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Technisches
Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Schrittmachergehäuse und
insbesondere auf solche Teile des Gehäuses, die zur Verbindung mit
den Elektrodenleitungen vorgesehen sind.
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Hintergrund
der Erfindung
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Implantierbare
Schrittmacher enthalten normalerweise ein Schrittmachergehäuse (auch
Dose genannt) mit einer elektronischen Schaltung und einer Einheit
für elektrische
Energie, wie auch verschiedene Elektroden, die mit den inneren Teilen
im Schrittmachergehäuse
verbunden und in oder in die Nähe
des Herzens zu implantieren sind. Die Elektroden sind mit dem Schrittmacher
mittels Leitungen verbunden. Die inneren Teile des Schrittmachers müssen für eine lange
Zeitdauer gut gegen die innere Umgebung, insbesondere die Körperflüssigkeiten
im Körper,
geschützt
sein, was strenge Anforderungen an sämtliche Eingänge in das
Innere der Dose und insbesondere an die Verbindungen der Leitungen
mit dem Gehäuse
stellt. Gleichzeitig sollte es möglich sein,
den Schrittmacher, zum Ersetzen oder Warten des Schrittmachers,
von den implantierten Leitungen zu lösen. Die verbindenden Teile
des Schrittmachers und die Leitungen sind weitgehend standardisiert,
so, dass sie einen relativ tiefen weiblichen Sockel umgeben, der
eine Anzahl Kontaktflächen
enthält,
während
die Leitungen mit einem männlichen
Teil versehen sind, der eine oder mehrere entsprechende periphere,
im Allgemeinen ringförmige
Kontaktflächen aufweist.
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Gegenwärtig wird
der verbindende Teil des Schrittmachergehäuses, der den weiblichen Sockel enthält, aus
einem transparenten Material, normalerweise aus Epoxydharz, hergestellt,
welches am Gehäuse
und an den Kontakten, die sich aus dem Gehäuse nach außen erstrecken, angeformt ist.
Der männliche
Teil der Leitungen wird normalerweise mittels Feststellschrauben
verriegelt, obwohl andere Befestigungsmittel in Betracht gezogen
worden sind. Das Positionieren und Ausrichten verschiedenen Kontaktflächen und
der Befestigungsmittel oder metallischen Gewinde für die Feststellschrauben
vor dem Anformen des verbindenden Teils ist jedoch sehr kompliziert
und die durch Aushärten
des Epoxydharzes verursachte Verzögerung bei dem Herstellungsprozess
ist beträchtlich.
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Es
wäre somit
erwünscht,
auf den Formprozess verzichten zu können.
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Es
ist diskutiert worden, dass diese Schwierigkeiten vermieden werden
könnten,
wenn der Schrittmacher mit einem Sockel ausgebildet werden würde, der
innerhalb des Metallgehäuses
angeordnet ist. Unseres Wissens wird diese Art von Sockeln, die
manchmal "black
holes" genannt werden,
gegenwärtig
nicht benutzt.
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Die
US—A-4,
934, 366 und US-A-5, 324, 311 beschreiben innere Sockel bzw. black
holes für Schrittmacher.
Beide Ausgestaltungen enthalten ein rohrförmiges Teil, bestehend aus
einer Anzahl abwechselnder, aus Metall bzw. einer isolierenden Keramik
hergestellter Abschnitte. Ein Endabschnitt aus Metall kann mittels
eines Flansches an eine Öffnung im
Schrittmachergehäuse
angeschweißt
oder mit dieser anderweitig verbunden sein. Der Einsatz verschiedener
Materialien setzt jedoch hohe Standards bezüglich der Genauigkeit und Dauerhaftigkeit
der einzelnen Komponenten, wie auch im Hinblick auf deren Zusammenbau.
Dies ist speziell deshalb von Bedeutung, weil die inneren Sockel,
während
der langen Zeitdauer der Implantation in einer beanspruchenden Umgebung,
die hohen Standards hinsichtlich der Unversehrtheit des Inneren
des Schrittmachergehäuses
erfüllen
müssen.
