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DE7921550U1 - Zigarettenpackung - Google Patents

Zigarettenpackung

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DE7921550U1
DE7921550U1 DE19797921550 DE7921550U DE7921550U1 DE 7921550 U1 DE7921550 U1 DE 7921550U1 DE 19797921550 DE19797921550 DE 19797921550 DE 7921550 U DE7921550 U DE 7921550U DE 7921550 U1 DE7921550 U1 DE 7921550U1
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DE
Germany
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cigarette
container
pack according
cigarettes
open side
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DE19797921550
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/07Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles
    • B65D85/08Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles rod-shaped or tubular
    • B65D85/10Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles rod-shaped or tubular for cigarettes
    • B65D85/1009Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles rod-shaped or tubular for cigarettes provided with proffering means
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/38Drawer-and-shell type containers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
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    • B65D85/07Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles
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    • B65D85/10Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles rod-shaped or tubular for cigarettes
    • B65D85/1036Containers formed by erecting a rigid or semi-rigid blank

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Description

Zigarettenpackung
Die Neuerung betrifft Packungen für Tabakerzeugnisse, wie insbesondere Zigaretten. Es ist aber auch möglich, diese Packungen nach dem Verbrauch der Zigaretten oder als Handelspackungen für andere Verbrauchsartikel von zigarettenähnlicher Form oder für zum Verzehr bestimmte Waren, beispielsweise für Süßigkeiten, wie Schokoladenzigaretten, Lakritzestangen o.a., zu verwenden .
Zigaretten werden gegenwärtig fast ausschließlich in zwei Arten von Verpackungen angeboten: einer weichen Packung aus festem Papier, die durch Aufreißen der äußeren Cellophanhülle geöffnet wird und sich nach ihrer öffnung nicht wieder dicht schließen läßt, oder in einer festen Packung aus dünnem Karton, deren Oberteil um einen Falz herum nach dem Aufreißen der äußeren Cellaphanhülle zurückgeklappt werden kann. Auch diese Packung läßt sich nach ihrem öffnen, insbesondere nach mehrmaligem öffnen, nicht wieder richtig schließen, da der Falz dann weich wird und das Oberteil anfängt zu sperren.
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Der starke Raucher, der pro Tag mindestens eine Schachtel aufbraucht, kümmert sich normalerweise nicht sehr darum, In welchem Zustand die Zigarettenverpackung 1st. Dagegen fallen die erwähnten Nachtelle des schlechten Schließens demjenigen auf, der nur gelegentlich raucht oder Zigaretten in erster Linie zum Anbieten für Gäste mit sich führt oder bei sich in Büro oder Wohnung aufbewahrt. Wenn man eine angerissene Schachtel mit Zigaretten längere Zeit mit sich führt, fällt auch auf, daß die Zigaretten dadurch leiden, daß sie in der angerissenen Packung lose herumfallen. Da es schon unter dem Aspekt der auf bestimmte Packungsgrößen genormten Zigarettenautomaten nicht sinnvoll ist, sehr kleine Packungen herzustellen, muß dieser Nachteil bei den üblichen Packungen in Kauf genommen werden.
Aus dem DE-GM G 79 01 773 ist ferner eine Kombinationspackung für Zigaretten und Zündhölzer bekannt, die aus einer quaderförmigen Hülle und einem ausschiebbaren inneren Zigarettenbehälter besteht, auf dem eine Zündholzschicht angeordnet ist. Die offene Seite der Hülle ist dabei senkrecht zur Anordnungsrichtung der Zigaretten im Zigarettenbehälter angeordnet.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, neuartige Packungen für Zigaretten anzugeben, die insbesondere dem schwächeren Raucher Gewähr bieten, daß eine Packung auch nach mehrmaligem Offnen noch gut schließt, und die es ermöglichen, auch aus einer angebrochenen Packung Zigaretten anzubieten, die völlig
unversehrt oder sogar noch frisch verpackt sind.
Diese Aufgabe wird durch Packungen mit den in den Ansprüchen wiedergegebenen Merkmalen gelöst.
