-
Hintergrund der Erfindung
-
1. Gebiet der Erfindung
-
Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Aufbringen
von Komponententeilen eines Dichtungsmittels, das bei Mischung von
einem fluiden Zustand in einen nichtfluiden Zustand übergeht.
Die Erfindung betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, eine
Vorrichtung und ein Verfahren, bei denen Dichtungsmittelkomponenten
gemischt werden, bevor sie auf biologisches Gewebe aufgebracht werden,
um eine Hämostase
zu bewirken oder andere therapeutische Ergebnisse zu erreichen.
-
2. Beschreibung des Standes
der Technik
-
Der
Einsatz von Gewebedichtungsmitteln und anderen biologischen Materialien
stellt eine wichtige und sich stetig entwickelnde chirurgische Technik
dar, die für
den Operationssaal wie auch für den
ambulanten Bereich, so beispielsweise in einer Arztpraxis oder in
mobilen medizinischen Einheiten, gut geeignet ist. Darüber hinaus
verringert oder beseitigt die Aufbringung derartiger Dichtungsmittel
bei oder gegebenenfalls zum Zwecke der Durchführung minimalinvasiver Chirurgie
die gängigen
Probleme, die bei stärker
invasiven Vorgehensweisen auftreten. Bevorzugte Dichtungsmittel
enthalten Fibrindichtungsmittel, die aus Blutplasmakomponenten hergestellt
werden, und umfassen einerseits eine erste Komponente, die Fibrinogen
und Faktor XIII enthält, und
andererseits eine zweite Komponente, die üblicherweise Thrombin und Kalziumionen
enthält.
-
Fibrinogen
ermöglicht
eine Polymerisierung und Vernetzung, weshalb sich ein fester Fibrinklumpen
bildet, wenn die Komponenten gemischt werden. Die notwendigen zusätzlichen
Faktoren zur Simulation von relevanten Teilen der natürlichen
Blutkoagulationskaskade sind zwischen den Fibrinogen- und Thrombinkomponenten
geeignet verteilt.
-
Ein
hochgradiger Schutz gegen die Übertragung
von Infektionen oder das Bewirken von immunologischen Reaktionen
kann dadurch sichergestellt werden, dass eine autologe oder Einzel-Donor-Quelle
für jede
Komponente bereitsteht. Derartige Dichtungsmittel sind hochgradig
wirksam, werden biologisch restfrei abgebaut und können die
Wundheilung beschleunigen.
-
Abhängig von
der Stärke
der jeweils verwendeten Formulierungen kann die Koagulation des Dichtungsmittels
sehr rasch vor sich gehen, sodass gegebenenfalls bereits 10 oder
20 Sekunden nach dem Mischen der beiden Komponenten ein Gel vorliegt.
Derartige Schnellwirkungseigenschaften werfen, obwohl sie oftmals
aus chirurgischen Gründen sehr
wünschenswert
sind, mögliche
Probleme im Zusammenhang mit Verstopfungen oder Verklumpungen auf.
Diese Probleme müssen
bei der Konzeption geeigneter Applikatoren und Verfahren zur Applikation
bzw. Aufbringung überwunden
werden.
-
Ein
geläufiger
manuell betätigbarer
Applikator für
derartige zwei Komponenten enthaltende Dichtungsmittel bedient sich
eines Zwei-Spritzen-Aufbaus, bei dem zwei Spritzen, die über ein Joch
verbunden sind, jeweils ein Reservoir für eine der Komponenten bereitstellen.
Bei den meisten Vorrichtungen aus dem Stand der Technik werden die Dichtungsmittelkomponenten
in getrennten Strömen abgegeben
und außerhalb
des Applikators gemischt. Derartige Applikatoren sind im Prinzip
den haushaltsüblichen
Applikatoren für
Epoxidkleber ähnlich,
wie sie gängigerweise
in Baumärkten
erhältlich
sind. Ein wirksames Mischen außerhalb
des Applikators zu bewerkstelligen ist problematisch.
-
Die
Druckschrift
US-4,083,474 beschreibt eine
durch einen Auslöser
betätigte
Applikatorpistole für
eine mehrere Komponenten enthaltende Haft- oder Harzverbindung.
Die Applikatorpistole umfasst eine Dosierkammer, die die Komponenten
der Haft-/Harzverbindung
aufnimmt, ein Ventilmittel, das durch Niederdrücken des Auslösermechanismus zum
Regulieren des Flusses der Verbindung aus der Pistole betätigt wird,
sowie ein Rohr zum Mischen der aus der Dosierkammer austretenden
Komponenten, bevor diese auf die Arbeitsfläche aufgebracht werden. Zudem
ist ein Tropfhemmungssystem vorgesehen, das bei Freigabe des Auslösers derart
wirkt, dass innerhalb der Pistole ein Vakuum erzeugt wird, das den
letzten Teil der Verbindung, der nicht von der Spitze der Pistole
abgegeben worden ist, in die Pistole zurückzieht.
-
Die
Druckschrift
WO-96/39212 beschreibt eine
Applikatorvorrichtung zum Mischen und Verteilen eines mehrere Komponenten
enthaltenden Wunddichtungsmittels. Der Applikator umfasst zwei Fluidverteilungssysteme,
die mit einer Rohrleitung verbunden sind, die zwei getrennte Fluidkanäle zur Aufnahme
der Fluide von den Verteilungssystemen aufweist. Jeder Fluidkanal
leitet das Fluid in eine Mischkammer, die in einer Applikatordüse vorgesehen
ist, aus der die Fluidmischung abgegeben wird. Die Rohrleitung umfasst
darüber
hinaus einen Gaskanal mit einem Gaseinlass, der mit einem Ventil
ausgestattet ist, und einem Auslass, der mit einem der Fluidkanäle verbunden
ist, wobei diese Anordnung verwendet wird, um ein druckbeaufschlagtes
Gas in die Mischkammer einzuleiten, sodass das Gemisch aus der Kammer
ausgetrieben und eine Verklumpung verhindert wird.
