen Deformation, den der Rand dem gegenseitigen Verschieben der
beiden Lagen entgegensetzt, zu vermindern.