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DE8116487U1 - "nasentamponiereinrichtung" - Google Patents

"nasentamponiereinrichtung"

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DE8116487U1
DE8116487U1 DE19818116487 DE8116487U DE8116487U1 DE 8116487 U1 DE8116487 U1 DE 8116487U1 DE 19818116487 DE19818116487 DE 19818116487 DE 8116487 U DE8116487 U DE 8116487U DE 8116487 U1 DE8116487 U1 DE 8116487U1
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DE
Germany
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bag
nasal
packing device
cologne
nasal cavity
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DE19818116487
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English (en)
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BROWN PETER MAURICE WESTBURY-ON-TRYM BRISTOL AVON GB
Original Assignee
BROWN PETER MAURICE WESTBURY-ON-TRYM BRISTOL AVON GB
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Publication date
Application filed by BROWN PETER MAURICE WESTBURY-ON-TRYM BRISTOL AVON GB filed Critical BROWN PETER MAURICE WESTBURY-ON-TRYM BRISTOL AVON GB
Publication of DE8116487U1 publication Critical patent/DE8116487U1/de
Expired legal-status Critical Current

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    • A61B17/12131Occluding by internal devices, e.g. balloons or releasable wires characterised by the type of occluding device
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Description

Peter Maurice Brown
Nasentamponiereinrichtung
Die Erfindung betrifft eine Nasentamponiereinrichtung, worunter man eine Einrichtung zur Füllung einer Nasenhöhle und ggf. eines anschließenden Nasenrückraumes versteht.
Derzeit sind zwei verschiedene Möglichkeiten zur Füllung einer Nasenhöhle bekannt. Bei der ersten Möglichkeit wird die Nasenhöhle mit einem medizinisch ausgerüsteten Gazeband gefüllt. Hierbei hat es sich allerdings gezeigt, daß das Ausstopfen der Nasenhöhle mit einem solchen Gazeband höchst traumatisch für die Schleimhaut der Nase ist und zu erheblichem Unwohlsein des Behandelten führt. Nicht allein die Einführung der Gaze ist für den Behandelten unangenehm und schmerzhaft, sondern die Nasenschleimhaut kann sogar verletzt werden, da verschiedene Bereiche der Gaze mit ungleichem Druck an die Begrenzungsfläche der Nasenschleimhaut angepreßt werden. In den Bereichen besonders hohen Druckes treten dann möglicherweise Verletzungen auf. Schließlich ist es außerdem selbst bei vorheriger Anfeuchtung des Gazebandes nicht zu vermeiden, daß dieses an der Nasenschleimhaut anhaftet, so daß sich beim Entfernen des Gazebandes aus der Nase erhebliche Schmerzen für den Behandelten und sogar Blutungen ergeben können.
Die zweite Möglichkeit zur Füllung einer Nasenhöhle macht von einem aufblasbaren Beutel Gebrauch, ein solcher ist als Simpson-Nasenbeutel bekannt. Alle bekannten aufblasbaren Beutel haben in aufgeblasenem Zustand einen im wesentlichen kreiszylindrischen Querschnitt über den größten Teil ihrer Länge. Außerdem sind bekannte Beutel aus einem Material hergestellt, das, obwohl-flexible, nichtsdestoweniger vergleichsweise steif ist, wenn es auf das empfohlene Volumen aufgeblasen worden ist. Dies hat seinen Grund darin, daß das empfohlene Volumen hier größer ist als das Volumen des Beutels in entspanntem Zustand. Wird ein solcher bekannter Beutel in einer Nasenhöhle oder einem entsprechende Nasenrückraum angeordnet, so ist ein ganz erheblicher Druck erforderlich, um Teile des Beutels an die Oberfläche der Nasenhöhle bzw. des Nasenrückraumes anzulegen. Dieser hohe Druck wird über den Beutel auf die Innenwandungen der Nasenhöhle oder des entsprechenden Nasenrückraumes in den Bereichen übertragen, in denen der Beutel dort zur Anlage kommt, mit dem Ergebnis, daß erhebliche Gewebebeschädigungen in diesen Bereichen auftreten können.
Außerdem ist bei einem Beutel mit einem geringen Volumen in entspanntem Zustand die Anpassungsfähigkeit an eine unregelmäßige Oberfläche durch die Spannung in der Wandung des Beutels in aufgeblasenem Zustand begrenzt, so daß hier begrenzte
Bereiche sehr hohen Druckes dort auftreten, wo der Beutel an der Innenwandung der Nasenhöhle bzw. des Nasenrückraumes zur Anlage kommt.