Nachfolgend werden die neuerungsgemäßen Packungen anhand von vier Ausführungsbeispielen unter Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert. Die Vorteile der einzelnen Ausführungsbeispiele werden gleichfalls im Zusammenhang mit den Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine einfache Packung mit abklappbarer Hülle und aus dem Zigarettenbehälter ausschiebbarem Schubbhälter,
Fig. 2 eine Doppelpackung mit kasettenähnlicher Hülle und zwei parallelen, aus dem Zigarettenbehälter ausschiebbaren Schubbehältern,
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform einer Doppelpackung mit aufstellbarem eigentlichem Zigarettenbehälter,
Fig. 4 eine vereinfachte-Ausführungsform einer Doppelpackung und eine Ansicht einer möglichen Abwicklung dieser Packung, halb mit Zigaretten gefüllt.
Fig. 1 zeigt eine Zigarettenpackung, die aus einer Hülle 1 und einem inneren Zigarettenbehälter 6 besteht» wobei der innere Zigarettenbehälter 6 wiederum aus einer weiteren Hülle 8 und
aus einem darin verschiebbar angeordneten Schubbehälter 9 besteht. Die Hülle 1 ist an einer Seite 2 offen, so daß sie auf den inneren Zigarettenbehälter 6 aufgeschoben werden kann. Die offene Seite 2 der Hülle 1 und der innere Zigarettenbehälter 6 wirken dabei derart zusammen, daß der innere Behälter 6 annähernd parallel zur Anordnungsrichtung der Zigaretten 3 im Behälter 6 in die Hülle 1 eingeschoben wird. Im Falle des abgebildeten Ausführungsbeispiels sind Hülle 1 und innerer Behälter 6 über einen Falz 7 miteinander verbunden, so daß die Hülle 1 nicht exakt parallel aufgeschoben wird, sondern durch eine Klappbewegung um den Falz 7 auf den inneren Behälter 6 aufgeklappt wird. Es ist aber selbstverständlich möglich, die Hülle und den inneren Behälter 6 entlang der Linie des Falzes 7 zu trennen, so daß die Hülle 1 vom Behälter 6 abgehoben werden kann. In den Kanten 4 von zwei die offene Seite 2 der Hülle 1 begrenzenden und einander gegenüberliegenden Seitenflächen sind etwa halbkreisförmige Aussparungen 5 ausgeführt, die etwas größer als eine menschliche Daumenkuppe sind und die es ermöglichen, bei aufgeschobener Hülle 1 den inneren Behälter 6 zu erfassen und aus der Hülle 1 herauszuziehen. Nach dem Abheben oder Abklappen der Hülle 1 vom inneren Zigarettenbehälter 6 kann aus dessen Hülle 8 der innere Schubbehälter 9 ausgeschoben werden, indem man den Schubbehälter mit dem Finger durch einen länglichen Ausschnitt 10 ausschiebt. In Fig. 1 ist der längliche Ausschnitt 10 zentral in der Achse des Zigarettenbehälters 6 gezeigt. Der Ausschnitt 10 kann aber auch anders ausgeführt sein, beispielsweise wie in dem DE-GM 79 01 773
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in mehreren Varianten gezeigt.
Zur Erleichterung des Einfüllens der normalerweise in Staniolpapier verpackten Zigaretten 3 in den Schubbehälter 9 ist bei diesem außer einer offenen Seite 11, die mit der offenen Seite der Hülle 8 zusammenfällt und der Entnahme der Zigaretten dient, eine weitere offene Seite 12 vorgesehen, die im abgebildeten Fall eine der LängsSchmalseiten des Schubbehälters 9 ist. Die offene Seite kann aber beispielsweise auch die Rückseite des Schubbehälters 9 sein bzw. der Schubbehälter kann auch ganz ohne diese weitere offene Seite ausgeführt sein, wenn diese aufgrund der technischen Durchführung der Füllung des Schubbehältars 9 mit Zigaretten 3 nicht erforderlich ist.
