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DE731936C - Kartoffelerntemaschine mit zwei Wurfwerken - Google Patents

Kartoffelerntemaschine mit zwei Wurfwerken

Info

Publication number
DE731936C
DE731936C DEM145666D DEM0145666D DE731936C DE 731936 C DE731936 C DE 731936C DE M145666 D DEM145666 D DE M145666D DE M0145666 D DEM0145666 D DE M0145666D DE 731936 C DE731936 C DE 731936C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
throwing
ground
potato
potatoes
potato harvester
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DEM145666D
Other languages
English (en)
Inventor
Dr Curt Muetterlein
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
CURT MUETTERLEIN DR
Original Assignee
CURT MUETTERLEIN DR
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by CURT MUETTERLEIN DR filed Critical CURT MUETTERLEIN DR
Priority to DEM145666D priority Critical patent/DE731936C/de
Application granted granted Critical
Publication of DE731936C publication Critical patent/DE731936C/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D19/00Digging machines with centrifugal wheels, drums or spinners
    • A01D19/04Digging machines with centrifugal wheels, drums or spinners with working tools rotating around a horizontal axis arranged parallel to the direction of travel
    • A01D19/10Digging machines with centrifugal wheels, drums or spinners with working tools rotating around a horizontal axis arranged parallel to the direction of travel with receiving screens; Implements for depositing the root crops

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Harvesting Machines For Root Crops (AREA)
  • Preparation Of Fruits And Vegetables (AREA)