Die Herstellung dieser bekannten Sockel ist somit relativ kompliziert. Das
Gleiche gilt für
die in US-A-4, 262, 982 beschriebene Vorrichtung, einen Keramiksockel,
der mit einem Metallflansch zum Anschweißen an ein Schrittmachergehäuse und
mit einem inneren Kontaktstift kombiniert ist. Diese Vorrichtung
enthält
auch eine Verriegelungsvorrichtung in Form einer nach innen gerichteten
Umfangsrippe, die benachbart zur Öffnung des Sockels angeordnet
ist. Die Rippe ist vorgesehen, um mit widerhakenförmigen Dichtungsringen
am Kontaktstecker am proximalen Ende der Leitung oder des Katheters
zusammen zu wirken.
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Kurze Beschreibung
des erfinderischen Konzeptes
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Erfindungsgemäß kann der
Formprozess vermieden und die Ausgestaltung des inneren Sockels
bis zu einem hohen Grad vereinfacht werden, während dennoch die erforderlichen
hohen Standards erfüllt
werden, indem ein Schrittmachergehäuse gemäß dem beigefügten Hauptanspruch
ausgestaltet wird. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen wiedergegeben.
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Kurze Beschreibung der
beigefügten
Zeichnungen
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1 zeigt
ein konventionelles Schrittmachergehäuse mit einem transparenten,
geformten Verbindungsteil;
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2 zeigt
eine Leitung mit einem männlichen
Verbindungsteil;
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3–5 zeigen
eine bevorzugte Ausführungsform
des Verbindungsteils gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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6 stellt eine alternative Ausführungsform der
Erfindung dar.
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Detaillierte
Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
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1 stellt
ein konventionelles Schrittmachergehäuse 1 mit einem geformten,
transparenten Verbindungsteil 2 dar. Der Verbindungsteil 2 enthält einen
weiblichen Sockel 3. Das innere Ende des Sockels 3 ist
mit einer Längsbohrung 7 mit
relativ kleinem Durchmesser versehen. Die Bohrung 7 ist
mit einer Kontaktfläche 4 versehen,
zu welcher benachbart ein Gewinde 5 in einer Bohrung 6 für eine Feststell- oder
Verriegelungsschraube angeordnet ist, die bezüglich des weiblichen Sockels
orthogonal ausgerichtet ist. Das Gehäuse ist auch bezüglich des
Formteils 2 hermetisch abgedichtet und der Kontakt zwischen
der inneren Elektronik und der Kontaktfläche 4 wird mittels
einer Durchführung
erzielt. Die Durchführung
enthält
einen Keramikstöpsel,
typischerweise aus Aluminiumoxid, in den eine oder mehrere Leitungen
eingelötet
sind. Diese Leitung ist mit der Elektronik und der Kontaktfläche 4 verbunden
(beispielsweise mittels Ultraschallschweißung). Der Keramikstöpsel ist
mittels Gold in eine Hülse
aus Titan geschweißt oder
gelötet.
Diese Maßnahme
kann jederzeit vor dem Zusammenbau des Schrittmachergehäuses durchgeführt werden.
Die Hülse
wird während
des Zusammenbaus des Schrittmachergehäuses, das normalerweise aus
zwei Hälften
besteht, in eine Öffnung
im Gehäuse
dicht eingeschweißt.
Bevor der verbindende Teil am Gehäuse angeformt wird, werden
diese Hälften
zusammengeschweißt
und abgedichtet.
