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DE69934138T2 - Gehäuse mit zylinderförmigem verbindungsstück für einen herzschrittmacher - Google Patents

Gehäuse mit zylinderförmigem verbindungsstück für einen herzschrittmacher Download PDF

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DE69934138T2
DE69934138T2 DE69934138T DE69934138T DE69934138T2 DE 69934138 T2 DE69934138 T2 DE 69934138T2 DE 69934138 T DE69934138 T DE 69934138T DE 69934138 T DE69934138 T DE 69934138T DE 69934138 T2 DE69934138 T2 DE 69934138T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
plug
housing
contact
tube
ceramic
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE69934138T
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English (en)
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DE69934138D1 (de
Inventor
Paul Brand
Rolf Hill
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
St Jude Medical AB
Original Assignee
St Jude Medical AB
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
    • A61N1/00Electrotherapy; Circuits therefor
    • A61N1/18Applying electric currents by contact electrodes
    • A61N1/32Applying electric currents by contact electrodes alternating or intermittent currents
    • A61N1/36Applying electric currents by contact electrodes alternating or intermittent currents for stimulation
    • A61N1/372Arrangements in connection with the implantation of stimulators
    • A61N1/375Constructional arrangements, e.g. casings
    • A61N1/3752Details of casing-lead connections
    • A61N1/3754Feedthroughs

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
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  • Veterinary Medicine (AREA)
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  • Spark Plugs (AREA)
  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)

Description

  • Technisches Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Schrittmachergehäuse und insbesondere auf solche Teile des Gehäuses, die zur Verbindung mit den Elektrodenleitungen vorgesehen sind.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Implantierbare Schrittmacher enthalten normalerweise ein Schrittmachergehäuse (auch Dose genannt) mit einer elektronischen Schaltung und einer Einheit für elektrische Energie, wie auch verschiedene Elektroden, die mit den inneren Teilen im Schrittmachergehäuse verbunden und in oder in die Nähe des Herzens zu implantieren sind. Die Elektroden sind mit dem Schrittmacher mittels Leitungen verbunden. Die inneren Teile des Schrittmachers müssen für eine lange Zeitdauer gut gegen die innere Umgebung, insbesondere die Körperflüssigkeiten im Körper, geschützt sein, was strenge Anforderungen an sämtliche Eingänge in das Innere der Dose und insbesondere an die Verbindungen der Leitungen mit dem Gehäuse stellt. Gleichzeitig sollte es möglich sein, den Schrittmacher, zum Ersetzen oder Warten des Schrittmachers, von den implantierten Leitungen zu lösen. Die verbindenden Teile des Schrittmachers und die Leitungen sind weitgehend standardisiert, so, dass sie einen relativ tiefen weiblichen Sockel umgeben, der eine Anzahl Kontaktflächen enthält, während die Leitungen mit einem männlichen Teil versehen sind, der eine oder mehrere entsprechende periphere, im Allgemeinen ringförmige Kontaktflächen aufweist.
  • Gegenwärtig wird der verbindende Teil des Schrittmachergehäuses, der den weiblichen Sockel enthält, aus einem transparenten Material, normalerweise aus Epoxydharz, hergestellt, welches am Gehäuse und an den Kontakten, die sich aus dem Gehäuse nach außen erstrecken, angeformt ist. Der männliche Teil der Leitungen wird normalerweise mittels Feststellschrauben verriegelt, obwohl andere Befestigungsmittel in Betracht gezogen worden sind. Das Positionieren und Ausrichten verschiedenen Kontaktflächen und der Befestigungsmittel oder metallischen Gewinde für die Feststellschrauben vor dem Anformen des verbindenden Teils ist jedoch sehr kompliziert und die durch Aushärten des Epoxydharzes verursachte Verzögerung bei dem Herstellungsprozess ist beträchtlich.
  • Es wäre somit erwünscht, auf den Formprozess verzichten zu können.
  • Es ist diskutiert worden, dass diese Schwierigkeiten vermieden werden könnten, wenn der Schrittmacher mit einem Sockel ausgebildet werden würde, der innerhalb des Metallgehäuses angeordnet ist. Unseres Wissens wird diese Art von Sockeln, die manchmal "black holes" genannt werden, gegenwärtig nicht benutzt.
