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DE69119907T2 - Vorrichtung zum einführen einer radioaktiven quelle in den körper - Google Patents

Vorrichtung zum einführen einer radioaktiven quelle in den körper

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DE69119907T2
DE69119907T2 DE69119907T DE69119907T DE69119907T2 DE 69119907 T2 DE69119907 T2 DE 69119907T2 DE 69119907 T DE69119907 T DE 69119907T DE 69119907 T DE69119907 T DE 69119907T DE 69119907 T2 DE69119907 T2 DE 69119907T2
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capsule
flexible cable
plug
radiation source
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Wim Borneman
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Mallinckrodt Medical Inc
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    • A61N5/1001X-ray therapy; Gamma-ray therapy; Particle-irradiation therapy using radiation sources introduced into or applied onto the body; brachytherapy
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einführen einer radioaktiven Strahlungsquelle in den Körper für die therapeutische Anwendung.
  • Eine solche Vorrichtung ist aus der US-A-3 750 653 bekannt. Dieses Patent beschreibt eine dünnwandige, an ihrem vorderen Ende geschlossene, enge Röhre, die in den menschlichen Körper insbesondere den Uterus eingeführt werden kann. Der Abschnitt des Hinterendes bleibt außerhalb des Körpers, so daß nach Einführen der Röhre, eine Quelle von radioaktivem Material in die Röhre eingeführt werden kann. In bestimmten Ausführungsarten wird die radioaktive Strahlungsquelle in die Röhre mittels eines stabförmigen Elements ("vorgeformtes längliches Glied") eingebracht, in dessen vorderem Abschnitt der radioaktive Stoff aufgenommen ist. In anderen im Patent dargelegten Ausführungsformen ist der radioaktive Stoff von einer kurzen Kunststoffhülle umgeben, die in manchen Fällen durch die dünnwandige Röhre zum geschlossenen Abschnitt an ihrem vorderen Ende reicht.
  • Ein Nachteil der eine Kunststoffhülle verwendenden Ausführungsformen ist die Schwierigkeit der genauen Positionierung der Quelle mit radioaktivem Stoff, weil die Handhabung dieser Quelle nicht einfach ist. Darüber hinaus kann die Strahlung nicht einfach willkürlich durch Herausnehmen der Strahlungsquelle unterbunden werden. Die Strahlungsquelle kann nur zusammen mit der dünnwandigen Röhre herausgenommen werden, was in Praxi die Anwendung der Strahlentherapie in solchen Körperhöhlen beschränkt, in die das Einführen und Herausnehmen einer solchen dünnwandigen Röhre sehr umständlich ist. Dies schränkt die allgemeine Anwendbarkeit beträchtlich ein, da viele Tumore, die für eine Behandlung mit radioaktivem Stoff in Betracht kommen, nicht in solchen Körperhöhlen oder in ihrer unmittelbaren Nähe liegen. Schließlich sind Kunststoffmaterialien zur Aufnahme einer radioaktiven Strahlungsguelle für therapeutische Anwendung generell ungeeignet, da Kunststoffe nicht widerstandsfähig gegen hohe Strahlungsdosierungen, z.B. in der Größenordnung von einigen Curie sind, wie sie für die therapeutische Anwendung notwendig sind, und deshalb können radioaktive Stoffe freigesetzt werden. Die allgemeine Anwendbarkeit ist auch bei den ein stabförmiges Element verwendenden Ausführungsformen eingeschränkt, wie sie in US-A-3 750 651 beschrieben sind, weil viele Stellen im Körper, z.B. die Bronchien einem solchen Element nicht zugänglich sind. Dies bedeutet, daß obwohl die radioaktive Strahlungsquelle hinsichtlich des zu behandelnden Tumors günstiger positioniert werden kann, viele Tumore strahlungstherapeutisch mit Hilfe einer solchen Vorrichtung nicht behandelt werden können. Der Einsatz von Kathetern hat sich in der Medizin beträchtlich ausgedehnt und damit werden nahezu unbegrenzte Möglichkeiten geschaffen, tief in den Patientenkörper einzudringen. Allerdings sind solche Möglichkeiten bei der Anwendung eines stabförmigen Elements, wie es die oben erwähnte US-Patentschrift beschreibt, beträchtlich eingeschränkt. Insbesondere lassen sich viele Stellen, die man mit einem Katheter erreicht, z.B. verschiedene innere Organe, mit der radioaktiven Strahlungsquelle in einem stabförmigen Element nicht erreichen.
