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DE69208458T2 - Transdermale perfusion von flüssigkeiten - Google Patents

Transdermale perfusion von flüssigkeiten

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DE69208458T2
DE69208458T2 DE69208458T DE69208458T DE69208458T2 DE 69208458 T2 DE69208458 T2 DE 69208458T2 DE 69208458 T DE69208458 T DE 69208458T DE 69208458 T DE69208458 T DE 69208458T DE 69208458 T2 DE69208458 T2 DE 69208458T2
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partial vacuum
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Paal Malmoe Svedman
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Description

  • Diese Erfindung betrifft die transdermale Perfusion von Flüssigkeiten durch die Haut des menschlichen oder tierischen Körpers und insbesondere, aber nicht ausschließlich eine Vorrichtung zum De-Epitelisieren der Haut durch das Blasensaugverfahren, damit eine Perfusion direkt über die Dermisschicht erfolgen kann.
  • Die transdermale Perfusion von Flüssigkeiten zur Arzneimittelzuführung ist in den letzten Jahren zu einer zunehmend bevorzugten Alternative zur intravenösen oder oralen Arzneimittelzuführung geworden. Die Technik hat jedoch nur begrenzte Anwendung gefunden, da die Epidermis (äußere Hautschicht) eine wirksame Sperre gegen die Perfusion von Substanzen und insbesondere von Arzneimitteln mit einer großen Molekulargröße bildet.
  • Verschiedene Techniken wurden zur Verbesserung von transdermaler Zuführung vorgeschlagen, z.B. Iontophorese und die Verwendung als chemische Verstärker (chemische Verstärkung wird zum Beispiel in Int. J. Pharm. 1989, 49, 199-201 und Iontophorese in J. Pharm. Sci. 1990, 79, 490-93 beschrieben). Auch mechanische Stimulierung zum Beispiel durch Ultraschall wurde zur Verbesserung der transdermalen Zuführung verwendet. (Die Verwendung von Utraschall wird zum Beispiel in Pharm. Res. 1992, 9, 559-564 beschrieben). Es bleibt jedoch ein Bedarf bestehen, eine wirksamere transdermale Technik insbesondere für Peptide und Hormone zu schaffen, die bisher noch nicht transdermal verabreicht werden konnten.
  • Es ist weiter aus US-A-3486504 bekannt, ein elastisches Gehäuse mit einem Entlüftungsventil zu schaffen, das durch Saugwirkung gegen einen infizierten Hautbereich gehalten werden kann. Hierdurch wird ein medizinischer und absorbierender Verbandsstoff innerhalb des Gehäuses mit der Haut in Berührung gehalten.
  • Es ist weiter im Gebiet von Hautverpflanzungen bekannt, Bereiche der Epidermis zum Freilegen der Dermisschicht der Haut durch Anwendung von Saugwirkung zu entfernen, bei der ein Teilvakuum von etwa 200 mm Quecksilber, das für eine Zeitspanne von zwei bis drei Stunden angelegt wird, die Wirkung hat, daß die Epidermis von der Dermis zum Bilden einer eine klare Blasenflüssigkeit enthaltenden Blase delaminiert wird. (Ein Saugblasenverfahren wird zum Beispiel von Kiistala U in "The suction blister method for the in vivo separation of epidermis from dermis in human skin", Dissertation, Univ. von Helsinki, 1976, beschrieben). Solche Blasen weisen ein Dach auf, das aus der Epidermis besteht und leicht zu Hautverpflanzungszwecken entfernt werden kann.
  • Aus FR-A-983602 ist weiter die Schaffung einer Saugschale bekannt, die mit einem durch die Wirkung einer Feder beweglichen elastischen Diaphragma auf die Haut aufgesetzt wird, um innerhalb der Schale ein Teilvakuum zu erzeugen.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung für die transdermale Perfusion von Flüssigkeiten durch die Haut des menschlichen oder tierischen Körpers mit einem Gehäuse offenbart, das am Körper befestigbar ist und eine Kontaktfläche aufweist, die bei Gebrauch in Berührung mit einem Bereich der Haut gehalten ist, wobei das Gehäuse eine Kammer umgrenzt und die Kontaktfläche eine mit der Kammer kommunizierende Öffnung definiert, und Flüssigkeitszuführmittel zur Zuführung von Flüssigkeit zur Kammer, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung ferner Mittel zum Entfernen der Epidermis aufweist, mit denen ein Bereich der Dermis der Haut freilegbar ist durch Entfernung eines Bereiches von Epidermis an einer durch die Öffnung zugänglichen Behandlungsstelle, wodurch im Gebrauch ein direkter Kontakt zwischen Flüssigkeit in der Kammer und der Dermis hergestellt wird.
  • Ein Vorteil einer solchen Vorrichtung besteht darin, daß dieselbe die Verabreichung eines Arzneimittels direkt zu einer freigelegten Dermisschicht der Haut ermöglicht, so daß die Perfusion in einer Weise verläuft, die nicht von irgendwelchen Eigenschaften der Epidermis abhängt. Genauer ausgedrückt kann die Vorrichtung an verschiedenen Teilen des Körpers verwendet werden, ohne daß die unterschiedliche Dicke des Epithel berücksichtigt werden muß. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß durch den Blasenbildungsvorgang in der freigelegten Dermis eine verstärkte Mikrozirkulation festzustellen ist und diese Hyperämie einige Tage lang nach der De-Epithelisierung der Dermis fortbesteht, und man nimmt an, daß dieser Effekt den Perfusionsvorgang unterstützt.
  • Das Fluid kann eine Flüssigkeit, ein Gel oder eine Creme sein.
  • Das Mittel zur Entfernung von Epidermis kann eine Saugeinrichtung zur Bildung eines Teilvakuums in der Kammer während einer Blasenbildungszeitspanne aufweisen, in der ein Bereich von Epidermis der Haut an der Behandlungsstelle von der Dermis getrennt wird.
  • Ein Vorteil der Verwendung einer solchen Saugeinrichtung besteht darin, daß die Bildung einer Hautblase durch Saugwirkung eine schmerzlose und minimal invasive Prozedur ist, die schnell verheilt, ohne eine Narbe zu hinterlassen. Der Heilprozess ist dergestalt, daß die Perfusion von Arzneimitteln durch die Dermis während mindestens vier Tagen nach der Bildung der Blase nicht von dem Wachsen einer neuen Epithelialsperre beeinflußt wird. Diese Zeitspanne kann durch die Anwendung geeigneter Arzneimittel verlängert werden, die oral oder auf andere Weise verabreicht werden können.
  • Vorzugsweise wirkt das Gehäuse mit der Haut zur Bildung eines geschlossenen Raumes zusammen, von dem die Kammer mindestens einen Teil darstellt, und weist Dichtungsmittel auf, die zwischen der Kontaktfläche und einem ringförmigen Hautbereich am Umfang der Behandlungsstelle wirken, wodurch das Teilvakuum aufrechterhaltbar ist, indem während der Blasenbildungszeitspanne im wesentlichen das Eindringen von Luft verhindert wird.
  • Die Kammer braucht aus diesem Grunde nicht mit der die Saugwirkung gewährleistenden Vorrichtung verbunden zu bleiben, so daß ein Patient ambulant behandelt werden kann und während der zwei oder drei Stunden, in denen eine Saugblase gebildet wird, seine normale körperliche Tätigkeit fortsetzen kann.
  • Geeigneterweise weist die Saugeinrichtung eine Zelle auf, die einen Raum definiert, in dem ein Teilvakuum gebildet wird, sowie Auftrennmittel zum Auftrennen einer Membran, die den Raum von der Kammer abteilt.
