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DE7234120U - Zur Befestigung an einer Wand bestimmte Schilderanordnung - Google Patents

Zur Befestigung an einer Wand bestimmte Schilderanordnung

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Publication number
DE7234120U
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DE
Germany
Prior art keywords
frame
sign
shield
arrangement according
wall
Prior art date
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Expired
Application number
DE7234120U
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English (en)
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Individual
Original Assignee
Individual
Publication date
Publication of DE7234120U publication Critical patent/DE7234120U/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

DIPLOMINGENIEUR HELMUT LAMPRECHT
PATENTANWALT β MÜNCHEN δ · CORNELIUSSTRASSE 42 · TELEFON 24Ο775
1567
Georg F. Giebler
627 Idstein/Taunus Limburger Str. 44
Zur Befestigung an einer Wand bestimmte Schilderanordnung.
Die Neuerung betrifft eine zur Befestigung an einer Wand bestimmte Schilderanordnung mit einem Schild, insbesondere einem Schild mit in einen Grundkörper eingesetzten, Symbole aufweisenden Schildplatten, und einem Trägerkörper, vorzugsweise aus Kunststoff.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schilderanordnung zu schaffen, die es ermöglicht, auf einfachste Weise ein Schild an einer Wand, z.B. einer Mauer, zu befestigen und dabei _. das Schild so auszubilden, daß es sich wahlweise auch für andere Befestigungsarten eignet. Als Beispiel können hier die sog. Stationstafeln dienen, die in regelmäßigen Abständen an den fc Straßenrändern angeordnet werden und Angaben über die Straßennummer, die Einbeziehung in ein Koordinatensystem, Kilometerzahlen
POSTSCHECKKONTO MÜNCHEN 060 4« OBUTeCHI BANK MΟ*ψΛ A Ap 4AAl)Jf L(Ji1^ANTO-NR. 10/10 09«
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und andere wichtige Schlüsselzahlen enthalten. Solche Stationstafeln werden in der Regel an prismenförmigen Trägäfküifpern angebracht, die ihrerseits an Pfosten befestigt sind. Unter beengten Raumverhältnissen kann es aber auch erforderlich werden, daß die Stationstafel unmittelbar an einer Wand, sei es einer Felswand oder einer Mauer befestigt werden muß. Auch bei anderen, mit unterschiedlichen Symbolen zu versehenden Tafeln oder Schildern, z.B. Schildern mit Koordinatenangaben über die Lage von Hydranten oder dergl. werden sowohl an Pfosten als auch an Wänden angebracht.
Urn die Zuverlässigkeit der Angaben auf dem Schild sicherzustellen, muß gewährleistet sein, daß die Schildplatten nicht mühelos entfernt oder ausgetauscht vie-dea, können. Es sind deshalb schon mit auswechselbaren Schildplatten versehene Schilder, sog. Kasettenschilder, entwickelt worden, bei denen die Schildplatten praktisch nur von der Rückseite des Schildes aus entfernt bzw. ausgewechselt werden können. Ist das Schild an einem Trägerkörper oder einer Wand befestigt, wodurch die Rückseite des Schildes abgedeckt wird, ist ein Auswechseln der Schildplatten nicht möglich.
Die Neuerung soll eine Schilderanordnung dieser Art schaffen, bei der beim befestigten Schild die Rückseite des Schildes abgedeckt ist und bei der das Schild an einer Wand oder aber an einem Trägerkörper befestigt werden kann, ohne daß die Schilderrückseite mühelos zugänglich ist.
Die neuerungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht darin, daß ein mit Einrichtungen aur Befestigung an einer Wand versehener
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Rahmen die Seitenkante des Schilds umschließt, daß an dem vom Rahmen umschlossenen Bereich des Schilds Rastclcmentc vorgesehen sind, denen am Rahmen entsprechende Elemente zugeordnet sind, wobei nach einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Rahmen den Rastelementen zugeordnete Ausnehmungen an seinem Rand besitzt, durch die ein Werkzeug zum Lösen der Rastverbindung zwischen Rahmen und Schild einführbar ist.
Eine zweckmäßige Ausgestaltung besteht darin, daß an mindestens einer Seitenkante des Schilds und an der zugeordneten Rahmenseite miteinander zusammenwirkende Rastelemente angeordnet sind und daß an. der gegenübeirliegeriden Seitenkante bzw. Rahiüenseite
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Eingriff stehen, wobei nach einer weiteren zweckmäßigen Ausführungsform dieser formschlüssige Eingriff durch Rastelemente herstellbar ist.
Noch eine andere vorteilhafte Ausführungsform ist es, daß sich zwischen den Rahmenseiten eine Auflage für das Schild erstreckt, wobei nach einer vorteilhaften weiteren Ausgestaltung diese Auflage alsvom Rahmen umschlossene, zur Schilderebene parallele Wand ausgebildet ist, die nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung mit Durchbrechungen versehen sein kann.
In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung weist diese Wand einen Abstand von der Rahmenrückseite auf, wobei nach noch einer anderen Ausführungsform in dieser Wand Ausnehmungen für den Eingriff von am Schild vorgesehenen Rastelementen ausgebildet sein können.
