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DE69115893T2 - Transportbehälter - Google Patents

Transportbehälter

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Publication number
DE69115893T2
DE69115893T2 DE69115893T DE69115893T DE69115893T2 DE 69115893 T2 DE69115893 T2 DE 69115893T2 DE 69115893 T DE69115893 T DE 69115893T DE 69115893 T DE69115893 T DE 69115893T DE 69115893 T2 DE69115893 T2 DE 69115893T2
Authority
DE
Germany
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cart
base plate
shelf
fixed
trolley
Prior art date
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DE69115893T
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English (en)
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DE69115893D1 (de
Inventor
Roland Kaell
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE69115893D1 publication Critical patent/DE69115893D1/de
Publication of DE69115893T2 publication Critical patent/DE69115893T2/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62BHAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
    • B62B3/00Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor
    • B62B3/14Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor characterised by provisions for nesting or stacking, e.g. shopping trolleys
    • B62B3/18Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor characterised by provisions for nesting or stacking, e.g. shopping trolleys nestable by means of pivoted supports or support parts, e.g. baskets
    • B62B3/184Nestable roll containers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62BHAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
    • B62B3/00Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor
    • B62B3/002Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor characterised by a rectangular shape, involving sidewalls or racks
    • B62B3/004Details of doors or cover lids
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    • B62B3/002Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor characterised by a rectangular shape, involving sidewalls or racks
    • B62B3/005Details of storage means, e.g. drawers, bins or racks
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    • B62B2205/30Detachable, retractable or collapsible load supporting means
    • B62B2205/32Shelves
    • B62B2205/33Shelves stowed in a vertical position
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    • B62BHAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
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    • B62B2207/02Joining hand-propelled vehicles or sledges together rigidly

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Handcart (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Karren zum Befördern und Transportieren von Waren, der Räder, Laufrollen, Laufschienen ähnliche Mittel zum einfachen Transport von Waren vom Hersteller zum Verbraucher mittels eines Lastwagens oder Lieferwagens aufweist, wobei der Karren derart ausgebildet ist, daß die einander gegenüberliegenden Paare von Karrenwänden im wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind und die Vorderseite offen ist oder aus einer Wand besteht, die geöffnet werden kann, während die übrigen Karrenwände feststehend sind, wobei die Bodenplatte des Karrens im wesentlichen horizontal verläuft und einen klappbaren Bodenplattenabschnitt aufweist, welcher in eine aufrechte, an eine der feststehenden Wände anstoßende Stellung aufgerichtet werden kann, wobei zwei identische Karren nach dem Aufrichten der Bodenplattenabschnitte beider Karren in eine aufrechte Stellung ineinandergeschoben werden können.
  • Zum Warentransport werden häufig die Waren tragende und schützende Transporteinheiten verwendet. Die Einheiten sind im allgemeinen mit Laufrollen versehen, was auch dann zweckdienlich ist, wenn der Haupttransport beispielsweise mittels Lastkraftwagen erfolgt. Es gibt Transportkarren vielfältiger Ausführungen. Ein gemeinsames Merkmal liegt darin, daß sie zum Lagern oder aber zum Leertransport raumsparend angeordnet werden können.
  • Ein üblicher Karren weist keilförmige Seitenwände und einen Boden sowie eine klappbare Rückwand auf, um die karren ineinandergeschieben zu können. Einen typischen Karren stellt dabei der übliche Einkaufswagen dar. Die Keilform stellt jedoch im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Raumnutzung einen erklärten Nachteil dar. Dies wird besonders offensichtlich, wenn jemand kastenähnliche Artikel in dieser Karrenart zu transportieren wünscht. Der seitliche Raumverlust wird dann beträchtlich.
