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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Behandlung von Abwässern. Genauer
gesagt, besteht ihre Aufgabe darin, Verfahren zur Behandlung solcher
Abwässer,
die dem Stand der Technik zuzurechnen sind, zu optimieren. Diese
Optimierung erleichtert das Entfernen von Schwebstoffen und/oder
kolloidal gelösten
Stoffen aus den behandelten Abwässern.
Die Abwässer,
die mehr oder weniger konzentrierte Suspensionen darstellen, können insbesondere
aus Prozesswasser, zum Beispiel der Papierindustrie, aus industriellem
oder kommunalem Abwasser oder sogar aus Flusswasser oder auch aus Schlamm,
insbesondere aus Klärschlamm,
der aus Abwässern
dieser Art stammt, bestehen.
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Die
Verfahren zur Behandlung solcher Abwässer haben, in Abhängigkeit
vom Einsatzgebiet, zum Ziel, konzentrierte Abwässer, flüssige Schlämme oder eingedickte Schlämme herzustellen.
Sie können
auch darauf abzielen, Füllstoffe
auf einem Substrat abzuscheiden; oder, allgemeiner ausgedrückt, die
betreffenden industriellen Abwässer
von einem Teil ihrer Stofffracht zu befreien. Die Verfahren umfassen
im Allgemeinen mehrere Schritte, wobei große Mengen an Reagenzien zur
Behandlung eingesetzt werden: Reagenzien zur chemischen Konditionierung
und, wenn erforderlich, Schaumverhüter. Die Reagenzien zur chemischen
Konditionierung, bei denen es sich um Mineralsalze oder synthetische
organische Polymere handelt, sind dem Fachmann bekannt und dienen
als Koagulations- und/oder Flockungsmittel. Sie erleichtern das
Agglomerieren des festen Schwebstoffe – d.h. der Kleinpartikel und
der kolloidal gelösten
Partikel – und
somit das spätere Abscheiden
der flüssigen
von der festen Phase mit Hilfe von Behandlungsverfahren, deren Wirkprinzipien
im Wesentlichen physikalischer Natur sind (Dekantieren, Zentrifugieren,
Filtrieren...). In der Papierherstellung, bei einem Einsatz im Prozesswasser, verbessern
sie das Agglomerieren und Fixieren der Füllstoffe (des Typs Talkum,
Kaolin, ...) oder der Farbpartikel (organischer oder mineralischer
Art) auf dem Cellulosesubstrat.
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Die
Kosten der chemischen Reagenzien dieser Art können bis zu 50 % der Betriebskosten
einer Einrichtung zur Abwasserbehandlung, wie etwa einer kommunalen
Kläranlage,
ausmachen.
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Die
Optimierung gemäß der vorliegenden
Erfindung, welche im vorliegenden Text näher ausgeführt wird, ist insbesondere
dahingehend von Interesse, dass ihre Umsetzung eine wesentliche
Verringerung der Mengen an Reagenzien, die zur Behandlung erforderlich
sind, ermöglicht
und somit auch eine Senkung der Betriebskosten in einem entsprechenden
Ausmaß erlaubt.
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In
den Patentanmeldungen JP-A-51 124 042 und JP-A-59 010 388 sind Verfahren
zur Abwasserbehandlung beschrieben, im Laufe derer den Abwässern eine
Mineralsäure
zugesetzt wird, um innerhalb der Abwässer Kohlendioxid freizusetzen.
In einer chemischen Reaktion greift die Mineralsäure die Carbonate, die im Abwasser
vorhanden sind oder die diesem zugesetzt wurden, an, um in situ
Kohlendioxid zu erzeugen. Im Schriftstück JP-A-59 010 388 ist die Behandlung sehr basischer
Abwässer
beschrieben. Diesen wird Säure
in einer Menge zugesetzt, die ausreicht, um den pH-Wert auf 4 bis
5 einzustellen.
