DE731936C - Kartoffelerntemaschine mit zwei Wurfwerken - Google Patents
Kartoffelerntemaschine mit zwei WurfwerkenInfo
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Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A01—AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
- A01D—HARVESTING; MOWING
- A01D19/00—Digging machines with centrifugal wheels, drums or spinners
- A01D19/04—Digging machines with centrifugal wheels, drums or spinners with working tools rotating around a horizontal axis arranged parallel to the direction of travel
- A01D19/10—Digging machines with centrifugal wheels, drums or spinners with working tools rotating around a horizontal axis arranged parallel to the direction of travel with receiving screens; Implements for depositing the root crops
Landscapes
- Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
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- Harvesting Machines For Root Crops (AREA)
- Preparation Of Fruits And Vegetables (AREA)
Description
DEUTSCHES REICH
AUSGEGEBEN AM 18, FEBRUAR 1943
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT
KLASSE 45 c GRUPPE 13
Ai 145066 11IJ 45 c
ist als Erfinder genannt worden.
Kartoffelerntemaschine mit zwei Wurfwerken
Patentiert im Deutschen Reich vom 23. Juli 1939 an
Patenterteilung bekanntgemacht am 21. Januar 1943
Die Erfindung bezieht sich auf eine Kartoffelerntemaschine mit zwei Wurfwerken sowie
Leit- und Fangflächen zum gleichzeitigen Bearbeiten zweier Kartoffeldämme und Ablegen
der Kartoffeln auf dem Boden in breiten Streifen.
Die bekannten Kartoffelerntemaschinen dieser Art breiten mit den schräg hintereinander
angeordneten Wurfwerken die Massen der Kartoffeldämme, nämlich die Erde samt Kartoffeln
und Kartoffelkraut in gleicher Richtung nach der Seite über das freie Feld aus. Dabei
werden die abgelegten Massen der äußeren Zeile von denen der nächsten Zeile zum Teil
überlagert, d. h. die Ablegestreifen überdecken sich zum großen Teil. Das ergibt Zudeckverluste
und erschwert auch wegen der großen Breite des Ablegestreifens die Lesearbeit. Werden die Kartoffeln nicht gleichlaufend mit
der Arbeit der Maschine aus diesem Doppelstreif en aufgelesen (Fließarbeit), sondern erst,
nachdem die Maschine eine größere Anzahl Dämme bearbeitet hat (Vorratsarbeit), so
wird, da die Wurfweite jedes Wurfrades ein Mehrfaches eines Zeilenabstandes beträgt, der
Ablegestreifen jeder Zeile nicht nur von dem der nächstbenachbarten, sondern immer von
mehreren benachbarten Zeilen überdeckt. Das erhöht weiterhin die Zudeckverluste wie auch
die Schwierigkeit des Aus- und Auflesens der Kartoffeln. Durch Wahl einer großen Wurfweite,
die nur mit großer Schleuderwucht der Wurfwerke erreichbar ist, wurde versucht, die
Zudeckverluste nach Möglichkeit zu beschränken, was jedoch nicht vollständig gelingt.
Solche Maschinen eignen sich daher nicht zur Rodung des Feldes in Fließarbeit. Vorrichtungen
zur Beschränkung der Wurfweite sind zwar bereits bekannt, z. B. als Prall-, Fang-,
Leitflächen oder -roste o. dgl., aber sie beseitigen nicht die Überdeckung der breiten Ablegestreifen
und haben überdies infolge der großen Schleuderwucht der erwähnten Wurfwerke
Beschädigungen der Kartoffeln zur Folge, was diese für ihre Verwendung als Speise- und Saatware ungeeignet macht und
Fäulnisgefahr ergibt. Es besteht aber besonders für Wirtschaften mit größerer Kartoffelanbaufläche
das Bedürfnis nach Maschinen mit zwei Wurfwerken, schon allein um die Leistung der Zugmaschine voll auszunutzen.
Hierzu kommt die Forderung nach sparsam-
ster Verwendung der heute besonders kostbaren menschlichen Arbeitskräfte, der Verminderung
der Ernteverluste und der Schonung des Erntegutes.