Ausgehend von dem zuvor erläuterten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Nasentamponiereinrichtung anzugeben,_ bei der eine Beschädigung des Gewebes- bzw. der Nasenschleimhaut weitestgehend ausgeschlossen ist.
Die erfindungsgemäße Nasentamponiereinrichtung, bei der die zuvor aufgezeigte Aufgabe gelöst ist, ist zunächst dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel auch außerhalb einer Nasenhöhle und eines entsprechenden Nasenrückraumes in aufgeblasenem Zustand in seiner äußeren Form der gemeinsamen Form der Nasenhöhle und des Nasenrückraumes entspricht, daß der Beutel aus einem medizinisch verträglichen flexiblen Material besteht, daß das Material des Beutels eine Anpassung an die Form und ggf. an Unregelmässigkeiten der Nasenhöhle und des Nasenrückraumes erlaubt, so daß der größte Teil der Außenseite des Beutels an der Innenseite der Nasenhöhle und des entsprechenden Nasenrückraumes zur Anlage kommen kann. Vorzugsweise ist die erfindungsgemäse Nasentamponiereinrichtung dabei so ausgestaltet, daß der Schlauch aus einem flexiblen Material besteht, daß die Flexibilität des Materials des Schlauches geringer ist als die Flexibilität des
Materials des Beutels, daß der Schlauch zumindest zum Teil innerhalb des Beutels angeordnet ist, daß der Schlauch mindestens eine in das Innere des Beutels führende öffnung aufweist, so daß durch Einleiten von Gas in den Schlauch der Beutel aufblasbar ist und der Schlauch beim Einführen des nicht aufgeblasenen Beutels in die Nasenhöhle und den entsprechenden Nasenrückraum unterstützend wirkt.
Wie zuvor angedeutet, sollte der Beutel der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrxchtung aus einem medizinisch verträglichen Material bestehen, wofür sich insbesondere ein medizinisch geeignetes Polyvinylchlorid mit einer Dicke von ungefähr 0,2 mm als geeignet erwiesen hat.
Die bestgeeignete Form des Beutels der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung kann durch anatomische Studien leicht herausgefunden werden.
Wesentlich bei der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung ist es, daß der Beutel hier, verglichen mit den bekannten Beuteln, ein vergleichsweise yroßes Volumen in entspanntem Zustand hat, so daß er mit relativ geringem Druck aufgeblasen werden kann. Dieser relativ geringe Druck wird darüberhinaus gleichmäßig auf die Innenwandung der Nasenhöhle übertragen, so daß das Auftreten schädlicher Spannungen in der Wandung des Beutels verhindert wird. Diese Merkmale
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stehen in scharfem Gegensatz zu den Merkmalen der bekannten aufblasbaren Beutel, die ja ein relativ geringes Volumen in entspanntem Zustand aufweisen und erhebliche Drücke zum Aufblasen erfordern. Diese erhebliche Drücke werden auf die Anlageflächen übertragen und führen'zu Gewebebeschädigungen und in Extremfällen sogar zu Perforationen der Nasenscheidewand.
Obgleich die absoluten Abmessungen der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung von der Größe der Nasenhöhle und des Nasenrückraumes eines speziellen Behandelten abhängen, soll doch der erfindungsgemäß vorgesehene Beutel bei Aufblasen mit einem bescheidenen Druck schon den überwiegenden Teil der Nasenhöhle und des Nasenrückraumes ausfüllen. Dadurch ist die betroffene Fläche der Innenwandung der Nasenhöhle und des Nasenrückraumes, an der der Beutel zur Anlage kommt erheblich größer als bei den Beuteln bekannter Nasentamponiereinrichtungen.
Während bei bekannten Nasentamponiereinrichtungen die Anlage des Beutels an der Innenwandung der Nasenhöhle und des Nasenrückraumes relativ hart ist, ist bei der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung die Anlage an der Nasenschleimhaut weich. Dies liegt daran, daß bei der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung in der Wandung des Beutels keine oder nur eine geringe Spannung auftritt. ·
Der Beutel der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung ist wegen seiner speziellen Eigenschaften in der Lage, sich erheblich leichter an Unregelmässigkeiten der Wandung der Nasenhöhle anzupassen als bekannte Beutel. Insbesondere kann sich der Beutel der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung an die der Nasenscheidewand zugewandten Innenseiten der Nasenflügel anlegen.
