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DE69216434T2 - Vorrichtung zur kultivierung von zellen - Google Patents

Vorrichtung zur kultivierung von zellen

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Publication number
DE69216434T2
DE69216434T2 DE69216434T DE69216434T DE69216434T2 DE 69216434 T2 DE69216434 T2 DE 69216434T2 DE 69216434 T DE69216434 T DE 69216434T DE 69216434 T DE69216434 T DE 69216434T DE 69216434 T2 DE69216434 T2 DE 69216434T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
container
wall
walls
chambers
bottom wall
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE69216434T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69216434D1 (de
Inventor
Peter Esser
Arne Johansson
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Nunc AS
Original Assignee
Nunc AS
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Filing date
Publication date
Application filed by Nunc AS filed Critical Nunc AS
Application granted granted Critical
Publication of DE69216434D1 publication Critical patent/DE69216434D1/de
Publication of DE69216434T2 publication Critical patent/DE69216434T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C12BIOCHEMISTRY; BEER; SPIRITS; WINE; VINEGAR; MICROBIOLOGY; ENZYMOLOGY; MUTATION OR GENETIC ENGINEERING
    • C12MAPPARATUS FOR ENZYMOLOGY OR MICROBIOLOGY; APPARATUS FOR CULTURING MICROORGANISMS FOR PRODUCING BIOMASS, FOR GROWING CELLS OR FOR OBTAINING FERMENTATION OR METABOLIC PRODUCTS, i.e. BIOREACTORS OR FERMENTERS
    • C12M23/00Constructional details, e.g. recesses, hinges
    • C12M23/02Form or structure of the vessel
    • C12M23/08Flask, bottle or test tube
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C12BIOCHEMISTRY; BEER; SPIRITS; WINE; VINEGAR; MICROBIOLOGY; ENZYMOLOGY; MUTATION OR GENETIC ENGINEERING
    • C12MAPPARATUS FOR ENZYMOLOGY OR MICROBIOLOGY; APPARATUS FOR CULTURING MICROORGANISMS FOR PRODUCING BIOMASS, FOR GROWING CELLS OR FOR OBTAINING FERMENTATION OR METABOLIC PRODUCTS, i.e. BIOREACTORS OR FERMENTERS
    • C12M23/00Constructional details, e.g. recesses, hinges
    • C12M23/34Internal compartments or partitions
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C12BIOCHEMISTRY; BEER; SPIRITS; WINE; VINEGAR; MICROBIOLOGY; ENZYMOLOGY; MUTATION OR GENETIC ENGINEERING
    • C12MAPPARATUS FOR ENZYMOLOGY OR MICROBIOLOGY; APPARATUS FOR CULTURING MICROORGANISMS FOR PRODUCING BIOMASS, FOR GROWING CELLS OR FOR OBTAINING FERMENTATION OR METABOLIC PRODUCTS, i.e. BIOREACTORS OR FERMENTERS
    • C12M23/00Constructional details, e.g. recesses, hinges
    • C12M23/40Manifolds; Distribution pieces

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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Genetics & Genomics (AREA)
  • Clinical Laboratory Science (AREA)
  • Apparatus Associated With Microorganisms And Enzymes (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Zellzuchtvorrichtung.
  • Entwicklungen innerhalb der Zellbiologle haben zu einer erhöhten Nachfrage nach Vorrichtungen zur Produktion eukariotischer Zellen geführt, und zwar mit dem Zweck der Produktion von den Zellen produzierter biologisch aktiver Verbindungen.
  • Für statische Kulturen ist es allgemein bekannt, ebene kolben- oder flaschenartige geschlossene Behälter mit einem eine Öffnung, die mittels einer Schraubkappe verschlossen werden kann, begrenzenden Hals zu verwenden. Wenn der Behälter verwendet wird, ist er ausgestattet mit einem Paar beabstandeter paralleler größerer Seitenwände in einer im wesentlichen horizontalen Position, und ein flüssiges Zellzuchtmedium bedeckt die Innenoberfläche der unteren Behälterwand, die einer Oberflächenbehandlung zur Ermöglichung einer guten Zellenhaftung unterworfen sein kann. Da die Zellzucht nur an der Innenoberfläche der unteren Behälterwand oder der Bodenwand stattfinden kann, ist die Produktionskapazität eines solchen kolben- oder flaschenartigen Containers ziemlich begrenzt.
  • Die US-A-4,734&sub1;373 offenbart eine Einwegzellzuchtvorrichtung mit einem kolbenartigen Behälter mit einem eine Öffnung zum Einführen und Entfernen von Zuchtmedium und Zellen begrenzendem Hals. Der Behälter enthält einen in eine Einheitsstruktur mit der Bodenwand des Behälters integrierten Mikrokonstruktionsaufbau. Der Mikroaufbau beinhaltet gegenseitig beabstandete verbundene Platten mit darin ausgebildeten Poren. Bei der Verwendung wird der Mikroaufbau in ein in dem Behälter enthaltenes Zuchtmedium getaucht. Nach der Verwendung kann das Zuchtmedium durch den Behälterhals entnommen werden, und die produzierten Zellen können in bekannter Weise aus dem Behälter gespült werden.