Die Erfindung besteht in der Schaffung einer für Fließarbeit verwendbaren Kartoffelerntemaschine
mit zwei Wurfwerken, denn bisher dienten die Maschinen mit zwei Wurfvverken der Vorratsrodung. Die Lösung
to wurde gefunden in der Trennung und Breitenbeschränkung der beiden Ablegestreifen der
Wurf werke, dadurch, daß das eine, den außenliegenden Damm bearbeitende Wurf rad etwa
rechtwinklig zur Fahrrichtung angeordnet ist, während das andere, den folgenden Damm
bearbeitende Wurfrad schräg zur Fahrrichtung liegt und die mit diesem zusamenwirkende,
in ihrer Lage verstellbare Fangfläche in spitzen Winkeln zur Wurfrichtung und zum Boden liegt. Durch die Schrägstellung
des zweiten Wurfwerkes und die besondere Lage der Fangfläche werden die Kartoffeln der
zweiten Zeile so nach hinten gelenkt, daß sie nicht in -den Ablesebereich des ersten Wurfrades
kommen.
Die bekannten Fangflächen an Wurfradmaschinen dienen lediglich dem Abfangen der
Wurfmassen und ihrem Ableiten zum Boden: sie sind deshalb entweder senkrecht oder einfach
schräg zum Boden angebracht. Die erfindungsgemäße doppelt spitzwinklige Neigung zum Boden wie auch zur Wurfrichtung
bewirkt nicht nur die Brechung der Wurfrichtung nach hinten (unten), sondern erzielt
zugleich auch eine gute Aussonderung der Kartoffeln aus den übrigen Wurfmassen, dabei
eine schonende Behandlung jener gewährleistend.
Erfindungsgemäß besteht die Fangfläche aus einem oberen starren Teil und einem unteren
beweglichen, der bis auf den Boden reicht. Die bekannten Fangflächen reichen wegen der Gefahr des Aufstoßens bei Fahrschwankungen
nicht bis auf den Boden. Tieffliegende Wurfmassen werden von ihm nicht abgefangen. Ihr Abfangen ist aber Bedingung,
wenn es sich darum handelt, eine Überdeckung der Ablegebereiche zweier Wurfwerke einwandfrei
zu verhindern. Mit der erfindungsgemäßen Anordnung unten beweglicher Fangflächen
wird dies erreicht, ohne daß die Gefahr der Zerstörung, Verbiegung oder Lageveränderung
der Fangfläche besteht.
Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform bezweckt die Verbreiterung des
Ablegestreifens des hinteren Wurfrades. Dies geschieht mit einer zusätzlichen Einrichtung
der das vordere Wurfrad umfassenden, an das Schar anschließenden und in seiner Länge
verstellbaren Leitmulde, an deren Ende ein in seiner Neigung verstellbarer Auslaufansätz
angelenkt ist. Dadurch werden die Kartoffel dämme noch weiter vom Wurfwerk weg abgelegt
und somit die Ablegefläche für das hintere Wurfrad verbreitert. , Bei Antrieb durch die Fahrräder kann erfindungsgemäß
jedem Wurfwerk der Maschine ein zweirädriges Fahrgestell zugeordnet
sein und beide Fahrzeuge durch an sich bekannte Verbindungsmittel, ζ. Β. Klammern
ο. dgl. zu einer in zwei selbständige Fahrzeuge bzw. Maschinen mit je einem Wurf werk
teilbaren Einheit verbunden sein. Das hat den Vorteil, daß jede Einzelmaschine für sich
ortsverschieden von der anderen verwendet werden kann, wenn die doppelte Leistung
nicht erwünscht ist oder die nötige Zugkraft nicht verfügbar oder eines der Wurfwerke
wegen Schadens ausfällt.
Auf der Zeichnung ist die Kartoffelerntemaschine gemäß der Erfindung mit zwei
Wurfwerken in allen notwendigen Einzelheiten schematisch dargestellt, und zwar zeigt
Abb. ι das äußere Wurfrad mit Leitmulde in Ansicht von hinten,
Abb. 2 das innere Wurf rad mit Fangfläche in Ansicht von hinten seitlich,
Abb. 3 die Maschine in der Draufsicht. Abb. 4 die Maschine mit Fangflächen und
einer Reihenablegevorrichtung in der Draufsieht.