-
In
dem
US-Patent mit der Nummer 5,266,877 sind
verschiedene Aufbauten eines Zwei-Spritzen-Applikators offenbart, wobei
hier die Fluiddichtungsmittelkomponenten intern gemischt werden.
-
Das
US-Patent mit der Nummer 5,585,007 von
Antanavich et al. enthält
eine ausführliche
Erörterung
von Literatur im Zusammenhang mit Fibrinogendichtungsmitteln (Spalte
1, Zeile 20 bis Spalte 4, Zeile 62) und Applikatoren (Spalte 4,
Zeile 62 bis Spalte 5, Zeile 14) wie auch eine Bibliografie (Spalten 6
bis 10) und stellt eine nützliche
Richtschnur für
die technische Lehre aus bekannten Arbeiten auf dem einschlägigen Gebiet
dar.
-
Obwohl
beim internen Mischen ein Dichtungsmittel von höchster Qualität hergestellt
werden kann, besteht eine Schwierigkeit hierbei darin, dass die
koagulierenden Eigenschaften der Dichtungsmittel eine Verstopfung
der Abgabeöffnung
oder Abgabeöffnungen
einer Applikations- bzw. Aufbringungsvorrichtung bewirken können, sodass
sich der Strom aus dem Applikator verlangsamt oder abreißt.
-
Schwierigkeiten
können
insbesondere dann auftreten, wenn der freizuräumende Mischweg eine überaus große Länge aufweist,
was beispielsweise dann von Nöten
ist, wenn eine nichtfreiliegende Stelle oder ein nichtfreiliegender
Behandlungsort erreicht werden müssen.
-
Entsprechend
besteht Bedarf an einem Dichtungsmittelapplikator und einem zugehörigen Verfahren,
die dazu verwendet werden können,
eine nichtfreiliegende Stelle zu erreichen, und durch die man in der
Lage ist, eine schnelle Beseitigung von Verstopfungen zu erreichen,
ohne den Applikator zu zerlegen.
-
Zusammenfassung der Erfindung
-
Die
Erfindung löst
dieses Problem durch Bereitstellen einer Applikatorspitze, die eine
Mischkammer umfasst, die mit zwei oder mehr Reservoirs in Verbindung
steht, die wirksam mehrere gemischte Dichtungsmittelkomponenten
für einen
entfernten Arbeitsbereich liefern können, und in der Verstopfungen
beseitigt werden können,
ohne die Applikatorspitze zu entfernen oder zu versetzen, oder durch Verteilen
unerwünschter
Klumpen in der Umgebung der Aufbringung.
-
Die
vorliegende Erfindung stellt zudem sicher, dass eine wirksame Dichtungsmittelverbindung den
Aufbringungsbereich erreicht, da die Dichtungsmittelkomponenten
aktiv in nächster
Umgebung des Applikatorauslasses gemischt werden, wobei zudem ein
Mittel zur Entfernung von koaguliertem Dichtungsmittel aus der Applikatorspitze
bereitgestellt ist.
-
Vorzugsweise,
jedoch nicht zwangsläufig,
ist das Dichtungsmittel ein biologisches Dichtungsmittel, so beispielsweise
ein Gewebehaftmittel, und der Aufbringungsbereich ist ein biologisches
Gewebe, das chirurgisch bearbeitet wird. Die Dichtungsmittelkomponenten
können
eine erste Strukturkomponente, die zur Gelbildung und gegebenenfalls
Verfestigung in der Lage ist, sowie eine zweite Aktivierungskomponente,
die die Gelbildung und gegebenenfalls Verfestigung aktiviert, umfassen.
Insbesondere ist das Dichtungsmittel ein Gewebedichtungsmittel,
und die erste Komponente enthält
Fibrinogen, während
die zweite Komponente einen Fibrinogenaktivator, insbesondere Thrombin
oder ein Äquivalent
hierzu, umfassen oder erzeugen kann.
-
Ein
Applikator, der die Applikatorspitze umfasst, kann verwendet werden,
um das Dichtungsmittel auf nichtfreiliegende oder interne biologische
Flächen,
so beispielsweise anatomische Flächen
bei Mensch oder Tier, aufzubringen. Die Verwendung einer in einer
Entfernung angeordneten Mischkammer, die einen Strom aus mehreren
Dichtungsmittelkomponenten aufnimmt und die Dichtungsmittelkomponenten
am distalen Ende des Applikators mischt, ermöglicht, dass das distale Ende
des Applikators ein gemischtes Dichtungsmittel auf die Behandlungsstelle
aufbringt.
-
Kurzbeschreibung der Zeichnung
-
Eine
Umsetzung der Erfindung wird nachstehend detailliert unter Bezugnahme
auf die Zeichnung beschrieben, die ein oder mehrere spezifische
Ausführungsbeispiele
der Erfindung beschreibt und sich wie folgt zusammensetzt.
-
1 ist
eine Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel einer Dichtungsmittelapplikatorspitze
entsprechend der vorliegenden Erfindung.
-
2 ist
eine perspektivische Ansicht des in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiels,
wobei hier eine drehbare Platte in einer ersten Position gezeigt ist.
