DE8116487U1 - "nasentamponiereinrichtung" - Google Patents
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Description
Peter Maurice Brown
Die Erfindung betrifft eine Nasentamponiereinrichtung,
worunter man eine Einrichtung zur Füllung einer Nasenhöhle und ggf. eines anschließenden
Nasenrückraumes versteht.
Derzeit sind zwei verschiedene Möglichkeiten zur Füllung einer Nasenhöhle bekannt. Bei der ersten
Möglichkeit wird die Nasenhöhle mit einem medizinisch ausgerüsteten Gazeband gefüllt. Hierbei hat es sich
allerdings gezeigt, daß das Ausstopfen der Nasenhöhle mit einem solchen Gazeband höchst traumatisch für die
Schleimhaut der Nase ist und zu erheblichem Unwohlsein des Behandelten führt. Nicht allein die Einführung
der Gaze ist für den Behandelten unangenehm und schmerzhaft, sondern die Nasenschleimhaut kann
sogar verletzt werden, da verschiedene Bereiche der Gaze mit ungleichem Druck an die Begrenzungsfläche
der Nasenschleimhaut angepreßt werden. In den Bereichen besonders hohen Druckes treten dann
möglicherweise Verletzungen auf. Schließlich ist es außerdem selbst bei vorheriger Anfeuchtung des
Gazebandes nicht zu vermeiden, daß dieses an der Nasenschleimhaut anhaftet, so daß sich beim Entfernen
des Gazebandes aus der Nase erhebliche Schmerzen für den Behandelten und sogar Blutungen
ergeben können.
Die zweite Möglichkeit zur Füllung einer Nasenhöhle macht von einem aufblasbaren Beutel Gebrauch,
ein solcher ist als Simpson-Nasenbeutel bekannt. Alle bekannten aufblasbaren Beutel haben in aufgeblasenem
Zustand einen im wesentlichen kreiszylindrischen Querschnitt über den größten Teil
ihrer Länge. Außerdem sind bekannte Beutel aus einem Material hergestellt, das, obwohl-flexible,
nichtsdestoweniger vergleichsweise steif ist, wenn es auf das empfohlene Volumen aufgeblasen
worden ist. Dies hat seinen Grund darin, daß das empfohlene Volumen hier größer ist als das Volumen
des Beutels in entspanntem Zustand. Wird ein solcher bekannter Beutel in einer Nasenhöhle oder einem
entsprechende Nasenrückraum angeordnet, so ist ein ganz erheblicher Druck erforderlich, um Teile
des Beutels an die Oberfläche der Nasenhöhle bzw. des Nasenrückraumes anzulegen. Dieser hohe Druck
wird über den Beutel auf die Innenwandungen der Nasenhöhle oder des entsprechenden Nasenrückraumes
in den Bereichen übertragen, in denen der Beutel dort zur Anlage kommt, mit dem Ergebnis, daß erhebliche
Gewebebeschädigungen in diesen Bereichen auftreten können.
Außerdem ist bei einem Beutel mit einem geringen Volumen in entspanntem Zustand die Anpassungsfähigkeit
an eine unregelmäßige Oberfläche durch die Spannung in der Wandung des Beutels in aufgeblasenem
Zustand begrenzt, so daß hier begrenzte
Bereiche sehr hohen Druckes dort auftreten, wo der Beutel an der Innenwandung der Nasenhöhle bzw.
des Nasenrückraumes zur Anlage kommt.
Ausgehend von dem zuvor erläuterten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine Nasentamponiereinrichtung anzugeben,_ bei der eine Beschädigung des Gewebes- bzw. der Nasenschleimhaut
weitestgehend ausgeschlossen ist.
