-
Diese Erfindung betrifft die transdermale Perfusion von
Flüssigkeiten durch die Haut des menschlichen oder
tierischen Körpers und insbesondere, aber nicht ausschließlich
eine Vorrichtung zum De-Epitelisieren der Haut durch das
Blasensaugverfahren, damit eine Perfusion direkt über die
Dermisschicht erfolgen kann.
-
Die transdermale Perfusion von Flüssigkeiten zur
Arzneimittelzuführung ist in den letzten Jahren zu einer zunehmend
bevorzugten Alternative zur intravenösen oder oralen
Arzneimittelzuführung geworden. Die Technik hat jedoch nur
begrenzte Anwendung gefunden, da die Epidermis (äußere
Hautschicht) eine wirksame Sperre gegen die Perfusion von
Substanzen und insbesondere von Arzneimitteln mit einer großen
Molekulargröße bildet.
-
Verschiedene Techniken wurden zur Verbesserung von
transdermaler Zuführung vorgeschlagen, z.B. Iontophorese und die
Verwendung als chemische Verstärker (chemische Verstärkung
wird zum Beispiel in Int. J. Pharm. 1989, 49, 199-201 und
Iontophorese in J. Pharm. Sci. 1990, 79, 490-93
beschrieben). Auch mechanische Stimulierung zum Beispiel durch
Ultraschall wurde zur Verbesserung der transdermalen
Zuführung verwendet. (Die Verwendung von Utraschall wird zum
Beispiel in Pharm. Res. 1992, 9, 559-564 beschrieben). Es
bleibt jedoch ein Bedarf bestehen, eine wirksamere
transdermale Technik insbesondere für Peptide und Hormone zu
schaffen, die bisher noch nicht transdermal verabreicht
werden konnten.
-
Es ist weiter aus US-A-3486504 bekannt, ein elastisches
Gehäuse mit einem Entlüftungsventil zu schaffen, das durch
Saugwirkung gegen einen infizierten Hautbereich gehalten
werden kann. Hierdurch wird ein medizinischer und
absorbierender Verbandsstoff innerhalb des Gehäuses mit der Haut in
Berührung gehalten.
-
Es ist weiter im Gebiet von Hautverpflanzungen bekannt,
Bereiche der Epidermis zum Freilegen der Dermisschicht der
Haut durch Anwendung von Saugwirkung zu entfernen, bei der
ein Teilvakuum von etwa 200 mm Quecksilber, das für eine
Zeitspanne von zwei bis drei Stunden angelegt wird, die
Wirkung hat, daß die Epidermis von der Dermis zum Bilden
einer eine klare Blasenflüssigkeit enthaltenden Blase
delaminiert wird. (Ein Saugblasenverfahren wird zum Beispiel
von Kiistala U in "The suction blister method for the in
vivo separation of epidermis from dermis in human skin",
Dissertation, Univ. von Helsinki, 1976, beschrieben).
Solche Blasen weisen ein Dach auf, das aus der Epidermis
besteht und leicht zu Hautverpflanzungszwecken entfernt
werden kann.
-
Aus FR-A-983602 ist weiter die Schaffung einer Saugschale
bekannt, die mit einem durch die Wirkung einer Feder
beweglichen elastischen Diaphragma auf die Haut aufgesetzt wird,
um innerhalb der Schale ein Teilvakuum zu erzeugen.
-
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung für
die transdermale Perfusion von Flüssigkeiten durch die Haut
des menschlichen oder tierischen Körpers mit einem Gehäuse
offenbart, das am Körper befestigbar ist und eine
Kontaktfläche aufweist, die bei Gebrauch in Berührung mit einem
Bereich der Haut gehalten ist, wobei das Gehäuse eine
Kammer
umgrenzt und die Kontaktfläche eine mit der Kammer
kommunizierende Öffnung definiert, und
Flüssigkeitszuführmittel zur Zuführung von Flüssigkeit zur Kammer, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorrichtung ferner Mittel zum
Entfernen der Epidermis aufweist, mit denen ein Bereich der
Dermis der Haut freilegbar ist durch Entfernung eines
Bereiches von Epidermis an einer durch die Öffnung zugänglichen
Behandlungsstelle, wodurch im Gebrauch ein direkter Kontakt
zwischen Flüssigkeit in der Kammer und der Dermis
hergestellt wird.
-
Ein Vorteil einer solchen Vorrichtung besteht darin, daß
dieselbe die Verabreichung eines Arzneimittels direkt zu
einer freigelegten Dermisschicht der Haut ermöglicht, so
daß die Perfusion in einer Weise verläuft, die nicht von
irgendwelchen Eigenschaften der Epidermis abhängt. Genauer
ausgedrückt kann die Vorrichtung an verschiedenen Teilen
des Körpers verwendet werden, ohne daß die unterschiedliche
Dicke des Epithel berücksichtigt werden muß. Ein weiterer
Vorteil besteht darin, daß durch den Blasenbildungsvorgang
in der freigelegten Dermis eine verstärkte Mikrozirkulation
festzustellen ist und diese Hyperämie einige Tage lang nach
der De-Epithelisierung der Dermis fortbesteht, und man
nimmt an, daß dieser Effekt den Perfusionsvorgang
unterstützt.
-
Das Fluid kann eine Flüssigkeit, ein Gel oder eine Creme
sein.
-
Das Mittel zur Entfernung von Epidermis kann eine
Saugeinrichtung zur Bildung eines Teilvakuums in der Kammer
während einer Blasenbildungszeitspanne aufweisen, in der ein
Bereich von Epidermis der Haut an der Behandlungsstelle von
der Dermis getrennt wird.
-
Ein Vorteil der Verwendung einer solchen Saugeinrichtung
besteht darin, daß die Bildung einer Hautblase durch
Saugwirkung eine schmerzlose und minimal invasive Prozedur ist,
die schnell verheilt, ohne eine Narbe zu hinterlassen. Der
Heilprozess ist dergestalt, daß die Perfusion von
Arzneimitteln durch die Dermis während mindestens vier Tagen nach
der Bildung der Blase nicht von dem Wachsen einer neuen
Epithelialsperre beeinflußt wird. Diese Zeitspanne kann
durch die Anwendung geeigneter Arzneimittel verlängert
werden, die oral oder auf andere Weise verabreicht werden
können.
-
Vorzugsweise wirkt das Gehäuse mit der Haut zur Bildung
eines geschlossenen Raumes zusammen, von dem die Kammer
mindestens einen Teil darstellt, und weist Dichtungsmittel
auf, die zwischen der Kontaktfläche und einem ringförmigen
Hautbereich am Umfang der Behandlungsstelle wirken, wodurch
das Teilvakuum aufrechterhaltbar ist, indem während der
Blasenbildungszeitspanne im wesentlichen das Eindringen von
Luft verhindert wird.
-
Die Kammer braucht aus diesem Grunde nicht mit der die
Saugwirkung gewährleistenden Vorrichtung verbunden zu
bleiben, so daß ein Patient ambulant behandelt werden kann und
während der zwei oder drei Stunden, in denen eine Saugblase
gebildet wird, seine normale körperliche Tätigkeit
fortsetzen kann.
-
Geeigneterweise weist die Saugeinrichtung eine Zelle auf,
die einen Raum definiert, in dem ein Teilvakuum gebildet
wird, sowie Auftrennmittel zum Auftrennen einer Membran,
die den Raum von der Kammer abteilt.