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2 stellt
eine Leitung 15 dar, die einen proximalen Verbindungsstecker 10 und
eine distale, transvenöse,
intrakardiale Elektrode 16 sowie ein Befestigungsmittel 17,
zum chirurgischen Vernähen
des proximalen Endes der Leitung im Körper des Patienten, enthält. Der
Verbindungsstecker 10 ist so ausgebildet, dass er im Sockel 3 aufgenommen
werden kann und sein Ende ist mit einem länglichen vorstehenden Kontaktstift 11 sowie
mit einem, mit Dichtungsringen 12, 13, 14 versehenen
zylindrischen Körper
(17) ausgestattet, der dazu dient, mit der entsprechenden
inne ren Zylinderfläche
des weiblichen Sockels 3 abdichtend in Verbindung gebracht
zu werden. Die Form des Stiftes 11 entspricht der Form
der Bohrung 7. Wenn der Stecker 10 in den Sockel 3 eingeführt ist,
tritt der Stift 11 mit der Kontaktfläche 4 in Verbindung
und die Feststellschraube in der Bohrung 6 kann gegen den
Stift 11 angezogen werden, um den Stecker 10 sicher
im Sockel 3 zu verriegeln. Die Schwierigkeiten, die damit
verbunden sind, die Bohrungen, Kontaktflächen und Gewinde in Position
zu halten und sie während
des Formprozesses offen und frei von Formmaterial zu halten, sind
evident.
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Aus
Gründen
der Vereinfachung ist die obige bekannte Vorrichtung als eine unipolare
Vorrichtung dargestellt worden. Eine bipolare Ausführungsform ist
natürlich
komplizierter herzustellen. Die bevorzugten Ausführungsformen der nachfolgend
beschriebenen Erfindung betreffen bipolare Ausführungsformen.
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Die 3–5 zeigen
eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung mit einem rohrförmigen
Teil 20. Aus Gründen
der Klarheit sind nicht bei sämtlichen
Zeichnungen alle Bezugszeichen wiederholt worden.
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Das
Teil (20) ist aus einem Rohr 21 mit zwei offenen
Enden 22, 23 gebildet. Ein Ende 22 ist
in eine Öffnung
des Schrittmachergehäuses
zu schweißen. Das
Rohr ist aus dem selben Metall wie das Schrittmachergehäuse, in
diesem Fall aus Titan, hergestellt. Das entgegengesetzte Ende 23 des
Rohres ist mit einem keramischen Stopfen 26 versehen, der
eng in das Rohr eingepasst und mit, z. B. Gold an der Innenseite
des Rohres angelötet
ist. Ein Kontaktring 27 ist in den keramischen Stopfen
eingeformt oder mit diesem verklebt.
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Der
keramische Stopfen ist in der gleichen Weise, wie beim oben beschriebenen
geformten bekannten weiblichen Verbinder, mit einer inneren Bohrung
versehen, die der Form des proximalen Teils eines männlichen
Standardverbinders entspricht, und enthält somit für das Zusammenwirken mit Dichtringen
auf dem männlichen
Verbinder eine innere Dichtfläche 53.
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Die äußere Seite
des äußeren Endes
des Kontaktringes ist frei von Keramik und erstreckt sich aus dem
hinteren Ende des Rohres 21 heraus, um so eine Kontaktfläche für die Verbindung
mit dem Inneren des Gehäuses
zu bilden.
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Die
innere Bohrung des keramischen Stopfens ist durch einen Metallstopfen 28 verschlossen, der
am inneren Ende eine innere Bohrung aufweist, welche so bemessen
ist, dass sie dem Kontaktstift des männlichen Verbinders entspricht
und bildet des innersten Teil der inneren Bohrung des keramischen Stopfens.
Die innere Bohrung des Metallstopfens enthält ebenfalls eine innere Umfangsnut 30.
Das äußere Ende
des Metallstopfens erstreckt sich aus dem keramischen, hinteren
Ende des Kontaktrings 27 heraus und bildet so eine zweite
Kontaktfläche.
Der Metallstopfen kann in die Keramik eingeformt sein oder kann
ein getrennter, in die Innenbohrung des keramischen Stopfens eingesetzter
und mit ihm verbundener Teil sein.
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Der
Endteil 31 der Innenseite des Kontaktringes ist nicht mit
dem keramischen Material bedeckt. Auf diese Weise wird in der inneren
Bohrung des keramischen Stopfens eine innere Umfangsnut erhalten.
Der Boden der Nut besteht aus dem Metall des Kontaktringes.
