DE8030574U1 - Zur erstellung einer installationswand dienendes wandelement - Google Patents
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Description
Unsere Akt en-Nr. 2149/220 Bad Gandersheim, .14. Nov. 1980
Karl Heinz Vahlbrauk
Zur Erstellung einer Installationswand dienendes Wandelement
Die Erfindung bezieht sich auf ein zur Erstellung einer Installationswand für sanitäre Einrichtungen
dienendes, geschoßhohes Wandelement mit Installationsleitungen und -bauteilen.
In der modernen Bautechnik ist es zur Erstellung von Installationswänden, an denen die verschiedenen
sanitären Ausstattungsgegenstände angebracht werden sollen, bekannt, geschoßhohe Wandelemente zu verwenden,
die auch bereits Installationsleitungen und -bauteile enthalten können. Der haustechnischen Ver- und Entsorgungstechnik
sind durch erweiterte Anforderungen im Bereich der Schall- und Wärmedämmung sowie der Haltbarkeitserwartung
und Anpassungsfähigkeit an sich ändernde Raumnutzungen Aufgaben gestellt, die mit der noch sehr
verbreiteten herkömmlichen Installationsweise nur unzureichend oder nicht mehr zu erfüllen sind. Ein wesentlicher
Grund für dieses Hindernis und damit für den installationstechnischen Fortschritt sind die herkömmlichen
Bauarten für entsprechende Wandelemente. Entweder sind solche Wände oder Wandelemente, z.B. bei
ihrer vollständigen Herstellung aus Beton, zu hart, um
-25 Installationsleitungen und -bauteile mit vertretbarem Aufwand bauseits einzubringen, z.B. einzufrasen, oder es
sind die verwendeten Bauteile nicht oder nur schwierig bearbeitbar, z.B. im'Fall von Leichtbau- wie Porotonziegeln.
In anderen Fällen fehlt es den Wandelementen an der erforderlichen Eigensteifigkeit oder eigenen
Tragfähigkeit, oder sie dürfen durch nachträgliche Einarbeitung von Ausnehmungen oder dergleichen statisch
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nicht geschwächt werden. Andere Wandelemente, z.B. aus
Polyesterbeton, sind an sich für solche Arbeiten geeignet, genügen aber nicht den Anforderungen an die Feuerbeständigkeit
.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Wandelement
der eingangs angegebenen Art zu schaffen, bei dem einerseits die Forderungen nach der erforderlichen
Schall- und Wärmedämmung sowie Feuerfestigkeit erfüllt werden, andererseits eine nachträgliche Bearbeitung zur
Aufnahme von Installationsleitungen und -bauteilen sowohl bei der industriellen Vorfertigung wie auch bauseits
ermöglicht wird, ohne die erforderliche Festigkeit des Wandelements nennenswert zu schwächen. Dabei soll
eine industrielle Vorfertigung ermöglicht werden, die zugleich eine hohe Anpassungsfähigkeit an die jeweiligen
Gegebenheiten der individuellen Raumnutzung ermöglicht, also insbesondere eine Anpassungsfähigkeit an die unterschiedlichen
AnschlußVerhältnisse der Baustelle.