  • Der Patient braucht daher zu keiner Zeit mit irgendeiner externen Saugeinrichtung verbunden zu sein, da ein Teilvakuum in der Zelle vor der Befestigung der Vorrichtung am Patienten erzeugt werden kann, und das Teilvakuum anschließend durch anschließendes Auftrennen der Membran an die Kammer angelegt werden kann.
  • Die Zelle kann mit einem Ventil versehen sein, das das Absaugen von Luft zur Schaffung eines Teilvakuums in dem Raum vor der Betätigung der Auftrennmittel erleichert. Eine Spritze oder Pumpe kann über das Ventil mit der Zelle verbunden werden, um ein Teilvakuum zu schaffen, und kann dann getrennt werden, bevor die Vorrichtung am Patienten angelegt wird.
  • Die Vorrichtung kann alternativ eine Expandiereinrichtung zum Expandieren des Volumens der Kammer zur Schaffung eines Teilvakuums aufweisen.
  • Vorzugsweise weist die Vorrichtung eine Blasenaufbrecheinrichtung zum Öffnen der Saugblase durch Eindringen, Zerplatzen oder Entfernen des abgelösten Bereichs von Epithel, der ein Dach der Blase bildet, auf.
  • Die Vorrichtung kann hierdurch an Ort und Stelle verbleiben, während die Blase geöffnet wird, um Zugang zu der deepithelisierten Dermis zu schaffen.
  • Ein Betätiger kann vorgesehen werden, um die Blasenaufbrecheinrichtung zu betätigen und um ferner durch nachfolgende Bewegung des Betätigers die Flüssigkeitszuführeinrichtung zu betätigen.
  • Der Betätiger kann weiter zur Betätigung der Saugeinrichtung dienen.
  • Ein einziger Betätiger kann daher zum Betätigen der Vorrichtung in ihren aufeinanderfolgenden Betriebsmodi verwendet werden.
  • Vorzugsweise weist das Dichtungsmittel eine Klebschicht zum abdichtenden Befestigen der Kontaktfläche an einem ringförmigen Hautbereich am Umfang der Behandlungsfläche auf.
  • Praktische Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nun lediglich als Beispiel unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen offenbart, von denen:
  • Figur 1 eine Schnittansicht einer ersten Vorrichtung zum Bilden einer Saugblase ist;
  • Figur 2 eine Schnittansicht einer zweiten Vorrichtung zum Bilden einer Saugblase ist, die eine Betätigernadel aufweist;
  • Figur 3 eine Schnittansicht der in Figur 2 gezeigten Vorrichtung ist, die die Betatigernadel in einer vorgeschobenen Stellung, bereit zum Aufbrechen einer Saugblase zeigt;
  • Figur 4 eine Schnittansicht der in den Figuren 2 und 3 gezeigten Vorrichtung ist, die die Betätigernadel in einer noch weiter vorgeschobenen Stellung zeigt, in der die Blase zum Freilegen der Dermis aufgebrochen wird;
  • Figur 5 eine Schnittansicht einer dritten Vorrichtung zum Bilden einer Saugblase ist, die einen Zugringbetätiger aufweist;
  • Figur 6 eine Schnittansicht einer vierten Vorrichtung zum Bilden einer Saugblase ist, die in Längsrichtung angeordnete Betätigernadeln aufweist;
  • Figur 7 eine Schnittansicht einer fünften Vorrichtung zum Bilden einer Saugblase ist, die einen in einem zusammengedrückten Zustand gezeigten Federbalg aufweist;
  • Figur 8 eine Schnittansicht der in Figur 7 gezeigten Vorrichtung ist, die den Federbaig in einem ausgedehnten Zustand zeigt;
  • Figur 9 eine Schnittansicht einer sechsten Vorrichtung zum Entfernen eines Bereichs von Epidermis durch Abreiben ist;
  • Figur 10 eine Schnittansicht einer siebten Vorrichtung zur transdermalen Perfusion eines Arzneimittels ist;
  • Figur 11 eine Schnittansicht der in Figur 10 gezeigten Vorrichtung ist, die die Entfernung einer De-Epithelisierungskomponente der Vorrichtung zeigt.
  • Figur 12 eine Schnittansicht der in den Figuren 10 und 11 gezeigten Vorrichtung ist, in der die De-Epithehsierungskomponente durch ein Arzneimittelzuführmodul ersetzt ist;
  • Figur 13 eine Schnittansicht eines alternativen Arzneimittelzuführmoduls zum Gebrauch in der in den Figuren 10 bis 12 gezeigten Vorrichtung ist;
  • Figur 14 eine Schnittansicht einer achten Vorrichtung für die transdermale Zuführung eines Arzneimittels ist, die Mittel zum Ausbilden einer Saugblase, Aufbrechen der Blase und Aufbringen des Arzneimittels direkt auf die freigelegte Epidermis aufweist;
  • Figur 15 eine Schnittansicht einer neunten Vorrichtung mit einer Kanüle für Arzneimittelzuführung durch Injektion ist;
  • Figur 16 eine Schnittansicht der in Figur 15 gezeigten Vorrichtung ist, die die durch die Haut verlaufende Kanüle zeigt;
  • Figur 17 eine perspektivische Ansicht einer zehnten Vorrichtung für die transdermale Zuführung eines Arzneimittels ist, die eine Saugkammer in ihrer Konfiguration vor Gebrauch zeigt;
  • Figur 18 eine perspektivische Ansicht der in Figur 17 gezeigten Vorrichtung ist, die die Erzeugung eines Teilvakuums über eine Kanüle in der Saugkammer zeigt;
  • Figur 19 eine perspektivische Ansicht der in den Figuren 17 und 18 gezeigten Vorrichtung ist, die die Betätigung einer Blasenaufbrechflosse zeigt;
  • Figur 20 eine perspektivische Ansicht der in den Figuren 17 bis 19 gezeigten Vorrichtung ist, die die Öffnung eines ein Arzneimittel in die Kammer einlassenden Ventils zeigt;
  • Figur 21 eine Schnittansicht einer elften Vorrichtung für die transdermale Arzneimittelzuführung in ihrer Konfiguration vor Gebrauch ist;
  • Figur 22 eine Schnittansicht der in Figur 21 gezeigten Vorrichtung ist, die die Betätigung der Saugeinrichtung zum Anlegen eines Teilvakuums an die Haut zeigt;
  • Figur 23 eine Schnittansicht der in den Figuren 21 und 22 gezeigten Vorrichtung ist, die das der Bildung einer Hautblase folgende Ablassen des Teilvakuums zeigt;
  • Figur 24 eine Schnittansicht der in den Figuren 21 bis 23 gezeigten Vorrichtung ist, die das Aufbrechen der Blase zeigt;
  • Figur 25 eine Grundrißansicht der in den Figuren 21 bis 24 gezeigten Vorrichtung ist;
  • Figur 26 eine Seitenansicht der in den Figuren 21 bis 25 gezeigten Vorrichtung ist;
  • Figur 27 ein Schnitt ist, der eine Detailansicht eines Arzneimittelinjektionsanschlusses der in den Figuren 21 bis 26 gezeigten Vorrichtung zeigt;
  • Figur 28 ein Schnitt ist, der eine Detailansicht eines Sauganschlußventils der in den Figuren 21 bis 27 gezeigten Vorrichtung zeigt;
  • Figur 29 ein Schnitt ist, der eine Detailansicht eines alternativen Arzneimittelinjektionsanschlusses zur Verwendung in der in den Figuren 21 bis 26 gezeigten Vorrichtung zeigt;
  • Figur 30 eine perspektivische Ansicht der in den Figuren 21 bis 28 gezeigten Vorrichtung ist, die das Befestigen derselben am Arm eines Patienten zeigt;
  • Figur 31 eine perspektivische Ansicht der in den Figuren 21 bis 28 gezeigten Vorrichtung ist, die ein alternatives Mittel zum Befestigen derselben am Arm eines Patienten zeigt;
  • Figur 32 eine perspektivische Ansicht der in den Figuren 21 bis 28 gezeigten Vorrichtung ist, die ein weiteres alternatives Mittel zum Befestigen derselben am Arm eines Patienten zeigt; und
  • Figur 33 eine Ansicht der in Figur 32 gezeigten Vorrichtung ist.