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In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist die Anordnung der Rastelemente so getroffen, daß bei in den Rahmen eingerastetem Schild dessen Oberfläche und die Rahmenvorderseite in einer gemeinsamen Eebene liegen.
Noch eine weitere, sehr vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, daß die äußere Rahmenumfangsfläche zur Schilderebene derart im spitzen Winkel verläuft, daß der Rahmenumfang an seiner Vorderkante größer ist als an seiner Hinterkante.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform ist der Rahmen mit mindestens zwei Befestigungsbohrungen versehen. Eine andere Ausführungsform besteht darin, daß am Rahmen mindestens zwei Spreizdübel angebracht sind.
Nach einer besonders bevorzugten Ausgestaltung besteht der Rahmen aus glasfaserverstärktem Polyamid.
Anhand der nun folgenden Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels aer Neuerung wird diese näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Vorderansicht einer zur Befestigung an einer
Wand uestimmten Schilderanordnung gemäß der Neuerung, Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie A-A in Fig. 1, Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie B-B in Fig. 1 bei etwas
geändertec Konstruktion und Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie C-C in Fig. 1.
Ein als Trägerkörper für ein Kasettenschild lO mit auswechselbaren Schildplatten 12 dienender Rahmen 14 besitzt zwei angeformte
■ I If
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Augen 16 und 18 mit Schraubenbohrungen 20 bzw. 22. An deren Stelle können auch an sich bekannte Spreizdübel vorgesehen sein. Der Rahmen 14 besteht aus Polyamid mit Glasfaserverstärkung.
Das Kasettenschild besteht aus einem Grundkörper 24 mit einer fensterartigen Ausnehmung 26, in die Schildplatten -2£ einsetzbar sind, die auf ihrer Vorderseite mit nicht näher dargestellten Symbolen versehen sind*
Am Rand des Kasettenschilds 10 sind an gegenüberliegenden Seiten Rastzungen 30 ausgebildet, die parallel zur Schilderebene nach außen vorspringende Nasen 32 besitzen. Diesen Nasen sind an der inneren Umfangsflache 34 des Rahmens 14 Ausnehmungen 36 zugeordnet, wobei die Ausnehmungen an einer Seite des Rahmens (in Fig. 2 der Unterseite) den Rahmen durchbrechen, um vorzugsweise durch ein hierzu bestimmtes Werkzeug die Nasen 32 aus den Ausnehmungen 36 drücken zu können. Ist so an einer Seite die Rastverbindung gelöst worden, so können die Nasen 32 an der gegenüberliegenden Seite leicht aus den zugeordneten Ausnehmungen 36 herausgenommen werden.
In Fig. 2 greifen an einender gegenüberliegenden Seitenkanten des Schilds die Nasen 32 als Rastelemente in entsprechende Ausnehmungen des Rahmens 14 ein, wobei die Rastzungen 30 eine Wand 40 durchdringen müssen, die vom Rahmen umschlossen ist und allseits mit dem Rahmen 14 verbunden ist und mit diesem ein Stück bildet. Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 sind nur die unteren Rastzungen mit Nasen 32 versc'ien, während die oberen Rastzungen ledig^ch eine Ausntimung in der Wand 40 durchdringen.
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Die äußere Umfangskante 42 des Rahmens 14 ist gegenüber der Schilderebene spitzwinklig angeordnet, und zwar derart, daß sich der Schilderquerschnitt bzw. der Querschnitt der Schilder anordnung nach hinten verjüngt. Dadurch können im Rahmen 14 vorzusehende Öffnungen 44 verdeckt bzw. geschützt angeordnet werden. Durch diese Öffnungen 4^ kann ein Werkzeug eingeschoben werden, um damit die Rastverbindungen zu lösen, wenn das Schild 24, 28 aus dem Trägerkörper, dem Rahmen 14 herausgenommen werden soll.
Die Vorderseite von Rahmen 14 und Kasettenschild 10 liegt in einer Ebene, wodurch die Reinigung erleichtert und die unbefugte Veränderung des Schilds erschwert wird.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, ist die Wand 40 derart angeordnet, daß sie zugleich als Träger des Kasettenschilds 10 fungieren kann, wodurch sich eine sehr stabile Konstruktion ergibt. Durchbrechungen der Wand 40 dienen der Gewichtsverminderung bzw. auch der Rastbefestigung des Schilds. Nur letztere sind dargestellt (Fig. 2-4.
Soll das Schild an einer Wand befestigt werden, benutzt man die soeben beschriebene Schilderanordnung. Nur durch Einführen eines geeigneten Werkzeugs in die verdeckt angeordneten Öffnungen 44 kann das Kasettenschild 10 gelöst werden und erst nach dem Lösen aus dem Rahmen 14 können einzelne Schildplatten 12 ausgewechselt werden.
Soll das Schild 10 an einem anderen Trägerkörper, z.B. einem Stationszeichen oder Prismenkörper, befestigt werden, kann dieser so ausgebildet werden, daß auch dann die Rastzungen 30
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entsprechende Öffnungen oder Hinterschneidungen für eine
formschlüssige Verbindung vorfinden.
In beiden Fällen ist die Befestigung äußerst einfach und^mit wenigen Handgriffen durchführbar. Sowohl an einem Stationszeichen als auch an dem Rahmen 14 ist eine einfache druckknopfartige Befestigung möglich.
Der Rahmen wird vorzugsweise aus einem witterungsbeständigen, stabilen Kunststoff angefertigt, z.B. Polyamid mit Glasfasereinlage.
Patentanwoh''
Schutzansprüche:

Claims (14)

Patentanwalt ■' · · - · · Dlpl-Ing. H. Lamprecht 8 München 5 _ 8 _ 1567 Schutzansprüche:
1. Zur Befestigung an einer Wand bestimmte Schilderanordnung mit einem Schild, insbesondere einem Schild mit in einen Grundkörper eingesetzten, Symbole aufweisenden Schildplatten, und einem Tragerkörper, vorzugsweise aus Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, daß ein mit Einrichtungen (20, 22) zur Befestigung an einer Wand versehener Rahmen (14) die Seitenkante des Schilds (10) umschließt, daß an dem vom Rahmen umschlossenen Bereich des Schilds Rastelemente (30, 32) vorgesehen- sind, denen am Rahmen entsprechende Elemente (36) zugeordnet sind.
2. Schalteranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (14) den Rastelementen (30, 32) zugeordnete Ausnehmungen (44) an seinem Rand besitzt, durch die ein Werkzeug zum Lösen der Rastverbindung zwischen Rahmen und Schild einführbar ist.
3. Schilderanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einer Seitenkante des Schilds (10) und an der zugeordneten Rahmenseite miteinander zusammenwirkende Rastelemente (30, 32, 36) angeordnet sind und daß an der gegenüberliegenden Seitenkante bzw. Rahmenseite Schild (10) und Rahmen (14) formschlüssig aber lösbar miteinander in Eingriff stehen,
4. Schilderanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß dieser formschlüssige Eingriff durch Rastelemente (30, 32) herstellbar ist.
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5. Schilderanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich zwischen den Rahmenseiten eine Auflage (40) für das Schild (10) erstreckt.
6. Schilderanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß diese Auflage als vom Rahmen (14) umschlossene, zur Schilderebene parallele Wand (40) ausgebildet ist.
7. Schilderanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand (40) Durchbrechungen aufweist.
8. Schilderanordnung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand (40) einen Abstand von der Rahmenrückseite aufweist.
9. Schilderanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß in der Wand (40) Ausnehmungen für den Eingriff vom am Schild (10) vorgesehenen Rastelementen (30, 32) ausgebildet sind.
10. Schilderanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastelemente (30, 32, 36) derart angeordnet sind, daß bei in den Rahmen (14) eingerastetem Schild (10) dessen Oberfläche uad die Rahmenvorderseite in einer gemeinsamen Ebene liegen.
11. Schilderanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, daß die äußere Rahmenumfangsfläche zur Schilderebene deart geneigt ist, daß der Rahmenumfang an seiner Vorderkante größer ist als an seiner Hinterkante.
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12. Schilderanordnung nacii einem der vorhergehenden
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faserverstärktem Polyamid besteht.
13. Schilderanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch geketizeichnet, daß der Rahmen (14) mit mindestens zwei Befestigungsbohrungen (20, 22) versehen ist.
14. SchiIderanordnung nach einem der Ansprüche 1 - 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (14) mit mindestens zwei Spreizdübeln versehen ist.
Dipi.-ing. H. Lamprecht
DE7234120U Zur Befestigung an einer Wand bestimmte Schilderanordnung Expired DE7234120U (de)

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE7234120U true DE7234120U (de) 1973-03-01

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DE7234120U Expired DE7234120U (de) Zur Befestigung an einer Wand bestimmte Schilderanordnung

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DE (1) DE7234120U (de)

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