-
Der Patient braucht daher zu keiner Zeit mit irgendeiner
externen Saugeinrichtung verbunden zu sein, da ein
Teilvakuum in der Zelle vor der Befestigung der Vorrichtung am
Patienten erzeugt werden kann, und das Teilvakuum
anschließend durch anschließendes Auftrennen der Membran an
die Kammer angelegt werden kann.
-
Die Zelle kann mit einem Ventil versehen sein, das das
Absaugen von Luft zur Schaffung eines Teilvakuums in dem Raum
vor der Betätigung der Auftrennmittel erleichert. Eine
Spritze oder Pumpe kann über das Ventil mit der Zelle
verbunden werden, um ein Teilvakuum zu schaffen, und kann dann
getrennt werden, bevor die Vorrichtung am Patienten
angelegt wird.
-
Die Vorrichtung kann alternativ eine Expandiereinrichtung
zum Expandieren des Volumens der Kammer zur Schaffung eines
Teilvakuums aufweisen.
-
Vorzugsweise weist die Vorrichtung eine
Blasenaufbrecheinrichtung zum Öffnen der Saugblase durch Eindringen,
Zerplatzen oder Entfernen des abgelösten Bereichs von Epithel,
der ein Dach der Blase bildet, auf.
-
Die Vorrichtung kann hierdurch an Ort und Stelle
verbleiben, während die Blase geöffnet wird, um Zugang zu der
deepithelisierten Dermis zu schaffen.
-
Ein Betätiger kann vorgesehen werden, um die
Blasenaufbrecheinrichtung zu betätigen und um ferner durch
nachfolgende Bewegung des Betätigers die
Flüssigkeitszuführeinrichtung zu betätigen.
-
Der Betätiger kann weiter zur Betätigung der
Saugeinrichtung dienen.
-
Ein einziger Betätiger kann daher zum Betätigen der
Vorrichtung in ihren aufeinanderfolgenden Betriebsmodi
verwendet werden.
-
Vorzugsweise weist das Dichtungsmittel eine Klebschicht zum
abdichtenden Befestigen der Kontaktfläche an einem
ringförmigen Hautbereich am Umfang der Behandlungsfläche auf.
-
Praktische Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung
werden nun lediglich als Beispiel unter Bezugnahme auf die
beigefügten Zeichnungen offenbart, von denen:
-
Figur 1 eine Schnittansicht einer ersten Vorrichtung zum
Bilden einer Saugblase ist;
-
Figur 2 eine Schnittansicht einer zweiten Vorrichtung zum
Bilden einer Saugblase ist, die eine Betätigernadel
aufweist;
-
Figur 3 eine Schnittansicht der in Figur 2 gezeigten
Vorrichtung ist, die die Betatigernadel in einer
vorgeschobenen Stellung, bereit zum Aufbrechen einer
Saugblase zeigt;
-
Figur 4 eine Schnittansicht der in den Figuren 2 und 3
gezeigten Vorrichtung ist, die die Betätigernadel in
einer noch weiter vorgeschobenen Stellung zeigt, in
der die Blase zum Freilegen der Dermis aufgebrochen
wird;
-
Figur 5 eine Schnittansicht einer dritten Vorrichtung zum
Bilden einer Saugblase ist, die einen
Zugringbetätiger aufweist;
-
Figur 6 eine Schnittansicht einer vierten Vorrichtung zum
Bilden einer Saugblase ist, die in Längsrichtung
angeordnete Betätigernadeln aufweist;
-
Figur 7 eine Schnittansicht einer fünften Vorrichtung zum
Bilden einer Saugblase ist, die einen in einem
zusammengedrückten Zustand gezeigten Federbalg
aufweist;
-
Figur 8 eine Schnittansicht der in Figur 7 gezeigten
Vorrichtung ist, die den Federbaig in einem
ausgedehnten Zustand zeigt;
-
Figur 9 eine Schnittansicht einer sechsten Vorrichtung zum
Entfernen eines Bereichs von Epidermis durch
Abreiben ist;
-
Figur 10 eine Schnittansicht einer siebten Vorrichtung zur
transdermalen Perfusion eines Arzneimittels ist;
-
Figur 11 eine Schnittansicht der in Figur 10 gezeigten
Vorrichtung ist, die die Entfernung einer
De-Epithelisierungskomponente der Vorrichtung zeigt.
-
Figur 12 eine Schnittansicht der in den Figuren 10 und 11
gezeigten Vorrichtung ist, in der die
De-Epithehsierungskomponente durch ein
Arzneimittelzuführmodul ersetzt ist;
-
Figur 13 eine Schnittansicht eines alternativen
Arzneimittelzuführmoduls zum Gebrauch in der in den Figuren
10 bis 12 gezeigten Vorrichtung ist;
-
Figur 14 eine Schnittansicht einer achten Vorrichtung für
die transdermale Zuführung eines Arzneimittels ist,
die Mittel zum Ausbilden einer Saugblase,
Aufbrechen der Blase und Aufbringen des Arzneimittels
direkt auf die freigelegte Epidermis aufweist;
-
Figur 15 eine Schnittansicht einer neunten Vorrichtung mit
einer Kanüle für Arzneimittelzuführung durch
Injektion ist;
-
Figur 16 eine Schnittansicht der in Figur 15 gezeigten
Vorrichtung ist, die die durch die Haut verlaufende
Kanüle zeigt;
-
Figur 17 eine perspektivische Ansicht einer zehnten
Vorrichtung für die transdermale Zuführung eines
Arzneimittels ist, die eine Saugkammer in ihrer
Konfiguration vor Gebrauch zeigt;
-
Figur 18 eine perspektivische Ansicht der in Figur 17
gezeigten Vorrichtung ist, die die Erzeugung eines
Teilvakuums über eine Kanüle in der Saugkammer
zeigt;
-
Figur 19 eine perspektivische Ansicht der in den Figuren
17 und 18 gezeigten Vorrichtung ist, die die
Betätigung einer Blasenaufbrechflosse zeigt;
-
Figur 20 eine perspektivische Ansicht der in den Figuren
17 bis 19 gezeigten Vorrichtung ist, die die
Öffnung eines ein Arzneimittel in die Kammer
einlassenden Ventils zeigt;
-
Figur 21 eine Schnittansicht einer elften Vorrichtung für
die transdermale Arzneimittelzuführung in ihrer
Konfiguration vor Gebrauch ist;
-
Figur 22 eine Schnittansicht der in Figur 21 gezeigten
Vorrichtung ist, die die Betätigung der
Saugeinrichtung zum Anlegen eines Teilvakuums an die Haut
zeigt;
-
Figur 23 eine Schnittansicht der in den Figuren 21 und 22
gezeigten Vorrichtung ist, die das der Bildung
einer Hautblase folgende Ablassen des Teilvakuums
zeigt;
-
Figur 24 eine Schnittansicht der in den Figuren 21 bis 23
gezeigten Vorrichtung ist, die das Aufbrechen der
Blase zeigt;
-
Figur 25 eine Grundrißansicht der in den Figuren 21 bis 24
gezeigten Vorrichtung ist;
-
Figur 26 eine Seitenansicht der in den Figuren 21 bis 25
gezeigten Vorrichtung ist;
-
Figur 27 ein Schnitt ist, der eine Detailansicht eines
Arzneimittelinjektionsanschlusses der in den
Figuren 21 bis 26 gezeigten Vorrichtung zeigt;
-
Figur 28 ein Schnitt ist, der eine Detailansicht eines
Sauganschlußventils der in den Figuren 21 bis 27
gezeigten Vorrichtung zeigt;
-
Figur 29 ein Schnitt ist, der eine Detailansicht eines
alternativen Arzneimittelinjektionsanschlusses zur
Verwendung in der in den Figuren 21 bis 26
gezeigten Vorrichtung zeigt;
-
Figur 30 eine perspektivische Ansicht der in den Figuren
21 bis 28 gezeigten Vorrichtung ist, die das
Befestigen derselben am Arm eines Patienten zeigt;
-
Figur 31 eine perspektivische Ansicht der in den Figuren
21 bis 28 gezeigten Vorrichtung ist, die ein
alternatives Mittel zum Befestigen derselben am Arm
eines Patienten zeigt;
-
Figur 32 eine perspektivische Ansicht der in den Figuren
21 bis 28 gezeigten Vorrichtung ist, die ein
weiteres alternatives Mittel zum Befestigen derselben
am Arm eines Patienten zeigt; und
-
Figur 33 eine Ansicht der in Figur 32 gezeigten
Vorrichtung ist.