  • In Figur 1 weist eine erste Vorrichtung 1 ein Gehäuse 2 mit einem zweiteiligen Aufbau auf. Das Gehäuse 2 besteht aus einer Scheibe 3 und einer luftentleerten Zelle 4, die eine ähnliche Scheibenform hat und auf eine obere Fläche 5 der verwendeten Scheibe paßt.
  • Die Scheibe 3 ist aus einem starren durchsichtigen Kunststoffmaterial gebildet und hat eine untere Fläche 6, die mit Klebstoff beschichtet ist und vor Verwendung durch einen abziehbaren Papierstreifen 7 geschützt wird. Die Scheibe 3 weist eine mittige Aussparung zum Begrenzen einer schalenförmigen Kammer 8 innerhalb einer zylindrischen Ausbildung 9 auf, die von der oberen Oberfläche 5 nach oben vorsteht. Eine Kanüle 10 steht aus der zylindrischen Ausbildung 9 in einer von der Scheibe 3 weggerichteten Richtung so vor, daß sie eine mit der Kammer 8 kommunizierende Leitung 11 definiert. Die Kanüle 10 ist in Figur 1 in ihrem Aufbau vor Gebrauch gezeigt, in dem sie außen von einer geschlossenen Gummihülse 12 bedeckt ist.
  • Die Zelle 4 ist aus einem starren durchsichtigen Kunststoffmaterial gebildet und umschließt einen Raum 13, der bei der Herstellung mit einem Teilvakuum von 200 mm Quecksilber versehen wird.
  • Die Zelle 4 hat eine untere Fläche 14, die eine mittige Aussparung in Form einer zylindrischen Ausbildung 15 aufweist, in die die zylindrische Ausbildung 9 der Scheibe 3 gleitend paßt. Die zylindrische Ausbildung 15 wird durch eine auftrennbare, aus Gummi hergestellte Membran 16 geschlossen.
  • Die Scheibe 3 hat einen Durchmesser von 50 mm und definiert eine mit der Kammer 8 kommunizierende mittige Öffnung mit einem Durchmesser von 5 mm.
  • Im Gebrauch wird der Papierstreifen 7 abgezogen und die Scheibe 3 wird an einen Bereich der Haut des Patienten herangeführt. Die Scheibe 3 wird so auf die Haut gedrückt, daß die untere Fläche 6 haftend an der Haut befestigt wird und eine luftundurchlässige Dichtung bildet. Die Zelle 4 wird so auf die Scheibe 3 vorgeschoben, daß die zylindrische Ausbildung 15 über die zylindrische Ausbildung 9 paßt und die Kanüle 10 sowohl die Gummihülse 12 als auch die Membran 16 auftrennt, um über die Leitung 11 eine Kommunikation zwischen dem Raum 13 und der Kammer 8 herzustellen. Hierdurch wird ein Teilvakuum innerhalb der Kammer 8 an einen Bereich von Haut innerhalb der Öffnung 18 angelegt. Die Vorrichtung 1 wird haftend zwei bis drei Stunden lang in dieser Stellung gehalten, während welcher Zeit sich innerhalb der Kammer 8 eine Saugblase bildet. Die Bildung der Blase kann durch Einsicht durch das die Zelle 4 und die Scheibe 3 bildende durchsichtige Material beobachtet werden. Die Vorrichtung wird dann von der Haut entfernt, indem zuerst die Zelle 4 zum Ablassen des Vakuums innerhalb der Kammer 8 entfernt wird und anschließend die Scheibe 3 von der Haut abgezogen wird.
  • Die freiliegende Blase kann anschließend aufgebrochen oder entfernt werden, um Zugang für die transdermale Zuführung eines Arzneimittels zu der freigelegten Hautdermis zu erhalten oder die Blasenflüssigkeit kann für nachfolgende Analyse als Probe entnommen werden.
  • Eine zweite, in Figur 2 gezeigte Vorrichtung 20 weist ein Gehäuse 21 auf, das eine eine Kontaktfläche 23 definierende, durchsichtige scheibenförmige Basis 22 umfaßt. Die Kontaktfläche 23 weist eine Klebestoffbeschichtung auf, die vor Gebrauch durch einen abzuziehenden Papierstreifen 24 geschützt ist. Die Kontaktfläche 23 hat eine mittige Aussparung in Form einer zylindrischen Ausbildung 25, die eine zylindrische Kammer 26 umgrenzt, wobei die Kontaktfläche 23 eine ringförmige Öffnung 27 mit einem Durchmesser von 5 mm definiert, die mit der Kammer 26 kommuniziert. Die Kammer ist an ihrem anderen Ende durch eine auftrennbare Gummimembran 28 geschlossen.
  • Das Gehäuse 21 weist weiter eine Zelle 29 aus durchsichtigem Kunststoffmaterial auf, das zum Umschließen eines abgedichteten Raumes 30 durch die Membran 28 geschlossen ist. Der Raum 30 wird bei der Herstellung luftentleert, um ein Teilvakuum von 200 mm Quecksilber zu schaffen.
  • Eine Betätigernadel 31 steht abdichtend durch eine Außenwand 32 der Zelle 29 vor. Die Betätigernadel 31 ist axial in Richtung der Membran 28 bewegbar, um in Gebrauch einen mittigen Einstich zu erzeugen.
  • Im Gebrauch wird der Streifen 24 abgezogen und die Kontaktfläche 23 wird haftend auf der Haut des Patienten befestigt, so daß eine luftundurchlässige Dichtung gebildet wird. Die Kammer 26 wird dann durch einen innerhalb der Öffnung 33 umgrenzten Bereich der Haut geschlossen. Die Betätigernadel 31 wird anschließend zum Auftrennen der Membran 28 vorgeschoben und Luft strömt durch die aufgetrennte Membran, um den Druck in dem Raum 30 und der Kammer 26 auszugleichen. Hierdurch wird ein Teilvakuum an den innerhalb der Öffnung 33 freiliegenden Bereich von Haut angelegt. Die Kammer 26 und der Raum 30 bilden zusammen einen geschlossenen Raum, in dem ein Teilvakuum so lange aufrechterhalten wird, wie das Eindringen von Luft durch die luftundurchlässige Dichtung zwischen der Kontaktoberfläche und der Haut verhindert wird. Die Vorrichtung 20 wird für eine Zeitspanne von etwa 2 Stunden an Ort und Stelle gelassen, während welcher Zeit die Bildung einer Saugblase 34, wie in Figur 3 gezeigt, durch das durchsichtige Gehäuse 21 beobachtet wird. In Figur 3 ist die Betätigernadel 31 in einer Ausrichtung gezeigt, in der sie um 90º relativ zu der in Figur 2 gezeigten Stellung gedreht ist, wodurch die Schneidkanten 35 sichtbar werden, die die Blase 34, wie in Figur 4 gezeigt, aufstechen, wenn die Betätigernadel weiter vorgeschoben wird.
  • Der Inhalt der Blase 34 kann als Probe entnommen und analysiert werden oder ein Hautpflaster (nicht gezeigt) kann zum Aufbringen eines durch die freigelegte Dermis zu perfusierenden flüssigen Arzneimittels über der Stelle der aufgebrochenen Blase aufgebracht werden.
  • Eine dritte Vorrichtung 40 ist in Figur 5 gezeigt und wird unter Verwendung von Bezugsziffern beschrieben, die mit denen in den Figuren 2, 3 und 4 verwendeten dann übereinstimmen, wenn dies bei übereinstimmenden Elementen geeignet ist.