Die erfindungsgemäße Nasentamponiereinrichtung, bei der die zuvor aufgezeigte Aufgabe gelöst ist,
ist zunächst dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel auch außerhalb einer Nasenhöhle und eines entsprechenden
Nasenrückraumes in aufgeblasenem Zustand in seiner äußeren Form der gemeinsamen Form der
Nasenhöhle und des Nasenrückraumes entspricht, daß der Beutel aus einem medizinisch verträglichen
flexiblen Material besteht, daß das Material des Beutels eine Anpassung an die Form und ggf. an
Unregelmässigkeiten der Nasenhöhle und des Nasenrückraumes
erlaubt, so daß der größte Teil der Außenseite des Beutels an der Innenseite der Nasenhöhle
und des entsprechenden Nasenrückraumes zur Anlage kommen kann. Vorzugsweise ist die erfindungsgemäse
Nasentamponiereinrichtung dabei so ausgestaltet, daß der Schlauch aus einem flexiblen Material
besteht, daß die Flexibilität des Materials des Schlauches geringer ist als die Flexibilität des
Materials des Beutels, daß der Schlauch zumindest zum Teil innerhalb des Beutels angeordnet ist, daß
der Schlauch mindestens eine in das Innere des Beutels führende öffnung aufweist, so daß durch
Einleiten von Gas in den Schlauch der Beutel aufblasbar ist und der Schlauch beim Einführen des
nicht aufgeblasenen Beutels in die Nasenhöhle und den entsprechenden Nasenrückraum unterstützend
wirkt.
Wie zuvor angedeutet, sollte der Beutel der erfindungsgemäßen
Nasentamponiereinrxchtung aus einem medizinisch verträglichen Material bestehen, wofür
sich insbesondere ein medizinisch geeignetes Polyvinylchlorid mit einer Dicke von ungefähr 0,2 mm
als geeignet erwiesen hat.
Die bestgeeignete Form des Beutels der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung kann durch
anatomische Studien leicht herausgefunden werden.
Wesentlich bei der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung
ist es, daß der Beutel hier, verglichen mit den bekannten Beuteln, ein vergleichsweise yroßes
Volumen in entspanntem Zustand hat, so daß er mit relativ geringem Druck aufgeblasen werden kann. Dieser
relativ geringe Druck wird darüberhinaus gleichmäßig auf die Innenwandung der Nasenhöhle übertragen, so
daß das Auftreten schädlicher Spannungen in der Wandung des Beutels verhindert wird. Diese Merkmale
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stehen in scharfem Gegensatz zu den Merkmalen der bekannten aufblasbaren Beutel, die ja ein relativ
geringes Volumen in entspanntem Zustand aufweisen und erhebliche Drücke zum Aufblasen erfordern. Diese
erhebliche Drücke werden auf die Anlageflächen übertragen und führen'zu Gewebebeschädigungen und in
Extremfällen sogar zu Perforationen der Nasenscheidewand.
Obgleich die absoluten Abmessungen der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung von der Größe der
Nasenhöhle und des Nasenrückraumes eines speziellen Behandelten abhängen, soll doch der erfindungsgemäß
vorgesehene Beutel bei Aufblasen mit einem bescheidenen Druck schon den überwiegenden Teil der
Nasenhöhle und des Nasenrückraumes ausfüllen. Dadurch ist die betroffene Fläche der Innenwandung der
Nasenhöhle und des Nasenrückraumes, an der der Beutel zur Anlage kommt erheblich größer als bei
den Beuteln bekannter Nasentamponiereinrichtungen.
Während bei bekannten Nasentamponiereinrichtungen die Anlage des Beutels an der Innenwandung der
Nasenhöhle und des Nasenrückraumes relativ hart ist, ist bei der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung
die Anlage an der Nasenschleimhaut weich. Dies liegt daran, daß bei der erfindungsgemäßen
Nasentamponiereinrichtung in der Wandung des Beutels keine oder nur eine geringe Spannung auftritt. ·
Der Beutel der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung
ist wegen seiner speziellen Eigenschaften in der Lage, sich erheblich leichter an Unregelmässigkeiten der Wandung der Nasenhöhle
anzupassen als bekannte Beutel. Insbesondere kann sich der Beutel der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung
an die der Nasenscheidewand zugewandten Innenseiten der Nasenflügel anlegen.
Wegen der geringen Dicke des Materials, aus denen der Beutel der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung
hergestellt wird, und wegen der Flexibilität dieses Materials macht weder das Einführen
in die Nasenhöhle und den Nasenrückraum, noch das Entfernen hieraus bei der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung
in entspanntem Zustand
Schwierigkeiten. Dies liegt daran, daß der Beutel der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung
in entspanntem Zustand nur ein geringes Volumen be
nötigt, so daß insgesamt für den jeweils Behandelten 20 keine unnötigen Unannehmlichkeiten auftreten.
