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DE69113385T2 - Externe Stütze zum Halten und Reduzieren von Knochenbrüchen. - Google Patents

Externe Stütze zum Halten und Reduzieren von Knochenbrüchen.

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DE69113385T2
DE69113385T2 DE69113385T DE69113385T DE69113385T2 DE 69113385 T2 DE69113385 T2 DE 69113385T2 DE 69113385 T DE69113385 T DE 69113385T DE 69113385 T DE69113385 T DE 69113385T DE 69113385 T2 DE69113385 T2 DE 69113385T2
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DE
Germany
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fact
plate
support device
telescopic components
plates
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DE69113385T
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Francine Stef
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Societe de Fabrication de Material Orthopedique en Abrege SOFAMOR SNC
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Societe de Fabrication de Material Orthopedique en Abrege SOFAMOR SNC
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
    • A61B17/56Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor
    • A61B17/58Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor for osteosynthesis, e.g. bone plates, screws or setting implements
    • A61B17/60Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor for osteosynthesis, e.g. bone plates, screws or setting implements for external osteosynthesis, e.g. distractors, contractors
    • A61B17/64Devices extending alongside the bones to be positioned
    • A61B17/6458Devices extending alongside the bones to be positioned with pin-clamps fixed at ends of connecting element
    • AHUMAN NECESSITIES
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Description

  • Diese Erfindung bezieht sich auf eine orthopädische Vorrichtung und betrifft insbesondere ein Gerät, welches dazu bestimmt ist, die Reduktion und das Zusammenwachsen von Knochenbrüchen durch Halten und Wiederausrichtung, insbesondere derjenigen der unteren und oberen Gliedmaßen, zu erlauben.
  • Die Erfindung betrifft im wesentlichen äußere orthopädische Haltevorrichtungen, verglichen mit inneren Haltevorrichtungen, die zum Beispiel aus verschraubten Platten, Stiften usw. bestehen.
  • Wenn orthopädische Reduziervorrichtungen, die innerlich befestigt werden, es zuverlässig ermöglichen, daß das Ergebnis einer Reduzierung und eines Zusarnmenwachsens eines Bruchs erzielt wird, ist es offensichtlich, daß deren Verwendung ein eingreifendes Verfahren umfaßt, wobei es sich versteht, daß der Arzt dazu gezwungen ist, zum Erreichen und Freilegen des gebrochenen Knochens, das geschädigte Körperglied zu öffnen, um eine Platte, einen Streifen oder Stift anzupassen, welche durch in Knochenmaterial implantierte Schrauben an dem Knochenabschnitt befestigt sind. Es handelt sich somit um einen chirurgischen Eingriff, der unangenehm sein kann, mit den Folgen, welche mit einem derartigen Verfahren verbunden sein können, selbst wenn diese im allgemeinen beherrscht werden können.
  • Zweck äußerer orthopädischer Haltevorrichtungen ist, einen derartigen chirurgischen Eingriff durch direktes Implantieren einer Art äußeres seitliches Vorgelege mittels Stiften aus zuschließen, welche durch das Fleisch hindurchgehen und in den Knochensegmenten befestigt sind, wodurch die Ruhigstellung der gebrochenen Knochensegmente in der gewunschten Lage sichergestellt wird.
  • Im Stand der Technik sind diesbezüglich verschiedene Vorschläge bekannt.
  • Als Hinweis kann die äußere ILIZAROV-Befestigungsvorrichtung (siehe US-A-4 978 348) erwähnt werden, deren Hauptnachteil die Notwendigkeit des Verwendens einer großen Anzahl durchgehender Stifte ist, welche in dem Knochen in unterschiedlichen Richtungen implantiert sind, wobei sie durch das Fleisch hindurchgehen. Die Verwendung einer derartigen Befestigungsvorrichtung ist äußerst schwierig, da es zum Implantieren der verschiedenen Stifte unbedingt notwendig ist, sicherzustellen, daß sie zwischen den Muskeln hindurchgehen, ohne die Nerven, Sehnen oder das Arterien- und Venensystem zu schädigen.