Dies wird nach der Erfindung bei einem Wandelement der eingangs angegebenen Art vor allem dadurch erreicht,
daß eine tragfähige Stützplatte wenigstens auf einer ihrer Seitenflächen über ihre gesamte Höhenerstreckung
mit einer oder mehreren aufeinandergesetzten Wärmedämmplatten aus einem anorganischen hydraulisch oder keramisch
gebundenen Schaumwerkstoff fest verbunden ist und in der oder den Wärmedämmplattsn Ausnehmungen zur Aufnahme von
Installationsleitungen und/oder -bauteilen geformt sind und daß die Wärmedämmplatten außen mit Abdeckplatten
höherer Dichte als die des Schaumwerkstoffs verbunden
3C sind. Hierdurch wird ein optimum an Abstimmung von industrieller
Vorfertigung und handwerklich-bauseitiger Installation erzielt, das trotz industrieller Vorfertigung
eine individuelle Anpassungsfähigkeit an die jeweiligen Anschlußverhältnisse ermöglicht. Die Stützplatte
übernimmt len wesentlichen Anteil an der erforderlichen
Festigkeit des Wandelements. Zu dieser Festigkeit und zur
gesamten Tragfähigkeit des Wandelements tragen ferner bei die aufeinandergesetzten und mit der Stützplatte verbundenen
Wärmedämmplatten. Avchdie Abdeckplatten tragen
weiterhin zur Festigkeit und Steifigkeit des Wandelements bei, so daß insgesamt eine Art Sandwichkonstruktion geschaffen
wird, die allen statischen Erfordernissen gewachsen ist. Da die Stützplatte den wesentlichen Anteil
an der erforderlichen Festigkeit übernimmt oder auch zur vollen Erstellung der Festigkeit bemessen werden kann,
können die Wärmedämmplatten aus dem Schaumwerkstoff sowohl bei der industriellen Vorfertigung als auch bauseits
mit den jeweils gewünschten Ausnehmungen für die zu verlegenden Installationsleitungen oder die einzubringenden
Installationsbauteile versehen werden. Dies ist auch bauseits unter vollständiger Anpassung an die jeweiligen
Anschlußverhältnisse möglich, da sich der Schaumwerkstoff der Wärmedämmplatten leicht bauseits mit einfachen Mitteln
bearbeiten läßt, z.B. fräsen und bohren läßt. Mit den erfindungsgemäß außen aufgebrachten Außenplatten können
dann diese Ausnehmungen abgedeckt werden, wobei diese Abdeckplatten die jeweils erforderlichen Luft- und
Wasseranschlüsse nach außen freigeben. Ferner wird erreicht, daß die erfindungsgemäß eingesetzten Wärmedämmplatten
bereits selbst die erforderliche Wärmedämmung mit sich bringen. Der verwendete Schaumwerkstoff ist
schließlich ebenfalls schalldämmend. Werden die Ausnehmungen im Schaumwerkstoff der Wärmedämmplatten den
jeweiligen Installationsleitungen und -bauteilen entsprechend bemessen, so übernehmen diese Wärmedämmplatten
bereits die erforderliche Isolierung, so daß eine gesonderte Isolierung entfällt. Die Ausnehmungen können
natürlich auch mit geeignetem Isoliermaterial verfüllt werden. Alle diese Arbeiten sind sowohl in der industriellen
Vorfertigung als auch höchst anpassungsfähig bauseits ausführbar. Die tragfähige Stützplatte nach der
Erfindung kann nach den jeweiligen Gegebenheiten auch auf beiden Seitenflächen erfindungsgemäß durch die Wärmedämm- h
platten und Abdeckplatten belegt sein. |
Besonders vorteilhaft ist es sowohl hinsichtlich der f
Wärmedämmung wie hinsichtlich der Schalldämmung wie hin- ; sichtlich der Feuerfestigkeit, wenn in weiterer Ausgestaltung
der Erfindung die Wärmedämmplatten aus keramischem Schaumwerkstoff, vorzugsweise aus keramisch gebundenem
Blähton, bestehen. Hier können Wärmedämmplatten aus einem solchen Blähton verwendet werden, wie sie in
der DE-PS 19 14 372 beschrieben sind. ν
Werden besonders hohe Festigkeiten gefordert, so kann die Stützplatte aus Stahlbeton bestehen. Werden jedoch besonders
hohe Anforderungen an die Wärmedämmung, die Schalldämmung und insbesondere die Feuerfestigkeit gestellt, so
ist es vorteilhaft, wenn in weiterer Ausbildung der Erfindung die Stützplatte ebenfalls aus keramischem Schaumwerkstoff
der angegebenen Art besteht, jedoch mit höherer Dichte als die der Wärmedämmplatten. Eine solche Stützplatte
kann bei entsprechender Bemessung in vollem Umfang die Tragfähigkeit des Wandelements gewährleisten,
zumindest in Verbindung mit den Wärmedämmplatten und den Abdeckplatten. Dabei kann diese Stützplatte zur Erhöhung ;
der Festigkeit bewehrt sein, insbesondere faserverstärkt. :;
Für die gewünschten Eigenschaften des Wandelements ist es vorteilhaft, wenn ferner die Abdeckplatten aus,
insbesondere faserverstärktem, Hydrosol-Colloid-Zement bestehen. Dieser Werkstoff eigent sich sowohl für die
feste Verbindung mit der Gesamtkonstruktion wie auch für die lösbare Abdeckung etwaiger Ausnehmungen in den Wärmedämmplatten für Montage- und Wartungszwecke und bietet
zugleich eine in jeder Hinsicht günstige Wandoberfläche. Die Stützplatte, die Wärmedämmplatte oder -platten und
wenigstens abschnittweise die Abdeckplatten sind zweckmäßig durch hydraulische Bindung innig miteinander ver-
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bunden. Hierdurch wird eine besonders günstige und feste Sandwichkonstruktion des Wandelements erzielt. Lediglich
im Bereich der Lösbarkeit können die Abdeckplatten ohne eine solche innige hydraulische Bindung verbleiben bzw.