  • Zum Transport von kastenartigen Paketen ist die praktischste Transportkarrenausführung ein kastenförmiger Karren, d.h. einer mit parallelen Wänden und rechtwinkligen Ecken. Damit leere Karren dieser Ausführung ineinandergeschoben werden können, sind die Seitenwände der Karren gewöhnlich nach außen klappbar und die Regaibret ter sind entfembar, wie es in der schwedischen Patentanmeldung 8604421-1 dargestellt ist, oder aber klappbar, wie es in der WO 86/02610 gezeigt ist. In der Regel können die leeren Karren durch diese Anordnung eng zusammengepackt werden. Jedoch leidet dieses gleichzeitig unter mehreren ernsten Nachteilen. Werden die Seitenwände des Karrens zum Zusammenpacken nach außen geklappt, dann wird der Karren in der Regel sehr wackelig, und die Bediener riskieren, zwischen den ortsfesten und klappbaren Wänden eingeklemmt zu werden. Die Klappbarkeit als solche wirkt außerdem verschleißend auf den Karrenaufbau. Zusätzlich können zurückgehende Packungen nicht in den ineinanderverschobenen Karren untergebracht werden, was in vielen Fällen einen beträchtlichen Nachteil darstellt.
  • Ein aus dem Stand der Technik bekannter, zum Eiertransport verwendeter Karren ist auch unter zusammengepackten Bedingung zum Transport von Rückverpackungen eingerichtet. Dieser Karren weist eine offene Vorderseite auf, während die übrigen Seitenwände und der Boden feststehend sind. Der Karren ist stabil und beinhaltet nicht das Risiko des Einklemmens. Das Zusammenpacken zweier Karren erfolgt durch Entfernen der Regalbretter aus beiden Karren und Anordnen dieser in einer der Karren gemeinsam mit den zurückgehenden Packungen aus beiden Karren. Der zweite Karren wird auf seinen Rücken gelegt und in den ersten eingesetzt. Von oben gesehen kann diese Anordnung wie folgt beschrieben werden. Die feststehenden Seitenwände jedes Karrens können als U-förmige Gabeln betrachtet werden, die einander mit ihren Gabelzinken durch Drehen gegenüber liegen und durch Ineinanderstecken eine geschlossene Einheit mit einem Raumbedarf ausbilden, der nur leicht über dem eines einzelnen Karrens liegt. Mit anderen Worten trägt einer der Karren die Regalbretter, die Rückverpackungen und den zweiten Karren.
  • Jedoch weist diese Anordnung mehrere Nachteile auf. Es ist sehr schwer, den leeren Karren in Rückenlage zu bringen und in den anderen einzusetzen. Die Karren nutzen sich aufgrund dieser Behandlung beträchtlich ab, und das Personal wird Verletzungsgefahren ausgesetzt. Die Regalbretter der unterschiedlichen Karren werden vermischt, so daß die Anforderungen an die Herstellungsgenauigkeit für die Regalbretter und Karren erhöht sind.
  • Die SE-B-340425 zeigt einen Karren mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Jedoch weist dieser Karren einen U-förmigen Bodenabschnitt auf, welcher von den drei feststehenden Seitenwänden vorragt. Diese Anordnung verhindert ein effizientes Verschachteln der Karren, und das Gesamtmaß der verschachtelten Karren übersteigt wesentlich das eines einzelnen Karrens. Wenn zwei Karren ineinander verschachtelt werden, so werden zwischen den einzelnen U-förmigen Bodenrahmen Zwischenräume gebildet. Die verschachtelten Karren eignen sich daher nicht zum Transport von Rückverpackungen.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, einen Karren zu schaffen, welcher zum Transport kastenförmiger Waren oder kastenförmiger Verpackungen gut geeignet und derart angeordnet ist, daß leere Karren auf einfache Weise raumsparend zusammengepackt werden können, ohne daß die Seitenwände nach außen geklappt oder die Karren gedreht werden müssen. Eine andere Aufgabe besteht darin, einen Karren zu schaffen, welcher derart angeordnet ist, daß Rückverpackungen in zwei raumsparend angeordneten Karren transportiert werden können. Zusätzlich sollen die Außenmaße eines verschachtelten Karrenpaares lediglich leicht über dem eines einzelnen Karrens liegen. Separate Teile sollen nicht vorhanden sein.
  • Die oben dargestellten Aufgaben werden mit einem erfindungsgemäßen Transportkarren erreicht, dessen Merkmale in den beiliegenden Ansprüchen definiert sind.