  • Im Stand der Technik ist ferner ein äußeres Befestigungssystem als dasjenige von HOFFMAN bekannt, das zwischen den durchgehenden Stiften Vorrichtungen zum Befestigen, Verbinden und Stützen verwendet, welche verhältnismäßig unförmig und schwierig einzustellen sind.
  • Bei der äußeren OSTEO-Haltevorrichtung, die aus zwei bezüglich einander einstellbaren Teleskopteilen besteht, deren Enden mit Vorrichtungen zum Feststellen und Ausrichten durch Stifte versehen sind, liegt eine Entwicklung mit einfachem Aufbau vor.
  • Wenn auch eine derartige Vorrichtung unzweifelhaft eine Vereinfachung früherer Vorrichtungen darstellt, so muß der Tatsache Beachtung geschenkt werden, daß der dargelegte Vorschlag zu einer unförmigen Vorrichtung mit wenig Möglichkeiten der einfachen, raschen und leichten Richtungseinstellung der Stiftfeststellvorrichtung führt, um der bevorzugten Implantationsrichtung dieser Stifte zu entsprechen.
  • Es ist ferner angebracht, einen weiteren Vorschlag zu erwähnen, der unter der von der ORTHOFIX-Gesellschaft vorgeschlagenen Bezeichnung eines dynamischen axialen Befestigungssystems bekannt ist. Eine derartige Vorrichtung besteht aus einer verlängerten Auflage einstellbarer Länge, deren Enden mit lageeinstellenden Vorrichtungen für zwei mit den Endflanschen verbundene durchgängige Stifte versehen sind.
  • Die lageeinstellenden Vorrichtungen an jedem Ende bestehen aus einem Feststellstift, wobei sich in der Praxis erweist, daß er ein gewisses Maß an Schlupf zuläßt, welcher die relative Ausrichtung zwischen den gebrochenen Abschnitten eines zu reduzierenden und zusammenwachsenden Knochens nicht wieder gut zu machend und nachteilig verändert.
  • Zweck der Erfindung ist, auf das Problem einzugehen, das sich durch die äußere Befestigung gebrochener Knochensegmente stellt, indem eine neue Klammer mit einer leichten aber festen Konstruktion vorgeschlagen wird, welche in rascher, sicherer und dauerhafter Weise, sowohl was die Längen- als auch Lageeinstellung betrifft, eingestellt werden;kann, um jede Möglichkeit der Anpassung an bevorzugte Richtungen für durchgehende Stifte zu bieten, welche zum Sicherstellen der zweckmäßigen und richtigen Ausrichtung gebrochener Segmente, ihrem Halten in einem reduzierten Zustand und ihrem Zusammenwachsen im Lauf der Zeit bezüglich einander unverrückbar festgelegt werden müssen.
  • Ein weiterer Zweck der Erfindung ist, durch einfache Anpassung eine relative, begrenzte elastische Pufferwirkungsfunktion zu gestatten, wenn zum Beispiel das Bedürfnis besteht, daß die Klammer die mögliche Funktion eines wechselnden Zusammendrükkens der Bruchlinie besitzen soll, um das sich im Lauf der Zeit einstellende Zusammenwachsen zu verstärken.
  • Ein weiterer Zweck der Erfindung ist es auch zu ermöglichen, daß die äußere Klammer bei Bedarf eine Längungsfunktion annimmt, wenn ein derartiges Verfahren angewendet werden soll, welches selbst in jedem Fall geläufig ist.
  • Ein weiterer Zweck der Erfindung ist eine neue Klammer mit verhältnismäßig wenig Raumbedarf vorzuschlagen, um eine äußere Anpassung nahe dem geschädigten Körperglied zu gestatten.
  • Ein weiterer Zweck der Erfindung ist das Anbieten einer Klammer, die es gestattet, Röntgenaufnahmen ohne ein Zerlegen anzufertigen und ohne daß ihre Bauteile Hindernisse sind, welche die Knochenteile, die geröntgt werden sollen, verdecken.