-
In Figur 1 weist eine erste Vorrichtung 1 ein Gehäuse 2 mit
einem zweiteiligen Aufbau auf. Das Gehäuse 2 besteht aus
einer Scheibe 3 und einer luftentleerten Zelle 4, die eine
ähnliche Scheibenform hat und auf eine obere Fläche 5 der
verwendeten Scheibe paßt.
-
Die Scheibe 3 ist aus einem starren durchsichtigen
Kunststoffmaterial gebildet und hat eine untere Fläche 6, die
mit Klebstoff beschichtet ist und vor Verwendung durch
einen abziehbaren Papierstreifen 7 geschützt wird. Die
Scheibe 3 weist eine mittige Aussparung zum Begrenzen einer
schalenförmigen Kammer 8 innerhalb einer zylindrischen
Ausbildung 9 auf, die von der oberen Oberfläche 5 nach oben
vorsteht. Eine Kanüle 10 steht aus der zylindrischen
Ausbildung 9 in einer von der Scheibe 3 weggerichteten
Richtung so vor, daß sie eine mit der Kammer 8 kommunizierende
Leitung 11 definiert. Die Kanüle 10 ist in Figur 1 in ihrem
Aufbau vor Gebrauch gezeigt, in dem sie außen von einer
geschlossenen Gummihülse 12 bedeckt ist.
-
Die Zelle 4 ist aus einem starren durchsichtigen
Kunststoffmaterial gebildet und umschließt einen Raum 13, der
bei der Herstellung mit einem Teilvakuum von 200 mm
Quecksilber versehen wird.
-
Die Zelle 4 hat eine untere Fläche 14, die eine mittige
Aussparung in Form einer zylindrischen Ausbildung 15
aufweist, in die die zylindrische Ausbildung 9 der Scheibe 3
gleitend paßt. Die zylindrische Ausbildung 15 wird durch
eine auftrennbare, aus Gummi hergestellte Membran 16
geschlossen.
-
Die Scheibe 3 hat einen Durchmesser von 50 mm und definiert
eine mit der Kammer 8 kommunizierende mittige Öffnung mit
einem Durchmesser von 5 mm.
-
Im Gebrauch wird der Papierstreifen 7 abgezogen und die
Scheibe 3 wird an einen Bereich der Haut des Patienten
herangeführt. Die Scheibe 3 wird so auf die Haut gedrückt,
daß die untere Fläche 6 haftend an der Haut befestigt wird
und eine luftundurchlässige Dichtung bildet. Die Zelle 4
wird so auf die Scheibe 3 vorgeschoben, daß die
zylindrische Ausbildung 15 über die zylindrische Ausbildung 9 paßt
und die Kanüle 10 sowohl die Gummihülse 12 als auch die
Membran 16 auftrennt, um über die Leitung 11 eine
Kommunikation zwischen dem Raum 13 und der Kammer 8 herzustellen.
Hierdurch wird ein Teilvakuum innerhalb der Kammer 8 an
einen Bereich von Haut innerhalb der Öffnung 18 angelegt.
Die Vorrichtung 1 wird haftend zwei bis drei Stunden lang
in dieser Stellung gehalten, während welcher Zeit sich
innerhalb der Kammer 8 eine Saugblase bildet. Die Bildung der
Blase kann durch Einsicht durch das die Zelle 4 und die
Scheibe 3 bildende durchsichtige Material beobachtet
werden. Die Vorrichtung wird dann von der Haut entfernt, indem
zuerst die Zelle 4 zum Ablassen des Vakuums innerhalb der
Kammer 8 entfernt wird und anschließend die Scheibe 3 von
der Haut abgezogen wird.
-
Die freiliegende Blase kann anschließend aufgebrochen oder
entfernt werden, um Zugang für die transdermale Zuführung
eines Arzneimittels zu der freigelegten Hautdermis zu
erhalten oder die Blasenflüssigkeit kann für nachfolgende
Analyse als Probe entnommen werden.
-
Eine zweite, in Figur 2 gezeigte Vorrichtung 20 weist ein
Gehäuse 21 auf, das eine eine Kontaktfläche 23
definierende, durchsichtige scheibenförmige Basis 22 umfaßt. Die
Kontaktfläche 23 weist eine Klebestoffbeschichtung auf, die
vor Gebrauch durch einen abzuziehenden Papierstreifen 24
geschützt ist. Die Kontaktfläche 23 hat eine mittige
Aussparung in Form einer zylindrischen Ausbildung 25, die eine
zylindrische Kammer 26 umgrenzt, wobei die Kontaktfläche 23
eine ringförmige Öffnung 27 mit einem Durchmesser von 5 mm
definiert, die mit der Kammer 26 kommuniziert. Die Kammer
ist an ihrem anderen Ende durch eine auftrennbare
Gummimembran 28 geschlossen.
-
Das Gehäuse 21 weist weiter eine Zelle 29 aus
durchsichtigem Kunststoffmaterial auf, das zum Umschließen eines
abgedichteten Raumes 30 durch die Membran 28 geschlossen ist.
Der Raum 30 wird bei der Herstellung luftentleert, um ein
Teilvakuum von 200 mm Quecksilber zu schaffen.
-
Eine Betätigernadel 31 steht abdichtend durch eine
Außenwand 32 der Zelle 29 vor. Die Betätigernadel 31 ist axial
in Richtung der Membran 28 bewegbar, um in Gebrauch einen
mittigen Einstich zu erzeugen.
-
Im Gebrauch wird der Streifen 24 abgezogen und die
Kontaktfläche 23 wird haftend auf der Haut des Patienten
befestigt, so daß eine luftundurchlässige Dichtung gebildet
wird. Die Kammer 26 wird dann durch einen innerhalb der
Öffnung 33 umgrenzten Bereich der Haut geschlossen. Die
Betätigernadel 31 wird anschließend zum Auftrennen der
Membran
28 vorgeschoben und Luft strömt durch die aufgetrennte
Membran, um den Druck in dem Raum 30 und der Kammer 26
auszugleichen. Hierdurch wird ein Teilvakuum an den innerhalb
der Öffnung 33 freiliegenden Bereich von Haut angelegt. Die
Kammer 26 und der Raum 30 bilden zusammen einen
geschlossenen Raum, in dem ein Teilvakuum so lange aufrechterhalten
wird, wie das Eindringen von Luft durch die
luftundurchlässige Dichtung zwischen der Kontaktoberfläche und der Haut
verhindert wird. Die Vorrichtung 20 wird für eine
Zeitspanne von etwa 2 Stunden an Ort und Stelle gelassen,
während welcher Zeit die Bildung einer Saugblase 34, wie in
Figur 3 gezeigt, durch das durchsichtige Gehäuse 21
beobachtet wird. In Figur 3 ist die Betätigernadel 31 in einer
Ausrichtung gezeigt, in der sie um 90º relativ zu der in
Figur 2 gezeigten Stellung gedreht ist, wodurch die
Schneidkanten 35 sichtbar werden, die die Blase 34, wie in
Figur 4 gezeigt, aufstechen, wenn die Betätigernadel weiter
vorgeschoben wird.
