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DE69937741T2 - Auftragsspitze für ein dichtmittel und auftrageverfahren - Google Patents

Auftragsspitze für ein dichtmittel und auftrageverfahren Download PDF

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Publication number
DE69937741T2
DE69937741T2 DE69937741T DE69937741T DE69937741T2 DE 69937741 T2 DE69937741 T2 DE 69937741T2 DE 69937741 T DE69937741 T DE 69937741T DE 69937741 T DE69937741 T DE 69937741T DE 69937741 T2 DE69937741 T2 DE 69937741T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
mixing chamber
applicator tip
channels
control valve
sealant
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69937741T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69937741D1 (de
Inventor
Gordon Howard Fremont EPSTEIN
Mitchell E. Pleasanton LEVINSON
Richard K. Brentwood SPERO
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Baxter International Inc
Original Assignee
Baxter International Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Baxter International Inc filed Critical Baxter International Inc
Application granted granted Critical
Publication of DE69937741D1 publication Critical patent/DE69937741D1/de
Publication of DE69937741T2 publication Critical patent/DE69937741T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05CAPPARATUS FOR APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05C17/00Hand tools or apparatus using hand held tools, for applying liquids or other fluent materials to, for spreading applied liquids or other fluent materials on, or for partially removing applied liquids or other fluent materials from, surfaces
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Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Aufbringen von Komponententeilen eines Dichtungsmittels, das bei Mischung von einem fluiden Zustand in einen nichtfluiden Zustand übergeht. Die Erfindung betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, eine Vorrichtung und ein Verfahren, bei denen Dichtungsmittelkomponenten gemischt werden, bevor sie auf biologisches Gewebe aufgebracht werden, um eine Hämostase zu bewirken oder andere therapeutische Ergebnisse zu erreichen.
  • 2. Beschreibung des Standes der Technik
  • Der Einsatz von Gewebedichtungsmitteln und anderen biologischen Materialien stellt eine wichtige und sich stetig entwickelnde chirurgische Technik dar, die für den Operationssaal wie auch für den ambulanten Bereich, so beispielsweise in einer Arztpraxis oder in mobilen medizinischen Einheiten, gut geeignet ist. Darüber hinaus verringert oder beseitigt die Aufbringung derartiger Dichtungsmittel bei oder gegebenenfalls zum Zwecke der Durchführung minimalinvasiver Chirurgie die gängigen Probleme, die bei stärker invasiven Vorgehensweisen auftreten. Bevorzugte Dichtungsmittel enthalten Fibrindichtungsmittel, die aus Blutplasmakomponenten hergestellt werden, und umfassen einerseits eine erste Komponente, die Fibrinogen und Faktor XIII enthält, und andererseits eine zweite Komponente, die üblicherweise Thrombin und Kalziumionen enthält.
  • Fibrinogen ermöglicht eine Polymerisierung und Vernetzung, weshalb sich ein fester Fibrinklumpen bildet, wenn die Komponenten gemischt werden. Die notwendigen zusätzlichen Faktoren zur Simulation von relevanten Teilen der natürlichen Blutkoagulationskaskade sind zwischen den Fibrinogen- und Thrombinkomponenten geeignet verteilt.
  • Ein hochgradiger Schutz gegen die Übertragung von Infektionen oder das Bewirken von immunologischen Reaktionen kann dadurch sichergestellt werden, dass eine autologe oder Einzel-Donor-Quelle für jede Komponente bereitsteht. Derartige Dichtungsmittel sind hochgradig wirksam, werden biologisch restfrei abgebaut und können die Wundheilung beschleunigen.
  • Abhängig von der Stärke der jeweils verwendeten Formulierungen kann die Koagulation des Dichtungsmittels sehr rasch vor sich gehen, sodass gegebenenfalls bereits 10 oder 20 Sekunden nach dem Mischen der beiden Komponenten ein Gel vorliegt. Derartige Schnellwirkungseigenschaften werfen, obwohl sie oftmals aus chirurgischen Gründen sehr wünschenswert sind, mögliche Probleme im Zusammenhang mit Verstopfungen oder Verklumpungen auf. Diese Probleme müssen bei der Konzeption geeigneter Applikatoren und Verfahren zur Applikation bzw. Aufbringung überwunden werden.
  • Ein geläufiger manuell betätigbarer Applikator für derartige zwei Komponenten enthaltende Dichtungsmittel bedient sich eines Zwei-Spritzen-Aufbaus, bei dem zwei Spritzen, die über ein Joch verbunden sind, jeweils ein Reservoir für eine der Komponenten bereitstellen. Bei den meisten Vorrichtungen aus dem Stand der Technik werden die Dichtungsmittelkomponenten in getrennten Strömen abgegeben und außerhalb des Applikators gemischt. Derartige Applikatoren sind im Prinzip den haushaltsüblichen Applikatoren für Epoxidkleber ähnlich, wie sie gängigerweise in Baumärkten erhältlich sind. Ein wirksames Mischen außerhalb des Applikators zu bewerkstelligen ist problematisch.
  • Die Druckschrift US-4,083,474 beschreibt eine durch einen Auslöser betätigte Applikatorpistole für eine mehrere Komponenten enthaltende Haft- oder Harzverbindung. Die Applikatorpistole umfasst eine Dosierkammer, die die Komponenten der Haft-/Harzverbindung aufnimmt, ein Ventilmittel, das durch Niederdrücken des Auslösermechanismus zum Regulieren des Flusses der Verbindung aus der Pistole betätigt wird, sowie ein Rohr zum Mischen der aus der Dosierkammer austretenden Komponenten, bevor diese auf die Arbeitsfläche aufgebracht werden. Zudem ist ein Tropfhemmungssystem vorgesehen, das bei Freigabe des Auslösers derart wirkt, dass innerhalb der Pistole ein Vakuum erzeugt wird, das den letzten Teil der Verbindung, der nicht von der Spitze der Pistole abgegeben worden ist, in die Pistole zurückzieht.