  • Zum Erfüllen der vorstehenden Zwecke ist die äußere Klammer gemäß der Erfindung durch die Tatsache gekennzeichnet, daß
  • - die Teleskopteile aus einem für Röntgenstrahlen durchlässigen Material bestehen und zwei Querplatten an ihren gegenüberliegenden Enden bilden,
  • - die Arretierung aus einem Gleitkörper besteht, der mit zwei an den Umfang der Platten angepaßten Spannfuttern zusammenwirkt,
  • - die lageeinstellenden Vorrichtungen im Falle eines jeden Flansches aus drei mit Gewinde versehenen Stäben mit gleichem Winkelabstand bestehen, die in der Länge einzeln einstellbar sind und mittels dreier Kugelgelenke in der entsprechenden Platte befestigt sind, um sich in Neutralstellung parallel zur Achse der Teleskopelemente zu erstrecken.
  • Verschiedene andere Merkmale des Erfindungsgegenstandes werden nachstehend unter Bezug auf die angefügten Zeichnungen aus der Beschreibung deutlich, welche als nicht-begrenzende Beispiele Anwendungen des Erfindungsgegenstandes zeigen.
  • Figur 1 ist eine Ansicht der äußeren Klammer in einer Stellung zum Halten und Reduzieren eines Gliedmaßenbruches.
  • Figur 2 ist ein Querschnitt von Figur 1.
  • Figur 3 ist ein senkrechter Schnitt entlang der gepunkteten Linie III-III von Figur 2.
  • Figur 4 ist ein senkrechter Schnitt, der in größerem Maßstab eine Einzelheit einer Anwendung eines Bestandteils der Klammer zeigt.
  • Figur 5 und 6 sind Querschnitte entlang den Linien V-V und VI- VI von Figur 1.
  • Figur 7 ist ein senkrechter Teilschnitt, der eine Anwendungsvariante eines Bestandteils der Klammer zeigt.
  • Figur 8 ist ein Figur 3 ähnlicher senkrechter Schnitt entlang der gepunkteten Linie VIII-VIII in Figur 9, der eine Anwendungsvariante der Klammer zeigt.
  • Figur 9 ist ein Querschnitt entlang Linie IX-IX in Figur 8.
  • Gemäß der ersten, durch Figur 1 bis 3 veranschaulichten Anwendung wird angenommen, daß die durch Bezugszeichen 1 als Ganzes bezeichnete Klammer Gruppen von Stiften 1 und 2 starr verbindet, die von außerhalb eines Körperglieds 3 implantiert sind, von welchem als Folge einer Schädigung ein Knochen 4 in zwei Abschnitte 4a und 4b auf beiden Seiten einer Bruchlinie 5 geteilt ist. Die Stifte 1 und 2 sind in der Weise implantiert, die geläufig ist, um die Abschnitte 4a beziehungsweise 4b unter Bilden von durch die äußere Klammer 1 verbundenen Ankerpunkten eingeschraubt zu werden, welche die Hauptfunktion einer positiven, mechanischen, festen, starken Verbindung außerhalb des Körperglieds 3 und mindestens eine zweite Funktion der Einstellung einer relativen Anordnung und Richtung zwischen den Stiftgruppen 1 und 2 annehmen muß, so daß die Abschnitte 4a und 4b bezüglich einander mit dem Knochen 4 im Wiederherstellungszustand angeordnet werden können. Da die Funktion der Richtungseinstellung vorausgesetzt werden muß, umfaßt sie deshalb zusätzlich die Funktion des Einstellens des Zwischenraums zwischen den Segmenten 4a und 4b.