  • Insbesondere ist der erfindungsgemäße Transportkarren im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte des Karrens einen feststehenden Bodenplattenabschnitt, der sich von einer der feststehenden Seitenwände auf die gegenüberliegende, feststehende Seitenwand zu erstreckt, und eine Öffnung aufweist, die dort beginnt, wo der feststehende Bodenplattenabschnitt endet, und sich bis zur gegenüberliegenden feststehenden Seitenwand erstreckt, und daß der klappbare Bodenplattenabschnitt zumindest die Öffnung bedeckt und vorzugsweise an die Rückwand anstößt, und daß der feststehende Bodenplattenabschnitt jedes ineinandergeschobenes Karrens in die Öffnung des anderen ineinandergeschobenen Karrens derart einführbar ist, daß die offene Seite eines Karrens bei der raumsparensten Einschubposition dicht neben der Rückwand des anderen Karrens positioniert ist und die festen Bodenplattenabschnitte des Karrens bzw. der Karren eine Bodenplatte bilden, die der ineinandergeschobenen Einheit zum Transport von Rückverpackungen oder dergleichen gemeinsam ist.
  • Der Karren wurde im Hinblick auf den Transport von Eiern entwickelt, welche in kastenähnlichen Verpackungen verpackt sind. Wie bei vielen anderen Anwendungen ist es bei diesem Beispiel notwendig, daß die Rückverpackungen innerhalb der raumsparend zusammengebrachten Karren angeordnet werden können, um zum Erzeuger zurückzugelangen. In diesem Falle wiegt ein voll beladener Karren annähernd 500 kg und wird von der Hühnerfarm auf die Ladeplattform eines Lastwagens zum Weitertransport gerollt. Der Karren besteht aus einer Vielzahl speziell entwickelter Einrichtungen, um den Transport zu erleichtern. Er weist Schwenkrollen auf, von denen eine mittels einer unter Federspannung stehenden Klinke zur Richtungsstabilität verriegelt werden kann. Die Klinke ist bevorzugt derart ausgebildet, daß sie sich in ihrer aktiven Stellung befinden muß, damit die Bodenplatte nach unten in ihre Ladeaufnahmestellung geklappt werden kann. Zusätzlich ist die klappbare Bodenplatte derart ausgebildet, daß der Karren mittels eines Gabelstaplers angehoben werden kann. Bevorzugt sind alle Regalbretter klappbar, eine Anordnung, die separate Teile vermeidet.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nachfolgend unter Bezugnahme auf verschiedene Ausführungsformen näher beschrieben, wobei entsprechende Bauteile in den verschiedenen Zeichnungen mit gleichen Bezugszeichen versehen sind. Dabei zeigt:
  • Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines Transportkarrens mit vertikal aufgestellter Bodenplatte und vier ebenfalls vertikal aufgestellten Regalbrettern;
  • Figur 2 den Karren in einer Stellung, in der sowohl die Bodenplatte als auch die Regalbretter sich in horizontaler Stellung befinden;
  • Figur 3 das Aufrichten der beiden obersten Regalbretter in ihre vertikale Stellung;
  • Figur 4 die Bodenplatte des Karrens in der horizontalen Beladestellung;
  • Figur 5 das Anheben der hinteren Kante der Bodenplatte, was dem ersten Schritt beim Aufklappen der Bodenplatte entspricht;
  • Figur 6 den letzten Schritt beim Aufrichten der Bodenplatte in die vertikale Stellung;
  • Figur 7 die Aufnahme von Rückverpackungen in einem der Karren auf dem feststehenden Bodenplattenabschnitt des Karrens;
  • Figur 8 eine perspektivische Ansicht des anfänglichen Schritts zum Einschieben zweier Karren in eine ineinandergreifende Stellung;
  • Figur 9 die gleiche Stellung von oben gesehen;
  • Figur 10 die beiden Karren in perspektivischer Ansicht bei vollständig eingeschobener Stellung und figur 11 die gleiche Situation von oben gesehen.
  • Da die Karre zwei identische Seitenwände mit einer Vielzahl von identischen Bauteilen aufweist, werden die Wände und die zugehörigen Bauteile durch die Bezugszeichen mit dem Suffix a bzw. b, beispielsweise als Seitenwände 3a und 3b bezeichnet. Ändert ein Bauteil seine Richtung, so wird es mit dem Suffix ' usw. bezeichnet, beispielsweise die nach unten hängende Vorderkante 12'.