Wegen der geringen Dicke des Materials, aus denen der Beutel der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung hergestellt wird, und wegen der Flexibilität dieses Materials macht weder das Einführen in die Nasenhöhle und den Nasenrückraum, noch das Entfernen hieraus bei der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung in entspanntem Zustand
Schwierigkeiten. Dies liegt daran, daß der Beutel der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung in entspanntem Zustand nur ein geringes Volumen be
nötigt, so daß insgesamt für den jeweils Behandelten 20 keine unnötigen Unannehmlichkeiten auftreten.
Was den Schlauch der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung betrifft, so kann dessen Größe auf die Größe des Beutels abgestimmt sein. Für die spezielle Anwendung bei einem Erwachsenen aber, hat sich die Anwendung eines Schlauches mit einem
äußeren Durchmesser von 5 mm als besonders geeignet erwiesen. Der Schlauch muß dabei grundsätzlich
flexibel sein,, so daß die Innenwandung der Nasenhöhle und des Nasenrückraumes nicht gefährdet wird. Der Schlauch muß allerdings auch genügend steif sein, um das Einführen des Beutels in die Nasenhöhle und den Nasenrückraum zu unterstützen.
Von besonderer Bedeutung ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, daß der Schlauch an seinem von dem Beutel wegweisenden Ende einen Verschluß aufweist. Dabei ist es besonders vorteilhaft, daß der Verschluß ein Enwegventil aufweist, da ß über das Einwegventil des Verschlusses Gas in den Beutel einleitbar ist und daß vermittels des Anschlusses einer Spritze an den Verschluß das in dem Beutel befindliche Gas an dem Einwegventil vorbei aus dem Beutel entfernbar ist, so daß der Beutel aus der Nasenhöhle und dem entsprechenden Nasenrückraum entfernbar ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigt:
Figur 1 in schematischer Darstellung eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispieles einer erfindungsgemäßen Nasentamponier
einrichtung,
Figur 2 einen Schnitt durch den Gegenstand nach
Figur 1 entlang der Linie II-II, mit
teilweise aufgeblasenem Schlauch,
Figur 3 einen Schnitt durch den Gegenstand nach
Figur 1 entlang der Linie II-II, mit
entspanntem und zusammengefaltetem
Schlauch, und
Figur 4 in schematischer Darstellung und in
Seitenansicht ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung.
In den Figuren 1 bis 3 ist ein flexibler, aber nicht \
zu flexibler Schlauch 1 vorgesehen, der an einem |
Ende 2 abgeschlossen ist und an einem anderen Ende >
3 mit einem Verschluß 4 mit einem Ventil versehen j
ist. Die dem geschlossenen Ende 2 zugewandte Hälfte ,
des Schlauches 1 ist von einem dicht geschlossenen j
Beutel 5 umgeben. In dem Bereich des Schlauches |
1, der von dem Beutel 5 umgeben ist, sind öffnungen \
6 vorgesehen, über die ein Gasaustausch zwischen | dem Inneren des Schlauches 1 und dem Inneren des |
Beutels 5 möcrlich ist. |
Wie sich aus Figur 1 besonders deutlich ergibt, hat |
der Beutel. 5 im Profil gesehen einen Basisbereich I
7 und einen an diesen Basisbereich 7 anschließenden | zweiten Basisbereich 8. Der zweite Basisbereich 8 ■ f
steigt in dem Bereich, in dem der Schlauch 1 in den |
Beutel 5 eintritt, zu einem schrägen Frontbereich
9 an, der an seinem oberen Ende in einen Kopfbereich
10 übergeht. Der Kopfbereich 10 führt zu einem als bogenförmig anzusehenden Absetzbereich 11, der seinerseits zu einem Rückbereich 12 führt. Der Rückbereich 12 geht im Bereich des geschlossenen Endes 2 des Schlauches 1 in den ersten Basisbereich 7 über.
Am, in Figur 1 gesehen, rechten Ende des ersten Basisbereiches 7 bilden der Rückbereich 12 und das rechte Ende des Absetzbereiches 11 den Bereich des Beutels 5, der in der Praxis in den Nasenrückraum eingeführt wird und diesen blockiert. Das übrige des Beutels 5 ist dazu bestimmt, die Nasenhöhle auszufüllen.