  • Die Vorrichtung 40 weist in ähnlicher Weise ein transparentes Gehäuse 21 mit einer Zelle 29 auf, die einen luftentleerten Raum 30 umschließt, und durch die Öffnung 27 in der Kontaktfläche 23 wird eine Saugwirkung angelegt, indem durch Auftrennen einer Membran 28 in der Kammer 26 ein Teilvakuum geschaffen wird. Die Vorrichtung 40 umfaßt einen Zugring-Betätiger 41, an dem ein ersten Ende 42 eines Drahtes 43 angebracht ist, wobei ein zweites Ende 44 desselben in der Membran 28 verankert ist. Der Draht 43 ist von einer Umhüllung 45 umschlossen, die sowohl an der Außenwand 32 der Zelle 29 als auch der Membran 28 abdichtend befestigt ist.
  • Im Gebrauch wird der Zugring-Betätiger 41 gezogen, um den Draht 43 so zu verschieben, daß das zweite Ende 44 durch die Membran 28 gezogen wird, wobei er ein Loch hinterläßt, durch das Luft zwischen der Kammer 26 und dem Raum 30 fließt. Hierdurch wird an die Kammer 26 zur Bildung einer Hautblase ein Teilvakuum angelegt. Das Teilvakuum bleibt anschließend in dem von der Kammer 26 und dem Raum 30 gebildeten geschlossenen Raum so lange bestehen, wie über der Öffnung durch den haftenden Kontakt mit der Haut eine luftundurchlässige Dichtung vorhanden ist.
  • Eine vierte Vorrichtung 50 ist in Figur 6 gezeigt und wird unter Verwendung von Bezugsziffern beschrieben werden, die mit den in Figur 2 verwendeten übereinstimmen, wenn dies bei übereinstimmenden Elementen geeignet ist.
  • Die Vorrichtung 50 weist ein durchsichtiges Gehäuse 21 mit einer Kontaktfläche 23 und einer luftentleerten Zelle 29 auf. Eine zylindrische Ausbildung 25 umgrenzt eine Kammer 26, die durch Kleben der Kontaktfläche 23 auf einen Bereich von Haut geschlossen wird und ein Teilvakuum innerhalb der Kammer 26 wird dann durch Auftrennen der Seitenwände 51 der zylindrischen Ausbildung 25 mittels in Längsrichtung verlaufender Betätigernadeln 52 und 53 angelegt. Der Betrieb der Vorrichtung 50 ist ansonsten ähnlich dem der Vorrichtung 20.
  • In Figur 7 weist eine fünfte Vorrichtung 60 eine scheibenförmige Basis 61 auf, die eine mittige Öffnung 62 definiert, welche direkt mit einer durch einen Balg 64 umgrenzten Kammer 63 kommuniziert. Der Balg 64 ist durch Spiralfedern 65 und 66 in eine ausgedehnte Stellung, wie in Figur 8 gezeigt, vorgespannt. Die Vorrichtung 60 wird normalerweise in ihrem zusammengedrückten Zustand, wie in Figur 7 gezeigt, gelagert und die Basis 61 definiert eine Kontaktfläche 67, die haftend beschichtet ist und vor Gebrauch mit einem Schutzstreifen 68 versehen ist. Der Streifen 68 schließt die Öffnung 61 in diesem Zustand, um das Eindringen von Schmutz während der Lagerung zu verhindern.
  • Der Balg 64 wird mittels einer Klemme 3 (nicht gezeigt) in seinem zusammengedrückten Zustand gehalten und ein Betätiger (nicht gezeigt) ist zum Freigeben der Klemme vorgesehen, damit der Balg sich zu seiner in Figur 8 gezeigten ausgedehnten Konfiguration ausdehnen kann.
  • In Gebrauch wird der Streifen 68 entfernt und die Kontaktfläche 67 wird so auf die Haut aufgebracht, daß die Öffnung 62 durch einen Bereich der Haut in luftundurchlässiger Weise geschlossen wird. Der Betätiger wird zum Entklemmen des Balges 64 betätigt und der Balg dehnt sich durch Federwirkung aus, um hierdurch das Volumen der Kammer 63 zu vergrößern, was zur Schaffung eines Teilvakuums führt, das an den durch die Öffnung 62 freigelegten Bereich von Haut angelegt wird. Die Vorrichtung 60 wird für eine Zeitspanne von etwa zwei Stunden an Ort und Stelle gelassen und kann dann durch Zusammendrücken des Balgs auf seine Ausgangsform zum Entfernen des Teilvakuums und anschließendes Abziehen der Kontaktfläche von der Haut abgenommen werden. Die Blase kann anschließend aufgestochen oder entfernt werden und ein transdermales Hautpflaster kann auf die freigelegte Dermis aufgebracht werden.
  • Eine sechste Vorrichtung 70 ist in Figur 9 gezeigt und weist eine Scheibe 71 auf, die axial auf einer Achse 72 angebracht ist. Die Scheibe 71 hat eine flache Kontaktfläche 73, von der eine Mehrzahl von Vorsprüngen 74 mit scharfen Rändern in Richtung der Haut vorstehen. Die Vorsprünge 74 haben ein Höhe, die der Tiefe der Epidermis entsprechen, und in Gebrauch wird die Kontaktfläche auf die Haut gesetzt und die Scheibe mittels der Achse 72 gedreht, um hierdurch Einschnitte in der Epidermis zu bilden. Die Vorrichtung 70 wird anschließend entfernt und ein ein Arzneimittel enthaltendes Hautpflaster wird dann auf den Bereich von Haut aufgebracht, in dem die Einschnitte gebildet wurden.
  • Eine siebte Vorrichtung 80 ist in den Figuren 10, 11 und 12 gezeigt und weist ein aus einem ringformigen Rahmen 82 bestehendes Gehäuse 81 auf, der in Gebrauch haftend an einem Bereich von Haut 83 befestigt wird. Eine de-epithelisierende Vorrichtung 84 ist lösbar innerhalb des ringförmigen Rahmens 82 angeordnet und in den Figuren 10 und 11 ist die de-epithelisierende Vorrichtung 84 von dem oben unter Bezugnahme auf die Figuren 2, 3 und 4 beschriebenen Typ, bei dem eine Saugblase gebildet wird und durch Betätigung einer Betätigernadel 85 durchstochen wird. In Figur 10 ist die de-epithelisierende Vorrichtung 84 vor Gebrauch an Ort und Stelle gezeigt. In Figur 11 ist die de-epithelisierende Vorrichtung getrennt von dem Rahmen 82 nach Bildung und Durchstechen der Blase (nicht gezeigt) gezeigt. Figur 12 zeigt ein innerhalb des Rahmens 82 angeordnetes Arzneimittelzuführmodul 86 im Anschluß an die Entfernung der de-epithelisierenden Vorrichtung 84. Das Arzneimittelzuführmodul 86 weist einen scheibenförmigen Behälter 87 mit einem mittigen Arzneimittelabteil 88 auf, das eine semi-permeable Membran 89 einschließt, durch die das Arzneimittel bei einer vorbestimmten Geschwindigkeit austritt. (Detailierte Ansicht der durchstochenen Blase ist von Figur 12 an ausgelassen).
  • Der Behälter 87 ist so ausgeführt, daß er mit Festsitz in den Rahmen 82 paßt und daß die Membran 89 über der Position des Bereichs von Haut angeordnet wird, der durch die Vorrichtung 84 de-epithelisiert wurde.
  • Der Durchmesser der Membran 89 ist größer als der Durchmesser des de-epithelisierten Hautfleckens, um etwaige Positionierfehler zu berücksichtigen.