-
Der Inhalt der Blase 34 kann als Probe entnommen und
analysiert werden oder ein Hautpflaster (nicht gezeigt) kann zum
Aufbringen eines durch die freigelegte Dermis zu
perfusierenden flüssigen Arzneimittels über der Stelle der
aufgebrochenen Blase aufgebracht werden.
-
Eine dritte Vorrichtung 40 ist in Figur 5 gezeigt und wird
unter Verwendung von Bezugsziffern beschrieben, die mit
denen in den Figuren 2, 3 und 4 verwendeten dann
übereinstimmen, wenn dies bei übereinstimmenden Elementen geeignet
ist.
-
Die Vorrichtung 40 weist in ähnlicher Weise ein
transparentes Gehäuse 21 mit einer Zelle 29 auf, die einen
luftentleerten Raum 30 umschließt, und durch die Öffnung 27 in der
Kontaktfläche 23 wird eine Saugwirkung angelegt, indem
durch Auftrennen einer Membran 28 in der Kammer 26 ein
Teilvakuum geschaffen wird. Die Vorrichtung 40 umfaßt einen
Zugring-Betätiger 41, an dem ein ersten Ende 42 eines
Drahtes 43 angebracht ist, wobei ein zweites Ende 44
desselben in der Membran 28 verankert ist. Der Draht 43 ist
von einer Umhüllung 45 umschlossen, die sowohl an der
Außenwand 32 der Zelle 29 als auch der Membran 28
abdichtend befestigt ist.
-
Im Gebrauch wird der Zugring-Betätiger 41 gezogen, um den
Draht 43 so zu verschieben, daß das zweite Ende 44 durch
die Membran 28 gezogen wird, wobei er ein Loch hinterläßt,
durch das Luft zwischen der Kammer 26 und dem Raum 30
fließt. Hierdurch wird an die Kammer 26 zur Bildung einer
Hautblase ein Teilvakuum angelegt. Das Teilvakuum bleibt
anschließend in dem von der Kammer 26 und dem Raum 30
gebildeten geschlossenen Raum so lange bestehen, wie über der
Öffnung durch den haftenden Kontakt mit der Haut eine
luftundurchlässige Dichtung vorhanden ist.
-
Eine vierte Vorrichtung 50 ist in Figur 6 gezeigt und wird
unter Verwendung von Bezugsziffern beschrieben werden, die
mit den in Figur 2 verwendeten übereinstimmen, wenn dies
bei übereinstimmenden Elementen geeignet ist.
-
Die Vorrichtung 50 weist ein durchsichtiges Gehäuse 21 mit
einer Kontaktfläche 23 und einer luftentleerten Zelle 29
auf. Eine zylindrische Ausbildung 25 umgrenzt eine Kammer
26, die durch Kleben der Kontaktfläche 23 auf einen Bereich
von Haut geschlossen wird und ein Teilvakuum innerhalb der
Kammer 26 wird dann durch Auftrennen der Seitenwände 51 der
zylindrischen Ausbildung 25 mittels in Längsrichtung
verlaufender Betätigernadeln 52 und 53 angelegt. Der Betrieb
der Vorrichtung 50 ist ansonsten ähnlich dem der
Vorrichtung 20.
-
In Figur 7 weist eine fünfte Vorrichtung 60 eine
scheibenförmige Basis 61 auf, die eine mittige Öffnung 62
definiert, welche direkt mit einer durch einen Balg 64
umgrenzten Kammer 63 kommuniziert. Der Balg 64 ist durch
Spiralfedern 65 und 66 in eine ausgedehnte Stellung, wie in Figur 8
gezeigt, vorgespannt. Die Vorrichtung 60 wird normalerweise
in ihrem zusammengedrückten Zustand, wie in Figur 7
gezeigt, gelagert und die Basis 61 definiert eine
Kontaktfläche 67, die haftend beschichtet ist und vor Gebrauch mit
einem Schutzstreifen 68 versehen ist. Der Streifen 68
schließt die Öffnung 61 in diesem Zustand, um das
Eindringen von Schmutz während der Lagerung zu verhindern.
-
Der Balg 64 wird mittels einer Klemme 3 (nicht gezeigt) in
seinem zusammengedrückten Zustand gehalten und ein
Betätiger (nicht gezeigt) ist zum Freigeben der Klemme
vorgesehen, damit der Balg sich zu seiner in Figur 8 gezeigten
ausgedehnten Konfiguration ausdehnen kann.
-
In Gebrauch wird der Streifen 68 entfernt und die
Kontaktfläche 67 wird so auf die Haut aufgebracht, daß die Öffnung
62 durch einen Bereich der Haut in luftundurchlässiger
Weise geschlossen wird. Der Betätiger wird zum Entklemmen
des Balges 64 betätigt und der Balg dehnt sich durch
Federwirkung aus, um hierdurch das Volumen der Kammer 63 zu
vergrößern, was zur Schaffung eines Teilvakuums führt, das an
den durch die Öffnung 62 freigelegten Bereich von Haut
angelegt wird. Die Vorrichtung 60 wird für eine Zeitspanne
von etwa zwei Stunden an Ort und Stelle gelassen und kann
dann durch Zusammendrücken des Balgs auf seine Ausgangsform
zum Entfernen des Teilvakuums und anschließendes Abziehen
der Kontaktfläche von der Haut abgenommen werden. Die Blase
kann anschließend aufgestochen oder entfernt werden und ein
transdermales Hautpflaster kann auf die freigelegte Dermis
aufgebracht werden.
-
Eine sechste Vorrichtung 70 ist in Figur 9 gezeigt und
weist eine Scheibe 71 auf, die axial auf einer Achse 72
angebracht ist. Die Scheibe 71 hat eine flache Kontaktfläche
73, von der eine Mehrzahl von Vorsprüngen 74 mit scharfen
Rändern in Richtung der Haut vorstehen. Die Vorsprünge 74
haben ein Höhe, die der Tiefe der Epidermis entsprechen,
und in Gebrauch wird die Kontaktfläche auf die Haut gesetzt
und die Scheibe mittels der Achse 72 gedreht, um hierdurch
Einschnitte in der Epidermis zu bilden. Die Vorrichtung 70
wird anschließend entfernt und ein ein Arzneimittel
enthaltendes Hautpflaster wird dann auf den Bereich von Haut
aufgebracht, in dem die Einschnitte gebildet wurden.