  • Die DK-B-143568 offenbart eine Vorrichtung zur Massenzucht von diploiden Zellen, wobei die Vorrichtung aufgebaut ist aus einem Stapel übereinander liegender Schalen, die mit Hilfe von Bolzen zusammengeklemmt sind, um übereinander liegende geschlossene Zuchtkammern zu begrenzen, die durch Einlaßdurchgänge verbunden sind. Wenn durch die Einlaßdurchgänge eine geeignete Gesamtmenge von Zuchtmedium in die Vorrichtung eingefüllt worden ist, kann dieses Medium im wesentlichen gleichmäßig in verschiedenen Kammern verteilt werden, indem die Vorrichtung so angeordnet wird, daß sich die Kammern vertikal erstrecken, und die Vorrichtung daraufhin in ihre Normalposition zurück bewegt wird, in der die Kammern horizontal liegen. Die obere Oberfläche jeder Schale kann einer eine verbesserte Zellenhaftung und ein verbessertes Wachstum sicherstellenden Behandlung unterworfen worden sein.
  • Die letztgenannte bekannte Zuchtvorrichtung kann jede beliebige Zahl von Schalen enthalten, so daß eine große mit flüssigem Zuchtmedium bedeckte Fläche erhalten werden kann. Es muß jedoch Vorsicht angewendet werden, um sicher zu stellen, daß benachbarte Schalen in dichtem Eingriff miteinander gehalten werden, damit Zuchtmedium aus den Zuchtkammern nicht zwischen den die entsprechende Kammer begrenzenden benachbarten Schalen auslecken kann und um zu verhindern, daß Gas aus den Zuchtkammern austritt und Atmosphärenluft hineinströmt.
  • Die GB-A-1,539,263 offenbart eine Vorrichtung zum Züchten von Zellen mit einer Anzahl von Zellhaftplatten, die eine über der anderen angeordnet sind und in einem geschlossenen Behälter mit einer Füll oder Einlaßöffnung für Zellsuspension enthalten sind. Jede Zellhaftplatte, die rechteckig ist, ist entlang dreier Seiten mit den benachbarten Behälterwänden verschmolzen. Jede Zellhaftplatte ist an einer Seite mit einer hochstehenden Wand versehen, die von der benachbarten Behälterwand beabstandet ist.
  • Um in diese bekannte Vorrichtung Zellsuspension einzufüllen und sich auf den verschiedenen Zellhaftplatten verteilen zu lassen, wird die Vorrichtung in einer Füllposition angeordnet, in der die Vorrichtung von einer der Behälterseitenwände getragen ist. Danach wird die Vorrichtung in eine zweite Position gekippt, in der die Vorrichtung von einer anderen Behälterseitenwand getragen ist, schließlich wird die Vorrichtung in eine Verwendungsposition gekippt, in der sich die Zellhaftplatten horizontal erstrecken und die Vorrichtung von der Behälterbodenwand oder von daran vorgesehenen Füßen getragen ist.
  • Die Erfindung gibt eine verbesserte Zellzuchtvorrichtung an, die einfacher und bequemer zu verwenden ist.
  • Die Erfindung gibt an eine Zellzuchtvorrichtung mit einem Behälter mit einer im wesentlichen ebenen Bodenwand, einer oberen Wand, einer sich im wesentlichen rechtwinklig zu der ebenen Bodenwand erstreckenden im wesentlichen ebenen ersten Abschlußwand, einer zweiten Abschlußwand und die obere und die Bodenwand sowie die Abschlußwände verbindenden gegenüberliegenden Seitenwänden, wobei eine verschließbare Einfüllöffnung in einer der Wände festgelegt ist, der Innenraum des Behälters durch zumindest eine Kammerbodenwand bildende und sich im wesentlichen parallel zu der ebenen Behälterbodenwand erstreckende ebene Trennwand in übereinander liegende Zuchtkammern geteilt ist, alle Zuchtkammern miteinander verbunden sind, so daß sich durch die verschließbare Einfüllöffnung eingeführte Flüssigkeit auf alle verbundenen Kammern verteilen kann, wenn der Behälter in eine aufrechte Lage gestellt wird, in der er von der ebenen ersten Abschlußwand getragen wird, wobei die erfindungsgemäße Zellzuchtvorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, daß die übereinander liegenden Zuchtkammern durch einen an einem Innenflächenteil der ebenen ersten Abschlußwand festgelegten verbindenden Durchgang verbunden sind, wobei jede Kammer durch eine sich entlang nur einem kleinen Teil der Länge der ersten Abschlußwand erstreckenden und von der Bodenwand der entsprechenden Zuchtkammer in einen Abstand gesetzten verbindenden Öffnung mit dem verbindenden Durchgang in Verbindung steht.
  • Eine Zellsuspension oder eine Zuchtflüssigkeit kann in den Behälter durch die Einfüllöffnung eingeführt werden, während die Zellzuchtvorrichtung in einer Position ist, in der sie von der ebenen ersten Abschlußwand des Behälters getragen ist. In dieser Position kann sich die in den Behälter eingeführte Flüssigkeit in den verschiedenen Zuchtkammern verteilen, die miteinander durch den verbindenden Durchgang verbunden sind. Wenn sich die Flüssigkeit innerhalb der Kammern verteilt hat, kann die Zellzuchtvorrichtung sofort in eine Position gedreht werden, in der sie von der ebenen Bodenwand des Behälters getragen ist und in der die Trennwände oder Zellhaftwände im wesentlichen horizontal liegen. Da die Verbindungsöffnungen relativ kurz sind, kann keine wesentliche Menge der in den Zuchtkammern verteilten Flüssigkeit von einer Kammer in eine andere strömen, wenn die Zellzuchtvorrichtung plötzlich von ihrer Füllposition in ihre Verwendungsposition gedreht wird, in der sie von der Bodenwand des Behälters getragen ist.
  • Die Kanten der ebenen Trennwände oder Zellhaftwände können mit den benachbarten Seitenwänden und Abschlußwänden des Behälters verschmolzen oder dagegen abgedichtet sein. Im bevorzugten Ausführungsbeispiel ist jedoch jede Trennwand ein schalenartiges Element mit einer die Trennwand umlaufenden und mit benachbarten Innenoberflächenteilen der Behälterwände in Eingriff stehenden Außenwand, wobei sich die Außenwand von der Trennwand auf die obere Wand des Behälters hin erstreckt.