  • Die Druckschrift WO-96/39212 beschreibt eine Applikatorvorrichtung zum Mischen und Verteilen eines mehrere Komponenten enthaltenden Wunddichtungsmittels. Der Applikator umfasst zwei Fluidverteilungssysteme, die mit einer Rohrleitung verbunden sind, die zwei getrennte Fluidkanäle zur Aufnahme der Fluide von den Verteilungssystemen aufweist. Jeder Fluidkanal leitet das Fluid in eine Mischkammer, die in einer Applikatordüse vorgesehen ist, aus der die Fluidmischung abgegeben wird. Die Rohrleitung umfasst darüber hinaus einen Gaskanal mit einem Gaseinlass, der mit einem Ventil ausgestattet ist, und einem Auslass, der mit einem der Fluidkanäle verbunden ist, wobei diese Anordnung verwendet wird, um ein druckbeaufschlagtes Gas in die Mischkammer einzuleiten, sodass das Gemisch aus der Kammer ausgetrieben und eine Verklumpung verhindert wird.
  • In dem US-Patent mit der Nummer 5,266,877 sind verschiedene Aufbauten eines Zwei-Spritzen-Applikators offenbart, wobei hier die Fluiddichtungsmittelkomponenten intern gemischt werden.
  • Das US-Patent mit der Nummer 5,585,007 von Antanavich et al. enthält eine ausführliche Erörterung von Literatur im Zusammenhang mit Fibrinogendichtungsmitteln (Spalte 1, Zeile 20 bis Spalte 4, Zeile 62) und Applikatoren (Spalte 4, Zeile 62 bis Spalte 5, Zeile 14) wie auch eine Bibliografie (Spalten 6 bis 10) und stellt eine nützliche Richtschnur für die technische Lehre aus bekannten Arbeiten auf dem einschlägigen Gebiet dar.
  • Obwohl beim internen Mischen ein Dichtungsmittel von höchster Qualität hergestellt werden kann, besteht eine Schwierigkeit hierbei darin, dass die koagulierenden Eigenschaften der Dichtungsmittel eine Verstopfung der Abgabeöffnung oder Abgabeöffnungen einer Applikations- bzw. Aufbringungsvorrichtung bewirken können, sodass sich der Strom aus dem Applikator verlangsamt oder abreißt.
  • Schwierigkeiten können insbesondere dann auftreten, wenn der freizuräumende Mischweg eine überaus große Länge aufweist, was beispielsweise dann von Nöten ist, wenn eine nichtfreiliegende Stelle oder ein nichtfreiliegender Behandlungsort erreicht werden müssen.
  • Entsprechend besteht Bedarf an einem Dichtungsmittelapplikator und einem zugehörigen Verfahren, die dazu verwendet werden können, eine nichtfreiliegende Stelle zu erreichen, und durch die man in der Lage ist, eine schnelle Beseitigung von Verstopfungen zu erreichen, ohne den Applikator zu zerlegen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Erfindung löst dieses Problem durch Bereitstellen einer Applikatorspitze, die eine Mischkammer umfasst, die mit zwei oder mehr Reservoirs in Verbindung steht, die wirksam mehrere gemischte Dichtungsmittelkomponenten für einen entfernten Arbeitsbereich liefern können, und in der Verstopfungen beseitigt werden können, ohne die Applikatorspitze zu entfernen oder zu versetzen, oder durch Verteilen unerwünschter Klumpen in der Umgebung der Aufbringung.
  • Die vorliegende Erfindung stellt zudem sicher, dass eine wirksame Dichtungsmittelverbindung den Aufbringungsbereich erreicht, da die Dichtungsmittelkomponenten aktiv in nächster Umgebung des Applikatorauslasses gemischt werden, wobei zudem ein Mittel zur Entfernung von koaguliertem Dichtungsmittel aus der Applikatorspitze bereitgestellt ist.
  • Vorzugsweise, jedoch nicht zwangsläufig, ist das Dichtungsmittel ein biologisches Dichtungsmittel, so beispielsweise ein Gewebehaftmittel, und der Aufbringungsbereich ist ein biologisches Gewebe, das chirurgisch bearbeitet wird. Die Dichtungsmittelkomponenten können eine erste Strukturkomponente, die zur Gelbildung und gegebenenfalls Verfestigung in der Lage ist, sowie eine zweite Aktivierungskomponente, die die Gelbildung und gegebenenfalls Verfestigung aktiviert, umfassen. Insbesondere ist das Dichtungsmittel ein Gewebedichtungsmittel, und die erste Komponente enthält Fibrinogen, während die zweite Komponente einen Fibrinogenaktivator, insbesondere Thrombin oder ein Äquivalent hierzu, umfassen oder erzeugen kann.
  • Ein Applikator, der die Applikatorspitze umfasst, kann verwendet werden, um das Dichtungsmittel auf nichtfreiliegende oder interne biologische Flächen, so beispielsweise anatomische Flächen bei Mensch oder Tier, aufzubringen. Die Verwendung einer in einer Entfernung angeordneten Mischkammer, die einen Strom aus mehreren Dichtungsmittelkomponenten aufnimmt und die Dichtungsmittelkomponenten am distalen Ende des Applikators mischt, ermöglicht, dass das distale Ende des Applikators ein gemischtes Dichtungsmittel auf die Behandlungsstelle aufbringt.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung
  • Eine Umsetzung der Erfindung wird nachstehend detailliert unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben, die ein oder mehrere spezifische Ausführungsbeispiele der Erfindung beschreibt und sich wie folgt zusammensetzt.
  • 1 ist eine Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel einer Dichtungsmittelapplikatorspitze entsprechend der vorliegenden Erfindung.
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht des in 1 dargestellten Ausführungsbeispiels, wobei hier eine drehbare Platte in einer ersten Position gezeigt ist.
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht des in 1 dargestellten Ausführungsbeispiels, wobei hier eine drehbare Platte in einer zweiten Position gezeigt ist.
  • 4 ist eine Draufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
  • 5a ist eine Querschnittsansicht entlang der Linien 5-5 von 4 in einer ersten Position.