-
Eine siebte Vorrichtung 80 ist in den Figuren 10, 11 und 12
gezeigt und weist ein aus einem ringformigen Rahmen 82
bestehendes Gehäuse 81 auf, der in Gebrauch haftend an einem
Bereich von Haut 83 befestigt wird. Eine
de-epithelisierende Vorrichtung 84 ist lösbar innerhalb des ringförmigen
Rahmens 82 angeordnet und in den Figuren 10 und 11 ist die
de-epithelisierende Vorrichtung 84 von dem oben unter
Bezugnahme auf die Figuren 2, 3 und 4 beschriebenen Typ, bei
dem eine Saugblase gebildet wird und durch Betätigung einer
Betätigernadel 85 durchstochen wird. In Figur 10 ist die
de-epithelisierende Vorrichtung 84 vor Gebrauch an Ort und
Stelle gezeigt. In Figur 11 ist die de-epithelisierende
Vorrichtung getrennt von dem Rahmen 82 nach Bildung und
Durchstechen der Blase (nicht gezeigt) gezeigt. Figur 12
zeigt ein innerhalb des Rahmens 82 angeordnetes
Arzneimittelzuführmodul 86 im Anschluß an die Entfernung der
de-epithelisierenden Vorrichtung 84. Das Arzneimittelzuführmodul
86 weist einen scheibenförmigen Behälter 87 mit einem
mittigen Arzneimittelabteil 88 auf, das eine semi-permeable
Membran 89 einschließt, durch die das Arzneimittel bei
einer vorbestimmten Geschwindigkeit austritt. (Detailierte
Ansicht der durchstochenen Blase ist von Figur 12 an
ausgelassen).
-
Der Behälter 87 ist so ausgeführt, daß er mit Festsitz in
den Rahmen 82 paßt und daß die Membran 89 über der Position
des Bereichs von Haut angeordnet wird, der durch die
Vorrichtung 84 de-epithelisiert wurde.
-
Der Durchmesser der Membran 89 ist größer als der
Durchmesser des de-epithelisierten Hautfleckens, um etwaige
Positionierfehler zu berücksichtigen.
-
Die in den Figuren 10 bis 12 gezeigte Vorrichtung kann
alternativ zum Erreichen des De-Epithelisierens der Haut die
in Figur 9 gezeigte Vorrichtung verwenden, wobei die
Vorrichtung 70 innerhalb des Rahmens 82 angeordnet ist und vor
der Einsetzung des Arzneimittelzuführmoduls 86 entfernt
wird.
-
Ein alternatives Arzneimittelzuführmodul 90 ist in Figur 13
gezeigt, das einen ein Arzneimittelvolumen enthaltenden
Vorratsbehälter 91 aufweist, wobei der Vorratsbehälter
durch eine ringförmige Halterung 92 in der Nähe der
Hautoberfläche 93 gehalten wird. Die Halterung 92 umgrenzt
ein enges Bohrverbindungsrohr 94, das zwischen dem
Vorratsbehälter 91 und einer Aussparung 95 kommuniziert, welche
von der Halterung definiert wird und den de-epithelisierten
Bereich von Haut überlagert. Flussiges Arzneimittel wird
der Aussparung durch Kapillarwirkung nach und nach durch
das Verbindungsrohr 94 zugeführt und wird anschließend
durch die freigelegte Dermis perfusiert.
-
Der Flüssigkeitsfluß durch das Verbindungsrohr kann durch
das Anlegen von positivem Druck an den Vorratsbehälter 91
unterstützt werden.
-
In Figur 14 weist eine achte Vorrichtung 100 für die
transdermale Zuführung eines Arzneimittels ein durchsichtiges
Gehäuse 101 mit einer scheibenförmigen Basis 102 auf. Eine
Kontaktfläche 103 ist haftend so beschichtet, daß sie an
einer Hautoberfläche anhaftet und die Basis definiert eine
mittige Öffnung 104, die mit einer durch eine zylindrische
Ausbildung 106 gebildeten Kammer 105 kommuniziert.
-
Die zylindrische Ausbildung 106 ist an einem Ende durch
eine durchtrennbare Membran 107 geschlossen, die anfangs
die Kammer 105 von einem durch eine Zelle 109 des Gehäuses
101 geschaffenen luftentleerten Raum 108 trennt.
-
Die durchtrennbare Membran 107 ist mittels einer
Betätigernadel 110 des oben unter Bezugnahme auf die Figuren 2, 3
und beschriebenen Typs aufsteckbar, so daß die Betätigung
der Nadel 110 die Membran auftrennt, um während einer
Blasenbildungszeitspanne ein Teilvakuum in die Kammer 105
einzubringen. Weitere Betätigung der Nadel 110 schiebt die
Nadel zu einer Position vor, an der sie die Blase aufstechen
wird, um die Dermis innerhalb der Kammer 105 freizulegen.
-
Vorrichtung 100 weist weiter einen integral gebildeten
Arzneimittelbehälter 111 auf, der normalerweise durch einen
durchtrennbaren Stöpsel 112 abgedichtet ist. Ein Betätiger
113 zur Freigabe des Arzneimittels ist zum Aufbrechen des
Stöpels 112 und dafür vorgesehen, dem Arzneimittel zu
ermöglichen, in die Kammer 105 zu fließen.
-
Im Gebrauch wird die Vorrichtung 100 so auf die Haut
gesetzt, daß die Haftung zwischen der Kontaktoberfläche 103
und der Haut eine luftundurchlässige Dichtung über der
Öffnung 104 schafft. Die Betatigernadel wird dann zum
Auftrennen der Membran 107 vorgeschoben, so daß ein Teilvakuum zum
Bilden einer Blase in der Kammer 105 geschaffen wird. Die
Zelle und die Kammer zusammen bilden einen durch den
Bereich der Haut abgedichteten geschlossenen Raum, in dem
während der Blasenbildungszeitspanne ein Teilvakuum
bestehen
bleibt. Die Blase wird dann durch weitere Betätigung
der Betätigernadel 110 aufgestochen und der Betätiger 113
zur Freigabe von Arzneimittel 113 wird anschließend
betätigt, um Arzneimittel in die Kammer 105 zu lassen. Die
durch Aufstechen der Blase freigelegte de-epithelisierte
Dermis ist dann dem Arzneimittel ausgesetzt und die
transdermale Perfusion findet statt.
-
In Figur 15 umfaßt eine neunte Vorrichtung 120 eine
Einrichtung für transdermale Arzneimittelzuführung, wie unter
Bezugnahme auf Figur 14 beschrieben (Detailansichten dieser
transdermalen Vorrichtung sind in Figur 15 nicht gezeigt)
und umfaßt weiter eine Injektionseinrichtung 121, die über
eine Kanüle 122 eine Anfangsdosis eines Arzneimittels vor
De-Epithelisierung und transdermaler Zuführung mittels der
einen benachbarten Hautflecken verwendenden transdermalen
Einrichtung injizieren kann. Eine solche unmittelbare
Verabreichung einer Dosis ist zum Beispiel nützlich beim
Verabreichen von Schmerzmitteln oder zur Kontrolle von
vorzeitigen Muskelkontraktionen des Uterus während vorzeitig
einsetzender Wehen.
-
Die Injektionseinrichtung 121 weist eine zusätzliche
Saugschale 123 auf, die eine Saugkammer 124 umgrenzt, auf die
eine Saugwirkung angelegt wird, um, wie in Figur 16
gezeigt, unmittelbar Haut in die Kammer zu ziehen. Die Kanüle
122 ist innerhalb der Kammer in einer solchen Position
angeordnet, daß durch Saugwirkung in die Kammer gezogene Haut
durchstochen wird. Danach wird bei Freigabe eines Ventils
126 Arzneimittel von einem Vorratsbehälter 125 durch die
Kanüle injiziert. Arzneimittel innerhalb des
Vorratsbehälters 125 wird mittels einer Ausdehnungseinrichtung 127
unter Druck gesetzt, die mit dem Vorratsbehälter 125 in
Berührung gebracht wird, welcher aus einem verformbaren
Material hergestellt ist, damit er zusammenfaltbar ist.