-
3 ist
eine perspektivische Ansicht des in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiels,
wobei hier eine drehbare Platte in einer zweiten Position gezeigt ist.
-
4 ist
eine Draufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung.
-
5a ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linien 5-5 von 4 in
einer ersten Position.
-
5b ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linien 5-5 von 4 in
einer zweiten Position.
-
6 ist
eine Draufsicht auf ein drittes Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung.
-
7a ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linien 7-7 von 6 in
einer ersten Position.
-
7b ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linien 7-7 von 6 in
einer zweiten Position.
-
7c ist
eine Querschnittsansicht des in 6 gezeigten
Ausführungsbeispiels.
-
8a und 8b sind
Querschnittsansichten eines vierten Ausführungsbeispiels der vorliegenden
Erfindung.
-
9a und 9b sind
Querschnittsansichten eines fünften
Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung.
-
10a und 10b sind
Querschnittsansichten eines sechsten Ausführungsbeispiels der vorliegenden
Erfindung.
-
11a und 11b sind
Querschnittsansichten eines siebten Ausführungsbeispiels der vorliegenden
Erfindung.
-
12a und 12b sind
Querschnittsansichten eines achten Ausführungsbeispiels der vorliegenden
Erfindung.
-
13a und 13b sind
Querschnittsansichten eines neunten Ausführungsbeispiels der vorliegenden
Erfindung.
-
14a bis 14c zeigen
ein Dichtungsmittelaufbringungswerkzeug zur Verwendung mit der vorliegenden
Erfindung.
-
14d ist eine Querschnittsansicht entlang der Linien
14d-14d von 14a.
-
Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsbeispiele
-
In
1 bis
3 ist
eine Dichtungsmittelapplikatorspitze
10 zur Verwendung
mit einem Dichtungsmittelapplikationswerkzeug bzw. Dichtungsmittelaufbringungswerkzeug
(siehe
14a bis
14c)
dargestellt. Die Spitze
10 ist im Allgemeinen von konischer
Form und derart ausgestaltet, dass sie eine innere Mischkammer
12 aufweist.
Die Mischkammer
12 steht mit einem Paar von Leitungen bzw.
Kanälen
14 und
16 in
Verbindung, die jeweils ein Dichtungsmittel
18 beziehungsweise
20 zuführen, damit
dieses in der Mischkammer
12 intern gemischt werden kann.
Die Mittel
18 und
20 sind vorzugsweise diejenigen,
die in den Druckschriften
PCT/US98/07488 ,
PCT/US98/07846 ,
PCT/US98/21045 und
PCT/US99/04830 offenbart sind
und manuell unter einem von einem Anwender ausgeübten Druck aus den Reservoiren
(nicht gezeigt) abgegeben werden.
-
Wie
vorstehend erläutert,
bilden die Mittel 18 und 20, sobald sie gemischt
sind, ein Dichtungsmittel 22, das zur Aufbringung auf einen
in einer Entfernung befindlichen Bereich verwendet wird. Das Dichtungsmittel 22 gelangt
durch eine Applikationsleitung bzw. einen Applikationskanal 24,
die/der derart ausgestaltet ist, dass sie/er das Dichtungsmittel 22 zu
einer Applikationsöffnung 26 verbringt.
-
Die
Koagulationseigenschaften des Dichtungsmittels bewirken bisweilen,
dass die Abgabeöffnung
oder die Abgabeöffnungen
einer Applikationsvorrichtung verstopft werden, sodass sich der
Fluss aus dem Applikator verlangsamt oder abreißt.
-
Ein
Aspekt der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, ein nach
hinten erfolgendes Freiräumen
der Mischkammer zu ermöglichen,
wobei gleichzeitig der Strom von Mitteln 18 und 20 bei
diesem Freiräumen
begrenzt wird.
-
Die
Spitze 10 ist an einem Stift 28 montiert, der
verschiebbar bzw. gleitbar im Inneren einer Öffnung 29 aufgenommen
ist (3). Wie in 1 bis 3 dargestellt
ist, ist die Applikationsvorrichtung (siehe 14a bis 14c), um eine größere Reichweite zu ermöglichen,
mit einem verlängerten
Schaft 32 ausgestattet, wobei die Applikatorspitze 10 abnehmbar
am distalen Ende der Vorrichtung montiert ist.
-
Als
Alternative oder Ergänzung
hierzu werden Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 verwendet,
um ein Spülungsfluid
und/oder ein druckbeaufschlagtes Gas wie auch die Mittel 18 und 20 zuzuführen.
-
Obwohl
die Beschreibung im Zusammenhang mit einem Applikator mit erweiterter
Spitze erfolgt, ist einsichtig, dass die Dichtungsmittelventilsteuerungs-
und Freiräumungsmechanismen
gemäß vorliegender
Offenbarung auch durch andere Anwendungen verkörpert sein können, so
beispielsweise durch Anwendungen mit im Vergleich kürzeren Spitzen.
-
Zur
Erleichterung des Freiräumens
der Mischkammer 12 ist eine kreisförmige Platte 30 drehbar
an dem Stift 28 montiert. Die Platte 30 ist zwischen
der Spitze 10 und dem Schaft 32 angeordnet und
wird entweder manuell von dem Anwender oder durch Vorhandensein
einer in einer Entfernung angeordneten Betätigungsvorrichtung, so beispielsweise eines
Auslösers 150 (siehe 14a), betätigt.
-
Als
Alternative hierzu wird der Stift 28 und entsprechend die
Platte 30 aus einer von der Spitze 10 entfernten
Position herausgedreht. Diese Drehung kann durch den Abzug 150 erleichtert
werden.