  • Das flüssige Zuchtmedium kann in die übereinander liegenden Zuchtkammern so eingeführt werden, daß die obere Oberfläche jedes der schalenartigen Elemente und möglicherweise auch die Innenoberfläche der Bodenwand des äußeren Behälters mit dem flüssigen Zellzuchtmedium bedeckt wird. Dies bedeutet, daß bei Beibehaltung der Vorteile eines geschlossenen Behälters die Zellzuchtfläche nach Wunsch vervielfacht werden kann, indem eine entsprechende Anzahl von schalenartigen Elementen gewählt wird.
  • Die erfindungsgemäße Zellzuchtvorrichtung kann zur Produktion verschiedener biologischer Substanzen verwendet werden, etwa von Viren, Impfstoffen, Interveron, Interleukin, Hormonen, Antikörpern usw. Die meisten für die Herstellung der oben erwähnten Produkte verwendeten Zellen wachsen besser und häufig nur, wenn sie auf einem geeigneten Substrat haften. Daher kann zumindest ein Teil der oberen Oberflächen der schalenartigen Elemente und möglicherweise auch der Innenoberflächen der Bodenwand und des äußeren Behälters in einer eine optimale Zellhaftung und ein optimales Zellwachstum sicherstellenden Weise behandelt werden.
  • Der äußere Behälter und/oder die schalenartigen Elemente können aus Metall, Glas oder Kunststoff, vorzugsweise aus Polysterin, sein.
  • Die schalenartigen Elemente können zum Beispiel von nach innen gerichteten Vorsprüngen oder Platten getragen sein, die an den Innenseitenoberflächen der Seitenwände des äußeren Behälters ausgebildet sind. Im bevorzugten Ausführungsbeispiel ist jedoch jedes schalenartige Element oben an einem feinen Kanntenabschnitt der Außenwand eines benachbarten unteren schalenartigen Elements angeordnet und davon getragen. Das unterste schalenartige Element kann dann zum Beispiel von benachbarten Wandteilen des äußeren Behälters in eine Abstandsbeziehung mit der Bodenwand des Behälters getragen sein, um zwischen dem unteren schalenartigen Element und der Behälterbodenwand eine Zuchtkammer zu begrenzen.
  • Wie oben erwähnt können die schalenartigen Elemente von an den Innenoberflächen der Seitenwände des äußeren Behälters ausgebildeten Vorsprüngen getragen sein, wodurch die schalenartigen Elemente nach Wunsch voneinander beabstandet sein können. Die gegenseitigen Abstände der Schalenartigen Elemente können jedoch alternativ durch Abstandselemente oder -beine erhalten werden, die an der Bodenoberfläche des untersten schalenartigen Elements und/oder an der benachbarten Behälterwand angeordnet sind. Solche Abstandselemente können zum Beispiel integral mit der Behälterwand und sich davon erstreckend ausgebildete Abstandselemente oder -rippen sein.
  • Wenn die Zuchtvorrichtung zwei oder mehr schalenartige Elemente aufweist, wird der Zusammenbau der verschiedenen Teile der Zuchtvorrichtung erleichtert, wenn die schalenartigen Elemente miteinander verbunden sind, zum Beispiel durch Punktschweißen, um eine Einheit zu bilden, die wiederum nach Wunsch an der Innenoberfläche des äußeren Behälters befestigt sein kann. Alternativ können die schalenartigen Elemente in dem geschlossenen äußeren Behälter heraus- oder abnehmbar angeordnet sei, und selbst in diesem Fall werden ein Auslecken des Zuchtmediums in die Umgebung und Gasströmungen in und aus dem Innenraum der Zuchtvorrichtung wirksam vermieden.
  • Es hat sich herausgestellt, daß bei der praktischen Verwendung das in die Zuchtvorrichtung gegossene Medium zum Schäumen neigt und das in den übereinander liegenden Zuchtkammern befindliche schäumende Medium zum durch zwischen der hochstehenden Außenwand eines schalenartigen Elements und benachbarten Oberflächenteilen des äußeren Behälters und/oder eines benachbarten schalenartigen Elements begrenzten Kapillarräumen auslecken neigt. Daher neigt ein Teil des in einer oberen Zuchtkammer enthaltenen schäumenden Zuchtmediums zum nach unten in eine darunterliegende Kammer auslecken. Um dieses Auslecken zu verhindern oder wesentlich zu reduzieren, können angrenzende schalenartige Elemente entlang einem Hauptteil ihres Randes dichtend verbunden werden, und der nicht verbundene Teil des Randes der angrenzenden schalenartigen Elemente kann wesentlich beabstandet werden, um dazwischen Öffnungen zu bilden, nämlich die in dem verbindenden Durchgang gebildeten Verbindungsöffnungen und andere die Einfüllöffnung des äußeren Behälters und die verschiedenen Zuchtkammern verbindende Öffnungen. Auf diese Weise können die schalenartigen Elemente der Zellzuchtvorrichtung wärmeversiegelt, geklebt oder auf andere Weise dichtend entlang ihrem Rand verbunden werden, um einen einheitlichen Einsatz zu bilden.
  • Der äußere Behälter kann aus zumindest zwei getrennten Teilen gemacht sein, die dichtend verbunden werden können, wenn die schalenartigen Elemente in dem Behälter angeordnet worden sind. Wie die schalenartigen Elemente können die Behälterteile zum Beispiel durch Kleben, Wärmeversiegeln, Ultraschallversiegeln oder irgend eine andere geeignete Versiegelungsmethode verbunden werden.