Description

DEUTSCHES REICH
AUSGEGEBEN AM 18, FEBRUAR 1943
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT
KLASSE 45 c GRUPPE 13
Ai 145066 11IJ 45 c
ist als Erfinder genannt worden.
Kartoffelerntemaschine mit zwei Wurfwerken
Patentiert im Deutschen Reich vom 23. Juli 1939 an Patenterteilung bekanntgemacht am 21. Januar 1943
Die Erfindung bezieht sich auf eine Kartoffelerntemaschine mit zwei Wurfwerken sowie Leit- und Fangflächen zum gleichzeitigen Bearbeiten zweier Kartoffeldämme und Ablegen der Kartoffeln auf dem Boden in breiten Streifen.
Die bekannten Kartoffelerntemaschinen dieser Art breiten mit den schräg hintereinander angeordneten Wurfwerken die Massen der Kartoffeldämme, nämlich die Erde samt Kartoffeln und Kartoffelkraut in gleicher Richtung nach der Seite über das freie Feld aus. Dabei werden die abgelegten Massen der äußeren Zeile von denen der nächsten Zeile zum Teil überlagert, d. h. die Ablegestreifen überdecken sich zum großen Teil. Das ergibt Zudeckverluste und erschwert auch wegen der großen Breite des Ablegestreifens die Lesearbeit. Werden die Kartoffeln nicht gleichlaufend mit der Arbeit der Maschine aus diesem Doppelstreif en aufgelesen (Fließarbeit), sondern erst, nachdem die Maschine eine größere Anzahl Dämme bearbeitet hat (Vorratsarbeit), so wird, da die Wurfweite jedes Wurfrades ein Mehrfaches eines Zeilenabstandes beträgt, der Ablegestreifen jeder Zeile nicht nur von dem der nächstbenachbarten, sondern immer von mehreren benachbarten Zeilen überdeckt. Das erhöht weiterhin die Zudeckverluste wie auch die Schwierigkeit des Aus- und Auflesens der Kartoffeln. Durch Wahl einer großen Wurfweite, die nur mit großer Schleuderwucht der Wurfwerke erreichbar ist, wurde versucht, die Zudeckverluste nach Möglichkeit zu beschränken, was jedoch nicht vollständig gelingt. Solche Maschinen eignen sich daher nicht zur Rodung des Feldes in Fließarbeit. Vorrichtungen zur Beschränkung der Wurfweite sind zwar bereits bekannt, z. B. als Prall-, Fang-, Leitflächen oder -roste o. dgl., aber sie beseitigen nicht die Überdeckung der breiten Ablegestreifen und haben überdies infolge der großen Schleuderwucht der erwähnten Wurfwerke Beschädigungen der Kartoffeln zur Folge, was diese für ihre Verwendung als Speise- und Saatware ungeeignet macht und Fäulnisgefahr ergibt. Es besteht aber besonders für Wirtschaften mit größerer Kartoffelanbaufläche das Bedürfnis nach Maschinen mit zwei Wurfwerken, schon allein um die Leistung der Zugmaschine voll auszunutzen. Hierzu kommt die Forderung nach sparsam-
ster Verwendung der heute besonders kostbaren menschlichen Arbeitskräfte, der Verminderung der Ernteverluste und der Schonung des Erntegutes.
Die Erfindung besteht in der Schaffung einer für Fließarbeit verwendbaren Kartoffelerntemaschine mit zwei Wurfwerken, denn bisher dienten die Maschinen mit zwei Wurfvverken der Vorratsrodung. Die Lösung to wurde gefunden in der Trennung und Breitenbeschränkung der beiden Ablegestreifen der Wurf werke, dadurch, daß das eine, den außenliegenden Damm bearbeitende Wurf rad etwa rechtwinklig zur Fahrrichtung angeordnet ist, während das andere, den folgenden Damm bearbeitende Wurfrad schräg zur Fahrrichtung liegt und die mit diesem zusamenwirkende, in ihrer Lage verstellbare Fangfläche in spitzen Winkeln zur Wurfrichtung und zum Boden liegt. Durch die Schrägstellung des zweiten Wurfwerkes und die besondere Lage der Fangfläche werden die Kartoffeln der zweiten Zeile so nach hinten gelenkt, daß sie nicht in -den Ablesebereich des ersten Wurfrades kommen.
Die bekannten Fangflächen an Wurfradmaschinen dienen lediglich dem Abfangen der Wurfmassen und ihrem Ableiten zum Boden: sie sind deshalb entweder senkrecht oder einfach schräg zum Boden angebracht. Die erfindungsgemäße doppelt spitzwinklige Neigung zum Boden wie auch zur Wurfrichtung bewirkt nicht nur die Brechung der Wurfrichtung nach hinten (unten), sondern erzielt zugleich auch eine gute Aussonderung der Kartoffeln aus den übrigen Wurfmassen, dabei eine schonende Behandlung jener gewährleistend.
Erfindungsgemäß besteht die Fangfläche aus einem oberen starren Teil und einem unteren beweglichen, der bis auf den Boden reicht. Die bekannten Fangflächen reichen wegen der Gefahr des Aufstoßens bei Fahrschwankungen nicht bis auf den Boden. Tieffliegende Wurfmassen werden von ihm nicht abgefangen. Ihr Abfangen ist aber Bedingung, wenn es sich darum handelt, eine Überdeckung der Ablegebereiche zweier Wurfwerke einwandfrei zu verhindern. Mit der erfindungsgemäßen Anordnung unten beweglicher Fangflächen wird dies erreicht, ohne daß die Gefahr der Zerstörung, Verbiegung oder Lageveränderung der Fangfläche besteht.
Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform bezweckt die Verbreiterung des Ablegestreifens des hinteren Wurfrades. Dies geschieht mit einer zusätzlichen Einrichtung der das vordere Wurfrad umfassenden, an das Schar anschließenden und in seiner Länge verstellbaren Leitmulde, an deren Ende ein in seiner Neigung verstellbarer Auslaufansätz angelenkt ist. Dadurch werden die Kartoffel dämme noch weiter vom Wurfwerk weg abgelegt und somit die Ablegefläche für das hintere Wurfrad verbreitert. , Bei Antrieb durch die Fahrräder kann erfindungsgemäß jedem Wurfwerk der Maschine ein zweirädriges Fahrgestell zugeordnet sein und beide Fahrzeuge durch an sich bekannte Verbindungsmittel, ζ. Β. Klammern ο. dgl. zu einer in zwei selbständige Fahrzeuge bzw. Maschinen mit je einem Wurf werk teilbaren Einheit verbunden sein. Das hat den Vorteil, daß jede Einzelmaschine für sich ortsverschieden von der anderen verwendet werden kann, wenn die doppelte Leistung nicht erwünscht ist oder die nötige Zugkraft nicht verfügbar oder eines der Wurfwerke wegen Schadens ausfällt.
Auf der Zeichnung ist die Kartoffelerntemaschine gemäß der Erfindung mit zwei Wurfwerken in allen notwendigen Einzelheiten schematisch dargestellt, und zwar zeigt Abb. ι das äußere Wurfrad mit Leitmulde in Ansicht von hinten,
Abb. 2 das innere Wurf rad mit Fangfläche in Ansicht von hinten seitlich,
Abb. 3 die Maschine in der Draufsicht. Abb. 4 die Maschine mit Fangflächen und einer Reihenablegevorrichtung in der Draufsieht.
Die Kartoffelerntemaschine besteht aus einem von Fahrrädern 1 getragenen Fahrzeugrahmen 2, auf dem mit Getriebe 3 die beiden Wurfräder 4 und 5 gelagert sind. Sie bestehen aus Nabe 6 mit mehreren von Zinken 7 gebildeten Wurfarmen 8, die entweder starr oder federnd in der Nabe befestigt sind. Die Wurfradachse des äußeren Wurfwerkes A liegt waagerecht und in der Fahrrichtung, so daß das Wurfrad 4 etwa rechtwinklig zur Fahrrichtung kreist. Das ergibt eine rechtwinklig oder annähernd rechtwinklig zum Kartoft'el-.damm liegende Wurfrichtung. Die Wurfradachse des inneren Wurfwerkes B liegt ebenfalls waagerecht, aber schräg zur Fahrrichtung, etwa unter einem Winkel von 135-, so daß das Wurfrad 5 in dem angegebenen Winkel schräg zur Fahrrichtung kreist. Daraus ergibt sich, daß die Massen des inneren tio Kärtoffeldammes schräg nach hinten außen geworfen und abgelegt werden. Die verschiedenen Wurfrichtungen der beiden Wurfwerke A und B bezwecken das getrennte Ablegen der Kartoffeln in zwei nebeneinanderliegende Ablegestreifen I bzw. II. Aus räumlichen Gründen ist das Wurfrad 5 ein Stück hinter dem Wurfrad 4 angeordnet. Das Getriebe 3, das von der Zugmaschine über den Wellenzapfen 9 in Gang gesetzt wird, enthält eine Übersetzung, durch die das Wurf rad 4 in rascheren Umlatif gesetzt wird als das Wurf-
rad 5, sowie eine Kupplung, die es gestattet, die Triebwellen der Wurfräder zu trennen. Wurfrad 4 ist überdies im Durchmesser größer als das andere, hat aber eine geringere Anzahl Wurfarme als dieses, dessen Zinken 11 die bekannte gebogene Form haben können, während die des Rades 4 die gerade radiale Form aufweisen. Diese Verschiedenartigkeit der Umlaufszahl, des Durchmessers, der Wurfarmzahl, der Zinkenform und -stellung der beiden Wurfräder hat zur Folge, daß die Wurfmassen des äußeren Kartoffeldammes eine stärkere Schleuderung erfahren, also weiter geworfen werden als die des inneren Dammes, die von zahlreicheren Armen in kleineren Mengen erfaßt und in flacherer Wurfrichtung weniger weit geschleudert werden (vgl. Abb. 1 mit Abb. 2). Auch diese Anordnung bezweckt neben der Trennung der Kartoffeln von Erde und Kraut die Verhütung der Überdeckung der beiden Ablegestreifen.
Eine weitere Maßnahme zur Trennung der beiden Ablegestreifen besteht darin, daß das Wurfwerk A in an sich bekannter Weise mit einer Leitmulde 12 versehen ist und das Wurfwerk i? mit einer Fangfläche 13. Die Leitmulde 12 besteht aus einer flachen, an den Rändern aufgebogenen Mulde aus Blech o. dgl., die hinter dem Schar 14 z. B. an HaI-tern 15 befestigt ist und die Kreisbahn des Wurfrades im unteren Teil umfaßt derart, daß die vom Schar abgehobenen und nach hinten geleiteten Massen des Kartoffeldammes von den xAxmen des Wurfrades erfaßt und auf der Muldenfläche 20 hochgerissen werden, ehe sie - frei abfliegen und zu Boden fallen können.
Dadurch entsteht neben dem· Wurf rad 4 ein Streifen, der ganz oder zum Teil frei von Erntegut bleibt, d. h. die innere Grenze 16 des Ablegestreifens I liegt ein Stück abseits der ersten Kartoffelzeile, und zwar um so weiter, je länger die Leitmulde und je größer die Schleuderwirkung des Wurfrades ist. Die äußere Grenze 17 dieses Ablegestreifens richtet sich nach der Wurfweite des Wurfrades 4 und bedarf im allgemeinen keiner besonderen Beschränkung. Die Grenze 16 stellt zugleich die äußere Grenze des Ablegestreifens II dar, die auf diese Weise von der inneren Grenze 18 abrückt, was einer Verbreiterung dieses Streifens gleichkommt.
Erfindungsgemäß ist die Mulde am Ende mit einem Auslaufansatz 19 versehen, d. h. ihr Leitboden 20 ist dort nach unten in schiefer Ebene abgebogen und bis dicht über den Erdboden geführt. Die aus der Leitmulde herausgeführten Massen, die ohne diesen Ansatz dort zu Boden fallen wurden, werden dadurch noch ein Stück weiter seitwärts abgelegt und damit die Grenze 16 weiter nach auswärts verlegt, was zur Verbreiterung des Ablegebereichs II führt. Der Auslaufansatz kann entweder in bestimmter Neigung starr mit der Leitmulde verbunden sein oder durch ein Gelenk, im letzteren Falle mit Vorrichtung zur Festlegung der Neigung, z. B. mittels Langlochs, Bolzens mit Flügelmutter, Vorsteckers o. dgl. (nicht besonders dargestellt). In ähnlicher Weise kann mit an sich bekannten technischen Mitteln die Länge der Leitmulde 20 durch ein Teilstück längs verschieblich am Halter 15 befestigt und in jeder Stellung durch Flügelmutter oder Vorstecker feststellbar sein derart, daß die Lage ihres Muldenendes und des an ihm starr oder beweglich befestigten Auslaufansatzes je nach Bedarf am Kreisumfang höher oder tiefer einstellbar ist (nicht besonders dargestellt"). Damit würde zugleich der Wurfwinkel, die Wurfweite und der Abstand der inneren Wurfgrenze 16 regelbar.