  • Die US—A-4, 934, 366 und US-A-5, 324, 311 beschreiben innere Sockel bzw. black holes für Schrittmacher. Beide Ausgestaltungen enthalten ein rohrförmiges Teil, bestehend aus einer Anzahl abwechselnder, aus Metall bzw. einer isolierenden Keramik hergestellter Abschnitte. Ein Endabschnitt aus Metall kann mittels eines Flansches an eine Öffnung im Schrittmachergehäuse angeschweißt oder mit dieser anderweitig verbunden sein. Der Einsatz verschiedener Materialien setzt jedoch hohe Standards bezüglich der Genauigkeit und Dauerhaftigkeit der einzelnen Komponenten, wie auch im Hinblick auf deren Zusammenbau. Dies ist speziell deshalb von Bedeutung, weil die inneren Sockel, während der langen Zeitdauer der Implantation in einer beanspruchenden Umgebung, die hohen Standards hinsichtlich der Unversehrtheit des Inneren des Schrittmachergehäuses erfüllen müssen. Die Herstellung dieser bekannten Sockel ist somit relativ kompliziert. Das Gleiche gilt für die in US-A-4, 262, 982 beschriebene Vorrichtung, einen Keramiksockel, der mit einem Metallflansch zum Anschweißen an ein Schrittmachergehäuse und mit einem inneren Kontaktstift kombiniert ist. Diese Vorrichtung enthält auch eine Verriegelungsvorrichtung in Form einer nach innen gerichteten Umfangsrippe, die benachbart zur Öffnung des Sockels angeordnet ist. Die Rippe ist vorgesehen, um mit widerhakenförmigen Dichtungsringen am Kontaktstecker am proximalen Ende der Leitung oder des Katheters zusammen zu wirken.
  • Kurze Beschreibung des erfinderischen Konzeptes
  • Erfindungsgemäß kann der Formprozess vermieden und die Ausgestaltung des inneren Sockels bis zu einem hohen Grad vereinfacht werden, während dennoch die erforderlichen hohen Standards erfüllt werden, indem ein Schrittmachergehäuse gemäß dem beigefügten Hauptanspruch ausgestaltet wird. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen wiedergegeben.
  • Kurze Beschreibung der beigefügten Zeichnungen
  • 1 zeigt ein konventionelles Schrittmachergehäuse mit einem transparenten, geformten Verbindungsteil;
  • 2 zeigt eine Leitung mit einem männlichen Verbindungsteil;
  • 35 zeigen eine bevorzugte Ausführungsform des Verbindungsteils gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 6 stellt eine alternative Ausführungsform der Erfindung dar.
  • Detaillierte Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
  • 1 stellt ein konventionelles Schrittmachergehäuse 1 mit einem geformten, transparenten Verbindungsteil 2 dar. Der Verbindungsteil 2 enthält einen weiblichen Sockel 3. Das innere Ende des Sockels 3 ist mit einer Längsbohrung 7 mit relativ kleinem Durchmesser versehen. Die Bohrung 7 ist mit einer Kontaktfläche 4 versehen, zu welcher benachbart ein Gewinde 5 in einer Bohrung 6 für eine Feststell- oder Verriegelungsschraube angeordnet ist, die bezüglich des weiblichen Sockels orthogonal ausgerichtet ist. Das Gehäuse ist auch bezüglich des Formteils 2 hermetisch abgedichtet und der Kontakt zwischen der inneren Elektronik und der Kontaktfläche 4 wird mittels einer Durchführung erzielt. Die Durchführung enthält einen Keramikstöpsel, typischerweise aus Aluminiumoxid, in den eine oder mehrere Leitungen eingelötet sind. Diese Leitung ist mit der Elektronik und der Kontaktfläche 4 verbunden (beispielsweise mittels Ultraschallschweißung). Der Keramikstöpsel ist mittels Gold in eine Hülse aus Titan geschweißt oder gelötet. Diese Maßnahme kann jederzeit vor dem Zusammenbau des Schrittmachergehäuses durchgeführt werden. Die Hülse wird während des Zusammenbaus des Schrittmachergehäuses, das normalerweise aus zwei Hälften besteht, in eine Öffnung im Gehäuse dicht eingeschweißt. Bevor der verbindende Teil am Gehäuse angeformt wird, werden diese Hälften zusammengeschweißt und abgedichtet.