  • In Figur 1 bezeichnet das Bezugszeichen 1 eine offene Vorderseite. Ihr gegenüber ist eine feststehende und geschlossene Rückwand 2 und an den Seiten sind zwei feststehende und geschlossene Seitenwände 3a und 3b angeordnet. Die geschlossenen Wände werden durch vertikale und horizontale Rundstäbe auf herkömmliche Weise gebildet. Die Zwischenräume des Gitterwerks sind eng genug, so daß Verpackungen nicht herausfallen und die Wand in bezug auf ihre Funktion als geschlossen gilt. Die feststehenden Wände sind fest an einer U-förmigen Lastbeförderungseinheit mit den Boden verstärkenden Profilelementen 4, 5 und 6 angebracht. Vier Laufrollen 7a, 7b, 8a, 8b sind an den Profilelementen festgelegt.
  • Der Karren weist einen ortsfesten, d.h. nicht klappbaren Bodenplattenabschnitt 9 und einen klappbaren Bodenplattenabschnitt 10 auf. Letzterer weist zum einfachen Umklappen des Plattenabschnitts eine Ausnehmung 11 auf. Gemäß der dargestellten Ausführungsform bedeckt er den gesamten Boden, jedoch kann er kleiner sein, vorausgesetzt, daß er groß genug ist, um vom ortsfesten Bodenplattenabschnitt 9 und den Verstärkungsprofilen 4 und 5 getragen zu werden.
  • Oberhalb der Bodenplatte sind aufeinanderfolgend drei identische Regalbretter 12, 13 und 14 angeordnet. Diese Regalbretter sind mit einer nach unten gebogenen Vorderkante 12', 13' und 14', d.h. mit einer vertikal nach unten hängenden Vorderkante ausgebildet, was deutlich aus den Figuren 2 und 3 hervorgeht. Befindet sich das Regalbrett in seiner horizontalen Stellung, dann verhindert die Kante, daß von dem darunter liegenden Regalbrett oder aber alternativ der Bodenplatte getragene Artikel aus dem Karren fallen können. Diese Anordnung der Regalbrettkante zum Zurückhalten der Waren in ihrer Stellung ist eine weitaus praktischere Lösung als eine mit einer vertikal aufrechten Regalbrettkante, da eine auf diese Weise ausgebildete Kante beim Beladen und Entladen hinderlich wäre. Zusätzlich verstärkt die nach unten hängende Kante das Regalbrett.
  • Oben ist ein speziell ausgebildetes oberes Regalbrett 15 angeordnet. Das obere Regalbrett ist an seiner Vorderkante mit einem festen L-förmigen Profilelement 16 mit geschlossenen Endplatten 17a und 17b versehen. Befindet sich dieses Regalbrett in seiner horizontalen Stellung, so umschließen die Vorderkante und die Seitenabschnitte der Profilelementseitenabschnitte die oberen, vorderen Ecken des Karrens, halten diesen zusammen und sorgen für Schutz. Zur gleichen Zeit wird der gesamte Karren stabilisiert, und das Umgreifen der Kante an der Ecke dient zum Verriegeln des Regalbretts in seiner Stellung, wodurch es unmöglich wird, das Regalbrett nach hinten zu drücken, ohne es zunächst aufzurichten.