  • Die US-A-4861520 vermeidet einige der oben genannten Schwierigkeiten und stellt eine Vorrichtung zum Einführen einer radioaktiven Strahlungsquelle in den Körper für die therapeutische Anwendung zur Verfügung, welche folgende Bedingungen erfüllt:
  • (i) Die radioaktive Quelle läßt sich relativ zum zu behandelnden Tumor genau positionieren;
  • (ii) Die Strahlungsquelle ist sicher in einer Metallkapsel eingeschlossen, die gegen radioaktive Strahlung resistent ist;
  • (iii) Die Vorrichtung ist allgemein anwendbar, d.h. auch bei der strahlungstherapeutischen Behandlung von Tumoren einsetzbar, die schwer zugänglich sind, insbesondere Lungentumore und Tumore in inneren Organen, zu denen man durch Katheter über die Blutgefäße oder perkutan zugreift.
  • Die in US-A-4861520 beschriebene Vorrichtung weist ein in den Körper durch einen Katheter einführbares flexibles Kabel und eine in koaxialer Verbindung mit dem Vorderende des Kabels verbundene Kapsel auf, die dicht eine Menge Iridium 192 aufnimmt oder eine für die therapeutische Anwendung ausreichende Kapazität hat. Die Kapsel weist einen dünnwandigen röhrenförmigen Behälter auf, der mit einem Ende dicht mit dem flexiblen Kabel verbunden und an seinem anderen Ende verschlossen ist und der eine abgerundete Außenform hat.
  • Das Kabel muß eine genügend große Flexibilität haben damit es der Katheterbahn folgen kann, und ist aus einem mechanisch widerstandsfähigen und strahlungsresistenten Material hergestellt, bevorzugt aus rostfreiem Stahl. Um die geforderte Flexibilität zu erzielen, besteht das Kabel aus einem Bündel verdrillter Stahldrähte Am Ende des Kabels, entgegengesetzt zur Kapsel befindet sich ein fester Endabschnitt, an dem Information hinsichtlich der Art der Strahlungsguelle angebracht ist. Die Kapsel besteht aus einem Metallbehälter, bevorzugt aus rostfreiem Stahl, welcher hohen Strahlungsdosen widerstehen kann. Das andere Ende des Behälters ist mit einem Stopfen dicht verschlossen, welcher mit dem flexiblen Kabel verschweißt ist. Die Abmessungen des Kabels und der Kapsel sind so gewählt, daß sie durch einen bereits in den Körper eingelegten Katheter zur gewünschten Position geführt werden können. Dies ist sehr wichtig, da einem Katheter nahezu jeder Ort im Körper zugänglich ist, wie z.B. Körperhohlräume und andere Orte im Körper. Die Flexibilität des Kabels ermöglicht, daß die radioaktive Strahlungsquelle Orte im Körper erreichen kann, die sonst nur schwer zu erreichen wären, insbesondere die tiefer liegenden Teile des Atmungssystems und auch andere innere Organe wie z.B. Leber und Nieren, die durch einen Katheters entweder durch die Blutgefäße oder perkutan erreicht werden können. Die Länge der axial mit dem Kabel verbundenen Kapsel ist von großer Wichtigkeit, weil die Kapsel aus Metall gefertigt werden muß und deshalb starr ist.