Wie sich aus Figur 2, einem vertikalen Schnitt durch die in Figur 1 dargestellte Nasentamponiereinrichtung in einer Ebene senkrecht zur Längsachse des Schlauches 1, ergibt, hat der Beutel 5 unter geringem Druck einen im wesentlichen dreieckförmigen Querschnitt mit einem relativ schmalen zweiten Basisbereich 8 und zwei relativ langen Seitenwandflachen 13,14. Der Beutel 5 kann aus zwei spiegelbildlich zueinander passenden Teilen hergestellt v/erden,- die an Schweißnähten 15 zusammengeschweißt sind. Entsprechende Schweiß- bzw. Siegelnähte sind in den Bereichen vorgesehen, in denen der Schlauch 1 in den Beutel 5 eintritt und das geschlossene Ende 2 des Schlauches 1 aus dem Rückbereich 12 des Beutels 5 austritt.
- 13 -
Wie sich im übrigen aus den voranstehenden Ausführungen ergibt, ist der Schlauch 1 wenngleich flexibel nichtsdestoweniger . erheblich steifer als der Beutel 5, so daß betriebsmäßig der Schlauch
1 als Einführungsmittel zur Einführung der Nasentamponiereinrichtüng in die Nasenhöhle und den Nasenrückraum einer Nase dienen kann. Um dies zu tun, wird der Kopfbereich 10 des Beutels 5 bei entspanntem Beutel 5 nach unten in Richtung auf den
Schlauch 1 gedrückt, so daß sich die Seitenwand-
flachen 13,14 nach außen und oben wölben, wie das in Figur 3 dargestellt ist. Betriebsmäßig wird eines der kurvenförmig geführten Glieder in Figur 3 unter das Andere der Glieder in Figur 3 gezogen, so daß
zur Einführung in eine Nasenöffnung ein Gegenstand mit relativ kleinem Querschnitt vorliegt.
Ist die dargestellte Nasentamponiereinrichtung erst einmal adäquat in eine Nase eingeführt und ist das
„ Ende 2 des Schlauches 1 im Nasenrückraum angeordnet,
20 so kann Luft oder ein anderes Gas durch den Verschluß
4 und das dort vorgesehene Ventil über eine Spritze o.dgl. in den Schlauch 1 eingeleitet werden und über die öffnungen 6 in das Innere des Beutels 5 eintreten. Damit wird der Beutel 5 aufgeblasen. Hier
reicht ein geringer Druck zum Aufblasen des Beutels
5 aus, so daß dieser sich sanft an einen sehr großen Teil der Innenwandung der Nasenhöhle und des Nasenrückraumes anlegt. Dadurch wird das Auftreten von Punkten geringer Fläche und hohen Druckes, an denen
- 14 -
Gewebebeschädigungen auftreten könnten, verhindert.
Um das Auftreten eines zu hohen Druckes im Beutel
-f 5 zu verhindern, kann der Druck des Gases, das
5 in den Beutel 5 eingeführt wird, vermittels einer Drückanzeigeeinrichtung überprüft werden. Alternativ kann der Verschluß 4 mit dem dort vorgesehenen Ven-
•| til eine Einrichtung enthalten, über die eine
\ weitere Einführung von Luft oder einem anderen
10 Gas bei Erreichen eines vorbestimmten Druckes ver-I. hinderbar ist.
Wie sich aus den Zeichnungen ergibt, entspricht die Form des Beutels 5 in aufgeblasenem Zustand der inneren Form von Nasenhöhle und Nasenrückraum, dies im Gegensatz zu bekannten Nasentamponiereinrichtungen.
Um die Nasentamponiereinrichtung aus der Nase wieder zu entfernen, genügt es, den Druck im Beutel 5 nachzulassen und den Beutel 5 zu entspannen. Dies
wird dadurch erzielt, daß über den Verschluß 4 an dem dort vorgesehenen Ventil vorbei das Gas aus dem Beutel 5 mittels der Spritze herausgesaugt wird, so daß dieser Beutel 5 sich entspannen kann. Nach vollständiger Entspannung des Beutels 5 kann
die Nasentamponiereinrichtung, d.h. der Schlauch 1 und der Beutel 5, aus der Nase entfernt werden.
Bei dem in Figur 4 dargestellten weiteren Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung entsprechen die Bezugszeichen 21 bis 26
den Bezugszeichen 1 bis 6 in Figur 1. Anstelle der
drei öffnungen 6 in Figur 1 sind hier vier öffnungen 26 vorgesehen. Der hier dargestellte Beutel 25 unterscheidet sich von dem in Figuj: 1 dargestellten Beutel 5 geringfügig in der Forme Die verschiedenen Randbereiche des Beutels 25 sind hier mit den Bezugszeichen 27 bis 36 einschließlich versehen. Jeder Randbereich ist im wesentlichen gerade und befindet sich in einem Winkel in Bezug auf die beiden benachbarten Randbereiche. Der Bereich des Beutels 25, der von den Randbereichen 35,36 und 27 begrenzt wird, nimmt betriebsmäßig den Nasenrückraum ein und blockiert diesen. Der übrige Teil des Beutels 25 ist betriebsmäßig zum Ausfüllen der Nasenhöhle vorgesehen.