Was den Schlauch der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung
betrifft, so kann dessen Größe auf die Größe des Beutels abgestimmt sein. Für die
spezielle Anwendung bei einem Erwachsenen aber, hat sich die Anwendung eines Schlauches mit einem
äußeren Durchmesser von 5 mm als besonders geeignet erwiesen. Der Schlauch muß dabei grundsätzlich
flexibel sein,, so daß die Innenwandung der Nasenhöhle und des Nasenrückraumes nicht gefährdet wird.
Der Schlauch muß allerdings auch genügend steif sein, um das Einführen des Beutels in die Nasenhöhle
und den Nasenrückraum zu unterstützen.
Von besonderer Bedeutung ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung,
die dadurch gekennzeichnet ist, daß der Schlauch an seinem von dem Beutel wegweisenden Ende einen
Verschluß aufweist. Dabei ist es besonders vorteilhaft, daß der Verschluß ein Enwegventil aufweist,
da ß über das Einwegventil des Verschlusses Gas in den Beutel einleitbar ist und daß vermittels des
Anschlusses einer Spritze an den Verschluß das in dem Beutel befindliche Gas an dem Einwegventil vorbei
aus dem Beutel entfernbar ist, so daß der Beutel aus der Nasenhöhle und dem entsprechenden
Nasenrückraum entfernbar ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung
näher erläutert; es zeigt:
Figur 1 in schematischer Darstellung eine Seitenansicht
eines ersten Ausführungsbeispieles einer erfindungsgemäßen Nasentamponier
einrichtung,
Figur 2 einen Schnitt durch den Gegenstand nach
Figur 1 entlang der Linie II-II, mit
teilweise aufgeblasenem Schlauch,
teilweise aufgeblasenem Schlauch,
Figur 3 einen Schnitt durch den Gegenstand nach
Figur 1 entlang der Linie II-II, mit
entspanntem und zusammengefaltetem
entspanntem und zusammengefaltetem
Schlauch, und
Figur 4 in schematischer Darstellung und in
Seitenansicht ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung.
In den Figuren 1 bis 3 ist ein flexibler, aber nicht \
zu flexibler Schlauch 1 vorgesehen, der an einem |
Ende 2 abgeschlossen ist und an einem anderen Ende >
3 mit einem Verschluß 4 mit einem Ventil versehen j
ist. Die dem geschlossenen Ende 2 zugewandte Hälfte ,
des Schlauches 1 ist von einem dicht geschlossenen j
Beutel 5 umgeben. In dem Bereich des Schlauches |
1, der von dem Beutel 5 umgeben ist, sind öffnungen \
6 vorgesehen, über die ein Gasaustausch zwischen | dem Inneren des Schlauches 1 und dem Inneren des |
Beutels 5 möcrlich ist. |
Wie sich aus Figur 1 besonders deutlich ergibt, hat |
der Beutel. 5 im Profil gesehen einen Basisbereich I
7 und einen an diesen Basisbereich 7 anschließenden | zweiten Basisbereich 8. Der zweite Basisbereich 8 ■ f
steigt in dem Bereich, in dem der Schlauch 1 in den |
Beutel 5 eintritt, zu einem schrägen Frontbereich
9 an, der an seinem oberen Ende in einen Kopfbereich
10 übergeht. Der Kopfbereich 10 führt zu einem als bogenförmig anzusehenden Absetzbereich 11, der seinerseits
zu einem Rückbereich 12 führt. Der Rückbereich 12 geht im Bereich des geschlossenen Endes 2 des
Schlauches 1 in den ersten Basisbereich 7 über.
Am, in Figur 1 gesehen, rechten Ende des ersten Basisbereiches 7 bilden der Rückbereich 12 und das rechte
Ende des Absetzbereiches 11 den Bereich des Beutels 5, der in der Praxis in den Nasenrückraum eingeführt
wird und diesen blockiert. Das übrige des Beutels 5 ist dazu bestimmt, die Nasenhöhle auszufüllen.
Wie sich aus Figur 2, einem vertikalen Schnitt durch die in Figur 1 dargestellte Nasentamponiereinrichtung
in einer Ebene senkrecht zur Längsachse des Schlauches 1, ergibt, hat der Beutel 5 unter geringem Druck einen
im wesentlichen dreieckförmigen Querschnitt mit einem relativ schmalen zweiten Basisbereich 8 und zwei
relativ langen Seitenwandflachen 13,14. Der Beutel 5
kann aus zwei spiegelbildlich zueinander passenden Teilen hergestellt v/erden,- die an Schweißnähten 15
zusammengeschweißt sind. Entsprechende Schweiß- bzw. Siegelnähte sind in den Bereichen vorgesehen, in
denen der Schlauch 1 in den Beutel 5 eintritt und das geschlossene Ende 2 des Schlauches 1 aus dem
Rückbereich 12 des Beutels 5 austritt.