  • Zum Voraussetzen der vorstehenden Funktionen umfaßt die äußere Klammer 1 eine längliche Stütze 6, die aus zwei Teleskopbauteilen 7 und 8 besteht, welche vorteilhafterweise aus einem für Röntgenstrahlen durchlässigen Material, wie etwa insbesondere ein Kohlefaserverbundmaterial, eine Aramidfaser oder Material auf Glasfasergrundlage, hergestellt sind, während sich sowohl die geringstmögliche seitliche Behinderung als auch die Wahlmöglichkeit der Aufnahme von Röntgenstrahlen bietet. Die Bauteile 7 und 8 können aus einem Rohr und einem Stab mit komplementären geraden Querschnitten bestehen, die sich an eine genaue Paßtoleranz wie etwa zum Beispiel H7g6 halten. Die geraden Querschnitte können kreisförmig oder vieleckig sein, was eine bevorzugte Wahl zu sein scheint, um zwischen den Teleskopbauteilen 7 und 8 eine unverrückbare Winkelanordnung zu errichten.
  • Im Falle kreisförmiger Querschnitte können zwischen den Bauteilen 7 und 8 Winkelfeststellvorrichtungen vorgesehen werden, die entsprechend ineinandergreifen. Derartige Vorrichtungen können zum Beispiel aus einem Kanal oder Kanälen oder Nut und Feder bestehen. Die relative Länge der Teleskopbauteile 7 und 8 wird im Hinblick auf die spezielle Anwendung gewählt und entspricht dem Höchstbereich, der in der Praxis bei allen Fällen einer Reduktion, eines Zusammenwachsens und Ausrichtens der sogenannten langen Knochen angetroffen wird.
  • Die Technik des Herstellens der Teleskopbauteile 7 und 8 durch Spanen oder Gießen wird so geplant, daß sie an ihren gegenüberliegenden Enden jeweils eine Platte 9 und 10 einschließen, deren Ebene quer zu der den Teleskopbauteilen 7 und 8 gemeinsamen Achse x-x¹ ist. Wie aus Figur 2 zu ersehen ist, sind die Platten 9 und 10 vorzugsweise jeweils kreisförmig und so ausgebildet, daß die Bauteile 7 und 8 in Bezug auf das Zentrum c der Platten versetzt sind. Diese Anordnung ermöglicht es, die radiale Abmessung r zwischen der Achse x-x¹ und dem örtlichen Umfang der Platten 9 und 10 zu verringern und daher einen positiven, besonders starken Verbindungsmechanismus zu besitzen, der auf diese Weise wie in Figur 1 gezeigt so nah wie möglich an die äußere Oberfläche von Körperglied 3 in eine Richtung gelegt werden kann, welche, wie das Beispiel von Figur 1 veranschaulicht, genau parallel zur Diaphyse eines gebrochenen langen Knochens sein kann.
  • Die Teleskopbauteile 7 und 8 sind mit einer längsseitigen Justier- und Arretiervorrichtung verbunden. Eine derartige Vorrichtung 11 setzt sich aus einem Gleitkörper 12 zusammen, der durch zwei Spannfutter 13 und 14 im Eingriff steht, welche mit einem Klemmechanismus 13 und 14 ausgerüstet sind. Die Spannfutter 13 und 14 besitzen weiterhin jeweils einen Finger 17, 18, der dazu vorgesehen ist, eine vom Umfang der Platten 9 und 10, vorzugsweise in dem Teil der letzteren, welcher den Teleskopbauteilen 7 und 8 schräg gegenüberliegt, verlaufende Aussparung 19, 20 in Eingriff zu nehmen. Die Aussparungen 19 und 20 sind vorzugsweise vom unteren Ende der Aussparungen 21 und 22 ausgeführt, welche am Umfang der Platten 9 und 10 ausgeführt sind, um wenigstens einen Teil des Körpers der Spannfutter 13 und 14 aufzunehmen.
  • Die vorstehend beschriebene Justiervorrichtung 11 ermöglicht es nach dem Aufschrauben der Schrauben 15 und 16 den Gleitkörper 12 freizusetzen und folglich die Teleskopbauteile 7 und 8 bezüglich zueinander unter Strecken oder Stauchen zu verschieben, bis die zu bewahrende Spreizstellung erreicht ist. Wenn dies der Fall ist, werden die Schrauben 15 und 16 wieder festgezogen, um mittels des Gleitkörpers.sicherzustellen, daß die Platten 9 und 10 und die Teleskopbauteile 7 und 8 bezüglich einander dauerhaft und anhaltend festgesetzt sind.