  • 5b ist eine Querschnittsansicht entlang der Linien 5-5 von 4 in einer zweiten Position.
  • 6 ist eine Draufsicht auf ein drittes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
  • 7a ist eine Querschnittsansicht entlang der Linien 7-7 von 6 in einer ersten Position.
  • 7b ist eine Querschnittsansicht entlang der Linien 7-7 von 6 in einer zweiten Position.
  • 7c ist eine Querschnittsansicht des in 6 gezeigten Ausführungsbeispiels.
  • 8a und 8b sind Querschnittsansichten eines vierten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
  • 9a und 9b sind Querschnittsansichten eines fünften Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
  • 10a und 10b sind Querschnittsansichten eines sechsten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
  • 11a und 11b sind Querschnittsansichten eines siebten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
  • 12a und 12b sind Querschnittsansichten eines achten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
  • 13a und 13b sind Querschnittsansichten eines neunten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
  • 14a bis 14c zeigen ein Dichtungsmittelaufbringungswerkzeug zur Verwendung mit der vorliegenden Erfindung.
  • 14d ist eine Querschnittsansicht entlang der Linien 14d-14d von 14a.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
  • In 1 bis 3 ist eine Dichtungsmittelapplikatorspitze 10 zur Verwendung mit einem Dichtungsmittelapplikationswerkzeug bzw. Dichtungsmittelaufbringungswerkzeug (siehe 14a bis 14c) dargestellt. Die Spitze 10 ist im Allgemeinen von konischer Form und derart ausgestaltet, dass sie eine innere Mischkammer 12 aufweist. Die Mischkammer 12 steht mit einem Paar von Leitungen bzw. Kanälen 14 und 16 in Verbindung, die jeweils ein Dichtungsmittel 18 beziehungsweise 20 zuführen, damit dieses in der Mischkammer 12 intern gemischt werden kann. Die Mittel 18 und 20 sind vorzugsweise diejenigen, die in den Druckschriften PCT/US98/07488 , PCT/US98/07846 , PCT/US98/21045 und PCT/US99/04830 offenbart sind und manuell unter einem von einem Anwender ausgeübten Druck aus den Reservoiren (nicht gezeigt) abgegeben werden.
  • Wie vorstehend erläutert, bilden die Mittel 18 und 20, sobald sie gemischt sind, ein Dichtungsmittel 22, das zur Aufbringung auf einen in einer Entfernung befindlichen Bereich verwendet wird. Das Dichtungsmittel 22 gelangt durch eine Applikationsleitung bzw. einen Applikationskanal 24, die/der derart ausgestaltet ist, dass sie/er das Dichtungsmittel 22 zu einer Applikationsöffnung 26 verbringt.
  • Die Koagulationseigenschaften des Dichtungsmittels bewirken bisweilen, dass die Abgabeöffnung oder die Abgabeöffnungen einer Applikationsvorrichtung verstopft werden, sodass sich der Fluss aus dem Applikator verlangsamt oder abreißt.
  • Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, ein nach hinten erfolgendes Freiräumen der Mischkammer zu ermöglichen, wobei gleichzeitig der Strom von Mitteln 18 und 20 bei diesem Freiräumen begrenzt wird.
  • Die Spitze 10 ist an einem Stift 28 montiert, der verschiebbar bzw. gleitbar im Inneren einer Öffnung 29 aufgenommen ist (3). Wie in 1 bis 3 dargestellt ist, ist die Applikationsvorrichtung (siehe 14a bis 14c), um eine größere Reichweite zu ermöglichen, mit einem verlängerten Schaft 32 ausgestattet, wobei die Applikatorspitze 10 abnehmbar am distalen Ende der Vorrichtung montiert ist.
  • Als Alternative oder Ergänzung hierzu werden Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 verwendet, um ein Spülungsfluid und/oder ein druckbeaufschlagtes Gas wie auch die Mittel 18 und 20 zuzuführen.
  • Obwohl die Beschreibung im Zusammenhang mit einem Applikator mit erweiterter Spitze erfolgt, ist einsichtig, dass die Dichtungsmittelventilsteuerungs- und Freiräumungsmechanismen gemäß vorliegender Offenbarung auch durch andere Anwendungen verkörpert sein können, so beispielsweise durch Anwendungen mit im Vergleich kürzeren Spitzen.
  • Zur Erleichterung des Freiräumens der Mischkammer 12 ist eine kreisförmige Platte 30 drehbar an dem Stift 28 montiert. Die Platte 30 ist zwischen der Spitze 10 und dem Schaft 32 angeordnet und wird entweder manuell von dem Anwender oder durch Vorhandensein einer in einer Entfernung angeordneten Betätigungsvorrichtung, so beispielsweise eines Auslösers 150 (siehe 14a), betätigt.
  • Als Alternative hierzu wird der Stift 28 und entsprechend die Platte 30 aus einer von der Spitze 10 entfernten Position herausgedreht. Diese Drehung kann durch den Abzug 150 erleichtert werden.
  • Die Spitze 10 ist über den Stift 28 an dem Schaft 32 verschiebbar bzw. gleitbar montiert. Der Stift 28 gleitet in den Schaft 32 und von diesem weg. Hierdurch wird es möglich, dass die Spitze 10 in den Richtungen des Pfeils 34 in die in 1 bis 3 dargestellten Positionen bewegt wird.
  • Insbesondere 2 und 3 zeigen, dass die kreisförmige Platte 30 in den durch den Pfeil 36 angegebenen Richtungen gedreht werden kann. Die kreisförmige Platte 30 weist ein Paar von Öffnungen 38 und eine Öffnung 40 auf. Die Öffnungen 38 sind derart ausgelegt, dass sie mit den Leitungen bzw. Kanälen 14 und 16 in Ausrichtung befindlich sind, wenn die kreisförmige Platte 30 in der in 3 gezeigten Position befindlich ist. Die Öffnung 40 ist derart ausgelegt, dass sie mit der Mischkammer 12 in Ausrichtung befindlich ist, wenn die kreisförmige Platte 30 in der in 2 dargestellten Position befindlich ist. Darüber hinaus ist die Öffnung 40 größer als die Öffnungen 38. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Öffnung 40 so groß wie die Mischkammer 12. Die größere Größe der Öffnung 40 trägt zu einer vereinfachten Entfernung von verklumptem Material aus der Mischkammer 12 bei.