Die Kartoffelerntemaschine besteht aus einem von Fahrrädern 1 getragenen Fahrzeugrahmen
2, auf dem mit Getriebe 3 die beiden Wurfräder 4 und 5 gelagert sind. Sie bestehen
aus Nabe 6 mit mehreren von Zinken 7 gebildeten Wurfarmen 8, die entweder starr oder
federnd in der Nabe befestigt sind. Die Wurfradachse des äußeren Wurfwerkes A liegt
waagerecht und in der Fahrrichtung, so daß das Wurfrad 4 etwa rechtwinklig zur Fahrrichtung
kreist. Das ergibt eine rechtwinklig oder annähernd rechtwinklig zum Kartoft'el-.damm
liegende Wurfrichtung. Die Wurfradachse des inneren Wurfwerkes B liegt ebenfalls
waagerecht, aber schräg zur Fahrrichtung, etwa unter einem Winkel von 135-, so
daß das Wurfrad 5 in dem angegebenen Winkel schräg zur Fahrrichtung kreist. Daraus
ergibt sich, daß die Massen des inneren tio Kärtoffeldammes schräg nach hinten außen
geworfen und abgelegt werden. Die verschiedenen Wurfrichtungen der beiden Wurfwerke
A und B bezwecken das getrennte Ablegen der Kartoffeln in zwei nebeneinanderliegende
Ablegestreifen I bzw. II. Aus räumlichen Gründen ist das Wurfrad 5 ein Stück hinter dem Wurfrad 4 angeordnet. Das Getriebe
3, das von der Zugmaschine über den Wellenzapfen 9 in Gang gesetzt wird, enthält
eine Übersetzung, durch die das Wurf rad 4 in rascheren Umlatif gesetzt wird als das Wurf-
rad 5, sowie eine Kupplung, die es gestattet, die Triebwellen der Wurfräder zu trennen.
Wurfrad 4 ist überdies im Durchmesser größer als das andere, hat aber eine geringere
Anzahl Wurfarme als dieses, dessen Zinken 11 die bekannte gebogene Form haben können,
während die des Rades 4 die gerade radiale Form aufweisen. Diese Verschiedenartigkeit
der Umlaufszahl, des Durchmessers, der Wurfarmzahl, der Zinkenform und -stellung
der beiden Wurfräder hat zur Folge, daß die Wurfmassen des äußeren Kartoffeldammes
eine stärkere Schleuderung erfahren, also weiter geworfen werden als die des inneren Dammes,
die von zahlreicheren Armen in kleineren Mengen erfaßt und in flacherer Wurfrichtung
weniger weit geschleudert werden (vgl. Abb. 1 mit Abb. 2). Auch diese Anordnung bezweckt
neben der Trennung der Kartoffeln von Erde und Kraut die Verhütung der Überdeckung
der beiden Ablegestreifen.
Eine weitere Maßnahme zur Trennung der beiden Ablegestreifen besteht darin, daß das
Wurfwerk A in an sich bekannter Weise mit einer Leitmulde 12 versehen ist und das Wurfwerk
i? mit einer Fangfläche 13. Die Leitmulde 12 besteht aus einer flachen, an den
Rändern aufgebogenen Mulde aus Blech o. dgl., die hinter dem Schar 14 z. B. an HaI-tern
15 befestigt ist und die Kreisbahn des Wurfrades im unteren Teil umfaßt derart, daß
die vom Schar abgehobenen und nach hinten geleiteten Massen des Kartoffeldammes von
den xAxmen des Wurfrades erfaßt und auf der
Muldenfläche 20 hochgerissen werden, ehe sie - frei abfliegen und zu Boden fallen können.
Dadurch entsteht neben dem· Wurf rad 4 ein Streifen, der ganz oder zum Teil frei von
Erntegut bleibt, d. h. die innere Grenze 16 des Ablegestreifens I liegt ein Stück abseits der
ersten Kartoffelzeile, und zwar um so weiter, je länger die Leitmulde und je größer die
Schleuderwirkung des Wurfrades ist. Die äußere Grenze 17 dieses Ablegestreifens richtet
sich nach der Wurfweite des Wurfrades 4 und bedarf im allgemeinen keiner besonderen Beschränkung.
Die Grenze 16 stellt zugleich die äußere Grenze des Ablegestreifens II dar, die
auf diese Weise von der inneren Grenze 18 abrückt, was einer Verbreiterung dieses Streifens
gleichkommt.