  • Die Platten 9 und 10 sind mit ihren den entsprechenden Teleskopbauteilen 7 und 8 gegenüberliegenden Oberflächen dazu ausersehen, zwei Arretierflansche 23 und 24 mittels zweier lageeinstellender Vorrichtungen 25 und 26 zu halten. Jeder Flansch besitzt eine Platte 27, 28, die durch einen Spannfutterkörper 27, 28 verlängert wird, welcher jeweils eine Symmetrieachse y-y¹ hat, die normalerweise gleichachsig zur Achse x-x¹ ist. Die Spannfutterkörper 29 und 30 sind so ausgelegt, daß sie zwei Klemmbacken 31 und 32 einschließen, die durch den Klemmechanismus 33 verbunden sind und zwischeneinander für die Stäbe 1 oder 2 Feststellschlitze 34 vorsehen. Die Ebene der Backen 31 und 32 kann zu der Achse x-x¹ parallel, wie gemäß Figur 3 für Flansch 29 gezeigt wird, oder zu dieser Achse senkrecht sein, wie für Flansch 24 dargestellt wird.
  • Die lageeinstellenden Vorrichtungen 25 und 26 sind von identischem Aufbau und aus diesem Grund wird bei dem, was unter Bezug auf Figur 4 folgt, nur eine beschrieben. Der Tatsache, daß dieselben technischen Vorrichtungen, die denselben Bezugszeichen zugeordnet sind, der zweiten Vorrichtung entsprechen, sollte deshalb Beachtung geschenkt werden.
  • Figur 4, welche genauer Vorrichtung 25 entspricht, zeigt, daß die lageeinstellende Vorrichtung zwischen Platte 9 und Platte 27 drei winkelmäßig gleichentfernte, mit Gewinde versehene Stäbe 40 zur Anwendung bringt, die in einer zu der Ebene der letzteren senkrechten Richtung durch Platte 27 hindurchgehen, bezüglich deren sie mittels des Arretiermechanismus 41 wie etwa einem Schraub- und Gegenschraubsystem in der Länge eingestellt werden können. Jeder mit Gewinde versehene Stab 40 besitzt einen Kugelkopf 42, der in einem von Platte 9 dargebotenen Schlitz 43 eingebaut ist. Jede Kugel 42 kann aus einem unabhängigen Element bestehen, das wie durch Bezugszeichen 42a veranschaulicht wird mit dem Stab 40 verbunden ist, oder andererseits wie durch Bezugszeichen 42b dargestellt einen mit Stab 40 zusammengehörigen Teil darstellt. Das relative Drehvermögen von Kugel 40 in Schlitz 42 wird durch eine Arretiergegenplatte 44 aufrecht erhalten, welche mittels einer Schraube 45 oder dergleichen unverrückbar auf Platte 9 befestigt ist (Figur 2).
  • Mittels der Muttern 41 ist es möglich, die Länge jedes Stabes 40 und demzufolge das Ausmaß der Spreizung zwischen Platte 9 und Platte 27 einzustellen. Eine nützliche Lagejustierung kann deshalb zur Anwendung gelangen und Platte 27 die genau passende Justierung für die Ebene y-y¹ der Schlitze 34 unter Entsprechen der Richtung der Implantierung der Stifte im Knochensegment liefern.
  • Nach der Implantierung der Stifte 1 und 2 kann die Klammer demgemäß leicht justiert werden und es den Flanschen 23 und 24 ermöglichen, über die Gruppen von Stiften zu passen, welche durch das Anziehen der Kontermuttern 41, Schrauben 33 und Spannfutter 13 und 14 fest verbunden sind. Diese Einstellungen können selbstverständlich immer nachgestellt werden, indem auf denselben technischen Mechanismus eingewirkt wird, um die Reduktion der Segmente 4a und 4b unter Spreizen und Herstellen einer relativen räumlichen Ausrichtung zu vervollständigen.