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Das
Kohlendioxid, welches somit durch Einwirken einer starken Säure auf
einen alkalischen Stoff in situ erzeugt wird, übt im Hinblick auf das physikalische
Phänomen
der Flotation eine begünstigende
Wirkung aus, die rein mechanischer Natur ist. Diese begünstigende
Wirkung beruht auf dem Einwirken der Gasbläschen, die zur Oberfläche aufsteigen:
dies wird als Flotation bezeichnet. Unter den genannten Bedingungen
kann sie nicht auf einer echten chemischen Wirkung des Gases beruhen,
da dieses sich im Abwasser nur in sehr geringen Mengen löst.
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Es
versteht sich indes, dass der begünstigenden Wirkung des Gases
die Nachteile gegenüberstehen,
die damit vermacht sind, zum einen im Rahmen des Verfahrens eine
starke Säure
einzusetzen und zum anderen, durch Zugabe dieser Säure zum
behandelten Abwasser, diesem Anionen des Typs Sulfat oder Chlorid
zuzuführen.
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Die
erfindungsgemäße Optimierung
beruht weder auf dem Einwirken einer Mineralsäure auf die behandelten Abwässer noch
auf der mechanischen Wirkung eines Gases. Sie beruht auf der chemischen Wirkung
von Kohlendioxid, oder, anders ausgedrückt, auf einem Zusatz von Hydrogencarbonaten und
Carbonaten zum behandelten Abwasser. Anhand der folgenden Ausführungen
wird der Fachmann dies ohne Schwierigkeiten verstehen.
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Die
Anmelderin hat also die Idee entwickelt, CO2 in
neuartiger Weise zur Behandlung von mehr oder weniger konzentrierten
Abwässern
des Typs Prozesswasser, industrielles oder kommunales Abwasser sowie
von Schlämmen,
insbesondere solchen, der aus Abwässern dieser Art stammen, zu verwenden.
Wie die herkömmlichen
Verfahren umfasst das Verfahren mindestens einen Schritt zur physikalischen
Trennung einer flüssigen
Phase und einer feststofflichen Phase, die innerhalb der flüssigen Phase
dispergiert ist (durch Verfahren des Typs Dekantieren, Flotieren,
Filtrieren, ...) (das zu behandelnde Abwasser, welches eine solche
feststoffliche Phase in Dispersion in einer flüssigen Phase enthält, wird einem
Schritt dieser Art unterzogen, und für den Fall, dass das Verfahren
mehrere Schritte dieser Art umfasst, werden diese Schritte, die
sich vom ersten unterscheiden, auf denjenigen Teil des Abwassers
angewendet, der bereits den vorhergehenden unterzogen wurde) sowie
die Zugabe (die mindestens einmal erfolgt) von chemischen Reagenzien
zur Koagulation und/oder Flockung und möglicherweise, wenn erforderlich,
von Schaumverhütern
zu den behandelten Abwässern,
um den Ablauf und die Ausbeute dieses Trennungsschrittes zu verbessern.
Das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass es darüber hinaus den
Zusatz von Kohlendioxid (CO2) zu den behandelten
Abwässern
umfasst, und zwar in einer Menge, die ausreicht, um diesen einen
pH-Wert von weniger als 7,8 zu verleihen.
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Dieser
Kohlendioxidzusatz stellt die Optimierung im Sinne der Erfindung
dar, denn die Anmelderin hat dessen begünstigende Wirkung auf die Entfernung
von Schwebstoffen und/oder kolloidal gelösten Stoffen, die im behandelten
Abwasser enthalten sind, und, allgemeiner ausgedrückt, auf
die Trennung der flüssigen
und feststofflichen Phase des Abwassers aufgezeigt.
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Gemäß der Erfindung
wird das Kohlendioxid nicht in situ erzeugt. Weiterhin wird es nicht
zum einfachen Erzeugen und Gasbläschen
zugesetzt. Es wird unter derartigen Bedingungen zugesetzt, dass es
eine echte chemische Wirkung ausübt,
wobei die chemische Wirkung insbesondere ein Absinken des pH-Wertes
des Abwassers hervorruft. Um eine solche chemische Wirkung auszuüben, wird
es in dem Abwasser gelöst,
wobei es innerhalb desselben (Hydrogen)carbonate (Hydrogencarbonate
und Carbonate) erzeugt.