lösbar oder auch bedingt lösbar mit der jeweiligen Wärmedämmplatte verbunden sein, nämlich insbesondere im Bereich
der jeweiligen Ausnehmungen, die für die jeweiligen Arbeiten zugänglich bleiben sollen.
Zur Einsparung jeder weiteren zusätzlichen, sonst sehr aufwendigen Wärme- und Schallisolation der Installationsleitungen
und -bauteile ist es weiterhin von Vorteil, wenn wenigstens die die Installationsleitungen
aufnehmenden Ausnehmungen in den Wärmedämmplatten mit einem kompressiblen wärmedämmenden Schaumstoff ausgefüllt
sind. Hier kann z.B. besonders günstig vernetzter Polyäthylenschaum verwendet werden. Dabei ist es zweckmäßig,
wenn der kompressible wärmedämmende Schaumwerkstoff wenigstens teilweise durch eine innere Belegung der zugehörigen
Abdeckplatte gebildet ist. Hierdurch ist es möglich, die Installationsleitungen und -bauteile vollständig
in den Schaumwerkstoff einzubetten, wenn die lösbare Abdeckplatte auf diese Ausnehmung aufgesetzt
wird. Ist die Ausnehmung bereits mit dem kompressiblen Schaumwerkstoff ausgefüllt und wird die Leitung bzw. der
Bauteil eingebracht, so bildet sich durch die Verpressung eine erste Halbschale aus Isoliermaterial. Wird nun die
mit dem Schaumwerkstoff belegte Abdeckplatte aufgesetzt, so schließt deren Belegung mit dem kompressiblen Schaumwerkstoff
die bereits vorhandene Halbschale aus Isoliermaterial, so daß eine vollständige, sichere Isolation
erzielt wird ohne jeden weiteren Isolationsaufwand, z.B. ohne die sonst so kostenaufwendige Bewicklung der Leitung.
Als bauliche Lösung für ein derartiges Wandelement hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn in weiterer
Ausgestaltung der Erfindung die Stützplatte auf beiden
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Seitenflächen mit Wärmedämmplatten und Abdeckplatten verbunden ist und die Stützplatte an ihrem Fuß im Querschnitt
T-förmig ausgebildet ist und die Abdeckplatten sich an ihren unteren Kanten an oder in den Schenkeln
dieses T-förmigen Fußes abstützen. Hierdurch läßt sich
die Stützplatte besonders günstig im jeweiligen Boden aufnehmen und bietet zugleich die erforderliche Auflage
für die Wäriaedämmplatten und die Abdeckplatten.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Stützplatte an ihrem oberen Ende mit geringerer
Höhe als die Wärmedämmplatten derart ausgebildet, daß zwischen den Wärmedämmplatten ein Aufnahmekanal gebildet
ist. Es endet somit bei dem geschoßhohen Wandelement die Stützplatte in einem Abstand unterhalb der jeweiligen
Decke und bildet mit den beiderseitigen Wärmedämmplatten und der Decke einen feuerwiderstandsfähigen, schall- und
wärmegedämmten Aufnahmeraum, hinter dem Leitungen, ins- " besondere AbflußSammelleitungen und/oder Lüftungsleitungen
geführt werden können.