  • Wenn die Einstellungen getätigt wurden, ermöglicht ein letztes Anziehen der verschiedenen Vorrichtungen wie etwa 15, 16, 41 und 33 das Erhalten und Gewährleisten der bevorzugten Ausrichtungen mit Gewißheit über die Zeit, so daß die Segmente 4a und 4b in einer für das Zusammenwachsen des Bruches vorteilhaften, festgelegten Reduktionsstellung verbleiben.
  • Wie wohl bekannt ist, kann das Zusammenwachsen eines gebrochenen Knochens mit Vorteil eine Kompressionsphase des zusammenwachsenden Knochens durch fortschreitendes erneutes Aussetzen einer Belastung umfassen, wodurch die Festigkeit des ruhiggestellten Knochens begünstigt wird. Die äußere Halteklammer gemäß der Erfindung ermöglicht die Verwendung einer derartigen Technik. Tatsächlich besitzen die Platten 9 und 10, insbesondere weil die Exzenterstellung der Teleskopbauteile 7 und 8 letzteren in der Winkelhälfte gegenüberstehen können, zwei Reihen Einschnitte wie etwa 21, 21a und 22, 22a, welche mit den Aussparungen 19, 19a und 20, 20a versehen sind. Auf diese Weise wird es beim Ruhigstellen und wenn der, Zeitpunkt gekommen ist möglich, in die Einschnitte 21a und 22a einen Ersatzarretiermechanismus 11a einzupassen, in welchen eine einstellbarer elastischer Stoßdämpfer 50 mit begrenztem axialem Weg eingebaut ist. Der Mechanismus 11a besteht zum Beispiel aus einem mit Gewinde versehenen Stab 51, der mittels eines Winkelarretier- oder Freisetzungssystems 52 auf einem Ring 54 befestigt ist, der durch einen Finger 55 verlängert wird, welcher in einen der Einschnitte 19a oder 20a passen kann. Der mit Gewinde versehene Stab 51 ist in Verbindung mit einem verschraubten Schaft 56 wirksam, der sich in eine Schulter 57 mit einem beschnittenen Teil 58 erstreckt, über welchen hinaus sich ein Stab 59 erstreckt, wobei er durch einen Ring 60 hindurchgeht, der seitlich durch einen Finger 61 verlängert wird, um sich in einer Stellung zu befinden, in eine der Aussparungen 19a, 20a einzugreifen. Der Stab 58 besitzt an seinem Ende ein axiales Justiersystem 62, welches darin wirksam ist, daß es eine Druckbeanspruchung auf einen elastischen Mechanismus 63 ausübt, der den beschnittenen Teil 58 umgibt und zwischen Schulter 57 und Ring 60 aufliegt. Die Justierung durch das System 62 ist zum Definieren einer Spreizung zwischen Ring 60 und dem beschnittenen Teil 58 ausgelegt, welche einem begrenzten elastischen Deformationsbereiche von Feder 63 entspricht.
  • Wenn der Ersatzarretiermechanismus 11a an die Platten 9 und 10 angepaßt und eingestellt ist, kann der Hauptmechanismus 11 entfernt werden.
  • Unter diesen Umständen kann die Halteklammer dazu verwendet werden, Knochen 4 durch Ausüben einer Belastung unter Druck- spannung zu setzen, welche zuerst in der Weise eines Vorgelegesystems auf die Klammer und zwischen die Platten 9 übertragen wird, welche entsprechend dem Bereich e der Absorption des elastischen Stoßdämpfers 50 einander näher gebracht werden. Wenn der Bereich e absorbiert worden ist, wird Schaft 56 positiv gegen Ring 60 geschoben und stellt anschließend das Vorgelege genau so wieder ein, daß es die höchste, über die vom Stoßdämpfer hinaus aufgenommene Druckspannung abfängt. Auf diese Weise wird ein Teil dieser Belastung durch den Knochen aufgenommen, so lange der Absorptionsbereich e nicht verschoben worden ist, was es durch genaues Auswählen der Eigenschaften der Feder 60 und der durch das System 62 gelieferten Justierung ermöglicht, den zusammenwachsenden Knochen einer teilweise, einstellbaren und zunehmenden Druckbelastung zu unterziehen.