Zur Erleichteterung der Entnahme der Zigaretten aus dem Schubbehälter 9 ist es vorteilhaft, die Vorderkante der oberen Fläche des Schubbehälters 9 auszuschneiden. In der Fig. 1 ist ein stufenförmiger Ausschnitt gezeigt. Die in Fig. 1 gezeigte Packung hat den Vorteil, aufgrund der mehrfachen Umhüllung der Zigaretten 3 sehr stabil zu sein und auch noch nach mehrfachem öffnen aromadicht zu schließen. Die Kombination von Hülle 1 und innerem Zigarettenbehälter 6 mit ausschiebbarem Schubbehälter 9 ermöglicht ein schnelles und hygienisches Anbieten der Zigaretten 3, das gleichzeitig auf unterhaltsame Weise geschieht und somit kontaktfördernd wirkt.
In Fig. 2 ist eine Abwandlung der in Fig. 1 gezeigten Zigaret-
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tenpackung gezeigt, bei der sich in einer kassettenähnlichen Hülle 21 ein innerer Zigarettenbehälter 26 befindet, der aus zwei identischen Hälften besteht, von denen jede einem Zigarettenbehälter 6 aus Fig. 1 gleicht, d.h. aus einer Hülle 28 und einem Schubbehälter 29 besteht. Die zwei Hälften sind über zwei ihrer Schmalseiten parallel zur Anordnungsrichtung der Zigaretten 23 miteinander verklebt, so daß der innere Zigarettenbehälter 26 zwe\ zueinander parallele Schubbehälter 29 enthält, die durch eine Trennwand 27 getrennt sind. Im abgebildeten Fall sind die beiden identischen Hüllen 28 und 28' dabei so miteinander verklebt, daß die länglichen Ausschnitte 30 der beiden Hälften zwei verschiedenen Seiten des inneren Zigarettenbehälters 26 zugewandt sind. Der Zigarettenbehälter 26 wird parallel zur Anordnungsrichtung der Zigaretten 23 in die Hülle 21 eingeschoben, wobei zuerst die eine seiner Hälften ganz eingeschoben wird, bevor durch weiteres Einschieben auch die zweite Hälfte in der Hülle 21 untergebracht wird. Die Trennwand 27 ist bei dem Zigarettenbehälter 26 parallel zur offenen Seite 2" der Hülle 21 angeordnet.
Eine Doppelpackung gemäß Fig. 2 weist alle Vorteile der in Fig. 1 gezeigten Packung auf. Dadurch, daß die Zigaretten 23 aber in zwei separat gepackten Päckchen aufbewahrt sind, enthält auch die angerissene Packung noch fest gepackte Zigaretten. Nach vollständigem Aufbrauchen der Zigaretten im ersten Schubbehälter 29 wird der innere Zigarettenbehälter 26 ganz aus der Hülle 21 herausgezogen, um 180° um eine in der Trennwand 27
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verlaufende Achse gedreht und wieder in die Hülle 21 eingeschoben. Zieht man nach dem Wenden den halbleeren inneren Behälter 26 aus der Hülle 21 heraus, indem man ihn durch eine Aussparung 25 in der Hülle 21 erfaßt/ ist der vordere Schubbehälter 29' gefüllt und enthält noch frisch verpackte Zigaretten 231. Ist die Größe der beiden Schubbehälter 29 und 29' so gewählt, daß jeder 10 Zigaretten enthält/ was einer halben Normalpackung entspricht/ kann man also im Gegensatz zu den üblichen Packungen nach dem halben Verbrauch einer angerissenen Zigarettenpackung noch frische Zigaretten anbieten, die die ganze Zeit fest verpackt waren und nicht durch loses Herumfallen beschädigt wurden. Die Verpackung der Zigaretten in zwei Portionen hat auch noch den Vorteil, daß der Verbrauch an Zigaretten leichter kontrolliert wird und dem automatischen Aufrauchen einer ganzen Packung ein Widerstand entgegengesetzt wird, was für jemanden, der seinen Zigarettenverbrauch einschränken möchte, von Vorteil ist.
In Fig. 3 ist eine Abwandlung der Packung aus Fig. 2 gezeigt. Die Hülle einer solchen Packung ist dabei mit der Hülle 21 aus Fig. 2 identisch. Der innere Behälter 36 besteht wie bei dem AusfUhrungsbeispiel gemäß Fig. 2 aus zwei miteinander über eine Schmalseite verklebten Behältern von der halben Breite der Hülle 21 bzw. der ganzen Packung.