  • Die Regalbretter 12, 13 und 14 sind an der Rückwand derart angelenkt, daß sie in eine aufrechte Stellung in Anlage an die Wand hochgeklappt werden können. Sie sind aber auch ohne Werkzeuge in einfacher Weise entfembar, beispielsweise zur Reparatur oder zum Reinigen. Drehbolzen sind am zugehörigen Regalbrett an dessen hinterstem Abschnitt beidseits nahe der Seitenwände angebracht, um als Anlenkpunkte für das Regalbrett zu dienen. Die Drehbolzen gleiten in Längsnuten, die sich entlang jeder Seitenwand vom untersten Regal aufwärts bis über das Regalbrett 14 hinaus erstrecken. Innerhalb der Nuten sind Anschlagelemente für die Drehbolzen jedes Regalbrettes vorgesehen, um die Abwärts-, aber nicht die Aufwärtsbewegung zu begrenzen. Die horizontalen Rundstäbe 18a, 18b, 19a, 19b, 20a, 20b der Karrenwände dienen als Träger für die Regaibretter. Fast über ihre gesamte Erstreckung verlaufen diese Stäbe außerhalb der Karrenwände, ragen aber an ihren Enden ins Innere des Karrens. An ihren rückwärtigen Enden dienen sie als Regalbrett-Drehbolzen- Anschlagelemente und an ihren vorderen Enden als Anschlag für die Regalbretter selbst. Die horizontalen Endabschnitte 18a', 18b', 19a', 19b', 20a', 20b' sorgen präzise für diese Anschlagwirkung. Aufgrund dieser Anordnung kann ein Regalbrett aus seiner horizontalen Stellung benachbart einer Seitenwand angehoben werden, bis der hiermit verbundene Drehbolzen aus der Nut herausgehoben ist. Danach kann das Regalbrett gegebenenfalls in Richtung der Seitenwand bewegt werden, bis der Drehbolzen in der Nut an der gegenüberliegenden Seite ebenfalls frei ist, und das Regalbrett kann entfernt werden.
  • Die das obere Regalbrett betreffenden Gelenkanordnungen unterscheiden sich etwas von denen der übrigen Regalbretter, wie in Figur 3 so deutlich wie möglich dargestellt ist. Der obere Rundstab 21 der Rückwand dient als Gelenk, an dem dieses Regalbrett angelenkt ist. Die den Seitenwänden des Karrens benachbarten Seitenkanten 15a', 15b' des Regalbretts sind nach unten gebogen, erstrecken sich innerhalb der Seitenwände und sind etwa über die Hälfte ihrer Längserstreckung mit Nuten 22a und 22b versehen, in die der Rundstab 21 eingesetzt ist. Aus seiner horizontalen Beladestellung muß das Regalbrett zuerst irgendwie nach oben angehoben werden, um es aus seiner die Vorderecken des Karrens umfassenden Stellung zu lösen. Hiernach kann das Regalbrett soweit nach hinten geschoben werden, wie dies durch die im Regalbrett ausgebildeten Nuten möglich ist, und anschließend nach oben in eine vertikale Stellung in Anlage an die Außenseite der Rückwand des Karrens aufgeklappt werden. Eine prinzipiell mögliche Alternative besteht darin, das obere Regalbrett im Inneren des Karrens in der aufrechten Stellung des Regalbretts unterzubringen, wobei diese Lösung jedoch die Drehbewegungen des Regalbrettes komplizieren würde, während das Regalbrett gleichzeitig das darunter angeordnete Regalbrett leicht stören könnte. Wie aus Figur 1 ersichtlich ist, überragt das obere Regalbrett 15 nur wenig das darunter angeordnete Regalbrett 14, wenn sich dieses in seiner oberen vertikalen Stellung befindet. In ihrer aufrechten Stellung erstrecken sich die beiden Regalbret ter 14 und 15 jeweils außerhalb bzw. innerhalb der Rückwand.
  • Der klappbare Bodenplattenabschnitt 10 weist eine verstärkte, nach unten gebogene Vorderkante 23 spezieller Ausführung auf. Sie weist ein U-förmiges Profilelement auf, welches, wenn es nach hinten in Richtung zur Rückwand geschoben wird, die Verstärkungsprofilelemente 4 und 6 jeder Seitenwand umgreift. In dieser Stellung bildet die verstärkte Vorderkante 23 gemeinsam mit den seitlichen Verstärkungsprofilelementen 4 und 6 einen Rahmen, der sich über den Umfang des Karrenbodens erstreckt und eine ausreichende Festigkeit aufweist, damit ein vollständig beladener Karren mittels eines Gabelstaplers angehoben werden kann.