  • 2 stellt eine Leitung 15 dar, die einen proximalen Verbindungsstecker 10 und eine distale, transvenöse, intrakardiale Elektrode 16 sowie ein Befestigungsmittel 17, zum chirurgischen Vernähen des proximalen Endes der Leitung im Körper des Patienten, enthält. Der Verbindungsstecker 10 ist so ausgebildet, dass er im Sockel 3 aufgenommen werden kann und sein Ende ist mit einem länglichen vorstehenden Kontaktstift 11 sowie mit einem, mit Dichtungsringen 12, 13, 14 versehenen zylindrischen Körper (17) ausgestattet, der dazu dient, mit der entsprechenden inne ren Zylinderfläche des weiblichen Sockels 3 abdichtend in Verbindung gebracht zu werden. Die Form des Stiftes 11 entspricht der Form der Bohrung 7. Wenn der Stecker 10 in den Sockel 3 eingeführt ist, tritt der Stift 11 mit der Kontaktfläche 4 in Verbindung und die Feststellschraube in der Bohrung 6 kann gegen den Stift 11 angezogen werden, um den Stecker 10 sicher im Sockel 3 zu verriegeln. Die Schwierigkeiten, die damit verbunden sind, die Bohrungen, Kontaktflächen und Gewinde in Position zu halten und sie während des Formprozesses offen und frei von Formmaterial zu halten, sind evident.
  • Aus Gründen der Vereinfachung ist die obige bekannte Vorrichtung als eine unipolare Vorrichtung dargestellt worden. Eine bipolare Ausführungsform ist natürlich komplizierter herzustellen. Die bevorzugten Ausführungsformen der nachfolgend beschriebenen Erfindung betreffen bipolare Ausführungsformen.
  • Die 35 zeigen eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung mit einem rohrförmigen Teil 20. Aus Gründen der Klarheit sind nicht bei sämtlichen Zeichnungen alle Bezugszeichen wiederholt worden.
  • Das Teil (20) ist aus einem Rohr 21 mit zwei offenen Enden 22, 23 gebildet. Ein Ende 22 ist in eine Öffnung des Schrittmachergehäuses zu schweißen. Das Rohr ist aus dem selben Metall wie das Schrittmachergehäuse, in diesem Fall aus Titan, hergestellt. Das entgegengesetzte Ende 23 des Rohres ist mit einem keramischen Stopfen 26 versehen, der eng in das Rohr eingepasst und mit, z. B. Gold an der Innenseite des Rohres angelötet ist. Ein Kontaktring 27 ist in den keramischen Stopfen eingeformt oder mit diesem verklebt.
  • Der keramische Stopfen ist in der gleichen Weise, wie beim oben beschriebenen geformten bekannten weiblichen Verbinder, mit einer inneren Bohrung versehen, die der Form des proximalen Teils eines männlichen Standardverbinders entspricht, und enthält somit für das Zusammenwirken mit Dichtringen auf dem männlichen Verbinder eine innere Dichtfläche 53.
  • Die äußere Seite des äußeren Endes des Kontaktringes ist frei von Keramik und erstreckt sich aus dem hinteren Ende des Rohres 21 heraus, um so eine Kontaktfläche für die Verbindung mit dem Inneren des Gehäuses zu bilden.
  • Die innere Bohrung des keramischen Stopfens ist durch einen Metallstopfen 28 verschlossen, der am inneren Ende eine innere Bohrung aufweist, welche so bemessen ist, dass sie dem Kontaktstift des männlichen Verbinders entspricht und bildet des innersten Teil der inneren Bohrung des keramischen Stopfens. Die innere Bohrung des Metallstopfens enthält ebenfalls eine innere Umfangsnut 30. Das äußere Ende des Metallstopfens erstreckt sich aus dem keramischen, hinteren Ende des Kontaktrings 27 heraus und bildet so eine zweite Kontaktfläche. Der Metallstopfen kann in die Keramik eingeformt sein oder kann ein getrennter, in die Innenbohrung des keramischen Stopfens eingesetzter und mit ihm verbundener Teil sein.
  • Der Endteil 31 der Innenseite des Kontaktringes ist nicht mit dem keramischen Material bedeckt. Auf diese Weise wird in der inneren Bohrung des keramischen Stopfens eine innere Umfangsnut erhalten. Der Boden der Nut besteht aus dem Metall des Kontaktringes.