-
Die
Spitze 10 ist über
den Stift 28 an dem Schaft 32 verschiebbar bzw.
gleitbar montiert. Der Stift 28 gleitet in den Schaft 32 und
von diesem weg. Hierdurch wird es möglich, dass die Spitze 10 in
den Richtungen des Pfeils 34 in die in 1 bis 3 dargestellten
Positionen bewegt wird.
-
Insbesondere 2 und 3 zeigen,
dass die kreisförmige
Platte 30 in den durch den Pfeil 36 angegebenen
Richtungen gedreht werden kann. Die kreisförmige Platte 30 weist
ein Paar von Öffnungen 38 und
eine Öffnung 40 auf.
Die Öffnungen 38 sind derart
ausgelegt, dass sie mit den Leitungen bzw. Kanälen 14 und 16 in
Ausrichtung befindlich sind, wenn die kreisförmige Platte 30 in
der in 3 gezeigten Position befindlich ist. Die Öffnung 40 ist
derart ausgelegt, dass sie mit der Mischkammer 12 in Ausrichtung
befindlich ist, wenn die kreisförmige
Platte 30 in der in 2 dargestellten
Position befindlich ist. Darüber
hinaus ist die Öffnung 40 größer als
die Öffnungen 38.
Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist die Öffnung 40 so
groß wie
die Mischkammer 12. Die größere Größe der Öffnung 40 trägt zu einer
vereinfachten Entfernung von verklumptem Material aus der Mischkammer 12 bei.
-
Falls
erwünscht,
können
die Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 sowie
die Öffnungen 38 radial
versetzt sein, um eine wechselseitige Verunreinigung bei einer Drehung
der Platte 30 zu vermeiden.
-
Wie
in 1 bis 3 zu sehen ist, verbringt ein
Anwender zu dem Zweck, das koagulierte Dichtungsmittel, das die
Leitung bzw. den Kanal 24 teilweise oder vollständig verstopft
hat, zu entfernen, die Platte 30 entsprechend in die in 2 dargestellte Position.
In dieser Position sind die Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 durch
die kreisförmige
Platte 30 abgesperrt, während
die Mischkammer 12 in Ausrichtung mit der Öffnung 40 befindlich
ist, sodass eine Saugkraft über
die Leitung bzw. den Kanal 42 auf die Mischkammer 12 wirken
kann.
-
Damit
kann die kreisförmige
Platte 30 gedreht werden, sodass eine Aufbringung des Dichtungsmittels 22 oder
eine Entfernung von koaguliertem Dichtungsmittel aus der Mischkammer 12 möglich werden.
-
Sobald
die kreisförmige
Platte 30 in die gewünschte
Position verbracht ist, bringt der Anwender entweder das Dichtungsmittel 22 auf
oder entfernt koaguliertes Dichtungsmittel aus der Mischkammer 12.
-
Um
das Entfernen von koaguliertem Dichtungsmittel zu erleichtern, wirkt
eine Saugkraft über eine
Saugleitung bzw. einen Saugkanal 42 auf die Mischkammer 12.
Entsprechend wird ein nach hinten erfolgendes Freiräumen der
Mischkammer 12, der Applikationsleitung bzw. des Applikationskanals 24 und
der Öffnung 26 möglich. Hierdurch
versetzt die vorliegende Erfindung einen Anwender in die Lage, die
Applikatorspitze 10, sollte sie verstopft worden sein,
freizuräumen.
Dieses Merkmal ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Spitze 10 während eines
chirurgischen Eingriffs verstopft wird. Entsprechend der vorliegenden
Erfindung kann der Anwender den verstopften Durchlass schnell und
auf eine für
ihn bequeme Weise freiräumen.
Darüber
hinaus verhindert das nach hinten erfolgende Freiräumen, dass
koaguliertes Dichtungsmittel in den Applikations- bzw. Aufbringungsbereich
abgegeben wird.
-
Die
Spitze 10 kann darüber
hinaus vollständig
entfernt werden, damit eine weitere Spitze aufgesetzt werden kann,
die andere Merkmale aufweist, so beispielsweise eine der Form nach
längere
Nase, eine größere oder
kleinere Applikationsöffnung,
eine gewinkelte Ausgestaltung am distalen Ende der Spitze 10 oder
eine beliebige andere Ausgestaltung, durch die die Aufbringung des
Dichtungsmittels 22 auf andere Weise erfolgen kann. Darüber hinaus kann
die Spitze 10 auch weggeworfen werden, damit beispielsweise
für jeden
Patienten eine neue Spitze aufgesetzt werden kann.
-
Gegebenenfalls
ist der Stift 28, damit eine unbeabsichtigte Entfernung
der Spitze 10 vermieden werden kann, mit einer Rückhaltevorrichtung 31 versehen.
Die Rückhaltevorrichtung 31 verhindert,
dass der Stift 28 vollständig von dem Schaft 32 entfernt wird.
Die Rückhaltevorrichtung
kann beispielsweise ein Endanschlag mit einem Durchmesser sein,
der größer als
derjenige der Öffnung 29 ist.
-
Darüber hinaus
kann die Bewegung der Spitze 10 weg von dem Schaft 32 auch
durch einen Arretiermechanismus begrenzt werden, so beispielsweise
eine federbelastete Kugellagervorrichtung, die in Ausnehmungen aufgenommen
ist, die entlang der Öffnung 29 angeordnet
sind, wobei die Spitze 10 in verschiedenen Abständen von
dem Schaft 32 in Positionen arretiert werden kann.