  • Die in den Figuren 10 bis 12 gezeigte Vorrichtung kann alternativ zum Erreichen des De-Epithelisierens der Haut die in Figur 9 gezeigte Vorrichtung verwenden, wobei die Vorrichtung 70 innerhalb des Rahmens 82 angeordnet ist und vor der Einsetzung des Arzneimittelzuführmoduls 86 entfernt wird.
  • Ein alternatives Arzneimittelzuführmodul 90 ist in Figur 13 gezeigt, das einen ein Arzneimittelvolumen enthaltenden Vorratsbehälter 91 aufweist, wobei der Vorratsbehälter durch eine ringförmige Halterung 92 in der Nähe der Hautoberfläche 93 gehalten wird. Die Halterung 92 umgrenzt ein enges Bohrverbindungsrohr 94, das zwischen dem Vorratsbehälter 91 und einer Aussparung 95 kommuniziert, welche von der Halterung definiert wird und den de-epithelisierten Bereich von Haut überlagert. Flussiges Arzneimittel wird der Aussparung durch Kapillarwirkung nach und nach durch das Verbindungsrohr 94 zugeführt und wird anschließend durch die freigelegte Dermis perfusiert.
  • Der Flüssigkeitsfluß durch das Verbindungsrohr kann durch das Anlegen von positivem Druck an den Vorratsbehälter 91 unterstützt werden.
  • In Figur 14 weist eine achte Vorrichtung 100 für die transdermale Zuführung eines Arzneimittels ein durchsichtiges Gehäuse 101 mit einer scheibenförmigen Basis 102 auf. Eine Kontaktfläche 103 ist haftend so beschichtet, daß sie an einer Hautoberfläche anhaftet und die Basis definiert eine mittige Öffnung 104, die mit einer durch eine zylindrische Ausbildung 106 gebildeten Kammer 105 kommuniziert.
  • Die zylindrische Ausbildung 106 ist an einem Ende durch eine durchtrennbare Membran 107 geschlossen, die anfangs die Kammer 105 von einem durch eine Zelle 109 des Gehäuses 101 geschaffenen luftentleerten Raum 108 trennt.
  • Die durchtrennbare Membran 107 ist mittels einer Betätigernadel 110 des oben unter Bezugnahme auf die Figuren 2, 3 und beschriebenen Typs aufsteckbar, so daß die Betätigung der Nadel 110 die Membran auftrennt, um während einer Blasenbildungszeitspanne ein Teilvakuum in die Kammer 105 einzubringen. Weitere Betätigung der Nadel 110 schiebt die Nadel zu einer Position vor, an der sie die Blase aufstechen wird, um die Dermis innerhalb der Kammer 105 freizulegen.
  • Vorrichtung 100 weist weiter einen integral gebildeten Arzneimittelbehälter 111 auf, der normalerweise durch einen durchtrennbaren Stöpsel 112 abgedichtet ist. Ein Betätiger 113 zur Freigabe des Arzneimittels ist zum Aufbrechen des Stöpels 112 und dafür vorgesehen, dem Arzneimittel zu ermöglichen, in die Kammer 105 zu fließen.
  • Im Gebrauch wird die Vorrichtung 100 so auf die Haut gesetzt, daß die Haftung zwischen der Kontaktoberfläche 103 und der Haut eine luftundurchlässige Dichtung über der Öffnung 104 schafft. Die Betatigernadel wird dann zum Auftrennen der Membran 107 vorgeschoben, so daß ein Teilvakuum zum Bilden einer Blase in der Kammer 105 geschaffen wird. Die Zelle und die Kammer zusammen bilden einen durch den Bereich der Haut abgedichteten geschlossenen Raum, in dem während der Blasenbildungszeitspanne ein Teilvakuum bestehen bleibt. Die Blase wird dann durch weitere Betätigung der Betätigernadel 110 aufgestochen und der Betätiger 113 zur Freigabe von Arzneimittel 113 wird anschließend betätigt, um Arzneimittel in die Kammer 105 zu lassen. Die durch Aufstechen der Blase freigelegte de-epithelisierte Dermis ist dann dem Arzneimittel ausgesetzt und die transdermale Perfusion findet statt.
  • In Figur 15 umfaßt eine neunte Vorrichtung 120 eine Einrichtung für transdermale Arzneimittelzuführung, wie unter Bezugnahme auf Figur 14 beschrieben (Detailansichten dieser transdermalen Vorrichtung sind in Figur 15 nicht gezeigt) und umfaßt weiter eine Injektionseinrichtung 121, die über eine Kanüle 122 eine Anfangsdosis eines Arzneimittels vor De-Epithelisierung und transdermaler Zuführung mittels der einen benachbarten Hautflecken verwendenden transdermalen Einrichtung injizieren kann. Eine solche unmittelbare Verabreichung einer Dosis ist zum Beispiel nützlich beim Verabreichen von Schmerzmitteln oder zur Kontrolle von vorzeitigen Muskelkontraktionen des Uterus während vorzeitig einsetzender Wehen.
  • Die Injektionseinrichtung 121 weist eine zusätzliche Saugschale 123 auf, die eine Saugkammer 124 umgrenzt, auf die eine Saugwirkung angelegt wird, um, wie in Figur 16 gezeigt, unmittelbar Haut in die Kammer zu ziehen. Die Kanüle 122 ist innerhalb der Kammer in einer solchen Position angeordnet, daß durch Saugwirkung in die Kammer gezogene Haut durchstochen wird. Danach wird bei Freigabe eines Ventils 126 Arzneimittel von einem Vorratsbehälter 125 durch die Kanüle injiziert. Arzneimittel innerhalb des Vorratsbehälters 125 wird mittels einer Ausdehnungseinrichtung 127 unter Druck gesetzt, die mit dem Vorratsbehälter 125 in Berührung gebracht wird, welcher aus einem verformbaren Material hergestellt ist, damit er zusammenfaltbar ist.
  • Eine in Figur 17 gezeigte zehnte Vorrichtung 130 weist ein Gehäuse 131 mit einer ringförmigen Kontaktfläche 132 auf, die eine Öffnung 133 definiert. Das Gehäuse 131 weist eine mittige Aussparung auf, um eine mit der Öffnung kommunizierende Kammer 134 zu definieren.
  • Das Gehäuse 131 enthält einen ringförmigen Arzneimittelbehälter 135, der am Umfang der Öffnung 133 angeordnet ist und umfaßt eine luftentleerte Zelle 136, die von der Kammer 134 vor Gebrauch durch eine auftrennbare Membran 137 isoliert ist.
  • Das Gehäuse 131 weist eine Betätigerkappe 138 auf, die relativ zu einem Basisbereich 139 bewegbar ist, welcher die Kontaktfläche 132 einschließt.
  • Die Vorrichtung 130 ist dafür ausgeführt, die Bildung und Aufbrechung einer Saugblase und die anschließende Arzneimittelzuführung zu der freigelegten Dermis durch aufeinanderfolgende Betätigung der Betätigerkappe 138 zu gewährleisten.
  • Das Gehäuse 131 ist anfangs so an einer Hautstelle befestigt, daß die Öffnung 133 in einer abgedichteten Weise durch einen Bereich von Haut geschlossen ist, durch den Arzneimittel transdermal zuzuführen ist. Das Gehäuse 131 ist mittels eines Umfangtragrahmens (nicht gezeigt) befestigt.
  • Wie in Figur 18 gezeigt, wird die Betätigerkappe 138 so in Richtung eines Basisbereichs 139 gedrückt, daß eine Kanüle 140 so vorgeschoben wird, daß die Membran 137 durchstochen wird und die Kammer 134 in Kommunikation mit der luftentleerten Zelle 136 gebracht wird. Hierdurch wird innerhalb der Kammer 134 ein Teilvakuum geschaffen und dieses Teilvakuum bleibt während einer Blasenbildungszeitspanne aufgrund dessen bestehen, daß die Kontaktfläche 132 gegen die Haut abgedichtet ist.