  • Falls erwünscht, können die Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 sowie die Öffnungen 38 radial versetzt sein, um eine wechselseitige Verunreinigung bei einer Drehung der Platte 30 zu vermeiden.
  • Wie in 1 bis 3 zu sehen ist, verbringt ein Anwender zu dem Zweck, das koagulierte Dichtungsmittel, das die Leitung bzw. den Kanal 24 teilweise oder vollständig verstopft hat, zu entfernen, die Platte 30 entsprechend in die in 2 dargestellte Position. In dieser Position sind die Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 durch die kreisförmige Platte 30 abgesperrt, während die Mischkammer 12 in Ausrichtung mit der Öffnung 40 befindlich ist, sodass eine Saugkraft über die Leitung bzw. den Kanal 42 auf die Mischkammer 12 wirken kann.
  • Damit kann die kreisförmige Platte 30 gedreht werden, sodass eine Aufbringung des Dichtungsmittels 22 oder eine Entfernung von koaguliertem Dichtungsmittel aus der Mischkammer 12 möglich werden.
  • Sobald die kreisförmige Platte 30 in die gewünschte Position verbracht ist, bringt der Anwender entweder das Dichtungsmittel 22 auf oder entfernt koaguliertes Dichtungsmittel aus der Mischkammer 12.
  • Um das Entfernen von koaguliertem Dichtungsmittel zu erleichtern, wirkt eine Saugkraft über eine Saugleitung bzw. einen Saugkanal 42 auf die Mischkammer 12. Entsprechend wird ein nach hinten erfolgendes Freiräumen der Mischkammer 12, der Applikationsleitung bzw. des Applikationskanals 24 und der Öffnung 26 möglich. Hierdurch versetzt die vorliegende Erfindung einen Anwender in die Lage, die Applikatorspitze 10, sollte sie verstopft worden sein, freizuräumen. Dieses Merkmal ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Spitze 10 während eines chirurgischen Eingriffs verstopft wird. Entsprechend der vorliegenden Erfindung kann der Anwender den verstopften Durchlass schnell und auf eine für ihn bequeme Weise freiräumen. Darüber hinaus verhindert das nach hinten erfolgende Freiräumen, dass koaguliertes Dichtungsmittel in den Applikations- bzw. Aufbringungsbereich abgegeben wird.
  • Die Spitze 10 kann darüber hinaus vollständig entfernt werden, damit eine weitere Spitze aufgesetzt werden kann, die andere Merkmale aufweist, so beispielsweise eine der Form nach längere Nase, eine größere oder kleinere Applikationsöffnung, eine gewinkelte Ausgestaltung am distalen Ende der Spitze 10 oder eine beliebige andere Ausgestaltung, durch die die Aufbringung des Dichtungsmittels 22 auf andere Weise erfolgen kann. Darüber hinaus kann die Spitze 10 auch weggeworfen werden, damit beispielsweise für jeden Patienten eine neue Spitze aufgesetzt werden kann.
  • Gegebenenfalls ist der Stift 28, damit eine unbeabsichtigte Entfernung der Spitze 10 vermieden werden kann, mit einer Rückhaltevorrichtung 31 versehen. Die Rückhaltevorrichtung 31 verhindert, dass der Stift 28 vollständig von dem Schaft 32 entfernt wird. Die Rückhaltevorrichtung kann beispielsweise ein Endanschlag mit einem Durchmesser sein, der größer als derjenige der Öffnung 29 ist.
  • Darüber hinaus kann die Bewegung der Spitze 10 weg von dem Schaft 32 auch durch einen Arretiermechanismus begrenzt werden, so beispielsweise eine federbelastete Kugellagervorrichtung, die in Ausnehmungen aufgenommen ist, die entlang der Öffnung 29 angeordnet sind, wobei die Spitze 10 in verschiedenen Abständen von dem Schaft 32 in Positionen arretiert werden kann.
  • Ein bevorzugter äußerer Aufbau der Spitze 10 ist eine stumpfe Stiftspitze, die, wie gezeigt, den Zugang zu Stellen im Inneren eines Behandlungsobjektes erleichtert, wodurch eine manipulierbare Abgabespitze bereitsteht und verhindert wird, dass Gewebe durch scharfe oder voluminöse Vorsprünge beschädigt wird.
  • Zusätzlich oder als alternatives Ausführungsbeispiel hierzu sind, wenn ein Rückwärtssog auf die Mischkammer 12 wirkt, die Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 mit Einwegklappventilen bzw. Einwege-Klappenventilen 15 beziehungsweise 17 (siehe gestrichelte Linien in 1) ausgestattet. Die Klappenventile 15 und 17 verhindern, dass ein Strömen aus der Mischkammer 12 zurück in die Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 vor sich geht. Bei diesem Ausführungsbeispiel kann der Rückwärtssog auch auf die Kanäle bzw. Leitungen 14 und 16 wirken, die Dichtungsmittel 18 und 20, jedoch kein koaguliertes oder gemischtes Dichtungsmittel 22 zurückziehen. Bei diesem Ausführungsbeispiel kann der Rückwärtssog daher eingesetzt werden, um koagulierendes Dichtungsmittel 22 zu entfernen, ohne dass das Dichtungsmittel 18 und 20 mitgezogen würde.
  • Bei einem anderen Ausführungsbeispiel werden Ventile 15 und 17 verwendet, um die Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 vollständig abzusperren, wobei die Ventile betätigt werden, wenn ein Rückwärtssog auf die Mischkammer 12 wirkt.