  • Damit die Bodenplatte einfach auf die Rückwand zu oder von ihr weg bewegt werden kann und in der rückwärtigen Stellung verriegelt wird, sind Bodenplatten- Gelenkele mente spezieller Ausführung vorgesehen. Die Anlenkpunkte der Bodenplatte, die beispielsweise von Drehbolzen gebildet sein können, sind beidseits der Bodenplatte fest angebracht und den Seitenwänden zugewandt. Die Seitenwände sind mit teilweise freien Befestigungen für die Drehbolzen versehen. Wie sich aus den Figuren 4 bis 6 ergibt, sind diese derart ausgebildet, daß an ihrer zugehörigen Seitenwand angebrachte und in der Ebene der Seitenwand bewegliche Stäbe 24a und 24b die Bewegung der Bodenplatte in Richtung der freien oder offenen Karrenseite begrenzen. Nimmt die Bodenplatte ihre horizontale Beladestellung gemäß Figur 4 ein, werden die Drehbolzen mittels horizontaler Auflager 25a und 25b getragen. Von hier aus erstreckt sich jeder Stab in Form eines vertikalen Abschnitts 24a', 24b' nach oben, so daß die Bodenplatte derart in ihrer horizontalen Stellung verbleibt, daß sie nicht nach vorne in Richtung der offenen Seite des Karrens gezogen werden kann. Auf der anderen Seite kann das Rückwandende mit Hilfe der Ausnehmung 11 in der Bodenplatte angehoben werden. Oben ist der vertikale Abschnitt des Stabes unter Ausbildung eines diagonalen Stababschnitts 24a'', 24b'' gebogen, welcher sich nach oben und in Richtung der offenen Karrenseite erstreckt. Aufgrund dieser Anordnung ist es möglich, die Bodenplatte nach vorne zu ziehen, sobald sich die Drehbolzen nach oben entlang der diagonalen Stababschnitte bewegen, was automatisch passiert, wenn der Benutzer die Platte nach oben und außen anhebt, siehe Figur 5. Hierdurch wird die verstärkte Vorderkante 23 der Platte von den Verstärkungsprofilelementen 4 und 6 gelöst, so daß die Boden platte, wie in Figur 6 dargestellt, nach oben geschwenkt werden kann.
  • Wie bereits erwähnt, sind die Rollen Schwenkrollen. Die Rolle 8a kann mittels einer Klinke verriegelt werden, wodurch die Rolle in Längsrichtung des Karrens, d.h. die Richtung von der Seitenwand 3a zu der Seitenwand 3b, festgesetzt wird. Über einen Handgriff 26 wird die Klinke betätigt, welche derart unter Federspannung steht, daß, wenn der Handgriff in die zum Verriegeln der Laufrolle dargestellte Stellung gebracht wird, die federbelastete Klinke derart auf die zugehörige Rolle einwirkt, daß letztere verriegelt wird, sobald sie sich in Längsrichtung des Karrens ausrichtet. Dies erfolgt, sobald der Bediener den Karren in dessen Längsrichtung schiebt. Befindet sich der Handgriff in der Entriegelungsstellung, kann die Bodenplatte nicht vollständig in ihre Beladestellung geklappt werden. Um dies zu bewirken, nimmt ein vom Handgriff betätigtes Element eine solche Position in besagter Entriegelungsstellung ein, daß es den mit der Bodenplatte verbundenen Drehbolzen daran hindert, sein horizontales Auflager 25a zu erreichen. Dies ist ein wichtiges Merkmal, da hierdurch sichergestellt ist, daß der Bediener die Klinke während des Beladens nichts vergißt. Der Lastwagenfahrer kann sich auf diese Weise darauf verlassen, daß die voll beladenen Karren eine verbesserte Richtungsstabilität aufweisen.
  • Wenn zwei leere Karren in eine ineinandergeschobene Stellung geschoben worden sind, verbleiben sie in dieser Stellung mittels eines einfachen Verriegelungsmechanismus 27, siehe Figuren 1 und 10. Der Verriegelungsmechanismus ist an dem horizontalen Rundstab 19a angeordnet und steht mit dem entsprechenden Rundstab 19b der anderen Karre in Eingriff.