  • Gewöhnlich wird eine radioaktive Strahlungsquelle aus Iridium 192 verwendet, da dieses Isotop für die therapeutische Anwendung eine sehr geeignete Strahlungscharakteristik hat. Außerdem verwendet die in US- A-4 861 520 beschriebene Vorrichtung Iridium 192 in Tablettenform. Eine acht Iridium 192 Tabletten enthaltende Kapsel, wie sie in Figur 3 dieser Patentschrift gezeigt ist, erreicht die gewünschte Strahlungsdosierung von etwa 10 Curie. Die Länge des in der Kapsel gebildeten Behälters ist, wie Figur 3 dieser Patentschrift zeigt etwa 4,5 mm und trägt dadurch beträchtlich zur Gesamtlänge von 6 mm des starren vordersten Abschnittes der Vorrichtung bei.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung die Länge des starren vordersten Abschnitts der Vorrichtung weiter zu verringern.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung kann die obige Aufgabe mittels einer Vorrichtung zum Einführen einer radioaktiven Quelle in den Körper für therapeutische Anwendungen erzielt werden, welche Vorrichtung erfindungsgemäß ein flexibles, in den Körper durch einen Katheter einführbares Kabel und eine koaxial mit dem vorderen Ende des Kabels verbundene Kapsel aufweist, die eine Menge Iridium-192 in einer für therapeutische Anwendung ausreichenden Kapazität aufnimmt. Die Kapsel weist einen dünnwandigen röhrenförmigen Behälter auf, und ein Ende des Behälters ist dicht mit dem flexiblen Kabel verbunden und das andere Ende verschlossen, und der Behälter hat eine abgerundete äußere Form. Damit er durch den Katheter in den Körper eingeführt werden kann, beträgt der Außendurchmesser des Behälters nicht mehr als im wesentlichen 1,1 mm. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Kapsel die radioaktive Quelle in Form eines einzelnen Stabs anstatt mehrerer Tabletten aufnimmt, wie sie der Stand der Technik beschreibt, und daß die äußere Länge des Behälters einschließlich der Dichtungsverbindung mit dem flexiblen Kabel nicht größer als im wesentlichen 4,5 mm ist.
  • Es hat sich herausgestellt, daß durch die Verwendung einer radioaktiven Quelle in Form eines einzelnen Stabs eine beträchtliche Reduktion der Länge des Behälters erreicht werden kann ohne wesentlichen Verlust der Strahlungsaktivität. Zum Beispiel verringert sich die Länge des Behälters, wenn die acht Irridiumtabletten des Standes der Technik durch einen Irridiumstab gemäß der vorliegenden Erfindung ersetzt wird, ungefähr um einen Millimeter, behält jedoch eine Strahlungsaktivität von etwa 10 Curie. Folglich ist die Gesamtlänge des vordersten starren Abschnitts der Vorrichtung auf maximal 4,5 mm verringert. Diese Längenverringerung des Behälters wird als Ergebnis des verringerten Spiels zwischen den Seitenwänden des Behälters und des Stabs erreicht, im Vergleich mit dem Spiel, der für die Tabletten nötig ist. Beim Beladen der Kapsel mit der Strahlungsquelle benötigen die Tabletten ein ausreichendes Spiel in Bezug auf die Innenwand des Behälters, damit ihre Aufnahme sicher ist, wohingegen ein Stab ohne wesentliches Spiel eingeführt werden kann. Zusätzlich benötigen die Tabletten zwischen sich einen gewissen Raum, und dieser Raum kann durch die Verwendung einer Strahlungsquelle in Stabform beseitigt werden. Auch läßt sich eine Strahlungsquelle in Stabform in einem kleinen Hohlraum einfacher aufnehmen, so daß die Herstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung vereinfacht ist.