  • Alternativ sind die Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 entsprechend den mitanhängigen und im Commonly-Owned-Status befindlichen Patentanmeldungen flexibel und können leicht manipuliert werden. Bei diesem Ausführungsbeispiel ermöglichen die flexiblen Eigenschaften der Kanäle bzw. Leitungen 14 und 16, dass diese eingeschnürt oder leicht verengt werden können, um einen Fluss durch diese hindurch zu verhindern. Entsprechend werden die Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 eingeschnürt, um einen Fluss der Dichtungsmittel 18 und 20 zu verhindern, wenn ein Rückwärtssog auf die Mischkammer 12 wirkt.
  • Ein derartiges Einschnüren der Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 kann entweder am distalen oder am proximalen Ende einer Applikationsvorrichtung erfolgen, so beispielsweise bei der in 14a und in den vorgenannten mitanhängigen Patentanmeldungen dargestellten Applikationsvorrichtung.
  • Das Einschnürung der Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 entweder am proximalen oder am distalen Ende der Applikationsvorrichtung zusätzlich zum Absperren der Kanäle bzw. Leitungen 14 und 16 zum nach hinten erfolgenden Freiräumen erzeugt zudem eine hydraulische Kraft oder einen hydraulischen Stoß durch die Kanäle bzw. Leitungen 14 und 16. Dies drängt eine kleine Menge der Mittel 18 und 20 vor dem Einwirken des Rückwärtssoges heraus.
  • Dieses Herausdrängen einer kleinen Menge der Mittel 18 und 20 aus den Kanälen bzw. Leitungen 14 und 16 unterstützt das Entfernen von koaguliertem Dichtungsmittel 22 aus den Öffnungen der Leitung bzw. Kanäle 14 und 16, die mit der Mischkammer 12 in Verbindung stehen.
  • Ein Anordnen des Mechanismus zum Einschnüren der Kanäle bzw. Leitungen 14 und 16 am proximalen Ende der Applikationsvorrichtung stellt für den Anwender ein ergonomisches Mittel zum Schließen der Kanäle bzw. Leitungen 14 und 16 bereit.
  • Entsprechend kann eine durch einen Auslöser betätigte Vorrichtung für den Anwender ergonomisch angebracht werden, um die Kanäle bzw. Leitungen 14 und 16 einzuschnüren, und eine hydraulische Kraft der Dichtungsmittel 18 und 20 erzeugen, um koaguliertes gemischtes Dichtungsmittel 22 zu entfernen.
  • Wie in 14d dargestellt ist, kann ein Paar von flexiblen Gelenken 21, das von einem anwenderseitig betätigten Auslöser betätigt wird, die Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 in der durch gestrichelte Linien dargestellten Position wirkungsvoll einschnüren. Eine derartige Betätigung erzeugt eine Kraft des Dichtungsmittels 18 und 20 in Richtung der Pfeile 19.
  • Alternativ können die Gelenke 21 durch eine verschiebbare bzw. gleitbare Rolle, einen verschiebbaren bzw. gleitbaren Schieber mit einer Öffnung, deren Größe sich verringert, sodass die Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 wirksam eingeschnürt werden, oder ein beliebiges anderes mechanisches Äquivalent ersetzt werden, das die Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 unter Einsatz einer anwenderseitig aufgebrachten Kraft zur Rückverbringung in die nichtverengte Position nach Entfernung der Kraft absperren kann.
  • Darüber hinaus begrenzt eine derartige proximale Anordnung des Einschnürungsmechanismus auch die Anzahl der Funktionsteile am distalen Ende der Vorrichtung, die im Allgemeinen in schwer zugängliche Bereiche eingeführt wird und entsprechend eine geringe Gesamtgröße aufweist.
  • In 4, 5a und 5b ist ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Komponenten und/oder analog wirkenden Teile oder Funktionen mit Ähnlichkeit zu denjenigen in 1 bis 3 mit Inkrementen von 100 bezeichnet. Hier ist die Wegverbindung der Mischkammer 112 mit der Leitung bzw. dem Kanal 142 durch einen Schieber 130 begrenzt. Der Schieber 130 besteht aus einem flexiblen Material (so beispielsweise Kunststoff oder Metall), ist verschiebbar bzw. gleitbar im Inneren der Spitze 110 angeordnet und wird vom Anwender an geeigneter Stelle in einer Entfernung von der Applikatorspitze 110 betätigt.
  • Der Schieber 130 ist derart ausgelegt, dass er eine Öffnung 140 aufweist, die, wenn sie in der in 5b gezeigten Position befindlich ist, ein nach hinten erfolgendes Freiräumen der Mischkammer 112, was bereits erläutert worden ist, möglich macht. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Öffnung 140 wenigstens so groß wie die Öffnung in der Mischkammer 112. Dennoch kann die Öffnung 140 größer als die Öffnung in der Mischkammer 112 ausgebildet sein. Nach dem Freiräumen der Mischkammer 112 von dem koagulierten Dichtungsmittel wird der Schieber 130 anschließend in die in 5a gezeigte Position bewegt. Die Öffnung 140 des Schiebers 130 ist mit einem Paar von Schneiden 141 versehen, die an jedwedem Ende der Öffnung 140 angeordnet sind. Bewegt sich der Schieber aus den in 5a und 5b gezeigten Positionen heraus, so wird daher beliebiges koaguliertes Dichtungsmittel von den Schneiden 141 abgeschert und durch die Leitung bzw. den Kanal 142 herausgezogen.
  • Um die Bewegung des Schiebers 130 zurück in die in 5a gezeigte Position zu erleichtern, kann ein federbetätigter Auslöser 150 (14a) derart ausgestaltet sein, dass er die Bewegung des Schiebers 130 auslöst. Dann muss der Anwender nur den Auslöser freigegeben, woraufhin sich der Schieber 130 zurück in die in 5a dargestellte Position bewegt.
  • Alternativ kann die Auslöserbewegung des Schiebers 130 auch mit der Aufbringung des Dichtungsmittels 122 (Aufbringen der Dichtungsmittel 118 und 120) verknüpft sein. Bei dieser Variante wird die Aufbringung des Dichtungsmittels 122 durch Betätigen eines Auslösers verursacht, der den Schieber 130 gleichzeitig in die in 5a gezeigte Position bewegt. Gibt der Anwender den Auslöser frei, so hört die Aufbringung des Dichtungsmittels 122 auf, und der Schieber 130 bewegt sich in die Position von 5b, woraufhin ein nach hinten erfolgendes Freiräumen möglich wird.