  • Wenn somit der Keramikstopfen 26 an der vorgeschriebenen Stelle angeschweißt oder angeklebt ist, ist das zweite Ende 23 durch den Stopfen 26 vollständig abgedichtet, obwohl eine elektrische Verbindung zum Inneren des Rohres über den Kontaktring 27 und den Metallstopfen 28 möglich ist. Es soll bemerkt werden, dass mehrere konzentrische Kontaktringe in gestaffelter Anordnung, die durch isolierendes Keramikmaterial getrennt sind, eingesetzt werden können. Die Anzahl der Verbindungen wird nur durch die Beschränkungen begrenzt, die durch die Dimensionen vorgegeben sind.
  • Die mit obigem Aufbau verbundenen Herstellungsschritte können je nach Wunsch vorab ausgeführt werden, so dass ein vorgefertigtes Rohr erhalten wird.
  • Das Ende des vorgefertigten Rohres kann an das Schrittmachergehäuse angeschweißt werden und die Gehäuseteile können, nach der Verbindung der inneren Leitungen aus der inneren Elektronik mit dem Kontaktring und dem Stopfen, zusammengeschweißt werden, sollte dies erwünscht sein. Die restlichen Teile, d. h. die Mittel zum Erzielen des Kontaktes zwischen den Kontaktringen und den Kontaktflächen auf dem männlichen Verbindungsteil der Leitung und die Mittel zum Verriegeln oder Befestigen des männlichen Verbindungsteils im Sockel, können auf einfache Weise danach eingesetzt werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass diese Teile bei Standardverfahren, auf der Grundlage von Helium, zum Testen des Gehäuses mit dem Verbinder auf Leckstellen nicht stören und dass diese Teile durch das Leckprüfverfahren nicht beeinträchtigt werden.
  • 3 zeigt die Hauptkomponenten des rohrförmigen Teils, das Rohr 21 mit dem keramischen Stopfen 26, ein Fixierungsteil 40 und zwei ringförmige Federkontakte 50, 51. Die Federkontakte sind ähnlich den Federkontakten, die in der US-A-4, 934, 366 benutzt werden.
  • Das Fixierungsteil 40 ist in ähnlicher Weise ausgebildet wie die in der US-A-4, 262, 982 beschriebene Verriegelungsvorrichtung.
  • Das Rohr 21 besteht vorzugsweise aus dem selben Material wie das Schrittmachergehäuse, das normalerweise aus Titan hergestellt ist. Der keramische Stopfen kann beispielsweise aus Aluminiumoxid, Al2O3 hergestellt sein und die Kontaktringe können beispielsweise aus rostfreiem Stahl oder Titan hergestellt sein.
  • 4 zeigt das rohrförmige Verbindungsteil im zusammengebauten Zustand und 5 zeigt das rohrförmige Verbindungsteil, eingesetzt in ein Schrittmachergehäuse 60. Der männliche Verbindungsstecker 110 ist in das Verbindungsteil eingesetzt dargestellt.
  • Die Leitungsverriegelungsvorrichtung 40 enthält einen federnden Ring 70, der in einer inneren Umfangsnut 71 in einer inneren Dichtfläche 54 in einem hohlen Verriegelungszylinder 41 befestigt ist, der in das offene Ende des Rohres 21 passt. Der federnde Ring ist so befestigt, dass er direkt hinter dem hintersten Dichtring 116 auf dem Stecker 110 anzuordnen ist. Der federnde Ring enthält einen inneren Umfangsverriegelungsflansch 72, der nach Innen zur zentralen Bohrung vorgespannt ist. Wenn der Stecker 110 in den Verbindungsteil eingesetzt wird, passieren die Dichtringe 112116 somit den Flansch und der hinterste Dichtring 116 wird durch den Flansch 72, entgegen einer Auswärtsbewegung aus dem Verbindungsteil 40, festgehalten. Andere Verriegelungsmittel, die bei dieser Ausführungsform benutzt werden könnten, sind beispielsweise in der US-A-4, 934 366 beschrieben.