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Die
Anmelderin erklärt
sich die überraschenden
Ergebnisse, die sie beim Einsatz der Erfindung beobachtet hat, zumindest
teilweise durch das Vorhandensein dieser (Hydrogen)carbonate. Indem
die (Hydrogen)carbonate die Wirkung der chemischen Mittel zur Koagulation
und/oder Flockung sowie der Schaumverhüter verstärken, ermöglichen sie in diesem Bereich
erhebliche Einsparungen. Die Ergebnisse bleiben überraschend, denn bei Zusatz
von Sulfaten konnten die nicht die gleichen begünstigenden Wirkungen erzielt
werden.
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Daneben
sei darauf hingewiesen, dass der Zusatz von CO2,
der im Rahmen der vorliegenden Erfindung empfohlen wird, über die
Spareffekte bei den chemischen Reagenzien hinaus es auch ermöglicht, die
Bildung von Struvit (Mg(NH4)(PO4),
8H2O), einem Stoff, der in Leitungsnetzen
problematischer Ablagerungen hervorrufen kann, zu verhindern. Gemäß dem Stand
der Technik muss zum diesem Zwecke FeCl3 eingesetzt
werden. Der erfindungsgemäße Zusatz
von CO2 hat weiterhin vorteilhafte Auswirkungen bei
der möglichen
Durchführung
eines Schrittes zur Phosphatfällung.
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Wenn
von CO2-Zusatz die Rede ist, sollte darunter
im Allgemeinen ein Zusatz verstanden werden, der mindestens einmal
erfolgt.
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Vorteilhafterweise
erfolgt der CO2-Zusatz vor dem Zusatz der
chemischen Reagenzien zur Koagulation und/oder Flockung und/oder
der Schaumverhüter,
oder aber zum gleichen Zeitpunkt. Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform
des Verfahrens der Erfindung erfolgt ein CO2-Zusatz
vor dem Zusatz von Schaumverhütern
und/oder ein CO2-Zusatz erfolgt vor mindestens
einem Zusatz von chemischen Reagenzien zur Koagulation und/oder
Flockung.
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Im
Folgenden soll die Erfindung in genauerer Weise im Zusammenhang
mit ihrem technischen Umfeld erläutert
werden. Bei dem Umfeld handelt es sich um Behandlung folgender Abwässer:
- – verdünnte Abwässer, die
lediglich konzentriert werden sollen,
- – verdünnte Abwässer, die
behandelt werden, um flüssige
Schlämme
zu erhalten,
- – flüssige Schlämme, die
behandelt werden, um eingedickte Schlämme zu erhalten,
- – verdünnte Abwässer, die
behandelt werden, um eingedickte Schlämme zu erhalten (über flüssige Schlämme als
Zwischenstufe),
- – Abwässer mit
Stofffrachten, die derart behandelt werden sollen, dass sie von
mindestens einem Teil der Stofffracht befreit werden, um beispielsweise
diese Stoffe um einem Substrat zu fixieren.
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Je
nach dem vorliegenden Fall kann der erfindungsgemäße Einsatz
von CO2 dazu dienen, das Entfernen von Schwebstoffen
und/oder kolloidal gelösten
Stoffen, die im Abwasser enthalten sind (und somit möglicherweise
Füllstoffe
darstellen) zu erleichtern, und zwar mit dem Ziel, diese entweder
später
wiederzugewinnen oder aber auf einem Substrat zu fixieren.