-
Ein
bevorzugter äußerer Aufbau
der Spitze 10 ist eine stumpfe Stiftspitze, die, wie gezeigt,
den Zugang zu Stellen im Inneren eines Behandlungsobjektes erleichtert,
wodurch eine manipulierbare Abgabespitze bereitsteht und verhindert
wird, dass Gewebe durch scharfe oder voluminöse Vorsprünge beschädigt wird.
-
Zusätzlich oder
als alternatives Ausführungsbeispiel
hierzu sind, wenn ein Rückwärtssog auf
die Mischkammer 12 wirkt, die Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 mit
Einwegklappventilen bzw. Einwege-Klappenventilen 15 beziehungsweise 17 (siehe
gestrichelte Linien in 1) ausgestattet. Die Klappenventile 15 und 17 verhindern,
dass ein Strömen
aus der Mischkammer 12 zurück in die Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 vor
sich geht. Bei diesem Ausführungsbeispiel
kann der Rückwärtssog auch auf
die Kanäle
bzw. Leitungen 14 und 16 wirken, die Dichtungsmittel 18 und 20,
jedoch kein koaguliertes oder gemischtes Dichtungsmittel 22 zurückziehen. Bei
diesem Ausführungsbeispiel
kann der Rückwärtssog daher
eingesetzt werden, um koagulierendes Dichtungsmittel 22 zu
entfernen, ohne dass das Dichtungsmittel 18 und 20 mitgezogen
würde.
-
Bei
einem anderen Ausführungsbeispiel
werden Ventile 15 und 17 verwendet, um die Leitungen bzw.
Kanäle 14 und 16 vollständig abzusperren,
wobei die Ventile betätigt
werden, wenn ein Rückwärtssog auf
die Mischkammer 12 wirkt.
-
Alternativ
sind die Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 entsprechend
den mitanhängigen
und im Commonly-Owned-Status befindlichen Patentanmeldungen flexibel
und können
leicht manipuliert werden. Bei diesem Ausführungsbeispiel ermöglichen die
flexiblen Eigenschaften der Kanäle
bzw. Leitungen 14 und 16, dass diese eingeschnürt oder
leicht verengt werden können,
um einen Fluss durch diese hindurch zu verhindern. Entsprechend
werden die Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 eingeschnürt, um einen
Fluss der Dichtungsmittel 18 und 20 zu verhindern,
wenn ein Rückwärtssog auf
die Mischkammer 12 wirkt.
-
Ein
derartiges Einschnüren
der Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 kann
entweder am distalen oder am proximalen Ende einer Applikationsvorrichtung
erfolgen, so beispielsweise bei der in 14a und
in den vorgenannten mitanhängigen
Patentanmeldungen dargestellten Applikationsvorrichtung.
-
Das
Einschnürung
der Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 entweder
am proximalen oder am distalen Ende der Applikationsvorrichtung
zusätzlich
zum Absperren der Kanäle
bzw. Leitungen 14 und 16 zum nach hinten erfolgenden
Freiräumen
erzeugt zudem eine hydraulische Kraft oder einen hydraulischen Stoß durch
die Kanäle
bzw. Leitungen 14 und 16. Dies drängt eine
kleine Menge der Mittel 18 und 20 vor dem Einwirken
des Rückwärtssoges
heraus.
-
Dieses
Herausdrängen
einer kleinen Menge der Mittel 18 und 20 aus den
Kanälen
bzw. Leitungen 14 und 16 unterstützt das
Entfernen von koaguliertem Dichtungsmittel 22 aus den Öffnungen
der Leitung bzw. Kanäle 14 und 16,
die mit der Mischkammer 12 in Verbindung stehen.
-
Ein
Anordnen des Mechanismus zum Einschnüren der Kanäle bzw. Leitungen 14 und 16 am proximalen
Ende der Applikationsvorrichtung stellt für den Anwender ein ergonomisches
Mittel zum Schließen
der Kanäle
bzw. Leitungen 14 und 16 bereit.
-
Entsprechend
kann eine durch einen Auslöser
betätigte
Vorrichtung für
den Anwender ergonomisch angebracht werden, um die Kanäle bzw.
Leitungen 14 und 16 einzuschnüren, und eine hydraulische
Kraft der Dichtungsmittel 18 und 20 erzeugen, um
koaguliertes gemischtes Dichtungsmittel 22 zu entfernen.
-
Wie
in 14d dargestellt ist, kann ein
Paar von flexiblen Gelenken 21, das von einem anwenderseitig
betätigten
Auslöser
betätigt
wird, die Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 in
der durch gestrichelte Linien dargestellten Position wirkungsvoll
einschnüren. Eine
derartige Betätigung
erzeugt eine Kraft des Dichtungsmittels 18 und 20 in
Richtung der Pfeile 19.
-
Alternativ
können
die Gelenke 21 durch eine verschiebbare bzw. gleitbare
Rolle, einen verschiebbaren bzw. gleitbaren Schieber mit einer Öffnung,
deren Größe sich
verringert, sodass die Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 wirksam
eingeschnürt
werden, oder ein beliebiges anderes mechanisches Äquivalent
ersetzt werden, das die Leitungen bzw. Kanäle 14 und 16 unter
Einsatz einer anwenderseitig aufgebrachten Kraft zur Rückverbringung
in die nichtverengte Position nach Entfernung der Kraft absperren kann.
-
Darüber hinaus
begrenzt eine derartige proximale Anordnung des Einschnürungsmechanismus auch
die Anzahl der Funktionsteile am distalen Ende der Vorrichtung,
die im Allgemeinen in schwer zugängliche
Bereiche eingeführt
wird und entsprechend eine geringe Gesamtgröße aufweist.