  • 5 zeigt, wie das Rohr in einem Schrittmachergehäuse 16 befestigt und über Flansche, die an der Außenseite der Rohrenden angeordnet sind, an die Öffnung 61 in dem Gehäuse angeschweißt ist. 5 zeigt auch einen männlichen Verbindungsstecker 110, der in das rohrförmige Teil eingesetzt ist. Der Stecker besitzt einen Kontaktstift 111 eine Kontaktfläche 118 und vier Dichtringe 112, 113, 114, 116. Die Dichtringe 112 bis 114, 116 stehen in Eingriff mit dem Inne ren Dichtflächen 53, 54 und die Federkontakte stehen in Kontakt mit dem Stift 111 bzw. der Kontaktfläche 118.
  • Die Verbindervorrichtung kann, verglichen zu bekannten geformten Verbindervorrichtungen auf einfache Weise erhalten werden.
  • Wie oben erwähnt, kann das Keramikteil vorab in das Rohr durch ähnliche Verfahren eingeschweißt werden, wie sie benutzt werden, wenn beim Stand der Technik eine Durchführung erhalten wird. Das Rohr wird dann in die Öffnung in einer der Schrittmachergehäusehälften gebracht und kann, sollte sich dies als erwünscht erweisen, durch eine Stütze 62 gestützt werden, die im Gehäuse angeordnet ist. Die Stütze ist in diesem Fall eine Halterung, die einen Teil der inneren Baugruppe des Schrittmachergehäuses bildet, mit einer Öffnung, die komplementär zur Außenseite des Rohres ist. Die Leiter 55, 56 sind mit den Anschlussteilen der Elektronikbaugruppe 57 und mit den Teilen des Kontaktringes und des metallischen Steckers, die am Ende des Rohres zugänglich sind, (typischerweise mittels Ultraschallschweißung) verbunden. Die Gehäusehälften werden dann zusammengefügt und die beiden Hälften und die Enden des Rohres werden mittels eines Laserstrahls zusammengeschweißt um eine abgedichtete Einheit zu bilden. Diese Einheit wird dann auf Leckstellen überprüft, beispielsweise mittels Standartverfahren auf der Grundlage von Helium. Es soll bemerkt werden, dass keine anderen Arten von Arbeitsvorgängen erforderlich sind, als jene, die bereits beim Stand der Technik genutzt werden.
  • Der Schrittmacher wird dann durch Rutschen der elastischen Federkontakte in die entsprechenden inneren Rillen im keramischen Stopfen und durch Einsetzen und Verbinden der Leitungsverriegelungsvorrichtung an ihrer Stelle im offenen Ende des Rohres, fertig gestellt.
  • Der neue Verbindungsteil ist somit sehr einfach herzustellen und im Schrittmachergehäuse zu befestigen. Das Schweißen und Abdichten des Gehäuses enthält lediglich den zusätzlichen Schritt, die Enden des Rohres an den Rändern der Öffnungen in dem Gehäuse anzuschweißen, was beim gleichen Vorgang, wie das Zusammenschweißen der beiden Gehäusehälften, durchgeführt wird. Nach dem Schweißvorgang sind keine weiteren Arbeitsvorgänge erforderlich, ausgenommen das einfache Einsetzten der Federkontaktringe und des Leitungsverriegelungsmechanismus.
  • Da das Rohr nach dem Schweißvorgang im Prinzip einen integralen Teil des Schrittmachergehäuses bildet, wird ein hoher Grad an Dichtigkeit und Unversehrtheit erhalten. Das Rohr gewährleistet eine hohe Festigkeit und eine hohe Haltbarkeit der Verbindungsteile, während der keramische Stopfen ein hohes Maß an Dichtigkeit, im Hinblick auf die große Kontaktfläche zwischen dem keramischen Stopfen und dem Rohr, gewährleistet, die zum Verlöten, d. h. zum Abdichten verwendet werden kann.
  • Ein wesentliches Merkmal der Erfindung ist die Möglichkeit eine hohe Kapazität zwischen dem Kontaktring und dem Rohr zu erhalten. Ring und Rohr sind durch die Keramik getrennt, die so ausgewählt ist, dass sie isoliert und somit ein Dielektrikum darstellt.