Die Hülle 38 jeder Hälfte des inneren Zigarettenbehälters 36 ist dabei nicht senkrecht zur Anordnung der Zigaretten offen, wie das im Falle der Zigarettenbehälter 26 mit Schubbehältern
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gemäß Fig. 1 und 2 der Fall sein muß, sondern weist eine offene Deckfläche auf. In der Hülle 38 liegt der eigentliche Zigarettenbehälter 39, der mit der Hülle 38 über einen Falz 34 verbunden ist und aus der Hülle 38 nach oben herausgeklappt werden kann, indem man ihn mit dem Finger durch einen Ausschnitt 40, der in die der offenen Seite des Zigarettenbehälters 39 gegenüberliegenden Seite hineinreicht und durch die Seitenfläche der Hülle in die offene Seite übergeht und etwas breiter ist als ein menschlicher Finger, anhebt. Der eigentliche Zigarettenbehälter 39 ist etwas kürzer als die in ihm untergebrachten Zigaretten 33, so daß deren obere Enden stets frei sind und nach dem Herausklappen des Behälters 39 aus der Hülle 38 herausragen und gut ergriffen werden können. An der hinteren Kante der offenen Seite des Behälters 39 ist eine um einen Falz abklappbare Ausstellzunge 35 vorgesehen, die den herausgeklappten eigentlichen Zigarettenbehälter 39 auf dem Boden der Hülle 38; am besten in einer Eckkante, abstützt, so daß es möglich ist, die Packung geöffnet z.B. auf den Tisch zu legen, so daß sich jeder bedienen kann. Auch die Packung gemäß dem in Fig. 3 gezeigten Ausführungsbeispiel wird nach dem Aufrauchen einer Hälfte der Zigaretten durch Wenden des Zigarettenbehälters 36 um 180° in eine Packung mit frischen Zigaretten verwandelt. Die Packung gemäß diesem Ausführungsbeispiel weist alle Vorteile der vorhergehenden Packungen auf. Sie eignet sich besonders für repräsentative Zwecke, beispielsweise für das Anbieten von Zigaretten bei Geschäftsverhandlungen.
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In Fig. 4 ist schließlich noch eine vierte Ausführungsform gezeigt. Bei dieser Ausführungsform handelt es sich um eine Doppelpackung wie bei den Ausführungsbeispielen gemäß den Fig. 2 und 3, die aber einfacher aufgebaut ist. Der innere Zigarettenbehälter 46 enthält hierbei direkt zwei in Staniol verpackte Päckchen Zigaretten 43, die voneinander nur durch ein
47
T-formig gestaltetes Stück dünne Pappe getrennt sind und geführt werden. Zur Zigarettenentnahme ist kein zusätzlich ausschiebbarer oder ausklappbarer weiterer Behälter vorgesehen, sondern iri den Deckflächen des Zigarettenbehälters 46 sind nur zwei trapezförmige Ausschnitte 44 in den freien Kanten ausgeführt, die direkt in die offene Seite des Zigarettenbehälters übergehen. Führt man die Ausschnitte 44 so aus, daß sie jeweils nur etwa einer halben Packungsbreite entsprechen und auf zwei gegenüberliegenden Deckflächen angeordnet sind, wie das in Fig. 4 gezeigt ist, so ist wie in den verbeschriebenen Fällen gewährleistet, daß nach Wenden des Zigarettenbehälters 46 die Entnahmeseite der Zigaretten 43 und die Vorderseite der ganzen Packung, die durch den Aufdruck auf der Hülle 21 gekennzeichnet ist, zusammenfallen.
Alle Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Packung können wie üblich mit der Steuerbanderole verschlossen werden und eine zusätzliche äußere Cellophanhülle aufweisen.