Das Wurfwerk B hat diese Vorrichtung nicht. Die innere Grenze seines Ablegestreifens II fällt annähernd mit der Zeilenspur zusammen. Es ist. aber mit einer Fangfläche 13 versehen, die nicht nur den Zweck hat, den Ablegestreifen II außenseitlich zu begrenzen, sondern auch die Streuwirkung zu steigern und d.ie Aussonderung der "Kartoffeln aus den Schleudermassen zu bewirken. Zu diesem Zweck ist sie mit Haltern 21 so am Wurfwerkrahmen befestigt, daß sie über dem Boden im Wurfbereich am Rande des Ablegestreifens liegt, und zwar nicht nur schräg zur Fahrrichtung (im Grundriß), sondern auch schräg zur Senkrechten und zum Wurf strahlenbündel (im Aufriß), wobei die eigentliche Fangfläche dem Boden zugekehrt ist. Sie besteht aus einem festen, gegebenenfalls elastischen Rahmen 22, z. B. aus Holz, der mit einem Geflecht oder Gewebe bespannt ist, z. B. aus Bindfaden, Bast, Schnüren, Draht, Jutegewebe o. dgl. Ihre Stellung ist so, daß sie die Wurfstrahlen 23, im Grundriß gesehen (Abb. 3), im stumpfen Winkel nach hinten ablenkt. Damit wird die Wurfweite auf dem an sich in der möglichen Breite beschränkten Ablegebereich II zugunsten der Aussonderung der Kartoffeln vergrößert. Zur weiteren Steigerung dieser Wirkung und der Streuwirkung kann die Fangfläche in an sich bekannter ,Weise überdies flach hohl (walzen-oder kugelförmig) gestaltet sein, so daß jeder auf ihn auftreffende Wurf nach einer anderen Richtung zu Boden bzw. nach hinten abgelenkt wird (Abb. 2). Die Massen mit verhältnismäßig geringer Flugweite, z. B. Kraut, werden dadurch zuerst, die schweren Massen, z. B. Erde, nach jenen zu Boden geleitet, so daß die leichten, weitfliegenden und -rollenden Kartoffeln immer zu oberst auf bereits liegende Erd- und Krautmassen zu liegen korn-
men und nicht von ihnen bedeckt werden können. Auch ist eine Beschädigung der Kartoffeln infolge des jeweils flachen Aufschlagswinkels und der Nachgiebigkeit des weichen Fangflächengeflechts so gut wie ausgeschlossen.
Erfindungsgemäß besteht die Fangfläche aus zwei Teilen, einem oberen festen, wie vorstehend beschrieben, und einem unteren ίο beweglichen Teil 24 (Abb. 2), der von der unteren Rahmenleiste des oberen Teils lose herabhängt und aus demselben oder einem ähnlichen Werkstoff besteht wie dieser. Damit wird erreicht, daß die Fangfläche bei den unvermeidlichen Fahrschwankungen des Fahrzeuges auf jeden Fall den Boden berührt, so daß auch noch die tiefsten und flachsten Würfe von ihr abgefangen werden.
Die Kartoffelerntemaschine läßt sich auch zur Leistung von Vorratsarbeit verwenden. Das geschieht mit Hilfe einer der bekannten Vorrichtungen zum Sammeln und Ablegen der Kartoffeln in Reihen. Die beschränkte Breite der beiden Ablegestreifen begünstigt die Verwendung solcher als Anhängegerät an die Erntemaschine verwendbaren Vorrichtungen, z. B. je eines schräg zur Fahrrichtung liegenden Schlepprostes o. dgl. So kann ein Schlepprost 25 an sich bekannter Form an das äußere Wurfwerk A mittels Halters 26 angehängt werden. Ein solcher räumt infolge seiner Schräglage die obenaufliegenden Kartoffeln aus seinem Schleppbereich nach der Seite. Bei seiner Verwendung besteht die Möglichkeit, den unteren beweglichen Teil 24 der Fangfläche 13 mit seinem oberen Roststab zu verbinden, womit die Sicherheit der Wirkungen beider Werkzeuge erhöht werden kann. An Stelle des Schlepprostes mit schräg angeordneten, waagerechten Stäben kann auch ein Schlepprechen nach Art der Heuschwadrechen verwendet werden, sofern er die gleiche Wirkung ergibt.
Durch Zuordnung je eines gleichen, über die ganze Breite der Ablegestreifen reichenden Schlepprostes 25' und 25" oder einer anderen bekannten Reihenablegevorrichtung läßt sich die Kartoffelerntemaschine bei Bedarf für die Leistung von Vorrats arbeit verwenden. Vorteilhaft dürfte es in diesem Falle sein, auch dem Wurfwerk A eine Fangfläche 33 zur Beschränkung der Wurfweite zuzuordnen. ;
Im übrigen kann die Erntemaschine mit allen bereits bekannten Einrichtungen versehen sein, die die Arbeit der Wurfräder erleichtern und die Aussonderung der Kartoffeln begünstigen, z. B. mit einer vor den Pflugscharen arbeitenden, am Gerät verstellbar angebrachten Krautschneidvorrichtung.
Auch können die Zinken des Wurfrades 5 um die Nabe in bekannter Weise so angeordnet sein (Abb. 2), daß ihre freien Enden nicht in gerader Linie senkrecht zur Wurfrichtung nebeneinanderliegen, sondern schräg in Lage 42, so daß die Streurichtung etwa die Lage 44 bekommt, was die beschriebene Wirkung dieses Wurfrades noch steigert.
Der Antrieb der Kartoffelerntemaschine erfolgt in an sich bekannter Weise entweder über die Fahrräder oder durch den Zugmaschinenmotor mittels Zapfwelle.