  • Das flüssige Zellzuchtmedium kann in die Zuchtvorrichtung durch die Einfüllöffnung eingeführt werden, die mit Hilfe eines Verschlußelements irgend eines geeigneten Typs, etwa einer Schraubkappe, dicht verschlossen werden kann. die Einfüllöffnung kann im Prinzip in einer beliebigen der oberen Wand, Bodenwand und Seitenwände des Behälters gebildet sein. Vorzugsweise ist die verschließbare Einfüllöffnung jedoch in der zweiten Abschlußwand des Behälters gebildet, und das flüssige Zuchtmedium kann dann bequem in den Behälter gegossen werden, während der von seiner ebenen ersten Abschlußwand getragen ist, in welcher Position sich die in den Behälter gegossene Flüssigkeit durch den verbindenden Durchgang in die verschiedenen Zuchtkammern verteilen kann.
  • Der verbindende Durchgang kann ein zwischen einem Innenseitenoberflächenteil der ebenen ersten Abschlußwand und einem gegenüberliegenden Außenoberflächenteil der Außenwand jedes schalenartigen Elements begrenzter Tunnel sein. Ein solcher Tunnel kann durch einen Kanal gebildet sein, der durch Innenoberflächenteile des ebenen Behälters begrenzt ist, die in einer Verstärkungsrippe der Behälterabschlußwand definiert sind. Alternativ oder zusätzlich kann der Tunnel von einem Kanal gebildet sein, der von dem Außenoberflächenteil der Außenwand begrenzt ist.
  • Der verbindende Tunnel oder Durchgang kann eine beliebige Querschnittsform haben, etwa kreisförmig, halbkreisförmig oder dreieckig. Im bevorzugten Ausführungsbeispiel hat der verbindende Durchgang jedoch eine viereckige, etwa trapezförmige, oder rechteckige (einschließlich quadratische) Querschnittsform.
  • Der Tunnel - der durch in Außenoberflächenteilen der Außenwände der übereinander liegenden schalenartigen Elemente und/oder der benachbarten Behälterabschlußwand gebildete ausgerichtete Kanäle, und zwar in endangrenzender Beziehung, festgelegt ist - verbindet die verschiedenen übereinander liegenden Zuchtkammern. Somit kann der Tunnel offene Enden aufweisen, die den Boden- bzw. oberen Wänden des Behälters gegenüberliegend und davon beabstandet angeordnet sind, wodurch die oberen und unteren Zuchtkammern verbunden sind. Jede Zwischenzuchtkammer kann über eine Verbindungsöffnung mit dem Tunnel verbunden sein, die in einem von dem Innenoberflächenteil der benachbarten ebenen ersten Abschlußwand beabstandeten Tunnelwandteil festgelegt ist. Jede Verbindungsöffnung ist vorzugsweise der Trennwand benachbart angeordnet, die eine obere Kammerwand der entsprechenden Zuchtkammer bildet.
  • Wenn ein flüssiges Zuchtmedium oder eine Zellösung in den Behälter gegossen worden ist, während der in seiner Füllposition ist und von seiner ebenen ersten Abschlußwand getragen ist, und sich die Flüssigkeit durch den verbindenden Durchgang in den verschiedenen Kammern verteilen konnte, kann die Zellzuchtvorrichtung direkt in ihre Verwendungsposition gekippt werden, in der sie von der ebenen Bodenwand des Behälters getragen ist und in der sich alle im wesentlichen parallelen Trennwände im wesentlichen horizontal erstrecken. Wenn die Abschlußöffnungen und die Verbindungsöffnungen des Tunnels oder des verbindenden Durchgangs relativ klein sind, können während einer solchen Kippbewegung nur relativ kleine Mengen von Flüssigkeit aus einer Zuchtlativ klein sind, können während einer solchen Kippbewegung nur relativ kleine Mengen von Flüssigkeit aus einer Zuchtkammer in eine andere gelangen. Zum Beispiel kann sich jede Verbindungsöffnung entlang weniger als 1/3 und vorzugsweise weniger als ¼ der Länge der ersten Abschlußwand des Behälters erstrecken. Zum Beispiel kann sich die Verbindungsöffnung entlang nur ungefähr 1/10 der Länge der ersten Abschlußwand erstrecken, wodurch die Flüssigkeitsmenge, die sich durch Kippen der Zuchtvorrichtung von ihrer Füllposition in ihre Verwendungsposition, in der sie von der Bodenwand des Behälters getragen ist, von einer Kammer in eine andere bewegen kann, vernachlässigbar ist.
  • Da es erwünscht ist, das Innenvolumen des äußeren Behälters der Zuchtvorrichtung im größtmöglichen Umfang auszunutzen, sollte die Außenwand jedes schalenartigen Elements vorzugsweise in anstoßendem Eingriff mit den gegenüberliegenden Behälterabschlußwänden und Behälterseitenwänden entlang zumindest dem Hauptteil des Behälterumfangs stehen. Dies bedeutet, daß keine wesentliche Flüssigkeitsmenge durch den zwischen der Außenwand des schalenartigen Elements und der benachbarten Innenwandoberfläche des Behälters begrenzten Raum von einer Kammer in eine andere strömen kann, wenn die Zellzuchtvorrichtung von ihrer Füllposition in ihre Verwendungsposition gekippt wird.