  • Der Tatsache, daß diese Funktion nicht die vorherigen Funktionen des Aufrechterhaltens der Ausrichtung aufhebt, ist Beachtung zu schenken, da der einzige vom Ersatzarretiermechanismus 11a gewährte Freiheitsgrad parallel zur Achse x-x¹ verläuft.
  • Die äußere Klammer gemäß der Erfindung kann auch wegen ihrer Zusammensetzung zur Anwendung des Verfahrens des Streckens von Knochen verwendet werden, welches manchmal bei einem Längenunterschied angewandt wird, der zwischen homologen Knochen zweier Gliedmaßen festgestellt wird. Ein derartiger Längenunterschied kann aus einem Wachstumsfehler oder einem unfallbedingten Substanzverlust folgen. Die Strecktechnik während des Zusammenwachsens besteht aus dem Zulassen eines schmalen, relativen, zunehmenden Spalts zwischen Knochensegmenten wie etwa 4a und 4b, welche durch eine Bruchlinie 5 getrennt sind.
  • Um das Anwenden einer derartigen Zusammenwachstechnik zu ermöglichen, wird die Arretier- und Justiervorrichtung 11 oder 11a durch eine durch Figur 8 und 9 dargestellte Vorrichtung 11b ersetzt. Eine solche Vorrichtung wie llb ist so ausgelegt, daß sie die Platten 9 und 10 entweder allein oder in Kombination mit der unter Bezug auf Figur 1 und 2 beschriebenen Vorrichtung aufnimmt.
  • Vorrichtung 11b besteht sich hauptsächlich aus einem Stellglied vom Typ einer Mikrometerschraube, welches einen Schraubzylinder 65 umfaßt, der fest auf einem Ring 66 angebracht ist, welcher sich seitlich in Finger 67 erstreckt, der so ausgelegt ist, daß er in eine der Aussparungen 19, 19a, 20, 20a eingreift. Der an Ring 66 befestigte und von dort vorspringende Schraubzylinder 65 erstreckt sich parallel zur Achse x-x¹ und wirkt zusammen mit einer Schraube 68, die mit einer motorisierten Reduziereinheit 69 vom elektrischen Typ verbunden ist, welche sie vortreibt. Schraube 68 ist vorzugsweise mit der Möglichkeit des Drehens auf einem Ring 70 befestigt, der seitlich mit einem Finger 71 verlängert ist, der in einer der Aussparungen 19, lga, 20 und 20 befestigt sein kann. Schraube 68 besitzt zum Beispiel ein ständig in ein Getrieberad 73 eingreifendes Getrieberad, das an der Abtriebswelle der motorisierten Reduziereinheit 69 angebracht ist, welche auf einem Gehäuse auf Ring 70 befestigt sein kann.
  • Die absatzweise Versorgung der motorisierten Reduziereinheit gestattet es, Schraube 68 in die Richtung zu drehen, welche dem Verstellen entspricht, das zum Annähern oder andererseits Auseinanderrücken der Platten 9 und 10 erstrebt wird, wenn eine Streckphase gewünscht wird.

Claims (10)

1. Äußere Halte- und Reduzierstützvorrichtung für Knochenbrüche des Typs, der eine längliche Stütze (6), die aus zwei Teleskopbestandteilen (7, 8) besteht, eine Vorrichtung (11) zum Justieren und Feststellen dieser Teleskopbauteile mittels lageeinstellender Vorrichtungen (25, 26) und bewegliche Stifte (1, 2) umfaßt, die von den Flanschen gehalten werden, um in eine von derjenigen der Achse x-x¹ der länglichen Stütze verschiedene Richtung zu zeigen, und so gestaltet ist, daß sie von der Außenseite des Körperglieds in den gebrochenen Knochen (4) und auf beide Seiten der Bruchlinie (5) geschraubt werden können, gekennzeichnet durch den Sachverhalt, daß
- die Teleskopbauteile (7, 8) aus einem für Röntgenstrahlen durchlässigen Material hergestellt sind und zwei Querplatten (9 und 10) an ihren gegenüberliegenden Enden bilden,
- die Arretierung (11) aus einem sich mit zwei an den Umfang der Platten angepaßten Spannfuttern (13 und 14) zusammenwirkenden Gleitkörper (12) besteht,
- die lageeinstellenden Vorrichtungen für jeden Flansch aus drei mit Gewinde versehenen Stäben (40) mit gleichem Winkelabstand bestehen, die in der Länge einzeln einstellbar sind und mittels dreier Kugelgelenke in der entsprechenden Platte befestigt sind.