Claims (4)

  1. Patentansprüche:
    i. Kartoffelerntemaschine mit zwei an die Schare anschließenden Wurfwerken zum gleichzeitigen Bearbeiten zweier Kartoffeldämme und Ablegen der Kartoffeln auf dem Boden unter Verwendung von Leit- und Fangflächen, dadurch gekennzeichnet, daß zwecks Ausbreitung der Kartoffeln in zwei aneinander anschließenden, sich jedoch nicht überdeckenden Ablegestreifen das eine den außenliegenden Damm bearbeitende Wurfrad (4) etwa rechtwinklig zur Fahrrichtung angeordnet ist, während das andere, den inneren folgenden Damm bearbeitende Wurfrad (5) schräg zur Fahrrichtung liegt und die mit letzterem zusammenwirkende, in ihrer Lage verstellbare Fangfläche (13) in spitzen Winkeln zur Wurfrichtung und zum Boden liegt.
  2. 2. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß die Fangfläche (13) aus einem oberen starren Teil (22) und einem unteren beweglichen, bis auf den Boden reichenden Teil (24) besteht.
  3. 3. Kartoffelerntemaschine nach An-Spruch ι und 2, mit einer das Wurfrad (4) in seinem unteren Teil umfassenden, an das Schar anschließenden und in seiner Länge verstellbaren Leitmulde, dadurch gekennzeichnet, daß an das Ende der Leitmulde (12, 20) ein in seiner Neigung verstellbarer Auslauf ansatz (ig) angelenkt ist.
  4. 4. Kartoffelerntemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn-
    . zeichnet, daß jedes" Wurfwerk ein selbständiges, seinen Antrieb bewirkendes Fahrgestell hat und beide Fahrgestelle durch an sich bekannte Mittel, z. B. Klammern o. dgl., zu einer in zwei selbständige Fahrzeuge mit je einem Wurf werk teilbaren Einheit verbunden sind.
    Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
DEM145666D 1939-07-23 1939-07-23 Kartoffelerntemaschine mit zwei Wurfwerken Expired DE731936C (de)

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