  • Darüber hinaus ist der dargestellte Auslöser 150 in einer Entfernung von der Applikatorspitze 10 angeordnet. Entsprechend können die Freigabe der Dichtungsmittel 18 und 20, des gemischten Dichtungsmittels 22 und das nach hinten erfolgende Freiräumen der Spitze 10 aus einer Entfernung heraus gesteuert bzw. geregelt werden.
  • Zudem kann bei einer weiteren Alternative eine konstante Saugkraft auf die Leitung bzw. den Kanal 142 in Richtung des Pfeils 135 wirken. Damit hört, wie vorstehend erläutert, wenn der Anwender den Auslöser freigibt, die Aufbringung des Dichtungsmittels 122 auf, und der Schieber 130 bewegt sich automatisch in die Position von 5b, woraufhin ein nach hinten erfolgendes Freiräumen instantan eingeleitet werden kann.
  • Aus alledem ergibt sich, dass die Mischkammer 112 wirksam gegenüber der Leitung bzw. dem Kanal 142 abgesperrt wird, während die Leitungen bzw. Kanäle 114 und 116 noch in Verbindung mit der Mischkammer 112 sind. In dieser Position können die Dichtungsmittel 118 und 120 nunmehr der Mischkammer 112 vermöge eines positiven Drucks aus den Kanälen bzw. Leitungen 114 und 116 zugeführt werden. Dies ermöglicht eine turbulente Mischung der Mittel vor der Aufbringung.
  • In 6, 7a, 7b und 7c ist ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind Komponenten und/oder analog wirkende Teile oder ähnliche Funktionen mit (hinzuaddierten) Vielfachen von 100 bezeichnet. Hier wird das nach hinten erfolgende Freiräumen der Mischkammer 212 durch ein Siliziumrohr 240 begrenzt.
  • Das Siliziumrohr 240 ist mit einem Ende an einer Leitung bzw. einem Kanal 230 und mit dem anderen Ende an der Mischkammer 212 angebracht. Die Leitung bzw. der Kanal 230 ist innerhalb einer zweiten Leitung bzw. eines zweiten Kanals 242 angeordnet, die/der dem Durchmesser nach größer als die Leitung bzw. der Kanal 230 ist.
  • Die flexiblen Eigenschaften des Siliziumrohres 230 und der Durchmesser der Leitung bzw. des Kanals 242 ermöglichen, dass die Leitung bzw. der Kanal 230 in der mit dem Pfeil 234 angedeuteten Richtung gedreht werden.
  • Wie in 7b gezeigt ist, ermöglichen in dieser Position die Leitung bzw. der Kanal 230 und das Siliziumrohr 240 das nach hinten erfolgende Freiräumen der Mischkammer 212. Wird die Leitung bzw. der Kanal 230 gedreht, so wird das Siliziumrohr 240 verdreht bzw. verwunden, und die Leitung bzw. der Kanal 230 wird näher an die Mischkammer 212 herangezogen. Schließlich ist das Siliziumrohr 240 so weit verdreht, dass die Verbindung von der Leitung bzw. dem Kanal 230 zu der Mischkammer 212 abgesperrt ist. In dieser Position können die Mittel 218 und 220 nunmehr der Mischkammer 212 vermöge des positiven Drucks aus den Leitungen bzw. Kanälen 214 und 216 zugeführt werden, um ein turbulentes Mischen hiervon vor der Aufbringung zu ermöglichen.
  • Befindet sich das Siliziumrohr 240 in der in 7b dargestellten Position, so sind die Leitungen bzw. Kanäle 214 und 216 abgesperrt, wodurch ein Rückwärtssaugen der Dichtungsmittel 218 und 220 verhindert wird. Ein derartiges Blockieren kann durch das Einschnüren der Leitungen bzw. Kanäle 214 und 216 gefördert werden.
  • In 7c ist das entgegengesetzte bzw. gegenüberliegende Ende des Schaftes 232 dargestellt. Hierbei erstreckt sich die Leitung bzw. der Kanal 230 von der Leitung bzw. dem Kanal 242 aus nach außen, um eine erweiterte Fläche bereitzustellen, die einen Anwender in die Lage versetzt, die Leitung bzw. den Kanal 230 einfach zu manipulieren.
  • Das Verdrehen der Leitung bzw. des Kanals 230 erzeugt ein Torsionsmoment, das bei Freigabe der Leitung bzw. des Kanals 230 verursacht, dass das Siliziumrohr 240 in seine unverdrehte Position zurückkehrt.
  • Alternativ kann, um den Anwender zu unterstützen, die Leitung bzw. der Kanal 230 derart ausgestaltet sein, dass er einen Arretiermechanismus aufweist, so beispielsweise eine Rückhaltevorrichtung mit einem Sperrzahnrad und einer Sperrklinke oder Äquivalente zu, um das Siliziumrohr 240 in seiner verdrehten Position zu halten.
  • In 8a und 8b ist ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Hier wird die Verbindung der Mischkammer 312 mit der Leitung bzw. dem Kanal 342 durch Vorsehen eines Klappenventils 330 begrenzt. Das Klappenventil 330 ist vorzugsweise aus einem steifen Material, so beispielsweise gehärtetem Kunststoff oder Metall, hergestellt und öffnet und schließt sich infolge einer Betätigung durch einen Betätigungsarm 331. Die Betätigung des Betätigungsarmes 331 verursacht, wie durch den Pfeil 334 angedeutet ist, dass sich das Klappenventil 330 entweder öffnet oder schließt. Das Klappenventil 330 ist schwenkbar an der Innenfläche der Leitung bzw. des Kanals 342 vermöge des Einsatzes eines Gelenkes oder eines anderen äquivalenten Mechanismus gesichert.