Vorteilhaft ist es ferner, wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Wandungen der Ausnehmungen
in den Wärmedämmplatten mit faserverstärktem Zement, vorzugsweise Hydrosol-Colloid-Zement, beschichtet sind.
Hierdurch wird eine Art Konsolenwirkung innerhalb der Wärmedämmplatte für die Ausnehmung erzielt, so daß die
gesamte Ausnehmung auch bei größeren Abmessungen vollständig stützenfrei ausgebildet sein kann.
Auch ist es möglich, in das Wandelement einen integrierten Fußbodenablauf einzuformen, der dann direkt
mit dem jeweiligen Schmutzwasserfallstrang verbunden ist und einen Zulauf sowohl für das Oberflächenwasser wie
für die Abwässer aus einem Sanitärobjekt aufweist. Gerade die Konstruktion nach der Erfindung ermöglicht eine
derartige Integration von weiteren Installationsleitungen und -bauteilen sowie möglicn^eise auch Sanitärobjekten
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selbst, und zwar stets bei industrieller Vorfertigung einerseits und bauseitiger Anpassungsfähigkeit andererseits.
nach der Erfindung gestaltet, so ist es baulich und funktionsmäßig von besonderem Vorteil, wenn
zwei Wandelemente parallel
zueinander und in einem vorgegebenen Abstand voneinander
angeordnet und an ihren oberen Stirnflächen durch aufge
setzte, waagerecht verlaufende plattenförmige Decken
elemente aus keramischem Schaumwerkstoff der eingangs geschilderten Art miteinander verbunden sind. Hierdurch
wird unter Ausnutzung aller geschilderten Vorteile des Wandelements eine Raumzelle geschaffen, die vorgefertigt
und als Naßraum in ein Bauwerk eingefügt werden kann, wobei die Wandelemente auf ihren Innenseiten und/oder,
je nach erfindungsgemäßer Ausgestaltung, auf der Innen-
und Außenseite mit den jeweils gewünschten Santitärobjekten ausgerüstet werden kann. Die durch die Wandelemente
und die Deckenelemente umschlossene Raumzelle bildet einen weiteren Naßraum, z.B. für einen besonderen Intimbereich innerhalb des Gebäudes, insbesondere der Wohnung.
So können beidseitig dieser Raumzelle die üblichen sanitären Einrichtungen installiert werden, während
innerhalb des umschlossenen Naßraums sowohl Sanitärobjekte wie auch weitere Wohnungseinrichtungen, insbesondere Schrankwände oder dergleichen untergebracht
werden können. So kann z.B. die gebildete Raumzelle einen Umkleideraum mit Wasch- und Bademöglichkeiten
bilden. Natürlich ist es möglich, auch wenigstens eine der Querseiten dieser Raumzelle mit einem Wandelement
nach der Erfindung abzuschließen.
Merkmale, weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich auo den Ansprüchen und der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der
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Erfindung anhand der Zeichnung. Es zeigen
Fig. 1 eine schaubildliche Darstellung eines entsprechend der Erfindung gestalteten geschoßhohen Wandelements
zur Erstellung einer Installationswand für sanitäre Einrichtungen mit teilweise gebrochener Darstellung
einer Abdeckplatte,
Fig. 2 schaubildlich und schematisch als weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung eine mit Wandelementen
nach der Erfindung erstellte Raumzelle für Naßräume.