- 13 -
Wie sich im übrigen aus den voranstehenden Ausführungen ergibt, ist der Schlauch 1 wenngleich
flexibel nichtsdestoweniger . erheblich steifer als der Beutel 5, so daß betriebsmäßig der Schlauch
1 als Einführungsmittel zur Einführung der Nasentamponiereinrichtüng
in die Nasenhöhle und den Nasenrückraum einer Nase dienen kann. Um dies zu
tun, wird der Kopfbereich 10 des Beutels 5 bei entspanntem Beutel 5 nach unten in Richtung auf den
Schlauch 1 gedrückt, so daß sich die Seitenwand-
flachen 13,14 nach außen und oben wölben, wie das in
Figur 3 dargestellt ist. Betriebsmäßig wird eines der kurvenförmig geführten Glieder in Figur 3 unter
das Andere der Glieder in Figur 3 gezogen, so daß
zur Einführung in eine Nasenöffnung ein Gegenstand mit relativ kleinem Querschnitt vorliegt.
Ist die dargestellte Nasentamponiereinrichtung erst
einmal adäquat in eine Nase eingeführt und ist das
„ Ende 2 des Schlauches 1 im Nasenrückraum angeordnet,
20 so kann Luft oder ein anderes Gas durch den Verschluß
4 und das dort vorgesehene Ventil über eine Spritze o.dgl. in den Schlauch 1 eingeleitet werden und über
die öffnungen 6 in das Innere des Beutels 5 eintreten. Damit wird der Beutel 5 aufgeblasen. Hier
reicht ein geringer Druck zum Aufblasen des Beutels
5 aus, so daß dieser sich sanft an einen sehr großen Teil der Innenwandung der Nasenhöhle und des Nasenrückraumes
anlegt. Dadurch wird das Auftreten von
Punkten geringer Fläche und hohen Druckes, an denen
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Gewebebeschädigungen auftreten könnten, verhindert.
Um das Auftreten eines zu hohen Druckes im Beutel
-f 5 zu verhindern, kann der Druck des Gases, das
5 in den Beutel 5 eingeführt wird, vermittels einer Drückanzeigeeinrichtung überprüft werden. Alternativ
kann der Verschluß 4 mit dem dort vorgesehenen Ven-
•| til eine Einrichtung enthalten, über die eine
\ weitere Einführung von Luft oder einem anderen
10 Gas bei Erreichen eines vorbestimmten Druckes ver-I. hinderbar ist.
Wie sich aus den Zeichnungen ergibt, entspricht die Form des Beutels 5 in aufgeblasenem Zustand
der inneren Form von Nasenhöhle und Nasenrückraum, dies im Gegensatz zu bekannten Nasentamponiereinrichtungen.
Um die Nasentamponiereinrichtung aus der Nase wieder zu entfernen, genügt es, den Druck im Beutel 5
nachzulassen und den Beutel 5 zu entspannen. Dies
wird dadurch erzielt, daß über den Verschluß 4 an dem dort vorgesehenen Ventil vorbei das Gas
aus dem Beutel 5 mittels der Spritze herausgesaugt wird, so daß dieser Beutel 5 sich entspannen kann.
Nach vollständiger Entspannung des Beutels 5 kann
die Nasentamponiereinrichtung, d.h. der Schlauch 1 und der Beutel 5, aus der Nase entfernt werden.
Bei dem in Figur 4 dargestellten weiteren Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Nasentamponiereinrichtung
entsprechen die Bezugszeichen 21 bis 26
den Bezugszeichen 1 bis 6 in Figur 1. Anstelle der
den Bezugszeichen 1 bis 6 in Figur 1. Anstelle der
drei öffnungen 6 in Figur 1 sind hier vier öffnungen
26 vorgesehen. Der hier dargestellte Beutel 25 unterscheidet sich von dem in Figuj: 1 dargestellten Beutel
5 geringfügig in der Forme Die verschiedenen Randbereiche
des Beutels 25 sind hier mit den Bezugszeichen 27 bis 36 einschließlich versehen. Jeder Randbereich
ist im wesentlichen gerade und befindet sich in einem Winkel in Bezug auf die beiden benachbarten Randbereiche.