  • Das Klappenventil 330 ist in einer Ausnehmung in der Leitung bzw. dem Kanal 342 (wie in 8b dargestellt ist) aufgenommen, wenn es sich in seiner offenen Position befindet. Die Wirkung des Klappenventils 330 unterstützt das ungehinderte Freiräumen der Mischkammer 312. Wie vorstehend erläutert worden ist, kann die Betätigung des Ventils 330 mit der Aufbringung des Dichtungsmittels 22 (das heißt durch den Einsatz eines Auslösermechanismus) verknüpft sein.
  • Darüber hinaus werden, wenn das Klappenventil 330 in der in 8b dargestellten Position befindlich ist, die Leitungen bzw. Kanäle 314 und 316 (nicht dargestellt) abgesperrt, um einen Rückwärtssog der Dichtungsmittel 318 und 320 zu verhindern. Eine derartiges Blockieren kann durch das Einschnüren der Leitungen bzw. Kanäle 314 und 316 erleichtert werden, was mit der Betätigung des Klappenventils 330 endet.
  • Alternativ kann, wie in 9a und 9b dargestellt ist, der Kanal bzw. die Leitung 342 ein flexibles Siliziumrohr sein, das durch die Verwendung eines verschiebbar bzw. gleitbar gesicherten Schiebers 330 geöffnet oder geschlossen wird. Der Schieber 330 ist mit einer Öffnung oder einem Schlitz 340 ausgestattet, deren/dessen Größe sich verringert und der/die daher die flexible Leitung bzw. den flexiblen Kanal 342 verengt, bis dieser/diese wirksam abgesperrt ist (wie in 9a gezeigt ist).
  • Die Bewegung des Schiebers 330 kann durch die Betätigung eines Auslösers erfolgen, der bezüglich einer anwenderseitigen Betätigung ergonomisch ist.
  • Das wirksame Schließen der Leitungen bzw. Kanäle 314 bzw. 316 wird, wie vorstehend erläutert, vereinfacht, um einen Sog der Mittel 318 und 320 zu verhindern, während Verklumpungen aus der Mischkammer 312 entfernt werden.
  • Bei einem anderen Ausführungsbeispiel ist die Spitze 410 mit einem doppeltwirkenden Ventil zum Absperren der Mischkammer 412 von dem Kanal 442 versehen. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Leitung bzw. der Kanal 442 ein flexibles Siliziumrohr, weshalb die Wände von einem Paar von angelenkten Einschnürungsarmen 430 betätigt werden können. Wie in 10a dargestellt ist, sind die Arme 430 derart angelenkt, dass sie die Wände des Siliziumrohres 442 nach innen biegen. Damit wird, wenn sich die Arme 430 nach innen bewegen, das Siliziumrohr 442 zusammengedrückt, wodurch sich eine wirksame Abdichtung der Mischkammer 412 gegenüber der Leitung bzw. dem Kanal 442 ergibt.
  • Die elastischen Eigenschaften des Siliziumrohres 442 verursachen bei Freigabe, dass die Leitung bzw. der Kanal 442 in seine nichtverengte Position zurückkehrt. In dieser Position ist ein nach hinten erfolgendes Freiräumen des Bereiches 412 möglich (10b).
  • Das wirksame Schließen der Leitungen bzw. Kanäle 414 bzw. 416 ist, wie vorstehend erläutert, vereinfacht, um einen Sog der Mittel 418 und 420 zu verhindern, während Verklumpungen aus der Mischkammer 412 entfernt werden.
  • Alternativ ist, wie in 11a und 11b dargestellt ist, die Leitung bzw. der Kanal 442 ein Siliziumrohr, wobei die Außenwand der Leitung bzw. des Kanals 442 im Inneren des Schaftes 432 angeordnet ist, um den Bereich der Leitungen bzw. Kanäle 414 und 416 zusätzlich festzulegen. Entsprechend kann die flexible Wand der Leitung bzw. des Kanals 442 von einem Paar von angelenkten Armen 430 (11b) nach außen eingeschnürt werden. In dieser Position ist ein nach hinten erfolgendes Freiräumen der Mischkammer 412 möglich, während zudem ein wirksames Absperren der Leitungen bzw. Kanäle 414 und 416 stattfindet. Damit kann der Sog auf die Mischkammer 412 wirken, ohne dass die Mittel aus den Leitungen bzw. Kanälen 414 und 416 herausgesogen würden.
  • Darüber hinaus sind die angelenkten Arme 430 auch derart ausgestaltet, dass sie die Leitung bzw. den Kanal 442 gegenüber der Mischkammer 412 (wie in 11a dargestellt ist) absperren.
  • Alternativ ist, wie in 12a und 12b dargestellt ist, ein Paar von Schiebern 430, von denen jeder eine Noppe 431 zur Einschnürung der flexiblen Leitungen bzw. Kanäle 414 und 416 aufweist, vorgesehen, um ein nach hinten erfolgendes Freiräumen zu ermöglichen, während gleichzeitig die Leitungen bzw. Kanäle 414 und 416 eingeschnürt werden. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Enden der Schieber 430 gewinkelt ausgebildet, sodass sie rückwärts gleiten, während sie die flexiblen Leitungen bzw. Kanäle 414 und 416 verengen.
  • Bei einer anderen Variation (13a und 13b) wird die Verbindung der Mischkammer 412 und der Leitung bzw. des Kanals 442 von einem Absperrventil 430 reguliert. Das Ventil 430 ist derart ausgelegt, dass die Leitungen bzw. Kanäle 414 und 416 abgesperrt werden, wenn das Ventil sich in seiner geöffneten Position befindet.
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine neuartige chirurgische Vorrichtung zum Aufbringen eines schnell koagulierenden Dichtungsmittels auf nichtfreiliegende oder innere biologische Flächen, so beispielsweise anatomische Flächen bei Mensch oder Tier, bereit, die nur aus einer Entfernung zugänglich sind, wobei zudem ein nach hinten erfolgendes Freiräumen der Applikationsvorrichtung möglich ist.