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Wenn
somit der Keramikstopfen 26 an der vorgeschriebenen Stelle
angeschweißt
oder angeklebt ist, ist das zweite Ende 23 durch den Stopfen 26 vollständig abgedichtet,
obwohl eine elektrische Verbindung zum Inneren des Rohres über den
Kontaktring 27 und den Metallstopfen 28 möglich ist.
Es soll bemerkt werden, dass mehrere konzentrische Kontaktringe
in gestaffelter Anordnung, die durch isolierendes Keramikmaterial
getrennt sind, eingesetzt werden können. Die Anzahl der Verbindungen
wird nur durch die Beschränkungen
begrenzt, die durch die Dimensionen vorgegeben sind.
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Die
mit obigem Aufbau verbundenen Herstellungsschritte können je
nach Wunsch vorab ausgeführt
werden, so dass ein vorgefertigtes Rohr erhalten wird.
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Das
Ende des vorgefertigten Rohres kann an das Schrittmachergehäuse angeschweißt werden und
die Gehäuseteile
können,
nach der Verbindung der inneren Leitungen aus der inneren Elektronik
mit dem Kontaktring und dem Stopfen, zusammengeschweißt werden,
sollte dies erwünscht
sein. Die restlichen Teile, d. h. die Mittel zum Erzielen des Kontaktes
zwischen den Kontaktringen und den Kontaktflächen auf dem männlichen
Verbindungsteil der Leitung und die Mittel zum Verriegeln oder Befestigen des
männlichen
Verbindungsteils im Sockel, können auf
einfache Weise danach eingesetzt werden. Dies bedeutet beispielsweise,
dass diese Teile bei Standardverfahren, auf der Grundlage von Helium,
zum Testen des Gehäuses
mit dem Verbinder auf Leckstellen nicht stören und dass diese Teile durch
das Leckprüfverfahren
nicht beeinträchtigt
werden.
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3 zeigt
die Hauptkomponenten des rohrförmigen
Teils, das Rohr 21 mit dem keramischen Stopfen 26,
ein Fixierungsteil 40 und zwei ringförmige Federkontakte 50, 51.
Die Federkontakte sind ähnlich
den Federkontakten, die in der US-A-4, 934, 366 benutzt werden.
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Das
Fixierungsteil 40 ist in ähnlicher Weise ausgebildet
wie die in der US-A-4, 262, 982 beschriebene Verriegelungsvorrichtung.
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Das
Rohr 21 besteht vorzugsweise aus dem selben Material wie
das Schrittmachergehäuse,
das normalerweise aus Titan hergestellt ist. Der keramische Stopfen
kann beispielsweise aus Aluminiumoxid, Al2O3 hergestellt sein und die Kontaktringe können beispielsweise
aus rostfreiem Stahl oder Titan hergestellt sein.
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4 zeigt
das rohrförmige
Verbindungsteil im zusammengebauten Zustand und 5 zeigt
das rohrförmige
Verbindungsteil, eingesetzt in ein Schrittmachergehäuse 60.
Der männliche
Verbindungsstecker 110 ist in das Verbindungsteil eingesetzt
dargestellt.
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Die
Leitungsverriegelungsvorrichtung 40 enthält einen
federnden Ring 70, der in einer inneren Umfangsnut 71 in
einer inneren Dichtfläche 54 in
einem hohlen Verriegelungszylinder 41 befestigt ist, der
in das offene Ende des Rohres 21 passt. Der federnde Ring
ist so befestigt, dass er direkt hinter dem hintersten Dichtring 116 auf
dem Stecker 110 anzuordnen ist. Der federnde Ring enthält einen
inneren Umfangsverriegelungsflansch 72, der nach Innen
zur zentralen Bohrung vorgespannt ist. Wenn der Stecker 110 in
den Verbindungsteil eingesetzt wird, passieren die Dichtringe 112–116 somit
den Flansch und der hinterste Dichtring 116 wird durch
den Flansch 72, entgegen einer Auswärtsbewegung aus dem Verbindungsteil 40,
festgehalten. Andere Verriegelungsmittel, die bei dieser Ausführungsform
benutzt werden könnten,
sind beispielsweise in der US-A-4, 934 366 beschrieben.