2. Stützvorrichtung gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet durch den Sachverhalt, daß die Teleskopbauteile (7, 8) bezüglich der Platten (9 und 10) exzentrisch sind, welche Flansche (23 und 24) tragen, deren Symmetrieachsen y-y¹ mit der Achse x-x¹ der Teleskopbauteile gleichachsig sind.
3. Stützvorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch die Sachverhalt, daß die Teleskopbauteile (7 und 8) mittels einer starren Feststellvorrichtung zusammenwirken.
4. Stützvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch die Sachverhalt, daß die Arretierung (11) aus einem Gleitkörper (12) besteht, der mit zwei Spannfuttern (13 und 14) zusammenwirkt, die senkrecht zur Gleitkörperachse mit Fingern (17 und 18) versehen sind, welche in radiale Aussparungen (19 und 20) des Randes der Platten (9 und 10) passen.
5. Stützvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch die Sachverhalt, daß wenigstens ein Flansch eine Platte (27) besitzt, die einen Spannfutterkörper (29) enthält, der Schlitze (34) für Sperrstifte bildet, wobei letztere in einer gemeinsamen Ebene y-y¹ liegen, die für eine Neutralstellung, bei der die Platte (27) zu der entsprechenden Platte parallel ist, entlang der Achse der Teleskopbauteile verläuft.
6. Stützvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch die Sachverhalt, daß wenigstens ein Flansch eine Platte (28) besitzt, die einen Spannfutterkörper (30) enthält, der Schlitze (34) für Sperrstifte bildet, wobei letztere in einer gemeinsamen Ebene liegen, die für eine Neutralstellung, bei der die Platte zu der entsprechenden Platte parallel ist, senkrecht zu der Achse der Teleskopbauteile ist.
7. Stützvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch die Sachverhalt, daß der Gleitkörper (12) einen elastischen Stoßdämpfer (50) mit einstellbarer, begrenzter Verschiebbarkeit besitzt.
8. Stützvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch die Sachverhalt, daß die Vorrichtung (11) zum Justieren der Teleskopbauteile (7 und 8) aus einem zwischen den Platten angebrachten Nikrometer (11b) besteht.
9. Stützvorrichtung gemäß Anspruch 8, gekennzeichnet durch die Sachverhalt, daß das Mikrometer (11b) mit einer von der länglichen Stütze getragenen, elektrisch angetriebenen Reduziereinheit (69) verbunden ist.
10. Stützvorrichtung gemäß Anspruch 8 oder 9, gekennzeichnet durch die Sachverhalt, daß das Mikrometer einerseits einen daran befestigten Schraubzylinder (65), der so angepaßt ist, daß er von einer Platte vorspringt, um sich parallel zur Achse x-x¹ der Teleskopbauteile (7 und 8) zu erstrecken, und andererseits ein Gehäuse (74) besitzt, das eine Schraube (68) und einen Umkehrantriebsmotor (69) trägt, wobei das Gehäuse so an der zweiten Platte angebracht ist, daß die Schraube in Verbindung mit dem Zylinder, in den sie geschraubt ist, wirkt.
DE69113385T 1990-10-12 1991-10-09 Externe Stütze zum Halten und Reduzieren von Knochenbrüchen. Expired - Fee Related DE69113385T2 (de)

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DE69113385D1 DE69113385D1 (de) 1995-11-02
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