  • Wie oben erwähnt, kann ein in die Zellzuchtvorrichtung gegossenes Zellzuchtmedium oder eine Zellsuspension zu schäumen neigen, und die schäumende Flüssigkeit kann zum aus einer oberen in eine untere Zuchtkammer durch den zwischen der Außenwand jedes schalenartigen Elements in der benachbarten Innenwandoberfläche des Behälters festgelegten Kapillarraum necken neigen. Um dieser Tendenz zum Lecken aus dem oberen schalenartigen Element entgegenzuwirken, kann die freie Kante der Außenwand des schalenartigen Elements, das benachbart zu der oberen Wand des Behälters angeordnet ist, von dieser oberen Wand beabstandet sein. Dieser Abstand kann zum Beispiel 1 bis 2 mm oder sogar mehr betragen. Dem Lecken von Flüssigkeit aus dem oberen schalenartigen Element kann alternativ oder zusätzlich entgegengewirkt werden, indem die freie Kannte der Außenwand des schalenartigen Elements, das der oberen Wand des Behälters benachbart angeordnet ist, so gebildet ist, daß sie eine scharfe Kante bildet. Alternativ oder zusätzlich kann diese freie Kante der Außenwand hydrophob gemacht werden, zum Beispiel durch Aufbringen einer Schicht aus hydrophoben Material, etwa Silikon, auf diese freie Kannte.
  • Wenn in der erfindungsgemäßen Zuchtvorrichtung Zellen gezüchtet worden sind, können sie von den schalenartigen Elementen abgekratzt werden, zum Beispiel mit Hilfe eines durch die in dem Behälter gebildete Einfüll- oder Flüssigkeitseinlaßöffnung eingeführten Abkratzinstruments, oder die Zellen können in irgendeiner konventionellen Weise ausgespült werden. Es ist ferner möglich, einen Wandteil aus dem Behälter zu schneiden, so daß die schalenartigen Elemente, die zu einer Einheit verbunden oder voneinander getrennt sein können, aus dem Außenbehälter entnommen werden können, bevor die gezüchteten Zellen von den schalenartigen Elementen abgekratzt werden. Alternativ kann der Behälter einen Abreiß- oder Abziehwandteil aufweisen. Ein solcher Abreißwandteil kann zum Beispiel aus einer Metallfolie oder aus einem Kunststoffilm gemacht sein, die bzw. der zum Beispiel durch Wärrneversiegeln oder Kleben an dem restlichen Teil des Behälters befestigt worden ist. In einem alternativen Ausführungsbeispiel ist die Abreißwand jedoch durch eine in einer Behälterwand gebildete Kerblinie oder Schwachlinie begrenzt.
  • Der Container kann dann gebildet sein aus einem eine Bodenwand und sich davon nach oben erstreckende und einen oberen Wulstabschnitt aufweisende Außenwände aufweisenden Behälterteil und aus einem ebenen Abreißwandteil, zum Beispiel aus Metallfolie oder Kunststoffilm, der die obere Wand des Behälters bildet. Wenn die schalenartigen Elemente in den nach oben offenen Behälterteil eingesetzt worden sind, kann der Abreißteil abnehmbar auf den oberen Wulstabschnitt des nach oben offenen Behälterteils in einer geeigneten Weise, etwa durch Kleben oder durch Wärmeversiegeln, aufgesiegelt werden. Alternativ kann der Abreißwandteil eine Abschlußwand des Behälters bilden.
  • Die verschließbare Einfüllöffnung des Behälters kann sich in eine in dem Behälter gebildete und zumindest mit einer der Zuchtkammern über eine in zumindest einem der schalenartigen Elemente gebildete Einlaßöffnung in Verbindung stehende Verteilerkammer öffnen.
  • Die Einlaßöffnungen können in den schalenartigen Elementen gebildete Überströmöffnungen sein, zum Beispiel Schlitze oder Ausschnitte, die in den oberen Kantenbereichen der Außenwände der schalenartigen Elemente gebildet sind. Solche Schlitze oder Ausschnitte können sich möglicherweise entlang im wesentlichen der Gesamtlänge der entsprechenden Außenwand erstrecken. Vorausgesetzt, daß der Flüssigkeitspegel in jedem schalenartigen Element nicht die Überströmöffnung erreicht, kann die Flüssigkeit aus dem schalenartigen Element nicht durch die Einlaßöffnung gelangen, wenn die Zellzuchtvorrichtung von der Bodenwand des Behälters getragen ist, und der Behälter in seiner Verwendungsposition ist.
  • Der äußere geschlossene Behälter kann von beliebiger geeigneter Größe und Form sein, und die darin angeordneten einzelnen schalenartigen Elemente weisen eine entsprechende Kontur auf. Zum Beispiel kann der äußere Behälter ein konventioneller Gewebekulturkolben sein, der eine relativ kleine Zellzuchtfläche an der Innenoberfläche der Bodenwand des Kolbens zur Verfügung stellt, zum Beispiel in der Größenordnung von 25 bis 175 cm². Ein solcher Kolben kann zum Beispiel mit 2 oder 3 schalenartigen Elementen versehen sein, wodurch die Zuchtfläche um einen Faktor 3 bzw. 4 erhöht werden kann.