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5 zeigt,
wie das Rohr in einem Schrittmachergehäuse 16 befestigt und über Flansche,
die an der Außenseite
der Rohrenden angeordnet sind, an die Öffnung 61 in dem Gehäuse angeschweißt ist. 5 zeigt
auch einen männlichen
Verbindungsstecker 110, der in das rohrförmige Teil
eingesetzt ist. Der Stecker besitzt einen Kontaktstift 111 eine
Kontaktfläche 118 und
vier Dichtringe 112, 113, 114, 116. Die
Dichtringe 112 bis 114, 116 stehen in
Eingriff mit dem Inne ren Dichtflächen 53, 54 und
die Federkontakte stehen in Kontakt mit dem Stift 111 bzw.
der Kontaktfläche 118.
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Die
Verbindervorrichtung kann, verglichen zu bekannten geformten Verbindervorrichtungen
auf einfache Weise erhalten werden.
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Wie
oben erwähnt,
kann das Keramikteil vorab in das Rohr durch ähnliche Verfahren eingeschweißt werden,
wie sie benutzt werden, wenn beim Stand der Technik eine Durchführung erhalten
wird. Das Rohr wird dann in die Öffnung
in einer der Schrittmachergehäusehälften gebracht
und kann, sollte sich dies als erwünscht erweisen, durch eine Stütze 62 gestützt werden,
die im Gehäuse
angeordnet ist. Die Stütze
ist in diesem Fall eine Halterung, die einen Teil der inneren Baugruppe
des Schrittmachergehäuses
bildet, mit einer Öffnung,
die komplementär
zur Außenseite
des Rohres ist. Die Leiter 55, 56 sind mit den
Anschlussteilen der Elektronikbaugruppe 57 und mit den
Teilen des Kontaktringes und des metallischen Steckers, die am Ende
des Rohres zugänglich
sind, (typischerweise mittels Ultraschallschweißung) verbunden. Die Gehäusehälften werden
dann zusammengefügt
und die beiden Hälften und
die Enden des Rohres werden mittels eines Laserstrahls zusammengeschweißt um eine
abgedichtete Einheit zu bilden. Diese Einheit wird dann auf Leckstellen überprüft, beispielsweise
mittels Standartverfahren auf der Grundlage von Helium. Es soll bemerkt
werden, dass keine anderen Arten von Arbeitsvorgängen erforderlich sind, als
jene, die bereits beim Stand der Technik genutzt werden.
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Der
Schrittmacher wird dann durch Rutschen der elastischen Federkontakte
in die entsprechenden inneren Rillen im keramischen Stopfen und
durch Einsetzen und Verbinden der Leitungsverriegelungsvorrichtung
an ihrer Stelle im offenen Ende des Rohres, fertig gestellt.
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Der
neue Verbindungsteil ist somit sehr einfach herzustellen und im
Schrittmachergehäuse
zu befestigen. Das Schweißen
und Abdichten des Gehäuses
enthält
lediglich den zusätzlichen
Schritt, die Enden des Rohres an den Rändern der Öffnungen in dem Gehäuse anzuschweißen, was
beim gleichen Vorgang, wie das Zusammenschweißen der beiden Gehäusehälften, durchgeführt wird.
Nach dem Schweißvorgang
sind keine weiteren Arbeitsvorgänge
erforderlich, ausgenommen das einfache Einsetzten der Federkontaktringe
und des Leitungsverriegelungsmechanismus.
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Da
das Rohr nach dem Schweißvorgang
im Prinzip einen integralen Teil des Schrittmachergehäuses bildet,
wird ein hoher Grad an Dichtigkeit und Unversehrtheit erhalten.