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In
jedem Fall kann die Abwasserbehandlung gemäß mehreren Varianten durchgeführt werden,
die jeweils mehr oder weniger Schritte aufweisen. Sie kann sich
auf Behandlung von Wässern
oder von Schlämmen
beschränken
oder aber weitere vor- oder nachgeschaltete Schritte umfassen, um
aus Wässern
eingedickte Schlämme
zu erhalten... Bevor die Abwässer
Schritten zur Trennung in eine feststoffliche und eine flüssige Phase
(Filtrat) unterzogen werden, umfasst die Behandlung den Zusatz von
chemischen Reagenzien zur Koagulation und/Flockung zum Abwasser,
wobei es sich bei den zugesetzten Stoffen um Mineralsalze und/oder
synthetischer organische Polymere handelt. Bei diesen Reagenzien, mit
denen der Fachmann vertraut ist, kann es sich insbesondere um Aluminiumsalze
wie etwa Aluminiumsulfat (Al2(SO4)3,18H2O)
und Aluminiumchlorid (AlCl3,6H2O);
um Aluminiumpolymere, insbesondere um Aluminiumpolyacrylate (PAC);
um Eisensalze wie etwa Eisen(III)chlorid (FeCl3,6H2O) und Eisen(III)sulfat (Fe2(SO4)3, 9H2O);
um anionische Polyelektrolyten wie etwa Acrylamid-Acrylat-Copolymere mit
hohem Molekulargewicht; um nichtionische Polymer wie etwa Polyacrylamide;
sowie um kationische Polyelektrolyten und zwar insbesondere um solche,
deren kationische Gruppen durch quaternäre Ammoniumgruppen oder Aminsalze
gebildet werden, handeln...
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Die
Behandlung umfasst ebenfalls, wenn erforderlich, den Zusatz von
Schaumverhüter
zu verdünnten
Abwässern.
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Derartige
verdünnte
Abwässer
können
im Vorfeld neutralisiert werden (sodass ihr pH-Wert zwischen 8 und
8,5 liegt), woraufhin sie, falls dies erforderlich ist, mit Schaumverhütern behandelt
werden, um dann mit Hilfe von chemischen Reagenzien zur Koagulation
und/oder Flockung behandelt zu werden, bevor sie dem Dekantieren
und Filtrieren unterzogen werden. Somit werden zum einen ein Filtrat und
zum anderen entweder Abwässer
von höherer Konzentration
oder flüssige
Schlämme
erhalten. Diese Schlämme,
oder andere Schlämme,
welche auf andere Weise erhalten wurden, können, nachdem sie möglicherweise
einer natürlichen
Gärung
oder einer bakteriellen Verdauung unterzogen wurden, eingedickt
werden, und zwar in einem oder in mehreren Schritten, im Laufe derer
sie erneut mit Hilfe chemischer Reagenzien zur Koagulation und/oder
Flockung behandelt werden.
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Gemäß der Erfindung
wird also in dieser Abfolge von Schritten mindestens einmal CO2 zugesetzt.
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Der
Zusatz kann bereits weit im Vorfeld des Verfahrens stattfinden,
insbesondere bei der Neutralisierung der Abwässer, wenn eine solche Neutralisierung
durchgeführt
wird.
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In
der Tat ist es im Rahmen der Erfindung nicht ausgeschlossen, dass
das CO2 in einer Menge zugesetzt wird, die
dazu geeignet ist, gleichzeitig die Neutralisierung zu bewirken
(Absinken des pH-Wertes auf ungefähr 8 bis 8,5) und eine Rolle
als chemischer Wirkstoff im Sinne der Erfindung auszuüben (wodurch
der pH-Wert auf unter 7,8 abgesenkt wird). Im Allgemeinen wird es
jedoch bevorzugt, die Abwässer,
falls dies erforderlich ist, in herkömmlicher Weise, insbesondere
durch Anwendung einer Säure,
zu neutralisieren und das Kohlendioxid nach der Neutralisierung
(nach der Säure)
zum Einsatz zu bringen.
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Im
Rahmen einer vorteilhaften Variante der Verwendung der Erfindung
erfolgt der CO2-Zusatz somit im Vorfeld
des Verfahrens, und zwar vor oder während der Zugabe von chemischen
Reagenzien zur Koagulation und/oder Flockung sowie möglicherweise
von Schaumverhütern,
aber nach einem möglichen
Neutralisierungsschritt. Somit wird das CO2 dünnflüssigen Abwässern zugesetzt,
deren pH-Wert im Allgemeinen zwischen 8 und 8,5 liegt, um diesen pH-Wert
auf weniger als 7,8 abzusenken.