  • Nach einem weiteren Gesichtspunkt der Erfindung ergibt sich eine Zellzuchtvorrichtung mit einem Behälter mit einer im wesentlichen ebenen Bodenwand, einer oberen Wand, einer sich im wesentlichen rechtwinklig zu der ebenen Bodenwand erstreckenden im wesentlichen ebenen ersten Abschlußwand, einer zweiten Abschlußwand und die obere und die Bodenwand sowie die Abschlußwände verbindenden gegenüberliegenden Seitenwände, wobei eine verschließbare Einfüllöffnung in einer der Wände festgelegt ist, der Innenraum des Behälters durch zumindest zwei übereinander liegende schalenartige Elemente mit jeweils einer ebenen Trennwand und einer sich von der Trennwand auf die obere Wand des Behälters zu erstreckenden und mit benachbarten Innenflächenteilen der Behälterwände in Eingriff stehenden umlaufenden Außenwand in Zuchtkammern geteilt ist, die Trennwände, die voneinander und von der oberen bzw. der Bodenwand des Behälters in einen Abstand gesetzt sind, sich im wesentlichen parallel zu der Bodenwand des Behälters erstrecken, alle Zuchtkammern miteinander verbunden sind, so daß sich durch die verschließbare Einfüllöffnung eingeführte Flüssigkeit auf alle verbundenen Kammern verteilen kann, wenn der Behälter in eine aufrechte Lage gestellt wird, in der er von der ebenen ersten Abschlußwand getragen wird, und die erfindungsgemäße Zellzuchtvorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, daß benachbarte schalenartige Elemente entlang einem größeren Teil ihres Umfangs dicht miteinander verbunden sind, wobei die schalenartigen Elemente entlang verbleibenden, nicht verbundenen Teilen des Umfangs voneinander in einen Abstand gesetzt sind.
  • Die Erfindung wird nun anhand der Zeichnungen weiter beschrieben, wobei
  • die Figuren 1 und 2 perspektivische Ansichten eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Zuchtvorrichtung sind,
  • die Figuren 3 und 4 perspektifische Ansichten eines zweiten Ausführungsbeispiels sind,
  • die Figuren 5 und 6 perspektifische Ansichten eines dritten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Zuchtvorrichtung sind,
  • die Figuren 7 und 8 detaillierte perspektifische Ansichten eines Durchgangs zum Verbinden übereinander liegender Zuchtkammern sind, die in einem oberen bzw. unteren schalenartigen Element gebildet sind, und
  • die Figuren 9 und 10 verschiedene Ausführungsbeispiele des oberen Kantenbereichs der schalenartigen Elemente sind.
  • Die in den Figuren 1 und 2 gezeigte Zellzuchtvorrichtung weist einen äußeren Behälter oder Kolben 10 auf, der aus einem transparenten oder nicht transparenten Material gemacht ist, etwa Glas oder Kunststoffmaterial, oder Metall. Der Behälter 10 ist mit einem eine Einfüllöffnung 12 begrenzenden Hals 11 versehen. Der Hals 11 ist mit Außengewindegängen 13 zum Zusammenwirken mit Innengewindegängen einer Schraubkappe 14 ausgebildet, mit deren Hilfe die Einfüllöffnung 12 verschlossen werden kann. Eine Anzahl Schalenelementen 15 mit einer Bodenwand oder Zellhaftplatte 16 und einer umlaufenden Randseitenwand 17 (Fig.4), die sich davon nach oben erstrecken, ist in übereinander liegender Beziehung innerhalb des Behälters 10 angeordnet, um darin Zuchtkammern zu begrenzen. Der äußere Behälter 10 weist eine ebene Bodenwand 18, eine obere Wand 19, gegenüberliegende Seitenwände 20 eine ebene Abschlußwand 21 und eine gegenüberliegende Endwand 22 auf, an der der Hals 11 gebildet ist.
  • Das untere benachbart der Bodenwand 18 angeordnete Schalenelement ist von Füßen oder Abstandselementen 23 getragen, so daß zwischen der Innenoberfläche der Behälterbodenwand 18 und der unteren Oberfläche der Bodenwand 16 des unteren Schalenelements 15 eine Zuchtkammer begrenzt ist. Die Abstandselemente 23 können als integrale Teile der Wände des äußeren Behälters 10 oder des unteren Schalenelements gebildet sein. Zwischen der Innenoberfläche der oberen Behälterwand 19 und der oberen Oberfläche der benachbarten Bodenwand 16 des oberen Schalenelements 15 ist eine obere Zuchtkammer festgelegt. ferner ist zwischen jedem Paar von benachbarten Schalenelementen 15 eine Zuchtkammer festgelegt. Auf diese Weise bildet das in den Figuren 1 und 2 gezeigte Ausführungsbeispiel, das zwei Schalenelemente 15 aufweist, darin drei Zuchtkammern.
  • Die Behälterabschlußwand 22 hat eine konvexe Kontur, so daß zwischen der Behälterabschlußwand 22 und den benachbarten Seitenwänden 17 der Schalenelemente 15 eine Verteilerkammer 24 begrenzt ist. Ausschnitte in den Außenseitenwänden 17 der Schalenelemente 15 begrenzen Überströmöffnungen 26, die mit der Verteilerkammer 24 in Verbindung stehen.
  • Der äußere Behälter 10 kann aus zumindest zwei einzelnen Behälterteilen bestehen, die zum Beispiel aus transparentem Kunststoffmaterial geformt sind. Wenn die Schalenelemente innerhalb eines der Behälterteile angeordnet worden sind, können diese Behälterteile dicht verbunden werden, zum Beispiel durch verbindende beflanschte Wulstabschnitte der Behälterteile, um ein Wärmesiegel 27 in einer im wesentlichen zu den Bodenwänden 16 der Schalenelemente 15 parallelen Ebene zu bilden.
  • Wie in den Figuren 1 und 2 mit gestrichelten Linien gezeigt, weist jedes der Schalenelemente 15 ferner eine in seiner Außenseitenwand 17 benachbart der Behälterabschlußwand 21 gebildete Ausgleichsöffnung 30 auf. Die Ausgleichsöffnung 30 kann ein in dem Wulstabschnitt eines gekrümmten Teils der Außenwand 17 jedes Schalenelements gebildeter Ausschnitt sein. Der gekrümmten Teile der übereinander liegenden Schalenelemente 15 begrenzen einen die übereinander liegenden Zellzuchtkammern verbindenden Quertunnel oder Durchgang 31. Der Tunnel oder Durchgang 31 kann jede geeignete Querschnittsform aufweisen, zum Beispiel halbkreisförmig wie gezeigt.