  • Damit kann ein Chirurg oder ein anderer Anwender die Applikatorspitze in einen Hohlraum eines Objektes einführen, den Applikator betätigen, sodass dieser das Dichtungsmittel abgibt, das Dichtungsmittel an geeigneten Orten in dem Hohlraum des Objektes aufbringen, den Applikator herausziehen, ihn derart manipulieren, dass er in eine Freiräumkonfiguration gelangt, einen Sog zum Wegräumen von Verstopfungen aufbauen und gegebenenfalls den Applikator nochmals einführen, um weiteres Dichtungsmittel aufzubringen.
  • Darüber hinaus kann der Anwender aus einer Entfernung die Freigabe des Dichtungsmittels und/oder der Dichtungsmittelkomponenten vermöge mechanischer Komponenten steuern bzw. regeln, die in der vorliegenden Anmeldung dargestellt und beschrieben worden sind.
  • Darüber hinaus ermöglichen alternative Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung, dass der Applikator in eine Freiräumkonfiguration verbracht wird, ohne dass die Applikatorspitze entfernt werden müsste.
  • Obwohl vorstehend illustrative Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben worden sind, ist augenscheinlich, dass sich einem Fachmann auf dem einschlägigen Gebiet weitere Abwandlungen erschließen.

Claims (16)

  1. Fluidapplikationsspitze (10, 110) zur Verwendung mit einem Handfluidapplikator zum wahlweisen Aufbringen mehrerer Fluide auf eine Arbeitsfläche, wobei die Applikatorspitze umfasst: a) eine Mischkammer (12, 112, 312); b) wenigstens eine Kanüle (24), durch die Fluid von der Mischkammer abgegeben werden kann; c) ein Paar Leitungen bzw. Kanäle (14, 114, 16, 116) zum Bereitstellen von Fluiden (18, 20) zu der Mischkammer, d) gekennzeichnet durch einen Saugweg (42, 142, 342), um einen Sog zu der Mischkammer bereitzustellen, und e) ein betätigbares Steuer- bzw. Regelventil (30, 130, 330), um die Kopplung des Saugwegs und des Paars Kanäle mit der Mischkammer zu steuern bzw. zu regeln, wobei das Steuerventil den Saugweg mit der Mischkammer koppelt, wenn das Steuerventil in einer ersten Position ist, und das Steuerventil das Paar Kanäle mit der Mischkammer koppelt, wenn das Steuerventil in einer zweiten Position ist, wobei das Steuerventil durch einen manuellen Aktuator betätigbar ist.
  2. Applikatorspitze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerventil (30, 130, 330) eine drehbar montierte Scheibe (30) ist, die zur Drehung in die erste und zweite Position montiert ist.
  3. Applikatorspitze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner ein Paar Einwegventile (15, 17) umfasst, die positioniert sind, um nur Fluiden zu erlauben, von den Kanälen (14, 114, 16, 116) in die Mischkammer (12, 112) zu fließen.
  4. Applikatorspitze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie separate Kanülen zum zeitgleichen Aufbringen von Sog und Fluiden auf eine Arbeitsfläche umfasst.
  5. Applikatorspitze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie angepasst ist, ein gemischtes Dichtungsmittel (22) abzugeben, das zumindest zwei einzelne Dichtungsmittelkomponenten (18, 20) von der Mischkammer (12, 112) umfasst, wobei die Komponenten durch das Paar Kanäle (14, 114, 16, 116) der Mischkammer zugeführt werden.
  6. Applikatorspitze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerventil (30, 130, 330) ein Wechselventil (130) ist, das eine Ventilöffnung (140) aufweist, und wobei das Wechselventil konfiguriert, bemessen und positioniert ist, um die Ventilöffnung verschiebbar bzw. gleitbar in der ersten und zweiten Position zu positionieren.
  7. Applikatorspitze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Paar Kanäle (14, 16) ferner eine flexible Membran umfasst, wobei die flexible Membran eine innere und äußere Wand des Paars Kanäle definiert.
  8. Applikatorspitze nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerventil (30, 130, 330) die flexible Membran verengt, wenn das Steuerventil in der ersten Position ist, wobei bewirkt wird, dass sich die inneren Wände der flexiblen Membran näher zusammen bewegen und sie das Paar Kanäle (14, 16) wirksam blockieren.
  9. Applikatorspitze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerventil (30, 130, 330) ein Klappventil (330) ist, das zur Bewegung in die erste und zweite Position montiert ist.
  10. Applikatorspitze nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerventil (30, 130, 330) aus einer Position entfernt von der Applikatorspitze (10, 110) betätigt wird.
  11. Applikatorspitze nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerventil (30, 130, 330) betätigt wird, um den Fluss von Fluiden aus den Kanälen (14, 114, 16, 116) zu steuern.
  12. Applikatorspitze nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerventil (30, 130, 330) aus einer Position entfernt von der Applikatorspitze (10, 110) betätigt wird.
  13. Applikator, dadurch gekennzeichnet, dass er einen Applikatorkörper mit einer Applikatorspitze (10, 110) nach einem der Ansprüche 1 bis 12 umfasst.
  14. Verfahren zum Behandeln einer Arbeitsfläche durch selektives Abgeben mehrerer Behandlungsfluide (18, 20) von einem Handapplikator, der eine verlängerte Applikatorspitze (10, 110) aufweist, wobei das Verfahren dadurch charakterisiert ist, dass es umfasst: a) manuelles Einstellen bzw. Setzen eines Selektors, um ein Fluid aus der Applikatorspitze an einer Stelle entfernt von der Hand des Benutzers abzugeben; b) Abgeben des Fluids; und c) manuelles Einstellen bzw. Setzen eines Selektors, um eine Vakuumkraft auf die Applikatorspitze auszuüben.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die mehreren Behandlungsfluide Sog und ein druckbeaufschlagtes Gas sind.
  16. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass es ferner Aus wahl und Abgabe eines Dichtungsmittels oder eines Spülungsfluids umfasst.
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