Erfindungsgemäß ist die Mulde am Ende mit einem Auslaufansatz 19 versehen, d. h. ihr
Leitboden 20 ist dort nach unten in schiefer Ebene abgebogen und bis dicht über den Erdboden
geführt. Die aus der Leitmulde herausgeführten Massen, die ohne diesen Ansatz dort zu Boden fallen wurden, werden dadurch
noch ein Stück weiter seitwärts abgelegt und damit die Grenze 16 weiter nach auswärts
verlegt, was zur Verbreiterung des Ablegebereichs II führt. Der Auslaufansatz kann
entweder in bestimmter Neigung starr mit der Leitmulde verbunden sein oder durch ein Gelenk,
im letzteren Falle mit Vorrichtung zur Festlegung der Neigung, z. B. mittels Langlochs,
Bolzens mit Flügelmutter, Vorsteckers o. dgl. (nicht besonders dargestellt). In ähnlicher
Weise kann mit an sich bekannten technischen Mitteln die Länge der Leitmulde 20 durch ein Teilstück längs verschieblich am
Halter 15 befestigt und in jeder Stellung durch Flügelmutter oder Vorstecker feststellbar
sein derart, daß die Lage ihres Muldenendes und des an ihm starr oder beweglich
befestigten Auslaufansatzes je nach Bedarf am Kreisumfang höher oder tiefer einstellbar ist
(nicht besonders dargestellt"). Damit würde zugleich der Wurfwinkel, die Wurfweite und
der Abstand der inneren Wurfgrenze 16 regelbar.
Das Wurfwerk B hat diese Vorrichtung nicht. Die innere Grenze seines Ablegestreifens
II fällt annähernd mit der Zeilenspur zusammen. Es ist. aber mit einer Fangfläche 13
versehen, die nicht nur den Zweck hat, den Ablegestreifen II außenseitlich zu begrenzen,
sondern auch die Streuwirkung zu steigern und d.ie Aussonderung der "Kartoffeln aus den
Schleudermassen zu bewirken. Zu diesem Zweck ist sie mit Haltern 21 so am Wurfwerkrahmen
befestigt, daß sie über dem Boden im Wurfbereich am Rande des Ablegestreifens liegt, und zwar nicht nur schräg zur
Fahrrichtung (im Grundriß), sondern auch schräg zur Senkrechten und zum Wurf strahlenbündel
(im Aufriß), wobei die eigentliche Fangfläche dem Boden zugekehrt ist. Sie besteht
aus einem festen, gegebenenfalls elastischen Rahmen 22, z. B. aus Holz, der mit einem Geflecht oder Gewebe bespannt ist, z. B.
aus Bindfaden, Bast, Schnüren, Draht, Jutegewebe o. dgl. Ihre Stellung ist so, daß sie die
Wurfstrahlen 23, im Grundriß gesehen (Abb. 3), im stumpfen Winkel nach hinten ablenkt.
Damit wird die Wurfweite auf dem an sich in der möglichen Breite beschränkten Ablegebereich II zugunsten der Aussonderung
der Kartoffeln vergrößert. Zur weiteren Steigerung dieser Wirkung und der Streuwirkung
kann die Fangfläche in an sich bekannter ,Weise überdies flach hohl (walzen-oder kugelförmig)
gestaltet sein, so daß jeder auf ihn auftreffende Wurf nach einer anderen Richtung
zu Boden bzw. nach hinten abgelenkt wird (Abb. 2). Die Massen mit verhältnismäßig
geringer Flugweite, z. B. Kraut, werden dadurch zuerst, die schweren Massen, z. B. Erde, nach jenen zu Boden geleitet, so
daß die leichten, weitfliegenden und -rollenden Kartoffeln immer zu oberst auf bereits liegende
Erd- und Krautmassen zu liegen korn-
men und nicht von ihnen bedeckt werden können. Auch ist eine Beschädigung der Kartoffeln
infolge des jeweils flachen Aufschlagswinkels und der Nachgiebigkeit des weichen
Fangflächengeflechts so gut wie ausgeschlossen.
Erfindungsgemäß besteht die Fangfläche aus zwei Teilen, einem oberen festen, wie
vorstehend beschrieben, und einem unteren ίο beweglichen Teil 24 (Abb. 2), der von der unteren
Rahmenleiste des oberen Teils lose herabhängt und aus demselben oder einem ähnlichen
Werkstoff besteht wie dieser. Damit wird erreicht, daß die Fangfläche bei den unvermeidlichen Fahrschwankungen des Fahrzeuges
auf jeden Fall den Boden berührt, so daß auch noch die tiefsten und flachsten Würfe
von ihr abgefangen werden.
Die Kartoffelerntemaschine läßt sich auch zur Leistung von Vorratsarbeit verwenden.