  • Wenn die in den Figuren 1 und 2 gezeigte Zellzuchtvorrichtung verwendet werden soll, wird sie in ihrer aufrechten Position, wie in Figur 1 gezeigt, angeordnet und die Schraubverschlußkappe 14 entfernt. Eine geeignete Menge Zellzuchtmedium und zu züchtender Zellen werden in die Verteilerkammer 24 des Behälters 10 durch die von dem Hals 11 begrenzte Einfüllöffnung 12 gegossen. Aus der Verteilerkammer 24 strömt das flüssige Zuchtmedium in eine oder mehrere der verschiedenen Zuchtkammern, und zwar durch die Überströmöffnung 26 und durch die zwischen der Innenoberfläche der Behälterbodenwand 18 und der Bodenwand 16 des benachbarten Schalenelements 15 begrenzte Öffnung. Da nun alle Zuchtkammern durch den Tunnel 31 und die daran gebildeten Öffnungen 30 verbunden sind, und zwar nach dem Prinzip, daß sich die Flüssigkeit ihren eigenen Pegel sucht, wird der Flüssigkeitspegel innerhalb der Zuchtkammern nach kurzer Zeit der gleiche sein. Vorausgesetzt, daß die Abmessungen der Zuchtkammern im wesentlichen die gleichen sind, werden diese Kammern wohl im wesentlichen die gleiche Flüssig-4 keitsmenge enthalten.
  • Wenn die Einfüllöffnung 12 mit Hilfe der Schraubkappe 14 verschlossen worden ist, kann der Behälter oder Kolben 10 mit einer schnellen Bewegung aus der in Figur 1 gezeigten aufrechten Position in die in Figur 2 gezeigte Position gekippt werden, in der die Behälterbodenwand 18 in einer im wesentlichen horizontalen Position getragen ist. Da die Ausgleichsöffnung relativ klein ist, ermöglicht es diese einfache Prozedur, im wesentlichen die gleiche Menge flüssiges Zuchtmedium in jeder der sich nun horizontal erstrekkenden Zuchtkammern zu haben. Dies bedeutet, daß eine Schicht aus zu züchtende Zellen enthaltendem flüssigen Zuchtmedium von der Behälterbodenwand 18 und von den Bodenwänden oder Zellhaftplatten 16 jedes der Schalenelemente 15 getragen wird. Die Oberflächen dieser Wände sind vorzugsweise einer eine gute Zellhaftung erlaubenden Oberflächenbehandlung ausgesetzt worden.
  • Nach Ablauf der Zuchtperiode kann das flüssige Zuchtmedium durch die Einlaßöffnung 12 des Halses 11 ausgegossen werden. Danach können die an den Bodenwänden 16 und 18 haftenden Zellen abgekratzt oder in einer per se bekannten Weise durch die Einlaß- oder Einfüllöffnung 12 ausgespült werden. Alternativ kann die Behälterbodenwand 18 oder obere Wand 19 oder eine der Behälterseiten- oder Abschlußwände 20 bzw. 21 weggeschnitten oder anderweitig entfernt werden, so daß die Schalenelemente aus dem Behälter 10 herausgenommen werden können, wonach die gezüchteten Zellen von den Bodenwänden 16 und 18 gekratzt oder gespült werden können.
  • Die in den Figuren 3 bis 8 gezeigten Ausführungsbeispiele sind gegenüber dem in den Figuren 1 und 2 gezeigten Ausführungsbeispiel modifiziert, und gleiche Teile sind mit gleichen Bezugsziffern versehen.
  • Das in den Figuren 3 und 4 gezeigte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem in den Figuren 1 und 2 gezeigten darin, daß die obere Behälterwand 19, die aus einem flexiblen Kunststoffilm sein kann, abnehmbar mit einem steiferen Behälterhauptteil 28 verbunden ist. Wenn die Schalenelemente 15 innerhalb des nach oben offenen Behälterhauptteils 28 angeordnet worden sind, kann die obere Wand 19 dicht und abnehmbar mit einem im wesentlichen ebenen Flanschabschnitt 29 durch Wärmeversiegeln oder mit Hilfe eines Klebstoffs verbunden werden.
  • Es ist zu beachten, daß die Abreißwand alternativ durch in einem Wandteil des äußeren Behälters 10 gebildete Schwachlinien oder Kerblinien begrenzt sein kann, zum Beispiel in der oberen Wand 19. Selbst wenn die obere Wand nicht mit solchen Kerblinien versehen worden ist, kann der Hauptteil der oberen Wand 19 mit Hilfe eines geeigneten Schneidwerkzeugs ausgeschnitten werden, um eine Öffnung zu bilden, durch die die Schalenelemente 15 aus dem äußeren Behälter 10 herausgenommen werden können.
  • In den Figuren 5 bis 8 hat der verbindende Durchgang oder Tunnel, der durch ausgerichtete äußere Kanäle in den nach oben stehenden Außenseitenwänden 17 der Schalenelemente 15 festgelegt ist, eine rechteckige oder quadratische Querschnittsform. Die Zuchtvorrichtung weist 2 übereinander liegende schalenartige Elemente 15 auf, die drei Zuchtkammern in dem Behälter oder Kolben 10 begrenzen. Um zu verhindern, daß schäumende Flüssigkeit in einem der schalenartigen Elemente in eine tiefere Zuchtkammer oder -abteilung leckt, ist die obere freie Kante 32 (Fig. 8) des unteren schalenartigen Elements 15 dicht mit der benachbarten Bodenoberfläche des oberen schalenartigen Elements verbunden, zum Beispiel durch Wärmeversiegeln oder Kleben. Die schalenartigen Elemente 15 sind vorzugsweise dicht entlang ihres Gesamtumfangs verbunden, außer den Öffnungen 26 und 30.