Das geschoßhohe Wandelement gemäß Fig. 1 weist eine tragfähige Stützplatte 1 auf, die an ihrem Fuß 1a im
Querschnitt T-förmig ausgebildet ist und aus Stahlbeton oder auch aus keramischem Schaumwerkstoff mit für die
Tragfähigkeit bemessener Dichte besteht. Beidseitig ist diese tragfähige Stützplatte 1 über ihre gesamte Höhenerstreckung mit mehreren aufeinandergesetzten Wärmedämmplatten 2 aus einem anorganischen hydraulisch oder
keramisch gebundenen Schaumwerkstoff, insbesondere keramisch gebundenem Blähton, fest verbunden, und zwar
durch hydraulische Bindung. Diese Wärmedämmplatten 2 weisen zur Aufnahme von Installationsleitungen, die im
einzelnen noch beschrieben werden, sowie von geeigneten Installationsbauteilen Ausnehmungen 3a, 3b, 3c, 3d und
3e auf. Außen sind diese Wärmedämmplatten 2 abgedeckt durch Abdeckplatten 4 höherer Dichte als die des Schaumwerkstoffs
der Wärmedämmplatten 2. Die Wärmedämmplatten 2 weisen, wenn sie aus keramisch gebundenem Blähton bestehen,
zweckmäßig eine Dichte von 0,3g/cm3 auf. Auch die Abdeckplatten 4 sind zweckmäßig durch hydraulische
Bindung mit den Wärmedämmplatten 2 verbunden, soweit sie nicht aus Wartungs- oder Montagegründen lösbar, z.B.
durch geeignete Verschraubung, angeschlossen sind.
In der Ausnehmung 3a verläuft beispielsweise ein waagerechtes Installationsrohr 5. In der Ausnehmung 3b
verläuft z.B. ein waagerechtes Abwasserrohr 6, an das ein senkrechtes Abwasserrohr 7 angeschlossen ist,
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in der Ausnehmung 3c verläuft, die zweckmäßig der Gestalt
dieses Rohres 7 entsprechend als Halbschale ausgebildet ist.
Wie bei 8 angedeutet, ist die Ausnehmung 3c in dem
Raum, der nicht durch das Rohr 7 ausgefüllt ist, mit einem kompressiblen wärmedämmenden Schaumwerkstoff ausgefüllt.
Dieser kompressible wärmedämmende Schaumwerkstoff 8 kann auch als innere Belegung der zugehörigen
Abdeckplatte 4 in diesem Bereich ausgebildet sein und legt sich somit unter Anpassung an die Rohrkontur 7 beim
Aufsetzen der Abdeckplatte 4 gegen dieses Rohr. Auch die Ausnehmungen 3a und 3b können mit dem wärmedämmenden
Schaumwerkstoff, z.B. vernetztem Polyäthylenschaum, ausgefüllt
sein.
Zweckmäßig sind die den Ausnehmungen 3a und 3b zugekehrten Innenwandungen der zugeordneten Wärmedämmplatten
4 mit faserverstärktem Zement, insbesondere Hydrosol-Colloid-Zement beschichtet, so daß sich eine
feste konsolenartige Abstützung ergibt. Diese Beschichtungen sind mit 9 bezeichnet. Die unteren Abdeckplatten
4 sind beidseitig in den Schenkeln des Fußes 1a der Stützplatte 1 abgestützt, wie Fig. 1 zeigt. Mit dem Fuß
1a ist die Stützplatte 1 ferner in geeigneter Weise in den Boden 10 des Bauwerks eingelassen und ruht dort auf.
Im übrigen erstreckt sich das Wandelement bis zur Decke 11 des jeweiligen Bauwerks.
In den jeweiligen Wärmedämmplatten 2 können weitere Ausnehmungen zur Aufnahme von Installationsbauteilen vorgesehen
sein, z.B. die Ausnehmung 3d und die Ausnehmung 3e, z.B. zur Aufnahme eines Toiletten- oder Spiegelschranks
oder dergleichen. Sämtliche Ausnehmungen 3a bis 3e können entweder bei der industriellen Vorfertigung
des Wandelements eingebracht oder bauseits entsprechend den jeweiligen Anschlußverhältnissen eingearbeitet werden,
z.B. eingefräst und/oder gebohrt. In die Wärmedämm-
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platten oder frei innerhalb der jeweiligen Ausnehmungen können Führungs- oder Halterungsschienen aus Metall eingesetzt
sein, an denen mit geeigneten, insbesondere schallisolierten Befestigungselementen die Leitungen
und Bauteile befestigt werden können. Εε wird aus der vorstehenden Beschreibung und der Zeichnung deutlich,
daß auch an anderen Stellen geeignete Ausnehmungen in den Wärmedämmplatten 2 vorgesehen und auch die Abdeckplatten
4 mit den jeweils geeigneten Luft- und Wasserdurchtrittsoffnungen
versehen werden können.