Der Bereich des Beutels 25, der von den Randbereichen 35,36 und 27 begrenzt wird, nimmt betriebsmäßig
den Nasenrückraum ein und blockiert diesen. Der übrige Teil des Beutels 25 ist betriebsmäßig zum Ausfüllen
der Nasenhöhle vorgesehen.
Die Gesamtlänge des Beutels 5,25 in entspanntem Zustandstand kann beispielsweise 80 mm betragen.
Claims (1)
- # · ftf« f tiVON KREISLER SCHÖNWALD EISHOLD FUES VON KREISLER KELLER SELTING WERNERPATENTANWÄLTE Peter Maurice Brown Dr.-Ing. von Kreisler11973R4A ςΐ-nkP Τλπρ Dr.-Ing. K. Schönwald, KölnÖ4A btOKe Lane Dr.-Ing. K. W. Eishold, Bad SodenWestbury-on-Trym, Dr·J·F·Fues- KölnDipl.-Chem. Alek von Kreisler, Köln Bristol, Avon BS9 3 SP, Dipl.-Chem. Carola Keller, Köln. Dipl.-Ing. G. Selling, KölnEngland Dr_ H .K Werner, KölnDEICHMANNHAUS AM HAUPTBAHNHOFD-5000 KÖLN 13. Juni 1981β Sg-vR-fzSchutzansprüche :Nasentamponiereinrichtung, mit einem aufblasbaren Beutel und einem Schlauch zum Aufblasen des Beutels, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (5,25) auch außerhalb einer Nasenhöhle und eines entsprechenden Nasenrückraumes in aufgeblasenem Zustand in seiner äußeren Form der gemeinsamen Form der Nasenhöhle und des Nasenrückraumes entspricht, daß der Beutel (5,25) aus einem medizinisch verträglichen flexiblen Material besteht, daß das Material des Beutels (5,25) in aufgeblasenem Zustand des Beutels (5,25) eine Anpassung an die Form und ggf. an Unregelmässigkeiten der Nasenhöhle und des Nasenrückraumes erlaubt, so daß der größte Teil der Außenseite des Beutels (5,25) an der Innenseite der Nasenhöhle und des entsprechenden Nasenrückraumes zur Anlage kommen kann.Telefon: (02fel) lSlO-J · Telix: ίβΒώΟ^'ώ'ραίς) · .Teleeramm: Dompalent Köln2. Nasentamponiereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (1,21) aus einem flexiblen Material besteht, daß die Flexibilität des Materials des Schlauches (1,21) geringer ist als die Flexibilität des Materials des Beutels (5,25), daß der Schlauch (1,21) zumindest zum Teil innerhalb des Beutels (5,25) angeordnet ist, daß der Schlauch (1,21) mindestens eine in das Innere des Beute-ls (5,25) führende Öffnung (6,26) aufweist, so daß durch Einleiten von Gas in den Schlauch (1,21) der Beutel (5,25) aufblasbar ist und der Schlauch (1,21) beim Einführen des nicht aufgeblasenen Beutels (5,25) in die Nasenhöhle und den entsprechenden Nasenrückraum unterstützend wirkt.3. Nasentamponiereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (5,25) aus einem medizinisch geeigneten Polyvinylchlorid besteht.4. Nasentamponiereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Material des Beutels (5,25) eine ßicke von ca. 0,2 mm aufweist.5. Nasentamponiereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (1,21) einen äußeren Durchmesser von ca. 5 mm aufweist .6. Nasentamponiereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (1,21) an seinem von dem Beutel (5,25) wegweisenden Ende (3,23) einen Verschluß (4,24) aufweist.7. Nasentamponiereinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß (4,24) ein Einwegventil aufweist, daß über das Einwegventil des Verschlusses (4,24) Gas in den Beutel (5,'25) einleitbar ist und daß vermittels des Anschlusses
einer Spritze an den Verschluß (4,24) das in dem
Beutel (5,25) befindliche Gas an dem Einwegventil vorbei aus dem Beutel (5,25) entfernbar ist, so
daß der Beutel (5,25) aus der Nasenhöhle und dem
entsprechenden Nasenrückraum entfernbar ist.
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1981
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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