-
Eine in Figur 17 gezeigte zehnte Vorrichtung 130 weist ein
Gehäuse 131 mit einer ringförmigen Kontaktfläche 132 auf,
die eine Öffnung 133 definiert. Das Gehäuse 131 weist eine
mittige Aussparung auf, um eine mit der Öffnung
kommunizierende Kammer 134 zu definieren.
-
Das Gehäuse 131 enthält einen ringförmigen
Arzneimittelbehälter 135, der am Umfang der Öffnung 133 angeordnet ist
und umfaßt eine luftentleerte Zelle 136, die von der Kammer
134 vor Gebrauch durch eine auftrennbare Membran 137
isoliert ist.
-
Das Gehäuse 131 weist eine Betätigerkappe 138 auf, die
relativ zu einem Basisbereich 139 bewegbar ist, welcher die
Kontaktfläche 132 einschließt.
-
Die Vorrichtung 130 ist dafür ausgeführt, die Bildung und
Aufbrechung einer Saugblase und die anschließende
Arzneimittelzuführung zu der freigelegten Dermis durch
aufeinanderfolgende Betätigung der Betätigerkappe 138 zu
gewährleisten.
-
Das Gehäuse 131 ist anfangs so an einer Hautstelle
befestigt, daß die Öffnung 133 in einer abgedichteten Weise
durch einen Bereich von Haut geschlossen ist, durch den
Arzneimittel transdermal zuzuführen ist. Das Gehäuse 131
ist mittels eines Umfangtragrahmens (nicht gezeigt)
befestigt.
-
Wie in Figur 18 gezeigt, wird die Betätigerkappe 138 so in
Richtung eines Basisbereichs 139 gedrückt, daß eine Kanüle
140 so vorgeschoben wird, daß die Membran 137 durchstochen
wird und die Kammer 134 in Kommunikation mit der
luftentleerten Zelle 136 gebracht wird. Hierdurch wird innerhalb
der Kammer 134 ein Teilvakuum geschaffen und dieses
Teilvakuum bleibt während einer Blasenbildungszeitspanne aufgrund
dessen bestehen, daß die Kontaktfläche 132 gegen die Haut
abgedichtet ist.
-
Nach einer Zeitspanne von zwei Stunden wird die
Betätigerkappe 138, wie in Figur 19 gezeigt, um 450 gedreht, und
infolge dieser Bewegung wird Luft durch ein Entlastungsventil
(nicht gezeigt) in die Kammer 134 so eingelassen, daß der
Atmosphärendruck wiederhergestellt wird, und ein Dorn 141
zum Aufstechen von Blasen bewegt sich in die Kammer 134 und
durchsticht oder entfernt das Dach der innerhalb der Kammer
gebildeten Blase. Der Dorn 141 umfaßt eine
Absorptionsschicht 142, die durch diese Bewegung freigesetzte
Blasenflüssigkeit absorbiert.
-
Die Betätigerkappe 138 wird wieder, wie in Figur 20
gezeigt, durch eine Drehbewegung von 45º weiter vorgeschoben
und diese weitere Bewegung öffnet ein Ventil zum Freigeben
eines flüssigen Arzneimittels aus dem Vorratsbehälter 135
durch einen Auslaß 143 in die Kammer 134.
-
Nun erfolgt eine transdermale Perfusion des Arzneimittels
durch die freigelegte Dermis der Haut.
-
Eine in Figur 21 gezeigte elfte Vorrichtung 150 umfaßt auch
eine Betätigerkappe 151, die aufeinanderfolgende
Arbeitsgänge der Blasenbildung, Blasenaufbrechung und
Arzneimittelfreigabe durch aufeinanderfolgende Bewegungsstufen der
Kappe relativ zu einem Basisbereich 152 eines Gehäuses 153
gewährleistet. Das Gehäuse 153 umfaßt einen Scheibenbereich
154 mit einer flachen scheibenförmigen Kontaktoberfläche
192, die eine mittige Öffnung 155 mit einem Durchmesser von
5 mm definiert. Die Öffnung 155 kommuniziert mit einer
Kammer 156, die durch eine von dem Scheibenbereich nach oben
vorstehende zylindrische Ausbildung 157 umgrenzt wird.
-
Das Gehäuse 153 schließt eine Zelle 158 ein, die auf einer
Seite durch den Scheibenbereich 154 abgegrenzt ist und die
einen geschlossenen Raum 159 definiert. Das Gehäuse 153
umfaßt weiter einen Arzneimittelbehälter 160, der von dem
Raum 159 durch eine parallel zu dem Scheibenbereich 154
verlaufende Unterteilung 161 getrennt ist.
-
Das Volumen des Arzneimittelbehälters 160 ist durch
Bewegung eines Kolbens 162 veränderbar, der zum Verringern des
Volumens des Vorratsbehälters zum Zwecke der Abgabe von
flüssigem Arzneimittel in Richtung der Unterteilung 161
bewegbar ist.
-
Das Gehäuse 153 hat eine zylindrische Form und die
Betätigerkappe 151 ist ähnlich zylindrisch ausgeführt und
überlagert das Gehäuse, wobei das Gehäuse und die Kappe
zusammenwirkende Schraubengewinde 163 aufweisen, wodurch eine
Drehung der Kappe relativ zu dem Gehäuse die Kappe in Richtung
des Scheibenbereiches 154 vorrückt.
-
Eine hohle Nadel 164 ist axial so innerhalb der Kappe 151
angebracht, daß eine Drehung der Kappe eine axiale Bewegung
der Nadel relativ zu dem Gehäuse erzeugt.
-
In Figur 21 ist die Vorrichtung 150 in ihrer
Ausgangsruheposition gezeigt, in der die Nadel 164 abdichtend durch den
Kolben 162 vorsteht.
-
Die Unterteilung 161 schließt eine mittige Öffnung 165 ein,
die normalerweise durch einen Gummistöpsel 166 abgedichtet
ist. Der Gummistöpsel 166 befindet sich in axialer
Ausrichtung mit der Nadel 164 und mit einer Membrandichtung 167,
die einen Teil der zylindrischen Ausbildung 157 bildet und
normalerweise innerhalb der Zelle 158 die Kammer 156 von
dem Raum 159 trennt.
-
Der Kolben 162 ist in einer Richtung zu der Unterteilung
161 hin mittels einer Spiralfeder 168 vorgespannt und der
Kolben wird durch eine Arretierung 169 an axialer Bewegung
gehindert, die durch Drehung der Kappe 151 in einer im
folgenden beschriebenen Weise lösbar ist.
-
Die hohle Nadel 164 hat ein Seitenloch 170, das in der in
Figur 29 gezeigten Ruheposition über dem Kolben 162 so
angeordnet ist, daß es sich außerhalb des
Arzneimittelbehälters 160 befindet. Der Kolben ist mit einer oberen und
einer unteren Gleitdichtung 210, 211 versehen, die jeweils
das Seitenloch 170 "einklammern" und einen Eintritt von
Luft verhindern.
-
Die Nadel 164 weist weiter eine zwischen dem Seitenloch 170
und der Nadelspitze 172 angeordnete Einbuchtung 171 auf.