Wie ferner aus Fig. 1 ersichtlich ist, kann es zweckmäßig sein, die Stützplatte an ihrem oberen, der Decke
11 zugewandten Ende mit geringerer Höhe als die Wärmedämmplatten 4 derart auszubilden, daß zwischen den Wärme-
dämmplatten 4 ein Aufnahmekanal 12 gebildet ist, in den geeignete Installationsleitungen, insbesondere Sammelleitungen
oder dergleichen, eingebracht werden können. Wie bei 13 angedeutet, können die Wärmedämmplatten 4
durch Zwischenschaltung geeigneter Verbindungsmassen oder Verbindungsplatten miteinander innig verbunden werden.
Fig. 2 zeigt als weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung eine mit den Wandelementen nach der Erfindung
aufgebaute Raumzelle für Naßräume. Diese Raumzelle weist zunächst zwei Wandelemente 14 und 15 auf, die gemäß der
Erfindung, z.B. nach Fig. 1, gestaltet sind. Diese Wandelemente 14 und 15 verlaufen parallel zueinander und sind
in einem vorgegebenen Abstand voneinander angeordnet. An ihren oberen Stirnflächen sind diese Wandelemente 14 und
15 durch aufgesetzte, waagerecht verlaufende plattenförmige Deckenelemente 16 aus keramischem Schaumwerkstoff,
insbesondere keramisch gebundenem Blähton der eingangs angegebenen Art, miteinander verbunden, so daß
sich ein mit der Basis nach oben gerichteter U-förmiger Querschnitt der Raumzelle ergibt. Wie Fig. 2 als Beispiel
auch für die Anschlußmöglichkeiten des Wandelements
nach Fig. 1 zeigt, können ein- oder beidseitig die Wandelemente 14 und 15 mit den verschiedensten Sanitärobjekten
17 ausgerüstet werden. Es ergibt sich innerhalb der Raumzelle 14, 15, 16 ein Naßraum, während beidseitig
dieser Raumzelle einerseits, nämlich in Fig. 2 vorn, eine Badezimmereinrichtung und andererseits, nämlich in
Fig. 2 hinten, eine Kücheneinrichtung angeschlossen werden kann. Innerhalb der gebildeten Naßzelle können Umkleideschränke
18 oder dergleichen vorgesehen sein, so daß sich ein Raum "z,B. für den Intimbereich ergibt, insbesondere
eine Umkleide- mit Wasch- und Bademöglichkeiten.
Patentanwälte DIpl.-Ing. Horst Rose
Dipl.-Ing. Peter KoseJ
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Claims (12)
1. Zur Erstellung einer Installationswand für sanitäre Einrichtungen dienendes, geschoßhohes Wandelement
mit Installationsleitungen und -bauteilen," dadurch gekennzeichnet, daß eine tragfähige Stützplatte
(1) wenigstens auf einer ihrer Seitenflächen über ihre gesamte Höhenerstreckung mit einer oder mehreren aufeinandergesetzten
Wärmedämmplatten (2) aus einem anorganischen hydraulisch oder keramisch gebundenen Schaumwerkstoff
fest verbunden ist und in der oder den Wärmedämmplatten (2) Ausnehmungen (3a bis 3e) zur Aufnahme
von Installationsleitungen und/oder -bauteilen geformt sind und daß die Värmedämmplatten (2) außen mit Abdeckplatten
(4) höherer Dichte als die des Schaumwerkstoffs verbunden sind.
2. Wandelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärmedämmplatten (2) aus keramischem Schaumwerkstoff,
vorzugsweise aus keramisch gebundenem Blähton, bestehen.
3. Wandelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützplatte (1) aus Stahlbeton
besteht.
4. Wandelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützplatte (1) ebenfalls aus
anorganischem hydraulisch oder keramisch gebundenem Schäumwerkstoff, vorzugsweise aus keramisch gebundenem
Blähton höherer Dichte als die der Wärmedämmplatten (2) besteht.
5. Wandelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützplatte (1) bewehrt, insbesondere
faserverstärkt, ist. -13-
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6. Wandelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatten (4) aus,
insbesondere faserverstärktem, Hydrosol-Colloid-Zement
bestehen.
7. Wandelement nach' einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützplatte (1), die
Wärmedämmplatte oder -platten (2) und wenigstens abschnittweise die Abdeckplatten (4) durch hydraulische
Bindung innig miteinander verbunden sind.
8. Wandelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die im Bereich der Ausnehmungen
(3a bis 3d) verlaufenden Abdeckplatten (4) lösbar mit der Wärmedämmplatte (Z) verbunden sind.
9. Wandelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die die Installationsleitungen
(5,6,7) aufnehmenden Ausnehmungen (3a bis 3c) mit einem kompressiblen wärmedämmenden Schaumwerkstoff
ausgefüllt sind.
10. Wandelement nach Anspruch 9, dadurch gekenn-
zeichnet, daß der kompressible wärmedämmende Schaumwerkstoff wenigstens teilweise durch eine innere Belegung
(8) der zugehörigen Abdeckplatte (4) gebildet ist.
11. Wandelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützplatte (1) auf beiden
Seitenflächen mit Wärmedämmplatten (2) und Abdeckplatten (4) verbunden ist und die Stützplatte an ihrem
Fuß (1a) im Querschnitt I-förmig ausgebildet ist und die Abdeckplatten (4) sich an ihren unteren Kanten an oder
in den Schenkeln dieses T-förmigen Fußes (1a) abstützen.
12. Wandelement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützplatte (1) an ihrem
oberen Ende mit geringerer Höhe als die Wärmedämmplatten (4) derart ausgebildet ist, daß zwischen den Wärmedämmplatten
ein Aufnahmekanal (12) gebildet ist.
-14-
13· Wandelement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandungen der Ausnehmungen
(3a,3b) in den Wärmedämmplatte« (2) mit faserverstärktem
Zement (9)» vorzugsweise Hydrosol-Colloid-Zement, beschichtet sind.
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Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19808030574 DE8030574U1 (de) | 1980-11-15 | 1980-11-15 | Zur erstellung einer installationswand dienendes wandelement |
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Publications (1)
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| DE8030574U1 true DE8030574U1 (de) | 1983-10-06 |
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| DE19808030574 Expired DE8030574U1 (de) | 1980-11-15 | 1980-11-15 | Zur erstellung einer installationswand dienendes wandelement |
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|---|---|
| DE (1) | DE8030574U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3426831A1 (de) * | 1984-07-20 | 1986-01-23 | Blohm + Voss Ag, 2000 Hamburg | Aus vorgefertigten wand- und deckentafeln bestehendes raumbausystem fuer schiffe und aehnliche baukoerper |
| DE4100914A1 (de) * | 1990-01-31 | 1991-08-08 | Karl Heinz Vahlbrauk | Wandelement |
| DE4015342A1 (de) * | 1990-05-12 | 1991-11-14 | Karl Heinz Vahlbrauk | Installationswand |
| DE4108644A1 (de) * | 1991-03-16 | 1992-09-17 | Karl Heinz Vahlbrauk | Wandelement fuer zwecke des hochbaus |
-
1980
- 1980-11-15 DE DE19808030574 patent/DE8030574U1/de not_active Expired
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3426831A1 (de) * | 1984-07-20 | 1986-01-23 | Blohm + Voss Ag, 2000 Hamburg | Aus vorgefertigten wand- und deckentafeln bestehendes raumbausystem fuer schiffe und aehnliche baukoerper |
| DE4100914A1 (de) * | 1990-01-31 | 1991-08-08 | Karl Heinz Vahlbrauk | Wandelement |
| DE4015342A1 (de) * | 1990-05-12 | 1991-11-14 | Karl Heinz Vahlbrauk | Installationswand |
| DE4108644A1 (de) * | 1991-03-16 | 1992-09-17 | Karl Heinz Vahlbrauk | Wandelement fuer zwecke des hochbaus |
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