  • Nach einer Zeitspanne von zwei Stunden wird die Betätigerkappe 138, wie in Figur 19 gezeigt, um 450 gedreht, und infolge dieser Bewegung wird Luft durch ein Entlastungsventil (nicht gezeigt) in die Kammer 134 so eingelassen, daß der Atmosphärendruck wiederhergestellt wird, und ein Dorn 141 zum Aufstechen von Blasen bewegt sich in die Kammer 134 und durchsticht oder entfernt das Dach der innerhalb der Kammer gebildeten Blase. Der Dorn 141 umfaßt eine Absorptionsschicht 142, die durch diese Bewegung freigesetzte Blasenflüssigkeit absorbiert.
  • Die Betätigerkappe 138 wird wieder, wie in Figur 20 gezeigt, durch eine Drehbewegung von 45º weiter vorgeschoben und diese weitere Bewegung öffnet ein Ventil zum Freigeben eines flüssigen Arzneimittels aus dem Vorratsbehälter 135 durch einen Auslaß 143 in die Kammer 134.
  • Nun erfolgt eine transdermale Perfusion des Arzneimittels durch die freigelegte Dermis der Haut.
  • Eine in Figur 21 gezeigte elfte Vorrichtung 150 umfaßt auch eine Betätigerkappe 151, die aufeinanderfolgende Arbeitsgänge der Blasenbildung, Blasenaufbrechung und Arzneimittelfreigabe durch aufeinanderfolgende Bewegungsstufen der Kappe relativ zu einem Basisbereich 152 eines Gehäuses 153 gewährleistet. Das Gehäuse 153 umfaßt einen Scheibenbereich 154 mit einer flachen scheibenförmigen Kontaktoberfläche 192, die eine mittige Öffnung 155 mit einem Durchmesser von 5 mm definiert. Die Öffnung 155 kommuniziert mit einer Kammer 156, die durch eine von dem Scheibenbereich nach oben vorstehende zylindrische Ausbildung 157 umgrenzt wird.
  • Das Gehäuse 153 schließt eine Zelle 158 ein, die auf einer Seite durch den Scheibenbereich 154 abgegrenzt ist und die einen geschlossenen Raum 159 definiert. Das Gehäuse 153 umfaßt weiter einen Arzneimittelbehälter 160, der von dem Raum 159 durch eine parallel zu dem Scheibenbereich 154 verlaufende Unterteilung 161 getrennt ist.
  • Das Volumen des Arzneimittelbehälters 160 ist durch Bewegung eines Kolbens 162 veränderbar, der zum Verringern des Volumens des Vorratsbehälters zum Zwecke der Abgabe von flüssigem Arzneimittel in Richtung der Unterteilung 161 bewegbar ist.
  • Das Gehäuse 153 hat eine zylindrische Form und die Betätigerkappe 151 ist ähnlich zylindrisch ausgeführt und überlagert das Gehäuse, wobei das Gehäuse und die Kappe zusammenwirkende Schraubengewinde 163 aufweisen, wodurch eine Drehung der Kappe relativ zu dem Gehäuse die Kappe in Richtung des Scheibenbereiches 154 vorrückt.
  • Eine hohle Nadel 164 ist axial so innerhalb der Kappe 151 angebracht, daß eine Drehung der Kappe eine axiale Bewegung der Nadel relativ zu dem Gehäuse erzeugt.
  • In Figur 21 ist die Vorrichtung 150 in ihrer Ausgangsruheposition gezeigt, in der die Nadel 164 abdichtend durch den Kolben 162 vorsteht.
  • Die Unterteilung 161 schließt eine mittige Öffnung 165 ein, die normalerweise durch einen Gummistöpsel 166 abgedichtet ist. Der Gummistöpsel 166 befindet sich in axialer Ausrichtung mit der Nadel 164 und mit einer Membrandichtung 167, die einen Teil der zylindrischen Ausbildung 157 bildet und normalerweise innerhalb der Zelle 158 die Kammer 156 von dem Raum 159 trennt.
  • Der Kolben 162 ist in einer Richtung zu der Unterteilung 161 hin mittels einer Spiralfeder 168 vorgespannt und der Kolben wird durch eine Arretierung 169 an axialer Bewegung gehindert, die durch Drehung der Kappe 151 in einer im folgenden beschriebenen Weise lösbar ist.
  • Die hohle Nadel 164 hat ein Seitenloch 170, das in der in Figur 29 gezeigten Ruheposition über dem Kolben 162 so angeordnet ist, daß es sich außerhalb des Arzneimittelbehälters 160 befindet. Der Kolben ist mit einer oberen und einer unteren Gleitdichtung 210, 211 versehen, die jeweils das Seitenloch 170 "einklammern" und einen Eintritt von Luft verhindern.
  • Die Nadel 164 weist weiter eine zwischen dem Seitenloch 170 und der Nadelspitze 172 angeordnete Einbuchtung 171 auf. Eine Drehung des Kolbens 162 relativ zu dem Basisbereich 152 wird mittels eines Lokalisierungsstifts 173 verhindert, der in einer zusammenwirkenden Aussparung 174 des Kolbens aufgenommen wird.
  • Die Zelle 158 wird luftentleert, um ein Teilvakuum von 200 mm Quecksilber aufzuweisen.
  • Die Vorrichtung wird zum Gebrauch vorbereitet, indem ein Schutzstreifen zum Freilegen eines mit Klebstoff beschichteten Scheibenbereichs 154 entfernt wird, die Zelle 158 luftentleert wird und der Arzneimittelbehälter 160 anfangs leer ist.
  • Im Gebrauch wird das Gehäuse 153 an der Haut des Benutzers so befestigt, daß der Scheibenbereich 154 haftend an einem ringförmigen Bereich von Haut 193 am Umfang der Behandlungsstelle 196 abdichtend befestigt wird. Die mittige Öffnung 155 wird hierdurch gegen ein Eindringen von Luft abgedichtet, wodurch die Kammer 156 geschlossen wird. Eine Saugwirkung wird an die Behandlungsstelle 196 durch eine solche Betätigung der Kappe 151 angelegt, daß die Nadel 164 sowohl durch den Gummistöpel 166 als auch die Membrandichtung 167 vorgeschoben wird. Die Membrandichtung 167 wird aus einem durchtrennbaren Material hergestellt, das beim Durchstechen den Durchfluß von Luft zwischen dem Raum 159 und der Kammer 156 ermöglicht, wodurch der Druck in der Kammer verringert wird. Der Gummistöpsel 166 bleibt in abdichtendem Eingriff mit der Nadel 164, so daß keine Luft aus dem Vorratsbehälter 160 in den Raum 159 eintritt. Luft kann nicht durch die Nadel 164 in die Kammer 156 eintreten, da das Seitenloch 170 durch die Dichtungen 210, 211 abgedichtet bleibt.
  • Ein Teilvakuum wird innerhalb des durch den Raum 159 und die Kammer 156 gebildeten geschlossenen Raumes während einer Blasenbildungszeitspanne aufrechterhalten, wobei das Eindringen von Luft durch eine Klebedichtung zwischen dem Scheibenbereich 154 und dem ringförmigen Bereich der Haut 193 verhindert wird.
  • Die Bildung einer Blase ist in Figur 22 veranschaulicht, die die Stellung der Nadel während der Blasenbildungszeitspanne zeigt. Die Blase besteht aus einem angehobenen Bereich von Epithel 195, der von der Dermis 194, mit der er normalerweise verbunden ist, "delaminiert" ist.