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Für den Fall,
dass Schaumverhüter
zum Einsatz kommen, erfolgt der CO2-Zusatz
vorteilhafterweise vor der Zugabe der Schaumverhüter. Wie bereits erwähnt wurde,
wurde ein erheblicher Einspareffekt hinsichtlich der Menge an Schaumverhüter, die zum
Erzielen der gewünschten
Wirkung erforderlich war, beobachtet. Im genannten Falle ist es
keineswegs ausgeschlossen, mindestens einigen weiteren CO2-Zusatz nach dem Verfahren vorzunehmen,
und zwar vor oder während
der Zugabe von chemischen Reagenzien zur Koagulation und/oder Flockung.
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Für den Fall,
dass keine Schaumverhüter zum
Einsatz kommen, ist ebenfalls, vorteilhafterweise, mindestens ein
CO2-Zusatz vorzusehen, und zwar vor der
Zugabe von chemischen Reagenzien zur Koagulation und/oder Flockung.
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Diese
Ausführungen
sind also derart zu verstehen, dass der Zugabe von Schaumverhütern vorteilhafterweise
ein CO2-Zusatz vorangeht und dass, wenn
keine Schaumverhüter
zum Einsatz kommen, mindestens einer Zugabe von chemischen Reagenzien
zur Koagulation und/oder Flockung vorteilhafterweise ein CO2-Zusatz vorangeht. Im Rahmen des Verfahrens
der Erfindung ist also, vorteilhafterweise, mindestens ein CO2-Zusatz vorzusehen, der vor dem Einsatz
von Schaumverhütern
und/oder chemischen Reagenzien zur Koagulation und/oder Flockung
erfolgt.
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Es
kann ebenso gut ein einziger CO2-Zusatz vorgesehen
werden, der vorteilhafterweise im Vorfeld der Anwendung jedweden
chemischen Reagenzes des Typs Schaumverhüter und chemischer Reagenzien
zur Koagulation und/oder Flockung erfolgt, wie auch mehrere CO2-Zusatzschritte.
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Das
CO2 wird sowohl verdünnten, dünnflüssigen Abwässern zugesetzt wie auch konzentrierten, dünnflüssigen Abwässern oder
mehr oder weniger dickflüssigen
Schlämmen.
Wie bereits erwähnt
wurde, kann es sowohl im Rahmen von Verfahren zur Aufreinigung von
Abwässern
als auch, ganz allgemein, im Rahmen von industriellen Verfahren,
bei denen eine feststoffliche, dispergierte Phase von einer flüssigen Phase
getrennt werden soll, zum Einsatz kommen.
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Das
CO2 kann in flüssigem oder gasförmigem Zustand
zugesetzt werden. Vorteilhafterweise wird es in gasförmigem Zustand
zugesetzt.
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Das
CO2 kann innerhalb von Kanalisationsrohren
oder in Becken oder Reaktoren zugesetzt werden. Es kann über eine
poröse
Wand zugesetzt werden. Vorteilhafterweise wird es über (eine)
Anschlussleitung(en) zugesetzt (über
mindestens eine Anschlussleitung).
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Es
wurde angegeben, dass das CO2 in einer Menge
zugesetzt wird, die ausreicht, um den pH-Wert des Abwassers, welchem
es zugesetzt wird, auf weniger als 7,8 einzustellen. Vorteilhafterweise wird
es in einer Menge zugesetzt, die ausreicht, um den pH-Wert auf einen
Wert zwischen 6,4 und 7,5, noch vorteilhafterweise jedoch zwischen
6,6 und 7,3, abzusenken. Es wird im Allgemeinen empfohlen, den pH-Wert auf ungefähr 6,8 einzustellen.