Das Rohr gewährleistet
eine hohe Festigkeit und eine hohe Haltbarkeit der Verbindungsteile,
während
der keramische Stopfen ein hohes Maß an Dichtigkeit, im Hinblick
auf die große Kontaktfläche zwischen
dem keramischen Stopfen und dem Rohr, gewährleistet, die zum Verlöten, d.
h. zum Abdichten verwendet werden kann.
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Ein
wesentliches Merkmal der Erfindung ist die Möglichkeit eine hohe Kapazität zwischen
dem Kontaktring und dem Rohr zu erhalten. Ring und Rohr sind durch
die Keramik getrennt, die so ausgewählt ist, dass sie isoliert
und somit ein Dielektrikum darstellt.
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Die
bevorzugte Ausführungsform
hat von Natur aus eine hohe Kapazität, da sich der Kontaktring
längs des
Rohres eine längere
Distanz zu erstrecken hat. Diese Kapazität kann natürlich vergrößert werden, falls zwischen
das äußere Rohr
und den Kontaktring ein Kondensator geschaltet wird.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform,
die in 6 dargestellt ist, ist der
Mittelabschnitt des Rohres mit zwei relativ kleinen seitlichen Öffnungen 124, 125 versehen.
Die Öffnungen 124, 125 sind
mittels eines in das Rohr eng eingepassten und mittels Gold angelöteten oder
auf andere Weise mit der Innenseite des Rohres verbundenen keramischen Stopfens 126 abgedichtet.
In den keramischen Stopfen sind zwei Kontaktringe 127, 128 eingeformt.
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Der
keramische Stopfen ist mit einer inneren Bohrung versehen, die der
Form des proximalen Teils eines männlichen Standardverbinders
entspricht. Der keramische Stopfen enthält somit eine innere Dichtfläche 153 für das Zusammenwirken
mit Dichtringen am männlichen
Verbinder.
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Der
zentrale Teil 130, 131 der Innenseite der Kontaktringe
ist nicht mit dem Keramikmaterial bedeckt. Auf diese Weise werden
zwei innere umlaufende Nuten in der Innenbohrung des keramischen Stopfens
erreicht. Der Boden der Nuten besteht aus dem in den Kontaktringen
vorhandenen Metall. In der äußeren Fläche des
keramischen Stopfens sind auch zwei Öffnungen 132, 133 vorgesehen,
die koinzidierend mit den seitlichen Öffnungen 124, 125 in
der Rohrwand gemacht werden können.
Diese Öffnungen
erlauben einen Zugang zu den Kontaktringen 127, 128,
wenn der keramische Stopfen korrekt in dem Rohr 121 montiert
worden ist. Leitungen zum Ver binden mit dem Inneren des Gehäuses können an die
Teile der Kontaktringe 127, 128 gebondet werden, die
durch die Öffnungen 124, 125 und 132, 133 zugänglich sind.
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Somit
sind, wenn der keramische Stopfen 126 an seine Stelle angelötet oder
angebondet worden ist, die Öffnungen 124, 125 vollständig durch
den Stopfen 126 abgedichtet, obwohl zwischen dem Inneren
des Rohres und dem Inneren des Gehäuses über die Kontaktringe 127, 128 eine
elektrische Verbindung ermöglicht
ist.
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Das
innere Ende 123 des Rohres 121 ist mittels eines
in das Rohr geschweißten
keramischen Stopfens 170 verschlossen. Der Stopfen 170 kann einstückig mit
dem Stopfen 126 hergestellt werden oder, wie dargestellt,
als ein separates Stück.
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Die
Nuten 130, 131 enthalten Federkontaktringe 150, 151 der
gleichen Art, wie sie in der oben beschriebenen bevorzugten Ausführungsform
beschrieben sind.
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Die
Verriegelungsvorrichtung 140 ist an der gleichen Stelle
vorgesehen und identisch zu der Verriegelungsvorrichtung, die zu
der obigen bevorzugten Ausführungsform
beschrieben worden ist. Die Verriegelungsvorrichtung wird deshalb
nicht weiter im Detail beschrieben.