Claims (14)

•• · Il# · » ·PATENTA N WALTb ZELLENTIN 2WEIBRÜCKEMSTR. 15 OOOO MÜNCHEN 2j · · ·• · *ι · · · ·1 » · 1 · · ·27. Juli 1979ΊJozo AkrapovicST/Hu72257 Busovacajam 7940Kacuni, Jogoslawien Ansprüche
1. Z '.garettenpackung mit einem aus einer quaderf örmigen Hülle ausschiebbaren oder ausziehbaren inneren Zigarettenbehälter, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (1, 21) fünf geschlossene Seitenflächen, deren Abmessungen den Außenabmessungen der Packung entsprechen, aufweist und die sechste offene Seite (2, 22) parallel zur Anordnungsrichtung der Zigaretten (3, 23,33, 43) im Zigarettenbehälter (6, 26, 36, 46) angeordnet ist, und in den freien Kanten (4, 24) von zwei an die offene Seite angrenzenden, einander gegenüberliegenden geschlossenen Seitenflächen Aussparungen (5, 25) ausgeführt sind.
2. Zigarettenpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (1) mit dem inneren Zigarettenbehälter (6) an einer der keine Aussparung (5) aufweisenden Kanten an der offenen Seite (2) über einen Falz (7) verbunden ist..
3. Zigarettenpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Zigarettenbehälter (6, 26) aus einer weiteren Hülle (8, 28) und mindestens einem inneren Schubbehälter (9, 29) zusammengesetzt ist.
4. Zigarettenpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Zigarettenbehälter (6) nur einen inneren Schubbehälter (9) aufweist.
5. Zigarettenpackung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (8, 28) des inneren Zigarettenbehälters (6, 26) eine offene Seite senkrecht zur Anordnungsrichtung der Zigaretten (3, 23) im Schubbehälter (9, 29) und mindestens einen länglichen Ausschnitt (10, 30) aufweist, der sich in der Anordnungsrichtung der Zigaretten (3, 23) erstreckt und in zwei benachbarte geschlossene Seitenflächen der Hülle (8, 28) des inneren Zigarettenbehälters (9, 29) hineinreicht.
6. Zigarettenpackung nach einem der Ansprüche 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schubbehälter (9, 29) zwei aneinander angrenzende offene Seiten (11, 12) aufweist, von denen eine mit der offenen Seite der Hülle (8, 28) des inneren Zigarettenbehälters (6, 26) zusammenfällt.
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7. Zigarettenpackung nach den Ansprüchen 1, 3 und 5, dadurch \
gekennzeichnet/ daß in der Hülle (28) des inneren Zigaret- \
tenbehälters (26) zwei parallele innere Schubbehalter (29) angeordnet sind.
8. Zigarettenpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet/ daß zwischen den beiden parallelen Schubbehältern (29, 29') eine Trennwand (27) angeordnet ist.
9. Zigarettenpackung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet/ daß der innere Zigarettenbehälter (26, 36) aus zwei identischen Behältern von halber Packungsbreite besteht/ die über zwei Schmalseiten parallel zur Anordnungsrichtung der Zigaretten (23, 33) miteinander verklebt sind.
10. Zigarettenpackung nach den Ansprüchen 1 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Behälter halber Packungsbreite aus einem fünfseitig geschlossenen Schutzbehälter (38) mit einem mit der sechsten, der offenen Seite des Schutzbehälters (38) verbundenen und bis in die dieser offenen Seite gegenüberliegende geschlossene Seite hineinreichenden Ausschnitt (40) und einem aus dem Schutzbehälter ausklappbaren eigentlichen Zigarettenbehälter (39) zusammengesetzt ist.
11. Zigarettenpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der eigentliche Zigarettenbehälter (39) in Anordnungs-.richtung der Zigaretten kürzer als eine Zigarettenlänge ist und eine abklappbare Ausstellzunge (35) aufweist.
12. Zigarettenpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet/ daß der Innere Zigarettenbehälter (46) In Anordnungsrichrung der Zigaretten (43) parallel zur offenen Seite der Hülle (21) und senkrecht zu seiner einzigen offenen Seite durch ein eingesetztes T-förmiges Stück (47) in zwei Hälften unterteilt ist.
13. Zigarettenpackung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß jede Hälfte einen trapezförmigen Ausschnitt (44) von etwa der Breite einer Hälfte aufweist, der direkt in die offene Seite des inneren Zigarettenbehälters (46) übergeht.
14. Zigarettenpackung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden trapezförmigen Ausschnitte (44) in zwei einander gegenüberliegenden Deckflächen des inneren Zigarettenbehälters (46) angeordnet sind.
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