  • Die Verwendung von Iridium-192 in Tablettenform als Strahlungsguelle ist allgemein üblich. Außerdem ist es im Stand der Technik allgemein bekannt, daß während der Herstellung durch Bestrahlen von Iridium-192 in einem Atomreaktor das Iridium-192 nur an der Außenseite des Targets umgewandelt wird und der Kern nicht. Dies bedeutet, daß die erhaltene Strahlungsqelle aus einem nicht radioaktiven Kern besteht, der von einer Schicht aus radioaktivem Iridium-192 umgeben ist. Zusätzlich erreichen die acht Iridium-192 Tabletten, die normalerweise zum Erreichen einer Strahlungsdosis von etwa 10 Kurie verwendet werden eine Oberfläche, die um etwa 100% größer ist als die Oberfläche eines Iridium-192 Stabs, der die selbe zusammengesetzte Länge hat. Deshalb wurde erwartet, daß solch ein Stab aus Iridium-192 eine beträchtlich verringerte Strahlungsaktivität, z.B. nur 7,5 Curie hätte. Folglich, hat man im Stand der Technik immer Iridium-192 in Tablettenform als Strahlungsquelle verwendet. Überraschenderweise hat man jedoch festgestellt, daß die Strahlungsaktivität eines Stabs aus Iridium-192 im wesentlichen gleich der einer Vielzahl von Tabletten der gleichen Gesamtlänge ist.
  • Bei einer erfindungsgemäßen Ausführungsform enthält die Vorrichtung einen Behälter der ein offenes Ende und ein einstückig ausgebildetes geschlossenes Ende hat, wobei das offene Ende hermetisch mittels eines Stopfens verschließbar ist, der einen verlängerten Abschnitt zum Einführen in den Behälter hat. Eine solche Konstruktion beschreibt die US-A- 4 861 520. Das Hinterende des Stopfenflanschs ist mit dem flexiblen Kabel verschweißt Um eine hermetische Abdichtung des Behälters sicherzustellen, ist die Außenkante des Flanschs des Stopfens ebenfalls ringsherum mit der Hinterkante der Behälterwandung verschweißt Der in der oben genannten US-Patentschrift beschriebene Stopfen hat eine Gesamtlänge von etwa 1 mm, einschließlich des verlängerten Abschnitts, der in den Behälter eingefügt wird. Um den Stopfen mit dem flexiblen Kabel zu verbinden muß, damit der Stopfen angeschweißt werden kann, muß die Stimseite des Kabels durch Schmelzen oder Schweißen versteift werden, was zur Gesamtlänge des starren Abschnitts der Vorrichtung beiträgt. Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung hat man erkannt, daß die Gesamtlänge des starren Abschnitts der Vorrichtung dadurch verringert werden kann, daß der Stopfen als integraler Bestandteil des Kabels ausgebildet wird. Insbesondere benötigt man, wenn der Stopfen integraler Teil des Kabels ist, keinen separat geschweißten Kabelabschnitt mehr, um den Stopfen daran anzuschweißen, und der starre Abschnitt der Vorrichtung kann damit annähernd um 0,5 mm kürzer werden.
  • Um das Risiko zu vermeiden, daß die Strahlungsquelle aus dem Behälter nach dem Einführen herausfallen könnte, werden die Behälterwände nach dem Einführen des Irridium-192 Stabs gekerbt. Dadurch wird der Irridium-192 Stab an seinem Ort wirksam gesichert. Deshalb enthält die Innenwand des Behälters bei einer bevorzugten Ausführungsart der Erfindung eine Vielzahl nach innen vorstehender Wulste, um die Strahlungsquelle an ihrem Platz im Behälter zu halten. Die Wulste sind in etwas größerer Distanz vom offenen Ende des Behälters ausgebildet, als die Länge des verlängerten Abschnitts des Stopfens.
  • Bei einer anderen Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Kapsel einstückig mit dem Kabel ausgebildet und bildet einen starr verschweißten oder verschmolzenen vorderen Abschnitt. Die Kapsel ist zur Aufnahme der Strahlungsquelle mit einer Bohrung versehen, welche an ihrer Stimseite durch Schweißen bevorzugt durch Plasmaverschweißung dicht verschlossen ist. Bei dieser Ausführungsart verringert sich die Länge des starren Abschnitts beträchtlich, weil weder ein separater Stopfen noch ein einstückig mit dem Kabel ausgebildeter Stopfen benötigt werden. Deshalb braucht die Länge des starren Abschnitts der dieser Ausführungsart entsprechenden Vorrichtung um nur 0,5 bis 1 mm größer sein als die Innenlänge des die Strahlungsquelle enthaltenden Behälters.