Eine Drehung des Kolbens 162 relativ zu dem Basisbereich
152 wird mittels eines Lokalisierungsstifts 173 verhindert,
der in einer zusammenwirkenden Aussparung 174 des Kolbens
aufgenommen wird.
-
Die Zelle 158 wird luftentleert, um ein Teilvakuum von
200 mm Quecksilber aufzuweisen.
-
Die Vorrichtung wird zum Gebrauch vorbereitet, indem ein
Schutzstreifen zum Freilegen eines mit Klebstoff
beschichteten Scheibenbereichs 154 entfernt wird, die Zelle 158
luftentleert wird und der Arzneimittelbehälter 160 anfangs
leer ist.
-
Im Gebrauch wird das Gehäuse 153 an der Haut des Benutzers
so befestigt, daß der Scheibenbereich 154 haftend an einem
ringförmigen Bereich von Haut 193 am Umfang der
Behandlungsstelle 196 abdichtend befestigt wird. Die mittige
Öffnung 155 wird hierdurch gegen ein Eindringen von Luft
abgedichtet, wodurch die Kammer 156 geschlossen wird. Eine
Saugwirkung wird an die Behandlungsstelle 196 durch eine
solche Betätigung der Kappe 151 angelegt, daß die Nadel 164
sowohl durch den Gummistöpel 166 als auch die
Membrandichtung 167 vorgeschoben wird. Die Membrandichtung 167 wird
aus einem durchtrennbaren Material hergestellt, das beim
Durchstechen den Durchfluß von Luft zwischen dem Raum 159
und der Kammer 156 ermöglicht, wodurch der Druck in der
Kammer verringert wird. Der Gummistöpsel 166 bleibt in
abdichtendem Eingriff mit der Nadel 164, so daß keine Luft
aus dem Vorratsbehälter 160 in den Raum 159 eintritt. Luft
kann nicht durch die Nadel 164 in die Kammer 156 eintreten,
da das Seitenloch 170 durch die Dichtungen 210, 211
abgedichtet bleibt.
-
Ein Teilvakuum wird innerhalb des durch den Raum 159 und
die Kammer 156 gebildeten geschlossenen Raumes während
einer Blasenbildungszeitspanne aufrechterhalten, wobei das
Eindringen von Luft durch eine Klebedichtung zwischen dem
Scheibenbereich 154 und dem ringförmigen Bereich der Haut
193 verhindert wird.
-
Die Bildung einer Blase ist in Figur 22 veranschaulicht,
die die Stellung der Nadel während der
Blasenbildungszeitspanne zeigt. Die Blase besteht aus einem angehobenen
Bereich von Epithel 195, der von der Dermis 194, mit der er
normalerweise verbunden ist, "delaminiert" ist.
-
Nachdem eine Blase nach einer Zeitspanne von zwei Stunden
gebildet wurde, ist eine weitere Drehbewegung der Kappe 151
erforderlich, um die Nadel 164 weiter zu der in Figur 23
gezeigten Entlüftungsposition vorzugschieben, in der die
Einbuchtung 171 in den Gummistöpsel 166 gelangt, wodurch
ermöglicht wird, daß Luft aus dem Vorratsbehälter 160 zur
Wiederherstellung eines Atmosphärendrucks in den Raum 159
eintritt.
-
In dieser Stufe wird eine Dosis von Arzneimittel durch
einen Anschluß 175 zum Einbringen von Arzneimitteln des in
Figur 28 gezeigten Typs in den Vorratsbehälter 160
eingebracht. Obwohl nicht in Figur 21 gezeigt, ist der
Einbringanschluß 175 so angeordnet, daß er ein Mittel zum
Injizieren von flüssigem Arzneimittel durch das Gehäuse in den
Vorratsbehälter 160 schafft.
-
Der Anschluß 175 zum Einbringen von Arzneimitteln weist
eine Leitung 176 auf, die mit dem Vorratsbehälter 160
kommuniziert und die durch einen selbstheilenden Gummispund
177 geschlossen ist, durch den eine Spritzennadel
eingeführt werden kann.
-
Nach Füllen des Vorratsbehälters 160 mit einem flüssigen
Arzneimittel dreht eine weitere Bewegung der Betätigerkappe
151 die Kappe zu einer Stellung, in der das Seitenloch 170
innerhalb des Vorratsbehälters 160 angeordnet ist, und
gleichzeitig gibt die Arretierung 169 den Kolben 162 frei.
Unter der Wirkung der Feder 168 setzt der Kolben 162
Flüssigkeit innerhalb des Vorratsbehälters 160 unter Druck, die
durch das Loch 170 in die Nadel 164 fließt und aus der
Nadelspitze 172 in die Kammer 156 eintritt. Durch dieses
weitere Vorschieben der Nadel wird die Blase 178 aufgebrochen,
so daß Arzneimittel in der Kammer 156 mit der freigelegten
Dermis 179 in Berührung kommt und die transdermale
Zuführung des Arzneimittels begonnen wird.
-
Wie in Fig. 24 gezeigt, schließt die Nadel 164 einen nahe
der Nadelspitze 172 angeordneten feinporigen Filter 180
ein, durch den der Fluß von Flüssigkeit in die Kammer 150
begrenzt wird. Dies verlangsamt die Geschwindigkeit der
Arzneimittelfreigabe in die Kammer 156 und stellt eine
graduelle Arzneimittelfreigabe bei einer vorbestimmten
Geschwindigkeit sicher.
-
Das Gehäuse 153 wird für eine Zeitspanne an Ort und Stelle
gehalten, während der die transdermale Zuführung abläuft
und diese Zeitspanne kann sich bis über vier Tage
erstrekken, zu welchem Zeitpunkt die Selbstheilung der Epidermis
beginnen wird, eine einen direkten Zugang zu der Dermis
verhindernde Sperre zu bilden.
-
Der Aufbau der Arretierung 169 ist in Figur 25
veranschaulicht, welche drei am Umfang beabstandete Füße 181 zeigt,
die durch Beine 182 so mit dem Kolben 162 verbunden sind,
daß die Füße normalerweise in eine an der Kappe 151
befestigte ringförmige Halterille 183 eingreifen. Die Rille 183
ist mit Ausschnitten 184 versehen, in die die Füße 181 zum
Lösen der Arretierung 169 fallen, wenn die Kappe zu ihrer
Endposition gedreht wird.
-
Während der Drehung der Kappe 151 relativ zu dem
Basisbereich 152 wird die Kappe axial durch Schraubwirkung
vorgeschoben. Um ein Vorschieben des Kolbens 162 zu verhindern,
bevor derselbe durch die Arretierung 169 freigegeben wird,
steigt die Rille 183 an, um eine ausgleichende
Axialbewegung des Kolbens relativ zu der Kappe zu gewährleisten, so
daß der Kolben relativ zu dem Basisbereich 152 feststehend
bleibt.
-
Eine Drehung der Kappe 151 relativ zu dem Basisbereich 152
wird durch die Verwendung eines geeigneten
Rastklinkeneinbaus und entsprechenden Aussparungen (nicht gezeigt) auf
der Kappe bzw. auf dem Basisbereich abgestuft. Wie in Figur
26 gezeigt, sind auf der Kappe 151 und dem Basisbereich 152
geeignete Markierungen vorgesehen, um die
aufeinanderfolgenden Stufen der Drehung anzuzeigen.