-
In 4, 5a und 5b ist
ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung dargestellt. Bei diesem Ausführungsbeispiel
sind die Komponenten und/oder analog wirkenden Teile oder Funktionen
mit Ähnlichkeit
zu denjenigen in 1 bis 3 mit Inkrementen
von 100 bezeichnet. Hier ist die Wegverbindung der Mischkammer 112 mit
der Leitung bzw. dem Kanal 142 durch einen Schieber 130 begrenzt.
Der Schieber 130 besteht aus einem flexiblen Material (so
beispielsweise Kunststoff oder Metall), ist verschiebbar bzw. gleitbar im
Inneren der Spitze 110 angeordnet und wird vom Anwender
an geeigneter Stelle in einer Entfernung von der Applikatorspitze 110 betätigt.
-
Der
Schieber 130 ist derart ausgelegt, dass er eine Öffnung 140 aufweist,
die, wenn sie in der in 5b gezeigten
Position befindlich ist, ein nach hinten erfolgendes Freiräumen der
Mischkammer 112, was bereits erläutert worden ist, möglich macht.
Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist die Öffnung 140 wenigstens
so groß wie
die Öffnung
in der Mischkammer 112. Dennoch kann die Öffnung 140 größer als
die Öffnung
in der Mischkammer 112 ausgebildet sein. Nach dem Freiräumen der
Mischkammer 112 von dem koagulierten Dichtungsmittel wird der
Schieber 130 anschließend
in die in 5a gezeigte Position bewegt.
Die Öffnung 140 des
Schiebers 130 ist mit einem Paar von Schneiden 141 versehen,
die an jedwedem Ende der Öffnung 140 angeordnet
sind. Bewegt sich der Schieber aus den in 5a und 5b gezeigten
Positionen heraus, so wird daher beliebiges koaguliertes Dichtungsmittel von
den Schneiden 141 abgeschert und durch die Leitung bzw.
den Kanal 142 herausgezogen.
-
Um
die Bewegung des Schiebers 130 zurück in die in 5a gezeigte
Position zu erleichtern, kann ein federbetätigter Auslöser 150 (14a) derart ausgestaltet sein, dass er die Bewegung
des Schiebers 130 auslöst.
Dann muss der Anwender nur den Auslöser freigegeben, woraufhin
sich der Schieber 130 zurück in die in 5a dargestellte
Position bewegt.
-
Alternativ
kann die Auslöserbewegung
des Schiebers 130 auch mit der Aufbringung des Dichtungsmittels 122 (Aufbringen
der Dichtungsmittel 118 und 120) verknüpft sein.
Bei dieser Variante wird die Aufbringung des Dichtungsmittels 122 durch
Betätigen
eines Auslösers
verursacht, der den Schieber 130 gleichzeitig in die in 5a gezeigte
Position bewegt. Gibt der Anwender den Auslöser frei, so hört die Aufbringung
des Dichtungsmittels 122 auf, und der Schieber 130 bewegt
sich in die Position von 5b, woraufhin
ein nach hinten erfolgendes Freiräumen möglich wird.
-
Darüber hinaus
ist der dargestellte Auslöser 150 in
einer Entfernung von der Applikatorspitze 10 angeordnet.
Entsprechend können
die Freigabe der Dichtungsmittel 18 und 20, des
gemischten Dichtungsmittels 22 und das nach hinten erfolgende
Freiräumen
der Spitze 10 aus einer Entfernung heraus gesteuert bzw.
geregelt werden.
-
Zudem
kann bei einer weiteren Alternative eine konstante Saugkraft auf
die Leitung bzw. den Kanal 142 in Richtung des Pfeils 135 wirken.
Damit hört,
wie vorstehend erläutert,
wenn der Anwender den Auslöser
freigibt, die Aufbringung des Dichtungsmittels 122 auf,
und der Schieber 130 bewegt sich automatisch in die Position
von 5b, woraufhin ein nach hinten erfolgendes Freiräumen instantan eingeleitet
werden kann.
-
Aus
alledem ergibt sich, dass die Mischkammer 112 wirksam gegenüber der
Leitung bzw. dem Kanal 142 abgesperrt wird, während die
Leitungen bzw. Kanäle 114 und 116 noch
in Verbindung mit der Mischkammer 112 sind. In dieser Position
können
die Dichtungsmittel 118 und 120 nunmehr der Mischkammer 112 vermöge eines
positiven Drucks aus den Kanälen
bzw. Leitungen 114 und 116 zugeführt werden.
Dies ermöglicht
eine turbulente Mischung der Mittel vor der Aufbringung.
-
In 6, 7a, 7b und 7c ist
ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung dargestellt. Bei diesem Ausführungsbeispiel
sind Komponenten und/oder analog wirkende Teile oder ähnliche
Funktionen mit (hinzuaddierten) Vielfachen von 100 bezeichnet.
Hier wird das nach hinten erfolgende Freiräumen der Mischkammer 212 durch
ein Siliziumrohr 240 begrenzt.
-
Das
Siliziumrohr 240 ist mit einem Ende an einer Leitung bzw.
einem Kanal 230 und mit dem anderen Ende an der Mischkammer 212 angebracht. Die
Leitung bzw. der Kanal 230 ist innerhalb einer zweiten
Leitung bzw. eines zweiten Kanals 242 angeordnet, die/der
dem Durchmesser nach größer als
die Leitung bzw. der Kanal 230 ist.
-
Die
flexiblen Eigenschaften des Siliziumrohres 230 und der
Durchmesser der Leitung bzw. des Kanals 242 ermöglichen,
dass die Leitung bzw. der Kanal 230 in der mit dem Pfeil 234 angedeuteten Richtung
gedreht werden.