  • Wie sich aus den Ansprüchen ergibt, ist die Erfindung beträchtlich umfassender als sich dies aus der vorhergehend beschriebenen Ausführungsform ergibt. Beispielsweise können mehrere Regalbretter so angeordnet werden, daß sie in eine aufrechte Stellung in Anlage gegen unterschiedliche feste Seitenwände geklappt werden können. Zusätzlich kann auf den festen Bodenplattenabschnitt verzichtet und der gesamte Bodenplattenabschnitt eines Karrens in seine aufrechte Stellung geklappt werden und der andere Karren somit quer eingeschoben werden, d.h. daß eine seiner Seiten in die durch den ersten Karren ausgebildete U-förmige Struktur eingeführt wird. Diese Anordnung erfordert, daß zwischen der Länge und der Breite des Karrens eine vorbestimmte Beziehung besteht, und sie schließt die Verwendung von vollständig quadratischen Karren aus.

Claims (12)

1. Karren zum Warentransport mit Rädern, Laufrollen, Laufschienen oder ähnlichen Mitteln zum einfachen Transport zum Beispiel von einem Hersteller zu einem Verbraucher mittels eines Lastwagens oder Lieferwagens, wobei der Karren derart ausgebildet ist, daß die einander gegenüberliegenden Paare von Karrenwänden im wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind und die Vorderseite (1) offen ist oder aus einer Wand besteht, die geöffnet werden kann, während die restlichen Karrenwände feststehend sind, wobei die Bodenplatte des Karrens im wesentlichen horizontal verläuft und einen klappbaren Bodenplattenabschnitt (10) aufweist, der in eine aufrechte, an eine der feststehenden Wände anstoßende Stellung aufgerichtet werden kann, wobei zwei identische Karren nach dem Aufrichten der klappbaren Bodenplattenabschnitte (10) beider Karren in eine aufrechte Stellung ineinandergeschoben werden können, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte des Karrens einen feststehenden Bodenplattenabschnitt (9), der sich von einer (3b) der feststehenden Seitenwände auf die gegenüberliegende, feststehende Seitenwand (3a) zu erstreckt, und eine Öffnung aufweist, die dort beginnt, wo der feststehende Bodenplattenabschnitt (9) endet, und sich bis zur gegenüberliegenden feststehenden Seitenwand (3a) erstreckt, und daß der klappbare Bodenplattenabschnitt (10) zumindest die Öffnung bedeckt und vorzugsweise an die Rückwand (2) anstößt, und daß der feststehende Bodenplattenabschnitt (9) jedes ineinandergeschobenen Karrens in die Öffnung des anderen ineinandergeschobenen Karrens derart einführbar ist, daß die offene Seite (1) eines Karrens bei der raumsparendsten Einschubposition dicht neben der Rückwand (2) des anderen Karrens positioniert ist und die feststehenden Bodenplattenabschnitte (9, 9) des Karrens bzw. der Karren eine Bodenplatte bilden, die der ineinandergeschobenen Einheit zum Transport von Rückverpackungen oder dergleichen gemeinsam ist.
2. Karren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß der feststehende Bodenplattenabschnitt (9) keilförmig ausgegebildet ist.
3. Karren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der klappbare Bodenplattenabschnitt (10) so angeordnet ist, daß er in eine aufrechte Stellung an der Rückwand (2) aufrichtbar ist, daß er Befestigungsmittel (24a, 24b) aufweist, die neben den Aufrichtbewegungen dieses Bodenplattenabschnitts auch die Bewegung der Bodenplatte auf die Rückwand zu oder von ihr weg ermöglichen, und daß der Bodenplattenabschnitt mit einer verstärkten Vorderkante (23) ausgebildet ist, die so konfiguriert ist, daß sie mit Teilen des Karrens, die mit der zugehörigen, feststehenden Seitenwand verbunden sind, in Eingriff gelangen kann, wobei die Vorderkante mit diesen Karrenteilen in Eingriff gelangt, wenn sie sich in ihrer untersten, ganz ausgezogenen Stellung befindet und die Bodenplatte auf die Rückwand zu bewegt wird, wobei ein Aufklappen der Bodenplatte zwangsläufig verhindert wird, falls der Karren durch Hilfsmittel, wie zum Beispiel einen Gabelstapler, angehoben wird, die mit dem Karren sowohl unterhalb der Vorderkante als auch unterhalb der Kante einer der feststehenden Wände, vorzugsweise der Kante (5) der Rückwand in Eingriff gelangen.