Das geschieht mit Hilfe einer der bekannten Vorrichtungen zum Sammeln und Ablegen der
Kartoffeln in Reihen. Die beschränkte Breite der beiden Ablegestreifen begünstigt die
Verwendung solcher als Anhängegerät an die Erntemaschine verwendbaren Vorrichtungen,
z. B. je eines schräg zur Fahrrichtung liegenden Schlepprostes o. dgl. So kann ein Schlepprost
25 an sich bekannter Form an das äußere Wurfwerk A mittels Halters 26 angehängt
werden. Ein solcher räumt infolge seiner Schräglage die obenaufliegenden Kartoffeln
aus seinem Schleppbereich nach der Seite. Bei seiner Verwendung besteht die Möglichkeit,
den unteren beweglichen Teil 24 der Fangfläche 13 mit seinem oberen Roststab zu verbinden,
womit die Sicherheit der Wirkungen beider Werkzeuge erhöht werden kann. An Stelle des Schlepprostes mit schräg angeordneten,
waagerechten Stäben kann auch ein Schlepprechen nach Art der Heuschwadrechen verwendet werden, sofern er die gleiche Wirkung
ergibt.
Durch Zuordnung je eines gleichen, über die ganze Breite der Ablegestreifen reichenden
Schlepprostes 25' und 25" oder einer anderen bekannten Reihenablegevorrichtung läßt sich
die Kartoffelerntemaschine bei Bedarf für die Leistung von Vorrats arbeit verwenden.
Vorteilhaft dürfte es in diesem Falle sein, auch dem Wurfwerk A eine Fangfläche
33 zur Beschränkung der Wurfweite zuzuordnen. ;
Im übrigen kann die Erntemaschine mit allen bereits bekannten Einrichtungen versehen
sein, die die Arbeit der Wurfräder erleichtern und die Aussonderung der Kartoffeln
begünstigen, z. B. mit einer vor den Pflugscharen arbeitenden, am Gerät verstellbar angebrachten
Krautschneidvorrichtung.
Auch können die Zinken des Wurfrades 5 um die Nabe in bekannter Weise so angeordnet
sein (Abb. 2), daß ihre freien Enden nicht in gerader Linie senkrecht zur Wurfrichtung
nebeneinanderliegen, sondern schräg in Lage 42, so daß die Streurichtung etwa die
Lage 44 bekommt, was die beschriebene Wirkung dieses Wurfrades noch steigert.
Der Antrieb der Kartoffelerntemaschine erfolgt in an sich bekannter Weise entweder
über die Fahrräder oder durch den Zugmaschinenmotor mittels Zapfwelle.
Claims (4)
- Patentansprüche:i. Kartoffelerntemaschine mit zwei an die Schare anschließenden Wurfwerken zum gleichzeitigen Bearbeiten zweier Kartoffeldämme und Ablegen der Kartoffeln auf dem Boden unter Verwendung von Leit- und Fangflächen, dadurch gekennzeichnet, daß zwecks Ausbreitung der Kartoffeln in zwei aneinander anschließenden, sich jedoch nicht überdeckenden Ablegestreifen das eine den außenliegenden Damm bearbeitende Wurfrad (4) etwa rechtwinklig zur Fahrrichtung angeordnet ist, während das andere, den inneren folgenden Damm bearbeitende Wurfrad (5) schräg zur Fahrrichtung liegt und die mit letzterem zusammenwirkende, in ihrer Lage verstellbare Fangfläche (13) in spitzen Winkeln zur Wurfrichtung und zum Boden liegt.
- 2. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß die Fangfläche (13) aus einem oberen starren Teil (22) und einem unteren beweglichen, bis auf den Boden reichenden Teil (24) besteht.
- 3. Kartoffelerntemaschine nach An-Spruch ι und 2, mit einer das Wurfrad (4) in seinem unteren Teil umfassenden, an das Schar anschließenden und in seiner Länge verstellbaren Leitmulde, dadurch gekennzeichnet, daß an das Ende der Leitmulde (12, 20) ein in seiner Neigung verstellbarer Auslauf ansatz (ig) angelenkt ist.
- 4. Kartoffelerntemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn-. zeichnet, daß jedes" Wurfwerk ein selbständiges, seinen Antrieb bewirkendes Fahrgestell hat und beide Fahrgestelle durch an sich bekannte Mittel, z. B. Klammern o. dgl., zu einer in zwei selbständige Fahrzeuge mit je einem Wurf werk teilbaren Einheit verbunden sind.Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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| DEM145666D DE731936C (de) | 1939-07-23 | 1939-07-23 | Kartoffelerntemaschine mit zwei Wurfwerken |
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|---|---|
| DE731936C true DE731936C (de) | 1943-02-18 |
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEM145666D Expired DE731936C (de) | 1939-07-23 | 1939-07-23 | Kartoffelerntemaschine mit zwei Wurfwerken |
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE731936C (de) |
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1939
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