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Es
sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass:
- – bei
der Behandlung verdünnter
Suspensionen (um konzentriertere Suspension und insbesondere flüssige Schlämme zu erhalten
und um, allgemeiner ausgedrückt,
eine feststoffliche Phase von einer flüssigen Phase zu trennen) ganz
besonders empfohlen wird, den CO2-Zusatz
vor der/den Zugabe(n) von chemischen Reagenzien zur Flockung und/oder
Koagulation des Typs Mineralsalze und/oder synthetische organische
Polymere vorzunehmen (oder sogar vor der Zugabe der Schaumverhüter);
- – bei
der Behandlung flüssiger
Schlämme
(die möglicherweise)
direkt aus den verdünnten
Suspensionen erhalten wurden), um Schlämme mit einem höheren Gehalt
an Trockenmasse zu erzeugen, ausdrücklich empfohlen wird, den CO2-Zusatz vor der/den Zugabe(n) von chemischen
Reagenzien zur Flockung und/oder Koagulation des Typs Mineralsalze
und/oder synthetische organische Polymere vorzunehmen; wobei diese
Zugabe(n) dazu dienen, die flüssigen Schlämme einzudicken
oder (und) zu konditionieren, um ihre Eignung zur Entwässerung
zu verbessern. Bei der Behandlung dieser Schlämme werden im Allgemeinen zwei
Schritte vorgesehen: ein erster Schritt, der als Eindickung bezeichnet wird,
und ein zweiter Schritt, der als mechanische Entwässerung
bezeichnet wird. Das CO2 kommt also bei
mindestens einem dieser beiden Schritte zum Einsatz.
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Wie
der Fachmann bereits bemerkt haben wird, kann die Verwendung der
Erfindung ohne jegliche Schwierigkeiten in bestehenden Anlagen umgesetzt
werden. Ihr wirtschaftlicher Nutzwert für den Anwender in offensichtlich:
Der teilweise Ersatz von Behandlungsreagenzien der Verfahren nach
dem Stand der Technik durch Kohlendioxid (CO2)
ermöglicht eine
wesentliche Senkung der Verfahrenskosten, denn die Kosten des Kohlendioxids
(bei erfindungsgemäßen Zusatz)
betragen ungefähr
ein Drittel der Kosten der ersetzten Reagenzien.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand der beigefügten Figur beschrieben. Die
Figur erläutert
in schematischer Weise eine Ausführungsvariante
des Verfahrens, das in der Erfindung zum Einsatz kommt. Es handelt
sich, genauer gesagt, um ein Flussdiagramm eines Verfahrens zur
Behandlung von Abwässern,
welches der Optimierung der Erfindung Rechnung trägt.
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Die
behandelten verdünnten
Abwässer
werden zuerst neutralisiert. Anschließend werden sie in einem so
genannten Koagulationsbecken mit Schaumverhütern (A) sowie mit Polymeren
(P), bei denen es sich um chemische Reagenzien zur Koagulation und/oder
Flockung handelt, vermischt. Die Polymere (P) kommen ebenfalls im
so genannten Koagulationsbecken zum Einsatz. Die Abwässer, die
auf diese Weise konditioniert wurden, werden daraufhin dekantiert
und anschließend
filtriert. Beim Filtrieren kommen Polymere (P) zum Einsatz. Als
Ergebnis der Filtration werden zum einen ein Filtrat und zum anderen
flüssige
Schlämme
erhalten. Diese werden daraufhin in einem Verdauungsbehälter der
Einwirkung von Bakterien ausgesetzt. An der Austrittsöffnung des
Verdauungsbehälters
werden sie beim Durchlaufen einer Endlosschnecke eingedickt. An
der Eintrittsöffnung
der Endlosschnecke werden Polymere (P) zur chemischen Konditionierung
zugesetzt. Die Schlämme,
die auf diese Weise eingedickt wurden, werden mit Hilfe von Polymeren
(P) weiter konditioniert, bevor sie einem letzten Schritt zur mechanischen
Entwässerung
ausgesetzt werden. Daraufhin werden eingedickte Schlämme erhalten.
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Das
Verfahren kann als zweischrittig angesehen werden:
- – in
einem Schritt, I, werden die verdünnten Abwässer behandelt,
- – in
einem Schritt, II, werden die flüssigen Schlämme behandelt.
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Es
sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Polymere (P),
die über
das gesamte Verfahren hinweg zum Einsatz kommen, nicht unbedingt von
gleicher Beschaffenheit sind.