-
Der Anschluß 175 zum Einbringen von Arzneimittel kann durch
einen Anschluß 185 zum Einfüllen von Arzneimittel des in
Figur 29 gezeigten Typs ersetzt werden, in dem eine Leitung
186 normalerweise durch einen klappbaren
Schnappverschlußeinbau 187 geschlossen ist. Arzneimittel wird daher
durch Öffnung des Verschlusses 187, Hineingießens des
Arzneimitteis und Rückstellung des Verschlusses in den
Vorratsbehälter 160 eingebracht.
-
Der Raum 159 kann bei der Herstellung mit einem Teilvakuum
versehen werden oder alternativ kann das Teilvakuum
innerhalb des Raumes 159 unmittelbar vor Gebrauch erzeugt
werden, indem Luft durch einen Sauganschluß 188 des in Figur
28 gezeigten Typs abgezogen wird. Der Sauganschluß 188
weist eine mit dem Raum 159 über ein Rückschlagventil 190
kommunizierende Leitung 189 auf, wobei die Leitung 189
durch ein Luer-Verbindungsstück 191 definiert wird, in das
die Nabe einer Spritze abdichtend eingefügt werden kann.
Durch umgekehrte Betätigung der Spritze erzeugte
Saugwirkung wird daher die Luft aus dem Raum 159 durch das
Rückschlagventil 190 zur Schaffung eines Teilvakuums
abgeziehen. Die Spritze wird aus dem Verbindungsstück 191
zurückgezogen und die Zelle 158 wird anschließend automatisch
durch die Arbeit des Ventils 190 vor Befestigung des
Gehäuses 153 auf der Haut abgedichtet.
-
Das Gehäuse 153 kann auf der Haut eines Arms oder eines
Beins in der in Figur 29 gezeigten Weise befestigt werden,
in der ein Klebstreifen 200 um das Gliedmaß 201 verläuft.
Alternativ kann, wie in Figur 30 gezeigt, ein ringförmiger
Klebstreifen 202 das Gehäuse 153 auf einem lokalisierten
Bereich von Haut befestigen, wodurch zu der Bildung der
luftundurchlässigen Dichtung beigetragen wird, die zwischen
dem Scheibenbereich 154 und der Haut gebildet wird, jedoch
ohne jegliche weitere Mittel, um das Gehäuse an Ort und
Stelle zu halten.
-
Wie in Figur 32 gezeigt ist, kann die Anordnung von Figur
30 durch die Zugabe eines durch Gebrauch eines Haken-Ösen-
Befestigungselementes 203 befestigten Gurtes, wie in Figur
33 veranschaulicht, ergänzt werden.
-
In den oben beschriebenen Ausführungsformen kann der in
Berührung mit der Haut verwendete Klebstoff von einem
Hydrocolloidtyp sein, der aus Pectin und Gelatine besteht oder
alternativ aus Acryl oder Silikon bestehen kann. In jedem
Fall kann der Vorrichtung der Klebstoff mit einer
Schutzhülle bedeckt zugeführt werden, die auch die in der
Kontaktfläche gebildete Öffnung abdichtet und die gesamte
Zusammensetzung kann zur Verwendung bereit sterilisiert sein.
-
Die in den Figuren 7 und 8 gezeigte fünfte Vorrichtung 60
kann mit alternativen Mitteln zum Ausdehnen der Kammer 63
versehen werden. Zum Beispiel kann eine schraubenartige
Anordnung oder eine Kolbenanordnung zum Ausdehnen der
umschlossenen Kammer verwendet werden.
-
Die Kontaktfläche kann, wenn erforderlich, auf andere Weise
als durch die Verwendung eines Klebstoffs abdichtend an der
Haut befestgt werden. Zum Beispiel kann die Kontaktfläche
mit vorstehenden Rippen versehen werden, die an der
Hautfläche abdichtend angreifen, wobei die Vorrichtung bei
einer solchen Anordnung zum Beispiel durch Bänder fest an
ihrem Platz gehalten werden sollte.
-
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann mit mehr als einer
luftentleerten Zelle versehen werden, um zu ermöglichen,
daß das Teilvakuum zum Beispiel zum Zweck des Entfernens
einer selbstgeheilten epidermischen Sperre oder zum
Entfernen von Blasenflüssigkeit innerhalb der Kammer durch
Saugwirkung wiederhergestellt wird.
-
Es kann erwünscht sein, eine Vorrichtung zu schaffen, bei
der die Kontaktfläche auswechselbar ist, um Öffnungen
verschiedener Größen zu schaffen.
-
Die Größe des de-epithelisierten Bereichs von Haut kann
auch durch Anwendung von Dehnungsmitteln auf die umgebende
Haut gedehnt werden.
-
In den Beispielen, auf die oben Bezug genommen wurde, kann
die Öffnungsgröße von 5 mm typischerweise in dem Bereich
von 1 mm bis 10 mm verändert werden.
-
Das Arzneimittel kann in einer Form verabreicht werden, die
eine langsame Abgabe erzeugt, zum Beispiel durch
reversibles Binden in absorbierenden biologisch abbaubaren
Stärkepartikeln, (einem) Polymer(en) in nicht biologisch
abbaubaren Polysaccharidkugeln oder in Mikrokapseln, die zum
Beispiel teilweise aus Lipiden oder Polymeren verschiedener
Typen bestehen, die sich in biologischen Fluids langsam
aufspalten oder auflösen.
-
Das Arzneimittel kann in einer sogenannten "Pro-drug"-Form
verabreicht werden, wodurch ermöglicht wird, daß es durch
das Gewebe hindurch unter minimaler Aufspaltung in das Blut
gelangt (dies stellt einen wichtigen Aspekt bei der
Peptidzuführung dar).
-
Das Re-Epithelisieren der Stelle der Arzneimittelzuführung
kann zum Beispiel durch Verabreichung eines
Steroidarzneimittels zusätzlich zu dem therapeutischen Mittel verzögert
werden. Andere Mittel, zum Beispiel Zugabe von Antikörpern
zu den Epithelzellen können zum gleichen Zweck verwendet
werden. Der Vorrichtung könnte vorher ein solches Mittel
zugeführt werden, es könnte der Arzneimittellösung
hinzugefügt werden oder auf anderem Wege aufgenommen werden.
-
Die in den Figuren 1 bis 6, 14 bis 20 gezeigten
Vorrichtungen können mit einem Saugventil des unter Bezugsnahme auf
Figur 28 beschriebenen Typs versehen werden.
-
Die in den Figuren 17 bis 20 und den Figuren 21 bis 26
gezeigte Vorrichtung kann so modifiziert werden, daß sie
Ausdehnungsmittel des unter Bezugnahme auf Figur 7
beschriebenen Typs einschließt. Die Vorrichtung kann weiter wahlweise
ein Ventil zum Unterbrechen der Zuführung von Arzneimittel
im Gebrauch einschließen.
-
Bei den oben beschriebenen Ausführungsformen wird Bezug
genommen auf die Zuführung von Arzneimitteln in flüssiger
Form. Die Vorrichtung kann mit geeigneten Modifizierungen,
wo erforderlich, auch verwendet werden, um Gels und Cremes
zuzuführen.
-
Im Verlaufe der Beschreibung und in den Patentansprüchen
soll der Ausdruck Perfusion so verstanden werden, daß er
sowohl die teilweise als auch die vollständige Diffusion
eines Fluids durch Körpergewebe einschließt, d. h.
einschließlich der Teildiffusion eines Fluids, in dem
bestimmte, in dem Fluid enthaltene Moleküle durch Gewebe
diffundiert werden und ein Rest von nicht-diffundiertem Fluid
zurückbleibt.