  • Zur Herstellung einer solchen Vorrichtung wird der vorderste Abschnitt des Kabels verschmolzen oder verschweißt und danach eine Bohrung in den starren Abschnitt gebohrt um die Iridium-192 Strahlungsquelle aufzunehmen. Nach dem Einführen der Strahlungsquelle kann die offene Stimseite der Bohrung bevorzugt durch Einsatz der Plasmaverschweißung dicht verschlossen werden.
  • Bei einer anderen erfindungsgemäßen Ausführungsart wird eine Kapsel mit einem offenem und einem geschlossenen Ende verwendet. Das geschlossene Kapselende wird mit dem Vorderende des Kabels mittels eines geeigneten Verfahrens verschweißt, z.B. durch Plasmaschweißen. Das offene Kapselende wird mit einem Stopfen abgedichtet, der einen verlängerten Teil hat, mit dem er in das offene Ende des Behälters eingefügt wird. Außerdem enthält der Stopfen einen vorstehenden Teil, entgegensetzt zur Richtung des verlängerten Abschnitts. Der vorstehende Teil ist mit dem Hauptteil des Stopfens durch eine eingekerbte Bruchstellle verbunden. Der vorstehende Teil des Stopfens ermöglicht eine Zugprüfung, um die Stärke und Zuverlässigkeit der Verschweißung zwischen Kapsel und Kabel zu testen. Sobald eine solche Zugprüfung befriedigend verläuft, wird der vorstehende Teil des Stopfens an der eingekerbten Bruchstelle abgebrochen.
  • Die Bestrahlung von angereichertem Iridium-191 anstatt von normalem Iridium-191 in einem Atomreaktor ergibt etwa die doppelte spezifische Aktivität von Iridium-192. Deshalb kann das Volumen des Behälters für die Strahlungsquelle durch die Anwendung einer Strahlungsquelle, die durch Bestrahlung von angereichertem Iridium-191 hergestellt wird, beträchtlich verringert werden, beispielsweise um den Faktor 2. Auf diese Weise kann die Länge des für eine Strahlungsaktivität von etwa 10 Curie nötigen Behälters von etwa 4,5 auf unter 2 mm verringert werden. In anderen Worten läßt sich die Länge des steifen Teils der Vorrichtung um mehr als 2 mm verringern.
  • Nun werden Einzelheiten der Erfindung unter Bezug auf die Zeichnungen näher beschrieben, die zeigen:
  • Figur 1 einen Längsschnitt einer bevorzugten Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • Figur 2 in vergrößertem Maßstab einen Teil der in Figur 1 gezeigten Vorrichtung, nämlich den von einer Linie A umrandeten Teil, und
  • Figur 3 einen Längsquerschnitt einer weiteren bevorzugten Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Die dargestellte Vorrichtung zum Einführen einer radioaktiven Strahlungsquelle in den Körper für die therapeutische Anwendung weist ein flexibles Kabel 10 auf, das an seinem hinteren Ende einen festen Abschnitt 11, welcher Information über die Strahlungsquelle enthält und an seinem Vorderende eine Kapsel 12 trägt. Das flexible Kabel ist aus einer großen Anzahl Seelen aus rostfreiem Stahl verdrillt. Das Kabel hat einen Durchmesser von etwa 1,1 mm und kann in den Körper eines Patienten durch einen Katheter eingeführt werden, dessen Innendurchmesser wenigstens 1,3 mm beträgt. Auf diese Weise können auch tiefer sitzende Organe von der in der Kapsel eingeschlossenen radioaktiven Quelle für eine in situ Behandlung von Tumoren erreicht werden. Das flexible Kabel kann jede gewünschte Länge haben, abhängig vom Ort im Körper, der erreicht werden soll, und von der zur Positionierung verwendeten Apparatur. Der feste Teil 11 ist mit dem Kabel durch Verschweißung verbunden.