-
Wie
in 7b gezeigt ist, ermöglichen in dieser Position
die Leitung bzw. der Kanal 230 und das Siliziumrohr 240 das
nach hinten erfolgende Freiräumen
der Mischkammer 212. Wird die Leitung bzw. der Kanal 230 gedreht,
so wird das Siliziumrohr 240 verdreht bzw. verwunden, und
die Leitung bzw. der Kanal 230 wird näher an die Mischkammer 212 herangezogen.
Schließlich
ist das Siliziumrohr 240 so weit verdreht, dass die Verbindung
von der Leitung bzw. dem Kanal 230 zu der Mischkammer 212 abgesperrt
ist. In dieser Position können
die Mittel 218 und 220 nunmehr der Mischkammer 212 vermöge des positiven
Drucks aus den Leitungen bzw. Kanälen 214 und 216 zugeführt werden,
um ein turbulentes Mischen hiervon vor der Aufbringung zu ermöglichen.
-
Befindet
sich das Siliziumrohr 240 in der in 7b dargestellten
Position, so sind die Leitungen bzw. Kanäle 214 und 216 abgesperrt,
wodurch ein Rückwärtssaugen
der Dichtungsmittel 218 und 220 verhindert wird.
Ein derartiges Blockieren kann durch das Einschnüren der Leitungen bzw. Kanäle 214 und 216 gefördert werden.
-
In 7c ist
das entgegengesetzte bzw. gegenüberliegende
Ende des Schaftes 232 dargestellt. Hierbei erstreckt sich
die Leitung bzw. der Kanal 230 von der Leitung bzw. dem
Kanal 242 aus nach außen,
um eine erweiterte Fläche
bereitzustellen, die einen Anwender in die Lage versetzt, die Leitung bzw.
den Kanal 230 einfach zu manipulieren.
-
Das
Verdrehen der Leitung bzw. des Kanals 230 erzeugt ein Torsionsmoment,
das bei Freigabe der Leitung bzw. des Kanals 230 verursacht,
dass das Siliziumrohr 240 in seine unverdrehte Position zurückkehrt.
-
Alternativ
kann, um den Anwender zu unterstützen,
die Leitung bzw. der Kanal 230 derart ausgestaltet sein,
dass er einen Arretiermechanismus aufweist, so beispielsweise eine
Rückhaltevorrichtung mit
einem Sperrzahnrad und einer Sperrklinke oder Äquivalente zu, um das Siliziumrohr 240 in
seiner verdrehten Position zu halten.
-
In 8a und 8b ist
ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt. Hier wird die Verbindung der Mischkammer 312 mit
der Leitung bzw. dem Kanal 342 durch Vorsehen eines Klappenventils 330 begrenzt.
Das Klappenventil 330 ist vorzugsweise aus einem steifen
Material, so beispielsweise gehärtetem
Kunststoff oder Metall, hergestellt und öffnet und schließt sich
infolge einer Betätigung
durch einen Betätigungsarm 331.
Die Betätigung
des Betätigungsarmes 331 verursacht,
wie durch den Pfeil 334 angedeutet ist, dass sich das Klappenventil 330 entweder öffnet oder
schließt.
Das Klappenventil 330 ist schwenkbar an der Innenfläche der
Leitung bzw. des Kanals 342 vermöge des Einsatzes eines Gelenkes
oder eines anderen äquivalenten
Mechanismus gesichert.
-
Das
Klappenventil 330 ist in einer Ausnehmung in der Leitung
bzw. dem Kanal 342 (wie in 8b dargestellt
ist) aufgenommen, wenn es sich in seiner offenen Position befindet.
Die Wirkung des Klappenventils 330 unterstützt das
ungehinderte Freiräumen
der Mischkammer 312. Wie vorstehend erläutert worden ist, kann die
Betätigung
des Ventils 330 mit der Aufbringung des Dichtungsmittels 22 (das
heißt
durch den Einsatz eines Auslösermechanismus)
verknüpft
sein.
-
Darüber hinaus
werden, wenn das Klappenventil 330 in der in 8b dargestellten
Position befindlich ist, die Leitungen bzw. Kanäle 314 und 316 (nicht
dargestellt) abgesperrt, um einen Rückwärtssog der Dichtungsmittel 318 und 320 zu
verhindern. Eine derartiges Blockieren kann durch das Einschnüren der
Leitungen bzw. Kanäle 314 und 316 erleichtert
werden, was mit der Betätigung
des Klappenventils 330 endet.
-
Alternativ
kann, wie in 9a und 9b dargestellt
ist, der Kanal bzw. die Leitung 342 ein flexibles Siliziumrohr
sein, das durch die Verwendung eines verschiebbar bzw. gleitbar
gesicherten Schiebers 330 geöffnet oder geschlossen wird.
Der Schieber 330 ist mit einer Öffnung oder einem Schlitz 340 ausgestattet,
deren/dessen Größe sich
verringert und der/die daher die flexible Leitung bzw. den flexiblen
Kanal 342 verengt, bis dieser/diese wirksam abgesperrt
ist (wie in 9a gezeigt ist).
-
Die
Bewegung des Schiebers 330 kann durch die Betätigung eines
Auslösers
erfolgen, der bezüglich
einer anwenderseitigen Betätigung
ergonomisch ist.
-
Das
wirksame Schließen
der Leitungen bzw. Kanäle 314 bzw. 316 wird,
wie vorstehend erläutert, vereinfacht,
um einen Sog der Mittel 318 und 320 zu verhindern,
während
Verklumpungen aus der Mischkammer 312 entfernt werden.