  • Die bevorzugte Ausführungsform hat von Natur aus eine hohe Kapazität, da sich der Kontaktring längs des Rohres eine längere Distanz zu erstrecken hat. Diese Kapazität kann natürlich vergrößert werden, falls zwischen das äußere Rohr und den Kontaktring ein Kondensator geschaltet wird.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform, die in 6 dargestellt ist, ist der Mittelabschnitt des Rohres mit zwei relativ kleinen seitlichen Öffnungen 124, 125 versehen. Die Öffnungen 124, 125 sind mittels eines in das Rohr eng eingepassten und mittels Gold angelöteten oder auf andere Weise mit der Innenseite des Rohres verbundenen keramischen Stopfens 126 abgedichtet. In den keramischen Stopfen sind zwei Kontaktringe 127, 128 eingeformt.
  • Der keramische Stopfen ist mit einer inneren Bohrung versehen, die der Form des proximalen Teils eines männlichen Standardverbinders entspricht. Der keramische Stopfen enthält somit eine innere Dichtfläche 153 für das Zusammenwirken mit Dichtringen am männlichen Verbinder.
  • Der zentrale Teil 130, 131 der Innenseite der Kontaktringe ist nicht mit dem Keramikmaterial bedeckt. Auf diese Weise werden zwei innere umlaufende Nuten in der Innenbohrung des keramischen Stopfens erreicht. Der Boden der Nuten besteht aus dem in den Kontaktringen vorhandenen Metall. In der äußeren Fläche des keramischen Stopfens sind auch zwei Öffnungen 132, 133 vorgesehen, die koinzidierend mit den seitlichen Öffnungen 124, 125 in der Rohrwand gemacht werden können. Diese Öffnungen erlauben einen Zugang zu den Kontaktringen 127, 128, wenn der keramische Stopfen korrekt in dem Rohr 121 montiert worden ist. Leitungen zum Ver binden mit dem Inneren des Gehäuses können an die Teile der Kontaktringe 127, 128 gebondet werden, die durch die Öffnungen 124, 125 und 132, 133 zugänglich sind.
  • Somit sind, wenn der keramische Stopfen 126 an seine Stelle angelötet oder angebondet worden ist, die Öffnungen 124, 125 vollständig durch den Stopfen 126 abgedichtet, obwohl zwischen dem Inneren des Rohres und dem Inneren des Gehäuses über die Kontaktringe 127, 128 eine elektrische Verbindung ermöglicht ist.
  • Das innere Ende 123 des Rohres 121 ist mittels eines in das Rohr geschweißten keramischen Stopfens 170 verschlossen. Der Stopfen 170 kann einstückig mit dem Stopfen 126 hergestellt werden oder, wie dargestellt, als ein separates Stück.
  • Die Nuten 130, 131 enthalten Federkontaktringe 150, 151 der gleichen Art, wie sie in der oben beschriebenen bevorzugten Ausführungsform beschrieben sind.
  • Die Verriegelungsvorrichtung 140 ist an der gleichen Stelle vorgesehen und identisch zu der Verriegelungsvorrichtung, die zu der obigen bevorzugten Ausführungsform beschrieben worden ist. Die Verriegelungsvorrichtung wird deshalb nicht weiter im Detail beschrieben.
  • Es soll bemerkt werden, dass, bezogen auf Gesamtumfang und Länge des Rohres, das Maß der Öffnungen 124, 125, das notwendig ist, um ein Bonden der Leitungen an Teile der, über die Öffnungen 124, 125 und 131, 132 zugänglichen Kontaktringe zu erlauben, klein ist, Die Öffnungen beeinträchtigen somit nicht die konstruktive Integrität des Rohres. Die Kontaktringe 127, 128 überlappen darüber hinaus die Öffnungen und sind mittels der Zwischenschicht aus Keramik hiermit verbunden, wodurch der Bereich, in dem die Öffnungen liegen verstärkt wird.
  • Typische Dimensionen für ein Rohr, das zur Aufnahme eines männlichen Standard IS-1 Verbinders vorgesehen ist, sind beispielsweise ein Innendurchmesser von 5 mm, eine Wandstärke von 0,3 mm (d. h. die gleiche Dicke, wie bei typischen Schrittmachergehäusewänden) und ein Durchmesser der Löcher 124, 125 von etwa 2 mm. Eine minimale Fläche von etwa 4 mm2 ist für die Ausrüstung erforderlich, die gegenwärtig zum Verbinden der Leitungen mit metallischen Oberflächen benutzt werden. Die Länge des Rohres ist natürlich an das spezielle Gehäuse angepasst in dem es untergebracht werden soll, kann aber normalerweise etwa 25 mm sein.