  • Um ein Lecken der schäumenden Flüssigkeit aus dem oberen schalenartigen Element 15 in eine der unteren Kammern oder Abteilungen durch den zwischen der Außenseitenwand 17 des oberen schalenartigen Elements und der benachbarten Innenoberfläche der Behälterwände begrenzten Kapillarraum zu reduzieren oder zu verhindern, ist die obere freie Kante 33 (Figuren 7, 9 und 10) von der Innenoberfläche der oberen Wand 19 beabstandet, zum Beispiel mit Hilfe von an der Innenseitenoberfläche der oberen Wand 19 an ihren Ecken gebildeten Abstandsansätzen 34. Der Abstand der oberen freien Kante 33 der Außenwand 17 von der Innenoberfläche der oberen Wand 19 kann zum Beispiel ungefähr 1 bis 2 mm betragen.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die obere freie Kante der Seitenwand 17 des oberen schalenartigen Elements mit einer Schicht 35 aus einem hydrophoben Material versehen sein, wie in Figur 9 illustriert, und/oder die obere freie Kante 33 kann geschärft sein, um eine scharfe Kante zu bilden, wie in Figur 10 illustriert. Da die freie Kante 33 des oberen schalenartigen Elements von der Innenoberfläche der oberen Wand 19 beabstandet ist, kann der Tunnel 31 über seine offenen Enden die obere und untere Zuchtkammer oder Abteilung verbinden, was bedeutet, daß in den Tunnelwänden an seinem oberen Ende kein Ausschnitt erforderlich ist, wie in den Figuren 2 und 4 gezeigt. Die Zwischenzuchtkammer oder -abteilung kann jedoch mit dem Innenraum des Tunnels 31 durch einen Ausschnitt 30 in der Tunnelwand an der oberen Kante des unteren schalenartigen Elements in Verbindung stehen. Dieser Ausschnitt ist vorzugsweise von der Ebene der benachbarten Außenwand 17 nach innen beabstandet, wie am besten in Figur 8 illustriert.
  • Wie in Figur 8 mit gestrichelten Linien gezeigt, kann jeder der in den Außenseitenwänden 17 der schalenartigen Elemente 15 gebildeten Außenkanäle von einem Außenwandstück 36 verschlossen sein. Dies bedeutet, daß der Tunnel 31 vollständig von Wandteilen der schalenartigen Elemente 15 begrenzt ist.
  • In den in den Figuren 1 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispielen könnten die übereinander liegenden schalenartigen Elemente dicht verbunden werden, um einen einheitlichen Einsatz zu bilden, wie im Zusammenhang mit den Figuren 5 bis 8 erklärt. Gleichermaßen kann in den Figuren 1 bis 4 die obere freie Kante des oberen schalenartigen Elements 15 von der Innenoberfläche der oberen Behälterwand 19 beabstandet sein. Ferner könnte der verbindende Durchgang oder Tunnel 31, der in den Zeichnungen gezeigt ist, durch zwei oder mehr solcher Tunnel jeweils einer kleineren Querschnittsfläche ersetzt werden. Zum Beispiel könnte bzw. könnten der verbindende Durchgang oder die Durchgänge in in der ebenen Abschlußwand 21 des Behälters gebildeten rippenartigen Vertiefung festgelegt sein.

Claims (1)

1. Zellzuchtvorrichtung mit einem Behälter (10) mit einer im wesentlichen ebenen Bodenwand (18), einer oberen Wand (19), einer sich im wesentlichen rechtwinklig zu der ebenen Bodenwand erstreckenden im wesentlichen ebenen ersten Abschlußwand (21), einer zweiten Abschlußwand (22) und die obere und die Bodenwand sowie die Abschlußwände verbindenden gegenüberliegenden Seitenwänden (20), wobei eine verschließbare Einfüllöffnung (12) in einer (22) der Wände festgelegt ist, der Innenraum des Behälters durch zumindest ein erstes und ein zweites übereinanderliegendes schalenartiges Element (15) mit jeweils einer ebenen Trennwand (16) und einer sich von der Trennwand auf die obere Wand (19) des Behälters (10) zu erstreckenden und mit benachbarten Innenflächenteilen der Behälterwände in Eingriff stehenden umlaufenden Außenwand (17) in Zuchtkammern geteilt ist, die Trennwände, die voneinander und von der oberen bzw. der Bodenwand (18, 19) des Behälters (10) in einen Abstand gesetzt sind, sich im wesentlichen parallel zu der Bodenwand des Behälters erstrecken, alle Zuchtkammern miteinander verbunden sind, so daß sich durch die verschließbare Einfüllöffnung (12) eingeführte Flüssigkeit auf alle verbundenen Kammern verteilen kann, wenn der Behälter in eine aufrechte Lage gestellt wird, in der er von der ebenen ersten Abschlußwand (21) getragen wird, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite schalenartige Element (15) von einem Bereich einer freien Ecke der Außenwand (17) des ersten schalenartigen Elements (15) getragen ist und dadurch daß die übereinanderliegenden Zuchtkammern durch einen an einem Innenflächenteil der ebenen ersten Abschlußwand (21) festgelegten verbindenden Durchgang (31) verbunden sind, wobei jede Zuchtkammer durch eine sich entlang nur einem kleinen Teil der Länge der ersten Abschlußwand (21) erstreckenden und von der Bodenwand (16, 18) der entsprechenden Zuchtkammer in einen Ab-
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