4. Karren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Anlenkpunkt fest an seinem zugehörigen, klappbaren Bodenplattenabschnitt angebracht ist und daß seine Befestigung an der zugehörigen feststehenden Seitenwand derart erfolgt, daß der zugehörige Anlenkpunkt ausgehend von der unteren, horizontalen Stellung des Bodenplattenabschnitts anfangs im wesentlichen senkrecht nach oben und dann aufwärts und von der Rückwand weg bewegt wird.
5. Karren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein im wesentlichen horizontales Regalbrett (12) oberhalb der Bodenplatte des Karrens vorgesehen ist, wobei das Regalbrett so angeordnet ist, daß es in eine aufrechte Stellung gegen eine der feststehenden Wände aufrichtbar ist.
6. Karren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Regalbrett (12) eine Vorderkante in Form eines vertikal nach unten gerichteten Elements (12') aufweist, wobei die Kante während des Absenkens des Regalbrettes verhindert, daß auf dem darunterliegenden Regalbrett gelagerte Güter herausfallen, während das Regal gleichzeitig verstärkt ist.
7. Karren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Regalbrett (12) zwei beispielsweise von jeweils fest an dem Regalbrett angebrachten Drehbolzen gebildete Anlenkpunkte aufweist, und daß entsprechende Befestigungen in der zugehörigen feststehenden Wand in Form von Nuten vorliegen, die Anschlagmittel zur Begrenzung von Abwärtsbewegungen des Anlenkpunkts, aber keine Anschlagmittel zur Begrenzung von Aufwärtsbewegungen aufweisen, wodurch das Regalbrett herausnehmbar ist, indem eine seiner Seiten angehoben wird, um den zugehörigen Anlenkpunkt nach oben aus der Nut herauszuheben, wodurch der Anlenkpunkt auf der gegenüberliegenden Seite ebenfalls aus seiner Nut heraushebbar ist.
8. Karren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein neben oder in der Nähe der Oberseite des Karrens angeordnetes, im wesentlichen horizontales Regalbrett (15) an einer benachbarten feststehenden Wand derart angelenkt ist, daß es in eine vertikale, aufrechte Stellung aufrichtbar ist, wobei die Anlenkpunkte des Regalbretts in Nuten (22a, 22b) entlang den Seiten (15a', 15b') des Regalbretts verlaufen, wodurch das Regalbrett relativ zu seinen Anlenkpunkten verschoben und nach unten längs der feststehenden Wand in eine vertikale, aufrechte, an der Wand anstoßende Stellung bewegbar ist.
9. Karren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein an der Oberseite des Karrens angeordnetes Regalbrett (15) eine vertikal nach unten verlängerte Vorderkante (16) mit einem angrenzenden Seitenteil (17a, 17b) auf jeder Seite aufweist, die so ausgebildet sind, daß die obere Ecke des Karrens an der offenen Seite in der unteren horizontalen Stellung des Regalbretts von diesem derart umschlossen ist, daß das Regalbrett in dieser Stellung nicht auf die hintere Platte (2) zu bewegt werden kann, während die oberen Ecken gleichzeitig zusammengehalten und stabilisiert sind.
10. Karren nach den Ansprüchen 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß alle Regalbretter so angeordnet sind, daß sie gegen die gleiche feststehende Wand, vorzugsweise die Rückwand (2) aufstellbar sind.
11. Karren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Laufrollen (8a) gegen eine Drehbewegung verriegelbar ist.
12. Karren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerungseinrichtung (26) zur Laufrollenvernegelung derart ausgeführt ist, daß sie sich in ihrer verriegelten Stellung befinden muß, damit die klappbare Bodenplatte (10) in ihre horizontale Beladestellung abgesenkt werden kann, und daß die Steue rungseinrichtung vorzugsweise so angeordnet ist, daß sie durch die klappbare Bodenplatte in die Vernegelungsstellung angehoben werden kann, wenn letztere in ihre horizontale Stellung bewegt wird.
DE69115893T 1990-02-28 1991-02-28 Transportbehälter Expired - Fee Related DE69115893T2 (de)

Applications Claiming Priority (2)

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