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In
kennzeichnender Weise wird, gemäß der Erfindung,
dem behandelten Abwasser CO2 zugesetzt,
und zwar nach dem Neutralisierungsschritt und vor dem Einsatz der
Schaumverhüter
und dem ersten Einsatz der Polymere (P). Nach dem Zusatz beträgt der pH-Wert
des Abwassers weniger als 7,8.
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Schließlich soll
die Verwendung anhand des folgenden Beispiels erläutert werden.
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Die
Anmelderin hat die Optimierung, die im vorliegenden Schriftstück beansprucht
wird, im Rahmen der Behandlung von Abwässern der Papierindustrie umgesetzt.
Sie hat die Vorteile der Optimierung bei den ersten Schritten des
Verfahrens quantitativ ausgewertet.
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Die
behandelten Abwässer – verdünnte wässrige Suspensionen,
die hauptsächlich
mit Holzfasern in einer Menge von 10 g/l befrachtet sind – werden
aus der Fabrik in ein erstes Becken geleitet, wo sie eine Antischaumbehandlung
erfahren. Anschließend
werden sie, zur Koagulation, in ein zweites Becken überführt. Dort
wird ihre vorbereitende Konditionierung abgeschlossen, indem, als
Teil des Verfahrensablaufs, Flockungsmittel hinzugefügt werden.
Die auf diese Weise vorkonditionierten Abwässer werden anschließend dekantiert
und dann filtriert, um flüssige
Schlämme
zu erhalten. Die Schlämme werden
im weiteren Verlauf einer Verdauung unterzogen, woraufhin sie eine
mechanische Entwässerung erfahren.
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Der
CO2-Zusatz erfolgt in den Kanalisationsrohren,
welche die Abwässer
von der Fabrik in das Becken zur Antischaumbehandlung leiten. In
diesem Kanalisationsrohr mit einem Durchmesser von 200 mm fließt das Abwasser
mit einem Druck von 2,5 Bar und einer Flussrate von 400 m3/h, wobei sein pH-Wert sein zwischen 7,2
und 7,8 liegt. In dem Kanalisationsrohr befindet sich die Anschlussleitung, welche
dem CO2-Zusatz
dient, 25 m vor der Einmündung
in das Becken. Das CO2 wird in gasförmigem Zustand
mit einem Druck von 4 Bar zugesetzt. Die Menge an zugesetztem CO2 beträgt
30 kg/h.
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Genauer
gesagt wird der CO2-Zusatz über eine
Messung des pH-Werts des Abwassers beim Verlassen des Beckens zur
Antischaumbehandlung gesteuert; wobei der pH-Wert bei ungefähr 6,9 stabil gehalten
wird.
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Unter
diesen Rahmenbedingungen war es dank des Einsatzes des CO2 möglich,
die erforderliche Menge an Schaumverhütern um ungefähr 30 Gewichts%
zu verringern.
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Analog
dazu wurde Folgendes erreicht:
- – Die Menge
an Koagulationsmitteln (Aluminiumpolyacrylaten), die hinter dem
Becken zur Antischaumbehandlung, und zwar an der Eintrittsöffnung des
Koagulationsbeckens, zum Einsatz kommen, konnte von 100 l/h auf
50 l/h verringert werden.
- – Die
Menge an Flockungsmitteln (kationischen synthetischen organischen
Polymeren) die, als Teil des Verfahrensablaufs, hinter dem Koagulationsbecken
zum Einsatz kommen, konnte um ungefähr 30 Gewichts% verringert
werden.
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Nach
der Zugabe der Flockungsmittel bleibt der pH-Wert des Abwassers
stabil bei 7.
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Der
Fachmann wird die Bedeutung der Einsparungen, die dank der Umsetzung
der Optimierung der Erfindung erzielt werden können, erkennen.
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Darüber hinaus
sei darauf hingewiesen, dass im weiteren Verfahrensablauf, bei der
Behandlung der Schlämme,
einer Erhöhung
der Ausbeute der Schraubenpressen ("tassters") beobachtet wurde.