  • Nachdem eine Blase nach einer Zeitspanne von zwei Stunden gebildet wurde, ist eine weitere Drehbewegung der Kappe 151 erforderlich, um die Nadel 164 weiter zu der in Figur 23 gezeigten Entlüftungsposition vorzugschieben, in der die Einbuchtung 171 in den Gummistöpsel 166 gelangt, wodurch ermöglicht wird, daß Luft aus dem Vorratsbehälter 160 zur Wiederherstellung eines Atmosphärendrucks in den Raum 159 eintritt.
  • In dieser Stufe wird eine Dosis von Arzneimittel durch einen Anschluß 175 zum Einbringen von Arzneimitteln des in Figur 28 gezeigten Typs in den Vorratsbehälter 160 eingebracht. Obwohl nicht in Figur 21 gezeigt, ist der Einbringanschluß 175 so angeordnet, daß er ein Mittel zum Injizieren von flüssigem Arzneimittel durch das Gehäuse in den Vorratsbehälter 160 schafft.
  • Der Anschluß 175 zum Einbringen von Arzneimitteln weist eine Leitung 176 auf, die mit dem Vorratsbehälter 160 kommuniziert und die durch einen selbstheilenden Gummispund 177 geschlossen ist, durch den eine Spritzennadel eingeführt werden kann.
  • Nach Füllen des Vorratsbehälters 160 mit einem flüssigen Arzneimittel dreht eine weitere Bewegung der Betätigerkappe 151 die Kappe zu einer Stellung, in der das Seitenloch 170 innerhalb des Vorratsbehälters 160 angeordnet ist, und gleichzeitig gibt die Arretierung 169 den Kolben 162 frei. Unter der Wirkung der Feder 168 setzt der Kolben 162 Flüssigkeit innerhalb des Vorratsbehälters 160 unter Druck, die durch das Loch 170 in die Nadel 164 fließt und aus der Nadelspitze 172 in die Kammer 156 eintritt. Durch dieses weitere Vorschieben der Nadel wird die Blase 178 aufgebrochen, so daß Arzneimittel in der Kammer 156 mit der freigelegten Dermis 179 in Berührung kommt und die transdermale Zuführung des Arzneimittels begonnen wird.
  • Wie in Fig. 24 gezeigt, schließt die Nadel 164 einen nahe der Nadelspitze 172 angeordneten feinporigen Filter 180 ein, durch den der Fluß von Flüssigkeit in die Kammer 150 begrenzt wird. Dies verlangsamt die Geschwindigkeit der Arzneimittelfreigabe in die Kammer 156 und stellt eine graduelle Arzneimittelfreigabe bei einer vorbestimmten Geschwindigkeit sicher.
  • Das Gehäuse 153 wird für eine Zeitspanne an Ort und Stelle gehalten, während der die transdermale Zuführung abläuft und diese Zeitspanne kann sich bis über vier Tage erstrekken, zu welchem Zeitpunkt die Selbstheilung der Epidermis beginnen wird, eine einen direkten Zugang zu der Dermis verhindernde Sperre zu bilden.
  • Der Aufbau der Arretierung 169 ist in Figur 25 veranschaulicht, welche drei am Umfang beabstandete Füße 181 zeigt, die durch Beine 182 so mit dem Kolben 162 verbunden sind, daß die Füße normalerweise in eine an der Kappe 151 befestigte ringförmige Halterille 183 eingreifen. Die Rille 183 ist mit Ausschnitten 184 versehen, in die die Füße 181 zum Lösen der Arretierung 169 fallen, wenn die Kappe zu ihrer Endposition gedreht wird.
  • Während der Drehung der Kappe 151 relativ zu dem Basisbereich 152 wird die Kappe axial durch Schraubwirkung vorgeschoben. Um ein Vorschieben des Kolbens 162 zu verhindern, bevor derselbe durch die Arretierung 169 freigegeben wird, steigt die Rille 183 an, um eine ausgleichende Axialbewegung des Kolbens relativ zu der Kappe zu gewährleisten, so daß der Kolben relativ zu dem Basisbereich 152 feststehend bleibt.
  • Eine Drehung der Kappe 151 relativ zu dem Basisbereich 152 wird durch die Verwendung eines geeigneten Rastklinkeneinbaus und entsprechenden Aussparungen (nicht gezeigt) auf der Kappe bzw. auf dem Basisbereich abgestuft. Wie in Figur 26 gezeigt, sind auf der Kappe 151 und dem Basisbereich 152 geeignete Markierungen vorgesehen, um die aufeinanderfolgenden Stufen der Drehung anzuzeigen.
  • Der Anschluß 175 zum Einbringen von Arzneimittel kann durch einen Anschluß 185 zum Einfüllen von Arzneimittel des in Figur 29 gezeigten Typs ersetzt werden, in dem eine Leitung 186 normalerweise durch einen klappbaren Schnappverschlußeinbau 187 geschlossen ist. Arzneimittel wird daher durch Öffnung des Verschlusses 187, Hineingießens des Arzneimitteis und Rückstellung des Verschlusses in den Vorratsbehälter 160 eingebracht.
  • Der Raum 159 kann bei der Herstellung mit einem Teilvakuum versehen werden oder alternativ kann das Teilvakuum innerhalb des Raumes 159 unmittelbar vor Gebrauch erzeugt werden, indem Luft durch einen Sauganschluß 188 des in Figur 28 gezeigten Typs abgezogen wird. Der Sauganschluß 188 weist eine mit dem Raum 159 über ein Rückschlagventil 190 kommunizierende Leitung 189 auf, wobei die Leitung 189 durch ein Luer-Verbindungsstück 191 definiert wird, in das die Nabe einer Spritze abdichtend eingefügt werden kann. Durch umgekehrte Betätigung der Spritze erzeugte Saugwirkung wird daher die Luft aus dem Raum 159 durch das Rückschlagventil 190 zur Schaffung eines Teilvakuums abgeziehen. Die Spritze wird aus dem Verbindungsstück 191 zurückgezogen und die Zelle 158 wird anschließend automatisch durch die Arbeit des Ventils 190 vor Befestigung des Gehäuses 153 auf der Haut abgedichtet.
  • Das Gehäuse 153 kann auf der Haut eines Arms oder eines Beins in der in Figur 29 gezeigten Weise befestigt werden, in der ein Klebstreifen 200 um das Gliedmaß 201 verläuft. Alternativ kann, wie in Figur 30 gezeigt, ein ringförmiger Klebstreifen 202 das Gehäuse 153 auf einem lokalisierten Bereich von Haut befestigen, wodurch zu der Bildung der luftundurchlässigen Dichtung beigetragen wird, die zwischen dem Scheibenbereich 154 und der Haut gebildet wird, jedoch ohne jegliche weitere Mittel, um das Gehäuse an Ort und Stelle zu halten.
  • Wie in Figur 32 gezeigt ist, kann die Anordnung von Figur 30 durch die Zugabe eines durch Gebrauch eines Haken-Ösen- Befestigungselementes 203 befestigten Gurtes, wie in Figur 33 veranschaulicht, ergänzt werden.
  • In den oben beschriebenen Ausführungsformen kann der in Berührung mit der Haut verwendete Klebstoff von einem Hydrocolloidtyp sein, der aus Pectin und Gelatine besteht oder alternativ aus Acryl oder Silikon bestehen kann. In jedem Fall kann der Vorrichtung der Klebstoff mit einer Schutzhülle bedeckt zugeführt werden, die auch die in der Kontaktfläche gebildete Öffnung abdichtet und die gesamte Zusammensetzung kann zur Verwendung bereit sterilisiert sein.
  • Die in den Figuren 7 und 8 gezeigte fünfte Vorrichtung 60 kann mit alternativen Mitteln zum Ausdehnen der Kammer 63 versehen werden. Zum Beispiel kann eine schraubenartige Anordnung oder eine Kolbenanordnung zum Ausdehnen der umschlossenen Kammer verwendet werden.