  • Diese Dimensionen können natürlich verändert werden, so lange das Rohr strukturell in Takt bleibt, d. h. so lange das Rohr eine Festigkeit und Steifigkeit hat, die ausreicht, um Belastungen, einschließlich thermischer Spannungen, auf das Gehäuse und/oder den Verbinder zu verhindern, welche als Zugkräfte auf die Keramikteile zu übertragen sind. Natürlich können Zugkräfte, die die Zugfestigkeit der Keramik nicht überschreiten, akzeptiert werden. Da bezüglich der Belastungen, denen ein Schrittmachergehäuse und der Verbinder standhalten können sollen und bezüglich der Gesamtdichtigkeit des Gehäuses Normen existieren, gehören Dimensionsänderungen nur zu Standardspannungsberechnungen und Dimensionierungen die im Rahmen des Könnens des Durchschnittsfachmanns auf dem betreffenden Gebiet liegen. Es soll bemerkt werden, dass, ohne das übliche Können des Durchschnittsfachmanns zu verlassen, dieses auch den Grad des Verlötens zwischen dem keramischen Stopfen und dem Rohr betrifft, da hierdurch das Maß bestimmt wird, bis zu dem das Rohr und die Keramik als Verbundkörper funktionieren,.
  • Die Anzahl der seitlichen Öffnungen wird natürlich nur durch die Länge des Rohres und durch die obigen Gesichtspunkte hinsichtlich der strukturellen Integrität begrenzt.
  • Es soll auch bemerkt werden, dass die Hauptkonstruktionsmerkmale der beiden obigen Ausführungsformen auf verschiedene Weise kombiniert werden können. Eine oder mehrere der Verbindungen der obigen ersten Ausführungsform können so mit einer oder mehreren Verbindungen entsprechend der obigen zweiten Ausführungsform kombiniert werden. Sollte es beispielsweise erwünscht sein, vier Kontaktvorrichtungen für eine Leitung mit vier Leitern vorzusehen, könnten zwei von diesen, beispielsweise über einen Endstopfen, der gemäß der ersten Ausführungsform ausgebildet ist und die beiden anderen über seitliche Öffnungen, gemäß der zweiten Ausführungsform, verbunden werden.
  • Es soll auch bemerkt werden, dass das Keramikmaterial im Verbinder teilweise oder ganz durch ein anderes isolierendes Material, beispielsweise ein geeignetes Plastikmaterial ersetzt werden kann.

Claims (9)

  1. Schrittmachergehäuse (60), enthaltend eine Verbindervorrichtung, die ausgelegt ist einen Kontaktstecker (110) am proximalen Ende einer Leitung (15) aufzunehmen, an deren distalem Ende eine Elektrode angeordnet ist, wobei das genannte Gehäuse aus Metall hergestellt ist, die genannte Verbindervorrichtung ein rohrförmiges Teil mit zwei Enden aufweist und innerhalb des genannten Gehäuses angeordnet ist, ein erstes Ende (22, 122) des genannten rohrförmigen Teils an einer Öffnung in einer Wand des genannten Gehäuses angeschweißt oder angebondet ist, das zweite Ende (23, 123) des genannten rohrförmigen Teils geschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte rohrförmige Teil ein Rohr (21, 121) aufweist, das aus einem Metall hergestellt ist, welches an das genannte Metallgehäuse schweißbar oder mit diesem durch Bonden verbindbar ist, das genannte Rohr längs seiner gesamten Länge strukturell unversehrt ist, sämtliche inneren Mittel (27, 127, 28, 128, 50, 150, 51, 151) in dem genannten Rohr, zum Kontaktieren der auf dem genannten Stecker vorgesehenen Kontaktflächen (111, 118), innerhalb der durch das genannte Rohr gebildeten Umhüllung gelegen sind, das genannte Rohr ferner wenigstens einen isolierenden Stopfen (26, 126) aufweist, der koaxial zu dem genannten Rohr angeordnet ist und die genannten inneren Mittel zum Kontaktieren der genannten Kontaktflächen auf dem genannten Stecker hält.