  • Das aus einem einzelnen Stab bestehende radioaktive Material 14 aus Iridium-192 mit einer Strahlungskapazität von etwa 10 Curie ist in der Kapsel 12 eingeschlossen. Die Kapsel besteht aus einem dünnwandigen zylindrischen Behälter aus rostfreiem Stahl, der einen äußerlich abgerundeten Boden 15 hat, der sich an der Stimseite der Erfindung befindet. Das offene Ende des dem flexiblen Kabel gegenüberliegenden Behälters ist mittels eines Stopfens abgedichtet, der einstückig mit dem Kabel verschweißt oder verschmolzen ist. Der Stopfen enthält einen ersten Abschnitt 16 verringerten Durchmessers, der in den zylindrischen Behälter ragt, das vom Behälter umschlossene radioaktive Material an seinem Ort hält und eng in die Wand 17 des Behälters paßt. Ein zweiter Teil 18 des Stopfens ist einstückig mit dem ersten Teil 16 ausgebildet und liegt mit seinem Flansch oder seinen Außenkante an der rückwärtigen Kante der Wand 17 des Behälters an. Wie Figur 2 deutlich zeigt, sind der Flansch und die Behälterwand miteinander durch eine ringsum laufende Schweißnaht 19 beispielsweise durch Elektronenstrahlverschweißung oder Laserverschweißung verbunden, sodaß eine zuverlässige und hermetische Abdichtung des Behälters erreicht wird. Der Stopfen ist durch eine weitere Verschweißung 20 mit dem vorbereiteten Ende 21 des Kabels verbunden, beispielsweise ebenfalls durch Laserschweißung oder Elektronenstrahlschweißung. Wie oben erwähnt ist der Stopfen einstückig mit dem Kabel ausgebildet, so daß der erste in den Behälter ragende Abschnitt 16, einen Teil des vorbereiteten Kabelendes bildet. Die Außenmaße der starren Kapsel 12 müssen strikten Anforderungen genügen, damit tiefer sitzende Organe durch einen Katheter hindurch erreicht werden können. Ein zylindrischer Behälter, dessen Außenlänge etwa 4,5 mm beträgt, gemessen von der Stimseite des Bodens 15 bis zur Hinterkante des Flanschs des zweiten Abschnitts 18 des Stopfens, das heißt bis zum Ende des vorbereiteten Kabelendes und dessen Außendurchmesser etwa 1,1 mm beträgt, ist optimal, weil diese Abmessungen genügend Raum für eine Menge radioaktiven Materials, insbesondere einen einzelnen Stab aus Iridium-192 lassen, dessen radioaktive Kapazität 10 Curie beträgt. Eine solche radioaktive Stoffmenge eignet sich sehr gut für die Strahlungsbehandlung von Tumoren innerer Organge, z.B. Lungentumoren.
  • Die Wand 17 des Behälters enthält eine Vielzahl Vorsprünge 20, die nach innen vorstehende Wulste bilden. Die Nocken 20 bewirken, daß die Strahlungsquelle richtig innerhalb des Behälters liegt und helfen, das Risiko zu vermeiden, daß der Stab aus Iridium-192 aus dem Behälter fällt.
  • Figur 3 zeigt eine bevorzugte Ausführung der vorliegenden Erfindung. Bei dieser Ausführungsart ist eine Kapsel 110, die ein offenes Ende 112 und ein geschlossenes Ende 114 hat, mit einem flexiblen Kabel 100 verbunden. Insbesondere ist das geschlossene Ende 114 der Kapsel 110 mit dem Kabel 100 verschweißt, wie durch eine Schweißnaht 120 angedeutet ist. Die Kapsel 110 enthält einen Behälter, der einen einzelnen Stab 130 aus Iridium-192 enthält, der als Strahlungsquelle dient. Das offene Ende 112 der Kapsel 110 ist hermetisch mittels eines Stopfens 140 abgedichtet, der einen verlängerten Abschnitt 142 enthält, der in das offene Ende 112 der Kapsel 110 ragt. Der Stopfen 140 weist weiterhin einen vorstehenden Abschnitt 144 auf, der mit dem Hauptkörper des Stopfens durch eine eingekerbte Bruchstelle 146 verbunden ist. Der verlängerte Abschnitt 142 des Stopfens 140 kann etwa 0,5 mm lang sein und stellt damit immer noch eine genügende Abdichtung für die Kapsel 110 dar. Der vorstehende Abschnitt 144 des Stopf ens 140 kann als Griffteil während einer Zugprüfung dienen, um damit die Festigkeit und Zuverlässigkeit der Schweißnaht 120 zu testen. Nach einer erfolgreichen Zugprüfung kann der verlängerte Abschnitt 144 vom Hauptkörper des Stopfens 140 an der Bruchstelle 146 abgebrochen werden. Die dieser Ausführung entsprechende Vorrichtung ist so konstruiert, daß die Länge des starren Abschnitts der Vorrichtung um 0,5 bis 1 mm größer als die zur Aufnahme des Stabs 130 aus Iridium 192 nötige Länge sein kann. Insbesondere ist der starre Abschnitt der dieser Ausführung entsprechenden Vorrichtung annähernd 4,5 mm lang. Bei Verwendung einer Strahlungsquelle aus angereichertem Iridium-192 kann die Länge des starren Teils der Vorrichtung noch mehr verringert werden.