  • Die Kontaktfläche kann, wenn erforderlich, auf andere Weise als durch die Verwendung eines Klebstoffs abdichtend an der Haut befestgt werden. Zum Beispiel kann die Kontaktfläche mit vorstehenden Rippen versehen werden, die an der Hautfläche abdichtend angreifen, wobei die Vorrichtung bei einer solchen Anordnung zum Beispiel durch Bänder fest an ihrem Platz gehalten werden sollte.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann mit mehr als einer luftentleerten Zelle versehen werden, um zu ermöglichen, daß das Teilvakuum zum Beispiel zum Zweck des Entfernens einer selbstgeheilten epidermischen Sperre oder zum Entfernen von Blasenflüssigkeit innerhalb der Kammer durch Saugwirkung wiederhergestellt wird.
  • Es kann erwünscht sein, eine Vorrichtung zu schaffen, bei der die Kontaktfläche auswechselbar ist, um Öffnungen verschiedener Größen zu schaffen.
  • Die Größe des de-epithelisierten Bereichs von Haut kann auch durch Anwendung von Dehnungsmitteln auf die umgebende Haut gedehnt werden.
  • In den Beispielen, auf die oben Bezug genommen wurde, kann die Öffnungsgröße von 5 mm typischerweise in dem Bereich von 1 mm bis 10 mm verändert werden.
  • Das Arzneimittel kann in einer Form verabreicht werden, die eine langsame Abgabe erzeugt, zum Beispiel durch reversibles Binden in absorbierenden biologisch abbaubaren Stärkepartikeln, (einem) Polymer(en) in nicht biologisch abbaubaren Polysaccharidkugeln oder in Mikrokapseln, die zum Beispiel teilweise aus Lipiden oder Polymeren verschiedener Typen bestehen, die sich in biologischen Fluids langsam aufspalten oder auflösen.
  • Das Arzneimittel kann in einer sogenannten "Pro-drug"-Form verabreicht werden, wodurch ermöglicht wird, daß es durch das Gewebe hindurch unter minimaler Aufspaltung in das Blut gelangt (dies stellt einen wichtigen Aspekt bei der Peptidzuführung dar).
  • Das Re-Epithelisieren der Stelle der Arzneimittelzuführung kann zum Beispiel durch Verabreichung eines Steroidarzneimittels zusätzlich zu dem therapeutischen Mittel verzögert werden. Andere Mittel, zum Beispiel Zugabe von Antikörpern zu den Epithelzellen können zum gleichen Zweck verwendet werden. Der Vorrichtung könnte vorher ein solches Mittel zugeführt werden, es könnte der Arzneimittellösung hinzugefügt werden oder auf anderem Wege aufgenommen werden.
  • Die in den Figuren 1 bis 6, 14 bis 20 gezeigten Vorrichtungen können mit einem Saugventil des unter Bezugsnahme auf Figur 28 beschriebenen Typs versehen werden.
  • Die in den Figuren 17 bis 20 und den Figuren 21 bis 26 gezeigte Vorrichtung kann so modifiziert werden, daß sie Ausdehnungsmittel des unter Bezugnahme auf Figur 7 beschriebenen Typs einschließt. Die Vorrichtung kann weiter wahlweise ein Ventil zum Unterbrechen der Zuführung von Arzneimittel im Gebrauch einschließen.
  • Bei den oben beschriebenen Ausführungsformen wird Bezug genommen auf die Zuführung von Arzneimitteln in flüssiger Form. Die Vorrichtung kann mit geeigneten Modifizierungen, wo erforderlich, auch verwendet werden, um Gels und Cremes zuzuführen.
  • Im Verlaufe der Beschreibung und in den Patentansprüchen soll der Ausdruck Perfusion so verstanden werden, daß er sowohl die teilweise als auch die vollständige Diffusion eines Fluids durch Körpergewebe einschließt, d. h. einschließlich der Teildiffusion eines Fluids, in dem bestimmte, in dem Fluid enthaltene Moleküle durch Gewebe diffundiert werden und ein Rest von nicht-diffundiertem Fluid zurückbleibt.

Claims (10)

1. Vorrichtung (150) für die transdermale Perfusion von Flüssigkeiten durch die Haut des menschlichen oder tierischen Körpers mit einem Gehäuse (153), das am Körper befestigbar ist und eine Kontaktfläche (192) aufweist, die bei Gebrauch in Berührung mit einem Bereich der Haut (193) gehalten ist, wobei das Gehäuse eine Kammer (156) umgrenzt und die Kontaktfläche eine mit der Kammer kommunizierende Öffnung (155) definiert, und Flüssigkeitszuführmittel (164) zur Zuführung von Flüssigkeit zur Kammer, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung ferner Mittel (158, 156) zum Entfernen der Epidermis aufweist, mit denen ein Bereich der Dermis (194) der Haut freilegbar ist durch Entfernung eines Bereiches von Epidermis an einer durch die Öffnung zugänglichen Behandlungsstelle (196), wodurch im Gebrauch ein direkter Kontakt zwischen Flüssigkeit in der Kammer und der Dermis hergestellt wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei dem die Mittel zur Entfernung von Epidermis eine Saugeinrichtung zur Ausbildung eines Teilvakuums in der Kammer, wodurch in Gebrauch ein Bereich von Epidermis (195) der Haut an der Behandlungsstelle durch die Bildung einer Saugblase von der Dermis getrennt wird, sowie eine Blasenaufbrecheinrichtung (164) aufweisen, mit der die Saugbiase durch Durchstechen oder Entfernen des abgetrennten, das Dach der Blase bildenden Bereiches der Epidermis geöffnet werden kann.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei dem das Gehäuse mit der Haut zur Bildung eines geschlossenen Raumes (158, 156) zusammenwirken kann, von dem die Kammer mindestens einen Teil bildet, und bei dem die Kontaktfläche mit Dichtungsmitteln am Umfang der Öffnung versehen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei dem die Saugeinrichtung eine Zelle (158) umfaßt, die einen Raum definiert, in dem ein Teilvakuum gebildet wird, sowie Auftrennmittel (156) zum Auftrennen einer Membran (167), die den Raum von der Kammer abteilt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, bei dem die Zelle mit einem Ventil (190) versehen ist, welches das Absaugen von Luft zur Schaffung eines Teilvakuums in dem Raum vor der Betätigung der Auftrennmittel erleichtert.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3, mit einer Expandiereinrichtung (64) zum Expandieren des Volumens der Kammer (63) zur Schaffung eines Teilvakuums.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, mit einem Betätiger (151), mit dem nacheinander die Saugeinrichtung, die Blasenaufbrecheinrichtung und durch nachfolgende Bewegung des Betatlgers die Flüssigkeitszuführeinrichtung betätigbar sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei dem der Betätiger betrieblich mit einem Rohrelement verbunden ist, welches durch Betätigung des Betätigers in Längsrichtung bewegbar ist, um die den Raum von der Kammer abteilende Membran zu durchbrechen und dadurch den Vorgang der Blasenbildung einzuleiten, wobei das rohrförmige Element ferner in Längsrichtung in eine Position in der Kammer bewegbar ist, in der es die Blase aufbricht, und wobei das rohrförmige Element eine Längsbohrung (197) definiert, durch die Flüssigkeit während der Perfusionsphase der Kammer zugeführt wird.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, bei der die Dichtungsmittel eine Klebschicht aufweisen.
10. Vorrichtung nach einem vorangehenden Anspruch, bei dem die Flüssigkeitszuführeinrichtung eine Strömungsdrosseleinrichtung (180) aufweist, mit der die Flüssigkeitsströmung in die Kammer auf eine vorgegebene Rate drosselbar ist.
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