-
Bei
einem anderen Ausführungsbeispiel
ist die Spitze 410 mit einem doppeltwirkenden Ventil zum
Absperren der Mischkammer 412 von dem Kanal 442 versehen.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist
die Leitung bzw. der Kanal 442 ein flexibles Siliziumrohr,
weshalb die Wände
von einem Paar von angelenkten Einschnürungsarmen 430 betätigt werden können. Wie
in 10a dargestellt ist, sind die Arme 430 derart
angelenkt, dass sie die Wände
des Siliziumrohres 442 nach innen biegen. Damit wird, wenn sich
die Arme 430 nach innen bewegen, das Siliziumrohr 442 zusammengedrückt, wodurch
sich eine wirksame Abdichtung der Mischkammer 412 gegenüber der
Leitung bzw. dem Kanal 442 ergibt.
-
Die
elastischen Eigenschaften des Siliziumrohres 442 verursachen
bei Freigabe, dass die Leitung bzw. der Kanal 442 in seine
nichtverengte Position zurückkehrt.
In dieser Position ist ein nach hinten erfolgendes Freiräumen des
Bereiches 412 möglich (10b).
-
Das
wirksame Schließen
der Leitungen bzw. Kanäle 414 bzw. 416 ist,
wie vorstehend erläutert, vereinfacht,
um einen Sog der Mittel 418 und 420 zu verhindern,
während
Verklumpungen aus der Mischkammer 412 entfernt werden.
-
Alternativ
ist, wie in 11a und 11b dargestellt
ist, die Leitung bzw. der Kanal 442 ein Siliziumrohr, wobei
die Außenwand
der Leitung bzw. des Kanals 442 im Inneren des Schaftes 432 angeordnet
ist, um den Bereich der Leitungen bzw. Kanäle 414 und 416 zusätzlich festzulegen.
Entsprechend kann die flexible Wand der Leitung bzw. des Kanals 442 von
einem Paar von angelenkten Armen 430 (11b) nach außen
eingeschnürt
werden. In dieser Position ist ein nach hinten erfolgendes Freiräumen der
Mischkammer 412 möglich,
während
zudem ein wirksames Absperren der Leitungen bzw. Kanäle 414 und 416 stattfindet.
Damit kann der Sog auf die Mischkammer 412 wirken, ohne
dass die Mittel aus den Leitungen bzw. Kanälen 414 und 416 herausgesogen
würden.
-
Darüber hinaus
sind die angelenkten Arme 430 auch derart ausgestaltet,
dass sie die Leitung bzw. den Kanal 442 gegenüber der
Mischkammer 412 (wie in 11a dargestellt
ist) absperren.
-
Alternativ
ist, wie in 12a und 12b dargestellt
ist, ein Paar von Schiebern 430, von denen jeder eine Noppe 431 zur
Einschnürung
der flexiblen Leitungen bzw. Kanäle 414 und 416 aufweist, vorgesehen,
um ein nach hinten erfolgendes Freiräumen zu ermöglichen, während gleichzeitig die Leitungen
bzw. Kanäle 414 und 416 eingeschnürt werden. Bei
diesem Ausführungsbeispiel
sind die Enden der Schieber 430 gewinkelt ausgebildet,
sodass sie rückwärts gleiten,
während
sie die flexiblen Leitungen bzw. Kanäle 414 und 416 verengen.
-
Bei
einer anderen Variation (13a und 13b) wird die Verbindung der Mischkammer 412 und
der Leitung bzw. des Kanals 442 von einem Absperrventil 430 reguliert.
Das Ventil 430 ist derart ausgelegt, dass die Leitungen
bzw. Kanäle 414 und 416 abgesperrt
werden, wenn das Ventil sich in seiner geöffneten Position befindet.
-
Die
vorliegende Erfindung stellt eine neuartige chirurgische Vorrichtung
zum Aufbringen eines schnell koagulierenden Dichtungsmittels auf
nichtfreiliegende oder innere biologische Flächen, so beispielsweise anatomische
Flächen
bei Mensch oder Tier, bereit, die nur aus einer Entfernung zugänglich sind,
wobei zudem ein nach hinten erfolgendes Freiräumen der Applikationsvorrichtung
möglich
ist.
-
Damit
kann ein Chirurg oder ein anderer Anwender die Applikatorspitze
in einen Hohlraum eines Objektes einführen, den Applikator betätigen, sodass dieser
das Dichtungsmittel abgibt, das Dichtungsmittel an geeigneten Orten
in dem Hohlraum des Objektes aufbringen, den Applikator herausziehen,
ihn derart manipulieren, dass er in eine Freiräumkonfiguration gelangt, einen
Sog zum Wegräumen
von Verstopfungen aufbauen und gegebenenfalls den Applikator nochmals
einführen,
um weiteres Dichtungsmittel aufzubringen.
-
Darüber hinaus
kann der Anwender aus einer Entfernung die Freigabe des Dichtungsmittels und/oder
der Dichtungsmittelkomponenten vermöge mechanischer Komponenten
steuern bzw. regeln, die in der vorliegenden Anmeldung dargestellt
und beschrieben worden sind.
-
Darüber hinaus
ermöglichen
alternative Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung, dass der Applikator in eine Freiräumkonfiguration
verbracht wird, ohne dass die Applikatorspitze entfernt werden müsste.
-
Obwohl
vorstehend illustrative Ausführungsbeispiele
der Erfindung beschrieben worden sind, ist augenscheinlich, dass
sich einem Fachmann auf dem einschlägigen Gebiet weitere Abwandlungen
erschließen.