Claims (12)

1. Therapeutische Vorrichtung zur Einführung einer Radioaktiven Strahlungsquelle in einen Körper, wobei die Vorrichtung aufweist:
ein flexibles Kabel (10) das in den Körper durch einen Katheter eingeführt werden kann; und
eine Kapsel (12), die eine radioaktive Strahlungsquelle mit einer Strahlungsaktivität von im wesentlichen mindestens 10 Curie dicht aufnimmt und die einen dünnwandigen röhrenförmigen Behälter aufweist, der ein offenes Ende hat, welches dicht mit dem flexiblen Kabel so verbunden ist, daß die Kapsel koaxial zum flexiblen Kabel liegt und der ein geschlossenes Ende (15) mit abgerundeter Außenform hat, wobei der Behälter einen Außendurchmesser nicht größer als im wesentlichen 1,1 mm hat;
wobei die Vorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, daß der Behälter eine dichte Verbindung mit dem flexiblen Kabel einschließende Außenlänge von nicht mehr als im wesentlichen 4,5 mm hat; und daß die radioaktive Strahlungsquelle (14) die Form eines einzelnen Stabs hat.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der das offene Ende des Behälters hermetisch dicht mit dem flexiblen Kabel mittels eines Stopfens verbunden ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei der der Stopfen am flexiblen Kabel angeschweißt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei der der Stopfen einstückig mit dem flexiblen Kabel ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der das flexible Kabel aus rostfreiem Stahl hergestellt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Kapsel aus rostfreiem Stahl hergestellt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, welche weiterhin eine Vielzahl nach innen ragerider Wulste (20) aufweist, welche auf der Innenwand des Behälters ausgebilded sind, wobei diese Wulste als Halterung für die radioaktive Strahlungsquelle innerhalb des Behälters wirken.
8. Vorrichtung nach Anspruch 11 bei der die Kapsel einstückig mit dem Kabel ausgebildet ist und einen starr geschmolzenen oder geschweißten Abschnitt des Kabels aufweist und bei der die Kapsel eine Bohrung zur Aufnahme der radioaktiven Quelle enthält, welche Bohrung an ihrer Stimseite durch Verschweißung dicht verschlossen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, bei der diese Bohrung durch Plasmaverschweißung dicht verschlossen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die radioaktive Strahlungsquelle einen einzelnen Stab aus Iridium-192 aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 101 bei der das Iridium-192 durch Bestrahlung von angereichtertem Iridium-191 gebildet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der das geschlossene Ende (114) des Behälters (110) mit dem flexiblen Kabel (100) verschweißt ist, und bei der das offene Ende (112) des Behälters mit einem Stopfen hermetisch abgedichtet ist, wobei dieser Stopfen einen Hauptkörperabschnitt und einen verlängerten Abschnitt (142) zum Einfügen in das offene Ende der Kapsel sowie einen vorstehenden Abschnitt (144) aufweist, der sich in der dem verlängerten Abschnitt entgegengesetzten Richtung erstreckt und der mit dem Hauptkörper durch eine eingekerbte Bruchstelle (146) verbunden ist.
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