  2. Schrittmachergehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte zweite Ende (23, 123) mittels des genannten isolierenden Stopfens (26, 126), der in das genannte Metallrohr eingepasst ist, verschlossen ist, dass der genannte Stopfen aus einem Keramikmaterial hergestellt ist und an das genannte Rohr angelötet oder mit ihm durch Bonden verbunden ist.
  3. Schrittmachergehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Kontaktmittel für den Kontakt mit dem Inneren des Gehäuses an der Außenseite einer metallischen rohrförmigen Hülse (27) angeordnet ist, die in den genannten keramischen Stopfen (26) eingebettet ist, dass die genannte Hülse sich aus dem keramischen Stopfen heraus erstreckt, so dass sie eine äußere Kontaktfläche zum Kontaktieren des Inneren des genannten Gehäuses vorsieht, die Innenseite des gegenüberliegenden Endes der genannten Hülse so freiliegt, dass sie eine innere Kontaktfläche (31) zum Kontaktieren des genannten Kontaktsteckers liefert.
  4. Schrittmachergehäuse nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass in den genannten keramischen Stopfen ein metallischer Stopfen (28) eingebettet ist, das äußere Ende des genannten Stopfens (28) sich aus dem genannten keramischen Stopfen (26) so erstreckt, dass es eine äußere Kontaktfläche zum Kontaktieren des Inneren des genannten Gehäuses liefert.
  5. Schrittmachergehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil des entgegengesetzten, inneren Endes des genannten metallischen Stopfens (28) mit einer inneren Bohrung versehen ist, die eine innere Kontaktfläche (30), zum Kontaktieren des genannten Kontaktsteckers, vorsieht.
  6. Schrittmachergehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Metallrohr (121) mit einer oder mehreren seitlichen Kontaktöffnungen (124, 125) versehen ist, Kontaktringflächen (127, 128) zum Erstellen des Kontaktes mit dem Inneren des genannten Gehäuses in der/den genannten Öffnung(en) (124, 125) angeordnet ist/sind, die genannten Kontaktflächen elektrisch mit den genannten Mitteln (50, 51) zum Kontaktieren der genannten Kontaktflächen (111, 118) auf dem genannten Stecker (110) verbunden sind.
  7. Schrittmachergehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte(n) Öffnung(en) (124, 125) mittels des genannten wenigstens einen isolierenden keramischen Stopfens (126) verschlossen ist/sind, der in das genannte Metallrohr eingepasst ist, der genannte keramische Stopfen an dem Rohr angelötet oder mit ihm durch Bonden verbunden ist, der genannte Stopfen die genannten Kontaktmittel (127, 128) zum Kontaktieren des Inneren des genannten Gehäuses hält.
  8. Schrittmachergehäuse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Kontaktmittel Metallringe (127, 128) umfassen, die in den keramischen Stopfen (126) eingeformt oder durch Bonden verbunden sind, die Außenseite des genannten keramischen Stopfens (126) mit Öffnungen (132, 133) versehen ist, die den genannten seitlichen Öffnungen (124, 125) in dem Rohr entsprechen, so dass zu den Ringen (127, 128) von der Außenseite des genannten Rohrs ein Zugang gegeben ist.
  9. Schrittmachergehäuse nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der zentrale Teil der Innenseite der genannten Metallringe (127, 128) frei von dem genannten Keramikmaterial ist, so dass an der Innenseite der genannten Ringe (127, 128) eine Umfangsnut (130, 131) vorgesehen ist, die von der Innenseite des genannten Rohres zu den genannten Ringen einen Zugang ergibt.
DE69934138T 1998-10-27 1999-10-21 Gehäuse mit zylinderförmigem verbindungsstück für einen herzschrittmacher Expired - Lifetime DE69934138T2 (de)

Applications Claiming Priority (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
SE9803693A SE9803693D0 (sv) 1998-10-27 1998-10-27 Device in connection with pacers
SE9803693 1998-10-27
PCT/SE1999/001893 WO2000024462A1 (en) 1998-10-27 1999-10-21 A housing, with a tubular connector, for a heart stimulator

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE69934138D1 DE69934138D1 (de) 2007-01-04
DE69934138T2 true DE69934138T2 (de) 2007-10-11

Family

ID=20413113

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