Die Gesamtlänge des Beutels 5,25 in entspanntem Zustandstand kann beispielsweise 80 mm betragen.

Claims (1)

  1. # · ftf« f ti
    VON KREISLER SCHÖNWALD EISHOLD FUES VON KREISLER KELLER SELTING WERNER
    PATENTANWÄLTE Peter Maurice Brown Dr.-Ing. von Kreisler11973
    R4A ςΐ-nkP Τλπρ Dr.-Ing. K. Schönwald, Köln
    Ö4A btOKe Lane Dr.-Ing. K. W. Eishold, Bad Soden
    Westbury-on-Trym, Dr·J·F·Fues- Köln
    Dipl.-Chem. Alek von Kreisler, Köln Bristol, Avon BS9 3 SP, Dipl.-Chem. Carola Keller, Köln
    . Dipl.-Ing. G. Selling, Köln
    England Dr_ H .K Werner, Köln
    DEICHMANNHAUS AM HAUPTBAHNHOF
    D-5000 KÖLN 1
    3. Juni 1981
    β Sg-vR-fz
    Schutzansprüche :
    Nasentamponiereinrichtung, mit einem aufblasbaren Beutel und einem Schlauch zum Aufblasen des Beutels, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (5,25) auch außerhalb einer Nasenhöhle und eines entsprechenden Nasenrückraumes in aufgeblasenem Zustand in seiner äußeren Form der gemeinsamen Form der Nasenhöhle und des Nasenrückraumes entspricht, daß der Beutel (5,25) aus einem medizinisch verträglichen flexiblen Material besteht, daß das Material des Beutels (5,25) in aufgeblasenem Zustand des Beutels (5,25) eine Anpassung an die Form und ggf. an Unregelmässigkeiten der Nasenhöhle und des Nasenrückraumes erlaubt, so daß der größte Teil der Außenseite des Beutels (5,25) an der Innenseite der Nasenhöhle und des entsprechenden Nasenrückraumes zur Anlage kommen kann.
    Telefon: (02fel) lSlO-J · Telix: ίβΒώΟ^'ώ'ραίς) · .Teleeramm: Dompalent Köln
    2. Nasentamponiereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (1,21) aus einem flexiblen Material besteht, daß die Flexibilität des Materials des Schlauches (1,21) geringer ist als die Flexibilität des Materials des Beutels (5,25), daß der Schlauch (1,21) zumindest zum Teil innerhalb des Beutels (5,25) angeordnet ist, daß der Schlauch (1,21) mindestens eine in das Innere des Beute-ls (5,25) führende Öffnung (6,26) aufweist, so daß durch Einleiten von Gas in den Schlauch (1,21) der Beutel (5,25) aufblasbar ist und der Schlauch (1,21) beim Einführen des nicht aufgeblasenen Beutels (5,25) in die Nasenhöhle und den entsprechenden Nasenrückraum unterstützend wirkt.
    3. Nasentamponiereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (5,25) aus einem medizinisch geeigneten Polyvinylchlorid besteht.
    4. Nasentamponiereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Material des Beutels (5,25) eine ßicke von ca. 0,2 mm aufweist.
    5. Nasentamponiereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (1,21) einen äußeren Durchmesser von ca. 5 mm aufweist .
    6. Nasentamponiereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (1,21) an seinem von dem Beutel (5,25) wegweisenden Ende (3,23) einen Verschluß (4,24) aufweist.
    7. Nasentamponiereinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß (4,24) ein Einwegventil aufweist, daß über das Einwegventil des Verschlusses (4,24) Gas in den Beutel (5,'25) einleitbar ist und daß vermittels des Anschlusses
    einer Spritze an den Verschluß (4,24) das in dem
    Beutel (5,25) befindliche Gas an dem Einwegventil vorbei aus dem Beutel (5,25) entfernbar ist, so
    daß der Beutel (5,25) aus der Nasenhöhle und dem
    entsprechenden Nasenrückraum entfernbar ist.
DE19818116487 1980-06-05 1981-06-03 "nasentamponiereinrichtung" Expired DE8116487U1 (de)

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