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Es
soll bemerkt werden, dass, bezogen auf Gesamtumfang und Länge des
Rohres, das Maß der Öffnungen 124, 125,
das notwendig ist, um ein Bonden der Leitungen an Teile der, über die Öffnungen 124, 125 und 131, 132 zugänglichen
Kontaktringe zu erlauben, klein ist, Die Öffnungen beeinträchtigen
somit nicht die konstruktive Integrität des Rohres. Die Kontaktringe 127, 128 überlappen
darüber
hinaus die Öffnungen
und sind mittels der Zwischenschicht aus Keramik hiermit verbunden,
wodurch der Bereich, in dem die Öffnungen
liegen verstärkt
wird.
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Typische
Dimensionen für
ein Rohr, das zur Aufnahme eines männlichen Standard IS-1 Verbinders
vorgesehen ist, sind beispielsweise ein Innendurchmesser von 5 mm,
eine Wandstärke
von 0,3 mm (d. h. die gleiche Dicke, wie bei typischen Schrittmachergehäusewänden) und
ein Durchmesser der Löcher 124, 125 von
etwa 2 mm. Eine minimale Fläche
von etwa 4 mm2 ist für die Ausrüstung erforderlich, die gegenwärtig zum
Verbinden der Leitungen mit metallischen Oberflächen benutzt werden. Die Länge des
Rohres ist natürlich
an das spezielle Gehäuse
angepasst in dem es untergebracht werden soll, kann aber normalerweise
etwa 25 mm sein.
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Diese
Dimensionen können
natürlich
verändert
werden, so lange das Rohr strukturell in Takt bleibt, d. h. so lange
das Rohr eine Festigkeit und Steifigkeit hat, die ausreicht, um
Belastungen, einschließlich
thermischer Spannungen, auf das Gehäuse und/oder den Verbinder
zu verhindern, welche als Zugkräfte
auf die Keramikteile zu übertragen
sind. Natürlich
können
Zugkräfte,
die die Zugfestigkeit der Keramik nicht überschreiten, akzeptiert werden.
Da bezüglich
der Belastungen, denen ein Schrittmachergehäuse und der Verbinder standhalten
können
sollen und bezüglich
der Gesamtdichtigkeit des Gehäuses
Normen existieren, gehören
Dimensionsänderungen
nur zu Standardspannungsberechnungen und Dimensionierungen die im
Rahmen des Könnens
des Durchschnittsfachmanns auf dem betreffenden Gebiet liegen. Es
soll bemerkt werden, dass, ohne das übliche Können des Durchschnittsfachmanns
zu verlassen, dieses auch den Grad des Verlötens zwischen dem keramischen
Stopfen und dem Rohr betrifft, da hierdurch das Maß bestimmt
wird, bis zu dem das Rohr und die Keramik als Verbundkörper funktionieren,.
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Die
Anzahl der seitlichen Öffnungen
wird natürlich
nur durch die Länge
des Rohres und durch die obigen Gesichtspunkte hinsichtlich der
strukturellen Integrität
begrenzt.
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Es
soll auch bemerkt werden, dass die Hauptkonstruktionsmerkmale der
beiden obigen Ausführungsformen
auf verschiedene Weise kombiniert werden können. Eine oder mehrere der
Verbindungen der obigen ersten Ausführungsform können so
mit einer oder mehreren Verbindungen entsprechend der obigen zweiten
Ausführungsform
kombiniert werden. Sollte es beispielsweise erwünscht sein, vier Kontaktvorrichtungen
für eine
Leitung mit vier Leitern vorzusehen, könnten zwei von diesen, beispielsweise über einen
Endstopfen, der gemäß der ersten
Ausführungsform
ausgebildet ist und die beiden anderen über seitliche Öffnungen,
gemäß der zweiten
Ausführungsform,
verbunden werden.
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Es
soll auch bemerkt werden, dass das Keramikmaterial im Verbinder
teilweise oder ganz durch ein anderes isolierendes Material, beispielsweise
ein geeignetes Plastikmaterial ersetzt werden kann.